Location via proxy:   [ UP ]  
[Report a bug]   [Manage cookies]                
Zum Inhalt springen

ADB:Born, Jakob

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Born, Jakob“ von Heinrich Göppert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 163, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Born,_Jakob&oldid=- (Version vom 9. November 2024, 13:17 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 3 (1876), S. 163 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Jacob Born (der Ältere) in der Wikipedia
Jacob Born (der Ältere) in Wikidata
GND-Nummer 117621250
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|163|163|Born, Jakob|Heinrich Göppert|ADB:Born, Jakob}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117621250}}    

Born: Jakob B., geb. 24. Juli 1638 in Leipzig, † 12. Juni 1709, berühmter sächsischer Jurist, Sohn des dortigen 1660 gestorbenen Professors der Rechte Johann B. Nach Studien in Jena, Straßburg und Leipzig 1663 zum Dr. jur. promovirt, gelangte er rasch zu vorzüglichem Ansehen und vereinigte verschiedene hervorragende akademische, communale und Staatsämter. Er wurde namentlich 1679 Bürgermeister seiner Vaterstadt, 1681 Ordinarius der Leipziger Rechtsfacultät, ebenfalls 1681 Mitglied des Schöppenstuhls, 1683 Director des Consistoriums, 1692 ordentlicher Assessor des Oberhofgerichts. 1695 zum wirklichen Geheimen Rath ernannt, wurde er neben seinen Leipziger Aemtern vom kursächsischen Hofe in diplomatischen und sonstigen Staatsgeschäften verwendet. Nicht lange vor seinem Tode hatte er sich mit Titel und Rang eines Staatsministers wieder ganz nach Leipzig zurückgezogen. Seine schriftstellerische Thätigkeit beschränkt sich auf eine Anzahl von Dissertationen aus verschiedenen Rechtsgebieten; eine Sammlung ist unter dem Titel: „Dissertationes selectae“, 1705 erschienen. Eine gewisse Bedeutung für die Dogmengeschichte besitzt darunter die besonders gegen Heinrich Hahn (1605–1668) gerichtete Dissertation: „De jure in re actiones reales producente“, 1662; B. wollte darin an Stelle der Aufzählung mehrerer dinglicher Rechte den Gesammtbegriff von Eigenthum im weitern Sinn, mit den Unterarten: Erbrecht, Eigenthum im engern Sinn, Servituten, Pfandrecht einführen, den Besitz aber aus diesem Kreise ganz entfernen. Diese Schrift rief mehrere Entgegnungen von verschiedenen Seiten hervor und ist mit diesen und der angegriffenen Hahn’schen Dissertation zusammen abgedruckt unter dem Titel: Henr. Hahn, De jure rerum et juris in re speciebus et q. s. 1664.

Jugler, Beiträge zur jurist. Biographie Bd. IV. S. 36.