ADB:Harum, Peter
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Haimerl’s Magazin XI. XIII, Haimerl’s Vschr. I. IV. XI. XII, Krit. Vschr. X, Allg. österr. Gerichtszeitg. (1869, auch separat), Grünhut’s Zeitschr. I. 201 ff.
Harum: Peter H., Hofrath und Professor des österreichischen Civil- und gemeinen deutschen Privatrechts an der Universität zu Wien, war geboren am 30. April 1825 zu Graz. Er erwarb in Wien den Grad eines Doctors der Philosophie und der Rechte, wurde 1850 Professor an der Rechtsakademie in Hermannstadt, 1852 in Pest. Hier war er so beliebt, daß selbst 1861, als die Magyarisirung der Universität begann, Versuche gemacht wurden, ihn der ungarischen Universität zu erhalten. Allein er zog es vor, einem Rufe nach Innsbruck Folge zu leisten, wo er eine reiche Wirksamkeit auf dem Gebiete der Publicistik und Politik entfaltete. Artikel in der „Innzeitung“ lenkten die Aufmerksamkeit auf ihn; die Universität wählte ihn 1863 zum Rector und, zufolge seiner licht- und maßvollen Reden im Landtag, die Handelskammer zum Landtagsabgeordneten. Ihm verdankt der constitutionelle Verein zu Innsbruck seine Entstehung. H. wurde 1870 nach Wien berufen. Nachdem er Mitglied des Unterrichtsrathes, sowie des Staatsgerichtshofes gewesen, übernahm er das Referat über die Juristenfacultäten im Unterrichtsministerium. Rückenmarksleiden beschränkten seine Thätigkeit wesentlich; er erlag denselben nach langer, schwerer Krankheit am 6. April 1875. Das beste, klarste Bild seines feinen, durchdringenden Verstandes gibt seine Innsbrucker Rectoratsrede: „Von der Entstehung des Rechts“, Innsbruck 1863. Eine weitere hervorragende Leistung ist seine Schrift: „Die Preß-Ordnung vom 27. Mai 1852“, 1852 und „Die gegenwärtige österreichische Preßgesetzgebung“, 1857; beachtenswerth: „Die erste Session des österreichischen Reichsrathes. Drei Vorträge“, Innsbruck 1863. Ferner werthvolle Artikel in: Zeitschr. f. österr. Rechtsgelehrsamkeit (1849). –- Nekrolog von L. Pfaff in Grünhut’s Ztschr. II. (1875) S. 659. 660.