Einzelstaat
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Einzelstaat (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Einzelstaat | die Einzelstaaten |
Genitiv | des Einzelstaats des Einzelstaates |
der Einzelstaaten |
Dativ | dem Einzelstaat dem Einzelstaate |
den Einzelstaaten |
Akkusativ | den Einzelstaat | die Einzelstaaten |
Worttrennung:
- Ein·zel·staat, Plural: Ein·zel·staa·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nt͡sl̩ˌʃtaːt]
- Hörbeispiele: Einzelstaat (Info)
Bedeutungen:
- [1] ein bestimmter, einzelner Staat in einer irgendwie organisierten Staatenverbindung
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Adjektivs einzeln und dem Substantiv Staat
Synonyme:
- [1] Gliedstaat
Oberbegriffe:
- [1] Staat
Beispiele:
- [1] „In zahlreichen Einzelstaaten wie Sachsen und Baden oder in der bayerischen Rheinpfalz brachen bürgerkriegsähnliche Zustände aus.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ein bestimmter, einzelner Staat in einer irgendwie organisierten Staatenverbindung
- [1] Wikipedia-Artikel „Einzelstaat“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einzelstaat“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Einzelstaat“
- [1] Duden online „Einzelstaat“
Quellen:
- ↑ Ulrich Meyer-Doerpinghaus: Am Zauberfluss. Szenen aus der rheinischen Romantik. zu Klampen, Springe 2015, ISBN 978-3-86674-514-8 , Zitat Seite 209.