Semi volatile organochemicals such as chlorinated organophosphorus and organotin compounds are de... more Semi volatile organochemicals such as chlorinated organophosphorus and organotin compounds are detected in many indoor materials and residential house dust samples. Chlorinated phosphorus based flame retardants are found in 90 % of over 1,500 house dust samples ranging from 0.1 to 1,300 mg/kg. The results of material samples show that many polyurethane soft foams, sealants, and finishes contain significant concentrations of organophosphorus additives. High organotin concentrations are detected in dust samples derived from homes with polyvinyl chloride flooring with maximum values of 2,200 mg/kg. Our organotin pilot study presents the first available house dust sample results. The results show in many cases, that indoor dust ingestions of organotins from vinyl flooring dramatically exceed guideline values for Tolerable Daily Intake (TDI) or Reference Dose for Chronic Oral Exposure (RfD). For long term exposure, especially, there is a considerable concern given by indoor appearances o...
Schadstoffe als Gefährdungspotenziale in Innenräumen, 2003
The article provides an updated summarizing overview of health hazards in buildings. A correlatio... more The article provides an updated summarizing overview of health hazards in buildings. A correlation between exposures to specific indoor air pollutants and related health complaints is shown. Appropriate environmental test methods for microbial and chemical contaminations are listed.
SUMMARY Like other surfactants quaternary ammonium compounds (QUAT) are enriched in adipose cell ... more SUMMARY Like other surfactants quaternary ammonium compounds (QUAT) are enriched in adipose cell membranes of living organisms and can consequently impair the normal functions of cell membranes. Indoors surfactants are absorbed in house dust and are unlikely to be biologically degraded there, meaning that long-lasting contaminations are to be expected. To date only a few studies relating to the distribution of surfactants indoors and in house dust in particular have been carried out. The first part of the study was to determine the limits of determination, the linearity and the reproducibility of the measurements of the concentration van QUATs. In the 50 samples of house dust, taken from German Environmental Survey for Children 2003/06, the average concentration of the sum of the QUATs was 35.2 mg/kg with a 95percentile of 105.7 mg/kg.
Umwelt, Gebäude & Gesundheit Schadstoffe, Gerüche, Sanierung Ergebnisse des 9. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 23. und 24. September 2010 in Nürnberg, 2010
Das angewendete Verfahren zur Geruchsprüfung soll möglichst objektiv sein. Dies bedeutet, dass un... more Das angewendete Verfahren zur Geruchsprüfung soll möglichst objektiv sein. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Geruchsprüfer unter den gleichen Randbedingungen im Rahmen der verfahrensbedingten Versuchsstreuung zu annähernd den gleichen Ergebnissen kommen. Es muss sichergestellt sein, dass unterschiedliche Gutachter nicht aus methodischen Gründen bzw. wegen systematischer Fehler beim gleichen Sachverhalt zu unterschiedlichen Messergebnissen gelangen. Die Forderung der Objektivität begründet sich aus dem Gebot der Gleichbehandlung. Verfahrensbeschreibungen haben daher so ausführlich und eindeutig zu sein, dass die Objektivität im Grundsatz nicht in Frage steht. Die zweite Forderung betrifft die möglichst weitgehende Reproduzierbarkeit. Dies bedeutet, dass auch ein und derselbe Prüfer bei Wiederholungsmessungen unter sonst gleichen Randbedingungen ein weitgehend gleiches Ergebnis erzielt. Mit anderen Worten ist der zufällige Fehler so weit wie möglich zu reduzieren. Eindeutig begründare Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn als dritte Forderung das Ergebnis der Geruchserhebung mit Zahl und Maß belegbar und damit entscheidungsrelevant ist. Als letzte Forderung ist schließlich zu verlangen, dass die angewendete Methode mit Bezug auf die der Entscheidung zugrunde liegende Fragestellung von Belang bzw. mit anderen Worten sachgerecht ist. Es muss auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass zur Erfüllung des Gebots der Gleichbehandlung nicht alle Methoden sich streng naturwissenschaftlich begründen lassen, sondern dass in vielen Fällen Konvenionen unumgänglich sind.
Umwelt, Gebäude & Gesundheit Schadstoffe, Gerüche, Sanierung Ergebnisse des 9. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 23. und 24. September 2010 in Nürnberg, 2010
Die umfangreichen Daten des vorliegenden Projekts ermöglichen erstmals eine fundierte Fehlerrechn... more Die umfangreichen Daten des vorliegenden Projekts ermöglichen erstmals eine fundierte Fehlerrechnung für Geruchsbegehungen (siehe Schmidt, Thumulla 2010) und dient dazu die im AGÖF Leitfaden beschriebene Vorgehensweise anhand von Messdaten zu validieren. Weiterhin können Korrelationen zwischen sensorischen Geruchsbestimmungen vor Ort und chemischer Analytik aufgezeigt werden. Insgesamt wurden 48 Räume mit einem trainierten Prüferteam aus fünf Personen und vergleichend einem untrainierten Prüferteam aus vier Personen in einem Gebäudekomplex gemäß AGÖF-Richtlinie bewertet, wobei multifaktorielle Ursachen für die Geruchsprobleme im Gebäude vorhanden waren und sich die Art der Gerüche und deren Intensität in den einzelnen Räumen signifikant voneinander unterschieden.
Umwelt, Gebäude & Gesundheit Schadstoffe, Gerüche und Sanierung Ergebnisse des 11. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 17. und 18. November 2016 in Hallstadt bei Bamberg, 2016
Das Auftreten von unangenehmen oder unbekannten Gerüchen in Innenräumen wird von den Nutzern oftm... more Das Auftreten von unangenehmen oder unbekannten Gerüchen in Innenräumen wird von den Nutzern oftmals mit der Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung assoziiert. Daher können Gerüche aufgrund der ausgelösten Stressreaktion auch ohne toxikologisch begründbare Expositionen das Wohlbefinden stark beeinflussen1 oder aufgrund einer beispielsweise als negativ empfundenen Geruchsnote eine Belästigung darstellen. Das Vorliegen einer potentiellen Gesundheitsgefährdung kann durch die intensive Arbeit des AIR (Ausschusses für Innenraumschadstoffe) der letzten Jahre mittlerweile für einen Großteil der in Innenräumen auftretenden Schadstoffe gut beurteilt werden. In vielen Fällen enden die Untersuchungen jedoch an dem Punkt, an dem aufgrund chemisch-analytischer Raumluftmessungen aus regulatorisch-toxikologischer Sicht eine Gesund-heitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Auch wenn für die Raumnutzer damit die Gefahr einer potentiellen Gesundheitsgefährdung gebannt ist, bleibt oftmals die dauer-hafte Belästigungswirkung einer meist immer noch unbekannten Geruchsstoffemission bestehen. Die Quantifizierung der Belästigungswirkung von Gerüchen bzw. die Bewertung, ob ein Geruch eine unzumutbare Belästigung oder einen üblichen und damit zu „akzeptierenden“ Geruch darstellt, ist bislang im deutschen Sprachraum, gerade auch vor dem Hintergrund der regulatorischen Anwendung, unzureichend geregelt. Während der Ansatz einer reinen Intensitätsbewertung in der Bauproduktprüfung2 vor allem aufgrund einer zu erwartenden Aromatisierung der Baustoffe durch die Hersteller als vertretbar erscheint, ist in Innen-räumen das entscheidende Kriterium für die Akzeptanz eines Geruches vielmehr dessen hedonische Ausprägung (angenehm oder unangenehm) und der jeweilige Nutzungshinter-grund (und damit der übliche und erwartbare Geruchseindruck des betreffenden Innen-raumes). In den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte erzielt, die verschiedenen Instrumente zur objektiven Erfassung von Geruchsimmissionen in Innenräumen, sowohl national als auch international, normativ festzuschreiben. Dabei hat sich jedoch bislang in Fachkreisen noch keine einheitliche Vorgehensweise etabliert. Sowohl die personengebundenen Ver-fahren (direkte Bewertungsverfahren) als auch die chemisch-analytischen Verfahren (indirekte Bewertungsverfahren) weisen eine hohe Streubreite an Vorgehensweisen auf, so dass zusammen mit der Tatsache fehlender Beurteilungswerte die objektive Bewertung der Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung unter Umständen vom ausgewählten Gut-achter abhängen kann.
Abschottung von Schimmelschäden durch Bauteile – eine kritische Betrachtung Indoor mold: a critical look on barrier properties of customary building components, 2020
Indoor mold growth is a potential health risk. In water-damaged indoor environments a combination... more Indoor mold growth is a potential health risk. In water-damaged indoor environments a combination of health-affecting factors is present including mold spores, hyphal fragments, metabolic products (mycotoxins, endotoxins etc.) as well as an increased presence of insects and dust mites. Additionally, mold metabolites can cause relevant odors. Airborne exposure is likely the most significant route of mold exposure in water-damaged indoor environments. In case of mold damage, one needs to decide whether remediation, sealing (masking) or restoration is required to prevent mold exposure and reduce the health risk of residents. A report published in 2019 by the Aachen Institute for Research into Building damage and Applied building physics suggested that – based on test chamber tests – typical building components such as gypsum plasterboard walls or perimeter insulation strips are sufficiently tight against air and particles to act as a sealing in mold damaged buildings that prevents mold spores, hyphal fragments and bioaerosols etc. to reach the indoor air. Although some building materials show airtightness as well as tightness against particles, we show in this work that the results of the chamber tests regarding particle density of building components cannot be adopted from theory to building practice. Additionally, we present practical examples that customary building materials and components do not have sufficient airtight barrier and sealing properties against mold, odors and bioaerosols
Semi volatile organochemicals such as chlorinated organophosphorus and organotin compounds are de... more Semi volatile organochemicals such as chlorinated organophosphorus and organotin compounds are detected in many indoor materials and residential house dust samples. Chlorinated phosphorus based flame retardants are found in 90 % of over 1,500 house dust samples ranging from 0.1 to 1,300 mg/kg. The results of material samples show that many polyurethane soft foams, sealants, and finishes contain significant concentrations of organophosphorus additives. High organotin concentrations are detected in dust samples derived from homes with polyvinyl chloride flooring with maximum values of 2,200 mg/kg. Our organotin pilot study presents the first available house dust sample results. The results show in many cases, that indoor dust ingestions of organotins from vinyl flooring dramatically exceed guideline values for Tolerable Daily Intake (TDI) or Reference Dose for Chronic Oral Exposure (RfD). For long term exposure, especially, there is a considerable concern given by indoor appearances o...
Schadstoffe als Gefährdungspotenziale in Innenräumen, 2003
The article provides an updated summarizing overview of health hazards in buildings. A correlatio... more The article provides an updated summarizing overview of health hazards in buildings. A correlation between exposures to specific indoor air pollutants and related health complaints is shown. Appropriate environmental test methods for microbial and chemical contaminations are listed.
SUMMARY Like other surfactants quaternary ammonium compounds (QUAT) are enriched in adipose cell ... more SUMMARY Like other surfactants quaternary ammonium compounds (QUAT) are enriched in adipose cell membranes of living organisms and can consequently impair the normal functions of cell membranes. Indoors surfactants are absorbed in house dust and are unlikely to be biologically degraded there, meaning that long-lasting contaminations are to be expected. To date only a few studies relating to the distribution of surfactants indoors and in house dust in particular have been carried out. The first part of the study was to determine the limits of determination, the linearity and the reproducibility of the measurements of the concentration van QUATs. In the 50 samples of house dust, taken from German Environmental Survey for Children 2003/06, the average concentration of the sum of the QUATs was 35.2 mg/kg with a 95percentile of 105.7 mg/kg.
Umwelt, Gebäude & Gesundheit Schadstoffe, Gerüche, Sanierung Ergebnisse des 9. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 23. und 24. September 2010 in Nürnberg, 2010
Das angewendete Verfahren zur Geruchsprüfung soll möglichst objektiv sein. Dies bedeutet, dass un... more Das angewendete Verfahren zur Geruchsprüfung soll möglichst objektiv sein. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Geruchsprüfer unter den gleichen Randbedingungen im Rahmen der verfahrensbedingten Versuchsstreuung zu annähernd den gleichen Ergebnissen kommen. Es muss sichergestellt sein, dass unterschiedliche Gutachter nicht aus methodischen Gründen bzw. wegen systematischer Fehler beim gleichen Sachverhalt zu unterschiedlichen Messergebnissen gelangen. Die Forderung der Objektivität begründet sich aus dem Gebot der Gleichbehandlung. Verfahrensbeschreibungen haben daher so ausführlich und eindeutig zu sein, dass die Objektivität im Grundsatz nicht in Frage steht. Die zweite Forderung betrifft die möglichst weitgehende Reproduzierbarkeit. Dies bedeutet, dass auch ein und derselbe Prüfer bei Wiederholungsmessungen unter sonst gleichen Randbedingungen ein weitgehend gleiches Ergebnis erzielt. Mit anderen Worten ist der zufällige Fehler so weit wie möglich zu reduzieren. Eindeutig begründare Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn als dritte Forderung das Ergebnis der Geruchserhebung mit Zahl und Maß belegbar und damit entscheidungsrelevant ist. Als letzte Forderung ist schließlich zu verlangen, dass die angewendete Methode mit Bezug auf die der Entscheidung zugrunde liegende Fragestellung von Belang bzw. mit anderen Worten sachgerecht ist. Es muss auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass zur Erfüllung des Gebots der Gleichbehandlung nicht alle Methoden sich streng naturwissenschaftlich begründen lassen, sondern dass in vielen Fällen Konvenionen unumgänglich sind.
Umwelt, Gebäude & Gesundheit Schadstoffe, Gerüche, Sanierung Ergebnisse des 9. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 23. und 24. September 2010 in Nürnberg, 2010
Die umfangreichen Daten des vorliegenden Projekts ermöglichen erstmals eine fundierte Fehlerrechn... more Die umfangreichen Daten des vorliegenden Projekts ermöglichen erstmals eine fundierte Fehlerrechnung für Geruchsbegehungen (siehe Schmidt, Thumulla 2010) und dient dazu die im AGÖF Leitfaden beschriebene Vorgehensweise anhand von Messdaten zu validieren. Weiterhin können Korrelationen zwischen sensorischen Geruchsbestimmungen vor Ort und chemischer Analytik aufgezeigt werden. Insgesamt wurden 48 Räume mit einem trainierten Prüferteam aus fünf Personen und vergleichend einem untrainierten Prüferteam aus vier Personen in einem Gebäudekomplex gemäß AGÖF-Richtlinie bewertet, wobei multifaktorielle Ursachen für die Geruchsprobleme im Gebäude vorhanden waren und sich die Art der Gerüche und deren Intensität in den einzelnen Räumen signifikant voneinander unterschieden.
Umwelt, Gebäude & Gesundheit Schadstoffe, Gerüche und Sanierung Ergebnisse des 11. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 17. und 18. November 2016 in Hallstadt bei Bamberg, 2016
Das Auftreten von unangenehmen oder unbekannten Gerüchen in Innenräumen wird von den Nutzern oftm... more Das Auftreten von unangenehmen oder unbekannten Gerüchen in Innenräumen wird von den Nutzern oftmals mit der Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung assoziiert. Daher können Gerüche aufgrund der ausgelösten Stressreaktion auch ohne toxikologisch begründbare Expositionen das Wohlbefinden stark beeinflussen1 oder aufgrund einer beispielsweise als negativ empfundenen Geruchsnote eine Belästigung darstellen. Das Vorliegen einer potentiellen Gesundheitsgefährdung kann durch die intensive Arbeit des AIR (Ausschusses für Innenraumschadstoffe) der letzten Jahre mittlerweile für einen Großteil der in Innenräumen auftretenden Schadstoffe gut beurteilt werden. In vielen Fällen enden die Untersuchungen jedoch an dem Punkt, an dem aufgrund chemisch-analytischer Raumluftmessungen aus regulatorisch-toxikologischer Sicht eine Gesund-heitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Auch wenn für die Raumnutzer damit die Gefahr einer potentiellen Gesundheitsgefährdung gebannt ist, bleibt oftmals die dauer-hafte Belästigungswirkung einer meist immer noch unbekannten Geruchsstoffemission bestehen. Die Quantifizierung der Belästigungswirkung von Gerüchen bzw. die Bewertung, ob ein Geruch eine unzumutbare Belästigung oder einen üblichen und damit zu „akzeptierenden“ Geruch darstellt, ist bislang im deutschen Sprachraum, gerade auch vor dem Hintergrund der regulatorischen Anwendung, unzureichend geregelt. Während der Ansatz einer reinen Intensitätsbewertung in der Bauproduktprüfung2 vor allem aufgrund einer zu erwartenden Aromatisierung der Baustoffe durch die Hersteller als vertretbar erscheint, ist in Innen-räumen das entscheidende Kriterium für die Akzeptanz eines Geruches vielmehr dessen hedonische Ausprägung (angenehm oder unangenehm) und der jeweilige Nutzungshinter-grund (und damit der übliche und erwartbare Geruchseindruck des betreffenden Innen-raumes). In den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte erzielt, die verschiedenen Instrumente zur objektiven Erfassung von Geruchsimmissionen in Innenräumen, sowohl national als auch international, normativ festzuschreiben. Dabei hat sich jedoch bislang in Fachkreisen noch keine einheitliche Vorgehensweise etabliert. Sowohl die personengebundenen Ver-fahren (direkte Bewertungsverfahren) als auch die chemisch-analytischen Verfahren (indirekte Bewertungsverfahren) weisen eine hohe Streubreite an Vorgehensweisen auf, so dass zusammen mit der Tatsache fehlender Beurteilungswerte die objektive Bewertung der Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung unter Umständen vom ausgewählten Gut-achter abhängen kann.
Abschottung von Schimmelschäden durch Bauteile – eine kritische Betrachtung Indoor mold: a critical look on barrier properties of customary building components, 2020
Indoor mold growth is a potential health risk. In water-damaged indoor environments a combination... more Indoor mold growth is a potential health risk. In water-damaged indoor environments a combination of health-affecting factors is present including mold spores, hyphal fragments, metabolic products (mycotoxins, endotoxins etc.) as well as an increased presence of insects and dust mites. Additionally, mold metabolites can cause relevant odors. Airborne exposure is likely the most significant route of mold exposure in water-damaged indoor environments. In case of mold damage, one needs to decide whether remediation, sealing (masking) or restoration is required to prevent mold exposure and reduce the health risk of residents. A report published in 2019 by the Aachen Institute for Research into Building damage and Applied building physics suggested that – based on test chamber tests – typical building components such as gypsum plasterboard walls or perimeter insulation strips are sufficiently tight against air and particles to act as a sealing in mold damaged buildings that prevents mold spores, hyphal fragments and bioaerosols etc. to reach the indoor air. Although some building materials show airtightness as well as tightness against particles, we show in this work that the results of the chamber tests regarding particle density of building components cannot be adopted from theory to building practice. Additionally, we present practical examples that customary building materials and components do not have sufficient airtight barrier and sealing properties against mold, odors and bioaerosols
Uploads
Papers by Jörg Thumulla
Die zweite Forderung betrifft die möglichst weitgehende Reproduzierbarkeit. Dies bedeutet, dass auch ein und derselbe Prüfer bei Wiederholungsmessungen unter sonst gleichen Randbedingungen ein weitgehend gleiches Ergebnis erzielt. Mit anderen Worten ist der zufällige Fehler so weit wie möglich zu reduzieren. Eindeutig begründare Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn als dritte Forderung das Ergebnis der Geruchserhebung mit Zahl und Maß belegbar und damit entscheidungsrelevant ist.
Als letzte Forderung ist schließlich zu verlangen, dass die angewendete Methode mit Bezug auf die der Entscheidung zugrunde liegende Fragestellung von Belang bzw. mit anderen Worten sachgerecht ist. Es muss auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass zur Erfüllung des Gebots der Gleichbehandlung nicht alle Methoden sich
streng naturwissenschaftlich begründen lassen, sondern dass in vielen Fällen Konvenionen unumgänglich sind.
validieren. Weiterhin können Korrelationen zwischen sensorischen Geruchsbestimmungen vor Ort und chemischer Analytik aufgezeigt werden. Insgesamt wurden 48 Räume
mit einem trainierten Prüferteam aus fünf Personen und vergleichend einem untrainierten Prüferteam aus vier Personen in einem Gebäudekomplex gemäß AGÖF-Richtlinie bewertet, wobei multifaktorielle Ursachen für die Geruchsprobleme im Gebäude vorhanden waren und sich die Art der Gerüche und deren Intensität in den einzelnen Räumen signifikant voneinander unterschieden.
Das Vorliegen einer potentiellen Gesundheitsgefährdung kann durch die intensive Arbeit des AIR (Ausschusses für Innenraumschadstoffe) der letzten Jahre mittlerweile für einen Großteil der in Innenräumen auftretenden Schadstoffe gut beurteilt werden. In vielen Fällen enden die Untersuchungen jedoch an dem Punkt, an dem aufgrund chemisch-analytischer Raumluftmessungen aus regulatorisch-toxikologischer Sicht eine Gesund-heitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Auch wenn für die Raumnutzer damit die Gefahr einer potentiellen Gesundheitsgefährdung gebannt ist, bleibt oftmals die dauer-hafte Belästigungswirkung einer meist immer noch unbekannten Geruchsstoffemission bestehen.
Die Quantifizierung der Belästigungswirkung von Gerüchen bzw. die Bewertung, ob ein Geruch eine unzumutbare Belästigung oder einen üblichen und damit zu „akzeptierenden“ Geruch darstellt, ist bislang im deutschen Sprachraum, gerade auch vor dem Hintergrund der regulatorischen Anwendung, unzureichend geregelt. Während der Ansatz einer reinen Intensitätsbewertung in der Bauproduktprüfung2 vor allem aufgrund einer zu erwartenden Aromatisierung der Baustoffe durch die Hersteller als vertretbar erscheint, ist in Innen-räumen das entscheidende Kriterium für die Akzeptanz eines Geruches vielmehr dessen hedonische Ausprägung (angenehm oder unangenehm) und der jeweilige Nutzungshinter-grund (und damit der übliche und erwartbare Geruchseindruck des betreffenden Innen-raumes).
In den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte erzielt, die verschiedenen Instrumente zur objektiven Erfassung von Geruchsimmissionen in Innenräumen, sowohl national als auch international, normativ festzuschreiben. Dabei hat sich jedoch bislang in Fachkreisen noch keine einheitliche Vorgehensweise etabliert. Sowohl die personengebundenen Ver-fahren (direkte Bewertungsverfahren) als auch die chemisch-analytischen Verfahren (indirekte Bewertungsverfahren) weisen eine hohe Streubreite an Vorgehensweisen auf, so dass zusammen mit der Tatsache fehlender Beurteilungswerte die objektive Bewertung der Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung unter Umständen vom ausgewählten Gut-achter abhängen kann.
A report published in 2019 by the Aachen Institute for Research into Building damage and Applied building physics suggested that – based on test chamber tests – typical building components such as gypsum plasterboard walls or perimeter insulation strips are sufficiently tight against air and particles to act as a sealing in mold damaged buildings that prevents mold spores, hyphal fragments and bioaerosols etc. to reach the indoor air.
Although some building materials show airtightness as well as tightness against particles, we show in this work that the results of the chamber tests regarding particle density of building components cannot be adopted from theory to building practice. Additionally, we present practical examples that customary building materials and components do not have sufficient airtight barrier and sealing properties against mold, odors and bioaerosols
Die zweite Forderung betrifft die möglichst weitgehende Reproduzierbarkeit. Dies bedeutet, dass auch ein und derselbe Prüfer bei Wiederholungsmessungen unter sonst gleichen Randbedingungen ein weitgehend gleiches Ergebnis erzielt. Mit anderen Worten ist der zufällige Fehler so weit wie möglich zu reduzieren. Eindeutig begründare Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn als dritte Forderung das Ergebnis der Geruchserhebung mit Zahl und Maß belegbar und damit entscheidungsrelevant ist.
Als letzte Forderung ist schließlich zu verlangen, dass die angewendete Methode mit Bezug auf die der Entscheidung zugrunde liegende Fragestellung von Belang bzw. mit anderen Worten sachgerecht ist. Es muss auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass zur Erfüllung des Gebots der Gleichbehandlung nicht alle Methoden sich
streng naturwissenschaftlich begründen lassen, sondern dass in vielen Fällen Konvenionen unumgänglich sind.
validieren. Weiterhin können Korrelationen zwischen sensorischen Geruchsbestimmungen vor Ort und chemischer Analytik aufgezeigt werden. Insgesamt wurden 48 Räume
mit einem trainierten Prüferteam aus fünf Personen und vergleichend einem untrainierten Prüferteam aus vier Personen in einem Gebäudekomplex gemäß AGÖF-Richtlinie bewertet, wobei multifaktorielle Ursachen für die Geruchsprobleme im Gebäude vorhanden waren und sich die Art der Gerüche und deren Intensität in den einzelnen Räumen signifikant voneinander unterschieden.
Das Vorliegen einer potentiellen Gesundheitsgefährdung kann durch die intensive Arbeit des AIR (Ausschusses für Innenraumschadstoffe) der letzten Jahre mittlerweile für einen Großteil der in Innenräumen auftretenden Schadstoffe gut beurteilt werden. In vielen Fällen enden die Untersuchungen jedoch an dem Punkt, an dem aufgrund chemisch-analytischer Raumluftmessungen aus regulatorisch-toxikologischer Sicht eine Gesund-heitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Auch wenn für die Raumnutzer damit die Gefahr einer potentiellen Gesundheitsgefährdung gebannt ist, bleibt oftmals die dauer-hafte Belästigungswirkung einer meist immer noch unbekannten Geruchsstoffemission bestehen.
Die Quantifizierung der Belästigungswirkung von Gerüchen bzw. die Bewertung, ob ein Geruch eine unzumutbare Belästigung oder einen üblichen und damit zu „akzeptierenden“ Geruch darstellt, ist bislang im deutschen Sprachraum, gerade auch vor dem Hintergrund der regulatorischen Anwendung, unzureichend geregelt. Während der Ansatz einer reinen Intensitätsbewertung in der Bauproduktprüfung2 vor allem aufgrund einer zu erwartenden Aromatisierung der Baustoffe durch die Hersteller als vertretbar erscheint, ist in Innen-räumen das entscheidende Kriterium für die Akzeptanz eines Geruches vielmehr dessen hedonische Ausprägung (angenehm oder unangenehm) und der jeweilige Nutzungshinter-grund (und damit der übliche und erwartbare Geruchseindruck des betreffenden Innen-raumes).
In den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte erzielt, die verschiedenen Instrumente zur objektiven Erfassung von Geruchsimmissionen in Innenräumen, sowohl national als auch international, normativ festzuschreiben. Dabei hat sich jedoch bislang in Fachkreisen noch keine einheitliche Vorgehensweise etabliert. Sowohl die personengebundenen Ver-fahren (direkte Bewertungsverfahren) als auch die chemisch-analytischen Verfahren (indirekte Bewertungsverfahren) weisen eine hohe Streubreite an Vorgehensweisen auf, so dass zusammen mit der Tatsache fehlender Beurteilungswerte die objektive Bewertung der Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung unter Umständen vom ausgewählten Gut-achter abhängen kann.
A report published in 2019 by the Aachen Institute for Research into Building damage and Applied building physics suggested that – based on test chamber tests – typical building components such as gypsum plasterboard walls or perimeter insulation strips are sufficiently tight against air and particles to act as a sealing in mold damaged buildings that prevents mold spores, hyphal fragments and bioaerosols etc. to reach the indoor air.
Although some building materials show airtightness as well as tightness against particles, we show in this work that the results of the chamber tests regarding particle density of building components cannot be adopted from theory to building practice. Additionally, we present practical examples that customary building materials and components do not have sufficient airtight barrier and sealing properties against mold, odors and bioaerosols