Gründerstaat
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Gründerstaat (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Gründerstaat | die Gründerstaaten |
Genitiv | des Gründerstaates des Gründerstaats |
der Gründerstaaten |
Dativ | dem Gründerstaat dem Gründerstaate |
den Gründerstaaten |
Akkusativ | den Gründerstaat | die Gründerstaaten |
Worttrennung:
- Grün·der·staat, Plural: Grün·der·staa·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈɡʁʏndɐˌʃtaːt]
- Hörbeispiele: Gründerstaat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Staat, der – allein oder zusammen mit anderen – etwas Neues bewirkt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gründer und Staat
Oberbegriffe:
- [1] Staat
Beispiele:
- [1] „Die Verfassung der Vereinigten Staaten war in vier inspirierenden Monaten ausgearbeitet worden, musste allerdings noch in mindestens neun der dreizehn Gründerstaaten ratifiziert werden, ehe sie in Kraft treten konnte.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Staat, der etwas Neues schafft
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gründerstaat“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gründerstaat“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gründerstaat“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gründerstaat“
Quellen:
- ↑ Florence Hazrat: Das Ausrufezeichen. Eine rebellische Geschichte. HarperCollins, Hamburg 2024 (übersetzt von Stephan Pauli), ISBN 978-3-365-00488-3, Seite 9f . In Englisch 2022.