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RE:Duilius 3

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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M. f. M. n., C. cos. 260 v. Chr.
Band V,2 (1905) S. 17771781
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3) C. Duilius M. f. M. n. (Fasti Cap. Acta triumph., M. f. Cic. Cato 44), war Consul 494 = 260 mit Cn. Cornelius Scipio Asina (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Cassiod. Serv. Aen. XI 206). Ein ausführlicher Bericht über die Ereignisse dieses Jahres, der die Grundlage jeder Darstellung bilden muss, liegt bei Polyb. I 20, 7ff. vor; die Bruchstücke des Livianischen und der bei Zonar. VIII 10f. erhaltene kommen daneben wenig in Betracht. Im J. 1565 wurde auf dem Forum ein grosses Fragment der Inschrift gefunden, die auf der Columna rostrata eingegraben war (CIL I 195 = VI 1300 = Dessau 65). Das Material des Steines, parischer Marmor, und die Formen der Buchstaben machen es zweifellos, dass diese Inschrift in der ersten Kaiserzeit hergestellt ist; die Streitfrage ist nun, ob der in archaischem Latein und mit altertümlicher, doch nicht consequent durchgeführter Orthographie geschriebene Text eine getreue Copie der Originalinschrift aus der Zeit des D. ist oder von einem Gelehrten der Zeit, in der er eingemeisselt wurde, verfasst und absichtlich in diese Form gekleidet worden ist. Quintilian I 7, 12, der das erhaltene Exemplar vor Augen hatte, beruft sich darauf für eine Eigentümlichkeit des alten Lateins, zweifelte also nicht an der Echtheit; dagegen haben die meisten Neueren, wie Mommsen am Schluss seines ausgezeichneten Commentars zu der Inschrift CIL I p. 37–40, die zweite Ansicht vertreten, bis Wölfflin mit überzeugenden sprachlichen und sachlichen Gründen die Echtheit verteidigt und die dagegen erhobenen Bedenken widerlegt hat (S.-Ber. Akad. Münch. 1890, 293–321; Nachtrag dazu ebd. 1896, 160f. gegen Norden, der indes seine Ansicht auch später noch festgehalten hat, vgl. Antike Kunstprosa I 255, 1). Eine wichtige Einwendung gegen die Echtheit ist daraus abgeleitet worden, dass die Inschrift zuerst die von D. zu Lande ausgeführten Taten und dann seinen Seesieg verzeichnet, während in Wirklichkeit beide umgekehrt auf einander folgten; wie Wölfflin 296f. darlegt, spricht dies jedoch eher für als gegen die von ihm vertretene Meinung, und nicht nur die Triumphalacten folgten derselben Anordnung, worauf [1778] schon Mommsen a. O. p. 39 hinwies, sondern offenbar auch das Elogium vom Augustusforum. Von diesem sind neuerdings mehrere Bruchstücke der letzten Zeilen gefunden worden, die indes wenig ergeben (vgl. Hülsen Röm. Mitt. V 305–308. CIL I² p. 193 el. XI).

Die Erfahrungen der letzten Jahre hatten in Rom den Entschluss hervorgerufen, den Karthagern auch zur See entgegenzutreten, und im J. 494 = 260 wurde eine Kriegsflotte gebaut. Die Angabe der römischen Annalistik, dass von dem Fällen der Bäume bis zur Abfahrt der daraus gebauten Fahrzeuge nur 60 Tage vergangen seien, ist wertlos (Plin. n. h. XVI 192. Flor. I 18, 7. Oros. IV 7, 8); nach Polyb. I 20, 9 wurden 100 Penteren, für die eine gestrandete karthagische als Modell dienen musste (ebd. 10–16), und 20 Trieren, nach Oros. 130, nach Flor. 160 Schiffe ausgerüstet; die letzte Zahl ist gewiss verderbt (centum sexaginta hervorgerufen durch das vorhergehende intra sexagensimum diem), von den beiden anderen eher die des Orosius, als die erste; unrichtig nennt Eutropius II 20, 1 die Schiffe naves rostratae, quas Liburnas vocant. Die Herstellung der Flotte ist wahrscheinlich beiden Consuln gemeinsam übertragen worden, so dass sie in der Inschrift und bei Späteren auch dem D. zugeschrieben werden konnte, obgleich nach der bestimmten und nicht zu bezweifelnden Behauptung des Polyb. I. 21, 4. 22, 1. 23, 1 ursprünglich diesem der Befehl über das Landheer und seinem Amtsgenossen der über die Seemacht zugewiesen wurde (unrichtig also Zonar. VIII 10: ναυτικὸν συνεστρήσαντο καὶ Γάιον αὐτῷ Δουίλιον ... ἐπέστησαν u. a.). Zuerst segelte der Letztere mit 17 Schiffen nach Sicilien voraus, geriet aber bei Lipara in eine Falle und mit seinem ganzen Geschwader in Gefangenschaft (vgl. o. Bd. IV S. 1485f. womit die seitdem veröffentlichten Ausführungen von F. Reuss Philologus LX 131 im wesentlichen übereinstimmen). Dafür wurde der karthagische Admiral Hannibal, auf einer mit 50 Schiffen, unternommenen Recognoscierungsfahrt um ein Vorgebirge herumbiegend, durch die gesamte in guter Ordnung gegen Sicilien fahrende römische Flotte überrascht und musste nach dem Verlust seiner meisten Schiffe zurückkehren (Polyb. I 21, 9–11). D. war bei diesem Ereignis nicht zugegen; nach Polyb. I 22, 1. 23, 1 hatte er bereits den Befehl über das Landheer auf Sicilien übernommen, nach Zonar. VIII 11 Anf. war er noch in Rom, als die Kunde von der Gefangennahme seines Collegen und einer vor Egesta erlittenen Niederlage eintraf; Meltzer Gesch. d. Karth. II 278 vermutet, dass diese nur von Zonaras erzählte Niederlage später fällt, als der Abgang des D. zur Flotte, so dass der geschlagene Kriegstribun C. Caecilius (Suppl. I S. 266 Nr. 10 a) einer der Kriegstribune ist, denen D. damals nach Polyb. I 23, 1 den Befehl zu Lande übergab; die Darstellung des Zonaras hängt damit zusammen, dass D. bei ihm von vornherein Führer der Seemacht ist. Wahrscheinlich verging nach dem Eintreffen des Consuls bei der in Messana vor Anker gegangenen Flotte längere Zeit, bis er sie gegen den Feind führte. Die Einübung der Rudermannschaften war zwar schon in Rom begonnen worden (Polyb. I 21, 1f.), wurde aber jetzt von D. fortgesetzt (Frontin. strat. III 2, 2: [1779] vgl. Wölfflin a. O. 315), und vor allem wurde erst jetzt die bedeutsame Neuerung eingeführt, die den Römern zur See die Überlegenheit über die Karthager geben sollte. Die Enterbrücken (κόρακες) waren auf Sicilien schon längst in Gebrauch gewesen (vgl. Meltzer a. O. II 564); nach dem genauen Bericht des Polybios I 22, 3 wurden sie erst, nachdem die römische Flotte hier eingetroffen war, angenommen, vielleicht auf Ρat eines Nichtrömers (ὑποτίθηταί τις αὐτοῖς βοήθημα πρὸς τὴν μάχην, Polyb., vgl. das Schweigen der Inschrift davon, Wölfflin a. O. 305), obgleich die römischen Berichte die Einführung dem D. selbst zuschreiben und als erste Erfindung auffassen (Frontin. strat. II 3, 24. Auct. de vir. ill. 38, 1. Zonar. VIII 11, vgl. Flor. I 18, 9; ausführliche Beschreibung der Enterbrücken Polyb. I 22, 4–11; Würdigung der ganzen Neuerung Mommsen R. G. I 515–517). Auf die Nachricht, dass die Feinde, wohl von Lipara aus, das Gebiet von Mylai verheerten, stach D. mit seinen Schiffen in See und traf zwischen Mylai und den liparischen Inseln die 130 Fahrzeuge starke karthagische Flotte unter dem Commando des Admirals Hannibal (vgl. die gewiss richtige Deutung von praesente[d Anibaled] dictatored ol[or]om der Inschrift = ἡγεῖτο δ’ Ἀννίβας αὐτῶν Polyb. I 23, 4 bei Wölfflin a. O. 300ff.). Diese griff in einer Frontbreite von 30 Schiffen die Römer an; die Enterbrücken wurden sofort niedergelassen, die feindlichen Schiffe festgehalten, von den hinüberstürmenden römischen Soldaten besetzt und sämtlich mit ihrer Mannschaft genommen, ausserdem auch die an ihrer Spitze segelnde Heptere Hannibals (als septer[esmos] in der Inschrift erwähnt), der sich selbst in einem Boote rettete. Vergebens suchten die übrigen punischen Schiffe ihre Schnelligkeit und Geschicklichkeit im Manövrieren zur Geltung zu bringen, indem sie den römischen von der Seite und von hinten mit ihren Schnäbeln beikommen wollten; die beweglichen Enterbrücken senkten sich nach allen Seiten, und die Schlacht endete mit der völligen Niederlage und Flucht der Feinde (claseis Poenicas omn[eis, maxs]umas copias Cartaciniensis . ... in altod marid pucn[ad devicet v]ique nave[is cepe]t Inschrift mit Wölfflins Ergänzungen. Polyb. I 23, 2–10, etwas abweichend Zonar. VIII 11, kürzer Liv. ep. XVII. Flor. I 18, 8f. Eutrop. II 20, 2. Oros. IV 7, 10. Ampel. 46, 3. Cic. rep. I 1; Cato 44; or. 153. Val. Max. VII 3 ext. 7. Sen. brev. vitae 13, 3. Auct. de vir. ill. 38, 1f.). Nach Polyb. I 23, 7 verloren die Karthager zuerst die 30 Schiffe und das Admiralschiff. und nach I 23, 10 flohen sie πεντήκοντα ναῦς ἀποβαλόντες; Eutrop. II 20, 2 und Oros. IV 7, 10 sagen übereinstimmend, dass 31 Schiffe genommen, 13 (14 Eutrop. nach unsicherer hsl. Überlieferung) versenkt, 3000 Feinde getötet und 7000 gefangen seien; Auct. de vir. ill. 38, 1 giebt die Zahl der gekaperten Schiffe auf 30, die der in den Grund gebohrten auf 13 an. Die Zahlen der römischen Autoren lassen sich leicht mit einander in Einklang bringen und auf der Inschrift einsetzen, weichen aber von den Polybianischen ab, deren Festhaltung nur möglich ist, wenn man mit Meltzer a. O. II 565 die XIII versenkten in XIX ändert und sich zu [1780] der unwahrscheinlichen, auch mit Zonaras in Widerspruch stehenden Annahme entschliesst, dass die Römer nach dem ersten Erfolge keine Gefangenen mehr machten; die Zahlen der gefangenen und der getöteten Feinde stehen übrigens zu einander in fast genau demselben Verhältnis wie die der genommenen und der versenkten Schiffe, sind also wohl daraus berechnet, indem die Bemannung eines jeden auf rund 230 Mann veranschlagt wurde, die Normalzahl einer Trierenbemannung. Nach dem Siege von Mylai nahm D. die Operationen zu Lande wieder auf, indem er in neun Tagen das belagerte Egesta entsetzte und die kleine Festung Macella mit Sturm nahm (vgl. die ersten sehr zerstörten Zeilen der Inschrift mit den Ergänzungsversuchen von Wölfflin a. O. 311–314. Polyb. I 24, 2. Zonar. VIII 11). Der Entsatz von Egesta erfolgte sicher nur zu Lande; bei (Frontin. I 5, 6. III 2, 2 werden zwar zwei Episoden erzählt, die bei maritimen Angriffen des D. gegen sicilische Städte vorgekommen sein sollen, doch lassen sie sich in keinen rechten Zusammenhang mit den bekannten Ereignissen bringen (vgl. Meltzer a. O. Holm Gesch. Siciliens III 347, wo jedoch nicht genug beachtet wird, dass bei Frontin. I 5, 6 der Name von Syrakus, nicht der von Egesta überliefert ist). Zonaras sagt, dass Hamilkar den D. nicht anzugreifen wagte, dass dieser die Freunde Roms stärkte und nach dem Ende des Sommers heimkehrte, so dass die von Polyb. I 24, 3f. Diod. XXIII 9, 4 berichtete Niederlage, die Hamilkar den Römern bei Thermai Himeraiai beibrachte, schon nach der Abreise des D. anzusetzen ist, und seinen Ruhm nicht mehr schmälerte. Er feierte nach seiner wegen der Wahlen notwendigen Rückkehr als erster Römer einen Triumphus navalis (Primus .... navalem de Sicul. et classe Poenica egit Acta triumpb. Pri[m]us d[e Poeneis n]aval[em triumphum egit] Elog. Liv. ep. XVII. Val. Max. III 6, 4. Plin. n. h. XXXIV 20. Tac. ann. II 49. Flor. I 18, 9. Hieron. adv. Iovin. I 46); die letzten unvollständig erhaltenen Zeilen seiner Inschrift zählen im einzelnen die Summen auf, die dabei als Beute vorgeführt wurden (vgl. dazu Mommsen CIL I p. 39f.), erwähnen die Geschenke an das Volk und die Aufführung edler karthagischer Gefangenen. Einen Teil der Beute verwendete der Sieger für den Bau eines Ianustempels beim Forum Holitorium (Tac. ann. II 49). Zum Andenken an seinen Sieg wurde ihm auf dem Forum vom Volke eine mit den Schnäbeln der eroberten Schiffe geschmückte Säule errichtet (Plin. n. h. XXXIV 20. Quintil. inst. I 7, 12. Sil. Ital. VI 663–666); die Angabe des Serv. Georg. III 29, dass er sich diese und eine zweite ähnliche Säule selbst gesetzt habe, beruht auf einem Missverständnis (vgl. Mommsen a. O. p. 37. Wölfflin a. O. 293); die an sich wahrscheinliche Annahme, dass die Säule ein Standbild des D. trug, wird durch das Elogium, das von einem solchen spricht, gesichert (vgl. Hülsen Röm. Mitt. VI 90). Das Vorhandensein der Säule bezeugen für ihre Zeit Plinius und Quintilian; ihre Restauration, bei der die erhaltene am Standort gefundene Kopie der alten Inschrift angebracht wurde, wird gegen das Ende der Regierung des Augustus oder im Anfang der des [1781] Tiberius stattgefunden haben (vgl. Wölfflin a. O. 319–321). Als besondere Ehre wurde dem D. ferner das Recht bewilligt, sich des Nachts bei der Heimkehr vom Mahle von einem Fackelträger und einem Flötenbläser geleiten zu lassen, d. h. ein besonderes Vorrecht der höchsten Magistrate wurde ihm auf Lebenszeit eingeräumt ([h]uic per[mis]sum est, ut [ab e]pulis do[mum cum tibici]ne e[t f]unali rediret Elog. Cic. Cato 44. Liv. ep. XVII. Val. Max. III 6, 4 [wo fälschlich ein fidicen zu dem tibicen hinzugefügt wird]. Flor. I 18, 10. Auct. de vir. ill. 38, 4. Ammian. XXVI 3, 5. Sil. Ital. VI 667–669, vgl. Mommsen St.-R. I 423f.). Im J. 496 = 258 wurde D. Censor mit L. Cornelius Scipio, der sich als sein Nachfolger im Consulat gleich ihm im Kriege mit Karthago bewährt hatte (Fasti Cap.), und noch im J. 523 = 231 war er Dictator zur Abhaltnng der Wahlen (Fasti Cap.), so dass der 520 = 234 geborene M. Cato bei Cic. Cato 44 wohl behaupten konnte, er habe als Knabe den D. oft gesehen. Dass D. sehr alt wurde, sagt auch Hieron. adv. Iovin. I 46 (nach Sen. de matrimon. frg. 70 Haase) in einer Anekdote über ihn und seine Gemahlin Bilia, wozu vgl. Klebs o. Bd. III S. 471.