Verkehrshalt
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Als Verkehrshalt oder Personenhalt wird im Bahnbetrieb ein fahrplanmäßiger Halt eines Zuges bezeichnet, der dem Ein- und Ausstieg von Reisenden (Fahrgastwechsel) bzw. – im Güterverkehr – der Aufnahme von Wagengruppen bzw. der Be- und Entladung eines Zuges dient. Üblicherweise geschieht dies auf einer für den öffentlichen Verkehr vorgesehenen Verkehrsstation.
Vom Verkehrshalt abzugrenzen ist der Betriebshalt, bei dem kein Fahrgastwechsel bzw. Güteraustausch vorgesehen ist.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Pachl, Jörn: Systemtechnik des Schienenverkehrs. Teubner, Stuttgart 1999, ISBN 3-519-06383-2, S. 283.