Staatsanwaltschaft
Zu den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt gehören:
- die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg (Saale) und
- vier Staatsanwaltschaften in
Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg (Saale), Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter den nachfolgenden Stichwörtern (Links):
Informationen / Broschüren
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln hält die Broschüre Schöffen für Sie bereit.
Die Broschüre Die Justiz in Sachsen-Anhalt enthält die Zuordnung der Gemeinden und Städte des Landes zu den Staatsanwaltschaften.
Beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie unter der Rubrik "Opferrechte" Hilfsangebote für Opfer von Straftraten und können sich das Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren herunterladen.
Unter nachfolgendem Link finden Sie die Entwicklung der Geschäftszahlen der Generalstaatsanwaltschaft bzw. die Entwicklung der Geschäftszahlen der Staatsanwaltschaften in den zurückliegenden drei Jahren (Format: PDF).
Hier finden Sie die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt.
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Bezirke der Staatsanwaltschaften
Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden
Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".
Informationen zum Strafrecht
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.