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ADB:Karl Christian

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Artikel „Karl Christian von Nassau-Weilburg“ von Ernst Joachim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 313–315, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Karl_Christian&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 13:51 Uhr UTC)
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Karl Christian von Nassau-Weilburg, einziger Sohn des Karl August und der Auguste Friederike Wilhelmine von Nassau-Idstein, geb. am 16. Januar 1735, † am 28. November 1788. In zartem Alter noch wurde er von seinem im Rufe besonderer Strenge stehenden Vater unter der Leitung des in seiner Erziehungsmethode sich vorzüglich bewährenden dänischen Obersten de la Pottrie im J. 1744 nach Lausanne geschickt und dort ausgezeichnet erzogen. Ende des J. 1753 brachte des Vaters Tod K. Chr. zur Regierung, die er zunächst, obwol er 1754 vom Kaiser die venia aetatis erhielt, noch von dem genannten de la Pottrie, der schon zu des Vaters Lebzeiten Statthalter und Chef aller Landesdikasterien geworden war, verwalten ließ, da er selbst die militärische Laufbahn vorzog und in fremden Armeen diente. Und zwar zunächst als Generalmajor beim oberrheinischen Kreise, seit 1757 in gleichem Range beim [314] Kurfürsten von der Pfalz und den Niederlanden, deren Dienst er dann auch unter Aufgabe des pfälzischen definitiv allein vorzog, als er sich 1760 im Haag mit der Prinzessin Caroline von Oranien vermählte, die er auf einer in den J. 1755 und 56 nach Holland und England unternommenen Reise kennen gelernt hatte. Als Gouverneur von Bergen-op-Zoom und General der Infanterie hielt er Hof im Haag, wurde 1765 Statthalter zu Sluys und Chef der holländischen Garde zu Pferd. 1763 und 69 hat er von den Niederlanden her seine deutschen Stammlande besucht, später wurden diese Besuche häufiger und regelmäßiger, bis K. Chr. im J. 1784 den Dienst der Republik der vereinigten Staaten, in welchem er es noch zum Gouverneur in Maestricht und der zweithöchsten militärischen Würde des Landes gebracht hatte, ganz quittirte und von da ab sich uneingeschränkt den Regierungsgeschäften im eigenen angestammten Lande hingab. Mit welchem Eifer und Erfolge dies vor- und nachher geschah, beweisen die vielgerühmten Einrichtungen, die unter seiner Herrschaft im Weilburgischen ins Leben gerufen worden. Dazu gehören und werden meist hervorgehoben: die Begründung dreier Wittwenkassen für die weltlichen Beamten, die Geistlichen und die Lehrer, die Stiftung eines Armenfonds, wodurch im Weilburgischen die Bettelei gänzlich beseitigt worden sein soll, die Hebung und Belebung der Landescultur durch Aussetzung ansehnlicher Prämien und damit in gewissem Zusammenhang die Errichtung eines ständigen Fruchtmagazins für Fälle der Noth. Bemühungen um Aufbesserung des Schulwesens gingen damit Hand in Hand, doch führten solche in Kirchheim zu dem bekannten A-B-C-Buch-Streit, einer Art Revolution, die jedoch mit Umsicht und Energie überwunden wurde. Auf kirchlichem Gebiet kennzeichnete den mit so vielen Vorzügen des Geistes und des Herzens ausgestatteten milden und besonnenen Fürsten ein damals noch selten gefundener, doch mehr und mehr Bahn gewinnender Geist der Duldsamkeit und Aufklärung aus. Gegen finsteren Fanatismus, wie er gerade im Weilburgischen damals noch berüchtigt war, half weises, besonnenes, aber festes Einschreiten; unter K. Chr. wurde im Weilburgischen Katholiken und Reformirten zuerst die Abhaltung besonderen Gottesdienstes eingeräumt. Auch auf dem Gebiet der äußeren Politik läßt sich bei K. Chr. eine, wenn man die engen Grenzen seines Landes und seiner Macht erwägt, ziemlich eifrige Thätigkeit bemerken. Sie äußerte sich im Abschluß eines Vertrages mit Oranien-Nassau über durch Austausch vermittelte Aufhebung der so unbequemen Gemeinschaft über Löhnberg (1773), desgleichen der mit Pfalz-Zweibrücken bestehenden Gemeinschaft Homburg im Westrich gegen Eintausch von Alsenz behufs besserer Arrondirung mit der linksrheinischen Herrschaft Kirchheim (1755), in der Abtheilung der zwischen Hessen-Kassel und Rheinfels, Oranien-Nassau, Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg bestehenden Gemeinschaft des sog. Vierherrischen auf dem Eierich (1775), Beilegung von Grenzstreitigkeiten mit der Grafschaft Falkenstein (1772), desgleichen von Irrungen zwischen der Stadt Kirchheim und benachbarten kurpfälzischen und gräflich wartenbergischen Orten (1771) und in der gütlichen und billigen Abfindung gewisser von der kurpfälzischen Hofkammer, der geistlichen Administration und der Universität Heidelberg an Nassau-Weilburg erhobener Ansprüche von mehreren Millionen (1769 und 1775), in der Beseitigung von Irrungen mit Frankreich wegen Saarwerden durch Tauschvertrag (1776), sowie auch ganz besonderer Mitwirkung und Bemühung beim Zustandekommen des großen Erbvereinsvertrages des Hauses Nassau beider, der Walramischen und Ottonischen, Linien (1783). Eine besonders fürsorgliche politische That Karl Christians war auch die von ihm veranlaßte Verehelichung seines Sohnes, des Erbprinzen Friedrich Wilhelm mit Louise Isabella, Erbtochter des Burggrafen Wilhelm Georg zu Kirchberg [315] (1778), wodurch der (1799 auch wirklich sich ereignende) Anfall der Grafschaft Sayn-Hachenburg vorbereitet wurde. Nach gewiß anerkennenswerther Regententhätigkeit beschloß K. Chr. sein Leben am 28. November 1788, dem genannten Sohne die Lande in für jene Zeit ausgezeichneter Verfassung hinterlassend.

F. L. v. Botzheim, Kurze Lebensgesch. des … Fürsten Karl von Nassau-Weilburg (1789).