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2020, Mohr Siebeck
Unveräußerliche Rechte kann man nicht freiwillig aufgeben oder übertragen. Nicht nur Grundrechte können unveräußerlich sein. Unser Rechtssystem schränkt auf unterschiedliche Weisen die Verfügung über gewisse Rechte ein. Weshalb darf aber ein Träger eines solchen Rechts nicht darüber verfügen? Handelt es sich dabei nicht um eine ungerechtfertigte Einschränkung der Vertragsfreiheit oder der möglichen Einwilligung?
IWM Post 129
Veräußerlichkeit der Freiheit2022 •
Die Freiheit als unveräußerliches Menschenrecht ist Bestandteil der europäischen Identität. Der Krieg in der Ukraine stellt Europa nicht nur vor die Frage nach dem Verhältnis der Freiheit zu anderen Menschenrechten. Er nötigt die EU zu einer praktischen Antwort auf die kantische Frage Was ist der Mensch? und wer für sie als Träger dieser Rechte gilt.
Vorbedingungen des Rechts
Unveräußerliche Rechte und objektive Werte: Erläuterungen zum Begriff, zur moralischen Dimension und zur Problematik der Rechtfertigung2016 •
Unveräusserliche Rechte dürfen oder können nicht freiwillig abgetreten oder transferiert werden. Durch die Unveräusserlichkeit werden die Freiheiten der Rechtsträger eingeschränkt. In diesem Artikel wird der Begriff erläutert und rechtstheoretisch analysiert. Daraufhin wird die Frage gestellt, inwiefern die Freiheitseinschränkung moralisch gerechtfertigt wein kann. Es wird argumentiert, dass dies nicht ohne Rückgriff auf objektive Werte möglich ist.
Koi_Pond. Ausstellungskatalog
Offspaces als Gegenöffentlichkeit2021 •
Ausgehend vom Begriff der Gegenöffentlichkeit nach Martin Büsser sucht der Essay das kritische Potenzial des sogenannten Offspaces als emanzipatorischen Gegenläufer zum mainstreaming musealer Institutionen darzulegen. Nach einer historischen Einordnung und dem Vorschlag einer Lesart des Offspaces, die seine begriffliche Unschärfe als Möglichkeit seines Andersseins begreift, widmet sich der Text der Repräsentation von Marginalisierung und Nischenphänomenen, die trotz der Etablierung von Begriffen wie etwa "diversity" und "Intersektionalität" im Diskurs öffentlicher Einrichtungen selten Sichtbarkeit erfahren. Bitte wie folgt zitieren: Rado, Naomi: Offspaces als Gegenöffentlichkeit. Raumgestaltung als Grundlage der Organisation von Kultur und Gesellschaft, in: Koi_Pond. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung kuratiert von KVTV, Frankfurt 2021.
In populären wie auch in wissenschaftlichen Debatten werden Kriege in der Regel als Ausnahmezustand vorgestellt, als gewaltsame Abweichung vom »normalen« Gang der Dinge. Dabei stellt sich insbesondere in innerstaatlichen Konflikten, die das Konfliktgeschehen der Gegenwart dominieren, in besonderem Maße die Frage nach dem Verhältnis von Krieg und Normalität. Denn hier verschwimmen Unterscheidungen, die in zwischenstaatlichen Kriegen als »einhegende« Organisationsprinzipien wirken, insbesondere die zwischen KombattantInnen und Nicht-KombattantInnen, zwischen Schlachtfeld und Hinterland, zwischen Kriegs- und Friedenszeiten. Der Beitrag diskutiert, wie sich Bürgerkriege jenseits des Topos des Ausnahmezustand theoretisch fassen und empirisch untersuchen lassen. Konzeptueller Ankerpunkt der Überlegungen sind phänomenologische und pragmatistische Theorien von Alltäglichkeit, deren Fruchtbarkeit im zweiten Teil anhand einer Fallstudie zum Bürgerkrieg in Angola (1975-2002) aufgezeigt wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Unterschieden zwischen der Transformation von Alltäglichkeit in bewaffneten Gruppen einerseits und im Milieu der Nicht-Kombattanten andererseits. Darüber hinaus findet die Frage nach den Grenzen der Veralltäglichung Beachtung. Der Beitrag macht deutlich, wie eine alltagstheoretische Perspektive auf bewaffnete Konflikte nicht nur Einsichten zur sozialen Dynamik von Bürgerkriegen ermöglicht, sondern auch ein neues Licht auf typische Probleme in Nachkriegsgesellschaften wirft.
Standard Wissenschaft
Vermeintlich privilegiert2020 •
Mit dem "Anschluss" verschlechterte sich die Lage gemischtkonfessioneller Familien schlagartig. Wien-In "Mischehen" zwischen Juden und "Ariern" galt in der NS-Zeit für jüdische Ehepartner und Kinder spezieller Schutz. Weil die meisten von ihnen der Shoah entkamen, wurden sie lange nicht als verfolgte Gruppe wahrgenommen. Tatsächlich waren Ausgrenzung, Anfeindungen und Kriminalisierung aber allgegenwärtig, wie die Wiener Historikerin Michaela Raggam-Blesch in einer vom Wissenschaftsfonds FWF geförderten Studie zeigt
Introducción a la lingüística: Curso para investigadores de lenguas indígenas de Bolivia
MorfologíaJournal of Sustainable Development
An Assessment of Recent Changes in the Niger Delta Coastline Using Satellite Imagery2010 •
Academy of Management Annals
Work–Life Flexibility for Whom? Occupational Status and Work–Life Inequality in Upper, Middle, and Lower Level Jobs2017 •
Al Ameen Journal of Medical Sciences
Impact on outcome following to thrombolytic therapy in acute myocardial infarction and left bundle branch block2016 •
International Journal of Project Organisation and Management
Resource-constrained scheduling of construction projects and simulation of the entropy impact on a project's duration and cost2012 •
2020 •
Pathophysiology of Haemostasis and Thrombosis
Therapeutic Application of Subcutaneous Low-Molecular-Weight Heparin in Acute Venous Thrombosis1990 •
International Journal of Renewable Energy Research
Islanding Detection in Photo-Voltaic Systems Based on Instantaneous Power Measurements2017 •