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1' crn~r . rcitag/Michael Hecht (Hg.) 1 Die Fürsten von Anhalt Herrschaftssymbolik, dynastische Vernunft und politische Konzepte in Spätmittelalter und Früher Neuzeit mdv mitteldeutscher verl ag Studien zur Landesgeschichte herausgegeben von Werner Freitag, Eva Labouvie, Klaus Erich Pollmann und Matthias Puhle Band9 Werner Freitag und Michael Hecht (Hg.) Herrschaftssymbolik, dynastische Vernunft und politische Konzepte in Spätmittelalter und Früher Neuzeit mitteldeutscher verlag Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung MICHAEL HECHT 1. Der Hof Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung0 Fürstliches ~--~:..~.~n:,uirt::..-'°'"'.,.,..,,,."''"1'"'"'·''"'""' Anhalt 15. Jahrhundert N euere Arbeiten zu den Fürsten von Anhalt haben darauf hingewiesen, dass das Fürstenhaus an der Wende zur Neuzeit einen politischen Aufschwung erlebte, der unter anderem dem erfolgreichen Wirken von Einzelpersönlichkeiten sowie einer rangstützenden Königsnähe geschuldet war. 1 Einen guten Indikator für die Umsetzung dieses Aufschwungs in „symbolisches Kapital" stellt das Konnubium dar: Gelang es den anhaltischen Fürsten und Fürstinnen im 15. Jahrhundert bis auf we~ige Ausnahmen nicht, Heiratsverbindungen mit Angehörigen anderer reichsfürsthcher Geschlechter einzugehen, so änderte sich dies im 16. Jahrhundert grundleg~nd. Während zuvor die Grafen von Barby, von Mansfeld und von Lindau-Ruppin die Ehepartner der Anhaltiner stellten, kamen nun etliche „prominente" Verbindungen .zustande, so ~t den k~r_fürstlichen Häusern von Sachsen und Brandenburg sowie den herzoglichen Familien von Braunschweig und Württemberg.2 Diese Beobachtung lenkt den Blick auf die Stellung der Anhaltiner innerhalb des Reichsfürstenstandes. Geht man davon aus, dass Rang nicht primär von fest gefügten Normierun~en ableitbar ist, sondern dynamisch und in Abhängigkeit von adeligen Beziehungsnetzen vor allem auf symbolischer Ebene konstituiert wurde,3 erscheinen Rangdenken und herrschaftliches Bewusstsein der Fürsten von Anhalt als lohnenswerte Untersuchungsobjekte. Die angesprochenen familiären Bande mit den bedeutenden Nachbarn erweisen sich so einerseits als Ergebnis einer erfolgreichen Rangbehauptung der Anhaltiner, andererseits als Ursache einer stetigen symbolischen Konstruktion der Nähe zu den großen Dynastien. Bei der Suche nach Anhaltspunkten für diese Entwicklung kann an die in letzter Zeit florierende Hofforsc~ung angeschlossen werden, war doch die Vergegenwärtigung von Ra~gordnunge~ mnerhalb des Hochadels insbesondere auf Visualisierung und sy~bohsche Inszemerung in der höfischen Sphäre angewiesen.4 Größe und Organisation der Hofhaltung geben nicht nur Hinweise auf den Wandel fürstlicher Herrschaft auf dem Weg zu frühmoderner Staatlichkeit, 5 sondern offenbaren auch die· Dynamik herrschaftlichen Selbstverständnisses und Rangbewusstseins. Weitere Ausdru~ksformen dieser Entwicklung - dynastische Geschichtsschreibung und Heraldik - st~hen ebenfalls in enger Beziehung zum Hof, weisen in ihrem Repräsentation~po.tenzrnl aber auch darüber hinaus. Im Folgenden soll anhand der drei genannten Beispiele セ@ Entfaltung des Hofes, Bemühungen der zeitgenössischen Historiographie und Entwicklung des fürstlichen Wappens - gezeigt werden, dass sich das Bedürfnis einer Inszenierung von Rang im 16. Jahrhundert intensivierte und sich das herrschaftlich-dynastische Selbstverständnis der anhaltischen Fürsten spürbar wandelte. Fürsten von Anhalt Kenntnisse über den anhaltischen Hof im Mittelalter sind bislang rar. Eine erste Blüte des Hofes kann für das 13. Jahrhundert angenommen werden. Hierfür sprechen weitreichende Heiratsverbindungen der Anhaltiner (u. a. mit Schweden und Dänemark) sowie enge Kontakte zu den askanischen Verwandten in Brandenburg und Sachsen. Der Einfluss ritterlich-höfischer Kultur lässt sich vor allem anhand literarischer Quellen belegen. In der Manessischen Liederhandschrift wird Fürst Heinrich I. als „Herzoge von Anhalte" in einer Turnierszene abgebildet; ihm werden zwei Minnelieder zugeordnet. 6 Mit dem Aussterben der Ascherslebener Linie setzte jedoch im 14. Jahrhundert ein deutlicher Niedergang der Organisation und Ausstrahlung des Hofes ein. Die fortdauernden Herrschaftsteilungen, die zahlreiche getrennte Hofhaltungen, Besitzverpfändungen und Verkäufe von Herrschaftsrechten nach sich zogen, begrenzten die Möglichkeiten für höfische Prachtentfaltung. Die vier klassischen Hofämter - Truchsess, Marschall, Schenk und Kämmerer - verschwinden in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts aus den Quellen, ohne dass eine Funktionsübertragung auf neue Ämter erkennbar wird. Lediglich ein Küchenmeister und ein Kammermeister aus dem Stand der Knappen werden urkundlich erwähnt. 7 Die Hof- und Residenzenforschung hat vor allem das 15. Jahrhundert in den Blick genommen, da sich hier in den als Referenzgrößen fungierenden Höfen des Kaisers, der Herzöge von Burgund und der deutschen Kurfürsten eine schnelle Ausdifferenzierung der Hofgesellschaft und eine mit dem Bedürfnis nach vermehrter Repräsentation korrespondierende kulturelle Blüte beobachten lässt. 8 Für Anhalt ist hingegen ein anderer Zeitrahmen zu berücksichtigen, weil der anhaltische Hof (oder besser: die anhaltischen Höfe) als weitgehend abgekoppelt von diesen Entwicklungen gesehen werden muss. Die Anzahl der sich dauerhaft im Umfeld der Fürsten aufhaltenden Personen scheint im Spätmittelalter vergleichsweise gering gewesen zu sein. Bei Fürst Siegmund I. aus der Zerbster Linie, dem die Zerbster Ratschronik eine stattliche Hofhaltung und die Gründung eines Hofordens (Sichelorden) zuschrieb, sollen sich um 1400 „ses ader seven riddere unde mehr vele guder manschap" ständig aufgehalten haben. 9 Später berichtet die Ratschronik von einer Fehde Bernhards VI. (Bernburger Linie) 1426, in deren Folge er „sine mansschap im lande unde sin hoffgesinde" nach Mönchennienburg schickte. Gleiches tat sein Vetter Georg I. aus Köthen, so „dat binnen Monkennienborch wol anderhalff hundert guder uderlesen hofelude unde gantz rüstige unde bederffe gesellen weren", davon offensichtlich der kleinere Teil Hofgesinde. 10 Die urkundliche Überlieferung des 15. Jahrhunderts schweigt weitgehend in Bezug auf Hofbedienstete; 11 die Zerbster Ratschronik erwähnt Torwächter, Boten, Kammerherren und den Zuchtmeister (Prinzenerzieher) Heyse Luttzeldorp. 12 Schriftliche Dienstregister und Bestallungen der Hofangestellten sind erst aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts überliefert. 13 Einen guten Indikator für den Entwicklungsstand des Hofes kann die institutionelle Ausgestaltung der Herrschaftsausübung im Umfeld des Fürsten abgeben. Die anson- 98 99 Michael Hecht sten für das 15. Jahrhundert typische Ausbildung eines gelehrten Rates blieb in Anhalt aus. Einen interessanten Einblick in die Verhältnisse des frühen 15. Jahrhunderts bietet wiederum eine Episode aus der Zerbster Ratschronik: Als 1413 der Erzbischof von Magdeburg, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und Albrecht III. von Anhalt Verhandlungen über gemeinsame militärische Aktionen führten, kamen sie überein, ,,dat ein jowelk herre scholde thu sik nehmen siner gesworen rede twei, so de ein jowelk heimelikest hedde". Einzig für Albrecht stellte sich ein Problem: ,,alse unse herre siner gesworen rede twei thu sik nehmen scholde, so hadde he thu der tijd neinen gesworen rad mang sinen mannen". Er musste daher ersatzweise auf zwei Zerbster Bürgermeister als Verhandlungsführer zurückgreifen. 14 In späteren Jahren des 15. Jahrhunderts, als das gelehrte Element in den Räten der Nachbarterritorien längst Einzug gehalten hatte, dominierten in der Umgebung der anhaltischen Fürsten Personen aus der Ritterschaft, die über keine universitäre Bildung verfügten. 15 Für die notwendigen Schreib- und Kanzleiarbeiten zogen die Fürsten Geistliche heran, so den zwischen 1461 und 1463 wechselnd als „scriptor" und „cancellarius" erwähnten Nikolaus Krull, Stiftsherr zu St. Bartholomäi und Altarist an St. Nikolai in Zerbst, sowie Moritz Fabri, Pfarrer in Dessau und später Stiftsherr an St. Nikolai in Magdeburg (erwähnt 1474-1498). 16 Eine Ausnahme stellt Johann Büchener (erwähnt 1435-1481), langjähriger Kanzler und Vertrauter Georgs I., dar, der als Laie in den fürstlichen Dienst trat und bald eine besondere Stellung am Hof einnahm. Doch auch Büchener hatte offensichtlich keine universitäre Bildung genossen; der Karriereweg und sein Auftreten im Umfeld des Fürsten 17 zeigen ihn eher als Bediensteten, der Ähnlichkeiten mit dem Typus des höfischen Günstlings aufweist.18 Ein gelehrter Rat im engeren Sinn war er jedenfalls nicht. 19 Selbst für Paulus von Berge ( 147 5-1539), der seit 1517 als Kanzler der Fürsten von Anhalt wirkte und sich große Verdienste am Hof erwarb, fehlt der Nachweis eines juristischen Universitätsstudiums. Erst seine Söhne, die ebenfalls in der Dessauer Kanzlei arbeiteten ' waren graduiert. 20 Promovierte Juristen gehörten - wenn auch eher als Ausnahme seit dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts zum fürstlichen Rat bzw. zur Kanzlei. 21 Benötigten die Anhaltiner zuvor die Hilfe gelehrter Räte, so griffen sie auf Amtsträger der größeren Nachbarhöfe zurück. So wurden 1497 der sächsische Rat Dr. Johannes Pack und 1499 der sächsische Kanzler Dr. Otto Spiegel für die anhal- · tischen Fürsten tätig. 22 Auch die Bestellung von „Räten von Haus aus", die nur gelegentlich zur Vertretung anhaltischer Interessen aktiviert wurden, lässt sich nachweisen. 23 Blickt man insgesamt auf die differenzierte Hofstruktur und die professionalisierten Kanzlei- und Ratsbehörden im Umfeld der Wettiner und der Magdeburger Erzbischöfe um 1500, offenbart sich in großer Deutlichkeit die Rückständigkeit des Hofes der anhaltischen Fürsten am Ausgang des Mittelalters. 24 Als Ausdruck eines Bedürfnisses nach Regulierung der fürstlichen Haushaltung hat die Quellengattung „Hofordnung" in letzter Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gefunden. Dabei ist deutlich geworden, dass die Gründe eines solchen Regelungsbedarfs 100 Hofordnungen, Wappen und Ge:schtchtsschre1buni.( in durchaus Kontexten zu finden sein können. So konnten Hofordnungen beispielsweise die Vergrößerung des Hofes, die Ämterausformung und den Aufstieg der gelehrten Räte widerspiegeln, aber auch Reflex eines von den Ständen eingeforderten Sparkurses in der fürstlichen Hofhaltung sein. 25 Schriftlich fixierte Hofordnungen gab es in Anhalt im 15. Jahrhundert nicht. Die älteste inhaltlich bekannte26 ist die von Fürst Johann im Jahr 1548 für seine Zerbster Hofhaltung erlassene, die vor allem den Tagesablauf am Hof und die Einnahme der Mahlzeiten regelte.21 Ihre Entstehungsgeschichte zeigt, dass hier weniger der Wunsch der Stände nach finanzieller Restriktion als Movens ihrer Abfassung ins Gewicht fällt, sondern vielmehr das Bedürfnis des Fürsten, die Zustände des kurbrandenburgischen Hofes zu imitieren. 28 Johann, der selbst mehrere Jahre seiner Jugend am Hof in Cölln an der Spree verbracht hatte und seit 1534 mit einer Tochter des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg verheiratet war, ließ zur Ausarbeitung der Hofordnung eigens zwei brandenburgische Räte nach Zerbst kommen, welche bei der Festschreibung der Hofpersonalstellen die märkischen Verhältnisse auf das kleine Anhalt übertrugen. 29 Dass die dadurch geschaffene Hofhaltung als überproportioniert angesehen wurde, verdeutlichen die Klagen fürstlicher Amtsleute über „etzliche personen, so alhie im hoflager zu viele und vielleicht unnotig" seien. Es sei bedenklich so Hauptmann Hans von Barby-, ,,das bis doher ahn bier brodt und anders wochentlichen viel auffgangen", so dass darauf geachtet werden müsse, nur „das bestalthe und anghenomene hoffgesinde, zimmerleuthe und ander arbeit volck" zu speisen und „nicht mher als xxvj personen zum hogsten" zu kleiden. 30 Als Fürst Johann 1551 starb, machte es die enorme Schuldenlast des Landes nötig, die Zerbster Hofhaltung wieder zu verkleinern. 31 Die begrenzten finanziellen Spielräume der Anhaltiner waren also dafür verantwortlich, dass deren Hofhaltung nicht die Ausstrahlungskraft ihrer Vorbilder erreichte. In den folgenden Jahrzehnten zeigt sich gleichwohl die Konsolidierung der Verhältnisse des gegenüber dem 15. Jahrhundert an Größe und Struktur deutlich umfänglicher und differenzierter gewordenen Hofes der Fürsten von Anhalt. Aufschlussreich ist die von Fürst Bernhard für seine Dessauer Residenz erlassene Hofordnung aus dem Jahr 1570. 32 Zum engeren Umkreis des Fürsten gehörten demzufolge der Hauptmann und der Kanzler als oberste Beamte, Ersterer aus der Ritterschaft, Letzterer als bürgerlicher Gelehrter; ein adeliger Hofmarschall als Leiter der Hofhaltung, dem ein bürgerlicher Hausvogt und ein Frauenhofmeister zugeordnet waren; schließlich die Hofräte, Kammerjunker und Edelknaben. Erwähnung finden ferner etliche niedere Chargen in Küche, Keller und Stall sowie die mit essenziellen Aufgaben am Hof betrauten Bediensteten (Torwächter, Hoforganist, Hofprediger). Auffällig großen Wert legten die Fürsten auf die medizinische Versorgung durch die Anstellung von Leibärzten und „Balbierern". 33 Insgesamt gehörten im Jahr 1566 rund 120 Personen zum Dessauer Hofpersonal; die Zahl der täglich am Hof Gespeisten lag jedoch häufig deutlich darüber. 34 Auch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts orientierte sich 35 das höfische Leben weiterhin an den Verhältnissen in größeren Fürstentümern. 101 Hofordnungen, und Geschichtsschreibung Michael Hecht Ein deutlicher Entwicklungssprung setzte unter Fürst Joachim Ernst ein, der nach dem Tod seines Bruders Bernhard 1570 ganz Anhalt allein regierte. Einen guten Einblick in seine Hofualtung eimöglichen die Dienst- und Besoldungslisten. Demnach gehörten im Jahr 1579 insgesamt 294 Personen zum Dessauer Hofstaat. Eine erste Gruppe umfasste die Adeligen (inklusive Hofmarschall, Hauptmann und Hofmeister), zusammen 24 Personen mit 36 Knechten und Jungen, gefolgt von den Gelehrten (Kanzler, Sekretäre, Ärzte, Pfarrer) sowie dem Rentmeister, dem Baumeister und dem Hausvogt. Zum Frauenzimmer und zur Stube der „jungen Herren" (Fürstensöhne) zählten 41 Bedienstete; acht Edelknaben waren Joachim Ernst zugeordnet. Als weitere Hofangehörige werden u. a. Kornschreiber, Forstmeister, etliche Musiker, Lakaien und „Trabanten", das Küchen- und Kellerpersonal, Kutschen- und Wagenknechte, Schweine- und Kuhhirten sowie viele Hofuandwerker genannt. 36 Bereits zwei Jahre später weisen die Verzeichnisse 330 Hofbedienstete in Dessau auf, 37 womit Anhalt die ansonsten in kleinen Fürstentümern üblichen Verhältnisse deutlich überflügelte 38 und beispielsweise den Hof des Herzogs von Mecklenburg personell überragte. 39 Allerdings war die Personalliste von 1581 erstellt worden, um Einsparungen vorzunehmen und vor allem das Speisen der Hofangehörigen durch Zahlung von Kostgeld abzulösen. 40 Dass die Sparmaßnahmen jedoch nur teilweise erfolgreich waren, zeigt das Besoldungsregister von 1584, welches Dienstgelder von 5.534 Talern für das Hofpersonal ausweist. 41 Hinzu kamen weitere Aufwendungen für den Hof von teilweise hohem Umfang. Hatte noch 1524 die Anfertigung von Sommer- und Winterkleidung für die Hofbediensteten 24 Gulden 17 Groschen gekostet, kaufte Fürst Joachim Ernst auf dem Leipziger Michaelismarkt im Jahr 1584 Sommerkleidung für 1.430 Taler. 42 Hier bestätigt sich die schon von Hermann Wäschke getroffene Aussage, dass der Fürst von „einer ziemlich bedeutenden Neigung zu Pracht und Luxus und deshalb auch von der Steigerung der finanziellen Schwierigkeiten der Herrschaft" nicht freizusprechen sei. 43 Zu beachten ist, dass die bisher gemachten Angaben über Größe und Ordnung des Hofes den „alltäglichen" Hof betreffen, der seine Gestalt beim Besuch auswärtiger Fürsten, insbesondere aus den größeren Fürstentümern des Reiches, nicht unwesent~ lieh wandelte. Vor allem fürstliche Hochzeiten und Kindstaufen boten Gelegenheit, Rangbewusstsein zu demonstrieren und dabei Repräsentation und Konsum den Sparzwängen überzuordnen. So verdreifachten sich in der Woche der Taufe von Prinzessin Dorothea Marie 1574 die Ausgaben für Backwaren am Dessauer Hof. 44 Bei den Hochzeitsfeiern von Fürst Johann mit Margarethe von Brandenburg 1534, von Fürst Joachim Ernst mit Eleonore von Württemberg 1571 und von Fürstin Agnes Hedwig mit Kurfürst August von Sachsen zum Jahreswechsel 1585/86 kam es zu einer außerordentlichen Prachtentfaltung. 45 Bei diesen und sonstigen Anlässen wurden mit großem Aufwand Turniere, Ringrennen und Aufzüge veranstaltet, die für die Anhaltiner einen Ausweis standesgemäßer Festkultur abgaben. 46 Auch die materielle Ausstattung der Höfe der Fürsten von Anhalt gibt Hinweise auf ein im 16. Jahrhundert verändertes Rangbewusstsein der Anhaltiner. Zu erwähnen ist im Allgemeinen. In einem bis dahin beispiell~sen Umfang fanden 1530 und 1560 - zum Teil in Anlehnung an kursächsische un~ kurbrandenburgische Schlossbauten - repräsentative Neu- und Un:1bauten der Residenzen Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Lippehne, Roßlau, Warmsdmf und Zerbst statt, denen sich am Ende des Jahrhunde1is noch Köthen ~nd Plötzkau anschlossen.47 Die für eine Beurteilung der Einrichtungsgegenstände wich48 tigen Burg- und Schlossinventare bedfüfen noch der ~~naue~ Ausw~rtung, erkennbar ist jedoch bereits, dass einige wertvolle und reprasentatI.ve ?bJekte an den ~of gelangten, teilweise durch die Ehefrauen der Fürsten. 49 Bil~msse der _Anhalt~ner wurden für den Hof und die hofnahe Umgebung hergestellt; sie verdeutlichen mcht nur deren Bekenntnis zur Reformation, sondern auch die reichsfürstliche Stellung im Verbund mit den größeren mitteldeutschen Fürsten. 50 In diesem Si~ne sind. auch die um 1539 geschaffenen Fürstenporträts am Bernburger Schloss zu mterpretieren. zweifellos spielen sie auf die Gemeinschaft des Schmalkaldische~ Bundes u~d verwandtschaftliche Beziehungen der Fürsten an. 51 Bezeichnenderweise wurden Jedo~h neben den Anhaltinern nur die sächsischen und brandenburgischen Kurfürsten sow~e Herzog Philipp von Braunschweig, nicht hingegen die Grafen von Mansfeld und die Grafen von Barby in das Bildnisprogramm aufgenommen. Als besondere Prestigeobjekte wurden Bücher am anhaltischen Hof ges~mmelt. 52 Zwar ist auch schon für das 15. Jahrhundert Buchbesitz der Fürsten nachge~iesen, es war jedoch erst im 16. Jahrhundert Fürst Ge?rg m. (1507~15~3), der eme umfangreiche Bibliothek anlegte und die Bücher nnt wertvollen Embanden und dynas. 1·ieß .53 tischen Symbolen verzieren Es kann festgehalten werden, dass der Hof der anhaltischen Fürst~~ n~ch a~ Ende des 15. Jahrhunderts ein überkommenes Bild zeigte und an den für die (gro~eren) reichsfürstlichen Höfe typischen Entwicklungen nicht partizipierte. ~rst seit d~n 1530er Jahren lässt sich ein deutlicher Modernisierungsschub nachweisen, der em verändertes Selbstbewusstsein und Rangverständnis der Anhaltiner widerspiegelt. Die Ordnung des Hofes, der Schlossbau und die Festkultur o~enti:rten sich n~n .an den Höfen der größeren Nachbarterritorien. Trotz enormer fman~ieller_Schwiengkeiten, besonders nach dem Schmalkaldischen Krieg, kam es sonnt zu emer schnellen Erweiterung und Ausdifferenzierung der Hofgesellschaft und neuen Formen höfischer Repräsentation. 2. Höfische Geschichtsschreibung Repräsentation von Rang und dynastische Erinnerungspolitik besitze.n einen e~g~n Zusammenhang. Die historische Forschung hat das Aufkommen emer qua~Itatlv neuen einer höfisch-dynastischen" oder „dynastisch-territorialen" Geschichts54 G „b ' " schreibung im 14. und vor allem im 15. Jahrhundert ?ervorgeho.be~. egenu ~r der älteren Historiographie und fürstlichen Hausüberheferung, die m der Regel m 103 102 Michael Hecht Verbindung zu einem Kloster oder Stift stand, lassen sich wesentliche Veränderungen erkennen: Zum einen -vedagerte sich der Gebrauchskontext der Werke vom Kloster an den Hof. Der Fürst nahm Einfluss auf die Entstehung der Texte, indem er ihre Abfassung anregte oder Historiographen an seinen Hof zog; auch fanden die Werke in der höfischen Sphäre einen Rezipientenkreis. Durch die Lockerung der Bindung an die kirchliche Memoria wurde zum anderen die Möglichkeit eröffnet, Herrschergenealogien zu konstruieren, die eine enge Verbindung von Dynastie und Land betonten und lange (fiktive) Vorfahrenreihen präsentierten. Diese Art dynastischer Verherrlichung reflektiert somit verändertes dynastisches Bewusstsein der Auftraggeber. Sie diente der Rangdemonstration und besaß entscheidende herrschaftssichernde und -legitimierende Funktionen. 55 Auch für Anhalt kann die Frage nach den Anfängen einer „Landesgeschichtsschreibung" Anhaltspunkte für den skizzierten Wandel dynastischer Vorstellungen und Konzepte liefern. Für das 15. Jahrhundert fehlen sichere Hinweise auf das Vorhandensein der neuen Form von Historiographie. Aufschlüsse über Inhalt und Verbleib einer im Nachlass der Fürstin Hedwig (gest. 1497) aufgefundenen „großen neuen Chronik" gibt es nicht; 56 die u. a. von den Fürsten Adolf und Magnus von Anhalt verfassten annalistischen Aufzeichnungen zu 1435-1516 befassen sich nicht mit der dynastischen Vergangenheit, obgleich sie ein gewachsenes Geschichtsbewusstsein und die gelehrte Bildung ihrer Autoren bezeugen. 57 Erst der „Panegiricus Genealogiarum Illustrium Principum Dominorum in Anhalt" des Ballenstedter Mönchs Heinrich Basse aus dem Jahre 1519 eröffnet die Reihe der anhaltischen Hofhistoriographie.58 Basse stellte - noch vergleichsweise knapp - Nachrichten über die Vorfahren der Askanier zusammen und rühmte die Taten der zu Beginn des 16. Jahrhunderts verstorbenen Generation der Anhaltiner. Im Vorwort legte er dar, dass sein Werk auf das Verlangen des Fürsten Rudolf zurückgehe, mehr von seinen Vorfahren zu wissen (,,Cum dudum Illustris memorie Inclytus Princeps Dominus Rodolphus Princeps in Anhalt etc. sollicitius genitive sue propaginis intenderet successioni glisceus agnoscere, qui vel quales essent hi, ex quorum germine Principes processissent in Anhalt"). Rudolf, der seit 1486 im Kriegsdienst Maximilians I. stand, ein enger Vertrauter des Kaisers wurde und 1510 als Feldhauptmann in Norditalien starb, war sicherlich am habsburgischen Hof mit den neuesten Formen der Erinnerungspolitik in Berührung gekommen, die den Wunsch nach einem anhaltischen „gedechtnus" geweckt haben dürften. 59 Doch erst in der folgenden Generation der Fürsten entwickelte sich eine elaborierte und repräsentativ gestaltete Geschichtsschreibung. Das Dessauer Archiv bewahrt zwei anonyme Handschriften mit den Titeln „Genealogia et Res gestae Principum ad Anhalt" bzw. ,,Anhaltische Chronica", die aus den Jahren 1540/41 zu stammen scheinen. 60 Beide Texte sind weitgehend identisch und behandeln in vier ausführlichen Kapiteln (,,Taffeln") die Geschichte des Fürstenhauses. Gemäß der in vielen anderen adeligen Familien üblichen Gepflogenheit, ihren Ursprung auf römische Geschlechter zurückzuführen, beschrieb der Chronist die noch von Basse als „vaga 104 Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung et incerta" Abstammung der Askanier von den römischen „Ursinern" (= Orsini). Als Stammvater wurde ein „Aribo Fürst zu Ursin" ausgemacht, der um 669 zum „Prinzen der Lande am Harz" ernannt worden sei. Dessen Urenkel Beryng habe von Karl dem Großen die Taufe und den Titel „Graf von Ballenstedt" empfangen; seine Deszendenz führt auf direktem Weg über Albrecht den Bären zu den anhaltischen Fürsten des 16. Jahrhunderts. Doch nicht nur Askanier (inklusive Markgrafen von Brandenburg und Herzöge von Sachsen bis 1320 bzw. 1422) finden Erwähnung, auch mehreren Wettinern, Welfen und Hohenzollern wird gedacht, so dass sich beim Lesen der Chroniken ein Panorama der größeren nord- und mitteldeutschen Reichsfürsten auftut, bei dem die Anhaltiner im Zentrum stehen. Der wesentliche Unterschied beider Handschriften liegt in der Ausstattung: Während in der „Genealogia" die jeder Person zugeordneten Wappenschilde leer geblieben sind, wurden die Zeichnungen in der „Chronica" kunstvoll ausgeführt. Fast jede Seite enthält vier farbige Wappenabbildungen, so dass die Handschrift insgesamt auf über 500 solcher Illustrationen kommt und demzufolge einen hohen repräsentativen Wert besitzt (Abb. 1). ,i /,: Abb. 1: Anhaltische Chronica, um 1540 (Bl. 60v-61 r) 105 Michael Hecht Dennoch scheint kurze Zeit später die Abfassung einer neuen Geschichte des Fürsten:.. hauses nötig geworden -zu sein. Möglicherweise erwies sich die Erzählung der Abstammung von den „Ursinern" als nicht mehr zeitgemäß, hatte doch die humanistische Literatur den Legenden von der Wanderung römischer Adeliger die indigene Herkunft der Sachsen und anderer deutscher Stämme entgegengesetzt. 61 Es waren die anhaltischen Fürsten selbst, die eine Neufassung vorbereiteten und einen geeigneten Schreiber aussuchten. Im Jahr 1546 wandte sich Fürst Georg III. an den Merseburger Ratssyndikus Ernst Brotuff, der zuvor als Advokat des dortigen Petriklosters gewirkt hatte und durch sein Amt dem auch als Bischof von Merseburg fungierenden Fürsten schon länger bekannt gewesen sein wird. 62 Brotuff berichtet, dass ihm Georg „etliche alte Sechsische, Wendische und Merckische verzeichnis, Annalen, Chronicken, Wopenbüchern, Genealogien, Stambeume, Todtenbücher, Oberschrifft der Grabsteine, Epitaphia, Keyserliche und Fürstliche Stifftungsbrieffe, Lehenbrieffe, Vertrege, und andere bewe1ie Historicos und Scriptores, was ich selbst des dings nicht gehabt, und viel mehr andere Schriffte, und verzeichnis, welche hin und wider unordentlich verwirret, und unvolkömmlichen geschrieben, uberantwortet, und gnediglichen von mir bege1i, das ich daraus einen richtigen, ordentlichen auszog, nach gelegenheit des Sipstammes der personen, zeit und stelle wollte machen." Nach Georgs Tod 1553 war es vor allem Fürst Joachim, der mit weiterem Material aushalf und schließlich das Manuskript „selbst uber sehen und C01Tigieret" hat. 63 Nach zehnjähriger Entstehungszeit konnte das Werk schließlich im Druck erscheinen; sein Titel liest sich bereits als Programm: ,,Genealogia und Chronica des Durchlauchten Hochgebornen Königlichen und Fürstlichen Hauses der Fürsten zu Anhalt, Grafien zu Ballenstedt und Ascanie, Herrn zu Bernburgk und Zerbst, auf 1055 Jahr, in sechs Büchern, mit vielen schönen alten Historien, Geschichten, Königlichen und Fürstlichen Wapen geziret, und beschrieben." Zwei Hauptabsichten lassen sich in Brotuffs Chronik erkennen: Zum einen wurde noch deutlicher als bei ihren Vorgängern das alte Herkommen der Anhaltiner herausgestellt, zum anderen die Nähe zu den Markgrafen von Brandenburg und den Herzögen von Sachsen anschaulicher betont. Die Stammreihe der anhaltischen Fürsten beginnt nun nicht mehr mit den „Ursinern" im 7. Jahrhundert, sondern wird in ununterbrochener Folge bis auf „Bernthobaldus den Beringer oder Beher" zurückgeführt, der als HeIT zu Askanien und Ballenstedt im Jahre 501, zur Zeit der Taufe Chlodwigs, gelebt habe. Bereits er und seine Söhne, die als „Könige von Sachssen" firmieren, hätten im Gebiet des Harzes geherrscht. Brotuff vergisst nicht zu erwähnen, dass die „Beringer" oder „Behern" als alte sächsische Herren bereits lange Zeit vor Christi Geburt mit dem sächsischen Volk „aus der Insel Scandia" auf den Harz gekommen seien und somit in Sachsen „dergleichen Fürstlichen Geschlechtes so alte Herrn ... , welche ... Ire erste altveterliche erblande noch besitzen, man wenig findet". Sehr plastisch offenbart sich hier das in der dynastischen Geschichtsschreibung des 15./16. Jahrhunderts gängige Motiv, die Geschichte eines Landes mit der Genealogie der fürstlichen Familie in langer Zeitachse in Einklang zu bringen. Solche Konstruktionen waren bedeutungsvoll, da Anciennität ein wesentliches Rang106 Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung kriterium in der darstellte. 64 Aus ihnen ließ sich schlüssig ableiten, dass unter den „alten Durchlauchten, Hochgebomen Deutschen Sechsischen Fürsten und Edlen Herrn, Die Hochlöblichen Fürsten zu Anhalt etc. nicht die geringsten seind". Aus den genealogischen Konstruktionen ergibt sich in Brotuffs Chronik auch das Verhältnis Anhalts zu Sachsen und Brandenburg. Die auf die mythischen „Beringer" zurückgeführte anhaltische Fürstenfamilie findet sich mit dem gesamten Geschlecht der Askanier gleichgesetzt, so dass auch die Markgrafen von Brandenburg bis 1320, die Herzöge von Sachsen bis 1422 und die Herzöge von Sachsen-Lauenburg als „des Geschlechts der Fürsten von Anhalt" erscheinen. So stellte es sich als konsequent dar, auch diese „V01fahren", darunter etliche Kmfürsten, ausführlich zu behandeln und somit implizit die nur durch unglückliche Umstände verhinderte Erbfolge der Anhaltiner in zwei Kmfürstentümern hervorzuheben. Die in der brotuffschen Chronik meh1fach getroffene Feststellung, dass vor 1423 „das Fürstliche Haus zu Anhalte das He1izogtumb zu Sachssen mit der Chure regieret" habe, brachte damit eine historisch begründete Rangnähe zu den Wettinern zum Ausdruck. Brotuffs anhaltische „Genealogia" zog in den Jahrzehnten nach ihrem Erscheinen einige Kritik auf sich, vor allem von sächsischen Historiographen. 65 Aufschlussreich sind die Nuancen, die sich gegenüber Brotuff in der vom Wittenberger Professor Balthasar Mentz ve1fassten und Kmfürst Joachim Friedrich von Brandenburg gewidmeten Chronik ausmachen lassen. Mentz berichtet zwar auch von den „Beringem" im 6. Jahrhunde1i, nicht jedoch als Königen, sondern als sächsischen Hee1führern. Anhalt war demnach „erstlich unter das Königreich zu Sac~sen gehörig, nachmals zur Graffschaft, und entlieh zum Fürstenthumb des Römischen Reichs erkleret worden". 66 Die anhaltischen Fürsten reagie1ien, indem sie neue Geschichtswerke anfertigen ließen. Neben einer kurzen Genealogie von Baiiholomäus Clamorinus67 ist vor allem die durch Fürst Joachim Ernst in Auftrag gegebene Chronik zu nennen, die in den 1580er Jahren am Dessauer Hof von Bartholomäus Schwanenberg mit Unterstützung des Hofrates Johann von Berge und des Hofrates und Leibarztes Caspar Peucer angefertigt wurde. 68 Der Tod des Fürsten 1586 verhinde1ie jedoch die Drucklegung des Werkes, und so war es die weit verbreitete brotuffsche „Genealogia", die bis zum Ende des 17. Jahrhunderts das „Standardwerk" anhaltischer Geschichte und dynastischen Selbstverständnisses der Fürstenfamilie blieb. 69 Ein Blick auf Schriften, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts im Umkreis des anhaltischen Hofes erschienen, offenbart eindrücklich, dass die von den Chronisten geleistete Erinnerungsarbeit ihre Wirkung nicht verfehlte. Ist im gesamten 15. Jahrhundert die Vorstellung von einem „Haus Anhalt" anhand der Quellen noch nicht zu belegen,7° so war nun die „domus Ascaniae" bzw. das „Hoch Löbliche, Alte, Edle, Fürstliche Haus zu Anhalt" (Brotuff) ein ständig wiederkehrender Terminus. In gedruckten Leichenpredigten wurde nicht nur des jeweils verstorbenen Fürsten gedacht, sondern auch an dessen ruhmreiche V01fahren erinnert, wobei „Helden" wie Fürst Rudolf einen besonderen Platz einnahmen. 71 In Bezug auf Fürst Karl von Anhalt sprach Philipp Melanchthon - symptomatisch für viele ähnliche Äußerungen 107 Michael Hecht die lange dynastische Vergangenheit der Anhaltiner an (,,Carolus Ascaniae Princeps, qui sanguine avito Asca:niae gentis nomina clara tenet", ,,Ascaniae stirpis virtus est clara triumphis, ordine quos numerant secula longa patrum") und erinnerte anschließend an Rudolfs großartige Kriegstaten für den Kaiser. 72 Besonders in Zeiten dynastischer Krisen wurde die Vergegenwärtigung der glorreichen Geschichte zentral. Nach mehreren Todesfällen in der fürstlichen Familie und dem Fehlen eines jungen Thronfolgers äußerte Fürst Bernhard 1566 mit Rückblick auf seine Vorfahren die Befürchtung, dass „es mit unserm Löblichen Geschlecht auff die neige kompt".73 Als dann 1567 der lang ersehnte Sohn Joachim Ernsts geboren wurde, feierteAnhalt - wieder mit Erinnerung an Fürst Rudolf - die Bewahrung der dynastischen Kontinuität. 74 Nicht nur die Gelehrten am Hof nahmen sich der anhaltischen Geschichte an; auch die Mitglieder der fürstlichen Familie zeigten nachweislich großes Interesse an Genealogie und dynastischer Vergangenheit. Von Fürst Johann berichtet Brotuff, er habe „fast teglich allerley Chronicken und alte Historien ... nach einander lesen lassen". 75 Ein besonders eindrucksvolles Zeugnis der Beschäftigung mit der fürstlichen Abstammung stellt ein am Dessauer Hof hergestellter Wappenteppich dar Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung (Abb. Der mal Meter große und mit 126 Wappenschilden verzierte Teppich zeigt die Ahnenproben zu je 32 Ahnen des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt und seiner zweiten Ehefrau Eleonore von Württemberg; er wurde 1585 im Frauenzimmer im Auftrag der Fürstin für die Dessauer Kirche angefertigt. 76 Ein solches auch im Vergleich zu ähnlichen Tapisserien an anderen Höfen herausragendes Objekt verdeutlicht einmal mehr den Wandel des dynastischen Selbstverständnisses und des Rangbewusstseins bei den Anhaltinern im 16. Jahrhundert. In Chroniken, Gelegenheitsschriften und repräsentativen Abstammungsdarstellungen wurde die historische Größe des Geschlechts inszenie1t und damit die Rangnähe zu den großen reichsfürstlichen Dynastien unterstrichen. 3. Das anhaltische Wappen Historiographische Arbeiten wie die „Anhaltische Chronica" von 1540 und Brotuffs ,,Genealogia" von 1556 wirkten nicht allein durch ihren Inhalt erinnerungsstiftend. Hervorgehoben werden muss auch die repräsentative Ausstattung durch jeweils mehrere hundert Wappenabbildungen. Die Heraldik diente dabei nicht nur der Illustration, sondern symbolisierte in der Anordnung einer Vielzahl hochadeliger Wappen Anhalts beanspruchte Stellung innerhalb des Reichsfürstenstandes. 77 Doch auch die Weiterentwicklung des „inneren Programms" des anhaltischen Fürstenwappens spiegelt den Wandel dynastischen Bewusstseins. 78 Bereits das anhaltische „Stammwappen", das seit Anfang des 13. Jahrhunderts auf den Reitersiegeln der Fürsten erscheint, vereinigte zwei ursprünglich eigenständige Wappenbilder: im gespaltenen Schild links eine セ@ neunfache (schwarz-goldene) Teilung und rechts einen halben (roten) Adler (Abb. 3). ~~~~:.;. 0 Eine frühe Beschreibung dieses Wap~@i セ@ セ@ pens in Versform findet sich in der Dichtung „Das Turnier von Nantes" セ@ 0 Konrad von Würzburgs. 79 Das セ@ Wappenbild machte es möglich, ; セ@ Bezüge Anhalts zur frühen askani~e sehen Geschichte und zu den andeセ@ ren askanischen Besitzungen des セ@ 13./14.Jahrhunderts herzustellen, セ@ ~l)J wurde doch die Balkenteilung zum <lfll) セᄃ@ dauerhaften Symbol des Herzogtums Sachsen und der Adler zu dem der Mark/ wf grafschaft Brandenburg. Nachdem das sächsiMセ@ sehe Wappen durch einen grünen Rautenkranz Abb. 3: Reitersiegel des Fürsten Siegerweitert worden war, übernahmen die anhalti- mund I. von Anhalt (gest. 1405) \(fill): ~;-~=-;;J{~~~:; J: Abb. 2: So genannter Dessauer Genealogischer Teppich, 1585 108 109 Michael Hecht sehen Fürsten dieses Zeichen ab 1367, um die gemeinsame Herkunft der Wappen Sachsens und Anhalts zu-verdeutlichen. 80 Neben dem gespaltenen Stammwappen wurden seit dem 14. Jahrhundert auch andere Wappenbilder von den Anhaltinern getragen, so in der Bernburger Linie ein Bärenschild, der jedoch bald von den anderen Linien übernommen wurde, sowie ein schwarz-silbern geschachter Schild, der die anhaltischen Ansprüche auf die 1315 verloren gegangene Grafschaft Aschersleben (Askanien) wach halten sollte. Die Vereinigung der Einzelwappen in einem quadrierten Schild kam in der Generation der um 1500 lebenden Fürsten zum Abschluss (Abb. 4). In der Regel füllte nun das Ascherslebener Wappen die Felder 1 und 4 des anhaltischen Schildes, der Bernburger Bär die Felder 2 und 3, während das Stammwappen den „vornehmsten" Platz in der Mitte des Schildes (,,Herzschild") einnahm. 8 1 Auch bei der zeremoniellen Belehnung der anhaltischen Fürsten auf dem Wormser Reichstag 1495 symbolisierten Banner mit den Wappen „Anhalt" und „Askanien" die vom König übertraAbb. 4: Fi.inffeldiges anhaltisches Wappen (Abbildung genen Rechte. 82 Wie wichtig das um 1540) Wappen als Ausweis von Rang und Prestige in dieser Zeit geworden war, veranschaulicht der Nachlass des Fürsten Rudolf, eines häufigen Teilnehmers an Turnieren am Hof Kaiser Maximilians. Er hinterließ bei seinem Tod 1510 in Italien mehrere wertvolle Wappenröcke, Silbergeschirr mit Wappenschmuck sowie Kleidung in „seiner f[ürstlichen] gn[aden] varb" .83 Die umfänglichste und folgenreichste Wappenvermehrung nahmen die anhaltischen Fürsten jedoch zwischen 1530 und 1540 vor. Der quadrierte Schild wurde nun auf neun Plätze erweitert und demonstrierte in dieser Vielfeldigkeit eindrücklich die beanspruchten Herrschaftsrechte sowie den reichsfürstlichen Rang der Fürsten (Abb. 5). 84 Anhalt reagierte damit offensichtlich auf Entwicklungen in Sachsen, Brandenburg und anderen Fürstentümern, in denen ebenfalls in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts Erweiterungen der großen Wappenschilde vorgenommen worden waren. 85 Da in Anhalt keine territorialen Neuerwerbungen die Wappenmehrung 110 Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung Abb. 5: Erweitertes anhaltisches Wappen (Abbildung um 1550) stützen konnten, mussten Wappenbilder schlichtweg erfunden werden. Solche Neuschöpfungen waren die heraldischen Zeichen für die mythische Grafschaft Waldersee und die „Goschaft" (Untergericht) Warmsdmf, die nun als „hohe Grafschaft" tituliert wurde. 86 Über diese allgemeine Opulenz hinaus offenbaren die hinter den Einzelwappen stehenden Bedeutungen in detaillierterer Weise das Selbstverständnis der Anhaltiner. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das rote Regalienfeld im Schildfuß. Dieses auch als „Blutschild" bekannte Wappenbild wurde von einigen größeren Reichsfürsten seit dem 15. Jahrhundert geführt. Es versinnbildlichte die Rechte, die den Fürsten durch königliche Verleihung zustanden, und symbolisierte faktisch die Landeshoheit. 87 Bereits bei der zeremoniellen Belehnung in Worms 1495 wurde den 111 Michael Hecht Hofordnungen, anhaltischen Fürsten „das blütfenlein, beteut die regalia" vorangetragen. 88 Erst mit der Wappenerweiterung uml540 fand es jedoch dauerhafte Aufnahme in die fürstliche Heraldik. Auffällig am neuen Wappen ist auch die doppelte Führung des Bärenschildes (Feld 1 und 9). War im 15. Jahrhundert der Bernburger Bär noch aus Gründen der „heraldischen Courtoisie" zweifach im Wappen erschienen, wurde nun eine zusätzliche Legende kreiert, die auf die etymologische Argumentation in der fürstlichen Genealogie Bezug nahm. Der an vornehmer Position im Schildhaupt dargestellte Bär stand nun nicht mehr als Sinnbild für die Herrschaft Bernburg, sondern symbolisierte die mythischen „Beringer" als Vmfahren der Askanier. Bereits Bernthobaldus I., so schrieb Brotuff 1556, habe im 6. Jahrhunde1t dieses Bärenwappen getragen. 89 Gleichzeitig war es möglich, mit dem Bärenschild einen Bezug zu Albrecht dem Bären herzustellen, jenem askanischen Ahnhe1m, dessen Söhne eben nicht nur in Anhalt, sondern auch in der Mark Brandenburg und im Herzogtum Sachsen gehemcht hatten. Hier liegt möglicherweise auch der Schlüssel für die ungemein e1folgreiche Geschichte des Bärenwappens in Anhalt, das in der politischen Emblematik sowie der städtischen Heraldik weiterentwickelt wurde, nach der Revolution 1918 das anhaltische Stammwappen als Staatswappen ablöste und heute als Symbol für Anhalt im Landeswappen von Sachsen-Anhalt präsent ist. 90 Die Einzelschilde des erweiterten neunfeldigen Wappens finden sich erstmalig als Verzierung eines Geländers am Dessauer Schloss, dessen Erbauung um 1533 angenommen wird. 91 Seit den 1540er Jahren nutzten die Fürsten von Anhalt das Wappen intensiv zur Verzierung von Bucheinbänden, Gemälden und Gebäuden. Eine besondere Verbreitung e1fuhr es durch die zahlreichen Abbildungen in der Chronik des Ernst Brotuff von 1556. Michael Wiemers hat darauf hingewiesen, dass auf Porträts des Fürsten Joachim Ernst und seiner Brüder die Dargestellten stets eine besondere Kleidung in den anhaltischen Wappenfarben tragen, was als ein „Markenzeichen" dieser Fürstengeneration anzusehen sei. 92 Die fürstliche Heraldik in Anhalt macht insgesamt deutlich, dass Bewusstsein um historische Größe und reichsfüi:stlicher Rang der Dynastie direkten Niederschlag im Wappen fanden. Sowohl in der Ausdifferenzierung und numerischen Erweiterung der Einzelwappen im großen Schild wie auch im Sinngehalt des „inneren Programms" spiegelt sich das veränderte Rangdenken der Anhaltiner im 16. Jahrhundert wider. 4. Zusammenfassung und Ausblick Abschließend sollen einige Thesen fmmuliert und offene Fragen angesprochen werden. 1. Nicht das 15. Jahrhunde1t, sondern die Mitte des 16. Jahrhunderts stellt den entscheidenden Zeitraum dar, in dem die Ausfmmung des fürstlich-dynastischen Selbstverständnisses und eine damit in Verbindung stehende Ranginszenierung 112 besonders innovative aufwies. Ein an Erbverb1üderungen ablesbares Familienbewusstsein des 15. Jahrhunderts wandelte sich zur Überzeugung der anhaltischen Fürsten, Angehörige eines Geschlechts von hoher Anciennität und dynastischer Größe zu sein. Es entstand das Bedürfnis, diesem Bewusstsein auf vielfältige Art und Weise Ausdruck zu verleihen. Wie sehr Erinnerung und Repräsentation Hand in Hand gingen, zeigt die Erweiternng des Wappens. Aber auch im Bereich der Hoforganisation fand nach 1500 aus einer relativen Rückständigkeit eine rasche Modernisierung statt, die zumindest teilweise durch die Imitation der Verhältnisse der großen Nachbarn realisiert wurde. Allerdings ist einzugestehen, dass das Bild über den anhaltischen Hof momentan noch recht dunkel ist. Es fehlen detaillierte prosopographische Studien ebenso wie Untersuchungen zu den wirtschaftlichen Grnndlagen des Hofes. 93 2. Es ist bemerkenswert, dass sich der beschleunigte Wandel dynastischen Bewusstseins an einer Generation von Fürsten festmachen lässt, die gelehrte Bildung genossen hatte und ein besonderes Interesse für Genealogie und Geschichte zeigte. Ein nicht unbeträchtlicher Einfluss auf die Veränderung des fürstlichen Selbstverständnisses muss aber auch der Reformation zugemessen werden, die es den Fürsten erlaubte, einerseits Rechte der Landesherrschaft auszubauen, andererseits sich den großen Nachbarn als Promotoren der reformatorischen Bewegung eng~r anzuschließen. 94 Als paradox kann daher gelten, dass es gerade der Schmalkald1sche Krieg war, der zu einer enormen Verschuldung der Anhaltiner führte und einer weiteren Entfaltung von Repräsentationsmöglichkeiten Grenzen setzte. Einer genaueren Klärnng bedarf das Verhältnis von symbolischer Rangkonstrnktion und inszenierter Nähe zu den großen Nachbarn einerseits und dem gleichzeitigen Modernisierungsschub im Bereich der Staatsbildung andererseits. Die Parallelität von Hofordnungen sowie Landes- und Regimentsordnungen legt es nahe, . auch bei Letzteren nach Vorbildern und Nachahmungen zu fragen セ@ unddb' a e1 zu berücksichtigen dass Landesordnungen nicht nur der Normdurchsetzung, son' · dem auch der Demonstration von Gesetzgebungskompetenz dienen konnten. 96 3. Die besonderen Anstrengungen der anhaltischen Fürsten, auf symbolischer Ebene Rang zu demonstrieren und die Nähe zu den großen Nachbarn zu inszenieren, deuten auf eine Kompensation für die real eher bescheidene Situation - man denke an das kleine Herrschaftsgebiet und die Unfähigkeit, mehrere Erbansprüche erfolgreich durchzusetzen - und eine im reichsfürstlichen Verbu~d gefährdete Legitimation. Es bedarf daher der Untersuchung, welchen Erf?lg d~e anhaltische Erinnernngspolitik und die dynastische Repräsentation über die Heiratsverbindungen hinaus besaßen. Zu fragen ist nach der Rezeption der anhaltischen Rangsymbolisiernng an anderen Höfen und nach den Beurteilungen, Rollen und Spielräumen, die den Anhaltinern auf dem Reichstag und in der Begegnung mit anderen Fürsten zukamen. 97 Ein flüchtiger Blick auf die Reichstagsakten lässt zumindest eine unsichere Rangposition auch noch im 16. Jahrhundert vermuten. 113 Michael Hecht 4. In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage nach dem Verhältnis Anhalts zu den Fürstenhäusern~-aeren Nähe zu den Askaniern von den Geschichtsschreibern immer wieder herausgestellt wurde. Die starke Rolle der Wettiner im mitteldeutschen Raum ist zuletzt als „hegemoniale Herrschaft" beschrieben wurden. 98 Mit Blick auf die höfische Sphäre und die persönlichen Beziehungen der Fürsten ist aus anhaltischer Perspektive eine differenzierende Bewertung abzugeben. Während noch im 15. Jahrhundert aus Sachsen beispielsweise die Vorgaben für die Farbe der Hofkleidung kamen, 99 konnten die Anhaltiner im 16. Jahrhundert größere Freiräume gewinnen. Auch die starke Orientierung des Fürsten Joachim Ernst an Kurfürst August von Sachsen, dessen Bildmedaille er trug und in dessen Gefolgschaft er den Augsburger Reichstag 1566 besuchte, 100 spricht nicht zwangsläufig für ein Verhältnis von Hegemon zu Gefolgsmann, besaß doch der sächsische Kurfürst eine allgemeine Leitfunktion für das politische Profil der nachreformatorischen Fürstengeneration. 101 Immerhin verheiratete Joachim Ernst seine Tochter Agnes Hedwig mit dem Kurfürsten und konnte auch konfessionspolitisch eigene Wege gehen. 102 Eine genaue Analyse der Kommunikationsbeziehungen zwischen Anhalt und Sachsen steht allerdings noch aus. Gleiches gilt für das Verhältnis der Anhaltiner zu den Hohenzollern, das seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert an Bedeutung zunahm. 103 5. Hofordnungen, Landeschroniken und die Elemente des fürstlichen Wappens waren geeignet, den Wandel dynastischen Selbstverständnisses bei den Anhaltinern zu verdeutlichen. Gleichwohl konnten sie nur erste Schlaglichter auf die Formen von Repräsentation und Rangsymbolisierung werfen. Es erscheint lohnenswert, weitere schriftliche und nichtsschriftliche Medien der Erinnerungskultur und Standesdarstellung in den Blick zu nehmen. 104 Eine Interpretation der fürstlichen Medaillen, Porträts, Bucheinbände, Grabmäler und Grabinschriften, der Hofkleidung, des Schlossbaus und der höfischen Feste unter den diesem Aufsatz zugrundeliegenden Prämissen wird ein genaueres Bild des fürstlichen Selbstverständnisses und der symbolischen Rangkonstituierung geben. 6. Bei allen Überlegungen zum Zustandekommen von Rangordnungen durch Zeichen und Symbole dürfen die materiellen Grundlagen nicht außer Acht gelassen werden. Gerade die eingangs angeführten Beispiele der Statusaufwertung durch Heiratsverbindungen mit kurfürstlichen Geschlechtern im 16. Jahrhundert offenbaren, dass die Anhaltiner an finanzielle Grenzen stießen, deren Überschreitung letztlich kontraproduktiv wirkte: Die Ehefrau des Fürsten Johann, Margarethe geb. von Brandenburg, empfand nach ihrer Hochzeit 1534 die anhaltischen Verhältnisse als so unangemessen, dass sie in einer spektakulären Flucht ihren Mann und ihr Leibgedinge Roßlau verließ, um Aufnahme bei verschiedenen Verwandten nachsuchte und schließlich ein tristes Dasein außerhalb Anhalts fristete. 105 In den folgenden zwei Jahrhunderten kam keine weitere Ehe eines anhaltischen Fürsten mit einer brandenburgischen Prinzessin zustande. 114 Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung Werner Freitag, Kleine Reichsfürsten im 15. Jahrhundert - das Beispiel Anhalt, in: Sachsen und Anhalt 23 (2001), S. 141-160; ders., Anhalt und die Askanier im Spätmittelalter. Familienbewußtsein, dynastische Vernunft und Herrschaftskonzeptionen, in: Jörg Rogge und Uwe Schirmer (Hg.), Hochadelige HeITschaft im mitteldeutschen Raum (1200 bis 1600). Formen - Legitimation- Repräsentation, Stuttgart 2003, S. 197-226. Vgl. auch den Beitrag von Michael Thomas in diesem Band. 2 Beispielsweise die Heiraten Johanns von Anhalt mit Margarethe von Brandenburg 1534; Bernhards von Anhalt rnit Klara von Braunschweig-Lüneburg 1565; Joachim Ernsts von Anhalt mit Eleonore von Württemberg 1571; Margarethes von Anhalt mit Kurfürst Johann von Sachsen 1513; Elisabeths von Anhalt rnit Johann Georg von Brandenburg 1577; Sibyllas von Anhalt mit Friedrich von Württemberg 1581 und Agnes Hedwigs von Anhalt mit Kurfürst August von Sachsen 1586. 3 Werner Rösener, Adelsherrschaft als kulturhistorisches Phänomen. Paternalismus, Herrschaftssymbolik und Adelskritik, in: Historische Zeitschrift 268 (1999), S. 1-33; Karl-Heinz Spieß, Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang 16. Jahrhundert, Stuttgart 1993; Barbara Stollberg-Rilinger, Zeremoniell, Ritual, Symbol. Neue Forschungen zur symbolischen Kommunikation in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, in: Zeitschrift für Historische Forschung 27 (2000), S. 389-405. 4 Anregend hierzu die Impulse aus der Residenzenforschung. Vgl. v.a. die Reihe „Residenzenforschung" der Residenzenkommission bei der Göttinger Akademie der Wissenschaften. Zur frühneuzeitlichen Hofforschung vgl. als Übersichten Volker Bauer, Die höfische Gesellschaft in Deutschland von der Mitte des 17. bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, Tübingen 1993; Rainer A. Müller, Der Fürstenhof in der frühen Neuzeit, München 1995; Aloys Winterling, Der Fürstenhof in der Flühen Neuzeit. Forschungsprobleme und theoretische Konzeptionen, in: Roswitha Jacobsen (Hg.), Residenzkultur in Thüringen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, Bucha 1999, S. 29-42; John Adamson (Hg.), The Princely Courts of Europe. Ritual, Politics and Culture under the Ancien Regime 1500-1750, London 2000. 5 Ernst Schubert, Fürstliche Herrschaft und Tenitorium im späten Mittelalter, München 1996; ders., Vom Gebot zur Landesordnung. Der Wandel fürstlicher Herrschaft vom 15. zum 16. Jahrhundert, in: Thomas A. Brady (Hg.), Die deutsche Reformation zwischen Spätmittelalter und Früher Neuzeit, München 2001, S. 1.9-61. 6 Ingo F. Walther (Hg.), Codex Manesse. Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt/M. 3 1988. 7 Ulrich Schrecker, Das landesfürstliche Beamtentum in Anhalt von seinen ersten Anfängen bis zum Erlass bestimmter Verwaltungsordnungen, Breslau 1906, S. 2-16. 8 Paul-Joachim Heinig, Kaiser Friedrich III. ( 1440-1493) - Hof, Regierung und Politik, 3 Bde., Köln u. a. 1997; Peter Moraw (Hg.), Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag irn späteren Mittelalter, Stuttgart 2002; Werner Paravicini, Menschen am Hof der Herzöge von Burgund, Stuttgart 2002; Karl-Heinz Ahrens, Residenz und Herrschaft. Studien zu Herrschaftsorganisation, Herrschaftspraxis und Residenzbildung der Markgrafen von Brandenburg im späten Mittelalter, Frankfurt/M. u. a. 1990; Dieter Kerber, Herrschaftsmittelpunkte im Erzstift Trier. Hof und Residenz im späten Mittelalter, Sigmaringen 1995; Johann Kolb, Heidelberg. Die Entstehung einer landesherrlichen Residenz im 14. Jahrhundert, Sigmaringen 1999; Brigitte Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung. Der Wettinische Hof im späten Mittelalter, Köln u. a. 1989. 9 Hermann Wäschke (Hg.), Die Zerbster Ratschronik, Dessau 1907, S. 21 und erneut S. 14 (,,hadde gude manschap, wol bi seven ridderen unde vele knapen"). 10 Ebd., S. 72. Zu den Ereignissen auch Hermann Wäschke, Anhaltische Geschichte, Bd. 1, Köthen 1912, S. 465 ff., sowie Hermann Suhle, Graf Bernhard VI. von Anhalt, der letzte Fürst der alten 115 Michael Hecht Bernburger Linie, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde 11 (1908-1912), S. 669-'-707, hier S. 678 ff. 11 Hermann Wäschke (Hg.), Regesten der Urkunden des Herzoglichen Haus- und Staatsarchivs zu Zerbst aus den Jahren 1401-1500, Dessau 1909. Kammerknechte des Fürsten Georg erwähnt Nr. 472 (1454). 12 Wäschke, Ratschronik (wie Anm. 9), S. 22 f., 48 und 69. 13 Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau (nachfolgend zitiert als LHAD), GAR NS Nr. 119. Im Dienstregister 1505/08 finden u. a. Wagenknechte, Küchenknechte, Köche, Bäcker, Jäger, Stallknechte, Weinmeister, Torwächter, Küchenjungen und Schneider Erwähnung. 14 Wäschke, Ratschronik (wie Anm. 9), S. 35. Zum Kontext vgl. auch Reinhold Specht, Geschichte der Stadt Zerbst, Bd. 1, Dessau 1998, S. 76. 15 Vgl. die Zeugenlisten in Wäschke, Regesten (wie Anm. 11), die kein festes Ratsgremium erkennen lassen. Mitunter erscheinen Adelige auch in der Funktion des Hauptmanns bzw. Marschalls (u. a. Nr. 629, 654, 1226, 1286, 1471). Vgl. auch Schrecker, Beamtentum (wie Anm. 7), S. 60 ff. 16 Wäschke, Regesten (wie Anm. 11), Nr. 523, 591, 629 f., 734, 781, 846, 1010, 1080, 1241, 1263, 1286, 1313, 1330. Ob der zwischen 1454 und 1457 als „oberster Schreiber" und „Kanzler" Fürst Georgs erwähnte Petrus von Ranow (Nr. 472,477,522) geistlichen oder laikalen Standes war, muss offen bleiben. Vgl. auch Schrecker, Beamtentum (wie Anm. 7), S. 82; Germania Sacra, Das Bistum Brandenburg, T. 2, bearb. von Fritz Bünger und Gottfried Wentz, Berlin 1941, S. 47; Germania Sacra, Das Erzbistum Magdeburg, Bd. 1, T. 2, bearb. von Gottfried Wentz und Berent Schwieneköper, Berlin (West) u. a. 1972, S. 731. 17 Anschaulich ist die Schilderung Bücheners in der Zerbster Ratschronik, nach welcher er - angeblich Sohn eines Leinewebers in Jeßnitz - in besonderem Vertrauen des Fürsten Georg stehe (,,graven Jurgen kentzeler unde hogeste rad unde was bi deme genanten unseme graven Jurgen gantz mechtich boven alle sine manne") und diese Machtposition zum eigenen Vorteil ausnutze, ohne rechenschaftspflichtig zu sein. Wäschke, Ratschronik (wie Anm. 9), S. 119. Die anhaltischen Fürsten übertrugen Büchener verschiedene Lehensbesitzungen und verliehen ihm 1476 ein Wappen. Vgl. Wäschke, Regesten (wie Anm. 11), u. a. Nr. 294,353, 829, 909. Büchener starb 1481/82 (vgl. Nr. 909, 944 und 984), in den folgenden Jahren wird sein gleichnamiger Sohn erwähnt. 18 Zu diesem Komplex vgl. die Beiträge der Tagung „Der Fall des Günstlings" in Neuburg 21.24.09.2002. Insbesondere der von Reinhard Stauber vorgestellte Lebensweg des bayerischen Kanzlers Wolfgang Kolberger weist Parallelen zu Büchener auf. Die Tagung ist noch nicht publiziert. Vgl. bisweilen den Tagungsbericht von Harm von Seggern in: Mitteilungen der ResidenzenKommission 12 (2002), 2, S. 47-54. 19 Zur Charakterisierung prägnant Hartmut Boockmann, Zur Mentalität spätmittelalterlicher gelehrter Räte, in: Historische Zeitschrift 233 (1981), S. 297-316. 20 Johannes Wütschke, Der Dessauer Kanzler Paulus von Berge (1475-1539), in: Dessauer Kalender 1999, S. 18-25; ders., Zur Genealogie des Dessauer Kanzlers Paulus von Berge (1475-1539), in: Genealogie 50 (2001), S. 737-746. 21 Dr. Marcus Zimmermann und Dr. Jakob Kroll (1546 fürstliche Räte in Zerbst), Dr. Friedrich Trauboth (Rat und 1574 Kanzler in Dessau). Den Magistergrad besaßen Johann Ripsch (Kanzler seit 1539) und Johann von Berge (Kanzler seit 1553). Vgl. die biographischen Skizzen bei Ulla Jablonowski, Das Rote oder Blutbuch der Dessauer Kanzlei (1542-1584) im Kontext der Verwaltungsund Rechtsgeschichte Anhalts im 16. Jahrhundert, Beucha 2002, S. 69 ff. 22 Wäschke, Regesten (wie Anm. 11), Nr. 1435 und 1524. 23 So wurde 1536 Dr. Ludwig Fachs von Fürst Wolfgang zum „radt vnd diener von hauß Auß" ernannt und verpflichtet, jährlich zweimal persönlich den Fürsten zu beraten. LHAD, GAR NS, Nr. 119, Bl. 65. Weitere Nachweise jetzt bei Jablonowski, Blutbuch (wie Anm. 21), S. 183 f. 24 Für die Wettiner vgl. Uwe Schirmer, Untersuchungen zur Herrschaftspraxis der Kurfürsten und Herzöge von Sachsen. Institutionen und Funktionseliten (1485-1513), in: Rogge/Schirmer, Herrschaft (wie Anm. 1), S. 305-378; Christoph Volkmar, Der sächsisch-albertinische Hofrat in den 116 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 ersten Georgs von Sachsen, in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 72 (2001), S. 75-95; für Magdeburg Michael Scholz, Residenz, Hof und Verwaltung der Erzbischöfe von Magdeburg in Halle in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, Sigmaringen 1998. Werner Paravicini, Europäische Hofordnungen als Gattung und Quelle, in: Holger Kruse und Werner Paravicini (Hg.), Höfe und Hofordnungen 1200-1600, Sigmaringen 1999, S. 13-20; Peter Johanek, Höfe und Residenzen, Herrschaft und Repräsentation, in: Eckart Conrad Lutz (Hg.), Mittelalterliche Literatur im Lebenszusammenhang, Freiburg 1997, S. 45-78. Die alten Gesamtarchiv-Registranden im LHAD verzeichnen in Bel. III, Bl. 234 ff., mehrere Hofordnungen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts - so der Fürsten Wolfgang, Georg und Joachim sowie der Fürstin Margar·ethe geb. von Münsterberg -, die jedoch sämtlich nicht mehr erhalten sind. Es handelt sich dabei offenbar um die bei Hermann Wäschke, Anhaltische Geschichte, Bel. 2, Köthen 1913, S. 454 erwähnten „Burgfrieden" mit „polizeilichen Maßregeln", die Vorläufer der eigentlichen Hofordnungen waren. Ediert mit der Datierung 1546 in Arthur Kern (Hg.), Deutsche Hofordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts, Bel. 2, Berlin 1907, S. 23-26, zur Datierung 1548 vgl. Jablonowski, Blutbuch (wie Anm. 21), S. 140 f. Eine Forderung der Stände nach einer schriftlich fixierten Ordnung des Hofes ist im Umfeld der ersten Zerbster Landtage 1546/47 nicht nachzuweisen. Vgl. die Aktenstücke in Codex Anhaltinus minor oder die vornehmsten Landtags-, Deputations- und Landrechnungs-Tags-Abschiede, Leipzig 1864. Zum insgesamt beträchtlichen Einfluss der Stände auf die anhaltische Finanzverwaltung seit der Mitte des 16. Jahrhunderts Heinrich Lenz, Die landständische Ve1fassung in Anhalt, in: Sachsen undAnhalt 11 (1935), S. 83-136. Jablonowski, Blutbuch (wie Anm. 21), S. 141. Zum brandenburgischen Hof Lorenz Beck, Hofpersonal und Bürgerschaft in der Residenzstadt Berlin-Cölln im 15. und 16. Jahrhundert, in: Berlin in Geschichte und Gegenwart 1997, S. 7-32. LHAD, Anhaltische Amtsbücher, Nr. 70, Bl. 83-85. Jablonowski, Blutbuch (wie Anm. 21), S. 141 f. und LHAD, GAR III 268, Nr. 93. Hierzu v.a. Schrecker, Beamtentum (wie Anm. 7), S. 147 f. u. a. Zur Behördengeschichte seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert: Hanns Gringmuth-Dallmer, Beiträge zur Behördengeschichte Anhalts, vornehmlich im 17. Jahrhundert, in: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Heinrich Otto Meisner, Berlin 1956, S. 326-342; Günther Hoppe, Zur anhaltischen Behördengeschichte im frühen 17. Jahrhundert und zum „persönlichen Regiment" des Fürsten Ludwig von Anhalt-Köthen in der Frühzeit seiner Regierung, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde 4 (1995), S. 113-142. Ärzte im fürstlichen Dienst waren u. a. Dr. Jakob Milichius unter Fürst Joachim, M. Wolfgang Fuhrmann unter Fürst Georg, Dr. Gervasius Marstaller unter den Fürsten Wolfgang, Bernhard und Joachim Ernst, Dr. Stephan Mertens, Dr. Samuel Kellner und Dr. Caspar Peucer unter den Fürsten Joachim Ernst und Johann Georg I. Darüber hinaus wurden etliche auswärtige Ärzte konsultiert oder als Medici von Haus aus bestellt, u. a. Dr. Benediktus Nau, Dr. Caspar Wilhelm, Dr. Caspar Näve, Dr. Jakob Horstius, Dr. Balthasar Brunner. LHAD, GAR NS, Nr. 286, Bl. 54 ff. (Verzeichnis der am Hof Gespeisten). So befand sich im fürstlichen Archiv (eingetragen im Gesamtarchiv-Registranden Bel. III) eine Hofordnung des Herzogs Ludwig von Württemberg (1554-1593). LHAD, GAR III 248, Nr. 75. LHAD, GAR NS, Nr. 119, BI. 28-33. Rainer A. Müller, Hofstaat - Hofmann - Höfling. Kategorien des Personals an deutschen Fürstenhöfen der Frühen Neuzeit, in: Klaus Malettke und Chantal Grell (Hg.), Hofgesellschaft und Höflinge an europäischen Fürstenhöfen in der Frühen Neuzeit (15.-18. Jh.), Münster 2001, S. 3753, gibt auf S. 47 für einen Grafenhof im 16. Jahrhundert eine Hofgröße von etwa 50-80 Personen, für einen mittleren Fürstenhof von 100-170 Personen und für einen Kurfürstenhof von 200-500 Personen an. 117 Michael Hecht 39 Steffen Stuth, Höfe und Residenzen. Untersuchungen zu den Höfen der Herzöge von Mecklenburg im 16. und 17. Jahrhuriclert, Bremen 2001, S. 101 und 130 f. Die im 15. Jahrhundert den anhaltischen Fürsten noch nahe stehenden Grafen von Mansfeld unterhielten Ende des 16. Jahrhunderts (Linie Hinterort) einen Hof mit etwa 50-60 Personen. Vgl. Jochen Vötsch, Zwischen Reichsfreiheit und Landsässigkeit. Die Grafen von Mansfeld im 15. und 16. Jahrhundert, in: Rogge/Schirmer, Herrschaft (wie Anm. 1), S. 163-178, hier S. 175. 40 LHAD, GAR NS, Nr. 119, Bl. 30-32. Vgl. auch Jablonowski, Blutbuch (wie Anm. 21), S. 113, Anm. 388. 41 LHAD, GAR NS, Nr. 119, BI. 35-40 (erwähnt werden 129 Personen, wobei etliche Hofangehö1ige - z.B. die Knechte und Jungen der Adeligen - fehlen). 42 LHAD, GAR NS, Nr. 286, BI. 93ff.; Nr. 119, Bl. 39 f. Im Jahre 1588 wurden 1.375 Taler für „Lundisch Tuch" und mehr als 150 Taler für weitere Einzelposten der Hofkleidung verwendet. Vgl. Bernhard Heese, Die Dessauer Chronik bis 1758, Dessau 1925, S. 136. 43 Wäschke, Geschichte, Bd. 2 (wie Anm. 26), S. 447. Zum Typus des genussfreudigen „dynastischen Fürsten" vgl. auch Manfred Rudersdorf, Die Generation der lutherischen Landesväter im Reich. Bausteine zu einer Typologie des deutschen Reformationsfürsten, in: Anton Schindling und Walter Ziegler (Hg.), Die Territo1ien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, Bd. 7, Münster 1997, S. 137-170, hier S. 160 ff. 44 LHAD, GAR NS, Nr. 286, Bl. 4 ff. 45 Zu 1534: Wäschke, Geschichte, Bd. 2 (wie Anm. 26), S. 372 ff.; zu 1571: Großer ritterlicher Festaufzug verschiedener Nationen und Stände, zur Vermählungsfeier des Fürsten Joachim Ernst zu Anhalt[ ... ], o. 0., o. J.; zu 1585/86: Heese, Chronik (wie Anm. 42), S. 109 ff. Zum Vergleich für die Welfen: Ellen Widder, Alltag und Fest am welfischen Fürstenhof im 15. und 16. Jahrhundert, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 72 (2000), S. 11-43. 46 LHAD, GAR NS, Nr. 1331 und Nr. 604, Bl. 17-26; George v. Mülverstedt, Ein fürstliches Kindstauffest an dem Ende des 16. Jahrhunderts, in: Mitteilungen des Vereins für anhaltische Geschichte 3 (1883), S. 192-217; Abbildung und Repraesentation Der Fürstlichen Inventionen, Auffzüge, Ritter-Spiel, auch Ballet, So in des Durchleuchtigen [ ... ]Herren Johann Georgen, Fürsten zu Anhalt[ ... ] Fürstlichem Hofflager zu Dessa [ ... ] gehalten worden, Leipzig 1615. Im 15. Jahrhundert nahmen die anhaltischen Fürsten dagegen noch als Gäste bei bürgerlichen Hochzeiten in Zerbst teil. Vgl. Hermann Wäschke (Hg.), Annales Anhaltini, Dessau 1911, S. 4. 47 Die Kunstdenkmale der Kreise Ballenstedt, Bernburg, Köthen, Dessau, Zerbst, bearb. von Franz Büttner Pfänner zu Thal, Dessau 1894 (ND Halle 1998); Ludwig Grate, Das Land Anhalt, Berlin 1929, S. 60 ff.; Stephan Hoppe, Die funktionale und räumliche Struktur des frühen Schloßbaus in Mitteldeutschland, untersucht an Beispielen landesherrlicher Bauten zwischen 1470 und 1570, Köln 1996. Vgl. auch den Aufsatz von Matthias Müller in diesem Band. 48 LHAD, GAR NS, Nr. 94, BI. 15-17, Nr. 289, Nr. 604, Nr. 778; GAR III 245, Nr. 55. Für den Nachlass des Fürsten Wolfgang vgl. Otto Schreiber, Das Testament des Fürsten Wolfgang von Anhalt, Heidelberg 1913. 49 Vgl. das offenbar von Fürstin Margarethe geb. Herzogin von Münsterberg verfasste Kleiderund Kleinodienverzeichnis (LHAD, GAR NS, Nr. 604, BI. 2-7) sowie das Kleinodienverzeichnis der Fürstin Margarethe geb. von Brandenburg (GAR NS, Fürstin Margarethe v. Brandenburg, Nr. 10). 50 Peter Findeisen, Bildnisse der Fürsten Wolfgang und Joachim von Anhalt in Zerbst, Dessau und Köthen, in: ,,Es thun iher viel fragen ... ". Kunstgeschichte in Mitteldeutschland. Hans-Joachim Krause gewidmet, Petersberg 2001, S. 171-186. 51 Irene Roch, Die Bildnisreliefs am Wolfgangbau des Schlosses Bernburg/Saale - ein Beitrag zur protestantischen Herrschaftsikonographie, in: Denkmalkunde und Denkmalpflege. Wissen und Wirken. Festschrift für Heinrich Magirius zum 60. Geburtstag, Dresden 1995, S. 323-329. 52 Hermann Suhle, Fürstin Hedwig, geb. Herzogin von Sagan, Gemahlin Bernhards VI. von Anhalt, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte 11 (1908-1912), S. 1-37, hier S. 33. 118 Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung 53 Komad Haebler, Deutsche Bibliophilen des 16. Jahrhunderts. Die Fürsten von Anhalt, ihre Bücher und ihre Bucheinbände, Leipzig 1923. Zu Fürst Georg vgl. auch Peter Gabriel, Fürst Georg III. von Anhalt als evangelischer Bischof von Merseburg und Thüringen 1544-1548/50, Frankfurt/M. 1997. 54 Peter Johanek, Die Schreiber und die Vergangenheit. Zur Entfaltung einer dynastischen Geschichtsschreibung an den Fürstenhöfen des 15. Jahrhunderts, in: Hagen Keller u. a. (Hg.), Pragmatische Schriftlichkeit im Mittelalter. Erscheinungsformen und Entwicklungsstufen, München 1992, S. 195-209; Jean-Maiie Moeglin, Dynastisches Bewußtsein und Geschichtsschreibung. Zum Selbstverständnis der Wittelsbacher, Habsburger und Hohenzollern im Spätmittelalter, in: Historische Zeitsehlift 256 (1993), S. 593-635; ders., Zur Entwicklung dynastischen Bewußtseins der Fürsten im Reich vom 13. zum 15. Jahrhundert, in: Bernd Schneidmüller (Hg.), Die Welfen und im· Braunschweiger Hof im hohen Mittelalter, Wiesbaden 1995, S. 523-540; Gert Melville, Vorfahren und Vorgänger. Spätmittelalterliche Genealogien als dynastische Legitimation von Herrschaft, in: Peter-Johannes Schuler (Hg.), Die Familie als sozialer und historischer Verband. Untersuchungen zum Spätmittelalter und zur frühen Neuzeit, Sigmai-ingen 1987, S. 203-309. 55 Als Fallstudien: Birgit Studt, Fürstenhof und Geschichte. Legitimation durch Überlieferung, Köln u. a. 1992; Klaus Graf, Geschichtsschi·eibung und Landesdiskurs im Um]qeis Graf Eberhai·ds im Bait von Württemberg (1459-1496), in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 129 (1993), S. 165193; Gerhard Diehl, Exempla für eine sich wandelnde Welt. Studien zur norddeutschen Geschichtsschreibung im 15. und 16. Jahrhundert, Bielefeld 2000, S. 88-135; Johannes Mötsch, Die letzten Grafen von Henneberg und ihre Hofgeschichtsschreibung, in: Cordula Nolte u. a. (Hg.), Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, Stuttgait 2002, S. 403-424; Thomas Fuchs, Fürstliche Erinnerungspolitik und Geschichtsschreibung im frühneuzeitlichen Hessen, in: Werner Rösener (Hg.), Adlige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, Göttingen 2000, S. 205-226; Antje Sander, Friesischer Adel, Herkunft und Legitimation. Die genealogisch-historischen Arbeiten am jeverschen Hofe im 16. Jahrhundert, in: Wilflied Ehbrecht u. a. (Hg.), Der weite Blick des Historikers. Einsichten in Kultur-, Landes- und Stadtgeschichte, Peter Johanek zum 65. Geburtstag, Köln u. a. 2002, S. 665-680. 56 Suhle, Fürstin Hedwig (wie Anm. 52), S. 33, vermutet, dass es sich um eine Chi·onik handelte, die sich auch in der Bibliothek des Bischofs Hieronymus von Brandenburg (1507-1522) befand. Im fürstlichen Archiv wurde später ein lateinisches „Chronicon ab initis mundi" aus dem Jahre 1493 sowie „eine gantz Alte Teutsche Chronicke" verzeichnet, also offenbar Werke ohne besonderen Bezug zu Anhalt (LHAD, GAR Bd. V, BI. 157 und 172). 57 Wäschke, Annales Anhaltini (wie Anm. 46). 58 Gedruckt in: Johann Christoph Beckmann, Accessiones historiae Anhaltinae, Zerbst 1716, S.4-26. 59 Vgl. Jan-Dirk Müller, Gedechtnus. Literatur und Hofgesellschaft um Maximilian I., München 1982. Zu Fürst Rudolfs Nähe zum Kaiser vgl. Hermann Wiesflecker, Kaiser Maximilian I. Das Reich, Österreich und Europa an der Wende zur Neuzeit, Bd. 5, München 1986, S. 534-537; Wilhelm Mitsche, Die Fürsten von Anhalt im Dienste Kaiser Maximilians I., phil. Diss., Graz (masch.) 1976. 60 LHAD, GAR V 224b, Nr. 3 und 11. 61 Dieter Mertens, Landeschronistik im Zeitalter des Humanismus und ihre spätmittelalterlichen Wurzeln, in: Franz Brendle u. a. (Hg.), Deutsche Landesgeschichtsschreibung im Zeichen des Humanismus, Stuttgart 2001, S. 19-31, hier S. 25 f.; Jörn Garber, Trojaner-Römer-Franken -Deutsche. ,,Nationale" Abstammungstheorien im Vorfeld der Nationalstaatsbildung, in: Klaus Garber (Hg.), Nation und Literatur im Europa der Frühen Neuzeit, Tübingen 1989, S. 108-163; Johannes Helmrath, Die Umprägung von Geschichtsbildern in der Historiographie des europäischen Humanismus, in: Johannes Laudage (Hg.), Von Fakten und Fiktionen. Mittelalterliche Geschichtsdarstellungen und ihi·e kritische Aufarbeitung, Köln 2003, S. 323-352. 62 Zu Brotuff vgl. Jürgen Jankofsky, Merseburg. 50 Persönlichkeiten aus 1000 Jahren Geschichte, Böblingen 1992, S. 56-60; Christian Schöttgen, Nachricht von Ernst Brotuffs Leben, Dresden o. J. (1745). 119 Michael Hecht 63 Ernst Brotuff, Genealogia und Chronica des Durchlauchten Hochgebornen Königlichen und Fürstlichen Hauses der-Fürsten zu Anhalt, Leipzig 1556, Vorrede. Eine zweite Auflage der Chronik erschien in Amberg 1602. 64 Karl-Heinz Spieß, Rangdenken und Rangstreit im Mittelalter, in: Werner Paravicini (Hg.), Zeremoniell und Raum, Sigmaringen 1997, S. 39-61. 65 Vgl. die Angaben bei Johann Christoph Beckmann, Historie des Fürstenthums Anhalt, Zerbst 1710, Tl. 1, S. 3 f. Zu Kontrollmechanismen genealogischer Konstruktionen im 16. Jahrhundert vgl. auch Bernhard Jahn, Genealogie und Kritik. Theologie und Philologie als Korrektive genealogischen Denkens in Cyriacus Spangenbergs historiographischen Werken, in: Kilian Heck und Bernhard Jahn (Hg.), Genealogie als Denkform in Mittelalter und Früher Neuzeit, Tübingen 2000, S. 69-85. 66 Balthasar Mentz, Stambuch und kurtze Erzehlung Vom ursprung und hehrkomen der Chur- und Fürstlichen Heuser, Sachsen, Brandenburg, Anhalt und Lawenburg, Wittenberg 1598. 67 Bartholomäus Clamorinus, Descriptio Historica, praeclarae, magnificae et antiquae stirpis, principum Anhaldinorum. Eine kurtze Historische beschreibung der ersten Ankunfft des Fürstlichen Hauses und alten Anhaldischen Stammes, der Behringer und Ursiner, am Hartz, Sachssen und Italien, Dresden 1587. 68 LHAD, GAR V 224b, Nr. ld. Zu Peucer vgl. Joachim Castan, Caspar Peucer in Anhalt, in: Zwischen Katheder, Thron und Kerker. Leben und Werk des Humanisten Caspar Peucer 1525-1602, Bautzen 2002, S. 156-161. 69 Zur nachfolgenden barocken Geschichtsschreibung vgl. Reinhold Specht, Zur Historiographie Anhalts im 18. Jahrhundert, in: Sachsen und Anhalt 6 (1930), S. 257-305. 70 Zur Bedeutung des Haus-Begriffs vgl. Reinhard Stauber, Herrschaftsrepräsentation und dynastische Propaganda bei den Wittelsbachern und Habsburgern um 1500, in: Nolte u. a., Principes (wie Anm. 55), S. 371-402; für die Wettiner jetzt Jörg Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel. Das Beispiel der Wettiner von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 2002, S. 372 ff. 71 Etliche Leichenpredigten auf anhaltische Fürsten sind abgedruckt bei Bruno Quinos, Disce Mors oder Sterbe Kunst, Budissin 1577, wobei für die Trostgedichte auf die umfangreicheren Einzeldrucke z~rückzugreifen ist. Zum Gedenken an ruhmreiche Vorfahren vgl. auch Klaus Graf, Nachruhm - Uberlegungen zur fürstlichen Erinnerungskultur im deutschen Spätmittelalter, in: Nolte u. a., Principes (wie Anm. 55), S. 315-336. 72 Abraham Ulrich, Historia von dem Christlichen Abschied[ ... ] des Herrn Carlen, Fürsten zu Anhalt, Wittenberg 21564, darin mehrere Epicedia Melanchthons. 73 Johann Gese, Historia und Bericht von dem seligen, Christlichen und tröstlichen Abschied aus diesem Jamerthal, weiland des Durchlauchtigen, Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Bernharten, Fürsten zu Anhalt, Wittenberg 1570. 74 Abraham Ulrich, Cluistliche Danksagung Das der Barmhertzige Gott das alte Hochlöbliche Haus zu Anhalt mit gnedigen angesehen und mit einem jungen Fürsten und Erben begnadet und erfrewet hat, Wittenberg 1567. 75 Brotuff, Genealogia (wie Anm. 63), Buch 6. 76 Siegfried Rösch, Der Dessauer Genealogische Teppich von 1585 in den Kunstsammlungen der Veste Coburg, in: Archiv für Sippenforschung 39 (1973), S. 249-260. Zur Verwendung von Tapisserien im Herrscherzeremoniell, im höfischen Geschenkverkehr und als Mittel der Repräsentation vgl. auch Wolfgang Brassat, Tapisserien und Politik. Funktionen, Kontexte und Rezeption eines repräsentativen Mediums, Berlin 1992. 77 Vgl. Werner Paravicini, Gruppe und Person. Repräsentation durch Wappen im späteren Mittelalter, in: Otto Gerhard Oexle und Andrea von Hülsen-Esch (Hg.), Die Repräsentation der Gruppen. Texte - Bilder - Objekte, Göttingen 1998, S. 327-389; Kilian Heck, Genealogie als Monument und Argument. Der Beitrag dynastischer Wappen zur politischen Raumbildung der Neuzeit, München u. a. 2002. 120 78 Zum auch Michael Hecht, LandesheITSchaft im Spiegel der Heraldik: Das große Wappen des Fürstentums _,4,11halt in der Frühen Neuzeit, in: Sachsen und Anhalt 22 (1999/2000), S. 267-288. 79 B. v. Fock, Die älteste Beschreibung des Anhaltischen Wappens, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde 1 (1877), S. 725 f. 80 Hermann Lorenz, Balkenschild und Rautenkranz, in: Sachsen und Anhalt 7 (1931), S. 253-276; Otto Schönemann, Das Wappen der Herzöge von Anhalt, in: Heimatkalender für die Alt-Bernburger Lande 7 (1932), S. 88-97. 81 Abbildungen u. a. bei Beckmann, Historie (wie Anm. 65), Tl. 4, Tafel 4; J. Siebmacher, Großes Wappenbuch, Bd. 2, Neustadt/Aisch 1981, Abt. Wappen der deutschen Souveraine und Lande Teil 2, Tafel 30 f. 82 Deutsche Reichstagsalcten, Mittlere Reihe, Bd. 5, bearb. von Heinz Angermeier, Göttingen 1981, s. 1702. 83 Verzeichnis des Nachlasses bei Viktor Samuel, Fürst Rudolf der Tapfere von Anhalt und der Krieg Maximilians I. gegen Venedig in den Jahren 1508-1510, phil. Diss., Halle 1914, S. 60-63. 84 Fürst Georg III. führte zusätzlich das Magdeburger Dompropsteiwappen im großen Schild, so dass zehn Einzelschilde erscheinen (siehe Abb. 5). 85 Karlheinz Blaschke, Siegel und Wappen in Sachsen, Leipzig 1960; Maximilian Gritzner, Geschichte des sächsischen Wappens, in: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 29 (1901), S. 71 ff.; Bertold Czok, Clu·onologische Synopsis ausgewählter Wappensiegel aller Landesherren von Brandenburg-Preußen von 1417 bis 1918, in: Archivmitteilungen 43 (1994), S. 15-27; Werner Bürger, Das große Staatswappen der Markgrafen von BrandenburgAnsbach- Entstehung und Zusammensetzung, in: Ansbacher Kulturspiegel 23 (1970), S. 3-16. 86 Kurt Müller, Die hohe Grafschaft Warmsdorf und ihr Wappen, in: Bernburger Kalender 17 (1942), S. 124-126; Hecht, Landesherrschaft (wie Anm. 78), S. 284. 2 87 Alfred Zappe, Grundriß der Heraldik, Limburg/Lahn 1971, S. 126. 88 Reichstagsakten (wie Anm. 82), S. 1702. 89 Brotuff, Genealogia (wie Anm. 63). 90 Hecht, LandesheITSchaft (wie Anm. 78), S. 281 f. 91 Kunstdenkmale (wie Anm. 47), S. 332. Möglicherweise sind die Wappen jedoch jünger, da auf den anhaltischen Münzen und Medaillen bis 1541 und in der „Anhaltischen Chronica" von 1540 noch durchweg das alte quadrierte Wappen erscheint. 92 Michael Wiemers, Die Ehebildnisse des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt und seiner Gemahlin Agnes von Barby von Lucas Cranach dem Jüngeren, in: ,,Die Güter dieser Welt". Schätze der Lutherzeit aus den Sammlungen der Moritzburg Halle, Halle 2000, S. 11-21, hier S. 14 f. 93 Perspektiven bietet das Projekt „Stadt und Residenz" am Institut für Geschichte Halle. Vgl. Matthias Meinhardt und Andreas Ranft, Das Verhältnis von Stadt und Residenz im mitteldeutschen Raum. Vorstellung eines Forschungsprojektes der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt, in: Sachsen und Anhalt 24 (2003), S. 391-405. 94 Die Verbindung Anhalts zur Reformation war schon auf Grund der Nähe zu Wittenberg gegeben. Vgl. als Überblicke Franz Schrader, Anhalt, in: Anton Schindling und Walter Ziegler (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, Bd. 2, Münster 31993, S. 89-101; Ulla Jablonowski, Anhalt, das Land und seine Fürsten, im Zeitalter der Reformation, in: Reformation in Anhalt. Melanchthon- Fürst Georg III., Dessau 1997, S. 84-100. 95 Bereits Gringmuth-Dallmer, Beiträge (wie Anm. 32), S. 31, Anm. 27, ist die zeitliche Nähe der Zerbster Regimentsordnung 1546 zur kurbrandenburgischen Ordnung .~ufgefallen. . 96 Stollberg-Rilinger, Zeremoniell (wie Anm. 3), S. 196; Peter Moraw, Uber Landesordnungen 1m deutschen Spätmittelalter, in: Heinz Duchhardt und Gert Melville (Hg.), Im Spannungsfeld von Recht und Ritual. Soziale Kommunikation in Mittelalter und Früher Neuzeit, Köln u. a. 1997, s. 187-211. 97 Vgl. zu diesem Komplex Barbara Stollberg-Rilinger, Zeremoniell als politisches Verfahren. Rangordnung und Rangstreit als Strukturmerkmale des frühneuzeitlichen Reichstags, in: Johannes 121 Michael Hecht 98 99 100 101 102 103 104 105 122 Kunisch (Hg.), Neue Studien zur frühneuzeitlichen Reichsgeschichte, Berlin 1997, S. 91-133, sowie allgemeiner zur kulturalistischen Perspektive dies., Die zeremonielle lnszeniemng des Reiches, oder: Was leistet der kulturalistische Ansatz für die Reichsverfassungsgeschichte, in: Matthias Schnettger (Hg.), Imperium Romanum - lrregulare Corpus - Teutscher Reichs-Staat. Das Alte Reich im Verständnis der Zeitgenossen und der Historiographie, Mainz 2002, S. 233246. Dieter Stievermann, Die Wettiner als Hegemonen im mitteldeutschen Raum (um 1500), in: Rogge/Schirmer, Herrschaft (wie Anm. 1), S. 379-393; Thomas Nicklas, Macht oder Recht. Frühneuzeitliche Politik im obersächsischen Reichskreis, Stuttgart 2002, S. 41 ff., 183 ff. u. a. LHAD, GAR NS, Nr. 1373: Herzog Georg von Sachsen, BI. 39, 42, 46, 58 (Briefe an Fürst Woldemar 1494-1496). Ich danke Gerrit Deutschländer, Chemnitz, für diesen freundlichen Hinweis. Deutsche Reichstagsakten, Der Reichstag zu Augsburg 1566, bearb. von Maximilian Lanzinner und Dietmar Heil, München 2002, S. 1492; Wiemers, Ehebildnisse (wie Anm. 92), S. 16. Manfred Rudersd01f, Patriarchalisches Fürstenregiment und Reichsfriede. Zur Rolle des neuen lutherischen Regententyps im Zeitalter der Konfessionalisiemng, in: Heinz Duchhardt und Matthias Schnettger (Hg.), Reichsständische Libertät und Habsburgisches Kaisertum, Mainz 1999, S. 309-327, hier S. 315 ff. Werner Freitag, Konflikte im Prozeß der reformierten Konfessionalisiemng im Fürstentum Anhalt am Ende des 16. Jahrhunderts, in: ders. u. a. (Hg.), Politische, soziale und kulturelle Konflikte in der Geschichte von Sachsen-Anhalt, Halle 1999, S. 102-113; ders., Konfliktfelder und Konfliktparteien im Prozeß der lutherischen und reformierten Konfessionalisiemng - das Fürstentum Anhalt und die Hochstifte Halberstadt und Magdeburg im 16. Jahrhundert, in: Archiv für Reformationsgeschichte 92 (2001), S. 165-)94. Im Gegensatz zu Anhalt intervenierte in der Grafschaft Mansfeld der sächsische Kurfürst nach konfessionellen Streitigkeiten und schwächte damit die Rolle der Grafen. Vgl. Vötsch, Reichsfreiheit (wie Anm. 39), S. 172. Vgl. bislang Hartmut Ross, Die Beziehungen Christians I. von Anhalt-Bernburg zu den Hohenzollern. Versuch einer ersten Zusammenfassung, in: Friedrich Beck und Klaus Neitmann (Hg.), Brandenburgische Landesgeschichte und Archivwissenschaft. Festschrift für Lieselott Enders zum 70. Geburtstag, Weimar 1997, S. 127-137. Für das späte 17. Jahrhundert: Michael Rohrschneider, Johann Georg II. von Anhalt-Dessau (1627-1693). Eine politische Biographie, Berlin 1998. Lediglich auf die Einführung der Reformation beschränkt bleibt Nikolaus Müller, Beziehungen zwischen den Kurfürsten Joachim I. und II. von Brandenburg und dem Fürsten Georg III. von Anhalt in den Jahren 1534-1540, in: Jahrbuch für Brandenburgische Kirchengeschichte 4 (1907), s. 127-174. Vgl. auch Klaus Graf, Fürstliche Erinnemngskultur (wie Anm. 55). Eine Skizze zum neuen Modell des Gedenkens in Deutschland des 15. und 16. Jahrhunderts, in: Chantal Grell u. a. (Hg.), Les princes et l'histoire du XIVe au XVIIIe siede, Bonn 1998, S. 1-11. Das Schicksal der offenbar gemütskranken Fürstin Margarethe wird in der anhaltischen Historiographie weitgehend verschwiegen. Vgl. Georg Schuster, Markgräfin Margarete von Brandenburg, in: Archiv der Brandenburgia 9 (1902), S. 58-69. Zum generellen Problem der Versorgung fürstlicher Frauen am Hof auch Cordula Nolte, Die markgräfliche Familie am Hof zu Berlin und Ansbach 1470-1486. Versorgung- Wohnstmkturen- Kommunikation, in: dies. u. a., Principes (wie Anm. 55), S. 147-169, sowie Jörg Rogge, Nur verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgaben, Quellen, Methoden und Perspektiven einer Sozial- und Kulturgeschichte hochadeliger Frauen und Fürstinnen im deutschen Reich während des späten Mittelalters und am Beginn der Neuzeit, in: ebd., S. 235-276.