Eigentum
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Eigentum (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Eigentum | die Eigentume |
Genitiv | des Eigentums des Eigentumes |
der Eigentume |
Dativ | dem Eigentum | den Eigentumen |
Akkusativ | das Eigentum | die Eigentume |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ei·gen·tum, Plural: Ei·gen·tu·me
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Plural selten: etwas jemandem Gehörendes
- [2] Recht, kein Plural: Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren
Herkunft:
- [1, 2] von mittelhochdeutsch eigentuom → gmh[1]
Synonyme:
- [1] Besitz umgangssprachlich, Bestand, Dominium, Effekten, Eigen, Gut, Grund und Boden, Hab und Gut, Habe, Habseligkeiten, Vermögen, Sachwerte, Vorrat
Gegenwörter:
- [1] Leihgabe
Oberbegriffe:
- [1, 2] Besitztum
Unterbegriffe:
- [1, 2] Agrareigentum, Aktieneigentum, Alleineigentum, Allgemeineigentum, Alteigentum, Anteilseigentum, Baulichkeiteneigentum, Bergwerkseigentum, Bundeseigentum, Dritteigentum, Einzeleigentum, Familieneigentum, Feudaleigentum, Firmeneigentum, Fiskaleigentum, Fremdeigentum, Gebäudeeigentum, Gemeindeeigentum, Gemeineigentum, Gemeinschaftseigentum, Gewerbeeigentum, Grundeigentum, Grundstückseigentum, Immobilieneigentum, Individualeigentum, Kapitaleigentum, Kollektiveigentum, Kommunaleigentum, Landeigentum, Ländereigentum, Landeseigentum, Mehrheitseigentum, Mieteigentum, Miteigentum, Nationaleigentum, Privateigentum, Produktionseigentum, Produktiveigentum, Regierungseigentum, Sacheigentum, Siedlungseigentum, Sondereigentum, Staatseigentum, Stadteigentum, Starteigentum, Teileigentum, Vereinseigentum, Volkseigentum, Volleigentum, Wegeeigentum, Wohnungseigentum
Beispiele:
- [1] „Manche müssen nun auf dem Land, das einst ihr Eigentum gewesen ist, für die Kolonisten arbeiten.“[2]
- [1] „Der Katalog für verbotene oder beschränkt zulässige Handlungen in den Schutzzonen wird künftig nahezu jeden Haus- und Grundbesitzer in der Nutzung seines Eigentumes deutlich einschränken. “[3]
- [1, 2] Es gibt auch geistiges Eigentum.
- [2] Das Eigentum ist zu achten.
- [2] „Im Zweifel ist nicht zu vermuten, dass jemand sein Eigentum aufgeben wolle; daher darf kein Finder eine gefundene Sache für verlassen ansehen und sich diese zueignen.“[4]
- [2] „Drei Tiere waren schon seit längerem im Eigentum des Berufungswerbers, zwei wurden glaublich vor eineinhalb Jahren erstanden.“[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] eine Sache steht in jemandes Eigentum
Wortbildungen:
- Adjektive: eigentümlich, eigentumsberechtigt
- Substantive: Eigentümer, Eigentumsanspruch, Eigentumsappartement, Eigentumsaufgabe, Eigentumsbescheinigung, Eigentumsbetrieb, Eigentumsbildung, Eigentumsdelikt, Eigentumserwerb, Eigentumsfolge, Eigentumsgarantie, Eigentumsklage, Eigentumsliste, Eigentumsnachweis, Eigentumsrecht, Eigentumsschutz, Eigentumsstörung, Eigentumsstreuung, Eigentumstitel, Eigentumsübergang, Eigentumsumschreibung, Eigentumsurkunde, Eigentumsvergehen, Eigentumsverhältnisse, Eigentumsverletzung, Eigentumsvermutung, Eigentumsverschaffung, Eigentumsverschaffungsanspruch, Eigentumsverteilung, Eigentumsvorbehalt, Eigentumswechsel, Eigentumswohnung, Eigentumszertifikat
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Plural selten: etwas jemandem Gehörendes
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[2] Recht, kein Plural: Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren
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- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Eigentum“
- [1, 2] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Zehn Bände auf CD-ROM. CD-ROM-Ausgabe der 3. Auflage. Bibliographisches Institut und Brockhaus, Mannheim 2005, ISBN 3-411-06448-X, DNB 975626558 , Eintrag „Eigentum“.
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigentum“
- [1, 2] Duden online „Eigentum“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eigentum“
Quellen:
- ↑ Vgl. Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, am angegebenen Ort.
- ↑ Jochen Pioch: Aufstand der Geisterkrieger. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014 , Seite 136-139, Zitat Seite 136.
- ↑ Die Eigentumsschutzgemeinschaft (ESG) Uehlfeld u. Umgebung informiert. Aufgerufen am 28.2.17.
- ↑ Österreichisches Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 386.
- ↑ Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats für die Steiermark vom 3. Oktober 2005