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WELTLICHE REICHSFÜRSTEN(TÜMER) ANHALT I. Das Jahr 1212, in dem Hzg. Bernhard starb und seine Besitzungen in getrennter Herrschaft an die Söhne Heinrich I. und Albrecht I. übergingen, darf als Geburtsstunde des Fsm.s A. angesehen werden, obwohl es zu dem Zeitpunkt keine einheitl. Rechtsbezeichnung für das Herrschaftsgebiet Heinrichs I. gab. Streng genommen war es immer noch wie unter seinem Vater und Großvater ein Konglomerat verschiedener allodialer, Lehns-, Grafen- und Vogteirechte, die weitgehend einander nebengeordnet waren. Sie bildeten den ältesten erkennbaren Besitz der Askanier, waren jedoch zu sehr unterschiedl. Zeiten an diese gekommen und hatten ihre Heterogenität zu Beginn des 13. Jh.s noch nicht überwunden. Einzig die Gft. Aschersleben nahm wie zuvor eine gewisse Sonderstellung ein, so daß auch Heinrich I. sich vorzugsweise nach dieser Gft. benannte bzw. danach benannt wurde. Das bedeutet aber trotzdem nicht, daß 1212 die Gft. Aschersleben den gesamten Herrschaftsbereich Heinrichs I. umfaßte. Sicher hätte sich dann dieser Name für Heinrichs I. Fsm. durchgesetzt. Doch er wurde schon in der nächsten Generation zunehmend verdrängt durch den Namen princeps/principatus de/in Anhalt, den Heinrich I. selbst erstmals in einer Urk. vom Febr. 1215 verwendete (princeps in Anahalt, CDA II, 1875, Nr. 14). Anhalt wurde zum gemeinsamen Symbol des neuen Fsm.s, das sich unter Heinrich I. zu formen begann. In der neuen Bezeichnung kommt wahrscheinl. das Bestreben zum Ausdruck, die eigene Souveränität auch im Namen des Fsm.s sichtbar zu machen, denn Aschersleben war eine alte Dingstätte, wo im Auftrage des Kg.s Recht gesprochen wurde, während die Burg A., vermutl. auf Eigengut erbaut, autochthone Macht repräsentierte. Schon der gegenüber princeps de Anhalt geringere Titel comes de Anhalt, der erstmals für Bernhard 1170 überliefert ist – allerdings in einer verunechteten Urk. –, läßt sich als entspre- chende Vorstufe deuten, da sich bei Burg A. nie eine »öffentliche« Dingstätte befand. Der Umfang der Herrschaft Heinrichs I. und der Grad der Wahrnehmung der verschiedenen hoheitl. Rechte sind schwer zu bestimmen. Sicher dürfte sein, daß dem Fs.en um Aschersleben, Ballenstedt und Burg A. ein relativ geschlossener Raum unterstand, der viell. eine schmale Verbindung zu dem östl. gelegenen größeren Komplex um Bernburg, Köthen, Wörbzig und Wörlitz besaß, an den sich wiederum rechts der Elbe die Gegend um Coswig anschloß. Ferner gehörte Heinrich I. die Vogtei über die Kl. Nienburg, Hecklingen, Gernrode und Ilsenburg, doch besagt das nicht, daß damit eine effektive Herrschaft verbunden war. Bes. gilt das für Kl. Gernrode, das noch lange im wesentl. souverän agierte. Offen bleibt, wie die Gft.en Werben und Plötzkau einzuordnen sind. Über beide hatte Bernhard verfügt, aber Werben könnte schon gänzl. verloren gegangen und Plötzkau unter den vorherrschenden Einfluß des Bruders von Kl. Gernrode geraten sein. Heinrich I. starb 1244/45 oder 1251/52, woraufhin, offenbar in mehreren Schritten bis 1265, seine Söhne das Fsm. aufteilten und damit eine Serie von Teilungen einleiteten, die für A. geradezu typ. werden sollten. Heinrich II., der Älteste, begründete die sog. Ascherslebener Linie mit Aschersleben, Ballenstedt, Wörbzig und Burg A., Bernhard I. die Bernburger Linie und Siegfried I. die Köthener Linie mit Köthen, Dessau und Coswig. Von nun an prägten eine Vielzahl größerer und kleinerer Käufe, Verkäufe und Rückkäufe, Verpfändungen und Belehnungen sowie Anwartschaften und Erbstreitigkeiten die anhalt. Herrschaftsentwicklung, worauf nur hinsichtl. der wichtigsten Begebenheiten einzugehen ist. Als erste beachtenswerte Veränderung wäre der Erwerb der rechtselb. Herrschaft Zerbst 1307 zu nennen. Sie gehörte damals den Herren von Barby und ging wohl durch Kauf an Albrecht I. von A.-Köthen über, den Sohn Siegfrieds I., unter Anerkennung der Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8 © Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003 anhalt bereits bestehenden Lehnshoheit der Mgf.en von Brandenburg. Der Erwerb Zerbsts stellte eine bedeutende Machterweiterung dar, die sicher mit dafür verantwortl. war, daß Albrecht I. von A. 1308 für kurze Zeit als einer der Köingskandidaten galt, bevor dann die Wahl auf Heinrich von Luxemburg fiel. 1324 gelang es, die brandenburg. Lehnshoheit über Zerbst abzuschütteln, so daß die Köthener Linie mehr und mehr nach dem wichtigeren Zerbst benannt wurde. Dem Gewinn der Herrschaft Zerbst für das Haus A. folgte kurz darauf ein herber Verlust. 1315 starb mit Otto II., dem Enkel Heinrichs II., die Ascherslebener Linie aus. Das Erbe trat Bernhard II., der Sohn Bernhards I., an, fand aber sofort andere Anwärter, darunter seinen Bruder Albrecht, der Bf. von † Halberstadt geworden war. Es entspann sich ein jahrzehntelanger Streit, der jedoch de facto schon unter Bernhard III., dem Sohn Bernhards II., sich zugunsten des Bm.s † Halberstadt entschied. Die späteren Einsprüche A.s fruchteten nichts; der ursprgl. Hauptort des Fsm.s war für immer verloren. Der Fürstentitel – meist in der Form princeps in Anhalt – war zunächst den Nachkommen Heinrichs II. vorbehalten, während die beiden anderen Linien nur den Grafentitel führten. Seit 1315 bestand nun die neue Situation, daß die Bernburger das Seniorat besaßen. Durch die Ascherslebener Besitzungen gestärkt – nur Aschersleben selbst fehlte –, war auch die polit. Position A.-Bernburgs gewachsen und derjenigen von A.-Köthen/Zerbst ungefähr gleichwertig geworden. Trotzdem schaffte es keine der beiden Linien, entscheidenden Einfluß auf die Nachfolge in der Mark † Brandenburg zu gewinnen, nachdem die dortigen Askanier 1319/20 ausgestorben waren. Auch das spätere Ränkespiel um den »falschen Waldemar«, woran A. vorrangig beteiligt war – Waldemar starb 1357 in Dessau, wo er »Asyl« bekommen hatte –, brachte keinen Erfolg. Überhaupt blieben nach dem Verlust Ascherslebens bis zur Mitte des 15. Jh.s effektive Erwerbungen wie Verluste in größerem Umfange aus – erwähnenswert wäre allenfalls die Belehnung mit Rosslau seitens der Äbtissin von † Quedlinburg. 743 Dafür führte eine Teilung A.-Köthens/ Zerbsts zu einer eigenartigen Komplikation in dieser Linie. Dort regierten nach dem Tode Albrechts I. 1316 über längere Zeit mehrere Fs.en nebeneinander, ohne daß eine deutl. Herrschaftstrennung zu erkennen ist. Nach 1392 waren dies die Brüder Sigmund I. und Albrecht III., Urenkel Albrechts I., die sich 1396 aber entschlossen, die Herrschaft zu teilen: Sigmund I. als der ältere Bruder erhielt das rechtselb. Gebiet mit Zerbst, Albrecht III. die andere Elbseite mit Dessau und Köthen. Als nun Sigmund I. 1405 starb, erhob sein Bruder Anspruch auf Zerbst und verdrängte Sigmunds minderjährige Söhne. Es folgte ein jahrelanger Kleinkrieg, der 1416 zu einem Tausch der Herrschaften führte: Sigmunds Söhne waren seitdem im Besitz von A.-Köthen-Dessau, Albrecht III. von A.-Zerbst. Auch danach hörten die Einsprüche nachfolgender Regenten nicht auf, doch blieb es im wesentl. bei der Entscheidung von 1416, nur daß der jeweils älteste Vertreter aus Sigmunds Nachkommenschaft Anteil an Burg und Stadt Zerbst erhielt. Während die Linie A.-Köthen/Zerbst ihre Streitigkeiten austrug, vereinheitlichte sich die Herrschaft bei den Bernburgern. Nach Bernhard III. regierten auch dort mehrfach Angehörige der Linie ohne Teilung nebeneinander, bis 1415 Bernhard VI., ein Enkel Bernhards III., die alleinige Herrschaft in Bernburg übernahm. Trotzdem war die Gesamtlage des Hauses A. wg. der Differenzen in A.-Köthen/Zerbst unbefriedigend, und so verwundert es nicht, daß A. nach dem Aussterben der Askanier in SachsenWittenberg 1422 fast leer ausging, obwohl gute Anwartschaften vorhanden waren. Zwei Jahre später, 1424, deuteten sich in A.-Köthen/Zerbst neue Teilungen an, deren letzte Ausführung aber wohl unterblieb: Von den beiden regierenden Söhnen Albrechts III. konzentrierte sich der eine auf Coswig, der andere auf Zerbst. Die gleiche Situation bahnte sich dann 1435 unter den Söhnen Sigmunds I. mit der Bevorzugung Dessaus bzw. Köthens noch einmal an. Diese Zwistigkeiten waren zwar weitgehend wieder behoben, als 1468 mit Bernhard VI. die Bernburger Linie ausstarb, doch ergaben sich mit dem Erbfall neue Kom- Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8 © Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003 744 b.7. weltliche reichsfürsten(tümer) plikationen. Denn 1466 hatte Bernhard VI. seine gesamte Herrschaft einerseits dem Ebm. † Magdeburg zu Lehen aufgetragen und sie andererseits zum Wittum seiner Frau erklärt, so daß Georg I., der letzte überlebende Sohn Sigmunds I., der gegen den Verzicht auf seinen Zerbster Anteil als alleiniger Erbe vorgesehen war, vorerst warten mußte. Ohne die Nachfolge angetreten zu haben, starb er 1474, nachdem er seine Herrschaft geteilt hatte: Je zwei Söhne erhielten Dessau bzw. Köthen mit dem dazugehörigen Gebiet, und sie führten den Erbstreit über den Tod der Wwe. Bernhards VI. hinaus untereinander weiter. Dieser Streit bekam neue Nahrung, als 1508 die beiden letzten männl. Nachkommen Albrechts III. in den geistl. Stand traten und A.-Zerbst an Waldemar VI. in Köthen und Ernst I. in Dessau, den noch lebenden Söhnen Georgs I., übertrugen. In diese Zeit fallen trotz aller Erbstreitigkeiten wichtige Erweiterungen des anhalt. Gesamtterritoriums. Es handelte sich zum einen um die ehemalige Gft. Plötzkau, die A. anscheinend nie ganz aufgegeben hatte, die aber offenbar bis 1466 mehr Einflußgebiet der Abtei Gernrode war und erst danach wieder ein integrierender Bestandteil des Fsm.s A. wurde. Zum anderen hatte A. 1370 Pfandrechte an der Gft. Lindau erworben, die die Fs.en 1457 als wiederkäufl. Besitz erhielten. Die tatsächl. Eingliederung in das anhalt. Fsm. erfolgte jedoch erst 1524 als letzte große territoriale Veränderung A.s bis 1648, nachdem die Gf.en von Lindau ausgestorben waren. Auch danach blieb A. eines der kleinsten dt. Fsm.er, was in der Reichsmatrikel von 1521 darin zum Ausdruck kommt, daß für das Reichsaufgebot ganze neun Reiter und zehn Mann zu Fuß zu stellen waren. Zahlr. Todesfälle in der Fürstenfamilie führten dazu, daß sich in A. die Tendenz zur Vereinigung fortsetzte. 1524 war das Fsm. nur noch in zwei Linien gespalten, die Nachkommen Sigmunds aus der einstigen Herrschaft A.-Köthen/ Zerbst innehatten. 1566 starb dann zwar mit Wolfgang der Köthener Zweig aus, doch die beiden Fs.en der Dessauer Linie, Joachim Ernst und Bernhard VII., hatten bereits 1563, als sie von Wolfgang vorzeitig dessen Herrschaft erhielten, A. neu in Dessau-Zerbst und Köthen- Bernburg geteilt. 1570 starb Bernhard VII. aber kinderlos, und so konnte Joachim Ernst in diesem Jahr erstmals nach mehr als 300 Jahren die Einheit des gesamten Fsm.s A. wiederherstellen. Sie zerbrach recht bald erneut: 1603, 17 Jahre nach dem Tod Joachim Ernsts, gaben die Söhne die Gemeinschaftsregierung auf, und es entstanden die Teilfsm.er A.-Dessau, A.-Bernburg, A.-Köthen und A.-Zerbst, zu denen 1611 noch A.-Plötzkau und 1635 Anhalt-Harzgerode als Abspaltungen von Köthen bzw. Bernburg hinzukamen. In dieser staatl. Zerrissenheit sah A. dem Westfälischen Frieden 1648 entgegen. Helmut Assing II. Die Kenntnisse über den Hof der Fs.en von A. sind bislang vergleichsw. gering. Eine erste Blüte des Hofes kann für das 13. Jh. angenommen werden. Hierfür sprechen internationale Heiratsverbindungen der Anhaltiner (u. a. mit Schweden und Dänemark) sowie enge Kontakte zu den askan. Verwandten in Brandenburg und Sachsen. Hinzu kommen Beziehungen zu den für ihre Prachtentfaltung bekannten Höfen der Lgf.en von Thüringen, der Hzg.e von † Braunschweig und der Mgf.en von † Meißen, die durch dynast. Verbindungen (Heiraten Heinrichs I. mit einer Tochter des Lgf.en Hermann I., Heinrichs II. mit einer Tochter Ottos des Kindes von Braunschweig, Ottos II. mit einer Cousine Friedrichs des Freidigen) untermauert wurden. Der Einfluß ritterl.-höf. Kultur läßt sich v. a. anhand literar. Quellen belegen: In der Manessischen Liederhandschrift wird Fs. Heinrich I. als Herzoge von Anhalte in einer Turnierszene abgebildet; ihm werden zwei Minnelieder zugeordnet. Eine frühe Beschreibung des anhalt. Wappens in Versform enthält Konrads von Würzburg Dichtung »Das Turnier von Nantes«. Mehrere Turnierteilnahmen anhalt. Fs.en sind bezeugt, u. a. 1263 in † Lüneburg und 1309 in † Quedlinburg. Hauptaufenthaltsorte des Hofes im 13. Jh. waren die Burgen Aschersleben (Ascharien), Bernburg, A., Lippehne, Griebo, Wegeleben und Coswig. Die fortdauernden Herrschaftsteilungen im 14. und 15. Jh., die zahlr. getrennte Hofhaltungen, Besitzverpfändungen und Verkäufe von Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8 © Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003 anhalt Herrschaftsrechten nach sich zogen, führten zu einem Niedergang der Organisation und Ausstrahlung des Hofes. Die Anzahl der sich dauerhaft im Umfeld der Fs.en aufhaltenden Personen läßt sich nicht genau bestimmen, dürfte jedoch gering gewesen sein. Bei Fs. Sigmund I. aus der Zerbster Linie, dem eine vergleichsw. stattl. Hofhaltung und die Gründung eines Hofordens (Sichelorden) zugeschrieben wird, sollen sich um 1400 »sechs oder sieben Ritter und mehr guter Mannschaft« ständig aufgehalten haben. Symptomat. für den Verlust einer größeren Außenwirkung des anhalt. Hofes ist das Fehlen von Heiratsverbindungen mit auswärtigen Fürstenhäusern in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s. Die Anhaltiner vermählten sich mit Angehörigen benachbarter Grafen- und Herrengeschlechter; auffallend viele Töchter und etl. Söhne wurden in kirchl. Institutionen untergebracht. Dennoch nahm die Zahl der fsl. Personen, die Teil an der Herrschaft besaßen und standesgemäß versorgt werden mußten, gegen Ende des 15. Jh.s zu, was die mögl. Aufwendungen für Hof und Repräsentation begrenzte. Mehrere Res.en mußten unter den fsl. Verwandten in einzelne Gebäudekomplexe aufgeteilt werden, so um 1480 die Burg Zerbst und 1497 das Schloß Bernburg unter den vier Söhnen Georgs I. Als bevorzugte Aufenthaltsorte der Fs.en im 15. Jh. lassen sich Dessau, Köthen, Bernburg, Zerbst und Hoym ausmachen. Weitere fsl. Burgen und Schlösser dienten v. a. als Leibgedinge und Witwensitze (Coswig, Freckleben, Gröbzig, Lippehne, Plötzkau, Roßlau, Sandersleben) oder als Pfandobjekte (Güntersberge, Harzgerode, Warmsdorf). Die aus den finanziellen Schwierigkeiten resultierenden geringen herrschaftl. Gestaltungsspielräume und Repräsentationsmöglichkeiten führten bereits im SpätMA zu einem für das 17. und 18. Jh. bekannten Phänomen: Viele anhalt. Fs.en hielten sich über längere Zeit an den Höfen benachbarter Territorien (v. a. † Brandenburg, Sachsen, † Magdeburg) auf oder suchten Stellungen im Militärdienst fremder Herren. Zentral für das 15. Jh. war zudem der Bezug zu Ks. und Reich. Durch Königsdienst und aufwendiges Zeremoniell am Reichstag ließen sich Privilegien für A. gewinnen und gefährdete Rangpositionen fe- 745 stigen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang Fs. Rudolf († 1510), der als »OberstStabelmeister« das Heer Ks. † Maximilians im geldr. Krieg führte und als ksl. Feldhauptmann in Norditalien starb, sowie Fs. Magnus (1455– 1524), der zeitweilig als ksl. Rat und Beisitzer am Reichskammergericht tätig war. Inwieweit die auswärtigen Erfahrungen auf die eigene Hofführung in A. rückwirkten, ist bislang nicht untersucht worden. Die Nachweise über die Hofämter unterstreichen die Beobachtungen zum Wandel der Größe und Bedeutsamkeit des anhalt. Hofes. Truchseß, Marschall und Kämmerer werden erstmals in einer Urk. des Hzg.s Bernhard aus dem Jahr 1181 erwähnt. Alle vier klass. Hofämter erscheinen seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s jedoch selten nebeneinander. Am bedeutendsten war das Truchsessenamt, das zw. 1181 und 1288 kontinuierl. nachweisbar ist und mit Ministerialen besetzt war, die dem Ritterstand angehörten. Ein Marschall tritt mit Ulrich von Aschersleben, der ausgesprochen häufig im Umfeld der Fs.en begegnet, erst ab 1263 deutl. in Erscheinung. Seltener ist das zuerst 1229 nachgewiesene Schenkenamt bezeugt; ledigl. mit Johann vom Berge (1263–70) gewinnt es an Gewicht. Ein Kämmerer wird nach 1181 nur zw. 1291 und 1315 mit Heinrich Hobusch, der unter den famuli testiert, erwähnt. Der Bedeutungsverlust des Hofes im 14. Jh. spiegelt sich auch in seiner Organisation: Die klass. Hofämter verschwinden in der ersten Hälfte des 14. Jh.s aus den Quellen, ohne daß eine Funktionsübertragung auf neue Ämter erkennbar wird. Ledigl. ein Küchenmeister (1317–38) und ein Kammermeister (1375–77), beide aus dem Stand der Knappen, werden urkundl. erwähnt. Kommen die Inhaber der Hofämter im 13. und Anfang des 14. Jh.s v. a. im Umfeld der Fs.en der Ascherslebener Linie vor, lassen sich Angehörige einer Kanzlei bei allen Linien nachweisen. Fsl. Notare und Schreiber werden ab 1200 regelmäßig gen., wobei eine feste Rangabstufung zunächst zweifelhaft ist. Für eine baldige Hierarchisierung spricht die Erwähnung eines Protonotars 1229 sowie die Unterscheidung von notarius und scriptores in einer Urk. von 1259. Notare und Schreiber waren im 13. und Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8 © Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003 746 b.7. weltliche reichsfürsten(tümer) 14. Jh. ausnahmslos Geistliche, meist Pfarrer eines Ortes, seltener Kapläne. Die Erwähnung eines Protonotars als cancellarius 1350 bleibt zunächst die Ausnahme. Erst seit der Mitte des 15. Jh.s findet sich in den Urk.n häufiger das Amt des Kanzlers, das vergleichsweise spät zunehmend mit bürgerl., jurist. gebildeten Laien besetzt wurde. Herausragende Kanzlerpersönlichkeiten waren Johannes Büchener (erwähnt 1435–81) unter Fs. Georg I. sowie Paulus von Berge (1475–1539) unter den Fs.en Georg II. und Joachim. Sekretäre und Kanzleischreiber als Unterbeamte lassen sich erst seit den 1530er Jahren sicher nachweisen. Kaum zu trennen ist der Kanzler zunächst vom fsl. Rat, der wichtigsten »Behörde« am Hof. Die Beratung des Fs.en durch seine Mannschaft ist bereits Anfang des 13. Jh.s bezeugt, die Erwähnung von bestimmten Räten enthält jedoch erstmals eine Urk. des Fs.en Bernhard III. aus dem Jahr 1323. Häufiger werden die Nachrichten über die Räte erst seit dem Ausgang des 14. Jh.s. Zum Rat gehörten auch der Kanzler und andere Inhaber bedeutsamer Ämter am Hof. Bürgerl. Räte mit akadem. Bildung finden sich neben den Räten aus der Ritterschaft vermehrt seit Anfang des 16. Jh.s. Wann sich der Rat von einem losen Gremium zu einer fester strukturierten Behörde entwickelt, ist bisher nicht genauer untersucht, jedoch wahrscheinl. nicht vor 1500 anzusetzen, wobei zeitl. Unterschiede zw. den einzelnen Höfen der anhalt. Fs.en nicht auszuschließen sind. Da der Rat auch Funktionen der Rechtssprechung übernahm, gab es ein eigenständiges Hofgericht als dauerhafte Einrichtung nicht. Ledigl. sporad. ist ein Hofrichter nachweisbar, so 1458 in Köthen. Ein Aufschwung des Hofes und ein damit einhergehender Anschluß an Entwicklungen, die in den größeren Nachbarterritorien bereits im 15. Jh. stattfanden, läßt sich im 16. Jh. beobachten. Insbes. die Reformationszeit kann als eine Aufbruchsphase des Fürstenhauses gewertet werden, die durch Modernisierungsschübe gekennzeichnet war. Die Verringerung der an der Herrschaft teilhabenden Linien der Anhaltiner, die in der vorläufigen Vereinigung A.s unter den Fs.en Joachim Ernst und Johann Georg I. 1570–1603 gipfelte, wirkte hierbei unterstützend. Mit der Entstehung der jüngeren Teilfsm.er nach der Landesteilung 1603 vollzog sich die Entwicklung der Höfe nun weitgehend separat an den Res.en Dessau, Bernburg, Köthen und Zerbst unter den Bedingungen minimaler Herrschaftsräume. Hofordnungen, die in Einzelbestimmungen auf ältere Burgfrieden zurückgehen und auch im Zusammenhang mit gleichzeitig erlassenen Landes- und Regimentsordnungen gesehen werden müssen, sind seit der Mitte des 16. Jh.s überliefert. Während die Hofordnung Fs. Johanns in Zerbst (1548) v. a. den Tagesablauf am Hofe und die Einnahme der Mahlzeiten regelte, ermöglicht die Ordnung Fs. Bernhards VII. in Dessau (1570) einen genaueren Einblick in Aufgaben und Zuständigkeiten einzelner Ämter. Leiter der Hofhaltung war der Marschall, welcher der landsässigen Ritterschaft entstammte und die Aufsicht über alle Beamten und das Gesinde am Hof führte. Ihm beigeordnet war ein Hauptmann (teilw. auch Haushofmeister) mit ähnl. Aufgaben. Die Küche beaufsichtigte ein Küchenschreiber; ihm unterstanden die Köche und Küchenjungen. Die Getränkeausgabe oblag dem Schenk (Kastkeller). Ein Kornschreiber stand der Futterkammer, ein Stallmeister dem Marstall vor. Wagenställe, Heuvorräte und Schlüssel verwaltete ein Vogt, Wachfunktionen übernahmen Torwächter. In anderen Quellen werden u. a. Hofprediger, fsl. Leibärzte (Wolf Fuhrmann unter Georg III., Melanchthons Schwiegersohn Caspar Peucer unter Joachim Ernst), Barbiere und Hofgärtner gen. Das mit der organisator. Ausdifferenzierung, Ressortierung und Reglementierung des Hofes korrespondierende Bedürfnis nach vermehrter Repräsentation im 16. Jh. läßt sich in verschiedenen Bereichen belegen. Zum einen entstanden seit den 1530er Jahren zahlr. Umund Neubauten der fsl. Res.en im aufwendigen Stil der Renaissance, so in Dessau, Bernburg, Zerbst, Lippehne, Harzgerode und Warmsdorf, später auch in Plötzkau und Köthen. Zum anderen änderten die Fs.en um 1530/40 ihr Wappen, indem der bisher geführte fünffeldige Schild auf neun Plätze erweitert wurde, womit zusätzl. Herrschaftsrechte und höheres Prestige Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8 © Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003 747 anhalt zum Ausdruck gebracht werden sollten. Auch eine Hofgeschichtsschreibung setzte ein. Bereits 1519 war als fsl. Auftragsarbeit der »Panegiricus Genealogiarum Illustrium Principum Dominorum in Anhalt« des Ballenstedter Mönchs Heinrich Basse erschienen, der 1556 in Ernst Brotuffs »Genealogia und Chronica des Durchlauchten hochgebornen Königlichen und fürstlichen Hauses der Fürsten zu Anhalt« eine elaborierte Fortsetzung fand. Tenor der Werke war die Herausstellung der Anciennität des fsl. Hauses und seine Gleichrangigkeit mit den polit. bedeutenderen Dynastien der größeren Nachbarterritorien. Auch Festlichkeiten boten Anlaß für höf. Repräsentation, wobei fsl. Kindstaufen und Hochzeiten (z. B. die Vermählung Johanns IV. mit Margarete von Brandenburg 1534) hervorzuheben sind. Bei solchen Feiern wurden die Aufgaben der Hofämter durch Adlige als »Ehrendienst« versehen. Die wirtschaftl. Grundlagen des ma. Hofes sind wenig erforscht. Die Versorgung wurde durch die Einnahmen aus dem Eigenbesitz und den Herrschaftsrechten der Fs.en gewährleistet; Inhaber von Hofämtern und geistl. Kanzleibedienstete erhielten Lehen bzw. Pfründen verliehen. Münzprägung ist seit der Frühzeit der askan. Herrschaft nachgewiesen; Münzmeister in Zerbst und Köthen werden im 14. Jh. gen. Seit dem Ausgang des MA spielten die Bergwerke am Harz als Einnahmequelle eine gewisse Rolle; die Einkünfte aus den Städten nahmen zu. Für das späte 15. Jh. ist der Bezug von Luxusartikeln für den Hof aus † Leipzig bezeugt. Die seit 1536 überlieferten Amts- und Landregister bieten einen guten Einblick in die fsl. Einnahmen und Hofdienste, sind bislang jedoch nicht erschöpfend ausgewertet. Nach der Hofordnung von 1570 mußte der Hofmarschall die Ausgaben für die Hofhaltung wöchentl. mit dem Vorsteher der Kammer, dem Rentmeister, abrechnen. Die immensen Finanznöte der Fs.en führten im 16. Jh. zur Übernahme der Schulden durch die Stände (Landschaft), wodurch die Aufwendungen für den Hof gleichzeitig einen festgesteckten Rahmen erhielten. So beschränkte der Landtagsabschied von 1589 die fsl. Hofhaltung auf die Einnahmen aus bestimmten Ämtern (Dessau, Bernburg, Harzger- ode, Güntersberge); allerdings wurde bereits 1593 ein Zuschuß seitens der Stände notwendig, der durch die Einführung einer neuen Steuer realisiert werden mußte. Die Tätigkeit jüd. Hoffaktoren ist erst seit der zweiten Hälfte des 17. Jh.s nachgewiesen. Die Nachrichten über Bildung und Erziehung am Hofe sind sehr spärlich. Um 1400 ist ein Prinzenerzieher (»Zuchtmeister«) für Waldemar, Sohn Sigmunds I., nachgewiesen. Daneben spielte der teilw. längere Aufenthalt der fsl. Söhne an fremden Höfen eine wichtige Rolle. Universitätsstudium (v. a. in † Leipzig) gewann bereits im 15. Jh. an Bedeutung, da es den Fs.en erlaubte, neben ihrer Herrschaft auch geistl. Pfründen zu erlangen. v. a. die Generation der in der Reformationszeit regierenden Fs.en hatte humanist. Bildung genossen, was sich u. a. in der zunehmenden Sammlung von Büchern am Hof manifestierte. Insbes. die auf Georg III. zurückgehende »Fürst-Georg-Bibliothek« im Dessauer Schloß sticht hierbei durch die Vielzahl der Bücher und durch prachtvolle Einbände hervor. Unter den Höfen der anhalt. Teilfsm.er nach 1603 war es v. a. derjenige in Köthen, der unter Fs. Ludwig (Gründung der »Fruchtbringenden Gesellschaft« 1617) und Fs. Leopold (Hofkapellmeister Johann Sebastian Bach) eine größere kulturelle Ausstrahlung besaß. Michael Hecht † A. Askanier † B.2. Brandenburg † B.2. Sachsen † B.7. Sachsen-Lauenburg † C.7. Bernburg † C.7. Dessau † Köthen † Zerbst Q. Anhaltische Hofordnung, in: Hofordnungen, 2, 1907, S. 23–26. – Annales Anhaltini, hg. von Hermann Wäschke, Dessau 1911. – Codex Anhaltinus minor oder die vornehmsten Landtags-, Deputations- und Landrechnungs-Tags-Abschiede, Leipzig 1864. – CDA. – Die anhaltischen Land- und Amtsregister des 16. Jahrhunderts, Tl.e 1–3, bearb. von Reinhold Specht, Magdeburg 1935–40. – Regesten der Urkunden zu Zerbst, 1909. L. Assing, Helmut: Die askanischen Herrschaftsrechte auf dem Territorium des Herzogtums Anhalt in der Zeit Albrechts des Bären, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde 3 (1994) S. 11–31. – Beckmann, Johann Christoph: Historie des Fürstentums Anhalt, 7 Tl.e, Zerbst 1710. – Freitag, Werner: Kleine Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8 © Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003 748 b.7. weltliche reichsfürsten(tümer) Reichsfürsten im 15. Jahrhundert – das Beispiel Anhalt, in: Sachsen und Anhalt 23 (2001) S. 141–160. – Freitag, Werner: Anhalt und die Askanier im Spätmittelalter. Familienbewußtsein, dynastische Vernunft und Herrschaftskonzeptionen, in: Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200–1600). Formen – Legitimation – Repräsentation, hg. von Jörg Rogge und Uwe Schirmer, Stuttgart 2003, S. 197–226. – Grote, Ludwig: Das Land Anhalt, aufgenommen von der staatlichen Bildstelle, Berlin 1929. – Haebler, Konrad: Deutsche Bibliophilen des 16. Jahrhunderts. Die Fürsten von Anhalt, ihre Bücher und ihre Bucheinbände, Leipzig 1923. – Hecht, Michael: Landesherrschaft im Spiegel der Heraldik: Das große Wappen des Fürstentums Anhalt in der frühen Neuzeit, in: Sachsen und Anhalt 22 (1999/2000) S. 267– 288. – Hecht, Michael: Hofordnungen, Wappen und Geschichtsschreibung. Höfische Organisation und dynastische Repräsentation in Anhalt im 15. und 16. Jahrhundert, in: Die Fürsten von Anhalt. Herrschaftssymbolik, dynastische Vernunft und politische Konzepte im Spätmittelalter und früher Neuzeit, hg. von Werner Freitag und Michael Hecht, Halle 2003 (im Druck). – Jablonowski, Ulla: Anhalt, das Land und seine Fürsten, im Zeitalter der Reformation, in: Reformation in Anhalt. Melanchthon – Fürst Georg III., Dessau 1997, S. 84–100. – Jablonowski, Ulla: Das Rote oder Blutbuch der Dessauer Kanzlei (1542–1584), Beucha 2002. – Jänicke, Fritz: Beiträge zum Urkunden- und Kanzleiwesen der gräflichen Anhaltiner, vornehmlich im 13. und 14. Jahrhundert, Leipzig 1902. – Lenz, Heinrich, Die landständische Verfassung in Anhalt, in: Sachsen und Anhalt 11 (1935) S. 83–136. – Peper, Hans: Die Ascherslebische Linie der Askanier: Heinrich II., Otto I., Otto II. (1233–1315). Ein Beitrag zur Geschichte des Anhaltischen Fürstenhauses, 3 Tle., Ballenstedt 1912/13. – Ritterorden, 1991, S. 190f., Nr. 42 [Sichel]. – Schrecker, Ulrich: Das landesfürstliche Beamtentum in Anhalt von seinen ersten Anfängen bis zum Erlass bestimmter Verwaltungsordnungen, Breslau 1906. – Schroeder, Arthur: Grundzüge der Territorialentwicklung der anhaltischen Lande von den ältesten Zeiten bis zur Begründung der Landesherrschaft unter Heinrich I. (um 1250), in: Anhaltische Geschichtsblätter 2 (1926) S. 5–92. – Struck, Wolf-Heino: Archiv und Verwaltung der Magdeburger Dompröpste Adolf, Magnus und Georg, Fürsten von Anhalt (1488–1553), in: Archivalische Zeitschrift 54 (1958) S. 11– 48. – Thomas, Michael: Magnus von Anhalt, Fürst und Magdeburger Dompropst (1455–1524), in: Mitteldeutsche Lebensbilder. Menschen im späten Mittelalter, hg. von Werner Freitag, Köln u. a. 2002, S. 89–111. – Wäschke 1-3, 1912–13. BADEN I. Seit dem 12. Jh. (erstmals 1112) Mgf.en von B., daneben noch bis in die Zeit Mgf. Rudolfs I. († 1288) auch Mgf.en von Verona (urkundl. seit 1072 bez.); auf Mgf. Heinrich I. († 1231) zurückgehende Seitenlinie der Mgf.en von Hachberg (bis 1418 bzw. Sausenberg-Röttler Zweig bis 1503). In der Neuzeit seit 1803 auch Hzg.e von Zähringen und Kfs.en, 1806 Großhzg.e von B. Abgesehen von der nur zeitweilig im Rahmen der Italienpolitik der frühen † Staufer faßbaren Amtstätigkeit als Mgf.en von Verona verfügten die mit den Hzg.en von Zähringen stammverwandten mgfl. »Hermanne« über die Breisgaugft. (wohl seit 1061), die bei der Teilung des Erbes Mgf. Hermanns IV. († 1190) zusammen mit der im nördl. Breisgau gelegenen Burg Hachberg der damals entstehenden Seitenlinie der Mgf.en von Hachberg zufiel. Der eigentl. Besitzschwerpunkt der Mgf.en von B. mit der ersten mgfl. Grablege im Backnanger Pankratiusstift befand sich während des 12. Jh.s im Gebiet des mittleren Neckars und der Murr. Erst im 13. Jh. verlagerte sich das Herrschaftszentrum nach W an den Oberrhein und damit in das räuml. Umfeld der um 1100 auf altem Königsbesitz erbauten, namengebenden Burg B. (Hohenb.). Die im 12. Jh. dem sal. und stauf. Kgtm. eng verbundenen Mgf.en von B. übernahmen am Oberrhein und im südl. Kraichgau seit 1219 stauf. Besitzpositionen und Herrschaftsrechte. Zu der aus dem Erbe der Pfgf.en stammenden Stadt Pforzheim und den Stauferstädten Durlach und Ettlingen, die Kg. † Friedrich II. den Mgf.en übertragen hatte, kamen mit dem Zerfall der stauf. Macht die Grafschaftsrechte im Ufund Pfinzgau, namentl. die dortigen, umfangr. Güter des Kl.s † Weißenburg sowie die Reichsburg und Zollstätte Mühlburg. In diesem Zusammenhang läßt sich auch eine bedeutende Vergrößerung der Dienst- und Lehnsmannschaft beobachten, die zunächst v. a. dem Breisgau, der Ortenau, dem südl. Ufgau sowie dem Sonderdruck aus: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzenforschung, Bd. 15.I). ISBN 3-7995-4515-8 © Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2003