vollbefriedigend
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vollbefriedigend (Deutsch)
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vollbefriedigend | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:vollbefriedigend |
Worttrennung:
- voll·be·frie·di·gend, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈfɔlbəˌfʁiːdɪɡn̩t]
- Hörbeispiele: vollbefriedigend (Info)
Bedeutungen:
- [1] Notenstufe im Jurastudium in Deutschland für „eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung“, das ist bei 10 bis 12 (von 18) Punkten im Examen (besser als befriedigend)
Gegenwörter:
- [1] Notenstufen im Jurastudium in Deutschland: ungenügend, mangelhaft, ausreichend, befriedigend, gut, sehr gut
Oberbegriffe:
- [1] bestanden
Beispiele:
- [1] Nur zirka 15 % der Absolventen des Jurastudiums erreichen die Notenstufen vollbefriedigend oder besser.
- [1] Um als Jurist in den Staatsdienst aufgenommen zu werden, muss man beide Staatsexamen mindestens mit vollbefriedigend bestanden haben.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Artikel „vollbefriedigend“, Weiterleitung auf „Juristenausbildung in Deutschland“, Abschnitt „Benotungssystem“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „vollbefriedigend“