bürgen
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bürgen (Deutsch)
[Bearbeiten]Person | Wortform | |||
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Präsens | ich | bürge | ||
du | bürgst | |||
er, sie, es | bürgt | |||
Präteritum | ich | bürgte | ||
Konjunktiv II | ich | bürgte | ||
Imperativ | Singular | bürge! | ||
Plural | bürgt! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
gebürgt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:bürgen
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Worttrennung:
- bür·gen, Präteritum: bürg·te, Partizip II: ge·bürgt
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einstehen
Synonyme:
- [1] einstehen, haften, garantieren, gewährleisten
Beispiele:
- [1] Sein Onkel bürgt für ihn.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einstehen
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „bürgen“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „bürgen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „bürgen“
- [1] The Free Dictionary „bürgen“
Nebenformen:
Worttrennung:
- bür·gen
Aussprache:
Grammatische Merkmale:
- 1. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv des Verbs bergen
- 3. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv des Verbs bergen
bürgen ist eine flektierte Form von bergen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:bergen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag bergen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |