Gewerbeordnung (Deutschland)
Basisdaten | |
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Titel: | Gewerbeordnung |
Abkürzung: | GewO |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Gewerberecht |
Fundstellennachweis: | 7100-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 21. Juni 1869 (BGBl. S. 245) |
Inkrafttreten am: | 1. Oktober 1869 (Titel I. II. IV. bis X.) bzw. 1. Januar 1870 (Titel III.) |
Neubekanntmachung vom: | 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202) |
Letzte Änderung durch: | Art. 6 des G vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
2. Juli 2023 (Art. 10 G vom 31. Mai 2023) |
GESTA: | D034 |
Weblink: | Text der Gewerbeordnung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt. Sie wurde 1869 als „Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund“ erlassen.
Der Geltungsbereich wurde infolge der Gründung des Deutschen Reichs ausgedehnt (z. B. für das Königreich Bayern durch Gesetz zum 12. Juli 1872[1]).
Durch die Neubekanntmachung von 1883 wurde sie in „Gewerbeordnung für das Deutsche Reich“[2] umbenannt und gilt unter dem Titel „Gewerbeordnung“ mit vielen Änderungen in ihren Grundzügen bis heute.
Regelungsgehalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist daher in der Regel keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis oder der Arbeitsvertrag durch die Vorschriften der §§ 105 bis 110 Gewerbeordnung näher bestimmt (Arbeitszeugnis, Direktionsrecht usw.).
Die Gewerbeordnung dient darüber hinaus auch der Gefahrenabwehr. Die Strafvorschriften der Gewerbeordnung (§§ 148–148b) gehören zum Nebenstrafrecht. Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz.
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie wurde mit Wirkung vom 28. Dezember 2009 in die Gewerbeordnung eingearbeitet und somit in nationales Recht umgesetzt.[3]
Geltung in anderen Rechtsordnungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die deutsche Gewerbeordnung gilt als Code local des professions (Gesetz vom 26. Juli 1900) im Elsass sowie im Département Moselle weiter.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz, betreffend die Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes in Bayern – Wikisource. Abgerufen am 26. März 2023.
- ↑ Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, Reichsgesetzblatt 1883, S. 177 ff.
- ↑ Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091).
- ↑ Bestätigt durch Art. 7 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. Juni 1924 zur Einführung des französischen Zivilrechts in Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle; vgl. auch Heinz Stauth: Verwaltungsgericht Straßburg: 75-Jahresfeier am 9./10. Dezember 1994 im Europäischen Parlament. In: NVwZ. Bd. 14,1, 1995, S. 349 f.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Karl Heinrich Friauf (Hrsg.): Kommentar zur Gewerbeordnung. Loseblattwerke. Verlag Luchterhand, ISBN 978-3-472-10570-1.
- Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften, Loseblattsammlung und Kommentare, Verlag C. H. Beck, München
- Johann-Christian Pielow (Hrsg.). Kommentar zur Gewerbeordnung. Verlag C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-56964-7.
- Peter Tettinger, Rolf Wank, Jörg Ennuschat: GewO. Kommentar. 8. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61410-1.
- Anna Hoppe (Hrsg.): Gewerbeamtspraxis online. Online-Fachinformation. Verlag WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Kissing 2013, ISBN 978-3-8276-1059-1.