Beweisantrag
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Beweisantrag (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Beweisantrag | die Beweisanträge |
Genitiv | des Beweisantrages des Beweisantrags |
der Beweisanträge |
Dativ | dem Beweisantrag dem Beweisantrage |
den Beweisanträgen |
Akkusativ | den Beweisantrag | die Beweisanträge |
Worttrennung:
- Be·weis·an·trag, Plural: Be·weis·an·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [bəˈvaɪ̯sʔanˌtʁaːk]
- Hörbeispiele: Beweisantrag (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Antrag auf Zulassung bestimmter Beweise vor Gericht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Beweis und Antrag
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Antrag
Beispiele:
- [1] „Wird die Erhebung eines Beweises von einem Prozeßbeteiligten beantragt, so kann sie nur abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen für die Entscheidung nicht von Bedeutung sind oder wenn sie offenkundig oder bereits zu Gunsten des Angeklagten erwiesen sind oder wenn das in dem Beweisantrage bezeichnete Beweismittel unerreichbar oder ungeeignet ist.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Rechtswesen: Antrag auf Zulassung bestimmter Beweise vor Gericht
- [1] Wikipedia-Artikel „Beweisantrag“
- [1] Duden online „Beweisantrag“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beweisantrag“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beweisantrag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Beweisantrag“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Beweisantrag“
Quellen:
- ↑ Paul Hoffmann: Der unerreichbare Zeuge im Strafverfahren. Die Unerreichbarkeit des Zeugen gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung. Geschichtliche Untersuchung und aktuelle Problemstellung einschließlich der V-Mann-Problematik. Duncker & Humblot, Berlin 1999. ISBN 978-3428070732. Seite 55