- History, History of Historiography, Cultural History, Social Psychology, Feudalism and Lordship, Habsburg Monarchy, History of (Early) Modern Nobility, administrative history, and 26 moreOrderic Vitalis, Early Modern Nobility, Altes Reich, Holy Roman Empire, Constitutional History, Institutional history, Urban History, Early Modern Urban History, Cartographic History, History of Cartography, Visual History, Early Modern Britain, Großstadt in Der Frühen Neuzeit, Media and Cultural Studies, History Of London, Digital Humanities, Social Networks, European History, Social Network Analysis (SNA), History of Women, Gender History, Early Modern Women´s and Gender History, Wolfgang Iser, Court history, European Legal History, and Legal Historyedit
Im Jahr 2002 veröffentlichte der Mediävist Jörg Rogge einen programmatischen Aufsatz mit dem Titel „Nur verkaufte Töchter?“, in dem er die Möglichkeiten für eine Sozial- und Kulturgeschichte hochadeliger Frauen auslotet. Mit seinem Titel... more
Im Jahr 2002 veröffentlichte der Mediävist Jörg Rogge einen programmatischen Aufsatz mit dem Titel „Nur verkaufte Töchter?“, in dem er die Möglichkeiten für eine Sozial- und Kulturgeschichte hochadeliger Frauen auslotet. Mit seinem Titel überspitzt Rogge die Überschrift eines früheren Textes von Katherine Walsh, die noch etwas vorsichtiger formuliert hatte (s. Walsh 1991). Er bleibt aber nicht bei dieser kosmetischen Veränderung stehen, sondern führt dezidiert die Schwächen der üblichen Forsc..
Der Blog widmet sich den vielfältigen Aspekten weiblichen adeligen Lebens in der Frühen Neuzeit und damit einem Gegenstand, der in den letzten Jahren große Beachtung von der Historischen Frauen- und Geschlechterforschung sowie der... more
Der Blog widmet sich den vielfältigen Aspekten weiblichen adeligen Lebens in der Frühen Neuzeit und damit einem Gegenstand, der in den letzten Jahren große Beachtung von der Historischen Frauen- und Geschlechterforschung sowie der Adelsgeschichte bekommen hat
Vorbemerkungen Mit diesem Beitrag möchte ich, wie bereits angekündigt, eine Reihe biographischer Skizzen von adeligen Frauen der Frühen Neuzeit eröffnen. Neben dem rein Faktischen geht es mir auch darum, die vielen verschiedenen... more
Vorbemerkungen Mit diesem Beitrag möchte ich, wie bereits angekündigt, eine Reihe biographischer Skizzen von adeligen Frauen der Frühen Neuzeit eröffnen. Neben dem rein Faktischen geht es mir auch darum, die vielen verschiedenen Fragestellungen, mit denen man das Leben einer frühneuzeitlichen Edelfrau untersuchen kann, anschaulich zu machen. In den Beiträgen werden regelmäßig unterschiedliche Quellen und Methoden im Fokus stehen, denn bekanntlich treten bestimmte Quellentypen in Abhängigkeit ..
ZRG GA 133 (2016) Lücke besteht in der Frage, warum sich in den 1590er die ständischen Normen so plötzlich verändern. Weil ihm seine Quellen darüber keine Auskunft geben, will der Autor an dieser Stelle nicht spekulieren. Das ist eine... more
ZRG GA 133 (2016) Lücke besteht in der Frage, warum sich in den 1590er die ständischen Normen so plötzlich verändern. Weil ihm seine Quellen darüber keine Auskunft geben, will der Autor an dieser Stelle nicht spekulieren. Das ist eine nachvollziehbare Entscheidung. Vielleicht werden zukünftige Studien den ständischen Normwandel anhand von Briefen oder Selbstzeugnissen näher beleuchten können. Kritisch zu sehen ist demgegenüber Neus Umgang mit theoretischen Anleihen. Im Verlauf seiner Untersuchung schöpft er mit beiden Händen aus dem Theorieangebot der Nachbarwissenschaften, darunter v. a. Niklas Luhmann, Clifford Geertz, Arnold Gehlen, Anthony Giddens. Doch der Einsatz theoretischer Modelle hat einen Grenznutzen, der sich aus dem Verhältnis ihres Erklärungspotentials zum Aufwand des Lesers ergibt, sie zu durchdringen und nachzuvollziehen. Ist es angesichts zahlreicher, durchaus überzeugender Adaptionen wirklich unabdingbar, etwa noch die Argumentationsweise der Parteien im zweiten Ständekonflikt (380–469!) mit der sog. Theorie der Rechtfertigungsordnung zweier französischer Soziologen (369–379) anzugehen? Insgesamt bleibt es Neus Verdienst, der vormodernen Verfassung die ‚Form der Veränderung‘ (Hegel) zurückgegeben zu haben. Der Rechtshistoriker wird mit Befriedigung, und hoffentlich mit Neugier, registrieren, dass er in klarer Sprache und mit hoher methodischer Transparenz die dem Verfassungsbegriff inhärente Spannung von Norm und Praxis für die konkrete historische Deutungsarbeit produktiv gemacht hat, ohne die eine Seite gegen die andere auszuspielen.