Books / Monographs by Emanuel V Towfigh
Deutschland als Einwanderungsland, 2024
»Deutschland als Einwanderungsland«. Diese Feststellung des Titels dieser Tagung ist Grundlage un... more »Deutschland als Einwanderungsland«. Diese Feststellung des Titels dieser Tagung ist Grundlage und Ausgangspunkt dieses Beitrags, denn eine der sichtbarsten Folgen dieser Einwanderung ist die wachsende Diversität unserer Gesellschaft. Die Zusammensetzung der Gesellschaft ist heterogen – in Deutschland leben Menschen unterschiedlichster Herkünfte, Hautfarben, Religionen, sexueller Orientierungen, Bildungsgrade oder sozio-ökonomischen Status. Diversität ist ein sozialer Fakt. In der Herren-Fußballnationalmannschaft spielen Niclas Füllkrug und Matthias Ginter, Emre Can und Serge Gnabry; sie unterscheiden sich nicht nur in ihren Frisuren.
Mohr Lehrbücher, Tübingen 2023 (Mohr Siebeck), 263 Druckseiten, 2023
Die 3. Auflage bietet folgende innovative Neuerungen:
Die Neuauflage ist konsequent für eine dig... more Die 3. Auflage bietet folgende innovative Neuerungen:
Die Neuauflage ist konsequent für eine digitale Nutzung optimiert: Alle online verfügbaren Aufsätze, Monographien, Kommentierungen und Handbücher, jede Norm, jede Gerichtsentscheidung und jeder weiterführende Hinweis sind verlinkt (und zwar jetzt bei jeder Erwähnung). Dadurch können aus der PDF-Version heraus all diese Texte bequem mit nur einem Klick von Computer, Tablet oder Smartphone aufgerufen werden.
Durch »lebendige« Querverweise innerhalb des Lehrbuchs gelangt man durch einen Klick an die Stelle, auf die verwiesen wird – sei es aus dem Text, aus einer Fußnote, dem Stichwortverzeichnis oder dem Glossar. Dadurch wird die digitale und interaktive Nutzung erleichtert und es wird auch sichtbarer, wie die Inhalte des Lehrbuchs miteinander verwoben und vernetzt sind.
Zudem wurden Inhalt und Literatur umfassend aktualisiert.
Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW) 2022 (Heft 8), S. 305-308, 2022
Der digitale Wandel betrifft nicht nur die Gegenstände, auf die das Recht blickt, sondern auch da... more Der digitale Wandel betrifft nicht nur die Gegenstände, auf die das Recht blickt, sondern auch das Recht und die juristische Arbeit selbst. Anknüpfend an den Aufsatz in ZdiW 2022, 237 ff. widmet sich der vorliegende Beitrag den Auswirkungen der Digitalisierung auf den rechtlichen Arbeitsmarkt und ihrer Bedeutung für die juristische Ausbildung. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei die Veränderung der juristischen Wertschöpfung und der juristischen Arbeitsweise, aus denen konkrete Vorschläge für eine wirkungsvolle Anpassung der universitären Jurist:innenausbildung an die neuen Begebenheiten herausgearbeitet werden.
Gernot Sydow/Nikolaus Marsch (Hrsg.), DS-GVO | BDSG – Datenschutz-Grundverordnung | Bundesdatenschutzgesetz. Handkommentar, 3. Auflage, 2022
In einem Band
Der Sydow, jetzt Sydow/Marsch, vereint nunmehr das europäische und nationale Daten... more In einem Band
Der Sydow, jetzt Sydow/Marsch, vereint nunmehr das europäische und nationale Datenschutzrecht in einem Band. Hochgelobt führt der Kommentar sicher durch die verschiedenen datenschutzrechtlichen Problemlagen und vermittelt Interpretationssicherheit.
Die Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen durch die alle Sektorenbereiche betreffende Digitalisierung, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz, Telekommunikationsbereich und bei der Verarbeitung sensibler Daten. Die neuen Entwicklungen auf Länderebene sind ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen der Schrems II-Entscheidung des EuGH.
Ausgewiesene Schwerpunkte
• Recht auf Vergessenwerden
• Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
• Umfang des Auskunftsrechts
• Schadensersatzansprüche
• Verarbeitung sensibler Daten
• Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
• Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis / Arbeitnehmerdatenschutz
• Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte
• Über die DS-GVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
• Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes
Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind allesamt Spezialist:innen aus Wissenschaft und Praxis.
Dr. Linda Bienemann | RAuN Arnd Böken | Andreas Johannes Braun, M.A., LL.M. | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. | RegDir Dr. Holger Greve | Dr. Nikolas Guggenberger, LL.M. | Prof. Dr. Michael Heghmans | RA Prof. Dr. Marcus Helfrich | Prof. Dr. Ansgar Hense | Prof. Dr. Albert Ingold | RA Paul C. Johannes, LL.M. | RiVG Dr. David Kampert | Prof. Dr. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit | RiLG Dr. Reto Mantz | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | RiLG Dr. Marian Müller | Dr. Nicholas Otto | Prof. Dr. Enrico Peuker | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Nicolas Raschauer | RA Bartholomäus Regenhardt, LL.B. | Prof. Dr. Philipp Reimer | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold | RAin Sabine Schwendemann | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. | DirArbG Dr. Jens Tiedemann | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh | Jacob Ulrich, M.A. | RA Robert Weinhold | Maria Wilhelm-Robertson | Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth
Nomos, 2021
The German law academy and legal practice are significantly less diverse than society; in particu... more The German law academy and legal practice are significantly less diverse than society; in particular, people of colour are missing. The empirical findings so far allow a first analysis of the factors that contribute to the current homogeneity. The legal system not only lacks diverse perspectives, the diversity deficit can also lead to problems for social acceptance and legitimacy. The essay proposes measures for equal participation in the legal professions and invites to an exchange about diversity as a current and pressing challenge for scholarship and practice. The text is an invitation for joint action, but also for reflection and further research.
Mohr Siebeck, 2021
Religious communities require a legal constitution if they wish to accomplish the worldly mission... more Religious communities require a legal constitution if they wish to accomplish the worldly mission connected to their spiritually-oriented program. It is in this context that they are subject to two legal orders: state law and a binding internal religious system. In view of this fact, Emanuel Vahid Towfigh examines German religious constitutional law and the Bahai’s religious organization law. After describing each of the two dogmatic backgrounds, the author deals with the legal forms open to religious communities, using those criteria which are decisive for the choice of legal form – i.e. costs for founding the legal structures, fixed expenses for maintaining them and public perception – with regard to their suitability for religious communities in general and for the Bahai community in particular.
Kahl/Waldhoff/Walter (Hrsg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Heidelberg (C.F.Müller), 205. Aktualisierung, 2020
FOREWORD TO THE 205TH UPDATE
Art. 21 German Basic Law
Wilhelm Henke's commentary on Article 2... more FOREWORD TO THE 205TH UPDATE
Art. 21 German Basic Law
Wilhelm Henke's commentary on Article 21 of the German Basic Law (Grundgesetz, GG) in this work was by no means “large” only because of its monographic scope; it was also a large commentary because it fundamentally gauged the doctrine of the constitutional law of political parties and reflected and evaluated the reality of the German party system. These are the reasons why almost 30 years after its publication — the essential parts date back to 1991 and thus to the year before Henke’s death – the commentary is still actively cited. These are “big shoes to fill” for anyone who sets out to comment anew on this constitutional norm — and yet a new commentary was necessary: Party law, the party system, and more generally the democratic order of Germany have been profoundly transformed by a variety of legal and social developments over the past three decades. The jurisprudence of the German Federal Constitutional Court as well as other courts and scholarly work have continued to profoundly impact this area; above all, however, the text of Article 21 of the Basic Law has gained two additional paragraphs.
The new commentary presented with this update takes these developments into account. It takes advantage of the fact that — in contrast to other subjects of regulation — the entire body of constitutional law regulating political parties is laid down in a single norm (without, of course, denying that it is interrelated, and in part also in tension, with other fundamental norms of the German Basic Law, such as the principle of democracy in Article 20 GG or the provision on voting in Article 38 GG): This allows for the development of a (functional) party theory, from which a coherent (constitutional) party law doctrine can be derived. In this way constitutional court decisions can be evaluated on the basis of a doctrinal standard, and factual findings can be understood and categorized with recourse to a set of theoretical instruments.
After comparative (Part I) and historic remarks (Part II), the explanations (Part III) begin with a section on political parties in the concept of political philosophy of the Constitution (A.) and a presentation of the legal functions of political parties that views politics as markets (B.), as well as their effective range within the political order (C.). These theoretical consid-erations are relined with the systematic position of Article 21 within the German Basic Law (D.) and the constitutional definition of a political party (E.), and cast into the foundation of a constitutional theory of parties. Starting from this theoretical foundation, the individual contents of the constitutional norm are worked through in the order in which they are men-tioned in the text of the norm: After explanations of the legal content of the “Establishment Guarantee” in Art. 21 GG (F.) and the provision requiring intra-party democracy (G.), a de-tailed section is devoted to party finance, which is addressed only very indirectly in the con-stitutional text (H.). Then, the innovations in dealing with “constitution-phobic” parties, which were initiated by the Federal Constitutional Court in the NPD II case and introduced by the legislature amending the constitution, are systematized (I.). The commentary concludes with explanations of party legislation and thus with the transition to administrative law, which can also be interpreted, evaluated and constitutionally framed on the basis of the doctrine developed vis-a-vis the theoretical background.
(translated from German [https://www.towfigh.net/de/veroeffentlichungen/kommentierung-von-art-21-gg-im-bonner-kommentar.html])
Reihe Jus Publicum, Mohr Siebeck, Tübingen, 2015
Ausgezeichnet mit dem Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 2015 der Universität... more Ausgezeichnet mit dem Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 2015 der Universitätsgesellschaft Münster.
Über das Buch
Demokratien weisen überall in der Welt Krisensymptome auf: Wahlbeteiligung, Akzeptanz politischer Entscheidungen und Vertrauen in die politischen Institutionen sinken stetig. Doch der Verdruss gilt nicht Demokratie und Politik, sondern Parteien und Politikern. Hier setzt Emanuel V. Towfigh an und geht der Frage nach, in welchem Verhältnis die grundgesetzliche Konzeption von Demokratie zu ihrer institutionellen Umsetzung steht. Zunächst rekonstruiert er das vorherrschende Leitbild der demokratischen Ordnung, demzufolge der politische Wettbewerb widerstreitende Interessen zu gemeinwohldienlichen Entscheidungen aggregiert. Aber auch negative Wirkungen der politischen Parteien lassen sich, gleichsam spiegelbildlich, auf das überkommene Leitbild zurückführen. Politische Parteien haben also eine paradoxe Wirkung: Demokratische Entscheidungen lassen sich heute nicht ohne sie legitimieren, aber sie bescheren gleichzeitig dramatische Legitimationsprobleme. Will man die negativen Wirkungen der Parteien reduzieren, bedarf es einer Neuausrichtung des Leitbildes von Demokratie, für die die Arbeit erste Fluchtpunkte formuliert.
Mohr Siebeck, Tübingen, 2006
Religious communities require a legal constitution if they wish to accomplish the worldly mission... more Religious communities require a legal constitution if they wish to accomplish the worldly mission connected to their spiritually-oriented program. It is in this context that they are subject to two legal orders: state law and a binding internal religious system. In view of this fact, Emanuel Vahid Towfigh examines German religious constitutional law and the Bahai’s religious organization law. After describing each of the two dogmatic backgrounds, the author deals with the legal forms open to religious communities, using those criteria which are decisive for the choice of legal form – i.e. costs for founding the legal structures, fixed expenses for maintaining them and public perception – with regard to their suitability for religious communities in general and for the Bahai community in particular.
Textbooks by Emanuel V Towfigh
Das Smartbook Grundrechte ist ein neuartiges Lernmedium, das Einsichten der modernen Hochschuldid... more Das Smartbook Grundrechte ist ein neuartiges Lernmedium, das Einsichten der modernen Hochschuldidaktik aufgreift – und das erste juristische Lehrbuch, das hybrid on- und offline mit Zusatzfeatures erscheint: Die Grundrechte einschließlich ihrer europäischen Dimension werden anhand definierter Lern- und Verständnisziele dargestellt; die sichtbare Unterscheidung zwischen Grundlagen und Examensstoff ermöglicht optimales Lernen je nach Kenntnisstand. Prüfungsschemata und viele weiterführende Hinweise erleichtern eigenständiges Lernen und Wiederholen.
Cheltenham, Edgar Elgar Publishing, 2015
Responding to the growing importance of economic reasoning in legal scholarship, this innovative ... more Responding to the growing importance of economic reasoning in legal scholarship, this innovative work provides an essential introduction to the economic tools which can usefully be employed in legal reasoning. It is geared specifically towards those without a great deal of exposure to economic thinking and provides law students, legal scholars and practitioners with a practical toolbox to shape their writing, understanding and case preparation.
The book’s clear focus on economic methods poses a refreshing change to conventional textbooks in this area, which tend to focus on content-related theories. Recognising that it is often difficult to derive adequate conclusions for legal arguments without first understanding the methodological limitations of economic studies, this book provides a comprehensive coverage of the most important economic concepts in order to bridge this gap. These include:
• game theory
• public choice and social choice theory
• behavioural economics
• empirical research design
• basic statistics.
Owing to its concise and accessible style, Economic Methods for Lawyers will provide an invaluable companion for legal scholars or practitioners who wish to utilise economic methods for developing legal argument.
Mohr Siebeck Lehrbuch, Tübingen, 2017
Interdisziplinäres Arbeiten wird auch in der Rechtswissenschaft immer wichtiger. Sowohl in der do... more Interdisziplinäres Arbeiten wird auch in der Rechtswissenschaft immer wichtiger. Sowohl in der dogmatischen als auch der sozialwissenschaftlichen Beschäftigung mit Recht muss oft auf empirische Erkenntnisse oder Verhaltensmodelle zurückgegriffen werden, ohne dass der juristische Methodenkanon hierfür geeignete Werkzeuge bereithält. Emanuel V. Towfigh und Niels Petersen — unter Mitarbeit von Markus Englerth, Sebastian Goerg, Stefan Magen und Andreas Nicklich — wollen mit dem vorliegenden Lehrbuch diese Lücke schließen. Anders als bei vielen bisherigen Lehrbüchern geht es dabei nicht um die Anwendung ökonomischer Erkenntnisse auf bestimmte Rechtsgebiete. Die Autoren setzen vielmehr einen Schritt vorher an, indem sie dem Juristen eine Einführung in ökonomische Methoden geben. Das Lehrbuch erlaubt ihm damit zwar nicht selbst solche Studien durchzuführen, diese aber immerhin zu verstehen und selbst auf ihn interessierende juristische Fragestellungen anzuwenden.
Nach einer kurzen Einführung zur Integration von sozialwissenschaftlichen Methoden ins Recht wird ein Überblick über so verschiedene Felder wie die Grundbegriffe der Ökonomie, die Mikroökonomie, die Vertrags- und Spieltheorie, die Verhaltensökonomik, empirisches Forschungsdesign und einige Grundbegriffe der Statistik gegeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende, die einen ersten Zugang zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Recht suchen, als auch an Wissenschaftler, die ökonomische Studien für ihre Forschung rezipieren und verstehen möchten und an Praktiker, die in ihrer Arbeit auf sozialwissenschaftliche Gutachten zurückgreifen und deren Argumentationsgang nachvollziehen müssen.
Mohr Siebeck, Tübingen, 2010
Interdisziplinäres Arbeiten wird auch in der Rechtswissenschaft immer wichtiger. Sowohl in der do... more Interdisziplinäres Arbeiten wird auch in der Rechtswissenschaft immer wichtiger. Sowohl in der dogmatischen als auch der sozialwissenschaftlichen Beschäftigung mit Recht muss oft auf empirische Erkenntnisse oder Verhaltensmodelle zurückgegriffen werden, ohne dass der juristische Methodenkanon hierfür geeignete Werkzeuge bereithält. Emanuel V. Towfigh und Niels Petersen — unter Mitarbeit von Markus Englerth, Sebastian Goerg, Stefan Magen und Andreas Nicklich — wollen mit dem vorliegenden Lehrbuch diese Lücke schließen. Anders als bei vielen bisherigen Lehrbüchern geht es dabei nicht um die Anwendung ökonomischer Erkenntnisse auf bestimmte Rechtsgebiete. Die Autoren setzen vielmehr einen Schritt vorher an, indem sie dem Juristen eine Einführung in ökonomische Methoden geben. Das Lehrbuch erlaubt ihm damit zwar nicht selbst solche Studien durchzuführen, diese aber immerhin zu verstehen und selbst auf ihn interessierende juristische Fragestellungen anzuwenden.
Nach einer kurzen Einführung zur Integration von sozialwissenschaftlichen Methoden ins Recht wird ein Überblick über so verschiedene Felder wie die Grundbegriffe der Ökonomie, die Mikroökonomie, die Vertrags- und Spieltheorie, die Verhaltensökonomik, empirisches Forschungsdesign und einige Grundbegriffe der Statistik gegeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende, die einen ersten Zugang zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Recht suchen, als auch an Wissenschaftler, die ökonomische Studien für ihre Forschung rezipieren und verstehen möchten und an Praktiker, die in ihrer Arbeit auf sozialwissenschaftliche Gutachten zurückgreifen und deren Argumentationsgang nachvollziehen müssen.
Edited Volumes by Emanuel V Towfigh
German Law Journals, 2017
This month’s special issue – “Traditions, Myths, and Utopias of Personhood”— is an exceptional co... more This month’s special issue – “Traditions, Myths, and Utopias of Personhood”— is an exceptional contribution to the Journal’s long-standing interest in interrogating boundaries in the law. Often that has meant challenging law’s national-jurisdictional frame. But, as our guest editors Toni Selkälä & Mikko Rajavuori from the University Turku demonstrate, there are many other settled frontiers in the law that merit our exploration.
They ask us to consider: what is a person? This seemingly simple question has haunted generations of legal theorists and animated an extensive debate in recent years. Neurosciences, human-pig chimeras, Sandra the orangutan, religious corporations, and ever-more witty artificial intelligence have all sought to expand legal personhood past its human-bound assumptions. All these things, and others, grapple for a place alongside the paradigmatic person: a fully competent adult human being. Yet, on a closer analysis, the paradigm – as well as its challengers – subscribe to the same epistemological tradition. These often-unarticulated ideas are drawn to the fore in this special issue in which a younger generation of scholars tackles the past(s), present(s), and future(s) of legal subjectivity across national, European, and international legal doctrine and theory.
The ten articles trace the traditions, myths, and utopias of personhood. Grounded in diverse theoretical traditions and covering a wide array of jurisdictions and thematic areas, the articles expose and problematize the boundaries of natural and legal personality as they appear in global law today. Animals, cyborgs, embryos, corporations, and sui generis political communities, among other liminal entities, provide the raw material for sweeping arguments that reframe ancient debates on the origins, techniques, and implications of personhood and the many tasks personhood does for law. As a whole, this Special Issue argues for often radical re-orientations of our understanding of personhood and, with that, our appreciation of things.
You see. There’s still so much for us to do, to think, and to dare. I hope this collection will inspire and irritate in equal measure.
Nomos, Baden-Baden, 2009
Recht und Markt stehen in vielfältigen Wechselbeziehungen zueinander. Herkömmlicherweise wird das... more Recht und Markt stehen in vielfältigen Wechselbeziehungen zueinander. Herkömmlicherweise wird das Recht als Instrument der Marktregulierung verstanden. In einer Welt, in der wirtschaftliche und soziale Beziehungen zunehmend nicht mehr an Staats- oder Kontinentalgrenzen halt machen, ist die Einwirkung von Recht auf den Markt jedoch nicht mehr nur einseitig. Recht reguliert nicht nur Märkte – es ist selbst auch Gegenstand von Märkten geworden. Dieser Band, der sich aus den Beiträgen der 49. Assistententagung Öffentliches Recht zusammensetzt, analysiert jüngste Entwicklungen im Schnittfeld von Markt und Recht und greift hierfür unterschiedliche Themenkreise heraus. Neben den klassischen Bereichen der Wirtschaftsregulierung und des Wettbewerbsrechts werden auch neuere Phänomene, wie der Handel mit Informationen, und nicht-monetäre Märkte, wie der Wettbewerb um die Meinungsvorherrschaft in den Medien, in den Blick genommen. Weitere Beiträge beschäftigen sich mit der Begründung und Ermöglichung von Märkten durch Recht, etwa am Beispiel des Emissionsschutzhandels. Vervollständigt wird der Band schließlich durch rechtsphilosophische und -soziologische Betrachtungen über die Vereinbarkeit der unterschiedlichen normativen Zielsetzungen von Recht und Markt.
Peter Lang, Frankfurt, 2007
Der Band dokumentiert eine Fachtagung, die im Rahmen des vom Ministerium für Wissenschaft und For... more Der Band dokumentiert eine Fachtagung, die im Rahmen des vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts «Integration des Islam durch islamischen Religionsunterricht» veranstaltet worden ist. Dem Thema kommt im Zusammenhang mit der Einrichtung islamischen Religionsunterrichts besonderes Gewicht zu. Es geht um die Verfassungstreue islamischer Religionsgemeinschaften und die Bedeutung von Maßnahmen des Verfassungsschutzes, insbesondere von Verfassungsschutzberichten.
Aus dem Inhalt:
• Janbernd Oebbecke: Islam und Verfassungsschutz
• Ralf Poscher: Religion und Verfassungstreue. Konstitutionalisierung der Religion – Sakralisierung der Verfassung?
• Kurt Graulich: Verfassungsrechtliche Anforderungen an religiöse Organisationen im Vereinsrecht und für den Religionsunterricht
• Tânia Puschnerat: Islamismus und Verfassungsschutz. Begriffsdefinitionen, Kategorisierungen und Diagnosen
• Engin Karahan: Verfassungsschutzberichte und IGMG. Erfahrungen und Auswirkungen
• Hartwig Möller: Die IGMG im Focus des Verfassungsschutzes. Stellungnahme des Verfassungsschutzes NRW zum Vortrag «Verfassungsschutzberichte und IGMG – Erfahrungen und Auswirkungen» von Engin Karahan
• Heiner Bielefeldt: Zum politischen Umgang mit dem Islam in Deutschland. Beobachtungen und Anmerkungen zur Integrationsdebatte
• Werner Schiffauer: Zum Umgang mit Verfassungsschutzberichten
Die Herausgeber:
Janbernd Oebbecke ist Geschäftsführender Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts an der Universität Münster.
Bodo Pieroth ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster.
Emanuel Towfigh ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster.
Peter Lang, Frankfurt, 2007
Über das Werk: Die Integration des Islam und der Muslime stellt eine wichtige Voraussetzung für e... more Über das Werk: Die Integration des Islam und der Muslime stellt eine wichtige Voraussetzung für einen dauerhaften sozialen Frieden in Deutschland dar. Zur Förderung dieser Integration kann ein islamischer Religionsunterricht wesentlich beitragen. Der Band dokumentiert eine im Rahmen des vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts «Integration des Islam durch islamischen Religionsunterricht» veranstaltete Fachtagung. Zunächst wird der Rahmen für die Diskussion um den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nachgezeichnet, indem die Ausgangspunkte eines islamischen Religionsunterrichts in Deutschland aufgezeigt und die Voraussetzungen und Erfahrungen eines Unterrichts am Beispiel der Islamkunde in Nordrhein-Westfalen beleuchtet werden. Sodann wird die verfassungsrechtliche Komponente der Frage in den Blick genommen; neben dem deutschen Recht wird zum Vergleich die Rechtslage nach türkischem Recht erörtert. Schließlich wird den rechtlichen Anforderungen des staatlichen Rechts die theologische Sicht des Themas im Islam aus unterschiedlicher islamischer Perspektive gegenübergestellt.
Aus dem Inhalt: Janbernd Oebbecke: Die Stellung der Frau im islamischen Religionsunterricht – Begrüßung und Einführung – Bülent Ucar: Erfahrungen am Beispiel der Islamkunde in NRW. Geschichte, Status quo, Lehrpläne, Didaktik und Ausblick – Michael Sachs: Das »Gleichstellungsgebot« (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) als Grenze des Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen – Ece Göztepe: Das Kopftuchverbot. Die letzte Bastion des türkischen Laizismus – Elsayed Elshahed: Die Stellung der Frau in der islamischen Rechtskultur. Eine Quellenrecherche unter besonderer Berücksichtigung hanafitischen Rechts – Hamideh Mohagheghi: Fatima und Zainab: Vorbilder für Frauen im Aufbruch. Theologische Grundlagen der Shi’a für die Partizipation der Frauen in der Gesellschaft am Beispiel Iran – Rabeya Müller: Die Stellung der Frau. Überlegungen zum islamischen Religionsunterricht.
Journal Articles by Emanuel V Towfigh
Die Junge Akademie, 2016
Die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie gehört zu den Themen, die junge Wissenschaftlerinn... more Die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie gehört zu den Themen, die junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – und deshalb auch uns als Mitglieder der Jungen Akademie (JA) – in besonderer Weise beschäftigen. Wer die öffentlich geführten Diskussionen aufmerksam verfolgt, kann allerdings zwei Dinge beobachten:
Erstens, der Diskurs über die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie ist im Wesentlichen negativ geprägt. In einschlägigen Publikationen wird regelmäßig nur über die Probleme berichtet, denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begegnen, die eine Familie gründen wollen oder haben. Auf mögliche und bewährte Lösungen wird selten hingewiesen. Auch die Vorteile der Wissenschaft im Vergleich zu anderen Berufen werden kaum erwähnt.
Zweitens, obwohl einschlägige Publikationen auf einige zentrale Probleme hinweisen, werden längst nicht alle Probleme beleuchtet, die die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie im Alltag mit sich bringt. So wird oft darauf hingewiesen, dass die in der Wissenschaft übliche Befristung von Arbeitsverhältnissen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der Familiengründung abhält. Andere Probleme – zum Beispiel die im Wissenschaftsbetrieb in besonderer Weise geforderte Mobilität – scheinen demgegenüber bislang noch nicht in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit durchgedrungen zu sein.
Aus beiden Beobachtungen zusammen entstand im Kreis der JA der Wunsch, ein realistischeres Bild von den Herausforderungen zu zeichnen, die die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie mit sich bringt. Das richtige Instrument war schnell gefunden: eine interaktive Dialogplattform. Sie ging als Projekt der JA am 1. Juni 2015 unter www.blog.diejungeakademie.de online und bot bis zum 30. September 2015 die Möglichkeit, einschlägige Erfahrungsberichte, Meinungen, Empfehlungen und Wünsche zu posten, die wiederum von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert werden konnten.
Da die Vermutung nahe lag, dass sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur ungern öffentlich mit vollem Namen und Affilierung zum Thema Vereinbarkeit äußern, bestand von Anfang an die Möglichkeit, Beiträge anonym zu verfassen. Ergänzt wurden die Beiträge und Kommentare durch Statements von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, die wir gebeten hatten, ihre Eindrücke und Erfahrungen zu schildern, Ratschläge zu geben oder schlicht aus dem Nähkästchen zu plaudern.
Die Resonanz auf unsere Einladung, persönliche Erfahrungen und Ansichten mit anderen zu teilen und zu diskutieren, war überwältigend. In kürzester Zeit ging eine beeindruckende Zahl (s. Seite 8) von ausführlichen Beiträgen ein, die insgesamt zeigen, wie sehr das Thema junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewegt und umtreibt.
Zudem machen sie deutlich, dass es um die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie aus Sicht der Betroffenen in Deutschland nicht zum Besten bestellt ist. Wie im Fazit (s. Seite 63 bis 65) ausgeführt wird, bevorzugten die Beitragenden überwiegend den anonymen Modus und schilderten unerwartet viele drastische Negativbeispiele.
Um die Erkenntnisse der interaktiven Dialogplattform auch offline einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, drucken wir in dieser Broschüre eine Auswahl der eingegangenen Beiträge – zum Teil in gekürzter Form – gemeinsam mit den eigens für den Blog eingeworbenen Statements und den eingegangenen Kommentaren ab. Daneben enthält die Broschüre das bereits erwähnte Fazit sowie eine Zusammenstellung von (wiederholt geäußerten) Wünschen und Reformvorschlägen (s. Seite 66 bis 67). Die ungekürzten Fassungen der Statements, Beiträge und Kommentare lassen sich unter www.blog.diejungeakademie.de nachlesen.
Viele Menschen haben zum Gelingen des Blogs und dieser Broschüre beigetragen. An erster Stelle zu nennen sind alle, die uns durch Statements, Beiträge und Kommentare unterstützt haben. Bei ihnen möchten wir uns herzlich bedanken. Darüber hinaus danken wir der Jungen Akademie. Sie hat durch ihre großzügige finanzielle Förderung die Einrichtung des Blogs und die Veröffentlichung dieser Broschüre erst möglich gemacht. Die Geschäftsstelle der Jungen Akademie, insbesondere Manuel Tröster, hat uns stets mit Rat und Tat zur Seite gestanden und uns den Weg durch die oft verschlungenen Pfade der Bürokratie gewiesen.
Unser Dank gebührt zudem Anna Sohrauer und Karoline Seifert. Anna Sohrauer hat als Projektkoordinatorin die administrativen Aufgaben gemeistert und die Einrichtung und Bedienung des Blogs ermöglicht. Karoline Seifert hat als Redakteurin den Blog betreut und den Dialog moderiert. Durch ihre fachliche Expertise und die Konzeption dieser Veröffentlichung hat sie das Projekt ganz wesentlich bereichert. Zu Dank verpflichtet sind wir darüber hinaus der Agentur 3pc, die das Design für den Blog entworfen und die technischen Voraussetzungen für den interaktiven Dialog geschaffen hat.
Danken möchten wir schließlich auch der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka. Sie hat das Projekt von Anfang an unterstützt und sowohl den Blog als auch diese Broschüre durch ein Grußwort bereichert.
Deutsches Verwaltungsblatt, 2023
In Hessen wird im Zuge eines aktuellen Gesetzentwurfes die Änderung der Landesverfassung mit dem ... more In Hessen wird im Zuge eines aktuellen Gesetzentwurfes die Änderung der Landesverfassung mit dem Ziel der Einführung eines Rechts auf Bildung diskutiert. Der Beitrag erörtert, wie sich die vorgeschlagene Änderung in den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem einfügt und ob sie den Berechtigten wirkungsvolle neue Rechte zu verleihen vermag.
JuristenZeitung, 2023
Die einschlägigen Rechtsregime für Körperschaften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts h... more Die einschlägigen Rechtsregime für Körperschaften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts haben sich – trotz gemeinsamer Wurzeln – weitgehend unabhängig voneinander entwickelt, was Folge der funktionellen Ausdifferenzierung der Rechtsordnung ist. Die trichotome Gliederung der Disziplin verstellt den Blick auf strukturelle Gemeinsamkeiten der in den Teilrechtsordnungen zu lösenden Rechtsprobleme. Mit Hilfe eines intradisziplinären Rechtsvergleichs, der an einer verhaltensökonomisch fundierten Konflikt- und Koordinationstopologie ausgerichtet ist, soll die Matrix für die Dogmatik eines gemeinsamen „Allgemeinen Körperschaftsrechts“ im Sinne der Einheit einer prinzipienbasierten Rechtsordnung entworfen werden.
Uploads
Books / Monographs by Emanuel V Towfigh
Die Neuauflage ist konsequent für eine digitale Nutzung optimiert: Alle online verfügbaren Aufsätze, Monographien, Kommentierungen und Handbücher, jede Norm, jede Gerichtsentscheidung und jeder weiterführende Hinweis sind verlinkt (und zwar jetzt bei jeder Erwähnung). Dadurch können aus der PDF-Version heraus all diese Texte bequem mit nur einem Klick von Computer, Tablet oder Smartphone aufgerufen werden.
Durch »lebendige« Querverweise innerhalb des Lehrbuchs gelangt man durch einen Klick an die Stelle, auf die verwiesen wird – sei es aus dem Text, aus einer Fußnote, dem Stichwortverzeichnis oder dem Glossar. Dadurch wird die digitale und interaktive Nutzung erleichtert und es wird auch sichtbarer, wie die Inhalte des Lehrbuchs miteinander verwoben und vernetzt sind.
Zudem wurden Inhalt und Literatur umfassend aktualisiert.
Der Sydow, jetzt Sydow/Marsch, vereint nunmehr das europäische und nationale Datenschutzrecht in einem Band. Hochgelobt führt der Kommentar sicher durch die verschiedenen datenschutzrechtlichen Problemlagen und vermittelt Interpretationssicherheit.
Die Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen durch die alle Sektorenbereiche betreffende Digitalisierung, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz, Telekommunikationsbereich und bei der Verarbeitung sensibler Daten. Die neuen Entwicklungen auf Länderebene sind ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen der Schrems II-Entscheidung des EuGH.
Ausgewiesene Schwerpunkte
• Recht auf Vergessenwerden
• Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
• Umfang des Auskunftsrechts
• Schadensersatzansprüche
• Verarbeitung sensibler Daten
• Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
• Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis / Arbeitnehmerdatenschutz
• Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte
• Über die DS-GVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
• Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes
Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind allesamt Spezialist:innen aus Wissenschaft und Praxis.
Dr. Linda Bienemann | RAuN Arnd Böken | Andreas Johannes Braun, M.A., LL.M. | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. | RegDir Dr. Holger Greve | Dr. Nikolas Guggenberger, LL.M. | Prof. Dr. Michael Heghmans | RA Prof. Dr. Marcus Helfrich | Prof. Dr. Ansgar Hense | Prof. Dr. Albert Ingold | RA Paul C. Johannes, LL.M. | RiVG Dr. David Kampert | Prof. Dr. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit | RiLG Dr. Reto Mantz | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | RiLG Dr. Marian Müller | Dr. Nicholas Otto | Prof. Dr. Enrico Peuker | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Nicolas Raschauer | RA Bartholomäus Regenhardt, LL.B. | Prof. Dr. Philipp Reimer | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold | RAin Sabine Schwendemann | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. | DirArbG Dr. Jens Tiedemann | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh | Jacob Ulrich, M.A. | RA Robert Weinhold | Maria Wilhelm-Robertson | Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth
Art. 21 German Basic Law
Wilhelm Henke's commentary on Article 21 of the German Basic Law (Grundgesetz, GG) in this work was by no means “large” only because of its monographic scope; it was also a large commentary because it fundamentally gauged the doctrine of the constitutional law of political parties and reflected and evaluated the reality of the German party system. These are the reasons why almost 30 years after its publication — the essential parts date back to 1991 and thus to the year before Henke’s death – the commentary is still actively cited. These are “big shoes to fill” for anyone who sets out to comment anew on this constitutional norm — and yet a new commentary was necessary: Party law, the party system, and more generally the democratic order of Germany have been profoundly transformed by a variety of legal and social developments over the past three decades. The jurisprudence of the German Federal Constitutional Court as well as other courts and scholarly work have continued to profoundly impact this area; above all, however, the text of Article 21 of the Basic Law has gained two additional paragraphs.
The new commentary presented with this update takes these developments into account. It takes advantage of the fact that — in contrast to other subjects of regulation — the entire body of constitutional law regulating political parties is laid down in a single norm (without, of course, denying that it is interrelated, and in part also in tension, with other fundamental norms of the German Basic Law, such as the principle of democracy in Article 20 GG or the provision on voting in Article 38 GG): This allows for the development of a (functional) party theory, from which a coherent (constitutional) party law doctrine can be derived. In this way constitutional court decisions can be evaluated on the basis of a doctrinal standard, and factual findings can be understood and categorized with recourse to a set of theoretical instruments.
After comparative (Part I) and historic remarks (Part II), the explanations (Part III) begin with a section on political parties in the concept of political philosophy of the Constitution (A.) and a presentation of the legal functions of political parties that views politics as markets (B.), as well as their effective range within the political order (C.). These theoretical consid-erations are relined with the systematic position of Article 21 within the German Basic Law (D.) and the constitutional definition of a political party (E.), and cast into the foundation of a constitutional theory of parties. Starting from this theoretical foundation, the individual contents of the constitutional norm are worked through in the order in which they are men-tioned in the text of the norm: After explanations of the legal content of the “Establishment Guarantee” in Art. 21 GG (F.) and the provision requiring intra-party democracy (G.), a de-tailed section is devoted to party finance, which is addressed only very indirectly in the con-stitutional text (H.). Then, the innovations in dealing with “constitution-phobic” parties, which were initiated by the Federal Constitutional Court in the NPD II case and introduced by the legislature amending the constitution, are systematized (I.). The commentary concludes with explanations of party legislation and thus with the transition to administrative law, which can also be interpreted, evaluated and constitutionally framed on the basis of the doctrine developed vis-a-vis the theoretical background.
(translated from German [https://www.towfigh.net/de/veroeffentlichungen/kommentierung-von-art-21-gg-im-bonner-kommentar.html])
Über das Buch
Demokratien weisen überall in der Welt Krisensymptome auf: Wahlbeteiligung, Akzeptanz politischer Entscheidungen und Vertrauen in die politischen Institutionen sinken stetig. Doch der Verdruss gilt nicht Demokratie und Politik, sondern Parteien und Politikern. Hier setzt Emanuel V. Towfigh an und geht der Frage nach, in welchem Verhältnis die grundgesetzliche Konzeption von Demokratie zu ihrer institutionellen Umsetzung steht. Zunächst rekonstruiert er das vorherrschende Leitbild der demokratischen Ordnung, demzufolge der politische Wettbewerb widerstreitende Interessen zu gemeinwohldienlichen Entscheidungen aggregiert. Aber auch negative Wirkungen der politischen Parteien lassen sich, gleichsam spiegelbildlich, auf das überkommene Leitbild zurückführen. Politische Parteien haben also eine paradoxe Wirkung: Demokratische Entscheidungen lassen sich heute nicht ohne sie legitimieren, aber sie bescheren gleichzeitig dramatische Legitimationsprobleme. Will man die negativen Wirkungen der Parteien reduzieren, bedarf es einer Neuausrichtung des Leitbildes von Demokratie, für die die Arbeit erste Fluchtpunkte formuliert.
Textbooks by Emanuel V Towfigh
The book’s clear focus on economic methods poses a refreshing change to conventional textbooks in this area, which tend to focus on content-related theories. Recognising that it is often difficult to derive adequate conclusions for legal arguments without first understanding the methodological limitations of economic studies, this book provides a comprehensive coverage of the most important economic concepts in order to bridge this gap. These include:
• game theory
• public choice and social choice theory
• behavioural economics
• empirical research design
• basic statistics.
Owing to its concise and accessible style, Economic Methods for Lawyers will provide an invaluable companion for legal scholars or practitioners who wish to utilise economic methods for developing legal argument.
Nach einer kurzen Einführung zur Integration von sozialwissenschaftlichen Methoden ins Recht wird ein Überblick über so verschiedene Felder wie die Grundbegriffe der Ökonomie, die Mikroökonomie, die Vertrags- und Spieltheorie, die Verhaltensökonomik, empirisches Forschungsdesign und einige Grundbegriffe der Statistik gegeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende, die einen ersten Zugang zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Recht suchen, als auch an Wissenschaftler, die ökonomische Studien für ihre Forschung rezipieren und verstehen möchten und an Praktiker, die in ihrer Arbeit auf sozialwissenschaftliche Gutachten zurückgreifen und deren Argumentationsgang nachvollziehen müssen.
Nach einer kurzen Einführung zur Integration von sozialwissenschaftlichen Methoden ins Recht wird ein Überblick über so verschiedene Felder wie die Grundbegriffe der Ökonomie, die Mikroökonomie, die Vertrags- und Spieltheorie, die Verhaltensökonomik, empirisches Forschungsdesign und einige Grundbegriffe der Statistik gegeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende, die einen ersten Zugang zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Recht suchen, als auch an Wissenschaftler, die ökonomische Studien für ihre Forschung rezipieren und verstehen möchten und an Praktiker, die in ihrer Arbeit auf sozialwissenschaftliche Gutachten zurückgreifen und deren Argumentationsgang nachvollziehen müssen.
Edited Volumes by Emanuel V Towfigh
They ask us to consider: what is a person? This seemingly simple question has haunted generations of legal theorists and animated an extensive debate in recent years. Neurosciences, human-pig chimeras, Sandra the orangutan, religious corporations, and ever-more witty artificial intelligence have all sought to expand legal personhood past its human-bound assumptions. All these things, and others, grapple for a place alongside the paradigmatic person: a fully competent adult human being. Yet, on a closer analysis, the paradigm – as well as its challengers – subscribe to the same epistemological tradition. These often-unarticulated ideas are drawn to the fore in this special issue in which a younger generation of scholars tackles the past(s), present(s), and future(s) of legal subjectivity across national, European, and international legal doctrine and theory.
The ten articles trace the traditions, myths, and utopias of personhood. Grounded in diverse theoretical traditions and covering a wide array of jurisdictions and thematic areas, the articles expose and problematize the boundaries of natural and legal personality as they appear in global law today. Animals, cyborgs, embryos, corporations, and sui generis political communities, among other liminal entities, provide the raw material for sweeping arguments that reframe ancient debates on the origins, techniques, and implications of personhood and the many tasks personhood does for law. As a whole, this Special Issue argues for often radical re-orientations of our understanding of personhood and, with that, our appreciation of things.
You see. There’s still so much for us to do, to think, and to dare. I hope this collection will inspire and irritate in equal measure.
Aus dem Inhalt:
• Janbernd Oebbecke: Islam und Verfassungsschutz
• Ralf Poscher: Religion und Verfassungstreue. Konstitutionalisierung der Religion – Sakralisierung der Verfassung?
• Kurt Graulich: Verfassungsrechtliche Anforderungen an religiöse Organisationen im Vereinsrecht und für den Religionsunterricht
• Tânia Puschnerat: Islamismus und Verfassungsschutz. Begriffsdefinitionen, Kategorisierungen und Diagnosen
• Engin Karahan: Verfassungsschutzberichte und IGMG. Erfahrungen und Auswirkungen
• Hartwig Möller: Die IGMG im Focus des Verfassungsschutzes. Stellungnahme des Verfassungsschutzes NRW zum Vortrag «Verfassungsschutzberichte und IGMG – Erfahrungen und Auswirkungen» von Engin Karahan
• Heiner Bielefeldt: Zum politischen Umgang mit dem Islam in Deutschland. Beobachtungen und Anmerkungen zur Integrationsdebatte
• Werner Schiffauer: Zum Umgang mit Verfassungsschutzberichten
Die Herausgeber:
Janbernd Oebbecke ist Geschäftsführender Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts an der Universität Münster.
Bodo Pieroth ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster.
Emanuel Towfigh ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster.
Aus dem Inhalt: Janbernd Oebbecke: Die Stellung der Frau im islamischen Religionsunterricht – Begrüßung und Einführung – Bülent Ucar: Erfahrungen am Beispiel der Islamkunde in NRW. Geschichte, Status quo, Lehrpläne, Didaktik und Ausblick – Michael Sachs: Das »Gleichstellungsgebot« (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) als Grenze des Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen – Ece Göztepe: Das Kopftuchverbot. Die letzte Bastion des türkischen Laizismus – Elsayed Elshahed: Die Stellung der Frau in der islamischen Rechtskultur. Eine Quellenrecherche unter besonderer Berücksichtigung hanafitischen Rechts – Hamideh Mohagheghi: Fatima und Zainab: Vorbilder für Frauen im Aufbruch. Theologische Grundlagen der Shi’a für die Partizipation der Frauen in der Gesellschaft am Beispiel Iran – Rabeya Müller: Die Stellung der Frau. Überlegungen zum islamischen Religionsunterricht.
Journal Articles by Emanuel V Towfigh
Erstens, der Diskurs über die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie ist im Wesentlichen negativ geprägt. In einschlägigen Publikationen wird regelmäßig nur über die Probleme berichtet, denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begegnen, die eine Familie gründen wollen oder haben. Auf mögliche und bewährte Lösungen wird selten hingewiesen. Auch die Vorteile der Wissenschaft im Vergleich zu anderen Berufen werden kaum erwähnt.
Zweitens, obwohl einschlägige Publikationen auf einige zentrale Probleme hinweisen, werden längst nicht alle Probleme beleuchtet, die die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie im Alltag mit sich bringt. So wird oft darauf hingewiesen, dass die in der Wissenschaft übliche Befristung von Arbeitsverhältnissen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der Familiengründung abhält. Andere Probleme – zum Beispiel die im Wissenschaftsbetrieb in besonderer Weise geforderte Mobilität – scheinen demgegenüber bislang noch nicht in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit durchgedrungen zu sein.
Aus beiden Beobachtungen zusammen entstand im Kreis der JA der Wunsch, ein realistischeres Bild von den Herausforderungen zu zeichnen, die die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie mit sich bringt. Das richtige Instrument war schnell gefunden: eine interaktive Dialogplattform. Sie ging als Projekt der JA am 1. Juni 2015 unter www.blog.diejungeakademie.de online und bot bis zum 30. September 2015 die Möglichkeit, einschlägige Erfahrungsberichte, Meinungen, Empfehlungen und Wünsche zu posten, die wiederum von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert werden konnten.
Da die Vermutung nahe lag, dass sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur ungern öffentlich mit vollem Namen und Affilierung zum Thema Vereinbarkeit äußern, bestand von Anfang an die Möglichkeit, Beiträge anonym zu verfassen. Ergänzt wurden die Beiträge und Kommentare durch Statements von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, die wir gebeten hatten, ihre Eindrücke und Erfahrungen zu schildern, Ratschläge zu geben oder schlicht aus dem Nähkästchen zu plaudern.
Die Resonanz auf unsere Einladung, persönliche Erfahrungen und Ansichten mit anderen zu teilen und zu diskutieren, war überwältigend. In kürzester Zeit ging eine beeindruckende Zahl (s. Seite 8) von ausführlichen Beiträgen ein, die insgesamt zeigen, wie sehr das Thema junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewegt und umtreibt.
Zudem machen sie deutlich, dass es um die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie aus Sicht der Betroffenen in Deutschland nicht zum Besten bestellt ist. Wie im Fazit (s. Seite 63 bis 65) ausgeführt wird, bevorzugten die Beitragenden überwiegend den anonymen Modus und schilderten unerwartet viele drastische Negativbeispiele.
Um die Erkenntnisse der interaktiven Dialogplattform auch offline einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, drucken wir in dieser Broschüre eine Auswahl der eingegangenen Beiträge – zum Teil in gekürzter Form – gemeinsam mit den eigens für den Blog eingeworbenen Statements und den eingegangenen Kommentaren ab. Daneben enthält die Broschüre das bereits erwähnte Fazit sowie eine Zusammenstellung von (wiederholt geäußerten) Wünschen und Reformvorschlägen (s. Seite 66 bis 67). Die ungekürzten Fassungen der Statements, Beiträge und Kommentare lassen sich unter www.blog.diejungeakademie.de nachlesen.
Viele Menschen haben zum Gelingen des Blogs und dieser Broschüre beigetragen. An erster Stelle zu nennen sind alle, die uns durch Statements, Beiträge und Kommentare unterstützt haben. Bei ihnen möchten wir uns herzlich bedanken. Darüber hinaus danken wir der Jungen Akademie. Sie hat durch ihre großzügige finanzielle Förderung die Einrichtung des Blogs und die Veröffentlichung dieser Broschüre erst möglich gemacht. Die Geschäftsstelle der Jungen Akademie, insbesondere Manuel Tröster, hat uns stets mit Rat und Tat zur Seite gestanden und uns den Weg durch die oft verschlungenen Pfade der Bürokratie gewiesen.
Unser Dank gebührt zudem Anna Sohrauer und Karoline Seifert. Anna Sohrauer hat als Projektkoordinatorin die administrativen Aufgaben gemeistert und die Einrichtung und Bedienung des Blogs ermöglicht. Karoline Seifert hat als Redakteurin den Blog betreut und den Dialog moderiert. Durch ihre fachliche Expertise und die Konzeption dieser Veröffentlichung hat sie das Projekt ganz wesentlich bereichert. Zu Dank verpflichtet sind wir darüber hinaus der Agentur 3pc, die das Design für den Blog entworfen und die technischen Voraussetzungen für den interaktiven Dialog geschaffen hat.
Danken möchten wir schließlich auch der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka. Sie hat das Projekt von Anfang an unterstützt und sowohl den Blog als auch diese Broschüre durch ein Grußwort bereichert.
Die Neuauflage ist konsequent für eine digitale Nutzung optimiert: Alle online verfügbaren Aufsätze, Monographien, Kommentierungen und Handbücher, jede Norm, jede Gerichtsentscheidung und jeder weiterführende Hinweis sind verlinkt (und zwar jetzt bei jeder Erwähnung). Dadurch können aus der PDF-Version heraus all diese Texte bequem mit nur einem Klick von Computer, Tablet oder Smartphone aufgerufen werden.
Durch »lebendige« Querverweise innerhalb des Lehrbuchs gelangt man durch einen Klick an die Stelle, auf die verwiesen wird – sei es aus dem Text, aus einer Fußnote, dem Stichwortverzeichnis oder dem Glossar. Dadurch wird die digitale und interaktive Nutzung erleichtert und es wird auch sichtbarer, wie die Inhalte des Lehrbuchs miteinander verwoben und vernetzt sind.
Zudem wurden Inhalt und Literatur umfassend aktualisiert.
Der Sydow, jetzt Sydow/Marsch, vereint nunmehr das europäische und nationale Datenschutzrecht in einem Band. Hochgelobt führt der Kommentar sicher durch die verschiedenen datenschutzrechtlichen Problemlagen und vermittelt Interpretationssicherheit.
Die Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen durch die alle Sektorenbereiche betreffende Digitalisierung, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz, Telekommunikationsbereich und bei der Verarbeitung sensibler Daten. Die neuen Entwicklungen auf Länderebene sind ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen der Schrems II-Entscheidung des EuGH.
Ausgewiesene Schwerpunkte
• Recht auf Vergessenwerden
• Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
• Umfang des Auskunftsrechts
• Schadensersatzansprüche
• Verarbeitung sensibler Daten
• Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
• Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis / Arbeitnehmerdatenschutz
• Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte
• Über die DS-GVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
• Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes
Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind allesamt Spezialist:innen aus Wissenschaft und Praxis.
Dr. Linda Bienemann | RAuN Arnd Böken | Andreas Johannes Braun, M.A., LL.M. | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. | RegDir Dr. Holger Greve | Dr. Nikolas Guggenberger, LL.M. | Prof. Dr. Michael Heghmans | RA Prof. Dr. Marcus Helfrich | Prof. Dr. Ansgar Hense | Prof. Dr. Albert Ingold | RA Paul C. Johannes, LL.M. | RiVG Dr. David Kampert | Prof. Dr. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit | RiLG Dr. Reto Mantz | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | RiLG Dr. Marian Müller | Dr. Nicholas Otto | Prof. Dr. Enrico Peuker | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Nicolas Raschauer | RA Bartholomäus Regenhardt, LL.B. | Prof. Dr. Philipp Reimer | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold | RAin Sabine Schwendemann | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. | DirArbG Dr. Jens Tiedemann | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh | Jacob Ulrich, M.A. | RA Robert Weinhold | Maria Wilhelm-Robertson | Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth
Art. 21 German Basic Law
Wilhelm Henke's commentary on Article 21 of the German Basic Law (Grundgesetz, GG) in this work was by no means “large” only because of its monographic scope; it was also a large commentary because it fundamentally gauged the doctrine of the constitutional law of political parties and reflected and evaluated the reality of the German party system. These are the reasons why almost 30 years after its publication — the essential parts date back to 1991 and thus to the year before Henke’s death – the commentary is still actively cited. These are “big shoes to fill” for anyone who sets out to comment anew on this constitutional norm — and yet a new commentary was necessary: Party law, the party system, and more generally the democratic order of Germany have been profoundly transformed by a variety of legal and social developments over the past three decades. The jurisprudence of the German Federal Constitutional Court as well as other courts and scholarly work have continued to profoundly impact this area; above all, however, the text of Article 21 of the Basic Law has gained two additional paragraphs.
The new commentary presented with this update takes these developments into account. It takes advantage of the fact that — in contrast to other subjects of regulation — the entire body of constitutional law regulating political parties is laid down in a single norm (without, of course, denying that it is interrelated, and in part also in tension, with other fundamental norms of the German Basic Law, such as the principle of democracy in Article 20 GG or the provision on voting in Article 38 GG): This allows for the development of a (functional) party theory, from which a coherent (constitutional) party law doctrine can be derived. In this way constitutional court decisions can be evaluated on the basis of a doctrinal standard, and factual findings can be understood and categorized with recourse to a set of theoretical instruments.
After comparative (Part I) and historic remarks (Part II), the explanations (Part III) begin with a section on political parties in the concept of political philosophy of the Constitution (A.) and a presentation of the legal functions of political parties that views politics as markets (B.), as well as their effective range within the political order (C.). These theoretical consid-erations are relined with the systematic position of Article 21 within the German Basic Law (D.) and the constitutional definition of a political party (E.), and cast into the foundation of a constitutional theory of parties. Starting from this theoretical foundation, the individual contents of the constitutional norm are worked through in the order in which they are men-tioned in the text of the norm: After explanations of the legal content of the “Establishment Guarantee” in Art. 21 GG (F.) and the provision requiring intra-party democracy (G.), a de-tailed section is devoted to party finance, which is addressed only very indirectly in the con-stitutional text (H.). Then, the innovations in dealing with “constitution-phobic” parties, which were initiated by the Federal Constitutional Court in the NPD II case and introduced by the legislature amending the constitution, are systematized (I.). The commentary concludes with explanations of party legislation and thus with the transition to administrative law, which can also be interpreted, evaluated and constitutionally framed on the basis of the doctrine developed vis-a-vis the theoretical background.
(translated from German [https://www.towfigh.net/de/veroeffentlichungen/kommentierung-von-art-21-gg-im-bonner-kommentar.html])
Über das Buch
Demokratien weisen überall in der Welt Krisensymptome auf: Wahlbeteiligung, Akzeptanz politischer Entscheidungen und Vertrauen in die politischen Institutionen sinken stetig. Doch der Verdruss gilt nicht Demokratie und Politik, sondern Parteien und Politikern. Hier setzt Emanuel V. Towfigh an und geht der Frage nach, in welchem Verhältnis die grundgesetzliche Konzeption von Demokratie zu ihrer institutionellen Umsetzung steht. Zunächst rekonstruiert er das vorherrschende Leitbild der demokratischen Ordnung, demzufolge der politische Wettbewerb widerstreitende Interessen zu gemeinwohldienlichen Entscheidungen aggregiert. Aber auch negative Wirkungen der politischen Parteien lassen sich, gleichsam spiegelbildlich, auf das überkommene Leitbild zurückführen. Politische Parteien haben also eine paradoxe Wirkung: Demokratische Entscheidungen lassen sich heute nicht ohne sie legitimieren, aber sie bescheren gleichzeitig dramatische Legitimationsprobleme. Will man die negativen Wirkungen der Parteien reduzieren, bedarf es einer Neuausrichtung des Leitbildes von Demokratie, für die die Arbeit erste Fluchtpunkte formuliert.
The book’s clear focus on economic methods poses a refreshing change to conventional textbooks in this area, which tend to focus on content-related theories. Recognising that it is often difficult to derive adequate conclusions for legal arguments without first understanding the methodological limitations of economic studies, this book provides a comprehensive coverage of the most important economic concepts in order to bridge this gap. These include:
• game theory
• public choice and social choice theory
• behavioural economics
• empirical research design
• basic statistics.
Owing to its concise and accessible style, Economic Methods for Lawyers will provide an invaluable companion for legal scholars or practitioners who wish to utilise economic methods for developing legal argument.
Nach einer kurzen Einführung zur Integration von sozialwissenschaftlichen Methoden ins Recht wird ein Überblick über so verschiedene Felder wie die Grundbegriffe der Ökonomie, die Mikroökonomie, die Vertrags- und Spieltheorie, die Verhaltensökonomik, empirisches Forschungsdesign und einige Grundbegriffe der Statistik gegeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende, die einen ersten Zugang zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Recht suchen, als auch an Wissenschaftler, die ökonomische Studien für ihre Forschung rezipieren und verstehen möchten und an Praktiker, die in ihrer Arbeit auf sozialwissenschaftliche Gutachten zurückgreifen und deren Argumentationsgang nachvollziehen müssen.
Nach einer kurzen Einführung zur Integration von sozialwissenschaftlichen Methoden ins Recht wird ein Überblick über so verschiedene Felder wie die Grundbegriffe der Ökonomie, die Mikroökonomie, die Vertrags- und Spieltheorie, die Verhaltensökonomik, empirisches Forschungsdesign und einige Grundbegriffe der Statistik gegeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende, die einen ersten Zugang zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Recht suchen, als auch an Wissenschaftler, die ökonomische Studien für ihre Forschung rezipieren und verstehen möchten und an Praktiker, die in ihrer Arbeit auf sozialwissenschaftliche Gutachten zurückgreifen und deren Argumentationsgang nachvollziehen müssen.
They ask us to consider: what is a person? This seemingly simple question has haunted generations of legal theorists and animated an extensive debate in recent years. Neurosciences, human-pig chimeras, Sandra the orangutan, religious corporations, and ever-more witty artificial intelligence have all sought to expand legal personhood past its human-bound assumptions. All these things, and others, grapple for a place alongside the paradigmatic person: a fully competent adult human being. Yet, on a closer analysis, the paradigm – as well as its challengers – subscribe to the same epistemological tradition. These often-unarticulated ideas are drawn to the fore in this special issue in which a younger generation of scholars tackles the past(s), present(s), and future(s) of legal subjectivity across national, European, and international legal doctrine and theory.
The ten articles trace the traditions, myths, and utopias of personhood. Grounded in diverse theoretical traditions and covering a wide array of jurisdictions and thematic areas, the articles expose and problematize the boundaries of natural and legal personality as they appear in global law today. Animals, cyborgs, embryos, corporations, and sui generis political communities, among other liminal entities, provide the raw material for sweeping arguments that reframe ancient debates on the origins, techniques, and implications of personhood and the many tasks personhood does for law. As a whole, this Special Issue argues for often radical re-orientations of our understanding of personhood and, with that, our appreciation of things.
You see. There’s still so much for us to do, to think, and to dare. I hope this collection will inspire and irritate in equal measure.
Aus dem Inhalt:
• Janbernd Oebbecke: Islam und Verfassungsschutz
• Ralf Poscher: Religion und Verfassungstreue. Konstitutionalisierung der Religion – Sakralisierung der Verfassung?
• Kurt Graulich: Verfassungsrechtliche Anforderungen an religiöse Organisationen im Vereinsrecht und für den Religionsunterricht
• Tânia Puschnerat: Islamismus und Verfassungsschutz. Begriffsdefinitionen, Kategorisierungen und Diagnosen
• Engin Karahan: Verfassungsschutzberichte und IGMG. Erfahrungen und Auswirkungen
• Hartwig Möller: Die IGMG im Focus des Verfassungsschutzes. Stellungnahme des Verfassungsschutzes NRW zum Vortrag «Verfassungsschutzberichte und IGMG – Erfahrungen und Auswirkungen» von Engin Karahan
• Heiner Bielefeldt: Zum politischen Umgang mit dem Islam in Deutschland. Beobachtungen und Anmerkungen zur Integrationsdebatte
• Werner Schiffauer: Zum Umgang mit Verfassungsschutzberichten
Die Herausgeber:
Janbernd Oebbecke ist Geschäftsführender Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts an der Universität Münster.
Bodo Pieroth ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster.
Emanuel Towfigh ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster.
Aus dem Inhalt: Janbernd Oebbecke: Die Stellung der Frau im islamischen Religionsunterricht – Begrüßung und Einführung – Bülent Ucar: Erfahrungen am Beispiel der Islamkunde in NRW. Geschichte, Status quo, Lehrpläne, Didaktik und Ausblick – Michael Sachs: Das »Gleichstellungsgebot« (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) als Grenze des Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen – Ece Göztepe: Das Kopftuchverbot. Die letzte Bastion des türkischen Laizismus – Elsayed Elshahed: Die Stellung der Frau in der islamischen Rechtskultur. Eine Quellenrecherche unter besonderer Berücksichtigung hanafitischen Rechts – Hamideh Mohagheghi: Fatima und Zainab: Vorbilder für Frauen im Aufbruch. Theologische Grundlagen der Shi’a für die Partizipation der Frauen in der Gesellschaft am Beispiel Iran – Rabeya Müller: Die Stellung der Frau. Überlegungen zum islamischen Religionsunterricht.
Erstens, der Diskurs über die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie ist im Wesentlichen negativ geprägt. In einschlägigen Publikationen wird regelmäßig nur über die Probleme berichtet, denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begegnen, die eine Familie gründen wollen oder haben. Auf mögliche und bewährte Lösungen wird selten hingewiesen. Auch die Vorteile der Wissenschaft im Vergleich zu anderen Berufen werden kaum erwähnt.
Zweitens, obwohl einschlägige Publikationen auf einige zentrale Probleme hinweisen, werden längst nicht alle Probleme beleuchtet, die die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie im Alltag mit sich bringt. So wird oft darauf hingewiesen, dass die in der Wissenschaft übliche Befristung von Arbeitsverhältnissen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der Familiengründung abhält. Andere Probleme – zum Beispiel die im Wissenschaftsbetrieb in besonderer Weise geforderte Mobilität – scheinen demgegenüber bislang noch nicht in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit durchgedrungen zu sein.
Aus beiden Beobachtungen zusammen entstand im Kreis der JA der Wunsch, ein realistischeres Bild von den Herausforderungen zu zeichnen, die die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie mit sich bringt. Das richtige Instrument war schnell gefunden: eine interaktive Dialogplattform. Sie ging als Projekt der JA am 1. Juni 2015 unter www.blog.diejungeakademie.de online und bot bis zum 30. September 2015 die Möglichkeit, einschlägige Erfahrungsberichte, Meinungen, Empfehlungen und Wünsche zu posten, die wiederum von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert werden konnten.
Da die Vermutung nahe lag, dass sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur ungern öffentlich mit vollem Namen und Affilierung zum Thema Vereinbarkeit äußern, bestand von Anfang an die Möglichkeit, Beiträge anonym zu verfassen. Ergänzt wurden die Beiträge und Kommentare durch Statements von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, die wir gebeten hatten, ihre Eindrücke und Erfahrungen zu schildern, Ratschläge zu geben oder schlicht aus dem Nähkästchen zu plaudern.
Die Resonanz auf unsere Einladung, persönliche Erfahrungen und Ansichten mit anderen zu teilen und zu diskutieren, war überwältigend. In kürzester Zeit ging eine beeindruckende Zahl (s. Seite 8) von ausführlichen Beiträgen ein, die insgesamt zeigen, wie sehr das Thema junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewegt und umtreibt.
Zudem machen sie deutlich, dass es um die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie aus Sicht der Betroffenen in Deutschland nicht zum Besten bestellt ist. Wie im Fazit (s. Seite 63 bis 65) ausgeführt wird, bevorzugten die Beitragenden überwiegend den anonymen Modus und schilderten unerwartet viele drastische Negativbeispiele.
Um die Erkenntnisse der interaktiven Dialogplattform auch offline einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, drucken wir in dieser Broschüre eine Auswahl der eingegangenen Beiträge – zum Teil in gekürzter Form – gemeinsam mit den eigens für den Blog eingeworbenen Statements und den eingegangenen Kommentaren ab. Daneben enthält die Broschüre das bereits erwähnte Fazit sowie eine Zusammenstellung von (wiederholt geäußerten) Wünschen und Reformvorschlägen (s. Seite 66 bis 67). Die ungekürzten Fassungen der Statements, Beiträge und Kommentare lassen sich unter www.blog.diejungeakademie.de nachlesen.
Viele Menschen haben zum Gelingen des Blogs und dieser Broschüre beigetragen. An erster Stelle zu nennen sind alle, die uns durch Statements, Beiträge und Kommentare unterstützt haben. Bei ihnen möchten wir uns herzlich bedanken. Darüber hinaus danken wir der Jungen Akademie. Sie hat durch ihre großzügige finanzielle Förderung die Einrichtung des Blogs und die Veröffentlichung dieser Broschüre erst möglich gemacht. Die Geschäftsstelle der Jungen Akademie, insbesondere Manuel Tröster, hat uns stets mit Rat und Tat zur Seite gestanden und uns den Weg durch die oft verschlungenen Pfade der Bürokratie gewiesen.
Unser Dank gebührt zudem Anna Sohrauer und Karoline Seifert. Anna Sohrauer hat als Projektkoordinatorin die administrativen Aufgaben gemeistert und die Einrichtung und Bedienung des Blogs ermöglicht. Karoline Seifert hat als Redakteurin den Blog betreut und den Dialog moderiert. Durch ihre fachliche Expertise und die Konzeption dieser Veröffentlichung hat sie das Projekt ganz wesentlich bereichert. Zu Dank verpflichtet sind wir darüber hinaus der Agentur 3pc, die das Design für den Blog entworfen und die technischen Voraussetzungen für den interaktiven Dialog geschaffen hat.
Danken möchten wir schließlich auch der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka. Sie hat das Projekt von Anfang an unterstützt und sowohl den Blog als auch diese Broschüre durch ein Grußwort bereichert.
rundheraus abgelehnt; in anderen Fällen wird eine Definition vermieden und sorglos mit einem als intuitiv begriffen vorausgesetzten, allenfalls mit anekdotischer Evidenz unterfütterten, Konzept gearbeitet. Hier soll ein erster Versuch unternommen werden, den Begriff
rechtswissenschaftlich greifbar zu machen.
Grundzügen göttlich verordnet, präsentiert sich die Gemeindeordnung als kohärentes
Sinnganzes. Ihr Fundament sind die von den Zentralgestalten des Glaubens gestifteten
religiösen Lehren des Bahaitums.
Dieser Beitrag gibt zunächst einen Überblick über diese Lehren und setzt sich sodann
mit den daraus resultierenden religionsrechtlichen Fragestellungen auseinander. Dabei
sollen zwei das Bahaitum und sein Recht prägende Aspekte besonders herausgearbeitet
werden.
• Frauen werden im juristischen Staatsexamen schlechter benotet als Männer
• Schlechtere Noten auch für Personen mit Migrationshintergrund
• Stärkere Effekte an der Schwelle zum Prädikatsnotenbereich
• Zusammensetzung der Prüfungskommissionen spielt wichtige Rolle
Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht hat für ihre Jahrestagung 2016 die vielfach diskutierte Frage aufgegriffen, inwiefern eine Übereinstimmung der wichtigsten Weltreligionen in Fragen des Lebensrechts für den religiös-weltanschaulich neutralen Staat, den das Grundgesetz konstituiert, beachtlich ist. Dazu haben Vertreter verschiedener Religionen und Kirchen eingangs ihre Sicht auf zentrale lebensrechtliche Fragestellungen dargelegt (vgl. dazu ZfL 3/2016, S. 86 ff.). Das Grundsatzreferat, das hier in einer erweiterten Fassung abgedruckt wird, ist sodann der Frage nachgegangen, inwiefern solche Perspektiven rechtliche Relevanz entfalten können.
Revised version of the original published article “Rational Choice and Its Limits” by Emanuel V. Towfigh, German Law Journal 17(5):763–778.
Parts of this manuscript are based on the book “Das Parteien-Paradox: Ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses von Demokratie und Parteien” by Emanuel V. Towfigh, Mohr Siebek 2015.
I gratefully acknowledge fruitful comments by the editors, Matthias Goldmann and Silvia Steininger; earlier drafts of this manuscript have profited from feedback by Katharina Towfigh, as well as from my commentator, Agniezka Janczuk-Gorywoda, and other participants at the workshop Democracy and Financial Order at the University of Frankfurt. As always, any and all remaining misconceptions in this text are attributable to my own limited understanding only.
In some sense, this can be understood as a variant of the question whether a market economy is helpful (if not a precondition) for a democratic order; for a recent example of such an argument see von Weizsäcker (2014a), p. 13.
Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland
Dritte, grundlegend neubearbeitete Auflage. Band 1, 2 und 3
2020. Band 1: 2 Abb.; XLVI, 1166 S. Band 2: X, 1206 S.; Band 3: X, 1046 S.
Die Merkmale, anhand derer die Gesellschaftstypen verglichen werden und einem eventuellen Einfluß des deutschen Rechts nachgegangen werden soll, sind insbesondere das Verfahren der Gesellschaftsgründung und die Organisationsverfassung der Gesellschaften in den beiden Rechtsordnungen. Die rechtlichen Grundlagen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind im chinesischen Gesellschaftsgesetz (GesG) enthalten. Dabei geht es in den ersten vier Abschnitten des Gesetzes nach allgemeinen Vorschriften (Kapitel 1) um Errichtung und Organisationsstruktur der GmbH (Kapitel 2), Errichtung und Organisationsstruktur der Aktiengesellschaft (Kapitel 3) und um die Ausgabe und Übertragung von Aktien (Kapitel 4). Die Kapitel 5 bis 11 behandeln — wiederum für beide Gesellschaftstypen geltende — Regelungen (speziellerer Natur als in Kapitel 1), etwa über Buchführung, Konkurs, Auflösung und Abwicklung, Fusion und Spaltung sowie Sondervorschriften für weigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften.
Über das Buch
Seit Ende der siebziger Jahre verfolgt die VR China eine Politik der Öffnung und Reform und legt zunehmend Gewicht auf den Aufbau und die Systematik der Rechtsordnung. Chinesische Juristen fühlen sich dazu berufen, die neuesten ausländischen Erfahrungen sowie gesetzgeberischen und richterrechtlichen Lösungen auf dem Gebiet des Zivilrechts zu sammeln, zu sortieren und sich zu Eigen zu machen, um schließlich ein chinesisches BGB fertig zu stellen. Die anstehende Kodifikation des bürgerlichen Rechts bedeutet dabei im Grunde genommen die Vollendung der Rezeption, die am Anfang des 20. Jahrhunderts in die Wege geleitet wurde und nach einem langen Stillstand noch andauert. Über die Umsetzung des rezipierten Rechts in der chinesischen Rechtsordnungfehlen bislang systematische Untersuchungen. Ein Versuch in diese Richtung ist dieser Band, dessen Autoren der Frage nachgehen, ob und inwieweit sich das heutige chinesische Recht noch an Vorbildern im deutschen Recht orientiert. Es ist eine Sammlung der im Studienjahr 1999/2000 angefertigten Seminararbeiten von Mitarbeitern und Studenten des Deutsch-Chinesischen Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Nanjing zum Thema “Rezeption deutschen Rechts in China”. Die einzelnen Beiträge wurden jeweils von einem chinesischen und einem deutschen Seminarteilnehmer gemeinsam bearbeitet. Es ist ein Versuch, einzelne Gebiete des chinesischen Zivilrechts vor dem Hintergrund des deutschen Rechts darzustellen sowie Abweichungen und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten. Für den deutschen Juristen bildet dieser Ansatz zugleich eine bequeme Grundlage für das Studium des chinesischen Zivilrechts.
Mit weiteren Beiträgen von: Tobias Beuchert/Yu Rong (Rechtsgeschäftslehre), Li Daxue/Ina Stammann (Kaufrecht), Ni Ningjun/Oliver Simon (Deliktsrecht).
zunächst darf ich Ihnen sehr herzlich für die Einladung danken, heute hier vor Ihnen zusprechen. Das angetragene Thema ist vor allem vor der Folie des Islam, aber auch darüber hinaus, im wahrsten Wortsinn »brandaktuell«. Es beschäftigt uns alle seit einigen Jahren, immer wieder flackert ein Feuerherd auf, bringt den ungelösten Konfliktschmerzhaft in Erinnerung und lässt unsere Gesellschaft nicht recht zur Ruhe kommen. Der Themenkomplex um Staat und Religion wird uns ohne Zweifel noch einige Zeit beschäftigen, viel länger und viel nachhaltiger als etwa Arbeitsmarktdaten, und von einer befriedigenden Lösung wird weitgehend die langfristige Sicherung des sozialen Friedens abhängen. Ich soll nun mit einem Impulsrefereat in die Thematik einführen, und Anstöße für die anschließende Aussprache und Diskussion geben. Dazu möchte ich zunächst den gegenwärtigen Rahmen des deutschen Religionsverfassungsrechts nachzeichnen (A). Anschließend möchte ich die Herausforderungen skizzieren, mit denendieser Rahmen zurzeit konfrontiert wird (B), beispielhaft erörtert am Islam (C), umschließlich einige Überlegungen zu seiner Zukunftsfähigkeit und zu möglichen Entwicklungen anzustellen (D).
Der neue Handkommentar zur Datenschutzgrundverordnung erscheint bereits deutlich vor Inkrafttreten der Grundverordnung und ermöglicht so eine gezielte Vorbereitung auf den neuen Rechtsrahmen. Durch den immer gleichen strukturellen Aufbau der einzelnen Artikelkommentierungen versetzt er den Nutzer in die Lage, die Probleme der Neuregelungen schnell zu erfassen, wichtige Argumente für die aufgezeigten Rechtsprobleme zu bekommen und, womöglich, Analogien zu überkommenen Regelungen aus dem BDSG zu ziehen.
Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:
- Verhältnis der Grundverordnung zum partiell weitergeltenden, nationalen (oder: deutschen) Datenschutzrecht
- Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung
- Recht auf Vergessenwerden
- Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Rechtschutzmöglichkeiten
Herausgeber und Autoren:
Prof. Dr. Daniel Ennöckl, Universität Wien; Regierungsrat Dr. Holger Greve; RA Prof. Dr. Marcus Helfrich; Prof. Dr. Ansgar Hense, Universität Bonn; PD Dr. Albert Ingold, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. David Kampert; PD Dr. Bernhard Kreße, FernUniversität Hagen; RiLG Dr. Reto Mantz; Akad.Rat Dr. Enrico Peuker, Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. Dr. Andreas Popp, Universität Konstanz; RA Prof. Dr. Andreas Raschauer, Universität Liechtenstein; PD Dr. Philipp Reimer, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; RA Dr. Thomas Sassenberg; Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Universität Gießen; RAin Sabine Schwendemann; RAin Prof. Dr. Louisa Specht, Universität Köln; Prof. Dr. Gernot Sydow, Westf. Wilhelms-Universität Münster; RiArbG Dr. Jens Tiedemann; Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, EBS Universität Law School Wiesbaden/Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn; Jacob Ulrich, LL.B., EBS Universität Law School, Wiesbaden; Dr. Wolfgang Ziebarth, Datenschutzbeauftragter der Stadt Mannheim.
Der neue Handkommentar zur Datenschutzgrundverordnung erscheint bereits deutlich vor Inkrafttreten der Grundverordnung und ermöglicht so eine gezielte Vorbereitung auf den neuen Rechtsrahmen. Durch den immer gleichen strukturellen Aufbau der einzelnen Artikelkommentierungen versetzt er den Nutzer in die Lage, die Probleme der Neuregelungen schnell zu erfassen, wichtige Argumente für die aufgezeigten Rechtsprobleme zu bekommen und, womöglich, Analogien zu überkommenen Regelungen aus dem BDSG zu ziehen.
Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:
•Verhältnis der Grundverordnung zum partiell weitergeltenden, nationalen (oder: deutschen) Datenschutzrecht
•Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung
•Recht auf Vergessenwerden
•Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
•Arbeitnehmerdatenschutz
•Rechtschutzmöglichkeiten
Herausgeber und Autoren:
Prof. Dr. Daniel Ennöckl, Universität Wien; Regierungsrat Dr. Holger Greve; RA Prof. Dr. Marcus Helfrich; Prof. Dr. Ansgar Hense, Universität Bonn; PD Dr. Albert Ingold, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. David Kampert; PD Dr. Bernhard Kreße, FernUniversität Hagen; RiLG Dr. Reto Mantz; Akad.Rat Dr. Enrico Peuker, Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. Dr. Andreas Popp, Universität Konstanz; RA Prof. Dr. Andreas Raschauer, Universität Liechtenstein; PD Dr. Philipp Reimer, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; RA Dr. Thomas Sassenberg; Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Universität Gießen; RAin Sabine Schwendemann; RAin Prof. Dr. Louisa Specht, Universität Köln; Prof. Dr. Gernot Sydow, Westf. Wilhelms-Universität Münster; RiArbG Dr. Jens Tiedemann; Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, EBS Universität Law School Wiesbaden/Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn; Jacob Ulrich, LL.B., EBS Universität Law School, Wiesbaden; Dr. Wolfgang Ziebarth, Datenschutzbeauftragter der Stadt Mannheim.
Anlässlich der Verbraucherrechtstage 2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammen mit renommierten und sachkundigen Gästen ausgelotet, ob und in welchen Fällen es sinnvoll sein kann, neue, ergänzende Kompetenzen für Behörden zu schaffen, damit kollektive Verbraucherrechte besser als bisher durchgesetzt werden können. Ein vergleichender Blick fiel dabei auch auf entsprechende Instrumente in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten (Niederlande, Großbritannien) und den USA. Die diskutierten Themen sind Inhalt dieses Bandes.
Dieses Gutachten geht der Frage nach, ob sich im Verbraucherschutz die Erweiterung behördlicher Kompetenzen empfiehlt. In der Diskussion um „neue Wege in der Durchsetzung des Verbraucherrechts“ soll dieser Beitrag die ökonomische Perspektive einnehmen. Ausgangspunkt der Untersuchung sind – neben der Schaffung und Ausweitung von behördlichen Ermittlungsbefugnissen – von der Behörde zu erhebende zivilrechtliche Unterlassungsklagen und behördliche Unterlassungsverfügungen. Darüber hinaus wird auch auf weitergehende Instrumente mit Sanktionscharakter eingegangen. Bei dem verbraucherschützenden Recht, das damit durchgesetzt werden soll, handelt es sich um die Vorschriften des UWG, die der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) dienen, und den verbraucherschützenden Vorschriften in §§ 305 ff. BGB, die der Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG (Klausel-RL) dienen. Das Gutachten bewertet die genannten Instrumente in Hinblick auf die Durchsetzung dieser Vorschriften. Maßgeblich ist dabei eine Analyse nach ökonomischen Kriterien. In methodischer Hinsicht handelt es sich um eine Literaturstudie.
Der Band ehrt den langjährigen Direktor des Düsseldorfer Instituts für deutsches und internationales Parteienrecht und Parteienforschung aus Anlaß seines 65. Geburtstages.
Mit Beiträgen von: Klaus von Beyme, Michael Baurmann/Geoffrey Brennan, Horst Dreier, Dieter Grimm, Matthias Jestaedt, Julian Krüper, Dieter Nohlen, Thomas Poguntke, Heiko Sauer, Dian Schefold, Helmuth Schulze-Fielitz, Emanuel V. Towfigh, Joachim Wieland, Elmar Wiesendahl.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung, Band 50.
entstandene politikwissenschaftliche Dissertation zugrunde, die der Frage nachgeht, ob direktdemokratische Verfahren sich auf die „Handlungskultur der Akteure und den Entscheidungshintergrund" auswirken.
Urteil zur Online-Durchsuchung (Urt. v. 27.2.2008 .. 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07) das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit im Verfassungsrecht der Bundesrepublik
neu austarierte, wurde in Heidelberg die 48. Tagung der öffentlich-rechtlichen Assistenten zum Thema "Freiheit, Sicherheit, Öffentlichkeit" eröffnet.
The article gives an overview of the structure of an empirical argument, pointing out issues that might arise specifically in researching discrimination. It shows that inferential statistics can help identify mechanisms of discrimination and uncover structural discrimination, thus helping to objectify the often controversial discussion of structural discrimination.
For practitioners in the judiciary, in the legislatures and in administration with little to no experience in dealing with empirical research it is vital to be aware of the mechanics and pitfalls of empirical research and the cognitive biases they may encounter. The article aims at empowering these practitioners to understand and evaluate the results and insights of empirical research in order to be able to facilitate anti-discriminatory decisions.
Das grundgesetzlich geprägte Leitbild von Demokratie lässt sich am besten auf die Formel bringen, dass Demokratie ein Verfahren zur Bündelung und Durch-setzung von Interessen durch Wettbewerb ist: Der zur Bildung des Gemeinwillens geführte Diskurs soll auf die Interessen der Bürger ausgerichtet sein. Aus den unterschiedlichen programmatischen Vorstellungen soll der Wettbewerb jene auswählen, die das Gemeinwohl am besten verwirklichen. Durch Auswahl und Kontrolle der Politiker soll gewährleistet werden, dass die für die Konstruktion von Gemeinwille und Gemeinwohl erforderliche Überführung der Bürgerinteressen in Entscheidungen gelingt.
We have arranged the special issue in order to reflect certain debates. Thus, the special issue begins with a debate between two contemporary German theories of law by Jürgen Habermas (Goldmann and Steininger) and Niklas Luhmann (Viellechner). Next is a transatlantic debate between rational choice conceptions of law (Towfigh) and ideas of constitutional pluralism (Avbelj). Different traditions of mostly Anglo-Saxon liberalism are reflected in the contribution by Suttle. Eventually, three contributions engage with conceptions of law in neoliberalism and ordoliberalism and the way they have shaped our perceptions of public finance, including budgetary rules, taxes, and money (Biebricher, Saffie, Feichtner).
To connect theory with life, each contribution elaborates its salient theoretical points by using an example of a particular case study or issue area that faces challenges in the aftermath of the financial crisis. Thus, while all articles address the law’s capacity to accommodate both democracy and capitalism, each individually contributes to the development of law and policy in a particular issue area. Topics range from sovereign debt issues (Goldmann and Steininger, Viellechner, Suttle) to budgetary restrictions (Biebricher), banking regulation (Avbelj), money and the ECB (Towfigh and Feichtner), and taxes (Saffie).
Bernhard Herbordt, Melanie Mohren, Emanuel Towfigh
Interview: Ulrich Pontes
in: Junge Akademie Magazin 16|2013 (August 2013), Dossier “Scheitern“, S. 18 ff.
(In der PDF-Datei findet sich auch ein weiterer Kurzbeitrag zum Thema “Scheitern”.)
Das Buch widmet sich mit zahlreichen Fotografien und Dokumenten dieser elftägigen Inszenierung. Eröffnet wird der Band von einem Kommentar des Soziologen Robert Seyfert über Die Institution. Die auszughaft dokumentierten Gespräche mit dem Rechtswissenschaftler Emanuel V. Towfigh begleiten die Arbeit von Die Institution seit ihrer Gründung und umkreisen nie realisierte Experimentallabore zwischen Theater und Rechtswissenschaft.
Mit Beiträgen von Bernhard Herbordt, Melanie Mohren, Robert Seyfert, Emanuel V. Towfigh
In Kooperation mit der Jungen Akademie an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina.
Weitere Informationen unter: Alexander-Verlag.com
Lieber Herr Towfigh, Sie haben zusammen mit Christian Traxler und Andreas Glockner 2018 eine Studie über Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen¹ veröffentlicht. Dieser Studie liegen die Examensnoten von fast 20.000 Personen aus NRW zugrunde. Sie konnten zeigen, dass Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der mündlichen Prüfung im zweiten Examen im Vergleich schlechter abschneiden als männliche Kandidaten ohne Migrationshintergrund, die dieselben Abitur- und schriftlichen Vornoten haben. Wie erklären Sie sich das?
"Werte sind oft kontextabhängig. Auf einer übergeordneten Ebene sind für mich Vertrauenswürdigkeit und Gerechtigkeit grundlegende Werte, die für ein gedeihliches Zusammenleben von Menschen unerlässlich sind."
Das Interview führte die Journalistin Christiane Harriehausen.
Der Zufall hat einen schlechten Leumund: Er ist es, der dem sprichwörtlichen blinden Huhn trotz mangelnder Fähigkeiten zum Erfolg verhilft; wer einen Zufallstreffer landet, der hatte mehr Glück als Verstand – Entscheidungen dem Zufall zu überlassen, kann nur ein letzter, vermutlich verzweifelter Ausweg sein. Zuletzt erregte ein Zufallsverfahren in Deutschland öffentliches Aufsehen, als das Oberlandesgericht München im Prozess gegen die Rechtsterroristen des NSU die Presseplätze per Los vergab. Nachdem bereits das erste Vergabeverfahren gescheitert war, lief auch dieses zweite Verfahren alles andere als reibungslos, es hagelte Kritik, Beschwerden und Klagen. Von „Glücksspiel“ und „Losbude“ war die Rede, und der Tenor schien eindeutig: Bedeutsame Angelegenheiten überlassen aufgeklärte Menschen nicht dem Zufall. Da könnten wir ja auch Orakel befragen.
Dr. Emanuel V. Towfigh vom Max-Planck-Institut für Gemeinschaftsgüter sprach mit LTO über das Verhältnis von Wirtschafts- und Rechtswissenschaften heute – und ein überraschendes Motiv wissenschaftlicher Arbeit.
Die Welt verändert sich – und mit ihr das Verständnis von Werten und öffentlichen Gütern. Politik, Unternehmen und Bürger müssen sich den damit verbundenen Herausforderungen stellen. Sie sind gefordert, wenn es darum geht, die Globalisierung nachhaltig und so auch gerechter zu gestalten. Dass etwas getan werden muss, steht außer Frage. Doch welche Themen gehören auf die Agenda? Welche Aufgaben haben Priorität? Wie sind die Inhalte zu kommunizieren, damit die gesellschaftlichen Akteure ihre Rolle übernehmen?
Die Autorinnen und Autoren dieses Buches entwickeln Perspektiven zu diesen Fragen. Sie knüpfen damit an die Diskussion an, die berlinpolis, die Stiftung Weltvertrag und das Netzwerk 3plusX auf ihrer Konferenz »Lust auf Zukunft – Kommunikation für eine nachhaltige Globalisierung« im Herbst 2003 begonnen haben. Sie entwickeln konstruktive Entwürfe und zeigen Möglichkeiten und Wege einer optimistischen Zukunft auf.
“Unfug!” möchte man rufen “Natürlich nicht!” Schließlich schreiben wir das Jahr 2018. Und über diese Fragestellungen sind wir doch lange hinweg. Ja, nun, das dachte, nein, hoffe ich ständig… und wurde wieder einmal eines Besseren belehrt.
Für die Studie haben der Psychologe Andreas Glöckner (Fernuniversität Hagen), der Jurist Emanuel V. Towfigh (EBS Law School Wiesbaden) und der Ökonom Christian Traxler (Hertie School of Governance) Kandidatinnen und Kandidatin verglichen, die identische schriftliche Prüfungsergebnisse erzielten. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit schnitten Frauen und Prüflinge mit Migrationshintergrund bei der abschließenden mündlichen Prüfung schlechter ab", sagte Towfigh der ZEIT.
Ist unsere Demokratie ohne Parteien beziehungsweise das klassische Parteiensystem vorstellbar? Nicht nur das, findet Dr. Emanuel Vahid Towfigh, es wäre sogar wünschenswert. "Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte hat gezeigt, dass Parteien nicht selten dazu neigen, den gemeinschaftlichen Wollen zu verfälschen und Sonderinteressen zu verfolgen", betont der Jurist in seiner Habilitationsschrift mit dem Tiel "Das Parteien-Paradox. Ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses von Demokratie und Parteien", die im August veröffentlicht werden wird.
Für viele Leser dürfte die zentrale These von Dr. Emanuel Vahid Towfigh mindestens erklärungsbedürftig klingen: Die Demokratie ist seiner Überzeugung nach ohne Parteien nicht nur vorstellbar, sondern wünschenswert. Norbert Robers sprach mit dem 36-jährigen Juristen und WWU-Lehrbeauftragten über den Inhalt seiner Habilitationsschrift, die den Titel "Das Parteienparadox - Ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses von Demokratie und Parteien" trägt.
jedes am deutschen Religionsverfassungsrecht Interessierten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem gleichnamigen Beschluss aus dem Jahr 1991
nicht nur die verfassungsrechtlichen Modifikationen des bürgerlichen Vereinsrechts
in seiner Anwendung auf religiöse Vereine konkretisiert; es hat vor allem auch das Wechselspiel zwischen staatlicher Definitionskompetenz und religionsgemeinschaftlichem Selbstverstandnis im Rahmen der korporativen Seite der Religionsfreiheit austariert.
durchmustert anzuzeigender Tagungsband die Bestände der Weimarer Staatsrechtswissenschaft, insbesondere die Erträge des Weimarer Methoden- und Richtungsstreits. Das Projekt zielt nach der Einleitung der Herausgeber nicht auf Abgrenzung von einem gescheiterten Versuch, sondern auf die Erschließung eines gefüllten Ideenspeichers als Inspirationsquelle. Unterteilt in fünf keineswegs trennscharf überschriebene Abschnitte untersuchen zwölf Einzelbeiträge Anknüpfungsmöglichkeiten und gelangen hierbei zu teils gegenläufigen Ergebnissen.
Die hessische Stadt Bad Waldungen (im Folgenden: W) ist ein wohlhabender und beschauli-cher Kurort mit rund 17.800 Einwohnern. Seit einigen Monaten herrscht jedoch Aufruhr in der Stadt: Ein politisch hoch umstrittenes Thema erhitzt die Gemüter der Einwohner und Einwohnerinnen und führt zu kontroversen Debatten an Küchen-, Rats- und Stammtischen. Anlass dazu gibt der Plan der Stadtverordnetenversammlung von W, auf einem bislang noch im Eigentum des Stadtverordneten A stehenden Grundstück ein großes regionales Einkaufs-zentrum zu errichten.