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Soziale Stadtpolitik: Institutionen, Netzwerke und
Diskurse in der Politikgestaltung
Güntner, Simon
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Monographie / monograph
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Güntner, S. (2007). Soziale Stadtpolitik: Institutionen, Netzwerke und Diskurse in der Politikgestaltung. (Urban
Studies). Bielefeld: transcript Verlag. https://doi.org/10.14361/9783839406229
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Simon Güntner
Soziale Stadtpolitik
Simon Güntner (Dr. phil.) studierte Verwaltungswissenschaft, Soziale Arbeit und Stadtplanung in Konstanz, Duisburg und Cardiff. Von 2000-2005
war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Soziologie, FG Stadtund Regionalsoziologie, an der TU Berlin. Seit 2006 arbeitet er als Policy
Officer for Social Affairs beim europäischen Städtenetz EUROCITIES.
Simon Güntner
Soziale Stadtpolitik
Institutionen, Netzwerke und Diskurse in der Politikgestaltung
Leicht überarbeitete Fassung der Dissertation an der TU Berlin: Simon Güntner (2006): Soziale Stadtpolitik – Policy-Making und Institutionalisierung; D 83, wissenschaftliche Aussprache am 17.7.2006
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Umschlagabbildung: Dilan Özmen, Leverkusen, Ausschnitt aus dem
prämierten Beitrag zum Deutschen Jugendfotopreis 2006
Lektorat & Satz: Simon Güntner
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Print-ISBN 978-3-89942-622-9
PDF-ISBN 978-3-8394-0622-9
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Inhalt
Danksagung
7
Einleitung
Problemstellung und Überblick
Auswahl der Fallstudien und Methodik
9
9
16
Policy-Making und Institutionalisierung
Netzwerke und Koalitionen
Policy-Institutionen
Policy-Diskurse
Policy-Making und Institutionalisierung
21
22
26
38
45
Soziale Stadtpolitik der Europäischen Union
Die Europäische Kommission entdeckt die Städte (1983-1993)
Etablierung und Konsolidierung durch die Förder- und
Diskurspolitik der Europäischen Kommission (1993-1998)
Neujustierung der stadtpolitischen Ziele im Zuge der
Lissabon-Strategie (1999-2004)
Policy-Making und Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik
auf europäischer Ebene
53
55
Soziale Stadtpolitik in Deutschland
Städtebauförderung als Policy-Institution
Policy-Akteure in der sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene
Policy-Diskurs: Die „soziale Stadt“
Die Gemeinschaftsinitiative und das Bund-Länder-Programm
„Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf –
die soziale Stadt“
78
97
107
111
113
118
128
147
Policy-Making und Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik
auf Bundesebene
Soziale Stadtpolitik in Berlin
Pfade der sozialen Stadtpolitik in Berlin
Agenda Setting
Policy-Making und Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik
in Berlin
Strukturmerkmale der sozialen Stadtpolitik: Quartiere,
Quartiersmanager und integrierte Handlungskonzepte
Die Quartiere
Die Quartiersmanager
Die integrierten Handlungskonzepte
Weiterentwicklung der integrierten Stadtteilverfahren (2000-2005)
Quartiersmanagement als dreifache Konstruktion
Prekäre Institutionalisierung
188
195
198
216
231
237
240
250
263
289
298
303
Förderprogramme als Gelegenheitsstruktur: Projekte in
der sozialen Stadtpolitik – das Beispiel URBAN II
Der Kontext: Ziele und Handlungsfelder der
Gemeinschaftsinitiative URBAN II in Berlin
Projektbasierte Umsetzung von URBAN II
Projektvorbereitung in Arbeitsteams
Projektgeschichten: Von Ideen zu Projekten
Politikgestaltung und Projektentwicklung: Ermöglichung und
Beschränkung
Institutionalisierung durch Projekte?
325
332
Schlussbetrachtung: Policy-Making und Institutionalisierung
der sozialen Stadtpolitik
335
Literatur
353
307
309
310
312
315
Da nk sa gung
In den vergangenen Jahren habe ich Unterstützung von meiner Familie,
vielen Freunden, Kollegen und Gesprächspartnern erfahren. Ein herzliches Dankeschön geht an Hartmut Abendschein, Heinz Altena, Uwe
Altrock, Jonathan Bedwani, Hajo Bergandt, Lothar Blatt, Tom Block,
Harald Bodenschatz, Dirk Böttcher, Johannes Boettner, Kasimir
Brömmelkamp, Gerd Dembowski, Nicole de Temple, Rosina Dieser,
Hartwig Dieser, Werner Druskat, Hannes Dürr, Franziska EichstättBohlig, Markus Engels, Norbert Faulhaber, Katharina Fichtenau, Dietrich Flicke, Susanne Frank, Thomas Franke, Miriam Fritsche, David R.
Froessler, Carmen Güntner, Daniel Güntner, Hannah Güntner, HansJoachim Güntner, Ida Güntner, Yvonne Güntner-Schätzle, Thomas
Hafner, Charlotte Halpern, Thomas Helfen, Knut Henkel, Heike Hoffmann, Bernd Hunger, Sandra Huning, Christian Huttenloher, Cosima
Ingenschay, Andreas Kapphan, Alexandra Kast, Ute Krüger, Wolfgang
Krumm, Klaus R. Kunzmann, Lykke Leonardsen, Romuald Leonhardt,
Sibylle Mall, Oliver Minck, Anni Meßmer, Heidrun Nagel, Freke Over,
Deike Peters, Tosca Piotrowski, Achim Prossek, John Rebus, Bettina
Reimann, Brigitte Schammer, Martin Schönberg, Carola Scholz, Sandra
Schmitz, Werner Schmitz, Monica Schümer-Strucksberg, Ingo Siebert,
Thomas Uhrmann, Carsten von Wissel, Ellen Wadewitz, Regine Wagner
und Raymond Young. Mein ganz besonderer Dank gilt den beiden
Betreuern dieser Arbeit, Uwe-Jens Walther und Arnold Windeler.
7
Einleitung
Problemstellung und Überblick
Wenn derzeit in Feuilletons und Wochenmagazinen über „Parallelgesellschaften“ und „neue Unterschichten“ diskutiert wird, sind die Reportagen illustriert mit Bildern von randalierenden Jugendlichen und brennenden Autos aus den „Slums“, „Ghettos“ oder „sozialen Brennpunkten“ der Großstädte. In diesen Quartieren, so lauten die entsprechenden
Kommentare und Bildunterschriften, regieren „Sozialhilfeadel“ und
„Chaos“, „Ohnmacht“ und „Zorn“. Wer in den „Milieus der Lethargie
und Lähmung“ aufwachsen muss, scheint in den medialen Zuschreibungen einem Sog von devianten, aggressiven Subkulturen ausgeliefert, die
die Straßen von Stadtteilen wie Duisburg-Marxloh oder Berlin-Neukölln
kontrollieren.1 Diese auf selbstverstärkende Effekte in den „überforderten Stadtteilen“ abstellende Problemdeutung ist nicht neu, sie fügt sich
ein in einen Diskurs über die Krise der europäischen Stadt und die „innere Spaltung der Städte“ (Häußermann/Siebel 1987), der seit etwa zwei
Jahrzehnten in Stadtforschung und Stadtpolitik geführt wird. In beinahe
1
Die Zitate sind Reportagen in den Wochenzeitungen SPIEGEL („Endstation Neukölln“, Wensierski 1997) und STERN („Wer hier lebt, hat verloren“, STERN 46/2002) sowie dem Gutachten „Überforderte Nachbarschaften“ des Bundesverbandes der deutschen Wohnungswirtschaft e.V.
(GdW 1997) entnommen. 2006 wurden derartige Bilder in den Medienbeiträgen um die Rüetli-Schule in Berlin-Neukölln und in der sog. „Unterschichten-Debatte“ wieder aufgegriffen. Wie diese Sprache die Politikberatung beeinflusst, wird deutlich im Wortprotokoll einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Weiterentwicklung des Bund-Länderprogramms „Stadtteile
mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ am 13.4.2005.
Dort wird beispielsweise das Bild des „Sozialhilfeadels“ aufgegriffen (vgl.
Löhr 2005: 36).
9
SOZIALE STADTPOLITIK
allen europäischen Staaten und von der Europäischen Kommission wurden in den vergangenen Jahren auch Förderprogramme aufgelegt, die
ausgehend von dieser Problemsicht eine Stabilisierung der benachteiligten Stadtquartiere zum Ziel haben.2
Diese Förderprogramme gehen von der Prämisse aus, dass eine
nachhaltige Stabilisierung der Quartiere nur mit neuen Politikformen erreicht werden kann. Sie setzen auf integrierte Handlungsansätze und
verbinden materielle mit prozeduralen Zielsetzungen (vgl. Froessler et
al. 1994a, Andersen/van Kempen 2001, Alisch 2002, Sander 2002, Burgers/van Vranken et al. 2003, Krummacher et al. 2003, Walther 2004).
Typisch für ihren Ansatz ist die Installierung von sog. „Quartiersmanagement“-Verfahren in den Stadtteilen, die lokale Akteursnetzwerke
aufbauen sollen und zugleich mit konkreten Projekten materielle Verbesserungen anstreben. Dieser neue Politiktypus wird von Akteuren im
Politikprozess auch als Paradigmenwechsel in der Städtebau- und Stadtentwicklungspolitik bewertet (vgl. Deutscher Bundestag 2004: 30). Die
Programme erheben dabei jedoch nicht den Anspruch, Armut und Exklusion ursächlich zu bekämpfen. Sie sind in dieser Hinsicht vielmehr
Mittel „zweiter und dritter Wahl“, die sich auf die Verhinderung weiterer Ausgrenzung beschränken (Froessler 1994b: 3). Wie begrenzt ihre
Reichweite tatsächlich ist, wird deutlich in den aktuellen Berichten und
Bildern aus den Quartieren.
In der vorliegenden Arbeit befasse ich mich mit diesen stadtpolitischen Programmen, wie sie seit den 1980er Jahren formuliert worden
sind. Ich bezeichne sie als „soziale Stadtpolitik“ und greife damit einen
Begriff auf, der in Praxis und Forschung verwendet wird, um den gemeinsamen Gehalt der Ansätze zu benennen (vgl. Häußermann 2002:
81).3
2
3
10
Beispiele sind die Programme „Développement Social des Quartiers“
(1982), „Développement Social Urbain“ (1988) und „Contrat de Ville“
(1994) in Frankreich, der „Single Regeneration Budget“ (1991), später der
„New Deal for Communities“ (1998) und der „Neighbourhood Renewal
Fund“ (2001) in Großbritannien, der „Grotestedenbeleid“ in den Niederlanden (1994), das „Kvarterloft“-Programm in Dänemark (1996) und die
Gemeinschaftsinitiative „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf –
die soziale Stadt“ (1999) in Deutschland.
Ein einheitlicher Begriff für diese Politiken hat sich im deutschen Sprachraum noch nicht durchgesetzt, sie werden als „soziale Stadtentwicklung“
(vgl. Alisch 2002), „sozial engagierte Quartierspolitik“ (Krummacher et
al. 2003), „soziale Stadterneuerung“ (Franke/Löhr/Sander 2000) oder als
Politiken der „Sozialen Stadt“ (Walther 2002a, Walther/Mensch 2004) geführt. Mit dem Terminus „soziale Stadtpolitik“ möchte ich eine begriffliche Zuordnung zu jeweils einem der über Jahrzehnte hinweg institutionalisierten und eigenständigen Felder der „Stadterneuerung“ und der „Stadt-
EINLEITUNG
Auf diese Politik werfe ich einen soziologischen Blick – es geht um
die Entstehung der Programme und um das Zusammenspiel von Problemdeutungen und instrumenteller Ausgestaltung. Den Prozess der Politikgestaltung verstehe ich zugleich als Prozess einer Institutionalisierung, da die Politiken heute einen generalisierten Erwartungszusammenhang darstellen, in dem die Kopplung der Problemdeutung „benachteiligtes Quartier“ an einen bestimmten Handlungsansatz („Quartiersmanagement“) als kaum noch trennbarer Zusammenhang erscheint. Die hier
eingenommene Perspektive richtet sich auf diesen Zusammenhang und
versucht, ihn über die Rekonstruktion des Politikprozesses zu erhellen
und zu verstehen.
Ein Grundgedanke meiner Arbeit bezieht sich auf die soziale Konstruiertheit von sozialen und politischen Problemen (vgl. Schetsche 1996,
2000): Politische Probleme sind das Ergebnis politischer Prozesse, d.h.:
Regierungen und Verwaltungen reagieren auf von ihnen als problematisch gedeutete Sachverhalte (Grunow 2003: 24, Hajer 1997: 111,
ähnlich auch schon Offe 1972b: 125). Ihre Problemdeutungen resultieren aus politischen Diskursen, in denen sich bestimmte Deutungsmuster
gegen konkurrierende Deutungsangebote durchsetzen. Im Folgenden
geht es entsprechend um die Diskurse, in denen die soziale Stadtpolitik
formuliert wurde, um die Problemdeutungen und um die Akteure, die an
diesen Diskursen beteiligt waren und sind. Akteure sind in ihrem Handeln nicht frei, dies ist meine zweite Grundannahme, sondern sie orientieren sich an Institutionen (Powell/DiMaggio 1991, Scott 2001). Die
Politiken wurden nicht auf einem „weißen Blatt Papier“ entworfen, sondern vor dem Hintergrund unterschiedlicher sozialstaatlicher und stadtpolitischer Traditionen, die als institutionelles Erbe wesentliche – ermöglichende wie beschränkende – Orientierungspunkte bei der Politikgestaltung darstellen. Diese institutionellen Orientierungen beeinflussen
die Diskurse und schließlich auch die Programme. Das heißt: Institutionen sind Medien und Resultat von Diskursen zugleich. Insofern ist eine
Policy bzw. ein politisches Programm nicht nur die Reaktion auf bestimmte Problemdeutungen, sondern die Reaktion auf im politischen
Prozess institutionell orientierte Problemdeutungen. Der Institutionalisierungsprozess der sozialen Stadtpolitik ist nicht ohne dieses „Gepäck“
der stadtpolitischen Akteure zu verstehen. In diesem Prozess wurden bestehende Orientierungen auch verändert und überwunden (bzw. deinstitutionalisiert) und neue Leitideen durchgesetzt. Es ist dieses institutio-
entwicklung“ vermeiden und zugleich einer die Analyse einschränkenden
Nähe zum deutschen Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ ausweichen.
11
SOZIALE STADTPOLITIK
nenpolitische Element der sozialen Stadtpolitik, das in meinen Überlegungen von besonderem Interesse ist.
In Kapitel 2 erläutere ich meinen Forschungsansatz und führe die
Begriffe ein, die zur Beschreibung der empirischen Beobachtungen
herangezogen werden. Als Analysekategorien werden Policy-Netzwerke, Policy-Institutionen und Policy-Diskurse vorgestellt und in den Konzepten Policy-Making und Institutionalisierung zu Überlegungen über
den Politikprozess zusammengeführt. In den folgenden Kapiteln werden
dann Policy-Making und Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik
exemplarisch am Beispiel von Programmen auf europäischer, nationaler
und lokaler Ebene beleuchtet.
In Kapitel 3 geht es um die Gestaltung der „Europäischen Städtepolitik“. Es wird gezeigt, dass ihre Geschichte eng mit der Vertiefung der
Europäischen Integration, der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes und dem vom ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, beworbenen „Europäischen Sozialmodell“ verbunden ist. Die Fallstudie rekonstruiert, wie in den Politiknetzwerken im
Umfeld der Europäischen Kommission seit Mitte der 1980er Jahre im
Rahmen der gemeinschaftlichen Struktur-, Umwelt- und der Sozialpolitik zunehmend auch Fragen der Stadtentwicklung thematisiert wurden.
Betrachtet wird auch, wie sich mit Unterstützung der Europäischen
Kommission erste europäische Städtenetze formierten, die sich die Beteiligung an europäischer Politikgestaltung und das Lobbying für die Interessen der Städte zur Aufgabe machten. Die in diesen Netzwerken geführten Diskurse verdichteten sich in den 1990er Jahren zu einer bis
heute geltenden städtepolitischen Agenda der Europäischen Union, in
der Aspekte sozialer Stadtpolitik eine zentrale Rolle einnehmen (vgl.
Europäische Kommission 1997, 1998). Neben diesen Diskursen und
Netzwerken waren für das Policy-Making Städtische Pilotprojekte (SPP)
von Bedeutung, die über einen „Experimentierparagraphen“ (Art. 10
EFRE) des 1988 reformierten Fonds für Regionalentwicklung (EFRE)
durchgeführt wurden, und ihre Demonstrationseffekte, mit denen die
Kommission ihre spezifische stadtpolitische Rolle und den Beitrag der
Politik für die Europäische Integration darstellen konnte. Das Herzstück
der Europäischen Städtepolitik aber stellten die im Rahmen der EUStrukturpolitik geförderten Gemeinschaftsinitiativen (GI) URBAN
(1994-1999) und URBAN II (2000-2006) dar. In ihnen wurden die Argumente der stadtpolitischen Diskurse, der politische Druck der Netzwerke, die aus den Pilotprojekten gewonnenen Erkenntnisse und die allgemeinen Prinzipien der Europäischen Strukturpolitik (Partnerschaft,
Zusätzlichkeit, Konzentration der Fördermittel, Programmplanung) zu
Förderprogrammen zusammengeführt. Mit ihren Leitlinien orientierten
12
EINLEITUNG
sie wiederum das Handeln der beteiligten Akteure in den Mitgliedstaaten, Ländern und Kommunen. Das Policy-Making der auf diese Weise
entstandenen „lokal-europäischen Form von Governance“ (Kern 2001:
112) begreife ich entsprechend als einen sich zu einer Institutionenpolitik verschränkenden Zusammenhang von sich wechselseitig stützender
Förderpolitik und Diskurspolitik.
Als Beispiel für eine soziale Stadtpolitik auf nationaler Ebene zeichne ich in Kapitel 4 den Weg zum Bund-Länder-Programm „Stadtteile
mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ in Deutschland
nach, das 1999 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurde.
Während die Politikformulierung auf europäischer Ebene stark von der
Entwicklung der EU-Strukturpolitik beeinflusst war, fand das PolicyMaking auf Bundesebene im Rahmen der Städtebauförderung statt, die
als regulierende und orientierende Policy-Institution vorgestellt wird. In
der Fallstudie wird gezeigt, dass die Politikgestaltung in einem engen
Zusammenhang mit zwei sozialwissenschaftlichen Diskursen zur „Sozialen Stadt“ stand, die seit Ende der 1980er Jahre geführt wurden. Zum
einen war das die in der Armutsforschung und Stadtsoziologie entlang
des Begriffspaars „Ausgrenzung“/„Unterklasse“ geführte Debatte über
die „Spaltung der Städte“ als räumliche Dimension der sozialen Ausgrenzung. Der zweite Diskursstrang befasste sich mit der Krise des
kommunalen Sozialstaats und möglichen Perspektiven seiner weiteren
Entwicklung. Hier kam Konzepten wie „intermediären Instanzen“ und
„lokalen Partnerschaften“ eine zentrale Bedeutung zu. Diese beiden (eng
miteinander verwobenen) Debatten wurden von den Akteuren im Politikfeld Stadterneuerung – konkret: von einem Politiknetzwerk im Umfeld der „Arbeitsgemeinschaft des Bau-, Wohnungs- und Siedlungsbauwesens“ auf Länderebene (ARGEBAU) und des Bundesbauministeriums – aufgegriffen und mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Instrumentarium politisch beantwortet. Die zwischenzeitlich begonnenen Experimente einzelner Bundesländer (v.a. NRW und Hamburg) und die
Entwicklungen auf europäischer Ebene brachten weitere Argumente in
die Diskussion. Eine zentrale Rolle kam in diesem Politikprozess der
Ressortforschung des Bundesbauministeriums zu – insbesondere dem
„Experimentellen Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt), mittels dessen
(dem „Experimentierparagraphen“ Art. 10 des EFRE nicht unähnlich)
die Vorbereitung des Bund-Länder-Programms und eine Programmbegleitung während der Pilotphase möglich waren. Den in der Pilotphase
auftretenden Unklarheiten und Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Instrumenten und Begriffen wurde so mit einem intensiven Austausch der beteiligten Akteure begegnet, in dessen Rahmen viele Konzepte präzisiert und über „Good Practice“ Beispiele kommuniziert
13
SOZIALE STADTPOLITIK
wurden. Eine zentrale Grundlage für das Bund-Länder-Programm bildete neben der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ein
in der ARGEBAU formulierter Leitfaden, der den Akteuren bei der
Ausgestaltung der Politik zur Orientierung diente. Die Einbindung in die
Städtebauförderung bringt dabei jedoch, das wird in der Analyse deutlich, aus Widersprüchen zwischen Förderkonstruktion und Politikzielen
resultierende Ambivalenzen mit sich, die aus diesem Leitfaden sprechen
und in der Praxis auszubalancieren sind. Diese Ambivalenzen stelle ich
als Ergebnis der Pfadabhängigkeit des an die Städtebauförderung gekoppelten Politikprozesses dar.
Die Politikgestaltung auf Landesebene wird in Kapitel 5 beispielhaft
anhand der Politik der „Sozialorientierten Stadtentwicklung“ in Berlin
und ihrer Umsetzung als „Quartiersmanagement“ betrachtet. Hier finden
sich zwei Narrationen der sozialen Stadtpolitik, die in dem entsprechenden Programm zusammengeführt wurden. Zum einen ist dies die bis in
die 1970er Jahre zurückreichende Geschichte der „behutsamen Stadterneuerung“ und ihres Grundsatzes, dass Stadterneuerung eine mehrdimensionale Aufgabe ist und über die bauliche Dimension hinausgehen
muss. Mit der „behutsamen Stadterneuerung“ hat sich in Berlin über die
Jahre hinweg ein Politiknetzwerk etabliert, das heute auch die Umsetzung der sozialen Stadtpolitik dominiert. Zum anderen sind über die
strategisch orientierte Stadtentwicklungsplanung ein zweiter Diskurs
und ein zweites Politiknetzwerk entstanden. Anfang der 1990er Jahre
wurden in der für die Erstellung von Stadtentwicklungsplänen (STEP)
zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Überlegungen für einen „STEP Sozial“ formuliert, der als Instrument zur Beobachtung der sozialen Auswirkungen der Umbauprozesse nach der
Wiedervereinigung dienen sollte. Aus diesen Ideen heraus entwickelte
sich über eine Reihe von Gutachten schließlich 1997/98 das Konzept der
„sozialorientierten Stadtentwicklung“. In dem entsprechenden Programm, das 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde,
wurden beide Stränge – der praktische Diskurs der Stadterneuerer und
der Diskurs der Strategen – verschränkt und auch beide Politiknetzwerke
mit Aufgabenbereichen und Aufträgen bedacht. Zur Durchsetzung dieser
Politik in einer von erhitzten Diskussionen und Aktionismen geprägten
Atmosphäre bediente sich der damalige Senator für Stadtentwicklung,
Peter Strieder, einer geschickten Labeling-Strategie: Er pries „sein“
Konzept als Pfadkreation mit Aussagen wie „wir müssen neue Wege gehen…“ (Strieder 1998: 7), ließ aber zugleich eine Interpretation als
Pfaderweiterung durchaus zu und unterstützte sie sogar, wie sich in den
an der Umsetzung beteiligten Akteuren und ihren Darstellungen zeigt.
14
EINLEITUNG
Sie beschreiben die Politik als „Fortführung der Stadterneuerungsprogrammatik“.4
Mit diesen drei Fallerzählungen (Europäische Städtepolitik, BundLänder-Programm „Soziale Stadt“, Berliner Landesprogramm „Sozialorientierte Stadtentwicklung/Quartiersmanagement“) werden die Herausbildung der sozialen Stadtpolitik und die komplexe Politikwerdung von
Problemdeutungen geschildert. Das kann aufgrund der selektiven Auswahl der Beispiele nur skizzenhaft sein. Deutlich wird dabei allerdings
der untrennbare institutionenpolitische Zusammenhang von förderpolitischen und diskurspolitischen Elementen in allen Politikprozessen.
Zugleich lässt sich auch für den hier betrachteten Zeitraum der vergangenen zwei Jahrzehnte in allen Fällen eine klare Abfolge von Diskursinitiierung, -strukturierung und Diskursinstitutionalisierung erkennen. Die
weiteren Teile der Arbeit setzen an diesem historischen Punkt ein, als
die soziale Stadtpolitik zur eigenständigen Policy-Institution geworden
war, und behandeln ihre Interpretation und Umsetzung in Berlin.
Kapitel 6 befasst sich mit der Umsetzung der in Berlin vorhandenen
stadtpolitischen Förderprogramme (GI URBAN, GI URBAN II, BundLänder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die
soziale Stadt“, „Sozialorientierte Stadtentwicklung/Quartiersmanagement“). Es werden drei zentrale Konstruktionen herausgestellt, die zusammen das Scharnier zwischen den Programmdokumenten und den
konkreten Maßnahmen vor Ort bilden: Quartiere, Quartiersmanager und
integrierte Handlungskonzepte. Mit diesen drei Elementen, so die Überlegung, schreibt sich die Politik in den Stadtraum ein. In der Analyse
wird gezeigt, dass die Institutionalisierung der Politik in dieser Form in
zweifacher Hinsicht prekär ist. An Förderprogramme auf Landes-,
Bundes- und EU-Ebene gebunden, steht sie unter Haushaltsvorbehalt
und ist abhängig von Entscheidungen auf diesen Ebenen. Zudem sind
die Konstruktionen Ergebnis von verwaltungsdominierten Diskursen, an
denen verwaltungsferne Akteure aus Zivilgesellschaft oder Wirtschaft
nicht oder sehr spät und keinesfalls auf Augenhöhe beteiligt waren – ein
Widerspruch zum auf Partnerschaft und Ko-Produktion zielenden
Selbstverständnis der Politik, der einer umfassenden, nachhaltigen Institutionalisierung entgegen steht.
Neben Quartieren, Quartiersmanagern und integrierten Handlungskonzepten stellt die projektbasierte Umsetzung ein viertes Merkmal der
sozialen Stadtpolitik dar. Die Programme lassen den Akteuren vor Ort,
während sie an der Politikformulierung selbst nicht partizipierten, für die
konkrete Ausgestaltung doch einen erheblichen Spielraum. Die Ausge4
Vgl. www.quartiersmanagement-berlin.de, konsultiert am 9.12.2005.
15
SOZIALE STADTPOLITIK
staltung dieses Raums durch Projekte bildet einen wichtigen Parameter
für die Wirkungsrichtung der Politik. Solchen Projekten widme ich mich
in Kapitel 7, dem letzten empirischen Baustein dieser Arbeit. Dabei ist
weniger eine Untersuchung der materiellen Auswirkungen der Projekte
von Interesse als eine Rekonstruktion ihrer Genese: Wie kamen die
Ideen und Konzepte für Projekte zur Umsetzung der sozialen Stadtpolitik zustande? Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage
nach der orientierenden Funktion des Förderprogramms in der Konzipierungsphase. Auf Grundlage einer Analyse der Gemeinschaftsinitiative
URBAN II in Berlin-Friedrichshain/Lichtenberg entwickle ich drei Typen der Projektkonzipierung: Das Programm kann einerseits lediglich
als gute Gelegenheit von lokalen Initiativen oder Verwaltungen angesehen und dazu benutzt werden, schon lange bestehende Ideen, für die bislang die Mittel fehlten, umzusetzen. Es kann ebenso eine Inspiration für
lokale Akteure darstellen, ein neues Projekt zu formulieren. Letztlich
können aber auch Ideen speziell zur Umsetzung der Programmphilosophie von den Quartiersmanagern oder anderen Akteuren aus dem Bereich der Programmsteuerung entwickelt werden, für die dann Projektträger etwa über Ausschreibungen oder Wettbewerbe gesucht werden.
Die Programmvorgaben, z.B. der geforderte Fachpolitik übergeifende
Zuschnitt eines Projekts, können dabei durchaus zur Öffnung von Organisationen führen und weitergehende Umstellungen anstoßen.
Mit der Darstellung der projektbasierten Implementation schließen
die Beobachtungen zum Policy-Making und zur Institutionalisierung der
sozialen Stadtpolitik. In Kapitel 8 werden die in den Fallerzählungen
gewonnenen Erkenntnisse dann zusammengetragen. Hier zeichne ich die
verschiedenen Wege vom Diskurs zum Programm noch einmal nach und
diskutiere die sich daraus ergebende Form ihrer Umsetzung. Schließlich
werden Folgerungen über die Gestaltung der Politikprozesse gezogen
und Perspektiven der weiteren Entwicklung aufgezeigt. Diese Betrachtungen münden in Überlegungen über weitere Aufgaben für die Stadtpolitikforschung und ihren möglichen Beitrag zu einer Demokratisierung
der sozialen Stadtpolitik. Ein Ausblick auf Perspektiven des hier entwickelten analytischen Ansatzes für die soziologische Politikforschung
rundet die Schlussbetrachtung ab.
Au s w a h l d e r F a l l s t u d i e n u n d M e t h o d i k
Die Entscheidung, die empirischen Betrachtungen zur Umsetzung der
Politik auf den Stadtstaat Berlin zu beziehen, bedarf einer Begründung.
Sie geht auf ein Staunen zurück, das am Anfang dieser Arbeit stand: In
16
EINLEITUNG
Berlin ist in wenigen Jahren ein dichter Teppich aus europäischer, nationaler und landeseigener Finanzierung gewebt worden, in welchem die
soziale Stadtpolitik mit den verschiedenen beteiligten Fördertöpfen
(trotz heftiger Auseinandersetzungen im Detail) bald als selbstverständlich galt und zudem durch eine gewisse „das haben wir eh schon immer
gemacht“-Haltung noch gestärkt wurde. Berlin erscheint für mich gerade
durch diese Konzentration und Verschränkung verschiedener Programme, die in sich die Rationalitäten unterschiedlicher politischer
Handlungsebenen tragen, als Brennglas sozialer Stadtpolitik und aus
diesem Grunde als geeigneter Ort zur empirischen Verankerung meiner
Überlegungen.
Die Arbeit ist als Policy-Analyse angelegt und befasst sich mit
Netzwerken, Institutionen und Diskursen im Politikprozess. Eine ausführliche Darstellung des Ansatzes findet sich im folgenden Kapitel 2.
Zuvor möchte ich an dieser Stelle darlegen, welche Informationsquellen
für die Analyse herangezogen wurden. Die drei Fallstudien, die sich mit
der Politikformulierung befassen, beruhen jeweils auf einer Mischung
aus Dokumentenanalyse und Experteninterviews mit Teilnehmern am
Politikprozess. Zu den Dokumenten zählen Programmdokumente, öffentliche Mitteilungen, Evaluationsergebnisse und veröffentlichte Beiträge von relevanten Akteuren ebenso wie unveröffentlichtes Material
(Sitzungsprotokolle, interne Berichte und Stellungnahmen) und Sekundärliteratur. Die Politikdokumente sind insbesondere als „institutionalisierte Spuren“ von Bedeutung, aus denen Hinweise über „Aktivitäten,
Absichten und Erwägungen ihrer Verfasser bzw. der von ihnen repräsentierten Organisationen“ gewonnen werden können (Wolff 2004: 503).
Zu den befragten Experten zählen an der Politikformulierung beteiligte
Politiker, Verwaltungsmitarbeiter, Verbändevertreter und politikberatende Wissenschaftler.
Die Experteninterviews dienten im Forschungsprozess in erster Linie
dazu, Hintergrundinformationen bzw. „Insiderwissen“ über die Abläufe
in den Politikprozessen zu gewinnen (vgl. Meuser/Nagel 1994: 180).
Der Stellung der befragten Experten im Politikprozess und auch dem
Ziel der Interviews entsprechend wurde in den Gesprächen meist ihr jeweiliger Beitrag zur Politikgestaltung reflektiert (ausschnitthaftes „Betriebswissen“) und ebenso der umfassende Politikprozess besprochen
(„Kontextwissen“) (vgl. Meuser/Nagel 1991). Für jedes Gespräch wurde
ein individueller Leitfaden entwickelt, an dem sich der Gesprächsverlauf
orientierte. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Gesprächssituationen und
damit letztlich auch die Interviews einen sehr unterschiedlichen Charakter hatten. Einige der Interviewpartner waren zum Zeitpunkt des Gesprächs schon pensioniert, hatten ihren Tätigkeitsbereich gewechselt
17
SOZIALE STADTPOLITIK
oder kannten mich aus anderen Zusammenhängen und waren meinem
Forschungsinteresse gegenüber sehr aufgeschlossen. Diese Gespräche
waren meist sehr ausführlich und fanden in einer informellen Atmosphäre statt. Eventuelle Unklarheiten konnten dann auch bei einem Folgegespräch oder telefonisch ausgeräumt werden. Andere Interviews mit Politikern oder Verwaltungsmitarbeitern waren hingegen kurz gehalten und
hatten einen weitaus förmlicheren Charakter. Die Interviewsituationen
unterschieden sich auch hinsichtlich der mir zugeschriebenen Rolle
durch den jeweiligen Experten. In einigen Fällen wurde ich als „Komplize“ wahrgenommen, der „auf der gleichen Seite“ steht und mit dem
man im umgangssprachlichen Stil auch über „geheimes Wissen“ kommunizieren kann. In anderen Gesprächen fand ich mich in der Rolle des
potentiellen Kritikers, auf dessen Fragen nur kurz oder mit kritischen
Gegenfragen geantwortet wurde.5 Die vertrauensvollen, persönlichen
Gespräche überwogen jedoch deutlich. Neben den Interviews stützen
sich meine Einschätzungen auch auf eine Vielzahl informeller Gespräche, etwa am Rande von Fachkonferenzen, die nicht offiziell als Interviews geführt wurden. Gerade auf europäischer Ebene waren manche
Gesprächssituationen forschungsökonomisch nicht anders herbeizuführen. Solche Unterhaltungen werden in den Fallstudien nicht expliziert,
sie waren jedoch von wesentlicher Bedeutung zum Beispiel für mein
Verständnis der Politikdokumente und die Zusammenhänge in den Politikprozessen, bei der Interpretation von Fachjargon oder auch bei der
Recherche nach weiteren Quellen. In der Präsentation der aus Dokumentenanalyse und ergänzenden Informationen gewonnenen Fallstudien folge ich jeweils einer chronologischen Ordnung, an deren Endpunkt ein
parlamentarischer Beschluss bzw. die Verabschiedung des jeweiligen
Programms steht.
Die vierte Fallstudie setzt an diesem Punkt, an den politischen Beschlüssen über die Förderprogramme, an und versteht die soziale Stadtpolitik als Policy-Institution, die vor Ort in eine Implementationsstruktur
aus den Elementen Quartier, Quartiersmanagement und integriertes
Handlungskonzept übersetzt wird. Für jede dieser drei Konstruktionen
wird der Entscheidungsfindungsprozess rekonstruiert, der hinter den
schließlich installierten Strukturen stand. Dazu wird für die Gemeinschaftsinitiativen URBAN I und URBAN II sowie für die Umsetzung
des Programms „Soziale Stadt“ die Gebietsauswahl, die Festlegung des
Aufgabenprofils und die Auswahl der Verfahrensträger vor Ort und
schließlich der Weg zu den integrierten Handlungskonzepten in den
5
18
Zu einer instruktiven Auseinandersetzung mit Interaktionsstrukturen in
Experteninterviews siehe Bogner/Menz 2002.
EINLEITUNG
Quartieren untersucht. Diese Analyse stützt sich wesentlich auf Ergebnisse einer internen Auswertung der Handlungskonzepte für die 17
Quartiersmanagement-Gebiete in Berlin durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Referat IV B „Soziale Stadt“ im Sommer 2004. An
dieser Auswertung war ich in allen Phasen beteiligt. Ich hatte Akteneinsicht in alle Handlungskonzepte und konnte meine Beobachtungen für
die hier vorliegende Arbeit verwenden. Mit den QuartiersmanagementTeams wurden Auswertungsgespräche geführt, in denen der Stellenwert
verschiedener Politikziele, die Möglichkeiten und Grenzen der QMArbeit bei der Erreichung der strategischen Ziele und der Umsetzungsstand der Maßnahmen besprochen wurden. Neben diesen Auswertungsgesprächen wurden vertiefende Interviews mit Referatsleitern und Mitarbeitern in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und in Bezirksämtern sowie mit einzelnen Quartiersmanagern und weiteren an der Politikgestaltung beteiligten Personen geführt. Zudem habe ich relevante
Graue Literatur in Form von teilweise unveröffentlichten Gutachten,
Expertisen und Diplomarbeiten ausgewertet. Die Betrachtungen zum
Quartiersmanagement werden ergänzt um wiederum auf Dokumentenanalyse und Experteninterviews basierenden Analysen der Implementationsstruktur der EU-Gemeinschaftsinitiativen URBAN I (1994-1999)
und URBAN II (2000-2006). Dabei greife ich auch auf Beobachtungen
zurück, die über ein von der Europäischen Union gefördertes Forschungsprojekt ENTRUST („Empowering Neighbourhoods Through
Local Synergies with Trades“) ermöglicht wurden, bei dem ich gemeinsam mit Prof. Uwe-Jens Walther, Technische Universität Berlin, für die
Koordinierung der Berliner Fallstudie verantwortlich war (vgl. Walther/
Güntner 2004, 2005, Güntner et al. 2005a, 2005b). Die hier vorgestellten
Analysen habe ich jedoch eigenständig und im Nachgang zu diesem
Forschungsprojekt durchgeführt.
Die fünfte Fallstudie, in der die Entstehungsgeschichte von Projekten zur Quartiersentwicklung behandelt wird, bezieht sich auf die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative URBAN II in Berlin-Friedrichshain/Lichtenberg. Sie basiert auf einer Erhebung, die ich im Rahmen der
Aktualisierung der Zwischenevaluation des Programms für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angefertigt habe (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2005b, Güntner 2005). Mittels einer schriftlichen Befragung aller geförderten Projekte (der Rücklauf betrug 100%) und einem ergänzenden Fokusgruppengespräch mit Projektträgern und Verwaltungsmitarbeitern wurde hier die Rolle des Förder-
19
SOZIALE STADTPOLITIK
programms in der Projektentstehung – von der Idee bis zur umgesetzten
Maßnahme – abgefragt.6
Die jeweiligen Besonderheiten der Politikprozesse bedingen, dass
ich in der Präsentation meiner Betrachtungen keinem rigiden, an einem
Vergleich interessierten Muster folge, sondern ihnen mit einem jeweils
spezifischen Aufbau Rechnung trage. Der Lesbarkeit des Textes zuliebe
verzichte ich auch auf eine Sprache, die versucht, formal (etwa über das
„große I“) eine Gendersensibilität zu vermitteln. Das Mitdenken und
Respektieren aller Formen von Geschlecht, auch ohne eine solche Explizierung, ist für mich selbstverständlich. Noch eine Anmerkung zur
Rechtschreibung: Der überwiegende Teil der deutschsprachigen Zitate
ist nach alter Rechtschreibung verfasst worden. Ich habe diese so belassen, um ihre Authentizität zu wahren. In meinen eigenen Ausführungen
folge ich den im Frühjahr 2006 gültigen Rechtschreibregeln.
6
20
Zur Methode des Fokusgruppengesprächs als sozialwissenschaftliches
Forschungsinstrument siehe Krueger 1994.
Polic y-Ma king und Ins titutiona lis ierung
In dieser Studie befasse ich mich mit sozialer Stadtpolitik. Als Untersuchungsgegenstand ist die Politik klar abzugrenzen von Fragen der sozialen oder der sozialräumlichen Entwicklung von Städten. Diese Aspekte
spielen selbstverständlich in den Begründungsdiskursen zur Gestaltung
der sozialen Stadtpolitik eine wesentliche Rolle, werden hier aber nur als
solche – als Argumente im Politikprozess – behandelt. Mein Erkenntnisinteresse richtet sich vielmehr auf das „Policy-Making“, auf die Gestaltung der entsprechenden Programme im Politikprozess.
Unter „Policy-Making“ verstehe ich einen Prozess, in dessen Verlauf
ein Thema problematisiert und einer politischen Lösung sowie einer parlamentarischen Entscheidung zugeführt wird.1 Neben dem AgendaSetting im Vorfeld eines politischen Beschlusses betrachte ich auch die
Interpretation der verabschiedeten Programme bzw. ihre Übersetzung in
Maßnahmen und Projekte durch die mit der weiteren Konkretisierung
und Durchführung beauftragten Akteure.2 Für beide Teilprozesse gilt,
zumindest bis zu einem gewissen Grad, der historische Satz von
Theodore Lowi: „policies determine politics“ (Lowi 1972: 299) – der
1
2
In der Politikforschung herrscht ein bis heute ungelöster Streit darüber, ob
sich Politikprozesse in Zyklen- bzw. Phasenmodellen abbilden lassen oder
sich einer solchen Systematisierung entziehen (vgl. die Beiträge in Heritier
1993 und in Schubert/Bandelow 2003 sowie Sabatier 1999). Dieser Frage
möchte ich hier nicht nachgehen, sondern ihre Beantwortung der Empirie
im jeweiligen Fall überlassen.
Damit greife ich eine zentrale Forderung der Implementationsforschung
auf, „Programmentwicklung und Implementation als Einheit zu untersuchen“, um die wechelseitige Beeinflussung dieser beiden Teilprozesse berücksichtigen zu können (Mayntz 1980: 15).
21
SOZIALE STADTPOLITIK
Inhalt einer Politik bestimmt ihre Form.3 Hubert Heinelt hat diese funktionalistische These jüngst umgekehrt:
„Es sind institutionelle Strukturen und historisch-konkrete Akteurskonstellationen eines Politikfeldes, von denen es abhängt, wie Probleme thematisiert,
gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen gefunden und diese Entscheidungen auch tatsächlich umgesetzt werden (können)“ (Heinelt 2003: 252).
Von diesem Spannungsverhältnis zwischen Form und Inhalt einer Politik ausgehend liegt in meinen Betrachtungen der wesentliche Fokus auf
den am Prozess beteiligten Politiknetzwerken und den in ihnen ausgebildeten „policy institutions“ (vgl. Heinelt 2003). Mit der – von Institutionen und Akteurskonstellation geprägten – Thematisierung von Problemen ist ein dritter Baustein angesprochen, den ich hervorheben
möchte: Policy-Diskurse. In den von den Policy-Akteuren geführten
Diskursen finden ihre institutionellen Orientierungenen ihren Ausdruck.
Insofern kommt den Diskursen im Forschungsprozess eine wichtige
Funktion zu: über sie lassen sich die „policy institutions“ interpretativ
erschließen. Diese drei Konzepte – Policy-Netzwerke, Policy-Institutionen und Policy-Diskurse – werden nun eingeführt, um sie abschließend
in Gedanken über den Politikprozess als Policy-Making und Institutionalisierung zusammenzuführen.
Netzwerke und Koalitionen
An der Gestaltung einer Politik ist eine Vielzahl von Akteuren beteiligt,
die weit über das „politisch-administrative System“ hinausgeht. Zu den
typischen „Policy-Akteuren“ (Schneider 2003: 108) zählen individuelle
Akteure wie Politikberater und Wissenschaftler ebenso wie komplexe
Akteure mit einer „Fähigkeit zu intentionalem Handeln oberhalb der beteiligten Individuen“, wie z.B. Parteien, Verbände, Lobbygruppen, soziale Bewegungen oder auch Verwaltungen bzw. Verwaltungsabteilungen
(vgl. Scharpf 2000: 97).4 Die Formulierung von Problemstellungen, die
3
4
22
In der Folge hat Lowis These umfangreiche Theorie-Debatten ausgelöst.
Vgl. hierzu Windhoff-Heritier 1987, Heinelt 1993, Benz 1997, John/Cole
2000, Heinelt 2003. Eine hilfreiche Weiterentwicklung bietet Arthur Benz
mit einem Kreislaufmodell an, in dem situative Handlungsoptionen, eine
„institutionell präformierte Auswahl von Entscheidungssituationen“ sowie
eine „aus Zielen und Interessen von Akteuren resultierende Definition von
Policies“ zusammenspielen (Benz 1997: 306).
Scharpf unterscheidet zwei Typen komplexer Akteure: a) Kollektive Akteure als Zusammenschluss weiterhin individuell agierender, aber über
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
Beurteilung von Handlungsalternativen wie auch die Umsetzung und
Bewertung von Politik vollzieht sich in Netzwerken, in denen die für ein
Politikfeld relevanten Akteure ihre Handlungen koordinieren (vgl. u.a.
Heclo 1978; Jansen/Schubert 1995a, 1995b; Börzel 1997; Grunow
2003).5 In der klassischen Definition von Heclo lässt sich ein PolicyNetz als „das Zusammenwirken der unterschiedlichsten exekutiven, legislativen, und gesellschaftlichen Gruppen bei der Entstehung und
Durchführung einer bestimmten Policy“ begreifen (Heclo 1978: 102,
zitiert in Windhoff-Heritier 1987: 45). Policy-Netzwerke sind also „auf
größere Dauer angelegte Verhandlungssysteme“ und zeichnen sich
durch informelle, relativ stabile, nicht-hierarchische Beziehungen zwischen staatlichen und privaten Akteuren aus, die durchaus unterschiedliche, aber interdependente Interessen verfolgen, aber gemeinsam ein inhaltliches Politikergebnis in einem spezifischen Politikfeld erreichen
möchten (vgl. Mayntz/Scharpf 1995c: 61, ähnlich auch Börzel 1998:
260). Mit Pappi lässt sich daher auch von „Politikfeldnetzwerken“ sprechen. Politikfelder sind dann „Sozialsysteme mit einer als Netzwerk beschreibbaren Struktur“ (Pappi 1993: 85), die sich durch eine hohe
Kommunikationsdichte der beteiligten Akteure auszeichnen (Grunow
2003b: 23). Im Mittelpunkt eines Feldes steht ein politisches Thema
oder Problem, über dessen Bearbeitung die Akteure im Feld in Interaktion treten. Von stabilen, durch klare Grenzen definierten Politiknetzen
lassen sich eher offene „Issue Networks“ unterscheiden, die sich weniger über intensive Interaktion als über einen gemeinsamen Bezugspunkt,
ein konkretes Thema im Politikprozess („policy issue“) konstituieren
(Jann/Wegrich 2003: 87 unter Bezugnahme auf Heclo 1978).6
5
6
verschiedene Koordinationsformen (Koalition, Club, soziale Bewegung,
Verband) interagierende Akteure, und b) korporative, hierarchisch kontrollierte Organisationen (vgl. Scharpf 2000: 105, Schneider 2003).
Zugleich ist im Rahmen einer „Transformation des Politischen“ eine Diffusion der spezifischen „Handlungsform des ‚Politischen‘“ in die vor- und
nichtstaatlichen Relevanzsysteme und Vollzugswirklichkeiten von ‚Jedermann‘“ zu beobachten: eine Politisierung des gesellschaftlichen Lebens
(Hitzler 2002: 25). Dies soll an dieser Stelle jedoch nicht vertieft werden.
Eine formale Analyse von Netzwerken nähme die Beziehungsstrukturen
zwischen den beteiligten Akteuren in den Blick. Akteure werden dabei
durch Knoten symbolisiert und ihre Beziehungen durch Kanten dargestellt
(vgl. Schneider 2003: 135). Beispiele für Beziehungen sind Ressourcenflüsse, Reputation oder geteilte Vorstellungen. Eine Analyse von Netzwerken in der Quartiersentwicklung, in der Positionsanalyse und Reputationsanalyse verbunden wurden, findet sich bei Fürst/Lahner/Zimmermann
2004. In der hier vorliegenden Arbeit wird auf eine solche Strukturanalyse
verzichtet.
23
SOZIALE STADTPOLITIK
Spätestens im Zuge der Europäisierung und Ausdifferenzierung von
politischen Entscheidungsebenen einerseits sowie sich zunehmend überlagernden Politikbereichen andererseits (man denke nur an die verschiedenen „Querschnittspolitiken“ wie etwa die Genderpolitik) ist jedoch die
Vorstellung von klar umgrenzten Politikfeldern mit eindeutig zuordbaren Akteuren hinfällig. Die Grenzen eines Feldes sind durchlässig und
dynamisch (vgl. Grunow 2003: 23). Innerhalb eines Politikfeldes bestehen zudem verschiedene Subsysteme, die sich jeweils mit einem bestimmten Aspekt oder Politikproblem befassen (vgl. Sabatier 1993:
126). Innerhalb eines Subsystems wiederum lassen sich einzelne Akteursgruppen ausmachen, die bestimmte „Wertvorstellungen, Kausalannahmen und Problemperzeptionen“ – sog. „Überzeugungssysteme“ bzw.
„Belief Systems“ – teilen (Sabatier 1993: 127).7 Bei einem „Belief System“ können zentrale und relativ stabile „Kernüberzeugungen“ von eher
änderbaren sekundären Aspekten („Randüberzeugungen“) unterschieden
werden (vgl. Bandelow 1999: 48). Gruppen von Akteuren, die bestimmte „Kernüberzeugungen“ teilen, und sich auf dieser Grundlage im Politikprozess zusammenschließen, lassen sich mit Sabatier als „AdvocacyKoalitionen“ bezeichnen (Sabatier 1993). Der Koalitionsbegriff ermöglicht es, innerhalb der Politiknetzwerke oft informelle, temporäre themenbezogene Interessengruppen bzw. Sub-Netzwerke zu markieren.
Zwischen diesen Koalitionen vermitteln „Policy-Broker“ – Akteure, die
ein Interesse daran haben, den Politikprozess bzw. die politische Thematisierung eines Themas aufrechtzuerhalten (vgl. Bandelow 1999: 55).
Aus der Interaktion innerhalb und zwischen diesen Koalitionen leitet
Sabatier die Möglichkeit des „Policy-Lernens“ und damit eines „PolicyWandels“ ab (Sabatier 1993, Bandelow 1999). Konstruktivistische Ansätze bestreiten allerdings die Existenz objektiv messbarer „Belief Systems“ und verwerfen sie als positivistisch. Policy-Koalitionen, so ihre
These, formieren sich um Erzählungen, um interpretierende Realitätsdeutungen und nicht um feste Überzeugungen. Anstelle dieser „Überzeugungen“ setzen sie „Story-Lines“, symbolisch konstruierte diskursive
Strukturen. Sie empfehlen das Konzept der „Diskurskoalitionen“, mit
dem sich Gruppen identifizieren lassen, die sich auf bestimmte StoryLines beziehen (vgl. u.a. Fischer 2003, Saretzki 2003, Hajer 1995).8
7
8
24
Das Konzept des „Belief Systems“ geht auf Converse (1964) zurück, der
sich mit politischen Standpunkten von Bürgern und Politikeliten in den
USA befasste (vgl. auch Bandelow 1999: 48).
Im Vorfeld von Koalitionsbildungen, darauf hat v.a. Nullmeier hingewiesen, lassen sich „Wissensmärkte“ ausmachen, unterschiedliche „Deutungsmuster und Wissensangebote“, die „mit dem Anspruch auf legitime
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
Gemeinsam ist den Netzwerk- und Koalitions-Ansätzen die Überlegung,
dass im Prozess der Politikgestaltung das Ergebnis der Aushandlungen
aus den Interaktionen von Akteur und Akteursgruppen heraus zu verstehen ist, die den formellen Rahmen parlamentarischer Politik überschreiten und als themen- bzw. problem- bzw. policy-bezogene Koalitionen
identifizierbar sind.
Für die soziale Stadtpolitik sind Netzwerke noch in einer zweiten
Hinsicht zentral. Nicht nur das zu den politischen Entscheidungen führende Agenda Setting vollzog sich in Netzwerken. Netzwerken kommt
auch in der Umsetzung der Programme eine zentrale Funktion zu (vgl.
Schubert/Spieckermann 2002, Güntner 2004). Mit dieser Aufgabe verbindet sich die Hoffnung auf Synergie-Effekte durch RessourcenPooling (Schubert/Spieckermann 2002: 148) und „das bessere Zusammenwirken zersplitterter Versorgungssysteme“ (Krummacher et al.
2003: 205). Zum einen werden die „Quartiersmanagementsysteme“, die
üblicherweise zur Umsetzung der Politik in den Gebieten installiert werden, durch Steuerungsgremien kontrolliert, in denen Vertreter verschiedener Fachverwaltungen, Wirtschafts- und Sozialverbände und oftmals
Vertreter der Bewohner im Quartier zusammenkommen. Zugleich gilt
die „Stadtteilkoordination“, das „Vernetzen der unterschiedlichen Interessengruppen und lokalen Akteure“, wie es im Berliner Programm
heißt, zu den Kernaufgaben der Quartiersmanager (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 1999).
Um diese Netzwerkbegriffe trennen zu können, greife ich auf eine
Unterscheidung von Renate Mayntz und Fritz Scharpf zurück, die für
„staatsnahe Sektoren“, zu denen ich die soziale Stadtpolitik rechne, zwischen einer „Regelungsstruktur“ und einer „Leistungsstruktur“ unterscheiden (Mayntz/Scharpf 1995b: 16, Braun 2001: 124).9 Während die
Regelungsstruktur der strategischen politischen Entscheidungsfindung
dient, bezieht sich die Leistungsstruktur auf die Abwicklung von Steuerungsprogrammen und staatlichen Dienstleistungen (Braun 2001: 125).
Beide – das ist hier wesentlich – sind netzwerkförmig strukturiert. Überlappungen zwischen diesen Netzwerken, wenn Akteure in beiden Strukturen agieren, sind erwartbar, hilfreich ist diese Trennung vor allem aus
9
Geltung konkurrieren“ (Nullmeier 1993: 183). Diese „Wissensmärkte“
entsprechen dem hier verwendeten Konzept der Policy-Diskurse).
Interessant ist eine Übersetzung im Text von Mayntz/Scharpf. Sie führen
den Begriff der „Regelung“ ein, da ihnen der Steuerungsbegriff für die
vorfindbaren Formen der Handlungskoordination zu eng erscheint. „Regelung“ übersetzen sie mit „Governance“. Entsprechend bezeichnen sie auch
die Regelungsstruktur als „Governance Structure“, während sie für die
Übersetzung von „Leistungsstruktur“ den Begriff „Industry Structure“
wählen (Mayntz/Scharpf 1995b: 16).
25
SOZIALE STADTPOLITIK
analytischen Gründen, da sich beide Strukturen auf unterschiedliche
Teilaspekte im Politikprozess beziehen.10
Tabelle 1: Akteure und Netzwerke in der sozialen Stadtpolitik11
Regelungsstruktur
•
•
•
Parlamente, politische Entscheidungsgremien
Fachverwaltungen: v.a. die Generaldirektion für Regionalpolitik (DG
Regio) in der Europäischen Kommission, die zuständigen
Abteilungen im Bundesbauministerium (BMVBW) und in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Politikberatung: Forschungsinstitute
(z.B. Urban Institute, DIFU, IfS),
Lobbygruppen und Verbände (z.B. die
Städtenetze EUROCITIES und Quartiers en Crise, der Bundesverband der
Wohnungswirtschaft (GdW) oder der
Deutsche Städtetag)
Leistungsstruktur
•
•
•
•
•
Fachverwaltungen
Kontraktierte
Dienstleister
(insb. Planungsbüros)
Stadtteilakteure in
Steuerungsgremien
Projektbezogene Kooperationspartner
Wissenschaftliche
Programmbegleitung
und
Evaluation
Policy-Institutionen
Die Akteure in einem Politikprozess orientieren ihr Handeln an Institutionen, die damit das Ergebnis ihrer Handlungen, die Politik, wesentlich beeinflussen.12 Ein Politikfeld bildet spezifische Institutionen
aus und bietet zugleich eine Arena für den Austausch jeweils spezifischer, möglicherweise miteinander in Konflikt stehender Orientierungen
10 Wie eng die beiden Strukturen in der sozialen Stadtpolitik miteinander
verwoben sind, darauf weist Alisch hin, indem sie die unmittelbaren Auswirkungen von „Strategiefehlern“ in der Regelungsstruktur auf die Leistungsstruktur nachzeichnet (Alisch 2002: 135).
11 Bei Alisch findet sich eine von meiner Einteilung abweichende Kategorisierung. Sie unterscheidet Beteiligte im politisch-administrativen System,
intermediäre Instanzen („Handlanger oder Anwalt“) und Bürgerinnen (vgl.
Alisch 2002: 104ff).
12 Das „Orientieren“ bedeutet dabei keineswegs automatisch ein Befolgen,
sondern kann, wie Max Weber gezeigt hat, ebenso das Umgehen oder das
Verletzen einer Ordnung meinen (Weber 1980: 16).
26
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
(Heinelt 2003).13 Bauminister, die sich in der Bauministerkonferenz über
eine Weiterentwicklung der Städtebauförderung Gedanken machen, sind
beispielsweise in ihren Beschlüssen nicht nur an den verfassungsrechtlichen Rahmen gebunden sondern orientieren sich ebenso an parteipolitischen Zielen und darüber hinaus an bestimmten übergreifenden Leitbildern wünschenswerter räumlicher Entwicklung (z.B. die „kompakte
Stadt“, die „europäische Stadt“ oder die „soziale Stadt“). Auch Politikberater und Verbände folgen in ihren Analysen bestimmten Vorstellungen über einen gesellschaftlichen Zustand, der durch die Politik unterstützt werden soll. In ihrem gemeinsamen Bezug auf ein bestimmtes
Thema (hier: Stadtpolitik) und in ihrer auf dieses Thema gerichteten Interaktion teilen die Akteure in einem Politikfeld eine Reihe von nicht
weiter hinterfragten Annahmen, die als wesentliche Grundlagen der Politik eine Auseinandersetzung erst ermöglichen. Derartige politikfeldspezifische Handlungsorientierungen bezeichne ich als „Policy-Institutionen“ (vgl. Heinelt 2003: 246; John/Cole 2000).14
Institutionen sind generalisierte Erwartungszusammenhänge, die
Verhaltensweisen der Akteure zugleich begrenzen wie auch ermöglichen
(Mayntz/Scharpf 1995c: 43, Scott 2001: 51, Jepperson 1991: 146).15 Mit
Rückgriff auf den soziologischen Neo-Institutionalismus lassen sich verschiedene Dimensionen bzw. Säulen („pillars“) von Institutionen unterscheiden, die jeweils spezifische Träger der Institutionalisierung ausbilden. Scott unterscheidet drei „institutionelle Säulen“: regulative, normative und kognitive.16 Die regulativen Elemente umfassen handlungs13 Ähnliche Überlegungen für interorganisationale Felder lassen sich sich in
der neo-instituionellen Organisationsforschung finden (vgl. Hoffmann
1999, DiMaggio/Powell 1991, Scott 2001, Windeler 2002).
14 Legt man die Unterscheidung von Göhler zwischen politischen und sozialen Institutionen zugrunde, so sind „Policy-Institutionen“, wie sie hier definiert werden, den sozialen Institutionen zuzurechnen (vgl. Göhler 1997).
Soziale Institutionen sind für Göhler „relativ auf Dauer gestellte, durch Internalisierung verfestigte Verhaltensmuster und Sinngebilde mit regulierender und orientierender Funktion“. Politische Institutionen sind hingegen „Regelsysteme der Herstellung und Durchführung verbindlicher,
gesamtgesellschaftlich relevanter Entscheidungen und Instanzen der symbolischen Darstellung von Orientierungsleistungen einer Gesellschaft“
(Göhler 1997: 28f).
15 Hasse/Krücken sprechen von „übergeifenden Erwartungsstrukturen [...],
die darüber bestimmen, was angemessenes Handeln und Entscheiden ist“
(Hasse/Krücken 1999: 7). Meyer et al. beschreiben Institutionen als „kulturelle Zurechnungen [...], unter deren Autorität Handlungen ausgeführt
werden und soziale Einheiten ihren Stellenwert beanspruchen“ (Meyer et
al. 2005: 40).
16 Diese Dimensionen korrespondieren mit den von DiMaggio und Powell
formulierten Mechanismen institutioneller Isomorphie: Zwang, normativer
27
SOZIALE STADTPOLITIK
begrenzende und -regulierende Aspekte (Regelsetzung, Beobachtung,
Kontrolle, Verhaltenssanktionierung). Die normativen Elemente beziehen sich auf Werte, Standards und Normen (Leitbildfunktion). Mit der
kognitiven Dimension ist die Wahrnehmung der Wirklichkeit und deren
sinnhafte Erschließung angesprochen (Problemdeutung) (Scott 2001:
47ff). Diese drei Säulen sind nicht einfach „da“, sondern vermitteln sich
über jeweils spezifische Träger. Derartige Träger sind der jeweiligen
Säule entsprechende Symbolsysteme, Beziehungssysteme, Routinen und
Artefakte (vgl. Scott 2001: 77). Während sich beispielsweise regulative
Elemente einer Institution über Gesetze vermitteln, die zu standardisierten Prozeduren führen (Regelbefolgung), werden normative Elemente
von Werten getragen und äußern sich in Rollenzuschreibungen. Kognitive Elemente wiederum werden über akzeptierte, als selbstverständlich
angesehene Kategorisierungen der wahrgenommenen „Wirklichkeit“
vermittelt, die spezifische Identitäten ausbilden.17
Ein Beispiel für eine Policy-Institution in der sozialen Stadtpolitik
ist das „Europäische Sozialmodell“. Die Strukturpolitik der Europäischen Gemeinschaften, innerhalb derer sich stadtpolitische Ansätze entwickelten, ist spätestens seit dem Vertrag von Maastricht an das „Europäische Sozialmodell“ gebunden, das als „wirtschaftlicher und sozialer
Zusammenhalt“ vertraglich verankert ist (Titel I Art. B, Titel II Art. 2).
Neben dieser regulativen Säule verbindet sich mit dem Europäischen
Sozialmodell, bei all seiner Vagheit und oftmals in Kontrast zum nordamerikanischen Sozialmodell formuliert, ein gewisser Wertekanon und
eine Moralvorstellung (somit eine normative Dimension der Institution
„Europäisches Sozialmodell“), die weit über die Verträge hinausstrahlt:
der regulierte Kapitalismus. In den Begründungen für ein (lokal-)
staatliches Tätigwerden gegen sozialräumliche Polarisierungstendenzen
in der „Europäischen Stadt“ (ein Leitbild mit ebenfalls hoher Bindungskraft) zieht sich dieses Sozialmodell als gemeinsamer Nenner durch
sämtliche stadtpolitischen Diskussionsbeiträge. Das Europäische Sozialmodell bietet sich allerdings auch als Beispiel für die Veränderbarkeit
von Institutionen – Institutionenwandel – an: Mit der Erklärung von
Lissabon im März 2000 haben die europäischen Regierungschefs dieses
Druck und Nachahmung (vgl. DiMaggio/Powell 1991: 67). In beiden Fällen geht es um Handlungsorientierungen in organisationalen Feldern. Gerade ihr Fokus auf interorganisationale Beziehungen in einem Handlungsfeld und ihre Sensibilität für normative und kognitive Aspekte macht diese
Beiträge so fruchtbar für das hier entwickelte Analysekonzept.
17 Solche Unterscheidungen sind selbstverständlich rein analytischer Natur.
Sie helfen in erster Linie dabei, einzelne Aspekte und Mechanismen von
Institutionen herauszustellen und somit die Komplexität der Wirkungsweise von Institutionen zu entschlüsseln.
28
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
Modell als nicht mehr zeitgemäß verworfen und „modernisiert“. Seither
ist das Label „Lissabon“ in den politischen Diskussionen zum Inbegriff
eines neuen, stärker wettbewerbsorientierten Sozialmodells – eines neuen Europäischen Sozialmodells – geworden.18 Auch „Lissabon“ sitzt auf
einer regulativen (Förderrichtlinien, Politikentwicklung über die Methode der offenen Koordinierung etc.), einer normativen („Europa bis zum
Jahr 2010 zur erfolgreichsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu machen“) und einer kognitiven Säule (Bezugsrahmen „Europa“).
Die Wandelbarkeit von Institutionen ist traditionell das zentrale
Problem des soziologischen Neo-Institutionalismus: Wenngleich Institutionen gesellschaftliche Stabilität und Ordnung sicherstellen, werden
diese Erwartungszusammenhänge selbst gesellschaftlich produziert. Institutionen sind somit nicht nur ein Zustand, sondern implizieren immer
auch einen Prozess. Für diese Überlegungen stellt die Arbeit von Peter
Berger und Thomas Luckmann einen wichtigen Bezugspunkt dar. Sie
beschreiben die Institutionalisierung von Tätigkeiten als einen Prozess
der Externalisierung, Objektivation und schließlich der Internalisierung
(vgl. Berger/Luckmann 2000: 65): „Institutionen haben immer eine Geschichte, deren Geschöpfe sie sind“ (Berger/Luckmann 2000: 58). Sie
sind „konstruierte Objektivität“ (Berger/Luckmann 2000: 64) und als
„‚Wissen‘ […] de facto integriert“ (Berger/Luckmann 2000: 69). Wenn
Institutionen selbst gesellschaftlich gestaltet werden, sind sie auch veränderbar und können schließlich auch wieder abgeschafft bzw. deinstitutionalisiert werden (vgl. Jepperson 1991). Institutionen entstehen
zudem nicht in einem Vakuum, sondern treffen immer auf schon bestehende Handlungsorientierungen (vgl. Scott 2001: 95, Meyer/Rowan
1991: 41). Die Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik geht einher
mit der Entlegitimisierung und De-Institutionalisierung tradierter stadtpolitischer Instrumente, insbesondere mit dem Rückzug aus dem sozialen Wohnungsbau (vgl. Krämer 2002: 198f, auch: Häußermann 2001).
Sie steht im Zusammenhang mit einem übergeordneten Wandel von
Staatlichkeit, in dem die Leitbilder – und Instrumente – des „kooperativen“ und des „aktivierenden“ Staates den bisherigen Wohlfahrtsstaat ablösen (vgl. hierzu Mezger/West 2000, Behrens et al. 2005).
Im Politikprozess sind die normative und die kognitive Dimension
einer Institution eng miteinander verwoben. Die politische Thematisie18 „Lissabon“ ist auch in stadtpolitischen Debatten zu einer allgegenwärtigen
Formel geworden. Wenn etwa Bürgermeister oder Verwaltungsvertreter
auf entsprechenden Konferenzen ihre Stadtentwicklungsstrategien präsentieren, findet sich derzeit kaum einen Beitrag, der ohne einen Verweis auf
die Bedeutung seiner Maßnahmen „für Lissabon“ auskommt.
29
SOZIALE STADTPOLITIK
rung eines gesellschaftlichen Zustands verläuft nicht wertfrei sondern ist
wesentlich beeinflusst von normativen Einschätzungen dieses Zustands
als gewünscht oder unerwünscht. Damit wird die analytische Trennung
dieser beiden Säulen problematisch und unscharf. Hierzu ein Beispiel: In
der kognitiven Dimension der sozialen Stadtpolitik ist die Beobachtung
einer zunehmenden sozialen Segregation, einer sozialräumlichen Ausdifferenzierung in den Städten leitend. Sie korrespondiert eng mit dem
Leitbild der „Europäischen Stadt“, in dem diese Entwicklung als „bedrohlich“ gilt (normative Dimension). Die soziale Stadtpolitik ist auch
eine Politik zur Bewahrung des Kulturmodells der europäischen Stadt
gegenüber der als fragmentiert und segregierten beschriebenen amerikanischen Stadt. Sehr deutlich wird dieser Aspekt v.a. in den Dokumenten
der Europäischen Kommission (vgl. hierzu Frank 2005). Ein zweites
Beispiel ist die Rede von „Quartierseffekten“ in den politikbegründenden Diskussionen: In den „benachteiligten Quartieren“, so die These,
führe eine „Problemkumulation“, eine Häufung sozialer Probleme, zu
einer zusätzlichen, sich selbst verstärkenden „Abwärtsspirale“. Auch
diese Beobachtung entbehrt nicht einer deutlich normativen Komponente, die indes empirisch recht schwer zu belegen ist (vgl. IfS 2004).19
Der Verwobenheit der kognitiven und normativen Dimension tragen
analytische Ansätze Rechnung, die im Unterschied zu Scotts DreiSäulen-Modell beide als eine symbolische Dimension zusammenfassen
und sich auf eine „Leitunterscheidung“ zwischen dieser symbolischen
und einer instrumentellen Dimension von Institutionen beschränken
(Brodozc 2002: 211, Lessenich 2003: 40). Der instrumentellen Dimension von Institutionen kommt dabei eine regulierende Funktion zu (sie
entspricht also der regulativen Dimension bei Scott), der symbolischen
Dimension kommt eine sowohl kognitiv als auch normative Orientierungsfunktion zu – Institutionen sind „Sinngebilde mit regulierender und
orientierender Funktion“ (Göhler 1994: 22, Lessenich 2003: 41). In seinem „politisch-soziologischen“ Ansatz unterscheidet Lessenich auch
zwischen Relationen (Regulierungsdimension) und Leitbildern (Orientierungsdimension) (Lessenich 2003: 38ff). Auf den normativ-kognitiven bzw. symbolischen Komplex bezieht sich auch Hofmann mit ihrem
Konzept der „impliziten Theorien in der Politik“ (Hofmann 1993).20 In
ihrer Studie über Technologiepolitik beobachtet sie bei den Akteuren im
19 Interessant ist, dass in frühen Beiträgen auch von „positiven“ Quartierseffekten die Rede ist, vgl. etwa Herlyn et al. 1991 sowie die „neighbourhood effects“ bei Cheshire/Hay 1989.
20 Mit dem Begriff der impliziten Theorien bezieht sich Hofmann auf die
Überlegungen von Pressmann/Wildavsky (1973: XV): „policies imply
theories“ (vgl. Hofmann 1993: 23).
30
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
Politikprozess „bemerkenswerte Divergenzen im Verständnis von Technikentwicklung“ und stellt fest,
„dass sich politische Strategien und Steuerungsversuche eben nicht als naturwüchsige Antworten auf objektive Problemlagen, Machtverhältnisse und
Handlungszwänge dechiffrieren lassen, sondern als Interpretationen derselben
verstanden werden müssen“ (Hofmann 1993: 21).
„Politiken“, so ihre These, „berufen sich auf generalisierte, mit Wahrheitsansprüchen versehene Interpretationen gesellschaftlicher Entwicklungs- und Wirkungszusammenhänge“ (Hofmann 1993: 208). Ihre
Akzeptanz beziehen politische Konzepte entsprechend nicht aus ihrer
Wirkung, sondern in erster Linie „aus der Plausibilität, der inhärenten
Stimmigkeit ihrer Annahmen“ (Hofmann 1993: 242):
„Deutungsleistungen und ihre Festschreibung in Theoriegebäuden [stellen] eine zentrale, praktisch folgenreiche Dimension politischer Macht [dar]“
(Hofmann 1993: 245).
Die „Prämissen, Axiome und Annahmen, die jeweilige Interventionsformen über ihren Gegenstand enthalten“, bezeichnet Hofmann als „implizite Theorien; Theorien also, die nicht als solche deklariert werden“
(Hofmann 1993: 208). In dieselbe Richtung weist auch Nullmeier in seinem wissenspolitologischen Ansatz:
„Der spezielle Typus eines politisch dominanten Deutungsmusters prägt […]
den jeweiligen Politikverlauf“ (Nullmeier 1997: 114).
Zwischen den impliziten Theorien einer Politik und ihrer regulativen, instrumentellen Ausgestaltung können durchaus Brüche liegen. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn den Akteuren aufgrund verfassungsmäßig
geregelter Kompetenzverteilungen in der Politikgestaltung nur ein begrenzter Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Für die soziale
Stadtpolitik hat Walther (2002b, 2004a, 2004b) am Beispiel des BundLänder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf –
die Soziale Stadt“ nachdrücklich auf einen solchen „Geburtsfehler“ hingewiesen:
„Seine Logik investiver Interventionen nach Art. 104 (a) GG steht im Gegensatz zu seinen sozial transformierenden Intentionen“ (Walther 2004b: 64,
H.i.O.).
31
SOZIALE STADTPOLITIK
Der Verfassungsrahmen steht sowohl dem „erklärten Ziel der direkten
Beeinflussung der sozialen Verhältnisse“ wie auch dem „integrierten
Ansatz“, dem Ziel der Ressourcenbündelung, entgegen (ebd.: 64). Diese
Ambivalenz berge aber durchaus auch „positive Handlungsprämissen,
die sich als Öffnung für neue Problemlösungen deuten lassen“ (ebd.:
65). So sei in der Umsetzung der Politik beides möglich: „Bündnisse der
Beharrung“ ebenso wie das Entstehen von „Veränderungskoalitionen“
(ebd.: 68).21 Mit anderen Worten: Die Akteure sind mit widersprüchlichen regulativen und normativ-kognitiven Vorgaben konfrontiert, die sie
in ihrer Arbeit integrieren müssen.22 Wie sie diese Aufgabe lösen, ist
wiederum abhängig von ihrer Interpretation der Politik, die beeinflusst
ist von ihren eigenen, institutionell geprägten Problemdeutungen.
Für den Umgang mit derartigen Ambivalenzen ist die Arbeit von
Meyer/Rowan (1983/1991) instruktiv. Sie arbeiten heraus, wie Organisationen, zu denen ja auch Verwaltungen, Parteien, Planungsbüros und
Stadtteilvereine zählen, inkonsistente und widersprüchliche Anforderungen balancieren, indem sie eine nach außen sichtbare Formalstruktur mit
ihrer inneren Aktivitätsstruktur nur lose koppeln. Brunsson (1989) hat
diese Überlegungen auf die Analyse politischer Organisationen angewandt. Angesichts vielfältiger und widersprüchlicher Erwartungen werden politische Entscheidungen überhaupt erst möglich, indem nach außen gerichtete, politische Rhetorik („talk“) und faktisches Verwaltungshandeln („action“) voneinander getrennt werden.23 Politische Hand-
21 Ähnlich argumentiert auch Davies mit Blick auf Stadterneuerungspartnerschaften in Großbritannien, in denen Vertreter der lokalen Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung zusammenkommen. Diese Partnerschaften sind seiner Beobachtung zufolge nicht durch einen gemeinsamen, neuen Steuerungsmodus („new governance“) gekennzeichnet, der
ihnen bei ihrer Einführung mit auf den Weg gegeben worden war, sondern
durch eine instabile und jeweils spezifische Mischung aus alten und neuen
Steuerungsformen (Davies 2004: 582). Aus dieser Einschätzung heraus
empfiehlt er, nicht davon auszugehen, dass „Partnerschaft“ zu einer handlungsleitenden Institution geworden sei, sondern diese Partnerschaften
eher als Arenen zu verstehen, in denen unterschiedliche Werte und Steuerungslogiken konkurrieren und auf jeweils spezifische Weise integriert
werden: als „path-shaping arenas in which different values and governing
mechanisms compete“ (Davies 2004: 582).
22 Zur Orientierung an „widersprechenden Ordnungen“ siehe grundlegend
Weber 1980: 16.
23 In eine ähnliche Richtung weisen Überlegungen von Offe über „disjunktive Politik“, die relative Isolation von ökonomischen Funktionsproblemen
und Legitimationsproblemen durch das politisch-administrative System
(Offe 1969, 1973, Schmals 1988: 173). Schmals hat diese Überlegungen
auf die Stadterneuerung angewandt und diskutiert für diesen Politikbereich
32
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
lungsfähigkeit wird, so die These, über „decoupling“ bzw. über die „Organisierung von Heuchelei“ („Hypocrisy“) hergestellt (Brunsson 1989,
siehe auch Hasse/Krücken 1999: 29).24 Mit diesen Überlegungen lässt
sich die widersprüchlich erscheinende Kopplung von Instrumenten und
Zielen in den Programmen der sozialen Stadtpolitik nachvollziehen. Und
auch in den Umsetzungsstrukturen vor Ort, in den Stadtteil- bzw. Quartiersmanagementsystemen, ist angesichts der diffusen, oftmals überzogenen und widersprüchlichen Erwartungen und der ambivalenten Programmvorgaben eine solche „Überlebensstrategie“ zu erwarten.25
Ein neo-institutioneller Begriff der Policy-Institution, so möchte ich
festhalten, ist mit seiner konstruktivistischen Grundlage und seiner
Mehrdimensionalität ebenso für die Rekonstruktion der Politikformulierung hilfreich wie für die Analyse der programmgewordenen Politik und
ihrer Umsetzung. In der Stadtpolitikforschung waren allerdings institutionelle Ansätze lange Zeit verpönt und geradezu ausgeschlossen. Wie
Lowndes (2001) für die angelsächsische Debatte zeigt, hat sich das
Konzept der „Stadtpolitik“ regelrecht in Abgrenzung zu einem „traditionellen Institutionalismus“ entwickelt, der seit den 1960er Jahren für seinen beschränkten Fokus auf formale parlamentarische Politikprozesse
kritisiert wurde. Als wegweisend galt etwa die von Dahl (1961) gestellte
Frage „who governs?“ Seither wurde es zum „akademischen Allgemeingut“, unter „urban politics“ weit mehr zu verstehen als „local government“ und die Sphäre des Politischen in die Gesellschaft auszudehnen.
Lowndes unterstellt der Stadtpolitikforschung – und da nimmt sie keine
Strömung aus –, dass sie dabei einen „vulgären Institutionalismus“ kre-
Aspekte „institutioneller, instrumenteller und ressortbezogener Disjunktion“ (Schmals 1984: 80ff, Schmals 1988: 173).
24 Brunsson leitet aus zwei Legitimationsgrundlagen von Organisationen –
interner Handlungsfähigkeit („organizational action“) sowie Reflektion
inkonsistenter Erwartungen von außen („Reflection of inconsistencies“ –
zwei organisationale Idealtypen ab: „Action Organisation“ und „Political
Organization“. Während die Action Organization produktorientiert und
durch eine starke, von den Mitgliedern geteilte „organizational ideology“
geprägt ist, zeichnet sich die Political Organization durch ihre interne
Konflikthaftigkeit aus. Eine typische Action Organization wäre eine tayloristische Fabrik, ein Beispiel für eine Political Organization ein Parlament (vgl. Brunsson 1989: 13-39).
25 Das bedeutet etwa für die soziale Stadtpolitik in Deutschland, dass der
Versuch, Probleme der Disjunktion in einem integrierten Ansatz zu lösen,
in dem gewählten Weg eines Programms nur indirekt aufgeht – nicht
durch eine integrierte Politik (die das Programm nicht leisten kann), sondern über die Formulierung einer solchen als Vision – und dadurch die
Demonstration von politischem Willen – bei zugleich sektoral organisierter Politikpraxis.
33
SOZIALE STADTPOLITIK
iert habe, eine „Karikatur des traditionellen Institutionalismus“, um sich
gegen diese Negativfolie zu entfalten:
„‚Institutionalism‘ has been discursively constructed as the ‚other‘ within the
study of urban politics. ‚Institutionalism‘ is the analytical framework against
which new approaches react, establishing their identity and legitimacy through
being ‚not institutionalism‘. Although rarely explored, this version of institutionalism is a sad and misleading caricature of the state of institutional theory
today“ (Lowndes 2001: 1956).
In den letzten zwei Jahrzehnten sind urbane Regime, lokale Partnerschaften und neue Formen städtischer Governance in den Mittelpunkt
der Stadtpolitikforschung gerückt. Es geht dabei um die Interaktion von
Akteuren in lokalen Politikprozessen, zu denen neben Parteien und Politikern auch und insbesondere Fachverwaltungen, Verbände, Initiativgruppen etc. gerechnet werden (vgl. Heinelt 2004, Pierre 1999).26 Auch
durch diese Arbeiten zieht sich die Konstruktion eines „vulgären Institutionalismus“ als Negativbild, wie Lowndes etwa für die „Urban
Regime“ Theorie zeigt. So stellt beispielsweise Harding informelles
Verhandeln, stillschweigendes Verstehen und Anreizstrukturen als Elemente städtischer Regime heraus, um zugleich darauf zu verweisen, dass
diese Erkenntnisse mit „institutionalist and policy-oriented approaches“
nicht möglich wären (Harding 2000: 71). Ein ähnliches Beispiel, diesmal aus der Urban Governance Forschung, ist die Arbeit von DiGaetano
und Strom (2003). Sie haben einen Ansatz entwickelt, in dem sie unterscheiden zwischen der „institutionellen Basis“ und den „GovernanceModi“ in stadtpolitischen Prozessen. Die „institutionelle Basis“ gilt
ihnen dabei als Formalstruktur, als „organizational means by which
collective decisions are made and carried out“. Die „modes of governance“ hingegen verweisen in ihrem Konzept auf „informal arrangements
that define the governing relationships among and within formal institutions implicated in urban politics“ (DiGaetano/Strom 2003: 363). Zusammengenommen bilden die ‚formellen institutionellen Arrangements‘
und die ‚informellen Governancebeziehungen‘ dann ein „institutionelles
Milieu“:
26 Hierzu Pierre: „In sum, theories of urban governance emphasize outcomes
over formal political processes and public-private interaction over formal
(legal) policy implementation” (Pierre 1999: 377).
34
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
„Institutional Milieux are the complexes of formal and informal political and
governmental arrangements that mediate interactions among the structural
context, political culture, and political actors“ (DiGaetano/Strom 2003: 363).
Der Institutionenbegriff in diesen Ansätzen ist sehr eng gefasst, er bezieht sich auf formale Strukturen und Regeln und kommt dem Begriff
der Organisation recht nahe. Der Institutionenbegriff, wie er meinen
Ausführungen zugrunde liegt, grenzt sich hiervon klar ab. PolicyInstitutionen im hier verwendeten Sinne sind keine Organisationen oder
formellen Beziehungssysteme, sondern generalisierte Erwartungsstrukturen der Akteure im Politikprozess. Mit einem solchen, soziologischen
Institutionenbegriff und dem Rückgriff auf die Organisationssoziologie
trage ich, auch wenn dies paradox erscheint, gerade den Thesen der Forschung zu Urbanen Regimen und Urban Governance Rechnung, wo es
ja um das Auftreten neuer Akteure im Politikprozess geht (vgl. Pierre
1999, DiGaetano/Strom 2003). Mit dem soziologischen Institutionenbegriff wird es möglich, die unterschiedlichen Handlungsorientierungen
der verschiedenen Akteure herauszuarbeiten, gerade auch wenn sie gemeinsam „Institutionenpolitik“ – die „zielgerichtete Transformation der
institutionellen Grundlagen […] [von] Politik und Verwaltung“ (Haus
2005: 7) – betreiben.27
Diese Überlegungen finden sich auch bei Jon Pierre (1999). Im Kontrast zu DiGaetano/Strom, die zwischen informellen Governance-Modi
und formalen Institutionen trennen, sucht er die institutionellen Grundlagen von lokalen Governance-Konstellationen. Ihm geht es also in erster Linie um eine umfassende Perspektive auf lokale Politikprozesse, die
diese Grundlagen („value systems“) berücksichtigt:
27 Dem Konzept der Institutionenpolitik liegt üblicherweise ein politischer
Institutionenbegriff zugrunde, es geht um die Veränderung politischer Institutionen. Allerdings wird von einigen Autoren die „kognitiv-normative
Überbaustruktur“ durchaus berücksichtigt (Haus 2005: 19 unter Verweis
auf Hesse/Benz 1988: 74). Dies wird jüngst bei Michael Haus besonders
deutlich. Er sieht „Institutionenpolitik selbst von einem institutionellen
Kontext geprägt […], welcher Regeln vorgibt, korporative Akteure konstitutiert, Ressourcen zur Verfügung stellt und Reformkosten mit sich bringt,
aber auch mit Vorstellungen von normativer Angemessenheit verbunden
ist. Der institutionelle Kontext prägt den gesamten Ablauf des policy making“ (Haus 2005: 23, H.i.O.). Für einen dezidiert soziologischen Begriff
der Institutionenpolitik siehe Lepsius 1995. Er bezeichnet damit eine „bewusste Einflussnahme auf den Grad und die Richtung der Leitideen, die
institutionalisiert und de-institutionalisiert werden“ (Lepsius 1995: 400,
vgl. auch Sack 2005: 134).
35
SOZIALE STADTPOLITIK
„[…] because different configurations of the governance process offer different actors’ participation and influence, one also must look at the economic, political, and ideological framework within which these processes are embedded.
These value systems constitute the institutions of urban governance“ (Pierre
1999: 377).
Pierres Ansatz überwindet somit auch die in der Stadtforschung verbreitete Engführung des Institutionenbegriffs:
„[…] institution refers to overarching systems of values, traditions, norms, and
practices that shape or constrain political behavior“ (Pierre 1999: 373).
Ähnlich wie Pierre arbeitet auch die kommunikative Planungstheorie mit
einem breit gefassten Institutionenbegriff (vgl. Healey 1997, Forester
1999). Mit dem Konzept der „institutional capacity“ wird dort die
„overall quality of the collection of relational networks in a place“
bezeichnet (Healey 1997: 61). Es geht um eine bestimmte Perspektive
auf Planungsprozesse: Nicht interessengeleitete Akteure, sondern Beziehungen und Diskurse sollen mit einem „institutionalist approach“ berücksichtigt werden (Healey 1997: 31-71, Healey/Cars et al. 2002: 24).
Stadtplanung, so der Tenor, müsse sich die Entwicklung von „institutional capacity“ zur Aufgabe machen und zugleich anerkennen, dass die
Handlungen lokaler Akteure institutionell geprägt sind (Zimmermann
2005: 164ff, Healey/Cars et al. 2002, Lowndes/Wilson 2001).28
Dieses Institutionenverständnis kommt dem in meiner Analyse angewandten Konzept nahe. Ich möchte allerdings noch eine zweite Unterscheidung zwischen der hier eingenommen Perspektive und den diskutierten Ansätzen der Stadtpolitikforschung herausstellen, die meinen
Blickwinkel auch von Pierres Zugang und von der kommunikativen Planungstheorie abgrenzt. Der Begriff der Stadtpolitik dient oftmals der
Ausweitung der Perspektive über den Rahmen der Kommunalpolitik
hinaus auf sämtliche auf lokaler Ebene stattfindenden Politikprozesse
(vgl. Heinelt 2004). Mit dem Begriff der sozialen Stadtpolitik hingegen
sind nicht in erster Linie lokale Politikprozesse angesprochen, sondern
ein bestimmter Politiktypus (eine „Programmfamilie“, Krummacher et
al. 2003: 51ff), der sich in seiner Zielsetzung auf Städte bzw. vielmehr
auf „benachteiligte Stadtteile“ bezieht, der also „lokal wirksam“ ist (vgl.
Alisch 2002: 78). Soziale Stadtpolitik verstehe ich somit als ein auf ein
bestimmtes Policy-Issue – „benachteiligte Stadtteile“ – bezogenes Inter28 Für die kommunikative Planungstheorie bildet die Strukturationstheorie,
wie sie insbesondere von Giddens formuliert wurde, einen wichtigen Bezugspunkt (vgl. Healey 1997: 31-71).
36
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
aktionsfeld. Der Blick richtet sich dann – im Unterschied zur lokalen Politikforschung – nicht in erster Linie auf die lokale Ebene, sondern auf
die Arenen, in denen das auf dieses Thema bezogene Policy-Making
stattfindet. Dem Mehrebenen-Charakter der Politik entsprechend umfasst dies die Politiknetzwerke auf europäischer Ebene ebenso wie auf
nationaler, regionaler, städtischer und auf Stadtteil-Ebene sowie ihre
vertikalen Beziehungen untereinander. Um die Institutionalisierung der
sozialen Stadtpolitik zu rekonstruieren, sind alle diese Ebenen – und ihre
wechselseitige Beeinflussung – zu berücksichtigen.
Für dieses Ansinnen ist die hier skizzierte neo-institutionelle Perspektive von zweifachem Nutzen. Im ersten – vornehmlich auf die Regelungsstruktur bezogenen – Schritt der Untersuchung, wenn es um das
Agenda-Setting für die stadtpolitischen Programme geht, dient dieser
Ansatz der Rekonstruktion der Entscheidungsprozesse. Hier werden die
handlungsleitenden Policy-Institutionen der Akteure im Politikprozess
berücksichtigt. Im zweiten Schritt geht es um die Konkretisierung und
Ausgestaltung der Programme durch die Akteure vor Ort (Leistungsstruktur). Hier bildet die soziale Stadtpolitik mit ihren regulativen sowie
normativ und kognitiv orientierenden Elementen selbst eine PolicyInstitution (die jedoch noch schwach institutionalisiert und gleichsam
prekär ist, wie wir sehen werden). Wie in Tabelle 2 zusammengefasst,
besteht die regulative Säule, die Instrumentierung der sozialen Stadtpolitik aus Förderprogrammen, die in einem integrierten Handlungskonzept
konkretisiert und mit einem (meist) Quartiersmanagement genannten
Steuerungssystem umgesetzt werden. Handlungsorientierung bieten die
mit der Politik verbundenen Leitbilder und Problemdeutungen, die sich
in den politikbezogenen Diskursen durchgesetzt haben und den Förderrichtlinien zugrunde liegen. Von Interesse ist nun, wie diese Institution
durch die Akteure interpretiert wird und inwiefern sie ihr Handeln an
den – ambivalenten – Orientierungen der sozialen Stadtpolitik ausrichten.
37
SOZIALE STADTPOLITIK
Tabelle 2: Soziale Stadtpolitik als Policy-Institution
Regulierung
Orientierung
Regulativ
(Instrumente)
•
•
•
EU-Ebene: Strukturpolitik/
EFRE
Bundes- und Länderebene:
Städtebauförderung/
BauGB
Lokale Ebene: Integriertes
Handlungskonzept und
Quartiersmanagement
Normativ
(Leitbild)
•
•
•
„Europäische
Stadt“
„Soziale
Stadt“
„Aktivierender
und kooperativer Staat“
Kognitiv
(Problemdeutung)
•
•
•
Soziale Ausgrenzung
„Spaltung der
Städte“
lokale Steuerungskrise
Policy-Diskurse
Der Begriff des Diskurses ist ebenso schillernd wie der der Institution.
Zunächst lassen sich unter einem Diskurs jegliche Formen interpersonaler Konversation fassen (vgl. Donati 2001: 147, Hajer 1995: 42ff, Keller
2001: 128ff).29 In einer programmatischen Definition bei Foucault wird
deutlich, dass im Begriff des Diskurses neben einer textlichen Ebene, einem Aussagesystem, dabei immer auch diskursive Praktiken angesprochen sind: Diskurse sind für ihn „als Praktiken zu behandeln, die systematisch die Gegenstände bilden, von denen sie sprechen“ (Foucault
1981: 74). Mit anderen Worten: Diskurse sind „geregelte Praktiken der
Deutungsproduktion und Wirklichkeitskonstitution“ (Keller 2001: 123).
In Rückgriff auf Foucault versteht auch Maarten Hajer, ein wesentlicher
Vertreter der diskursanalytischen Policy-Forschung, einen Diskurs als
ein „Ensemble von Ideen, Konzepten und Kategorien [...], durch die ein
Phänomen mit Bedeutung versehen wird und das durch ein benennbares
Set von Praktiken hervorgebracht wird“ (Hajer 2004: 275). Politische
Diskurse beziehen sich auf als „politisch“ klassifizierte Themen und
Probleme. Wenn sich der Diskurs um eine erkennbare Politik im Sinne
einer Policy entfaltet, ist von einem Policy-Diskurs zu sprechen.
Vivienne Schmidt bietet hier folgende Definition an:
„Policy discourse is the sum of policy and political actors’ accounts of a policy
programme’s purposes, objectives and ideals which serve as a guide to action
29 Für eine Übersicht über die Vielfalt unterschiedlicher Diskursbegriffe
siehe Keller 1997.
38
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
by defining the concepts and norms to be applied, identifying the problems to
be solved, explaining the methods to be followed, developing the policy instruments to be used, and, all in all, framing the national policy discussion
within a given policy arena […]“ (Schmidt 2002: 214).30
Ein Policy-Diskurs umfasst die regulativen, normativen und kognitiven
Strukturen einer Politik und stellt damit einen Rahmen für die politikbezogenen Diskussionen her. Diskursanalytische Policy-Forschung befasst
sich mit solchen Bedeutungen, Interpretationen und der Konstruktion
von Wirklichkeiten im Politik-Prozess (vgl. Nullmeier 2001: 288). Politisches Handeln orientiert sich diesen Ansätzen gemäß an Diskursen, die
es mit Bedeutung ausstatten (Fischer 2003: 23). Hier wird schon deutlich, dass Policy-Diskurse und Policy-Institutionen in einem engen, rekursiven Verhältnis zueinander stehen: Institutionen sind zugleich Medien wie Resultat von Diskursen. Vertreter eines diskursanalytischen
Ansatzes argumentieren etwa, dass Institutionen selbst diskursiv konstruiert sind:
„For the discourse analysts the institution itself is constituted by the discourse.
That is, the institution loses its established meanings outside of the discourse.
There is no objective institution independent of these meanings“ (Fischer
2003: 44).
Zugleich wird auf die Institutionalisierung von Diskursen in bestimmten
institutionellen Arrangements verwiesen. Dann geht es darum,
„die institutionellen Dimensionen des Diskurses herauszuarbeiten: Wo werden
Dinge gesagt, und wie werden spezifische Sichtweisen in einer Gesellschaft
‚strukturiert‘ und verankert, während die Gesellschaft gleichzeitig durch sie
strukturiert wird?“ (Hajer 1997: 110).
Die komplementären Perspektiven des „diskursiven Institutionalismus“
(Schmidt/Radaelli 2004) und der „institutionellen Diskursanalyse“
(Hajer 1995, 1997, 2004) machen diesen Zusammenhang deutlich. Der
30 Eine weitere Definition bieten Rein/Schön an: „We use the term policy
discourse to refer to the interactions of individuals, interest groups, social
movements, and institutions through which problematic situations are
converted to policy problems, agendas are set, decisions are made, and
actions are taken. We recognize policy analysis as a form of intellectual
activity that may function as cause or consequence of movements within
the processes of a larger policy discourse“ (Rein/Schön 1993: 145, H.i.O.).
Rein/Schön greifen dabei auf einen politischen Institutionenbegriff zurück,
von dem ich mich abgrenze. Ich würde hier eher von Organisationen bzw.
kollektiven Akteuren sprechen.
39
SOZIALE STADTPOLITIK
von Maarten Hajer eingeführte Begriff des „institutionellen Konstruktivismus“ kommt dabei, so beobachtet Frank Nullmeier, „einem soziologischen und organisationstheoretischen Institutionalismus recht nahe,
der sich in vielerlei Hinsicht kaum von konstruktivistischen Überlegungen unterscheidet, aber durch die Zentralstellung des Wortes ‚Institution‘ immer ein Changieren zwischen traditioneller Institutionenanalyse
und interpretativem Vorgehen ermöglicht“ (Nullmeier 2001: 289). Hajer
spricht von „Diskursinstitutionalisierung“, wenn sich ein Diskurs „in einem bestimmten institutionellen Arrangement manifestiert“ (vgl. Hajer
1995: 61; wortgleich auch Hajer 2004: 278). Auch im Konzept der wissenssoziologischen Diskursanalyse bei Keller (2001, 2004) wird die rekursive Verschränkung von Diskursen und Institutionen offensichtlich:
„Diskurse sind institutionalisierte, nach verschiedenen Kriterien abgrenzbare
Bedeutungsarrangements, die in spezifischen Sets von Praktiken (re)produziert
und transformiert werden. Sie existieren als relativ dauerhafte und regelhafte,
d.h. zeitliche und soziale Strukturierung von (kollektiven) Prozessen der Bedeutungszuschreibung. Sie werden durch das Handeln von sozialen Akteuren
‚real‘, stellen spezifisches Wissen auf Dauer und tragen umgekehrt zur Verflüssigung und Auflösung institutionalisierter Deutungen und scheinbarer Unverfügbarkeiten bei. Diskurse kristallieren oder konstitutieren Themen als gesellschaftliche Deutungs- und Handlungsprobleme“ (Keller 2004: 205).
Eine Diskursperspektive kann also erhellend für die Analyse von Institutionenwandel sein, zugleich kommt die Analyse von Diskursen nicht
ohne ihre institutionelle Einbettung aus. Policy-Diskurse sind somit der
überindividuelle und interorganisationale Ort, an dem sich PolicyInstitutionen manifestieren.31 Dabei kommen ihnen, wie Vivienne
Schmidt herausarbeitet, verschiedene Funktionen zu: eine kommunikative Funktion, indem die Politik dargestellt und erläutert wird; eine
normative Funktion, indem sie die Notwendigkeit einer Politik
veranschaulichen, und eine kognitive Funktion, wenn sie zeigen, dass
die politische Reaktion dem Problem angemessen ist. Schließlich erfüllen Diskurse noch eine koordinierende Funktion, indem sie eine gemeinsame Sprache und einen Rahmen für die Entwicklung einer Programmatik bereitstellen (vgl. Schmidt 2002: 210). Mit diesen Funktionen ist
deutlich, dass diskursive Prozesse einen gewissen Grad an Öffentlichkeit
31 In der Position von Phillips/Lawrence/Hardy sind Diskurse konstitutiv für
die Institutionalisierung von Institutionen: „[...] we believe institutions are
constituted through discourse and that it is not action per se that provides
the basis for institutionalization but, rather, the texts that describe and
communicate those actions“ (Phillips/Larence/Hardy 2004: 636).
40
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
und Konflikthaftigkeit voraussetzen (vgl. Schwab-Trapp 2001: 263):
Diskursbeiträge können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie öffentlich
gemacht werden, und ein Diskurs über sie kann sich nur entfalten, wenn
konkurrierende Deutungsangebote in einen „Kampf der Interpretationen“ treten (vgl. Schwab-Trapp 2001: 273).
Aber wie lassen sich nun Policy-Diskurse analysieren? Die Vielzahl
an Angeboten zur Strukturierung einer Diskursanalyse ist im Detail
recht unübersichtlich (siehe die Beiträge in Keller et al. 2001) und die zu
wählende Perspektive und Methode schließlich vom zu beobachtenden
Diskurs abhängig. Ich orientiere mich an den Überlegungen zu einer
wissenssoziologischen Diskursanalyse (Keller 1998, 2001, 2004), an einer diskursanalytischen politischen Soziologie (Schwab-Trapp 2001:
266) und an Beiträgen zur diskursanalytischen Policy-Forschung (Hajer
1995, 1997, 2004, Schmidt 2002, Fischer 2003). Diese Ansätze nehmen
– mit unterschiedlichen Akzentuierungen – neben der inhaltlichen Strukturierung der Diskurse die am Diskurs teilnehmenden Akteure sowie die
diskurskonstituierenden Praktiken in den Blick.
Diskurse bilden sich um Auseinandersetzungen, in denen verschiedene Sichtweisen auf ein (Policy-)Issue konkurrieren (Schwab-Trapp
2001: 273). Die Diskursbeiträge, über die sich distinkte „Deutungsarrangements“ (Keller 2001: 132) entwickeln, können verschiedene Formen annehmen. Keller (2001) unterscheidet in seiner Analyse Deutungsmuster, diskursspezifische Interpretationsrepertoires sowie Erzählungen und Story-Lines, in denen die Deutungen integriert werden. Bei
Hajer (1995, 1997, 2004) bilden die Story-Lines das zentrale Analysekonzept: kurze, hochverdichtete Erzählungen, „Zusammenfassungen“
der Erzählungen über ein Phänomen. Sie bieten Orientierung, einen „roten Faden“, sind aber zugleich aufgrund ihrer Schlagwortartigkeit
durchaus mehrdeutig und verdecken Ambivalenzen bisweilen eher als
dass sie Klarheit schaffen. In seinem Beispiel des „Saurer Regen“Diskurses fungiert als Story-Line beispielsweise die Aussage, „dass das,
was aufsteigt, auch wieder herunterkommen muss“ (Hajer 2004: 277).
Ähnlich argumentieren auch Martin Rein und Donald Schön in ihrer Arbeit über das „Framing“ von Argumenten in Politikdiskursen (Rein/
Schön 1993): In Politikdiskursen werden als problematisch gedeutete Situationen in Politikprobleme konvertiert und Handlungsprogamme beschlossen.32 In einem Diskurs setzen die Akteure „Rahmen“ („frames“)
ein, mit deren Hilfe die Problemdeutungen systematisiert und handhabbar gemacht werden (ebd.: 146). Als „Framing“ bezeichnen sie „a way
32 Rein/Schön greifen hier auf Überlegungen von Goffmann (1974), Minsky
(1978) und Gamson/Lasch (1983) zurück (vgl. Rein/Schön 1993: 146).
41
SOZIALE STADTPOLITIK
of selecting, organizing, interpreting, and making sense of a complex reality to provide guideposts for knowing, analyzing, persuading, and acting“ (ebd.: 146). Im Zuge des „Framing“ wird ein Problem zunächst
einmal benannt („naming“), und schon die Bezeichnung des Problems
selbst strukturiert die Aufmerksamkeit und kann bestimmte Lösungswege als naheliegend suggerieren:
„The name assigned to a problematic terrain focuses attention on certain elements and leads to neglect of others. The organizing of the things named
brings them together into a composite whole. The complementary process of
naming and framing socially constructs the situation, defines what is problematic about it, and suggests what courses of action are appropriate to it“
(Rein/Schön 1993: 152).33
Story-Lines und Frames dienen als Referenzpunkte und Orientierung für
die Diskursteilnehmer. Wenn verschiedene Teilnehmer ein bestimmtes
Set an Story-Lines verwenden, bilden sie eine Diskursgemeinschaft bzw.
eine Diskurskoalition (Schwab-Trapp 2001: 270, Hajer 2004: 277). Diskursgemeinschaften können unterschiedlich formalisiert sein; hierzu
zählen so diffuse Arrangements wie „die Rechte“ oder „die Linke“
ebenso wie Organisationen, Gewerkschaften und Verbände. Unabhängig
von ihrer Struktur bindet diese Akteure ihre gemeinsame Bezugnahme
auf spezifische Story-Lines zusammen. Dabei, das zeigt Hajers Studie
eindrücklich, müssen sie sich nicht gänzlich verstehen. Gerade in Diskursen auf europäischer Ebene, wo die Teilnehmer trotz unterschiedlichsten Muttersprachen meist auf Englisch kommunizieren, sind
Schlüsselbegriffe oft mehrdeutig und können widersprüchliche Interpretationen bewirken.34
33 Ähnlich argumentieren auch Crozier/Friedberg: „Die Lösung eines Problems hängt von der Art ab, wie es definiert worden ist. Entsprechend der
jeweiligen Rationalität, die dabei zur Anwendung kommt, kann man auch
ungefähr voraussagen, wie es gelöst werden wird“ (Crozier/Friedberg
1979: 226f).
34 Ein Beispiel aus dem Diskurs zur sozialen Stadtpolitik ist der Begriff der
„Partnerschaft“ im Zusammenhang mit Stadterneuerungspolitiken. Auf
verschiedenen europäischen Fachtagungen zu diesem Thema konnte ich
beobachten, wie Teilnehmer regelmäßig „aneinander vorbei“ redeten und
sich doch verstanden. Während britische Stadtplaner und Politiker den
Begriff mit „public-private-partnerships“ und der wettbewerbsorientierten
Stadtpolitik unter Thatcher und Mayor in Verbindung bringen, ist bei
französischen Akteuren eine eher etatistische Sichtweise dominant, die
sich auf Verträge zwischen unterschiedlichen Regierungsebenen bezieht.
Skandinavische und südeuropäische Teilnehmer wiederum assoziieren mit
dem Begriff in erster Linie eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft in politische Entscheidungsprozesse. Selbstverständlich ist diese Unterscheidung
42
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
Diskursgemeinschaften werden im Diskurs von Wortführern repräsentiert, von „diskursiven Eliten“ (Schwab-Trapp 2001: 271). Ihre Beiträge markieren einerseits die Position einer bestimmten Gemeinschaft
in der diskursiven Auseinandersetzung, zugleich sind sie „wertvoll“ für
andere Teilnehmer: Aufgeladen mit der Autorität des Urhebers können
sie das Gewicht der eigenen Deutungsangebote verstärken (vgl. SchwabTrapp 2001: 272f). Neben Diskursinhalten und Akteuren sind schließlich die Praktiken in den Blick zu nehmen, mittels derer ein Diskurs
konstituiert wird (siehe hierzu auch Keller 2001: 130ff): Wo und wie
finden die Auseinandersetzungen der Diskursgemeinschaften im diskursiven Feld über unterschiedliche Diskursformationen statt? Wo werden
Diskurse produziert, wo werden sie aktualisiert?
Für den Diskurs zur sozialen Stadtpolitik geht es dabei in erster Linie um die Diskurse der Politik-beratung. Ich möchte zwischen zwei
Formen diskurskonstituierender Praktiken unterscheiden: zum einen findet sich eine Vielzahl an Politikdokumenten, Konzepten, Entwürfen von
politischen Programmen und auf diese gerichtete Kommentare etc. Sie
sind nicht öffentlich, kursieren in den Policy-Netzen – insbesondere im
Bereich der Regelungsstruktur – und beziehen sich meist direkt auf einzelne Programme. Zum anderen ist gerade im Bereich der sozialen
Stadtpolitik eine hohe Zahl an Veranstaltungen – Konferenzen, Fachtagungen, oftmals in einer Verbindung von wissenschaftlichen und programmatischen Beiträgen mit Besichtigungen politikrelevanter Projekte
in der jeweils austragenden Stadt, mit messeähnliche Ständen etc. – zu
beobachten, bei denen sich die Akteure im Feld treffen und austauschen.
Hier ist in der Regel eine größere Öffentlichkeit anzutreffen, die Politiker, Verwaltungsmitarbeiter und Vertreter von Verbänden ebenso umfasst wie Vertreter von NGOs, Wissenschaftler, Studierende und Journalisten. Diesen Veranstaltungen kommt im Politikprozess eine wichtige
Funktion zu, da sie Anlässe schaffen (und damit nicht nur Öffentlichkeit
sondern zugleich auch Handlungsdruck herstellen), bei denen Ergebnisse präsentiert werden. Das Urban Forum in Wien im Herbst 1998, bei
dem die Diskussion über die Gemeinschaftsinitiative URBAN eine neue
Wendung bekam, ist beispielsweise als ein wichtiges Ereignis (als ein
„disruptive event“) im Politikprozess anzusehen. Zu nennen sind ebenso
nur sehr grob, und neben der Herkunft prägen auch Berufsgruppen,
Altersgruppen, Geschlecht etc. die Sichtweise eines Akteurs. Wichtig ist
mir an dieser Stelle, zu zeigen, wie vielfach interpretierbar Story-Lines
sind und wie oberflächlich Policy-Diskurse gerade auf europäischer Ebene
– notwendigerweise – verlaufen. Für diskursanalytische Beiträge zum
Partnerschaftsbegriff in der Stadterneuerung siehe auch Atkinson (1999)
und Hastings (1999).
43
SOZIALE STADTPOLITIK
die „Starterkonferenz“ zum Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ und in der Folge die
verschiedenen vom Deutschen Institut für Urbanistik im Rahmen der
Programmbegleitung organisierten Konferenzen, bei denen sich ein großer Teilnehmerkreis über Konzepte und Rezepte der Politik verständigte
und dabei ein zunehmend verfeinertes Policy-Vokabular entwickelte.
Hierzu zählen aber auch Stadtteilforen und andere Veranstaltungen in
den Stadtteilen, mit denen eine lokale politikbezogene Öffentlichkeit geschaffen wird, und die der wechselseitigen Information der Politikakteure und den anwesenden Bewohnern und sonstigen Akteuren dienen. Diese unterschiedlichen Diskurspraktiken führen gemeinsam zur Formulierung und Festigung von Diskursformationen und Diskurskoalitionen im
Politikprozess.35
Hervorzuheben ist letztlich, dass Diskursformationen immer „historische Ordnungen“ sind. Die Beiträge der Teilnehmer an einem Diskurs
greifen auf historisch gewachsene Bedeutungen zurück, die sie in der
Auseinandersetzung mit anderen verbinden und verdichten (vgl.
Schwab-Trapp 2001: 267). Auch im Diskurs zur sozialen Stadtpolitik
spielen bisherige stadtpolitische Ansätze und Problemdeutungen entweder zur Abgrenzung oder zur Verstärkung von Argumenten eine wesentliche Rolle. Hier sind deutliche Unterschiede in den verschiedenen Arenen im Zusammenhang mit den jeweils teilnehmenden Policy-Akteuren
und ihren Policy-Institutionen zu erwarten. Die Historizität von Diskursformationen und Diskurskoalitionen steht in einem engen Verhältnis
zum „Pfad“ einer Policy, zu ihrer institutionellen Tradition.
Wendet man diese diskursanalytischen Bausteine auf die soziale
Stadtpolitik an, lässt sich eine Story-Line mit hoher Bindungskraft identifizieren: die „Abwärtsspirale benachteiligter Quartiere“.36 Ob auf euro35 Mit dem Begriff der Diskurspraktiken beziehe ich mich auf Fairclough
(1992) und Fischer (2003: 74).
36 Für die „benachteiligten Stadtteile“ sind im Laufe der Jahre verschiedene
Namen gefunden worden, die je unterschiedliche Assoziationen und politische Zuständigkeitsvermutungen suggerierten. Nachdem sich die Stadterneuerung in den 1960er Jahren auf „rückständige Viertel“ (Zapf 1969)
richtete und später auf „soziale Brennpunkte“ (Deutscher Städtetag 1979),
werden die Gebiete der „neuen Generation“ von Programmen (Mayer
2003: 268) als „Stadtviertel in der Krise“ (Froessler 1994b), „Armutsgebiete“ (Alisch/Dangschat 1993), „pockets of poverty“ (Europäische
kommission Generaldirektion XVI 1993), als „Stadtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf“ (Bundesregierung 1998) oder als „Gebiete mit Entwicklungspriorität“ (ARGEBAU 1997) bezeichnet. Diese Etikettierungen
lassen sich als Rahmungen entschlüsseln, die im jeweiligen Politikdiskurs
neben einer ordnenden Problemdeutung normative Vorstellungen über den
„normalen“ bzw. wünschenswerten Zustand mittransportieren, der in die
44
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
päischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, es findet sich kaum
ein Beitrag, der nicht argumentativ auf sie Bezug nimmt. Mit dieser
Problemdeutung und -rahmung ging eine diskursive Verschiebung von
„Armut“ und „Neuer Armut“ zu sozialer Ausgrenzung, sozialer Kohäsion und sozialer Integration einher, wie etwa Margit Mayer beobachtet:
„Städtische Armut und die mit ihr verbundenen Probleme werden dank ihrer
sozialräumlichen Konzentration redefiniert als Mangel an sozialer Kohäsion,
der soziale und ökonomische Exklusion produziere und als potentielle Barriere
der Wettbewerbsfähigkeit nach politischen Maßnahmen verlange“ (Mayer
2003: 268).
Um den Kampf gegen die „Abwärtsspirale“ ist eine breite DiskursKoalition entstanden, die in den hier betrachteten Fällen geradezu oppositionslos erscheint. Ebenso breit akzeptiert scheinen die Verständigung
über die Notwendigkeit „integrierter Handlungskonzepte“ und „partnerschaftlicher“ Steuerungsformen und schließlich das Ziel des „Community Empowerments“. Mit diesen Begriffen und ihrer Durchsetzung in den
Policy-Diskursen lässt sich von einer Diskursinstitutionalisierung sprechen. Wie dieser Institutionalisierungsprozess verlaufen ist, darüber sollen die folgenden Fallstudien Aufschluß geben. Um auf diesen prozessualen Aspekt eingehen zu können, entfalte ich nach Netzwerk, Institution und Diskurs nun das Verhältnis von Policy–Making und Institutionalisierung.
P o l i c y- M a k i n g u n d I n s t i t u t i o n a l i s i e r u n g
Soziale Stadtpolitik ist ein emergentes Politikfeld, eine Politik ‚im Werden‘ (vgl. Walther 2004b). Um das „Werden“ geht es in den folgenden
Analysen, wenn ich einerseits auf das Agenda-Setting im Vorfeld der
Programmbeschlüsse blicke und zum zweiten auf die ersten Schritte der
Implementation in den Quartieren. Das „Werden“ vollzieht sich dabei
nicht „hinter dem Rücken“ der Akteure, vielmehr handelt es sich um einen absichtsvollen Akt des „Machens“, der in der Politikforschung als
„Policy-Making“ gefasst wird.
„Policy Making“, so die für unseren Zusammenhang instruktive
Konzeptualisierung bei Herbert Gottweis, kann „als Versuch der Herstellung von Ordnung verstanden werden, als Unternehmen, um in Konstellationen von Komplexität, Vielschichtigkeit und Unübersichtlichkeit
Krise geraten ist (die „soziale Stadt“ oder die „solidarische Stadt“), und
zugleich Theorien bereithalten, warum dies geschehen konnte.
45
SOZIALE STADTPOLITIK
Klarheit, Stabilität und Prediktabilität zu schaffen“ (Gottweis 2003:
134).37 Das Ergebnis des Policy-Makings, eine Policy bzw. eine Politik,
ist dann – wenn der „Versuch“ erfolgreich ist – ein „handlungsanleitender und -legitimierender Deutungsentwurf gesellschaftlicher Wirklichkeit“ (Hofmann 1993: 22). Um diesem Anspruch gerecht zu werden,
muss die Politik Verbindlichkeit für die Akteure im Feld erlangen. Gerade in Zeiten hoher Unsicherheit und der Fragmentierung von Macht,
da Regieren zunehmend in Netzwerken und „jenseits des Nationalstaats“
stattfindet und kooperative Lösungen für gesellschaftliche Probleme gesucht werden, kommt den normativen und kognitiven Säulen einer „Politik“ dabei eine wesentliche Bedeutung zu (vgl. u.a. Hajer 2003a,
2003b, Hajer/Wagenaar 2003, Haus 2005, Zürn 1998). Mit anderen
Worten: Es geht im Policy-Making heute um die Institutionalisierung
von Leitbildern, Problemdeutungen und an sie gekoppelten PolicyInstrumenten. Policy-Making ist gleichsam der Prozess der Institutionalisierung von Policy-Institutionen. Institutionalisierung schließt dabei
auch nicht antizipierte und nicht beabsichtigte Folgen des absichtsvollen
„Machens“ ein (vgl. Merton 1936, Giddens 1997: 61ff, Scott 2001: 22ff,
Windeler 2002: 182).
Institutionalisierung ist ein kontinuierlicher, rekursiver Prozess der
Bildung, Veränderung und Festigung von Institutionen.38 Anfang und
Endpunkt sind nicht fixiert, Institutionen stehen „dauerhaft und durchgängig unter der Spannung ihrer (Re-)Produktion“ (Windeler 2002:
285). Institutionenwandel, so etwa Stephan Lessenich, vollzieht sich
„unter durchaus kontingenten Umständen einer bestimmten historischpolitischen Kräftekonstellation“ (Lessenich 2003: 55). Moderne Gesellschaften sind, wie oben schon angesprochen, hochgradig institutionalisiert, so dass Institutionen sich immer in schon bestehende institutionelle
Arrangements einschreiben, als „artifactual residuals of past action and
37 Das „Aufspüren von wohlfahrtseffizienten Lösungen“ (Braun 1998: 800),
bezeichnet Heclo (1974) als „Puzzling“ (vgl. auch Braun 1998: 800): „Policy-making is a form of puzzlement on society’s behalf“ (Heclo 1974:
305). Er macht damit schon früh deutlich, dass politische Probleme meist
so komplex sind und ihre Deutung mit Unsicherheiten befangen ist, dass
schon die Problemdefinition ein interpretativer Akt ist (vgl. Braun 1998:
800). Die im Folgenden angewandte Konzipierung von „Machen“ unterscheidet sich deutlich von der Vorstellung eines klar abgrenzbaren „Policy
Making-Systems“ in der Tradition von David Easton (1969), das sich auf
einen „engeren staatlichen Entscheidungsapparat“ beschränkt (WindhoffHeritier 1987: 64).
38 Der Prozess umfasst auch die Reflexion der Akteure über eingetretene
oder erwartete Konsequenzen ihrer Handlungen, z.B. über Evaluationsstudien, Vergleiche (Benchmarking) und Politikberatung.
46
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
choices“ (Goodin 1996: 20, vgl. auch Meyer/Rowan 1991, Scott 2001).
In den Worten von Richard Scott:
„Institutions do not emerge in a vacuum; they always challenge, borrow from,
and, to varying degrees, displace prior institutions“ (Scott 2001: 95).
Auch Policy-Making bedeutet üblicherweise die „Modifikation bestehender Policies“ (Jann/Wegrich 2003: 97). Allerdings, und darauf bezieht sich Hajer, wenn er von „policy making in an institutional void“
spricht, lässt sich eine zunehmende Diskrepanz zwischen tradierten politischen Institutionen und „neuen politischen Räumen“ ausmachen (Hajer
2003b: 176). Der strukturelle Aspekt von Politik (polity) ist nicht länger
stabil sondern selbst „diskursiv geworden“: Angemessene Strukturen zur
Regelung politischer Angelegenheiten stehen heute zur Disposition und
werden argumentativ neu verhandelt. Die „institutionelle Leere“, so
Hajer, äußert sich im Auftreten neuer Akteure und Arenen und führt zu
einer Dispersion von Entscheidungsfindungsprozessen (mehr beteiligte
Akteure), einer neuen Räumlichkeit von Politikproduktion (Mehrebenenproblematik), einer Neubewertung und -definition von Fragen der
Partizipation, einer Schwächung und Infragestellung wissenschaftlicher
Expertise sowie einer Ausweitung der politik- und regelungsrelevanten
gesellschaftlichen Bereiche (wie etwa das Verhältnis von Mensch und
Natur im Kontext der Genforschung) (Hajer 2003b). Politikprozesse bekommen angesichts dieser Dynamik heute eine neue Bedeutung, es geht
nicht mehr nur um Problemlösungen sondern immer mehr auch um eine
(Rück-)Gewinnung von Vertrauen:
„Politics and policy making thus are not simply about finding solutions for
pressing problems, but are as much about finding formats that generate trust
among mutually interdependent actors“ (Hajer 2003b:184).
Die „institutionelle Leere“, so möchte ich Hajer ergänzen, ist nun selbstverständlich nicht gänzlich „leer“, sondern ausgefüllt durch Handlungsorientierungen und Erwartungen der beteiligten Akteure. Wo formale politische Institutionen nicht vorhanden sind oder sich verändern, bieten
soziale Institutionen den Akteuren im Politikprozess Orientierung. Sie
finden ihren Ausdruck in Policy-Diskursen, die wiederum zur Institutionalisierung eines bestimmten Arrangements führen können. Das ist dann
der Fall, wenn es einer Diskurskoalition gelingt, den diskursiven Raum,
der sich um ein bestimmtes Policy-Issue entfaltet, zu dominieren, und
sich dies dann auch in den institutionellen Praktiken des Politikfelds
niederschlägt (vgl. Hajer 2004: 281; Saretzki 2003: 412). In diesem In47
SOZIALE STADTPOLITIK
stitutionalisierungsprozess können die vorhandenen institutionellen Arrangements als „institutionelle Pfade“ eine „Pfadabhängigkeit“ des Politikprozesses bewirken (North 1990, Crouch/Farrell 2002, Lessenich
2003):
„Die einmal institutionalisierten Relationen im Sinne spezifischer sozialer Beziehungsmuster und ihnen entsprechender Interaktionsorientierungen sozialer
Akteure verfestigen und routinisieren sich, während die institutionalisierten
Leitbilder [...] als Selektionsmechanismus und Wegweiser der weiteren institutionellen Richtungsentscheidungen dienen“ (Lessenich 2003: 55).
Das Konzept der Pfadabhängigkeit beobachtet ein selbstverstärkendes
Entscheidungsverhalten sozialer Akteure, aus dem Widersprüche zwischen dem (Politik-)Ziel und der gewählten Problemlösungsstrategie erwachsen können: Die institiutionellen Optionen sind „historically rooted“
(Hollingsworth 2000: 30f) bzw. an eine „legacy of the past“ gebunden
(vgl. Lessenich 2003: 37). Die Pfadabhängigkeit von Institutionen kann
zu suboptimalen Arrangements führen. Eine Erklärung für dieses „LockIn“-Problem bietet das Modell der „wachsenden Gegenleistungen“
(„increasing returns“): Mit den ersten Schritten, die in eine bestimmte
Richtung getan werden, ermutigen sich die Akteure mit positivem Feedback, den eingeschlagenen Pfad weiterzugehen (vgl. Kazepov 2005: 62,
Pierson 2000, Crouch/Farrell 2002). Allerdings bleibt den „institutionell
eingebetteten“ Akteuren (Goodin 1996: 27, Lessenich 2003: 56) ein gewisser Spielraum. Hier kommt das Konzept des „Institutional Entrepreneurs“ ins Spiel: Akteure sind „potentiell kreativ“ und dazu fähig, „den
Weg aus der Enge institutioneller Vorgaben zu finden“ (Lessenich 2003:
56, Crouch 2003: 94).39 Institutional Entrepreneurs bzw. institutionelle
Unternehmer sind Akteure, „die dank ihrer strategischen Positionierung
und ihrer Ressourcenausstattung in der Lage sind, die Gestalt eines institutionellen Arrangements in ihrem Sinne zu beeinflussen“ (Lessenich
39 In Rückgriff auf Schumpeter stellt Lessenich einem „institutional entrepreneur“ einen „institutional manager“ gegenüber, der auf die „Verteidigung
bestehender Institutionen“ bedacht ist (Lessenich 2003: 57). Um diese binäre Codierung zugleich zu überwinden, schlägt er die Figur des „institutionellen Agenten“ vor: „ein mit den notwendigen Machtressourcen und
der staatlichen Lizenz zum unauffälligen, weil an bewährte Routinen anknüpfenden Handeln ausgestatteter Akteur transformativer Institutionenpolitik“ (Lessenich 2003: 58). Institutioneller Wandel wird dann zum Ergebnis von „strategischen Akten der konservativen Subversion“, „Resultat
der Politik nicht von ‚Managern‘ mit den oder von ‚Unternehmern‘ gegen
die bestehenden Institutionen, sondern von Agenten der Innovation, die
mit den Mitteln der Institution gegen eben diese arbeiten“ (Lessenich
2003: 58, H.i.O.).
48
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
2003: 57, ähnlich auch Garud/Karnøe 2001: 2). Sie vermögen es, einen
Pfad zu verändern oder gar einen neuen Pfad zu legen. Crouch und Farrell
weisen beispielsweise darauf hin, dass alternative Pfade (wieder) entdeckt
werden können, wenn neue Umweltbedingungen neue Herausforderungen
bereithalten. Akteure werden auch immer an mehreren Politikprozessen
(„Spielen“) beteiligt sein und über die damit verbundenen Netzwerke Erfahrungen und Lösungen transferieren können (vgl. Crouch/Farrell 2002:
2).40
Pfadabhängigkeit und Pfadkreation sind keine Gegenpole, darauf hat
jüngst Windeler hingewiesen (Windeler 2003, Sydow et al. 2004). Vielmehr sind sie als ein Kontinuum zu denken, das Veränderungen über
Zeit erkennbar macht. Ein Pfad kann sich dann vom Typ „überwiegend
Pfadkreation“ zum Typ „Pfadabhängigkeit“ entwickeln (Sydow et al.
2004: 5), möglich ist auch die schrittweise Erweiterung eines Pfades
(„chain linked deviation steps“, Garud/Karnøe 2001: 26). Mit Blick auf
technische Innovationen beschreiben Garud/Karnøe, wie institutionelle
Unternehmer durch absichtsvolles Abweichen („mindful deviation“) von
bisherigen, routinisierten Tätigkeitsmustern neue Pfade schaffen (Garud/
Karnøe 2001). Sie bewegen sich sowohl innerhalb eines Pfades als auch
außerhalb und können so als „boundary spanners“ agieren: Sie können
ihre Überlegungen anderen Akteuren auf eine Weise „übersetzen“, dass
sie diese verstehen und auch unterstützen („bisociation of ideas“) (vgl.
Garud/Karnøe 2001: 16f). Innovation wird somit zu einem kollektiven
Prozess des Schaffens, zu einer strategischen „bricolage“, die sich durch
eine komplexe Verbindung von Bestehendem und Neuem auszeichnet
(Garud/Karnøe 2001: 23).41 Wenngleich sich die Überlegungen zur
Pfadkreation vorwiegend auf technische Innovationen beziehen – Garud/
Karnøe illustrieren ihre Ausführungen mit der Geschichte der Entwicklung der „Post-It“-Klebestreifen bei 3M – lassen sich auch in Politikprozessen „boundary spanners“ erkennen, die absichtsvoll nach neuen Pfa40 Crouch/Farrell spielen in ihrem Beitrag verschiedene Varianten des Experiments der „Polya-Urne“ durch (vgl. Arthur 1994), welches Pfadabhängigkeitskonzepten und dem Gedanken der „increasing returns“ zugrunde liegt: In einer Urne sind unterschiedlich farbige Kugeln. Nachdem
eine Kugel gezogen wird, wird sie zurückgelegt und eine Kugel mit derselben Farbe hinzugefügt. Eine zufällige Dominanz einer Farbe in den ersten Runden wird sich von Runde zu Runde steigern. Crouch/Farrell erweitern das Modell um einen risikoaversen, kostenabschätzenden Akteur, um
weitere Urnen, Kosten und um parallele Spiele.
41 In den Worten von Garud/Karnoe: „entrepreneurship is not a negation of
the past nor its simple extrapolation. It is a reconstitution and transformation of the past in such a way that continuity and change are both preserved in the act of path creation” (Garud/Karnoe 2001: 26).
49
SOZIALE STADTPOLITIK
den suchen und andere Akteure für ihre Sache mobilisieren. Mit Kingdon läßt sich hier von „Policy Entrepreneurs“ sprechen (Kingdon 1995:
122ff).42 Im Politikdiskurs treten sie als „diskursive Eliten“ auf und
bringen „ihre“ Themen als „Wortführer“ von Diskurskoalitionen in den
Diskurs ein (s.o., vgl. Schwab-Trapp 2001: 272).43 Im „Kampf der Interpretationen“ arbeiten sie dabei mit „diskursiven Strategien“: Sie setzen
Deutungen ein, „die zugleich kulturell vertraut und hinreichend offen für
neue Deutungsvorschläge sind“, und sie unternehmen „diskursive Abgrenzungs- und Kopplungsmanöver“, mit denen sie „ihren Argumenten
‚Gewicht‘ verleihen und Konfliktlinien ordnen“ (Schwab-Trapp 2001:
273f). Auf diese Weise binden sie eine Diskurskoalition an „ihre“
Interpretation und Konzepte und grenzen sie und sich zugleich von
alternativen Formationen ab.
Im Politikprozess lassen sich bestimmte Situationen ausmachen, die
für die Durchsetzung eines politischen Konzepts besonders günstig erscheinen – „Gelegenheitsfenster“ bzw. „Policy Windows“ (Kingdon
1995). Diese „Fenster“ öffnen sich im Zusammenhang mit Policyrelevanten Ereignissen (bzw. vielmehr mit deren Wahrnehmung durch
die Akteure im Feld oder andere, die sich über die Auseinandersetzung
mit diesen Geschehnissen an den Interaktionen im Feld bzw. am Politikdiskurs beteiligen).44 Solche Ereignisse („disruptive events“ oder „exter42 Kingdon unterscheidet drei Motive von Policy Entrpreneurs, sich für ein
Thema einzusetzen: Karriereziele, politische Werte, die sie durchsetzen
möchten, oder aber sie sind „Policy Groupies“ und haben einfach Freude
an dem Prozess: „some entrepreneurs simply like the game“ (Kingdon
1995: 123).
43 Policy-Entrepreneure können m.E. Individuen und kollektive Akteure
sein, Kingdon bezieht sich allerdings ausschießlich auf individuelle Akteure (vgl. Kingdon 1995: 182). Im Policy-Making zur sozialen Stadtpolitik spielen „Experimentierparagraphen“ (Art. 10 EFRE), institutionalisierte Ressortforschung (ExWoSt) ebenso wie einzelne Verwaltungsmitarbeiter, die zu günstigen Zeitpunkten ihre Spielräume nutzen, eine wesentliche
Rolle. Es ist allerdings zum momentanen Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob eher von einer Pfadkreation oder einer Pfaderweiterung gesprochen werden kann. Eine „bisociation of ideas“ war bislang nur in einem
begrenzten Akteursspektrum möglich, und in zentralen Aspekten der Politik scheinen, zumindest im deutschen Fall, hartnäckige „Diffusionshürden“ zu bestehen (vgl. Walther/Güntner 2005).
44 Mit dem „Policy Window“ greift John Kingdon das auf James G. March
zurückgehende „Garbagecan-Modell“ zur Erklärung von Entscheidungen
in mehrdeutigen Situationen auf (vgl. Cohen/March/Olsen 1972). Das
Modell geht davon aus, dass in einem Entscheidungsprozess Probleme
(„problem stream“), Lösungsangebote („policy primeval soup“) und Akteure („political stream“) weitgehend unverbundene „Ströme“ bilden. Ein
offenes Politikfenster bietet dem Policy Entrepreneur die Möglichkeit,
diese Ströme zu verbinden/koppeln („coupling“) und eine Entscheidung in
50
POLICY-MAKING UND INSTITUTIONALISIERUNG
nal shocks“; vgl. Hoffmann 1999, Sabatier 1993) können die Ergebnisse
von Gutachten und Studien ebenso sein wie Medienberichte, Katastrophen etc. (bei Kingdon: „problem stream“); hierzu zählen auch Ereignisse im Zusammenhang mit festgeschriebene Rhythmen im Politikprozess,
wie etwa die Förderperioden der Europäischen Strukturpolitik oder auch
Parlamentswahlen (bei Kingdon: „political stream“).
Blickt man auf die vergangenen zwei Jahrzehnte der Politikgestaltung zurück, fallen verschiedene „Fenster“ auf: die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes 1992, die Reformen zur Strukturfondsförderung 1993 und 1999, Bundestagswahlen 1998, verschiedene Landtagswahlen, die Veröffentlichung diverser Armuts- und Sozialberichte und
alarmierende Medienberichterstattung über den Zustand deutscher und
europäischer Städte. Ein wesentliches Datum waren beispielsweise die
Unruhen 1981 in Les Minguettes, einer Großwohnsiedlung bei Lyon, die
den damaligen Präsidenten Mitterrand zu einer politischen Reaktion und
zur Einführung der ersten expliziten nationalen „Krisen-Politik“ (Alisch
2002: 63) für benachteiligte Stadtteile in Europa bewegten (vgl. Blanc
2002: 218). Hervorzuheben ist jedoch, dass, von wenigen Situationen
wie dieser abgesehen, auf allen Ebenen die Anlässe durch die Akteure
im Politikprozess vornehmlich selbst geschaffen wurden, insbesondere
durch systematische Politikberatung und Ressortforschung und durch
den Reformprozess der EU-Strukturpolitik. Dies wird in den Fallstudien
in den folgenden Kapiteln deutlich werden. Mit dem hier entfalteten
Analysekonzept werden die Politikprozesse auf europäischer, nationaler
und lokaler Ebene nachgezeichnet. Im ersten Schritt (in den Kapiteln 35) geht es dabei um die Frage der Institutionalisierung von PolicyDiskursen in politischen Programmen durch Politiknetzwerke und ihre
Handlungen orientierende Policy-Institutionen. Im zweiten Schritt (Kapitel 6 und 7) wird dann am Beispiel Berlin die Ausdeutung der zur Policy-Institution gewordenen sozialen Stadtpolitik, ihre Übersetzung in
ein lokales Implementationssystem aus Quartieren, Quartiersmanagern
und integrierten Handlungskonzepten und schließlich ihre Umsetzung
durch einzelne Projekte betrachtet.
die Wege zu leiten (vgl. Kingdon 1995). Fenster öffnen sich, so Kingdon,
insbesondere wenn drängende Probleme „auftauchen“ („appearance of
compelling problems“) oder bei Veränderungen im „political stream“, also
etwa nach Wahlen oder bei personellen Veränderungen in einer Verwaltung. Sie werden wieder geschlossen, wenn die Teilnehmer in diesem
Prozess das Gefühl haben, etwas getan zu haben (auch wenn es nur symbolisch ist), wenn sie eine Maßnahme nicht durchsetzen können, wenn
sich die Situation entspannt hat, infolge weiterer personeller Veränderungen oder schließlich, wenn keine Lösung gefunden werden kann
(Kingdon 1995: 168ff).
51
Soz iale Sta dtpolitik de r Europä isc he n Union
Stadtpolitik ist gemäß den Verträgen über die Europäischen Gemeinschaften keine supranationale Zuständigkeit. Gleichwohl hat sich in den
vergangenen Jahrzehnten eine „europäische Städtepolitik“ entwickelt in
Form einer „städtischen Dimension“ der Regional-, Umwelt- und Beschäftigungspolitik mit ihren jeweiligen Förderprogrammen.1 Die ersten
Maßnahmen für benachteiligte Stadtteile wurden im Rahmen so genannter „Städtischer Pilotprojekte“ (SPP) (1989-1999) seit 1989 finanziert.
Mit der „Gemeinschaftsinitiative für städtische Gebiete“ URBAN
(1994-1999) legte die Europäische Kommission dann 1994 ein erstes eigenständiges Programm für „städtische Problemviertel“ auf, das integrierte Konzepte unterstützte, mit denen „global die wirtschaftlichen,
1
In diesem Kapitel passe ich mein Vokabular dem Sprachgebrauch der Europäischen Kommission und der europäischen Städtenetze an, die mehrheitlich von „Europäischer Städtepolitik“ und nicht von „Europäischer
Stadtpolitik“ sprechen. Eine konzeptionelle Unterscheidung zwischen den
beiden Begriffen kann ich jedoch nicht feststellen. In den Passagen, die
sich nicht konkret auf Aktivitäten und Programme der Europäischen
Kommission beziehen, bleibe ich beim Begriff der „Stadtpolitik“. Noch
eine zweite begriffliche Klärung ist an dieser Stelle nötig: Die Pluralform
„Europäische Gemeinschaften“ entspricht der offiziellen Amtssprache der
EG und leitet sich aus dem rechtlichen Fortbestand der drei Gemeinschaften EGKS, EURATOM und EWG nach dem Fusionsvertrag von 1967 ab.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist jedoch die Singularform „Europäische
Gemeinschaft“ als begriffliche Klammer üblich, wenn nicht konkret die
Verträge, sondern die Arbeit der gemeinsamen Organe betrachtet werden.
Diesem Gebrauch schließe ich mich an. Seit dem Maastrichter Vertrag
wird jedoch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in der
Amtssprache ebenfalls als Europäische Gemeinschaft (EG) bezeichnet, um
ihren gestiegenen politischen Stellenwert zu unterstreichen. Diese begriffliche Verwirrung ist für die Analyse unerheblich, da sich die Entwicklung
der Stadtpolitik innerhalb der Bereiche der EWG/EG abspielte.
53
SOZIALE STADTPOLITIK
sozialen und Umweltprobleme des benachteiligten Gebiets in Angriff
genommen werden“ sollten (vgl. Europäische Kommission 1994).2 Mit
einem Volumen von etwa 900 Mio. EUR insgesamt 118 Gebiete aus
Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und
des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert (Europäische Kommission 2000: 2).3 Aufbauend auf den Erfahrungen mit URBAN und SPP
wurde in der Förderperiode 2000-2006 schließlich die „städtische Dimension“ der Gemeinschaftspolitiken gestärkt. Gemäß Art. 2 Abs. 1b
der Verordnung über den EFRE sind Infrastrukturinvestitionen zur „Erneuerung von städtischen Problemgebieten“ durch den EFRE in „Regionen mit Entwicklungsrückstand“ („Ziel-1-Gebiete“) und in „Gebieten
mit Strukturproblemen“ ( „Ziel-2-Gebiete“) förderfähig (vgl. Europäische Kommission 1999a).4 Zugleich wurde eine zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative URBAN „für wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Vorstädte zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung“ aufgelegt (vgl. ebd.). In der Förderperiode 2007-2013 wird der integrierte Förderansatz zur Stärkung benachteiligter Stadtteile als „städtische Dimension“ der Kohäsionspolitik
weitergeführt (vgl. Europäische Kommission 2006).
Im Folgenden rekonstruiere ich, wie die Europäische Union zu ihren
stadtpolitischen Aktivitäten kam und welche Problemwahrnehmungen,
Theorien und Erzählungen die am Politikprozess beteiligten Akteure zu
ihrem Tätigwerden bewogen haben. Es lassen sich dabei grob drei Etappen der Entwicklung der europäischen Städtepolitik unterscheiden: Im
Zuge der „Delors-Dynamik“ auf dem Weg zum Europäischen Binnenmarkt fanden Ende der 1980er Jahre verschiedene Suchbewegungen statt
in Form von Studien und förderpolitischen Experimenten. In den 1990er
Jahren konsolidierten sich dann ein stadtpolitisches Instrumentarium im
Rahmen der EU-Strukturpolitik und ein politikbezogener Diskurs.5 Seit
2
3
4
5
54
Gemeinschaftsinitiativen (kurz: GI) sind Förderprogramme, die die allgemeinen Maßnahmen der Strukturpolitik in speziellen Problembereichen
ergänzen. Sie können von der Europäischen Kommission „in eigener Regie“ umgesetzt werden, wenn sie „der Aktion ein besonderes Interesse für
die Gemeinschaft beimisst“ (vgl. Axt 2000: 257; Art. 11 der der Koordinierungsverordnung (KV) über die Strukturfonds (EWG) 2082/93). Auf
diese Weise übt die Kommission als „Policy Entrepreneur“ ihre Initiativfunktion in der Politikgestaltung der Europäischen Gemeinschaft aus.
Die tatsächliche Höhe der Ausgaben seitens der EU, so die Ex-PostEvaluation, betrug 721,4 Mio Euro (Stand Juli 2003; vgl. GHK 2003: V)
Seit der Reform der Strukturpolitik 1988 orientiert sich die Verteilung der
Finanzmittel an „Zielen“, die jeweils mit einem spezifischen Förderzweck
verbunden sind (vgl. hierzu einführend: Axt 2000: 83ff).
Mit Kohäsionspolitik bezeichne ich die Politik der Europäischen Gemeinschaft für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Das wesentli-
EUROPÄISCHE UNION
den späten 1990er Jahren ist schließlich eine schrittweise inhaltliche Akzentverschiebung in der europäischen Städtepolitik zu beobachten, die
die Wettbewerbsfähigkeit der Städte und ihren Beitrag zur „LissabonStrategie“ in den Mittelpunkt stellt.6
In der Rekonstruktion dieser Entwicklung gehe ich chronologisch
vor und betrachte jeweils die dominanten Diskurssstränge, die Förderinstrumente und die an der Politikgestaltung beteiligten Akteure. Für die
erste Phase (etwa 1983-1993) zeichne ich die frühen Studien und Thematisierungen einer „europäischen Städtepolitik“ im Umfeld der Europäischen Kommission nach, auf denen die spätere Politikformulierung
aufbauen konnte, sowie die sich in dieser Zeit etablierenden Städtenetze
und die Entstehung der städtischen Pilotprojekte. Für die folgenden Jahre (etwa 1994-1998) werden die Formulierung und Umsetzung der GI
URBAN sowie die parallel dazu laufende Diskurspolitik über die Formulierung einer „städtischen Agenda“ beleuchtet. Die anschließende Betrachtung der Jahre 1999-2005 steht im Zeichen der Weiterentwicklung
der Gemeinschaftsinitiative URBAN und der stadtpolitischen Interpretation der „Lissabon-Strategie“.
Die Europäische Kommission entdeckt
die Städte (1983-1993)
Benachteiligte Stadtteile kamen über verschiedene Wege auf die politische Agenda der Europäischen Gemeinschaft. Zunächst waren dies Studien und Diskussionspapiere der Europäischen Kommission, mit denen
ein Diskurs über europäische Städte, ihre Probleme und Konturen einer
europäischen Städtepolitik initiiert wurde. Ende der 1980er Jahre begann
die Europäische Kommission auch, mit der Förderung von Städtischen
Pilotprojekten erste konkrete Maßnahmen in den Vierteln zu unterstüt-
6
che Instrument sind die drei Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE, Europäischer Sozialfonds ESF, Europäischer
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft EAGFL) und der
Kohäsionsfonds für einkommensschwache Mitgliedstaaten (vgl. Europäische Kommission 2004: xvii-xxiv). Äquivalent findet sich häufig der Begriff EU-Strukturpolitik (vgl. Axt 2000).
Beim Europäischen Rat in Lissabon im März 2000 verabredeten die
Staats- und Regierungschefs das gemeinsame Ziel, „Europa bis zum Jahr
2010 zur erfolgreichsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu machen“ und alle Gemeinschaftspolitiken diesem Ziel
unterzuordnen (vgl. Barnier 2003: 5). Bei einem Treffen des Rates in
Göteborg im Juni 2001 wurde die Strategie ergänzt um den Schwerpunkt
„Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung“.
55
SOZIALE STADTPOLITIK
zen und auf diese Weise ihr Engagement über vor Ort sichtbare Aktivitäten zu demonstrieren. Schließlich wurden Städtenetze ins Leben gerufen und unterstützt, die sich im weiteren politischen Diskurs für eine
Städtepolitik stark machten. Mit einer Darstellung dieser drei Anfänge
des Policy-Making – Diskurse, Städtische Pilotprojekte und Städtenetze
– eröffne ich in den folgenden Abschnitten die Rekonstruktion des Politikprozesses auf europäischer Ebene.
Stadtpolitisch relevante Diskurse
Der Beginn einer Auseinandersetzung der Europäischen Gemeinschaft
mit Städten und Stadtpolitik lässt sich näherungsweise auf die späten
1970er und frühen 1980er Jahre datieren (vgl. Frank 2005, Kunzmann
2004, Tofarides 2003, Paulus 2000, Stewart 1994). Nachdem im Umfeld
des Europarates schon in den 1970er Jahren stadtpolitische Diskussionen begonnen hatten, kam der Anstoß für die Organe der Europäischen
Gemeinschaft zu einer Beschäftigung mit dem Thema „Stadt“ durch das
Europäische Parlament. Nach der ersten Direktwahl 1979 forderten Abgeordnete die Kommission auf, stadtpolitisch aktiv zu werden (vgl. Paulus 2000). Die Thematisierung von Stadtentwicklung und der Möglichkeit einer Städtepolitik in der Europäischen Kommission begann dann in
den 1980er Jahren im Umfeld der Generaldirektionen (GD) Regionalpolitik (GD XVI) und Umwelt (GD XI). 1983 wurde eine „Urban Decline
Study Group“ von der Kommission (GD XVI) einberufen und damit beauftragt, die Auswirkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Strukturwandels auf die europäischen Städte zu untersuchen und „erste
Ansätze für eine wirtschaftlich orientierte europäische Städtebaupolitik“
aufzuzeigen (Kunzmann 1989: 610). Auch die für Umwelt zuständige
GD XI setzte ein Expertenteam ein, um den Zustand der Städte zu beschreiben.7 Hier standen „Sorgen um die möglichen Folgen eines gemeinsamen europäischen Marktes, insbesondere in städtischen Verdichtungsgebieten“ im Mittelpunkt. Auch bei dieser Initiative war das Ziel
die Entwicklung politischer Handlungsansätze (ebd.: 610). Beide Studienreihen verbanden eine Problemanalyse mit Konzepten für Politikansätze auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft. Zusammen legten sie,
7
56
1988 hat das Europäische Parlament in einer „Entschließung zur Umwelt
in städtischen Gebieten“ nicht nur die Kommission aufgefordert, „einen
Bericht über die Qualität der städtischen Umwelt“ auszuarbeiten, sondern
ebenso dafür plädiert, „in der GD XVI (Regionalpolitik) und GD XI
(Umwelt und Verbraucherschutz) unverzüglich zusätzliche Dienststellen
für städtespezifische Fragen einzurichten, die für die Entwicklung einer
städtepolitischen Strategie der Gemeinschaft zuständig sind“ (Deutscher
Bundestag 1989: 5, zitiert in Kunzmann 1990: 846).
EUROPÄISCHE UNION
argumentativ und auch personell, den Grundstein für den stadtpolitischen Diskurs im Umfeld der Europäischen Kommission in den 1990er
Jahren. Ein weiterer Diskursstrang, der insbesondere für eine „soziale“
Stadtpolitik von Bedeutung sein sollte, entwickelte sich im Umfeld der
GD für Beschäftigung, industrielle Beziehungen und Soziales (GD V)
über das Begriffspaar „Armut“ und „soziale Ausgrenzung“ und die Frage nach einer „Europäischen Armutspolitik“. Diese fachpolitischen Beiträge waren überdies Teil einer umfassenderen Debatte über das „Europäische Sozialmodell“ als Leitbild für die Vertiefung der europäischen
Integration in Form einer Europäischen Union. Die dort formulierte Figur der – zunächst sozialen und wirtschaftlichen, später auch der territorialen – „Kohäsion“ bildete einen wesentlichen, die sektoralen Argumente zusammenbindenden, Träger der Argumente für eine europäische
Städtepolitik. Über diese miteinander verschränkten Diskussionen entstand im Umfeld der Europäischen Kommission ein Diskurs, der die Initiierung stadtpolitischer Aktivitäten beförderte und koordinierte.
Der Niedergang der Städte (Urban Decline)
Auf Druck des Europäischen Parlaments und einzelner Mitgliedstaaten
entschied die Europäische Kommission im April 1983, eine Studie über
Stadtentwicklung und städtische Probleme in der Europäischen Gemeinschaft in Auftrag zu geben (vgl Cheshire/Hay 1989: 1). Die Studie, in
der die mehrjährige Arbeit der eingesetzten Gruppe von Wissenschaftlern zusammengefasst wird, zeichnet die Entwicklung der europäischen
Städte seit der Industrialisierung nach und macht vier Prozesse für den
Niedergang der Städte („urban decline“) seit den 1970er Jahren verantwortlich. Dezentralisierung und Deindustrialisierung markieren dabei
die wesentlichen Faktoren, zwei weitere Prozesse sind Verschiebungen
und Verschärfungen in der räumlichen Ungleichheit im Zusammenhang
mit dem gemeinsamen Europäischen Markt und der Restrukturierung
von Handels- und Kommunikationsströmen. Zudem führe die Umstrukturierung der Landwirtschaft vor allem in Südeuropa zu verstärkten
Land-Stadt-Wanderungen (vgl. ebd.: 5). In diesem Bild von Stadtentwicklung im Einfluss von ökonomischem und gesellschaftlichem Wandel wird die Anpassungsfähigkeit der Städte, ihre „adaptive capacity“,
zum Schlüssel einer guten Stadtpolitik.8 Dieser Interpretation von städti8
In den Worten der Study Group: „Urban problems are essentially […]
problems of adjustment […]. From this viewpoint, urban problems can be
seen as adjustment costs caused by the impact of the forces discussed
above, acting on the adaptive capacity of the urban socio-economic
structure“ (Cheshire/Hay 1989: 4f).
57
SOZIALE STADTPOLITIK
schem Wandel entsprechend skizzierten die Verfasser der Studie zwei
Ziele für eine Stadtpolitik: die Unterstützung des Wandels durch Erneuerung von Infrastruktur und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie die
Abfederung der ökonomischen und sozialen Kosten der Anpassung. Dabei hoben sie hervor, dass die sozialpolitische Begleitung vor allem auf
nationaler und supranationaler Ebene anzusiedeln sei, um soziale Polarisierung nicht noch zu verstärken (vgl. ebd.: 10). Dennoch wurde eine
zusätzliche stadtpolitische Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft
empfohlen. Dafür wurden drei Begründungen angeführt:
• Die Europäische Gemeinschaft steht in der Verantwortung für einen
Ausgleich von räumlichen Disparitäten.
• Städtische Probleme treten in allen Mitgliedstaaten auf und sind
überall auf ähnliche Ursachenkonstellationen zurückzuführen.
• Städtische Probleme stehen in engem Zusammenhang mit drei EGweiten strukturellen Umwälzungen: mit der europäischen Integration, mit der räumlichen Restrukturierung von Industrie und mit einem Beschäftigungsrückgang im produzierenden Gewerbe (vgl.
ebd.: 203f).
Der „Verfall“ der Städte, der sich aus den ökonomischen und sozialen
Entwicklungen ergebe, könne verschiedene Formen annehmen, die jeweils unterschiedliche Reaktionen erfordern. Die Forschergruppe unterschied drei „Verfalls-Typen“:
• „the problem of neighbourhood decline or decay“,
• „the decline of whole major urban areas“,
• „the decline of older urbanized regions especially where industrialization occurred at a relatively early date“ (ebd.: 34f).
Den ersten Typus, den „Niedergang“ von Stadtteilen, sahen sie dabei als
irrelevant für die Politikgestaltung auf europäischer Ebene, als politikrelevant galt ihnen nur den „Verfall“ ganzer Stadtregionen:
„If urban decline is to attract a policy response at the level of the EC it may
reasonably be argued that its definition should not be extended to include local
areas in otherwise prosperous cities. Problems affecting whole major metropolitan regions or urbanized regions may, however, given the aims of the EC,
be regarded as having a European-wide significance and [...] have important
implications for spatial disparities“ (ebd.: 35).
An anderer Stelle wurde dieses auf die räumliche Ausdehnung des „Verfalls“ gestützte Argument noch weiter verdeutlicht. Eine Politik gegen
„Urban Decline“ müsse auf stadtregionaler Ebene ansetzen, denn:
58
EUROPÄISCHE UNION
„in any FUR [functional urban region, S.G.], there will be residential segregation; this means that there will be poor areas and rich areas. The larger the
FUR, other things equal, the larger the poor areas within it will be and the
easier it will be to find concentrations of extreme deprivation. But such concentrations do not necessarily reflect spatial inequalities. They are essentially
inequities between people and within society, which have a spatial manifestation. Thus, the indicators for the FUR as a whole should be the deciding factor
in the decision as to whether policy concerned with spatial disparities should
intervene in a particular city“ (ebd.: 202).
Eine stadtpolitische Strategie zur Stärkung der „adaptive capacity“ von
Städten, müsse, so lassen sich die Empfehlungen zusammenfassen,
Fachpolitiken integrieren – d.h. wirtschaftliche und soziale Entwicklung
sowie die städtische Umwelt zusammendenken – und konzentriert und
räumlich selektiv eingesetzt werden (ebd.: 204ff).9
Der Einfluss der Study Group blieb zwar zunächst begrenzt – „no
political conclusion could be drawn from the study“ (Mitarbeiter der
damaligen DG XVI, zitiert in Paulus 2000: 99) – aber dennoch bot sie
die inhaltliche und personelle Grundlage für weitere Studien und bereitete einen sich zunehmend institutionalisierenden Diskurs über Raumentwicklung in Europa vor, der etwa zehn Jahre später im Europäischen
Raumentwicklungskonzept (EUREK) mündete (s.u.).10 Im Jahr 1990
wurde dann die Studie „Urbanisation and the Function of the Cities in
the European Community“ von der Europäischen Kommission als Teil
einer Reihe von „Regional Development Studies“ in Auftrag gegeben
(Parkinson et al. 1992, vgl. hierzu Paulus 2000: 105). Ihre Kernthese,
die eine Liste von „urban challenges towards 2000“ anführt, war, dass in
Europa ein zunehmender Wettbewerb zwischen den Städten zu beobachten sei, auf den mit einseitigen Wachstumspolitiken reagiert werde, die
die sozialen und ökologischen Probleme noch verstärken:
9
Die Study Group schlug vor, dass strukturpolitische Mittel (EFRE) dazu
eingesetzt werden sollten, den Strukturwandel in städtischen Gebieten zu
befördern („turning urban areas around“) während sozialpolitische Mittel
(ESF) der sozialen Abfederung der Transformation dienen könnten
(„easing the costs of rundown and [...] relieving distress“, Cheshire/Hay
1989: 207).
10 Eine weitere einflussreiche Studie, die hier nur erwähnt werden soll, wurde Mitte der 1980er Jahre von der European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions veröffentlicht (EFILWC 1987).
Sie beschäftigte sich mit Wohn- und Lebensbedingungen in europäischen
Städten und identifizierte sozialräumliche Polarisierung als wichtige stadtpolitische Aufgabe (vgl. Paulus 2000: 99).
59
SOZIALE STADTPOLITIK
„One of the crucial findings of this study is that economic growth strategies
have not only been unable to prevent social polarization and segregation and
the deterioration of the environment but they have actually deepened these
processes in some cases“ (Parkinson et al. 1992: 208).
Gefordert wurde auch hier ein Umdenken, das wirtschaftliche, soziale
und ökologische Entwicklung in Einklang bringen müsse (vgl. ebd.: 24).
Wenngleich dabei Stadtpolitik in Anwendung des Subsidiaritätsgedankens in erster Linie als Aufgabe der Städte und der Mitgliedstaaten
gesehen wurde, ging an die Adresse der Europäischen Kommission ein
deutliches Plädoyer für eine Berücksichtigung der „städtischen Dimension“ in ihrer regionalpolitischen Agenda (ebd.: 209). Die Autoren leiteten eine Verantwortung der Europäischen Gemeinschaft überdies daraus
ab, dass verschiedene Gemeinschaftspolitiken schon einen deutlichen
Einfluss auf die Entwicklung der Städte ausübten (ebd.: 197ff). Die bisherige Strukturpolitik der EG wurde dahingehend kritisiert, dass sie trotz
ihrer faktischen Bedeutung Städte als eigenständigen Fokus nicht wahrnehme. Durch die Auswahl von Förderkulissen auf Grundlage von
Daten auf Regionalebene fielen einige Städte mit erheblichen Problemen
außerhalb der Zielgebiete aus der Förderung (ebd.: 23).11 Der von der
Urban Decline Study Group bezogenen Position, erst ein „Niedergang“
auf stadtregionaler Ebene sei für die EG relevant, wurde deutlich widersprochen. Die Entstehung benachteiligter Stadtteile wurde in dieser Studie auch nicht einfach hingenommen, sondern analysiert als Resultat von
miteinander verflochtenen Entwicklungen auf europäischer, nationaler
und lokaler Ebene. Aus diesem Grund müssten Probleme auf Quartiersebene auch auf all diesen Entscheidungsebenen Berücksichtigung finden:
„A successful policy would recognize that these different spatial levels are not
separate but interact in crucial ways. For example, the economic and social
problems found within specific parts of individual cities are frequently caused
by decisions and processes of change which take place at wider regional,
national or European levels. A policy which focused on narrowly defined spatial consequences of broader trends – for example, unemployment or housing
problems within the ‚inner cities‘ and peripheral housing estates, or the exclusion or ghettoization of ethnic minorities – while ignoring wider regional,
national and European labour and housing markets, and investment trends, is
likely to be ineffective“ (ebd.: 212).
11 Die Stadtforscher verwiesen allerdings auch auf erste positive Erfahrungen
mit städtischen Pilotprojekten, die ab 1988 über Art. 10 EFRE ermöglicht
worden waren (s.u.).
60
EUROPÄISCHE UNION
In der Folge wurde eine weitere Berichtsreihe „Europe 2000“ beauftragt.12 Im Bericht „Europe 2000: Outlook for the development of the
Community’s territory“ wurde sogar eine eigene Kompetenz für Raumplanung und Stadtentwicklung auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft gefordert (vgl. Paulus 2000: 107). Mit der Thematisierung eines
„Europäischen Raums“ gilt dieser Bericht als wesentlicher „Trigger“ für
ein neues Nach- und ein Umdenken über Regionalentwicklung in Europa (vgl. Kunzmann 2004: 4, Paulus 2000: 107f). Im Kontext dieser
Überlegungen brachte die Europäische Kommission 1991 in Maastricht
den Vorschlag ein, „urban areas in decline“ im Vertrag über die Europäische Union aufzunehmen. Diese Formulierung wurde jedoch von den
Regierungen unter Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip gestrichen (vgl.
Paulus 2000: 108; Parkinson et al. 1992: 197, Tofarides 2003: 63f).13
Festzuhalten bleibt, dass die Europäische Kommission in dieser Phase begann, über Gutachten und Studien den Stellenwert von Städten im
Rahmen ihrer Strukturpolitik zu eruieren. Ging es zunächst darum, sich
einen Überblick über den Zustand der Städte zu verschaffen, wurde vor
allem mit dem Parkinson-Report erkannt, dass im Zuge eines verstärkten
Städtewettbewerbs soziale Ungleichheit trotz bzw. aufgrund von Wachstum in den europäischen Städten zunahm und daher eine „städtische
Dimension“ der Struktur- und Regionalpolitik gefordert war (vgl. Parkinson et al. 1992: 209).14 Der Parkinson-Report galt, mit seiner Kritik
an der bisherigen Strukturpolitik und seinem Verweis auf das Kohäsionsziel der Europäischen Gemeinschaft aber auch aufgrund seiner mit
Fallstudien illustrierten Argumentation, in der für Regionalpolitik zuständigen Generaldirektion als wichtige „Munition“ im Werben für die
„städtische Sache“ (vgl. Paulus 2000: 106f).
12 Hier waren die Mitglieder der Urban Decline Study Group wieder auf verschiedenste Weise eingebunden. Die Berichtsreihe wurde über den „Experimentierartikel“ Art. 10 EFRE finanziert, der auch in anderen Zusammenhängen für das Policy-Making der sozialen Stadtpolitik (SPP,
URBAN II) entscheidend war (s.u.).
13 Im Umfeld der Berichtsgruppe wurde zeitgleich das „Committee on Spatial Development“ (CSD) ins Leben gerufen als ein „transnational network
of civil servants looking at European space from a new transnational
perspective“, aus dem heraus später die Formulierung des Europäischen
Raumentwicklungskonzepts entstand (Richardson/Jensen 2003: 18).
14 Am Parkinson-Report war mit dem Stadtsoziologen Jens Dangschat ein
Autor beteiligt, der auch im gleichzeitig geführten deutschsprachigen Diskurs über städtische Armut und Ausgrenzung eine zentrale Sprecherposition innehatte (vgl. Kap.4).
61
SOZIALE STADTPOLITIK
Städtische Umwelt
Ein zweiter stadtbezogener Diskurs formierte sich im Bereich der europäischen Umweltpolitik. Ein erster Meilenstein war das Grünbuch für
die städtische Umwelt, es folgte die Einsetzung einer Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt und die „Sustainable Cities Campaign“ mit der Formulierung der Charta von Aalborg (1994), die zehn
Jahre später erneuert wurde (Aalborg +10). In diesem Diskursstrang waren vor allem die frühe Thematisierung von „Stadt“ im Grünbuch mit
einem sehr weit gefassten Verständnis von „Umwelt“ für die Rahmung
städtischer Probleme (normativ-kognitive Dimension der sozialen Stadtpolitik) und die Überlegungen zu nachhaltigem Stadtmanagement für die
Durchsetzung des integrierten Handlungsansatzes (regulative Dimension) bedeutsam.15
Die Problembeschreibung im Grünbuch fällt durch ihre polemische,
ideologische Sprache auf, die mit den Errungenschaften der Moderne
hart ins Gericht geht und das Modell der „Alten Stadt“ fast schon aggressiv bewirbt (siehe hierzu ausführlich Frank 2005 und Kunzmann
1990).16 Um den Umweltaspekt über der Pauschalkritik nicht aus dem
15 „Grünbücher“ sind Mitteilungen der Europäischen Kommission, mit der
eine öffentliche Diskussion über ein als politikrelevantes Thema angeregt
werden soll. Der so enstehende Konsultationsprozess ist zentraler Bestandteil der „Komitologie“, der institutionalisierten Politikberatung der
Kommission (vgl. Rometsch 1999, Wallace 2003, Frank 2005).
16 Die Problemdeutung der Verfasser wird im Wesentlichen in Kapitel 3 des
Dokuments formuliert: „the root causes of urban degradation“. Kriminalität, Gesundheitsprobleme, Verkehr, Lärm und Verschmutzung werden
dort auf ein buntes Ursachenbündel zurückgeführt. So wird der funktionalistische Städtebau der Moderne dafür attackiert, die Stadt in ein rigides,
unflexibles Korsett zu pressen. Im Zuge internationalen Standortwettbewerbs müssten zudem Lebens- und Umweltqualität hinter der Entwicklung
neuer Wirtschaftsflächen zurückstehen. Shopping Malls und der Strukturwandel im Einzelhandel führten zu Verkehr, Stau und Parkproblemen und
Monotonie. Diese Tendenzen der „office culture“ würden von einer innerstädtischen Hotelkultur noch verschärft, so dass sich nur noch Alte, Einwanderer und Yuppies in den Innenstädten aufhalten könnten (Europäische Kommission 1990: 28). Am Rand der Innenstadt wohne zwar „a
greater diversity of age and social groups“, allerdings belästigt von Verkehr und Lärm. In der Peripherie, in den Schlafstädten, finde sich eine
bauliche und gesellschaftliche „Monokultur“ (ebd.: 28), die wiederum den
Verkehr verursache, der den innerstädtischen Ring belaste. Da die Isolation in den Randstädten nicht auszuhalten sei, sei eine „return to the city“
Bewegung zu beobachten, die sich an der alten europäischen Stadt orientiere, während die Großsiedlungen in der Peripherie von Vandalismus und
Gewalt heimgesucht würden. Letztlich wird noch die Musealisierung der
62
EUROPÄISCHE UNION
Blick zu verlieren, wird die alte Stadt der funktionalen Mischung dabei
zum umweltpolitischen Desiderat erhoben: „The multifunctional, creative city, which is also the more liveable city, is the one that pollutes the
least“ (Europäische Kommission 1990: 30). Aus einer umfassenden
Problemdarstellung werden drei stadtgestalterische Leitlinien abgeleitet:
das Vermeiden von rigider Zonierung und Funktionszuweisung, die Verteidigung des architektonischem Erbes gegen die „uniform banality of
the international style“ und das Vermeiden weiterer Suburbanisierung
(ebd.: 30). Gute Planung, so wird ergänzt, sei außerdem auf eine breite
Beteiligung der städtischen Bevölkerung angewiesen. Gefordert wird
überdies auch ein stadtpolitischer Rahmen17 der EG, für den zwei Begründungen angeführt werden: Zum einen könne die europäische Stadt
noch immer gerettet werden. Ihre Probleme seien nicht so groß wie in
anderen Regionen der Welt. Zum anderen wird auf Europas „traditional
commitment to what is now called ‚social cohesion‘“ verwiesen (ebd.:
8). Auch eine Politik für benachteiligte Stadtteile wird in diesem Grünbuch als ein Baustein für eine umweltverträgliche und zukunftsorientierte Stadtplanung angesehen. Als gute Beispiele werden u.a. die städtischen Pilotprojekte in London und Marseille angeführt. 1991 wurde im
Anschluss an die Veröffentlichung des Grünbuchs auf Initiative der GD
XI eine Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt einberufen.18
Diese initiierte 1993 gemeinsam mit der Kommission das Projekt „Zukunftsfähige Städte“. Parallel wurde eine „Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden“ mit zwei Konferenzen (1994,
1996) begonnen.19
historischen Innenstädte beklagt und der in Folge der weiten Wege in der
Stadt der Moderne angestiegene Individualverkehr (ebd.: 29f).
17 Als Instrumente, mit denen die EG ihrer Aufgabe nachkommen kann,
werden u.a. genannt: Gesetzgebung, Empfehlungen und Richtlinien, Research, Demonstration and Training, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche und fiskalische Maßnahmen sowie „Stadtverträglichkeitsprüfungen“
(Europäische Kommission 1990: 35ff).
18 Im Januar 1991 hat der Rat der EG zu dem Grünbuch Stellung genommen.
Er forderte die Kommission auf zur Etablierung einer Expertengruppe.
Diese solle beraten, wie Planungsstrategien zur Stadt- und Bodennutzung
Umweltziele inkorporieren können und die Kommission weiterhin bei der
Weiterentwicklung der Dimension der städtischen Umwelt im Rahmen der
Umweltpolitik der EG beraten. Zudem wurde die Kommission dazu aufgefordert, zu überlegen, wie sie durch finanzielle Förderung zur Verbesserung der städtischen Umwelt beitragen kann (vgl. Rat der Europäischen
Gemeinschaften 1991).
19 Die Gruppe war in neun Arbeitsgruppen organisiert: Integration, Mobilität
und Erreichbarkeit, Planung und öffentlicher Freiraum, Verbreitung, sozialgerechte Systeme, Freizeit, Tourismus und Qualität der bebauten Umwelt, technisches Stadtmanagement, ganzheitliches Stadtmanagement und
63
SOZIALE STADTPOLITIK
Das Grünbuch und seine Problemdeutungen waren nicht unumstritten. Der „wohlgemeinte, aber letztlich doch unbefriedigende Versuch,
das Phänomen Stadt zum Ende des 20. Jahrhunderts in Europa zu erklären“ sei mit seiner „Mischung von Beschreibungen, Erklärungsversuchen und Forderungen an eine zukünftige Stadtpolitik [...] leider nicht
geeignet, großes Vertrauen in eine zukünftige Stadtpolitik der Gemeinschaft zu setzen“, so etwa einer der maßgeblichen Autoren der oben angeführten regionalpolitischen Beiträge (Kunzmann 1990: 847). Aus
umweltpolitischer Sicht war insbesondere irritierend, dass sich das
Grünbuch nicht mit Politiken auf europäischer und nationaler Ebene befasste, sondern ausschließlich auf der lokalen Ebene ansetzte (ebd.:
848f). Bedeutsam in unserem Kontext ist aber, dass benachteiligte Stadtteile von der Europäischen Kommission auch über den Weg der Umweltpolitik thematisiert wurden und hier ein Leitbild der bewahrenswerten „europäischen Stadt“ als Legitimation für ein Handeln auf Gemeinschaftsebene herangezogen wurde.
Soziale Exklusion
Neben dem strukturpolitischen und dem umweltpolitischen Stadtdiskurs
war für die Thematisierung von städtischen „Problemgebieten“ ein dritter Politikdiskurs wichtig, der sich um die Frage einer Armutspolitik der
Europäischen Gemeinschaft formierte. In den 1970er Jahren war auf Initiative der damaligen Sozialdemokratischen Regierung in Deutschland
und der Europäischen Kommission ein erstes Programm zur Armutsbekämpfung aufgelegt worden (POVERTY), das auch einen substantiellen
Forschungsschwerpunkt beinhaltete (1975-1977, 1977-1980). In den geförderten Maßnahmen ging es der Europäischen Kommission darum, die
Formen „neuer Armut“ zu erkunden und für sich eine angemessene,
über die traditionelle Förderung von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen hinausgehende, Rolle zu finden (vgl. Geyer 2000: 159). Ein
zweites Programm „POVERTY II“ (1985-1988) war dem ersten weitgehend ähnlich. Es umfasste jedoch als neues Instrument auch „integrated
urban action programmes“ zur Unterstützung der spezifischen Belange
von armer Bevölkerung in städtischen Gebieten (vgl. Geyer 2000: 159;
Hantrais 1995). 1989 wurde ein drittes Armutsprogramm „POVERTY
III“ (1989-1994) aufgelegt und um ein „Observatory on National Policies to Combat Social Exclusion“ sowie das „European Anti-Poverty
Network“ (EAPN) ergänzt. 29 Modellvorhaben und 44 sog. „innovative
Stadtsanierung (vgl. Europäische Kommission Generaldirektion XI 1996:
6).
64
EUROPÄISCHE UNION
Initiativen“ wurden in dieser dritten Phase mit 55 Mio ECU unterstützt
(vgl. Herrmann 1997: 12). Mit diesem dritten Armutsprogramm vollzog
sich eine wichtige semantische Verschiebung: Programme zur Bekämpfung der Armut sollten nun Strategien zur Bekämpfung von sozialer
Ausgrenzung und zur Unterstützung von sozialer Integration beinhalten
(vgl. Geyer 2000: 160; Atkinson 2000; Kronauer 2002):
„‚Poverty‘ was no longer the right word. The phenomenon was not simply
related to material wealth, or the lack of it, but involved a complicated interaction between – wealth, certainly – but also access to social rights, attachment to the labour market, the strength of informal networks“ (Europäische
Kommission 1993, zitiert in Kronauer 2002: 9f).20
Konzepte der sozialen Exklusion entstammen kontinentalen, v.a. französischen Diskursen (vgl. Silver 1994, Room 1998). Im Unterschied zu
(angelsächsischen) Konzepten von Armut, die eher auf Verteilungsfragen abheben, stellen sie Fragen der Beziehung zwischen Teilen der Gesellschaft („relational issues“) in den Mittelpunkt sozialer Ungleichheit
(vgl. Atkinson 2000, Kronauer 2002). Eine Begründung für die zunehmende Rezeption und Bedeutung der französischen Debatten und Konzepte in den Überlegungen der Europäischen Kommission ist sicherlich
auch in der Dominanz französischer Beamter unter der Präsidentschaft
von Delors zu suchen (Atkinson 2000: 1040). Der Exklusionsbegriff,
wie er im Zuge von POVERTY III diskutiert wurde, verstand sich
schließlich als eine Synthese der französischen und der angelsächsischen
Zugänge und stellte dazu auf den Begriff der „sozialen Rechte“ („social
rights“) ab, die sowohl einen „bestimmten grundlegenden Lebensstandard“ (Verteilungsaspekt) wie auch die „Teilhabe an den wesentlichen sozialen und beruflichen Institutionen der Gesellschaft“ umfassen
(Room 1998: 272).21 Mit dieser konzeptionellen Orientierung ging ein
Perspektivwechsel einher, der nicht mehr nur Individuen und Haushalte,
20 Peace (2001) sieht in einer ähnlichen Einschätzung zwei Ursachen für die
Karriere des Ausgrenzungsbegriffs auf europäischer Ebene: Mit dem neuen Konzept konnte dem Vorwurf ausgewichen werden, das Subsidiaritätsgebot zu verletzen, indem die Programme der EG nicht als Alternative
sondern als Ergänzung zu nationalen Armutspolitiken präsentiert wurden.
Zugleich war der Begriff der Ausgrenzung in einer Zeit, in der Armut
weithin als tabu galt, leichter durchsetzbar. So kann die Wahl des Begriffs
„soziale Exklusion“ als Diskursstrategie zur Überwindung regulativer
(Subsidiarität) und normativ-kognitiver (Tabuisierung von Armut) Hürden
im europäischen politischen Raum interpretiert werden.
21 Auf die Rezeption der Ausgrenzungsdebatte in Deutschland, die auch für
das Policy-Making auf nationaler und lokaler Ebene von erheblicher Bedeutung war, gehe ich in Kapitel 4 ein.
65
SOZIALE STADTPOLITIK
sondern auch die „lokale Gemeinschaft“ als möglichen Verstärker von
Ausgrenzungsprozessen in den Blick nahm. Dieser Aspekt wird in folgenden Überlegungen des damaligen Koordinators des Observatory,
Graham Room, deutlich:
„Deprivation wird nicht nur durch fehlende personelle Ressourcen verursacht,
sondern oft auch durch unzureichende oder nicht zufriedenstellende Einrichtungen der Gemeinschaft, wie z.B. baufällige Schulen, dezentrale Geschäfte,
ein unzureichendes öffentliches Nahverkehrsnetz, etc. In der Tat kann eine
solche Umgebung dazu beitragen, Armut von Haushalten zu verstärken und zu
perpetuieren“ (ebd.: 275).
Zugleich bot diese Perspektive die Möglichkeit, in den „lokalen Gemeinschaften“ auch Mechanismen zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu entdecken und diese in entsprechenden Politiken zu berücksichtigen:
„Nicht weniger wichtig sind lokale Traditionen gegenseitiger Hilfe, Selbsthilfeorganisationen und andere Entwicklungspotentiale. Zweitens müssen Politiker beim Kampf gegen soziale Ausgrenzung in Ergänzung zu Progammen, die
auf bestimmte Individuen und Haushalte gerichtet sind, auch in diese lokalen
Gemeinschaftsressourcen investieren“ (ebd.: 275).
Über das Konzept der sozialen Exklusion ergab sich somit eine Legitimationsbasis für gebietsbezogene Politikansätze, die auf ein umfassendes Konzept von sozialer Integration setzten (Atkinson 2000;
Paugam 1996).22 Zugleich brachte die diskursive Verschiebung von Armut zu Ausgrenzung auch die Gefahr einer Ausblendung bestimmter
Gruppen aus eben diesem Diskurs – etwa dann, wenn in neoliberalen
Diskursstrategien bezahlte Arbeit als wesentlicher oder sogar einziger
Integrationsmodus betrachtet wird (vgl. Atkinson 2000: 1041).23 Eben
diese Kopplung zeigte sich in den 1990er Jahren zunehmend in der
22 Vgl. Kronauer (2002): „Der Exklusionsbegriff eignet sich offenbar […]
zur Benennung und Sortierung der wachsenden Probleme, mit denen die
sozialstaatlichen Bürokratien konfrontiert und durch die sie zunehmend
überfordert sind. Vor allem aber gibt er der Politik eine bestimmte Richtung: die der ‚Eingliederung‘ oder ‚Insertion‘ von ‚Problemgruppen‘“
(Kronauer 2002: 10f).
23 Diesen Aspekt betont auch Kronauer: „Der Ausgrenzungsgedanke kann
kritisch gegen gesellschaftliche Verhältnisse gewendet werden, die ausgrenzend wirken. Er kann aber auch personalisierend die Ausgegrenzten
ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken, ihre Andersartigkeit hervorheben und damit seinerseits zu ihrer weiteren Ausschließung beitragen“
(Kronauer 2002: 12f).
66
EUROPÄISCHE UNION
Figur der „Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt“ (bzw. „exclusion from employment“) und der Entwicklung der Europäischen Beschäftigungsstrategie.24 Soziale Exklusion, soviel soll aber an dieser Stelle genügen,
avancierte seit Mitte der 1980er Jahre zu einem Schlüsselkonzept in
Delors’ Versuch, über eine positive Europäische Integration die sozialen
Auswirkungen des Binnenmarktprojekts mit einer Kohäsionspolitik der
Europäischen Gemeinschaft aufzufangen (vgl. Room 1998).25
Das Europäische Sozialmodell26
Die Thematisierungen von benachteiligten Stadtteilen im Kontext von
Strukturpolitik, Umweltpolitik und Sozialpolitik waren für die allmähliche Herausbildung einer sozialen Stadtpolitik der EU als politikbegründende Diskurse von großer Bedeutung. Mit ihnen verschaffte sich
die Europäische Kommission Legitimation für stadtpolitische Maßnahmen über eine kognitiv-normative Dimension, während ihr Vorstoß, eine
Verankerung der Stadtpolitik im Vertrag von Maastricht zu schaffen, mit
der Ablehnung durch den Rat scheiterte. Die Beiträge waren eingebettet
in einen umfassenderen Diskurs über den wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt in Europa und das Leitbild eines „Europäischen Sozialmodells“, das Jacques Delors in den Mittelpunkt seiner Politik für ein
„neues Europa“ gestellt hatte (vgl. Delors 1993). „Man verliebt sich
nicht in einen großen Markt“, so führte der damalige Kommissionspräsident an zur Begründung eines Sozialmodells, das sich stützt auf „den
Wettbewerb, um Anreize zu schaffen, die Kooperation, um die Gemeinschaft zu stärken und Solidarität, um jedem die gleiche Chance einzu-
24 Bei Peace findet sich die Überlegung, dass die Kopplung an Beschäftigungsinitiativen damit zusammenhängt, dass ökonomische Begründungen
für europäische Politiken aufgrund der nach wie vor wirtschaftlich geprägten Beziehungen der Mitgliedstaaten auf vergleichsweise hohe Akzeptanz
stoßen (Peace 2001: 19f).
25 Eine Fortführung und Ausweitung des POVERTY-Programms, wie von
der Europäischen Kommission unter dem Titel PROGRESS vorgeschlagen, wurde jedoch insbesondere von der deutschen Bundesregierung verhindert (vgl. Herrmann 1997: 5; vgl. auch Geyer 2000: 162).
26 In der deutschsprachigen Literatur werden die Begriffe „Europäisches Sozialmodell“ und „Europäisches Gesellschaftsmodell“ synonym behandelt
(vgl. Aust et al. 2002). Ich wähle den gebräuchlicheren Begriff des „Europäischen Sozialmodells“, der m.E. dem englischen Begriff „European Social Model“ und dem französischen „Modèle Social Européen“ näher
kommt – wenngleich in einzelnen Veröffentlichungen der Europäischen
Kommission und auch in deutschen Übersetzungen von Delors Schriften
(um dessen Diskurspolitik es hier wesentlich geht) auch der Begriff des
Gesellschaftsmodells zu finden ist.
67
SOZIALE STADTPOLITIK
räumen“ (ebd.: 61). Mit diesem Leitmotiv eines „regulierten Kapitalismus“ suchte Delors eine Alternative zum neoliberalen Primat der Marktintegration, das in den 1980er Jahren von transnationalen Unternehmen,
der britischen Regierung und auch von Teilen der Europäischen Kommission getragen wurde (vgl. Aust et al. 2002: 285). Seinen institutionellen Ausdruck fand diese „Strategie der Europäisierung zur Bewahrung
der spezifisch europäischen Fähigkeit, sozialen Ausgleich und ökonomischen Fortschritt zu verbinden“ (ebd.: 285) im Kohäsionsziel, um das
der EG-Vertrag in der Einheitlichen Europäischen Akte ergänzt wurde
(Titel V, Art. 158-162 EGV-A). Es ist die Begründung für die Strukturbzw. Kohäsionspolitik der Europäischen Gemeinschaft, die mit den Reformen 1988 ja auch eine erhebliche Aufwertung erfahren hatte (vgl.
u.a. Malek 2002: 197ff, Axt 2000: 63ff).27
Das Bild des Europäischen Sozialmodells entfaltet seine Wirkmächtigkeit als politische Vision, indem es zwei Bedeutungsebenen miteinander verknüpft: Es rekurriert auf eine – bewahrenswerte aber nicht
zwangsläufig näher spezifizierte – europäische Tradition ebenso wie auf
eine – gleichfalls diffuse – „soziale“ Dimension der Europäischen Integration, die gemeinsamer supranationaler Kraftanstrengungen noch bedarf (vgl. Aust et al. 2002: 272f). Delors verfolgte das Kohäsionsziel mit
einer Mischung aus einer „institutionellen Perspektive“, einem „besonderen verfahrensmäßigen Vorgehen“ und einer „ungewöhnlichen Hingabe zur Arbeit“ (Rometsch 1999: 250). Die Lancierung einer breiten
Debatte war ein wichtiger Bestandteil der „Delors-Methode“, um seine
Ideen zu kommunizieren und für Konsens zu werben.28 Dabei bediente
sich der Kommissionspräsident auch regelmäßig „ungewöhnlicher Verfahrensschritte“ (ein Beispiel hierfür ist die Terminierung der letztendlichen Entscheidung über das Delors-I-Paket auf einen Sonntag), um seine
Ziele durchzusetzen (vgl. ebd.: 252). Unter seiner Leitung agierte die
Europäische Kommission in dieser Phase als „entrepreneur politique“,
27 Die Karriere des französischen, von Delors beworbenen Begriffs und
Konzepts der „Kohäsion“ setzte sich in den 1990er Jahren fort. Mit dem
späteren Kommissar für Regionalpolitik Michel Barnier ist das Konzept
der „territorialen Kohäsion“ verbunden, das seinen Weg in den Entwurf
für eine Europäische Verfassung fand (Art. 3). Barnier selbst stellte die
„territoriale Kohäsion“ in die Tradition der französischen Politik der
„aménagement du territoire“ (Barnier 2002: 201, ausführlich hierzu Faludi
2004). Ich komme auf diesen Aspekt später zurück.
28 Insbesondere ist hier der „soziale Dialog“ (die „Val Duchesse-Treffen“)
zu nennen, über den Delors ab 1985 die Sozialpartner in die Diskussion
über die Gestaltung des Binnenmarkts einbezog (vgl. Rometsch 1999:
106ff). Der „soziale Dialog“ hat sich seither weiterentwickelt und als ein
bedeutendes Instrument europäischen Regierens etabliert.
68
EUROPÄISCHE UNION
als „politischer Motor“ der Europäischen Integration. Ihr gelang es nicht
nur, wesentliche Integrationsprojekte auf den Weg zu bringen (Binnenmarktprogramm, Einheitliche Europäische Akte EEA, Delors-I-Paket,
Wirtschafts- und Währungsunion WWU), sondern über diese Projekte
und ihre Verknüpfung zugleich eine institutionelle Eigendynamik, eine
„Dynamisierung des EG-Entscheidungsprozesses“ zu initiieren: Im Europäischen Binnenmarkt war implizit die Idee des „Raums ohne Grenzen“ angelegt, „in dessen logischer Konsequenz es lag, weiterführende
Überlegungen und Initiativen zum Ausbau des ‚sozialen Europas‘, zur
Wirtschafts- und Währungsunion und zur politischen Union zu unternehmen“ (ebd.: 363). Eine zentrale Argumentationsfigur, die dem Kohäsionskonzept zugrunde liegt, soll hier noch vorgestellt werden. Sie besteht darin, dass soziale Disparitäten auf Anpassungsprobleme an einen
unweigerlichen sozialen und ökonomischen Wandel zurückgeführt werden, wie die folgende Passage des ersten Kohäsionsberichts29 der Kommission illustriert:
„Es muß betont werden, daß wachsender Zusammenhalt in der Europäischen
Union eng mit Wandel verknüpft ist. Verbesserungen des Lebensstandards
und die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten hängen in
großem Ausmaß von Steigerungen der Produktivität ab. Produktivitätswachstum impliziert jedoch fast unweigerlich Wandel: die Akzeptanz neuer Technologien, neuer Arbeitstechniken, der Notwendigkeit des Erlernens neuer Fähigkeiten. Dies kann zu Anpassungsproblemen auf dem Arbeitsmarkt führen,
wenn das Wirtschaftswachstum gering ist und eine ungenügende Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen wird, um die durch Produktivitätsgewinne erzeugte
Lücke zu füllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß das ‚Einfrieren‘ bestehender
ökonomischer Strukturen zum Schutz von Arbeitsplätzen keine lebensfähige,
dauerhafte Lösung darstellt. Die Verschiebung der Einführung von Änderungen kann diesen Prozeß später um so schwieriger und schmerzvoller machen“ (Europäische Kommission 1996: 14).
Die Aufgabe der Kohäsionspolitik ist es, diese – als unumgänglich dargestellte – Anpassungsleistung „abzufedern“. Da die Städte als Motoren
der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gelten, sich in ihnen zugleich aber die sozialen Probleme ballen, wird ihnen auch in der Kohä29 Kohäsionsberichte werden alle drei Jahre von der Kommission erstellt, um
dem Rat, dem Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem
Ausschuss der Regionen über die „Fortschritte bei der Verwirklichung des
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Art und Weise,
in der die in diesem Artikel (Art. 130b) vorgesehenen Mittel dazu beigetragen haben“ zu berichten (vgl. Art. 130 b des Vertrages über die Europäische Union).
69
SOZIALE STADTPOLITIK
sionspolitik eine fundamentale Funktion für die Sicherung des Zusammenhalts beigemessen – eine Begründungsfigur, die sich, wie im weiteren Verlauf sichtbar wird, bis heute hält (vgl. Frank 2005).30 Über diese
Konstruktion schafft das Kohäsionsziel eine Legitimationsgrundlage für
ein stadtpolitisches Tätigwerden der Europäischen Kommission. Die
Thematisierung von Stadtentwicklung in den hier vorgestellten Diskursen und unter dem Leitbild des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts stellt aber nur einen Weg zur Beschaffung von Legitimation
für ein Handeln auf der Gemeinschaftsebene dar. Das „Städtethema“ eroberte seinen Platz in der Politik der Europäischen Gemeinschaft auch
über zwei weitere Flanken: über den „Demonstrationseffekt“ der Praxis
und über politische und argumentative Unterstützung durch die zur gleichen Zeit entstehenden Städtenetze.
Städtische Pilotprojekte
Neben den stadtpolitischen Diskursen begann die Europäische Kommission nach der Reform der Strukturfonds 1988 auch städtische Pilotprojekte und Städtenetze zu finanzieren. Der neugeschaffene „Experimentierartikel“ Art. 10 für Innovative Maßnahmen ermöglichte ihr, im Umfang von 1% des EFRE eigenständig Mittel für Studien, Erfahrungsaustausch und Pilotprojekte auszureichen (vgl. Santangelo 2001). Der Einsatz dieser Mittel auch für städtische Pilotprojekte lässt sich auf Druck
der Städte London und Marseille zurückführen (vgl. Paulus 2000: 102;
Tofarides 2003). Während ein großer Teil der Ziel-2 Mittel in verschiedene Regionen des Vereinigten Königreichs ging, wurde eine Berücksichtigung Londons von der Thatcher-Regierung nicht unterstützt und
überdies wären nur einzelne Teile der Region mit ihren sozioökonomischen Daten förderfähig gewesen. Die Labour-dominierte Association of
London Authorities (ALA) wandte sich direkt an die Kommission in
Brüssel, und im Dialog entwickelte der damals zuständige Kommissar
Bruce Millan, ebenfalls mit einem Labour-Hintergrund, den Vorschlag,
über Art. 10 eine Förderung zu finanzieren. Er gewährleistete Mittel in
Höhe von 5,1 Mio ECU. Damit wurden benachteiligte Stadtteile erstmals im Rahmen der Regionalpolitik der DG XVI förderfähig (vgl.
Tofarides 2003: 56f). Zeitgleich wurden auch Marseille 4 Mio ECU
ebenfalls über Art. 10 gewährt. In diesem Fall traf Millan die Entscheidung bei einem informellen Besuch in der Stadt. Nicht unbedeutend war
30 Dieser Aspekt wird im Zusammenhang mit der Formulierung einer
„städtischen Agenda“ Mitte der 1990er Jahre besonders deutlich. Ich greife ihn in meiner Darstellung an der entsprechenden Stelle wieder auf (siehe Abschnitt 3.2.3).
70
EUROPÄISCHE UNION
dabei sicher die Tatsache, dass die Kommission nicht für London eine
Ausnahme machen konnte, insbesondere da der zuständige Kommissar
selbst Brite war (vgl. ebd.: 58). In der ersten Runde der SPP wurden
dann zunächst 22 Städtische Pilotprojekte bewilligt, die sich mit drei
Themen befassten: ökonomische Entwicklung in Gebieten mit sozialen
Problemen, Revitalisierung von historischen Innenstädten und Umweltaktionen in Verbindung mit wirtschaftlichen Zielen (vgl. Paulus 2000:
114). Später kamen weitere zehn Projekte zum Thema „technologische
Entwicklung“ hinzu. Insgesamt wurden über den EFRE in dieser Phase
101,4 Mio ECU für Städtische Pilotprojekte ausgegeben (Tofarides
2003: 59).31 Ergänzend, wenngleich in wesentlich geringerem Umfang,
stellte die GD V (Beschäftigung und Soziales) Mittel des Europäischen
Sozialfonds zur Verfügung (ebd.: 59). In einer zweiten Phase wurden
zwischen 1997 und 1999 weitere 26 Projekte in 14 Mitgliedstaaten mit
63,6 Mio ECU unterstützt (ebd.: 59).
Für unsere Betrachtung ist festzuhalten, dass die SPP, ebenso wie
einige Experimente im Rahmen von POVERTY III, die ersten explizit
auf benachteiligte Quartiere bezogenen Aktivitäten im Rahmen der EUStrukturpolitik ermöglichten. Die regionalpolitischen Überlegungen,
dass nur gesamtstädtischer Niedergang von Relevanz für die EU wäre,
wie noch im selben Jahr von der Urban Decline Study Group vorgeschlagen, waren fortan hinfällig. In der Begründung von stadtteilbezogenen Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft in Form von SPP
wurde einerseits betont, dass „areas of acute poverty and urban decay“
auch in prosperierenden Regionen liegen können, zum anderen wurde
der Demonstrationscharakter der Maßnahmen herausgestellt. Durch die
Finanzierung über den „Experimentierartikel“ mussten die geförderten
Projekte einen innovativen Apekt beinhalten, das konnte beispielsweise
ein integrierter Steuerungsansatz sein. In Anwendung des Art. 10 EFRE
konnte die Kommission also über ihre Diskurspolitik hinaus auch mit
konkreten, sichtbaren Projekten als wegbereitender Policy Entrepreneur
für spätere stadtteilbezogene Maßnahmen agieren.
Städtenetze
Ein weiteres Moment in der Formierung einer europäischen Städtepolitik in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren ist das Entstehen von
transnationalen Städtenetzen mit dem Ziel, Städte und Kommunen an
der Politikgestaltung auf europäischer Ebene zu beteiligen und die Ge31 Beteiligte Städte aus Deutschland waren in der ersten Phase Berlin,
Bremen, Neunkirchen und Dresden.
71
SOZIALE STADTPOLITIK
meinschaftspolitik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Sie markieren „die
Basis einer neuartigen lokal-europäischen Form von Governance“ (Kern
2001: 112). Die neu entstandenen Netzwerke unterscheiden sich in
struktureller und funktionaler Hinsicht von traditionellen Formen der
„kommunalen Außenpolitik“ (wie z.B. Städtepartnerschaften, vgl. ebd.:
104). Vorwiegend handelt es sich um Mitgliederorganisationen, in denen, im Unterschied etwa zu Dachverbänden, die nationale Ebene keine
Rolle spielt. Sie beschränken sich oftmals auf einzelne Politikfelder oder
gemeinsame Projekte (ebd.: 97ff). Viele der neu entstandenen Netzwerke stehen direkt oder indirekt im Zusammenhang mit EU-Förderprogrammen. Die Initiative kam dabei entweder von den Kommunen selbst
oder von der Europäischen Kommission, wie etwa mit dem Programm
RECITE (Regions and Communities for Europe), mit dem sie nach einer
Pilotphase 1990 (die 12 Netzwerke umfasste) 40 Netzwerke mit etwa
200 beteiligten Regionen und Städten unterstützte (1991-93; vgl. Paulus
2000: 68).32 Förderprogramme der EG bildeten somit in den späten
1980er und frühen 1990er Jahren eine willkommene Gelegenheitsstruktur für Vertreter der Städte und Gemeinden, sich zu treffen und gemeinsame Anliegen zu formulieren. Auf diese Weise schuf die EG selbst eine
Sphäre, die später erfolgreich versuchen sollte, aktiv Einfluss auf die
weitere Politik zu nehmen.33 Das bedeutendste dieser transnationalen
Netzwerke stellt EUROCITIES dar, eine Lobbygruppe für europäische
Großstädte.34 Für die soziale Stadtpolitik ist zudem das thematische
Netzwerk „Quartiers en Crise“ hervorzuheben, das aus einem Programm
zum Erfahrungsaustausch von Städten über integrierte Stadtentwicklungsprogramme für „Stadtviertel in der Krise“ heraus entstanden ist.
32 Benington/Harvey zeigen, dass Städtenetze zunächst vor allem sektoraler
Natur waren, gezielt zur Lobbyarbeit entstanden oder durch Förderprogramme der EU angeschoben wurden (Benington/Harvey 1999, vgl. auch
Le Galès 2002: 105-108).
33 Le Galès hebt zudem hervor, dass diese Netzwerke gleichsam auch als
Transmissionsriemen für Europäisiserungs-effekte in den teilnehmenden
Städten selbst fungieren: „[...] it is true that these trans-national networks
are an indicator that cities are involved in a web of varied, horizontal
forms of interdependence. These trans-national networks are privileged
sites for obtaining information, exchanging experiences, ideas, and knowledge of various kinds, and challenging European programmes or states:
therefore, they are also places for learning policy norms and styles“ (Le
Galès 2002: 107; ähnlich argumentiert auch John 2000).
34 In einer Studie der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen über „Europäische Städtepolitik“ heißt es über EUROCITIES: „Keine andere Vereinigung ist so uneingeschränkt und anerkannt
zum Gesprächspartner der europäischen Institutionen im Zusammenhang
mit städtepolitischen Angelegenheiten avanciert“ (Senatsverwaltung für
Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen 1999: 46).
72
EUROPÄISCHE UNION
Beide Netzwerke und ihre Rolle im Policy-Making-Prozess sollen hier
vorgestellt werden.
EUROCITIES
EUROCITIES wurde 1986 auf Initiative der Stadt Rotterdam von sechs
Städten (Birmingham, Barcelona, Lyon, Mailand, Frankfurt/M., Rotterdam) als Netzwerk für „second cities“ – Großstädte, aber keine Hauptstädte – gegründet (vgl. Tofarides 2003: 62). Heute umfasst es als „network of major European cities“ 118 Mitgliedsstädte aus 31 Europäischen Staaten (einschließlich Hauptstädte).35 Zunächst verstand sich
EUROCITIES als ein Organisationskomitee zur gemeinsamen Vorbereitung von Konferenzen. Im Anschluss an die dritte Konferenz 1990 gaben die Vertreter der Stadt Birmingham dann den Anstoß für eine klarere administrative Regelung und Selbstbeschreibung. Im Februar 1991
wurden ein Exekutivkomitee gegründet und die Statuten festgelegt, in
denen Ziele und Arbeitsweise von EUROCITIES festgehalten sind. Zudem wurde ein permanentes Sekretariat mit Sitz in Brüssel eingerichtet.
Die Aktivitäten des Netzwerks bestehen seither aus „Networking“,
„Lobbying“ und „Campaigning“ (vgl. EUROCITIES 2004a).36 Die inhaltliche Arbeit wurde in den 1990er Jahren über sechs thematische
Komitees organisiert, von denen das „Economic Development and
Urban Regeneration Committee“ (EDURC) als besonders aktiv galt
(vgl. Füchtner 1997: 110).37 Innerhalb dieses Komitees gab es eine Arbeitsgruppe, die sich Anfang und Mitte der 1990er Jahre speziell mit der
Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative URBAN befasste. Das Netzwerk sieht sich als „an important partner for dialogue with the European
Commission, both on the political level (by taking part in the ‚Territorial
Dialogue‘) and on the technical level“ (vgl. EUROCITIES 2004a).38
35 Vgl. www.EUROCITIES.org, konsultiert am 05.11.2005.
36 Bei dieser Fülle von Funktionen, und im Zuges des raschen Wachstums
der Organisation, so eine Einschätzung von Vertretern anderer Netzwerke
und einzelner Städte in informellen Gesprächen, besteht eine Gefahr in der
Apkopplung des strategisch arbeitenden Sekretariats von den Meinungen
und Anliegen der einzelnen Mitglieder – wie sie bei EUROCITIES durchaus zu beobachten sei.
37 2003 wurden die Komitees in Foren umbenannt, u.a. um begrifflich ihren
eher offenen Charakter zu demonstrieren und vom Image als „Closed
Shops“ wegzukommen.
38 Der territoriale Dialog wurde vom damaligen Kommissionspräsidenten
Romano Prodi am 10. Mai 2004 in Folge der Empfehlungen des Weißbuch „Europäisches Regieren“ als jährliche Gesprächsplattform für die europäischen Zusammenschlüsse lokaler und regionaler Regierungen und
Verwaltungen („Authorities“) ins Leben gerufen (vgl. hierzu: Europäische
73
SOZIALE STADTPOLITIK
Enge Verbindungen bestehen auch zum Ausschuss der Regionen, zum
Europäischen Parlament und zu den Regierungen der Mitgliedstaaten
(vgl. ebd.). Seit den frühen 1990er Jahren wurde die Lobbyarbeit von
EUROCITIES zunehmend durch die Europäische Kommission gestützt.
Beispielsweise wurde EUROCITIES ausdrücklich zu Stellungnahmen
über Studien der Kommission wie „EUROPE 2000“ und „EUROPE
2000+“ aufgefordert. Im Rahmen der über Art. 10 EFRE unterstützten
Kooperationsnetzwerke wurden ab 1991 von der Kommission auch Aktivitäten von EUROCITIES finanziert. Vertreter von EUROCITIES
nahmen auch regelmäßig an den Arbeitstreffen der Expertengruppe der
Europäischen Kommission zur städtischen Umwelt teil. Im November
1994 wurde der Vorsitzende des EDURC zur „Delors-II“-Konferenz
eingeladen, und aus dem engen Kontakt zur Fachkommission 4 „Städtepolitik“ des Ausschusses der Regionen (AdR) gingen verschiedene gemeinsame Stellungnahmen hervor (vgl. Füchtner 1997: 115, vgl. auch
Marlow 1992).
Qartiers en Crise
Das Netzwerk „Quartiers en Crise“ wurde 1989 auf Initiative der französischen „Délégation Interministérielle à la Ville“ (DIV) ursprünglich für
10 nordeuropäische Städte ins Leben gerufen.39 Ausgangspunkt war die
Beobachtung, dass soziale Ausgrenzung in europäischen Städten zunahm und die bestehenden Politiken nicht mehr zu greifen schienen (vgl.
Europäische Kommission Generaldirektion XVI 1993: 5). Im Mittelpunkt stand dementsprechend der Austausch über innovative Ansätze
zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung (vgl. Paulus 2000: 68;
Froessler 1994b: 15). An dem Netzwerk nahmen zunächst Mitarbeiter
der Stadtverwaltungen und Wissenschaftler teil. Voraussetzung für eine
Beteiligung waren vorliegende Erfahrungen mit integrierten Handlungsansätzen. Die DIV erhoffte sich von einem internationalen Erfahrungsaustausch einerseits Anregungen für die Weiterentwicklung der Städtepolitik in Frankreich. Zugleich sah sie es als notwendig an, die Diskussion über Stadterneuerung auf europäischer Ebene zu stärken (vgl.
Froessler 1994b: 15). Das Prinzip des Netzwerks bestand darin, HandKommission 2001a: 17-26). Dass die Einbindung aus Sicht der Vertreter
der Städte und Regionen noch intensiver sein könnte, geht deutlich aus einem offenen Brief an Romano Prodi hervor, der von den Präsidenten des
AEBR, AER, CEMR, CPMR und EUROCITIES am 25.6.2004 unterzeichnet wurde (vgl. Vallvé/Prokop et al. 2004).
39 Die DIV war 1988 zur nationalen, interministeriellen Koordination der gerade neu geschaffenen sozialen Stadtpolitik in Frankreich (Développement
Social Urbain, 1988-1994) eingesetzt worden (vgl. Blanc 2002: 221).
74
EUROPÄISCHE UNION
lungsansätze nicht aus theoretischen Überlegungen heraus weiterzuentwickeln, „sondern vielmehr aus der Beobachtung und Analyse dessen,
was in den einzelnen Mitgliedstaaten an innovativer Praxis entwickelt
und umgesetzt wurde“: „Quartiere als ‚Laboratorien‘ für eine zukunftsweisende und innovative lokale Politik in Europa“ (ebd.: 15). Finanziell
unterstützt wurde das Netzwerk durch die Generaldirektion V der Europäischen Kommission (die auch für das Programm POVERTY III zuständig war, s.o.), durch die französische Caisse des Dépôts et Consignations und durch Beiträge der teilnehmenden Städte. Das als Austauschprogramm organisierte Netzwerk endete zunächst 1990 mit einer Abschlusspräsentation in Brüssel. 1991 wurde eine zweite Runde begonnen, an der Vertreter aus 25 Städten teilnahmen. Erstmals wurden neben
Professionellen auch Bewohner der Quartiere aktiv einbezogen. Finanzielle Unterstützung kam zu Teilen von den für Beschäftigung (GD V)
und für Regionalpolitik (GD XVI) zuständigen Generaldirektionen der
Europäischen Kommission (im Rahmen von RECITE). Der Abschlußbericht des Netzwerks stellt eine umfassende Analyse des „state of the
art“ integrierter Ansätze in der Quartiersentwicklung dar. Die dort präsentierten Betrachtungen gelten zusammen mit den Erfahrungen der
städtischen Pilotprojekte als eine wichtige konzeptuelle Grundlage für
die Entwicklung der Gemeinschaftsinitiative URBAN (vgl. Paulus 2000:
127f). Die Bürgermeister der 25 beteiligten Städte unterzeichneten am 6.
Oktober 1992 in Barcelona eine Erklärung, in der sie die Europäische
Gemeinschaft aufforderten, benachteiligte Stadtteile (in dem Papier bezeichnet als „crisis-ridden areas“) in die strukturpolitische Förderkulisse
für 1994-1997 aufzunehmen, bei der Reform der Strukturfonds das
Thema Stadtentwicklung zu berücksichtigen und den europäischen Erfahrungsaustausch weiterzuführen (vgl. Europäische Kommission Generaldirektion XVI 1993: 79).40
Die Perspektive von Quartiers en Crise auf benachteiligte Stadtgebiete ist in zweierlei Hinsicht interessant. Sie betont die Funktion, die
diese Gebiete im Prozess der europäischen Integration einnehmen. Es sei
unabwendbar, geradezu „natürlich“, dass die Städte mit ihrer Produktivität und ihrem Reichtum auch für arme Gruppen – aus ländlichen Regionen in Europa oder aus der „Dritten Welt“ - auf der Suche nach einer
Verbesserung ihrer Lebenssituation attraktiv seien. Diese Gruppen konzentrieren sich in bestimmten städtischen Gebieten, und die städtische
Segregation wird durch die Funktionsmechanismen der Wohnungsmärk40 Das Netzwerk mit Sitz in Brüssel ist bis heute aktiv und finanziert sich
über Mitgliedsbeiträge und Forschungsaufträge, die regelmäßig auch von
verschiedenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission unterstützt werden.
75
SOZIALE STADTPOLITIK
te noch verstärkt (ebd.: 12). Diese Stadtviertel seien also, so QenC, gewissermassen die „forefront of European integration“ und schon aus diesem Grund dringend zu unterstützen (ebd.: 5). Zugleich wird betont,
dass soziale Ausgrenzung in europäischen Städten nicht nur ein Ergebnis von ökonomischem und sozialem Wandel, sondern ebenso schlecht
organisierter Politik anzulasten sei, die sich diesem Wandel noch nicht
angepasst habe.41 Daher sei ein neuer Typus von Stadtpolitik notwendig,
der im gleichen Zuge auch die wohlfahrtstaatlichen Strukturen erneuert.
Mit diesen Argumenten stellte das Netzwerk die Relevanz der Quartiere
für das europäische Integrationsprojekt heraus und unterstrich den Handlungsbedarf noch durch die Betonung der Mitverantwortung der bisherigen Politik. Die Politikansätze, die das Netzwerk empfahl, zeichnen sich
durch fünf Prinzipien aus: ein umfassendes und nicht von sektoralen
Grenzen verengtes Politikverständnis, partnerschaftliche Arrangements,
Gebietsbezug, Umsetzung durch konkrete Projekte und vertraglich gesicherte Absprachen zwischen den Partnern (ebd.: 13f).
Eine methodische Besonderheit der Ergebnisse des Quartiers en
Crise Netzwerks, die seinen Argumenten besonderes Gewicht verlieh,
war, dass in Ergänzung zu Begründungen über die Notwendigkeit von
quartiersbezogenen Politiken, wie sie auch in den Stadtstudien etwa bei
Parkinson et al. (1992) angeführt wurden, hier mit „Best Practice“ argumentiert wurde. Die 44 vorgestellten Projekte aus 25 Städten zeigten
als „European integration laboratories“ (Europäische Kommission
Generaldirektion XVI 1993: 5) Rezepte, wie eine solche neue Politik
aussehen konnte.
Zwischenresümee
In den späten 1980er Jahren agierte die Europäische Kommission durch
die Initiierung von stadtpolitischen Forschungszusammenhängen als
Diskursstifterin und durch die Förderung von Pilotprojekten und Städtenetzwerken auch als „policy entrepreneur“. Mit verschiedenen Politikdokumenten war das Thema „Stadtentwicklung“ eingeführt, und in ersten Projekten waren Handlungsoptionen auf Gemeinschaftsebene getes-
41 Im Original: „Urban exclusion does not only derive from economic recession, unemployment, the erosion of social and solidarity structures and
upheavals in methods of of political representation. It is also due to poorly
adapted urban management policies bequeathed by an earlier and very different society” (Europäische Kommission Generaldirektion XVI 1993: 5).
76
EUROPÄISCHE UNION
tet.42 Benachteiligte Stadtquartiere und soziale Exklusion galten in diesen Diskursen als politikrelevant und ein integrierter Ansatz als angemessener Zugang. Eingebettet waren die Vorstöße in die übergeordneten
Leitbilder des Europäischen Binnenmarktes und des Europäischen Sozialmodells. Beide manifestieren sich in den Modellen der wettbewerbsfähigen und der zukunftsfähigen Stadt, wie sie vor allem in den regionalpolitischen und umweltpolitischen Konzepten diskutiert wurden. Im zunehmenden Städtewettbewerb (der sich im Zuge der Schaffung des Binnenmarktes sicherlich verschärft hat), so lassen sich die Argumentationen zusammenfassen, ist ein gutes Stadtmanagement nötig, um Kapital
und Arbeitskräfte anzuziehen und zu halten. Der Standortwettbewerb
produziert allerdings auch räumliche Ungleichheit und Spaltungen zwischen und innerhalb der Europäischen Städte.43 Dieser Zusammenhang
von Städtewettbewerb und räumlicher Spaltung war das wesentliche Argument für stadtpolitische Aktivitäten auf EG-Ebene. Er bildete eine
Diskursformation, um die sich eine Koalition aus Mitarbeitern der Europäischen Kommission, Abgeordneten im Europäischen Parlament, den
neugeschaffenen Europäischen Städtenetzen und Wissenschaftlern gruppierte. Neben der Problemdeutung in Gutachten und Expertisen dienten
erste Pilotprojekte zur Konturierung und Erprobung einer Europäischen
Städtepolitik. Insofern ist die Stadtpolitik ein Beispiel für die Funktion
der Kommission als „politischer Motor“ in der ersten Amtszeit von
Jacques Delors (vgl. Rometsch 1999: 69). Im Zuge der Verhandlungen
zum Vertrag von Maastricht wurden die Kompetenzen der Kommission
allerdings massiv beschnitten. In der Ratifizierungsphase waren die innenpolitischen Entwicklungen der Mitgliedstaaten sowie die Währungsspekulationen auf den Finanzmärkten bestimmend. Die Kommission
galt als Sündenbock für Fehlentwicklungen und das „politische Erdbeben“ des negativen ersten dänischen Referendums im Januar 1992 stellte
nur den Höhepunkt der Abkühlung des Integrationsprozesses dar. Die
Kommission, in dieser Phase schon mal als „Monster“ bezeichnet, wandelte sich vom „Motor“ der Europäischen Gemeinschaft zum bloßen
„Sekretariat“ der Europäischen Union (vgl. Rometsch 1999: 227ff). So
wurde auch ihr Vorstoß, „urban decline“ vertraglich als Handlungskompetenz zu verankern, von den Regierungen im Rat kassiert. In den Verhandlungen über die Reformen der Strukturfonds und die Förderperiode
1994-1999 war es dann auch weniger die Europäische Kommission, die
42 Die Aktualität des Themas im europäischen politischen Raum äußerte sich
auch, das sei an dieser Stelle ergänzt, in einer „Europäischen Städtecharta“, die vom Europarat am 18. März 1992 angenommen wurde.
43 In den Worten von Murray Stewart: „The language of the dual or divided
city has become common policy currency“ (Stewart 1994: 268).
77
SOZIALE STADTPOLITIK
sich für eine europäische Städtepolitik und die Gemeinschaftsinitiative
URBAN stark machte, sondern vor allem das Europäische Parlament mit
Unterstützung der inzwischen etablierten Städtenetzwerke (vgl. Tofarides 2003: 67ff, Paulus 2000: 120ff).
Etablierung und Konsolidierung
durch die Förder- und Diskurspolitik
der Europäischen Kommission (1993-1998)
Nachdem Anfang der 1990er Jahre über Diskurse, Pilotprojekte und
Städtenetze ein stadtpolitisches Feld Gestalt angenommen hatte, setzte
sich das Policy-Making auf europäischer Ebene vor allem über zwei
Stränge fort. Mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN wurde ein explizit
auf benachteiligte Stadtquartiere bezogenes Förderprogramm geschaffen
und umgesetzt. Parallel dazu führte die Europäische Kommission über
Politikdokumente und die Unterstützung von Diskussionszusammenhängen die stadtbezogenen Diskurse zu einer städtischen Agenda und
schließlich zu einem „stadtpolitischen Aktionsrahmen“ (Europäische
Kommission 1998) zusammen. Über diese Aktivitäten etablierte und
konsolidierte sich das Handlungsfeld Mitte der 1990er Jahre. Förderpolitik und Diskurspolitik verstehe ich somit als die zwei wesentlichen Träger der Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik auf europäischer
Ebene. In den folgenden Abschnitten rekonstruiere ich diese Phase des
Politikprozesses und stelle dabei für beide Bereiche die relevanten Meilensteine vor.
Die Verhandlungen über die
Gemeinschaftsinitiative URBAN
Im Rahmen der Reform der Strukturfonds 1993 (Delors-II Paket) legte
die Europäische Kommission im Juni 1993 ein Grünbuch über die Zukunft der Gemeinschafsinitiativen im Rahmen der Strukturfonds verschiedenen Organisationen zur Kommentierung vor.44 In diesem ersten
Entwurf war noch keine Gemeinschaftsinitiative für städtische Gebiete
vorgesehen. Mit insgesamt über 500 Kommentaren war das Interesse
sehr groß (Paulus 2000: 130). Zu den konsultierten Akteuren zählen das
Europäische Parlament, der Sozial- und Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss der Regionen, die Forward Studies Unit der Kommission und
verschiedene Interessengruppen; es wurde auch ein informelles Minis44 Diese Form der Konsultation entsprach dem Verständnis der Kommission
vom Partnerschaftsprinzip der Strukturfonds (vgl. Tofarides 2003: 67).
78
EUROPÄISCHE UNION
tertreffen abgehalten, in Liege im November 1993.45 Eine wesentliche
Rolle für die spätere Verankerung einer stadtpolitischen Initiative spielte
das Europäische Parlament. Es behandelte das Grünbuch in seinem Ausschuss für Regionalpolitik.46 Seine Stellungnahme, der sog. Romeos Report, verdeutlichte das Interesse an städtischen Themen – insbesondere
an der hohen Arbeitslosigkeit in den Städten – und enthielt ein klares
Plädoyer für ein stadtpolitisches Instrument:
„[…] need for a specific Integrated Urban Development Programme aimed at
those of the Community’s major urban areas where unemployment, and particularly long-term unemployment, is abnormally high […]“ (Romeos Report,
zitiert in Paulus 2000: 121).
Der Bericht war so präzise formuliert und enthielt so konkrete Vorschläge, dass der Eindruck entstand, „whether a hidden agenda on the
part of the EP [European Parliament, S.G.] finally emerged into an open
debate“ (Paulus 2000: 121). So findet sich rückblickend sowohl die
Meinung, die Gemeinschaftsinitiative URBAN ginge auf die Initiative
der Kommission zurück wie ebenso die Überzeugung, das Parlament sei
dafür verantwortlich (vgl. ebd.: 122). Neben dieser formalen Antwort im
Konsultationsprozess wurde zeitgleich im selben Ausschuss ein zweites
Papier erstellt, das auf eine Eigeninitiative des Parlaments aus dem Jahr
1990 zurückging, der sog. Pack-Report. Es wurde im Dezember 1993
veröffentlicht und betonte neben einer Darstellung städtischer Probleme
aus Sicht des Parlaments die Notwendigkeit einer Initiative der Europäischen Kommission in diesem Bereich (vgl. ebd.: 123). Diesem Bericht
selbst lag eine breite Konsultation zugrunde, u.a. eine parlamentarische
Anhörung 1992, die verschiedene Interessengruppen wie die Netzwerke
Quartiers en Crise und EUROCITIES ebenso einschloss wie Bruce
Millan und sein Kabinett (vgl. ebd.: 124).
Zeitgleich zu diesen Bemühungen des Parlaments um eine stadtbezogene Initiative organisierte die sog. Forward Studies Unit, ein Think
45 In diesem ersten Entwurf wurden fünf Themen für Gemeinschaftsinitiativen vorgeschlagen: grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit und Netzwerke, ländliche Entwicklung, abgelegene Regionen, Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen,
Bewältigung von industriellem Wandel (vgl. Paulus 2000: 120). Die entsprechenden Gemeinschaftsinitiativen sollten sein: INTERREG II, REGEN II, LEADER II, REGIS II, NOW, HORIZON, EUROFORM, RECHAR, RESIDER, RETEX, KONVER, und für Ziel 1: STRIDE, PRISMA und TELEMATIQUE (vgl. Paulus 2000: 120).
46 Die genaue Bezeichnung für den Ausschuss lautete: Committee on Regional Policy, Regional Planning and Relations with Regional and Local
Authorities.
79
SOZIALE STADTPOLITIK
Tank um Kommissionspräsident Delors, zwei Konferenzen unter dem
Titel „Carrefour des Villes“ (November 1993, Februar 1994), bei denen
Wissenschaftler, Politiker und Repräsentanten der Europäischen Kommission zusammenkamen. Auf dem zweiten dieser Treffen erklärte Delors seine Bereitschaft zu einer städtischen Initiative, und zwar im Wesentlichen als einen symbolischen Akt zum Schutz des Europäischen
Sozialmodells (vgl. ebd.: 126). Er verglich den Vorschlag für eine stadtbezogene Initiative mit dem gerade zu Ende gegangenen Armutsbekämpfungsprogramm POVERTY (s.o.) und betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen als Geste der Anerkennung gesellschaftlicher Konflikte
und als Zeichen dafür, dass die europäische Politik diese auch ernst
nehmen müsse:
„Nous voulons quand même par ce geste montrer qu’il ya là, un lieu de conflict social, une réalité obsédante et que l’on ne peut pas rester indifférents à
cela“ (Delors 1994: 6, zitiert in Paulus 2000: 126).
Mit diesen Ausführungen sendete der Kommissionspräsident ein deutliches Signal der Unterstützung an die stadtpolitischen Akteure innerhalb und außerhalb der Kommission (Paulus 2000: 126). Auch die verschiedenen städtische Interessensgruppen übten politischen Druck aus –
insbesondere EUROCITIES und das „Quartiers en Crise“-Netzwerk
(vgl. ebd.: 126ff) – in Form von informellen Gesprächen mit Kommissionsmitgliedern sowie mit Bürgermeistern und Europapolitikern.
EUROCITIES legte auch eine Stellungnahme zu dem Grünbuch vor, in
der einerseits eine stärkere Berücksichtigung der städtischen Dimension
in den fünf Themenfeldern gefordert wurde und zusätzlich eine eigenständige Initiative zum Thema Stadtentwicklung. Quartiers en Crise
spielte auf einer konzeptuellen Ebene eine bedeutende Rolle: Hier wurde
der Begriff „pockets of poverty“ entwickelt, um deutlich zu machen,
dass auch in prosperierenden Städten kleinräumig große Probleme bestehen (vgl. Paulus 2000: 127, Europäische Kommission Generaldirektion XVI 1993). Das Konzept der „Pockets of Poverty“ wurde von
EUROCITIES übernommen und dann auch in den kommissionsinternen
Diskussionen, die sich an die Konsultation anschlossen (vgl. Paulus
2000: 128ff). Auch die von Quartiers en Crise betonte Notwendigkeit
eines mehrdimensionalen und eines räumlichen Handlungsansatzes quer
zu Fachpolitiken wurde aufgegriffen (vgl. ebd.: 127).
Im internen Diskussionsprozess innerhalb der Generalverwaltung für
Regionalpolitik gab es allerdings zwei Lager. Auf der einen Seite wurde
die Meinung vertreten, dass ein städtischer Fokus die Kompetenzen der
GD überschreite, auf der anderen Seite gab es die Position, dass die
80
EUROPÄISCHE UNION
positiven Erfahrungen mit den städtischen Pilotprojekten sowie wissenschaftliche Analysen, und hier wurde insbesondere auf den ParkinsonReport (1992) verwiesen, stadtbezogene Maßnahmen der Kommission
rechtfertigen (vgl. Paulus 2000: 128f). Die stadtpolitische Position setzte
sich, gestärkt durch die Stellungnahmen und durch die Äußerungen
Delors’, durch und fand nach dem Konsultationsprozess Eingang in die
endgültige Fassung des Grünbuchs, nicht ohne den legitimierenden Hinweis auf den Druck des Europäischen Parlaments und der nördlichen
Mitgliedstaaten (vgl. ebd.: 129).47 Dies wiederum wurde anschließend
durch das Europäische Parlament (Karellis Report), den Ausschuss der
Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und EUROCITIES begrüßt (vgl. ebd.: 130ff).
Die Gemeinschaftsinitiative URBAN ist somit aus Sicht der Kommission ein Resultat der Erfahrungen mit ersten stadtpolitischen Experimenten und des politischen Drucks durch das Europäische Parlament
und Städtenetze, wie folgendes Zitat des damals zuständigen Kommissars verdeutlicht:
„This initiative draws on the experience gained over the last few years through
pilot projects and networks of cities. It also responds to a request of the European Parliament and organisations representing large cities for the European
Union to contribute to the tackling of some of society’s problems found in deprived urban areas. The Commission will seek to put the accent on innovative
integrated programmes and the support of the diffusion of experience gained
under these programmes“ (Millan 1994, zitiert in Tofarides 2003: 69).
Die Gemeinschaftsinitiative URBAN
Die „Gemeinschaftsinitiative für städtische Gebiete“ URBAN fand
schließlich Eingang in die endgültige Version der Richtlinien für die
Gemeinschaftsinitiativen und wurde am 15.6.1994 von der Europäischen
Kommission beschlossen (vgl. Europäische Kommission 1994). In der
amtlichen Begründung der GI durch die Kommission wurden zwei Ursachenbündel zur Legitimation des Handelns auf Gemeinschaftsebene
angeführt - die Konzentration von Problemen in städtischen Gebieten
sowie die Finanzkrise der Kommunen, welche die Probleme noch verschärfe:
47 Zum „Nord-Süd-Konflikt“ zwischen nördlichen und südlichen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN
siehe Chorianopoulos 2002.
81
SOZIALE STADTPOLITIK
„Einige der gravierendsten Probleme der [Europäischen, S.G.] Gemeinschaft
im Zusammenhang mit mangelnden wirtschaftlichen Perspektiven, niedrigen
Einkommen und einer allgemein schlechten Lebensqualität sind auf die städtischen Gebiete konzentriert. Die zunehmenden Spannungen innerhalb der europäischen Gesellschaft äußern sich vor allem in einem hohen Grad an sozialer
Ausgrenzung in immer mehr Innenstädten und Stadtrandzonen [...] Oftmals
werden die Probleme noch durch die finanziellen Schwierigkeiten zahlreicher
lokaler Städtebehörden verschärft, die nicht in der Lage sind, eine immer weniger wohlhabende Bevölkerung mit zunehmend kostspieligeren Hilfsdiensten
zu versorgen. Als Folge davon verkommt das Stadtgefüge, können veraltete
Infrastrukturen nicht mehr erneuert oder ersetzt werden und kommt die wirtschaftliche Tätigkeit in den am schlimmsten betroffenen Gebieten zum Erliegen oder geht zumindest stark zurück“ (vgl. ebd.: 6).
Gegenstand der Förderung sollten integrierte Entwicklungsprogramme
für geographisch abgegrenzte Stadtteile sein, für die Darlehen und Zuschüsse gewährleistet wurden. Der Wortlaut der Begründung für die
Forderung von integrierten Ansätzen zeigt, daß sich genau hier die drei
stadtpolitischen Begründungsdiskurse (urban decline, städtische Umwelt, soziale Ausgrenzung) trafen und überdies mit allgemeinen Grundprinzipien der EU-Strukturpolitik (Zusätzlichkeit und Innovation, Betonung von Beschäftigungsaspekten) gekreuzt wurden:
„Mit dem integrierten Konzept sollten global die wirtschaftlichen, sozialen
und Umweltprobleme des benachteiligten Gebiets in Angriff genommen werden. Das integrierte Programm sollte ein kohärentes, ausgewogenes Maßnahmenbündel für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und Umwelt umfassen, das auf im Rahmen der lokalen Partnerschaft ausgearbeiteten
Vorschlägen beruht. Priorität erhalten integrierte Programme mit innovativem
Charakter, die nachweislich einen zusätzlichen Nutzen erbringen und zur
Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene beitragen“ (vgl. ebd.: 7).
Zur Illustrierung konkreter förderfähiger Maßnahmen beinhaltete die
entsprechende Mitteilung der Kommission ein Verzeichnis von möglichen Handlungsfeldern:
• „Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten“,
• „Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene“,
• „Verbesserung von Einrichtungen in den Bereichen Sozialwesen,
Gesundheit und Sicherheit“,
• „Verbesserung der Infrastrukturen und der Umwelt im Zusammenhang mit den oben genannten Maßnahmen“,
82
EUROPÄISCHE UNION
•
•
„Besondere Workshops, die den Bewohnern von Wohnsiedlungen
Anreize, Kenntnisse und Möglichkeiten geben sollen, ihre Wohnungen zu renovieren, instand zu halten und sicherer zu machen“,
„Verbesserung der Möglichkeiten für Problemlösungen auf lokaler
Ebene, einschließlich Austauschprogrammen und der Gründung von
Partnerschaften zwischen Städteorganisationen und den betroffenen
Aktionsträgern“ (vgl. ebd.: 8).
In dieser Liste zeigt sich der Einfluss der Städtischen Pilotprojekte auf
die GI. Die Maßnahmen wurden in den erläuternden Ausführungen explizit auf Erfahrungen mit den Aktionen im Rahmen der SPP zurückgeführt (vgl. ebd.: 7).48 Wenngleich dieses Verzeichnis nur illustrativen
Charakter haben sollte, war es in der Folge sehr prägend für die Ausgestaltung der Programme vor Ort. So stellte etwa der Europäische
Rechnungshof in einem Sonderbericht über die Gemeinschaftsinitiative
fest, dass die „in den Mitteilungen vorgeschlagenen Maßnahmenkategorien [...] von einigen nationalen Behörden als Inhalt eines Musterprogramms aufgefasst und in den Anträgen wortwörtlich wiedergegeben“
wurden (vgl. Europäischer Rechnungshof 2001: 7). Die Souveränität
und Eigenständigkeit im Umgang mit dem Instrument der „Leitlinien“,
das absichtsvoll Spielraum in der Auslegung ließ, war abhängig von der
Erfahrung und Kapazität der nationalen und lokalen Verwaltungen. In
manchen Staaten und Städten lagen schon Konzepte für integrierte
Quartierspolitiken vor (oder Erfahrungen mit SPP) und damit auch Vorstellungen, wie ein integriertes Konzept aussehen könnte, in anderen
hingegen nicht.49
Mit der gewählten Form einer Gemeinschaftsinitiative wurden die
stadtpolitischen Aktivitäten in ein organisatorisches Gewand gekleidet,
das sich auch durch verschiedene Besonderheiten auszeichnet, die sich
nicht nur über das Politikproblem („städtische Gebiete“) bzw. den Fördergegenstand („integrierte Konzepte“) begründen. Zunächst einmal fol48 In dieser Mitteilung ging die Kommission noch von einer Weiterführung
der POVERTY-Programme aus und sprach sich für eine Berücksichtigung
der so geförderten Projekte bei der Planung und Durchführung der URBAN-Maßnahmen aus.
49 Die Unterschiede werden in einem Vergleich der Umsetzung der GI
URBAN in sechs Städten von Chorianopoulos (2002) deutlich, der die Fähigkeit zur lokalen Mitgestaltung und Umsetzung der GI als „governance
capacitiy“ bezeichnet. Auch die vergleichenden Studien von Paulus (2000)
und Tofarides (2003) befassen sich mit Unterschieden zwischen Städten
bzw. Mitgliedstaaten in der Gestaltung und Durchführung der GI. Ein
Verweis auf die Bedeutung des „learning by doing“ der Verwaltungen in
der Programmplanung findet sich auch bei Malek (2002: 228).
83
SOZIALE STADTPOLITIK
gen die Gemeinschaftsinitiativen den handlungsleitenden Prinzipien der
Strukturfondsförderung: Partnerschaft zwischen Kommission, nationalen und regionalen bzw. lokalen Behörden, Programmplanung, Konzentration der Interventionen, Zusätzlichkeit und Kohärenz sowie Begleitung
und Bewertung (vgl. Malek 2002: 220, Axt 2000). Über die Gemeinschaftsinitiativen sollte insbesondere auch die Einbeziehung der subnationalen Ebene in die Politikgestaltung gestärkt werden (vgl. Hooghe
1996: 106). Die Verankerung der Politik in der Strukturfondsförderung
hatte zudem einen wesentlichen inhaltlichen Einfluss auf die Art der förderfähigen Maßnahmen: Von der Förderung ausgeschlossen waren damit beispielsweise Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaus, die gerade in nationalen Programmen der sozialen Stadtpolitik meist eine zentrale Säule darstellten (vgl. GHK 2003: 10).50 Gemeinschaftsinitiativen
legten überdies einen gesteigerten Wert auf innovative Maßnahmen, unterstützen transnationalen Austausch und Netzwerke und zielen auf ein
späteres „Mainstreaming“ erfolgreicher Erfahrungen in nationale Politik
sowie in den allgemeinen Förderrahmen der EU (vgl. ebd.: 14). In der
Instrumentierung als Gemeinschaftsinitiative manifestierte sich somit
die allgemeine Rolle der Europäischen Kommission als „Motor“ der Europäischen Integration (auf diese Weise übt sie ihr Initiativrecht aus)
bzw. als „Policy Entrepreneur“.51
Insgesamt wurden, wie oben erwähnt, im Rahmen der GI URBAN
118 Gebiete mit einem Fördervolumen von 900 Mio ECU unterstützt.
Wenngleich es an dieser Stelle nicht um eine Einschätzung der Umsetzung in den Städten geht, sollen doch drei Aspekte hervorgehoben
werden, die mir für die Frage des Policy-Making relevant erscheinen:
die gewählten Strategien, mit denen in den Gebieten die in den Leitlinien „nur recht allgemein“ (Europäischer Rechnungshof 2001: 2) formulierten Ziele in den Fördergebieten in Maßnahmen übersetzt wurden, die
Management-strukturen zur Durchführung der GI sowie die verschiedenen Schwerpunktsetzungen.52
50 Der Widerspruch, der sich aus dem Ausschluss von wohnungspolitischen
Maßnahmen und der Zentralstellung von Fragen des Wohnens in Stadterneuerungspolitiken ergab (auch in den Leitlinien der GI, s.o.), musste von
den lokalen Behörden in ihren jeweiligen Konzepten verarbeitet werden.
51 Zu diesem Zeitpunkt kämpfte die für URBAN zuständige GD XVI überdies um eine Führungsrolle in der Europäischen Kohäsionspolitik und war
entsprechend besonders ehrgeizig, vgl. hierzu umfassend Hooghe 2001.
52 In den folgenden Ausführungen stütze ich mich auf die Ergebnisse der von
der Europäischen Kommission beauftragten Ex-Post-Evaluation der GI
(GHK 2003). Detaillierte Fallstudien zur Umsetzung der GI URBAN finden sich v.a. bei Paulus (2000) und Tofarides (2003), weiterführend sind
auch die Betrachtungen von Chorianopoulos (2002).
84
EUROPÄISCHE UNION
Strategien
Der Abschlussbericht zur Ex-Post-Evaluation identifizierte vier unterschiedliche Strategien, mit denen das Programm in den einzelnen Gebieten umgesetzt wurde:
• ein „broad integrated approach“, in dem wirtschaftliche und soziale
Entwicklung sowie Umweltbelange gleichermaßen berücksichtigt
wurden (45% der geförderten Gebiete),
• ein „integrated approach with a specific focus“ auf ökonomische,
soziale oder umweltbezogene Belange (26% der Gebiete),
• ein „flagship approach“, der sich auf eine begrenzte Anzahl für die
Öffentlichkeit sichtbarer Projekte oder Leitprojekte begrenzt, um „an
atmosphere of change and renewal“ zu erzeugen, und auf deren Ausstrahlungseffekt setzt (19% der Gebiete), sowie
• ein „community focused approach“, der die Einbeziehung lokaler
Gruppen in den Erneuerungsprozess und in die Bestimmung der Inhalte in den Mittelpunkt der Aktivitäten stellt (10% der Gebiete)
(vgl. GHK 2003: 18f).
Die gewählten Strategien unterschieden sich zwischen den Mitgliedstaaten stark und spiegelten die unterschiedlichen Interpretationen der
Richtlinien durch die nationalen Ministerien sowie die spezifischen Politikkontexte wider. Im Vereinigten Königreich verfolgten beispielsweise
alle Projekte einen „community focussed approach“, „reflecting the
strong partnership and inclusive approach to urban regeneration that was
being rolled out at the time“, in den anderen Staaten spielte dieser Ansatz hingegen kaum eine Rolle (ebd.: 19). In Deutschland setzten von
den 13 an URBAN beteiligten Städten sechs auf einen „broad integrated
approach“ und sieben auf einen „integrated approach with a specific
focus“ (vgl. ebd.: 94).53 In einem Drittel der Städte (45 Städte) wurde
die gewählte Strategie im Laufe der Implementation geändert, vor allem
aufgrund von administrativen Strukturen und oftmals nicht ausreichenden Kapazitäten (ebd.: 20f). Aus Sicht der Evaluatoren waren drei Faktoren entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms: die
Verbindung der GI mit weiteren nationalen oder lokalen Stadterneuerungsprogrammen, Synergieeffekte durch eine strategische Verbindung
der einzelnen geförderten Maßnahmen und insbesondere die aktive Beteiligung der Bevölkerung vor Ort an der Durchführung (vgl. ebd.: 45).
53 Die Strategie des Berliner Programms wird in dieser Evaluation als „integrated approach with a specific focus“ charakterisiert (vgl. GHK 2003:
94).
85
SOZIALE STADTPOLITIK
Managementstrukturen
Neben der inhaltlichen Ausrichtung ließ die GI auch Spielraum für unterschiedliche Managementstrukturen zur Umsetzung. Die Ex-PostEvaluation fasste drei Typen solcher Strukturen zusammen:
• Ein „kommunal gesteuertes Management und Umsetzung auf Kommunalebene mit gelegentlicher Konsultierung der Gemeinschaft“,
• „Ausschussvereinbarungen mit Partnerschaften zwischen regionaler
und kommunaler Regierung, Institutionen und der lokalen Gemeinschaft“; sowie
• „ein Management, das von einem Körper geführt wurde, der als eine
eigene juristische Person entweder auf lokaler, großstädtischer oder
regionaler Ebene eingesetzt wurde und Vertreter einer Vielzahl von
Kontroll- und Sektorebenen einbezog“ (ebd.: 46ff).
Auch die verschiedenen Managementstrukturen sind vor dem Hintergrund unterschiedlicher nationaler und lokaler Traditionen in der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu sehen. Entsprechend betonten die
Evaluatoren auch, dass keiner dieser drei Typen per se Erfolg versprechend, sondern die Berücksichtigung der politischen Kultur vor Ort ein
entscheidendes Kriterium für angemessene Programmstrukturen war
(vgl. ebd.: 49). Gleichwohl leiteten sie aus ihrer Analyse einige Prinzipien einer effektiven Programmsteuerung ab, wobei die Beteiligung der
lokalen Bevölkerung bei der Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen,
integrierte und zugleich nachvollziehbare Managementstrukturen sowie
starke Partnerschaften der beteiligten Organisationen besonders hervorgehoben wurden (ebd.: 51ff).
Schwerpunktsetzung
Die Mittelausgabe verteilte sich wie folgt: 38% der Mittel wurden für
Maßnahmen im Bereich „physische Regeneration und Umweltregeneration“ eingesetzt; 32% entfielen auf „Unternehmertätigkeiten und Beschäftigungsmaßnahmen“, 23% auf Initiativen zur „sozialen Einbeziehung“, 4% auf technische Unterstützung und 2% wurden für „IuK- und
Verkehrsmaßnahmen“ ausgegeben (vgl. ebd.: 24). Hinter diesen Zahlen
verbergen sich wiederum große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Bauliche Maßnahmen machten etwa in Italien 62% der Ausgaben aus, in Dänemark hingegen nur 10%. Beschäftigungsbezogene
Maßnahmen und die Förderung von Unternehmensgründungen banden
in den Niederlanden 52% der Mittel, in Portugal nur 20% (vgl. ebd.: 91).
Teilweise erhebliche Unterschiede finden sich überdies zwischen den
86
EUROPÄISCHE UNION
ursprünglichen Schwerpunktsetzungen in der Planung und dem tatsächlichen Ausgabeverhalten. In Deutschland beispielsweise fanden im Verlauf der Durchführung Umsteuerungen dahingehend statt, dass statt zunächst veranschlagten 13% für bauliche Maßnahmen schließlich 23%
der Mittel auf diesen Posten verwendet wurden. Auch die Mittel für soziale Eingliederung („social inclusion“) wurden von 14% auf 19% angehoben. Nach unten korrigiert wurden die Ausgaben für Beschäftigung
und Unternehmensgründungen (von 68% auf 49%) (ebd.: 91f).
Zusammenfassend stellte die offizielle Ex-Post-Evaluation fest, dass
in allen Mitgliedstaaten die Erfahrungen mit URBAN zu „Paradigmenwechseln“ in der Stadterneuerung führten oder Veränderungen zumindest befördert hatten. Als wesentliche Neuerungen wurden der integrierte Handlungsansatz und die Einbeziehung prozessbegleitender
Forschung (Monitoring, Evaluation) genannt:
„For all member states, the experience of URBAN either introduced or further
emphasized the paradigm shift in the approach to urban regeneration programmes: community-led rather than government-led; multidisciplinary
(physical, economic, social, environmental) rather than singular focus;
cooperative rather than exclusionary. Furthermore, there was a recognition that
managing and implementing a successful regeneration effort requires a solid
foundation of a data driven needs analysis and preparation, monitoring systems and an evaluation methodology“ (ebd.: 59).
Diskurspolitik der Europäischen Kommission:
Die Formulierung einer stadtpolitischen Agenda
(1994-1998)
Neben der Materialisierung der europäischen Stadtpolitik vor allem in
der Gemeinschaftsinitiative URBAN entwickelte sich in den 1990er Jahren auch der übergreifende stadtpolitische Diskurs weiter.54 Während die
Zeit der ersten und zweiten Präsidentschaft von Jacques Delors als
Diskursinitiierung beschrieben werden kann, lassen sich die folgenden
Jahre 1994-1999 als konsolidierende Diskursstrukturierung und –institutionalisierung verstehen. Die wesentlichen Rahmungen des Themas
„Stadt“ waren im regional-, umwelt- und sozialpolitischen Diskurs und
im Leitbild des „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“ vorbereitet. Diskurskoalitionen hatten sich im Umfeld der Kommission in einem „transnationalen Organisationsgeflecht“ von Verwaltungs- und
54 Parallel zur Förderung durch die GI URBAN, das soll hier erwähnt sein,
wurde auch ein beträchtlicher Teil der Ziel-1 und Ziel-2 Förderung in
städtischen Gebieten eingesetzt und auch die SPP wurden in dieser Phase
weitergeführt.
87
SOZIALE STADTPOLITIK
Sachverständigenausschüssen (vgl. Bach 1999: 127; Malek 2002: 27),
den Städte- und Expertennetzwerken formiert, und mit der GI URBAN
war auch ein zentrales stadtpolitisches Instrument gefunden.55
Die Fortsetzung der stadtpolitischen Debatten fand in den inzwischen entstandenen Politiknetzwerken statt. Der umweltbezogene Diskurs wurde im Umfeld der GD XI Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz vor allem unter den Stichworten „Nachhaltigkeit“ und
„Zukunftsfähigkeit“ weiterbetrieben. Bei den Diskussionen im Umfeld
der DG Beschäftigung (DG V) standen lokale Beschäftigungsstrategien
im Vordergrund.56 Der regionalpolitische Diskurs mündete in die Formulierung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK).57
Hier setzte eine räumliche Interpretation des Kohäsionsbegriffs ein („territorialer Zusammenhalt“), die auch innerstädtische Disparitäten als
Herausforderung für die weitere Europäische Integration begriff. Die so55 Mit Blick auf die Akteure im Feld ist festzuhalten, dass 1994 eine neue
Kommission eingesetzt wurde. Nachfolger von Jacques Delors wurde der
frühere Luxemburger Staatschef Jacques Santer, mit der Kohäsionspolitik
wurde Monika Wulf-Mathies beauftragt, die in ihrer Amtszeit „dezidiert
städtepolitische Akzente“ setzte (vgl. Schultze 2001: 401). Im Zuge der
Diskussion über ein „Europa der Regionen“ wurde in Art. 198 des Maastrichter Unionsvertrags der Ausschuss der Regionen (AdR) als Vertretung
regionaler und lokaler Gebietskörperschaften eingerichtet. Der AdR hat
beratende Funktion und wird von Rat und Kommission zu lokalen und regionalen Fragen gehört. Er ist berechtigt, aus eigener Initiative Stellungnahmen abzugeben (Vertrag über die Schaffung der Europäischen Union
Art. 198a-c; vgl. Axt 2000: 254). Stadtpolitische Fragen werden im AdR
in der Kommission 4 „Stadtpolitik“ behandelt, die anlassbezogen eng mit
EUROCITIES zusammenarbeitet (s.o.).
56 Ein Meilenstein des umweltbezogenen Diskurses war der Bericht „Zukunftsfähige Städte in Europa“, in dem Prinzipien für eine nachhaltige
Stadtentwicklung formuliert werden: das „Prinzip des Stadtmanagements“, das „Prinzip der Integration der Politikbereiche“, das „Prinzip des
Ökosystemdenkens“ und das „Prinzip der Zusammenarbeit und der Partnerschaft“ (vgl. Europäische Kommission Generaldirektion XI 1996: 9ff).
Für den beschäftigungspolitischen Diskurs war das Weißbuch der Kommission von 1993 „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung“ ein
wichtiger Trigger, mit der sich die Verengung des Ausgrenzungsdiskurses
auf Fragen der arbeitsmarktlichen Integration noch unter Delors zeigte.
Auch im Weißbuch zur Sozialpolitik von 1993 wird diese Kopplung der
sozialen Frage an beschäftigungspolitische Maßnahmen deutlich. Ab 1997
lief mit dem so genannten Luxemburg-Prozess die Diskussion als „lokale
Dimension der europäischen Beschäftigungsstrategie“ weiter (vgl.
Europäische Kommission 2001b).
57 Dem EUREK liegt ein mehrjähriger, intensiver Konsultationsprozess
zugrunde, es versteht sich selbst als „das Ergebnis eines europaweiten öffentlichen Diskussionsprozesses“ (vgl. Europäische Kommission 1999b:
12).
88
EUROPÄISCHE UNION
ziale Frage wurde in diesem Diskurs, wie es auch in den Verhandlungen
über das Grünbuch über die Gemeinschaftsinitiativen und die Begründung von URBAN schon angeklungen war und auch in der DG V zunehmend der Fall wurde, in erster Linie als Arbeitsmarktproblem gerahmt, wie die folgende Passage deutlich macht:
„Soziale Entmischung und Segregation sind nicht per se ein Problem. Wo aber
wirtschaftliche Benachteiligung, Arbeitslosigkeit und soziale Stigmatisierung
zusammentreffen in Gebieten, die oft zusätzlich noch durch kulturelle und
ethnische Unterschiede geprägt sind und ihren Bewohnern besonders hohe Integrationsleistungen abverlangen, steigt das Risiko sozialer Ausgrenzung. Es
ist notwendig, sich diesen Problemen zu stellen, nicht nur, weil sie in Europa
weit verbreitet sind, sondern auch, weil sie die Bedeutung der sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung urbaner Räume in Europa unterstreichen. Um
dem Problem der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Ghettobildung erfolgreich zu begegnen, muß insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit reduziert werden; einige Mitgliedstaaten haben dies erfolgreich im Rahmen von integrierten, multisektoralen Programmen zur wirtschaftlichen Regenerierung
und Entwicklung benachteiligter Stadtviertel versucht“ (Europäische Kommission 1999b: 70).
Im Zusammenhang mit den ab 1996 einsetzen Überlegungen über eine
Neugestaltung der Kohäsionspolitik („Agenda 2000“) veröffentlichte die
Kommission 1997 und 1998 zwei Mitteilungen über Konturen einer europäischen Städtepolitik, die jeweils von mehreren Generaldirektionen
gemeinsam erstellt wurden und die verschiedenen stadtbezogenen Diskursstränge zusammenbrachten. Im Mai 1997, zwei Monate vor der ersten Präsentation des Entwurfs für die „Agenda 2000“, wurde die Mitteilung „Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union“ (vgl. Europäische Kommission 1997) veröffentlicht, in der die Kommission über
EU-Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung und über anstehende
„Herausforderungen für Europas Städte“ berichtete, „Leitlinien für die
Zukunft“ skizzierte und konkrete Schritte zur Weiterführung der Diskussion vorschlug. Mit ihr initiierte die Kommission einen intensiven Diskussionsprozess, dessen Anregungen später, im November 1998, in der
Mitteilung „Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union:
ein Aktionsrahmen“ aufgegriffen wurden (Europäische Kommission
1998). Die beiden Mitteilungen bildeten in dieser Phase des PolicyMaking das Herzstück des stadtpolitischen Diskurses auf Europäischer
Ebene (vgl. Atkinson 2000, Frank 2005). Im Folgenden stelle ich die
dort von der Kommission vorgenommenen Problemdeutungen heraus,
mit denen die Notwendigkeit stadtpolitischer Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene begründet wurde. Dabei beschränke ich mich auf die im
89
SOZIALE STADTPOLITIK
Zusammenhang mit „benachteiligten Stadtquartieren“ relevanten Ausführungen und gebe die jeweiligen Passagen des Textes wieder, um das
Diskursvokabular der Kommission in seiner Bildhaftigkeit und Dramatik zur Sprache kommen zu lassen.
„Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union“ (1997)
Mit der Mitteilung „Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen
Union“ stellte die Kommission ihre Sichtweise auf den Zustand der
europäischen Städte vor. Ihr ging es dabei nicht darum, eine eigene
stadtpolitische Kompetenz zu fordern, das machte sie gleich zu Beginn
des Dokuments angesichts des zu erwartenden Widerspruchs einiger
Mitgliedstaaten deutlich. Sie betonte aber, dass „die europäischen Städte
vor einer Reihe gemeinsamer Probleme stehen“ und leitete daraus
„Chancen für gemeinsame Lösungsansätze auf europäischer Ebene“ ab
(Europäische Kommission 1997: 3). In den ersten Sätzen präsentierte sie
ihre Problemdeutung:
„Europas Städte stehen nach wie vor an erster Stelle bei der Bildung von
Wohlstand und der sozialen und kulturellen Entwicklung in Europa. Die
Probleme aufgrund raschen ökonomischen Wandels, Arbeitslosigkeit, Umweltbelastung, Verkehrsstau, Armut, schlechte Wohnverhältnisse, Kriminalität
und Drogenmissbrauch nehmen jedoch zu“ (ebd.: 3).
In dieser Eröffnung wurde die Bedeutung der Städte für die Europäische
Integration unterstrichen, die schon in den bisherigen Dokumenten eine
wichtige Begründungsfigur für stadtpolitische Aktivitäten bildete. Die
Europäische Kommission sah sich dabei, so interpretiert etwa Frank diese Mitteilung, „als Treuhänderin eines historischen Erbes wie einer Zukunftsvision, das bzw. die sie ansonsten nur unzureichend geschützt und
gepflegt sieht“ (Frank 2005: 313). Im Abschnitt über „Leitlinien für die
Zukunft“ unterstrich die Kommission diese Position, die als notwendig
erachtete Vermittlung von Entwicklung und Bewahrung, deutlich:
„Ausgangspunkt für die zukünftige Stadtentwicklung muß sein, die Rolle der
Städte als Motor für den regionalen, nationalen und europäischen wirtschaftlichen Fortschritt anzuerkennen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass städtische Gebiete, insbesondere die benachteiligten Viertel mittelgroßer und großer
Städte viele der sozialen Kosten der früheren Veränderungen getragen haben,
insbesondere was Industriestilllegungen und -anpassungen, unzureichende
Wohnverhältnisse, Langzeitarbeitslosigkeit, Kriminalität und soziale Ausgrenzung betrifft. Die europäische Politik steht somit vor der doppelten Herausforderung, die Vorreiterrolle der Städte in einer zunehmend globalisierten und
90
EUROPÄISCHE UNION
wettbewerbsorientierten Wirtschaft zu bewahren und gleichzeitig das kumulierte Vermächtnis der Krise in den Städten anzutreten. Diese beiden Aspekte
der Stadtpolitik ergänzen sich gegenseitig“ (Europäische Kommission 1997:
14).
Diese Begründungsfigur griff die Argumente der vorangegangenen Diskurse auf (s.o.). Daneben finden sich in dem Papier zwei weitere, ergänzende Motive, ein symbolisches und ein kommunikatives: Mit sichtbaren Maßnahmen in den Städten könne ein „Sich Kümmern“ auch der
Gemeinschaftsebene demonstriert werden, die soziale Benachteiligung
in ihren Städten nicht dulden will und zugleich ihre gesellschaftspolitische Vision, die sich auch in Querschnittszielen (wie hier: Chancengleichheit) äußert, kommuniziert werden:
„Erstens bieten die Herausforderungen der Stadtentwicklung der EU die Möglichkeit, eine stärkere Bedeutung für ihre Bürger zu gewinnen, indem sie spürbare Vorteile im täglichen Leben erbringt [...] Zweitens spielen Städte auch
eine entscheidende Rolle zum Untermauern eines europäischen Gesellschaftsmodells, das auf Chancengleichheit ungeachtet des Geschlechts oder
der ethnischen Zugehörigkeit beruht“ (ebd.: 3).
Eine weitere Notwendigkeit für ein Tätigwerden sah die Kommission in
den, nicht immer positiven, Auswirkungen bestehender sektoraler Gemeinschaftspolitiken (Verkehr, Umwelt, Forschung, Telekommunikation, Handel, Gesundheit etc.) auf die Entwicklung der Städte:
„Die EU sollte bei Stadtentwicklungsfragen eine ergänzende Rolle übernehmen, da sie für die Politik in einer Reihe von Sektoren zuständig ist, die direkten Einfluß auf die Entwicklung und Lebensqualität in den Städten haben“
(ebd.: 15).
Das stärkste Gewicht wurde in der Mitteilung jedoch auf ökonomische
Argumente, auf die gefährdete Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Städte, gelegt. Soziale Ausgrenzung in benachteiligten Stadtgebieten, so
das Argument, sei im Wettbewerb der Städte um Investoren auch ein
ökonomisches, ein Standortproblem:
„Mittlerweile hat man erkannt, daß die räumliche Trennung nicht nur mit
Blick auf Beschäftigung, Bildung und geringe Wohnraumqualität ein soziales
Problem darstellt, sondern daß das aus der Abgrenzung entstehende abweichende Sozialverhalten die allgemeine wirtschaftliche Attraktivität der Stadt
beeinträchtigt“ (ebd.: 6).
91
SOZIALE STADTPOLITIK
Ohne eine Abfederung der wirtschaftlichen Dynamik, so illustrieren die
folgenden Punke, sah die Kommission jedoch die Europäische Integration und das gesamte Europäische Sozialmodell in Gefahr:
„Wirtschaftlicher Fortschritt, der den Zusammenhalt der Stadtteile untergräbt,
ist auf Dauer nicht zukunftsfähig:
• die städtische Gesellschaft wird einen hohen Preis in Form von Kriminalität und asozialem Verhalten zahlen müssen, wenn die Entwicklung von
größerer Ungleichheit beim Zugang zu den Vorteilen des wirtschaftlichen
Fortschritts begleitet wird;
• Europa insgesamt wird mit der Europaverdrossenheit seiner Bürger und
dem Verlust der Unterstützung für das europäische Gesellschaftsmodell
bezahlen müssen;
• schließlich wird die europäische Wirtschaft leiden, weil die Anpassung an
den schnellen Wandel zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Städte nur dort gelingen kann, wo der größtmögliche Konsens erreicht wird“ (ebd.: 14f).
Wie dramatisch sich die Situation in den Städten und damit die Gefährdung des Europäischen Sozialmodells für die Kommission darstellte, unterstreicht auch ein weiterer Abschnitt:
„In vielen Teilen Europas sind die Städte nicht mehr dazu geeignet, dass man
dort Kinder großzieht, seine Freizeit verbringt oder wohnt. Die Aushöhlung
der Rolle der Stadt ist vielleicht die größte Bedrohung für das europäische
Modell der Entwicklung und der Gesellschaft und muß so umfassend wie
möglich erörtert werden“ (ebd.: 8).
Diesem drastischen Befund entsprechend war für die Kommission klar,
dass bisherige Politiken noch keinen durchgreifenden Erfolg erbracht
hatten und daher neue Lösungen gefunden werden mussten:
„Politikanstrengungen in Europa gehen bereits viele der Probleme, mit denen
europäische Städte kämpfen, an. Aber diese Anstrengungen waren oft Stückwerk, lediglich reaktiv und ihnen fehlte eine Vision. Es ist offensichtlich, dass
neue Anstrengungen benötigt werden, um die Rolle von Europas Städten als
Plätze sozialer und kultureller Integration, als Quelle ökonomischen Wohlstands und nachhaltigen, umweltgerechten Wachstums und als Basis für die
Demokratie zu stärken oder wiederherzustellen“ (ebd.: 3).
Mit der „Wege…“-Mitteilung initiierte die Kommission dann auch eine
intensive Diskussion, indem sie ihre Politiknetzwerke zu Stellungnahmen und Kommentaren aufrief. Dies geschah in Form von Eingaben und
Konferenzen: Ein informelles Ministertreffen zum Thema fand in
92
EUROPÄISCHE UNION
Noordwijk statt, der Wirtschafts- und Sozialausschuss nahm am
28.1.1998 Stellung, ebenso der Ausschuss der Regionen (14.5.1998),
Gemeindeverbände, EUROCITIES („Towards an expanded European
Urban Policy“, angenommen im Oktober 1998 in Lille, vgl. EUROCITIES 1998), die Sachverständigengruppe zur städtischen Umwelt
(7.5.1998) und noch weitere Interessensverbände, das Europäisches Parlament fasste zwei Entschließungen (beide am 2.7.1998). In der Folge
legte die Kommission am 28.10. einen „Aktionsrahmen“ vor, der dann
ausführlich auf einem Städteforum am 26./27.11.1998 in Wien vorgestellt und diskutiert wurde.58
„Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union:
ein Aktionsrahmen“ (1998)
Mit dem „Aktionsrahmen“ reagierte die Kommission auf die Ergebnisse
des Konsultationsprozesses zur „Wege…“-Mitteilung und knüpfte zudem an verschiedene zu diesem Zeitpunkt aktuelle stadtpolitisch relevante Entwicklungen an: an die Verankerung des Nachhaltigkeitsziels
im Vertrag von Amsterdam, an die zwischenzeitlich eröffnete Diskussion um die Agenda 2000 zur dritten Reform der Strukturfonds, in denen
„Problemgebiete in den Städten“ einen neuen Stellenwert bekommen
sollten, an den Entwurf für ein Europäisches Raumentwicklungskonzept
(EUREK), an die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung, an Vorschläge für das fünfte Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung mit der Leitaktion „Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe“
etc. (Europäische Kommission 1998: 5). Der Aktionsrahmen wurde von
vier Generaldirektionen gemeinsam erarbeitet: von der GD Regionalpolitik, GD Umwelt, GD Transport und GD Beschäftigung/Soziales.
Zu Beginn des Dokuments stellten die Autoren eine kurze Diagnose
der europäischen Städte an, in der die Vielfalt der Entwicklungspfade
der europäischen Städte im Zusammenhang mit lokalen Traditionen und
Kulturen angeführt, zugleich aber die gemeinsamen Probleme betont
wurden. Zwar gebe es „nicht nur ein einziges europäisches Städtemodell“, aber dennoch sehen sich die Städte in Europa „der gemeinsamen
Herausforderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung gegenüber, die
einige Städte offensichtlich erfolgreicher meistern als andere“ (ebd.: 6).
58 Diese Informationen sind dem Tätigkeitsbericht der EU für das Jahr 1998
entnommen. Tätigkeitsberichte der Europäischen Kommission sind einzusehen unter: http://europa.eu.int/abc/doc/off/rg/en/rgset.htm; konsultiert
am 1.9.2005.
93
SOZIALE STADTPOLITIK
Stadtpolitisches Handeln, so die Kommission weiter, müsse auf allen
Regierungsebenen erfolgen. Für ein Tätigwerden der Gemeinschaftsebene wurden drei Gründe angeführt:
• 80% der Europäer leben in Städten,
• viele Bereiche der EU-Politik wirken sich faktisch auf die Entwicklung der Städte aus,
• die Politiken und Aktionen der EU müssen „zu stärker integrierten
Lösungsansätzen für städtische Probleme beitragen“ (ebd.: 6ff).
Durch eine Verknüpfung dieser drei Punkte wurden drei Handlungsbegründungen zu einer Formel bzw. zu einer Story Line verbunden, die
den Kern Europäischer Stadtpolitik ausmacht: Die schon bekannten
Problemdeutungen – Bedeutung der Städte für die Europäische Integration sowie „Wirkungen und Nebenwirkungen“ Europäischer Politik (insbesondere des Binnenmarktes) – wurden mit einer Argumentation zusammengeführt, die auf die spezifische und angemessene Form des Handelns der EU verwies: Integrierte Lösungsansätze gehörten seit den Integrierten Mittelmeerprogrammen Mitte der 1980er Jahre und der späteren Verankerung dieses Prinzips in den Strukturfonds (Mittelkonzentration) und besonders deutlich in den Gemeinschaftsinitiativen zu den
Grundfesten der EU-Kohäsionspolitik (vgl. Heinelt 1996: 23f). Mit anderen Worten: Da ein integrierter Ansatz angesichts der komplexen
(bzw. diffusen) Herausforderung „städtischer Probleme“ geboten schien,
war Gemeinschaftshandeln auch konzeptionell begründbar. Der Aktionsrahmen formulierte dann vier Ziele für stadtpolitisches Handeln auf
Gemeinschaftsebene und einen Katalog von 24 Aktionen zu ihrer Umsetzung:
1. Stärkung des wirtschaftlichen Wohlstands und der Beschäftigung in
den Städten,
2. Förderung von Gleichheit, sozialer Eingliederung und Erneuerung in
städtischen Gebieten,
3. Schutz und Verbesserung der städtischen Umwelt,
4. Beitrag zu einem guten Stadtmanagement und zur Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung.
Für die soziale Stadtpolitik sind in dieser Aufzählung vor allem die Aktionen 7-10 unter Punkt 2 relevant:
• „Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Diskriminierungen und
sozialer Ausgrenzung“ (2.7),
• „Gebietsbezogene Stadterneuerungsaktionen im Rahmen der Strukturfondsförderung“ (2.8),
• „Schulen der zweiten Chance“ (2.9),
94
EUROPÄISCHE UNION
•
„Know-how-Entwicklung und Erfahrungsaustausch in den Bereichen Diskriminierung, Ausgrenzung und Stadterneuerung“ (2.10).
Unter Aktion 2.8 „gebietsbezogene Stadterneuerungsaktionen […]“
wurde „die Notwendigkeit gebietsbezogener, sektorübergreifender Maßnahmen [...] im Rahmen der Stadterneuerung“ anerkannt, um „der Konzentration von sozialen Problemen, Umweltschäden, Kriminalität, und
wirtschaftlichem Niedergang in bestimmten Stadtgebieten entgegenzuwirken“ (Europäische Kommission 1998: 16). Darüber hinaus seien
auch Aktionen zwingend, „die diese Gebiete in die weitere soziale, wirtschaftliche und physische Struktur der Stadt und der Region einbeziehen“. Entsprechend wurde darauf hingewiesen, dass die Kommission
vorgeschlagen hatte, „aus den Strukturfonds im Rahmen des neuen Ziels
2 die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen zu fördern, wozu auch städtische Gebiete zählen“. Als Erkennungsmerkmale und Auswahlkriterien für solche „Problemgebiete in
den Städten“ galten: „eine über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegende Langzeitarbeitslosenquote, ein hohes Armutsniveau einschließlich
unzureichender Wohnverhältnisse, eine in besonderem Maße geschädigte Umwelt, eine hohe Kriminalitätsrate oder ein niedriges Bildungsniveau“. Es sei allerdings darauf zu achten, „dass keine Nachbarschaftsviertel mit einem Stigma belegt werden“ (ebd.: 16).
Für eine „gebietsbezogene Stadterneuerung“ wurden dann fünf Prinzipien aufgezählt, die auf „erfolgreiche Versuche in den Mitgliedstaaten“ und auf Erfahrungen mit den Gemeinschaftsinitiativen URBAN
und INTEGRA und mit den SPP aufbauten:
• „Solide Partnerschaft zur Ermittlung der Herausforderungen, zur
Festlegung der Strategie, der Prioritäten und der Mittelverteilung
sowie zur Durchführung, Begleitung und Bewertung der Strategie.
Die Partnerschaften sollten die Wirtschafts- und Sozialpartner, NRO
und Einwohnerverbände mit einschließen“,
• „Verknüpfung des strategischen Plans für das fragliche Gebiet mit
der wirtschaftlichen, sozialen und physischen Struktur des weiteren
städtischen Gebiets“,
• „Integration wirtschaftlicher, sozialer, sicherheitsmäßiger, ökologischer und verkehrsbezogener Aspekte“,
• „Aufbau lokaler Kapazitäten und Stärkung der Handlungsfähigkeit
ausgegrenzter Gruppen“,
• „mehrjähriges vertraglich festgelegtes Konzept mit vereinbarten
Zielvorgaben und Leistungsindikatoren“ (ebd.: 17).
95
SOZIALE STADTPOLITIK
Der Aktionsrahmen schloss mit konkreten Folgemaßnahmen auf europäischer Ebene, um „den im Zusammenhang mit städtepolitisch relevanten
Fragen bestehenden Koordinationsmangel zwischen den verschiedenen
Entscheidungsträgern zu überwinden“ (ebd.: 28) Hierzu zählten die Einrichtung einer dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe innerhalb der
Kommission und eine Reihe von „bereichsübergreifenden Mehrzweckaktionen“ (genannt wurden ein integriertes Datenbanknetz und Informationsstrategien), die Einsetzung einer Sachverständigengruppe, die
Schaffung von offenen Diskussionsplattformen und die regelmäßige
Veranstaltung von Städteforen.
Im November 1998 wurde der Aktionsrahmen auf einem „Europäischen Städteforum“ präsentiert, das unter der österreichischen Ratspräsidentschaft in Wien veranstaltet wurde. Etwa 700 Vertreter aus Politik
und Wissenschaft kamen dort zusammen, um über die Rolle der Städte
in der künftigen Gemeinschaftspolitik zu diskutieren. Während die Vertreter der Kommission über die Eingliederung integrierter Ansätze in die
Ziel 1 und Ziel 2 Mainstream-Förderung sprechen wollten, lag allerdings
vor allem den Vertretern der kleineren und mittelgroßen Städte die
Zukunft der Gemeinschaftsinitiative URBAN eher am Herzen (vgl.
Schultze 2001, siehe auch: Parkinson 1998). Vom Europäischen Parlament wurde dieses Anliegen aufgegriffen und führte schließlich – gegen
die Intention der Kommission – zu einer Neuauflage der GI (s.u., vgl.
Schultze 2001: 398f).
Dieses Vorgehen der Kommission, und insbesondere der DG Regio,
über Politikdokumente ein Thema politisch zu rahmen und eine Debatte
darüber anzustoßen, lässt sich als Diskurspolitik beschreiben, als „an
attempt to create a discursive context that allows it to structure the context in which policy is developed“ (Atkinson 2001: 398). In der Phase
der Vorbereitung der Reform der Strukturfonds wurde auf diese Weise
die Relevanz des Themas und auch die Legitimität europäischer Städtepolitik („europäisches Problem“, „Mehrwert“ von EU-Programmen,
„Sichtbarkeit“) gestärkt und diskursiv abgesichert. Bis heute, zum Zeitpunkt der Verhandlungen über die Förderperiode 2007-2013, gelten die
beiden Dokumente als wichtige Referenzpunkte für eine Begründung
stadtpolitischer Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene (vgl. Frank 2005,
Europäisches Parlament 2005).
Parallel zu den Aktivitäten der Kommission initiierten auch die nationalen Regierungen mit einem informellen Treffen der Minister für
Raumplanung und Stadtentwicklung in Noordwijk (NL) 1997 einen
stadtpolitischen Erfahrungsaustausch. Beim darauf folgenden Treffen in
Glasgow wurde eine „Urban Exchange Initiative“ (UEI) ins Leben gerufen, bei der integrative Erneuerungsstrategien für benachteiligte Stadt96
EUROPÄISCHE UNION
gebiete einen von sechs Schwerpunkten darstellten. Die UEI wurde 1999
unter der finnischen Ratspräsidentschaft zunächst abgeschlossen (vgl.
Schultze 2001: 396), im folgenden Jahr bei einem Treffen der Minister
in Lille (November 2000) aber wieder aufgegriffen und in einem mehrjährigen Kooperationsprogramm fortgeführt (vgl. Parkinson 2005: 10).
Neujustierung der stadtpolitischen Ziele
im Zuge der Lissabon-Strategie (1999-2004)
Im Jahr 1999 stand eine umfassende Revision der EU-Strukturpolitik
unter dem Titel „Agenda 2000“ an, die auch die Städtepolitik betraf. Die
Politikformulierung fand auf Grundlage des Aktionsrahmens und vor
dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Gemeinschaftsinitiative
URBAN statt. Sie leitete einen institutionellen Wandel ein, in dem das
regulative Gerüst der Politik zwar nur geringfügig, ihre inhaltliche Ausrichtung jedoch deutlich verändert wurde. Diese Modifikationen stehen
im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen über diese dritte Phase im
Politikprozess.
Die Verhandlungen zur Förderperiode 2000-2006 fanden in einer
turbulenten Situation statt: Die EU musste sich auf ihre Osterweiterung
vorbereiten und ihre Politik dieser Entwicklung anpassen, zugleich war
die Strukturpolitik vielfach kritisiert worden, „weil sie immer umfangreicher, wenig transparent und zentralistisch geworden sei“ (Axt 2000:
74). Wichtigste Stichpunkte für die Kritik an dem System bis 1999 waren: Gießkannenprinzip, Förderwirrwarr und Förderdickicht, Zielverfehlung, autoritärer Top-Down-Approach, Kompetenzvermischung, Grenzen der finanziellen Belastbarkeit, Subventions-Dauerläufer etc. (vgl.
ebd: 75f). Im März 1999 trat zudem die bisherige Kommission in Folge
eines Korruptionsskandals geschlossen zurück. Der Bericht der Untersuchungskommission hatte Präsident Santer und seinen Kommissaren vorgeworfen, jegliche politische Kontrolle verloren zu haben und ein Klima
der Inkompetenz und Unwissenheit zu dulden. Gefordert wurde ein tiefgreifender Umbau der Organisation. Als Nachfolger von Santer wurde
dann Romano Prodi bestimmt, mit der Regionalpolitik wurde Michel
Barnier beauftragt.
Die Ansprüche der „Agenda 2000“ waren Konzentration, Vereinfachung und eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten. Die Zahl der
Förderziele sollte reduziert werden von sechs auf drei, und auch die Zahl
der Gemeinschaftsinitiativen sollte erheblich gesenkt werden. Es war
vorgesehen, ihren Anteil an den gesamten Fördermitteln von 9% auf 5%
zu senken. Beim Europäischen Rat von Berlin am 24./25.2.1999 folgten
97
SOZIALE STADTPOLITIK
die Regierungschefs im Wesentlichen den Vorstellungen der Kommission, sie kürzten allerdings die Finanzansätze für Struktur- und Kohäsionsfonds (vgl. ebd.: 80).
Für eine soziale Stadtpolitik wurden in den Strukturfonds zwei
Grundlagen geschaffen: Die Gemeinschaftsinitiative URBAN wurde,
mit leichten Modifikationen, wieder aufgelegt (URBAN II); zudem wurde der Politikansatz von URBAN, das integrierte Entwicklungskonzept,
im Rahmen der Mainstream-Förderung für Ziel-1 und Ziel-2-Gebiete in
Form einer „städtischen Dimension“ aufgenommen.
Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II und die „städtische
Dimension“ der Europäischen Strukturpolitik
In den Verhandlungen zur Agenda 2000 war geplant, die Zahl der Gemeinschaftsinitiativen drastisch zu reduzieren. Anstelle von bis dahin 13
sollte jeweils eine Initiative pro Fonds (insgesamt also drei) erhalten
bleiben. Eine Weiterführung der GI URBAN war im ersten Entwurf der
Kommission nicht vorgesehen, sondern eine Unterstützung von städtischen Maßnahmen im Rahmen der „Mainstream“-Förderung (Ziel-1 und
Ziel-2). Ähnlich wie schon 1993 war es erst der Druck verschiedener Interessengruppen und schließlich des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen, der zu einer speziellen Initiative
für „städtische Krisengebiete“ führte (vgl. Axt 2000: 81).59 Das Städteforum in Wien (s.o.) war ein entscheidender Katalysator für die Forderungen nach einer Verlängerung der GI (vgl. Schultze 2001: 398f).
Nachdem die GI-Mittel zu diesem Zeitpunkt allerdings schon verteilt
waren, wurde die Finanzierung für URBAN II vollständig aus dem Topf
für innovative Maßnahmen (Art. 10 EFRE) genommen. Damit standen
für URBAN II 0,5% (700 Mio €) der Strukturfördermittel zur Verfügung.60 Dieser Umstand wirkte sich auch auf die Programmstruktur und
seine Zielsetzung aus:
„Da die Mittel aus dem Innovationstopf der Europäischen Kommission
stammen, wird Wert darauf gelegt, dass die einzureichenden Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungskonzepte nicht nur innovativ sind, sondern
auch eine Pilotfunktion für die europäische Stadtentwicklung übernehmen
können. Das heißt, sie müssen in ihrem Entwicklungspotential über die bisher
59 Wesentliche Punkte waren einerseits die Befürchtung verschiedener
Städte, in einem Mainstreaming „leer“ auszugehen, zugleich würden der
enge Kontakt zur Kommission gelockert und die Position der staatlichen
Ebene gestärkt.
60 Gespräch mit dem Leiter des Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerks am 8.1.2002; vgl. auch Huttenloher 1999.
98
EUROPÄISCHE UNION
mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN gemachten positiven Erfahrungen
hinausreichen“ (Huttenloher 1999: 163).
Wenngleich die Kontinuitäten zwischen der ersten und zweiten Runde
der GI URBAN zwar überwiegen, gibt es neben der verstärkten Betonung des Innovationsaspekts noch eine Reihe weiterer Veränderungen.
Im Unterschied zur GI URBAN I, die sich ausschließlich an Großstädte
ab 100 000 Einwohner richtete, wurden nun auch kleinere und mittlere
Städte einbezogen.61 Weiterhin wurden explizite Kriterien für die Auswahl der Gebiete festgelegt. Einen wichtigen fördertechnischen Unterschied stellt sicherlich der Monofondsansatz von URBAN II dar:
Während in der ersten Runde die Mittel für die GI aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung EFRE und aus dem Europäischen
Sozialfonds ESF kamen, waren nun die Maßnahmen, die bislang aus
Mitteln des ESF gefördert worden waren, im Rahmen von EFRE förderfähig, was eine immense Erleichterung bei der Programmverwaltung
bedeutete, zugleich aber zumindest die Gefahr der Abkopplung von den
weiteren Entwicklungen im ESF barg. Schließlich wurden das StädteAudit als systematische Informationsquelle weiterentwickelt, die ExAnte-Bewertung verstärkt und ein Netzwerkprogramm URBACT zur
Förderung des Austauschs über Themen der Stadtentwicklung eingeführt (vgl. Europäische Kommission 2002). In den Leitlinien für
URBAN II wurde betont, dass mit der Förderung als Gemeinschaftsinitiative die Erwartung eines besonderen „Mehrwerts“ verbunden war:
„Es ist wichtig, den besonderen Mehrwert der neuen Gemeinschaftsinitiative
und ihre Komplementarität zu den Mainstream-Programmen sicherzustellen.
Dies lässt sich erreichen, indem die Mittel im Rahmen von URBAN II zur
Ausarbeitung und Durchführung von besonders innovativen Strategien für
eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung eingesetzt werden, denen eine Wegbereiterfunktion im Hinblick auf sichtbare Veränderungen in einer begrenzten Anzahl städtischer Gebiete in Europa zukommen
kann. Die neue URBAN II-Initiative kann auch als Übergang von den innovativen Konzepten in kleinerem Maßstab (wie jenen, die auch im Rahmen der
städtischen Pilotprojekte gemäß Artikel 10 und LIFE entwickelt wurden) zu
einem integrierten, partizipativen Ansatz in den Mainstream-Programmen der
Strukturfonds sowie als Zentrum für die Verbreitung bewährter Praktiken dienen“ (Europäische Kommission 2000: 3f).
61 Diese Ausweitung lässt sich auf die Diskussionen auf dem Wiener Städteforum und die Forderungen des Parlaments zurückführen, vgl. etwa das
Protokoll zur Workshop Session 2a in Wien von Michael Parkinson
(Parkinson 1998).
99
SOZIALE STADTPOLITIK
Dieser Anspruch auf Innovation äußerte sich in den zwei Zielsetzungen,
die in den Leitlinien für die GI genannt werden:
• „Förderung der Ausarbeitung und Anwendung von besonders innovativen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von kleinen und mittleren Städten oder heruntergekommenen
Stadtvierteln in größeren Städten“, und
• „Förderung und Austausch von Know-how und Erfahrungen in bezug auf eine nachhaltige Stadterneuerung und -entwicklung in der
Gemeinschaft“ (ebd.: 4).
Für die zu entwickelnden Verfahren galt ein weiteres verwaltungspolitisches Ziel:
„[...] muß der Nachweis erbracht werden, daß die Strategien auf organisatorischen Wandel, ein partizipatives Stadtmanagement, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und den Aufbau von Kapazitäten ausgerichtet sind, die
sich auf die Mainstream-Programme auf lokaler und breiterer Ebene übertragen lassen“ (ebd.: 6).62
Die Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative enthielten detaillierte
Vorgaben für die Durchführung und ein indikatives Verzeichnis von
förderfähigen Maßnahmen, die den Kommunen bei der Aufstellung ihrer
Programmplanungsdokumente als Orientierung dienten. Dort wurden
sieben mögliche Maßnahmenbereiche genannt:
• Gemischte Nutzung von städtischen Gebieten und umweltfreundliche Neuerschließung von Industriebrachen,
• Unternehmertum und Beschäftigungsbündnisse,
• Integration von ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen und erschwinglicher Zugang zu Basisdienstleistungen,
• Integrierte öffentliche Verkehrsnetze und Kommunikationssysteme,
• Abfallreduzierung und -behandlung; rationelles Wassermanagement
und Lärmverminderung, Senkung des Verbrauchs von Kohlenwasserstoffenergie,
• Entwicklung des Potentials der Technologien der Informationsgesellschaft,
• Verbesserung des Stadtmanagements (vgl. ebd.: 6).
Die Leitlinien sind denen von 1994 durchaus ähnlich. Auffällig ist jedoch, dass die Verweise auf Fragen des Wohnens gestrichen wurden.
Überdies zeigt sich, etwa an den Begriffen „Informationsgesellschaft“
62 Obligatorisch ist überdies die Berücksichtigung der Querschnittsziele der
Strukturfonds.
100
EUROPÄISCHE UNION
und „Stadtmanagement“ sowie an der Explizierung der umweltpolitischen Maßnahmen, dass über die GI verschiedene Diskurse und Querschnittsziele der EU-Politik mitbedient werden sollten. Nach Veröffentlichung der URBAN-Leitlinien am 28.4.2000 hatten die Mitgliedstaaten
sechs Monate Zeit, Gebiete auszuwählen, Programme zu entwerfen und
der Kommission vorzulegen. Bis Ende 2001 waren alle 70 Programmgebiete von der Kommission angenommen (vgl. Europäische Kommission 2002: 17).
In einer ersten Zwischenbewertung der GI im Jahr 2001 stellte die
Kommission fest, dass 40% der Mittel in den URBAN II-Gebieten für
physische und ökologische Erneuerung ausgegeben wurden, 21% für
„Unternehmertum und Beschäftigung“, 21% für Maßnahmen zur „sozialen Eingliederung“, 8% für Verkehr, 4% für den Bereich Informationsund Kommunikationstechnologie und 6% für technische Hilfe in der
Umsetzung der Programme (vgl. ebd.: 37). Die Kommission beurteilte
insbesondere den hohen „Grad an Partnerschaft mit Kommunalbehörden
und lokalen Gemeinschaftsgruppen“ positiv sowie die „indirekte Fördergebietsauswahl“ basierend auf transparenten Förderkriterien, die den
nationalen und lokalen Behörden Gestaltungsspielraum ließen (vgl. ebd.:
25).
Neben der Wiederauflage der Gemeinschaftsinitiative URBAN wurde die „städtische Dimension“ auch in die sogenannte MainstreamFörderung aufgenommen. Gemäß Art. 2 Abs. 1b) der Verordnung über
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind seither
Infrastrukturinvestitionen in Gebieten der Ziel-1 und Ziel-2-Förderung
für Maßnahmen „der Erneuerung von städtischen Problemgebieten“ förderfähig (vgl. Europäische Kommission 1999a). Im Dritten Kohäsionsbericht stellte die Europäische Kommission fest, dass insgesamt „über
10% des gesamten EU-Beitrags zu den Zielen 1 und 2 direkt oder indirekt auf die Finanzierung von städtepolitischen oder vergleichbaren
Maßnahmen entfallen“ (vgl. Europäische Kommission 2004: xxxii).
Territorialer Zusammenhalt,
das neue Europäische Sozialmodell und
die Zukunft der Europäischen Stadtpolitik
Die Umsetzung der Europäischen Stadtpolitik in den strukturpolitischen
Förderprogrammen war auch in dieser Förderperiode von einem intensiven Policy-Diskurs begleitet. Die Auseinandersetzungen um die Weiterentwicklung der Politik ranken sich bisher um drei Begriffe, die die
wesentlichen Politikbegründungen und Problemdeutungen in sich tra-
101
SOZIALE STADTPOLITIK
gen. Sie stehen jeweils am (gegenwärtigen) Endpunkt der sich seit den
1980er Jahren fortschreibenden Diskursstränge:
• Die „territoriale Kohäsion“ als Fluchtpunkt regionalpolitischer Diskurse,
• das „neue Europäische Sozialmodell“ als Revision des Gemeinschaftsleitbilds Delorsscher Prägung, und, auf einer technischen
Ebene,
• der „Acquis URBAN“ als Bild für den seit den Städtischen PilotProjekten erprobten integrierten Handlungsansatz.
Diese drei Begriffe sollen hier abschließend vorgestellt werden, um zu
zeigen, in welchem diskursiven Feld die Zukunft der Europäischen
Stadtpolitik verhandelt wird und wo sich darin die Elemente einer sozialen Stadtpolitik finden.
Territoriale Kohäsion
Wie in den bisherigen Ausführungen schon angesprochen, ist das Kohäsionsziel der Europäischen Union seit den späten 1990er Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung des EUREK, schrittweise um eine territoriale Komponente erweitert worden. Im Zweiten
Kohäsionsbericht vom Januar 2001 forderte der damalige Kommissar
für Regionalpolitik, Michel Barnier, die Einführung einer „dritten Dimension“ in die Kohäsionspolitik. Und wenngleich der im Februar 2004
veröffentlichte Dritte Kohäsionsbericht zwar noch als „Dritter Bericht
über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ betitelt wurde,
sprach Barnier dort im Vorwort von der „Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts“ (Barnier 2004: iii).63
Im Entwurf für eine Europäische Verfassung, die im Juni 2004 von den
Staats- und Regierungschefs angenommen wurde, ist die territoriale
Dimension der Kohäsion schließlich in die Ziele der Europäischen
Union aufgenommen worden:
63 Bei Faludi findet sich der Gedanke, dass der „französische Widerstand“
gegen angelsächsische Wettbewerbsorientierung – der Kohäsionsbegriff
ist eng mit französischen Politikkonzepten und Politikern (insbesondere
Jacques Delors und Michel Barnier) verbunden – im Zusammenhang mit
einer „Erdverbundenheit“ der Kontinentaleuropäer („Europeans [...] are
rooted in soil“) gegenüber eher „nomadischem“ Verhalten in Nordamerika
steht (Faludi 2004: 1354 mit Verweis auf Guigou 2001 und Siedentop
2000).
102
EUROPÄISCHE UNION
„Sie [die EU] fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.“ (Europäische
Union 2004: 8).
Mit dem Ziel des territorialen Zusammenhalts wird die unter dem „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ schon geführte Begründung
für stadtpolitische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene verstärkt. Im
entsprechenden Abschnitt des Dritten Kohäsionsberichts werden
„Brennpunkte sozialer Ausgrenzung und Armut“ explizit zu den Bedrohungen des „territorialen Gleichgewichts“ gezählt. Ergänzend findet sich
im Weißbuch „Europäisches Regieren“ eine Interpretation der territorialen Kohäsion, die sich auf eine stärkere Einbeziehung der Städte und
Regionen und auch der Zivilgesellschaft in die „EU-Politik“ bezieht
(Europäische Kommission 2001a: 4), auf größere Flexibilität in der lokalen und regionalen Umsetzung von Rechtsvorschriften und Programmen und schließlich auf eine zu verbessernde horizontale und vertikale
„Gesamtkohärenz der Politik“ (Europäische Kommission 2001a: 15ff).64
Beide Aspekte werden in einer aktuellen Definition von GD Regionalpolitik und GD Beschäftigung zusammengebracht:
„The concept of territorial cohesion extends beyond the notion of economic
and social cohesion, its objective being to help achieve a more balanced
development by reducing existing disparities, avoiding territorial imbalances
and by making both sectoral policies which have a spatial impact and regional
policy more coherent. This also involves improving territorial integration and
encouraging cooperation between and within regions“ (Europäische Kommission Generaldirektion Regionalpolitik und Generaldirektion Beschäftigung
2005: 19).
Ein neues Sozialmodell für Europa
Noch bedeutender als die Ausweitung des Kohäsionsziels erscheint die
sich zeitgleich vollziehende Umdeutung des Leitbilds der Europäischen
Union und damit des Kohäsionsbegriffs an sich. Im März 2000 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten bei ihrem
Treffen in Lissabon das strategische Ziel, „die Europäische Union bis
2010 zum erfolgreichsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten
Wirtschaftsraum zu machen“ (vgl. Europäische Kommission 2004: xxvi)
und trieben damit einen seit Mitte der 1990er Jahre einsetzenden neoliberalen rauen Wind in der Politikgestaltung auf die Spitze. Kernstück
64 Dem Begriff der „EU-Politik“ im deutschsprachigen Text entspricht „EU
Policy“ im englischsprachigen Dokument.
103
SOZIALE STADTPOLITIK
der „Lissabon-Strategie“ ist die Unterordnung aller Politikfelder unter
das Primat der Steigerung von Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Hier wurde das Europäische Sozialmodell Delorsscher Prägung, nachdem es schon seit Jahren – insbesondere von den Regierungen der neuen Sozialdemokratie bzw. des Dritten Weges – sukzessive demontiert worden war, quasi zu Grabe getragen (vgl. in ähnlicher
Deutlichkeit auch Aust et al. 2002 und Frank 2005). Das „neue Sozialmodell“ der Lissabon-Strategie, das als „european dimension of the
Third Way“ (Telo 2001: 178, zitiert in Aust et al. 2002: 292) wesentliche Elemente der Politikansätze der neuen Sozialdemokratie Blairscher
und Schröderscher Prägung trägt, unterscheidet sich nämlich grundlegend vom bisherigen „Eurokeynesianismus“:
„Der Markt wird nicht mehr als die Organisationsform der kapitalistischen
Ökonomie gesehen, die sich durch ihren krisenhaften Charakter auszeichnet,
naturwüchsig soziale Ungleichheiten produziert und deshalb politisch reguliert
und gesteuert werden muss, sondern er wird in expliziter Akzeptanz liberaler
Positionen nunmehr als effizientes Instrument der Allokation der Produktionsfaktoren gesehen“ (Aust et al. 2002: 289).
In diesem Modell erfährt die soziale Frage eine neue – wenngleich altbekannte – Rahmung: „the best safeguard against social exclusion is a
job“ (Europäischer Rat 2000: Ziffer 32; zitiert in Aust et al. 2002: 293).
Diese Verengung der sozialpolitischen Perspektive legt eine Neuausrichtung auch der sozialen Stadtpolitik nahe, die zwar schon in den Argumentationsfiguren in den strukturpolitischen Diskussionen 1993 und im
Aktionsrahmen 1998 deutlich war, sich aber in den Entwürfen für die
EU-Strukturpolitik 2007-2013 in neuer Eindeutigkeit materialisiert: Die
Förderung von Zielgebieten nach dem bisherigen Prinzip wird aufgegeben und thematischen Prioritäten untergeordnet – was eine Trennung der
bislang untrennbaren Ziele der Konvergenz und der Wettbewerbsfähigkeit impliziert: die neuen thematischen Ziele sind a) „Konvergenz“ für
Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von unter 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts (vormals Ziel 1), b) „regionale Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung“ (restliches Gemeinschaftsgebiet einschließlich ehemalige Ziel-2-Gebiete) und c) „territoriale Zusammenarbeit“ (vgl. Europäische Kommission 2004: xxvii). Auf den Gemeinschaftsraum bezogen
bedeutet dies, dass sich in den alten Mitgliedstaaten der EU-15 die Regionalpolitik überwiegend am Wettbewerbsziel zu orientieren hat. Auch
stadtpolitische Maßnahmen sind nunmehr endgültig keine Abfederung
der Wettbewerbspolitik mehr, sondern ausdrücklich in ihre Dienste zu
104
EUROPÄISCHE UNION
stellen (vgl. ausführlich hierzu Frank 2005).65 Da die Europäischen
Städte als „Wachstumsmotoren“ im Zentrum der Lissabon-Strategie stehen, ist folglich auch nicht davon auszugehen, dass der Stellenwert
stadtpolitischer Maßnahmen abnehmen wird, sondern das Gegenteil ist
der Fall: Die derzeitige Kommissarin stellte jüngst, wie viele andere
auch, heraus: „[...] the Lisbon strategy needs the cities and the regions to
succeed“ (Hübner 2005: 3). Allerdings, das sei nochmals betont, verschiebt sich ihre Aufgabenstellung ganz wesentlich.66
„URBAN+“ und der „Acquis URBAN“
Eine Weiterführung der GI URBAN war in den ersten Entwürfen für die
Strukturfondsverordnungen 2007-2013 vom 14.7.2004 nicht vorgesehen, und in den verschiedenen Stellungnahmen im darauffolgenden
Konsultationsprozess zeichnete sich ab, dass auch das Europäische Parlament von einer entsprechenden Forderung absah (vgl. Europäisches
Parlament 2005). Die Weiterführung der Stadtpolitik wurde vielmehr
unter dem Begriff „URBAN+“ als „städtische Dimension“ der Strukturpolitik diskutiert, d.h. in der kommenden Periode ist das schon 1997/98
von der Kommission angedachte „Mainstreaming“ gänzlich durchgesetzt. Im neuen Förderziel „Konvergenz“ sind Maßnahmen im Rahmen
integrierter Strategien für benachteiligte Stadtgebiete gemäß Art. 3 der
Verordnung förderfähig. Für das Ziel „Wettbewerbsfähigkeit“ werden
integrierte Regionalentwicklungsprogramme aufgestellt, innerhalb derer
ein bestimmter Prozentsatz (15%) auf „städtische Maßnahmen“ verwendet werden kann, aber nicht verpflichtend ist (vgl. Europäische Union
2006).
Im Zuge der Beratungen über URBAN+ wurde von Vertretern des
Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerks (einem Netzwerk zum
Austausch von an der GI URBAN beteiligen Städten in Deutschland und
Österreich) und des französischen URBAN-Netzwerks der Begriff
„Acquis URBAN“ formuliert als eine Formel für „die wesentlichen Kriterien des spezifischen URBAN-Ansatzes“ (Deutsch-Österreichisches
URBAN-Netzwerk et al. 2005: 2). Dieser Begriff wurde auf einer
65 Wie anhand der „Wege…“-Mitteilung (Europäische Kommission 1997)
gezeigt wurde, ist dieser Schritt kein überraschender, plötzlicher Strategiewechsel, sondern hat sich über Jahre hinweg vollzogen.
66 Seit der Einsetzung einer neuen Kommission 2004 wird die LissabonStrategieüberarbeitet. Um die Ziele der Strategie zu erreichen, wird eine
intensivere Einbindung von lokalen Akteuren und Sozialpartnern eingefordert („greater ownership of the Lisbon objectives on the ground“), vgl.
Europäische Kommission Generaldirektion Regionalpolitik und Generaldirektion Beschäftigung 2005: 3.
105
SOZIALE STADTPOLITIK
Städte-Konferenz im Dezember 2003 zum ersten Mal in einer Erklärung
formuliert („Erklärung von Straßburg“), in einer zweiten Erklärung am
9. Juni 2005 („Erklärung von Saarbrücken“) präzisiert und von weiteren
Netzwerken mitgezeichnet. Ziel dieser Erklärungen ist es, für die Verankerung des „Acquis URBAN“ in der zukünftigen Strukturpolitik zu
werben. Der Begriff „Acquis“ lehnt sich an den „Acquis Communitaire“
an, unter dem die Grundprinzipien der Europäischen Union, ihre Regelwerke, Ziele etc. subsumiert werden. Zum „Acquis URBAN“ zählen die
Unterzeichner der Erklärung vor allem den integrierten und sektorübergreifenden Ansatz, das Prinzip der partnerschaftlichen Verwaltung der
Mittel und den gebietsbezogenen, konzentrierten Einsatz – Prinzipien,
die untrennbar mit der Genese der GI als Instrument des EFRE verbunden sind. Allerdings, und hier schlägt die Orientierung an der LissabonStrategie durch, wird eine Fokussierung auf benachteiligte Quartiere
aufgegeben. Die Begründung für den räumlich konzentrierten Ansatz
wird auch weniger aus einer lokalen Problemdichte abgeleitet sondern in
erster Linie „wegen der größeren Wirksamkeit und Sichtbarkeit“ gefordert (ebd.: 6).67 In den schließlich verabschiedeten Förderrichtlinien für
den EFRE 2007-1013 ist die Orientierung nicht eindeutig. Die Förderung von integrierten Stadtentwicklungsstrategien ist lediglich optional
und damit Sache der nationalen Behörden. Der Bezug auf benachteiligte
Quartiere wird jedoch in der Formel „to tackle the high concentration of
economic, environmental and social problems affecting urban areas“
beibehalten (vgl. Europäische Union 2006: 6).
Mit der Weiterführung wesentlicher Prinzipien der GI URBAN, die
sich hinter den Formeln „URBAN+“ und „Acquis URBAN“ verbirgt,
setzt sich – unter Aufgabe der bisherigen Form einer Gemeinschaftsinitiative – die seit Mitte der 1980er Jahre schrittweise geformte Europäische Stadtpolitik fort. Es wird aber, die zukünftigen KonvergenzGebiete ausgenommen, im Ermessensbereich der Mitgliedstaaten liegen,
den Gebietsbezug in der Formulierung ihrer Regionalentwicklungskonzepte zu interpretieren. Das Herzstück, das bleiben wird, ist der „integrierte Ansatz“, quasi als ein Vermächtnis der Städtischen Pilotprojekte
und der Gemeinschaftsinitiative.68 Mit anderen Worten: Bei allen zu er67 In der Presseerklärung zur Konferenz von Saarbrücken wird diese Begründung plakativ auf die wenige Tage vorher zu beobachtenden negativen Referenden zum Entwurf der Europäischen Verfassung in den Niederlanden und in Frankreich bezogen: „Vor dem Hintergrund der aktuelle Europa-Skepsis in vielen Mitgliedstaaten wird die Unterstützung einer nachhaltigen und integrieren Stadtentwicklung im Dienste der Bürger vor Ort
immer bedeutender“ (Deutsch-Österreichisches URBAN-Netzwerk 2005).
68 „Integriert“ hat eine horizontale und vertikale Dimension (vgl. Europäische Kommission 1998: 9; Europäische Kommission Generaldirektion XI
106
EUROPÄISCHE UNION
wartenden Änderungen hat sich der „integrierte Ansatz“ als Policy-Institution etabliert, während andere Aspekte, insbesondere die Kriterien
der Gebietsauswahl, zur Disposition stehen. Allerdings ist der „integrierte Ansatz“ in all den Jahren nicht aus der Strukturpolitik herausgekommen und Stadtpolitik wird nach wie vor in erster Linie mit der GD
Regionalpolitik und dem EFRE verbunden. Den seit Jahren gemachten
Ankündigungen, in der Kommission eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten (vgl. Hübner 2005: 7, siehe auch schon Europäische Kommission 1998: 28), wurde erst 2006 mit der Einrichtung einer „Interservice-Group“ – nicht zuletzt auf beharrliches Einfordern der
Städtenetze und des Europäischen Parlaments hin – Folge geleistet, ihre
Federführung liegt bei der „Urban Unit“ der DG Regio. Institutionalisiert bzw. geradezu ritualisiert hat sich auch die „im Verlauf der 1990er
Jahre unzählige Male wiederholte Begründungsfigur“ für ein stadtpolitisches Tätigwerden auf Gemeinschaftsebene, die im Zuge von Lissabon
noch bekräftigt wurde (Frank 2005: 310f). Die amtierende Kommissarin
für Regionalpolitik, Danuta Hübner, brachte die bekannte Formel im
Herbst 2005 auf den Punkt:
„[…] our aim is to mainstream urban actions. We intend to put them in the
core of cohesion policy and there is good reason to do so: cities are the engines
of growth and centres of employment. At the same time, many cities are confronted with severe problems of social exclusion […]“ (Hübner 2005: 4).69
P o l i c y- M a k i n g u n d I n s t i t u t i o n a l i s i e r u n g d e r
sozialen Stadtpolitik auf europäischer Ebene
Seit Mitte der 1980er Jahre hat sich die Europäischen Gemeinschaft mit
einer europäischen Städtepolitik beschäftigt. Seit den ersten Studien
zieht sich die Anpassung der Städte an den wirtschaftlichen und sozialen
Strukturwandel und ihre dabei benötigte Unterstützung als wesentliches
Motiv durch diese Diskussionen. Eine „soziale“ Stadtpolitik im Sinne
1996: 9). In den aktuellen Verhandlungen wird vor allem die vertikale
Dimension, die intensivere Einbeziehung der Städte in den Europäischen
Politikprozess, betont - das spricht deutlich aus der „Erklärung von Wien“,
die EUROCITIES im November 2004 verabschiedet hat (vgl. EUROCITIES 2004b).
69 Im Sommer 2006 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über
die zukünftige Rolle der Städte in der Europäischen Kohäsionspolitik veröffentlicht. Dort wird diese Argumentation unter dem Titel „Warum Städte wichtig sind“ ausführlich referiert (vgl. Europäische Kommission 2006:
4f).
107
SOZIALE STADTPOLITIK
einer Politik für benachteiligte Stadtteile wurde erstmals mit den städtischen Pilotprojekten 1989 und im Rahmen von POVERTY III ermöglicht, während in den frühen Gutachten noch die Stadtteilebene als nicht
relevant für Gemeinschaftspolitiken angesehen wurde. In den zugleich –
mit Unterstützung der Europäischen Kommission – geschaffenen Städtenetzwerken formierte sich ein Diskurs, der eine kleinräumige Interpretation der Kohäsionspolitik legitimierte, die ihre Entsprechung in der Gemeinschaftsinitiative URBAN fand. In der zweiten Hälfte der 1990er
Jahre fasste die Europäische Kommission unter Einbeziehung der Städtenetze ihre stadtpolitischen Überlegungen in einem Aktionsrahmen zusammen: Der „Konzentration von sozialen Problemen, Umweltschäden,
Kriminalität, und wirtschaftlichem Niedergang in bestimmten Stadtgebieten“ sollte mit Hilfe „gebietsbezogener, sektorübergreifender Maßnahmen“ entgegengewirkt werden (vgl. Europäische Kommission 1998:
16). In der Förderperiode 2000-2006 wurde die GI URBAN fortgesetzt
und zudem die Finanzierung entsprechender Maßnahmen im Rahmen
der Ziel-1 und Ziel-2 Förderung ermöglicht.
Die auf diese Weise im Laufe der vergangenen zwei Dekaden entstandene europäische Städtepolitik lässt sich somit fassen als ein Zusammenhang von Förderpolitik und Diskurspolitik: Die Gestaltung eines
förderpolitischen Instrumentariums ist – da die Europäische Gemeinschaft in ihren Verträgen keine explizite stadtpolitische Kompetenz festgelegt hat – abhängig von einer symbolischen Legitimierung, die über
Politikdiskurse hergestellt wird. Diese Diskurse werden getragen von
einer „urban coalition“ (Le Galès 2002: 101) aus Vertretern von Politik
und Verwaltungen auf allen Ebenen, von Experten und von dem übergreifenden Leitbild eines wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalts der Europäischen Union. Die Festigung und Weiterentwicklung dieser Diskurskoalition wird intensiv durch die Europäische
Kommission unterstützt, indem sie verschiedene Anreizmechanismen
bedient: finanzielle Unterstützung von Austausch sowie Beteiligung und
Gehör in der Politikgestaltung.
So hat sich auf europäischer Ebene ein stadtpolitisches Feld formiert, das nach einer ersten Strukturierung verschiedenen Dynamiken
ausgesetzt war und ist, die sich sowohl auf die Akteurskonstellationen
wie auf die feldstrukturierenden Diskurse beziehen. Akteure sind in diesem Prozess gegründet worden (v.a. die Städtenetze), neu hinzugekommen, haben neue Rollen eingenommen oder sich zurückgezogen. Die
Problemdeutungen, die politischen Konzepte und die Thematisierung
von Stadtpolitik wandelten sich im Laufe der Jahre. Bedeutend waren
insbesondere die Verständigung über soziale Exklusion und Kohäsion
Ende der 1980er Jahre und die Rahmung von Städten als Motoren der
108
EUROPÄISCHE UNION
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Europas, immer aber auch
der Demonstrationseffekt von in den Städten sichtbaren konkreten Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft. Die „European Integration
Laboratories“ (Europäische Kommission Generaldirektion XVI 1993)
dienten somit auch, um in diesem Vokabular zu bleiben, als „European
Policy Laboratories“. Spätestens mit der Lissabon-Strategie ist eine neoliberale Umdeutung des Europäischen Sozialmodells dominant, die sich
auch auf stadtpolitische Diskurse niederschlägt (vgl. Frank 2005).
Soziale Stadtpolitik im Sinne einer integrierten Politik für benachteiligte Stadtquartiere stand in den 1990er Jahren im Mittelpunkt der europäischen Städtepolitik, da das wesentliche Instrument, die GI URBAN,
entsprechend ausgerichtet war. Mit der Verlängerung von URBAN und
mit der Intensivierung der Städtenetze im Rahmen des begleitenden
Austauschprogramms URBACT in der Förderperiode 2000-2006 hält
diese zentrale Stellung derzeit noch an. Mit den Änderungen in der zukünftigen Förderperiode steht sie allerdings zur Disposition. Zu erwarten
ist, dass das Feld, die „lokal-europäische Form von Governance“ (Kern
2001: 112), sich dabei nicht auflösen wird, sondern der gewandelten
Rahmung des „Städtethemas“ entsprechend Verschiebungen in den Diskursen und Akteurskonstellationen erleben wird. Der „Acquis URBAN“
ist dabei, bei aller Unschärfe, als geronnenes Substrat der vergangenen
Diskurse für die Politiknetzwerke zu einer orientierenden Policy-Institution geworden.
109
Soz iale Sta dtpolitik in De utsc hla nd
Der Weg zu einer sozialen Stadtpolitik auf nationaler Ebene verlief in
den europäischen Staaten durchaus unterschiedlich. In einigen Ländern,
am deutlichsten in Frankreich, lassen sich teils dramatische „disruptive
events“ ausmachen, die eine politische Reaktion provozierten, in anderen Fällen war die Politikformulierung eher ein wenig spektakulärer,
langwieriger, inkrementaler Prozess. Unterschiedlich sind auch die
Policy Entrepreneurs, die sich für eine neue Politik einsetzten. Schließlich sind in den einzelnen Staaten jeweils besondere institutionelle
Settings vorhanden, die den „Suchraum“ für eine soziale Stadtpolitik abstecken. In den Niederlanden etwa stand eine ethnisierte Rahmung von
Problemen in den Städten im Zusammenhang mit ihrer Thematisierung
im Kontext der Einwanderungs- und Integrationspolitik. Ein solcher
Raum war in Deutschland schon mangels einer Einwanderungspolitik
nicht vorhanden. In Frankreich und Großbritannien stellten die nationalen Wohnungspolitiken wichtige institutionelle Rahmen für die Formulierung der sozialen Stadtpolitik dar (vgl. Froessler 1994a, 1994b, Oberti
2000). In Deutschland hingegen ist der Politikprozess eng mit der
Weiterentwicklung der Städtebauförderung verbunden.
Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland gibt es, im
Unterschied etwa zu Frankreich oder Großbritannien, keine explizite
nationale Stadtpolitik.1 Stadtentwicklung und damit auch Stadtpolitik ist
1
Im November 2005 wurde das bisherige Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Wohnungswesen umbenannt in Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung. Dieser Schritt, verbunden mit der Ernennung
von Wolfgang Tiefensee zum zuständigen Minister, deutet allerdings auf
eine Dynamik in diesem Aspekt hin. Fragen der Stadtentwicklung sind für
den ehemaligen Oberbürgermeister von Leipzig, Vizepräsident des
Deutschen Städtetages und Präsidenten des Städtenetzes EUROCITIES
von zentraler Bedeutung.
111
SOZIALE STADTPOLITIK
in erster Linie Sache der Länder und Kommunen.2 Über den Rahmen der
Städtebauförderung hat sich allerdings in „vertikaler Politikverflechtung“ auch eine „implizite“ Stadtpolitik auf Bundesebene entwickelt, in
deren Gerüst eine soziale Stadtpolitik entstehen konnte. Diese wird im
Wesentlichen getragen vom Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“, einem Programmabschnitt der Städtebauförderung, der 1999 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt wurde als „Programm gegen die sozialräumliche
Spaltung in den Städten“ (Becker/Löhr 2000: 22, Walther 2002b).
Die Einführung der sozialen Stadtpolitik geht auf Initiativen verschiedener Landesministerien zurück, das Instrumentarium der Städtebauförderung an neue Herausforderungen der sozialräumlichen Entwicklung in den Städten anzupassen. Sie wurde gestützt von zwei Diskursen,
die wechselseitig aufeinander Bezug nahmen. Zum einen ist dies der
Diskurs über die „Krise der ‚sozialen Stadt‘“ (Häußermann 2000, Mirbach 1999, Heitmeyer et al. 1998, Hanesch 1997), der seit Ende der
1980er Jahre eine zunehmende sozialräumliche „Spaltung“ der Städte in
Deutschland thematisierte. Zeitgleich wurde eine Debatte über die Reformbedürftigkeit des Sozialstaats – und damit auch des kommunalen
Sozialstaats – geführt, die mit dem Regierungswechsel 1998 in den Leitbildern des „aktivierenden Staates“ und des „kooperativen Staates“ mündete (Mezger/West 2000, Deutscher Bundestag 2004: 101, Becker/Löhr
2000, Franke et al. 2000, Mirbach 1999, Hanesch 1997). Das Verhältnis
zwischen der sozialen Stadtpolitik und diesen Leitbildern ist dabei reziprok: die Politik erfährt einerseits kognitiv-normative Legitimation und
dient andererseits zugleich als sichtbares und erfolgreiches Instrument
zur Demonstration des politischen Willens. Mit diesem Verständnis einer „sozialen Stadt“ eng verbunden waren Diskussionen über „lokale
Partnerschaften“ und „Stadtteil- bzw. Quartier(s)management“, die sich
mit der instrumentellen Ausgestaltung und Umsetzung neuer stadtpolitischer Ansätze vor Ort befassten (Froessler et al. 1994a, Staubach 1995,
Alisch 1998).
Zunächst stelle ich nun mit einem knappen Überblick über die Städtebauförderung als zentrale Policy-Institution der Stadterneuerung auf
Bundesebene und die wesentlichen Akteure das Feld vor, in dem in den
1990er Jahren die soziale Stadtpolitik formuliert wurde. In einem zweiten Schritt wird der diskursive Rahmen der Politikgestaltung dargestellt.
Darauf folgt eine Rekonstruktion des Politikprozesses, bei der wiederum
2
Zu Aufgabenverteilung und Zusammenspiel von Bund, Ländern und
Kommunen in der Ausgestaltung einer „Stadtpolitik“ siehe vor allem die
„Local State“ Debatte (vgl. die Beiträge in Heinelt/Wollmann 1991, in
Blanke 1991, in Prokla 68/1987, in Fürst et al. 1984 und Hesse 1983).
112
DEUTSCHLAND
die politiklegitimierenden Diskurse und die sie tragenden Akteure in den
Blick kommen. Hier beschränke ich mich auf die Formulierung des
Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“, das ich seinem Selbstverständnis als „Leitprogramm“ gemäß als zentrales Instrument der sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene verstehe.3 Nach einer Betrachtung der
aus diesem Prozess resultierenden Strukturmerkmale der schließlich
„programmgewordenen“ Politik wird abschließend diskutiert, inwiefern
die Politikgestaltung und ihr institutioneller Rahmen zu einer widersprüchlichen Programmkonstruktion, zu einer „programmatischen Überforderung“ führen mussten, die nach den ersten Jahren der Umsetzung
verschiedentlich konstatiert wird (Walther/Güntner 2004; IfS 2004, Hanesch/Krüger-Conrad 2004b).
S t ä d t e b a u f ö r d e r u n g a l s P o l i c y- I n s t i t u t i o n
Wie oben dargestellt, gehe ich davon aus, dass die institutionellen Arrangements und die historisch gewordenen Akteurskonstellationen in einem Politikfeld wesentlich bestimmen, welche Themen diskutiert werden, wie diese gerahmt werden und welche Handlungsansätze an sie
gekoppelt werden (vgl. Heinelt 2003: 252). Den institutionellen Pfad,
innerhalb dessen sich der Diskurs zu einer sozialen Stadtpolitik entfaltete, bildet das Politikfeld Stadterneuerung mit der Policy-Institution Städtebauförderung (vgl. Walther 2002b).4 Die Städtebauförderung ist ein in
der Verfassung (Art. 104a GG) verankerter Finanzierungsverbund aus
Bund, Ländern und Gemeinden zur „Schaffung eines urbanen Lebens
mit einer gesunden Durchmischung von Wohnen, Arbeiten und Freizeitgestaltung“ (Eltges/Walter 2001: I). Das Städtebauförderungsgesetz bil3
4
Ein zweites Instrument auf Bundesebene ist die Programmplattform „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten
(E&C)“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend 1999 ins Leben gerufen wurde. Mit E&C hat das Ministerium den
„Appell“ des „Soziale Stadt“-Programms aufgenommen – so ist dieser
Ansatz eher als Ergänzung zu verstehen. Er wird hier nur am Rande behandelt. Eine instruktive Diskussion von E&C als Policy-Institution findet
sich bei Burchardt/Förster 2005.
Kurt Walter spricht ausgehend vom Städtebauförderungsgesetz von einem
eigenständigen Politikfeld Städtebauförderung (Walter 1997: 187, 306).
Ich folge hingegen der üblicheren Perspektive – die sicherlich wesentlich
von den im Diskurs dominanten Disziplinen Soziologie und Stadtplanung
beeinflusst ist – und verstehe den Finanzierungsverbund Städtebauförderung nicht als eigenes Politikfeld sondern als eine zentrale Institution im
Politikfeld Stadterneuerung in Deutschland – im Unterschied zur institutionellen Struktur in anderen Staaten.
113
SOZIALE STADTPOLITIK
det die regulative Säule der Stadterneuerung. Der inhaltlich orientierende Aspekt der Städtebauförderung umfasst Leitbilder und Problemstellungen der Stadterneuerung.5
Die Städtebauförderung hat im Verlauf der Jahrzehnte einige Veränderungen erfahren, die ich hier kurz wiedergeben möchte, um diesen
wichtigen Hintergrund für die soziale Stadtpolitik zu entfalten. In instrumenteller Hinsicht sind hier die Regelung der Mitfinanzierungskompetenz des Bundes und die Entwicklung des Instruments der „Verwaltungsvereinbarung“ zu nennen, mittels derer Bund und Länder ihre
stadtpolitischen Aktivitäten koordinieren. Inhaltliches Ziel der Städtebauförderung war zunächst die „Beseitigung städtebaulicher Missstände“. Traditionell ist dieses Ziel jedoch „offen“ und „flexibel“ interpretiert worden (Walter 2001: 523). In den 1990er Jahren wurde es dann
auch im Gesetzestext um die Frage „sozialer Missstände“ ergänzt (vgl.
Walther 2001, 2002b, Krummacher et al. 2003).
Nachdem die große Finanzverfassungsreform 1969 die Möglichkeit
von Bundesfinanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden geschaffen hatte (Art. 104a GG), konnte der
Bund seine damit verfassungsmäßig verankerte Mitfinanzierungskompetenz nutzen. 1971 wurde das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) verabschiedet, das seither die rechtliche Grundlage bildet „für eine systematische, organisatorisch und rechtlich geordnete, vor allem aber mit öffentlichen Mitteln finanziell unterstützte Erneuerung und Entwicklung
der Städte und Gemeinden“ (Eltges/Walter 2001: II). 1975, nach einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität der §§ 72 StBauFG, einigten sich Bund und Länder auf eine Verwaltungsvereinbarung (VV) zur konkretisierenden Ergänzung des Gesetzes.
In einer VV sind organisatorische Einzelheiten und der Schlüssel zur
Verteilung der Mittel auf die Länder festgehalten.6 Als 1987 ein neues
Baugesetzbuch geschaffen wurde, wurden jedoch weder die finanzierungs- und förderrechtlichen Bestimmungen des StBauFG noch die
Regelung zur Mitfinanzierung des Bundes in das Kapitel „Besonderes
Städtebaurecht“ übernommen (vgl. ebd.: III).7 Damit wurde zwar einer5
6
7
Eine umfassende Diskussion der historischen Entwicklung der Stadterneuerung und ihrer Ziele würde an dieser Stelle zu weit führen, hierzu siehe insbesondere die Beiträge in Selle/Karhoff/Froessler 1988, und – am
Beispiel Berlins – Bodenschatz 1987.
Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurden bis
einschließlich 1995 mehrjährig – bei jährlichem Haushaltsvorbehalt – abgeschlossen. Seit 1996 gelten die VV jeweils ein Jahr (vgl. Eltges/Walter
2001: III).
Hintergrund war, dass die „Ministerpräsidenten der Länder den einhelligen Wunsch geäußert hatten, die Mischfinanzierung auf diesem Gebiet zu
114
DEUTSCHLAND
seits die Länderebene gestärkt, zum anderen stieg so auch die Bedeutung
der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern:
„Um einen wenigstens in Ansätzen einheitlichen Einsatz der Bundes- und
Landesmittel zu gewährleisten, wuchsen die Verwaltungsvereinbarungen aus
ihrer bis dahin gesetzergänzenden in eine gesetzersetzende Rolle und regelten
– neben den rein administrativ-organisatorischen Notwendigkeiten der BundLänder-Kooperation – auch förderungspolitische Ziele sowie Gegenstände und
Kostengruppen des Mitteleinsatzes, und zwar in einer – gewissermaßen von
Verwaltungsvereinbarung zu Verwaltungsvereinbarung zunehmenden – inhaltlichen Feinkörnigkeit“ (ebd.: III).
1997 wurde das BauGB ein weiteres Mal geändert. Dabei wurde die
Städtebauförderung über das Besondere Städtebaurecht (§§ 136-171
BauGB) wieder im Gesetz verankert (§ 164a BauGB). Im Jahr 2004
wurde das BauGB an Europäisches Recht angepasst (EAG Bau). In
diesem Zuge wurden auch die zwischenzeitlich eingeführten Programme
zum Stadtumbau (§§ 171a-d) und zur sozialen Stadtentwicklung
(§ 171e) aufgenommen (vgl. Deutscher Bundestag 2004; Krummacher
et al. 2003).
Inhaltlich hat sich im über dreißigjährigen Bestehen der Städtebauförderung insbesondere das Aufgabenverständnis vom Umgang mit dem
Bestand gewandelt. Anfangs war die Sanierung technisch-baulich ausgerichtet und vom „flächenhaften Abriss von innerstädtischen Baublöcken
bestimmt“, Ende der 1970er Jahre folgte ein „Korrekturwechsel zur behutsamen Stadterneuerung mit dem Ziel einer bestandserhaltenden und
sozialverträglichen Erneuerung“ (Deutscher Bundestag 2004: 23). Auf
neue Herausforderungen reagierten die jeweiligen Bundesregierungen
auch mit einer Erweiterung um neue Programme. Der „Städtebauliche
Denkmalschutz“ etwa war die Reaktion auf die städtebaulich dramatische Situation in den ostdeutschen Innenstädten nach dem Mauerfall.
Die Erweiterungen der Städtebauförderung seit Ende der 1990er Jahre
um die Programme „Soziale Stadt“ (1999), „Stadtumbau Ost“ (2001)
und „Stadtumbau West“ (2004) sind jeweils Anpassungen des Förderinstrumentariums an soziale und demographische Entwicklungen in den
Städten, die durch die jeweilige Regierung als Politikproblem wahrgenommen wurden. In all diesen Fällen spielten wissenschaftliche Politikberatung, Gutachten und Experimente zur Sondierung stadtpolitischer
Handlungsbedarfe eine wesentliche Rolle. In Folge dieser Entwicklungen besteht die Städtebauförderung heute aus mehreren Förderprobeenden“ (vgl. Deutscher Bundestag, Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1998: 20).
115
SOZIALE STADTPOLITIK
grammen, wobei städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach wie vor den Großteil der Förderung ausmachen. Insgesamt
sind seit der Einführung der Städtebauförderung im Jahr 1971 4.900
Maßnahmen in 2.250 Gemeinden mit einem Gesamtvolumen von rund
10 Mrd. Euro Bundesbeteiligung finanziert worden (vgl. ebd.: 90).
Tabelle 3: Städtebauförderung als Policy-Institution
Regulierung
Orientierung
Grundgesetz Art. 104 a
1971: Städtebauförderungsgesetz
(StBauFG)
1998: §§ 164a,b BauGB
2004: § 171 BauGB
„Schaffung eines urbanen
Lebens mit einer gesunden
Durchmischung von Wohnen,
Arbeiten und Freizeitgestaltung“ (Eltges/Walter 2001: I).
Förderprogramme:
• Städtebauliche Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen,
• städtebaulicher Denkmalschutz (1991),
• Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die
soziale Stadt,
• Stadtumbau Ost (2001),
• Stadtumbau West (2004)
„Ziel ist es, die Attraktivität der
Städte und Gemeinden als
Wohn- und Wirtschaftsstandort
zu stärken, die Schaffung und
Erhaltung neuer Arbeitsplätze
zu fördern und die Zukunftsfähigkeit der Städte nachhaltig zu
unterstützen“ (VV Städtebauförderung 2004)8
Konkretisierung in jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen
Bund und Ländern (VV Städtebauförderung)
Politikkoordinierung in der
ARGEBAU
„Beseitigung städtebaulicher
Missstände“
• zunächst insbesondere
Sanierung durch Abriss und
Neubau („Lex Neue
Heimat“)
• seit Ende der 1970er Jahre:
„Behutsame Stadterneuerung“
• seit 1998 zudem: „Beseitigung sozialer Missstände“
Quellen: Eltges/Walter 2001, VV Städtebauförderung 2004, ARGEBAU
1998a, Krummacher et al. 2003
Die soziale Entwicklung der Städte kam lange Zeit in der Städtebauförderung „nur als Randbedingung“ vor und war „ausdrücklich nicht Anlaß
und Gegenstand der staatlichen Politik“ (Froessler 1994b: 29). Dies än8
In dieser Zielformulierung wird der strukturpolitische Anspruch der
Städtebauförderung deutlich, hierzu ausführlich und aus Binnensicht die
Arbeiten des Ministerialdirigenten a.D. Kurt Walter 2001 und 1997.
116
DEUTSCHLAND
derte sich in den 1990er Jahren. § 164b BauGB führte „soziale Missstände“ als Begründung für städtebauliche Maßnahmen ein (1998). Das
Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale
Stadt“ ging dann noch einen Schritt weiter und zielte auf die Verknüpfung der „Städtebauförderung als Investitions- und Leitprogramm […]
mit anderen stadtentwicklungspolitisch relevanten Politikfeldern zu einem neuen integrativen Ansatz“ (VV 1999: Präambel, Abs. II):
„Die Probleme der Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf sind mit einem integrierten Konzept im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie
in einem umfassenderen Zusammenhang zielgerichteter sozialer und ökologischer Infrastrukturpolitik anzugehen“ (VV 1999, Art. 2 Abs. 4).
Im Rahmen der Städtebauförderung können zwar nach wie vor ausschließlich investive Maßnahmen finanziert werden, aber für die „Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf“ wurde der Einsatzbereich
der Mittel ausgeweitet. Als „Maßnahmegruppen“ gelten: „Verbesserung
der Wohnverhältnisse“, „Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten“,
„Schaffung und Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene“, „Verbesserung der sozialen Infrastruktur, insbesondere für junge Menschen“,
„Verbesserung des Angebots an bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“, „Maßnahmen für eine sichere Stadt“, „Umweltentlastung“, „öffentlicher Personennahverkehr“, „Wohnumfeldverbesserung“; „Stadtteilkultur“, „Freizeit“ (vgl. VV 1999, Art. 2 Abs. 4). Während die Städtebauförderung über den § 104 a GG auf investive Maßnahmen beschränkt bleibt (d.h. nicht-investive Maßnahmen sind nicht
förderfähig), hat sie sich also in der Problemstellung und in der Palette
an finanzierbaren Maßnahmen erheblich erweitert, und ihr Ziel, damit
explizit auch andere Fachpolitiken zu aktivieren, ist ein fördertechnisches Novum:
„Erstmals greift unseres Wissens ein bundesweites Förderprogramm über die
eigenen Ressortgrenzen hinaus und fordert zur Kooperation mit bisher ‚fremden‘ Akteuren […] auf“ (Becker/Löhr 2000, 25).
Die soziale Stadtpolitik, so soll vorläufig festgehalten werden, stellt eine
Erweiterung des Pfades der Städtebauförderung dar. Ihre rechtliche Verankerung legt ihr dabei gewisse Fesseln an, zugleich zielt die Politik
aber explizit auf eine Veränderung dieses Pfades. Sie ist, um einen pro-
117
SOZIALE STADTPOLITIK
grammatischen Beitrag zu zitieren, „Stadterneuerungspolitik als Stadtpolitikerneuerung“ (Franke/Löhr/Sander 2000).9
P o l i c y - Ak t e u r e i n d e r s o z i a l e n S t a d t p o l i t i k a u f
Bundesebene
Stadtpolitik ist ein staatsnaher Politikbereich. Die zentralen Akteure in
der Politikformulierung auf Bundesebene sind neben dem Bundestag mit
dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die „Arbeitsgemeinschaft des Bau-, Wohnungs- und Siedlungsbauwesens des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ (ARGEBAU), in der die für stadtpolitische
Fragen zuständigen Landesministerien ihre Politiken koordinieren, und
die kommunalen Spitzenverbände. Sie sind eingebunden in ein komplexes Netzwerk der Politikberatung, das dominiert wird von eigens geschaffenen Forschungseinrichtungen, dem Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung BBR (früher Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung BfLR) und dem Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) sowie
entsprechenden Einrichtungen auf Landesebene. Im Folgenden werden
die am Politikprozess beteiligten Akteure kurz vorgestellt.
Bundestag/Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (Legislative)
Im parlamentarischen Prozess werden Gesetzesentwürfe, Berichte der
Bundesregierung, Anträge und auch Drucksachen der Europäischen
Union üblicherweise in ständigen Ausschüssen formuliert und diskutiert,
die auf diese Weise den Großteil der inhaltlichen Arbeit des Bundestags
erbringen. Diese Fachausschüsse sind „vorbereitende Beschlussorgane“
des Bundestages (§ 62 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages GOBT), die jeweils für eine Legislaturperiode
eingesetzt werden (vgl. § 54 Abs. 1 GOBT). Die Arbeitsbereiche der
Ausschüsse orientieren sich an den Zuständigkeiten der Ministerien.
Stadtpolitische Fragen wurden in den 1990er Jahren in der 12. (1990-
9
Im Zusammenhang mit dem Programm „Soziale Stadt“ wird auch verschiedentlich von „Stadtentwicklung“ anstelle von „Stadterneuerung“ gesprochen (beispielhaft Alisch 2002). Ob beabsichtigt oder nicht, verweist
die mit dieser begrifflichen Öffnung verbundene Unklarheit im Politikdiskurs auf den noch emergenten, unscharfen Charakter der Politik. Die Fallstudie zum Politikprozess in Berlin in Kapitel 5 wird sich näher mit dem
Spannungsfeld von Stadterneuerung und Stadtentwicklung befassen.
118
DEUTSCHLAND
1994) und 13. (1994-1998) Legislaturperiode im Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau behandelt. Mit der 14. Legislaturperiode (1998-2002) übernahm, der Neugliederung der Ministerien entsprechend, der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die
Zuständigkeiten. Mit der 15. Wahlperiode (2002-2005) kamen die Aufgaben des bisherigen Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder hinzu (vgl. AVBW 2003: 7). In der 13. Wahlperiode nahm die Städtebauförderung einen wichtigen Platz in der Arbeit des Ausschusses ein.
Als „Sechster Abschnitt Städtebauförderung“ wurde sie in das BauGB
aufgenommen. Die SPD-Fraktion (DS 13/4761), die Koalitionsfraktionen (CDU/FDP, DS 13/5960) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(DS 13/6491) brachten im Jahr 1996 Anträge zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung ein, die intensiv beraten wurden, unter anderem in
Form einer öffentliche Anhörung im Januar 1997 (Deutscher Bundestag
1996a, 1996b, 1996c). Der Ausschuss befasste sich auch mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN, so etwa im Rahmen einer Delegationsreise nach Italien 1997, wo die dortige Umsetzung der europäischen
Städtepolitik thematisiert wurde (vgl. Deutscher Bundestag, Ausschuss
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1998: 20). In der 14. Legislaturperiode wurde, nachdem das Programm „Stadtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ beschlossen war, dessen „Bewährungsphase“ unter anderem im Zusammenhang mit einer Großen
Anfrage der Fraktion von CDU/CSU diskutiert (Deutscher Bundestag
2001a, 2001b). In der 15. Legislaturperiode stand die Novelle des
BauGB als „Europäisches Anpassungsgesetz Bau“ an. In diesem Zuge
wurde das „Soziale Stadt“-Programm in das BauGB aufgenommen
(§ 171e BauGB). Der Bundestag beteiligte sich auch an der Begleitung
der Zwischenevaluierung des Programms. Mit einer öffentlichen Anhörung am 13.4.2005 wurde über die Weiterführung und -entwicklung beraten und diese schließlich beschlossen (Deutscher Bundestag 2005a,
2005b).10
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) und BfLR/BBR (Exekutive)
Auf Regierungsseite war bis 1998 das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für Fragen der Stadterneuerung zuständig. 1999 führte die rot-grüne Regierung die Bereiche Verkehr, Bauund Wohnungswesen zu einem Ministerium zusammen (BMVBW).
2005 wurde das Ministerium unter der großen Koalition in Bundesmi10 Im Abschnitt „Policy-Making und Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene“ gehe ich hierauf detaillierter ein.
119
SOZIALE STADTPOLITIK
nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung umbenannt (BMVBS).
Innerhalb des Ministeriums liegt die Behandlung der hier betrachteten
Politik bei der Abteilung SW – Städtebau und Wohnungswesen. Zur
Weiterentwicklung seiner Politik und Klärung von Handlungsbedarf und
-möglichkeiten bedient sich das Bundesministerium der wissenschaftlichen Politikberatung, dazu zählen Auftragsforschung, Modellvorhaben,
Bauforschungsförderung und Wettbewerbe (vgl. BMBau 1987: 7). Die
beauftragte Forschung orientiert sich eng am politischen Entscheidungsbedarf sowohl „im Vorfeld von Entscheidungen“ („Problemfrüherkennung“) wie auch „im Entscheidungsumfeld“ („Effizienzkontrolle“) und
umfasst auch die „Erforschung der Verwaltungs- und Rechtswirklichkeit“ („Vollzugsbegleitung“) (ebd.: 8f). Das wesentliche Instrument der
wissenschaftlichen Politikberatung ist die Ressortforschung, die im Auftrag des BMVBW vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR) organisiert wird. Das BBR beerbt damit die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR).11 Es erhebt einerseits analytische Daten über die Entwicklung der Städte und Gemeinden,
zum anderen kann es Modellvorhaben und vertiefende Fallstudien fördern. Mit dem Programm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“
(ExWoSt) etwa werden „‚Lernwerkstätten‘ für städtebauliche Herausforderungen“ unterstützt (Deutscher Bundestag 2004: 73). Diese „angewandte Städtebauforschung“ nimmt in der Weiterentwicklung der Städtebauförderung eine wichtige Rolle ein und war auch für die Formulierung der sozialen Stadtpolitik maßgeblich (vgl. auch Deutscher Bundestag 2004: 73, Becker/Löhr 2000, Walther 2001). Daher möchte ich mit
ein paar Ausführungen auf dieses Instrument eingehen.
Die Geschichte der Ressortforschung im Bauministerium geht bis in
die späten 1950er Jahre zurück, als vom damaligen Wohnungsbauministerium erstmals „Versuchs- und Vergleichsbauten“ gefördert wurden. In
den „Richtlinien über die Verwendung von Bundesmitteln zur Förderung von Vergleichsbauten“ von 1959 wurden zwei Ziele festgehalten:
Den Bauten kam eine „auf Politikberatung und Entscheidungshilfe“ zielende „Erkenntnisfunktion“ ebenso zu wie eine „Pilot- und Vorbildfunktion“, indem sie mit „vorbildlichen“ Beispielen zur Nachahmung auffordern sollten (vgl. Wollmann 1990: 564). Diese doppelte Zielsetzung
blieb bis in die späten 1980er Jahre prägend für die weitere Ausgestaltung der Ressortforschung. Seit 1962 wurden auch „Studien und
Modellvorhaben zur Entwicklung und Erneuerung von Städten und
11 Die BfLR war gemäß einem Erlaß von 1973 eine „‚wissenschaftlich unabhängige, nicht rechtsfähige Forschungseinrichtung des Bundes‘ im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau“ (Krautzberger 1995: 146)
120
DEUTSCHLAND
Dörfern“ gefördert, die einerseits „praktische Erfahrungen für die
gesetzgeberischen Arbeiten an dem künftigen Städtebauförderungsgesetz“ aufarbeiten und zugleich „den Bundesländern und Kommunen
Anstöße in dem zunehmend als dringlich erkannten Handlungsfeld der
Stadtsanierung“ geben sollten (ebd.: 564). Das Förderkonzept sah investive Ausgaben für die Umsetzung der Projekte vor sowie „projektbegleitende Untersuchungen“, die dann fachöffentlich verbreitet wurden – in
der hauseigenen Schriftenreihe „Stadtentwicklung“. Auch in der Grundkonzeption der ExWoSt-Richtlinien von 1980 blieb dieses Prinzip erhalten. In den 1980er Jahren allerdings wurde diese Praxis zunehmend –
vor allem vom Bundesrechnungshof – kritisiert. Ihr wurde vorgehalten,
mit der umfangreichen Finanzierung von Modellvorhaben die Finanzierungszuständigkeiten des Bundes nach Art. 104a GG zu überschreiten.12
In der Neufassung der Richtlinien von 1987 wurde die Forschungskomponente – die „Erkenntnisfunktion“ – im ExWoSt dann in den Mittelpunkt gerückt und „klargestellt, daß es sich beim ExWoSt nicht um ein
eigenes Förderungsprogramm, sondern um ein Forschungsprogramm
handle“ (ebd.: 565).13 Dies äußerte sich auch in einer „Verwissenschaftlichung“ des ExWoSt-Programms. Einerseits richtete sich die Abwicklung fortan „an dem Zyklus eines konzeptionell reflektierten Forschungsprozesses“ aus, zum anderen wurden Wissenschaftler frühzeitig
in die Beratung einbezogen (Wollmann 1990: 565, vgl. zum Formwandel der Politikberatung auch Walther 1998).14 Die Förderung beschränkte sich auf „forschungsbedingte Mehrkosten“ und bezog nur solche investiven Bestandteile ein, „die durch die jeweilige experimentelle
12 Ein zweiter Einwand war: Ressortforschung sei „zuständigkeitsrechtlich“
nur zulässig, „wenn sie eindeutig auf Entscheidungshilfen für das Ressort
selbst gerichtet und der diesbezügliche Erkenntnisgewinn durch wissenschaftliche Methoden hinlänglich gesichert sei“ (Wollmann 1990: 565).
13 Auszug aus den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen für Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des
Wohnungs- und Städtebaus vom 2.11.1987 (BMBAU 1987a): „Ressortforschung ist darauf gerichtet, Entscheidungshilfen zur sachgemäßen Erfüllung der Fachaufgaben des Bundesministers im Bereich des Wohnungswesens und des Städtebaues zu gewinnen. Sie bezieht sich dementsprechend auf die in diesen Sachbereichen dem Bundesminister zur Wahrnehmung zugewiesenen Aufgaben, insbesondere im Bereich der dem
Bund obliegenden Gesetzgebung, der Gewährung von Finanzhilfen des
Bundes nach Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz. Ihre angestrebten Ergebnisse
müssen zur Umsetzung dieser Aufgaben geeignet sein“ (Abs. 1.2).
14 In den 1990er Jahren wurden 20 ExWoSt Forschungsfelder bearbeitet. Zu
den behandelten Themen zählten unter anderem die Nachbesserung von
Großsiedlungen (1983-1994), Nutzungsmischung im Städtebau (1995 –
2000) und die dauerhafte Wohnungsversorgung von Obdachlosen (1995 –
2000), vgl. www.bbr.bund.de/exwost/, konsultiert am 02.9.2005.
121
SOZIALE STADTPOLITIK
Komponente des Modellvorhabens bedingt“ waren (Wollmann 1990:
565). Die Modellvorhaben wurden als Fallstudien, bzw. als „quasi-reale
Feldexperimente“ konzipiert und wissenschaftlich begleitet (Fuhrich/
Gatzweiler 1990: 523). Auf diese Weise sollten „Aussagen über Eignung und Praktikabilität von städtebaulichen Konzepten und Instrumenten, deren Wirkungen, Nebenwirkungen und Akzeptanz sowie Aufwand
und Kosten gewonnen werden“ (ebd.: 523):
„Es geht darum, zu neuen, innovativen, durch die praktische Anwendung abgesicherten Erkenntnissen für die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet des
Wohnungswesens und des Städtebaus zu gelangen“ (ebd.: 523).
Der Experimentelle Wohnungs- und Städtebau versteht sich als „Handlungsforschung“. Er nimmt, so die damals zuständigen wissenschaftliche
Direktoren bei der BfLR, „die gesellschaftspolitische Forderung nach
Vermittlung von Theorie und Praxis zum Synonym für den Prozeß der
Veränderung des jeweiligen Untersuchungsfelds“ (ebd.: 524). Diese
Prozessorientierung unterscheidet ExWoSt von klassischer, eher produktorientierter Ressortforschung (ebd.: 524). In der Praxis führte der
ExWoSt-Ansatz allerdings zu verschiedenen Ambivalenzen, darauf
weist Potter (2000) hin, da die methodischen Ansätze in der Ausführung
nicht durchgehalten wurden:
„[...] the implicit position has been that ExWoSt uses classical hypotheticaldeductive paradigms in its espoused evaluation methodologies, and at the
same time classic qualitative, heuristic-inductive paradigms in its theories and
methodologies ‚in use‘. This ambiguity has been responsible for much of the
uncertainty in ExWoSt over the (external and internal) validity of the whole
program“ (Potter 2000: 12f).
Eine zweite Ambivalenz lag in dem unausgesprochenen Widerspruch
zwischen Produkt- und Prozessorientierung bzw. in dem Anspruch,
beides zu verbinden. Tatsächlich wurden in der Regel Forschungsprojekte ausgewählt, die im Zusammenhang mit baulichen Projekten standen, deren Verlauf beobachtet wurde. Hier schlägt die Sichtweise von
Ingenieuren durch, während die Wirkungen eines solchen Projekts auf
das soziale Leben sich (zu großen Teilen) erst in der – oft kaum betrachteten – Folge entfalten können:
„In the discourse of the research program, projects were deemed to be ‚complete‘ when building works were finished. Indeed, the conception of pilot projects as having a completion date is indicative of the perspective of the physical planners, who see something as finished exactly at the point when, for the
122
DEUTSCHLAND
end users benefiting from the measure, it is perceived as beginning“ (ebd.:
16).15
Auch zur Vorbereitung der sozialen Stadtpolitik wurde ein ExWoStForschungsfeld eingerichtet. Die besondere Dynamik in diesem Fall –
im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 und der
Entschließung der neuen Regierung für ein entsprechendes Förderprogramm – sorgte allerdings für einige Modifizierungen im Prozess, hierauf gehe ich unten ausführlicher ein.
Das BfLR/BBR ist im Politikprozess deshalb von gewichtiger Bedeutung, weil es mit dem Experimentellen Wohnungs- und Städtebau
Themen „besetzt“, artikuliert und rahmt – sowohl innerhalb des Bundesministeriums und des politisch-administrativen Systems als auch in
der weiteren Fachöffentlichkeit: Die Auswahl der Modellprojekte, der
beteiligten Wissenschaftler, die Form der Präsentation, die Interaktion
mit den Beteiligten im Forschungsprozess, etwa in der Diskussion über
Zwischenergebnisse – all dies sind wichtige Strategien vor allem in der
Strukturierung eines Policy-Diskurses.
Vertretung der Länder: Bundesrat und ARGEBAU
Im föderalen Bundesstaat der Bundesrepublik Deutschland ist die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in
Art. 70ff GG geregelt. Die allgemeine, fachübergreifende Mitwirkung
der Länder findet über den Bundesrat statt. Für den Bereich der Stadtpolitik und damit der Städtebauförderung ist darüber hinaus die „Arbeitsgemeinschaft des Bau-, Wohnungs- und Siedlungsbauwesens des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ (ARGEBAU) als Instrument der horizontalen
und vertikalen Politikkoordinierung geschaffen worden (vgl. ausführlich
Walter 1997, 2001). Sie wurde am 15. November 1948 ins Leben gerufen, seit Juni 1999 ist ihre offizielle Bezeichnung „Bauministerkonferenz (BMK)“.16 Als Instrument des „kooperativen Föderalismus“ werden hier Fragen behandelt, die „für die Länder auf dem Fachgebiet des
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens von gemeinsamer Bedeutung
sind“ (Geschäftsordnung der ARGEBAU, zitiert nach Walter 2001:
15 Dieses Problem und das sich daraus ergebende „Dilemma von Begleitforschung“ schildert auch Wollmann (1990: 568).
16 Im selben Jahr wurden auch die Ministerpräsidentenkonferenz und die
Kultusministerkonferenz gegründet. Alle drei Konferenzen hatten das
Ziel, „gemeinsame Aufgaben der Länder abzustimmen und koordiniert zu
lösen sowie Positionen und Interessen der Länder gegenüber dem sich bildenden und später vorhandenen Bund geltend zu machen“ (ARGEBAU
1998a: 38).
123
SOZIALE STADTPOLITIK
518). In der Ministerkonferenz selbst werden nur die wichtigsten Angelegenheiten beraten, die wesentliche Koordinierungsarbeit wird im fachlichen Unterbau – in den Ausschüssen, Fachkommissionen und ad hocArbeitskreisen geleistet.17 Die Ausschüsse, in denen sich die jeweils zuständigen Abteilungsleiter der Ministerien treffen, tagen halbjährlich
und werden von den Fachkommissionen, in denen die Referatsleiterebene zusammenkommt, vorbereitet. Neben dieser horizontalen Koordination wird in der ARGEBAU eine frühzeitige Abstimmung mit dem
Bund realisiert, indem das Bundesbauministerium regelmäßig nicht nur
an den Treffen auf Leistungsebene sondern ebenso an den vorbereitenden Runden teilnimmt (vgl. ebd.: 519). Auch der Städtetag ist ständiger
Gast in den Ausschüssen und Fachkommissionen. Wenngleich Bund
und Städtetag lediglich einen Gaststatus haben, ist die gemeinsame Diskussion aller drei Ebenen in den Ausschüssen und Fachkommissionen
ein wichtiges Instrument, die besprochenen „Botschaften“ frühzeitig in
alle drei Richtungen zu senden.18
Nach dem Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes 1971 wurde in der ARGEBAU ein „Arbeitskreis Städtebauförderung“ eingerichtet, um Fragen der „Interpretation und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen“ zu erörtern (vgl. ARGEBAU 1998a: 27). Später wurde eine „Fachkommission Städtebauförderung“ gebildet, die zwischenzeitlich umbenannt wurde in „Fachkommission Städtebauliche Erneuerung“, heute heißt sie „Fachkommission Städtebau“. Die Abstimmung
der Länder führte dabei keineswegs zu einer Vereinheitlichung, vielmehr „blieb vom Anfang bis in die Gegenwart die Vielfalt der Ausgestaltung von Stadterneuerungsmaßnahmen in den Ländern als festes
Prinzip erhalten“ (ebd.: 27). Die Arbeit in der Fachkommission dreht
sich um „Grundsatzfragen […], deren Ergebnisse für die selbständige
Arbeit in den Ländern gebraucht“ werden (vgl. ebd.: 27). Neben der
Fachkommission Städtebau war für die Formulierung der sozialen Stadtpolitik eine zweite Fachkommission bedeutend, die Fachkommission
„Stadtentwicklung“. Sie wurde auf Initiative des damaligen Vorsitzen17 Hierzu Kurt Walter: „In diesen fachlich qualifizierten Gremien vollzieht
sich operativ die – zunächst horizontale – Koordinierungsaufgabe der
BMK/ARGEBAU, einheitliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Länder im Bereich des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens für einen
einheitlichen Vollzug sicherzustellen, Initiativen zur Bundesgesetzgebung
in ihren Fachbereichen anzuregen oder zu Gesetzgebungsvorhaben des
Bundes schon im Vorfeld des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens im
Deutschen Bundestag und im Bundesrat Stellung zu nehmen“ (Walter
2001: 519).
18 Diese Informationen und Einschätzungen beziehen sich auf ein Gespräch
mit einem Mitarbeiter im Sekretariat der ARGEBAU vom 16.3.2004.
124
DEUTSCHLAND
den der Ministerkonferenz, des Berliner Bausenators Nagel, im November 1996 eingesetzt. Die Aufgaben dieser Fachkommission standen im
Zeichen der Diskussion um nachhaltige Stadtentwicklung, die im Zusammenhang mit der zweiten UN-Konferenz über menschliche Siedlungen (HABITAT II) im Juni 1996 geführt wurden. Zu den Arbeitsaufträgen zählte u.a. die Prüfung der Möglichkeit von „Finanzhilfen für sozial benachteiligte Haushalte und Vermeidung einseitiger Siedlungsund Sozialstrukturen“ (ebd.: 29).
Kommunale Spitzenverbände und Deutsches Institut für
Urbanistik (DIFU)
Kommunale Spitzenverbände sind Vereinigungen von Kommunen zur
Vertretung der kommunalen Selbstverwaltung im föderalen Bundesstaat.
Hierzu zählen der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Städte- und
Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Landkreistag (DLT), die sich
wiederum in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
zusammengeschlossen haben. Neben ihrer Vertretungsfunktion gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und anderen Verbänden
besteht ihre wesentliche Aufgabe in der Beratung und Information ihrer
Mitglieder sowie in der Organisierung von Erfahrungsaustausch (vgl.
Dieckmann 1995: 546). Die bedeutendste Einrichtung zur wissenschaftlichen und politischen Beratung der Spitzenverbände ist das Deutsche
Institut für Urbanistik (DIFU). Es wurde 1973 „auf Initiative der
deutschen Städte geschaffen, um Kommunalverwaltungen durch wissenschaftlich fundierte Forschung und Fortbildung die Lösung ihrer kommunalen Aufgaben zu erleichtern und darüber hinaus längerfristige Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten für die städtische Entwicklung
aufzuzeigen“.19 Das DIFU ist eine „Gemeinschaftseinrichtung“ von etwa
120 Zuwendern, zu denen Städte, das Bundesland Berlin, das Bundesbauministerium, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften zählen.20 Das Themenspektrum der Forschungsarbeit umfasst:
• Stadtentwicklung, Städtebau und Wohnungswesen,
• Wirtschaft, Technologie, Infrastruktur und Finanzen,
• Sozialpolitik und Kultur,
19 Zitat aus der Selbstdarstellung des DIFU „Kurzinfo“: www.difu.de/leistungsprofil/kurzinfo.shtml, konsultiert am 2.9.2005.
20 Das DIFU trägt sich zu etwa 45% über Eigenmittel (z.B. Projektförderungen, Einnahmen aus Seminaren und Veröffentlichungen, etwa 23%
tragen die Zuwenderstädte bei, 12% der Verein für Kommunalwissenschaften e.V., 10% das Land Berlin und 10% der Bund; vgl. DIFU Kurzinfo, www.difu.de/leistungsprofil/kurzinfo.shtml, konsultiert am 2.9.2005.
125
SOZIALE STADTPOLITIK
•
•
Umwelt und
Verkehr.21
In der Politikformulierung zur sozialen Stadtpolitik spielte das DIFU eine wesentliche Rolle: es erstellte eine vorbereitende Expertise für das
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur
Einrichtung eines ExWoSt-Forschungsfelds „Stadtteile mit besonderer
Entwicklungspriorität“ und wurde in der Folge mit der Projektsteuerung
des Forschungsfeldes beauftragt (vgl. Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1998). Als wenige Wochen später von
der neuen Bundesregierung das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf“ beschlossen wurde, bekam das DIFU
den Auftrag zur Programmbegleitung in Form einer „Vermittlungs-, Beratungs- und Informationsagentur“ (vgl. Becker/Löhr 2000). Für diese
Aufgabe ist eine zehnköpfige „Projektgruppe Soziale Stadt“ eingesetzt
worden (vgl. ebd.). Seit 2004 agiert das DIFU als „Bundestransferstelle“
zum Programm „Soziale Stadt“.22
Weitere Verbände und Forschungsinstitute
Neben den verschiedenen Akteuren des politisch-administrativen Systems und den mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen waren in
den Politiknetzwerken weitere, private Forschungseinrichtungen und
Verbände vertreten, die etwa über Forschungsaufträge, Gutachten oder
Hearings einbezogen wurden. Hier sind insbesondere drei Akteure zu
nennen, die in der Vorbereitung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ in Erscheinung getreten sind:
das Forschungsinstitut Empirica, der Bundesverband der Wohnungswirtschaft (GdW) und das Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik
GmbH (IfS).23
21 Vgl. DIFU Kurzinfo, www.difu.de/leistungsprofil/kurzinfo.shtml, konsultiert am 2.9.2005.
22 In anderen Programmen der Städtebauförderung ist die Verbindung zum
DIFU weniger eng. So wird beispielsweise die Bundestransferstelle für
das Programm Stadtumbau Ost vom Institut für Regionalentwicklung und
Strukturplanung e.V. (IRS) betreut, als Forschungsagentur Stadtumbau
West wurde die Forum GmbH, ein An-Institut der Carl-Ossietzky Universität Oldenburg, beauftragt.
23 Ich stelle diese drei Akteure heraus, da sie jeweils Gutachten erstellten,
auf die in den Dokumenten der ARGEBAU und des Bundestagsausschusses explizit hingewiesen wird. Ihre Positionen sind eingebettet in einen umfassenderen Diskurs, den ich noch darstellen werde. Von zentraler
Bedeutung, aber hier nicht eingehender thematisiert, sind die verschiedenen Einrichtungen zur wissenschaftlichen Politikberatung auf
126
DEUTSCHLAND
EMPIRICA – Gesellschaft für Struktur- und Stadtforschung mbH
wurde 1988 von Ulrich Pfeiffer gegründet, der in den frühen 1980er Jahren (vor dem Regierungswechsel 1982) Leiter der Abteilung Wohnungswesen im damaligen Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau gewesen war. Anfang der 1990er Jahre wurde Empirica
die Koordinierung der Expertenkommission „Zukunft Stadt 2000“ übertragen, die von der damaligen Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer
in Reaktion auf den Nachhaltigkeitsgipfel in Rio de Janeiro 1992 einberufen wurde (vgl. Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau 1993). Ende der 1990er Jahre organisierte Pfeiffer im Auftrag
der Bundesregierung den Kongress der Weltstädte „Urban 21“. 1996 erstellte Empirica im Auftrag des Bauministeriums ein Gutachten über
Anstoßwirkungen der Städtebauförderung. 1998 legte Empirica gemeinsam mit dem GdW eine Studie über „Überforderte Nachbarschaften“ vor. Auf beide Arbeiten wurde im Politikprozess zum Programm
„Soziale Stadt“ zurückgegriffen. Empirica wurde dann auch in die wissenschaftliche Begleitung des Programms einbezogen und hat in Kooperation mit dem DIFU in den ersten drei Jahren eine Reihe von BestPractice-Analysen durchgeführt.
Der Bundesverband der Wohnungswirtschaft GdW e.V. wurde 1996
gegründet und ging aus dem ehemaligen „Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen e.V. hervor. Als „Verband der Verbände“
vertritt er auf Bundesebene die Interessen der in 14 Mitgliedsverbänden
organisierten ca. 3.200 landes- und bundeseigenen, genossenschaftlichen, privatwirtschaftlichen und kirchlichen Wohnungsunternehmen.24
Der GdW hat die im Politikprozess wichtige Studie „Überforderte
Nachbarschaften“ veröffentlicht (GdW 1998) und lobt – mit anderen –
seit 2000 den Preis „Soziale Stadt“ aus.
Das Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH (IfS) ist
ein bundesweit tätiges privates sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut, das im Rahmen von ExWoSt in verschiedenen Funktionen tätig
war. Zu seinen Geschäftsführern zählen Hartmut Häußermann, Professor
für Stadt- und Regionalsoziologie an der Humboldt Universität zu Berlin
sowie Hellmut Wollmann, Prof. em. für Verwaltungslehre, ebenfalls HU
Berlin. Beide steuerten in der wissenschaftlichen Diskussion über Stadtpolitik und Politikberatung in den vergangenen Jahrzehnten wichtige
Landesebene, wie etwa die Servicestelle der Hessischen Gemeinschaftsinitiative HEGISS oder die Arbeit des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl.
Raabe 2005, Zimmer-Hegmann/Sucato 2005).
24 Vgl. www.gdw.de, konsultiert am 2.9.2005.
127
SOZIALE STADTPOLITIK
und zentrale Beiträge bei, sowohl Gutachten wie auch Monographien.25
Das IfS wurde mit der Zwischenevaluierung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale
Stadt“ beauftragt.
Mit den Ausführungen über die Städtebauförderung und die Vorstellung der Akteure ist das Feld skizziert, in dem sich das Policy-Making
der sozialen Stadtpolitik abspielte. Bevor ich diesen Prozess nachzeichne, soll noch der diskursive Rahmen vorgestellt werden, aus dem sich
die Argumentationen in der Politikformulierung speisten.
Policy-Diskurs: Die „soziale Stadt“
Die soziale Stadtpolitik in Deutschland ist eng mit dem Emblem der
„sozialen Stadt“ verbunden, das schließlich auch den Titel des zentralen
Förderprogramms prägen sollte. Im Begriff der „sozialen Stadt“ kreuzen
sich zwei Diskurse, die in den 1990er Jahren den Zustand der Städte
thematisierten. Zum einen ist hier die stadtsoziologische Forschung zu
Armut und sozialer Ausgrenzung zu nennen, die eine zunehmende
„Spaltung der Städte“ beobachtete, zum anderen die politikwissenschaftliche Frage nach der Handlungs- und Problemlösungsfähigkeit des „lokalen Sozialstaats“ (vgl. Alisch/Dangschat 1993/1998, Hanesch 1997a,
Mirbach 1999, Dangschat 1999, Heitmeyer et al. 1998a). Beide Perspektiven trafen sich in den Diskursbeiträgen und wurden zugleich mit Handlungsvorschlägen gekoppelt. So war schon der frühe, wegweisende Beitrag von Monika Alisch und Jens Dangschat aus dem Jahr 1993 „von
dem Anspruch geleitet, Handlungsorientierung in der Phase eines gewissen Handlungs- und Lösungsnotstandes zu geben“, wie sich die beiden
Autoren später erinnerten (Alisch/Dangschat 1998: 8). Die Reichweite
dieser Diskurse ist rückblickend schwer einzuschätzen. Einerseits waren
sie eingebettet in eine breite, unübersichtliche gesellschaftspolitische
Diskussion, wie etwa Mirbach beobachtet:
„Tatsächlich findet – in unterschiedlichen sozialen Kontexten, auf unterschiedlichen politischen Ebenen, in unterschiedlichen Terminologien – eine so viel25 Helmut Wollmann war u.a. von 1975 bis 1996 Vorsitzender des Arbeitskreises Lokale Politikforschung der Deutschen Vereinigung für Politische
Wissenschaft und gilt als „Nestor der Implementations- und Evaluationsforschung in Deutschland“ (Schröter 2001: 10). Eine ähnliche Rolle kann
sicherlich Hartmut Häußermann angesichts seiner zahlreichen Funktionen
für die deutsche Stadt- und Regionalsoziologie auch zugesprochen
werden. Beide waren und sind in zahlreichen politikberatenden Kommissionen tätig.
128
DEUTSCHLAND
fältige Kommunikation über Ungleichheit und Ausgrenzung statt, dass ein externer Beobachter (gäbe es ihn denn) danach fragen könnte, was diese Kommunikation eigentlich zusammenhalte“ (Mirbach 1999: 5).
Zugleich kann aber nicht geleugnet werden, dass die explizit stadtbezogenen Diskurse in einem recht überschaubaren Rahmen stattfanden, der
an den (inner)disziplinären Grenzen der Stadtsoziologie und der lokalen
Politikforschung zu enden schien. So konstatieren etwa Alisch und
Dangschat:
„[…] die zunehmende Konzentration von Armut in Großstädten und hier in
bestimmten Teilgebieten, ist vom Mainstream der bundesdeutschen Armutsforschung nicht wahrgenommen worden“ (Alisch/Dangschat 1998: 9).
Dem Bezugsrahmen „Stadt“ entsprechend waren auch die Adressaten
der Beiträge in erster Linie die Kommunen: Es ging um neue Formen
kommunalpolitischen Handelns (vgl. ebd.: 8). Eine explizite Forderung
einer nationalen Stadtpolitik fand sich nur vereinzelt, wie etwa die Forderung nach einem „Ministerium für städtische Integration“ bei
Häußermann (vgl. Häußermann 2002: 83). Die in den Diskursbeiträgen
entwickelten Ansätze für eine Politik zur Stabilisierung benachteiligter
Stadtteile lassen sich unter dem Begriff der „lokalen Partnerschaften“
subsumieren, wie die Arbeitsgruppe Bestandserneuerung am Institut für
Raumplanung der Universität Dortmund Anfang der 1990er Jahre die
neuen Politikmodelle taufte (vgl. Froessler et al. 1994, Staubach 1995).
In diesem Zusammenhang ist auch das Instrument Stadtteil- bzw. Quartier(s)management diskutiert worden (vgl. Alisch 1998).26 Über diesen
Ansatz wurden auch Überlegungen aus den Bereichen der Gemeinwesenarbeit und der Sozialarbeit anschlussfähig (vgl. pointiert hierzu:
Altena 1999).27
26 Für eine etwas überambitionierte Begriffsarbeit zur Unterscheidung von
Quartier- und Quartiersmanagement siehe Grimm/Hinte/Litges 2003: 37ff.
27 Mit ihrer Problemlösungsperspektive waren die Diskursbeiträge eng verbunden mit den frühen experimentellen Ansätzen in der Praxis, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg – oder, wie die Arbeiten der
AG Bestandserneuerung, in verschiedenen europäischen Ländern (vgl.
Froessler 1994b). Wenn man einen Beginn dieser Phase sozialer Stadtpolitik markieren möchte, lassen sich (sicherlich unvollständig) die jeweils im
Herbst 1988 gegründeten „lokalen Partnerschaften“ in Duisburg-Bruckhausen (Stadtteilprojekt Bruckhausen) und im Berliner Stadtteil Wedding
(Kommunales Forum Wedding) nennen, sowie weitere experimentelle
Ansätze in verschiedenen Städten (Reiner Staubach nennt explizit Hamburg, Stuttgart, München, Düsseldorf und Essen, vgl. Staubach 1994). Typisch für diese Projekte war eine (Teil-) Finanzierung mit Mitteln des
129
SOZIALE STADTPOLITIK
Die beiden Diskurse zur „Sozialen Stadt“ – Spaltung der Städte sowie Krise und Perspektiven des kommunalen Sozialstaats – werde ich
nun in gebotener Kürze vorstellen, da sie wichtige Argumente hervorbrachten, die im Politikprozess aufgegriffen wurden, den ich anschließend nachzeichne. Für beide Diskurse lässt sich jeweils ein „programmatischer“ Schlüsseltext markieren, der die wesentlichen Argumente der Debatte herausstellt und auf den Begriff der „Sozialen Stadt“
bringt. Das ist zum einen der Beitrag „Die Krise der ‚sozialen Stadt‘“
von Hartmut Häußermann (2000), zum anderen der Aufsatz „Krise und
Perspektiven der sozialen Stadt“ von Walter Hanesch (1996). Beide
Texte waren über die Veröffentlichung in der Reihe der Bundeszentrale
für politische Bildung „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (Beilage der
Wochenzeitung „Das Parlament“) einem breiten Publikum zugänglich.
Wenngleich ich versuche, die zentralen „Sprecher“ und Argumente in
beiden Diskursen abzubilden, werde ich im Argumentationsgang regelmäßig auf diese beiden Beiträge zurückgreifen. Es könnte durch die
Nennung dieser beiden Texte der Eindruck entstehen, dass die beiden
Diskurse zeitlich aufeinander folgten, dies ist nicht der Fall. Sie wurden
parallel und unter intensiver wechselseitiger Bezugnahme seit etwa
Mitte der achtziger Jahre geführt.
Die „Spaltung der Städte“ und die „Abwärtsspirale“ der
benachteiligten Quartiere
Im ersten der beiden Diskurse stand die „soziale Stadt“ für eine distinkte
gesellschaftliche Ordnung – die „sozial gemischte“ europäische Stadt.
Diese Ordnung war in eine „Krise“ geraten, und die stadtsoziologische
Forschung suchte in den 1990er Jahren nach Begriffen, um den sozialen
Wandel zu fassen. Dabei fiel der Blick vor allem in die USA, wo sich
die gesellschaftliche Polarisierung schon drastischer abzeichnete. Importiert wurden nicht nur Szenarien möglicher Tendenzen sondern auch ein
Fachvokabular, das die Debatte dann auch prägen sollte.28 Begriffe wie
EFRE oder des ESF, insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
Poverty III (1989-1994). Ihnen folgten bald erste Landesprogramme in
Hamburg (Revitalisierungsprogramm 1989, Soziale-Brennpunkte-Programm 1992, Armutsbekämpfungsprogramm 1994) und NordrheinWestfalen (ABM und Stadterneuerung 1988, Stadtteile mit besonderem
Erneuerungsbedarf 1994) (vgl. Lang 1994, Staubach 1994).
28 An diesem Diskurs waren mit den beiden Stadtsoziologen Hartmut
Häußermann und Jens Dangschat zwei Autoren maßgeblich beteiligt, die
mit Gutachten und Konzepten die sozialen Stadtpolitiken in Hamburg
(Dangschat zusammen mit Monika Alisch) und Berlin (Häußermann zusammen mit Andreas Kapphan und der Gesellschaft für Stadterneuerung
130
DEUTSCHLAND
die „quartered city“ und insbesondere die „new urban underclass“ wurden sowohl in Theoriedebatten diskutiert und adaptiert als auch leitend
für empirische Untersuchungen (vgl. u.a. Häußermann/Siebel 1987,
Dangschat/Alisch 1993, Krätke 1995, Häußermann 1997, Kronauer
1997, Siebel 1997, Heitmeyer et al. 1998a, Kronauer 2002).
Ein wichtiger Referenzpunkt war die Arbeit von William Julius
Wilson „The truly disadvantaged. The inner city, the underclass, and
public policy“ aus dem Jahr 1987 und der damit verbundene Streit über
die Frage einer „Kultur der Armut“ (Wilson 1987). Auch Beobachtungen aus Frankreich waren einflussreich, insbesondere die Studie „Im
Aus der Vorstädte. Der Zerfall der demokratischen Gesellschaft“ von
Francois Dubet und Didier Lapeyronnie aus dem Jahr 1992, die 1994 auf
Deutsch erschien (Dubet/Lapeyronnie 1994). Aus der französischen
Armutsforschung wurde der Begriff der „exclusion“, der „sozialen Ausgrenzung“, aufgegriffen. Ein wichtiger Unterschied zwischen den Beobachtungen aus den USA und aus Frankreich war, dass sich die „Hyperghettos“ in den US-amerikanischen Großstädten in den Innenstädten befanden, quasi zurückgeblieben in den Suburbanisierungswellen, während
in Frankreich die Vorstädte, Großsiedlungen an der Peripherie, im
Blickpunkt standen. Für die Entwicklung der deutschen Städte waren
beide Dimensionen bedeutsam –für beide Siedlungstypen wurde ein
„Abrutschen“ ins „soziale Abseits“ befürchtet. Die Bilder aus den USA
und aus Frankreich dienten dabei in erster Linie als Szenarien drohender
zukünftiger Entwicklungen, die es zu verhindern gelte.29
Zentrale Schlagworte in diesem Diskurs waren neben dem Begriffspaar Ausgrenzung/Unterklasse die „Abwärtsspirale“ benachteiligter
Quartiere und die „Quartierseffekte“ – zusätzlich benachteiligende Effekte, die durch das Leben in diesen Stadtteilen entstehen. Diese Überlegungen mündeten in der „Kontexttheorie“, mit der die soziale Stadtpolitik schließlich begründet wurde. Argumentatives Gewicht wurde den
Beobachtungen zusätzlich über die Kontrastierung der – bedrohten – europäischen Stadt mit der – drohenden – amerikanischen Stadt verliehen.
Eine Politik gegen die Abwärtsspirale benachteiligter Stadtteile war da-
S.T.E.R.N.) auch unmittelbar vorbereiteten (vgl. u.a. Alisch/Dangschat
1993, Alisch/Dangschat 1998, Dangschat 1995, 1998, 1999, Häußermann/
Siebel 1987, Häußermann 1997, 1998, 2000). Ihre Positionen werde ich
besonders hervorheben.
29 Mit diesen Begriffen („Abrutschen“ ins „soziale Abseits“) wurde in den
Politikdokumenten der ARGEBAU das Policy-Problem gerahmt.
131
SOZIALE STADTPOLITIK
mit zugleich eine Politik für die Bewahrung der Tradition und Kultur der
europäischen Stadt.30
Ausgrenzung/Unterklasse
Ende der 1980er Jahre wurde in der deutschsprachigen Armutsforschung
eine neue Qualität sozialer Ungleichheit beobachtet, die sich in Beschreibungen wie der „Zweidrittel-Gesellschaft“ und Buchtiteln wie
„Armut im Reichtum“ (Breckner et al. 1989) bzw. „Armut durch Reichtum“ (Salz 1991), „Armut im Wohlstand“ (Döring et al. 1990) oder
„Armut im modernen Wohlfahrtsstaat“ (Leibfried/Voges 1992) äußerte.
Mit dem Begriff der „sozialen Ausgrenzung“ wurde auf eine mehrdimensionale Spaltung der Gesellschaft in „drinnen und draußen“ verwiesen. Aus stadtsoziologischer Perspektive stellte sich die Frage, inwiefern auch eine räumliche Dimension der Ausgrenzung erkennbar sei
(Alisch/Dangschat 1993, Dangschat 1995, Häußermann 1998, Kronauer/
Vogel 1998, Häußermann 2000). Jens Dangschat brachte dies auf die
These der „‚Stadt‘ als Ort und als Ursache von Armut und sozialer Ausgrenzung“ (Dangschat 1995). Hier schlossen sich Beiträge an, die eine
„innere Spaltung“ der Städte konstatierten und mit Begriffen wie „dual
city“ oder „quartered city“ beschrieben (vgl. Häußermann/Siebel 1987,
Alisch/Dangschat 1993, Froessler 1994b, Krätke 1995, Dangschat 1995,
Heitmeyer et al. 1998a, Keller 1999). In den Städten, so der gemeinsame
Tenor, bildeten sich inselartig sozialräumliche Milieus heraus, die sich
zunehmend gegeneinander abgrenzen.31 Als „aufgegebene Stadt“ (Marcuse 1989) wurden diejenigen „Inseln“ beschrieben, in denen sich die
auf die „Schattenseite des gesellschaftlichen Polarisierungsprozesses“
geratenen Bevölkerungsgruppen „konzentrieren“:
„Die ‚aufgegebene Stadt‘ – diese städtische Raumzone ist das Quartier der
Verarmten, der gesellschaftlich Ausgegrenzten, der dauerhaft Erwerbslosen,
die keine Chance regulärer Beschäftigung erhalten. Die ‚aufgegebene Stadt‘
ist gewöhnlich auch der Ort, wo sich Angehörige sozial diskriminierter, außerhalb der ‚Mehrheitsgesellschaft‘ stehender ethnischer Gruppen konzentrieren. Gelegenheitsarbeit und ‚informelle‘ Wirtschaftsaktivitäten bestimmen die
Existenzbedingungen in diesen Quartieren“ (Krätke 1995: 175f, in Anlehnung
an Marcuse 1989).
30 Diese Rahmung lässt sich auch im Diskurs zur Europäischen Städtepolitik
beobachten (s.o., vgl. auch Frank 2005).
31 Am deutlichsten sichtbar in Form von Gated Communities, die in den
1990er Jahren zunehmend auch in deutschen Großstädten entstanden – abgeschlossene und bewachte Wohnsiedlungen für wohlhabende Schichten.
132
DEUTSCHLAND
Aus der US-amerikanischen Segregationsforschung wurde zeitgleich der
Begriff der „urban underclass“ importiert, um die städtische Dimension
der Armut zu kennzeichnen und das Leben in diesen Gebieten zu beschreiben. Der Begriff war ambivalent und umstritten, er wurde meist
auch nicht übersetzt und in den Beiträgen mit einem Fragezeichen versehen, aber als Etikett für Marginalisierung, Armut und Ausgrenzung in
der Stadt hatte er sich schnell ausgebreitet (vgl. Häußermann 1997,
Siebel 1997, Kronauer 1997, Kronauer 2002, ausführlich zur Begriffsdiffusion Berking 2002, zur Kritik aus systemtheoretischer Perspektive
Kuhm 1999). Beide Begriffe – Ausgrenzung und Unterklasse – dienten
als „Metaphern“, um zu beschreiben, dass in der Gesellschaft eine „neue
Qualität anhaltender Armut“ und eine neue „soziale Spaltungslinie“ entstanden war, die in bisherigen, am Erwerbssystem orientierten Schichten- und Klassensystem nicht mehr gefasst werden konnte (Kronauer
1997: 32f). Mit anderen Worten: die „Ausgeschlossenen […] haben […]
an den die kapitalistischen Arbeitsgesellschaften bewegenden Konflikten keinen aktiven Anteil mehr“ (Kronauer/Vogel 1998: 334).32 Der Exklusionsbegriff stellte dabei auf „den Prozeß der Ausschließung und […]
die gesellschaftlichen Voraussetzungen der Ausgrenzung“ ab, während
„underclass“ eher auf eine „bereits fixierte soziale Lage und Lebensweise“ verwies (Kronauer 1997: 32).
Diskursstrategisch eröffnete die Thematisierung der räumlichen
Dimension sozialer Ungleichheit die Möglichkeit, neue Formen der Sozialpolitik, nämlich die Überwindung der Fokussierung auf das Individuum, einzufordern, wie in diesem Zitat von Jens Dangschat deutlich
wird:
„Im Sinne der ‚sozialen Stadt‘ wird auch die Sozialpolitik andere Wege gehen
müssen. Dies bezieht sich vor allem auf die Orientierung auf das Stadtquartier
als Handlungsebene“ (Dangschat 2000: 155).33
Die Ausgrenzungsdebatte war eng verwoben mit Fragen der Zuwanderung und Integration von Ausländern (Häußermann/Oswald 1997, Heitmeyer et al. 1998a).34 Häußermann sah beispielsweise Mitte der 1990er
32 In der Armutsforschung wurde in dieser Zeit auch über die „neuen Überflüssigen“ diskutiert (vgl. u.a. Offe 1994, Bude 1998).
33 Ähnlich auch die Argumentation in BMBau 1993: 198f. Für sozialpolitische Konsequenzen des Ausgrenzungskonzepts siehe auch Siebel 1997:
70f. Siehe auch den Ressourcen-Ansatz bei Keim/Neef (2000).
34 Die Debatte steht im engen Zusammenhang mit den Forderungen nach einer Einwanderungspolitik und den Diskussionen über die Verschärfung
des Asylrechts 1993. Auch die rapide Zunahme rechtsradikaler Übergriffe
in ostdeutschen Städten Anfang der 1990er Jahre dürfte einen wichtigen
133
SOZIALE STADTPOLITIK
Jahre verschiedene Anlässe für „die Kombination der Begriffe Zuwanderung, Stadtentwicklung und Unterklasse“ gegeben. Migranten konzentrierten sich in den großen Städten, stießen aber im Unterschied zur Situation der Gastarbeiter in den 1960er Jahren auf eine Arbeitsmarktkrise,
in der gerade die Segmente wegbrachen, die „für Zuwanderer traditionell den Einstieg bildeten: Industriearbeitsplätze, die keine oder nur geringe Qualifikationen voraussetzen“ (Häußermann 1998: 146).35
Zu einem zentralen Begriff wurde die „ethnische Segregation“, die
räumliche Konzentration von Migranten. Die damit verbundene Frage
nach dem rechten „Maß zwischen Integration und Segregation“ (Heitmeyer et al. 1998: 14, ähnlich: Dangschat 1996) wurde regelrecht zu einer stadtpolitischen Gretchenfrage. Krämer-Badoni skizziert in einem
kritischen Rückblick den enormen „Konsensdruck“ in der damaligen
Diskussion:
„Unter der Voraussetzung eines realen oder als real wahrgenommenen Problemdrucks ist es in der gesellschaftlichen wie wissenschaftlichen Auseinandersetzung zu einigen Verwerfungen gekommen, die zu einem erheblichen
Konsensdruck hinsichtlich der Interpretation der Situation von Migranten geführt haben. Dies mag wohl vor allem daran liegen, dass hinter vom politisch
korrekten Mainstream abweichenden Meinungen schnell politisch rechte Positionen vermutet werden. Wer z.B. räumliche Segregation von Migrantinnen
und Migranten oder die Bildung ethnischer Kolonien nicht von vornherein ablehnt, läuft Gefahr, in die rechte Ecke gestellt oder gar als politisch rechtsextrem denunziert zu werden“ (Krämer-Badoni 2002: 69).36
Hintergrund für die Ethnisierung der Debatte gebildet haben und den oftmals normativen Duktus in den Beiträgen provoziert haben. Zwei wichtige
Sammelbände waren Häußermann/Oswald 1997 und Heitmeyer et al.
1998a.
35 Häußermann zieht Parallelen zur Urbanisierung im 19. Jahrhundert: „Wie
damals, als die bürgerlichen Städte sich gegen die Neuankömmlinge abzuschirmen versuchten, machen wir auch heute die Beobachtung, dass die
großen Städte mit der Immigration wenig anzufangen wissen, obwohl die
Zuwanderung sie nachweislich ökonomisch und kulturell immer bereichert hat“ (Häußermann 1998: 145). Für die Situation in den späten
1990er Jahren zeichnet er ein bedrohliches Bild: „Aus der Gleichzeitigkeit
von Arbeitsmarktkrise und Zuwanderung entsteht in den Städten eine brisante Situation, die seit Ende der achtziger Jahre den Boden für ausländerfeindliche Ausschreitungen bereitet hat“ (Häußermann 1998: 146).
36 Krämer-Badoni spielt damit auf die Äußerungen von Wilhelm Heitmeyer
gegenüber Walter Siebel an (vgl. Heitmeyer 1998: 454).
134
DEUTSCHLAND
Die „Abwärtsspirale“ der benachteiligten Quartiere
Die Mechanismen, die zur Entstehung von benachteiligten Quartieren
führen, hat Hartmut Häußermann in seinem im Kontext der sozialen
Stadtpolitik häufig zitierten Beitrag über die „Krise der sozialen Stadt“
systematisiert (Häußermann 2000). Eine Variante sieht er in selektiven
Zu- und Wegzügen in die Gebiete und aus ihnen heraus: Diejenigen,
„die am ja immer noch vorhandenen Wohlstand in unserem Land teilhaben“, ziehen aus den dichten Großstädten ins Umland – getrieben von
Hektik und Lärm, gelockt von grünem Garten und Eigenheimzulage. Als
zweite Variante beschreibt er eine kollektive Verschlechterung der sozialen Lage der Bewohner in einem Gebiet: Der massive Abbau industrieller Arbeitsplätze führe in Wohngebieten, in denen hauptsächlich Arbeiter wohnen, zu einem regelrechten „Fahrstuhleffekt“. Plakativ gesprochen: „Aus einem Arbeiterquartier wird dann ein Arbeitslosenquartier“
(Häußermann 2000: 17).
Abbildung 1: Wirkungskette der sozialen Segregation
(nach Häußermann)
(Quelle: Häußermann 2000: 17)
Zusammengenommen, so Häußermanns These, bewirken diese Faktoren
eine „kumulative Abwärtsentwicklung“:
„Mit jeder Stufe der Verschärfung der sozialen Probleme verlassen diejenigen
Haushalte, die noch über Wahlmöglichkeiten verfügen, die Quartiere, womit
dann die Konzentration und Dichte sozialer Problemlagen weiter zunimmt.
Das ist ein Prozeß der ‚Abwärtsentwicklung‘, der sich selbst laufend verstärkt,
wenn er nicht durch koordinierte Anstrengungen von Bewohnern, Eigentümern, Gewerbetreibenden und Stadtpolitikern unterbrochen wird“ (ebd.: 17).
135
SOZIALE STADTPOLITIK
Angesichts dieser Tendenzen städtischer Entwicklung, und konfrontiert
mit Ausschreitungen nicht nur in den US-amerikanischen „Hyperghettos“ und in den Vorstädten Frankreichs, sondern auch mit rechtsextremistischen Übergriffen in ostdeutschen Städten, stellte sich die
Frage, ob und inwiefern die so entstehenden „Räume der Verlierer“
(Heitmeyer et al. 1998b: 9) für ihre Bewohner eine zusätzliche Benachteiligung darstellen. Solche Mechanismen wurden als „Kontexteffekte“
bzw. „Quartierseffekte“ beschrieben (Kronauer 2002).37 Häußermann
stellte drei Dimensionen negativer Effekte heraus: Durch die alltägliche
Erfahrung von deviantem Verhalten festige sich in einem Quartier eine
eigenständige, abweichende „Kultur“ (soziale Dimension: Quartier als
Lernraum). Dieses „negative soziale Lernen“ werde noch verstärkt
durch fehlende oder schlechte Infrastruktur in den Gebieten (materielle
Dimension) sowie durch Stigmatisierung von außen (symbolische
Dimension) (vgl. Häußermann 2000: 20, vgl. auch Alisch 2002: 47,
Häußermann/Siebel 2004: 165).38 In der Summe, so die These, führen
diese Prozesse zu „Ghettos ohne Mauern“ (Häußermann 2000: 21, nach
einem Begriff von Hess/Mechler 1973).
Verschiedene empirische Studien haben sich dann auch seit etwa der
zweiten Hälfte der 1990er Jahre mit „Quartierseffekten“ befasst und versucht, sie zu messen oder nachzuweisen (Friedrichs/Blasius 2000, Farwick 2001, Kronauer/Vogel 2004). Das Bild, das diese Arbeiten zeichnen, ist uneindeutig. Während Andreas Farwick in seiner Studie über
Bremen und Bielefeld armutsverfestigende Effekte von Wohnquartieren
konstatiert39, kommen Martin Kronauer und Berthold Vogel in ihrer
Studie über die Hamburger Quartiere Mümmelmannsberg und St. Pauli
zu eher skeptischen Einschätzungen:
„Es bleibt dabei: Die Frage, wie Quartiere mit einem hohen Anteil von Arbeitslosen und Armen auf die Erfahrungen mit sozialer Ausgrenzung und
Ausgrenzungsbedrohung wirken, lässt sich auch anhand unserer beiden Fallbeispiele nicht eindeutig beantworten. Selbst wenn man die Frage spezifiziert
und unterschiedliche Quartierstypen unterscheidet, ergibt sich kein einheitliches Bild. Zwei Gründe haben sich als ausschlaggebend erwiesen: Unter37 In frühen Beiträgen war die Thematisierung von Quartierseffekten noch
ausgeglichen, auch positive Quartierseffekte schienen denkbar (vgl.
Herlyn et al. 1991). In den späten 1990er Jahren war der Begriff eindeutig
negativ konnotiert.
38 Ähnliche Konzepte finden sich auch bei Werlen (1997: 259ff) und Keller
(1999: 87ff) sowie bei Läpple (1991).
39 Allerdings schränkt er seine Befunde dahingehend ein, dass „bisher nicht
endgültig gesagt werden kann, auf welche Weise negative Wohnumfeldeffekte von Armutsquartieren vermittelt sind“ (Farwick 2004: 305).
136
DEUTSCHLAND
schiedliche Quartierstypen enthalten sozial unterschiedlich zusammengesetzte
Armutspopulationen. Überdies wirken die Lebensbedingungen in jedem Quartier auf Teilpopulationen der Arbeitslosen und Armen in jeweils unterschiedlicher Weise. Soziale Merkmale und Quartiersmerkmale gehen also jeweils spezifische Verbindungen miteinander ein“ (Kronauer/Vogel 2004: 256).
Kontexttheorie als Politikbegründung
Trotz des empirisch unklaren – und nur von sehr wenigen Studien gezeichneten – Bildes hat sich die (Hypo-)These der Quartierseffekte als
politikbegründendes Konzept (die sog. Kontexttheorie) der sozialen
Stadtpolitik durchgesetzt. So findet sich in der Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern über die Städtebauförderung in den Ausführungen zum Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ folgende Formulierung:
„In immer mehr Stadtteilen verschärfen sich soziale, wirtschaftliche und
städtebauliche Probleme. Es sind Stadtteile, die infolge sozialräumlicher Segregation davon bedroht sind, ins soziale Abseits zu rutschen“ (VV Städtebauförderung 1999: Präambel Abs. II).
Deutlich scheint die Kontexttheorie auch in der Figur der „sozialen
Missstände“ durch, wie sie in § 171 e Abs. 2 BauGB formuliert ist:
„Soziale Missstände liegen insbesondere vor, wenn ein Gebiet aufgrund der
Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden Menschen erheblich benachteiligt ist.“
Dieser Begründungszusammenhang wird auch in der Zwischenevaluierung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ expliziert. Dort konstatiert das von
Hartmut Häußermann geleitete Evaluatoren-Team:
„Die Kontext-Theorie [...] muß [...] einer Strategie für die Entwicklung derjenigen Quartiere zugrunde gelegt werden, die ins ‚soziale Abseits‘ zu geraten
drohen. Auf diese Theorie muß eine ‚Politik der Sozialen Stadt‘ aufbauen“
(IfS 2004: 38).
Die Theorie wird in der Folge auch noch einmal umrissen:
„Bei den ‚benachteiligten Quartieren‘, die die Zielgebiete des Programms
Soziale Stadt sind, sind nicht (mehr) in jedem Fall bauliche Probleme der Ausgangspunkt für die ‚problematische Entwicklung‘, vielmehr besteht das Problem in einer verhängnisvollen Verschränkung von sozialen, baulichen und
137
SOZIALE STADTPOLITIK
räumlichen Entwicklungen, die eine ‚Abwärtsspirale‘ bewirken [...]. Das Ergebnis der ‚Abwärtsspirale‘ sind ‚Quartierseffekte‘, die die Lebenschancen der
Bewohner beeinträchtigen und in der Folge auch ein Problem für die Stadtentwicklung insgesamt hervorbringen“ (ebd.: 39).
Ähnlich auch eine weitere Passage:
„Der Diagnose ‚Defizite der Sozialstruktur‘, wie es im Leitfaden [der
ARGEBAU zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“,
S.G.] heißt, oder ‚Soziale Missstände‘, wie die neue gesetzliche Formulierung
lautet, liegen Annahmen zu ‚Kontexteffekten‘ zugrunde. Damit sind Wirkungen auf die Lebenslagen und Lebenschancen gemeint, die sich aus der
räumlichen Konzentration bestimmter Bevölkerungsgruppen ergeben. Wenn
ein Quartier eine einseitige Zusammensetzung solcher Haushalte aufweist, die
mit vielen sozialen Problemen behaftet sind, wird von negativen Kontexteffekten ausgegangen“ (ebd.: 39).
Abbildung 2: Kontext-Theorie (nach IfS)
(Quelle: IfS 2004: 39)
138
DEUTSCHLAND
Die „europäische Stadt“ als „soziale Stadt“
Die hier beschriebene Qualität der Ausgrenzung wurde als ein neues
Problem für die europäischen Städte angesehen.40 Die europäische Stadt
im 20. Jahrhundert hatte sich durch das „Zusammenwirken von ökonomischem Wachstum und stadtpolitischer Regulierung“ als „Integrationsmaschine“ erweisen und die Herausbildung von solchen Armutsinseln
verhindern können (Häußermann 1998: 160).41 Dieses Modell wurde im
stadtsoziologischen Diskurs auch als „soziale Stadt“ bezeichnet – der
Begriff des „Sozialen“ verwies dabei auf das Vermeiden sozialer Segregation durch öffentliche Intervention:
„Die europäische Stadt ist – trotz aller augenfälligen sozialen Ungleichheit in
der Wohnraumversorgung – eine ‚soziale Stadt‘ in dem Sinne, dass sie eine
40 Als Ursachen der „Integrationskrise der Städte“ (Heitmeyer et al. 1998b:
9) galten Faktoren wie die „sozio-ökonomische Polarisierung“, „soziodemographische Entdifferenzierung“ („neue Haushaltstypen“), „sozio-kulturelle Heterogenisierung“ und „sozialräumliche Polarisierung“ (Dangschat 1996). Häußermann (1998) sah das Zusammenwirken von drei Prozessen – demographischem Wandel, Wandel auf dem Arbeitsmarkt und
auf dem Wohnungsmarkt – als Ursache für sozialräumliche Polarisierung
(Häußermann 1998).
41 Dieser Standpunkt wurde vor allem von Häußermann vertreten. Eine Kritik an diesem Bild findet sich bei Krämer-Badoni: „[…] die einzige im
Sinne von Häußermann wirklich herausragende Phase sind die Jahre 1950
bis 1975 [...]“ (Krämer-Badoni 2002: 73). Bei Häußermann finden sich
zwei Modelle der Integrationsmaschine. Während das hier erwähnte europäische Modell vor allem auf staatliche Intervention im Wohnungsbau abstellt, gilt grundsätzlich für die kapitalistische Stadt, also auch und insbesondere für die US-amerikanische, als wesentlicher Integrationsmodus die
„Gleichgültigkeit“ (Häußermann 1995). Diese These leitet er ab aus einer
Diskussion der Stadttheorien von Simmel und von Park, die sich bei aller
Unterschiedlichkeit – Simmels Urbanitätstheorie bezeichnet Häußermann
als eine „Stadt der Kälte“, während Park eine „Großstadt aus warmen Nestern“ beschrieben habe – in diesem Punkt treffen: „In beiden Entwürfen zu
einer soziologischen Stadttheorie wird die Fremdheit und die Distanz der
Individuen, die Unverträglichkeit, ja Feindschaft des Heterogenen und die
dennoch gegebene Möglichkeit der Koexistenz zum zentralen Merkmal
des Städtischen. Die Frage danach, wie Unterschiedliches und Gegensätzliches verbunden werden könne, wie Großstadt überhaupt möglich ist,
wird beantwortet mit einem einheitlichen Denkmuster: durch Separierung,
durch Segregation, durch Abtrennung. Die Großstadt, so lautet die soziologische Antwort, ist eine Kultur der Differenz und der Indifferenz. Der
Modus der Integration ist der Verzicht auf soziale Anpassung, Toleranz
beruht auf Gleichgültigkeit“ (Häußermann 1995: 94). Integration über
Gleichgültigkeit setzt allerdings Wachstum voraus, dann können „Konkurrenzen zu Differenzen, nicht zu Gegensätzen“ werden (Häußermann 1998:
158).
139
SOZIALE STADTPOLITIK
hohe Integrationskraft dadurch entfalten konnte, dass die räumlichen Ungleichheiten durch stadtpolitische Eingriffe im Wohnungsbau gemildert werden konnten“ (ebd.: 162).
Das Ziel der wohnungspolitischen Intervention im 20. Jahrhundert war
die Entkopplung der Position am Arbeitsmarkt von der Wohnraumversorgung gewesen. Das bedeutete zugleich, dass es um die Versorgung
der Massen ging und nicht um Armen- oder Obdachlosenfürsorge:
„Der ‚soziale Wohnungsbau‘ war nie als ‚sozial‘ in dem Sinne konzipiert, dass
er v.a. die Ärmsten und Bedürftigsten versorgen sollte; er war nie ‚sozial‘ im
Sinne von residualer Fürsorge, sondern ‚sozial‘ im Sinne von Gesellschaftspolitik – wie es später in den Wohnungsbaugesetzen formuliert wurde: für die
‚breiten Schichten‘ des Volkes“ (ebd.: 162).
Über den sozialen Wohnungsbau konnten somit Gebiete mit „ausgeprägter sozialer Mischung“ entstehen (ebd.: 163).42 Der Rückzug aus dem
sozialen Wohnungsbau – Ende 1996 wurde der soziale Mietwohnungsbau vom Bundesbauminister „ex officio“ für beendet erklärt (vgl.
Häußermann 1997: 26) – führte nun zu einem „Funktionswandel […]
zum letzten Auffangnetz der Wohnungsfürsorge für Notfälle“ (Häußermann/Siebel 2002: 57). Er stellte den bisherigen wohnungspolitischen
Ansatz geradezu auf den Kopf: Aus den Orten der Integration wurden
Orte der Ausgrenzung. Die Spaltung der Städte kündete somit vom Ende
des sozial- und wohnungspolitisch vermittelten Modells der „sozialen
Stadt“. Insofern ist die Formulierung der sozialen Stadtpolitik in
Deutschland als Suche nach einer neuen „Sozialen Stadt“ zu verstehen.
Sie ist untrennbar mit dem Rückzug aus dem sozialen Wohnungsbau
bzw. mit dessen De-Institutionalisierung verbunden und versucht, unter
neuen Bedingungen das Ziel der Vermeidung sozialer Segregation mit
neuen Instrumenten zu erreichen.
Die Krise des kommunalen Sozialstaats
Neben der Diskussion über die „Spaltung“ der Städte wurde in der
Stadtforschung in den 1990er Jahren eine zweite Perspektive auf die
„soziale Stadt“ gerichtet. Sie nahm das deutsche Modell „kommunaler
Sozialstaatlichkeit“ in den Blick und setzte das Bild der „sozialen Stadt“
42 Die späte Phase des sozialen Wohnungsbaus jedoch, vor allem die Großsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre, nimmt Häußermann aus seinem
Lob ausdrücklich aus, da sie als gigantische monofunktionale Schlafstätten das Prinzip der Kleinteiligkeit verließen (vgl. Häußermann 1998:
163f).
140
DEUTSCHLAND
synonym zum „kommunalen Sozialstaat“ (vgl. insbesondere Hanesch
1996, 1997c, 1999, Bartelheimer 1997, 2001). Das Modell des „kommunalen Sozialstaats“ leitet sich zunächst aus dem Sozialstaatsgebot und
der verfassungsmäßig verankerten „Allzuständigkeit der Gemeinden für
die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ (Kommunale Selbstverwaltung) ab (vgl. Hanesch 1997b: 7). Es umfasst traditionell zwei
Handlungsdimensionen: die Gewährleistungen materieller Sozialhilfeleistungen sowie die Versorgung mit sozialer Infrastruktur.43 Seit den
späten 1970er Jahren hat sich das Spektrum angesichts einer zunehmenden „Kommunalisierung“ sozialpolitischer Probleme im Zusammenhang
mit ökonomischem Strukturwandel und (beginnender) Massenarbeitslosigkeit sowie staatlichen „Konsolidierungs- und Umbaustrategien“ erweitert und die Kommunen sind regelrecht zum „Sozialstaat in Reserve“
geworden (Hanesch 1996, vgl. auch Heinelt/Wollmann 1991, Borst et al.
1990, Blanke/Evers/Wollmann 1986).
Die „Krise der sozialen Stadt“ (Hanesch 1996) bezieht sich in diesem Diskurs auf die „Überforderung“ der Kommunen mit dem gewachsenen sozialpolitischen Ausgabenspektrum bei zugleich dramatischer
Haushaltssituation „im Zangengriff staatlicher Konsolidierungs- und
Umbaustrategien“ (Hanesch 1996: 24 und Hanesch 1997c: 31, siehe
auch die Beiträge in Blanke 1991, Heinelt/Wollmann 1991 und Borst et
al. 1990). Wichtige Begriffe in diesem Diskurs waren „intermediäre Organisationen/Dritter Sektor“, „integrierte Politikansätze“ und „lokale
Partnerschaften“ sowie – übergreifend – das Modell des „aktivierenden
Staates“.
Die Positionen in der Debatte über Auswege aus der Krise waren
kontrovers. Ein wesentlicher Streitpunkt war das Verhältnis zwischen
lokaler Politik und zentralstaatlicher Steuerung: Einerseits wurde eine
zunehmende Zentralisierung von Macht und Entscheidungskompetenz
beobachtet, auf der anderen Seite eine Aufwertung der Kommune als
„Gegenmacht“ (vgl. Blanke et al. 1986, Blanke/Benzler 1991, die De43 Krämer unterscheidet zwischen einer städtischen Sozialpolitik und einer
sozialpolitischen Stadtpolitik. Während die städtische Sozialpolitik vornehmlich auf Hilfe in Notfällen und soziale Kontrolle gerichtet war und
„der Gedanke der sozialen Integration keine zentrale Bedeutung“ hatte,
ging es in der sozialpolitischen Stadtpolitik „sowohl um Versorgung als
auch um soziale Integration tendenziell aller Stadtbewohner und in gewissem Maße auch aller in der Stadt Anwesenden“ (Krämer 2002: 198). Das
Programm „soziale Stadt“ steht für Krämer eindeutig in der letzteren Traditionslinie. Dort gehe es nicht um den Einzelnen, vielmehr organisiere
das Programm „die soziale Integration der ‚Entbehrlichen‘ [...] in kollektiver Form, d.h. als Angehörige einer real vorhandenen, alltäglich erfahrbaren, sozialräumlichen Einheit, nämlich des Stadtteils“ (ebd.: 202).
141
SOZIALE STADTPOLITIK
batte zwischen Häußermann 1991a, 1991b und Mayer 1990, 1991a,
1991b). Wenngleich die Spielräume lokaler Politik unterschiedlich eingeschätzt wurden, einte die Beiträge doch eine gemeinsame Perspektive,
nämlich die Thematisierung der Interdependenz verschiedener Politikebenen und die Ausdifferenzierung von Akteurskonstellationen (und
somit von Koordinationsmodi) in lokalen Politikprozessen – also den
Gegenständen, die seit den späten 1990er Jahren als „urban governance“
diskutiert werden.
So richtete sich auch ein wesentliches Augenmerk auf Akteure
„zwischen Markt und Staat“, die zunächst in der lokalen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, quasi „zwischen Arbeitsamt und Ehrenamt“ (Evers
1986: 15), aber auch in der Stadterneuerungspolitik und in der lokalen
Gesundheitspolitik auftraten: „unkonventionelle“ Initiativgruppen und
Sozialprojekte, die großteils aus den „neuen sozialen Bewegungen“ der
1970er und 1980er Jahre hervorgegangen waren (vgl. Evers 1986, 1990,
Evers/Wintersberger 1988, Kaufmann 1987, Trojan/Hildebrandt 1990,
Selle 1991, Anheier/Seibel 1990, Anheier et al. 1997). Mit dem Aufkommen dieser „intermediären Organisationen“ (vgl. Selle 1991), die
auch als „Dritter Sektor“ (vgl. Anheier et al. 1997) bezeichnet werden,
war „ein sozialpolitisch oft brisantes Gemisch zusammenwirkender
Träger, Akteure, Institutionen, Begründungen und Vertragsformen“ entstanden, das neue Fragen der Handlungskoordination aufwarf (Blanke/Evers/Wollmann 1986b: 11, H.i.O.). Entsprechend zeichnete sich
Ende der 1980er Jahre die Forderung nach angemessenen, problemorientierten Verhandlungssystemen und integrierten Politikansätzen zur
Erhaltung von Steuerungsfähigkeit zumindest implizit schon ab (vgl.
ausführlich hierzu: Heinelt 2004: 34). So stellten Blanke und Benzler in
einem Überblicksartikel zur lokalen Politikforschung 1991 fest:
„Integrierte Lösungskonzepte sowohl zwischen sektoralen Politikbereichen
als auch zwischen gebietskörperschaftlichen Politikebenen werden insgesamt
in der wissenschaftlichen Literatur und der politischen Praxis als das Desiderat
der nächsten Jahrzehnte genannt“ (Blanke/Benzler 1991: 25, H.i.O.).
In der Diskussion über die „soziale Stadt“ kam der Forderung nach einem integrierten Politikkonzept eine zentrale Bedeutung zu. Ein Gutachten von Monika Alisch und Jens Dangschat für die Stadtentwicklungsbehörde Hamburg (1993) stellte ein Konzept der „solidarischen Stadt“
vor, das immer wieder von anderen Autoren bekräftigt wurde (siehe die
Beiträge in Hanesch 1997a, Mirbach 1999). Alisch und Dangschat fordern ein Umdenken in der lokalen Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik und Wohnungspolitik und eine „städtische Quali142
DEUTSCHLAND
tätspolitik“ (Alisch/Dangschat 1998: 157). Während ihre frühen Überlegungen im „Programm zur Armutsbekämpfung“ der Stadt Hamburg aufgegriffen wurden, entwickelten die beiden Autoren ihr Konzept weiter
und formulierten 1998 verschiedene Bausteine ihres Modells einer
„quartiersbezogenen Politik des sozialen Ausgleichs“:
• „eine deutliche politisch-administrative Entscheidung für diese Zielsetzung“ (des sozialen Ausgleichs, S.G);
• eine „dem Ziel angemessene sachliche und personelle Ausstattung“,
• ein „grundlegender Umbau der Verwaltungsstrukturen“,
• „eine quartiersbezogene Arbeit, die quer zu den ‚klassischen‘
Ressorts aktiv wird“ und
• „eine Planungskultur, die Bewohneraktivierung als Qualitätsverbesserung anerkennt und einsetzt“ (ebd.: 182).
In dieselbe Richtung wiesen auch die programmatischen Ausführungen
von Hanesch, der verschiedene Beiträge in der Debatte über den kommunalen Sozialstaat zusammenführte und drei „Ansatzpunkte für eine
Zukunft der sozialen Stadt“ erkannte (Hanesch 1996: 28, 1997: 43,
1999: 94): Es gehe darum, den Stellenwert des „kommunalen Sozialsektors“ zu stärken, der im Vergleich zu anderen Politikfeldern eher
durchsetzungsschwach sei; zudem müsse die „politische Segmentierung
und administrative Fragmentierung der Wahrnehmung und Bearbeitung
sozialer Probleme“ überwunden werden und schließlich sei das dürftige
„Informationsverhalten innerhalb des kommunalen Sozialsektors“ zu
verbessern (Hanesch 1996: 28 unter Bezug auf Krüger 1985).44 Konkret
schlägt Hanesch drei Bausteine für eine solche Strategie vor:
44 Diese Vorschläge sind an die Kommunen gerichtet, um ihre verbleibenden
Handlungsspielräume zu nutzen. Grundsätzlich, darin waren sich die Beiträge einig, wären Steuerreformen notwendig, um die Finanzausstattung
der Kommunen zu verbessern. Vorgeschlagen wurde auch die verfassungrechtliche Festschreibung des „Konnexitätsprinzips“, nach dem eine
Aufgabenverlagerung (vom Bund auf die Kommune) nur mit ausreichendem finanziellen Ausgleich rechtens wäre. Schließlich wäre den Kommunen auch schon geholfen, wenn der Bund seinen sozialstaatlichen Aufgaben nachkommen würde in Form einer konsequenten Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Arbeitszeitpolitik, einer Neuorientierung der staatlichen
Wohnungspolitik und einer Weiterentwicklung der vorgelagerten Sicherungssysteme (z.B. über eine ergänzende, bedarfsorientierte Grundsicherung) (vgl. überblicksartig Hanesch 1996: 27). Die an die Kommunen gerichteten Vorschläge sind somit nur als zwischenzeitliches Pflaster gedacht, und nicht als langfristige Problemlösung. Hier wird Hanesch sehr
deutlich: „[…] muß vor überzogenen Erwartungen und Hoffnungen gewarnt werden, durch einen Ausbau der kommunalen Sozialpolitik die
bundespolitischen Fehlentwicklungen in vollem Umfang korrigieren und
kompensieren zu können“ (ebd.: 28).
143
SOZIALE STADTPOLITIK
•
•
•
„Ausbau von Sozialberichterstattung und Sozialplanung als Grundlage für eine bedarfsgerechte Prioritätensetzung und Aufgabenerfüllung“,
„bürgerorientierte Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und
Herstellung neuer Kooperationsformen zwischen öffentlichen und
freien Trägern“,
„Entwicklung eines öffentlichen Diskurses auf der Basis breiter
Bündnisse zugunsten einer politischen Priorität für die soziale Stadt“
(Hanesch 1996: 28, 1997c: 43, 1999: 94).
Im Bereich der Stadtplanung und Stadterneuerung wurden ähnliche Ansätze diskutiert, die jedoch im Unterschied zu Hanesch in erster Linie
auf der Stadtteilebene ansetzten. Instruktiv waren vor allem die Beiträge
der Dortmunder Arbeitsgruppe Bestandsentwicklung um Klaus Selle,
Rolf Froessler und Reiner Staubach. Sie thematisierten unter dem Begriff der „lokalen Partnerschaften“ in einer Vielzahl an empirischen Beispielen die Rolle von intermediären Organisationen in der Quartiersentwicklung und entwickelten lehrbuchartig Konzepte für kooperative Planungsansätze (vgl. Froessler et al. 1994a, 1994b, Selle 1994a, 1994b,
1996, Staubach 1995). So stellte etwa Selle heraus, dass „Quartierserneuerung als soziale Aufgabe zu begreifen“ sei und entsprechend im Unterschied zu traditioneller, baulich orientierter Stadterneuerung „veränderte Arbeitsweisen und Organisationsformen erforderlich“ mache:
„Dem komplexen Wirkungsgefüge der Ausgrenzung muß erstens ein ebenso
vieldimensionales Handlungskonzept gegenübergestellt werden. Das bedingt
die Integration verschiedener bislang getrennter Handlungsfelder sowie deren
Ausrichtung auf die Ebene der städtischen Quartiere (‚Territorialisierung‘).
Verbunden ist damit zweitens intensives Bemühen um Kooperation: Staat,
Gemeinden, gesellschaftliche Organisationen und freie Träger müssen gemeinsam handeln. Und drittens sollen die Menschen, um die es hier geht, bei
der Suche nach Lösungsansätzen direkt beteiligt werden. Auf drei Schlagworte
reduziert: Diese Strategien sind integriert, kooperativ und aktivierend
zugleich“ (Selle 1994a: 36).45
Diese Strategieansätze für eine soziale Stadt auf gesamtstädtischer Ebene wie auf Stadtteilebene, die mit Konzepten eines „Wohlfahrtspluralismus“ (Evers/Olk 1996) Hand in Hand gingen, kündigten Überle45 Die Bundesländer, aus denen sich Wissenschaftler mit Vorschlägen für eine soziale Stadtpolitik meldeten, waren auch die ersten, die entsprechende
Landesprogramme auflegten: Hamburg (Alisch/Dangschat), NordrheinWestfalen (Selle, Froessler, Staubach), Hessen (Hanesch) und Berlin
(Häußermann/Kapphan).
144
DEUTSCHLAND
gungen zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von Staat, Markt und
Gesellschaft an, die in den späten 1990er Jahren unter dem Stichwort
„Aktivierender Staat“ das bislang die Ära Kohl dominierende Bild des
„schlanken Staats“ ablösen sollten.46 Diese Verschiebung bedeutete für
die öffentliche Verwaltung die Ablösung der seit den späten 1980er dominierenden Managementorientierung durch eine Orientierung an „Governance“ – hier verstanden als Regieren „mit“ der Gesellschaft, den
Blick nach „außen“ anstelle einer „Binnensicht“ des Managerialismus,
die Entdeckung von kooperativen und netzwerkartigen Steuerungsformen als Alternative zwischen hierarchischer Steuerung und Privatisierung und der Möglichkeit der Kombination verschiedener Steuerungsmodi („mix of modes“) (vgl. Jann/Wegrich 2004: 203ff).
Das 1999 aufgelegte Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ greift diese Diskussionen
auf und ist eng mit dem Leitbild des „aktivierenden Staates“ verwoben:
Zum einen ist der „aktivierende Staat“ ein wichtiges politikbegründendes Narrativ, zugleich bietet das Programm ein zentrales – und sichtbares – Testfeld für das übergreifende Reformprojekt. Diesen Zusammenhang stellten auch die programmbegleitenden Wissenschaftler des
Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) früh heraus (vgl. Franke/
Löhr/Sander 2000, Becker/Löhr 2000):
„Das Programm Soziale Stadt enthält in seinen Kernaussagen viele Elemente
dieses Ansatzes [des „aktivierenden Staates“, S.G.]. In ihm verbinden sich sowohl Vorstellungen eines veränderten Selbstverständnisses staatlicher Aufgabenwahrnehmung in Sozial-, Kommunal-, Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik als auch die Aufforderung an alle beteiligten Akteure und Betroffenen, Lernbereitschaft und ein neues Denken für veränderte Handlungsund Verhaltensmuster zu entwickeln. Dies zu fördern und zu erreichen stellt
eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Politikansatzes dar“ (Franke/Löhr/
Sander 2000: 256, H.i.O.).47
46 Vgl. zum Wandel verwaltungspolitischer Leitbilder und Modernisierungsdiskurse Jann/Wegrich 2004, Jann 2001, Bandemer/Hilbert 2001, Braun
2001, Wollmann 2004, Wollmann 1996. Eine frühe Diskussion über den
aktivierenden Staat mit einem Beitrag des damaligen Ministerpräsidenten
von Niedersachsen, Gerhard Schröder, findet sich bei Behrens et al. 1995
(Schröder 1995). Auf lokaler Ebene entspricht dem der Wandel von der
Dienstleistungskommune zur Bürgerkommune (vgl. Banner 1998, zitiert
bei Jann/Wegrich 2004: 202, vgl. auch Bogumil/Holtkamp/Schwarz 2003).
47 An anderer Stelle heißt es: „Mit dem ‚Rückenwind‘ durch den aktivierenden Staat kann das Programm Soziale Stadt Initialzündung für Veränderungs- und Aktivierungsprozesse in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf sein“ (Franke/Löhr/Sander 2000: 266).
145
SOZIALE STADTPOLITIK
„Soziale Stadt“: Problemdeutung und Lösungsansatz
Die Politikgestaltung der sozialen Stadtpolitik und die wissenschaftlichen Diskurse über die „soziale Stadt“ sind eng miteinander verbunden. Die zentralen Autoren, die Diskurseliten, brachten ihre Argumente
und Problemdeutungen über Gutachten und Anhörungen in den Politikprozess ein, und ihre Argumente und ihr Vokabular wurden auch in den
Medien aufgegriffen (vgl. Schmidtke 2001). So spricht Walther auch
von einem „sozialwissenschaftlich vermittelten Lernprozess der Politik“
(Walther 2001: 533). In dieser Interaktion wurden die „Spaltung der
Stadt“ und die „Abwärtsspirale“ benachteiligter Quartiere zur StoryLine für die Desintegration in den Städten. Mit „lokalen Partnerschaften“ standen Ansätze bereit, dem entgegenzutreten – sie wurden noch
gestärkt durch ihre Verankerung in europäischen Best-Practice-Beispielen und erfolgreich anlaufenden Landesprogrammen. Die Verbindung
der beiden Diskursstränge zu einer Diskursformation bildet die (implizite) „Theorie“ und Handlungsorientierung der sozialen Stadtpolitik. Auf
den Punkt gebracht wird dies im Titel einer großen Veranstaltung der
Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 1999: „Modernisieren ohne auszuschließen – Quartiersentwicklung zur Verhinderung einer städtischen
Unterschicht“ (vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung 1999). An den Politikprozess richtet sich nun die Frage nach der instrumentellen bzw. regulativen
Ausgestaltung dieses Ansatzes.
Tabelle 4: Zentrale Konzepte in der Diskussion über die „soziale Stadt“
in den 1990er Jahren
Spaltung der Städte
• Soziale Exklusion/urban
underclass
• Ethnische und soziale Segregation
• Quartierseffekte
Literatur (Auswahl):
Häußermann/Siebel 1987,
Alisch/Dangschat 1993, Krätke
1995, die Beiträge in Leviathan
25/1997 und in Heitmeyer et al.
1998, Alisch/Dangschat 1998
146
Lokale Sozialstaatlichkeit
• Integrierte Politikansätze
• Intermediäre Organisationen
• Lokale Partnerschaften
• Stadtteil-/Quartier(s)management
• Wohlfahrtspluralismus
• Zivilgesellschaft, Sozialkapital
• Aktivierender Staat
Literatur (Auswahl): Heinelt/
Wollmann 1991, Alisch/Dangschat
1993, die Beiträge in Froessler et
al. 1994a, in Evers/Olk 1996, in
Hanesch 1997a, in Alisch 1998
und in Mirbach 1999
DEUTSCHLAND
Die Gemeinschaftsinitiative und das BundLänder-Programm „Stadteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“
Die bislang skizzierte Diskussion bildete den sozialwissenschaftlichen
Hintergrund für eine Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre einsetzende politische Dynamik im Bereich der sozialen Stadtpolitik. Die
ersten Initiativen fanden auf kommunaler Ebene und auf Landesebene –
teilweise mit Unterstützung von Fördermitteln und -programmen im
Rahmen der europäischen Strukturfonds (Städtische Pilotprojekte,
POVERTY III) – statt, bundespolitisch setzte der konkrete Politikprozess mit ein paar Jahren Verzögerung Mitte der 1990er Jahre ein. Im
Folgenden zeichne ich diesen Weg in vier Schritten nach. Zunächst geht
es um die Formulierung der Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“
durch die Vertreter der Länder in der ARGEBAU. Im zweiten Schritt
geht es um die daran anschließende Formulierung des Programms „Soziale Stadt“ seitens der Bundesregierung im Winter 1998/1999. Das
Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale
Stadt“ bildet seither als Investitions- und Leitprogramm die zentrale
Säule der sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene. Den dritten Schritt
stellt die Umsetzung und Programmbegleitung in den ersten Jahren dar.
Sie mündete in eine Phase der Verstetigung (vierter Schritt), zu der neben der Verankerung des Ansatzes im BauGB im Sommer 2004 die
Zwischenevaluierung und der auf ihren Ergebnissen aufbauende Antrag
der GRÜNEN und der SPD im Februar 2005 zur Weiterentwicklung des
Programms als „lernendes Programm“ zu zählen sind (Deutscher Bundestag 2005a, 2005b). Diese jüngsten Entwicklungen, insbesondere die
Interpretation der Zwischenevaluation durch die Akteure des politischadministrativen Systems, führen mich zu einer Einschätzung über die
Pfadabhängigkeit der Policy und des Politikprozesses, die ich abschließend vorstellen und diskutieren werde.
Der Weg zur Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“
(1995-1998)
Die Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ ist eine Initiative der
ARGEBAU. Die Diskussion der Landesvertreter über dieses Vorhaben
begann Mitte der 1990er Jahre. Als Anstoß lassen sich zwei Diskussionspapiere ausmachen, die 1995 auf der Tagesordnung standen. Zum einen war das der Abschlussbericht der Kommission „Zukunft Stadt
2000“, die vom damaligen Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Auftrag gegeben worden war, um „die Zukunft
147
SOZIALE STADTPOLITIK
von Wohnen, Leben und Arbeiten in der Stadt zum Thema einer öffentlichen Diskussion mit hohem intellektuellen Anspruch zu machen“ (vgl.
Schwaetzer 1993: o.S.). Der Bericht der von Ulrich Pfeiffer koordinierten Kommission enthielt einen Abschnitt „Armut und Ausgrenzung verhindern – die soziale Stadt“, in dem „Tendenzen zur räumlichen und
sozialen Ausgrenzung großer Minderheiten“ beobachtet und daran anschließend gefordert wurde:
„Dieses Auseinanderdriften zu vermindern, wird ein Leitthema der zukünftigen Stadtentwicklung sein müssen“ (Bundesministerium für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau 1993: 10).
Die Vorstellungen von einer „sozialen Stadt“ waren dabei recht umfassend, wie die folgende Passage illustriert:
„Eine soziale Stadt ist mehr als eine Stadt mit hohen Sozialleistungen. Eine
soziale Stadt nimmt in ihrer Gestalt und Gestaltung Rücksicht auf die schwachen Nutzer und ihre Bedürfnisse. Kinderwagen sind hier nicht weniger wichtig als die Autos. Eine soziale Stadt erlaubt auch schwächeren Gruppen entspannte und sichere Teilnahme am öffentlichen Leben. Eine soziale Stadt ist
auch eine angstfreie Stadt, in der Schwächere sich nicht bedroht fühlen“ (ebd.:
140).
Im Abschnitt „Strategien für eine soziale Stadt“ wurden drei Ansatzpunkte für eine soziale Stadtpolitik formuliert:
• „Ansätze einer katalytischen Sozialpolitik“ in Form einer Verknüpfung von bislang funktional spezialisierten Maßnahmen auf Quartiersebene unter Einbeziehung von nachbarschaftlicher Selbsthilfe
(„Nachbarschaftsorganisation“),
• eine wohnungspolitische „Strategie der räumlichen Mischung“ und
schließlich
• Maßnahmen zur „Förderung eines guten Zusammenlebens von Ausländern und Einheimischen“ (ebd.: 198f).
Ein zweites Diskussionspapier brachte das Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen über Ministerialdirigent Wolfgang Roters im Allgemeinen Ausschuss der ARGEBAU
ein. Das Papier war überschrieben mit dem Titel „Soziale Polarisierung
in den Städten“ und thematisierte, u.a. bezugnehmend auf Ausführungen
der Europäischen Kommission zur GI URBAN, die Entstehung von „benachteiligten Stadtteilen“ als internationales Phänomen, das auch in
deutschen Städten ein zunehmendes Problem darstelle und politischen
Handlungsbedarf evoziere:
148
DEUTSCHLAND
„Durch die räumliche Konzentration von Armutsproblemen auf bestimmte
Stadtteile kommt es zu einem neuen Überschneidungsfeld von Stadtentwicklungs- und Sozialpolitik. Nötig ist eine integrative, stadtteil- oder quartiersbezogene Politik, die der ‚Negativspirale‘ und Ghettobildung entgegenwirkt“
(Roters 1995: 2).
Seine Einschätzung der Ursachenkonstellation war dabei äußerst umfassend:
„Es muß konstatiert werden, dass die Benachteiligung von Stadtvierteln das
Resultat in sich unstimmiger Systeme der Alterssicherung, der sozialen Sicherung und der Arbeitsförderung ist“ (ebd.: 2).
Als politische Antwort auf diesen Handlungsbedarf forderte Roters eine
„Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“, stellte aber zugleich heraus,
dass Stadtpolitik das „Problem der sozialen Polarisierung“ nicht lösen,
sondern „nur nachträglich Symptome“ bekämpfen könne (ebd.: 2). Auch
wenn eine Ursachenbekämpfung im Rahmen einer Stadtpolitik nicht
möglich sei, sei es aber dennoch wichtig, „durch kurz- und mittelfristig
wirkende sichtbare Signale ein Abrutschen zu vermeiden“ (ebd.: 2). Dabei sei Unterstützung durch die Länder erforderlich, und auch der Bund
sei aufgrund seiner Verpflichtung auf die Gleichheit von Lebenschancen
in die Verantwortung zu nehmen. Als Vertreter des Landes NRW forderte Roters die ARGEBAU daher auf:
„Von der ARGEBAU sollte eine Initiative sowohl in Richtung Bund, Sozialund Arbeitsministerkonferenz und kommunaler Spitzenverbände mit dem Ziel
einer gemeinschaftlich verantwortlichen mittelfristig angelegten Aktion zur
Vermeidung/Milderung sozialer Disparitäten in den Städten ausgehen (Gemeinschaftsinitiative ‚Soziale Stadt‘)“ (ebd.: 3).
Eine solche Initiative sollte – der umfassenden Problemdiagnose entsprechend – weitreichende sozial-, beschäftigungs- und stadtpolitische
Änderungen und Abstimmungen beinhalten. Gefordert wurde demnach
nichts Geringeres als eine umfassende Reform des kommunalen Sozialstaats, wie folgende Auflistung deutlich macht:
„Zu dieser Initiative sollten gehören:
Ɣ die Verpflichtung der Kommunen zu einer Verstärkung des Quartiersbezugs kommunaler Sozialpolitik,
Ɣ die Verpflichtung der Kommunen zu einer Lebensphasen übergreifenden
Bündelung von Sozialpolitik zur Stärkung von Bindungskräften im Stadtteil,
149
SOZIALE STADTPOLITIK
•
•
•
•
•
die Verpflichtung der Kommunen zu einer Lebenslagenorientierung zur
Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten (u.a. bessere Nutzung der Infrastruktur, Öffnung der Schulen usw.),
die Verpflichtung von Bund und Ländern zu mehr Flexibilität der kommunalen Sozialpolitik und der Öffnung von Gestaltungsspielräumen vor Ort,
die Verpflichtung von Bund und Ländern für eine prioritäre Behandlung
von Investitionsvorhaben zugunsten von mehr Beschäftigung,
die Verpflichtung von Bund, Ländern und Gemeinden, die Übergänge zwischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, informellen Tätigkeiten, ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, Existenzgründungen
und Normalarbeit zu erleichtern,
die Verpflichtung des Bundes, die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung beträchtlich aufzustocken, da die Städtebauförderung in ihrer
Anwendungsbreite ein wichtiges Scharnier zu anderen Investitionsbereichen (Struktur-, Arbeitsbeschaffungs-, Qualifizierungs-, Verkehrs-,
Jugend- und Altenpolitik usw.) bildet und häufig eine pragmatische, anwendungsfreundliche und vollzugsorientierte Lösung komplexer Stadtteilprobleme ermöglicht“ (ebd.: 4).
Bei der 89. Ministerkonferenz am 30.11./01.12. 1995 wurden diese beiden Papiere zusammenhängend beraten (Tagesordnungspunkte 10 und
11). Es wurde beschlossen, den Allgemeinen Ausschuss zu bitten, „das
vorhandene Material zu sichten und eine Beratung der nächsten oder
übernächsten Ministerkonferenz vorzubereiten“ (ARGEBAU 1995: 20).
Hierbei ist zu betonen, dass in beiden Dokumenten die Weiterentwicklung der Städtebauförderung zwar als ein wichtiger Aspekt Erwähnung
fand, aber keinesfalls im Mittelpunkt der „Strategien für eine soziale
Stadt“ bzw. der ersten Skizze einer „Gemeinschaftsinitiative“ stand.
Im Juni 1996 beschloß die Ministerkonferenz dann auf ihrer 92.
Sitzung, den Allgemeinen Ausschuss um einen „Erfahrungsbericht über
integrierte Handlungsansätze von Kommunen und Ländern zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung gefährdeter Stadtteile“ zu bitten
(ARGEBAU 1996a:1, H.i.O.). Auf der 93. Ministerkonferenz der
ARGEBAU am 28./29.November 1996 in Potsdam wurde einstimmig
die Empfehlung einer Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiave „Soziale
Stadt“ verabschiedet und der Bund gebeten, „unter der Federführung des
Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau an einem
nationalen Aktionsprogramm für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf mitzuwirken“ (ARGEBAU 1996b:1). Mit dieser Initiative
sollte eine bessere Koordinierung bislang unabgestimmter Förderprogramme auf Quartiersebene erreicht werden, wie folgende Passage zeigt:
150
DEUTSCHLAND
„Die Zersplitterung von Zweckzuwendungsbereichen erschwert häufig komplexe quartiersbezogene Handlungsansätze. Die staatlichen Finanzhilfen verschiedener Ressorts, die jeweils für die bauliche, wirtschaftliche oder soziale
Verbesserung in städtebaulichen Problemzonen geeignet sind, sind daher auf
Bundes- und Landesebene ressortübergreifend zu koordinieren und in ihrem
Einsatz aufeinander abzustimmen. Die städtebauliche Erneuerung hat sich als
handlungsorientiertes und finanzpolitisches Instrument zur Bündelung öffentlicher Aktivitäten auf kommunaler Ebene bewährt. Finanzierungskontinuität
ist hier mittelfristig zu gewährleisten“ (ebd.: 4).
Als konkreten Folgeschritt wurde an Bund und Länder appelliert, ein
entsprechendes Programm durch Forschung und erste inhaltliche Formulierung vorzubereiten:
„Bund und Länder werden gebeten, den integrierten städtebaulichen und sozialen Erneuerungsprozeß mit erweitertem Aufgabenspektrum anhand charakteristischer Beispiel-Stadtteile im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und
Städtebaus zu fördern, wissenschaftlich zu untersuchen und zu evaluieren.
Parallel zu diesen Untersuchungen ist die Gemeinschaftsinitiative ‚Soziale
Stadt‘ inhaltlich auszugestalten. Sie soll den Rahmen bilden für eine zwischen
Bund und Ländern abgestimmte Strategie gegen die soziale Polarisierung in den
Städten“ (ebd.: 5).
Mit diesem Appell löste sich die Politikformulierung von einem bis
dahin noch impliziten Fokus auf eine Weiterentwicklung der kommunalen Sozialpolitik (Stichwort „katalytische Sozialpolitik“) hin zu einem
städtebaulichen Fokus.48 Etwa ein Jahr später, am 6.10.1997, legte der
Allgemeine Ausschuss einen „Bericht an die Ministerkonferenz der ARGEBAU zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative ‚Soziale Stadt‘“
im Entwurf vor. Dort wurde festgestellt, dass die Länder in unterschiedlichem Maße mit der Umsetzung der Initiative begonnen hatten und
empfohlen, das Städtebauförderungsprogramm als Investitionsprogramm und auch als Leitprogramm einzusetzen. In diesem Entwurf
wurde nicht mehr von „Stadtteilen mit Erneuerungsbedarf“ gesprochen,
wie es bis dahin in Analogie zum Landesprogramm NRW der Fall gewesen war, sondern von „Quartieren mit Entwicklungspriorität (QEP)“
(ARGEBAU 1997: 2). Es wurde vorgeschlagen, fünf Ziele „im Sinne
der Gemeinschaftsinitiative ‚Soziale Stadt‘“ zu formulieren:
48 Diese Verengung erinnert an die Entscheidung auf europäischer Ebene,
Quartierspolitik nicht im sozialpolitischen Pfad weiterzuführen (POVERTY III), sondern sie als in erster Linie strukturpolitisches Instrument weiterzuentwickeln (vgl. Kap. 3).
151
SOZIALE STADTPOLITIK
•
•
•
•
•
„Die Aktivierung der örtlichen Potentiale sowie die Schaffung
selbsttragender Bewohnerorganisationen und sozialer Netze im
Quartier“,
„die Stärkung der örtlichen Wirtschaft und in diesem Rahmen die
zielgerichtete Kooperation zwischen öffentlicher Hand und privater
Unternehmerschaft“,
„die Förderung aller Möglichkeiten, die örtliche Beschäftigungssituation zu verbessern“,
„die Wiederherstellung bzw. Absicherung gemischter Bewohnerstrukturen und die Vermeidung der Konzentration einseitiger Bevölkerungsstrukturen“,
„die Verbesserung der lokalen Infrastrukturen im Interesse des sozialen Ausgleichs“ (ebd.: 2).
Der Bericht umfasste eine Kurzcharakteristik der „Stadtteile und Gebiete
mit Entwicklungspriorität“, die Konkretisierung der einzelnen Ziele der
Gemeinschaftsinitiative sowie ihre Untersetzung mit beispielhaften
Maßnahmen, Hinweise über die Funktion der Städtebauförderung im
Rahmen der Politik für die Quartiere, Vorschläge für die fachübergreifende Umsetzung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie
Forschungsergebnisse der DIFU-Expertise zur Vorbereitung von Modellvorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus. Als Gebietskulisse wurden Stadtteile genannt, „die infolge sozialräumlicher
Segregation davon bedroht sind, ins soziale Abseits abzurutschen“ (ebd.:
6). Diese Gefahr gelte vor allem für „innerstädtische oder innenstadtnahe (oft gründerzeitliche) Stadtteile und Gebiete in benachteiligten Regionen mit nicht modernisierter Bausubstanz und deutlich unterdurchschnittlicher Umweltqualität“ sowie für „große Wohnsiedlungen
aus der Nachkriegszeit und Wohnsiedlungen der abgezogenen Streitkräfte mit weniger individueller Architektur, fehlender Nutzungsmischung und unzureichender Infrastruktur“ (ebd.: 7f). In diesen „QEPQuartieren“ seien mittels einer Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“
„Quartiersentwicklungsprozesse in Gang zu setzen, welche die sozialen
Problemgebiete zu selbständig lebensfähigen Stadtteilen mit positiver
Zukunftsperspektive machen sollen“ (ebd.: 10). Eine solche Initiative
müsse verschiedene Handlungsfelder integrieren, genannt wurden die
Stärkung der lokalen Ökonomie, die Erneuerung der Quartierszentren,
die Verbesserung und Ergänzung der sozialen Infrastruktur und die
Sicherung von preiswertem Wohnraum bei gleichzeitiger Aufwertung
des Wohnumfelds. Grundsätzlich seien entsprechende Maßnahmen unter
„Bürgermitwirkung“ zu entwickeln und umzusetzen. Als Konsequenz
152
DEUTSCHLAND
aus der Integration verschiedener Handlungsfelder wurde die Notwendigkeit der Bündelung der entsprechenden Ressourcen angesehen:
„Zur Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative bedarf es der Bündelung aller für
eine Verbesserung der QEP-Quartiere vorhandenen Ressourcen und Programme insbesondere in den Bereichen Soziales, Beschäftigung, Wirtschaft,
Verkehr sowie bauliche und städtebauliche Erneuerung“ ( ebd.: 19).
In diesem integrierten Ansatz wurde der Städtebauförderung eine Doppelrolle als wichtiges Investitionsprogramm und zugleich als koordinierendes Leitprogramm zugeschrieben:
„Als Investitionsprogramm kommt der Städtebauförderung […] eine wichtige
aber subsidiäre Bedeutung zu, die neben einem originären Aufgabenfeld auch
Spitzenfinanzierungen im Bereich anderer Programme ermöglicht. Darüber hinaus ist sie als Leitprogramm für die Gesamtkoordination hervorragend gerüstet; sie kann eine Steuerungs- und Scharnierfunktion für die gesamte Quartiers-Entwicklung übernehmen“ (ebd.: 19).
Betont wurde in dieser Empfehlung somit vor allem der letzte Punkt der
oben aufgezählten Forderungen von Roters („die Städtebauförderung beträchtlich aufzustocken“); die dort genannten verschiedenen „Verpflichtungen“ von Kommunen, Bund und Ländern in Sozial-, Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik wurden hingegen nicht aufgegriffen. Für die gemeinsame Anstrengung von Kommunen, Ländern und Bund wurde folgende Aufgabenteilung vorgeschlagen: Den Kommunen sollte die Aufgabe zukommen, „die Kooperation der betroffenen Fachressorts organisatorisch sicherzustellen und Koordinationsgremien einzurichten“, die
Gebietsauswahl vorzunehmen, integrierte Handlungskonzepte aufzustellen und ein „leistungsfähiges Stadtteilmanagement“ sowie „umfassende
Bürgermitwirkung“ zu organisieren (ebd.: 20f). Auf Landesebene seien
die Abstimmung von Ressortprogrammen zu organisieren und ein Vorrang für die „QEP“ einzuräumen (ebd.: 21). Auf Bundesebene wurde die
Federführung beim BMBau gesehen. Auch hier sei die Zusammenarbeit
der Ministerien zu verbessern, explizit wurden das Wirtschaftsministerium, das Sozialministerium und die Bundesanstalt für Arbeit genannt. Es wurde aber nicht darauf eingegangen, wie diese Zusammenarbeit aussehen sollte.
Am 2.4.1998 legte der Allgemeine Ausschuss der ARGEBAU dann
einen Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative „Soziale
Stadt“ vor, der im Wesentlichen auf dem Entwurf vom Oktober 1997 beruhte (ARGEBAU 1998b). Unterschiede bestanden zwischen einzelnen
Formulierungen. Im Leitfaden war beispielsweise nicht mehr von
153
SOZIALE STADTPOLITIK
„Quartieren“ die Rede sondern von „Stadt- und Ortsteilen“. Während im
ersten Entwurf von „Armutsgebieten“ gesprochen worden war, waren es
nunmehr „sozial benachteiligte Gebiete“. Es ging auch nicht mehr um
eine „Strategie gegen die soziale Polarisierung in bestimmten Gebieten“,
sondern um eine „Strategie gegen die soziale Polarisierung in den Städten“. Die Stellung der Städtebauförderung wurde gestärkt, indem der
Beisatz „aber subsidiär“ in der Beschreibung ihrer Bedeutung gestrichen
wurde. Ebenso gestrichen wurde die Forderung nach der Einrichtung
von Koordinationsgremien auf kommunaler Ebene.
Am 25. Juni 1998 präsentierte der Allgemeine Ausschuss der 96.
Ministerkonferenz dann einen Zwischenbericht. Bei diesem Treffen beschloss die Ministerkonferenz die Gemeinschaftsinitiative. Auf der 98.
Ministerkonferenz (1999) wurden dann die Ausschüsse für Bauwesen
und Städtebau und für Wohnungswesen beauftragt, eine gemeinsame
Projektgruppe einzusetzen. Diese sollte „einen ersten Bericht zu Grundsätzen, Instrumenten und Organisationshilfen für die Gemeinschaftsinitiative ‚Soziale Stadt‘“ erarbeiten. Dieser wurde zusammen mit dem
überarbeiteten Leitfaden vorgelegt und zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. ARGEBAU 1999). In die Überarbeitung des Leitfadens
wurden die Ergebnisse und damit auch die Problemdeutungen des Gutachtens des GdW zu „Überforderten Nachbarschaften“ einbezogen (vgl.
Leitfaden, zweite Fassung vom 1.3.2000, in DIFU 2003: 297ff). Hierauf
gehe ich im folgenden Abschnitt näher ein.
Mit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 und der Erklärung der
neuen rot-grünen Bundesregierung, ein Programm „soziale Stadt“ aufzulegen, bekam der Politikprozess eine neue Dynamik. Der bislang avisierte Schritt, über Modellvorhaben im Experimentellen Wohnungs- und
Städtebau (ExWoSt) weitere Erkenntnisse zu sammeln und ein Programm schrittweise vorzubereiten, wurde gewissermaßen übersprungen.
In der Überarbeitung des Leitfadens wurden so auch Ausführungen über
das Bund-Länder-Programm aufgenommen und jeweils ein Kapitel über
vorhandene Rechtsinstrumente im Bereich des Städtebau- und Wohnungsrechts sowie über Förderprinzipien beim Einsatz öffentlicher Mittel ergänzt.49 In dieser Fassung wurde zudem ausdrücklich auf die Ver49 Auch in dieser Neufassung haben die Fördergebiete einen neuen Namen
bekommen. Sie werden hier, dem Titel des Bund-Länder-Programms entsprechend, als „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ genannt.
Der Einfluss des GdW-Gutachtens äußert sich in einer gründlichen Umformulierung des Abschnitts zum Bereich „Wohnen“, in dem eine Reihe
wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen aufgenommen wurden, und auch
im Maßnahmenbereich „Wohnumfeld“. Bei der Auflistung einzubeziehender Bundesministerien wurden die Bereiche Inneres sowie Bildung und
Forschung ergänzt, was auf eine Verschiebung der Problemdeutung und
154
DEUTSCHLAND
knüpfungsmöglichkeit der sozialen Stadtpolitik mit Mitteln der EUStrukturpolitik hingewiesen.
Die Verhandlungen in den Gremien der ARGEBAU über die Forderung und Formulierung einer sozialen Stadtpolitik liefen der Einschätzung von Beteiligten zufolge relativ konfliktfrei, aber auch nicht
gänzlich reibungslos. Ein Streitpunkt war der Vorschlag eines geänderten Verteilungsschlüssels, der die Länder mit hohen Arbeitslosenzahlen
„begünstigte“. Die inhaltliche Ausgestaltung war weniger umstritten, da
einerseits der Ansatz, baulich-physische Erneuerung mit sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu flankieren, seit den Erfahrungen
mit der behutsamen Stadterneuerung in den 1980er Jahren schon etabliert und akzeptiert war und zugleich den Ländern ein großer Spielraum
in der Auslegung des Leitfadens belassen wurde.50 Skeptisch positionierten sich in den Debatten die Vertreter aus Baden-Württemberg,
Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, „Kämpfer“ für
die Sache waren vor allem die Vertreter der Stadtstaaten, NordrheinWestfalen und Hessen. Neben Vorerfahrungen mit eigenen Landesprogrammen war ein wichtiger Faktor für die jeweiligen Haltungen
sicher die wahrgenommene Problembetroffenheit und der empfundene
Handlungsdruck – Verstädterung, Schärfe des wirtschaftlichen Strukturwandels, Arbeitslosenquote etc. Auch die politische Kultur im Land
spielte eine Rolle, also parteipolitische Konstellationen und die von der
Regierung vertretene Einstellung zum kooperativen Föderalismus, der
Zuschnitt und die Zusammenarbeit der Ministerien und schließlich auch
die persönlichen „Steckenpferde“ der beteiligten (Bau-)Minister.51
Problemanalyse im Politiknetzwerk
Die Politikformulierung in der ARGEBAU war eingebettet in ein komplexes System der Politikberatung, das im Wesentlichen auf drei Säulen
aufbaute: Kommissionen und Gutachten, Ressortforschung sowie Anhö-
eine zunehmende Gewichtung der Bereiche Kriminalität und Schule
schließen lässt.
50 So haben sich dann auch beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg
zunächst sehr stark an Verfahren der „klassischen“ Sanierung orientiert –
im Unterschied zu Ländern, die schon eigene Landesprogramme der sozialen Stadtpolitik erprobt hatten (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg,
Berlin).
51 Diese Einschätzung wurde in Interviews mit einem Mitarbeiter im Sekretariat der ARGEBAU (16.3.2004) und mit Franziska Eichstätt-Bohlig,
MdB (12.2.2004) sowie in verschiedenen informellen Gesprächen mit
Mitarbeitern von Landesverwaltungen und des DIFU bestätigt.
155
SOZIALE STADTPOLITIK
rungen.52 Nach der Initiativfunktion des Roters-Papiers und der Fachkommission Zukunft Stadt 2000 – die sich in eine allgemeine Stimmung
einfügten, die auch in dem oben gezeigten sozialwissenschaftlichen Diskurs zu erkennen ist – waren vor allem das Gutachten „Überforderte
Nachbarschaften“ des GdW für die Problemdeutung und die DIFUExpertise „Städtebauförderung und Ressourcenbündelung“ zur Vorbereitung eines ExWoSt-Forschungsfelds für die Instrumentierung bedeutsam (GdW 1998, DIFU 1998).53
Die Politikberatung spielte eine zentrale Rolle sowohl für die Problemdeutung als auch für die Frage der Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative. Über die Politikberatung konstitutierte sich eine „politikfeld-interne Öffentlichkeit“ (Nullmeier 2001: 297), in welcher sich
seit Mitte der 1990er Jahre der Policy-Diskurs über die „soziale Stadt“
entfaltete. Die an diesem Diskurs teilnehmenden, beratenden Akteure
stellten mit ihren Beiträgen Argumente und Frames bereit, die von der
Arbeitsgruppe der ARGEBAU zu einem Politikkonzept zusammengefügt wurden. In Anlehnung an Heclo lässt sich dieses Vorgehen als „collective puzzling“ bezeichnen (Heclo 1974: 305). Über die Gutachter und
Experten wurde dieses „puzzling“ an den übergreifenden Diskurs gekoppelt. Auf diese Weise verdichteten sich die Beiträge nach einem zunächst sehr umfassenden Bild von der „sozialen Stadt“ zu einer Diskussion über „Quartiere mit Entwicklungspriorität“ und es ergab sich eine
enge Verknüpfung einer bestimmten Problemdeutung („überforderte
Nachbarschaften“) mit einem Lösungsangebot, das im Möglichkeitsrahmen – sprich: Zuständigkeitsbereich – der beteiligten Vertreter des
politisch-administrativen Systems lag, nämlich die „Weiterentwicklung
der Städtebauförderung“. Dieser argumentative Komplex wurde zur dominanten Diskursformation und fand seinen Ausdruck in dem Leitfaden,
52 Für einen knappen Überblick über Formen der Politikberatung in Deutschland siehe den Beitrag von Helmut Wollmann „Politikberatung“ im
Heidelberger Online Lexikon der Politik (www.politikwissen.de, konsultiert am 17.08.2005, weiterführend v.a. auch der Aufsatz von Braun 1998
sowie Wagner et al. 1991, Murswieck 1994 und Falk et al. 2006.
53 Schon im Mai 1996 hatte Empirica ein Gutachten zur „Neuorientierung
der Städtebauförderung“ verfasst, in dem ein „Programm zur Nachbarschaftsentwicklung“ vorgeschlagen wurde (vgl. hierzu IfS 2004: 20). Diese Ergebnisse werden im DIFU-Gutachten (1998) ausführlich referiert und
aufgegriffen. Im Zusammenhang mit dem DIFU-Gutachten wurde im
März 1998 ein Expertenworkshop durchgeführt, bei dem mit den eingeladenen Wissenschaftlern und Vertretern von Verbänden und Kommunen
Forschungsfragen für das einzurichtende Forschungsfeld „Stadtteile mit
Entwicklungspriorität“ erörtert wurden (vgl. DIFU 1998: 4). Auf diese
Weise fand eine Kopplung zwischen der auftragsgebundenen Ressortforschung und der weiteren Scientific Community statt.
156
DEUTSCHLAND
den die ARGEBAU als Orientierungsrahmen für die Gemeinschaftsinitiative beschloss.
Die Überlegungen zu einer „katalytischen Sozialpolitik“, wie sie in
den Papieren von Roters und von der „Kommission Zukunft Stadt 2000“
noch ausgearbeitet und gefordert wurden, konnten sich in diesem
Prozess nicht durchsetzen. Sie wurden zwar als Zielstellung nicht aufgegeben, lagen aber außerhalb des Handlungsrahmens der ARGEBAU und
des Bauministeriums. Im Leitfaden der ARGEBAU wird daher „die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und der
Bundesanstalt für Arbeit“ eingefordert. Weitere Schritte erschienen der
ARGEBAU nicht möglich. Aufbauend auf dem in dem Leitfaden formulierten Politik-Konzept hat später auch die Zwischenevaluierung des
Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ festgestellt, dass ausdrücklich
nicht die soziale Lage der einzelnen Quartiersbewohner im Mittelpunkt
steht, sondern das Quartier als „soziales und kulturelles Milieu“ (IfS
2004: 36).54
Um diese Phase der Diskursstrukturierung noch etwas zu beleuchten,
stelle ich in den folgenden Abschnitten die Argumente der beiden
zentralen Studien vor, auf die im Leitfaden der ARGEBAU explizit hingewiesen wird: die DIFU-Expertise und das Gutachten des GdW.
DIFU-Expertise
„Städtebauförderung und Ressourcenbündelung“
Im Zusammenhang mit der Formulierung der Gemeinschaftsinitiative
„Soziale Stadt“ wandte sich die Ministerkonferenz der ARGEBAU im
November 1996 an Bund und Länder mit der Aufforderung, „den integrierten städtebaulichen und sozialen Erneuerungsprozess mit erweitertem Aufgabenspektrum anhand charakteristischer Beispiel-Stadtteile im
Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) zu
fördern, wissenschaftlich zu untersuchen und zu evaluieren“ (ARGEBAU 1996: 5). Das damalige Bundesministerium für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau (BMBau) nahm als federführende „Instanz der
Städtebauförderung auf Bundesebene und damit auch als Koordinierungsstelle für neue Programmkomponenten“ diese Anregung auf und
54 Dort heißt es: „Der Gebietsansatz des Programms ist zu begründen mit der
Grundannahme, dass die Summe der Probleme in einem Stadtteil mehr ist
als die Addition der individuellen Problemlagen. Es geht als bei dem Programm Soziale Stadt nicht um die Bearbeitung individueller Probleme,
sondern um die Entwicklung des Quartiers als Ganzem, das einen spezifischen Kontext darstellt, der aus der Überlagerung von sozialen, baulichen
und infrastrukturellen Problemen gebildet wird“ (IfS 2004: 35).
157
SOZIALE STADTPOLITIK
beauftragte 1997 das DIFU mit einer Expertise „Städtebauförderung und
Ressourcenbündelung“ (DIFU 1998: 4).55 Die Studie wurde im Rahmen
des Förderprogramms zum Experimentellen Wohnungs- und Städtebau
(ExWoSt) zur Vorbereitung eines Forschungsfelds „Stadtteile mit Entwicklungspriorität“ finanziert. Zunächst ging es bei diesem Auftrag in
erster Linie um die monetäre Frage der Anstoßwirkung: Wie viele DM
werden mit einer DM aus Städtebaumitteln mobilisiert? Diese Frage
wurde im Zuge der Untersuchung jedoch recht weit ausgelegt und der
Fokus erweitert auf auch nicht-monetäre Formen der Mobilisierung.
Die Expertise zog eingangs eine positive Bilanz der Städtebauförderung „für die Stabilisierung und Erneuerung von Stadtteilen“ (ebd.: 5).
Positiv bilanziert wurden insbesondere Erfolge in Bestandssicherung
und „Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse“, „Anstoßwirkungen für private und öffentliche Folgeinvestitionen“ und „längerfristige Beschäftigungswirkungen sowie die Existenzsicherung und Förderung kleiner und mittlerer Betriebe“ (ebd.: 5). Aufgrund eines „wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels, der sich mit den
Stichworten wie Globalisierung, Tertiärisierung, Regionalisierung, Entsolidarisierung und Polarisierung beschreiben lässt“ bei gleichzeitiger
„Finanzmisere der öffentlichen Haushalte“ verbunden mit Privatisierung
der Wohnungsversuch und Abbau von sozialstaatlichen Leistungen bestehe allerdings ein „Neuorientierungsbedarf“ hin zu einer noch stärker
integrierten Stadtteilentwicklung, die sich nicht mehr primär um „städtebauliche Missstände“ kümmere (ebd.: 10f):
„Erforderlich ist vielmehr die Verknüpfung physischer Erneuerungsmaßnahmen mit sozialen, wirtschaftlichen, arbeitsmarkt- und umweltpolitischen
sowie kulturellen Interventionen. Als zentrale Aufgabe einer integrativen
Stadt(teil)entwicklung gilt es, das Entstehen von Belastungen und Benachteiligungen zu verhindern, die aus einer spezifischen Stadtstruktur resultieren, aus
einem gebietlichen Substandard, der mit Verwahrlosung, Stigmatisierung und
Unsicherheit gekoppelt ist“ (ebd.: 12).
In der Folge wurde eine Reihe von integrierten Stadtteilpolitiken vorgestellt: Landesprogramme in NRW („Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“) und Hamburg („Armutsbekämpfungsprogramm“) sowie
Programme aus Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden, die
55 Diese Entscheidung stand auch im Zusammenhang mit einer Anhörung
des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
zum Thema Städtebauförderung am 27.1.1997. Einen wichtigen Hintergrund für die Bemühungen um eine Weiterentwicklung der Städtebauförderung stellte neben den inhaltlichen Fragen auch ein faktischer Rückgang der Städtebauförderungsmittel Mitte der 1990er Jahre dar.
158
DEUTSCHLAND
im Rahmen des Quartiers en Crise-Netzwerks zusammengestellt worden
waren und die EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN.56 In drei vertiefenden Fallstudien (Duisburg-Marxloh, Leipzig-Grünau und HannoverLinden) wurde die Umsetzung dieser Programme untersucht, um weiterführende Fragen für ein Forschungsfeld abzuleiten. Die vorgestellten
Referenzprogramme und -projekte wurden als Schritte in die richtige
Richtung präsentiert, die bei ihrem experimentellen Charakter allerdings
jeweils noch „Geburtsfehler“ aufwiesen, welche tiefgreifenden Erfolgen
noch entgegenstünden. Dies seien insbesondere fortbestehende „Ressortegoismen“ (NRW, Hamburg), zu geringe Anteile an nicht-investiven
Mitteln (Hamburg) und „unflexible Mittelvergabeverfahren“ (URBAN)
(vgl. DIFU 1998: 20ff). Diese Einschätzung wird durch die vertiefenden
Fallstudien noch verstärkt:
„Gegenwärtig zeigen sich Widersprüche zwischen integrierten Programmen
und relativ starrer Mittelvergabe ebenso wie zwischen Fördertatbeständen oder
Maßnahmengebundenheit und Fördererfordernissen (beispielsweise für nichtinvestive Maßnahmenbereiche)“ (ebd.: 41).
In den abschließenden Empfehlungen für ein einzurichtendes Forschungsfeld wurden einzelne Ziele und Forschungsfragen formuliert.57
Dabei orientierten sich die Autoren ihrer Aufgabenstellung gemäß explizit an der Städtebauförderung, was in Bezug auf Instrumentierung und
Problemdeutung bzw. -rahmung auf eine Pfaderweiterung hinauslaufen
musste. Alternative Überlegungen, die sich etwa auf andere Handlungsebenen (z.B. Gesamtstadt) oder Instrumente (katalytische Sozialpolitik)
richten, wurden ausgeblendet. Dieser Zusammenhang zwischen Auftragszusammenhang und Empfehlungen wird in folgender Ausführung
deutlich:
„Das Forschungsfeld richtet sich auf strategische Programme der integrierten
Stadtteilentwicklung […]. Entsprechend der Städtebauförderungsbedingungen
stellen dabei Quartiere die Ausgangs- und Bezugspunkte dar“ (ebd.: 40).
56 In kurzen Absätzen wurden darüber hinaus die „Strategien für Kreuzberg“
erwähnt, das Konzept „Ausnahme und Regel“ des Sozialpädagogischen
Instituts SPI in Berlin und das Konzept „Stadterneuerung und soziale Arbeit“ in Hamburg (DIFU 1998: 19f).
57 Die Ergebnisse wurden in fünf Themenkomplexen zusammengefasst, die
jeweils eine Reihe von Forschungsfragen enthielten. Dazu zählen die
„Identifizierung von Stadtteilen mit Entwicklungspriorität“, das Zusammenspiel von „Leitprogramme(n) und Handlungsstrategien“, „Verfahren
integrierter Förderung und Mitteleinsatz“, „Management und Organisationsstrukturen“ sowie die Frage, wie „Erfolge integrierter Stadtteilentwicklung“ abgebildet werden können (DIFU 1998: 41f).
159
SOZIALE STADTPOLITIK
Die Städtebauförderung im Blick, formulierten die Gutachter über die
einzelnen Forschungsfragen hinaus ein Prinzip, das der Suche nach einer
quartiersbezogenen Politik und der Weiterentwicklung dieses Instruments zugrunde liegen sollte: Die „präventive Dimension der Aufgabe“,
so stellten sie heraus, müsse „besondere Beachtung finden“ (ebd.: 40).
Gefordert wurde eine Abkehr von einer bislang eher reaktiven, kompensierenden Logik der Städtebauförderung hin zu einem vorausschauenden
„Verständnis von Stadterneuerung und Stadtteilentwicklung als integrative [...] Daueraufgabe“ (ebd.: 40):
„Damit geht es nicht wie bei der traditionellen Sanierung defensiv und reaktiv
um Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen planerischer Interventionen,
sondern offensiv und präventiv um Stabilisierung und Weiterentwicklung der
lokalen Lebensverhältnisse“ (ebd.: 12).58
Aufbauend auf dem Gutachten rief das BMBau im September 1998 das
Forschungsfeld „Stadtteile mit Entwicklungspriorität“ im Rahmen des
ExWoSt-Programms ins Leben und übertrug dem DIFU die Projektsteuerung. Dem ExWoSt-Ansatz entsprechend wurden Kommunen und
Länder aufgefordert, „Beispielquartiere“ zu benennen, „in denen innovative Maßnahmen zur integrierten Förderung von Stadtteilen mit Entwicklungspriorität geplant und umgesetzt werden“ (vgl. Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1998).
GdW-Studie „Überforderte Nachbarschaften“
Parallel zu dem Vorstoß der ARGEBAU bewegte sich der Verband der
Wohnungswirtschaft in eine ähnliche Richtung. 1997 gab auch der damalige Präsident des GdW, Jürgen Steinert, ein Gutachten in Auftrag, in
dem die Situation in den Großwohnsiedlungen in Deutschland betrachtet
werden sollte.59 Beauftragt wurde Ulrich Pfeiffer mit seinem Institut
Empirica, der für die Untersuchung der ostdeutschen Siedlungen das
Stadtbüro Hunger hinzuzog. Hintergrund für die Studie, so erinnert sich
einer der Autoren, waren neben dem persönlichen Engagement des Präsidenten und einzelner Mitarbeiter die „allgemeine Stimmung“ und die
taktische Überlegung, mit dem Thema „Überforderte Nachbarschaften“
58 Die präventive Ausrichtung und der umfassende Gestaltungsanspruch der
Städtebauförderung bergen ein Meßbarkeits- und ein Legitimationsproblem, das in der Folge in Begleitforschung und Evaluation immer wieder
betont wird.
59 Altbauquartiere wurden nicht untersucht, da sie nicht zum typischen Bestand der vom GdW und seinen Verbänden vertretenen Unternehmen zählen.
160
DEUTSCHLAND
politisches Gehör zu finden.60 Untersucht wurde „erstmals flächendeckend für die gesamte Bundesrepublik Deutschland die Situation in insgesamt 29 ausgewählten Wohnquartieren“ (GdW 1998: 3). Die Situation
in den Gebieten wurde in dem Gutachten dramatisch dargestellt, im
Westen mehr als im Osten. In den Siedlungen im Westen sei ein regelrechtes „Milieu der Ärmlichkeit“ entstanden, während zwar im Osten
abgesehen von Ausnahmen „noch nicht von sozialer Erosion gesprochen
werden“ könne, aber auch dort „schon erste Anzeichen sozialer Überforderung“ zu erkennen seien (ebd.: 3ff). Für die Beschreibung der Situation wurde mit der Vokabel der „Überforderung“ auch ein Deutungsrahmen gefunden, der implizierte, dass Hilfe von „außen“ nötig war,
weil die eigenen Kraftanstrengungen nicht ausreichen, um das die Überforderung verursachende Problem zu lösen. Zunächst ging es in den Untersuchungen allerdings um „Problemgebiete“ und „soziale Erosion der
Großsiedlungen“. Der Begriff der „Überforderung“ wurde erst nach Abschluss der empirischen Erhebungen gewählt als ein „griffigerer Begriff“, um die Ergebnisse „besser vermarkten zu können“.61 Mit der
„Überforderung“ ließen sich vielfältigste Beobachtungen auf eine Formel bringen. So wurden etwa für die Siedlungen in Westdeutschland
sämtliche Akteursgruppen als „überfordert“ beschrieben – einheimische
und zuziehende Bewohner, Wohnungsunternehmen, Kommunen, ja das
ganze „Sozialstaatssystem“:
„Überfordert sind viele einheimische Bewohner, denen im Zusammenleben
mit Ausländern und Aussiedlern zuviel an Integrationsleistung und Konfliktbewältigung abverlangt wird. Überfordert sind die Wohnungsunternehmen,
weil sie als Verwalter der ungelösten Sozialstaatsprobleme deren Ursachen
nicht bekämpfen können. Überfordert sind aber auch die Kommunen, die
durch ihre auf einen zu kleinen Bestand begrenzte Belegungspolitik – bei
schematischer Erhebung der Fehlbelegungsabgabe – zahlreiche Schwierigkeiten selber hervorrufen oder verschärfen. Überfordert sind schließlich neu
60 Gespräch mit einem Verfasser der Studie am 20.01.2005. Im Vorwort zu
dem Gutachten äußert sich Steinert dahingehend, dass die „gesellschaftliche und ökonomische Situation in der Bundesrepublik […] den Hintergrund für die vorliegenden sozialwissenschaftlichen Studien bildet“ (Steinert 1998: 3). Im Jahr 1996 hatte der GdW-Verbandstag die Schrift
„Bündnis für Wohnen, Arbeit und sozialen Frieden in Deutschland: Überlegungen und Vorschläge zur sozialen Wohnungsmarktwirtschaft im Rahmen der Diskussion zum Wirtschafts- und Wohnstandort Deutschland“
verabschiedet (GdW 1996).
61 Gespräch mit einem der Verfasser der Studie am 20.01.2005. Den Begriff
der „überforderten Nachbarschaften“ versteht dieser als „verständlichere
Übersetzung“ des in der Stadtsoziologie verwendeten Terminus „sozialräumliche Segregationsprozesse“.
161
SOZIALE STADTPOLITIK
zugezogene Minderheiten, deren (anfängliche) Desorientierung fast automatisch als Böswilligkeit und Arroganz interpretiert wird. Überfordert sind erst
recht jugendliche Aussiedler und Ausländer, die aus oft ländlichen Regionen
übergangslos in deutsche Großstadtsiedlungen verpflanzt werden, ohne dass
sie genügend Unterstützung oder auch Strenge erfahren, die ihnen hilft, die
Spielregeln des Zusammenlebens einzuhalten. Überfordert ist nicht zuletzt das
Sozialstaatssystem, das neue, nachhaltig wirksame Ungleichheiten hervorbringt“ (ebd.: 24).
Die „Überforderung“ in Ostdeutschland habe hingegen eine andere Dimension. Sie stehe weniger im Zusammenhang mit dem Zusammenleben unterschiedlicher Gruppen auf engem Raum als mit einer in manchen Regionen sich konzentrierenden Massenarbeitslosigkeit:
„[…] kann man auch in Ostdeutschland von einer Überforderung sprechen. Sie
trifft in sehr viel stärkerem Maße große Bevölkerungsgruppen. So sind alle,
deren Arbeitsplätze ‚weggebrochen‘ sind, sowie alle, die etwa aus Altersgründen nicht mehr rasch genug umlernen konnten, überfordert, weil die Veränderungen ihre Gestaltungsmöglichkeiten überschreiten“ (ebd.: 25).
Wie in der DIFU-Expertise – dort über den Rahmen der Städtebauförderung – war auch in diesem Gutachten der Gebietsbezug schon in der
Konzeption der Studie angelegt. Bei all den gezeichneten Überforderungen ging es weder um den einzelnen Bewohner noch um die Gesellschaft und auch nicht um Städte, sondern um die Siedlung und die
Nachbarschaft – also um den Bestand der Wohnungsunternehmen. Dies
zieht sich quer durch alle Schilderungen, die für die Siedlungen im
Westen auf rein qualitativen Erhebungen beruhen und aus einer Collage
aus Zitaten und Beschreibungen des Zusammenlebens bestehen, während für die Siedlungen im Osten Sozialstrukturdaten erhoben und ausgewertet wurden. Im Mittelpunkt der Darstellungen steht immer die Besorgnis des Verbandes um seine Bestände und deren Vermietbarkeit.
Deutlich wird dies in einer Passage über verschiedene Ursachen der
„Überforderung“ – „Arbeitslosigkeit, unbewältigte Einwanderung und
neue Ungleichheit“ (ebd.: 146). Hier wurde zunächst die gestiegene
Arbeitslosigkeit als ein Problem dargestellt:
„Die hohe, immer länger anhaltende Arbeitslosigkeit trifft die Siedlungen mit
voller Wucht“ (ebd.: 146).
In den darauf folgenden Sätzen wird allerdings klar, welcher Aspekt an
dieser Entwicklung für den GdW problematisch war – weniger die Arbeitslosigkeit an sich, sondern die Arbeitslosen und ihr Verhalten:
162
DEUTSCHLAND
„Allein das enge Nebeneinander von Mietern, die morgens ‚um 6 raus müssen
und abends müde nach hause kommen‘ und anderen, ‚die den ganzen Tag
nichts zu tun haben und dafür abends wach werden‘ führt zu ständigen Reibereien und Ärgernissen. Noch gravierender sind die Schwierigkeiten mit den
Sozialhilfeempfängern“ (ebd.: 146).
Die Position, die die Gutachter in diesen Absätzen einnahmen, ist die
„vieler Erwerbstätiger und Rentner, die ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten bzw. erarbeitet haben“ (ebd.: 146). Diese Gruppe, so die Ausführungen über das Zusammenleben mit Migranten, empfinde es als
„unfair, dass man bei ihnen alle Integrationslasten ablädt, und dass man
sie mit den Integrationsaufgaben allein lässt“ (ebd.: 146). Eine solche
Sicht auf die Situation in den Quartieren kommt in zahlreichen Zitaten
in der Studie über westdeutsche Großsiedlungen zum Ausdruck, die zu
einem Bild der „sozialen Erosion“ zusammengesetzt wurden. Das reicht
vom „Rentner, der mit Kissen am Fenster sitzt und die Nachbarschaft
beobachtet“ und sich über laute Skateboardfahrer ärgert, obwohl er
„aber gleichzeitig etwas sehen“ will (ebd.: 138), bis zu „Anpassungssorgen der Ausländer“ (ebd.: 110) und einem „Überlegenheitsgefühl der
Türken“: „Die Deutschen sind die Asozialen“ (ebd.: 111). Es wurde
festgehalten, dass mit „gewisser Regelmäßigkeit […] Sexualdelikte beklagt“ werden (ebd.: 135), und in „allen Siedlungen begegnet man unterschiedlichen Formen der Isolation und Vereinsamung“ (ebd.: 134): „Die
überforderten Nachbarschaften richten nicht auf. Sie drücken nieder“
(ebd.: 133). Den Verfassern der Studie war durchaus bewusst, dass mit
einer solchen Ansammlung von Ressentiments und Pauschalierungen
„u.U. ‚falsches‘ Bewusstsein der Bewohner reproduziert und nicht kritisch hinterfragt“ wurde. Ihnen ging es darum, „dass die Wertungen und
die subjektiven Erfahrungen der Bewohner als eine Realität akzeptiert
werden“, denn:
„Die Studie soll zeigen, auf welche Konstellation eine Verbesserungsstrategie
trifft […]. Ziel aller Verbesserungsstrategien sollte es sein, die Wirklichkeit so
zu verändern, dass die veränderten Erfahrungen auch verändere Wertungen
und eine Bereitschaft zu einem kooperativen Zusammenleben erzeugen“ (ebd.:
29).
Trotz dieser Klarstellung der Autoren fällt eine markige, aggressive Sprache auf, die sich keineswegs auf Aussagen der Bewohner beschränkt,
sondern sich in die eigenen Beschreibungen mischt und bis in die For-
163
SOZIALE STADTPOLITIK
mulierung von Verbesserungsvorschlägen durchzieht.62 Die Beschreibung der ostdeutschen Siedlungen arbeitete hingegen stärker mit Sozialstatistiken und stützte sich weniger auf plakative Originaltöne. Dabei
kam sie zu einem anderen, ambivalenten, aber ebenso alarmierenden Befund:
„Ungeachtet des in den Medien dominierenden Bildes sind die Gebiete zumindest bislang nicht zu besonderen sozialen Problemzonen geworden. Sie
beherbergen eher den durchschnittlichen ostdeutschen Problemhaushalt. Von
sozialer Erosion kann in den meisten Siedlungen (noch) nicht ernstlich gesprochen werden, es sei denn, man will sie aus (wohnungs-)politischen Gründen oder (wohnungs-)wirtschaftlichen Interessen herbeireden. Allerdings bilden sich inzwischen kleinräumige Erosionspunkte heraus, die nicht nur die
Nachbarschaften belasten, sondern auch als Ansatzpunkte für Negativimages
funktionieren“ (ebd.: 190).
Die Darstellung des – noch – vergleichsweise ruhigen Lebens in den
Siedlungen beinhaltete mit dem „durchschnittlichen Problemhaushalt“
und mit „kleinräumigen Erosionspunkten“ eine bedrohliche Komponente, die unterstrich, dass hier schnell gehandelt werden müsse, bevor die
Situation umkippe. Im folgenden Absatz heißt es dann auch noch einmal
bekräftigend:
„Sollte es zu einer Verkopplung von öffentlicher Entwertung und städtebaulicher Vernachlässigung kommen, dürften sich die Siedlungen schnell und
irreversibel in soziale Problemdepots und Konfliktzentren verwandeln, und
zwar jeweils in Größenordnungen, wie sie die alten Bundesländer nicht kennen“ (ebd.: 190).
Während in den Siedlungen im Westen also dringender Handlungsbedarf gesehen wurde, das „Milieu der Ärmlichkeit“ (ebd.: 23) und die
„Kultur der überforderten Nachbarschaften“ (ebd.: 122) aufzubrechen,
ging es im Osten um präventive Maßnahmen, ein solches erst gar nicht
62 Die Rede ist z.B. von einem „Milieu der Lethargie und Lähmung“ (GdW
1998: 23), einer „Subkultur der Halblegalität, des Abbaus von Solidarität
und Verpflichtungsbereitschaft gegenüber der ‚Normalgesellschaft‘, geprägt durch Aggression, Zynismus und auch Gewalt“ (ebd.: 38), von „arbeitslosen Eltern, die ihre Unzufriedenheit in tyrannischem Verhalten äußern, oder […] streitenden Paaren, die sich keine Scheidung leisten können und über Jahre in einer Atmosphäre der Aggression leben“ (ebd.: 34):
„Aus diesen kaum zu bewältigenden Alltagserfahrungen erwächst eine
Mischung aus Ohnmacht, Überforderung, verletztem Stolz, Verlassenheit
und Zorn. Von Feindseligkeiten und Aggressionen geprägte Erklärungsund Handlungsmuster greifen um sich“ (ebd.: 33).
164
DEUTSCHLAND
entstehen zu lassen. Ein wesentlicher Bestandteil des Gutachtens beschäftigte sich dann auch mit Maßnahmen zur „Stabilisierung“ der Siedlungen und formulierte einen breiten Katalog an Handlungsvorschlägen
für Politik und Wohnungswirtschaft.
Für die westdeutschen Großwohnsiedlungen mündeten die Empfehlungen – neben grundsätzlichen Vorschlägen zur Neuausrichtung der
Sozialpolitik („motivieren“ statt „alimentieren“, „empowerment“ statt
„entitlement“) und für eine „realistische Einwanderungspolitik“ sowie
Forderungen nach einer Flexibilisierung der Belegungsrechte – in einem
Konzept zur „Nachbarschaftsentwicklung“.63 Dieses sitzt auf sechs
Säulen:
• „Die übliche bauliche Aufwertung und Verbesserung der Nutzbarkeit der Außenräume“,
• „Verbesserung der Sozialschichtung der Bewohner durch Auflockerung der starren Belegung“,
• „Verbesserung der Dienstleistungen durch Stärkung der Nachbarschaftshilfe“,
• „Aufbau von Dienstleistungsorganisationen der Bewohner für gemeinnützige und kommerzielle Arbeit“,
• „Stärkung der Kompetenz der Bewohner als Folge eines learning by
doing, in einem Prozeß der Aktivierung, Kooperation und Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung“, sowie
• „Befreiung der Bewohner aus der Abhängigkeit reiner Versorgungssysteme“ (ebd.: 79).64
Mit der Strategie der Nachbarschaftsentwicklung sollte „Wohnen als
reines Konsumdasein […] ergänzt werden durch produktive Tätigkeiten
zugunsten von Nachbarn, zur Selbstversorgung und zur Verbesserung
des Siedlungslebens“ (ebd.: 79). Dem beklagten Konsumismus, der „Lethargie“, sollte eine neue Orientierung an „Wertschöpfung“ entgegengesetzt werden, „Selbsthilfe und Eigenarbeit seien „überragende Prinzipien, weil verlorene soziale und wirtschaftliche Kompetenzen nur so
zurückgewonnen werden können“ (ebd.: 81). Gesteuert werden sollte
die Nachbarschaftsentwicklung von „Nachbarschaftsagenturen“, die als
63 Die Überlegungen zu einem gebietsbezogenen Sozialmanagement in dem
Gutachten waren nicht neu, sondern wurden vom GdW und einzelnen
Wohnungsunternehmen schon in den Jahren zuvor verschiedentlich formuliert, so etwa im Konzept „Wohnen plus“ (vgl. GdW 1997).
64 Mit diesen Punkten griff Pfeiffer das Konzept der „katalytischen Sozialpolitik“ auf, das schon in der von ihm koordinierten Expertenkommission
„Zukunft Stadt 2000“ empfohlen wurde (Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1993).
165
SOZIALE STADTPOLITIK
„Animateure“ gemeinsam mit den Bewohnern Maßnahmen und Projekte
zur Verbesserung der Siedlung entwickeln.65 Diese Agenturen sollten
von Kommune und Wohnungsunternehmen gemeinsam, unter Einbezug
weiterer Akteure wie Mietergruppen, ansässiges Gewerbe, Kirche, getragen werden (ebd.: 78ff).
Für die Quartiere im Osten ging es dem GdW darum, Gebietserneuerung als „kooperative Daueraufgabe“ zu begreifen und den Weg „von
‚reinen‘ Wohngebieten zu urbanen Stadtteilen zu unterstützen“ (ebd.:
230). Empfohlen wurde eine integrierte Strategie der „städtebaulichen
Erneuerung, der wohnungswirtschaftlichen Vermarktung sowie der Gemeinwesenarbeit und des Sozialmanagements“ (ebd.: 227). Mit differenzierten Sanierungsstrategien sollte „die soziale Durchmischung“ gefördert werden, das heißt ein breite Produktpalette und eine „Verbindung
von öffentlicher Förderung und Markt“ (ebd.: 230). Als „integrierte
Querschnittsaufgabe im technischen und kaufmännischen Bereich“ sollte ein „soziales Management“ im „Dialog mit den Bewohnern […] wirtschaftliche und soziale Stabilisierungseffekte“ erreichen (ebd.: 229). In
der Summe markierten diese Ansätze, wie auch die Empfehlungen für
die Siedlungen im Westen, einen „perspektivischen Strukturwandel der
Wohnungswirtschaft vom Dienstleister zum nachhaltigen Gestalter und
Bewirtschafter komplexer Lebensumwelten“ (ebd.: 5).
Mit diesen Analysen und Vorschlägen betrieb der GdW in der Folge
eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, zu der beispielsweise ein großer
Kongress mit dem Titel „Überforderte Nachbarschaften“ im Mai 1999
zählte, der vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eröffnet
wurde.66 Darüber hinaus thematisierte der Verband die Ergebnisse und
Erkenntnisse in informellen und formellen Gesprächen und Arbeitstreffen
mit Vertretern aus Parteien und weiteren Verbänden und Interessensgruppen, wie etwa in der „Arbeitsgruppe Kooperation“, in der Vertreter
vom Deutschen Städtetag (DSW), Bund der Architekten (BDA) und GdW
zusammenkommen. Im Rahmen informeller Verständigung und Konsenssuche sind die Ergebnisse auch in den in der ARGEBAU formulierten
Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“
65 Als Handlungsfelder wurden genannt: „Erhöhung der lokalen formellen
und informellen Beschäftigung“, „mehr gegenseitige Unterstützung der
Bewohner im Alltagsleben – bessere lokale Versorgung mit Dienstleistungen“, „preiswertere Sozialleistungen, intensivere soziale Beziehungen,
höhere Sicherheit“, intensivere Kontakte aus der Nachbarschaft in die übrige Stadt – Kooperation zwischen Bürgern und Institutionen“, „bessere
Freizeitmöglichkeiten – Aktivierung nachbarschaftlicher Kontakte“ (GdW
1998: 80f).
66 Roman Herzog hatte schon mit seiner „Ruck-Rede“ im April 1997 in eine
ähnliche Richtung gewiesen wie der GdW.
166
DEUTSCHLAND
eingeflossen (vgl. ARGEBAU 2000: Abs. 1 und 3.5).67 Die „überforderten Nachbarschaften“ sind auf diese Weise zu einer Story-Line im „Soziale Stadt“-Diskurs geworden.68 Der GdW und seine Gutachter blieben in
der Folge eng in die weitere Entwicklung der Gemeinschaftsinitiative
„Soziale Stadt“ und des gleichnamigen Bund-Länder-Programms eingebunden.
Von der Gemeinschaftsinitiative zum
Bund-Länder-Programm (1998-1999)
Nachdem im September 1998 vom Bundesbauministerium das ExWoStForschungsfeld „Stadtteile mit Entwicklungspriorität“ eingerichtet worden war, stellte sich nur wenige Wochen später mit dem Regierungswechsel eine neue politische Situation dar. Die rot-grüne Regierung
nahm die Gemeinschaftsinitiative in ihrem Koalitionsvertrag vom 21.
10.1998 auf und legte ein eigenes Programm auf. Im Abschnitt VI: „Soziale Sicherheit und Modernisierung des Sozialstaates“ heißt es unter
Punkt 8 „Bezahlbare Wohnungen und lebenswerte Städte“:
„Die Städtebauförderung wird verstärkt. Sie verknüpft verschiedene Politikfelder mit einem neuen integrativen Ansatz. Sie wird ergänzt durch ein
Programm ‚Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt‘
für Innenstädte, Großsiedlungen und Stadtteilzentren […]“ (Bundesregierung
1998: o.S.).
Der schnelle Vorstoß der neuen Regierung erklärt sich neben den Vorarbeiten im Bauministerium auch aus der engen Zusammenarbeit von Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau mit der ARGEBAU. Wenngleich die ARGEBAU ein Koordinierungsgremium der Exekutive ist – in den Sitzungen treffen sich Vertreter der jeweiligen Landesregierungen und Ministerien – hatten sich in
67 Diese Informationen beziehen sich auf ein Gespräch mit einem Autoren
der Studie am 20.01.2005. Vergleicht man die erste und die zweite Fassung des Leitfadens miteinander, wird ersichtlich, dass sich der Einfluss in
erster Linie auf den Absatz „Wohnen“ bezieht, in dem die Problembeschreibung und die Auflistung beispielhafter wohnungswirtschaftlicher
Maßnahmen des GdW übernommen wurden.
68 Nicht nur dort: In der von Hartmut Häußermann und Walter Siebel verfassten „Einführung in die Stadtsoziologie“ finden sich die „Überforderten
Nachbarschaften“ als einer von 52 stadtsoziologischen Schlüsselbegriffen
im Glossar mit folgender Definition: „Quartiere, in denen vielfältige Problemlagen konzentriert auftreten und dadurch Konflikte entstehen, die
nicht mehr im Wege der Selbstverständigung geregelt werden können“
(Häußermann/Siebel 2004: 232).
167
SOZIALE STADTPOLITIK
ihrem Umfeld über Jahrzehnte hinweg informelle Beratungsrunden entwickelt, in denen sich die Baupolitiker der Parteien unabhängig von einer Regierungsbeteiligung austauschten und informierten. Bei den Treffen der sog. A-Länder, der Bundesländer unter SPD-Regierung, an denen die wohnungs- und baupolitischen Sprecher der Grünen und der
SPD traditionell (seit Mitte der 1980er Jahre) teilgenommen hatten, war
die Sinnhaftigkeit einer Ergänzung der Städtebauförderung schon lange
diskutiert worden.69 So war eine entsprechende Formulierung nach der
Bundestagswahl 1998 auch schnell gefunden. Der parlamentarische
Staatssekretär (SPD), Achim Großmann, und die wohnungspolitische
Sprecherin der Grünen, Franziska Eichstätt-Bohlig, einigten sich auf die
Begriffe „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ – in Anlehnung und leichter Modifizierung des Pate stehenden NRW-Landesprogramms, sowie „die soziale Stadt“ – um die gesamtstädtische Perspektive programmatisch festzuhalten. Der entsprechende Satz war einer
der ersten in der Koalitionsvereinbarung. Achim Grossmann machte sich
mit Hilfe dieses „Türöffners“ bei den unmittelbar folgenden Diskussionen über den Haushalt 1999 dafür stark, Mittel in Höhe von 100 Mio
DM aus dem Bereich des Sozialen Wohnungsbaus zu transferieren.
Während ihm dies zunächst auch Beschwerden seitens verschiedener
Stadt- und Wohnungspolitiker einbrachte, war es zugleich angesichts der
kurz später vorgenommenen drastischen Kürzungen im Bereich des
Wohnungsbaus (im Haushalt für 2000) im Nachhinein eine „glückliche“
Situation, „überhaupt noch“ Geld umschichten zu können.70
Innerhalb der Regierung wurden zu diesem Zeitpunkt verschiedene
Wege der Umsetzung einer sozialen Stadtpolitik diskutiert. Auch „ein
eigenes Gesetz mit eigenem Haushaltstitel wäre möglich gewesen“, dies
hätte allerdings einen „längeren Vorlauf und ein höheres Finanzvolumen“ mit sich gebracht und wurde „wohl auch aus Durchsetzbarkeitserwägungen gegenüber den Ländern“ nicht verfolgt (Walther 2001: 529).
So wurde der Weg über einen Programmabschnitt im Rahmen der Städtebauförderung – mit eigenem Haushaltstitel – gewählt. Im Frühjahr
1999 wurde die Verwaltungsvereinbarung erarbeitet und mit den Län69 Die Diskussion stand im engen Zusammenhang mit dem Konzept der Lokalen Agenda 21, das im Anschluß an die die HABITAT Konferenz in Rio
de Janeiro im Bundestag behandelt wurde (vgl. Deutscher Bundestag
1996d, 1997, 1998a, 1998b). Im Sommer 1998, am 23.6. waren Anträge
der SPD zur Förderung der Stadtökologie und einer nachhaltigen Stadtentwicklung (DS 13/6564 und 13/8476) und der Grünen zu einer ökologischen und sozialen Stadtentwicklungspolitik im Bundestag abgelehnt
worden (DS 13/11088) (vgl. Deutscher Bundestag 1998b).
70 Diese Informationen beziehen sich auf ein Gespräch mit Franziska Eichstätt-Bohlig, MdB, am 12.02.2004.
168
DEUTSCHLAND
dern abgestimmt und am 5. Juli des Jahres eine Auftaktveranstaltung
zum Programm durchgeführt, zu der etwa 600 Teilnehmer kamen. Im
Sommer 1999 wurde die entsprechende Verwaltungsvereinbarung von
Bund und Ländern unterzeichnet und trat dann schließlich am 17.9.1999
in Kraft (vgl. Becker/Löhr 2000: 23f).71
Mit diesem Schritt wurde die Experimentierphase im Rahmen von
ExWoSt quasi übersprungen. Für das Programmjahr 1999 wurden 161
Programmgebiete angemeldet.72 16 dieser Gebiete (pro Bundesland ein
Gebiet) wurden als „Modellgebiete“ ausgewählt, denen eine „Programmbegleitung vor Ort“ (PvO) in Form einer begleitenden Untersuchung und Beratung („Aktivierung und Unterstützung“) zur Seite gestellt wurde (vgl. ebd.).73 Dem DIFU wurde „für die erste Phase der
Programmumsetzung“ (Ende 1999 bis Frühjahr 2003) ausgehend von
seiner ursprünglichen Funktion der ExWoSt-Projektsteuerung die Funktion einer „Vermittlungs- Beratungs- und Informationsagentur“ übertragen (vgl. Becker/Franke/Löhr/Rösner 2002: 12). Insofern trägt das Programm noch einige Elemente einer „experimentellen Politik“ (Hellstern/
Wollmann 1983). Das findet auch darin seinen Niederschlag, dass angesichts des hohen Stellenwerts von wissenschaftlicher Begleitung, Beratung und Evaluation später von einem „lernenden Programm“ gesprochen wurde (vgl. Experten-/Steuerungsgruppe 2005, Deutscher Bundestag 2004: 88).
Der gewählte Weg: Das Bund-Länder-Programm
„Soziale Stadt“ als Investitions- und Leitprogramm
Zur Umsetzung der sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene wurde der
Weg eines Investitions- und Leitprogramms im Rahmen der Städtebauförderung gewählt. Mit dieser Entscheidung wurden die Prinzipien des
Art. 104 a GG übernommen, die eine Beteiligung des Bundes mittels
„Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und
71 Becker/Löhr weisen darauf hin, dass es bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Verzögerungen durch „Schwierigkeiten bei der
Konsensbildung“ gab (Becker/Löhr 2000: 22). Diese bezogen sich in erster Linie auf den Schlüssel für die Verteilung der Fördermittel zwischen
den Ländern.
72 In den ersten Jahren der Umsetzung (1999-2003) wurden von der Bundesregierung Finanzhilfen in Höhe von 335,646 Mio Euro für das Programm
„Soziale Stadt“ in insgesamt 335 Fördergebieten bereitgestellt, was 14,3%
der Bundesmittel für Städtebauförderung entspricht (vgl. IfS 2004: 28f).
73 Zu den 16 Modellgebieten zählten auch sieben Gebiete, die im Rahmen
der ExWoSt-Ausschreibung in die engere Wahl gekommen waren (vgl.
Becker/Böhme 2003: 31).
169
SOZIALE STADTPOLITIK
Gemeinden (Gemeindeverbände) […] zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zum Ausgleich unterschiedlicher
Wirtschaftskraft im Bundesstaat oder zur Förderung des wirtschaftlichen
Wachstums“ ermöglichen und zugleich auf investive Maßnahmen beschränken (vgl. hierzu ausführlich: Walther/Güntner 2005).
Innerhalb des Rahmens der Städtebauförderung zeichnet sich das
Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ durch einen besonderen Finanzierungsschlüssel und durch seine umfassende Zielstellung aus. Die Mittel werden nach einem „problemorientierten“ Schlüssel vergeben, der
nicht nur die „Bevölkerungs- und Wohnungsanteile der Länder am Gesamtwert aller am Programm beteiligten Länder“ berücksichtigt, wie
dies etwa bei den Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Fall ist,
sondern zudem einen „Sozial- und Integrationsindikator“, der von 1999
bis 2001 die Arbeitslosenquoten der Länder berücksichtigte und seit
2002 um den Ausländeranteil ergänzt wurde (Deutscher Bundestag
2004: 92). Eine zweite Besonderheit liegt in seinem Zuschnitt als „Anreizprogramm, das eine umfassende Kooperation und Vernetzung unterschiedlicher Akteure auf allen Ebenen und den Einbezug nicht-öffentlicher Akteure vorsieht“ (ebd.: 101). Damit gilt das Programm in den
Augen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
als „politische Pionierleistung“ (ebd.: 101). Mit ihm möchte die Bundesregierung „Beschäftigungsimpulse“, „soziale Impulse“, „ökologische
Impulse“, „partizipatorische Impulse“ und „politische Impulse“ setzen
(Deutscher Bundestag 2004: 81, ebenso: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 1999). Im Mittelpunkt des Programms
steht folgende Aufgabe:
„Die Probleme der Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf sind mit
einem integrierten Konzept im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie in einem umfassenderen Zusammenhang zielgerichteter sozialer und ökologischer Infrastrukturpolitik anzugehen“ (Art. 2 VV Städtebauförderung
2001).
In der Problemdiagnose folgt die Verwaltungsvereinbarung den Formulierungen der ARGEBAU. Leitend ist die Story-Line der Krise der „sozialen Stadt“ mit der „kumulative Abwärtsspirale“ städtischer Quartiere,
die von der Wohnungswirtschaft mit dem Bild der „überforderten Nachbarschaften“ illustriert worden war. In der VV heißt es entsprechend:
„In immer mehr Stadtteilen verschärfen sich soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Probleme. Es sind Stadtteile, die infolge sozialräumlicher Segregation davon bedroht sind, ins soziale Abseits zu rutschen“ (VV Städtebauförderung, 1999: Präambel Abs. II; fast wortgleich im Leitfaden der ARGEBAU).
170
DEUTSCHLAND
Mit der „Bedrohung“ und dem „sozialen Abseits“ werden in dieser Figur
der Präventions-Ansatz der Politik und der Ausgrenzungs-Diskurs verbunden. Diese Problemsicht korrespondiert mit dem Eingestehen der
Grenzen sektoraler Politik und der Hoffnung, über Politik- bzw. Ressortintegration handlungsfähiger zu werden:
„Ziel eines Programms mit einem umfassenden Förderungsansatz ist es, investive und nichtinvestive Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der städtebaulichen
Erneuerung ‚aus einer Hand‘ zu kombinieren und zu integrieren“ (VV Städtebauförderung, 1999: Präambel Abs. II).
Um dieses Ziel zu erreichen, verabredeten sich Bund und Länder unter
Verweis auf den Leitfaden der ARGEBAU in der Verwaltungsvereinbarung, „alle für die Entwicklung dieser Gebiete erforderlichen und bereitstehenden Mittel und Maßnahmen des Bundes und der Länder“ zu
koordinieren. Explizit erwähnt werden die folgenden Politikfelder:
• Wohnungswesen,
• Verkehr,
• Arbeits- und Ausbildungsförderung,
• Sicherheit,
• Frauen,
• Familien- und Jugendhilfe,
• Wirtschaft,
• Umwelt,
• Kultur und Freizeit (VV Städtebauförderung, 1999: Präambel Abs.
II).
Im Leitfaden zur Ausgestaltung des Programms (Zweite Fassung) ist jedoch ausdrücklich einschränkend erwähnt, dass die Städtebauförderung
„kein rechtliches Instrumentarium zur Korrektur möglicher Fehlentwicklungen der involvierten Politikbereiche“ biete (Abschn. 5.1). Diese
Selbstbeschränkung setzte dem zugleich formulierten Ziel der horizontalen Politikkoordination enge Grenzen. Der eingeschlagene Weg eines
Programms im Rahmen der Städtebauförderung brachte daher zwei
„folgenreiche Ambivalenzen“ mit sich (Walther 2002b: 36):
„Rechtlich steht es im Spannungsfeld zwischen den Ambitionen einer direkten
Beeinflussung der sozialen Verhältnisse und den begrenzten Möglichkeiten,
die das Instrumentarium lediglich durch indirekte Einflussnahme erlaubt.
Politisch schwankt es zwischen hoheitlich-hierarchischer und kooperativegalitärer Steuerung“ (ebd.: 36, H.i.O.).
171
SOZIALE STADTPOLITIK
Die uneindeutigen Handlungsvorgaben eröffneten den Akteuren in der
Umsetzung Interpretationsspielräume, die unterschiedlich gefüllt werden, „Veränderungskoalitionen“ waren ebenso denkbar wie „Verharrungskoalitionen“ (ebd.: 39):
„Institutionelle Veränderungen werden gerade mit dem Programm Soziale
Stadt nur ermöglicht, aber nicht erzwungen: es kann auch beim Alten bleiben“
(ebd.: 39).
Zwei zentrale Instrumente zur Umsetzung des Programms in den Gebieten sind integrierte Handlungskonzepte als „Steuerungs- und Koordinierungsinstrument“ (Becker/Böhme/Meyer 2003) und das „Schlüsselinstrument“ Quartiersmanagement (Franke 2003).74 Integrierte Handlungskonzepte sind gemäß Art.2 Abs. 6 der VV Städtebauförderung Fördervoraussetzung. In ihnen soll eine „ganzheitliche Aufwertungsstrategie“
formuliert werden, zudem sollen sie „alle Maßnahmen zur Erreichung
der Ziele – auch die anderer Bau- und Finanzierungsträger – erfassen“
und abbilden. Konkreter sind die Angaben nicht. In den ersten Jahren
beobachtete das DIFU so auch noch eine große Unsicherheit im Umgang
mit integrierten Konzepten, weil die Verwaltungsvereinbarung große Interpretationsspielräume zuließ, ihr Stellenwert noch weitgehend unklar
war und zwischen „zugeschriebener und tatsächlicher Bedeutung […]
noch Lücken klaffen“ (Becker/Böhme/Meyer 2003: 95). Im Zuge der
Programmbegleitung widmete sich das DIFU unter anderem mit einem
„Impulskongress Integratives Handeln für die soziale Stadtteilentwicklung“ diesem Thema und stellte aufbauend auf Befragungen und Diskussionen mit den Akteuren in den Programmgebieten zur Orientierung
einen Katalog mit typischen Bausteinen von integrierten Handlungskonzepten zusammen. Dazu zählen:
• Analyse der Ausgangssituation: Identifizierung von Problemen und
Potenzialen, Klärung von Handlungsbedarfen, Begründung der Gebietsauswahl
• Formulierung von Leitbildern, Zielen, Maßnahmen und Projekten
• „Umsetzungsprogrammatik“ und Überlegungen zur „Bündelung
möglicher Finanzierungsquellen“: Organisationsstrukturen, Zeitplan,
Übersicht über Kosten und Finanzierungsmodelle, Konzepte zu Aktivierung und Beteiligung
• Umsetzungs- und Qualitätskontrolle: Evaluierung (vgl. ebd.: 79ff).
74 Auf beide Instrumente gehe ich detailliert in Kapitel 6 am Beispiel von
Berlin ein.
172
DEUTSCHLAND
Mit dieser Arbeit des DIFU wurde die in der VV ausgelassene Konkretisierung einer Definition des „Integrierten Handlungskonzepts“ über den
Dialog mit der Praxis im Rahmen der Programmbegleitung nachgeholt
und auf diese Weise eine Orientierung für die Akteure in der Umsetzung
geschaffen.
Wie die integrierten Handlungskonzepte stellt auch das Stadtteilbzw. Quartier(s)management ein neues Instrument dar, das erheblichen
Interpretationsspielraum zuließ. Entsprechend wurde es auch von den
verschiedenen Professionen, die am Prozess der Quartiersentwicklung
beteiligt waren, jeweils unterschiedlich eingeschätzt. Aus Perspektive
der Stadtplanung stand es in der Tradition der „behutsamen Stadterneuerung“, Sozialarbeiter sahen darin eine Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit (vgl. Grimm 2004, Franke 2003, Alisch 1998b). Auf einem
„Impulskongress Quartiermanagement“ im Oktober 2000 wurden die
unterschiedlichen Interpretationen diskutiert und in der Folge von einer
Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des DIFU und des Instituts für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB) ein „Anforderungsprofil
für Quartiermanagement“ erarbeitet (vgl. Franke 2003, Franke/Grimm
2002). In diese Arbeit flossen auch die Überlegungen des „Netzwerkknoten Quartiermanagement“ des Städtenetzwerks „Kommunen der Zukunft“ ein, das von der Bertelsmann-Stiftung, der Hans-Böckler-Stiftung
und der Kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung getragen wurde (vgl. Franke 2003: 176). Aufbauend auf diesen Arbeiten
formulierte das DIFU einen Quartiermanagement-Begriff, der wiederum
den Kommunen in der Entwicklung ihrer Strategien Orientierung bieten
sollte:
„[…] kann Quartiermanagement generell als strategischer Ansatz zum systematischen Aufbau von selbsttragenden sowie nachhaltig wirksamen personellen und materiellen Strukturen im Quartier bezeichnet werden, der folgende
Elemente umfasst:
• gezielter Einsatz der kommunalen Ressourcen,
• Einbettung des gebietsbezogenen Quartiermanagement-Prozesses in eine
gesamtstädtische Entwicklungspolitik,
• handlungsfeld- und ebenenübergreifende Arbeitsweisen,
• Aktivierung und Befähigung (Empowerment) der Quartiersbevölkerung
unter intensiver Mitwirkung der lokalen Wirtschaft, ortsansässiger Institutionen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kirchen, Polizei) sowie lokaler
Vereine, Initiativen und Verbände“ (ebd.: 176f).
Untrennbar verbunden mit der Umsetzung des Programms ist das Bemühen um Ressortintegration und Mittelbündelung, der „Appell“ (Becker/
Löhr 2000: 25) zur Kooperation über Ressortgrenzen hinweg. Auf Bun173
SOZIALE STADTPOLITIK
desebene lassen sich nach den ersten Jahren vier Ansätze einer fachübergreifenden Zusammenarbeit und Mittelbündelung erkennen (vgl.
Löhr/Rösner 2003). Zunächst innerhalb des BMVBW: Der integrierte
Ansatz wurde in den Programmen Stadtumbau Ost und West aufgenommen und im Wohnraumförderungsgesetz 2001 finden sich Voraussetzungen für eine bessere Ergänzung von Stadterneuerung und Wohnungspolitik. Darüber hinaus hat das BMVBW eine Bestandsaufnahme
aller für die Quartiersentwicklung relevanten Fördermöglichkeiten auf
Bundesebene erstellt und sich darum bemüht, dass laufende Programme
auf die Programmgebiete konzentriert werden. Das Innenministerium
konnte so bewegt werden, sein Programm zur Aussiedlerintegration auf
die „Soziale Stadt“ Gebiete zu fokussieren. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richtete seine Programmplattform „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen
Brennpunkten (E&C)“ auf diese Gebiete aus (ebd.: 150ff). Weitergehende Bündelungseffekte sind allerdings in den ersten Jahren kaum erreicht worden (vgl. auch IfS 2004: 210).
Der nächste Schritt der Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik
als „Soziale Stadt“ fand im Sommer 2004 statt, als im Zuge einer
Novelle des BauGB die Politik mit den Begründungsfiguren „Soziale
Missstände“ und „besonderer Entwicklungsbedarf“ mit einem eigenen
Abschnitt gesetzlich verankert. Dort ist unter § 171 e ausgeführt:
„Städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Soziale Missstände liegen insbesondere vor, wenn
ein Gebiet auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der
darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist. Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich um benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete oder verdichtete
Wohn- und Mischgebiete handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten
Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf“ (BauGB § 171 e
Maßnahmen der Sozialen Stadt, Abs. 2)
In diesem Absatz wird die Verwischung der Problemdeutungen deutlich,
die sich durch den Politikprozess zieht: „Städtebauliche Maßnahmen der
Sozialen Stadt“ sowohl als Reaktion auf „soziale Missstände“ als auch
auf einen „besonderen Erneuerungsbedarf“. Während die Figur der
„sozialen Missstände“ den städtebaulichen Charakter der Politik klarstellt – nämlich dass „Gebiete“ und nicht soziale Gruppen unterstützt
werden und letztere in ihrer „Zusammensetzung“ und „wirtschaftlichen
Situation“ lediglich den Indikator für die Förderfähigkeit darstellen –
174
DEUTSCHLAND
mutet die Begründung für einen „besonderen Entwicklungsbedarf“ tautologisch an: Als „besonderer Entwicklungsbedarf“ gilt ein Bedarf an
„einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen“. Die Entscheidung darüber, wann eine solche Bündelung erforderlich ist, bleibt ausgeklammert und ist im Einzelfall auszuhandeln.75
Soziale Stadtpolitik als Diskurspolitik:
Die Programmbegleitung
Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ versteht sich als „experimentelles Programm“ und als „lernendes Programm“ (vgl. IfS 2004: 29).
Von Beginn an wurde einer wissenschaftlichen Programmbegleitung sowie einem Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen den an der
Umsetzung beteiligten Akteuren erhebliche Bedeutung beigemessen. Die
Programmbegleitung durch das DIFU setzte sich aus vier Bausteinen zusammen: Aufbau eines bundesweites Netzwerks zum Programm, Programmbegleitung vor Ort („PvO“) in 16 Modellgebieten, Best-PracticeAnalysen und Vorbereitung der Programmevaluierung (vgl. Becker/
Böhme 2003: 31).76 Zudem wurden zwei bundesweite Befragungen
durchgeführt. Diese intensive Programmbegleitung ergab sich aus der ursprünglichen Konzeption des ExWoSt-Forschungsfelds. Einerseits wurde
diese Sondierungsphase mit der Einführung des Programms übersprungen, zugleich wurde auf diese Weise der experimentelle Ansatz des ExWoSt in die Programmgestaltung überführt und verstetigt.77
Koordiniert über die Arbeit des DIFU, und vor allem über die regelmäßigen Netzwerktreffen, ist in den ersten drei Jahren eine bundesweite
Policy-Community aus Praktikern und Wissenschaftlern entstanden.78
75 Ambivalent ist zudem das Ziel „Stabilisierung und Aufwertung“, das erheblichen Interpretationsspielraum und Spannungspotenzial impliziert.
Die Auflösung dieser Spannung wird auf die Umsetzung in den Gebieten
verschoben.
76 In einer Darstellung des DIFU von 1999 wurde darüber hinaus die Einrichtung einer „Strategiekommission Soziale Stadt“ und eines „Kuratoriums Soziale Stadt“ erwähnt. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt (vgl.
DIFU 1999).
77 In der ersten Befragung wurde die Ausgangssituation in den Gebieten erfasst, in der zweiten Befragung ging es um „Fragen zur Handhabbarkeit
und zu Umsetzungsstrategien des Programms“ sowie um „Fragen zur Einschätzung von Wirkungen des Programms für den Stadtteil“ (Becker/
Böhme 2003: 53).
78 Die Veranstaltungen fanden in unterschiedlichen Formen – Impulskongresse, Tagungen, regionale Veranstaltungen teilweise fast monatlich statt.
An der bundesweiten Auftaktveranstaltung im Juli 1999 nahmen etwa 700
175
SOZIALE STADTPOLITIK
Die Dimension dieser „Programm-Koalition“ lässt sich schwer quantifizieren.79 Einige Annäherungen bietet die Bilanz der Programmbegleitung: Das vom DIFU eingerichtete und betreute Internet-Portal verzeichnete einen Anstieg von 7.040 Zugriffen im Januar 2000 auf 95.560
im April 2003 (ebd.: 41). Der Newsletter „Soziale Stadt info“ wurde von
1.300 Personen abonniert (Stand 2003), und die „Arbeitspapiere zum
Programm Soziale Stadt“, die in Auflagen zwischen 1.000 und 2.000
Stück veröffentlicht wurden, sind inzwischen großteils vergriffen (vgl.
ebd.: 38f). Die Veröffentlichungen und Veranstaltungen des DIFU geben in erster Linie Handlungsorientierungen für die Praxis, basierend auf
„Best Practice“-Beispielen und daraus abgeleiteteten modellhaften Vorschlägen für Fragen der Organisation, Instrumentierung und inhatlichen
Ausgestaltung der Programmumsetzung vor Ort.
Ein prägnantes Beispiel für die entstandene Koalition von Programmfreunden ist der „Preis Soziale Stadt“, der 2000, 2002 und 2004
ausgelobt wurde. Zu den Organisatoren des Preises zählen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
(GdW), der Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung
e.V. (VHW), der Deutsche Städtetag, der AWO Bundesverband e.V.
sowie einzelne Wohnungsbaugesellschaften. Initiator war der Geschäftsführer einer Bielefelder Wohnungsbaugesellschaft, der anlässlich eines
Jubiläums mit einem symbolischen Betrag eine Geste machen wollte
und bald organisatorische Unterstützung von dem Präsidenten des GdW
und dann auch der anderen Verbände bekam.80 Eine Besonderheit des
Preises ist, dass es kein Preisgeld zu gewinnen gibt, sondern alleinig die
symbolische Gratifikation Ansporn genug ist, im Jahr 2004 beispielsweise 207 Projektträger zur Teilnahme zu bewegen. Jeweils zehn Projekte werden mit Urkunden ausgezeichnet, Bewertungskriterien sind
„Ganzheitlichkeit und Kooperation“, „Beteiligung der Betroffenen“,
„Nachhaltigkeit“, „tragbare Kosten“, „Innovation“. Die Jury setzt sich
aus Vertretern der auslobenden Verbände, einzelnen Ministerien, Stadtverwaltungen, Stiftungen und Instituten zusammen. Zum Wettbewerb
gibt es eine feierliche Preisverleihung und eine ausführliche Beschreibungen der Beiträge in einer kostenlosen Broschüre.81
Personen teil, an einem Zwischenbilanz-Kongress im Mai 2002 etwa 1200
(vgl. Becker/Böhme 2003: 34).
79 Ich ziehe an dieser Stelle den Begriff der „Programm-Koalition“ dem der
„Diskurs-Koalition“ vor, da sich die Diskussionen in erster Linie um den
schon zum Programm institutionalisierten Diskurs ranken – vermittelt und
koordiniert über die Veranstaltungen und Veröffentlichungen des DIFU.
80 Die Informationen beziehen sich auf ein Gespräch mit einem Mitarbeiter
des GdW am 20.01.2005.
81 Die Auflage der Wettbewerbsdokumentation betrug 8.000.
176
DEUTSCHLAND
Neben der über das Programm finanzierten Programmbegleitung ist
im Zusammenhang mit dem Programm auch eine Vielzahl an weiteren
Veröffentlichungen entstanden, die auf eine sich verfestigende Diskurskoalition deuten (vgl. die Sammelbände von Holl 2002, Walther 2002a,
Walther/Mensch 2004, Greiffenhagen/Neller 2005, Hanesch/KrügerConrad 2004, die sich jeweils schon im Titel auf das Programm beziehen, darüber hinaus Alisch 2002, Krummacher et al. 2003, Grimm 2004,
sowie BBR 2003, 2005).82 Die Beiträge umspannen Programmevaluationen und Begleitforschung auf unterschiedlichen Ebenen, Rezepte und
Konzepte für Stadtteilmanagement (Alisch 2002, Grimm 2004, Grimm/
Hinte/Litges 2004), Gebietsstudien (die Beiträge in Walther/Mensch
2004 sowie kommunale Armuts- und Sozialberichte), Politikanalysen
(Schader-Stiftung 2001, Schridde 2001, verschiedene Beiträge in Greiffenhagen/Neller 2005) und internationale Vergleichsstudien (Schmals/
Kemper 2000, Sander 2002, Herrle/Walther 2005). Bald wurden auch
Forderungen nach einer Professionalisierung der Stadtteilmanager vor
Ort geäußert (Walther 2000, Schubert 2001) und entsprechende Aus-,
Fort- und Weiterbildungsangebote entwickelt.83
Sowohl die Texte des DIFU als auch die weiteren Veröffentlichungen fügen sich in die oben dargestellten Diskursstränge zur „sozialen
Stadt“ ein, die in den 1990er Jahren gelegt wurden. Auffällig ist dabei,
dass in der Auseinandersetzung mit dem Programm die umfassenderen
Konzipierungen einer „sozialen Stadt“ kaum weiterverfolgt wurden und
die „soziale Stadt“ nicht nur im Politikprozess, sondern auch im politikbezogenen Diskurs zum Begriff für eine quartiersbezogene Politik geworden ist. Die Etikettierung der Gemeinschaftsinitiative und des BundLänder-Programms als „Soziale Stadt“ bedeutete auch für den sozialwissenschaftlichen Diskurs eine – sprachlich unausweichliche – Kopplung
an die Frage der Weiterentwicklung der Städtebauförderung: Mit diesem
Label war und ist es kaum möglich, über eine soziale Stadtpolitik zu
sprechen ohne die Städtebauförderung in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen.84
82 Unter den Beiträgen dominieren Arbeiten, die im Zusammenhang mit Begleitforschung und Evaluierung der Programme auf Bundes-, Landes- oder
kommunaler Ebene entstanden sind.
83 Beispiele sind der Masterstudiengang Gemeinwesenökonomie/Stadtteilmanagement an der Evangelischen Fachhochschule für Sozialpädagogik
Hamburg oder der von der Fachhochschule München koordinierte europäische Studiengang Master für Gemeinwesenentwicklung, Quartiersmanagement und Lokale Ökonomie.
84 Beispielhaft die Sammelbände Walther 2002a, Walther/Mensch 2004,
Hanesch/Krüger-Conrad 2004, Greiffenhagen/Neller 2005.
177
SOZIALE STADTPOLITIK
In der Summe fügen sich die vielfältigen Aktivitäten und Veröffentlichungen zur sozialen Stadtpolitik zu einem politikstützenden Diskurs,
der neben dem Programm eine zweite – normativ-kognitive – Säule der
sozialen Stadtpolitik darstellt. Beide Standbeine bedingen sich gegenseitig. Das BMVBW hat mit der Finanzierung der Programmbegleitung einen wesentlichen Beitrag zu Aufbau und Pflege des Akteursnetzwerks
und vor allem mit den Veröffentlichungen und Schwerpunktsetzungen
des DIFU (etwa bei der Auswahl von Tagungsthemen und Teilnehmern)
zur Dikursstrukturierung beigetragen. Die Gewinnung von Erfahrung
und Expertise in diesen Netzwerken war nötig, um das Know How für
die Umsetzung der Politik zu entwickeln. Diese Strategie der normativkognitiven Legitimierung von Politik möchte ich als Diskurspolitik bezeichnen, getragen von einer breiten Koalition aus Wissenschaft,
Verwaltung und Politik (vgl. Tab. 5).
Tabelle 5: Zwei Säulen der sozialen Stadtpolitik in Deutschland
Förderpolitik (Regulierung)
Diskurspolitik
(Orientierung)
Träger
Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“
Diskurskoalition „Soziale
Stadt“
Grundlage
Art. 104a GG, § 171e BauGB
Programmnetzwerk, Fachtagungen, Publikationen, Ausbildungsgänge, Preis „Soziale
Stadt“
Mittel
Fördermittel
Informationen und Definitionen, Austausch und Know
How-Transfer, Anerkennung,
Lob
Es ist auffällig, dass ein vom finanziellen Volumen her äußerst gering
ausgestattes Programm wie die „soziale Stadt“ eine derart hohe Aufmerksamkeit erfährt und ein Begriff eine solchermaßen rasante Karriere
erlebt.85
85 In den ersten beiden Jahren lagen die Finanzhilfen des Bundes bei 100
Mio DM, was einem Siebtel der Gesamtaufwendungen des Bundes für die
Städtebauförderung entspricht, 2001 wurden die Mittel auf 150 Mio € erhöht. In den folgenden Jahren bewegte sich die Ausstattung etwa auf diesem Niveau (vgl. Eltges/Walter 2001: IV).
178
DEUTSCHLAND
Die Verankerung in den Diskursen, das Selbstverständlich-Werden der
Politik ist neben der nunmehr gesetzlichen Verankerung eine wichtige
kognitiv-normative Säule ihrer Legitimation geworden.86 So stellt auch
die 2004 durchgeführte Zwischenevaluierung fest, dass „das Programm
‚Soziale Stadt‘ erhebliche Legitimation aus der ideellen Wirkung, die
von ihm ausgeht“, bezieht (Aehnelt 2005: 73):
„Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt hat ohne Zweifel hohe Aufmerksamkeit und Akzeptanz in der Fachöffentlichkeit und in der Politik gefunden
[...] Offenbar erfüllt der Ansatz dieser politischen Initiative durchaus die Erwartung, nicht mit dem ‚großen Geld‘ Mitwirkung erzeugen zu wollen (bzw.
zu können), sondern eher mit persuasiven Strategien Verständnis für bestimmte Problemlagen und Interesse an neuen Politikformen zu verbreiten [...] Die
Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt kann damit, was die Etablierung eines wichtigen Themas auf der politischen Agenda und die Wahrnehmung der Probleme benachteiligter Stadtteile anbelangt, bislang als Positivbeispiel für den heute zumeist gescholtenen kooperativen Föderalismus gelten“ (IfS 2004: 202f).
Es gibt allerdings einige Anzeichen dafür, dass die bisherige Art der
„Werbung“ für die Programmphilosophie inzwischen an ihre Grenzen
stößt. Auf Bundesebene ist es dem BMVBW bisher kaum gelungen,
weitere relevante Ressorts von dem Gebietsansatz zu überzeugen. In
gesellschaftspolitischen Diskursen, etwa im Zusammenhang mit dem
Umbau des Sozialstaates unter den Stichworten Agenda 2010 und Hartz
IV, spielt die Quartiersebene so gut wie keine Rolle. Und in der Umsetzung auf Länderebene sind Abstimmungsgespräche teilweise „versiegt
oder gar nicht erst zustande gekommen“ (Aehnelt 2005: 65f). In einzelnen Programmgebieten ist eine anfängliche „Aufbruchstimmung“ inzwischen einer „Ernüchterung angesichts der geringen Durchschlagskraft
des Programms hinsichtlich sozialer und wirtschaftlicher Probleme“ gewichen (ebd.: 73). Diese Tendenzen, das „Versiegen“ der Mobilisierungskraft innerhalb des Feldes und die „Diffusionshürden“ an den
Grenzen zu für die Zielerreichung der Politik bedeutenden Bereichen,
sind Anzeichen für ein akutes „Lock-in“ Problem der sozialen Stadtpolitik in der bislang gewählten Form (vgl. Walther/Güntner 2005). Im
Politikprozess äußert sich dies in der Einschätzung der Akteure in den
Netzwerken der Regelungsstruktur über die bisherige Wirkung der Politik sowie insbesondere in den Konsequenzen, die sie daraus ziehen –
86 Diese diskurspolitische Strategie der Programmakteure erinnert an das
Vorgehen der Europäischen Kommission im Falle der europäischen Städtepolitik (s.o.).
179
SOZIALE STADTPOLITIK
wenn etwa der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen fordert, das Programm solle trotz der bisherigen Implementationsdefizite „als wichtiges eigenständiges Investitionsprogramm, welches
fortgeführt werden sollte, befürwortet werden“ (Deutscher Bundestag
2005b). Diesen bislang letzten Schritt im Politikprozess – die Zwischenevaluierung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Frühjahr 2005 –
stelle ich nun vor, bevor dann abschließend der bisherige Prozess der Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene zusammenfassend eingeschätzt wird.
Verstetigung als „lernendes Programm“
Nach drei Jahren Laufzeit wurde auf Grundlage der Programmbegleitung des DIFU vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine
Zwischenevaluierung in Auftrag gegeben, in der die Umsetzung auf
Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene betrachtet und bewertet werden sollte. Die Zwischenevaluierung wurde vom Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH (IfS) als „Strategie-, Prozess- und Ergebnisanalyse“ durchgeführt und von einer Experten-/Steuerungsgruppe
begleitet (vgl. Becker 2003b: 223).87 Wenngleich die Ergebnisse im Detail hier nicht von zentraler Bedeutung sind, möchte ich einige Aspekte
der Analyse vorstellen, um einen Eindruck über Wirkungsgrad und
Reichweite der Politik zu vermitteln. Dabei greife ich zwei Punkte heraus, die mit Blick auf das institutionelle Design der Politik und für die
Einschätzung ihrer Entwicklung als Pfadabhängigkeit, -erweiterung oder
Pfadkreation bedeutend sind:
• Werden die im Politikprozess dominanten Problemdeutungen („Krise der sozialen Stadt“, „überforderte Nachbarschaften“) mit dem
Programm entschärft?
• Wird das Programm seinem Anspruch als „Leitprogramm“ gerecht,
indem es Kooperationen anstößt und weitere Ressourcen mobilisiert?
Beide Fragen wurden angesichts des komplexen Programmgefüges nicht
präzise beantwortet. Die Zwischenevaluierung kam jeweils zu einer ambivalenten Einschätzung. Zu den Wirkungen des Programms auf Gebietsebene äußerten sich die Evaluatoren zurückhaltend, da der „frühe
87 Die Experten-/Steuerungsgruppe für die Zwischenevaluierung wurde 2002
einberufen, die Zwischenevaluierung wurde 2003-2004 durchgeführt und
im Herbst 2004 vorgestellt. Sie wurde begleitet von zwei „Fachpolitischen
Dialogen“ (vgl. Haack 2005: 58).
180
DEUTSCHLAND
Umsetzungsstand“ und – trotz der umfangreichen Programmbegleitung
– auch ein „Mangel an validen Daten über die Entwicklung in den Gebieten“ eine präzise Bewertung nicht zuliessen. Dennoch treffen sie vier
Aussagen über den bisherigen Wirkungsgrad:
•
•
•
•
„Die wirtschaftliche Lage in den Programmen und die Chancen der Bewohner auf dem Arbeitsmarkt sind durch das Programm Soziale Stadt in
der Regel kaum zu beeinflussen.“
„Durchaus kann das Programm Soziale Stadt dagegen die bauliche und
städtebauliche Situation in den Quartieren positiv beeinflussen.“
„Die allgemeine Stimmungslage im Gebiet kann durch das Programm
Soziale Stadt ebenfalls positiv beeinflusst werden.“
„Das Programm Soziale Stadt scheint auch Aspekte wie die Qualität des
Zusammenlebens im Gebiet und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen
Raum positiv beeinflussen zu können“ (vgl. IfS 2004: 221f).
Bezieht man diese Beobachtungen auf die politikbegründende KontextTheorie, ergibt sich ein durchaus positives Zeugnis. Nimmt man hingegen typische Indikatoren der Gebietsauswahl (Armut, Anteil an Migranten) zum Ausgangspunkt, so scheint das Programm weitgehend wirkungslos.
Um den Wirkungsgrad der Politik „für das Abbremsen der ‚Abwärtsentwicklung‘“ zukünftig zu erhöhen, stellte die Zwischenevaluierung drei Themenbereiche heraus, die zu stärken seien: „Bildung“, „Integration von Migranten“ und „lokale Ökonomie (ebd.: 223). Während
diese drei Themen als zentrale Handlungsfelder der Quartiersentwicklung angesehen wurden, wie auch die Umfragen des DIFU zeigten
(Böhme et al. 2003), waren hier jeweils die strukturellen Voraussetzungen für eine bessere Nutzung und Koordination der Förderinstrumente
noch nicht geschaffen: „Verlässliche Kooperationsbeziehungen zwischen den Schulämtern und der Kommunalpolitik“ galt etwa als „ein
Desiderat, das bisher wohl nirgends verwirklicht wurde“. Ebenso fehlten
den Quartiersmanagern „die Instrumente und die Mittel dafür, eine wirksame Integrationsarbeit zu organisieren“ (IfS 2004: 224f). In Fragen der
Integration von Minderheiten sahen die Evaluatoren zudem noch gravierende konzeptuelle Unsicherheiten in den bisherigen Ansätzen:
„So ist auch die Haltung gegenüber der Bildung von ‚Ausländervierteln‘ vollkommen unklar […]. Ob eher ein kooperativer Umgang mit ethnisch segregierten Gebieten oder eher die Auflösung dieser Segregation angestrebt werden soll, wäre aber eine grundlegende Weichenstellung für die Stadtpolitik als
Ganze“ (ebd.: 225).
181
SOZIALE STADTPOLITIK
Als unklar galt auch das Handlungsfeld der „lokalen Ökonomie“, wo
sich ein breites Spektrum an Maßnahmen zwischen Standortentwicklung
und Beschäftigungsmaßnahmen zeigte, die Quartiersmanager aber beim
Versuch, die lokale Arbeitslosigkeit zu reduzieren, in eine „Instrumentenfalle“, eine „unüberwindbare Distanz zwischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungszielen“, liefen (ebd.: 226). Bei diesem Handlungsfeld sahen die Gutachter auch im Unterschied zum Thema Bildung ein
Manko in dem Gebietsbezug der Politik, weil Beschäftigungsprobleme
kaum im Quartier gelöst werden könnten (ebd.: 226f).
Mit den Wirkungsgrenzen war zugleich ein Kernproblem der sozialen Stadtpolitik angesprochen, die Frage der Mittelbündelung – die
„Achillesferse“ des Programms (Becker/Löhr 2003: 229, IfS 2004: 212).
Die Zwischenevaluierung untersuchte Mittelbündelung und Anstoßwirkung auf allen Handlungsebenen und traf auch hier recht nüchterne Einschätzungen. Auf Bundesebene sei in den ersten Jahren zwar eine Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zustande gekommen, mit den anderen Ressorts sei die Zusammenarbeit allerdings „über bescheidene Ansätze nicht hinausgekommen“ (Aehnelt 2005: 65, basierend auf IfS 2004: 210). Auf Länderebene
wurde „ein differenziertes Bild“ gezeichnet. In einigen Ländern, die
schon vor der Verabschiedung ähnliche Länderprogramme aufgelegt
hatten, sei die „Bereitschaft, das Programm entsprechend seiner ‚Philosophie‘ umzusetzen“, gegeben, in anderen war diese von Anfang an begrenzt oder sei zwischenzeitlich „der anfängliche innovative Schwung
nicht zuletzt aufgrund der schwindenden finanziellen Spielräume der relevanten Ressorts abhanden gekommen“ (Aehnelt 2005: 66, siehe auch
IfS 2004: 211). Auf kommunaler Ebene stünden der Mittebündelung
kaum kompatible sektorale Fördertöpfe entgegen.88 Allerdings wurde
auch beobachtet, dass trotz des hohen bürokratischen Aufwandes in fast
allen Programmgebieten Mittel gebündelt eingesetzt wurden (IfS 2004:
212).
Bei aller Kritik im Detail sahen die Gutachter in dem Programm einen wichtigen Schritt in einem langfristigen Prozess. Ihr positives Gesamtfazit lautete:
„Das Programm ‚Soziale Stadt‘ ist ein geeignetes Instrument, um die Verfestigung von sozialräumlichen Ausgrenzungen in den Städten zu bekämpfen, um
benachteiligte Quartiere zu stabilisieren, um das Zusammenleben verschiedener ethnischer Gruppen in einem Quartier sozial verträglich zu organisieren
88 Vergleichsweise günstig sind die Möglichkeiten der Mittelbündelung mit
Programmen der Europäischen Strukturfonds (IfS 2004: 213), wie beispielsweise in Berlin praktiziert, siehe Kap. 5 und 6.
182
DEUTSCHLAND
und die Potenziale kultureller Vielfalt zu ermöglichen, um die negativen Kontexteffekte auf die Lebenschancen von Bewohnerinnen und Bewohnern zu
verringern oder zu neutralisieren“ (ebd.: 236f).
Die Zwischenevaluierung schloss mit zwei Empfehlungskatalogen an
Bund und Länder sowie an die Kommunen. Hervorheben möchte ich die
ersten drei Empfehlungen, die sich an die weitere Politikgestaltung auf
Bundesebene richten. Sie zeigen, dass die bisherigen Leistungen durchaus gewürdigt wurden, das Programm aber in der bestehenden Form seine Wirkungsgrenzen erreicht hat:
•
•
•
„Das Programm ‚Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt‘ ist ein geeignetes Instrument, um den Folgen der wachsenden
Segregationstendenzen in vielen Quartieren entgegenzuwirken. Mit dem
Programm werden die komplexen Probleme stärker ins Blickfeld der Akteure gerückt und es bietet eine gute Grundlage für gemeinsame Anstrengungen zu ihrer Lösung. Es soll daher als eigenständiger Teil der Städtebauförderung mit eigenem Budget fortgeführt werden.“
„Trotz des Programms Soziale Stadt sind die Kommunen mit einer durch
Bund und Länder stark sektoral zersplitterten Förderlandschaft konfrontiert. Es ist daher erforderlich, dass Bund und Länder die Voraussetzungen
für die Förderung der Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf weiter verbessern. Einen wesentlichen Beitrag hierzu könnte die Weiterentwicklung des Programms zu einem integrierten Stadtentwicklungsprogramm leisten, das in den Handlungsfeldern wie in den förderfähigen Projektarten breiter angelegt ist als die derzeitige Soziale Stadt (‚deutsches
URBAN‘). Bund und Länder sollten daher eine solche Weichenstellung
prüfen.“
„Unabhängig hiervon sollte die Bundesregierung eine neue Initiative zur
Koordination und Kooperation der Ressorts für eine Stadtteilpolitik unternehmen, die der drohenden Segregation und Polarisierung wirksam entgegentreten kann. Insbesondere die wichtigen Bereiche Bildung, Jugend und
Soziales, Inneres und Wirtschaft/Arbeit sollten dafür gewonnen werden,
parallele Programme aufzulegen – dem Beispiel von E&C folgend. Auch
auf Länderebene sollten die Koordinierungsanstrengungen zwischen den
Ressorts wieder verstärkt werden. Für nicht-investive Maßnahmen sollten
die Länder parallele Länderprogramme auflegen“ (ebd.: 237f).
Auch aus diesen Empfehlungen spricht die ambivalente Einschätzung:
Das Programm ist zur Verfolgung seiner Ziele „geeignet“, aber nicht
ausreichend. Die Regierung wurde aufgefordert, das Programm weiterzuführen und zu ergänzen, langfristige Perspektive ist ein „integriertes
183
SOZIALE STADTPOLITIK
Stadtentwicklungsprogramm“, kurz- und mittelfristig neue Kooperationsanstrengungen zwischen Ressorts (horizontal) und Regierungsebenen
(vertikal). Es ist Aufgabe der Bundesregierung – und daran wird ihre
Handlungsfähigkeit zu messen sein – diesen Prozess zu organisieren.
Die zentrale Frage an den Politikprozess ist dabei, wie die Regierung
diese Empfehlung aufnimmt, interpretiert, und welche Schritte sie daraus ableitet. Und insbesondere: welche Teile bzw. Ressorts der Bundesregierung sich mit dieser Aufgabe befassen.
Die Zwischenevaluierung war an den politischen Prozess über eine
Experten-/Steuerungsgruppe gekoppelt. Die Experten-/Steuerungsgruppe war 2002 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzt worden und begleitete die Zwischenevaluierung vor allem methodisch. Sie setzte sich aus Vertretern der beteiligten Fachressorts auf Bundes- und Landesebene, des Deutschen Städtetags, des
DIFU und weiteren Experten aus Praxis und Wissenschaft zusammen.89
In ihrer Stellungnahme zu den Ergebnissen unterstützte die Gruppe
die Empfehlungen der Gutachter einhellig und formulierte anschließend
acht „Feststellungen“:
•
•
•
•
•
•
•
•
„Das Programm weist in die richtige Richtung. Es muß konsequent fortgeführt und weiterentwickelt werden.“
„Die ‚vertikale‘ Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen
sollte durch eine klarere Aufgabenteilung verbessert werden.“
„Die ‚horizontale‘ Ressortkoordination und –kooperation ist zu vertiefen.“
„Die Kohärenz zwischen Zielen und Mitteln des Programms sollte erhöht
werden.“
„Bestehende Handlungskonzepte sollten gezielt fortentwickelt, eine qualifizierte Gebietsauswahl sollte gesichert werden.“
„Partnerschaftliche Ansätze und Zusammenarbeit müssen gestärkt werden.“
„Das Programm ist als lernendes System auszubauen.“
„Zeichen der Verstetigung sollten gesetzt werden“ (vgl. Experten-/Steuerungsgruppe 2005).
Wie die Folgerungen des IfS, lassen sich auch diese Empfehlungen als
Doppelstrategie deuten: Weiterentwicklung des Programms („lernendes
System“) und Verbesserung der horizontalen und vertikalen Koopera89 Zu den beteiligten Wissenschaftlern zählten Uwe-Jens Walther, Professor
für Stadt- und Regionalsoziologie an der Technischen Universität Berlin,
und Jürgen Friedrichs, Professor für Soziologie an der Universität zu Köln
sowie Helmut Kromrey, Prof. em. für empirische Sozialforschung an der
Freien Universität Berlin.
184
DEUTSCHLAND
tion. In der Lesart der Experten-/Steuerungsgruppe galten die Punkte 28, und insbesondere die Verbesserung der vertikalen und horizontalen
Politikkoordination als leitende Prinzipien – das entspricht dem Punkt 3
der Empfehlungen der Zwischenevaluation. Die dort unter Punkt 2 erwähnte Figur eines „integrierten Stadtentwicklungsprogramms“ wurde
nicht aufgegriffen, stattdessen wurde in dem Papier die zentrale Bedeutung des Leitfadens der ARGEBAU betont und gestärkt (Punkt 4) – und
damit einer eher normativ-kognitiven Orientierung gegenüber einem regulativen Instrument der Vorzug gegeben. Unter Punkt 4 der Empfehlungen hieß es entsprechend:
„Die Stärke des Leitfadens liegt darin, den Experimentiercharakter und den
Ansatz des Programms als lernendes System zu unterstützen“ (ebd.: 196).
Die Zwischenevaluierung und die Stellungnahme der Experten-/
Steuerungsgruppe wurde von der Fraktion der SPD und der Fraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN aufgegriffen, die im Januar 2005 im Bundestag einen Antrag „Das Programm ‚Soziale Stadt‘ weiterentwickeln und
ausweiten“ stellten (Deutscher Bundestag 2005a). Der Antrag betonte
die gesamtpolitische Aufgabe des Programms und plädiert für eine Weiterführung sowie verstärkte Anstrengungen zur ressortübergreifenden
Kooperation und Mittelbündelung. Im Einzelnen umfasste der Antrag
folgende Forderungen:
• Fortführung des Programms Soziale Stadt „als wichtiges eigenständiges Investitionsprogramm“,
• Aufnahme der Aufgabe „Integration von Migrantinnen und Migranten“ in der Verwaltungsvereinbarung als Schwerpunkt bei den Maßnahmen der „Sozialen Stadt“,
• Verstärkung der Kooperation der relevanten Ressorts auf Ebene von
Bund, Ländern und Kommunen,
• im Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ soll
„ein Schwerpunkt in den Programmgebieten gesetzt werden“,
• Schaffung von „Möglichkeiten für gezielte Maßnahmen der
Beschäftigung und Qualifizierung in den ‚Soziale Stadt‘-Gebieten“
bei arbeitsmarktpolitischen Programmen,
• „bei der Bundesagentur für Arbeit soll darauf hingewirkt werden,
dass diese Gebiete beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente
ein besonderes Augenmerk bekommen“,
• Fortsetzung der bislang im Rahmen des Europäischen Sozialfonds
(ESF) finanzierten „lokalen Mikroprojekte“,
• Verbesserung der „vertikalen“ Kooperation,
185
SOZIALE STADTPOLITIK
•
•
•
•
•
•
•
Aufforderung der Länder zu „neuen Anstrengungen bei der Ressortkooperation“,
Weiterentwicklung von „Kooperationen mit privaten und nichtstaatlichen Einrichtungen“ auf kommunaler Ebene und „Bildung strategischer Partnerschaften“ unter „Mitwirkung der Träger der kommunalen Wirtschaftsförderung“,
Prüfung von „Anreizen für Kommunen zur zusätzlichen Akquise
von Fördermitteln aus anderen Ressorts“,
Ausbau des Erfahrungsaustauschs durch die Arbeit der „Bundestransferstelle“,
Überführung der Evaluation in ein „kontinuierliches Monitoring“,
„Erarbeitung von Kriterien für eine begründete Auswahl der Programmgebiete, eine Präzisierung der Problembeschreibung und der
Zielbestimmung sowie von Indikatoren für das Monitoring durch Erfassung sozioökonomischer Kontextdaten im Gebiet“ gemeinsam
mit den Ländern,
regelmäßige Vorlage (alle vier Jahre) eines Berichts über die Stadtentwicklung in Deutschland (vgl. Deutscher Bundestag 2005b).
Der Antrag wurde im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen diskutiert, unter anderem im Rahmen einer öffentlichen Anhörung
am 13.4.2005. Bei dieser Anhörung wurden acht Experten angehört, unter anderem Hartmut Häußermann, der als einer der Gutachter die Ergebnisse der Zwischenevaluierung vorstellte. In seinen Ausführungen
stellte er zunächst fest, dass das Programm sehr erfolgreich angelaufen
sei. Er hob allerdings auch hervor, dass die bisherigen Ansätze der Ressortkooperation nicht ausreichten und unterstrich: „Stadtentwicklung für
ein fachpolitisches Thema zu halten, ist aber ein grobes Missverständnis“ (Häußermann 2005b: 3).90 Mit Blick auf eine mögliche Verstetigung des Programms führte er zurückhaltend aus:
„Ob das Programm Soziale Stadt […] das geeignete Leitprogramm ist, um
Ressourcen aus unterschiedlichen Bereichen zu bündeln, ist eher skeptisch
einzuschätzen. Allerdings liegt es in den Händen von Bund- und Landesregierungen, dem Programm das Gewicht zu geben, das es eigentlich haben
müsste“ (ebd.: 4).
90 Deutlich wurden die bestehenden Schwierigkeiten der Bemühungen um
ressortübergreifende Kooperation bei der Anhörung auch dadurch, dass
die Bundesagentur für Arbeit trotz Einladung per Fax mitteilte, eine Teilnahme halte sie „für nicht erforderlich“, denn das Prinzip der Einzelfallprüfung nach §7 SGB II und § 3 SGB II schließe „eine Projektförderung
wie das Programm ‚Soziale Stadt‘ grundsätzlich aus“ (Bundesagentur für
Arbeit 2005, o.S.).
186
DEUTSCHLAND
In Folge der öffentlichen Anhörung brachten die Fraktionen von CDU/
CSU und FDP einen Entschließungsantrag ein, der auf eine stärkere
Ausrichtung des Programms auf den Bereich der lokalen Ökonomie abstellt (DS 15(14)1670). Diese Fokussierung wurde von den Fraktionen
der SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN wiederum als zu einseitig kritisiert. Der Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP
wurde in der abschließenden Beratung abgelehnt und der Antrag der
Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP am 15.6.2005 angenommen. Auch die mitberatenden Ausschüsse nahmen den Antrag an (vgl. Deutscher Bundestag 2005b).
Das Programm fand, wie diese Einschätzungen zeigen, breite Unterstützung und wird fortgeführt. Mit anderen Worten: Der angelegte Pfad
wird weiter beschritten. In der Betonung von „verstärkten Anstrengungen zu ressortübergreifender Kooperation und Mittelbündelung“ klingt
dabei die Möglichkeit einer Pfaderweiterung an, die jedoch nicht weiter
spezifiziert wird. Ein zentraler Aspekt bei dieser Form der Fortführung
und Weiterentwicklung liegt in dem „lernenden“ Element der Politik.
Das Programm soll dauerhaft unter Beobachtung gestellt werden und
„im Lichte der bisherigen Erfahrungen immer wieder überprüft werden“
(Deutscher Bundestag 2004: 88). Dieser Schritt steht im Zusammenhang
mit Forderungen der Experten-/Steuerungskommission:
„Die Soziale Stadt ist kein ‚fertiges‘ Programm, sondern ein neuer Politikansatz. Er muss in ständiger Weiterentwicklung begriffen sein, wenn er angemessene Antworten auf die Probleme finden soll. Dieser Charakter des Programms als lernendes System muss noch bewusster genutzt und institutionell
gesichert werden“ (Experten-/Steuerungsgruppe 2005: 197).
Als Bausteine eines „lernenden, selbstkorrigierenden Systems“ empfahl
die Gruppe die „Verbesserung der Informationsgrundlagen […] durch
die Bereitstellung von Fördermitteln und Beratung“, eine „Einbindung
von wissenschaftlicher Expertise“ in Form einer „umfassenden kleinräumigen Stadtbeobachtung“, sowie „Ausbau und Verknüpfung von
Transferstellen und Begleitsystemen in Bund und Ländern“ (ebd.: 197).
Dieses Programmverständnis steht in der Tradition der Städtebauförderung, die der wissenschaftlichen Politikberatung schon lange einen hohen Stellenwert beigemessen hat und führt diese mit neuen Instrumenten
weiter.91 Es wurde als Prinzip auch für weitere Abschnitte der Städte91 Sowohl in der Experten-/Steuerungsgruppe wie auch im Evaluationsteam
waren Wissenschaftler vertreten, die seit Jahrzehnten maßgeblich an der
Politikberatung – insbesondere im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus – beteiligt waren.
187
SOZIALE STADTPOLITIK
bauförderung, insbesondere für das Programm Stadtumbau Ost, übernommen. Ein erster Schritt zur Verstetigung des „lernenden“ Politikansatzes wurde nach Auslaufen der dreijährigen Programmbegleitung mit
der Einrichtung einer Bundestransferstelle im Dezember 2003 gemacht.
Mit der Installierung von Bundestransferstellen unterstützte das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Informations- und Erfahrungsaustausch von an der Umsetzung der Programme
beteiligten und interessierten Akteuren (vgl. Deutscher Bundestag 2004:
87). Mit der Betreuung der Transferstelle wurde das DIFU beauftragt,
das zentrale Element für den Austausch ist das schon während der Programmbegleitung aufgebaute Internetportal www.sozialestadt.de.
P o l i c y- M a k i n g u n d I n s t i t u t i o n a l i s i e r u n g
der sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene
Nachdem nun der Weg zum Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ als Leitprogramm der
sozialen Stadtpolitik auf Bundesebene rekonstruiert ist, möchte ich abschließend das Zusammenspiel der drei Analysebereiche Policy-Netzwerke, Policy-Institutionen und Policy-Diskurse in diesem Politikprozess diskutieren.
Der Titel der zum Programm gewordenen Politik bietet sich als Einstieg in diese Betrachtung an. Die zwei Bestandteile „Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf“ sowie „die soziale Stadt“ resultieren
aus einem Policy-Diskurs, in dem eine spezifische Problemdeutung mit
einem Lösungsangebot gekoppelt wurde. Der Politikansatz besteht in einer auf integrierten Handlungskonzepten aufbauenden und in Form eines
Quartiersmanagement umzusetzenden Strategie der Stadtteilentwicklung, wie sie einige Bundesländer, insbesondere Nordrhein-Westfalen
und Hamburg – und immer wieder findet sich auch der Hinweis auf Erfahrungen im europäischen Ausland – Anfang der 1990er Jahre formulierten. Das Land NRW ist hier besonders hervorzuheben, weil es mit
dem Begriff der „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ Stichwortgeber war und mit seinen Ansätzen der Ressortkooperation auf
Landesebene demonstriert hat, dass das Überwinden von Ressortegoismen möglich sein kann. Auch die Problemdeutung ist aus diesem Teil
des Titels zu entnehmen – der Blick richtet sich auf Stadtteile, der „besondere Entwicklungsbedarf“ verweist auf ihr Abweichen von einem
Durchschnitt und begründet damit einen politischen Handlungsbedarf.
Er richtet sich nicht auf Individuen, auf die von Armut betroffenen Menschen, wie es in der Sozial- und Beschäftigungspolitik der Fall ist.
188
DEUTSCHLAND
Diese Problemdeutung ist auch Teil eines Diskurses über „die soziale Stadt“, der seit Anfang der 1990er Jahre in verschiedenen sozialwissenschaftlichen Disziplinen geführt wurde. Ich habe zwei zentrale
Diskursstränge identifiziert: die soziale Entwicklung der Städte (Stichwörter „Ausgrenzung“, „Segregation“, „überforderte Nachbarschaften“)
und die Debatte über den „kommunalen Sozialstaat“ (Stichwörter „integrierte Politikansätze“, „intermediäre Organisationen“, „lokale Partnerschaften“). In beiden Teildiskursen setzten sich bestimmte Diskursformationen durch, die in der Politikgestaltung aufgegriffen wurden. Der
Segregationsdiskurs lieferte die Kontexttheorie („Quartierseffekte“) und
Policy-Vokabeln bzw. Story-Lines wie die „Abwärtsspirale“ oder die
„überforderten Nachbarschaften“ – die Aufmerksamkeit richtet sich also
nicht auf individuelle Armutserfahrungen sondern auf ein Gebiet. Mit
diesem Blickwinkel ist in der Frage der politischen Reaktion das Handlungsrepertoire der Stadterneuerung eher angesprochen als etwa das der
Armenfürsorge. Die Wohlfahrtspluralismusdebatte befasste sich hingegen in erster Linie mit sozial- und beschäftigungspolitischen Fragen und
brachte den „aktivierenden Staat“ und „lokale Partnerschaften“ hervor –
einen integrierten, auf Kooperation und Eigeninitiative setzenden Steuerungsansatz und damit die Ablehnung sowohl rein marktbasierter als
auch rein staatlicher Lösungsangebote.
Im Politikprozess wurden diese beiden Diskursstränge zu einem politischen Konzept gekoppelt. Das Arrangement, das zur Umsetzung gefunden wurde, erklärt sich in erster Linie aus dem Politikfeld, in dem das
Policy-Making stattfand: der Stadterneuerung. Im Politikfeld Stadterneuerung hatte sich über Jahrzehnte hinweg ein spezifisches institutionelles Arrangement herausgebildet, das für den Politikprozess prägend
sein sollte. Dazu zählen:
• Der rechtliche Rahmen des Art. 170 a GG, der die Interventionen
des Bundes auf investive Maßnahmen beschränkt,
• der kooperative Förderalismus mit der ARGEBAU als zentralem
Abstimmungsgremium und der Verwaltungsvereinbarung als vertikalem Steuerungsinstrument,
• der Gebietsbezug der Programme (im Unterschied zum typischen
Individuenbezug der Sozialpolitik),
• die Praktiken der Politikformulierung über Policy-Experimente (im
Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus) und wissenschaftliche Politikberatung.
Die Fachdiskussion über die „soziale Stadt“ wurde Mitte der 1990er
Jahre von den Städtebauministerien aufgegriffen und im Rahmen der
Weiterentwicklung der Städtebauförderung (die zu dem Zeitpunkt an
189
SOZIALE STADTPOLITIK
Bedeutung zu verlieren schien) diskutiert. Dabei wurde – eine wohl
unbeabsichtige aber weitreichende Nebenfolge in der Institutionalisierung der Politik – die Thematisierung der „sozialen Stadt“ an Politikfeldnetzwerke der Stadterneuerung und deren Handlungsorientierungen
gebunden. Nachdem frühe Beiträge, wie die Vorschläge der Kommission „Zukunft Stadt 2000“, für eine Ausweitung des sozialpolitischen Instrumentariums plädierten, wurde mit dem Gebietsbezug und der Diskussion in der ARGEBAU der sozial- und beschäftigungspolitische Aspekt
des Diskurses zwar nicht fallengelassen, aber in den Kontext der Städtebauförderung gestellt – das Instrumentarium der Sozial- und Wirtschaftsministerien oder der damaligen Bundesanstalt für Arbeit standen
dort nicht zur Debatte. Zugleich setzte sich die Diskursformation „Soziale Stadt“ in sozial- und wirtschaftspolitischen Diskursen und in den
Policy-Netzen dieser Politikfelder nicht durch. Das Gutachten zur Vorbereitung eines ExWoSt-Forschungsfeldes „Stadtteile mit besonderer
Entwicklungspriorität“ hatte auch nicht in erster Linie die umfassende
Suche nach erfolgversprechenden Ansätzen zur Bekämpfung von kleinräumiger Armutskonzentration zum Gegenstand, sondern thematisierte
die Anstoßwirkung der Städtebauförderung. Mit der Thematisierung in
der ARGEBAU, so meine Interpretation, war im Policy-Diskurs eine
Doppelperspektive angelegt: die Suche nach einer Politik für benachteiligte Stadtteile und die Erweiterung der Städtebauförderung bzw. die
„Erneuerung der Stadterneuerung“ (in Anlehnung an Franke/Löhr/Sanders 2000). Damit erscheint im Rückblick der weitere Pfad weitgehend
vorgezeichnet: die Erweiterung der Problemkulisse (und damit auch der
Gebietskulisse) der Städtebauförderung um „soziale Missstände“ (§ 164
BauGB in der Fassung von 1998, schließlich 2004 in § 171e BauGB).
Als Pfaderweiterung interpretiere ich auch den „Appellcharakter“ des
Programms sowie die Einführung neuer Instrumente – Integrierte Handlungskonzepte und Quartiersmanagement – die der doppelten Zielstellung des Programms (materielle Ziele und Governance-Ziele) Rechnung tragen und schließlich die von der Experten-/Steuerungsgruppe bestätigte Zentralstellung des ARGEBAU-Leitfadens. Aus dieser Kopplung der Problemdeutung an die Städtebauförderung entstanden die von
Walther beschriebenen rechtlichen („indirekte vs. direkte Steuerung“)
und politischen Ambivalenzen („zwischen hoheitlich-hierarchischer und
kooperativ-egalitärer Steuerung“) (vgl. Walther 2002b: 36, siehe auch
Walther 2005). Dieses spezifische Verhältnis zur Tradition der Stadterneuerung stellt auch die Zwischenevaluierung heraus:
„Das Programm Soziale Stadt stellt zwar [...] keinen vollkommen neuen Ansatz in der bundesdeutschen Städtebauförderung dar, als einerseits während
190
DEUTSCHLAND
der ersten 40 Jahre Stadterneuerung ein stetiger, wenn auch zunächst nur langsamer Bedeutungszuwachs die investiven Maßnahmen ergänzender Strategien
in der Stadterneuerung zu verzeichnen war. Andererseits hatten sich der Stadtteilbezug und wesentliche Instrumente wie die Einbeziehung externer Akteure,
Mittelbündelung und Bürgerbeteiligung bereits während der 70er- und 80erJahre in der Praxis herausgebildet. Jedoch ist insofern von einem Paradigmenwechsel zu sprechen, als mit dem neuen Programm die Verbesserung der
Situation in den Quartieren in allen ihren Dimensionen gleichzeitig zum
Gegenstand von Stadtpolitik werden soll“ (IfS 2004: 21).
Aus dem Verhältnis zwischen regulativem Rahmen – der „städtebaulichen ‚Handschrift‘ des Programms“ (ebd.: 25) – und den darüber hinaus weisenden Zielen der Politik erwachsen Spannungen, die zu bewältigen wiederum zur expliziten Handlungsorientierung, zur „Philosophie“
(ebd.: 1) des Programms geworden ist. Mit anderen Worten: Die „soziale Stadt“ ist eine Policy-Institution von begrenzter Reichweite, die zur
Errreichung ihrer Ziele auf die Mitwirkung von Akteuren angewiesen
ist, die bislang jedoch nicht erreicht worden sind. So spricht die Zwischenevaluierung von „Governance-Zielen“ der Politik und meint damit
die „Überwindung von drei Grenzen“: „die Grenzen zwischen den Fachressorts und Dezernaten, die Grenzen zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Akteuren, die Grenzen zwischen Verwaltung und Bürgern
bzw. Bewohnern“ (ebd.: 46).92 Das zentrale Problem ist hierbei, dass
„der jeweilige binnen- und interorganisatorische Kontext der sektoralen
Policies mit ihren Handlungslogiken den primären Bezugsrahmen der
Akteure bildet und deren Fähigkeiten, Wahrnehmungen und Handlungsorientierungen beeinflusst“ (Schridde 2005: 149, ähnlich auch Schridde
2002).93
Diese ambivalente Kopplung von Regulierung und Orientierung entspricht der von Brunsson als „Organisierung von Heuchelei“ bezeichneten Strategie der Bewältigung widersprüchlicher Anforderungen
(Brunsson 1989): Während eine „integrierte Politik“ schon verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar ist, wird dennoch ein solcher Ansatz gefordert und kommuniziert. Die Ausbalancierung der damit verbundenen
92 Mit der Rede von „Bürgern bzw. Bewohnern“ wird eine Unklarheit der
Politik übernommen, die durchaus diskussionswürdig wäre: In welcher
Funktion sind die Leute in den Quartieren angesprochen? Sind alle Leute
gemeint oder nur ein Teil? Wer trifft diese Entscheidungen?
93 In den Worten von Schridde: „Die sektorübergreifenden Beziehungen
zwischen den potentiellen Akteuren einer sozialen Stadterneuerung sind
daher überwiegend durch rationale Indifferenz und Gleichgültigkeit, wenn
nicht gar kompetitive oder feindselige Orientierungen im Fall von Verteilungs- und Domänenkonflikten gekennzeichnet“ (Schridde 2005: 149).
191
SOZIALE STADTPOLITIK
Widersprüche wird von der Regelungsstruktur auf die Leistungsstruktur
übergewälzt und in der Politikbewertung durch die Evaluierung aufgefangen, indem etwa „Governance-Ziele“ erfasst, gewürdigt und in den
Mittelpunkt gestellt werden. Mit der langen Tradition der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich der Städtebauförderung steht auch die
Möglichkeit im Raum, unter dem Begriff des „lernenden Programms“
eine solche Strategie zu legitimieren und als „auf Dauer gestellte Irritation“ (Walther 2002b: 38) zu etablieren – war doch die Geschichte der
Städtebauförderung über den hohen Stellenwert (und Anspruch) der
Ressortforschung im Bundesbauministerium schon seit Jahren mit der
Organisation von „Lernprozessen“ verbunden (vgl. Walther 1998).94
An dieser Stelle muss allerdings festgehalten werden, dass mit dem
Regierungswechsel 1998 ein „externes Ereignis“ (Sabatier 1993) bzw.
ein „disruptive event“ (Hoffmann 1999) ein Gelegenheitsfenster öffnete,
das von Befürwortern der Politik, von der Programm- und Diskurskoalition „Soziale Stadt“, genutzt wurde, um den Weg zu einem eigenständigen Programm zu beschleunigen. Dieser Schritt legte schließlich die
Formalstruktur fest und war beispielsweise mit dem „Trade-Off“ der geringen Mittelausstattung verbunden (vgl. Walther 2002b: 30). Die Bemühungen, die soziale Stadtpolitik über das Programm hinaus in ressortübergeifenden Maßnahmen zu verankern, waren auf Bundesebene bislang jedoch nur ansatzweise erfolgreich (E&C-Programm) (vgl. IfS
2004, Löhr 2003).
Mit der intensiven und inzwischen auf Langfristigkeit angelegten
Programmbegleitung und -beobachtung (insbesondere über die Bundestransferstelle) wird die Offenheit bzw. die dauerhafte Suche nach einer
Verbesserung der Instrumentierung demonstriert. Die Begleitung des
Programms durch Wissenschaft, Verbände und die weitere Fachöffentlichkeit bewegte sich jedoch bislang zwischen einer normativ anmutenden Diskurspolitik im engeren Umfeld (z.B. der Preis „Soziale Stadt“)
und weitgehender Nichtbeachtung bei sozial- und beschäftigungspolitischen Diskursen. Auch die Zwischenevaluierung macht sowohl auf die
unterschiedliche Wahrnehmung von „Kernteams“ in den Verwaltungen
und anderen Akteuren wie auf ein Abflauen der Anfangseuphorie aufmerksam. Besonders deutlich wird diese Disparität in Umfragen, die
zeigen, dass in den ersten Jahren zwischen den als wichtig angesehenen
94 Indem weitere Programme (v.a. Stadtumbau Ost) auch als „lernende Programme“ ausgestaltet werden, scheint sich dieser Ansatz auszuweiten und
durchzusetzen. Den Begriff des „Lernens“ möchte ich hier nicht diskutieren (vgl. hierzu v.a. Maier/Hurrelmann et al. 2003). Er wird von Uwe-Jens
Walther, der ihn in diesem Feld maßgeblich prägt, auf eine „dialogische,
moderierende Politikberatung“ bezogen (Walther 1998: 41).
192
DEUTSCHLAND
Handlungsfeldern und den tatsächlich in diesen Themen erreichten
Kooperationen und Maßnahmen eine große Kluft bestand (Böhme et al.
2003, IfS 2004). Der Umgang mit den Ergebnissen der Zwischenevaluierung verdeutlicht dieses Lock-In-Problem: Die Forderung nach einer
Weiterführung des Programms ist konkret, der Appell zur intensivierten
Ressortkooperation bleibt vergleichsweise diffus bzw. droht an konträren Handlungslogiken zu scheitern – Arbeitsmarktpolitik orientiert sich
beispielsweise weiterhin an Individuen und nicht an Gebieten.
Dieser in Deutschland eingeschlagene Pfad der sozialen Stadtpolitik
als „Erneuerung der Stadterneuerung“ ist ein historisch-konkretes – vor
dem Hintergrund eines spezifischen institutionellen Settings und einer
bestimmten Akteurskonstellation im Politikprozess verstehbares – Phänomen und im europäischen Vergleich nicht alternativlos. Hinweisen
möchte ich etwa auf den Weg in Großbritannien, wo – unter gänzlich
anderen institutionellen Bedingungen – die Koordinierung der sozialen
Stadtpolitik bei der Zentralregierung von einer Stabsstelle organisiert
wird. Über jährlich vereinbarte Ziele und Mindeststandards („floor targets“) wird dort die Performance aller relevanten staatlichen Einrichtungen kleinräumig gemessen und das Abschneiden jeweils belohnt oder
sanktioniert. Dies ist, mit dem Begriff des „Mainstreaming“ etikettiert,
ein anderes Verständnis von einem „integrierten Ansatz“ bzw. einer „integrierten Politik“ (vgl. Walther/Güntner 2005). Wenn es darum geht,
das Lock-In-Problem der sozialen Stadtpolitik in Deutschland zu überwinden, erscheint vor dem Hintergrund des bisherigen Politikprozesses
eine Diskursstrategie als sinnvoll, die solch alternative institutionelle Arrangements prüft und auf eine Entkopplung der inzwischen im Emblem
der „sozialen Stadt“ festgeschriebenen Vermengung von Problemdeutung und Ressortprogramm zielt. Eine solche Strategie hätte sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Diskursteilnehmer und -praktiken an
den Schnittmengen zu Sozial- und Beschäftigungspolitik, Wohnungspolitik, Integrationspolitik und Bildungspolitik anzusetzen und den engen,
städtebaulich angeleiteten, Blick auf Quartierseffekte zu überwinden.95
95 In der seit November 2005 regierenden Großen Koalition stehen die Zeichen zumindest personell nicht schlecht für eine solche Annäherung der
Ressorts. Mit Wolfgang Tiefensee steht ein ausgewiesener Stadtpolitiker
dem BMVBS vor, und Franz Müntefering, der amtierende Bundesminister
für Arbeit und Soziales, sollte einem solchen Schritt aufgeschlossen gegenüber stehen. In seiner Zeit als Bauminister brachte er das Programm
„Soziale Stadt“ mit auf den Weg. Damals war ihm bewusst, dass umfassendere Anstrengungen nötig sind, wie in seinem Grußwort zur Auftaktveranstaltung im Juli 1999 deutlich wird: „Dieses Programm ist ein Zeichen, noch nicht die Lösung. Aber Handeln ist angesagt. Das ist klar.“
(Müntefering 1999: o.S.).
193
SOZIALE STADTPOLITIK
Diese Perspektiven waren vor allem in den frühen Beiträgen des sozialwissenschaftlichen Diskurses zur „sozialen Stadt“ angelegt und sollten
wieder aufgegriffen werden.
194
Soz iale Sta dtpolitik in Berlin
Der Berliner Senat fasste am 30. März 1999 den Beschluss zur „Sozialorientierten Stadtentwicklung: Einrichtung von integrierten Stadtteilverfahren – Quartiersmanagement – in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf“ (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c). Mit dieser Politik wird seither das Ziel verfolgt, „eine nachhaltige, soziale, wirtschaftliche, städtebauliche und ökologische Entwicklung durch integriertes
Handeln und vernetzte Maßnahmen im Quartier zu bewirken“ (vgl. ebd.:
2). Im Folgenden rekonstruiere ich den vorhergehenden Politikprozess
und beschreibe, wie der Berliner Senat zu dieser Entscheidung kam. Im
Mittelpunkt der Betrachtung stehen die beteiligten Akteure, ihre Handlungsorientierungen und die zur Begründung der Politik eingesetzten
Diskurse. Die politische Entscheidung stellt sich dabei als Ergebnis
eines Aushandlungsprozesses dar, in dem sich die Argumente aus der
Konstatierung einer „Krise“ der bestehenden politischen Ansätze, einer
sozialräumlichen „Spaltung“ der Stadt und daraus abgeleiteten Handlungserfordernissen speisten.1
Zur Genese der Politik der „Sozialorientierten Stadtentwicklung“
und des Quartiersmanagement-Ansatzes in Berlin existieren mindestens
zwei Erzählungen, in denen sich die unterschiedlichen Verwaltungskulturen der Stadtentwicklungsplanung und der Stadterneuerung widerspie-
1
Die Problemsicht wird besonders anschaulich im Titel des Buches „Berlin:
von der geteilten zur gespaltenen Stadt“ des Autorenduos Hartmut
Häußermann und Andreas Kapphan, das sich wesentlich auf Ergebnisse
der u.a. auch von den beiden verfassten Studie „Sozialorientierte Stadtentwicklung“ für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt und
Verkehr stützt (vgl. Häußermann/Kapphan 2000, Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin 1998b).
195
SOZIALE STADTPOLITIK
geln.2 Beide zeigen verschiedene Berührungspunkte mit den Politikprozessen auf europäischer und nationaler Ebene, durch die Mitarbeit der
Landesvertreter in Gremien auf diesen Ebenen (insbesondere in der
ARGEBAU) ebenso wie durch den Einsatz von Fördermitteln.
Die längere der beiden Erzählungen, die Geschichte der „behutsamen Stadterneuerung“, greift in die 1970er Jahre zurück und sieht in
der Sanierung des Blocks 118 in Charlottenburg, den Strategien für
Kreuzberg und dann in der Internationalen Bau-Ausstellung (IBA) die
Geburt eines „Berliner Modells“ der Stadterneuerung, als deren jüngste
Ausprägung das Quartiersmanagement anzusehen sei. Dies ist die Geschichte eines bestimmten Aufgabenverständnisses der Stadterneuerung
und eines Arbeitsstils der beteiligten Bezirks- und der Landesverwaltungen, weitere Stationen sind das sog. „25 Millionen Programm“, das
Programm der „Sozialen Stadterneuerung“ und die (nie formalisierte)
Strategie für Großsiedlungen in West und Ost. Der Ansatz der „behutsamen Stadterneuerung“ gilt in dieser Erzählung als richtungsweisend
und die mit den Jahren erfolgten Modifizierungen – letztlich auch der
Quartiersmanagementansatz – als notwendige Anpassungen des Modells
an veränderte Problemstellungen und Rahmenbedingungen.3
Die zweite Erzählung ist vergleichsweise kurz und beginnt Anfang
der 1990er Jahre. Ausgangspunkt waren hier explizit nicht Förderkulisse
und Instrumentarium der Stadterneuerung. Vielmehr ging es um die
Sondierung von Handlungsbedarf durch die Stadtentwicklungsplanung,
um die Suche nach Indikatoren, mit denen die sozialräumliche Entwicklung der Stadt, Sozialstruktur und Wanderungen abgebildet werden können.4 Es ging um eine Erweiterung der Berichterstattung zur Stadtentwicklung (Stadtentwicklungspläne) und um die Formulierung von Strategien zur Bearbeitung der beobachteten Problemlagen durch die Stadtplanungsverwaltung. Über die Vergabe von Gutachten wurde diese Son2
3
4
Es ist durchaus möglich, dass sich noch weitere Erzählungen und Traditionslinien finden, je nach Perspektive des Betrachters. Diese beiden Versionen sind lediglich das Ergebnis meiner Recherche, die sich auf die unmittelbar an der Programmformulierung und –umsetzung beteiligten Politiknetzwerke bezieht.
Auf Senatsebene ist diese Geschichte eng mit Wolfgang Nagel (SPD) verbunden, der in den 1970er Jahren in der BVV Charlottenburg saß, später
ins Berliner Abgeordnetenhaus wechselte und von 1989 – 1995 Bausenator war.
Dies deutete sich schon bei einem 1990 vom damaligen Stadtentwicklungssenator Hassemer veranstalteten Symposium „Metropole Berlin:
mehr als Markt!“ an, bei dem u.a. Hartmut Häußermann und Walter Siebel
einen viel beachteten und diskutierten Grundsatzbeitrag „Bausteine zu einem Szenario der Entwicklung von Berlin“ hielten (vgl. Häußermann/
Siebel 1990).
196
BERLIN
dierung vorgenommen, ein Berichtssystem wurde entwickelt und Handlungsvorschläge formuliert, bei denen Beispiele aus anderen Bundesländern und Städten zur Stärkung und Legitimierung der eigenen Argumente herangezogen wurden.5
Um Stadterneuerung und Stadtentwicklungsplanung hatten sich indes über die Jahrzehnte hinweg zwei distinkte Politikfeldnetzwerke mit
jeweils spezifischen Handlungsorientierungen formiert, die miteinander
in einem gewissen Konkurrenzverhältnis standen, das in der Phase der
Politikformulierung zu einer sozialen Stadtentwicklungspolitik durch die
politische Leitung des jeweiligen Hauses noch verstärkt wurde.6 In den
Jahren 1997 und 1998 trafen die beiden Erzählungen in einer politischen
Auseinandersetzung der beiden „Häuser“ – der nach einem Tausch nun
CDU-geführten Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
(Stadterneuerung) und der SPD-geführten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt und Technologie (Stadtentwicklungsplanung) –
und ihrer jeweiligen Policy Communities aufeinander.7 Im Sommer
1998 verabredeten die beiden Senatoren Klemann (CDU) und Strieder
(SPD) die Formulierung einer gemeinsamen Senatsvorlage, in der diese
beiden Diskurse zusammengeführt wurden. Dieses Dokument bildete die
Grundlage für einen Beschluss zur Einsetzung integrierter Stadtteilverfahren (Quartiersmanagement), den der Senat am 30. März 1999 fasste
und damit den Weg ebnete für die Installierung von zunächst 15 Pilotvorhaben.8
Den Weg zum Programm zeichne ich im Folgenden in zwei Schritten nach. Zunächst rekonstruiere ich den „Vorlauf“, die Mitte der 1990er
5
6
7
8
Auf Senatsebene ist diese Geschichte mit Volker Hassemer (CDU) und
später Peter Strieder (SPD) verbunden. Dieser Zusammenhang wird in den
folgenden Abschnitten erläutert.
Das „Konkurrenzverhältnis“ wurde mir von den Referatsleitern des Referats IA („Strategen“; Interview am 21.9.2004) und des Referats 4B („Erneuerer“; Interview am 25.8.2004) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie in zahlreichen informellen Gesprächen mit Akteuren
aus beiden „Communities“ bestätigt. Ein wichtiges Datum ist die Senatsumbildung 1984, bei der es Volker Hassemer (CDU) gelang, die „entwickelnden“ und die „schützenden“ Kompetenzen aus der Bauverwaltung
herauszulösen und in ein eigenes Ressort zu überführen (Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umweltschutz (vgl. hierzu Altrock 2001: 112).
Hassemer wechselte dann in das Kulturressort, kam jedoch 1990 in der
Großen Koalition aus CDU und SPD unter Eberhard Diepgen wieder als
Stadtentwicklungssenator zurück. Zu dieser Zeit war Wolfgang Nagel
(SPD) Bausenator.
In der Großen Koalition 1990-1995 war das Bauressort von der SPD geführt (Nagel) und das Stadtentwicklungsressort von der CDU (Hassemer).
Die ersten Verfahren waren allerdings schon vorab in Erwartung des entsprechenden Beschlusses, Ende 1998, eingesetzt worden.
197
SOZIALE STADTPOLITIK
Jahre existierenden beiden Pfade, auf denen die soziale Stadtpolitik aufsetzen konnte. Im zweiten Schritt geht es dann um das konkrete AgendaSetting, das zum Beschluss des Abgeordnetenhauses führte.
Pfade der sozialen Stadtpolitik in Berlin
Stadterneuerung: Von der „behutsamen Stadterneuerung“
zum Quartiersmanagement
Aus Perspektive der Stadterneuerung stehen die integrierten Stadtteilverfahren in der Tradition der „behutsamen Stadterneuerung“. Die „behutsame Stadterneuerung“ entstand ab Mitte der 1970er Jahre als
Gegenmodell zur bislang praktizierten Abrisssanierung. Erste Orientierungspunkte des kleinteiligen, an der Bestandsbewahrung orientierten
Ansatzes waren die „erhaltende Erneuerung“ des Blocks 118 im Sanierungsgebiet Charlottenburg-Klausener Platz, die auf Betreiben einer
Mieterinitiative unter Leitung von Hardt-Waltherr Hämer, Professor für
Entwerfen an der damaligen Hochschule für Bildende Künste Berlin
(heute: Universität der Künste) zunächst in Auseinandersetzung mit und
später mit Unterstützung der SPD-Fraktion und deren baupolitischem
Sprecher Wolfgang Nagel in der Bezirksverordentenversammlung
(BVV) durchgeführt wurde, sowie der Wettbewerb „Strategien für
Kreuzberg“ im Osten des Bezirks Kreuzberg, für den der Pfarrer Klaus
Duntze die Unterstützung von Bundesbauminister Ravens und Bausenator Ristock gewinnen konnte. In diesem Verfahren sollten die Bürger
vor Ort ihren Lebensraum bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung
formulieren und vorschlagen. Das Einvernehmen, Planungen grundsätzlich gemeinsam mit Bürgern, Verwaltung und Architekten zu diskutieren, wurde „zur Geschäftsgrundlage des Wettbewerbs und führte zur Institutionalisierung der Mitbestimmung in einer ganzen Reihe von weiteren Gremien“ (Bernt 2001: 41). Ein dritter Ausgangspunkt der „behutsamen Stadterneuerung“ in Berlin war die Internationale Bauausstellung
Berlin (IBA), die 1978 vom Berliner Senat für das Jahr 1984 beschlossen wurde als „Ort geistiger Auseinandersetzung um Urbanität und
menschengemäßes Bauen aus der Reflexion gesellschaftlicher Veränderungen“ (Abgeordnetenhaus von Berlin, DS 7/1352: 4; zitiert in Bernt
2001: 41f). Die Senatsvorlage zur IBA wurde später als Paradigmenwechsel in der Berliner Planungspolitik bezeichnet:
„Mit der Senatsvorlage wurde das Leitbild der Funktionstrennung von Arbeit,
Wohnen und Freizeit aufgegeben und der Flächennutzungsplan als Leitbild der
198
BERLIN
Berliner Stadtentwicklung für untauglich erklärt. Zugleich bedeutete die Senatsvorlage tendenziell das Ende einer Verkehrsplanung, die als Autobahnplanung betrieben wurde […] [und schließlich, S.G.] „das Ende der technokratischen Stadtplanung“ (Schlusche 1997, zitiert in Schilling 2003: 194).
Zur Durchführung der Bauausstellung wurde eine eigenständige GmbH
gegründet, in die Senator Ristock seinen Planungsreferenten Günter
Fuderholz sandte.9 Mit ihr wurde, wie der Politikwissenschaftler Matthias Bernt beobachtet, „außerhalb des bestehenden Interessenblocks von
Bauverwaltung und Sanierungsträgern ein neues Machtzentrum geschaffen, das die blockierte Interessenkoalition aufbrechen und den ‚gordischen‘ Problemknoten der Sanierung zerschlagen sollte“ (Bernt 2001:
42f). Schließlich führten 1980/81 die sogenannten Instandbesetzungen
zu politischen Erschütterungen und der Durchsetzung der „behutsamen
Stadterneuerung“ (vgl. Dieser 1983: 124ff, Bodenschatz 1987: 199ff).
Mit der „Elitenschmiede IBA“ (Bernt 2001: 74) und den in erster Linie
von Fuderholz formulierten sogenannten „12 Grundsätzen“ stellte die
„behutsame Stadterneuerung“ die Akteure sowie eine wichtige Handlungsorientierung und wurde somit als Leitbild zur zentralen PolicyInstitution der Stadterneuerung in Berlin. Ein Großteil der Akteure der
Berliner Stadterneuerungsszene lernte sein Handwerk im Umfeld der
IBA, so einerseits die in den 1990er Jahren für Bauen und Stadtplanung
zuständigen Senatoren und Staatsekretäre, und zum anderen die späteren
Geschäftsführer der Sanierungsträger, Mieterberatungen und die Vertreter von lokalen Initiativgruppen:
„Ehemalige ‚Macher‘ der behutsamen Stadterneuerung sind heute in Positionen, die von Mieterberatung über Grundstücksentwicklung bis Gesetzgebung
wohl das ganze Spektrum der zur Stadterneuerung gehörenden Tätigkeiten abdeckt“ (ebd.: 77).
Die „Rettung Kreuzbergs“ wurde für die Policy Community zum „gemeinsamen generationenbildenden Erlebnis“ (ebd.: 75). Die „Grundsätze“ stellten den gemeinsamen normativen Bezugspunkt dar, ein Prinzipiengefüge, das man im politischen Kampf gegen die „Kahlschlagsanierer“ durchgesetzt hatte. Kern der „Grundsätze“ und der „Behutsamkeit“ sind das Prinzip der Erhaltung des baulichen Bestands sowie
die Orientierung an den Bedürfnissen der Bewohner und ein inkrementelles, kleinteiliges Vorgehen (vgl. Bernt 2001: 48ff; Häußermann et al.
9
Günter Fuderholz war in der IBA Koordinator für die Arbeitsgruppe Kottbusser Tor und wurde später Abteilungsleiter in der Senatsverwaltung für
Bauen und Wohnen (vgl. Bodenschatz 1987: 209, Bernt 2001: 77).
199
SOZIALE STADTPOLITIK
2002: 23ff).10 In einem Gespräch mit dem „Erfinder der behutsamen
Stadterneuerung“, wie Hardt-Walther Hämer sich dort selbst bezeichnet,
und weiteren Protagonisten der Stadterneuerungsszene, hat Rudolf
Schilling versucht, den Begriff der „Behutsamkeit“ zu bestimmen:
„Das Zentrale ist die ‚Methode Symposion‘. Aus verschiedenen Köpfen etwas
Drittes, Viertes zusammentragen [...]. Das nächste Merkmal: Wer an die Aufgaben herangeht, hört erst mal geduldig zu; nur von den Leuten, die es betrifft,
ist wirklich zu erfahren, worum es geht. Bringen wir es auf einen ersten Punkt:
‚Behutsame Stadterneuerung‘ ist das Gegenteil von ‚Gottvaterplanung‘ [...]
Der Architekt soll nicht Welten neu erschaffen, eher das gemeinsame Erschaffen von Lebenswelten moderieren [...] Und schließlich: ‚Behutsam, das heißt
Verzögerung des Tempos beim Wandel‘“ (Schilling 2003: 180f).
„In einem engen Kreis“, so Hämer selbst, sei der Begriff der „Behutsamkeit“ gewählt worden, weil „in dem Stolpern von ‚be-hut-sam‘ die
allfällig erwarteten Schwierigkeiten und Störungen mitklangen“ (Hämer,
zitiert in Schilling 2003: 208).
10 Als Politik der kleinen Schritte erinnert die „Behutsamkeit“ an das
„Muddling Through“, wie es Lindblom (1959) beschrieben hat. Dieses
Prinzip sickerte seit den 1970er Jahren auch in die deutschsprachige Planungstheorie und wurde später von Karl Ganser für die Internationale
Bauausstellung IBA Emscherpark zum „perspektivischen Inkrementalismus“ weiterentwickelt (vgl. Albers 2004).
200
BERLIN
Abbildung 3: Die 12 Grundsätze der „behutsamen Stadterneuerung“
(Quelle: Bodenschatz 1987: 207)
Mit dem Mauerfall stellten sich der Stadterneuerung dann neue Aufgaben: „Zentrumsumbau“ und „Entwicklungsmaßnahmen am Innenstadtrand und in der städtischen Peripherie“ (AGSEB 1994: 11). Zugleich
traten neue Akteure auf – private Investoren und Bundesbehörden nahmen eine offensive Rolle ein, die öffentliche Hand agierte eher „passiv,
nachtrabend“ und Bürgerinitiativen waren auf dem „Rückzug“ (ebd.:
11). Diese neue Situation spiegelte sich in der Anpassung der „Grundsätze“ wider. Öffentliche Mittel, so wurde angesichts des dramatischen
Sanierungsbedarfs entschieden, sollten nur noch für öffentliches Eigentum eingesetzt werden (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 2003: 4). Die
im August 1993 vom Senat beschlossenen „Leitsätze zur Stadterneuerung“ markierten das Ende der „staatlichen Veranstaltung“ und erklärten
die „Privatisierung der Stadterneuerung [...] zum ‚unabwendbaren‘ Kern
der neuen Sanierungsstrategie“ (Bernt 2001: 137): Die „Leitsätze“
waren widersprüchlich, indem sie einerseits wesentliche Ziele der
„Grundsätze“ beibehielten – Schutz vor Verdrängung, Beteiligung – zugleich aber in zentralen Punkten wie der Rolle privater Investoren klar
201
SOZIALE STADTPOLITIK
mit dem alten Modell brachen (Bernt 2001: 136, vgl. auch Häußermann
et al. 2002: 23ff). Die Rede von der „Behutsamkeit“ wurde angesichts
dieser Verschiebung schon im Laufe der 1980er Jahre, aber deutlich mit
den neuen Leitsätzen 1993, zu einem „leeren Signifikanten“ (Laclau/
Mouffe 1991), einem Leitbild, das „für alles und nichts“ herangezogen
werden konnte (Bernt 2001: 74). Dieser Wandel ging mit einer begrifflichen Verschiebung einher: Das Kernprogramm der Stadterneuerung in
den förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten in den 1990er Jahren
wurde nicht mehr als „behutsame Stadterneuerung“, sondern als „soziale
Stadterneuerung“ bezeichnet (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 2003).
Abbildung 4: Leitsätze zur Stadterneuerung in Berlin 1993
Städtebauliche und wohnungspolitische Ziele
1.
2.
3.
4.
5.
Der umfassende Handlungsbedarf in den Gründerzeitquartieren des Ostteils der Stadt erfordert
eine flächenhafte und eine auf Schwerpunkte (Sanierungsgebiete) bezogene Strategie der
Stadterneuerung. Die verbreiteten infrastrukturellen Defizite zwingen, die Sanierungsgebiete
groß zu dimensionieren.
Ziel der Erneuerung ist der Erhalt der bestehenden baulichen und städtebaulichen Struktur. Die
neue, veränderte städtebauliche Funktion der Gebiete ist behutsam aus dem Bestand zu entwickeln.
Die Erneuerung ist an den Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren. Die Erneuerungsmaßnahmen und -verfahren werden sozialverträglich gestaltet.
Bei der Erneuerung der Gebiete ist die vorhandene Struktur des Gewerbes zu sichern und zu
entwickeln; Arbeitsplätze sind im Grundsatz zu erhalten bzw. neu zu schaffen.
Die Sanierung ist nach förmlicher Festlegung zügig, d.h. innerhalb von ca. 15 Jahren durchzuführen. Bei der Größe der Sanierungsgebiete ist dieses nur erreichbar, wenn die Erneuerung
auf die notwendigen Maßnahmen und Standards begrenzt wird.
Sicherung der Sanierungsziele
6.
7.
Die rechtlichen Möglichkeiten der planungs-, bauordnungs-, wohnungsaufsichts- und vermögensrechtlichen Instrumente für die Sicherung der Sanierungsziele sind auszuschöpfen.
Öffentliche Standorte werden durch vorhaltenden Grunderwerb und durch Planungsrecht (Bebauungspläne) frühzeitig gesichert.
Finanzierung der Stadterneuerung
8.
Der Finanzierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und der notwendigen technischen Infrastruktur in den Sanierungsgebieten wird Priorität gegenüber anderen Bestandsgebieten in der Finanz- und Haushaltsplanung des Landes Berlin eingeräumt.
9. Die erforderliche Erneuerung der Altbausubstanz kann nur durchgeführt werden, wenn Eigentümerinvestitionen aktiviert und die Maßnahmen verstärkt durch privates Kapital finanziert
werden.
10. Die Erneuerung der Gebäude und Wohnungen muss mittelfristig jedoch durch öffentliche Förderung unterstützt werden, soweit die notwendigen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus den Mieterträgen nicht zu finanzieren sind.
Organisation der Stadterneuerung
11. In den Sanierungsgebieten sind Betroffenenvertretungen zu bilden. Durch Sozialplanverfahren
und offene Beratung sind die Belange der Bewohner und Nutzer einzubringen.
12. Zur Erfüllung von Aufgaben Berlins bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung
werden Sanierungsbeauftragte bzw. treuhänderische Sanierungsträger nach § 157 BauGB
eingesetzt. Der Zwischenerwerb von Grundstücken zur Sicherung öffentlicher Standorte
wird einem bezirksübergreifend tätigen treuhänderischen Sanierungsträger übertragen.
(Quelle: AGSEB 1994: 148ff)
202
BERLIN
Der „Deep Core“ (Sabatier 1993) bzw. die zentrale „Story Line“ (Hajer
1995) der „behutsamen Stadterneuerung“, die Überzeugung bzw. die
Rede davon, dass Stadterneuerung über die bauliche Dimension hinausgehen muss, blieb allerdings bei allen Verschiebungen beibehalten und
wurde zudem auf die „Neubau-Erneuerung“ übertragen, auf die Großsiedlungsstrategie West und die Großsiedlungsstrategie Ost. Wohnumfeldverbesserungen und Beiratsverfahren wurden hier zu Standards, in
den Ostgebieten mit massiver Unterstützung durch das Programm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) des Bundesbauministeriums (vier Modellprojekte).11 Der integrierte Ansatz der Großsiedlungsstrategie lässt sich an einem Statement des damaligen Bausenators
Klemann ablesen, der 1997 formulierte:
„Ein wichtiger Pfeiler der Berliner Großsiedlungsstrategie ist der Versuch,
Strukturen für ein kommunales Stadtteilmanagement aufzubauen, das die vielfältigen Ressourcen der konkurrierenden Verwaltungen und der sogenannten
‚flächennutzenden Akteure‘ zusammenbringt [...]. Die Senatsbauverwaltung
hat zur Erarbeitung von Rahmenplänen für die einzelnen Großsiedlungen integrierte Steuerungsverfahren organisiert. Sie führen von Beginn an die betroffene Öffentlichkeit, die kommunalen Ämter und die Senatsverwaltungen sowie die Eigentümergesellschaften, Verbände, Institutionen und Initiativen mit
ihren jeweiligen Experten zusammen“ (Klemann 1997: 8).
Organisatorisch war die Steuerung der Stadterneuerung auf gesamtstädtischer Ebene in der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen, Referat IVC („Stadterneuerung und Modernisierung“) angesiedelt. Mit der
Neubauerneuerung wurden innerhalb der Senatsverwaltung für Bauen
und Wohnen zwei Arbeitsgruppen beauftragt: die Arbeitsgruppe „Modernisierung und Instandsetzung der in Montagebauweise errichteten
11 Im Bericht des Senats über die Einrichtung integrierter Stadtteilverfahren
(Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c) werden folgende Handlungsansätze
in Großsiedlungsgebieten des sozialen Wohnungsbaus (West) genannt:
Maßnahmenprogramm zur Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges
im Sozialwohnungsbestand der Großsiedlungen (1998), Aufhebung der
Fehlbelegungsabgabe und der Belegungsbindung, Fördermittel für Wohnumfeldverbesserung, Aussetzen von förderungsbedingten Mieterhöhungen
(1999). In den Großsiedlungsgebieten des komplexen Wohnungsbaues
(Ost) wurden vor allem Fördermittel zur baulichen Erneuerung sowie zur
Wohnumfeldverbesserung eingesetzt. Diese Mittel kamen nur im Rahmen
von integrierten Stadtteilverfahren zum Einsatz, die „mit intensiver Bürgerbeteiligung ressortübergreifende Probleme aufgreifen und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten“ sollten (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin
1999c: 30). Typisch war die Verbindung mit Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen für Jugendliche.
203
SOZIALE STADTPOLITIK
Großplattensiedlungen“ (IV C 55) und die Arbeitsgruppe „Städtebauliche Weiterentwicklung der Großsiedlungen“ (IV E 3) im Referat
„Wohnungsbau in der Stadtplanung“. Nach dem Beschluss zu den integrierten Stadtteilverfahren/Quartiersmanagement wurde die Arbeitsgruppe IV E 3 im Jahr 2000 auch mit der Koordinierung der Quartiersmanagementverfahren und -gebiete betraut und als eigenständiges Referat
„Soziale Stadt“ (IV B) ausgegliedert. Leiterin des Referats wurde Monica Schümer-Strucksberg, die seit Anfang der 1990er Jahre für die Strategieentwicklung für die Großsiedlungen in Ostberlin zuständig gewesen
war.12
Aus dieser Linie der Stadterneuerung heraus hat der „integrierte Ansatz“ wie er der Quartiersmanagement-Politik zugrunde liegt, mit dem
Prinzip der „Behutsamkeit“ eine über zwei Jahrzehnte zurückreichende
Tradition. Der Bezugspunkt der Stadterneuerung hat sich im Laufe der
Jahre von Wohnung und Haus auf das Umfeld (Wohnumfeldmaßnahmen) und schließlich auf das „Quartier“ ausgeweitet, und auch die Sanierungskulisse hat sich auf Altbau – und Neubaugebiete ausgedehnt.
War die „behutsame Stadterneuerung“ eine „im Prinzip auf das einzelne
Grundstück und Gebäude bezogene Konzeption“ (Frick 1993, zitiert in
Schilling 2003: 211), erscheinen somit Quartiersmanagement und „integrierte Stadtteilverfahren“ als eine konsequente Weiterentwicklung
und Erweiterung dieses etablierten Pfades in das „Quartier“ als neue Bezugsgröße. Diese Linie zeigt sich nicht nur konzeptionell, sondern auch
personell und in den Selbstbeschreibungen der beteiligten Akteure.13
Stadtentwicklungsplanung: Von der „Stadtentwicklung
sozial“ zur „Sozialorientierten Stadtentwicklung“
Während sich der Handlungsbereich der Stadterneuerung auf die Stabilisierung und/oder Aufwertung einzelner Quartiere mit dem Instrumentarium der Städtebauförderung bezieht, geht es in der Stadtentwicklungsplanung um strategische Überlegungen für die Entwicklung der Gesamtstadt (vgl. Albers 1995: 882). Wo im Bereich der Stadterneuerung das
zentrale Instrument der Einsatz vor allem investiver Fördermittel ist,
sind die wesentlichen Instrumente der Stadtentwicklungsplanung der
12 Während der IBA-Zeit hatte Monica Schümer-Strucksberg in der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerungskommission Kottbusser Tor
gearbeitet. Nach dem Rücktritt von Senator Strieder im Sommer 2004
wurde ihr Nachfolger als Referatsleiter „Soziale Stadt“ dessen ehemaliger
Büroleiter, Philip Mühlberg, der Anfang der 1990er Jahre an Vorbereitenden Untersuchungen zur Sanierung in den östlichen Altbaugebieten
beteiligt war.
13 Auf diesen Zusammenhang gehe ich in Kapitel 6 ausführlich ein.
204
BERLIN
Flächennutzungsplan (FNP) sowie Stadtentwicklungspläne (StEP), informelle, den FNP thematisch konkretisierende Instrumente gemäß § 4
Abs. 1 des Berliner Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB). Die Stadtentwicklungspläne bestimmen räumliche und zeitliche Prioritäten der Flächennutzung. Ihnen kommt auch die Aufgabe zu,
„gesellschaftlich problematische Entwicklungen und Tendenzen sowie
deren räumliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Strategien zu deren Bewältigung zu entwickeln“.14 In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung war das Referat II C „Sektorale Stadtentwicklungskonzepte, Entwicklungsstrategien“ für die Erstellung der
Stadtentwicklungspläne zuständig, seit der Zusammenlegung mit der
Bauverwaltung im Dezember 1999 ist es das Referat I A „Stadtentwicklungsplanung und Bodenwirtschaft“.15
In den frühen 1990er Jahren führten Kontakte zur Integrationsbeauftragten des Landes Berlin und vor allem ein gemeinsames Forschungsprojekt (ECOS)16 bei Mitarbeitern der Abteilung für Stadtent14 Vgl. die Selbstdarstellung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/
de/einfuehrung/index.shtml; konsultiert am 10.7.2005.
15 Zwei weitere informelle Instrumente der Berliner Stadtentwicklungsplanung, die im Kontext der sozialen Stadtpolitik von Bedeutung sind,
sind das Stadtforum und die Planwerke. Das Stadtforum wurde 1991 von
Senator Volker Hassemer (CDU) als ein Beratungsgremium der Stadtentwicklungsverwaltung ins Leben gerufen. Hier werden in unregelmäßigen
Abständen für die Berliner Stadtentwicklung bedeutsame Themen fachöffentlich diskutiert. Mit der Übernahme des Stadtforums durch Senator Peter Strieder im Januar 1996 wurde die „städtische Gesellschaftspolitik“ zu
einem wichtigen Schwerpunkt des Stadtforums (vgl. die Darstellung der
Geschichte des Stadtforums unter www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/forum2020/index.shtml; konsultiert am 10.7.2005; vgl. auch Schmals/
Jahn 1997). Die Planwerke sind ein weiteres, das System der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung ergänzendes informelles Planungsinstrument und verstehen sich als „Angebot zu Innformation und Diskussion an
alle [...], die an der städtebaulichen und landschaftlichen Entwicklung des
entsprechenden Teilraumes in Berlin interessiert oder verantwortlich an
Planung und Entwicklung beteiligt sind“ (vgl. die Selbstdarstellung auf
www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/planwerke/de/einleitung/index.sht
ml, konsultiert am 7.7.2005). 1996 wurde das Planwerk Innenstadt begonnen und am 18. Mai 1999 vom Berliner Senat als städtebauliches Leitbild
beschlossen (DS 13/3776), seither sind weitere Planwerke zum Südostraum, Nordostraum und Westraum erarbeitet worden. Stadtforum und
Planwerke waren in der Öffentlichkeit sehr umstritten, hierzu siehe insbesonder Lenhart 2001: 98ff.
16 ECOS ist das Akronym für „Comparative Studies for metropolitan areas in
central and western Europe concerning the topics transport and migration“. Der Abschlussbericht des Projekts ist in der Reihe „Sektorale Entwicklungkonzepte“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt-
205
SOZIALE STADTPOLITIK
wicklungsplanung zu Überlegungen, inwiefern sich die Stadtentwicklungsplanung um das Thema Zuwanderung „kümmern“ könne. Aus diesen Gedanken heraus, und gestützt durch Hassemers generelles Interesse
an einer kontinuierlichen Verbesserung und Stärkung der Stadtentwicklungsplanung, entstand – zu einer Zeit, als nach Fertigstellung des Flächennutzungsplans 1994 auch Kapazitäten vorhanden waren – die Idee
für einen „Stadtentwicklungsplan sozial“.17 1994 beauftragte das Referat
IIC Hartmut Häußermann, der auch an dem Migrationsprojekt beteiligt
gewesen war, mit einer Expertise über soziale Aspekte der Stadtentwicklung (Häußermann/Kapphan 1995). In diesem Gutachten wurde der sozialräumliche Wandel Berlins beschrieben und ein Blick auf „sozial orientierte Stadtentwicklungsprogramme, Armuts- und Sozialberichte“ in
anderen Städten geworfen. Auf dieser Basis wurde ein System zur
Stadtbeobachtung skizziert und ein Arbeitsprogramm zur Erarbeitung
eines Programms „Stadtentwicklung sozial“ vorgelegt. Im Mittelpunkt
des Beobachtungssystems stand die Identifizierung von „Problemgebieten“. Als solche bezeichneten die Verfasser „Teilräume, in denen ein
hoher Anteil der Bevölkerung in individuell problematischen Lebenssituationen lebt oder die in besonderem Maße von negativen Auswirkungen des Stadtentwicklungsprozesses betroffen sind“ (Häußermann/
Kapphan 1995: 44). „Bei der Definition von Problemgebieten, inclusive
der Gebiete, die einen problematischen Wandel erfahren“, so wurde ergänzt, „spielen die sozio-ökonomische Situation der Bevölkerung, die
demografische Entwicklung, das Niveau der Wohnungsversorgung und
die Nutzungs- wie Baustruktur eine zentrale Rolle“ (ebd.: 44).
In der Folge wurde ein zweites Gutachten, eine „Pilotstudie Lichtenberg“ erarbeitet, in der das vorgeschlagene Indikatorenset auf seine Aussagekraft hin überprüft wurde (Häußermann/Kapphan 1996). Aufbauend
auf einer Analyse der sozialräumlichen Entwicklung des Gebietes wurden in diesem Bericht zwei Gebietstypen identifiziert, die als problematisch eingestuft wurden und „in vergleichbarer Form wahrscheinlich in
allen Ost-Berliner Bezirken auftreten“ (ebd.: 64): „Plattenbaugebiete, in
denen eine selektive Mobilität eingesetzt hat“ sowie „Altbaugebiete, in
denen zwar planungsrechtliche Instrumentarien zum ‚Schutz‘ der Bewohner angewendet werden, wo aber der Mangel an öffentlicher Förderung und zögerliche Privatinvestitionen die zukünftige Entwicklung als
schutz und Technologie Berlin, Referat II C, „Sektorale Entwicklungsplanung, Entwicklungsstrategien“ erschienen (vgl. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin 1995).
17 Diese Informationen beziehen sich auf ein Gespräch mit einem ehemaligen Mitarbeiter in diesem Referat am 08.12.2003
206
BERLIN
ausgesprochen ‚offen‘ erscheinen lassen, die sozusagen, ‚auf der Kippe‘
stehen“ (ebd.: 5).
Der nächste Schritt in diesen Bemühungen der Stadtentwicklungsplaner um ein neues Beobachtungs- und Handlungsfeld war ein drittes
Gutachten zur „Sozialorientierten Stadtentwicklung“, das die sozialräumlichen Entwicklungen in der Gesamtstadt erfassen sollte. Die Höhe
des Auftragsvolumens verlangte diesmal sowohl eine Ausschreibung
sowie die Beachtung der Interessen auch anderer Abteilungen innerhalb
der Senatsverwaltung. Den Zuschlag bekam ein gemeinsames Angebot
des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik IfS und der Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung S.T.E.R.N., wiederum unter Leitung von Hartmut Häußermann. Es wurde in 14 Monaten erarbeitet, im
April 1998 fertiggestellt und im Oktober 1998 veröffentlicht. Die Studie
basiert auf zwei Säulen – auf einer Analyse des sozialräumlichen Wandels von Berlin und auf Handlungsempfehlungen für eine integierte
Quartiersentwicklungspolitik. Dieses Gutachten, das im Sprachgebrauch
der Berliner Stadtplaner und Stadterneuerer auch als „HäußermannGutachten“ bezeichnet wird, gilt als die unmittelbare Grundlage für die
sozialorientierte Stadtpolitik in Berlin und soll daher etwas detaillierter
vorgestellt werden.18
Sozialorientierte Stadtentwicklung –
das „Häußermann-Gutachten“
Anlass und Ziel des Gutachtens
Im Vorwort des Gutachtens skizzierte der 1996 in das Amt gewechselte
Senator für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Peter
Strieder, als Auftraggeber der Studie die Konturen des Strukturwandels
in Berlin. Er beobachtete eine Gleichzeitigkeit von Wachstum vor allem
im Dienstleistungsbereich mit einem Abbau von Arbeitsplätzen, Arbeitslosigkeit und wachsender Armut (Strieder 1998: 6). Daher müsse die
Stadt „sich dringend mit den typischen Großstadtphänomenen befassen“
(ebd.: 6). Die stadtpolitischen Herausforderungen waren für ihn klar:
18 Im Folgenden werde ich mich an dieser informellen Bezeichnung orientieren. Dies geschieht nicht in der Absicht, den Beitrag der Mitverfasser zu
schmälern. Vielmehr geht es darum, das Gutachten in seiner Gesamtheit,
einschließlich seiner Entstehungsgeschichte und auch seiner Rezeption im
Politikprozess, die eng an diesen Namen und die mit ihm verbundene Reputation geknüpft ist, zu verstehen.
207
SOZIALE STADTPOLITIK
„Die Fehler einer Gießkannenpolitik der Vergangenheit sollen durch quartiersorientierte Problemlösungen vermieden werden“ (ebd.: 7).19
Julian Wékel, damaliger Abteilungsleiter für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Gestaltung, stellte in seinen einleitenden Worten zu dem
Gutachten den Zusammenhang zur wachstumsorientierten Stadtentwicklungspolitik Berlins in den Jahren nach der Wende her. Zur Abfederung
negativer Begleiterscheinungen beispielsweise von Großprojekten,
müssten „planungsrechtliche Schutzinstrumente“ entwickelt werden
(Wékel 1998: 8). Vor diesem Hintergrund nannte er drei zentrale Fragestellungen des Gutachtens:
•
•
•
„Welche sozialen/sozialräumlichen Auswirkungen hat der rasante Strukturwandel in Berlin, welche sozialräumlichen Prozesse werden durch die
in der Stadt durchgeführten Großvorhaben ausgelöst und welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf benachbarte Wohngebiete im
Sinne von Aufwertungsdruck?“
„Im Sinne eines Frühwarnsystems ist die kontinuierliche Beobachtung sozialer/sozialräumlicher Prozesse auf kleinräumiger Ebene notwendig.
Welche stadtplanerischen, demografischen und sozialen Indikatoren sind
hierfür einsetzbar?“
„Welche Instrumente und Handlungsstrategien sind notwendig, um sozial
negativen Entwicklungen entgegenzuwirken?“ (ebd.: 8).
Die Ausführungen von Strieder und Wékel schildern die unklare Situationsdeutung in den Jahren 1996-98: Hinter den „typischen Großstadtproblemen“ stand die Befürchtung einer Verdrängung durch Wachstum
neben einer allgemeinen Verarmung. Sie sind Ausdruck der Schwierigkeit, die sich allmählich abzeichnende Krise, das Ende der Wachstumsträume einzuschätzen, die noch zur Zeit der Beauftragung des Gutachtens die Stadtpolitik und ihre Rhetorik bestimmten. In einem Vortrag bei
der Friedrich-Ebert-Stiftung blickte Strieder 1999 auf diese Zeit zurück:
„Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat aus dem Wahlprogramm
der SPD aus dem Jahr 1995 beginnen. Dort hieß es: ‚Wir werden nicht zulassen, daß im Zentrum der Stadt nur noch gehobene Dienstleistungen und
Luxuswohnungen angesiedelt werden. Es darf keine Verdrängung der dort
19 Vgl. den Kontrast dieser Einschätzung zu den oben zitierten Ausführungen
von Klemann aus dem Jahr 1997 über die integrierten Steuerungsverfahren in den Großsiedlungen (s.o.). Hier wird einmal mehr deutlich, dass die
einen (Stadterneuerer) das Gefühl haben mussten, das schon zu tun, was
die anderen (Strategen) erst forderten.
208
BERLIN
eingesessenen Bevölkerung geben.‘ Das war eine Aussage, die viele Menschen in der Stadt teilen konnten. Allein die Tatsache, dass dieses Zitat gerade
einmal drei Jahre alt ist und heute schon überholt ist und wir heute mit ganz
anderen Ausgangsbedingungen zu rechnen haben, belegt die Dramatik und die
Dynamik der Entwicklung.“ (Strieder 1999: 40).
Und weiter:
„Es ist also im Ergebnis nicht die noch vor wenigen Jahren befürchtete Yuppyisierung, nicht die Verdrängung der einfachen Leute, sondern vielmehr der
soziale Abwärtstrend, die Entmischung, die uns besorgt macht“ (ebd.: 40).
Mit der „Entmischung“ sprach Strieder eine Befürchtung aus, die die
Grundfesten der Berliner Stadtpolitik in Gefahr sah, die sich – von „behutsamer Stadterneuerung“ bis zum „Planwerk Innenstadt“ – an „Urbanität“ und sozialer Mischung orientiert hatte.20 Die aus den Sozialdaten
der Jahre 1994-96 abgeleitete Tendenz zu einer sozialräumlichen Segregation stellte eine Bedrohung für dieses Modell dar, das in die Tradition
der „europäischen Stadt“ gesetzt wurde. Entsprechend formulierten die
Gutachter im einleitenden Teil ihrer Arbeit:
„Ob die Differenz der europäischen zur amerikanischen Stadt aufrechterhalten
werden soll und kann, ist eine der wichtigsten stadtpolitischen Fragen des 21.
Jahrhunderts“ (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz
und Technologie Berlin 1998b: 27).
Wie das Zitat zugleich zeigt, reihte sich das Gutachten mit Fragestellung
und Begrifflichkeit in den sozialwissenschaftlichen Ausgrenzungsdiskurs ein, der zu dieser Zeit auch auf nationaler und internationaler Ebene
geführt wurde. Der wesentliche Verfasser der Studie, Hartmut Häußermann, nahm auch dort eine zentrale Sprecherposition ein (vgl. Kap. 4).
Methodik und wesentliche Ergebnisse
Die Studie wurde in einer Mischung aus quantitativen und qualitativen
Analysen erstellt. Die quantitativen Daten wurden im Rahmen einer
Sonderauswertung vom Statistischen Landesamt Berlin zur Verfügung
gestellt. Im Rahmen der qualitativen Erhebung wurden in jedem der damals 23 Bezirke bis zu fünf Experteninterviews mit den relevanten
Fachverwaltungen geführt. Begleitend wurde von der damaligen Senats20 Den Zusammenhang zwischen (seinem Verständnis von) Urbanität und
der Politik der „sozialen Stadt“ stellte Strieder später selbst her: „‚Soziale
Stadt‘ ist das Markenzeichen moderner Urbanität“ (Strieder 2000: 6).
209
SOZIALE STADTPOLITIK
verwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie eine
ressortübergreifende Arbeitsgruppe auf Senatsebene einberufen, an der
die Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales, für Bauen, Wohnen und Verkehr, für Schule, Jugend und Sport, Arbeit, Berufsbildung
und Frauen, für Wirtschaft und Betriebe sowie für Wissenschaft, Forschung und Kultur beteiligt waren. Im November 1997 wurde ein Workshop unter Einbeziehung der Bezirke veranstaltet, im Juni 1997 gab es
ein Arbeitsgespräch speziell zu den Innenstadtbezirken (Wékel 1998: 9).
Die wesentlichen Bestandteile des Gutachtens waren die Beschreibung
sozialräumlicher Entwicklungsprozesse, die Identifizierung von „Quartieren mit problematischer Entwicklung“ und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Senat. Der analytische Teil der Studie belegte, dass Berlins sozialräumliche Struktur nach der Wiedervereinigung
zunehmende Segregationstendenzen aufwies:
„Insgesamt zeichnet sich im Stadtgebiet ein stärkerer Sortierungsprozeß nach
Einkommen, Nationalität und Familienstand ab als vor 1990 im West- und
Ostteil der Stadt“ (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie Berlin 1998b: 15).
Die Ergebnisse der sozialräumlichen Untersuchung wurden in 6 Thesen
zusammengefasst:
• Zunehmende Dynamik von Wanderungen
• Soziale Entmischung durch Selektivität der Wanderungen
• Verstärkung bestehender Sozialprofile in den westlichen Bezirken
• Zunahme des Entmischungsprozesses in der östlichen Innenstadt
• Zuzug und Konzentration von transferabhängigen Haushalten im sozialen Wohnungsbau
• Entmischungsprozess in abgeschwächter Form in den östlichen Plattenbaugebieten (ebd.: 14).
Aus dieser Problembeschreibung leitete das Gutachten zwei Handlungsvorschläge:
• die Entwicklung von „Strategien einer urbanen Integration“21 sowie
• die Einrichtung eines „Stadt-Monitoring“ (ebd.: 17).
21 Der Begriff „Urbane Integration“ wurde von Hartmut Häußermann eingeführt und in dem Gutachten zum ersten Mal benutzt. Die gleichnamige
ressortübergreifende Arbeitsgruppe verschiedener Senatsverwaltungen bediente sich in erster Linie des Begriffs, arbeitete aber nicht in der im Gutachten formulierten strategischen Perspektive. Im Wesentlichen wurde in
der AG eine Übersicht über bestehende stadtpolitische Steuerungsinstrumente zusammengestellt. Der Begriff „Integration“ bezog sich sogleich
auf die Integration der Instrumente der öffentlichen Hand.
210
BERLIN
Die stadtpolitische Intervention sollte dabei, so die Gutachter, als „Qualitätspolitik“ verstanden werden und sich durch „Querschnittsorientierung und Partnerschaftlichkeit, Gebietsbezug“, einen konkreten Projektbezug und einen mehrdimensionalen Zuschnitt von Maßnahmen auszeichnen (ebd.: 16). Eine solche „Qualitätspolitik“, so das Gutachten, sei
„in der internationalen Diskussion“ als Forderung Allgemeingut geworden. In der Formulierung von Handlungsempfehlungen bezogen sich die
Gutachter dabei explizit auf Ansätze aus dem europäischen Ausland sowie aus Hamburg und aus Nordrhein-Westfalen. Dieser Vergleich war
ihnen möglich, da sie die sozialen Entmischungstendenzen in Berlin als
typische Großstadtprobleme definierten und im Kontext „Europäischer
Entwicklungstendenzen“ diskutierten (ebd.: 74). Die Vorstellung der europäischen Beispiele bediente sich insbesondere bei den Arbeiten des
Netzwerks „Quartiers en Crise“ (vgl. Froessler et al. 1994a, Froessler
1994b).
Die Vorschläge für stadtpolitische Interventionen speisten sich somit
sowohl aus der Betrachtung der konkreten lokalen Handlungsnotwendigkeiten sowie aus einer Orientierung an Beispielen in anderen, als
ähnlich angesehenen, Städten und Zusammenhängen. Die bestehenden
Berliner Beispiele wurden dahingegen jedoch weitgehend ausgeblendet.
Die Vorschläge wurden als „Strategien urbaner Integration“ zusammengefasst. Als Elemente einer solchen Strategie für Berlin wurden in dem
Gutachten genannt:
•
•
•
•
„Bremsen des Rückgangs von Belegungsbindungen bei Wohnungen und
Kauf zusätzlicher Bindungen, um weitere Entmischungsprozesse zu vermeiden; Einführung unternehmensbezogener und räumlich differenzierter
Belegungsbindungen, um die fatale räumliche Konzentration in einzelnen
Quartieren oder Gebäuden zu vermeiden“;
„Umstellung der Städtebauförderung von einer Dominanz baulichinvestiver Maßnahmen auf eine Verknüpfung mit Maßnahmen zur Qualifizierung, Arbeitsplatzbeschaffung und qurtiersbezogenen Wirtschaftsförderung“;
„Aufbau lokaler Kooperationsrunden unter Beteiligung von Arbeitsamt,
Hochschulen, Privatwirtschaft, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Schulen:
‚Lokale Partnerschaften‘“;
„Initiierung von Stadtteilmanagement unter Einsatz intermediärer Organisationen zur Erarbeitung von gebietsbezogenen Konzepten, zur Bewohnerbeteiligung und -aktivierung, Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure“;
211
SOZIALE STADTPOLITIK
•
„Einbindung der Privatwirtschaft z.B. in Form des ‚Corporate Community
Involvement‘“ (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz
und Technologie Berlin 1998b: 17).
Kernstück dieser Strategie war sicherlich das Quartiers- bzw. Stadtteilmanagement, das jedoch nicht losgelöst von den begleitenden Maßnahmen, sondern nur als ein Baustein dieser Strategie gedacht war. Als
konkrete Aufgaben eines Stadtteilmanagements wurden genannt:
•
•
•
•
•
„Erarbeitung eines gebietsbezogenen Konzepts in Zusammenarbeit mit
den lokalen Projekten, der Kooperationsrunde und dem Beirat; Organisation der Kooperationsrunden“;
„Unterstützung bei der Konzeptionierung von Projekten, mit Antragshilfen; Vorbereiten der Projektanträge für den Beirat und die ressortübergreifende Arbeitsgruppe, Organisation der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches unter Projekten vor Ort“;
„Aufbau eines quartiersbezogenen Informationssystems; Akquise von zusätzlichen Fördermöglichkeiten (z.B. EU-Mittel)“;
„Initiierung von ‚Community Corporate Involvement‘“;
„Bewohneraktivierung“ (vgl. ebd.: 82).
Als Vorgehensweise wurden Modellprojekte vorgeschlagen, die auf den
Prinzipien Partnerschaftlichkeit, Vernetzung und Selbstorganisation beruhen (ebd.: 80). Dabei wurde explizit auch auf vorhandene, ähnlich gelagerte Erfahrungen in Berlin verwiesen, die reaktiviert werden könnten:
„Gerade in Berlin gibt es aus den strategischen Diskussionen der 70er und
80er Jahre über den Umgang mit sanierungsbedürftigen Altbaugebieten einen
Erfahrungsfundus, der jetzt – neben neuen Ansätzen – wieder genutzt werden
kann“ (ebd.: 80).
Diese Einschätzung unterstreicht den irritierenden Eindruck, den das
Gutachten in seinem Empfehlungsteil auf Akteure der Stadterneuerungsszene machen musste, indem es eine Diskontinuität suggeriert und auf
die 70er und 80er Jahre, also eine abgeschlossene Vergangenheit verweist, die „reaktiviert“ werden könne. Dahingegen waren die genannten
Punkte in den 1990er Jahren in den Großsiedlungs-Beiratsverfahren und
in den Sanierungsverfahren in der Praxis durchaus schon üblich.
Für ein Organisationsmodell machte das Gutachten folgende Vorschläge:
• Auf Senatsebene sollte eine „ressortübergreifende Arbeitsgruppe“
eingerichtet werden, dazu wurde
212
BERLIN
•
•
die „gemeinschaftliche Förderung“ durch „Bündelung, Regionalisierung und Flexibilisierung“ der Förderung empfohlen sowie
der „Aufbau eines zentralen Stadtbeobachtungssystems zur Früherkennung von problematischen Entwicklungen“ (vgl. ebd.: 82).
Für die Gebietsebene wurde vorgeschlagen,
• vor allem Mehrzielprojekte
• in kleinteiligen lokal verankerten Trägerstrukturen zu unterstützen,
• lokale Kooperationsrunden einzurichten, an denen sich auch Bewohner, Verbände und Unternehmen beteiligen,
• einen Beirat (Vertreter der lokalen Kooperationsrunden, Bezirksverwaltung und Bezirksverordneten) zu etablieren und
• ein Stadteilmanagement einzusetzen (vgl. ebd.: 82).
Dieses komplexe Arrangement verdeutlicht ein weiteres Mal, dass das
Stadtteilmanagement nur als ein Baustein in einem komplexen Organisationsmodell gedacht war (vgl. ebd.: 82).
Das Gutachten verwies darauf, dass für unterschiedliche Gebietstypen je unterschiedliche Entwicklungen zu verzeichnen und die Empfehlungen für jeden Typ gesondert zu formulieren waren (ebd.: 84). Für die
innerstädtischen Altbaugebiete im Ostteil wurde ein „zweiseitiger Steuerungsbedarf“ ausgemacht, der sowohl die „Verbesserung von Wohnqualität, Infrastruktur und Wohnumfeld“ einschloss, um weitere Fortzüge zu bremsen, gleichzeitig aber auch Verdrängung vorbeugen sollte,
beispielsweise durch §172 BauGB (Milieuschutz) (ebd.: 84). Für die
Wohnkomplexe im Westteil wurde auf die Steuerungswirkung von Belegungsbindungen verwiesen, die dort verstärkt zum Tragen kommt, für
die Großwohnsiedlungen im Ostteil wurden weitere Wohnumfeldverbesserungen, Teilprivatisierungen und vor allem das Organisieren des
Zusammenlebens verschiedener Kulturen empfohlen.
Mit dieser Darstellung der Empfehlungen möchte ich die Stoßrichtung der Studie illustrieren: Auf die unterschiedlichen Entwicklungen in
den verschiedenen Teilgebieten Berlins muss mit jeweils unterschiedlichen, sensibel aus den konkreten Bedarfen abgeleiteten Instrumenten reagiert werden, die jedoch in jedem Falle ressortübergreifend zu organisieren sind. Zudem war den Gutachtern die gesamtstädtische Perspektive
sehr wichtig.22 An verschiedenen Stellen wurde darauf verwiesen, dass
die Ursachen der lokalen Problemkumulationen nicht auf der lokalen
Ebene liegen und damit Ansätze in den Quartieren selbst nur einer von
22 Gespräch mit einem der Verfasser des Gutachtens „Sozialorientierte
Stadtentwicklung“ am 25.7.2003.
213
SOZIALE STADTPOLITIK
mehreren Bausteinen einer Strategie urbaner Integration sein können,
die in ein breiteres Konzept zur Bekämpfung städtischer Armut und Exklusion eingebettet sein müsse (vgl. ebd.: 72, 73, 79, 80). Die Gutachter
verwiesen auch auf die Langfristigkeit der Problemstellungen und
schlugen eine Ausrichtung auf etwa zehn Jahre vor (ebd.: 17).
Reaktionen
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden vom damaligen Senator für
Stadtentwicklung, Peter Strieder, im März 1998 in Form einer Pressekonferenz (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie Berlin 1998a) und im November 1998 im Berliner Stadtforum der Öffentlichkeit vorgestellt, nachdem sie schon Monate vorher
in die Presse gelangt waren und das Jahr durch eine „bisher nicht gekannte medienöffentliche Debatte über Armut, Kriminalität und so genannte soziale Brennpunkte“ geprägt war (Fritsche 2003: 22, vgl. auch
Schmidtke 2001). Das Gutachten war in der Fachöffentlichkeit viel Lob
aber auch heftiger Kritik ausgesetzt, die sich insbesondere an den methodischen Ansatz und an die Problemdeutung richtete. Dem analytischen Teil der Studie wurde insbesondere vorgeworfen, methodisch unsauber zu sein und den Aspekt der Wanderung zu stark zu betonen.23
Zum einen sei die Wanderung aus der spezifischen Nachwendesituation
zu erklären und kein anhaltender Trend (nachholende Suburbanisierung), zum anderen öffne diese Betonung einer verdrängenden Gentrifizierung Tür und Tor. Für diese Methodenkritik seien hier zwei Beispiele
genannt:
„Die Überinterpretation von selektiven Wanderungen kann leider auch politisch missbraucht werden: Die Stadtregierung kann die Ergebnisse dieser Studie dahingehend interpretieren, dass eine Politik zur Vermeidung von Bewohnerverdrängung in den citynahen Innenstadtbezirken Ostberlins nicht angebracht sei […]. In diesem Kontext mehren sich die Zeichen, dass in Berlin die
Instrumentarien, welche Bewohnerverdrängung verhindern bzw. verzögern
sollten, zunehmend widerwillig eingesetzt oder aufgeweicht werden“ (Krätke/
Borst 2000, 280).
„[…] werden in der Beschreibung der Probleme die eigentlichen Zusammenhänge zwischen Kapital, Markt und Stadtraum systematisch ausgeblendet, die
Rolle der Politik nicht einmal thematisiert“ (Baumert 1998: o.S.).
23 So etwa auf einem „Stadtforum von unten“ im September 1998.
214
BERLIN
Zwischenresümee
Mit der Stadterneuerung und der Stadtentwicklungsplanung bestehen in
Berlin zwei Policy Communities, die mit ihrer jeweiligen Lesart der
Vorgeschichte zur Formulierung der sozialorientierten Stadtentwicklung
Ende der 1990er Jahre eigene Diskurskoalitionen ausbildeten: Der Interpretation als eine Weiterentwicklung der „behutsamen Stadterneuerung“
stand die Deutung als eine neue Politik, die auf neue Handlungserfordernisse reagiert, entgegen. Während sich die Stadterneuerung innerhalb
von Förderkulissen, die im Wesentlichen auf baulichen Kriterien beruhten, um einen integrierten Ansatz bemühte, ging es der Stadtentwicklungsplanung bei der Beauftragung der drei Gutachten in erster Linie um
die Suche nach neuen Kulissen, die sich auf andere Indikatoren, nämlich
Tendenzen einer sozialräumlichen Entwicklung, stützen sollten. In der
Forderung nach einem integrierten und partizipativen Verfahren in der
Quartiersentwicklung waren sich beide Perspektiven einig. Dissens bestand darin, dass die einen (Stadterneuerer) dies aus ihrer bisherigen
Praxis heraus begründeten, während die anderen (Stadtentwicklungsplaner) den Ansatz aus einer neuen Aufgabenstellung ableiteten und sich
gegen die „Übernahme“ eines neuen Handlungsfeldes durch die bestehende Praxis verwehrten. Die Balancierung dieser Positionen war Gegenstand der politischen Auseinandersetzungen im Sommer 1998, in der
die taktischen Manöver des damaligen Senators für Stadtentwicklung,
Peter Strieder – mit seiner langjährigen Erfahrung in der Kreuzberger
Stadterneuerung – geradezu den Charakter eines „Vatermords“ annahmen: ein Kreuzzug gegen die Stadterneuerung, um deren wesentliche
Handlungsprinzipien neu zu legitimieren.
Bedeutend erscheint mir vor allem der Zusammenhang zwischen den
beiden konkurrierenden Sichtweisen und der Parteienlandschaft bzw. der
Aufteilung der Fachressorts auf Senatsebene. Die Abspaltung der Stadtentwicklungsplanung vom Ressort Bauen, Wohnen und Stadterneuerung
(1985) war ein Koalitionshandel aufgrund der Mehrheiten im Abgeordnetenhaus. Daraus ergab sich einerseits die (wieder) wachsende Bedeutung der Stadterneuerung innerhalb des Bauressorts. Zugleich führte
diese Trennung zu einer Nichtberücksichtigung der inhaltlichen Weiterentwicklung der Stadterneuerung seitens der Stadtentwicklungsplanung
und zu einer Informationsblockade zwischen den Ressorts, die von unterschiedlichen Parteien geführt wurden.24 In der großen Koalition 199024 Auf die schwarz-gelbe Regierung in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre
(Bauressort: Georg Wittwer, parteilos, später CDU; Stadtentwicklung: Jürgen Starnick, parteilos), folgte ein kurzes rot-grünes Zwischenspiel 19891990 (Bauressort: Wolfgang Nagel, SPD; Stadtentwicklung: Michaele
215
SOZIALE STADTPOLITIK
1995 stand Volker Hassemer (CDU) der Stadtentwicklungsverwaltung
vor und Wolfgang Nagel (SPD) der Bauverwaltung. Zu dieser Zeit vertrat Nagel das Land Berlin in der ARGEBAU und machte sich dort gemeinsam mit seinen in den entsprechenden Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertretenen Mitarbeitern für den „behutsamen“ bzw. „sozialen“
Ansatz in der Stadterneuerung stark. Als in den Koalitionsverhandlungen 1995/96 die beiden Ressorts zwischen den Parteien getauscht
wurden und Peter Strieder (SPD) Hassemer beerbte, während Jürgen
Klemann (CDU) das Ressort von Nagel übernahm, machte Strieder die
aus der Tradition der „behutsamen Stadterneuerung“ heraus in der sozialdemokratisch geführten Bauverwaltung entstandenen Handlungsansätze zu „seiner“ Erfindung. Dazu waren ihm das Häußermann-Gutachten
mit seinen Verweisen auf gute Ansätze außerhalb Berlins sowie eine
Neu-Etikettierung („Quartiersmanagement“) wichtige Hilfsmittel.25 Er
verband den Ansatz mit einem strategischen Instrument, dem StadtMonitoring, und brachte so Elemente der Stadterneuerung und der
Stadtentwicklungsplanung zusammen (hierzu im Folgenden mehr). Über
das Gutachten wurde dann auch eine Diskussion über neue Gebietsausweisungen möglich, da mit der sozialräumlichen Segregation ein neues
Problem im Raum stand, auf das politisch reagiert werden musste.
Ag e n d a S e t t i n g
Zusätzlicher Druck durch weitere Studien und
„Ghettodiskurse“
Parallel zum Erscheinen des Häußermann-Gutachtens veröffentlichte die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales den Sozialstrukturatlas
1997, der erstmals auch die kleinräumige Verteilung von Armut thematisierte und die „Identifikation sozialer Brennpunkte in der Stadt sowie
in den jeweiligen Bezirken“ ermöglichte (vgl. Hermann et al. 1998: 5).26
Schreyer, AL) und eine nur wenige Monate währende Übergangsregierung
1990, bevor im Dezember 1990 die Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu einer Großen Koalition führten.
25 Die Personalisierung der „neuen“ Politik mit Strieder wird im weiteren
Verlauf noch deutlicher, wenn etwa vom „Strieder-Papier“ die Rede ist.
26 Im Unterschied zum Sozialraum-Monitoring bildet die Sozialberichterstattung in erster Linie die Verteilung der Sozialstruktur im Stadtraum
ab mit dem Ziel, „wertneutrale Planungsgrundlagen“ für Akteure im Gesundheits- und Sozialwesen und andere Fachverwaltungen zu liefern (vgl.
Hermann et al. 1998: 5). Während mit dem Sozialraum-Monitoring die
Einführung des Quartiersmanagement verbunden war, führten die Ergeb-
216
BERLIN
Die Studie wurde am 30.1.1998 von der damaligen Sozialsenatorin
Beate Hübner (CDU) der Öffentlichkeit präsentiert mit dem Befund:
„Berlin driftet auseinander“ (vgl. taz vom 31.1.1998). Damit lagen zwei
unabhängige Studien vor, die eine zunehmende „Spaltung der Stadt“
feststellten. Schon im Sommer 1997 war zudem in Neukölln der erste
Kinder- und Jugendhilfebericht veröffentlicht worden, der ein alarmierendes Bild der Situation in den Kiezen lieferte, die im gesamtstädtischen Vergleich die hinteren Plätze belegten: In einzelnen Straßen
lebten bis zu 40% der Bewohner unterhalb des Existenzminimums, jeder
achte Jugendliche im Bezirk war schon einmal straffällig geworden, es
gebe Kinder, so wird der damalige Jugendstadtrat Buschkowsky (SPD)
zitiert, „die laufen hungernd durch die Straße“ (vgl. Rada 1997).27
Die Medien griffen diese Beobachtungen auf und untermauerten mit
ihnen ihre „Ghettodiskurse“ (Schmidtke 2001): „Der Staat hat sich hier
und anderswo zurückgezogen. Besonders abends“, beschrieb etwa ein
Beitrag in der Wochenzeitung „Der Spiegel“ im Oktober 1997 unter
dem Titel „Endstation Neukölln“ die Lage (Wensierski 1997).28 Einen
nisse des Sozialstrukturatlasses zu einer Debatte über einen Finanzausgleich zwischen den Berliner Bezirken.
27 Der Vergleich der Quartiere wurde im Sozialstrukturatlas auf Basis eines
Sozialstrukturindex auf Ebene der statistischen Gebiete und Verkehrszellen vorgenommen. Der Index setzt sich aus folgenden Variablen zusammen: a) positive Korrelation: Anteil der Männer an der Bevölkerung,
Anteil der Personen im Alter von 18 bis unter 35 Jahren an der Bevölkerung, Anteil der ausländischen Personen an der Bevölkerung, Anteil der
1-Personen-Haushalte im Alter bis unter 65 Jahren an allen Haushalten,
Anteil der Personen ohne beruflichen Ausbildungsabschluß an der Bevölkerung, Arbeitslosenquote, Anteil der Arbeiter an der Bevölkerung, Anteil
der Sozialhilfeempfänger (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) an der Bevölkerung, Anteil der Personen mit Einkommen unter 1000 DM an der Bevölkerung, vorzeitige Sterblichkeit, gemeldete TbcFälle je 100 000 der Bevölkerung; b) negative Korrelation: Anteil der Angestellten an der Bevölkerung, mittleres Haushaltsnettoeinkommen, Lebenserwartung (vgl. Hermann et al. 1998: 8).
28 Auf Grundlage einer Medienanalyse beobachtet Schmidtke eine Deklassierung und Stigmatisierung Berliner Innenstadtbezirke sowie eine Ethnisierung der Beschreibungskategorien in der lokalen und überregionalen
Berichterstattung über Berlin und Migranten im Zeitraum 1997-1999.
Bemerkenswert ist insbesondere seine Feststellung einer wechselseitigen
„Verschränkung von öffentlichem und wissenschaftlichem Diskurs“:
Während stadtsoziologische Begriffe wie „Gentrifizierung“ in der politisch-öffentlichen Debatte aufgegriffen wurden, brachte seiner Beobachtung zufolge die „für die mediale Inszenierung typische Dramatisierung
der Ereignisse [...] die wissenschaftliche Auseinandersetzung“ zur Übernahme des Underclass- und des Ghettobegriffs (vgl. Schmidtke 2001:
159).
217
SOZIALE STADTPOLITIK
Höhepunkt erreichte die öffentliche Debatte, als der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU, Klaus Landowsky, und der Staatsekretär der
Stadtentwicklungsverwaltung, Hans Stimmann (SPD), in den lokalen
Medien über die Notwendigkeit einer Sprengung von Sozialwohnungsbauten plauderten: „Man muß den Mut haben, Gebäude wie das Neue
Kreuzberger Zentrum oder den Sozialpalast [zwei innerstädtische
Großwohnanlagen in Kreuzberg und Schöneberg, S.G.] zu sprengen“,
gab Landowsky im Gespräch mit dem Tagesspiegel zum Besten, und
Stimmann zog nach: „Sie haben recht. Das ist ein Tabuthema, aber vielleicht sollte man das NKZ in der Tat abreißen, das versaut die Stadt. Das
ist ein sozialer Brennpunkt“ (Tagesspiegel vom 9.3.1998).
Spätestens hier war klar: Die Politik musste und wollte auf die
„Spaltung der Stadt“ reagieren, Probleme und Lösungsangebote lagen –
vor- und aufbereitet in den Verwaltungen – auf dem Tisch, und zudem
bereiteten sich die Parteien allmählich auf den Wahlkampf 1999 vor.29
Mit der Thematisierung der sozialräumlichen Probleme war ein „Perspektivenwechsel“ vollzogen, „weg von den Urbaniten, hin zur sozialen
Realität der ‚Problembezirke‘“ (vgl. Rada 1999).30
Thematisierung und Inszenierung (1998):
Die Innenstadt-Konferenzen
Veranlasst durch die Ergebnisse des Häußermann-Gutachtens und des
Sozialstrukturatlasses sowie durch die alarmierende Berichterstattung in
den Medien fanden im Frühjahr 1998 zwei Arbeitstreffen des Berliner
Senats statt, bei denen ausgehend von der vielschichtigen bestehenden
Förderlandschaft „ressortübergreifend praktische Ansätze für Problemlösungen“ diskutiert wurden. Auf Initiative von Eberhard Diepgen
(CDU), der sich als Regierender Bürgermeister auch des Themas annehmen wollte, wurde daraufhin vom Senat eine Reihe von sog. Innenstadtkonferenzen angeregt, bei denen es darum ging, „anstelle abstrakttheoretischer Erörterungen anhand konkreter örtlicher und sachlicher
29 So heißt es beispielsweise in einer Veröffentlichung der Berliner Jusos
vom Februar 1998: „Aus der Kombination Momper/Strieder folgt auch
personell, dass Adlershof (Momper) und soziale Stadtentwicklung
(Strieder) zentrale Themen des Wahlkampfes sein werden“ (vgl. Jusos
Berlin 1998: 28).
30 Die „Neuen Urbaniten“, ein Begriff, der vor allem von Hans Stimmann
geprägt wurde, standen im Stadtentwicklungsdiskurs für eine gehobene
Mittelschicht, die, möglichst als Eigentümer, die Qualitäten des innerstädtischen Wohnens schätzt – und waren als solche Ziel der später im Planwerk Innenstadt konkretisierten Zentrumsplanung. Sie stehen hier für die
Wachstums- und Metropoleneuphorie der Nachwendejahre.
218
BERLIN
Beispiele vorhandene Ideen und bestehende […] Initiativen […] aufzugreifen“ und „im Sinne eines integrierten Handlungskonzepts“
zusammenzuführen (Abgeordnetenhaus von Berlin 1998b: 1).31 Diese
Innenstadtkonferenzen fanden im Frühjahr und Sommer 1998 statt. Im
April gab es ein Gespräch zum Thema „Schulische Bildung in Stadtquartieren mit hohem Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache“, im Mai gab es ein Gespräch zum Thema „Wirtschaft und Arbeit“
am Beispiel nördliches Neukölln und Kreuzberg, und im August wurde
über „Sicheres Wohnen – Wohlfühlen im Kiez“ am Beispiel Koloniestraße/Soldiner Straße im Bezirk Wedding gesprochen. Diese Treffen
waren zu Teilen wahltaktische Manöver und wurden in der Öffentlichkeit als „plakative Show-Aktivitäten“ kritisiert (so der Kreuzberger
Stadtrat Schulz, Grüne, in der taz vom 27.2.1998, vgl. Naumann 1998).
In diesen Stadtteil-Konferenzen kamen jeweils verantwortliche Vertreter
aus Politik, Verwaltung und Verbänden zusammen, und die angesprochenen Senatoren zogen – wenn auch in Maßen – konkrete Konsequenzen: Im Schulbereich stellte die damalige Senatorin Ingrid Stahmer
(SPD) nach der ersten Konferenz für das Schuljahr 98/99 50 zusätzliche
Lehrerstellen für Förderunterricht bereit und im Herbst 1998 wurde eine
Sprachstandsmessung von Erstklässlern im Wedding durchgeführt. Im
Juli 1998 beschloß der Senat das Programm „Arbeit für SozialhilfeempfängerInnen“. Ebenso verabschiedet wurde ein Konzept zum Abbau von Mietungerechtigkeiten im Bestand des Sozialen Wohnungsbaus
und ein Programm zur Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges
im Sozialwohnungsbestand der Großsiedlungen, wozu im Wesentlichen
die Aufhebung der Fehlbelegungsabgabe und zusätzliche Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen zählten. Auf der dritten Konferenz wurden
die laufenden Überlegungen für die Einrichtung von Quartiersmanagement unterstützt, das schließlich 1999 beschlossen wurde (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 1998b). In den beteiligten Senatsverwaltungen
wurde die angestoßene Debatte in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auch konzeptionell weitergeführt. 32
31 Geplant waren vier Gespräche, durchgeführt wurden drei: am 27.4.1998,
am 29.5.1998 und am 26.8.1998.
32 Hierzu heißt es im Bericht des Abgeordnetenhauses über die Innenstadtkonferenzen: „Der Senat hat […] als eine Konsequenz aus den […]
Erkenntnissen der Innenstadtkonferenzen die Senatsverwaltungen für Bauen, Wohnen und Verkehr, für Gesundheit und Soziales sowie für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie gemeinsam beauftragt, bis
Ende März 1999 eine nachhaltig wirkende, langfristig orientierte gesamtstädtische Strategie zur Entschärfung sozialer Konflikte besonders belasteter Stadtquartiere zu entwickeln und dem Senat ein entsprechendes – mit
219
SOZIALE STADTPOLITIK
Programmformulierung in der Verwaltung (1998-1999)
Die einberufene verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe Urbane Integration ging ihren Auftrag, die Entwicklung eines Aktionsprogramms,
mehrstufig an. In der ersten Stufe wurden die Förderinstrumente der beteiligten Senatsverwaltungen zusammengetragen. In der zweiten Stufe
wurden die als relevant erachteten Instrumente detaillierter vorgestellt
und auf ihre Integrationsmöglichkeiten hin untersucht. In einer dritten
Stufe sollte diesen strategischen Überlegungen ein Konzept für ein Programm in Form eines „sozialstrukturellen Interventionsfonds“ folgen.
Hierzu wurde jedoch nach Abschluss der zweiten Stufe kein Auftrag erteilt. Stattdessen wurde das zeitgleich entwickelte Modell Quartiersmanagement weiterverfolgt.
In der ersten Stufe (1998-1999) identifizierte die AG 27 Problempunkte, benannte die Ursachen und formulierte strategische und operative Ziele. Schon bestehende bzw. zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte
Maßnahmen und Programme in den beteiligten Fachverwaltungen wurden zusammengestellt und diesen Bereichen zugeordnet. Die einzelnen
Punkte wurden sieben Themenfeldern zugeordnet:
• Soziale und ethnische Integration – Zusammenleben in der Nachbarschaft;
• Öffentlicher Raum und Sicherheit;
• Wohnen und Wohnumfeld;
• Soziale Infrastruktur, Schule, Kinder, Jugendliche und Familienförderung;
• Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaftsförderung;
• Besondere soziale Lebenslagen, Gesundheitsförderung;
• Steuerungsinstrumente und Ressourceneinsatz.
Mit dieser Zusammenstellung wurde dem Senatsbeschluss vom
17.11.1998 Rechnung getragen. Die so entstandene Matrix wurde am
2.8.1999 dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt (vgl.
Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c). In ihrem Bericht stellte die Arbeitsgruppe über ihren Maßnahmenkatalog hinaus zwei Aspekte in den
Vordergrund: Partizipation bzw. Bürgerbeteiligung als Verfahrensprinzip und Ziel von Fördermaßnahmen sowie die große Bedeutung von Sozialberichterstattung, Stadtmonitoring, Stadterneuerungsberichten und
Wohnungskatasterberichten für eine gesamtstädtische Strategie „Urbane
Integration“. Die in der Folge in der zweiten Stufe (1999-2001) erstellte
konkreten Maßnahmenvorschlägen versehenes – Aktionsprogramm ‚Urbane Integration‘ vorzulegen“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 1998b: 2).
220
BERLIN
vertiefende Analyse der existierenden Förderlandschaft dokumentierte
die Vielfalt und die unterschiedliche Reichweite der vorhandenen Ansätze „im Hinblick auf ihre mögliche gebietsspezifische Wirkung im
Sinne einer gesamtstädtischen Strategie zur Entschärfung sozialer Konflikte in sozialbelasteten Gebieten“ (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen Berlin/Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
2001: 5). In dem Bericht wurde gezeigt, „dass die bestehenden unterschiedlichsten flächen- und zielgruppenspezifischen Maßnahmenprogramme und Projekte bei optimalerer Verknüpfung und gezielter Bündelung in lokalen Brennpunkten oder besonders benachteiligten Gebieten
durchaus verstärkte Stabilisierungs-, Integrations- und Aufwertungseffekte auslösen können“ (ebd.: 6). Es wurde betont, dass die Maßnahmenprogramme auf Senatsebene rahmengebend von Bedeutung seien,
während die zentrale Rolle bei der Entschärfung sozialer Konflikte bei
den Bezirken liegen müsse:
„[…] der Senat betont […] die Bedeutung der Bezirke sowie der Einrichtungen, Initiativen und anderen Akteure vor Ort, insbesondere die der dort lebenden Menschen bei der Lösung der jeweiligen Stadtteilprobleme“ (ebd.: 7).
Als Ergebnis wurde in dem Bericht für eine gesamtstädtische Strategie
„Urbane Integration“ folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Im Sinne einer gesamtstädtischen Strategie zur Entschärfung sozialer Konflikte besonders belasteter Stadtquartiere sind die einzelnen Programme und
Maßnahmen mit ihren jeweils unterschiedlichen Reichweiten so zu verknüpfen, dass sie für den Einsatz in lokalen, besonders benachteiligten Stadtquartieren ganz oder zumindest teilweise nutzbar gemacht werden können“ (ebd.:
7).
Hierzu sollten sowohl auf Bezirks- wie auf Landesebene die sektoral organisierten Fachverwaltungen um „integrative, ressortübergreifende
Verfahrensregelungen“ und „kooperative Handlungsansätze mit einem
ganzheitlichen Blick auf komplexe Problemkonstellationen“ ergänzt
werden. Auf bezirklicher Ebene wurde eine engere ämterübergreifende
Zusammenarbeit gefordert, auf gesamtstädtischer Ebene wurden ebenfalls prozessbegleitende Strukturen vorgeschlagen. Hier wurde die Verstetigung der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt/Soziale Stadtentwicklung“
ebenso empfohlen wie die Fortführung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Urbane Integration“. Zusammenfassend wurde folgendes
Plädoyer formuliert:
221
SOZIALE STADTPOLITIK
„Im Übrigen gilt es namentlich für die Verwaltung, diesen neuen Kooperationsstil weiter zu entwickeln […]. Es geht dabei letztlich auch um das Prinzip
einer ‚lernenden Verwaltung‘ als Grundlage zur Lösung hochkomplexer Problemlagen“ (ebd.: 8).
Ein zusätzlicher konsumtiver sozialstruktureller Interventionsfonds wurde auch im Abschlussbericht genannt. Gleichzeitig wurde jedoch auf Erörterungen der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt/Soziale Stadtentwicklung“ auf Staatssekretärsebene am 20.03.01 verwiesen, wo dieser zwar
als „zielführend“, jedoch als „finanziell und haushaltsmäßig nicht realisierbar“ beurteilt worden war.
Mit diesem Bericht war die Arbeitsgrundlage der AG „Urbane
Integration“ zunächst beendet. Im Fortlauf gab es noch zwei Arbeitstreffen, auf denen eine Reihe von Themen ermittelt wurde, zu denen ämterübergreifende Workshops hätten durchgeführt werden können. Gleichzeitig war die Arbeitsgruppe jedoch faktisch identisch mit einer sog.
„Vorbereitungsrunde“ für die Lenkungsgruppe Soziale Stadt/Soziale
Stadtentwicklung auf Staatssekretärsebene, die im März 2000 zur Begleitung der zwischenzeitlich eingerichteten Quartiersverfahren ins Leben gerufen worden war. Der einzige Unterschied der ansonsten in Personalunion existierenden Gruppen bestand darin, dass in der Vorbereitungsrunde die Federführung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung lag, da die damalige Staatssekretärin für Stadtentwicklung auch die
Lenkungsgruppe einberief, während der Vorsitz der AG Urbane Integration bislang bei der Sozialverwaltung für Soziales gelegen hatte.33 Da
man sich in der Vorbereitungsrunde „ohnehin traf“ und für die AG
„ohne Programm keine Geschäftsgrundlage mehr bestand“, ist ihre Arbeit seit 2002 faktisch eingestellt, durch den regelmäßigen Austausch als
Vorbereitungsrunde jedoch prinzipiell „reaktivierbar“.34 Im Frühjahr
2003 hat allerdings die Senatsverwaltung für Soziales ihre regelmäßige
Teilnahme an dieser Vorbereitungsrunde bis auf Weiteres unter Verweis
auf personelle Engpässe beendet.
Das zentrale Merkmal des Aktionsprogramms „Urbane Integration“
bestand in seinem gesamtstädtischen und ganzheitlichen Ansatz. Auf33 Zu diesem Zeitpunkt waren die Ressorts für Bauen und für Stadtentwicklung wieder zusammengelegt worden. Innerhalb des Hauses setzte
sich die Trennung in Form von unterschiedlichen Abteilungen und auch
räumlich durch die Verteilung auf unterschiedliche Dienstgebäude fort.
Die vorbereitenden Arbeiten für die AG lagen beim zwischenzeitlich eingerichteten Referat „Soziale Stadt“, das aus dem vormaligen Bauressort
heraus gebildet worden war (s.o.).
34 Gespräch mit einem ehemaligen Mitglied der AG Urbane Integration am
02.7.2003.
222
BERLIN
bauend auf einer Zusammenstellung existierender Maßnahmen und Programme ging es in diesem Konzept weniger um die Schaffung eines
neuen Programms als vielmehr um die Integration bisheriger Handlungsansätze. Die Interventionskulisse wäre entsprechend lediglich ein
Teil eines gesamtstädtisch wirkenden integrierten Ansatzes gewesen.35
Im Herbst 1998 wurde ebenfalls innerhalb der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung – in der „strategischen“ Abteilung, Referat IA – an
den Empfehlungen des Häußermann-Gutachtens weitergearbeitet und
eine Senatsvorlage erstellt zur „Einrichtung von integrierten Stadtteilverfahren“. Dabei orientierte sich die vorbereitende Abteilung eng an
den Erfahrungen des Hamburger Armutsbekämpfungsprogramms.36 Zusammen mit den Ergebnissen der ersten Stufe der AG Urbane Integration wurde dieser Bericht am 2. August 1999 dem Abgeordnetenhaus zur
Kenntnis gegeben. In diesem Bericht wurden 15 Gebiete benannt, in denen als Pilotvorhaben seit dem Winter 1998/99 schrittweise ein Quartiersmanagement eingeführt wurde, und die Organisationsstruktur und
Verfahrensgrundsätze der integrierten Stadtteilverfahren beschrieben.
Als Zielstellung von Quartiersmanagement wurde „eine nachhaltige,
soziale, wirtschaftliche, städtebauliche und ökologische Entwicklung
durch integriertes Handeln und vernetze Maßnahmen im Quartier“ formuliert. Aufgaben des Quartiersmanagement sind Stadtteilkoordination,
Bewohneraktivierung, Projektinitiierung und Mitwirkung an der Erfolgskontrolle (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c).
35 Das Konzept der „Urbanen Integration“ erinnert an Überlegungen zu einer
integrierten Planung, wie sie schon in den 1970er Jahren diskutiert wurden, jedoch nicht zur Umsetzung kamen („Rahmenprogramm für benachteiligte Bezirke zur Verbesserung der Lebensverhältnisse“, vgl. Schridde
2001: 122).
36 Angaben eines Mitarbeiters in einem Gespräch am 06.8.2003 sowie des
damaligen Referatsleiters (Gespräch am 21.9.2004), vgl. auch die Ausführungen von Strieder 1999. Auf einer Veranstaltung des Instituts für
Städtebau zur sozialen Stadtpolitik in Berlin äußerte sich die in der Politikformulierung konsultierte Hamburger Wissenschaftlerin eindeutig:
„Obwohl ich davor gewarnt habe, haben die Berliner das Hamburger Projekt einfach abgeschrieben und das Konzept von uns kopiert. So einfach
kann das aber nicht laufen“ (Monika Alisch zitiert in Eick 2000: o.S.).
223
SOZIALE STADTPOLITIK
Programmformulierung in den politischen Parteien
(1998-1999)
Die unterschiedlichen Gutachten und die öffentliche Diskussion über
sozialräumliche Polarisierung in Berlin veranlassten alle politischen Parteien im Sommer und Herbst 1998 zur Formulierung von stadtpolitischen Ansätzen und Anträgen. Die SPD beschloss beispielsweise am
7.11.1998 auf einem Landesparteitag das auch als „Strieder-Papier“ bezeichnete Konzept „In Nachbarschaft leben, wohnen und arbeiten“ und
die CDU veranlasste die Innenstadtkonferenzen.
Das „Strieder-Papier“ basierte im Wesentlichen auf den Ergebnissen
des „Häußermann-Gutachtens“. Gefordert wurde eine „neue Qualität der
Stadtplanung und Stadtentwicklung“, d.h. ressortübergreifende Zusammenarbeit im Verwaltungshandeln und die Einrichtung von Quartiersmanagement in „Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf“ (SPD
Berlin 1998: 4). Das Papier verwies auch auf die zeitgleich entwickelte
soziale Stadtpolitik auf Bundesebene:
„Finanzieller und organisatorischer Bestandteil ist auch das im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Programm ‚Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf‘. Die Fachbehörden sind zu verpflichten, sämtliche
Maßnahmen zur Quartiersentwicklung besonders zu berücksichtigen, Mittel
sind verstärkt in den Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf einzusetzen
und die Bündelung und Koordinierung aller Maßnahmen ist zu gewährleisten“
(ebd.: 4).
Unter dem Titel „Auf gute Nachbarschaft – Quartiersmanagement als
lokale Aufgabe“ wurde ein Ziel der Quartierspolitik – soziale Integration
– besonders betont:
„Das Ziel der sozialen Stadtentwicklung ist soziale Integration. Wir wollen
weder soziale noch ethnische Ausgrenzung […], auch keine Ghettoisierung
von Altenwohnungen […]“ (ebd.: 5).
Um dieses Ziel zu erreichen, müsse vor allem das Verwaltungshandeln
geändert werden und stärker auf Kooperation setzen:
„Die Entwicklung der Quartiere zeigt, dass allein Verwaltungshandeln nicht
mehr in der Lage ist, soziale Ausgrenzung von Gebieten zu verhindern. Im
Gegensatz zur Stellvertreterpolitik der 80iger Jahre wollen wir die Menschen
selbst für ihr Gebiet interessieren und sie befähigen ihre Interessen selbst in
die Hand zu nehmen“ (ebd.: 6).
224
BERLIN
Bemerkenswert an dieser Forderung ist die Ausblendung der stadtpolitischen Entwicklungen in den 1990er Jahren, wie sie Strieder auch in seiner Funktion als Senator zu verantworten hatte.
Auch die Opposition reagierte: Die GRÜNEN formulierten „Handlungsstrategien für eine solidarische und soziale Stadt“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 1998a), die PDS stellte einen Antrag „Soziale und zukunftsfähige Metropole“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 1999a) und einen weiteren Antrag „Soziale Stadtentwicklung – statt Quartiersmanagement von oben Stadtteilkoordination in lokaler Verantwortung“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 1999b). Die verschiedenen Strategien waren
sich in der Situationsdeutung durchaus ähnlich; sie unterschieden sich
vor allem in den stadtpolitischen Rezepturen.37 Den GRÜNEN und der
PDS gingen dabei die SPD-Überlegungen nicht weit genug, sie forderten einen gesamtstädtischen Ansatz, der über eine Politik für einzelne
Stadtteile hinauszugehen hätte. Beide teilten grundsätzlich die Erkenntnisse des Häußermann-Gutachtens, forderten aber eine konsequentere
Umsetzung.
So hieß es etwa bei den GRÜNEN:
„Die bisherigen Bemühungen des Berliner Senats, den problemhaften Entwicklungen einiger Stadtbezirke und Quartiere mit einem nachhaltigen Konzept zu begegnen, reichen nicht aus. Sie greifen auch nur sehr beschränkt die
konzeptionellen Empfehlungen der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegebenen ‚Studie zur sozialen Stadtentwicklung‘ auf.
Um höchstmögliche Synergieeffekte bei Fördermaßnahmen zu erzielen, müssten alle Senatsverwaltungen verbindlich miteinander kooperieren“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 1998a: 2).
Das Konzept der GRÜNEN umfasste sechs Bausteine:
• Regionalkonferenzen,
• unabhängige Stadtteilmanagementagenturen,
• eine Steuerungsgruppe auf Senatsebene (Fachressorts, Bürgermeister
und externe Experten),
• Förderpriorität des Programms,
• Verfügungsfonds, über die die Regionalkonferenzen entscheiden,
und den
• Aufbau eines sozialräumlichen Berichtswesens (ebd.: 2).
37 Die parteiübergeifende Einigkeit wird deutlich im Protokoll zur 49. Sitzung des Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, vom 17.9.1998.
225
SOZIALE STADTPOLITIK
Der Unterschied zur Regierungslinie lag vor allem im hartnäckigen Einfordern einer verbindlichen Kooperation der verschiedenen Fachverwaltungen:
„Wenn Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen, muß damit begonnen werden, ein integriertes Handlungskonzept aus der Kleinteiligkeit der Stadtteile
über das verantwortliche Bezirksamt bis hin zur gesamtstädtischen Verantwortung des Senats zu spannen, anstatt wie der Senat halbherzig und unkoordiniert vor sich hin zu wursteln“ (ebd.: 2).
In einer im März 1999 veröffentlichten Broschüre illustrierten die
GRÜNEN ihr Modell mit zwei Beispielen: dem „System ‚Pfefferwerk‘“
als ein erfolgreiches gemeinwirtschaftliches Projekt und der Lokalen
Partnerschaft Wedding als einem erfolgreichen „Bündnis für Beschäftigung, Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt“ (vgl. Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Abgeordnetenhaus von Berlin 1999).
Die PDS formulierte ähnlich:
„Um sozialräumliche Konflikte in der Stadt abzubauen, reichen lokale Strategien für Problemquartiere nicht aus. Notwendig ist eine soziale Ausrichtung
der Stadtpolitik insgesamt mit dem Ziel einer stadtweiten sozialen Stabilisierung“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 1999a: 1).
In einem solchen flächendeckenden Konzept sollten nach Ansicht der
PDS die Bezirke eine wesentlich stärkere Position einnehmen:
„Voraussetzung ist die Organisation eines demokratischen Diskussions- und
Beteiligungsprozesses, in dem die Bezirke deutlich höhere Kompetenzen erhalten und verbindliche Vereinbarungen, z.B. über lokale Partnerschaften getroffen werden“ (ebd.: 2).
In einem Diskussionspapier zur Strategie der Landesregierung brachte
die damalige stadtentwicklungspolitische Sprecherin der PDS, Katrin
Lompscher, das Unbehagen ihrer Partei mit der Umsetzung des
Häußermann-Gutachtens und seiner Vorschläge auf den Punkt:
„Interessant ist, dass die selbst geschaffenen Zwänge innerhalb der Koalition
– Sparkommissariat und ideologiefreie Modernisierung – die SPD daran hindern, diejenigen Ansätze aus dem Gutachten aufzugreifen, die auf eine Umorientierung der Stadtpolitik gerichtet sind. Stattdessen begnügt sich Stadtentwicklungssenator und SPD-Landesvorsitzender Strieder mit der Einpassung
eines Ergebnisses aus dem Gutachten in die althergebrachte Koalitionspolitik
– Einführung eines ‚Quartiersmanagements‘“ (Lompscher 1999: 4, H.i.O.).
226
BERLIN
„Der Senat“, so Lompscher weiter, „setzt [...] auf ein ‚Think Positive‘Programm und schert sich nicht um Problemursachen“ (ebd.: 5). Auch
das Aktionsprogramm Urbane Integration wurde von Lompscher als
Fortführung bisheriger Politik eingeschätzt:
„Mittelfristig plant der Senat, im Rahmen des Aktionsprogramms die Fördermittel des Bundes und der EU auf die identifizierten Problemgebiete zu konzentrieren. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass eine weitergehende stadtpolitische Veränderung vorgesehen ist. Letztlich schafft sich der Senat mit dem Aktionsprogramm lediglich einen Handlungsrahmen, mit dessen Hilfe zusätzliche
Gelder von außen in sozial benachteiligte Gebiete gelenkt werden sollen“
(ebd.: 5).
Die in diesem Papier neben der Kritik formulierten Ansätze für ein PDSKonzept forderten im Unterschied zur Senatspolitik einen grundsätzlichen stadtpolitischen Richtungswechsel auf Basis einer qualifizierten
und fortzuschreibenden Sozialberichterstattung, verbindlicher Sozialplanung und insbesondere einer „bedarfsgerechten Finanzausstattung der
Bezirke“ (ebd.: 6). Eckpunkte waren unter anderem eine stadtweite
Stadterneuerung, eine Ausweitung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie die „Erhaltung kommunaler Wohnungsbestände
und der Ausbau und die gezielte Nutzung von Steuerungspotentialen“
(ebd.: 6f). Im Rahmen einer solch umfassenden Umorientierung der
Stadtpolitik wurden ergänzend „sofortige punktuelle Interventionskonzepte“ vorgeschlagen. Unter dem Begriff „Quartiersbegleitung“ etwa
wurde hier ein alternatives Modell zum Quartiersmanagement formuliert, das lokal spezifisch auszugestalten sei, die konkreten Problemlagen
kontinuierlich ermittele, und „Ressourcen real bei den aus Armut resultierenden Problemen und den davon Betroffenen zu konzentrieren“ habe
(ebd.: 12).38
38 Vor dem Hintergrund dieser Kritik wird deutlich, warum sich die PDS in
ihrem Wahlprogamm 2001 zunächst gegen die Fortführung des Quartiersmanagement ausspricht. Im Unterpunkt „Soziale Stadterneuerung“
des Abschnitts „Soziale Stadt Berlin: Stadt für Alle“ wird stattdessen eine
Stärkung der Bezirke vorgeschlagen: „Die PDS schlägt vor: Das Quartiersmanagement wird nicht in der bisherigen Form fortgesetzt: Die Bezirksverordnetenversammlungen müssen über die Verwendung der Fördermittel mitentscheiden. Gewachsene lokale Initiativen und Strukturen
wie etwa die Stadtteilzentren unterschiedlicher Ausprägung bilden das
Rückgrat der sozial orientierten Stadtentwicklung“ (PDS 2001: 23).
Nichtsdestoweniger wurde in der Koalitionsvereinbarung des rot-roten
Senats (2002) am Quartiersmanagement festgehalten (SPD Berlin/
PDS Berlin 2002).
227
SOZIALE STADTPOLITIK
Bei aller Einigkeit in der Kritik an der zu kurz greifenden Herangehensweise der Regierung unterschieden sich die Alternativkonzepte vor
allem hinsichtlich der Rolle der Bezirke, in Bezug auf die Abschaffung
von Erhaltungssatzungen und Belegungsbindungen sowie hinsichtlich
der Privatisierung von städtischen Unternehmen. Mit Blick auf die geforderte Stärkung der Bezirke ist anzumerken, dass beide genannten Oppositionsparteien, die GRÜNEN und die PDS, in verschiedenen Bezirken in der Verantwortung standen und in den eingesetzten Verfahren
wesentliche Mitspieler waren. Die GRÜNEN etwa hatten in Kreuzberg
bzw. später im Doppelbezirk Friedrichshain-Kreuzberg des Ressort für
Bauen und Stadterneuerung inne (Schulz), die PDS stellte in Lichtenberg den Bürgermeister. In beiden Fällen gestaltete sich verschiedenen
Beobachtern zufolge in der Umsetzung (integrierte Stadtteilverfahren
Kottbusser Tor und Wrangelkiez in Kreuzberg, integrierte Steuerungsverfahren in den Großsiedlungen) nicht nur die Zusammenarbeit mit der
Senatsebene sondern gerade auch die Ämterkoordination auf bezirklicher Ebene sowie die Zusammenarbeit mit den Bewohnern in den Gremien in den ersten Jahren äußerst zäh.39
Soziale Stadtentwicklung als Teil der Berliner Stadtpolitik
im Jahr 1999
Das Ergebnis all dieser Diskussionen und Formulierungen in den Fachverwaltungen, in der Politik und in der Öffentlichkeit war das vom Berliner Senat im März 1999 beschlossene Programm zur Sozialorientierten
Stadtentwicklung, das auf drei Säulen aufbaute: auf einem „Monitoring
Soziale Stadtentwicklung“, dem in zunächst 15, ab 2002 dann in 17 Gebieten eingerichteten Quartiersmanagement und einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde der Staatssekretäre. Das Programm wurde zunächst in Form von dreijährigen Pilotvorhaben umgesetzt, die begleitend
evaluiert wurden. In dieser Kombination eines strategischen und eines
operativen Arms mit einer kooperativen Steuerungsstruktur (auf Ebene
der Senatsverwaltung ist Abteilung I – Stadtentwicklungsplanung – zuständig für das Monitoring, Abteilung IV – Stadterneuerung – für das
Quartiersmanagement) äußerte sich der Einfluß der beiden Policy Communities der „Erneuerer“ und der „Strategen“ auf die Politikgestaltung.
39 Diese Einschätzung geht aus mehreren Gesprächen mit Monica SchümerStrucksberg hervor (29.5.2003, 25.08.2004, 27.5.2005). Sie wird gestützt
durch die Programmbegleitung vor Ort am Kottbusser Tor (s.u.) sowie informelle Gespräche mit verschiedenen Quartiersmanagern und Mitarbeitern des Referats Soziale Stadt im Zuge einer internen Zwischenevaluation
der Verfahren (vgl. Kap. 6).
228
BERLIN
Abbildung 5: Organisationsstruktur zur Umsetzung
des „Soziale Stadt“-Programms in Berlin
(Quelle: Empirica 2003a: 38)
In Bestätigung der verabschiedeten Politik widmete die im Herbst 1999
gewählte Große Koalition der „Sozialen Stadtentwicklung“ zwei Überschriften (SPD Berlin/CDU Berlin 1999: 53, 54). Dabei ging sie in ihrer
Interpretation weit über das Programm hinaus. Im ersten Abschnitt zur
„Sozialen Stadtentwicklung“ wird folgendes Ziel formuliert:
„Durch klare Entscheidungen zur Bekämpfung der Probleme in unseren Stadtquartieren wollen wir den Wegzug der angestammten Bevölkerung bremsen.
Dazu gehört auch, dass mittelständiges Gewerbe und Handel mit ihren Arbeitsplätzen in den Quartieren erhalten bleiben und gesichert werden. Die bauliche Sanierung und Erneuerung belasteter Innenstadtquartiere ist für ihre soziale und wirtschaftliche Entwicklung unabdingbar notwendig und muss auch
stets mit sozialer Stabilisierung verbunden werden. Die Herstellung oder Wiederherstellung einer ausgewogenen sozialen Struktur wird die entsprechenden
Stadtbereiche auch wirtschaftlich stabilisieren.“
Im zweiten Abschnitt zur „Sozialen Stadtentwicklung“ wurde ein Maßnahmenkatalog vorgestellt, dessen Ziel es war, „die problematischen
Entwicklungen in den Innenstadtbezirken und anderen Stadtquartieren
Berlins aufzuhalten oder umzukehren“. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählten die Priorisierung von Stadterneuerung und Stadtsanierung, die Anwendung des Programms „Soziale Stadt“, die Schaffung
229
SOZIALE STADTPOLITIK
quartiersnaher Arbeitsplätze, die Nutzung des IdA-Programms (Integration durch Arbeit), Einsatz von ABM-Ressourcen, die Ansiedlung von
„zukunftsfähigem Gewerbe“ in „Stadtbereichen mit besonderem Handlungsbedarf“, verstärkte Aktivitäten zur Wohnumfeldverbesserung und
Aufwertung des öffentlichen Raums und Effektivitätscontrolling. Neben
der prominenten Nennung im Kapitel zur Stadtentwicklung wurde dem
Leitbild „Soziale Stadt Berlin“ zudem ein eigener Paragraph (17) gewidmet, in dem ein System zur Beobachtung und Steuerung der Berliner
Sozialstruktur konturiert wurde. Hier wurde unter anderem auf das Aktionsprogramm „Urbane Integration“ hingewiesen, das zu diesem Zeitpunkt noch in Arbeit war:
„Zur Entwicklung eines gesamtstädtischen Strategie zur Entschärfung sozialer
Konflikte in besonders belasteten Stadtquartieren – Aktionsprogramm ‚Urbane
Integration‘ – wird die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe ihre konzeptionellen
Überlegungen weiterentwickeln und ressortübergreifende Konzepte vorlegen
[…]. Für die Realisierung der Strategie zur sozialen Stadtentwicklung und des
Aktionsprogramms ist ein struktureller Interventionsfonds aus den vorhandenen Projektmitteln erforderlich“ (ebd.: 73).
Die Ausführungen im Koalitionsvertrag vom Herbst 1999 zeigen, dass
zu diesem Zeitpunkt das Programm „Sozialorientierte Stadtentwicklung“
das Herzstück eines umfassenderen Diskurses über die „soziale Stadt
Berlin“ bildete. In den folgenden Jahren sollte die „Strategie einer sozialen Stadtentwicklung“ weiterentwickelt werden, indem sowohl der operative Teil, das Quartiersmanagement, als auch das Stadtraum-Monitoring zunächst als „Piloten“ getestet und ihr Wirkungsgrad ausgewertet
wurde. Der Politikprozess bekam auf diese Weise mit neuen Akteuren,
Instrumenten und aus dem „Praxistest“ gewonnenen Erkenntnissen, eine
neue Dynamik, die später zu einer „strategischen Neuausrichtung“ des
Ansatzes führen sollte. Mit dieser Phase beschäftige ich mich in Kapitel
6. Zuvor möchte ich noch einmal resümmierend auf den bis hier dargestellten Weg zum Senatsbeschluss im Sommer 1999 zurückblicken.
230
BERLIN
P o l i c y- M a k i n g u n d I n s t i t u t i o n a l i s i e r u n g
der sozialen Stadtpolitik in Berlin
Der Programmentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie und der Beschluss des Berliner Senats vom
30.3.1999 waren die Reaktion auf eine Krisensituation, wie sie Gutachten und Medien in den Jahren 1997-1999 insbesondere für die Berliner
Innenstadtgebiete gezeichnet hatten. Die verschiedenen Veröffentlichungen stellten einerseits „disruptive events“ dar, die eine Positionierung der Akteure in den Politikfeldern Stadterneuerung und Stadtentwicklung provozierten, zugleich öffneten der durch sie markierte Handlungsdruck und die parallelen politischen Bewegungen auf Bundesebene
(Regierungswechsel im Herbst 1998, Bund-Länder-Programm „Soziale
Stadt“) ein „policy window“, das politisches Handeln legitimierte. Als
breit über Notwendigkeit und Konturen einer sozialen Stadtpolitik diskutiert und gestritten wurde, war die Politikgestaltung in den Senatsverwaltungen von den „Erneuerern“ und den „Strategen“ schon vorbereitet.
Mit der „Behutsamkeit“ lag ein Leitbild vor, das sich als Handlungsorientierung für die Politikgestaltung anbot. Da allerdings geboten war,
sich von der bisherigen Praxis abzugrenzen, wie Senator Strieder schon
im Vorwort zum Häußermann-Gutachten erläuterte, wurde mit dem
Quartiersmanagement eine noch unbesetzte Vokabel eingeführt, in der
Bewährtes und Neues zu einem neuen Ansatz zusammengebunden werden konnten.
Das politische und öffentliche Agenda-Setting in dieser Phase zeichnete sich aus durch eine besondere Betonung der selektiven Migration
(„Abstimmung mit dem Umzugswagen“) in Verbindung mit einer Ethnisierung der Beobachtungen. Dies lässt sich nachvollziehen, wenn man
den breiteren stadtpolitischen Diskurs in den Jahren davor einbezieht, in
dem die Metropolenträume Berlins noch nicht enttäuscht waren und
große Hoffnungen auf „neue Urbaniten“ (kaufkräftige Schichten mit
urbanem Lebensstil) gesetzt worden waren, die nun nicht oder nicht in
dem gewünschten Maße dem Ruf der Politik folgten (vgl. hierzu die
Beiträge in Scharenberg 2000). Diese „Krise“ musste erklärt werden,
und dazu lieferte vor allem das Häußermann-Gutachten die Argumente:
Die demographische Entwicklung, der Wandel auf dem Arbeitsmarkt,
die zunehmende Privatisierung und Eigentumsorientierung in der Wohnungspolitik und vor allem die nachholende Suburbanisierung führten,
so das Gutachten, zu „einer Verstärkung der sozialen Segregation“ und
im „Extremfall“ zur „Herausbildung von Gebieten, in denen sich die sozial, kulturell und ökonomisch diskriminierten bzw. marginalisierten
Bevölkerungsgruppen konzentrieren“ (Senatsverwaltung für Stadtent231
SOZIALE STADTPOLITIK
wicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin 1998b: 23ff). Diese
„segregierten Gebiete“ wirkten sich, so die Argumentation, nicht nur
negativ auf die verbleibende Bevölkerung aus40, sondern ebenso auf
Hauseigentümer und Investoren, die sich aus diesen Gebieten zurückzögen.41 Aus dieser Begründung heraus verstand der damalige Stadtentwicklungssenator Strieder „Soziale Stadt als Standortfaktor“, als „Markenzeichen moderner Urbanität“ (Strieder 2000: 4). Die Situation erforderte in seinen Augen ein politisches Umdenken. Deutlich grenzte er
daher den gewählten Weg von bisheriger Politik ab, wie folgende Passage illustriert:
„Dem Begriff der ‚Sozialen Stadt‘ haftet bei flüchtiger Betrachtung etwas
scheinbar Altertümliches an. Mancher vermutet staatliche Betreuungsapparate,
eine ‚Rundum-Versorgung‘ der Bürger, denkt hierzulande an die vielen Investitionsprogramme, die im alten (West-)Berlin Beschäftigung sichern und die
Lebensqualität verbessern sollten. Wer heute von ‚sozialer Stadt‘ spricht, dem
verbietet sich allein wegen der angespannten Finanzlage ein Anknüpfen an die
Tradition der fast grenzenlosen Subventionierung vergangener Jahrzehnte“
(ebd.: 5).42
40 Die „segregierten Gebiete“ wirken „objektiv und subjektiv“ auf die Bewohner ein, so die im Häußermann-Gutachten ausformulierte Kontexttheorie: „Wenn sich die soziale Umgebung weitgehend ebenfalls aus
Menschen zusammensetzt, die am Rande der Gesellschaft leben, werden
Selbstzweifel und negative Selbstbilder verstärkt, was – zusammen mit der
objektiven Knappheit materieller Mittel – die ‚innere Kündigung‘ gegenüber der Gesellschaft wahrscheinlich macht. Alkoholabhängigkeit ist eine
häufige Konsequenz. Diese Entwicklung kann zum Verlust von Maßstäben für ein sozial verträgliches Verhalten und damit zu dauerhaften Konflikte mit den Nachbarn führen, in denen die Betroffenen – wenn es sich
um Migranten handelt – oft noch die Ursache ihres eigenen Elends sehen
[…] Objektiv werden die Möglichkeiten zu einem abwechslungsreichen
Alltag, der auch kleine Chancen einer informellen Erwerbstätigkeit bietet,
geringer, je homogener die Bewohnerschaft des Wohnquartiers ist und je
einseitiger die Funktionen in einem Quartier sind“ (Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin 1998b: 25).
41 In den Worten der Gutachter: „Die soziale Mischung der Gebietsbevölkerung ist auch deshalb ein relevanter Entwicklungsfaktor für die Stadt,
weil davon das Investitionsverhalten der Privateigentümer beeinflusst
wird.“ (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin 1998b: 25).
42 Das Zitat geht weiter: „Ohne Geld wird es auch künftig keine sozial verantwortete Gebietsentwicklung geben. Und Berlin hat gerade hier wesentliche Vorleistungen erbracht. Die Milliardeninvestitionen in die Modernisierung der Infrastruktur und in die Sanierung der Wohnungen im Ostteil
der Stadt sind einerseits Beispiele für zukunftsorientierte Investitionen.
Andererseits werden sie auf lange Sicht die letzten staatlich finanzierten
Großprojekte der Stadtentwicklung gewesen sein“ (Strieder 2000: 5).
232
BERLIN
Ein solcher Politikwechsel, das notwendige „Umdenken“, zeigt sich als
Story-Line sowohl im politischen Diskurs, wie etwa im „StriederPapier“, als auch in den Äußerungen der Policy Community „Stadtentwicklung“, wenn etwa der damalige Abteilungsleiter Julian Wékel die
Aufgabe sah, „Rahmenbedingungen für eine sozial ausgeglichene, zukunftsfähige, eine ‚sozialorientierte‘ Stadtentwicklung neu zu formulieren“ (Wékel 1998: 9).43 Aus dieser Perspektive war die „Sozialorientierte Stadtpolitik“ der Versuch einer bewussten Pfadkreation, einer neuen
Form der Stadtentwicklungsplanung.
Dass sich bei aller Abkehr die Tradition der „behutsamen Stadterneuerung“ in der Politik niederschlägt, zeigt sich jedoch nicht nur in der
Auswahl der Verfahrensträger (siehe Kap. 6), sondern ebenso im Selbstverständnis des zuständigen Referats IVB. So wird beispielsweise schon
im ersten Satz des Web-Auftritts des Referats auf die Verankerung der
Politik in der Programmatik der Stadterneuerung hingewiesen. Dort
heißt es:
„‚Soziale Stadt‘, das bedeutet eine Fortführung der Stadterneuerungsprogrammatik mit den Schwerpunkten
• einer integrierten Vorgehensweise,
• der Bündelung von städtebaulichen, wohnungspolitischen, sozialen und
wirtschaftspolitischen Instrumenten und
• der Vernetzung von öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Akteuren“
(vgl. www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/quartiersmanagement/de/
einleitung.shtml, konsultiert am 11.11.2005).
In dieser Darstellung wird das Programm „Soziale Stadt“ in die Tradition der „behutsamen“ bzw. „sozialen“ Stadterneuerung und der Großsiedlungspolitik gestellt. Diese Perspektive legt damit eher eine Einschätzung der Politik als Pfaderweiterung nahe. Die Gleichzeitigkeit
beider Sicht-weisen und deren Vereinbarkeit in der Praxis verweisen auf
das Geschick der Policy Entrepreneurs als „boundary spanners“: Soziale
Stadtpolitik ist ein „shared space“ (Garud/Karnoe 2001b: 16 unter Verweis auf Callon 1986 und Callon 1992), ein interorganisationales Feld
(Scott 2001), in dem sich Stadterneuerung und Stadtentwicklungsplanung treffen und jeweils die Urheberschaft für sich beanspruchen können. Dies bestätigt auch theoretische Überlegungen, wie sie etwa
Kingdon angestellt hat – dass im Politikprozess eine neue Kombination
43 Wékel fährt fort: „Es wird nachzuweisen sein, in welchem Ausmaß sich
der bisherige Handlungsrahmen vor allem baulich orientierter Stadterneuerung und räumlich nicht differenzierter Fachpolitiken hierdurch erweitern
lässt“ (Wékel 1998: 9).
233
SOZIALE STADTPOLITIK
bestehender Elemente oftmals erfolgreicher ist als die Einführung gänzlich neuer Ideen:
„In the process of policy development, recombination (the coupling of
already-familiar elements) is more important than mutation (the appearance of
wholly new forms). Thus entrepreneurs, who broker people and ideas, are
more important than inventors [...] Because recombination is more important
than invention, there may be ‚no new things under the sun‘ at the same time
that there may be dramatic change and innovation. There is change, but it involves the recombination of already-familiar elements“ (Kingdon 1995: 201).
Mit der Etikettierung als „Quartiersmanagement“ gelang es Strieder zudem, die Policy „schön einzukleiden“ (vgl. Windhoff-Heritier 1987: 72)
und sie gegen andere Modelle durchzusetzen.44 Das vorläufige Scheitern
der Vorschläge der Arbeitsgruppe Urbane Integration zeigt, dass weiterreichende Konzepte noch nicht die ausreichende Mobilisierungskraft
hatten, auch andere Fachpolitiken für eine integrierte Quartierspolitik zu
gewinnen.45 Die Arbeit der AG Urbane Integration lässt sich als „alternative specification“ (Kingdon 1995) lesen, als Hintergrundarbeit im Policy-Stream, auf die im weiteren Politikprozess zurückgegriffen werden
kann, die aber zugleich zur Abgrenzung der letztlich durchgesetzten
Policy dient. Die signifikante Ausweitung der Gebietskulisse nach der
Pilotphase und die zugleich vorgenommene Differenzierung der Interventionsintensität aufgrund der Ergebnisse des fortgeschriebenen StadtMonitoring kann als ein Indiz dafür angesehen werden, dass mittelfristig
eine Durchsetzung des dort schon diskutierten stadtweiten Ansatzes
durchaus möglich ist (siehe Kap. 6).
Die Umsetzung des Senatsbeschlusses in 17 Pilotprojekten steht im
Mittelpunkt des folgenden Kapitels. Dabei geht es in erster Linie darum,
wie die beteiligten Akteure im „shared space“ der sozialen Stadtpolitik
ihren jeweiligen Interpretationsspielraum in der Konkretisierung der
Programmvorgaben ausfüllen. Es lassen sich unterschiedliche handlungsleitenden Orientierungen der „Strategen“ und der „Erneuerer“
identifizieren, die in diesem Prozess aufeinandertreffen. Dies wird deutlich in den drei zentralen Konstruktionen zur Umsetzung der Politik: den
44 Allerdings konnte Strieder „sein“ Programm auch nicht vollständig durchsetzen – die ressortübergreifende Kooperation auf Landesebene und die
Mittelbündelung unterschiedlicher Ressorts gelang ihm nicht. Der Beiname „Strieder-Programm“ gefährdete zudem die langfristige (vor allem die
parteiübergreifende) Akzeptanz des Ansatzes.
45 Hier liegt eine Parallelität zur Bundesebene, wo sich die Beteiligung der
Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Beschäftigung etc. nicht oder nur ansatzweise einstellte (vgl. Kap. 4).
234
BERLIN
„Quartieren“, den „Quartiersmanagern“ und den „integrierten Handlungskonzepten“. Um die in diesen Konstruktionen wirksamen Handlungsorientierungen herauszuarbeiten, beschränke ich mich in der folgenden Darstellung jedoch nicht auf das über Mittel der Städtebauförderung (Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“) und des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanzierte Landesprogramm „Sozialorientierte Stadtentwicklung“. Betrachtet werden auch
die Implementations-Systeme für die EU-Gemeinschaftsinitiativen
URBAN I (1994-1999) und URBAN II (2000-2006) in Berlin – mit dieser programmübergreifenden Perspektive ist es möglich, zu Einschätzungen über die institutionellen Orientierungen der lokalen Akteure in
der Ausgestaltung der bisherigen Varianten der sozialen Stadtpolitik zu
kommen.
235
Strukturmerkmale der sozialen Stadtpolitik:
Quartiere, Quartiersmanager und inte grierte
Ha ndlungsk onze pte
Das Policy-Making auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene, so
haben die bisherigen Betrachtungen gezeigt, ist gekennzeichnet durch
jeweils spezifische „Suchverfahren“ wie Experimentierparagraphen oder
Ressortforschung, distinkte Policy Communities, Politikfelder und
Policy-Institutionen. Bei allen Unterschieden in den einzelnen Politikprozessen zeichnen sich die „transnationale Urban-Policy-Bewegung“
(Alisch 2002: 62) und ihre Manifestation in der Programmfamilie der
„Sozialen Stadtpolitik“ durch ein gemeinsames Politikproblem aus sowie durch programmatische Grundsätze, die allen Ansätzen zugrunde
liegen: Sie zielen darauf, „die komplexen Probleme benachteiligter
Stadtquartiere durch die Förderung integrierter Handlungsansätze zu bekämpfen“ (Froessler 1994a: 25). Mit diesem Zielhorizont werden in allen Variationen der sozialen Stadtpolitik drei Konstruktionen vorgenommen, die ich als ihre Strukturmerkmale bezeichnen möchte:
Das „Quartier“: Die Handlungslogik der sozialen Stadtpolitik ist
gebietsbezogen. Sie richtet sich an die Entwicklung der „benachteiligten
Quartiere“. Diese Quartiere waren zuvor noch nicht administrativ verfasst, vielmehr stellen die mit der Politik installierten Formen der „Stadtteilkoordination“ (Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c: 32) räumliche
und institutionelle Experimente post-keynesianischer Regulierung dar
(vgl. Brenner 2004: 272): Indem die Politik auf eine eigenständige Entwicklung der Gebiete setzt, werden diese gleichermaßen als Steuerungsobjekte sowie als zu „befähigende“ kollektive Akteure konstruiert, die
intern zu koordinieren bzw. zu „managen“ sind.
237
SOZIALE STADTPOLITIK
Das „Quartiersmanagement“: Um der als problematisch analysierten Entwicklung der Quartiere entgegenzuarbeiten, werden verschiedene
Steuerungs- und Koordinationsformen eingeführt, die vielfältige Formen
von horizontalen und vertikalen Partnerschaften und Absprachen zwischen Regierungsebenen, Fachpolitiken und unterschiedlichsten, auch
nichtstaatlichen Akteuren mit einem Interesse an der Quartiersentwicklung umfassen. Typischerweise werden die Aktivitäten im Rahmen der
Umsetzung der Programme vor Ort von so genannten „Stadtteil-“ oder
„Quartiersmanagern“ koordiniert, denen eine Doppelrolle zukommt: als
Aufspürer und Koordinierer bzw. „Netzwerker“ vorhandener Ressourcen und Akteure sowie als institutioneller Entrepreneur und Wegbereiter
für neue Initiativen (vgl. etwa Alisch 1998b, Schubert/Spieckermann
2002). Ihr Aufgabenprofil umfasst die „Stadtteilkoordination“, Organisation der Bewohnerbeteiligung und Projektbegleitung (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c: 32). Für die Arbeit dieser „Manager“ gibt es
verschiedene Vorbilder. Sie verstehen sich sowohl als Gemeinwesenund Sozialarbeiter wie auch als Projektentwickler, als Planer, Moderator
oder Stadterneuerer. Ihre Selbstbeschreibung steht jeweils in Zusammenhang mit ihrem bisherigem Tätigkeitsbereich (Sanierung oder
Sozialarbeit), ihrem Verhältnis zur auftraggebenden Verwaltung und
dem vor Ort vorgefundenen bzw. wahrgenommenen Problemprofil.
Das „integrierte Handlungskonzept“: Alle Modelle der sozialen
Stadtpolitik sind sich darin einig, dass die Krise der Quartiere ein umfassendes, Fachpolitiken übergreifendes Handlungskonzept erfordert,
das auf den sozialen, ökonomischen, baulichen, kulturellen und institutionellen Besonderheiten des jeweiligen Gebiets aufbauen muss. Dementsprechend steht zu Beginn der Verfahren die Formulierung „integrierter
Handlungskonzepte“ als Instrument zur Steuerung und Koordinierung
der Politik (vgl. Becker/Böhme/Meyer 2003). Die eingesetzten Teams
gehen verschiedene Wege, um vor Ort die Situation einzuschätzen, die
konkreten Probleme und Akteure in den Quartieren zu finden und mit
ihnen Strategien zur Gebietsentwicklung zu formulieren. Einerseits
stammen ihre Verfahren aus dem Methodenkoffer der partizipativen, informellen Stadtplanung - Planungszellen und Bürgergutachten, Quartierskonferenzen, Planning for Real, Open Space etc. Zum anderen wird
auf vorliegende Daten und Analysen, die in verwandten Kontexten (z.B.
bisherige Programme der Stadterneuerung) erstellt worden sind, zurückgegriffen (vgl. für Berlin: Abgeordnetenhaus von Berlin 2001). Diese
Analysen und die Einschätzungen der von den „Managern“ angesprochenen Stadtteilakteure geben eine Interpretation der Ausgangssituation
238
STRUKTURMERKMALE
vor, die in den „integrierten Handlungskonzepten“ festgeschrieben werden und die Umsetzung der sozialen Stadtpolitik anleiten.1
Mit diesen drei Konstruktionen schreibt sich die soziale Stadtpolitik
in den sozialen, ökonomischen, politischen, kulturellen und institutionellen städtischen Zusammenhang ein.2 Auf diese Weise werden (temporäre) Handlungssysteme geschaffen, mit denen nachhaltige Entwicklungsprozesse in Gang gesetzt werden sollen. Im Folgenden zeichne ich am
Beispiel der hier behandelten Programme und ihrer Fördergebiete in
Berlin (URBAN I, URBAN II, „Soziale Stadt“) diesen Prozess der Konstruktion neuer Räume, Akteure und Instrumente politischer Regulierung nach.3 Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln die Zielformulierungen und Problemdeutungen der Autoren der sozialen Stadtpolitik
behandelt wurden, hilft diese Betrachtung dabei, die Übersetzung der
abstrakten und vagen Programmformulierungen in konkrete Umsetzungsstrategien vor Ort nachzuvollziehen. Mit anderen Worten: Hier
wechselt die Perspektive von der Programmformulierung an die Schnittstelle von Regelungs- und Leistungsstruktur. Die soziale Stadtpolitik ist
ab diesem Punkt in Folge der bislang geschilderten Prozesse als PolicyInstitution formiert, die nun vor Ort ausgedeutet und in konkrete Handlungsprogramme und Maßnahmen übersetzt wird.4 Es soll an dieser Stelle nicht darum gehen, Inhalte und Qualität dieser Konzepte zu evaluieren, vielmehr möchte ich diese Übersetzung der Politik in Räume
(„Quartiere“), Akteure („Quartiersmanager“) und Instrumente („integrierte Handlungskonzepte“) nachzeichnen und auf diese Weise – im
1
2
3
4
Diese These gilt insbesondere für die „erste Generation“ der Verfahren.
Mit Programmbegleitung und Evaluationen setzt sich zunehmend ein gewisser Standard durch, in Berlin etwa in Form eines Zielbaums und Strukturvorgaben für die Handlungskonzepte.
Eine ähnliche Systematisierung nimmt auch Brenner vor, der „scalar selectivity“, „regulatory goals“ und „institutional configuration“ unterscheidet (Brenner 2004: 268). Er bleibt in seinen Äußerungen jedoch recht
knapp und stellt keine vertiefende Analyse der Techniken an, mit denen
diese Räume konstruiert und die Politikziele formuliert und durchgesetzt
werden.
„Soziale Stadt“ steht hier für die über das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ geförderten
Verfahren, in die das Landesprogramm „Sozialorientierte Stadtentwicklung“ als Landesbeitrag eingegangen ist. Sie werden in Berlin zudem über
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Mit der Bedeutung der Übersetzung und Umsetzung von politischen Programmen beschäftigt sich die Implementationsforschung (vgl. Mayntz
1980). Der hier vertretene Ansatz lehnt sich an Überlegungen der interpretativen Implementationsforschung an, die über ihren konstruktivistischen Zugang eng mit der diskursanalytischen Policy-Forschung verbunden ist (vgl. Yanow 2000, Fischer 2003).
239
SOZIALE STADTPOLITIK
Weberschen Sinne – „deutend verstehen“ (Weber 1980: 1). Die dabei
auftretenden Fragen lauten:
• Wie – anhand welcher Entscheidungsgrundlagen und Kriterien –
werden die Gebiete ausgewählt?
• Wie werden die Verfahrensträger bzw. Quartiersmanager ausgewählt? Welchen Anforderungen müssen sie genügen, was ist ihre
Aufgabe?
• Wie organisieren die Quartiersmanager ihr Feld? Welche inhaltlichen und strategischen Schwerpunkte werden auf der Grundlage
welcher Problemdeutungen und Informationen gesetzt?
Die Quartiere
Die Definition und Auswahl von Programmgebieten ist ein politischer
Prozess, in dem über die räumliche Verteilung von Fördermitteln entschieden wird, mit denen in die Entwicklung eines bestimmten Teils der
Stadt interveniert wird. Dieser Prozess verläuft in der Regel in zwei
Schritten: Zunächst werden die Förderkriterien bestimmt, auf dieser
Grundlage werden dann die Gebiete ausgewählt. Beide Schritte stelle ich
nun für die hier betrachteten Programme der sozialen Stadtpolitik vor.
Förderkriterien
Grundlage für die Festlegung der Förderkulisse waren bei der Gemeinschaftsinitiative URBAN neben einer Mindestgröße der Städte (100.000
Einwohner – vorzugsweise in Ziel-1-Regionen, Ausnahmen waren aber
möglich) eine Reihe von Indikatoren, die für die geographisch einzugrenzenden Gebiete problematische, vom gesamtstädtischen Durchschnitt negativ abweichende Werte aufweisen mussten. Zu den Kriterien
zählten Arbeitslosenquote, Bildungsniveau, Kriminalitätsrate, Wohnverhältnisse, Sozialhilfeempfängerquote, soziale und ethnische Zusammensetzung der Quartiersbevölkerung, Umweltschäden, Zustand des öffentlichen Verkehrs und Infrastrukturdefizite (vgl. Toepel et al. 2000: 7).
Die Auswahl wurde den Strukturfonds-Prinzipien entsprechend in Partnerschaft zwischen den verschiedenen Regierungsebenen vorgenommen.
In einigen Staaten organisierten die Regierungen eine offene Ausschreibung, auf die sich alle Städte bewerben konnten (Österreich, der wallonische Teil von Belgien, Finnland, Griechenland, Portugal, Spanien), in
anderen gab es eine beschränkte Auswahl mit einem Wettbewerbselement, so in Deutschland, Dänemark, Belgien (Flandern, Brüssel), Frankreich, Irland, Italien und UK. Ein drittes Modell basierte auf einer
240
STRUKTURMERKMALE
beschränkten Auswahl ohne Wettbewerb, wie in Luxemburg, den
Niederlanden und Schweden (GHK 2003: 15f).
Bei der Gemeinschaftsinitiative URBAN II war das Verfahren ähnlich: dezentralisierte Entscheidungsfindung in den Mitgliedstaaten bei
einheitlichem, durch Leitlinien geregelten Gemeinschaftsrahmen und
objektiven Kriterien (drei von neun Defizitkriterien mussten erfüllt
sein).5 Auf dieser Grundlage variierten die Auswahlverfahren zwischen
den Mitgliedstaaten zwischen Wettbewerbsverfahren (z.B. Frankreich,
Italien, Griechenland) oder analysegestützter Auswahl (Niederlande,
Dänemark, Portugal) (vgl. Europäische Kommission 2002: 12). In
Deutschland erfolgte die Auswahl der Programmgebiete in zwei Schritten. Zunächst legten die Länder dem Bund 30 Entwürfe für operationelle
Programme vor. Diese wurden von einem unabhängigen Experten hinsichtlich der Förderungswürdigkeit der vorgeschlagenen Gebiete und
Programminhalte bewertet. Nach dieser Analyse entsprachen noch
immer zu viele Vorschläge den Kriterien als der Bund anmelden konnte,
so wurden die wirtschaftliche Strukturschwäche der jeweiligen Stadt und
ihre Finanzkraft als weitere, schließlich ausschlaggebende Indikatoren
angelegt. Das Land Berlin erwies sich „sowohl im Hinblick auf die
Strukturschwäche als auch bezogen auf seine Finanzkraft als eine der
förderungswürdigsten der sich bewerbenden Städte“ (vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2001: 5f).
Im Fall des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ ist die Auswahl „auf kommunaler Ebene in einem transparenten Verfahren zu regeln und durch das zuständige Vertretungsorgan zu beschließen“. Die
Gebiete müssen „hinsichtlich ihrer komplexen Defizite deutlich von den
Durchschnittswerten abweichen“ (vgl. ARGEBAU 1998b und ARGEBAU 2000, jeweils Abschnitt 4.2.2., vgl. auch Becker 2003a: 57). Die
Zwischenevaluation des Bund-Länder-Programms identifiziert vier typische Verfahren der Gebietsauswahl: Auswahl aufgrund vergleichender
Sozialraumanalyse, Überleitung bisheriger Fördergebiete, „erfahrungsgestützte“ Auswahl sowie Anstoß durch externe Akteure (IfS 2004:
70ff). Bei der Ausweisung der ersten 222 Programmgebiete wurden einer Umfrage des DIFU zufolge in 193 Gebieten (87%) Untersuchungs-
5
Die Kriterien sind: hohe Langzeitarbeitslosigkeit, geringe Wirtschaftstätigkeit, hohes Armutsniveau und erhöhtes Maß an Ausgrenzung, besonderer Umstellungsbedarf aufgrund lokaler wirtschaftlicher und sozialer
Schwierigkeiten, hoher Anteil an Einwanderern, ethnischen Minderheiten
oder Flüchtlingen, niedriges Bildungsniveau, erhebliches Defizit an Qualifikationen in der Bevölkerung und hohe Schulaussteigerraten, hohe Kriminalitätsrate, problematische Bevölkerungsentwicklung, in besonderem
Maße geschädigte Umwelt (vgl. Europäische Kommission 2002: 12f).
241
SOZIALE STADTPOLITIK
ergebnisse aus speziell angefertigten Gutachten und/oder schon vorhandenen Analysen (Vorbereitende Untersuchungen und Rahmenplanungen, kleinräumige gesamtstädtische Raumbeobachtung) der Auswahl
zugrunde gelegt (Becker 2003a: 59). In den meisten Fällen aber, so resümiert die Zwischenevaluation, sei die Auswahl vor allem „erfahrungsgestützt erfolgt“: Die Gebiete weisen „Problemkarrieren“ auf, die den
Akteuren in der Stadt bekannt und bewusst sind. Diese Auswahl, so die
Evaluation weiter, wurde „in der Regel durch datengestützte Begründungen ergänzt, die sich aber auf Untersuchungen zum Gebiet beschränken“ (IfS 2004: 72). Mit diesen Verfahren konnte nach Einschätzung der
Evaluatoren eine „plausible Gebietsauswahl“ getroffen werden (ebd.:
72). Dennoch wird kritisiert, dass die Auswahlkriterien nur schwer überprüfbar und kaum vergleichbar seien, und somit „der Verdacht weder
bestätigt noch verworfen werden kann, es sei die Bandbreite der in das
Programm aufgenommenen Gebiete breiter ausgefallen als es der ursprünglichen Intention des Programms entspricht“ (ebd.: 74).
Die verschiedenen zur Auswahl der Gebiete herangezogenen Indikatoren, so möchte ich verallgemeinern, beziehen sich vorwiegend auf sozialstrukturelle, ökonomische und bauliche Merkmale und schließen bei
einer „Problemkumulation“ auf eine wechselseitige Verstärkung der einzelnen Faktoren. Die Größe eines Quartiers ergibt sich aus den statistischen Einheiten und aus baulichen Zusammenhängen. Mit diesen über
Indikatoren und politische Entscheidungen konstruierten Quartieren
schaffen die Programme eine neue problembegründete Handlungs- und
Regulierungsebene. Die – aus förderrechtlichen Gründen immer sehr
strikten – Gebietsabgrenzungen wirken gegenüber dem weiteren Stadtraum als „positive Diskriminierung“ und markieren die „Förderkulissen“, innerhalb derer die Mittel den jeweiligen Programmzielen und
Richtlinien entsprechend vergeben werden.
242
STRUKTURMERKMALE
Tabelle 6: Kriterien für die Auswahl der Programmgebiete
Kriterien
Gemeinschaftsinitiative
URBAN
• „keine eindeutigen Kriterien“ (vgl. Europäischer Rechnungshof 2001:6),
• städtische Gebiete „innerhalb von
Städten und Ballungsgebieten mit mehr
als 100 000 Einwohnern“ (Europäische
Kommission 1994: 7, Abs. 9)
• „Zielgebiete wären geographisch abgrenzbare städtische Gebiete, d.h. vorhandene Verwaltungseinheiten wie ein
Stadtbezirk, eine Gemeinde oder auch
kleinere Einheiten in einer dicht bevölkerten Zone, mit einer Mindestanzahl an
Einwohnern, hoher Arbeitslosigkeit, einem heruntergekommenen städtischen
Gefüge; schlechten Wohnverhältnissen
und einem Mangel an sozialen Einrichtungen. In ordnungsgemäß begründeten
Fällen können auch Aktionen in Mittelund Kleinstädten unterstützt werden, die
unter einem allgemeinen wirtschaftlichen
Niedergang leiden“ (Europäische Kommission 1994: 7, Abs. 10).
Gemeinschaftsinitiative
URBAN II
• Mindestens 20.000 Einwohner (in Ausnahmen 10.000),
• Lage in Ziel-1- oder Ziel-2-Gebiet,
• hohe Langzeitarbeitslosenquote,
• geringe Wirtschaftstätigkeit,
• hohes Armutsniveau und erhöhtes Maß
an Ausgrenzungen,
• besonderer Umstellungsbedarf aufgrund
lokaler wirtschaftlicher und sozialer
Schwierigkeiten,
• hoher Anteil an Einwanderern, ethnischen Minderheiten oder Flüchtlingen,
niedriges Bildungsniveau,
• erhebliches Defizit an Qualifikationen in
der Bevölkerung, und hohen Schulaussteigerraten,
• hohe Kriminalitätsrate,
• problematische Bevölkerungsentwicklung,
• in besonderem Maße geschädigte Umwelt (vgl. Europäische Kommission
2000: 5)
243
SOZIALE STADTPOLITIK
Bund-Länder-Programm
„Stadtteile mit besonderem
Entwicklungsbedarf – die
Soziale Stadt“
• Schlüssel für die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder: Gebietsbevölkerung, Zahl der Wohnungen, landesbezogene Arbeitslosenquote (jeweils 3/9 in
der Zusammenrechnung), ab 2001: statt
der Arbeitslosenquote „Sozial- und Integrationsfaktor“, der sich nach Arbeitslosenquote (2/9) und „Integrationsaufgaben“ (1/9) bemisst;
• Gebietsauswahl im Ermessen der Städte
und Gemeinden (vgl. Becker 2003a)
Gebietsauswahl in Berlin
Die Förderkriterien stellten eine wichtige Grundlage für die Auswahl der
Fördergebiete in Berlin. Sie ließen jedoch den lokalen Akteuren einen
gewissen Ermessensspielraum in ihrer Entscheidung. Wie die Quartiere
letztlich ausgewählt wurden, stelle ich in den folgenden Abschnitten dar.
URBAN I
Über die damalige Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe (SenWi)
hatte sich Berlin schon 1993 in den Konsultationsprozess über die Ausgestaltung der Strukturfonds eingebracht (vgl. Paulus 2000: 165). Mit der
Entscheidung für eine Gemeinschaftsinitiative URBAN und die prioritäre
Beachtung von Städten in Ziel-1-Gebieten war eine Berücksichtigung von
Berlin als größter Stadt im deutschen Ziel-1-Gebiet naheliegend und der
Berliner Senat konnte sich in Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen großen Teil des deutschen URBANBudgets sichern (vgl. ebd.: 165f). Die Auswahl des URBAN I-Gebiets in
der Stadt wurde in Beratung zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe und anderen Fachverwaltungen vorgenommen. Verschiedene mögliche Gebietsausweisungen wurden diskutiert, so etwa der
Bezirk Buch am Stadtrand und der innerstädtische Bezirk Prenzlauer
Berg. In der Suche nach einem Kompromiss wurde auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUmwelt) die
Beratungsgesellschaft B.&S.U. eingeschaltet und beauftragt, einen Kompromissvorschlag zu entwerfen. Schließlich fiel die Wahl auf den Bezirk
Prenzlauer Berg, da hier die Auswahlkriterien der Europäischen Kommission erfüllt waren. Um bestimmte Projekte in der Förderung berücksichtigen zu können und damit auch die politische Akzeptanz zu erhöhen, wurde das Gebiet nach Weißensee hin und später auch in Richtung Friedrichshain ausgedehnt. Dabei wurden einzelne Teile aus dem Prenzlauer
244
STRUKTURMERKMALE
Berg wieder ausgegliedert, um eine vorgegebene Größe (BMWi und Europäische Kommission hatten maximal 65.000 Einwohner festgelegt)
nicht zu überschreiten. Der letztendliche Zuschnitt stellt einen politischen
Kompromiss dar, der aufgrund seiner aus räumlicher und verwaltungstechnischer Perspektive unglücklichen und irrationalen Begrenzung von
Beginn an viel Kritik ausgesetzt war (vgl. Paulus 2000: 177; ähnlich: Halpern 2002).
Abbildung 6: Das URBAN I-Fördergebiet in Berlin
(Quelle: B.&S.U./Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe Berlin 1995: 9)
URBAN II
Ebenso wie das URBAN I-Programmgebiet, ist auch das Berliner Fördergebiet für die Gemeinschaftsinitiative URBAN II Ergebnis eines
Aushandlungsprozesses zwischen den Vorgaben der Europäischen Kommission und Interessen einzelner Senatsverwaltungen sowie bezirklicher
Akteure. Die Festlegung erfolgte in einer Auswahlkommission aus Mitarbeitern der damaligen Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Stadtentwicklung.
Die Bezirke waren aufgefordert, sich mit Gebieten und Strategieskizzen
zu bewerben (vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie
245
SOZIALE STADTPOLITIK
Berlin 2000: 91f und Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie
Berlin 2001: 129, siehe auch Abgeordnetenhaus von Berlin 2000).
Wichtige Auswahlkriterien waren, dass das Gebiet zur Prioritätskulisse
des Sozialraum-Monitorings zählen musste, dass dort kein Quartiersmanagement-Verfahren installiert war, und dass die Einwohnerzahl den
URBAN II-Leitlinien der Europäischen Kommission (Punkt 10) entsprach (vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin
2001: 15). Innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab es
zunächst unterschiedliche Vorstellungen über ein mögliches Fördergebiet: Einerseits kursierte die Idee einer „planerischen Klammer“ für die
Großsiedlungsgebiete im Osten der Stadt, eine andere Überlegung ging
stärker von dem Häußermann-Gutachten aus und orientierte sich daran,
in welchen Stadtgebieten ein Handlungsdruck absehbar schien. Mitarbeiter des zu diesem Zeitpunkt schon eingerichteten Referats „Soziale
Stadt“ fassten das Gebiet rund um das Ostkreuz ins Auge, wo zwischen
Sanierungsgebieten und Großsiedlungen „unbearbeitete“ Lücken lagen.
Auch das politische Kalkül, in der Zusammenarbeit mit dem Bezirk
Lichtenberg Ressentiments zwischen Bezirk und Hauptverwaltung auflösen zu können, spielte eine Rolle. Schließlich gab es erste Anzeichen
für einsetzende und möglicherweise konfliktträchtige Migrationsbewegungen in dieses Gebiet.6 Der damalige Bürgermeister von Lichtenberg
Wolfgang Friedersdorff (PDS) war auch an einer Teilnahme interessiert
und bereitete Berlins Bewerbung dann intensiv zusammen mit der Referatsleiterin des Referats „Soziale Stadt“ in der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Monica Schümer-Strucksberg, vor. Auch das Bezirksamt Friedrichshain, das schon an URBAN I partizipiert hatte, äußerte Interesse an einer Teilnahme, und so wurde ein „passendes“ Gebiet aus
diesem Bezirk dazugewählt. Die Gebietsauswahl stellt sich also als eine
Kombination aus politischer Überlegung, Verhandlung und Analyse dar.
Die von der Europäischen Kommission vorgegebenen Indikatoren mussten mit dem avisierten Gebiet abgeglichen werden. Die aus lokaler Sicht
als passend erscheinenden Flächen wiesen zunächst eine zu geringe
Einwohnerzahl auf und die Überlegung, „unbearbeitete“ Flächen auszuwählen, stand der Forderung nach nationaler Ko-Finanzierung entgegen.7 Zur Unterstützung im Entscheidungsprozess und zur Konkretisie6
7
Diese Angaben basieren auf einem Gespräch mit der ehemaligen Leiterin
des Referats IV B „Soziale Stadt“ in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 27.5.2005.
Laufende Verfahren stellten eine vergleichsweise sichere, zugängliche und
abrechenbare Kofinanzierungsquelle dar. Die Informationen beziehen sich
auf ein Gespräch mit der ehemaligen Leiterin des Referats IV B „Soziale
Stadt“ in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 27.5.2005.
246
STRUKTURMERKMALE
rung des Antrags wurde das Beratungsunternehmen Troje hinzugezogen,
das über Erfahrungen mit Europäischer Strukturpolitik und Antragstellung verfügte. Schließlich wurde eine 425ha große Fläche rund um das
Ostkreuz ausgewählt und von der Europäischen Kommission als Programmgebiet bewilligt (vgl. ebd.: 15ff).8 Im Programmdokument wird
das Gebiet folgendermaßen charakterisiert:
„Das Programmgebiet bildet einen Stadtraum, der mit seinen Defiziten sich
eindeutig negativ von angrenzenden Stadtbereichen abhebt und als solcher
‚negativer Raum‘ auch wahrgenommen wird. Das aus seiner Geschichte entstandene Konglomerat aus Brachflächen und diversifizierten Substrukturen
weist zwar auch homogene Merkmale auf, dessen unterentwickelte Qualitäten
derzeit jedoch weder räumlich noch strukturell erfahrbar sind. In der Wahrnehmung dominiert vielmehr die in allen städtebaulichen Dimensionen bestehende Zerrissenheit des Gebietes, die Beziehungslosigkeit seiner Fragmente
und der Konflikt unvermittelter Strukturen“ (ebd.: 25).
Diese Gebietsauswahl erwies sich für die beteiligten Akteure aus strukturpolitischer und stadtplanerischer Sicht als richtig und sie entsprach
den Zielsetzungen der Gemeinschaftsinitiative. Mit der Betonung der
Heterogenität und Fragmentierung des Raums und dem Leitbild „Barrieren überwinden“ wurde bewusst ein strukturbrechender Eingriff gewählt, der aus einer anderen Perspektive, etwa aus dem Blickwinkel eines „Fragments“ heraus auch durchaus unerwünscht, ja bedrohlich wirken konnte. Zwei der vier „Teilkieze“ etwa, die in den 1980er Jahren
fertiggestellte Großsiedlung Frankfurter Allee Süd und das benachbarte
Gründerzeitviertel (Victoriastadt), erwiesen sich als grundsätzlich unterschiedliche Milieus, und einzelne Akteure betrachteten die trennenden
Barrieren weniger als Problem sondern eher als Schutz und waren an einer „Überwindung“ keinesfalls interessiert (vgl. ISR 2002). Die Vermittlung zwischen diesen Teilräumen wurde in den ersten Jahren so auch zu
einer Kernaufgabe des Verfahrensträgers. Dieser Aufgabe wurde einerseits mit der Einbindung der beiden Bezirke und der verschiedenen Initiativen in die thematischen Arbeitsteams, zugleich aber mit einer klaren
Akzentuierung der Aktivitäten zur Unterstützung der jeweiligen teilräumlichen Identitäten begegnet.
8
Die Mittelausstattung für das Berliner Programm umfasst für den Zeitraum 2000-2006 19,8 Mio €, von denen 14,87 Mio € (75%) aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) stammen. Das entspricht etwa 660€ je Gebietsbewohner (vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie 2001: 3). Die Ko-Finanzierung erfolgt im Unterschied zu anderen Städten projektbezogen.
247
SOZIALE STADTPOLITIK
Abbildung 7: Das URBAN II-Fördergebiet in Berlin
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Referat IV B)
Soziale Stadt
Die Festlegung der Fördergebiete für das Landesprogramm „Sozialorientierte Stadtentwicklung“, das später durch das Bund-LänderProgramm „Soziale Stadt“ und durch EFRE-Mittel kofinanziert wurde,
wurde im Sommer 1998 vorgenommen, sie werden als „Quartiersmanagement-Gebiete“ bezeichnet. Das Auswahlverfahren war zweistufig und
bestand aus einer Sozialraumanalyse und einer präzisierenden Einschätzung durch Vertreter aus Politik und Verwaltung auf Landes- und
Bezirksebene.
Grundlage für die Auswahl der zunächst 15 Quartiersmanagementgebiete waren die Ergebnisse des oben vorgestellten Gutachtens „Sozialorientierte Stadtentwicklung“ („Häußermann-Gutachten“). Auf einer
Karte, die aufgrund der eingezeichneten Umrisse von Gebieten auch
„Kartoffelplan“ genannt wurde, wurden auf der Basis der sozialräumlichen Analyse 24 Gebiete mit problematischer Entwicklung umrissen:
vier Großwohnsiedlungen am östlichen Stadtrand, zehn Siedlungen und
Wohnkomplexe des sozialen Wohnungsbaus im Westen, sechs innerstädtische „problembehaftete“ Gebiete im ehemaligen Westteil und vier
„Verdachtsgebiete“ im ehemaligen Ostteil der Stadt (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin
1998b: 70). Diese Karte war Grundlage für ein Gespräch zwischen Vertretern der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um248
STRUKTURMERKMALE
welt sowie für Bauen und Wohnen, den Bezirksbürgermeistern und den
Gutachtern. Bei diesem Termin wurden die Ergebnisse der Sozialraumanalyse präsentiert und gemeinsam die Fördergebiete konkretisiert. So
wurden 15 „Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf“ festgelegt, in
denen „als Pilotvorhaben schrittweise ein integriertes Stadtteilverfahren
– Quartiersmanagement – eingeführt“ werden sollte (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c: 31).9 Die Teilnahme an diesem Termin war
nicht verpflichtend, nicht alle Bezirke nahmen diese Gelegenheit wahr.
Nicht vertreten war zum Beispiel der Bezirk Hellersdorf, in dem auch
kein QM-Gebiet ausgewiesen wurde.
Abbildung 8: Auswahl der „Soziale Stadt“-Quartiere in Berlin:
der „Kartoffelplan“
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie Berlin 1998b: 70)
Die Verfahren der Gebietsauswahl, so möchte ich hier festhalten, waren
in allen Fällen ein Prozess, in dem verschiedene Abteilungen der Senatsverwaltungen für Wirtschaft (URBAN I) bzw. für Stadtentwicklung
9
Vier Gebiete waren zudem förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. 2001
wurden zwei weitere Gebiete aufgenommen, so dass in der Pilotphase insgesamt 17 Quartiere gefördert wurden.
249
SOZIALE STADTPOLITIK
(URBAN II, Soziale Stadt) in Absprache mit weiteren Verwaltungsteilen auf Landes- und Bezirksebene, an den Förderkriterien von Bund
und Europäischer Kommission zu orientieren hatten. Diese Vorgaben
ließen einen Ermessensspielraum, den die Planer mit einer eigenen Problemanalyse füllten. Mit dem „Kartoffelplan“ und in der Folge mit dem
Stadtraum-Monitoring hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
ein Instrument geschaffen, das in einer Kombination aus quantitativen
und qualitativen Informationen für dieses Verfahren eine wesentliche
Entscheidungsgrundlage darstellt.
Die Quartiersmanager
Die Umsetzung der sozialen Stadtpolitik erfordert einen Akteur, der
zwischen dem „Quartier“ und der „Politik“, zwischen dem „gelebten
Raum“ der im Quartier lebenden und arbeitenden Menschen und dem
„abstrakten“ Raum der Verwaltung (vgl. Lefebvre 2001, Gottdiener
1997), zwischen „Lebenswelt“ und „Systemwelt“ (vgl. Habermas 1997,
Healey 1997) vermittelt. Ihm kommt die Rolle eines „Intermediären“ zu,
einer „Brückeninstanz“, die „zwischen verschiedenen Welten Verbindungen herstellen“ soll (Grimm 2004: 48, auch: Selle 1991, Evers
1990). Er steht für die Verkopplung der für die Politik typischen Kombination einer „top-down“- und einer „bottom-up“-Perspektive. Die
Konkretisierung dieser Funktion fällt je nach Programm und Gebiet sehr
unterschiedlich aus. Die Sozialwissenschaftlerin Gaby Grimm hat für
die Politik in Deutschland verschiedene Formen festgestellt, wie etwa
die Beauftragung eines externen Planungs- oder Beratungsbüros durch
die Kommune, die Einrichtung einer speziellen Einheit innerhalb der
Verwaltung (z.B. das „Essener Modell“), die Auslagerung dieser Aufgabe aus der Verwaltung und Gründung einer „Entwicklungsagentur“ (z.B.
in Duisburg), die Übertragung dieser Aufgabe auf einen Stadtteilverein
oder eine arbeitsteilige Organisation der Vermittlung bei verschiedenen
Einrichtungen (vgl. Grimm 2004: 132f).
In Berlin wurden im Falle von URBAN I und II sowie für die Quartiersmanagement-Gebiete von der jeweils zuständigen Senatsverwaltung
in Absprache mit den Bezirken private Dienstleister mit der Wahrnehmung dieser Funktion beauftragt. Als Bezeichnung hat sich der Begriff
des „Quartiersmanagers“ durchgesetzt. Den Quartiersmanagern wurde
innerhalb der Verwaltung eine Steuerungsstruktur zur horizontalen wie
vertikalen Koordination der Abteilungen und Ämter an die Seite gestellt.
Im Folgenden zeige ich, wie die Funktion des „Quartiersmanagers“ in
250
STRUKTURMERKMALE
Berlin interpretiert wird und auf welchem Wege die Quartiere zu ihren
Managern gekommen sind.
URBAN I
Mit der Umsetzung des Programms URBAN I wurde die „Beratungsund Servicegesellschaft Umwelt“ (B.&S.U.) beauftragt, die schon an der
Erstellung des operationellen Programms beteiligt gewesen war. Das
Unternehmen genoss bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und bei
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Vertrauen, da
es schon seit 1988 für sie die Abwicklung der Umweltprogramme im
Rahmen der Strukturfonds übernommen hatte. Die zentralen Akteure der
Stadterneuerung, die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
(SenBWV) und die im Programmgebiet tätige Gesellschaft für behutsame Stadterneuerung S.T.E.R.N. konnten sich in den Verhandlungen
hingegen nicht durchsetzen (vgl. Halpern/Güntner 2006). Sie waren
auch nicht an der Programmsteuerung beteiligt. Mitglieder des eingesetzten Koordinierungsgremiums waren die Senatsverwaltungen für
Wirtschaft und Betriebe (SenWi), für Arbeit (SenArbeit), für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie (SenSUT), für Gesundheit
(SenGesundheit), für Inneres (SenInneres), für Schule, Jugend und Sport
(SenSchule), die Ausländerbeauftragten auf Senats- und bezirklicher
Ebene, Vertreter der involvierten Bezirksämter sowie die B&SU (vgl.
Paulus 2000: 206).10 SenBWV und S.T.E.R.N. waren aber mit der
Durchführung einiger Projekte betraut.
URBAN II
Zwischen der Umsetzung der Gemeinschaftsinitiativen URBAN I und
URBAN II bestehen einige Unterschiede, die sowohl in einer veränderten Struktur der GI selbst als auch in einer veränderten Situation in Berlin begründet sind. Die für das organisatorische Arrangement der
Implementation zentrale Änderung liegt in der Zusammenlegung der
Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie (SenSUT) sowie für Bauen, Wohnen und Verkehr (SenBWV) zur
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Dezember 1999, innerhalb
derer die inhaltliche Gestaltung der Gemeinschaftsinitiative beim neu
eingerichteten Referat IV B „Soziale Stadt“ angesiedelt wurde.11
10 Zur Beratung bei der Abwicklung der ESF-Projekte wurde von SenArbeit
die European Consulting Group (ECG) eingesetzt.
11 Als Verwaltungsbehörde fungiert die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen (SenWiArbFrau). Sie ist Kontaktstelle zum Bund und
251
SOZIALE STADTPOLITIK
Auch für die Umsetzung der GI URBAN II vor Ort wurde ein intermediärer Träger eingesetzt. Bei der Auswahl entschied sich das Referat
für die Arbeitsgemeinschaft Wohnstatt & Machleidt, die schon für die
Koordination der Sanierungsgebiete im Programmgebiet zuständig gewesen war und somit über ausgewiesene und gefestigte Kenntnisse der
sozialen, baulichen und Akteursstruktur im Gebiet verfügte. War im
Falle von URBAN I die Wahl also gegen Vor-Ort-Kenntnis und Erfahrung in der Stadterneuerung zugunsten von Kenntnisse in der Europäischen Strukturpolitik gefallen, lag hier die Priorität anders. Diese
Entscheidung ist in einem engen Zusammenhang mit einer veränderten
Interpretation der GI seitens der Senatsverwaltung zu sehen: Über die
Angliederung im Referat „Soziale Stadt“ wurde URBAN II trotz aller
fördertechnischer Unterschiede informell auch als „unser 18. QMGebiet“ bezeichnet und die konzeptionelle Nähe zu diesen integrierten
Stadtteilverfahren unterstrichen. Nicht zu unterschätzen sind auch die
zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen mit der Implementationsstruktur der ersten GI, bei der sich der Kompetenzstreit zwischen dem lokalen
Stadterneuerungsregime (S.T.E.R.N., Bezirk, SenBWV) und dem Programm-Management als ein ernsthaftes Hindernis für eine sinnvolle
Programmstrategie erwiesen hatte (vgl. Halpern/Güntner 2006). Ähnlich
wie die Quartiersmanagement-Teams im Programm „Soziale Stadt“ und
auch schon die B.&S.U. im URBAN I-Gebiet ist das von Wohnstatt &
Machleidt geleitete Vor-Ort-Büro Ansprechpartner für alle Akteure –
insbesondere auch für alle Bürger – und versucht, zwischen den verschiedenen Beteiligten zu vermitteln. Es ist eingebettet in eine komplexe
Steuerungsstruktur verschiedener Vorbereitungs-, Prüf-, Entscheidungsund Kontrollgremien (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Berlin 2002):
• Die Koordinierungsrunde ermöglicht die Abstimmung zwischen den
Koordinatoren der vier wichtigsten Verwaltungen (Bezirksamt
Lichtenberg, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Senatsverwaltung für Wirtschaft und
Technologie) und dem externen Management.
• Für jeden der drei Handlungsschwerpunkte (arbeitsmarktliche und
wirtschaftliche Barrieren überwinden; stadträumliche und ökologische Barrieren überwinden; soziale, ethnische, kulturelle und kommunikative Barrieren überwinden) wurde ein Arbeitsteam eingesetzt.
Diese Teams bereiten Projektentscheidungen inhaltlich vor und begleiten die Projektrealisierung. Je nach Schwerpunkt nehmen daran
zur EU, entscheidet über die Förderfähigkeit von Ausgaben und kontrolliert die ordnungsgemäße Abwicklung des Programms.
252
STRUKTURMERKMALE
•
•
Vertreter der Senatsverwaltungen und Bezirksämter, Projektträger
und Bürgervertreter teil.
Der Lenkungsausschuss ist das eigentliche Entscheidungsgremium.
Hier sind die relevanten Senatsverwaltungen (Wirtschaft, Arbeit,
Bildung, Stadtentwicklung), die beiden Bezirke, Bürgervertreter aus
den vier Teilräumen des Programmgebiets, Wirtschafts- und Sozialpartner (u.a. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer,
Arbeitsamt bzw. später das Job-Center, lokale Gewerbetreibende,
Servicegesellschaften) sowie Vertreter lokaler Initiativen, Kulturund Umweltverbände vertreten. In diesem Gremium wird darüber
entschieden, welche Projekte im Rahmen von URBAN II gefördert
werden, der Programmfortschritt wird überwacht und Fragen zur
Durchführung des Gesamtprogramms werden erörtert und entschieden.12
Der Begleitausschuss kontrolliert und beobachtet die Programmdurchführung. Hier sind neben den Bezirks- und Senatsverwaltungen
das zuständige Bundesministerium, die Europäische Kommission
und die für Chancengleichheit und Umweltschutz zuständigen Behörden vertreten.
Abbildung 9: Organisationsstruktur zur Umsetzung von URBAN II in
Berlin
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Referat IV B)
12 Um einen zügigen Beginn der Umsetzung zu gewährleisten, trat der Lenkungsausschuss schon am 30.5.2001, also bereits vor der Programmgenehmigung, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
253
SOZIALE STADTPOLITIK
Soziale Stadt
Die Steuerungsstruktur des Berliner Landesprogramms zur „Sozialorientierten Stadtentwicklung“ sieht auf gesamtstädtischer Ebene eine
ressortübergreifende Steuerungsrunde auf Staatssekretärsebene vor. Die
vertikale Koordination zwischen Senat und Bezirken wird über Verwaltungsvereinbarungen sichergestellt. Die inhaltliche Zuständigkeit für die
Durchführung der integrierten Stadtteilverfahren wurde zunächst zwischen den zwei Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Umwelt und
Technik (SenSUT) und für Bauen, Wohnen und Verkehr (SenBWV)
aufgeteilt. Die Bauverwaltung, die für Maßnahmen der Stadterneuerung
zuständig war, erhielt die Zuständigkeit für die Gebiete, in denen schon
städtebauliche Maßnahmen durchgeführt wurden (10 Gebiete). Dort
wurde Quartiersmanagement als Ergänzung zu den laufenden Maßnahmen der Stadterneuerung angesehen. In den anderen fünf Quartieren, die
zunächst von SenSUT betreut wurden, sollte das neu einzurichtende
Quartiersmanagement eine „Initialzündung“ bewirken (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 1999c: 31). Für die Durchführung wurden „Quartiersbeauftragte/Quartiersmanager“ eingesetzt. Bei der Auftragsvergabe
galt folgender Grundsatz:
„Bei der Auswahl der Beauftragten sind die im Quartier im inhaltlichen Zusammenhang bereits tätigen Initiativen, Gesellschaften oder Vereinigungen
besonders zu berücksichtigen, soweit sie ihre Eignung zur Steuerung und
Durchführung integrierter Stadtteilverfahren – Quartiersmanagement – nachweisen können“ (ebd.: 33).
Für die fünf Gebiete, in denen noch kein Verfahren bestand, wurde zudem darauf Wert gelegt, dass sich mehrere Träger in Arbeitsgemeinschaften zusammenschlossen, um ein gegenseitiges Blockieren zu verhindern und eine produktive Konkurrenzsituation zu schaffen. Allgemein galten Fähigkeiten und Kenntnisse in folgenden Bereichen als
relevant:
•
•
•
•
•
„Management, Moderation und Vernetzung“;
„Ausbildungs- Qualifizierungs- und arbeitsmarktpolitische Programme“;
„Fundraising, neue Finanzierungsprogramme, Antragserstellung“;
„soziale Kompetenzen bezüglich besonderer Klientele (Jugend, Ausländer,
Initiativen und Projektelandschaft)“;
„kleinteilige Gewerbe- und Wirtschaftsberatung“ (Abgeordnetenhaus von
Berlin 2001: 3).
254
STRUKTURMERKMALE
In der öffentlichen Ausschreibung wurden drei Arbeitsbereiche für das
Quartiersmanagement angeführt: Stadtteilkoordination, Organisation der
Bewohneraktivierung und Projektinitiierung. Diese drei Leistungsbereiche wurden jeweils noch präzisiert, wie die folgende Übersicht zeigt:
Abbildung 10: Leistungskatalog Quartiersmanagement gemäß Ausschreibung für die Gebiete Sparrplatz und Wrangelkiez vom 4.11.1998
Stadtteilkoordination:
• Aufbau einer örtlichen Öffentlichkeitsarbeit;
• Bereitstellen und Verbreiten von Informationen über die zukünftige Arbeit im
Gebiet;
• Sammeln der Informationen über alle geplanten Vorhaben, die zur Entwicklung
im Gebiet beitragen können;
• Vernetzen der unterschiedlichen Interessengruppen vor Ort unter der Zielstellung
eines gemeinsam zu entwickelnden Quartierskonzeptes;
• Initiierung und Aufbau von projektbezogenen oder dauerhaften Kooperationen
zwischen Institutionen, Initiativen, Unternehmen und anderen lokalen Akteuren/Experten;
• Beteiligung aller im Stadtteil tätigen bezirklichen und fachbehördlichen
Dienststellen sowie der beteiligten Träger öffentlicher Belange und Mitwirkung
bei stadtteilbezogenen Aktivitäten dieser Stellen (kontinuierliche
Zusammenarbeit);
• Einrichtung bzw. Nutzung einer vorhandenen Kontaktstelle im Gebiet, in der der
Auftragnehmer für Bewohner erreichbar und ansprechbar ist.
Organisation der Bewohneraktivierung:
• Erarbeiten einer geeigneten Form der Bewohneraktivierung;
• Entwickeln einer gebietsspezifischen angemessenen Organisationsform für die
Trägerschaft der Bewohnerbeteiligung;
• Unterstützung für Bewohnervertretungen, -aktivitäten und -initiativen;
• Anleitung und Unterstützung von Projektträgern (Bewohnerinitiativen u.ä.) beim
Aufbau projektbezogener kooperativer Beteiligung;
• Aktivierung und Einbindung der kleingewerblichen Potentiale.
Projektinitiierung:
• Bündeln der vor Ort geäußerten Projekt-Ideen;
• Befähigung der Projektinitiatoren zur Konzeptformulierung;
• Moderation des Projektentwicklungsprozesses;
• Hilfestellung bei der Entwicklung von Projekten zur sozialen, ökonomischen und
baulichen Stabilisierung des Quartiers unter zwingender Berücksichtigung der
Kriterien mehrdimensional/ ressortübergreifend, quartiersbezogen, beschäftigungswirksam;
• Akquisition von Mitteln aus dem öffentlichen und privaten Sektor;
• Unterstützung bei der Umsetzung (Begleitung) der Projekte;
• Bereitstellen von Informationen, die Kommunikation zwischen den Aktiven
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie Berlin 1998c)
255
SOZIALE STADTPOLITIK
Die Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgte nach Festlegung der
Gebiete ab Herbst 1998. Die Bewerber sollten mit ihren Unterlagen
„Leitvorstellungen für das Gebiet“, eine „Strategie der Quartiersentwicklung“ und ein „Konzept für ein prozesshaftes Quartiersmanagement“ einreichen (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin 1998c). Im Durchschnitt bewarben sich
etwa 10 Unternehmen pro Gebiet, zu den Bewerbern zählten Architektur- und Planungsbüros ebenso wie Stadtteilververeine und -initiativen,
Wohnungsbauunternehmen und Anbieter aus dem Bereich sozialer
Dienstleistungen.13 Die Auswahl wurde von einem Gremium aus Vertretern der beiden beteiligten Senatsverwaltungen und des jeweiligen Bezirks gemeinsam vorgenommen, die nicht nur die Unternehmensprofile
sondern auch die für die Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter in Vorstellungsgesprächen bewerteten.14
Die Einsetzung der Quartiersmanager begann dann schrittweise ab
Januar 1999 (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 2001). Die Teams setzten sich jeweils aus einem bezirklichen Koordinator, einem Gebietsbetreuer der Senatsverwaltung und Mitarbeitern des jeweils beauftragten
Unternehmens zusammen. Den Auftakt machten die Rollbergsiedlung in
Neukölln und das Gebiet Kottbusser Tor (Zentrum Kreuzberg und Wassertorplatz) in Kreuzberg. In beiden Fällen war eine frühe Finanzierung
schon vor dem Senatsbeschluss durch vorhandene Landesmittel aus dem
Programm für Wohnumfeldmaßnahmen (Großsiedlungen West) möglich.
13 Mit Ausnahme der Stiftung SPI, die in vier Gebieten einen Teil des Quartiersmanagements stellt, sind alle ausgewählten Büros privatrechtlich organisiert (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 2002).
14 Grundlage für diese Ausführungen ist ein Gespräch mit der ehemaligen
Leiterin des Referats IV B „Soziale Stadt“ in der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung am 25.8.2004.
256
STRUKTURMERKMALE
Tabelle 7: Übersicht über die QM betreuenden Organisationen bis zum
Ende der Pilotphase (Stand November 2003)
Bezirk15
Gebiet
Organisation
Köpenick
Oberschöneweide
Arbeitsgemeinschaft
SenBWV
Oberschöneweide
(Stattbau – Stadtentwicklungsgesellschaft
mbH (Sanierungsträger) und Argus – Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit und Stadtteilplanung GmbH
(Sozialplanungsbüro)
Erweiterung eines
bestehenden Vertrags
Wedding
Sparrplatz
Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut
(Sanierungsträger),
Mutscheller und Partner MPR (Unternehmensberatung) und
Kommunales Forum
Wedding e.V. (Nachbarschafts- und Stadtteilverein)
SenSUT
Öffentliche Ausschreibung
Kreuzberg
Zentrum
Kreuzberg/
Wassertorplatz
Stiftung SPI und MPR
SenBWV
Öffentliche Ausschreibung, zunächst im
Rahmen
des Großsiedlungsprogramms
Kreuzberg
Wrangelkiez
1999: Kirchbauhof
gGmbH (Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger) und Urbanistica (Planungsbüro); 2000: Kirchbauhof; 10/2000 –
09/2001: Knieper +
Partner – Büro für
Stadtplanung und Pojektsteuerung (Pla-
SenSUT
zweimal
öffentliche
Ausschreibung, dann
direkte
Vergabe
Zuständige
Senatsverwaltung
(bis 2001)
Form der
Beauftragung
15 Hier beziehe ich mich auf die alte Bezirkseinteilung vor der Bezirksreform
2001.
257
SOZIALE STADTPOLITIK
nungsbüro); ab 2002:
ASUM – Arbeitsgruppe für Sozialplanung
und Mieterberatung
GmbH (Sozialplanungsbüro)
Friedrichshain
Boxhagener
Platz
Arbeitsgemeinschaft
aus ASUM GmbH,
Kairos (Organisationsberatung) und
BWP – Büro für Wirtschafts- und Projektberatung (Wirtschaftsberatung); im Laufe
des Verfahrens Zusammenschluss der
Partner zur BIS Stadtteilmanagement
GmbH
SenSUT
Öffentliche Ausschreibung
Marzahn
Marzahn
NordWest
UrbanPlan – Gesellschaft für Projektsteuerung, Städtebau,
Strukturplanung und
Forschung mbH
(Stadt- und Sozialplanungsbüro)
SenBWV
Erweiterung eines
bestehenden Vertrags im
Rahmen
der Großsiedlungserneuerung
Neukölln
Reuterplatz
2002: Humanistischer
Verband e.V., seit
2003: BSG – Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft
GmbH
SenStadt
(Ausschreibung 2002)
Öffentliche Ausschreibung
Neukölln
Rollbergsiedlung
1999- 2001: Weeber +
Partner – Institut für
Stadtplanung und Sozialforschung; ab
2002: Humanistischer
Verband e.V.
SenBWV
Öffentliche Ausschreibung, zunächst im
Rahmen
des Großsiedlungsprogramms
Neukölln
Schillerpromenade
BSG – Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft
GmbH (Sanierungsbeauftragter)
SenSUT
Öffentliche Ausschreibung
258
STRUKTURMERKMALE
Neukölln
Sonnenallee
Weeber & Partner
SenBWV
Öffentliche Ausschreibung, zunächst im
Rahmen
des Großsiedlungsprogramms
Prenzlauer
Berg
Falkplatz
S.T.E.R.N. – Gesellschaft der behutsamen
Stadterneuerung mbH
(Sanierungsträger)
SenBWV
Erweiterung eines
bestehenden Vertrags
Prenzlauer
Berg
HelmS.T.E.R.N. GmbH
holtzplatz
SenBWV
Erweiterung eines
bestehenden Vertrags
Tiergarten
Beusselkiez
S.T.E.R.N. GmbH
SenBWV
Erweiterung eines
bestehenden Vertrags
Tiergarten
Magdeburger
Platz
Stadtteilverein Tiergarten e.V. (Nachbarschafts- und Stadtteilverein)
SenSUT
Öffentliche Ausschreibung
Wedding
Soldiner
Str./Wollankstr.
L.I.S.T. – Lösungen
im Stadtteil GmbH
(Sanierungsträger)
SenBWV
öffentliche
Ausschreibung
Wedding
Reinickendorfer Str./
Pankstr.
L.I.S.T. GmbH
SenStadt
(Ausschreibung 2002)
Öffentliche Ausschreibung
Schöneberg
Bülowstr./
Schöneberger
Norden
Arbeitsgemeinschaft
SenBWV
AG SPAS – Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung und angewandte Stadtforschung
e.V. (Mieterberatung),
Stiftung SPI, MPR
öffentliche
Ausschreibung, zunächst im
Rahmen
des Großsiedlungsprogramms
(Quellen: Abgeordnetenhaus Berlin 2002; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin Referat II C 1998, Fritsche 2003:
39, eigene Erhebung)
259
SOZIALE STADTPOLITIK
Organisationsstruktur der Quartiersmanagement-Teams
Die mit dem Quartiersmanagement (QM) beauftragten Büros nahmen
ihre Aufgaben nicht gänzlich eigenständig war, sondern sie wurden in –
von Quartier zu Quartier unterschiedliche – Steuerungsstrukturen eingebunden. Jeweils ein Mitarbeiter der zuständigen Senatsverwaltung und
des Bezirksamts zählte zum QM-Team und auf Bezirksebene wurde in
der Regel eine Lenkungsgruppe eingerichtet, in der entscheidungsbefugte Vertreter der Fachabteilungen zusammenkamen (vgl. Empirica 2001:
13). Die Mitarbeiter der QM-Teams teilten formal die Verantwortung
für die einzelnen vertraglich festgelegten Tätigkeitsbereiche Stadtteilkoordination, Bewohnerbeteiligung und Projektinitiierung unter sich auf,
wenngleich in der täglichen Arbeit Überschneidungen üblich waren. In
den Gebieten, in denen schon Verfahren der Stadterneuerung installiert
waren, wurde das Quartiersmanagement in die vorhandenen Strukturen
eingebunden. Einige Beispiele mögen die Breite der möglichen organisatorischen Arrangements andeuten.
Im Bezirk Marzahn etwa existierte bereits seit 1991 die im Rahmen
des Bundesprogramms für Experimentellen Wohnungs- und Städtebau
(ExWoSt) geförderte „Plattform Marzahn“ – ein Modellprojekt bestehend aus einem Diskussionsforum, planungsvorbereitenden Beteiligungsmaßnahmen und Begleitforschung (Sandner 1998: 21). Mit dem Quartiersmanagement Marzahn NordWest wurde dasselbe Büro (UrbanPlan)
beauftragt, das auch die Geschäftsstelle für die „Plattform Marzahn“ unterhielt. Das QM wurde von der Geschäftsführerin als „Tochterunternehmen“ der Plattform wahrgenommen und auch so bezeichnet (Cremer
2000: o.S.). Dieser Zusammenhang wurde seitens der Senatsverwaltung
ähnlich kommuniziert. Auf der bundesweiten „Starterkonferenz“ zum
Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ etwa wurde von der zuständigen Referatsleiterin die Organisationsstruktur als beispielhaft für den
Berliner Quartiersmanagement-Ansatz vorgestellt (vgl. Schümer-Strucksberg 2000: 163f). Die Referatsleiterin war in den 1990er Jahren für die
integrierte Entwicklung von Großwohnsiedlungen zuständig und hatte
nach Marzahn einen „besonders guten Draht“ – sie hatte die dortige Kooperationsstruktur mit aufgebaut.16 In den Steuerungs- und Lenkungs-
16 Der Begriff wurde sowohl von einer ehemaligen Quartiersmanagerin in
Marzahn in einem Interview benutzt (am 5.11.2004) sowie von der ehemaligen Leitern des Referats IV B „Soziale Stadt“ in der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung selbst, in einem Gespräch am 25.8.2004.
260
STRUKTURMERKMALE
runden der beiden Verfahren waren auch im Wesentlichen dieselben
Personen vertreten.17
Im Bezirk Wedding wurden die Quartiersmanagement-Teams in die
Lokale Partnerschaft Wedding eingebunden. Der Wedding ist der (West)
Berliner Bezirk mit den „reichsten und ältesten Erfahrungen mit der
Stadterneuerung“ (vgl. Bodenschatz 1992: 2). Über die Jahrzehnte ist in
den verschiedenen Vierteln des Bezirks aus zahlreichen Selbsthilfegruppen, Forschungsprojekten, Bürgerinitiativen, Beratungsstellen etc.
eine Kultur der „Planung von unten“ entstanden, die 1988/89 in der
Gründung des „Kommunalen Forums Wedding“ mündete (vgl. Rennert
1992, 1990).18 1997 wurde als Zusammenschluss der im Bezirk tätigen
Organisationen die Lokale Partnerschaft Wedding ins Leben gerufen.
Die Quartiersmanagement-Teams im Bezirk wurden in dieses Forum
über die Teilnahme in der Lenkungsgruppe oder über die teilweise Personalunion in den Organisationen eingebunden. Das Kommuale Forum
Wedding übernahm im Fördergebiet Sparrplatz gemeinsam mit der Stiftung SPI die Trägerschaft des QM. Mit dem Quartiersmanagement für
die Soldiner Straße wurde der Träger „Lösungen im Stadtteil“ L.I.S.T.
beauftragt, der – über seinen Mutterverein Zukunft Bauen e.V. – ebenfalls seine Wurzeln in der lokalen alternativen Szene hat (vgl. Eick/Grell
1996).
In Schöneberg existierte seit Januar 1998 der Präventionsrat Schöneberger Norden, ein von der Bezirksbürgermeisterin ins Leben gerufenes
Gremium aus verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren mit
dem Ziel, den Schöneberger Norden durch intensivere Zusammenarbeit
„attraktiver zu machen“ (vgl. Quartiersmanagement Schöneberger Norden 1999: 1). Das Quartiersmanagement-Team sieht sich als Ergebnis
und Teil der Arbeit des Präventionsrates und ist, unter anderem über das
Engagement der Bezirksbürgermeisterin, eng in dessen Arbeit eingebunden – und vice versa.
In der Rollbergsiedlung in Neukölln war die Wohnungsgesellschaft
Stadt und Land wesentlich an der Konzipierung des Verfahrens beteiligt
und stellte in den ersten Jahren auch das Quartiersmanagement. Sie gab
die Trägerschaft allerdings auf, weil sie den breiten strategischen Ansatz
nicht mit den Unternehmensinteressen in Übereinstimmung bringen
konnte.19
17 Gespräch mit einer ehemaligen Quartiersmanagerin in Marzahn am 5.11.
2004.
18 Vorbild für das Kommunale Forum Wedding war der Anfang der 1980er
Jahre in London erprobte „Popular Planning“-Ansatz (vgl. Rennert 1992).
19 Gespräch mit der ehemaligen Leiterin des Referats IV B „Soziale Stadt“ in
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 25.8.2004.
261
SOZIALE STADTPOLITIK
Im Bezirk Friedrichshain war das Quartiersmanagement am Boxhagener Platz hingegen in keine derartige lokale Struktur eingebunden.
Beauftragt wurde eine Arbeitsgemeinschaft, die sich aus dem Büro für
Wirtschafts- und Projektberatung (BWP), der Organisationsberatung
KAIROS und dem Sozialplanungsbüro ASUM GmbH zusammensetzte.
Zwar verfügten alle drei Unternehmen über Erfahrung im Gebiet, so war
etwa der Geschäftsführer der BWP zuvor im Bezirk Stadtrat für Wirtschaft gewesen, dennoch wurde ihnen von vielen der rund 60 lokalen
Initiativen in der Anfangsphase mit großem Misstrauen und Missmut
begegnet, die sich entweder auch um das QM beworben, aber den
Zuschlag nicht erhalten hatten, oder von der Sparpolitik des Senats betroffen waren (vgl. u.a. Born 2001, Sustr 2001).20 Zwei entschiedene
Gegner des QM waren der Erwerbslosenverein „Hängematten“ und der
Mieterladen (vgl. Sethmann 2000). Der Konflikt kulminierte am 14. Mai
2001 in einer symbolischen Besetzung der Räume des QM durch Aktivisten und Freunde der „Hängematten“ unter dem Motto „Rettet das
Quartier vor seinen Managern“, bei der sie in dem Büro Müllsäcke mit
am Platz gesammeltem Abfall entleerten (vgl. Hängematten e.V.
2001).21
Als konfliktvoll zeigte sich auch der Beginn des Quartiersmanagement – Verfahrens im Wrangelkiez in Kreuzberg. Vor dem Hintergrund
der Vielzahl der hier etablierten organisierten oder spontanen Interessensgruppen, die sich medienwirksam bekämpften, desavouierten oder
strategisch stützten, wurde hier mehrere Male in den ersten Jahren der
Träger gewechselt. Nachdem sich die Träger urbanistica und Kirchbauhof in der Ausschreibung durchgesetzt hatten, wurde urbanistica schon
nach einem halben Jahr der Vertrag wegen „Reibereien“ gekündigt. Im
Frühjahr 2000 wurde dann der Vertrag mit dem verbleibenden Träger
Kirchbauhof beendet unter dem mediengeleiteten Vorwurf, Vorschläge
aus der Bevölkerung, die im Rahmen eines Bürgergutachtens geäußert
worden waren, zu ignorieren (vgl. Kopietz 2000). Das in der Folge beauftragte Büro „Knieper + Partner“ hielt sich nur ein Jahr, seit 2002 ist
die ASUM GmbH Trägerin des Verfahrens, die auch am Boxhagener
20 Verschiedene Initiativen taten sich zu einer „AG Kiezentewicklung“ zusammen (vgl. den Hinweis bei Speidel 2002: 146).
21 Die Kritik der lokalen Gruppen bezog sich insbesondere auf ein intransparentes Vorgehen bei Beteiligungsverfahren und Mittelvergabe: „Die von
den Managern angestrebten Veränderungen haben das Ziel, unter dem
Vorwand Bürgerinnen in Entscheidungs- und Planungsprozesse einzubinden, vor allem Bürgerinnen zu entmündigen. Die Definitionsmacht, was
dreckig, sozial abweichend, aggressiv ist, bleibt allein bei den Managerinnen“ (vgl. Hängematten e.V. 2001: o.S.).
262
STRUKTURMERKMALE
Platz tätig ist. Dabei wurden einige der Mitarbeiter von Knieper + Partner übernommen.
Die verschiedenen Formen der Einbettung und Verankerung der
Quartiersmanagement-Systeme unterstreichen einen prekären Aspekt
der sozialen Stadtpolitik: Ihre Ausgestaltung, die Austarierung zwischen
„bottom-up“ und „top down“ ist nicht zuletzt entscheidend abhängig von
den kommunikativen Fähigkeiten und vor allem der politischen Haltung
der ausführenden Akteure, sowohl der beauftragenden Verwaltungen
wie auch (und insbesondere) der beauftragten intermediären Organisationen. Diesen Akteuren und ihren Interpretationsleistungen kommt eine
zentrale Rolle im Policy-Making der sozialen Stadtpolitik zu. Dabei
macht es einen gehörigen Unterschied, ob das Quartiersmanagement mit
einem (ehemaligen) Geschäftsführer einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft besetzt ist, wie am Boxhagener Platz (vgl. Sustr 2001), mit gestandenen Gemeinwesenarbeitern oder mit gerade frisch diplomierten
Studienabgängern.
Die oben zitierte Maßgabe, „die im Quartier im inhaltlichen Zusammenhang bereits tätigen Initiativen, Gesellschaften oder Vereinigungen
besonders zu berücksichtigen“ ist bei den Auftraggebern somit unterschiedlich beantwortet worden. Angesichts des Spielraums der Quartiersmanager war entscheidend für die Ausrichtung der Entwicklungsstrategie und für die Setzung von Prioritäten das „Ankommen“ der Manager in den Quartieren, ihre ersten Schritte auf dem Weg zu einem integrierten Handlungskonzept. Wie dieser Weg in einzelnen Quartieren
beschritten worden ist, wird im Folgenden im Zusammenhang mit der
Formulierung der integrierten Handlungskonzepte behandelt.
Die integrierten Handlungskonzepte
Das Herzstück der sozialen Stadtpolitik bildet ihr „integrierter Ansatz“,
der Versuch, angesichts der Mehrdimensionalität der Problemlagen umfassend öffentliche (Gemeinschaftsmittel, staatliche und kommunale
Förderung) und private Ressourcen zu einer „joined up action“ zusammenzubringen. So fordert die Europäische Kommission in ihren Leitlinien für die Erstellung der Operationellen Programme im Rahmen der
Gemeinschaftsinitiative URBAN I:
„Städtische Probleme sollten mit einem integrierten Konzept angegangen werden: Förderung von Unternehmensgründungen, Verbesserung von Infrastrukturen und physischer Umgebung, Angebot von bedarfsgerechten Fortbildungs-
263
SOZIALE STADTPOLITIK
möglichkeiten, Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit und
soziale Einrichtungen“ (Europäische Kommission 1994: 6).
In der darauf folgenden Förderperiode wird für die GI URBAN II ein
„kreatives Konzept für Stadtmanagement und nachhaltigen Wandel“ gefordert, eine „lokale Partnerschaft“ sowie die „Entwicklung eines integrierten Ansatzes, gegebenenfalls einschließlich der Förderung interinstitutioneller Partnerschaften“ (Europäische Kommission 2000: 4ff).
Ähnlich liest sich auch die Formulierung in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“. In der
Präambel wird das Ziel fixiert, „investive und nichtinvestive Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der städtebaulichen Erneuerung ‚aus einer
Hand‘ zu kombinieren und zu integrieren“ (VV Städtebauförderung
1999: Präambel Abs. II). Im Leitfaden der ARGEBAU wird explizit die
Erstellung von „integrierten Handlungskonzepten“ gefordert. Dort heißt
es:
„Die integrierten Handlungskonzepte sollen eine offene Rahmenplanung beinhalten, die in erster Linie von den örtlichen Akteuren – den Bewohnern, den
Gewerbetreibenden, den Grundeigentümern, den örtlichen Institutionen – während des Stadtentwicklungsprozesses mit möglichst viel Eigeninitiative auszufüllen ist“ (ARGEBAU 2000: 304).
Grundlage für die Zusammenführung von Maßnahmebereichen, Akteuren und Ressourcen sind somit in allen hier betrachteten Programmen
der sozialen Stadtpolitik integrierte Handlungskonzepte. In diesen Konzepten werden die wesentlichen Handlungsfelder für die Quartiersentwicklung festgelegt und mit Maßnahmen untersetzt. Wenngleich diese
Konzepte für alle Varianten der Politik zentral sind, so unterscheiden
sich ihr Stellenwert, ihre konkrete Gestalt und vor allem das Verfahren
ihrer Formulierung doch erheblich. Im Fall der GI URBAN I und
URBAN II sind dies die „Operationellen Programme“, die vor Beginn
der Verfahren erstellt wurden und – dem Prinzip der Programmierung
gemäß – indikativ die zu bearbeitenden Handlungsschwerpunkte und
Maßnahmen festlegen. Sie beziehen sich explizit und ausschließlich auf
den Einsatz der Fördermittel. In den Berliner „Soziale Stadt“-Gebieten
hingegen wurden die Konzepte erst im laufenden Verfahren formuliert
und ihr Stellenwert wird von den einzelnen Quartiersmanagern sehr unterschiedlich eingeschätzt. In einem bundesweiten Überblick wurde beobachtet, dass nach drei Jahren Laufzeit „zwischen zugeschriebener und
tatsächlicher Bedeutung von Integrierten Handlungskonzepten für die
264
STRUKTURMERKMALE
Umsetzungspraxis der Sozialen Stadt durchaus noch Lücken klaffen“
(Becker/Böhme/Meyer 2003: 95).22
Wie aber gingen die Autoren der Konzepte deren Formulierung im
einzelnen Fall an? Der folgende ausschnitthafte Blick auf verschiedene
Verfahren, wie sie in verschiedenen Berliner Quartieren zum Einsatz
kamen, soll die Bandbreite, aber auch typische Muster auf dem Weg zu
diesen Konzepten illustrieren.
URBAN I
Das Operationelle Programm zur Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative URBAN I wurde zunächst unter Federführung der Senatsverwaltung
für Wirtschaft unter Einbeziehung weiterer Verwaltungen entworfen.
Dabei herrschte Uneinigkeit über Ziele, Verfahrensformen und vor allem über das zu fördernde Gebiet (s.o.). Auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die Beratungs- und
Servicegesellschaft B.&S.U. beauftragt, zwischen den Parteien zu vermitteln. In diesem Zuge übernahm das Unternehmen die wesentliche
Autorenschaft in der Formulierung des Programmdokuments, das im
Juli 1994 im ersten Entwurf vorlag. Nach Einwänden der zuständigen
Generaldirektion in der Europäischen Kommission (DG Regio) wurden
Gebiet und Projektnennungen mehrmals geändert und schließlich mehr
als ein Jahr später, im November 1995, von der Kommission angenommen. Das Programmdokument gilt als eine kaum strategische, eher additive Sammlung vor allem der Interessen der verschiedenen Senatsverwaltungen. Bezirke wie auch Bewohner fanden in der Programmierungsphase kaum Gehör, sie wurden erst später bei der Gestaltung einzelner Projekte beteiligt (vgl. Paulus 2000: 142ff). Es ist ein projektbasiertes Programm, bei dem die jeweils zuständigen Fachverwaltungen
die Ko-Finanzierung eines Projekts sicherstellen. Die vier Förderschwerpunkte folgen auch einer fachpolitischen sektoralen Logik:
22 Alle Programme fordern somit zwei parallele, aber grundsätzlich verschiedene Ansätze, die vor Ort zusammengebracht werden: ein integriertes
Handlungskonzept als Grundlage allen Handelns und Mitteleinsatzes sowie das Ziel des „Empowerments“ der Bewohner und der gemeinsamen
Strategie- und Maßnahmenentwicklung. Dieser Widerspruch wird im Folgenden ausführlich diskutiert. Als weiteres Problem kommt hinzu, dass
die Integration der Fördermittel von Politik und Verwaltung kaum erreicht
worden war, wie die bisherigen Kapitel gezeigt haben (die EU schließt
beispielsweise eine direkte Kombination von Mitteln des Sozialfonds und
des Regionalfonds in der Förderperiode 2000-2006 strikt aus), und damit
auch diese Integrationsleistung auf die Verfahrensträger vor Ort abgewälzt
wurde.
265
SOZIALE STADTPOLITIK
•
•
•
•
Schaffung und Sicherung lokaler Arbeitsplätze,
soziale und wirtschaftliche Integration von benachteiligten Gruppen,
Verbesserung von Einrichtungen des Bildungsbereichs,
„Modellwerkstatt ökosoziale Infrastruktur“ (vgl. Toepel et al. 2000:
152).
Die späte Programmbewilligung führte allerdings dazu, dass einige der
zunächst genannten Projekte wegen zwischenzeitlich weggefallener KoFinanzierung-Möglichkeiten ersetzt werden mussten. Diese schon problematische Situation wurde durch äußerst komplizierte Förderrichtlinien, insbesondere bei den ESF-Maßnahmen, sowie später durch eine
Verwaltungsreform noch zusätzlich erschwert (vgl. Paulus 2000: 218ff).
URBAN II
Auch bei der GI URBAN II war ein Operationelles Programm Voraussetzung für eine Förderzusage seitens der EU. Der erste Entwurf, mit
dem sich Berlin über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bei der Europäischen Kommission beworben hatte, wurde Anfang November 2000 fertiggestellt. Die Programmgenehmigung erfolgte
knapp ein Jahr später, am 16. Oktober 2001. Das Operationelle Programm wurde im Wesentlichen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Referat IV B) und der Senatsverwaltung für Wirtschaft und
Technologie formuliert. Beratend wurde das Büro Troje hinzugezogen.
Nach Festlegung des Fördergebiets wurde der Konsultationsprozess
im Sommer 2000 mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der
Zwingli-Kirche in Friedrichshain eingeleitet. In der Folge fanden verschiedene Planungs- und Abstimmungsgespräche statt, die in die Erarbeitung des Entwurfs einflossen (vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft
und Technologie Berlin 2001: 129ff). 23 Insgesamt waren am Abstimmungsprozess folgende Organisationen beteiligt:
23 Eine AG URBAN II zur Vorbereitung der Umsetzung konstituierte sich
am 7.2.2001 unter Federführung des Referats IV B der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Referat IV B 2001). Dort wurden unter anderem auch die Organisationsstruktur und die Federführung bei den Arbeitsteams verabredet.
266
STRUKTURMERKMALE
Tabelle 8: Beteiligte Akteure bei der Programmierung von URBAN II in
Berlin
Landes- und Bezirksverwaltungen:
Wirtschafts- und
Sozialpartner:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Externer
Dienstleister:
•
Senatsverwaltung für Wirtschaft und
Technologie
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen
Senatsverwaltung für Inneres
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Friedrichsain-Kreuzberg
Ausländerbeauftragte des Landes Berlin
Landesschulamt
Sanierungsbeauftragter des Bezirks Lichtenberg
Servicegesellschaften (zuständig für die bezirklichen Beschäftigungsbündnisse)
Arbeitsamt
Berlin-Brandenburger Bildungswerk
Deutscher Gewerkschaftsbund
Interessenvertretung der lokalen Händler und des
Kleingewerbes
Diverse eingetragene Vereine
Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer
Wohnungsbaugesellschaften
Stralauer Kiezladen
Projektentwicklungsgesellschaft im Auftrag der
Deutschen Bundesbahn (Gop&Klingsöhr)
Troje Beratung GmbH
(vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2001: 131).
Die Auswahl des Projektträgers erfolgte erst nach dem Programmplanungsprozess im Sommer 2001. Entsprechend war das Büro Wohnstatt
& Machleidt, das mit der Betreuung des Vor-Ort-Büros beauftragt wurde, in dieser Programmierungsphase nur in seiner Funktion als schon in
einem Teilgebiet tätiger Sanierungsträger beteiligt. Inhaltlich wurde in
diesem Prozess das Leitbild „Barrieren überwinden“ entwickelt und mit
Förderschwerpunkten und indikativen Maßnahmen untersetzt:
267
SOZIALE STADTPOLITIK
Abbildung 11: Förderschwerpunkte der Gemeinschaftsinitiative
URBAN II in Berlin
Arbeitsmarktliche Barrieren überwinden
• Verbesserung der Standortattraktivität und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen
(KMU)
• Entwicklung von Humanressourcen und Förderung der Chancengleichheit durch Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung
Stadträumliche und ökologische Barrieren überwinden
• Re-Urbanisierung und Neugestaltung öffentlicher Plätze und
Räume
• Netzwerk „Grünes Band“
• Verbesserung der Umwelt- und Verkehrssituation durch neue, bedarfsgerechte Verkehrswege und –lösungen
Soziale, ethnische, kulturelle und kommunikative Barrieren
überwinden
• Ausbau der soziokulturellen Infrastruktur
• Schaffung von Angeboten der sozialen Betreuung und Selbsthilfe
(Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2001: 128).
Trotz des Beteiligungsverfahrens wurde bei verschiedenen Veranstaltungen zum Programmstart im Herbst 2001 Unmut von Bewohnern über
die Intransparenz der gefallenen Entscheidungen geäußert. Angaben von
Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, das Programm
sei „im Prinzip schon überzeichnet“, konnten diese Kritik nicht entkräftigen sondern unterstrichen nur die Exklusivität und Selektivität der
Konsultation in der Programmierungsphase und die Privilegierung verwaltungsnaher Akteure.24 Außer der Veranstaltung im Sommer 2000
war von nicht als „Wirtschafts- und Sozialpartner“ organisierten Gruppen, Initiativen und einzelnen Bewohnern keine Kommunikation – mit
Ausnahme einer Passantenbefragung im Rahmen eines Studienprojekts
an der Technischen Universität Berlin und der informellen Einbeziehung
des Stadtteilvereins Rudis Kiezladen – wahrgenommen worden. Die
Verzögerung durch die Abstimmung der Planungen mit der Kommission
spielen hier sicher – ähnlich wie schon in der Programmierung der Gemeinschaftsinitiative URBAN I – eine wichtige Rolle. Allerdings hinderte diese lange Zwischenphase die Verwaltungen nicht, intern schon
ihre Vorbereitungen voranzutreiben: Auf einem ersten Treffen des Len24 So etwa bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung über URBAN II
in dem Stadtteilladen „Kiezspinne“ am 24.1.2002.
268
STRUKTURMERKMALE
kungsausschusses, das am 30.5.2001 stattfand, also noch vor der endgültigen Bewilligung durch Kommissar Michel Barnier, wurden vier so genannte „Starterprojekte“ festgelegt, die einen raschen Beginn ermöglichen sollten. Der zügige Beginn war notwendig, um die Inanspruchnahme der ersten Jahresrate der Fördermittel sicherzustellen.
Im Anschluss an die Bewilligung erfolgte die Erstellung der „Ergänzung zur Programmplanung“, bei der die Schwerpunkte inhaltlich weiter
differenziert wurden, ein Indikatorenset entwickelt und administrative
Regelungen zur Umsetzung bzw. Abwicklung formuliert wurden. Diese
Ergänzung wurde im Winter 2001/02 entworfen, im März 2002 eingereicht und im April 2002 von der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen. In dieser Phase wurden auch die oben genannten Steuerungsgremien – die sich informell schon vor dem offiziellen Start getroffen hatten – etabliert. Sie ermöglichten eine stärkere Öffnung des Planungsprozesses und führten auch dazu, dass trotz der von der Europäischen Kommission erwarteten frühen Konkretisierung der Planungen ein
Spielraum ausgelotet wurde und mit neuen, im Prozess entstandenen
Projekten gefüllt werden konnte. Mit diesem Prozess der Projektformulierung wird sich Kapitel 7 ausführlich befassen.
Soziale Stadt
Der Weg zu einem integrierten Handlungskonzept unterschied sich in
den Verfahren der „Sozialen Stadt“ deutlich von den Gemeinschaftsinitiativen URBAN I und URBAN II. Von der Verwaltung wurden zunächst nur die Fördergebiete ausgewählt. Dann wurden Verfahrensträger
– per Ausschreibung oder Vergabe – gesucht, die sich mit einer Einschätzung der Situation vor Ort und einem inhaltlichen Konzept bewarben. Die Verträge zwischen diesen Unternehmen, der Senatsverwaltung
und dem jeweiligen Bezirksamt galten nach Unterzeichnung als erstes
Handlungskonzept der Teams vor Ort. Sie stellen die Arbeitsgrundlage
für den Dienstleister dar, der den beiden Auftraggebern gegenüber
rechenschaftspflichtig ist. Dem partizipativen Prinzip des Quartiersmanagements entsprechend umfassen diese Konzepte keine Konkretisierung von einzelnen Projekten sondern eher strategische Festlegungen
von Prioritäten und Maßnahmebereichen. Als Vertragsbestandteil ist der
Anspruch auf „Integration“ in den Konzepten in erster Linie inhaltlich
zu verstehen, indem verschiedene Handlungsfelder abgedeckt werden
sollen. Dieses Verständnis von einem „Integrierten Handlungskonzept“
ist nicht alternativlos, ebenso ließe sich die Integrationsleistung des
Konzepts auch organisationell interpretieren. Dann wäre das Konzept
269
SOZIALE STADTPOLITIK
bindend oder zumindest orientierend für mehrere Stadtteilakteure und
nicht ausschließlich handlungsorientierend für die Arbeit der Quartiersmanager (vgl. Güntner 2004).
Auf Grundlage dieser Verträge nahmen die Auftragnehmer zwischen
Herbst 1998 und Sommer 1999 ihre Arbeit auf. Ihre ersten Schritte vor
Ort im Quartier folgten keinem vorgegebenen Plan sondern lassen sich
rückblickend als eine Mischung aus strategischer Arbeit (Gebietsanalyse, Vorstellen des Teams, Umfragen etc.), ersten Ad-hoc-Maßnahmen
(kleinteilige, schnell realisierbare Projekte mit Öffentlichkeitswirkung,
die der Öffentlichkeit signalisieren sollten, dass etwas für das Quartier
getan wird) und Selbstfindung (Einrichtung eines Vor-Ort-Büros und
Steuerungs- und Lenkungsrunden, interne Aufgabenverteilung, Suche
nach geeigneten Kommunikationsstrukturen, etc.) skizzieren. Es war ein
Prozess, in dem es gerade angesichts der recht vage formulierten Programmziele in erster Linie darum ging, „die anderen mit auf den Weg zu
nehmen“ und „Vertrauen zu gewinnen“, und weniger um die Abwicklung eines festgelegten Verfahrens.25 Diesem inkrementellen Vorgehen
entsprechend war der jeweils beschrittene Weg von vielfältigen Einflüssen abhängig. Neben kommunikativen Fähigkeiten der Quartiersmanager spielten hier personale, politische und verwaltungsstrukturelle Konstellationen in den Bezirken und in der Senatsverwaltung eine Rolle
(„wer kann mit wem?“), ebenso die Existenz und Struktur der lokalen
„Initiativenlandschaft“, die – unterstützende oder skeptische – Berichterstattung in den lokalen Medien etc.
Die Kontrolle durch die Senatsverwaltung war in der Anfangsphase
sehr hoch, um eine rasche Implementation zu sichern. Sie beschränkte
sich jedoch im Wesentlichen auf das Verfahren und die Sicherstellung,
„dass etwas läuft“, und richtete sich weniger auf inhaltliche Aspekte.26
Schon früh wurde auch ein so genanntes „Jour Fixe“ für die Teams aus
allen Quartieren eingerichtet. Bei diesen zunächst zweiwöchigen, bald
monatlichen, meist halbtägigen Treffen ging es um einen Erfahrungsaustausch und die Diskussion gemeinsamer Probleme. Gerade in der Anfangsphase mit all ihren Unklarheiten und Unsicherheiten, als für alle
Beteiligten das „Quartiersmanagement“ neu war, wurde die Bedeutung
dieser Veranstaltungen vom koordinierenden Referat „Soziale Stadt“ in
25 Gespräch mit der ehemaligen Leiterin des Referats IV B „Soziale Stadt“ in
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 25.8.2004.
26 Diese Einschätzung stützt sich auf Gespräche mit einem ehemaligen Quartiersmanager am Boxhagener Platz, am 18.7.2005 und mit einer ehemaligen Quartiersmanagerin in Marzahn, am 5.11.2004, sowie mit der ehemaligen Leiterin des Referats IV B „Soziale Stadt“ in der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung am 25.8.2004.
270
STRUKTURMERKMALE
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als sehr hoch eingeschätzt.
Stellten die Verträge eine regulative Grundlage für die Arbeit der
Dienstleister dar, so sicherten derartige Formen des Austauschs in der
normativ-kognitiven Dimension zu einem gewissen Grad die Entstehung
einer „Steuerungskultur“ (Schmals 2001: 57), eines gemeinsamen Verständnisses der Arbeit.27 Die damalige Leiterin des Referats IV B in der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beschreibt diesen Aspekt der
Koordinierung wie folgt:
„Es ist problematisch, die theoretische Frage zu beantworten, was genau ein
Quartiersmanagement leistet und leisten muss. Das ist ein ganzer Katalog von
Aufgaben, und Verhaltensweisen sind da auch wichtig, und die beziehen sich
auf die konkrete örtliche Situation und deshalb machen nicht alle immer alles,
sondern da gibt es bestimmte Schwerpunktsetzungen. Deshalb war es völlig
normal, dass sie unterschiedliche Schattierungen in ihrer Arbeitsweise haben.
Das wurde mehr und mehr nachrangig je stärker wir die Teams zusammengeführt haben im Jour Fixe, wo die sich ausgetauscht haben und wo die Forderung von uns dann auch kam, das müsst ihr doch auch leisten und habt ihr dies
oder jenes bedacht und so. Das war dann eben der Prozess des Lernens, Weiterlernens, solche Verfahren und strukturellen Dinge weiterzubringen.“28
Typische „Aktivierungs- und Beteiligungsverfahren“ waren in allen Gebieten Sprechstunden im Vor-Ort-Büro, die Einrichtung von Arbeitsgruppen mit Bewohnern, Gewerbetreibenden und lokalen Initiativen,
gemeinsame Kiezspaziergänge mit Mitarbeitern der Verwaltung und
Anwohnern, Stammtische, Interviews und Umfragen, Werkstattgespräche und Workshops zu Themen der Quartiersentwicklung und Bewohnerversammlungen (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 2001). Darüber
hinaus wurden auch aufwendigere Planungs- und Beteiligungsverfahren
durchgeführt wie etwa Planungszellen-Verfahren und Bürgergutachten,
Quartierskonferenzen und weitere diskursive Verfahren wie „Planning
for Real“ oder Open-Space-Workshops (vgl. ebd.). Die Ergebnisse all
dieser Verfahren wurden von den Quartiersmanagern in ihre Planungen
27 In den Begriffen von DiMaggio/Powell lässt sich die Funktion solcher
Veranstaltungen interpretieren als die Produktion von Isomorphie über die
Ermöglichung und Beförderung von Nachahmung und normativem Druck
(DiMaggio/Powell 1991).
28 Zitat aus einem Gespräch mit der ehemaligen Leiterin des Referats IV B
„Soziale Stadt“ in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am
25.8.2004.
271
SOZIALE STADTPOLITIK
aufgenommen und zur Handlungsgrundlage der weiteren Arbeit gemacht.29
In dieser ersten Phase der Umsetzung stand die Frage nach einem integrierten Handlungskonzept wieder im Raum, allerdings mit einer
gänzlich anderen Bedeutung als in der Bewerbungsphase. Es gab zwar
von den Auftraggebern im ersten Jahr nicht die Vorgabe, ein umfassendes integriertes Handlungskonzept vorzulegen, sondern zunächst ein
Jahresprogramm für die eigene Arbeit. Dennoch sollten die Konsultationsprozesse drängende Problem- und Handlungsfelder identifizieren und
zur Formulierung von sinnfälligen Projekten führen. In dieser Frage gab
es zwei grundsätzlich unterschiedliche (und selbstverständlich einige
dazwischen liegende) Positionen: auf der einen Seite gab es die Haltung,
möglichst früh die Bürger zu Wort kommen zu lassen und rasch beispielsweise über Bürgergutachten ein Maßnahmenkonzept aufzustellen.
Dies schien insbesondere in Gebieten geboten, in denen zuvor noch kein
Stadterneuerungsverfahren gelaufen war. Auf der anderen Seite stand
die Position, zunächst schrittweise vorzugehen und über einzelne Projekte zu einem „Empowerment“ zu kommen, aus dem heraus dann ein
Konzept erarbeitet werden könnte. Hier steht also das Konzept nicht am
Beginn sondern eher am Ende eines Beteiligungsprozesses. Diese unterschiedlichen Positionen über den Weg zu einem integrierten Handlungskonzept schildert die ehemalige Leiterin des Referats IV B „Soziale
Stadt“ so:
„Das [der Weg zum integrierten Handlungskonzept, S.G.] ist die Geschichte
von der Henne und dem Ei. Es war ja nicht so, dass da ein Masterplan gemacht
werden sollte, sondern es sollte ja mehreres gleichzeitig passieren: Ein
integriertes Handlungskonzept sollte erstellt werden, indem die Akteure vor
Ort einem massiven Empowerment unterzogen wurden und dazu gebracht
werden sollten, zu verstehen und sich zu äußern und mit zu entscheiden. Also
konnte man nach unserem Verständnis nicht erst ein integriertes Handlungskonzept schreiben mit irgendjemandem, denn da hatte man die Akteure ja gar
29 In einer vergleichenden Untersuchung von zwei Beteiligungsverfahren hat
Schönberg herausgearbeitet, wie unterschiedlich, selektiv und kontingent
ihre Wirkungen und Ergebnisse ausfallen können. Am Beispiel der OpenSpace-Konferenz am Boxhagener Platz und des Planungszellensverfahrens
im Wrangelkiez zeigt er, dass sowohl die Zusammensetzung der Teilnehmerschaft – in Abhängigkeit vom jeweiligen Auswahl- und Einladungsverfahren – wie auch die Strukturen des Verfahrens selbst wesentlich die
Ergebnisse und den Erfolg in punkto Aktivierung mitbestimmen
(Schönberg 2000: 97). Während nach der Veranstaltung der Planungszelle
so gut wie kein weitergehendes Engagement der Beteiligten zu verzeichnen war, waren aus der Open-Space-Konferenz verschiedene Arbeitsgruppen entstanden (Schönberg 2000: 45ff).
272
STRUKTURMERKMALE
nicht zu, also konnten wir nur nach den Arbeitsfeldern, die sich aus dem Gebiet als erste ganz wichtige Arbeitsfelder ergaben, anfangen zu arbeiten,
Projekte zu machen, für die Projekte Beteiligte und Akteure zu finden, die
auch mitbestimmten, wie soll denn das Projekt wirklich aussehen, und beim
Aufbau dann dieser Projekte zu versuchen, sie jeweils dann auch über die Ressortgrenzen hinauszubringen, und damit auch eine Struktur zu schaffen, die es
erst möglich machen konnte, in gezielterer Weise ein integriertes und integrierendes Handlungskonzept überhaupt erst zu diskutieren und zu erarbeiten […].
Wir haben deshalb in den Gebieten, die wir von SenBauWohn betreut haben,
auch nicht mit der Planungszelle angefangen oder einer Planungswerkstatt oder so etwas, sondern das war immer erst Teil eines Prozesses wenn man Leute schon erreichen konnte. Ich glaube auch, dass die Planungszelle ein massives Defizit hat. SenStadt hat ja sehr stark die Planungszelle benutzt um dann
so ein integriertes Handlungskonzept zu haben und danach eventuell etwas
auszurichten. Wenn man sich den Ablauf einer solchen Planungszelle anschaut, dann ist der ja immer massiv beeinflusst worden von dem Moderator
oder Moderatorenteam und den teilnehmenden Verwaltungen, schon ganz einfach durch diese Strukturierungsarbeit, die – natürlich – im Planungssinne passiert und gar nicht so sehr nach dem Lebensgefühl und der Lebensvorstellung
von irgendwelchen Betroffenen. Das heißt, meistens ist das dabei rausgekommen, was reingefüttert worden ist, das ist jetzt extrem ausgedrückt, es sind natürlich auch neue Erkenntnisse immer dabei gekommen, aber von der Struktur
her kann man das glaube ich nachweisen. Es ist ein gutes Instrument in einem
Empowerment-Prozess und in einem Prozess der Partizipation, aber es ist
selten ein Instrument, das man an einen Anfang stellen kann und dann denkt,
man hat wirklich ein von den Menschen selbst erarbeitetes und beschlossenes
Konzept […]. Wir haben auch versucht, Leute durch ein öffentliches Plenum
zusammen zu bekommen, da haben sich dann Gespräche entwickelt, und
daraus ergaben sich dann auch organisierte Planungsschritte, um dann zu einer
Planungswerkstatt und ähnlichem zu kommen; aus diesen Prozessen und Projekten und den Strukturen, die sich dabei aufgebaut haben, ist dann ein integriertes Handlungskonzept vom Quartiersmanagement-Team zusammengeschrieben worden; und dann in unterschiedlicher Qualität ist das einem
Plenum vorgestellt worden oder durch Arbeitsgruppen gejagt worden oder
ähnliches; also es hat auch wieder diesen Abstimmungs- und Ergänzungsprozess gegeben, aber es gibt keinen isolierten Planungsschritt, der zu einem integrierten Handlungskonzept führt, sondern das ist der Prozess aus dem heraus
sich dieses bildet […].“30
Mit diesen vielfältigen Aktivitäten der Informierung, Konsultation und
Beratung, Aktivierung und Beteiligung organisierten die neu geschaffe30 Zitat aus einem Gespräch mit der ehemaligen Leiterin des Referats IV B
„Soziale Stadt“ in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am
25.8.2004.
273
SOZIALE STADTPOLITIK
nen Quartiersmanager ihr Feld. Es kristallisierten sich sowohl inhaltliche
wie räumliche Schwerpunkte heraus und zudem zeichnete sich ein Bild
einer Akteurslandschaft ab mit potentiellen Partnern und Ressourcen, Interessensstrukturen und Konfliktlinien. Nach einer vor allem indikatorengestützten Konstruktion und Abbildung des Quartiers als „problembehaftet“, „gefährdet“ oder als „Verdachtsgebiet“ gewann auf diese
Weise das Quartier (für seine Manager) auch als – zu „managender“ –
sozialer und organisationaler Zusammenhang an Konturen.
Im Folgenden sollen verschiedene Beispiele illustrieren, wie die
Manager in den ersten Monaten ihrer Arbeit versucht haben, ihr Feld
und ihre Arbeit mit der Formulierung von integrierten Handlungskonzepten und der Festlegung von Handlungsfeldern zu strukturieren und
mit der Einrichtung von Steuerungsrunden, Arbeitsgemeinschaften etc.
zu organisieren. Die Auswahl der Beispiele kann und will nicht repräsentativ sein, da in jedem Gebiet die Kombination aus sozialen, ökonomischen, institutionellen Besonderheiten eine eigene „Ortslogik“ produziert. Vielmehr habe ich versucht, über die Betrachtung von Gebieten
mit und ohne vorhergehendem Stadterneuerungsverfahren und mit der
Berücksichtigung von Altbaugebieten und Großwohnsiedlungen, sowie
schließlich ausgehend von einem Überblick über die verschiedenen eingesetzten Verfahren, möglichst ein breites Spektrum an vorfindbaren
Strategien zwischen den Polen „das integrierte Handlungskonzept steht
im Mittelpunkt der Arbeit“ und „im Mittelpunkt stehen eher einzelne
Projekte“ abzudecken. Da mich in erster Linie die Konstruktionsleistungen bei der Einschreibung der Managementsysteme in das Quartiersleben interessieren, beziehe mich im Wesentlichen auf die ersten
Monate der Arbeitsaufnahme im Sommer 1999 und nicht auf die in den
folgenden Jahren einsetzende Dynamik.31 In zwei der von mir ausgewählten Quartieren, in Marzahn NordWest und am Boxhagener Platz,
maßen die Quartiersmanager der Formulierung eines integrierten Konzepts zu Beginn ihrer Arbeit einen sehr hohen Stellenwert bei, während
die Beispiele aus der Soldiner Straße und vom Kottbusser Tor zwei Ansätze beschreiben, in denen die Konzepte im Vergleich zu ersten konkreten Projekten eine eher nachrangige Bedeutung hatten.
31 Eine hervorragende Arbeit, die sich mit den Veränderungen von Sichtweisen und Schwerpunktsetzungen in einem mehrjährigen Quartiersentwicklungsprozess befasst, hat Jürgen Schmitt (2004) für das Gebiet Brühl-Nord
in Chemnitz vorgelegt.
274
STRUKTURMERKMALE
Marzahn NordWest
In Marzahn NordWest konnten die QuartiersmanagerInnen bei ihren
Konsultationen auf die Erfahrungen der „Plattform Marzahn“ zurückgreifen, was sich in so konkreten Dingen wie Teilnehmerlisten von
Informationsveranstaltungen und Ansprechpartner von Arbeitsgruppen
äußerte. Die „Plattform Marzahn“ war 1991 als Modellprojekt im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) ins
Leben gerufen worden mit der Kernaufgabe, „Transparenz und Öffentlichkeit zu unterschiedlichen Planungsansätzen“ herzustellen (Cremer
2000: o.S.). Sie besteht seither aus einem Diskussionsforum, planungsvorbereitenden Beteiligungs-maßnahmen und einer Begleitforschung
(Sandner 1998: 21). Über die Plattform wurden ein „Integriertes Entwicklungskonzept Berlin-Marzahn“ erstellt sowie verschiedene, miteinander verzahnte Beteiligungsangebote entwickelt wie ein öffentliches
Forum, Bewohnerworkshops, Bewohnerbefragungen und Stadtspaziergänge, eine interne Steuerungsrunde, ein Gestaltungsbeirat und ein VorOrt-Büro (vgl. Cremer 2000: o.S.). Den Aufgabenbereich des QM
definiert die Geschäftsführerin etwas enger als den der Plattform:
„Kernaufgabe des Quartiersmanagement Marzahn NordWest ist die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, um auf sich verändernde
Wohnwünsche und neue Anforderungen an die Alltagsorganisation zu reagieren und ein mögliches Absinken dieses Stadtteils zu verhindern“ (ebd.: o.S.).
Zur Kommunikation und Koordination der Aktivitäten wurden vier
„Bausteine“ eingesetzt: Quartierskonferenzen (zweimal im Jahr, die
erste wurde im September 1999 abgehalten), eine Lenkungsgruppe (tagt
alle sechs Wochen), Bewohnerarbeitskreise (etwa alle zwei Monate),
und projektbezogene Arbeitsgruppen (ebd.: o.S.).
Die Quartiersmanager nahmen ihre Arbeit schon im Frühjahr 1999,
vor ihrer formalen Beauftragung, auf und begannen einen Konsultationsprozess, in dem Verwaltungen, Träger und Wohnungsbaugesellschaften aufgesucht und gemeinsam „entwicklungspolitische Leitlinien“
und ein Strategiekonzept formuliert wurden.32 Dieses Vorgehen der gemeinsamen Festlegung von Handlungsprinzipien wurde von der Agentur
UrbanPlan als wesentliche Grundlage für Kooperationen im Prozess in
den Mittelpunkt gestellt und konsequent verfolgt. Es orientierte sich an
den Erfahrungen mit dem leitbildorientierten Plattform-Verfahren. Al32 Im ersten Zwischenbericht der Quartiersagentur werden diese Gespräche
als „Explorationsgespräche“ bezeichnet (vgl. Quartiersagentur Marzahn
NordWest 1999: 16).
275
SOZIALE STADTPOLITIK
lerdings wurde die Entwicklung eines Leitbilds in der ersten Phase des
Prozesses von den Stadtteilakteuren, insbesondere von Wohnungsunternehmen und Bezirksamt, abgelehnt:
„Die Vorbehalte zahlreicher Teilnehmer in der Lenkungsgruppe des QM sowie auf der Quartierskonferenz machten sich daran fest, dass eine Leitbildentwicklung auf bestehende Defizite verweist und eher das Image schädigen als
verbessern würde. Zunächst konnte sich auf das allgemeine Entwicklungsziel
‚Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur‘ verständigt werden. Der Vorschlag
des QM, ein differenzierteres Leitbild zu entwickeln und in den Mittelpunkt
die Verbesserung der Lebenssituation der jungen Bevölkerung zu stellen, wird
zu diesem Zeitpunkt noch nicht geteilt“ (Quartiersagentur Marzahn NordWest
1999: 5).
Im Zuge des Konsultationsprozesses wurde ein „Stadtteilarbeitskreis
Marzahn-Nord“ wieder ins Leben gerufen, der von 1992-1996 existiert
hatte, und auch der Förderverein Seelgraben wurde reanimiert, der sich
die Gestaltung einer Brachfläche zur Aufgabe gesetzt hatte. Neu geschaffen wurde in diesem Prozess ein „Freies Forum für Aussiedler“, da
sich die Integration von Aussiedlern in den vorliegenden Studien und in
den Konsultationsgesprächen als wichtiges Handlungsfeld angedeutet
hatte.
Neben den explorativen Gesprächen war eine zweite wesentliche
Handlungs- und Gesprächsgrundlage für die Quartiersmanager eine von
ihnen in Auftrag gegebene Sozialstudie (AG SPAS 1999), in der Handlungsfelder empfohlen werden, die für das Handlungskonzept des QM in
Abstimmung mit Bezirksamt und Wohnungsunternehmen weitgehend
übernommen wurden.33 Im ersten Zwischenbericht der Quartiersagentur
(September 1999) werden die Befunde dieser Situationsanalyse wie folgt
zusammengefasst:
„Ein Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Bevölkerungsstruktur stabilisiert
und einem weiteren übermäßigen Fortzug vorgebeugt werden muss. Daraus
leitet sich ein besonderer Entwicklungsbedarf ab. Zum jetzigen Zeitpunkt kann
der Stadtteil jedoch nicht als sozialer Brennpunkt charakterisiert werden. Als
dringlich werden umfangreiche präventive Maßnahmen bewertet, um mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Angeboten auf die sich verändernden
Wohnwünsche und Anforderungen für die Alltagsorganisation zu reagieren
und den Status Quo nicht zu gefährden“ (Quartiersagentur Marzahn NordWest
1999: 4).
33 Während die identifizierten Handlungsfelder breite Zustimmung fanden,
wurden die vorgeschlagenen Handlungsansätze nur teilweise übernommen
(vgl. Quartiersagentur Marzahn NordWest 1999: 5).
276
STRUKTURMERKMALE
Mit der Eröffnung des Vor-Ort-Büros Ende Juli 1999 wurde das QM
dann auch für die Bevölkerung sichtbarer und zugänglicher im Gebiet
verankert. Ab September wurden regelmäßige „Quartiersstammtische“
zu einem jeweils aktuellen „Reizthema“ eingerichtet (vgl. ebd.: 14).34
Am 2.9.1999 wurde unter dem Titel „Neue Entwicklungsimpulse für
Marzahn Nord-West“ eine Quartierskonferenz veranstaltet, an der Vertreter des Bezirksamts und der Fachverwaltungen, der im Gebiet tätigen
freien und kommunalen Träger, der Wohnungsunternehmen, ansässige
Wirtschaftsunternehmen und ausgewählte Bewohner, z.B. aus der Gruppe der Spätaussiedler teilnahmen (vgl. ebd.: 15). Hier wurden „Anstöße
zur Identifizierung von gemeinsamen Aktionsfeldern sowie gemeinsamen Aktionsbündnissen (Aufbau lokaler Partnerschaften) vermittelt und
Arbeitsaufträge für das QM gegeben“ (vgl. ebd.: 15). Neben der Lenkungsgruppe des QM sollte die Quartierskonferenz als „Arbeits-, Erörterungs- und Abstimmungsinstrument aller Akteure im Gebiet“ zum zweiten Standbein der Stadtteilkoordination werden (vgl. ebd.: 15).
In Marzahn NordWest, so möchte ich festhalten, war die Erarbeitung
eines Handlungskonzepts von der direkten Ansprache als relevant erachteter Akteure und dem Aufbau einer themenbezogenen und auch
themengenerierenden Stadtteilöffentlichkeit geprägt. Die „Quartiersagentur“ war in diesem Prozess eindeutig die zentrale, Informationen
bündelnde und selektierende Instanz. Das Team stützte sich in diesem
kommunikativen Prozess auf Gutachten und auf ihre Erfahrungen mit
der Strategie der „Plattform Marzahn“, mit der man sich in der Selbstbeschreibung als „operativer Arm“ (Cremer 2000: o.S.) verbunden sah.
Boxhagener Platz
Das Team des Quartiersmanagements am Boxhagener Platz räumte einem integrierten Handlungskonzept einen hohen Stellenwert in seiner
Arbeit ein. Im Oktober 1999 erarbeitete es einen ersten „Diskussionsentwurf“, in den die Ergebnisse einer aktivierenden Befragung auf dem
Wochenmarkt, Fachgespräche mit Verwaltungen, Initiativen und Vereinen sowie das „Vor-Ort-Wissen der drei Gesellschaften, die das QM
stellen“ einflossen (Empirica 2003a: 59).35 Dieser Entwurf wurde allen
Fachverwaltungen des Bezirksamts zur Kenntnisnahme und Kommentierung vorgelegt, um „dem ressortübergreifenden Anspruch gerecht zu
34 Das erste dieser Treffen am 22.9.1999 widmete sich dem Thema Vandalismus, das zweite Treffen am 3.11.1999 beschäftigte sich mit der Ortsumfahrung Ahrensfelde (vgl. Quartiersagentur Marzahn NordWest 1999: 14).
35 Vgl. auch die Selbstdarstellung „Die Konzepterarbeitung“ auf www.
boxhagenerplatz.de, konsultiert am 12.5.2005.
277
SOZIALE STADTPOLITIK
werden“. Er wurde ebenso an Initiativen, Projekte und freie Träger im
Quartier verteilt, um Akteuren, die bei der Formulierung des Entwurfs
nicht beteiligt gewesen waren, „die Möglichkeit zu geben, bei der Formulierung des Handlungskonzeptes mitzuwirken oder auf Probleme hinzuweisen, die bisher unberücksichtigt geblieben sind“. Mit dem Ziel,
„die Alltagserfahrungen der Bewohnerschaft ebenfalls ausreichend bei
der Aufstellung des Handlungskonzeptes zu berücksichtigen“, wurde
schließlich neben Informationsgesprächen auf dem Wochenmarkt und
bei verschiedenen Straßenfesten und ähnlichen Gelegenheiten im November 1999 ein Bürgerforum veranstaltet. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser drei Konsultationsverfahren wurde im Februar 2000 ein
abschließender Entwurf des Konzepts fertiggestellt, im Quartiersbüro im
Rahmen einer Ausstellung präsentiert und im März 2000 vom
Bezirksamt Friedrichshain und von den Fachausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung bestätigt.36
Das Bürgerforum wurde in einem „Open Space“-Verfahren durchgeführt. Diese Methode hatte einer der Quartiersmanager vorgeschlagen,
dessen beruflicher Hintergrund in der Organisationsberatung liegt. Zunächst reagierten seine Kollegen und die Ansprechpartner in der Verwaltung mit Skepsis, bewilligten die Veranstaltung aber schließlich,
auch weil kurzfristig Mittel verfügbar waren und noch vor Jahresende
ausgegeben werden sollten (vgl. Schönberg 2000: 65). Die „Open Space
Technology“ ist ein Instrument, das für die Organisationsentwicklung
entwickelt wurde. Es baut auf der Erkenntnis auf, dass bei Konferenzen
oft die entscheidenden Gespräche in Kaffeepausen geführt werden, und
setzt daher Selbstorganisation, Offenheit und freie Themenwahl als Verfahrensprinzipien ein (Schönberg 2000: 27, vgl. auch Petri 1998,
Bronsen 1998). Eine Anwendung der Methode auf einen Quartierszusammenhang sah der Initiator selbst von Beginn an als schwierig an,
weil das in einer Organisation vorhandene „Grundsetting an gemeinsamen Überzeugungen“ (Stiefel, zitiert in Schönberg 2000: 29) in einem
Quartier nicht vorausgesetzt werden konnte und die „Wahrscheinlichkeit, dass die Kommunikation aus der Veranstaltung für den Kiez anschlussfähig gemacht werden kann, [...] erheblich kleiner“ erschien
(Schönberg 2000: 29). Die teilnehmenden Bewohner wurden in einem
„Briefkastenverfahren“ angesprochen, bei dem „jeder xte Briefkasten“
eine Einladung erhielt. Aufgrund des geringen Rücklaufs wurden zusätzlich „Engagierte“, die den Quartiersmanagern schon bekannt waren,
direkt angesprochen (ebd.: 47). Die Organisation und Moderation der
36 Alle Zitate in diesem Absatz sind der Darstellung des QM „Die Konzepterarbeitung“ auf www.boxhagenerplatz.de entnommen, konsultiert am
12.5.2005.
278
STRUKTURMERKMALE
Veranstaltung wurde an zwei Unternehmen vergeben, die Gesamtleitung
lag bei dem Mitarbeiter des QM-Teams, der das Verfahren auch initiiert
hatte. Bei der Veranstaltung selbst traten die Quartiersmanager nach der
Begrüßung nicht auf, und auch die Einbettung in den Quartiersmanagement-Zusammenhang wurde nicht angesprochen. Dieser Umstand lässt
sich als ein bewusstes Vermeiden einer Diskussion über den Sinn von
Quartiersmanagement lesen, die in der Stadtteilöffentlichkeit von ansässigen Initiativen zu diesem Zeitpunkt intensiv geführt wurde (s.o.). So
urteilt etwa Schönberg, der im Rahmen einer teilnehmenden Beobachtung an dem Verfahren mitgewirkt hat:
„Dem Ziel, kritische Stellungnahmen der Bürger zu unterbinden, dient auch
die Organisation der Aufgaben in den Verfahren. Dadurch dass die Quartiersmanager nicht auftreten, haben die Teilnehmer keinen richtigen Ansprechpartner. Die Organisatoren haben mit dem Kiez nichts zu tun und sind nicht befugt, über ihre Aufgabe hinaus Stellung zu nehmen. Das komplexe Gefüge der
Ausgangsakteure muß ohne Erläuterung unverständlich und verwirrend bleiben: Die Senatsverwaltung setzt das Quartiersmanagement ein. Und das Quartiersmanagement setzt zusammen mit der Verwaltung ein Bürgerbeteiligungsverfahren an, das von einer Firma übernommen wird, die wiederum Teilaufgaben an andere Akteure, an Subunternehmen vergibt“ (ebd.: 92f).
Die Rückbindung der Ergebnisse an das integrierte Handlungskonzept
lag bei den Quartiersmanagern selbst, eine gewisse Kontrollmöglichkeit
war bei der öffentlichen Veranstaltung im März 2000 sowie durch die
Diskussion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und in den
Fachausschüssen gegeben. Die Bedeutung des Bürgerforums lag aber, so
blickt ein Quartiersmanager zurück, weniger in den produzierten Ergebnissen als Planungsrundlage als in dem damit angeschobenen Kommunikationsprozess – etwa über Arbeitsgruppen, die sich noch weiterhin
trafen, indem mit den Beteiligten diskutiert werden konnte, warum bestimmte Wünsche an Verwaltungsvorschriften scheitern müssen (oftmals an der Nichtfinanzierbarkeit konsumtiver Bestandteile) oder wie
sie „verwaltungskompatibel“ gemacht werden könnten.37 Dass mit diesem Verfahren die Kritik der lokalen Initiativen, die sich ja gegen das
QM-System als solches richtete, trotz allem nicht behoben werden konnte, zeigte der noch über etwa zwei Jahre anhaltende Protest.
Im Vergleich zum Beispiel aus Marzahn fällt hier auf, dass eine Orientierung bietende Einrichtung wie die „Plattform Marzahn“ nicht vorhanden war und sich die Quartiersmanager mit einer ganz anderen Situa37 Gespräch mit einem ehemaligen Mitarbeiter des QM Boxhagener Platz am
18.7.2005.
279
SOZIALE STADTPOLITIK
tion konfrontiert sahen. Da sie von einem Teil der lokalen Initiativen
nicht akzeptiert wurden, konnten sie nicht auf bestehende Kontakte, Telefonnummern, „eingeschlafene“ Arbeitskreise etc. zurückgreifen, um
zu einem Konzept zu kommen. Dennoch erscheint ihr Vorgehen sehr
ähnlich, indem eine deutliche Unterscheidung zwischen Verwaltungen,
sonstigen organisierten Akteuren und einzelnen Bewohnern getroffen
und jeweils spezifische Verfahren der Ansprache gewählt wurden.
Ebenso wurden auch am Boxhagener Platz parallel zur Strategieentwicklung erste Projekte entwickelt und durchgeführt. Gleichwohl scheint einem Strategiekonzept hier ein stärkeres Gewicht zuzukommen, um den
„Fremdkörper“ QM abzustützen und im Bezirk zu verankern. Es hat
überdies den Anschein, als ob die Zusammensetzung des Teams, in
Marzahn vorwiegend Politik- und Sozialwissenschaftler, hier u.a. Organisationsberater und Stadtplaner, sich auf die Verfahren zur Beteiligung
der Bewohner auswirkt, wenngleich gerade angesichts der großen Unterschiede zwischen den beiden Quartieren dieser Aspekt nicht überbetont werden soll.
Soldiner Straße
Ähnlich wie in Marzahn, so existierte auch im Gebiet Soldiner Straße
mit der „Lokalen Partnerschaft Wedding“ ein Gremium, in dem sich
verschiedene Stadtteilinitiativen zum Austausch und zur Abstimmung
ihrer Arbeit zusammengeschlossen hatten.38 Zudem waren Teile des Gebiets 1985 (Koloniestraße) bzw. 1995 (Soldiner Straße) als Sanierungsgebiet festgelegt worden. Die Quartiersmanager, die zuvor vor allem im
Bereich der Jugendhilfe tätig waren, suchten nach Aufnahme ihrer Arbeit schnell den Kontakt zu lokalen Akteuren, zu den Verwaltungen, Initiativen und Vereinen, Schulen, Moscheen und Kirchen.39 Sie verstanden sich als „Gemeinwesenarbeiter“ mit der Aufgabe, „bestehende Angebote zu unterstützen und weiter zu entwickeln“ und widmeten – ihrem
38 Während die „Plattform Marzahn“ als ExWoSt-Projekt eher „von oben“
durch die Planungsverwaltung eingesetzt worden war, kam der Impuls zur
Lokalen Partnerschaft Wedding aus dem Kommunalen Forum Wedding
e.V., also eher „von unten“. Relativierend ist anzumerken, daß viele Beteiligte Auftragnehmer im Sanierungsgeschehen waren (vgl. Sandner 1998;
zur „oben-unten-Diskussion“ in der Stadterneuerung siehe auch Schmitt
2004).
39 Die Informationen beziehen sich auf ein Gespräch mit einem Mitarbeiter
des QM Soldiner Straße am 6.8.2004.
280
STRUKTURMERKMALE
Unternehmensprofil entsprechend – den Problemen von Jugendlichen im
Kiez besondere Beachtung (L.I.S.T. 1999: o.S.).40
Nachdem das Verfahren im April 1999 begonnen hatte, wurde am
19.5.1999 ein „Quartiersladen“ als Sitz des QM im Gebiet eröffnet, wo
nach wenigen Wochen verschiedene Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen und Vereinen angeboten wurden: Jugendberatung durch Streetworker, Sprechstunde der Jobagentur, Hausaufgabenhilfe, offene Mieterberatung und Sozialhilfeberatung (durch Mitarbeiter von L.I.S.T.) und Gewerbeberatung (durch den Verein für Gegenseitigkeit e.V.) (vgl. ebd.: o.S.).41 Mit der örtlichen Volkshochschule
wurde ein Deutschkurs veranstaltet, und in Absprache mit dem Bezirksamt wurden erste bauliche Projekte wie die Umgestaltung eines
Spielplatzes und eines Schulhofs entwickelt, in Zusammenarbeit mit den
sozialen Trägern im Gebiet wurden Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen konzipiert. Gemeinsam mit dem Nachbarschaftshaus
Prinzenstr. 58 wurde im Sommer 1999 eine aktivierende Befragung
durchgeführt, bei der verschiedene Bewohner des Gebiets als Interviewer agierten. Die Ergebnisse wurden im September öffentlich vorgestellt und diskutiert. Im Herbst erschien auch die erste Ausgabe einer
vom QM herausgegebenen Kiezzeitung. In den ersten Monaten waren
allerdings, so blickt das QM-Team selbstkritisch zurück, die Träger und
Initiativen schneller eingebunden als die Bewohner und Gewerbetreibenden im Gebiet, deren Haltung eher „skeptisch bis abwartend positiv“
war (vgl. ebd.: o.S.).
Ein formalisiertes integriertes Handlungskonzept oder ein Leitbild
wurde in den ersten Monaten nicht erstellt. Vielmehr wollte das QMTeam zunächst gute Projekte und über diese auch tragfähige Partnerschaften entwickeln, ein Handlungskonzept sollte eher anschließend das,
was gemacht wurde, dokumentieren.42 Nach einem knappen halben Jahr
zogen die Quartiersmanager über ihre ersten Schritte und den von ihnen
gewählten projektbetonten Weg folgende Bilanz:
„Die Strategie der Entwicklung von beispielhaften Projekten, einer intensiven
Öffentlichkeitsarbeit und der persönlichen Ansprache von Bürgern, zu denen
bereits Kontakt besteht, erscheint uns für die Erreichung der angestrebten
40 Allerdings wurde in der Öffentlichkeit auch kritisiert, dass der Anspruch,
keine Parallelangebote zu entwickeln, sondern auf vorhandenen Strukturen
aufzubauen, nicht ganz eingelöst wurde und gerade in der Beratung von
Jugendlichen eine „unnötige Doppelung“ und Konkurrenz zu von Kürzungen bedrohten Vereinen hergestellt wurde (vgl. Müller 2000).
41 Der Quartiersladen wurde mietfrei von der Wohnungsbaugesellschaft
DEGEWO zur Verfügung gestellt.
42 Gespräch mit einem Mitarbeiter des QM Soldiner Straße am 6.8.2004.
281
SOZIALE STADTPOLITIK
Ziele richtig. Projekte und Aktionen schaffen Anlässe für konkrete Beteiligung. Dabei ist die Anzahl der Bürger, die zu einer kontinuierlichen Mitarbeit
bereit sind, noch zu erhöhen“ (vgl. ebd.: o.S.).
Kottbusser Tor
Auch am Kottbusser Tor in Kreuzberg stützte sich das QM in seiner Arbeit auf die bestehenden Gremien, die im Rahmen der bisherigen Stadterneuerungsverfahren etabliert waren. Mit „Straßenschlachtung“ und
„behutsamer Stadterneuerung“ gilt seine bewegte Sanierungskarriere als
besonders symbolträchtig, eine typische Darstellung lautet etwa so:
„Am Kottbusser Tor wurde alles ausprobiert, was irgendwann einmal als Sanierung galt – man hat abgerissen und neu gebaut, zerstört und repariert, modernisiert und verschönert, mal brachial, mal behutsam. Nirgendwo sonst in
Deutschland lassen sich die verschiedenen Phasen, Philosophien und Strategien von Stadtsanierung mitsamt allen Irrwegen und in Beton verewigten
Paradigmenwechseln auf so engem Raum erleben“ (Molitor 2003: o.S.).
Bei einem solchen Hintergrund stellte sich die Positionierung innerhalb
der bestehenden Stadterneuerungskulisse und Initiativenlandschaft als
eine besondere Herausforderung für das Quartiersmanagement dar. Die
Aufnahme des Quartiers als „Modellgebiet“ in die intensive so genannte
„Programmbegleitung-vor-Ort“ (PvO) durch das DIFU erhöhte die
fachöffentliche Aufmerksamkeit noch zusätzlich.
Träger des Verfahrens wurde das Sozialpädagogische Institut Berlin
(SPI), das als treuhänderischer Sanierungsträger des Landes anerkannt
und schon projektbezogen im Gebiet im Rahmen der Wohnumfeldmaßnahmen für Großwohnanlagen tätig war.43
Schon in der „Vorlaufphase bis zur Beauftragung“ führten die Manager in spe Gespräche mit Initiativen, Einrichtungen und Eigentümern
im Gebiet, um sich ein Bild der Situation zu verschaffen und sich über
das kommende Verfahren zu verständigen (vgl. SPI 1999: o.S.). Neben
zahlreichen Gutachten, die zum Kottbusser Tor über bisherige Stadterneuerungsprogramme vorlagen, war eine zentrale Arbeitsgrundlage für
das Team ein vom SPI selbst im Vorlauf zum QM-Verfahren erstelltes
Handlungskonzept:44
43 Die langjährige Erfahrung des Trägers im Gebiet zeigt sich auch in den
einzelnen Mitarbeitern. Eine Quartiersmanagerin hat mit Unterbrechungen
seit 1965 in dem Gebiet gearbeitet (vgl. Sonnenberg 1999).
44 Dieses Konzept ist jedoch nie veröffentlicht worden.
282
STRUKTURMERKMALE
„Nicht zuletzt hat das SPI eine Konzeption für das QM am Kottbusser Tor
vorgelegt. Aufgrund eigener Gebietskenntnisse, die aus der Zeit der IBA, den
Diskussionen um die ‚Strategien für Kreuzberg‘, Wohn- und Arbeitserfahrungen von QM-Mitarbeiterinnen sowie der Analyse neuerer Untersuchungen und
Veröffentlichungen sind Ziele und Handlungsfelder [...] für ein QM formuliert
worden. Dieses Konzept diente zunächst als Planungs- und Handlungsgrundlage. Ziel ist es jedoch, mit den Bewohnern/innen und anderen lokalen Akteuren zu einem gemeinsam erarbeiteten und vereinbarten Handlungs- und Maßnahmenkatalog zu gelangen“ (vgl. ebd.: o.S.).
Die vier Mitarbeiter des QM-Teams teilten sich von Beginn an vier
Aufgabenschwerpunkte, die sie mit ihrem Auftraggeber als wesentliche
Handlungsfelder festgelegt hatten:
• Koordination der QM-Tätigkeit und Vernetzung der lokalen Akteure;
• Organisation von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen,
vor allem im Zusammenhang mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen;
• „Akquisition“ von Ausbildungsplätzen und
• Unterstützung der lokalen Ökonomie (mit diesem Bereich wurde die
Unternehmensberatung mpr beauftragt) (vgl. ebd.: o.S.).
Die deutliche Schwerpunktsetzung im ökonomischen Bereich erklärt
sich daraus, dass mit dem Verfahren auf die bestehenden und vom Träger ebenfalls betreuten baulichen Maßnahmen aufgesetzt werden konnte
und mit dem Auftraggeber angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im
Quartier eine bewusste Akzentuierung vereinbart wurde.45
Nach dem offiziellen Beginn des Verfahrens wurden als Auftaktveranstaltungen unter Federführung des Bezirksbürgemeisters zwei Bürgerforen veranstaltet, eines für das nördliche (16.2.1999) und eines für das
südliche Teilgebiet (17.2.1999). Allerdings war die Beteiligung eher
mäßig, da nach vielen unerfüllt gebliebenen Versprechen in den 1990er
Jahren der „Frust und die Unlust“ an Bürgerveranstaltungen groß waren
45 In einem Überblick über den „Stand der Maßnahmen, Projekte und Aktionen in den verschiedenen Aufgabenfeldern“ im selben Dokument wird
die Aufteilung der Handlungsfelder etwas anders nuanciert: 1) Bewohneraktivierung und -beteiligung, 2) Öffentlichkeitsarbeit, 3) Einbindung der
lokalen Initiativen, Aufbau von Netzwerken bzw. lokalen Kooperationen,
4) Einbindung des lokalen Gewerbes, Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Wirtschaft, 5) Maßnahmen der Arbeitsförderung: Ausbildungsplätze,
Maßnahmen zur Beschäftigung und Qualifizierung, 6) Leitbildentwicklung, Entwicklungskonzepte, Handlungs- und Maßnahmenkatalog, Mittelakquirierung, konkrete Projekte (vgl. SPI 1999: o.S.).
283
SOZIALE STADTPOLITIK
(vgl. ebd.: o.S.). Daher wurden in der Folge verstärkt Verfahren der projektbezogenen Beteiligung in Kooperation mit den örtlichen Vereinen
gesucht, insbesondere mit dem Nachbarschafts- und Gemeinwesenverein am Kottbusser Tor, Kotti e.V., einem 1986 im Zuge der Behutsamen
Stadterneuerung entstandenen Verein, der mit etwa 75 Beschäftigten ein
wichtiger Träger der lokalen sozialen Infrastruktur war (vgl. Fritsche
2003: 57). Als Schlüsselprojekte galten die Umgestaltung des Platzes
Kottbusser Tor, ein Schularbeitenzirkel, ein gemeinsames Projekt mit
dem Stadtteilmuseum, die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes für das
Wohngebäude des Neuen Kreuzberger Zentrums sowie die Veranstaltung „QuartiersRap Kotti“ (vgl. Beer/Musch 2002: 65).
Dieses Vorgehen über öffentlichkeitswirksame, symbolische Projekte vor allem im Wohnumfeld steht in deutlichem Kontrast zur klaren
Prioritätensetzung in der Aufstellung des QM-Teams, so dass im Zwischenbericht der offiziellen Evaluation eine fehlende Zielorientierung
bemängelt wird (vgl. Empirica 2001: 116ff). Kritisch fällt auch die Einschätzung von Fritsche aus. Für sie ist es „deutlich, dass die Quartiersmanager am Kottbusser Tor ihre Arbeit weder auf konkrete Leitbilder,
noch auf konkrete Ziele oder Handlungsfelder beziehen, sondern ihr
Augenmerk auf einzelne Projekte richten.“ „Von einer strategischprogrammatischen Ausrichtung der QM-Arbeit“, so fährt die Politologin
fort, „kann aus diesem Grund keine Rede sein“ (Fritsche 2003: 60).46
Die Quartiersmanager selbst mussten in ihrem ersten Zwischenbericht
feststellen:
„dass in der Öffentlichkeit durch das enorm große Interesse der Medien am
QM der Eindruck erweckt wurde, dass die Quartiersteams ‚alle Probleme‘ beheben könnten. Damit wurde anfangs eine scheinbare Konkurrenzsituation
aufgebaut. Die bisherigen Akteure verstanden nicht selten das QM-Team als
inhaltliche Konkurrenz zu ihrer laufenden Arbeit. Dieses ‚Grummeln‘ aufzulösen – und noch ist es nicht ganz vorbei – kostete viel Energie“ (vgl. SPI
1999: o.S.).
Eine Erklärung für dieses Dilemma findet sich in der Selbsteinschätzung
des QM-Teams:
46 Man könnte dieser Bewertung entgegenhalten, dass die spezifische Situation am Kottbusser Tor, so wie sie von den Quartiersmanagern wahrgenommen wurde, nämlich „veranstaltungsmüde“ Bewohner einerseits
und eine deutliche Unterrepräsentanz der türkischen Anwohner bei
strategie-orientierten Veranstaltungen andererseits, ein aus Sicht der Planer zwar aktionistisch anmutendes, aber dafür viele Leute vor Ort erreichendes Handeln in dieser frühen Phase nahe legten.
284
STRUKTURMERKMALE
„Einerseits waren die gebietsbezogenen Ziele noch nicht differenziert und mit
stadtentwicklungspolitischen Zielen und Leitlinien kritisch betrachtet und abgeglichen worden, noch mit den örtlichen Trägern, Initiativen und Vereinen
über die Aufgabenfelder tiefergehend gesprochen und Projekte abgestimmt
worden, da begannen bereits die ersten Maßnahmen, weitere Förderanträge
mussten aufgrund von Verwaltungssachzwängen beantragt werden. So vorzugehen war einerseits notwendig, um relativ schnell Vertrauen im Quartier in
unsere Arbeit aufzubauen und um mit ersten Maßnahmen Präsenz zu zeigen.
Andererseits gerieten die QM-Akteure schnell in zeitliche und sachliche
Zwänge“ (vgl. ebd.: o.S.).
Die Ausweitung und Aufweichung der Handlungsfelder wurde schließlich auch befördert durch die Aufnahme des Gebiets in das Förderprogramm „Stadtweite Maßnahmen“ im April 1999. Damit war eine gut
zugängliche und vor allem auch abrechenbare Mitfinanzierungsmöglichkeit für einzelne Projekte geschaffen, die sich auch in der Schwerpunktsetzung niederschlug. Im strategischen Handlungskonzept vom
April 2000 wurde dann auch entsprechend ein erweitertes Tätigkeitsspektrum präsentiert:
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„Koordination und Vernetzung“,
„Stärkung der lokalen Ökonomie“,
„Verbesserung von Beschäftigung und Qualifizierung“,
„Erhöhung der Ausbildungschancen“,
„Aktivierung und Beteiligung der Bewohner“,
„Öffentlichkeitsarbeit und Imageaufwertung“,
„Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldqualität, Rückgewinnung des
öffentlichen Raums“,
„bedürfnisgerechte Weiterentwicklung der Infrastruktur unter besonderer
Berücksichtigung der Jugendlichen“ (vgl. Beer 2002: 81).
Zusammenfassend lässt sich der Stellenwert eines integrierten Handlungskonzepts in den ersten Jahren des QM am Kottbusser Tor als ungeklärt und nachrangig beschreiben, so auch die Beobachtung der Projektbegleitung vor Ort (ebd.: 74ff). Der erste Zwischenbericht im August
1999 lese sich als ein „Resümé bisheriger Tätigkeiten“, und das integrierte Handlungskonzept vom Frühjahr 2000 sowie seine Fortschreibung hätten den „Charakter eines Rechenschaftsberichts gegenüber der
Verwaltung“ (ebd.: 83). Der „Dokumentationsaspekt und die projektorientierte Erfolgskontrolle“, so heißt es weiter, seien entgegen der von der
Senatsverwaltung formulierten Absicht vor allem aufgrund des „damit
verbundenen Arbeitsaufwandes“ reduziert worden und der „Dialoganspruch in den Hintergrund“ getreten (ebd.: 83). Die Akteure im Gebiet
285
SOZIALE STADTPOLITIK
wie Wohnungsbaugesellschaften, Bewohner und selbst die lokale Politik
waren nicht oder nur marginal an der Erstellung beteiligt:
„Zwar finden seit Jahren Gespräche und Diskussionen zu bestimmten Problemen statt (Drogen etc.), doch im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts
fand keine breite Diskussion zu den Zielen und den Strategien der Umsetzung
(Welche Strategien der Integration, im Umgang mit Drogen, Armut?) oder
eine Zusammenführung schon bestehender Konzepte statt. So entwickelte die
GSW [Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH,
S.G] eine eigenes ‚Quartierskonzept‘ für das Gebiet (bauliche Maßnahmen,
verstärkter Mieterservice); auch für das Zentrum Kreuzberg liegt ein solches
vor. Der GSW und anderen Akteuren ist das Handlungskonzept ‚Soziale Stadt‘
und seine Fortschreibung nicht bekannt […]. Auch wurden im Rahmen des
Strategischen Handlungskonzepts Gespräche mit Vertreter/innen der politischen Gremien und Parteien des Bezirks geführt, doch gab es auch auf dieser
Ebene keine gemeinsamen Bewertungen und Diskussionen über die lokale
Gebietsperspektive, Ziele und Maßnahmen sowie deren bezirkliche und gesamtstädtische Einbindung […]. Ein politischer Beschluss des Bezirks und eine Selbstbindung liegen zum Integrierten Handlungskonzept nicht vor […].
Auch die Ressorts und Planer der Bezirksverwaltung spielten bei der Entwicklung und Fortschreibung des Strategischen Handlungskonzepts keine aktive
Rolle“ (ebd.: 83).
Eine Erklärung dafür, dass „der Zielfindungsprozess am Kottbusser Tor
auf das Quartiersmanagement und einige Vor-Ort-Akteure begrenzt“
(ebd.: 84) war, sehen die Beobachter der Programmbegleitung-vor-Ort
in verschiedenen Faktoren, die nicht nur seitens der Quartiersmanager
sondern auch bei der Verwaltung, im politischen Prozess und in der Natur der zu behandelnden Probleme liegen. Sie nennen vier „strukturelle
Hemmnisse“, die einem weniger exklusiven Formulierungsverfahren
entgegenstanden:
• „Vorgegebene Berichts- und Konzeptstruktur“: Die Vorgaben von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ließen nur geringen
Spielraum und wurden kontrovers diskutiert. Eine Vereinheitlichung
kam später mit den Empfehlungen der Progamm-Evaluation;
• „Umbrüche in Politik und Verwaltung“: Der Beginn der QM-Verfahren fiel in die Zeit einer Verwaltungsreform, in der die bisherigen
23 Bezirke in Berlin zu 12 neuen Bezirken fusioniert wurden, was
personelle Änderungen, Stellenstreichungen, Umzüge etc. mit sich
brachte. Dazu kommen Veränderungen in den politischen Gremien,
wie etwa der Wechsel von Stadträten;
• „verschiedene Entscheidungs- und Zuständigkeitsebenen“: Die Zuständigkeiten in den Handlungsfeldern liegen auf unterschiedlichen
286
STRUKTURMERKMALE
•
Ebenen und lassen sich vor Ort nur schwer koordinieren. Als besonders schwer zu koordinierende Felder werden „Drogen, Verkehr und
Schule“ genannt;
„praktische Schwierigkeiten in der Durchführung“: Das Interesse an
der Entwicklung eines „Quartiers“ bzw. eine „Quartierssicht“ kann
nicht von allen angesprochenen Akteuren und schon gar nicht von
allen Bewohnern vorausgesetzt werden: „Wie beteiligt man 6.000
Menschen an der Entwicklung des Leitbildes, des Handlungs- und
Maßnahmenkatalogs?“ (vgl. ebd.: 86).
Diese Aspekte lassen sich auch auf die anderen Quartiere übertragen.
Sie belegen, dass nicht nur der Stellenwert der integrierten Handlungskonzepte, sondern auch die Bedeutung und Einschätzung der gesamten
QM-Verfahren zu Beginn völlig unklar waren. Am Kottbusser Tor hat
sich diese Unklarheit in den ersten Jahren zu deutlichen Zielkonflikten
ausgewachsen: Nach drei Jahren gab es noch keinen Konsens über die
Richtung oder das Ziel der Gebietsentwicklung, vielmehr entzündeten
sich Konflikte an Einzelfragen und -projekten wie einem Moscheebau
oder einem Gewerbekonzept. Diese Zielkonflikte werden noch überlagert mit Umsetzungsproblemen durch fehlende oder nicht passfähige
Ko-Finanzierung vor allem für die Pflege und Wartung von realisierten
Projekten (vgl. ebd.: 98f). Inwiefern lokale Akteure für die Beteiligung
an dem neuen System „Quartiersmanagement“ zu gewinnen waren, war
in erheblichem Maße von der schon bestehenden Einbindung und
Akzeptanz der Manager abhängig, die mit ihren Analyse-, Konsultations- und sonstigen Beteiligungsmethoden und insbesondere mit ihren
Interpretationen der so erhobenen Daten und Impressionen die Leerstellen in den zugleich vagen und überladenen Zielvorgaben ausfüllten. Insofern ist es nicht überraschend, dass die integrierten Handlungskonepte
– als Ergebnis dieser recht kontingenten Prozesse – von eher additiven
Maßnahmenaufreihungen bis zu komplexen integrierten Strategieentwürfen reichen (vgl. für eine bundesweite Einschätzung mit ähnlichem
Befund Sauter 2002).
Formulierung und Stellenwert von integrierten
Handlungskonzepten: Varianz und Ähnlichkeiten
Der Weg zu einem integrierten Handlungskonzept und die Bedeutung,
die Quartiersmanager und Verwaltungen ihnen beimessen, fallen sehr
unterschiedlich aus. Die (Stadterneuerungs-) Geschichte und die soziale,
ökonomische und bauliche Charakteristik des Gebiets spielen dabei gewiss eine wesentliche Rolle. Neben den Besonderheiten jedes Quartiers
287
SOZIALE STADTPOLITIK
schlägt ebenso die Auswahl der Verfahrensträger auf den jeweiligen
Prozess durch. Ihre Kompetenzen und ihr Aufgabenverständnis beeinflussen den Formulierungsprozess und die Schwerpunktsetzungen. Ein
Organisationsberater wird einer formalen Strategieformulierung einen
höheren Stellenwert einräumen als ein Sozialarbeiter, und das Instrument der „Open Space Technology“ ist ihm eher geläufig als die „aktivierende Befragung“, wie sie seit Jahrzehnten zum Repertoire der Gemeinwesenarbeit zählt. Wenn der Träger schon über bisherige Arbeiten
mit dem Quartier und seinen Akteuren vertraut ist, geht es in den ersten
Monaten weniger um ein „Beschnuppern“ als um ein Setzen von
Zeichen, um sich im „Initiativendschungel“ sichtbar zu machen. Der geringste Spielraum kam den Verfahrensträger der Gemeinschaftsinitiativen URBAN I und URBAN II zu. Im einen Fall ging es im Wesentlichen darum, die Interessen und Projekte der verschiedenen Verwaltungen additiv zusammenzustellen (URBAN I), bei URBAN II war der
Träger an der Formulierung des Operationellen Programm nur am Rande beteiligt, er wurde erst im Anschluss eingesetzt.
Trotz ihrer Unterschiedlichkeit im Detail lässt sich doch für alle Verfahren in Berlin eine Parallelstrategie von Selbstfindung, Projektinitiierung und Strategieentwicklung feststellen (vgl. Abgeordnetenhaus von
Berlin 2001: 4f).47 Mit der Konsultation von Bewohnern und Vereinen,
mit Gebietsanalysen und unter Berücksichtigung von Förderrichtlinien
steckten die Quartiersmanager ihren Handlungsraum ab und konkretisierten die vertraglich festgelegten Aufgabenbereiche. Mit anderen Worten: Sie konstruierten und organisierten auf diese Weise ihr Feld. Dabei
stießen sie in unterschiedlichem Maße auf Zustimmung und Konsens,
auf Skepsis oder Ablehnung der von ihnen angesprochen und „beteiligten“ Akteure im Quartier. Diese Form der Feldkonstitution erinnert an
die Politikformulierung auf nationaler und insbesondere auf europäischer Ebene, wo parallel zur Beauftragung von Gutachten Pilotprojekte
47 Im Sommer 2004 gewährten mir zwei Mitarbeiter der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung Akteneinsicht in sämtliche vorliegenden Zwischenberichte der Stadtteilverfahren, bei der sich diese Einschätzung festigte.
Beispielhaft etwa ein Zitat aus dem ersten Zwischenbericht des QM am
Magdeburger Platz: „Der bereits bekannte Widerspruch zwischen einem
grundlegenden ‚Empowerment‘ der Quartiersbevölkerung und den Erfordernissen der QM-Arbeit, die zumindest in Teilen auch ‚von oben‘ erfolgen muß (Jahresprogramm, Fördermittelanträge, erste schnelle Maßnahmen und Konzepte etc.), legt ein paralleles Vorgehen und ein ‚aufeinander
zuarbeiten‘ in den beiden Ansätzen nahe“ (Quartiersmanagement Magdeburger Platz 1999: 13). Da hier aber keine umfassende Evaluation der Verfahren sondern eine illustrierende Darstellung verschiedener Konstruktionstechniken von „Quartier“ vorgenommen werden soll, sehe ich von einer breiteren Darstellung ab.
288
STRUKTURMERKMALE
mit Demonstrationscharakter finanziert wurden und zugleich mit der
Förderung von Netzwerken zukünftige Partner in der Städtepolitik
etabliert wurden.
Vertreter aus Politik, Verwaltung und Politikberatung bezeichneten
das Ergebnis dieser ersten Schritte schnell als erfolgreiche Schaffung
einer „Aufbruchstimmung“ (vgl. ebd.: 12). Damit konnten gewiß nicht
alle Gebiete gemeint sein. Gerade in den Reibungen und Konflikten lag
aber auch ein Potenzial, eingefahrene, verkrustete Strukturen zu hinterfragen und aufzubrechen. Die vertragliche Einbettung der Quartiersmanager bot ihnen in diesem Setting jedoch nur geringen Spielraum. Hier
stellt sich die Frage, inwiefern die geforderte Integrationsleistung, die
Koordinierung von Handlungsfeldern, Akteuren und Ressourcen, die
„Stadtteilkoordination“, von einem Träger, einem personalisierten und
erkennbaren „Institutional Entrepreneur“ zu leisten ist, oder ob nicht alternative Formen der Netzwerksteuerung hier erfolgversprechender erscheinen (vgl. Güntner 2004, Kickert/Koppenjan 1999). Die bisherigen
Formen der Programmbegleitung und Evaluation stellen diese Frage nur
bedingt, sie hatten im Wesentlichen eine Prozessoptimierung zum Ziel
und qua Auftrag nicht die Distanz zu ihrem Untersuchungsgegenstand,
um nach alternativen Strukturen zu suchen. Diese Restriktion machte
sich im weiteren Politikprozess bemerkbar, der zwar in einer Modifikation, aber nicht in einer grundsätzlichen Überarbeitung der Verfahren
mündete – auch wenn dieser Schritt von der Senatsverwaltung als
„grundsätzliche Neuausrichtung“ kommuniziert wurde. Die Änderungen
bezogen sich zudem im Wesentlichen auf neu einzurichtende und weniger auf die bestehenden Verfahren (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2005a).
Weiterentwicklung der integrierten
S t a d t t e i l ve r f a h r e n ( 2 0 0 0 – 2 0 0 5 )
Die integrierten Stadtteilverfahren waren als Pilotvorhaben für eine
Dauer von zunächst drei Jahren angelegt, die auf fünf Jahre ausgedehnt
wurde. Im Verlauf dieser Phase hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mehrere Instrumente eingeführt, die für die weitere Entwicklung des Quartiersmanagements von hoher Bedeutung waren. Mit dem
Aktionsfonds und dem Quartiersfonds wurde ein Teil der Fördermittel
und damit auch die Festsetzung von Prioritäten und Handlungsschwerpunkten in die Verantwortung von Quartiersbewohnern und lokalen Initiativen übergeben. Neben dieser Erweiterung wurden die laufenden
Verfahren von einer Evaluation begleitet, die insbesondere zu einer Sys289
SOZIALE STADTPOLITIK
tematisierung der Ziele und Aufgaben von Quartiersmanagement führte.
Schließlich wurde das Stadtraum-Monitoring zur Beobachtung sozialräumlicher Entwicklungen in der Stadt verstetigt und zweijährlich fortgeschrieben. Auf Grundlage der ersten Fortschreibung wurden zwei
neue Gebiete aufgenommen und einzelne in ihrem Zuschnitt leicht modifiziert. Im Ergebnis führten vor allem die Befunde der Fortschreibung
2004 in Verbindung mit den Handlungsvorschlägen der Evaluation zu
einer strategischen Neuausrichtung des gesamten Verfahrens im Frühjahr 2005. Die wesentlichen Weiterentwicklungen des Quartiersmanagement-Ansatzes – Aktions- und Quartiersfonds, die Strukturierung der
Handlungskonzepte im Zusammenhang mit der Evaluation und die strategische Neuausrichtung – stelle ich nun vor.
Aktionsfonds und Quartiersfonds
Ein bedeutendes Instrument zur Beteiligung und Aktivierung stellte in
allen Gebieten die Einrichtung eines Aktionsfonds in Höhe von DM
30.000 dar, über dessen Verwendung ein „bewohnernahes Gremium“
entscheiden konnte (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin 2001). Nach etwa einem Jahr beschloss der Senator für Stadtentwicklung, diesen Topf
für die Jahre 2001/2002 um einen weit umfangreicheren „Quartiersfonds“ (1 Million DM) zu ergänzen, für den eine Quartiersjury ins
Leben gerufen wurde, die sich zu mehr als 50% aus Bewohnern rekrutierte, die per Zufallsverfahren über das Einwohnerregister ermittelt
wurden (vgl. Kast 2005). Vertreter lokaler Organisationen und Initiativgruppen komplettierten das Gremium. Mit diesen Instrumenten wurde
die Einbindung der lokalen Bewohnerschaft, lokaler Gruppen und Initiativen in das QM-System auf neue Füße gestellt und eine wichtige Vertrauensbasis bei den Quartiersbewohnern geschaffen. In diesen Jurys
mussten die etablierten, organisierten Akteure hinter den neuen Beteiligten zurückstehen. Zugleich äußerte sich jedoch auch und gerade in diesen Gremien der Bruch zwischen lokalen Bedürfnissen und sektoraler
Verwaltungslogik. Immer wieder wurden die bürokratischen Probleme
mit der Abwicklung der in diesen Zusammenhängen entstandenen Projekte bemängelt.48 Mit Blick auf die Zusammensetzung und das mit diesen Gremien verbundene Ziel des „Empowerments“, der „Befähigung“
marginalisierter Gruppen und ihre Einbindung in die Quartiersentwicklung, kommt die Soziologin Alexandra Kast in ihrer Analyse zu einem
ambivalenten Ergebnis:
48 Dieses Thema wurde durchgängig bei Gesprächen, die ich mit Quartiersmanagern zur Bewertung ihrer Handlungskonzepte im Sommer 2004 geführt habe, angesprochen.
290
STRUKTURMERKMALE
„Die Bürgerjury hat zwar wieder nur die Bürger erreicht, die traditionell zu
den Engagierten gehören, bei denen ein Minimum an Artikulations- und Handlungsfähigkeit vorausgesetzt werden kann. Sie hat ihnen mit dem Quartiersfonds jedoch ein innovatives Instrument mit real verbesserten Einflussmöglichkeiten an die Hand gegeben. Besonders die Entscheidungsgewalt über
finanzielle Ressourcen erweitert den Handlungsspielraum der Beteiligten“
(ebd.: 83).49
Ein wichtiges Element dieser Bürgerjurys war das Budget, über das sie
entscheiden konnten. Nach Auslaufen dieser Möglichkeit verebbten die
Ansätze der weiteren Vernetzung der ehemaligen Jurymitglieder in einigen Quartieren (vgl. ebd.). Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Quartiersmanagements wurde dieser Aspekt intensiv diskutiert.
Ein für die gesamten Verfahren typisches Problem zeigte sich auch bei
der Einführung des Quartiersfonds: Aktionismus, Zeitdruck und Unsicherheit bei den Akteuren äußerten sich in verschiedenen Widersprüchen, wie sie insbesondere in den Auswahlverfahren zutage traten.
Einer auffällig starken Betonung der Repräsentativität des Auswahlverfahrens, die für die Legitimierung der in den Jurys getroffenen Entscheidungen von hoher Bedeutung schien, stand die in einigen Quartieren zu
beobachtende Praxis entgegen, beim „Auffüllen“ der Jurys – wenn sich
entweder nicht genügend Interessierte gemeldet hatten oder sich ein von
den Quartiersmanagern als nicht ausreichend repräsentativ angesehenes
Bild abzeichnete – die Berücksichtigung einzelner Bewohnergruppen,
insbesondere der Migranten, besonders zu forcieren (vgl. ebd.: 62).50
Form und Mittel der Ansprache (schriftlich oder mündlich, in deutscher
oder einer anderen Sprache, formell oder informell, gewählte Inhalte)
stellen neben bei den Bewohnern liegende Motivationen ein Selektionsmerkmal dar. Die Legitimation der Jurys durch Repräsentation ist somit
nicht gänzlich abgesichert. Das muss für die Arbeit der Gremien und die
Qualität ihrer Entscheidungen nicht unbedingt problematisch sein. Die
Stärkung der „Kiez-Elite“, wie Kast die Vertreter in den Jurys nennt,
kann ein effektives Mittel sein, um gerade diese – latent mit Wegzug
49 Mit den traditionell Engagierten meint Kast einen Personenkreis, den ein
Quartiersmanager beschreibt als: „die Gebildeten, das sind Leute, die da
auch einen Spaß dran haben, sich zu treffen und irgendwie über irgendwas
zu reden“ (zitiert nach Kast 2005: 68).
50 Die Ausführungen von Kast beziehen sich insbesondere auf das Gebiet
Soldiner Straße. Dort hatte sich beispielsweise kein einziger Bewohner mit
migrantischem Hintergrund auf das erste Anschreiben der Quartiersmanager hin gemeldet (vgl. Kast 2005: 62). Informelle Gespräche mit Quartiersmanagern aus fast allen Gebieten im Rahmen der Auswertung der
Handlungskonzepte stützen die These, dass dieses Problem durchaus
typisch – auch für alle anderen Beteiligungsverfahren – ist.
291
SOZIALE STADTPOLITIK
drohende – Bewohnergruppe und somit die „soziale Mischung“ in den
Quartieren zu erhalten. Allerdings wäre dann die Legitimation der Gremienteilnehmer gerade nicht über Repräsentativität zu begründen.
Evaluation und Angleichung der Handlungskonzepte
Begleitend zur Umsetzung des Quartiersmanagements wurde das Forschungsinstitut Empirica mit der Evaluation der Verfahren beauftragt.
Die Evaluation bezog sich auf den Zeitraum zwischen 1999 und 2002.
Sie verfolgte zwei Ziele: die Optimierung der laufenden Prozesse und
die Erarbeitung einer Grundlage für die Entscheidung über eine Fortführung nach der Pilotphase (vgl. Empirica 2001: 1). Methodisch wurden
drei Analyseebenen miteinander verbunden:
• Die Zielanalyse betrachtete den Zusammenhang zwischen Zielstellungen und Problemkonstellationen,
• in der Verfahrensanalyse („Prozessevaluation“) wurde geprüft, inwieweit „die sich etablierenden Umsetzungsstrukturen zur Erreichung der formulierten Ziele beitragen“,
• in der Wirkungsanalyse („Ex-Post-Evaluation“) ging es darum, „inwieweit aufgrund des Verfahrens Quartiersmanagement Veränderungen in den Gebieten wahrnehmbar werden“ (ebd.: 1).
Die Beurteilung des Quartiersmanagements durch die Evaluation war in
erster Linie positiv:
„Das Programm Quartiersmanagement ist grundsätzlich dazu geeignet, in einem zentralen und zunehmend bedeutenden Politikfeld (Soziale Stadtentwicklung) effizient und wirkungsvoll bestehenden Defiziten zu begegnen [...]. Gemessen an der Laufzeit des Programms und den zur Verfügung stehenden Ressourcen sind die bislang erzielten Erfolge beachtlich, was neben dem zusätzlichen Mitteleinsatz nicht zuletzt auf die neue Organisationsstruktur – insbesondere auf die intensive Arbeit der Quartiersmanager selbst – zurückzuführen
ist“ (Empirica 2003a: 2).
Zur Optimierung des Ansatzes wurden zwei „Grundsatzempfehlungen“
formuliert: die Stärkung des integrativen Ansatzes und die Stärkung des
lokalen Ansatzes. Dem Ziel des integrierten Handelns, so die Gutachter,
stünden „vor allem fehlende politische Entscheidungen über die Rolle
des Quartiersmanagements im Zusammenhang mit insgesamt in der
Stadt vorhandenen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Integration, Bildung
und Sozialhilfeabhängigkeit“ entgegen (Empirica 2003a: 22). Das neue
System war in seiner Pilotphase noch nicht umfassend in die politischen
und administrativen Strukturen der Stadt und in den „Mainstream“ der
292
STRUKTURMERKMALE
öffentlichen Leistungen integriert.51 Empfohlen wurden daher eine stärkere Beteiligung der relevanten Fachressorts auf Landes- und bezirklicher Ebene in der Verfahrenssteuerung und insbesondere eine intensivere Einbindung der Bezirke in die Erstellung der integrierten Handlungskonzepte. In einem Modellprojekt mit dem Bezirk Mitte wurde im
Sommer 2004 ein erster Schritt in diese Richtung getan.
Eine wichtige Konsequenz für die bestehenden Quartiersmangements brachte der von empirica mit den Quartiersmanagement-Teams
erarbeitete „Zielbaum“ (siehe Abb. 12). Mit der Festlegung eines
„obersten Ziels“ – „soziale und ethnische Integration und mehr Gleichwertigkeit in den Lebensbedingungen“ – und der Zuordnung von Handlungsfeldern zu neun „strategischen Zielen“ wurde ab der Fortschreibung der Handlungskonzepte im Frühjahr 2002 eine neue, einheitliche
Struktur vorgegeben.
Abbildung 12: Zielbaum für das Quartiersmanagement in Berlin
(Quelle: Empirica 2003a: 78)
Strategische Neuausrichtung im Sommer 2005
Im Frühjahr 2005 beschloss der Senat dann eine „grundlegende strategische Neuausrichtung des Berliner Quartiersmanagements“. Drei Eckpunkte dieser Modifizierung sind:
51 Neben diesen grundsätzlichen Empfehlungen enthält der Evaluationsbericht für jede der Analyseebenen einen Katalog an Maßnahmen zur Optimierung.
293
SOZIALE STADTPOLITIK
•
•
•
eine wesentliche Erweiterung der Gebietskulisse auf 30 Quartiere
mit der Neuaufnahme von 16 und dem Auslaufen bzw. der Übergabe
in „bewohnergetragene Verfahren“ von drei der bisher 17 Gebiete;
eine inhaltliche Fokussierung auf die Handlungsfelder Integration,
Bildung und Arbeit; sowie
eine enge Zusammenarbeit der Quartiersmanager mit so genannten
„starken Partnern“ im Gebiet, wie etwa Wohnungsbaugesellschaften
oder Schulen (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
2005a).
Für die Neuausrichtung wurden acht Grundsätze formuliert. Ihre Formulierung fand in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung statt, die
Quartiersmanger oder die breitere Öffentlichkeit waren daran nicht beteiligt. Im Einzelnen sehen sie folgendes vor (alle kursiv gesetzten Zitate
aus Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2005a):
• „Quartiersbeauftragter mit zentraler Managementrolle im Gebiet“:
Als Ergebnis der bisherigen Pilotphase wird festgestellt, dass „es
effektiv und sinnvoll ist, einen externen beauftragten mit einem VorOrt-Büro im Gebiet zu etablieren“. Damit bleiben Quartiersmanager
auch in den neuen Verfahren die zentrale Instanz der „Stadtteilkoordinierung“.
• Zielhorizont und Zielbestimmung zur integrierten Gebietsaufwertung: Auch hier wird der bisherige Ansatz bestätigt, dass nur „mit
einem breiten, ressortübergreifenden Zielhorizont auf die komplexen
Problemlagen in den Gebieten reagiert werden“ könne.
• Aufstellung integrierter Handlungs- und Entwicklungskonzepte: Der
zentrale Stellenwert der integrierten Handlungskonzepte für die
„Stadtteilkoordination“ wird bestätigt und gestärkt: „In ihre Erarbeitung und Aufstellung werden die bezirklichen Fachämter, die lokalen Projekte, Initiativen und Vereine sowie die Bewohnerinnen und
Bewohner des Quartiers eng einbezogen“.
• Bewohneraktivierung und Befähigung zur Selbsthilfe („Empowerment“): Auch in diesem Punkt liest sich die „grundsätzliche Neuorientierung“ eher wie eine Bestätigung der laufenden Verfahren. „Empowerment“ bedeutet im Quartiersmanagement-Zusammenhang: „Es
gilt jene zu erreichen und deren Mitwirkungsbereitschaft zu wecken,
für die sich die Lebensverhältnisse im Quartier durch den Stabilisierungs- und Aufwertungsprozess nachhaltig verbessern sollen. Sie
sollen befähigt werden, ihr lokales Gemeinwesen mitzugestalten“.
• Einrichtung eines Bewohnerfonds: Das bisherige Modell der Bürgerjury soll weitergeführt werden.
294
STRUKTURMERKMALE
•
•
•
Ressortübergreifendes Handeln und Vernetzen der beteiligten Verwaltungsebenen: Die Forderung, „die unterschiedlich ressortierten
Politik- und Verwaltungsbereiche untereinander zu vernetzen und
auf ressortübergreifendes Handeln zu verpflichten“, bekräftigt die
entsprechenden Appelle, die zu Beginn der Pilotverfahren ausgesprochen wurden.
Zusammenarbeit mit den Bezirken: „Von Beginn der Quartiersverfahren an werden die betroffenen Bezirke (in Zusammenarbeit mit
den Quartiersbeauftragten) die Durchführung der Quartiersverfahren übernehmen. Dazu gehören u.a. die Steuerung der Quartiersbeauftragten, die Durchführung der Bürgerbeteiligung und aktivierung, die Aufstellung von integrierten Handlungskonzepten,
Projektentwicklung und Projektabrechnung sowie die Einrichtung
ressortübergreifender Arbeitsgruppen und Steuerungs- bzw. Lenkungsrunden auf Bezirksebene“. Mit diesem Schritt zur Dezentralisierung ist eine wesentliche Verfahrensänderung eingeleitet, die auf
die Kritik reagiert, mit den QM-Verfahren werde die Kompetenz der
Bezirke beschnitten.
„Starke Partner“ als strategische Verbündete: In dieser Entscheidung kann eine weitere wesentliche Modifizierung des Ansatzes
gesehen werden. Das wird in folgender Passage deutlich: „Sollen die
Stabilisierungs- und Aufwertungsprozesse langfristige und nachhaltige Wirkung erzielen, so sind bereits frühzeitig die in den einzelnen
Gebieten präsenten Institutionen oder Unternehmen in den Quartiersentwicklungsprozess einzubinden. Dabei gilt es, vor dem Hintergrund des gemeinsamen Interesses an der Gebietsaufwertung die
jeweils vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen in bezug auf die Quartiersentwicklung zu mobilisieren und entsprechende
Maßnahmen und Projekte in enger Kooperation gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen“. Als mögliche Partner werden Wohnungsunternehmen, Stadtteilzentren, Schulen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsunternehmen genannt. Wie aber die Einbindung dieser Partner ausgestaltet werden soll, bleibt in den Vorgaben der Senatsverwaltung offen. Insofern wird mit diesem Aspekt die Tradition der
„Unschärfe in der Zielvorgabe“ fortgeschrieben, die immer auch Gefahr läuft, „in der Zieldefinition vor Ort nicht aufgebrochen, sondern
eher reproduziert“ zu werden (vgl. Bernt/Fritsche 2005: 206).
295
SOZIALE STADTPOLITIK
Abbildung 13: Förderkulisse „Soziale Stadt“ in Berlin 2005
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Referat IV B)
Aufbauend auf diesen Grundsätzen kommen in den nunmehr 29 Gebieten vier unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Sie richten sich nach
einer Kategorisierung der Quartiere, wie sie in der Fortschreibung 2004
des Stadtraum-Monitorings vorgenommen wurde.
Verfahren der Kategorie I werden weiterhin als „Quartiersmanagementverfahren“ bezeichnet. Dies bezieht sich auf vierzehn der bestehenden Verfahren, dazu wird ein Gebiet neu ausgewiesen (Richardplatz-Süd
in Neukölln) und zwei Gebiete werden in ihrer geographischen Ausdehnung erweitert. Als „fünf Strukturmerkmale des Quartiersmanagements“ werden 1) ein Team vor Ort, 2) Steuerungsrunden, 3) Empowerment/Bürgerbeteiligung, 4) integriertes Handlungskonzept und 5) Beteiligungs-/Aktivierungsfonds festgehalten (vgl. Vernes 2005: 22).
Unter Kategorie II werden so genannte „Stadtteilmanagementverfahren Intervention“ gefasst, die in fünf neu ausgewiesenen Gebieten zum
Einsatz kommen werden. In diesen Verfahren sollen die fünf Strukturmerkmale des QM gelten, dabei aber „starken Partner“ eine zentrale
Funktion zukommen. Zudem werden für jedes Quartier ein „Integrationsfonds“ mit einem jährlichen Budget von 100 000 Euro und ein mit
150 000 Euro ausgestatteter Interventionsfonds eingerichtet.
Als Kategorie III gelten neu einzurichtende „Stadtteilmanagementverfahren Prävention“. In zehn Quartieren, die im Stadtraum-Monitoring
296
STRUKTURMERKMALE
als „problematische Gebiete“ ausgewiesen werden, werden diese Verfahren installiert. Auch hier gelten die fünf Strukturmerkmale des QM,
und auch hier kommt den „starken Partnern“ eine wichtige Rolle zu. Sie
sollen den Interventionsfonds verwalten, einen Integrationsfonds gibt es
für diese Quartiere nicht.
Kategorie IV bezieht sich auf „Bewohnergetragene Verfahren“. Damit wird ein schrittweiser Rückzug aus drei bestehenden Verfahren
(Boxhagener Platz, Falkplatz, Helmholtzplatz) vorgenommen (vgl.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2005a, Vernes 2005).
Eine Einschätzung dieser Neuausrichtung muss ambivalent ausfallen. Einerseits wird an den wesentlichen Prinzipien des Quartiersmanagements festgehalten, zugleich wird andererseits mit der Strategie der
Stärkung der Bezirke, der Einbeziehung „starker Partner“, einer inhaltlichen Fokussierung und einer Verstetigung der Beteiligungsfonds ein
wesentlicher Schritt zu einer besseren Integration und Verankerung der
zunächst artifiziellen, temporären Systeme im Quartiersleben vorgenommen. Mit diesem Schritt geht jedoch eine entsprechend geringere
finanzielle und personelle Ausstattung der Verfahren einher. Neben den
Beteiligungsfonds sind keine investiven Mittel mit den Verfahren verbunden. Die Auswahl und Legitimation dieser Jurys stellt zudem einen
wichtigen Test für die Frage dar, wie ernst es dem Senat mit der Dezentralisierung ist – die handwerklichen Fehler, die unter hohem Zeitdruck
bei der ersten Generation der Verfahren gemacht wurden und der Gestaltungsspielraum der Quartiersmanager (bzw. fehlende Kontrollmechanismen der lokalen Bevölkerung über ihre Entscheidungen) hatten diesen Verfahren heftige Kritik eingebracht (vgl. u.a. Kast 2005, Vernes
2005).
Zwei weitere Dilemmata, die den Quartiersmanagement-Ansatz von
Beginn an begleitet hatten, werden mit der Neuausrichtung fortgeschrieben und bleiben ungelöst: Auch wenn nunmehr 29 Quartiere in der Stadt
in die Förderkulisse fallen, kann von einem gesamtstädtischen Ansatz
noch keine Rede sein. Und die grundlegenden Mechanismen sozialer
Ungleichheit und Ausgrenzung werden mit einer Strategie, die sich auf
die soziale Integration, auf Fragen des Zusammenlebens und der Wohnumfeldgestaltung beschränkt, ausgeblendet. So sinnvoll einzelne Aspekte der Kursänderung, insbesondere die Dezentralisierung, erscheinen, so
sehr ist die neu gestaltete Politik angewiesen auf ein gesellschaftspolitisches Konzept zur Bekämpfung von Armut – das sie nicht ersetzen
kann, das aber angesichts der jährlich zunehmenden sozialen Polarisierung in der Stadt dringend geboten ist.
297
SOZIALE STADTPOLITIK
Quartiersmanagement als
dreifache Konstruktion
Mit diesen Ausführungen habe ich den Dreischritt der lokalen Ausgestaltung der sozialen Stadtpolitik nachvollzogen: die Auswahl der Gebiete, die Definition von Quartiersmanagement durch die entsprechenden Dienstleistungsverträge und schließlich die Ausgestaltung der Vorgaben in der Praxis mit dem Ergebnis eines Handlungskonzepts. Mit
diesen Verfahren wurden Quartiere und Manager als temporäre Instanzen geschaffen und quasi in den Raum geschrieben, deren weitere
Existenz mit der Betonung des Prozesscharakters der Verfahren und ihrer Kontrolle durch ein begleitendes Monitoring- und Evaluationssystem
offen gehalten wurde. Mit diesen Elementen – Quartier, Management,
Konzept – stellt das „installierte“ Quartiersmanagement selbst eine –
temporäre – Institution im Sinne der oben gegebenen Definition dar: als
konstruierter, „de facto integrierter“ Erwartungszusammenhang (Berger/
Luckmann 2000: 69). In der Begründung der Neuorientierung und Fortschreibung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und in der
Formulierung der „Grundsätze“ wird dies bestätigt. Zugleich verdeutlicht aber das Auslaufen von drei Management-Systemen, dass diese
Institution auf Zeit angelegt und durch ihre einseitige Ressourcenausstattung auch einseitig kündbar ist.
Im einleitenden Teil dieser Arbeit habe ich auf den zentralen Stellenwert dieser Übersetzung der Politik in einen Handlungszusammenhang und in integrierte Handlungskonzepte vor Ort im Prozess des
Policy-Making hingewiesen. Nach dem kursorischen Blick auf diesen
Prozess, wie er in Berlin stattgefunden hat, sollen hier noch einmal die
wesentlichen Aspekte der drei Konstruktionen festgehalten werden, um
schließlich herauszuarbeiten, inwiefern der im Vorfeld gelaufene Politikprozess und die Policy Institutionen die Entscheidungen der beteiligten Akteure geprägt haben, wo Entscheidungsspielräume lagen und wie
diese genutzt wurden.
Quartier
Die Auswahl der Gebiete dient der Verwaltung zur Organisation ihrer
Tätigkeit. Sie konstruiert einen „abstrakten Raum“, eine zweidimensionale Repräsentation des Raums, um auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen (vgl. Gottdiener 1997: xiv, Lefebvre 2001). Die Ausweisung von Gebieten und ihre scharfe Abgrenzung vom umgebenden
Stadtraum ist ein grundlegendes, unverzichtbares Prinzip der sozialen
Stadtpolitik. Bei der Frage, wie und auf welcher Grundlage die Kontu298
STRUKTURMERKMALE
rierung vorgenommen wird, besteht allerdings ein Gestaltungsspielraum.
In allen Fällen wurden die Kriterien von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung festgelegt. Selbst beim rigiden System der Gemeinschaftsinitiative URBAN II bestand Spielraum, indem aus einem vorgegebenen
Katalog einzelne Indikatoren gewählt und zudem um eigene ergänzt
werden konnten. Die Verwaltung hat in einer Kombination von quantitativen und qualitativen Daten ein Beobachtungssystem aufgebaut, das
zweijährlich fortgeschrieben wird und die wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Einsatz von Fördermitteln für „Quartiersverfahren“
darstellt. Dieses System wurde nicht nur bei den Quartiersmanagementgebieten, sondern auch bei der Suche nach einem passenden Gebiet für
die GI URBAN II eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass auch in der
Ausgestaltung zukünftiger Programme (URBAN+) dieses Instrument
zum Einsatz kommen wird.
Mit dieser Grundlage bezieht sich die soziale Stadtpolitik in ihrer
bisherigen Form explizit nicht auf die Gesamtstadt sondern auf einzelne
Quartiere. Diese Quartiere entsprechen typischerweise nicht bestehenden administrativen oder statistischen Grenzen. Sie werden mit diesen
Verfahren neu (temporär) gefasst als „Programmgebiet“ oder „QMGebiet“. Die verschiedenen Methoden der Gebietsauswahl, darauf habe
ich oben hingewiesen, sehen sich der Kritik gegenüber, dass die Modellierung des Politikproblems („Benachteiligung“) über die eingesetzten
sozialstrukturellen und sozioökonomischen Indikatoren nicht möglich
sei und eine fahrlässige Komplexitätsreduzierung darstelle (vgl. etwa IfS
2004: 83f): Ein „Quartierseffekt“, eine zusätzliche Benachteiligung
durch die Überlagerung verschiedener Probleme, kann nicht gemessen,
sondern nur unterstellt werden. Ein zweiter Kritikpunkt bezieht sich
nicht auf die Indikatoren, sondern auf das Bewertungsverfahren. Wenngleich das Stadtmonitoring einen qualitativen, auf Expertengespräche
gestützten Teil enthält, so beschränkt sich der Teilnehmerkreis an der
Entscheidung über die Konturen der Kulisse doch auf Vertreter der
Stadtplanungsverwaltung auf Landes- und Bezirksebene, Bürgermeister
und einzelne Gutachter. Eine öffentliche, übergreifende Diskussion über
die Gebietsauswahl findet bislang nicht statt. Eine stärkere Möglichkeit
der Mitsprache verwaltungsferner Akteure würde sicherlich die Transparenz und damit die Akzeptanz der Politik erhöhen und schließlich (in
Bezug auf die Handlungsräume der lokalen Initiativen, Vereine und Bewohner) auch zu „besseren“ bzw. „passenderen“ Zuschnitten führen. Für
die Programmgebiete der Gemeinschaftsinitiative URBAN I und II etwa
erwies sich die Gebietsabgrenzung und damit ihre Zielsetzung („Barrieren überwinden“) aus Sicht verschiedener lokaler Gruppen als „künstlich“ und problematisch, da sie gerade nicht bestehende sozioöko299
SOZIALE STADTPOLITIK
nomische Verflechtungen zum Ausgangspunkt nahm. Aus Perspektive
der Stadtentwicklungspolitik und ihrer Zielstellung erschien hingegen
genau der defizitorientierte Zuschnitt als erfolgversprechend, um eine
bislang ausbleibende Entwicklung zu stimulieren. Eine Aushandlung
zwischen diesen Positionen im Vorfeld hätte auch sicherstellen können,
dass nach Auslaufen der Förderung und De-Institutionalisierung der
Verfahren Strukturen – Organisationen, Vereine etc. – vorhanden sind,
die als lokale Partnerschaft eine Fortführung der „Stadtteilkoordination“
gewährleisten können.
Quartiersmanagement
Der Festlegung der Förderkulisse folgte die Definition der Aufgaben der
Quartiersmanager und ihre Einsetzung. Auch bei diesem Schritt waren
die Vertreter des politisch-administrativen Systems unter sich. Mit der
Entscheidung, externe Verfahrensträger zu beauftragen, machten sie sich
allerdings abhängig vom Angebot an geeigneten Dienstleistern. Diese
Entscheidung steht in engem Zusammenhang mit der Berliner Tradition
der „Behutsamen Stadterneuerung“, in der „intermediäre“ Verfahrensträger zwischen Verwaltung und „Betroffenen“ vermittelten. Diese Form
der Verfahrensorganisation ist inzwischen in Deutschland üblich, im
europäischen Vergleich allerdings keineswegs selbstverständlich. Seit
den 1980er Jahren hat sich in Berlin im Rahmen der „Behutsamen Stadterneuerung“ und auch der lokalen Arbeitsmarktpolitik eine breite Szene
solcher Organisationen entwickelt, die als Sanierungsträger, Sozialplaner, Beschäftigungsträger, Servicegesellschaften etc. Erfahrungen im intermediären Bereich gesammelt und entsprechende Kompetenzen aufgebaut hatten (vgl. Eick/Grell 1996). Sie passten auf das in der Senatsverwaltung erarbeitete Anforderungsprofil und stellen heute einen Großteil
der Quartiersmanager. Mit ihrem jeweiligen Hintergrund füllten sie
zugleich die in der vagen Zielformulierung angelegten Ermessens- und
Interpretationsräume.
Die Festlegung des Tätigkeitsprofils wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgenommen. Mit den Aufgaben Stadtteilkoordination, Bewohneraktivierung und Projektinitiierung wurde entschieden, die Verfahrenssteuerung vor Ort in die Hände der Träger zu
legen – kontrolliert durch jeweils einen Koordinator des Bezirksamts
und der Senatsverwaltung.
Die Auswahl der Träger im „Soziale Stadt“-Programm fiel bei den
damals noch getrennten Senatsverwaltungen unterschiedlich aus. In der
jeweiligen Handhabung der Auswahl äußern sich die spezifischen Traditionen und Aufgabenverständnisse der „Strategen“ (SenSUT) und der
300
STRUKTURMERKMALE
„Erneuerer“ (SenBWV). Dies zog sich durch die ersten Monate der Verfahren, wo die „Strategen“ großen Wert auf umfassende Handlungskonzepte und Leitbild- bzw. Strategieüberlegungen legten, während die
„Erneuerer“ für schnell sichtbare Projekte mit „Signalwirkung“ plädierten. In der Konsequenz wurden beide Ansätze parallel verfolgt, wobei
den Verfahrensträgern selbst ein Ermessensspielraum, beispielsweise bei
der Wahl der Beteiligungsverfahren, blieb. Die Schwierigkeiten, beides
gleichzeitig zu organisieren und zu kommunizieren, schildern die Mitarbeiter der Quartiersagentur Marzahhn NordWest beispielhaft:
„Jeder Entwicklungsansatz braucht Auftaktvorhaben, um Zeichen zu setzen,
Vertrauen zu bilden und ein Vorbild zu geben. Die daraus folgende schnelle
Initiierung von Projekten geht zumindest in der Anfangsphase teilweise auf
Lasten des Bottom-Up-Prinzips. Denn die Beteiligung der Bewohner an Planung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten bedarf in der Regel
einer längeren Vorbereitungszeit“ (vgl. Quartiersagentur Marzahn NordWest
1999: 24).
Um ihr Feld kennenzulernen und zu organisieren, arbeiteten die Verfahrensträger mit vielen verschiedenen Techniken. Das zentrale Medium
war neben der Sichtung von Gutachten vor allem sprachliche Kommunikation – bilaterale Gespräche und Verhandlungen mit Vertretern von
kollektiven Akteuren wie Trägern, Vereinen und Fachverwaltungen zählen hierzu ebenso wie Umfragen, Bürgerversammlungen und allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit. In diesen Konsultationsprozessen haben sie Erwartungen geweckt, erfüllt oder enttäuscht, Informationen gegeben und erhalten usw. In ihrem selektiven Vorgehen war die Gefahr angelegt, die
bestehenden Macht- und Ungleichheitsstrukturen im Gebiet, die es ja zu
verändern galt, zu verstärken (vgl. Groeger 2002). Zugleich war dieser
Prozess mit einer hohen Unsicherheit behaftet, da es sich um Pilotvorhaben handelte, die in ihrer Bedeutung unterschiedlich eingeschätzt
wurden. Verbunden damit war für die Quartiersmanager die Prekarität,
dass sie lediglich über Jahresverträge verfügten und somit unter einem
enormen Erfolgsdruck standen.
Der in Berlin gewählte Weg der Übertragung der QM-Aufgaben auf
einen intermediären Akteur ist nicht alternativlos. Andere Modelle sehen
hier eine stärkere Rolle der lokalen Verwaltungsebene oder eine deutlichere Arbeitsteilung (vgl. Grimm 2004). Ebenso vorstellbar sind Modelle, bei denen die Koordination der Aktivitäten als ein Gemeinschaftsprojekt, ein Joint Venture, aller lokalen Gruppen organisiert wird (vgl.
Kickert/Koppenjan 1999, Güntner 2004). Die Einbindung solcher lokaler Partnerschaften, wie etwa im Wedding, weist zwar in diese Richtung.
301
SOZIALE STADTPOLITIK
Die aktionistische Fixierung auf förderfähige Projekte steht dem jedoch
ebenso entgegen wie die hektischen Auswahlverfahren der Bürgerjurys
und Bürgerforen. Während es aus Perspektive der Senatsverwaltung
plausibel ist, schnell sichtbare Ergebnisse vorweisen zu können, ob das
ein neuer Spielplatz ist oder die Ergebnisbroschüre eines Workshops,
braucht die Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhältnisses doch
einen längeren Atem und weitergehende Signale. Dass zeitgleich zur Installierung der Verfahren Kürzungen bei den Fördermitteln für lokale
Initiativen vorgenommen wurden, war dem ebenso wenig dienlich wie
die plötzliche und ohne öffentliche Diskussion vorgenommene Änderung der Leitlinien zur Stadterneuerung im Winter 2004/5.
Integriertes Handlungskonzept
Wir haben gesehen, dass der integrierte Ansatz ein Herzstück der Politik
darstellt. Er sollte in einem integrierten Handlungskonzept seinen Ausdruck finden. Wie ein solches Konzept aussieht, wer es schreibt, auf
welcher Grundlage Prioritäten gesetzt werden, darüber gab es aber keinen Konsens. Für die Gemeinschaftsinitiativen URBAN I und URBAN
II ist eine frühe Festlegung eines Operationalen Programms Fördergrundlage, beim Programm „Soziale Stadt“ nicht. Dort ist ein Konzept
erst im laufenden Verfahren zu erstellen. Entsprechend unterschiedlich
liefen dann auch die Prozesse in den Quartieren. Den Quartiersmanagern
blieb, sich an ihrem Können und Gutdünken (das von bisherigen Aufträgen, Ausbildung etc beeinflußt ist) zu orientieren und das Vorgehen von
ihren Auftraggebern bewilligt zu bekommen. Eine Vereinheitlichung
kam dann mit der begleitenden Evaluierung und einem „Zielbaum“, an
dem sich die Konzepte fortan orientierten. Auf diesem Weg ist das integrierte Handlungskonzept zu einem Konzept in erster Linie für das
Quartiersmanagement geworden – und nicht für das weitere Quartier mit
seinen vielfältigen Organisationen, Initiativen etc. In dieser Verengung
der Konzepte auf Rechenschaftsberichte der QM-Verfahren sehe ich eine vergebene Chance. Über ein gemeinschaftlich produziertes Konzept
könnte die Quartiersentwicklung tatsächlich auf mehrere Schultern gestellt werden und eine Stadtteilkoordination auf Augenhöhe erreicht
werden. Die in Berlin gewählte Alternative, Manager – nicht demokratisch legitimiert und vertraglich einzig an eine Fachverwaltung gebunden – in den Mittelpunkt zu stellen, leidet an einem regulativen – und
vielleicht noch bedeutender: normativ-kognitiven – Legitimationsdefizit,
das ein solcher partnerschaftlicher Ansatz auflösen könnte.
302
STRUKTURMERKMALE
Prekäre Institutionalisierung
Resümierend möchte ich den Prozess der Einschreibung der sozialen
Stadtpolitik in den städtischen Zusammenhang als „prekäre Institutionalisierung“ bezeichnen. Als institutionalisiert sehe ich die Politik, da über
den Begriff des „Quartiersmanagements“ ein Erwartungszusammenhang
entstanden ist, der bei den beteiligten Akteuren und in der Öffentlichkeit
inzwischen als „selbsterklärend“ gilt und durch das neuerliche Bekenntnis des Senats auch mittelfristig etabliert ist. Die Beibehaltung der
Grundzüge der Politik trotz der Etikettierung als „strategische Neuausrichtung“, die an die Diskurspolitik Strieders 1996-1998 erinnert, ist
hierfür ein weiteres Indiz.52 Prekär ist die Institutionalisierung allerdings, da sich das Bekenntnis nur auf Teilbereiche von Politik und Verwaltung (die indes deutlich von der Berliner Sozialdemokratie beherrscht werden) bezieht und ihm insbesondere – zumindest bislang –
keine Einbindung gesellschaftlicher Gruppen auf Augenhöhe gegenübersteht, wie sie für ein partnerschaftliches Projekt nötig wäre. Mit dieser Einseitigkeit ist die Nachhaltigkeit der Politik gefährdet, wenn sie
nämlich ihren sich selbst auferlegten Anspruch der „Integration“, der
Verteilung der Verantwortung auf mehreren Schultern, nicht einlösen
kann.
Alle drei Strukturmerkmale – Quartiere, Manager, Konzepte – beruhen auf von Politik und Verwaltung dominierten Konstruktionsleistungen: Die Ausweisung der Quartiere ist ein technisches, verwaltungsinternes Verfahren, die Manager sind vertraglich lediglich an die Verwaltungen gebunden. In der Erstellung der Handlungskonzepte werden Bewohner und lokale Gruppen zwar konsultiert, sie verfügen aber (außer in
den Jurys für Aktions- und Quartiersfonds) über keinerlei Vetoposition.
Deutlich wird diese Prekarität in dem bislang ungelösten und jeweils
von den Verfahrensträgern auszubalancierenden Widerspruch zwischen
Verwaltungsrationalität und Bewohneraktivierung, der immer wieder
zugunsten der Ansprüche der Verwaltung aufzulösen sein muss, da ja
nur diese (letztlich über den Rechnungshof) über Sanktionsgewalt verfügt. Die Sanktionierung durch die Bewohner qua Akzeptanz oder
52 Die Betonung des „Neuen“ ist auch im Zusammenhanghang mit der Profilierung neuer Akteure in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu
sehen. Inzwischen hatte Junge-Reiher (SPD) Strieder als Senatorin abgelöst, und Philipp Mühlberg, der als Büroleiter Strieders mit dieser Art der
Diskurspolitik und Neueinkleidung von Handlungsansätzen betraut war,
löste Monica Schümer-Strucksberg in der Leitung des Referats IV B
„Soziale Stadt“ ab, die bislang immer die Kontinuität der Politik unterstrichen hatte.
303
SOZIALE STADTPOLITIK
Nicht-Akzeptanz der Maßnahmen oder öffentlichen Protest ist ein vergleichsweise schwaches Druckmittel. Die mit Aktions- und Quartiersfonds verbundenen Gremien und insbesondere die Einbeziehung „starker Partner“ in die Weiterentwicklung der Verfahren sind ein wichtiger
und großer Schritt, diese „Schieflage“ zu überwinden, der allerdings ob
der vagen Vorgaben stark von den Interpretationen der Verfahrensträger
abhängig sein wird.53
Das Bemühen, breitere gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen,
zeigt sich auch in einer neuen Sprachregelung. Die „Betroffenenbeteiligung“, die in der „Behutsamen Stadterneuerung“ im Mittelpunkt stand,
ist von der „Bewohneraktivierung“ abgelöst worden. Aber auch nach
fünf Jahren Quartiersmanagement bleibt undeutlich, wie sich dieses
neue Verständnis konkretisiert – an der Neuausrichtung der Verfahren
waren Bewohner oder gesellschaftliche Initiativen, wie etwa die lokalen
Agenda 21-Gruppen, nicht beteiligt.
Diese Prekarität ist indes ein grundsätzliches Problem des „aktivierenden Staates“ und der mit diesem Leitbild verbundenen Politiken, die
auf eine „koproduktive Bewirkung […] sozialpolitischer Ergebnisse“
setzen (Blanke 2001: 160). Kooperative und koproduktive Prozesse
sind, hier schließe ich mich den Ausführungen von Blanke an, „derart zu
institutionalisieren, daß sie vom Eigeninteresse der Akteure nachhaltig
getragen werden“ (ebd.: 161, H.i.O). Noch ist allerdings in den dargestellten Verfahren kein kollektiver Akteur „Quartiersbewohnerschaft“
ersichtlich, der ein solches „Interesse“ entwickeln könnte. Dem stehen
die bisherigen Konstruktionstechniken, so nachvollziehbar sie aus Sicht
der Verwaltung auch sind, entgegen. Aus den Quartiersjurys heraus sind
zwar in einzelnen Fällen Stadtteilvereine gegründet worden, die langfristig ein funktionales Äquivalent darstellen könnten, sie hätten aber mit
erheblichen Legitimationsproblemen zu kämpfen. In der Konsequenz
bedeutet dies m.E., dass eine wirklich nachhaltige Institutionalisierung
auf eine Demokratisierung der Quartiersverfahren hinauslaufen muss.
Das müsste Veränderungen nicht nur in der regulativen Dimension
beinhalten, um eine breitere Legitimationsbasis zu schaffen, sondern
auch mit Änderungen in der normativ-kognitiven Dimension einhergehen. Anzuregen wäre beispielsweise ein Abrücken vom verwaltungslastigen „Management“-Begriff oder zumindest eine Ergänzung um ei53 Hier schließt sich auch dahingehend ein Kreis, dass sich in Bezug auf die
Auswahl der „zweiten Generation QM“ die bisherigen Träger über ihre
Erfahrungen in der Pilotphase einen Wettbewerbsvorteil aufgebaut hatten
und sich eine starke Berücksichtigung dieser Unternehmen abzeichnet – so
setzt sich also in der Akteurskonstellation der Pfad der behutsamen Stadterneuerung fort.
304
STRUKTURMERKMALE
nen Begriff und ein Konzept, das das Ziel der partnerschaftlichen Quartiersentwicklung besser vermitteln kann und das nicht in erster Linie mit
dem Verwalten bestimmter Haushaltstitel in Verbindung gebracht wird.
305
Förderprogramme a ls Gelege nhe its struktur:
Projekte in der sozialen Stadtpolitik –
das Beispiel URB AN II
Neben dem „Quartier“ und seinem „Management“ sowie den „integrierten Handlungskonzepten“ ist ein wesentliches Merkmal der sozialen
Stadtpolitik ihre projektförmige Umsetzung. Während sich die bisherigen Teile dieser Arbeit damit befassten, wie die Programme formuliert
und in ein (temporäres) Managementsystem übersetzt wurden, ist im
Folgenden von Interesse, wie die Projekte, mit denen die soziale Stadtpolitik in den Quartieren implementiert wird, zustande kommen.1
Die projektbasierte Implementierung der sozialen Stadtpolitik reiht
sich ein in eine generelle Projektorientierung von Stadtpolitik und Stadtplanung (vgl. Ibert 2003a, 2003b, Siebel et al. 1999), in neue, kooperative Formen von Staatlichkeit (Mezger/West 2000, Felder 2001) bzw.
grundlegender in eine zunehmende „Projektifizierung“ gesellschaftlicher
Zusammenhänge (Engwall 2002, Lundin/Söderholm 1998). Als „temporäre Systeme“ (Goodman/Goodman 1976, Goodman 1981) sind Projekte
zeitlich und thematisch begrenzt und außergewöhnlich (vgl. Lundin/
Söderholm 1998, Grabher 2002).2 Als Instrumente der Stadtpolitik implizieren sie „Risiken und Nebenwirkungen“, die sich aus diesen Merkmalen ergeben (Mayer 2004, Ibert 2003b). Die Arbeiten der Oldenburger Arbeitsgruppe Stadtforschung um Walter Siebel haben typische
1
2
Hier greife ich erneut den Gedanken der Implementationsforschung auf,
dass die Wirkung politischer Programme „wesentlich von der Art ihrer
Durchführung abhängt“ (Mayntz 1980b: 236).
Mit diesen Eigenschaften ist deutlich, dass eine präzise, starre Definition
des Projekts als empirische Kategorie unangebracht ist (vgl. Lundin/
Söderholm 1998: 14f).
307
SOZIALE STADTPOLITIK
Ambivalenzen identifiziert, die in projektförmigen Planungsstrategien
auszubalancieren sind: Projekte bergen etwa durch die selektive Beteiligung von Akteuren ein Demokratiedefizit und bewirken zugleich ein
„konfliktträchtiges Spannungsverhältnis“ zwischen den Projektmitarbeitern und ihren Kollegen, die mit dem „grauen Alltag“ der Verwaltung zu
kämpfen haben. Die Konsenssuche in Projektzusammenhängen führt
weiterhin zu einer Umgehung von Konflikten durch inhaltliche Selektivität (vgl. Ibert 2003b: 9ff, Mayer 2004, Siebel et al. 1999). Allerdings
gelten Projekte gerade aufgrund ihres außeralltäglichen Moments als geeigneter Rahmen, um Innovationen anzustoßen, Ressourcen zu mobilisieren und zugleich die „Umsetzungsorientierung von Planung“ zu stärken und somit Planung auch greifbar zu machen (Ibert 2003b: 9). Mit
diesen ambivalenten Zügen sind Projekte die organisatorische Konsequenz des Politikziels der Aktivierung, Kooperation und Koproduktion,
wie es der sozialen Stadtpolitik zugrundeliegt.
Wie für die Programmformulierung zu sehen war, dass der Weg von
Problemdefinition zur Agenda äußerst verschlungen ist, ist auch die Genese von Projekten ein sehr komplexer Vorgang. Die von den Programmen geförderten Projekte sollen einerseits konkrete Defizite beheben,
zugleich sollen sie auch der Vermittlung der Politik mit ihrem breiten
Zielhorizont und ihrem integrierten Ansatz und Steuerungsverständnis
(„Aktivierung“) dienen. Häufig ist auch von „Mehrzielprojekten“ die
Rede. Die Projekte schlagen also eine Brücke zwischen Programm und
Quartier – bzw. zwischen Verwaltung und Gesellschaft – und stellen
somit neben dem Quartiersmanagement eine zweite Vermittlungsebene
dar. Dem umfassenden Anspruch der Politik entsprechend decken sie
dabei ein breites inhaltliches Spektrum ab und entstehen in vielgestaltigen Akteurskonstellationen. In den folgenden Betrachtungen sind Projekte ihrer Vermittlungsfunktion gemäß als Träger der Institutionalisierung der sozialen Stadtpolitik von Interesse. Da sie sich nicht einseitig
aus den Zielen der Politik ableiten sondern zugleich Ziele verschiedener
Projektteilnehmer integrieren, stellt sich die Frage, wie diese „Projekte
mit Stadtteilbezug“, wie sie auch genannt werden, zustande kommen
bzw. auf welche Ideen und Konzepte sie zurückgehen.
Um einen Eindruck möglicher „Projektbiographien“ zu erhalten, befasse ich mich im Folgenden beispielhaft mit den im Rahmen des Förderprogramms URBAN II in Berlin umgesetzten Projekten. Die Darstellung nimmt insbesondere den Beitrag von Programm und Verfahrensträger zur Formulierung der Projekte in den Blick.3
3
Ausgangspunkt ist eine Evaluation aller Projekte, die in den ersten drei
Jahren der Programmlaufzeit (2000 – 2003) beantragt und bewilligt wurden. Sie wurde im Herbst 2004 im Rahmen der Aktualisierung der Halb-
308
PROJEKTE
Der Kontext: Ziele und Handlungsfelder der
G e m e i n s c h a f t s i n i t i a t i v e U R B AN I I i n B e r l i n
Der Titel des Berliner URBAN II Programms lautet „Barrieren überwinden“. Die Grundlage für die Strategiebstimmung bilden „die übergeordneten Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung in Berlin sowie […] die
fondsspezifischen Ziele der Ziel-1-Förderkulisse“ (Senatsverwaltung für
Wirtschaft und Technologie Berlin 2001: 53). Die Intervention wird im
Programmdokument als „Stadterneuerung“ definiert und mit folgendem
Ziel versehen:
„Übergeordnetes Ziel der Stadterneuerung ist die Herstellung der Konkurrenzfähigkeit der innerstädtischen Quartiere. Dabei soll auf den besonderen Qualitäten dieser Stadträume aufgebaut werden, die aus den kompakten und von
Nutzungsmischung geprägten städtebaulichen Strukturen erwachsen (‚Tradition der europäischen Stadt: Stadt der kurzen Wege und Funktionenmischung‘)“
(ebd.: 62).
Dieses Programmziel wird in strategische Ziele übersetzt, die sich aus
der Beurteilung des Programmgebietes ableiten:
Tabelle 9: Ableitung der strategischen Ziele aus der Gebietsbeurteilung
für das URBAN II Programm in Berlin
Beobachtetes Problem im Gebiet
Strategisches Ziel
Geringe Wirtschaftlichkeit (arbeitsmarktliche und wirtschaftliche Barrieren)
Stärkung des wirtschaftlichen
Wohlstands und der Beschäftigung
Schwierige soziale Lage/defizitäre soziale Infrastruktur (soziale, ethnische
und kulturelle Barrieren)
Förderung von Chancengleichheit, sozialer Eingliederung und Erneuerung,
Stärkung der Identifikation mit dem
Gebiet
Geschädigte Umwelt (ökologische
Barrieren)
Schutz und Verbesserung der Umwelt
hin zur Nachhaltigkeit
Problematische Stadtteilentwicklung
(städtebauliche Barrieren)
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit,
Funktionalität und Attraktivität des
Gebietes
Gefährdung des kulturellen Erbes
Wiederbelebung historisch wertvoller
Funktionen und Infrastruktur, Erhalt
denkmalgeschützter Bausubstanz
(Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2001: 63)
zeitbewertung der Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative URBAN II in
Berlin in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Berlin, Referat IV B „Soziale Stadt“ durchgeführt (vgl. Güntner 2005).
309
SOZIALE STADTPOLITIK
Zur Verfolgung dieser Ziele wurden neben der technischen Hilfe (auf
die 6,9% der Mittel entfallen) drei inhaltliche Schwerpunkte formuliert,
auf die die Fördermittel verteilt wurden:
• arbeitsmarktliche und wirtschaftliche Barrieren überwinden: 4,572
Mio € (23%);
• stadträumliche und ökologische Barrieren überwinden: 4,676 Mio €
(23,6%);
• soziale, ethnische, kulturelle und kommunikative Barrieren überwinden: 9,226 Mio € (46,5%).
Im Operationellen Programm (PGI) und in den Ergänzungen zur Programmplanung wurden diese Schwerpunkte mit Maßnahmen und konkreten Aktionen untersetzt.4 Sie bilden den Rahmen, der in der Folge mit
konkreten Projekten anzufüllen war, und damit für alle Beteiligten eine
unausweichliche Orientierung. Diese inhaltlichen und finanziellen Vorgaben wurden veröffentlicht, sie sind beispielsweise über die Homepage
des Programms (www.urban2-berlin.de) einsehbar, und somit allen
Akteuren grundsätzlich zugänglich. Die „Ergänzung zur Programmplanung“, ein weiteres Planungsdokument, enthält vor allem zur Konkretisierung der strategischen Ziele einige Änderungen, die mit Programmstart von der „Steuerungsrunde“ vorgenommen wurden. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde eine partnerschaftliche Steuerungsstruktur
mit verschiedenen Vorbereitungs-, Prüf-, Entscheidungs- und Kontrollgremien aufgebaut, wie ich sie oben beschrieben habe. Die Entscheidung über die Förderung eines Projekts wird in thematischen Arbeitsteams inhaltlich vorbereitet und schließlich im Lenkungsausschuss getroffen.
Projektbasierte Umsetzung von Urban II
Ein Bestandteil der Programmdokumente ist die Untersetzung der Förderziele mit konkreten Maßnahmen. Die Funktion dieser Konkretisierung zu Beginn der Programmumsetzung lag darin, „am Beispiel einer
repräsentativen Aktion die Inhalte der Maßnahme zu schildern“ (Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2002: 8). In der „Ergänzung zur Programmplanung“ wird hervorgehoben, dass die geschilderten Aktionen eine Platzhalterfunktion haben und im Prozess auf
„Flexibilität für ähnliche oder neue Aktionen“ geachtet werde:
4
PGI ist die verwaltungstechnisch gebräuchliche Abkürzung für „Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative“.
310
PROJEKTE
„[…] das Festhalten an Planungsgrundlagen des Jahres 2000/2001 kann nicht
im Sinne eines auf Lernprozesse angelegten Politikverständnisses und Verwaltungshandeln sein“ (ebd.: 8).
Eine Besonderheit der Berliner Strategie ist die Festlegung auf ein
Flaggschiffprojekt, den Umbau der Aula der Max-Taut-Schule, „um einen wahrnehmbaren und wichtigen Impuls für die Entwicklung vielfältiger endogener Potentiale zu setzen“ (Senatsverwaltung für Wirtschaft
und Technologie Berlin 2001: 70). Diese Entscheidung schlägt sich
deutlich in der indikativen Mittelaufteilung nieder, der Umbau der Aula
bindet etwa ein Viertel des gesamten Fördervolumens. Als sich in der
Programmierungsphase der Startschuss immer weiter verzögerte und
damit auch die zugesicherten Ko-Finanzierungen fraglich wurden (drohende Haushaltssperren im Landeshaushalt), beschlossen die beteiligten
Akteure zudem, schon vor dem offiziellen Beginn der Förderung verschiedene Projekte festzulegen (siehe Kap. 6). Auf seiner ersten Sitzung
am 30.5.2001 genehmigte der Lenkungsausschuss vier sogenannte
„Starterprojekte“: den Umbau der Aula der Max-Taut-Schule, das Stadthaus Türrschmidtstraße, den Umbau der Laskersportanlage und den Bau
des Fahrradwegs Corinthstraße als Teil der Gesamtmaßnahme „Grünes
Band“. Ebenfalls vorgezogen wurde die Entscheidung über das Kunstprojekt „1/4 auf 5 Wegen“.
Nach diesen „Starterprojekten“ wurden elf Projekte im Jahr 2002
und zehn in 2003 bewilligt (vgl. PLS Ramboll 2004: 33).5 In der Halbzeitevaluation zur Durchführung der Gemeinschaftsinitiative wird angemerkt, dass zum Zeitpunkt Oktober 2003 mit diesen Bewilligungen
die Mittelausgabe deutlich hinter den Planzahlen zurückblieb (ebd.: 33).
Zurückgeführt wird der zu diesem Zeitpunkt „unzureichende Mittelabfluss […] v.a. auf die späte Genehmigung des Programms sowie die mit
seinem bottom-up-Ansatz verbundene relativ lange ‚Anlaufphase‘“
(ebd.: 34). Unterteilt nach den Förderschwerpunkten zeigt die Halbzeitevaluation, dass vor allem im Schwerpunkt 1 („arbeitsmarktliche und
wirtschaftliche Barrieren überwinden“) die Bewilligungen erst sehr spät,
nämlich erst im Jahr 2003, erfolgten. Als Ursache für diese Verzögerung
werden Probleme in der Ko-Finanzierung und die Reorganisation der
5
In den Ergänzungen zur Programmplanung wird verfahrenstechnisch zwischen drei Projekttypen unterschieden: 1) „Zuwendungen durch die kofinanzierenden Stellen an private Fördernehmer, 2) „Verwaltungsvereinbarungen und Auftragsvergaben für Infrastrukturmaßnahmen und sonstige
vorwiegend bauliche Projekte bei öffentlichen Fördernehmern (z.B. bezirkliche Fachämter)“, sowie 3) „Zuwendungen für arbeitsmarktliche Projekte
(in Verbindung mit Maßnahmen der Arbeitsämter und Sozialbehörden)“
(vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2002: 34).
311
SOZIALE STADTPOLITIK
Bundesanstalt für Arbeit genannt, die es schwer gemacht habe, „‚Nischen‘ für innovative Ansätze im Rahmen von URBAN II zu identifizieren‘“ (ebd.: 39). Im Schwerpunkt 2 („stadträumliche und ökologische
Barrieren überwinden“) überwiegen Baumaßnahmen. Bei diesen Maßnahmen können lange Vorbereitungsphasen (Planungsleistungen, Gutachterverfahren etc.), verkehrliche und rechtliche Probleme und Verhandlungen mit Eigentümern zu Verzögerungen führen, wie es bei dem
Projekt „Grünverbindung Hauffstraße“ der Fall war. Im Schwerpunkt 3
(„soziale, ethnische, kulturelle und kommunikative Barrieren überwinden“) waren zum Zeitpunkt der Halbzeitevaluation die meisten Mittel
bewilligt.
Diese Verzögerungen der Projektbewilligungen und -durchführungen in einigen Maßnahmebereichen führen in der Halbzeitevaluation zu
einem gemischten Bild: Die Ist-Werte, so die Einschätzung der Gutachter, ließen nach knapp zweijähriger Programmlaufzeit noch keine Aussage zur Zielerreichung zu, aber die Soll-Werte für die bis dahin bewilligten Projekte übertrafen teilweise deutlich die Zielzahlen. Das Verfahren der Projektauswahl wurde als „offen und zielgerichtet“ bewertet:
„Im Ergebnis ist aber davon auszugehen, dass das Auswahlverfahren offen
und zielgerichtet verläuft. Durch die umfassende Besetzung der Arbeitsteams
ist dabei auch eine gegenseitige Kontrolle der verschiedenen Akteure und eine
ausgewogene Gesamteinschätzung gewährleistet. Insgesamt überwiegt bei den
Beteiligten die Orientierung an den Programmzielen. Mit dem Bewertungsraster steht zudem ein sinnvolles Instrument der Projektauswahl zur Verfügung,
das hilft, den Entscheidungsfindungsprozess zu strukturieren, und eine entscheidungsorientierte Diskussion befördert“ (ebd.: 70).
Das hier angesprochene Verfahren der Projektvorbereitung und -auswahl in den Arbeitsteams ist der entscheidende Filter zwischen Projektformulierung und -durchführung. Deshalb stelle ich diesen Prozess im
folgenden Abschnitt vor, bevor ich mich der Genese der Projektidee
widme.
P r o j e k t v o r b e r e i t u n g i n Ar b e i t s t e a m s
Projektanträge können prinzipiell von allen Akteuren im URBAN IIGebiet gestellt werden. Dazu zählen entsprechend der Selbstdarstellung
des Programms Bewohner, Anwohner- und Stadtteilinitiativen, sportliche, kulturelle oder gesellschaftliche Gruppen, Hauseigentümer und
Hausverwaltungen, Gewerbetreibende und kommunale Stellen (vgl. Se312
PROJEKTE
natsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2002: 34). Formal gilt dann für das Projektbewertungsverfahren ein dreistufiges Vorgehen: Vorprüfung – Präzisierung und Qualifizierung – Entscheidung
(vgl. ebd.: 16f). Anträge sind beim Projektträger zu stellen, der gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Ideen prüft und
den Handlungsschwerpunkten zuordnet sowie die Antragsteller auch berät. In den Arbeitsteams werden dann auf der Basis der vorhandenen
Mittelkontingente die eingegangen Anträge gesichtet und mit einem eigens erstellten Kriterienkatalog bewertet, der in den Ergänzungen zur
Programmplanung beschrieben ist und vom Lenkungsausschuss im Januar 2002 beschlossen wurde. Dieser beinhaltet neben einer Prüfung der
Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie einer abschließenden Gesamteinschätzung folgende Aspekte (siehe Abbildung 14):
Abbildung 14: Kriterienkatalog zur Bewertung von Projektanträgen im
Rahmen von URBAN II (Stand: 2003)
Abbau struktureller Defizite (Barrieren) im Gebiet
Partizipation
(Während der Konzeptentwicklung, Realisierung und Nutzung)
Lokale Beschäftigungsimpulse
(Erhöhung Wettbewerbsfähigkeit KMU, Ausrichtung auf ersten
Arbeitsmarkt, Förderung von Qualifikation)
Ökologischer Nutzen
Bestandsorientierung Ressourcenschonung / Aufwertung Freiraumentwicklung
Verbesserung Wohnumfeld
Stadtbild / Denkmalschutz
Chancengleichheit
Beitrag zur Gleichstellung; bei Verkehrsprojekten: Förderung
Umweltverbund
Innovationsfaktor
Mehrwert zu Regelförderung, Vernetzung (strukturell, UrbanProjekte), Anstoßwirkung
Tragfähigkeit
Nachhaltiger Nutzen, Weiterbestand nach Förderungsende,
Stärkung der Eigeninitiative im Gebiet
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Referat IV B 2003, vgl.
auch Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin 2002: 19)
Dieses Raster gilt für alle Förderschwerpunkte. Nach Angaben der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird auf eine Differenzierung
für einzelne Schwerpunkte einerseits aus inhaltlichen Gründen verzichtet, um dem Querschnittsansatz des Programms Rechnung zu tragen;
zum anderen, weil ein zu stark ausgefeiltes Raster methodische Proble313
SOZIALE STADTPOLITIK
me aufwerfen und die Transparenz der Entscheidung insgesamt verringern würde.6
In den Arbeitsteams sollte die eigentliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den Projekten stattfinden. Dies gelang allerdings oft nicht:
Bei vielen Projekten stellten sich nach der Zustimmung durch den Lenkungsausschuss Probleme heraus, die eigentlich bereits im Vorfeld hätten geklärt werden können:7
• Bei manchen Beteiligten bestand Sorge, dass kritische Aussagen
nicht mit der nötigen Vertraulichkeit behandelt werden. Durch den
großen Kreis der Beteiligten (je Arbeitsteam zwischen zehn und 15
Personen) und die persönlichen Kontakte einzelner Teilnehmer mit
Antragstellern gerieten Inhalte der Arbeitsteam-Diskussionen unabgesprochen an die Öffentlichkeit. In Reaktion auf solche Vorfälle
wurde von einigen Teilnehmern der Sitzungen Kritik an Anträgen
nicht mehr innerhalb der Arbeitsteamsitzungen, sondern in informellen Gesprächen im Nachgang oder erst nach Bewilligung von Projekten geäußert. Dies führte insbesondere in den Fällen zu Beeinträchtigungen, in denen die Fördermittel im Wettbewerbsverfahren
vergeben wurden.
• Die bei den Treffen der Arbeitsteams anwesenden Mitarbeiter waren
oft nicht entscheidungsbefugt. Sie verstanden sich als Mittler zwischen Organisation und Arbeitsteam und agierten im „Schatten der
Hierarchie“ (Scharpf 2000: 323). Daher hatten im Arbeitsteam gemachte Zusagen kaum Verbindlichkeit.
• Durch die inhaltliche Breite der Projekte waren die Arbeitsteams
selten fachlich optimal zusammengesetzt, zugleich war eine hohe
Fluktuation der Teilnehmer zu verzeichnen.
• Die Bereitschaft, sich mit Projekten intensiv auseinanderzusetzen,
sank nach Abschluss der Bewilligungen in den meisten Fällen, wenn
es um die Begleitung der Umsetzung ging.
Nach den Beratungen in den Arbeitsteams wurde im Lenkungsausschuss
abschließend über die Projektförderung entschieden. Aufgrund der Vielzahl von Beteiligten und Entscheidungen fand hier allerdings kaum eine
intensive Auseinandersetzung mit Einzelprojekten statt. Durch die Ein6
7
Die Angaben zur Projektvorbereitung stützen sich auf Angaben von dem
zuständigen Sachbearbeiter in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Referat IV B. An den Sitzungen zur Formulierung und zum Test des Rasters habe ich beobachtend teilgenommen.
Die folgenden Einschätzungen basieren auf den Ergebnissen der Berliner
Fallstudie zum EU-geförderten Forschungsprojekt ENTRUST, vgl. www.
ensure.org/entrust.
314
PROJEKTE
bindung vieler Akteure und den Versuch, Entscheidungen möglichst
einvernehmlich zu fällen, wurde erreicht, dass die Projekte grundsätzlich
unterstützt wurden. Durch die über den Lenkungsausschuss bestehenden
Kontakte hatte sich auch zwischen den teilnehmenden Akteuren ein
„kurzer Draht“ entwickelt, der beim Auftauchen von Problemen pragmatische Lösungen erleichterte.8 Allerdings, darauf weist die Halbzeitevaluation hin, wurden die schlussendlichen Genehmigungsverfahren in
den Verwaltungen – die Bewilligung der EFRE-Mittel erfolgt durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Baugenehmigungen erteilen die
Bezirke – durch den Lenkungsausschuss nicht ersetzt, sondern wiederum nur vorbereitet (PLS Ramboll 2004: 79). Aus diesem Grund ist es in
einigen Fällen zu Verzögerungen gekommen. Auf den notwendigen Koordinationsbedarf reagierten die involvierten Bezirksverwaltungen mit
unterschiedlichen organisatorischen Lösungen wie z.B. ressortübergreifenden Arbeitsgruppen und projektbezogenen Steuerungsgruppen, so
kommt die Halbzeitevaluation zu folgendem Befund: „Insofern hat die
Umsetzung von URBAN II tendenziell zur Entwicklung flexiblerer
Strukturen beigetragen“ (ebd.: 79).
Projektgeschichten: Von Ideen zu Projekten
Nach diesem Überblick über die Ziele und das Antragsverfahren im Berliner URBAN II-Programm geht es nun darum, wie sich das Bekenntnis
zu einem „auf Lernprozesse angelegten Politikverständnis und Verwaltungshandeln“ (Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie Berlin
2002: 8) in der Praxis auf der Ebene einzelner Projekte niederschlägt:
Wenn die Konkretisierung der strategischen Ziele in den Programmdokumenten zunächst nur „indikativ“ war, wie sind dann die tatsächlich
realisierten Projekte zustande gekommen? Sind sie Ergebnisse einer aktiven Suche der Programmverantwortlichen nach Trägern für ihre Ideen?
Oder sind die Projektideen außerhalb des Programm-Managements und
unabhängig von dessen Zielen entstanden und einfach zufällig passfähig? Wie sah die Vermittlung von Programmzielen einerseits und Interessen und Motivationen von späteren Projektträgern andererseits aus?
Wer sind die Projektträger?
Angesichts des Selbstverständnisses der Politik – „bottom-up-Ansatz“ und „Hilfe zur Selbsthilfe“ (vgl. ebd.: 9f) muss eine Analyse der
8
Diese Einschätzung basiert auf einem Fokusgruppengespräch, das ich im
Rahmen der Aktualisierung der Halbzeitbewertung der GI URBAN II mit
Mitarbeitern der Bezirks- und Senatsverwaltung, Verfahrens- und Projektträgern am 7.12.2004 durchgeführt habe.
315
SOZIALE STADTPOLITIK
Politikgestaltung diese Aspekte in ihre Betrachtungen einbeziehen, um
die Bestimmungsfaktoren für die Gestaltung der sozialen Stadtpolitik
wirklich umfassend zu berücksichtigen. Es ist selbstverständlich und es
ergibt sich aus den Politikzielen (Unterstützung lokaler Sonderwege),
dass diese Ausgestaltung in jedem Quartier neben programmspezifischen Aspekten abhängig ist von den sozialräumlichen und baulichen
Strukturen, den lokal engagierten Organisationen und sozialen Gruppen,
der Geschichte des Quartiers und seiner Einbettung in den gesamtstädtischen Zusammenhang. Insofern kann die folgende Betrachtung der
„Entstehungsgeschichten“ der URBAN II-Projekte nur illustrierenden
Charakter für solche Sonderwege haben. Allerdings erscheint die aus
den individuellen Fällen induktiv gewonnene Systematik gleichsam typisch für den Politikansatz.
In der Halbzeitbewertung wird darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Projekte einige Probleme barg. Genannt werden „Egoismen auf
Bezirksebene“ und „Weichenstellungen, die schon vor Beginn des Auswahlverfahrens vorgenommen wurden“:
„So mussten bereits bei der Bewerbung Berlins um URBAN II erste Projektansätze formuliert werden, mit denen neue Projektideen bei der konkreten
Umsetzung dann zu konkurrieren hatten. Dabei bestanden in den verschiedenen Schwerpunkten deutlich variierende Voraussetzungen. So existierten
insbesondere im kulturellen Bereich schon vor Programmbeginn Kontakte
zwischen Kulturschaffenden und der öffentlichen Hand, was die Projektgenerierung erleichterte. Hingegen gab es insbesondere in Schwerpunkt 1 zunächst
nur vergleichsweise wenig Berührungspunkte zwischen den Behörden und
Unternehmern aus dem Quartier“ (PLS Ramboll 2004: 65).
Zugleich kommentieren die Evaluatoren allerdings, dass mit dem „engen
Rahmen“ der Vorgaben der Europäischen Kommission und des Landes
Berlin „pragmatisch verfahren“ wurde, „so dass es in der Praxis zu einer
wechselseitigen Annäherung von inhaltlichen Vorgaben und bewilligten
Projekten kam“ (ebd.: 65). Diese „wechselseitige Anpassung“ wurde in
der Aktualisierung der Halbzeitbewertung näher beleuchtet.9
9
Die folgenden Angaben stützen sich auf eine im November 2004 im Rahmen der Aktualisierung der Halbzeitbewertung durchgeführte Analyse aller bis zu diesem Zeitpunkt geförderten Projekte. Grundlage für diese Untersuchung war eine Durchsicht der Projektanträge sowie eine schriftliche
Befragung. Auf Basis der so erhobenen Daten wurde eine Klassifizierung
der „Projektgeschichten“ vorgenommen. Diese wurde im Dezember 2004
in einem Fokusgruppengespräch mit elf Vertretern der Programmsteuerung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnstatt & Machleidt,
Bezirksamt Lichtenberg, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg), ausgewählten Projektträgern (Sozialdiakonische Jugendarbeit Lichtenberg e.V.,
316
PROJEKTE
Keines der Projekte wäre nach den Angaben der Träger ohne die
Förderung durch URBAN II in der Form oder in dem Umfang realisiert
worden, wie sie schließlich umgesetzt wurden. Die geförderten Projekte
haben aber sehr unterschiedliche „Ideengeschichten“. In Bezug auf die
Ideenfindung lassen sich drei Typen unterscheiden: In einigen Fällen
diente das Förderprogramm den Trägern als willkommene Gelegenheit,
um eine Idee, die schon länger existierte, aber bislang noch nicht umgesetzt werden konnte, voranzubringen. Bei anderen Projekten kam der
wesentliche Antrieb aus den Reihen der Programmsteuerung und nicht
unmittelbar von den späteren Projektträgern selbst: Akteure aus der Senatsverwaltung, dem Vor-Ort-Büro oder zuständige Mitarbeiter in den
Bezirksämter entwickelten, beispielsweise im Rahmen der Arbeitsteams,
eine Idee speziell zur Umsetzung der Programmziele und suchten dann
per Ausschreibung oder Wettbewerbsverfahren nach möglichen Trägern.
Ein dritter Typus liegt gewissermaßen zwischen diesen beiden Modellen. Hier war den Projektträgern URBAN II als „anzapfbares“ Förderprogramm bekannt und man entwickelte ein Projekt, das speziell zu den
Fördervorgaben passte. Setzt man diese unterschiedlichen „Projektbiographien“ in Beziehung zu dem jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkt,
zeigt sich ein Muster, das einen gewissen Zusammenhang nahelegt, wie
folgende Übersicht illustriert (siehe Tabelle 14):
Berliner Sportjugend e.V., Kiezspinne e.V.) und mit für einzelne Projekte
beauftragten Dienstleistern (BIS Stadtteilmanagement GmbH, Stadtbildagentur Lichtenberg) vorgestellt, kommentiert und berichtigt.
317
SOZIALE STADTPOLITIK
Tabelle 14: Zusammenhang zwischen Förderprogramm
und Projektentstehung
Schwerpunkt
Projekt
Projektträger
WirtRAW
schaft
und Be- Arbeitsplätze in
schäfKMU
tigung
Stadtraum
und
Umwelt
318
RAW Tempel
e.V.
FHTW Fachhochschule für
Technik und
Wirtschaft
Ladenleben
Bezirksamt
Lichtenberg
(BA) Lichtenberg
Stralauer Stadt- BA Friedrichsteilmarketing
hain-Kreuzberg
Blo Ateliers
Lockkunst e.V.
Lasker Höfe
Stattbauhof
GmbH
Stadtbildpflege SenStadt
SBE: Koopera- Max-Tauttionsverbund
Schule OSZ
schulbegleitender Berufseinstieg
Schulradio
MildredHarnackOberschule
Architektur und Bau-Kultur und
Schule
Schule e.V.
Rudolfplatz
Bürgerverein
Obelisk e.V.
Lasker Sportan- BA Friedrichslage
hain-Kreuzberg
Persiusplatz
BA Friedrichshain-Kreuzberg
Grünzug FAS Baufachfrau
Berlin e.V.
Spielplatz
BA Lichtenberg
Hauffstraße
BA Lichtenberg
Grünverbindung Hauffstraße
Radweg CoBA Friedrichsrinthstraße
hain-Kreuzberg
Projektentstehung:
Programm als …
GeleInspiMotor
genheit ration
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
PROJEKTE
Kultur
und Soziales
Max-Taut-Aula Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport
¼ auf 5 Wegen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und
Kultur
RuDi – Stadt- Berlinteilzentrum
Brandenburger
Bildungsverein
e.V.
Kiezspinne
Kiezspinne e.V.
Kultur im
BA Lichtenberg
Stadthaus
"Alte Schmie- Sozialdiakonide"
sche Jugendarbeit Lichtenberg
e.V.
Berliner SportL.E.h.G.O.:
Lebensführung jugend e.V.
lernen, handlungs- und geschäftsfähig
werden, Optionen entwickeln
Je nach Projekt
Der „kleine
Urbanfonds“
KUF
Sozialmedizini- Gemeinnützige
sches Krisenin- Gesellschaft für
terventionsGesundheit
Zentrum MUT mbH MUT
X
X
X
X
X
X
X
X
X
(Quelle: Güntner 2005: 20)
URBAN II als Gelegenheit
Einige Projektideen existierten schon seit längerer Zeit in den Köpfen
der Träger oder auch der Bewohner, waren aber mangels Ressourcen
bislang noch nicht umgesetzt worden. Das Programm URBAN II diente
hier als eine Ermöglichungsstruktur für Vorhaben, die im Regelhaushalt
nicht finanzierbar waren.
Das prominenteste Beispiel für diesen Typ ist die Aula der MaxTaut-Schule, ein im Zweiten Weltkrieg zerstörtes kulturhistorisch wertvolles Gebäude der 1920er Reformbewegung, deren denkmalgerechte
Wiederherstellung schon in den 1970er Jahren und verstärkt dann in der
319
SOZIALE STADTPOLITIK
Nachwendezeit mit Einzug der Oberstufenzentren (OSZ) Versorgungstechnik und Bürowirtschaft diskutiert wurde. Die Restauration der Aula
war dem Bezirksbürgermeister Friedersdorf (PDS) ein wichtiges Anliegen, für das er bald auch Vertreter der Schulverwaltung – als Eigentümerin des Gebäudes – gewinnen konnte. Dabei ging es in erster Linie
um die bauliche Sanierung, inhaltliche Konzepte waren nur vage. Insbesondere die Finanzierung wurde zu einem hartnäckigen Problem, das die
Umsetzung des Projekts einige Jahre blockieren sollte. Schließlich wurde die Erstellung eines Nutzungskonzepts von dem URBAN II-Koordinationsteam übernommen, das über ein Dutzend verschiedener Verwaltungseinheiten in die Suche nach einem tragfähigen Konzept einbezog.
Ein anderes Projekt, dessen Geschichte schon einige Jahre zurückreicht, ist die Jugend- und Begegnungsstätte „Alte Schmiede“ im
Kaskelkiez. Schon bald nach Öffnung des Jugendtreffs „Zwergenhöhle“
1997 erschien dem Träger, dem Verein Sozialdiakonische Jugendarbeit
Lichtenberg e.V., eine Öffnung und Ausweitung des Angebots für Familien im Sinne einer Sozialraumorientierung als sinnvoll. Ausgehend von
der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen „wurde es selbstverständlich, dass zum Beispiel die Eltern der Jugendlichen an den kommunikativen Prozessen der Arbeit unseres Vereins beteiligt sind“, wie die zuständige Sozialarbeiterin berichtet.10 Dieser „enge, fast dörfliche Kiezbezug“ äußerte sich dann in einem – inzwischen jährlich organisierten –
Straßenfest „Viva Victoria“ und veranlasste den Verein, „die Jugendarbeit zunehmend im Kontext der Familien und des Sozialraums mit seinen Bewohnern verschiedener Generationen und Zugehörigkeiten zu begreifen“. Über Jahre hinweg wurde das Konzept für die „Alte Schmiede“ entworfen, und im Zuge einer Bürgerbefragung 2001 fanden die Sozialarbeiter ihre Überlegungen bestätigt. Schließlich wurde nach einer
Finanzierung gesucht.11 Zunächst wurde allerdings im Sommer 2000 der
10 Die Zitate beziehen sich auf ihre schriftliche Antwort im Rahmen der Projektträgerbefragung im Herbst 2004.
11 Die zuständige Sozialarbeiterin sieht diesen Prozess als typisch für die Arbeitsweise des Vereins, die sie wie folgt zusammenfassend: „1) Eine problematische Situation/Lebenslage etc. wird artikuliert (Auffälligkeit oder
Hilfebedarf oder Symptomatik oder ähnlich), 2) Interpretation der Lebenssituation der Betroffenen unter besonderer Berücksichtigung des konstruktiven und erschließbaren Aktivitätspotentials, 3) Ideenfindung für geeignete Hilfen/Projekte, 4) Aushandlung mit den Betroffenen, Vereinbarung
gemeinsamer Ziele/Projekte, 5) Akquise der notwendigen Ressourcen (unter anderem Finanzierung), 6) Umsetzung in konkreten Handlungsschritten – hierbei: Anpassung der Ziele an sich verändernde Situationen, 7) Beendigung der gemeinsamen Phase – Entlassung“ (schriftliche Antwort im
Rahmen der Projektträger-Befragung für die Aktualisierung der URBAN
II-Halbzeitbewertung, 25.10. 2004).
320
PROJEKTE
Vorschlag, den Aufbau eines Nachbarschaftsheimes in der Victoriastadt
in die URBAN II Förderung aufzunehmen, von Bezirkspolitikern abgelehnt. In der Folge überarbeitete der Verein seinen Antrag, diskutierte
das Vorhaben mit verschiedenen Akteuren wie beispielsweise der Betroffenenvertretung der Victoriastadt, und präsentierte die Idee bei mehreren Gelegenheiten in der Öffentlichkeit.12 Nachdem die Gebäuderuine
für den zukünftigen Treff dem Verein vom Eigentümer geschenkt worden war und die Projektskizze mit den relevanten Organisationen und
Gremien abgestimmt wurde – Betroffenenvertretung, regionale Arbeitsgruppen der Jugendprojekte nach § 78 SGB VIII, weitere Träger, Fachleute, Vertreter von Bezirksämtern und Senatsverwaltung, Nachbarschaftstreff im angrenzenden Wohngebiet Frankfurter Allee Süd („Kiezspinne“) – wurde die Konzeption für eine „Sozialräumliche Jugend- und
Begegnungsstätte“ im Herbst 2001 fertiggestellt. Auf dieser Basis wurde
ein Förderantrag für die Finanzierung eines Teils des Umbaus formuliert
und schließlich im Mai 2002 vom Lenkungsausschuss des URBAN IIProgramms positiv beschieden.
Zu den Projekten, in denen die Förderung durch URBAN II eine
willkommene Gelegenheit, nicht aber den ersten wesentlichen Impuls
für die Formulierung darstellte, zählen auch verschiedene Maßnahmen
zur Aufwertung des öffentlichen Raums, die bislang nicht hatten realisiert werden können, weil sie über die Regelaufgaben der zuständigen
Ämter hinausgingen. Die Idee zum Grünzug Hauffstraße beispielsweise
war schon im Rahmenplan für die Sanierung der Kaskelstraße festgehalten und im Kontext regelmäßiger „Infrastrukturrunden“ in den 1990er
Jahren, in denen auf Einladung des Sanierungsbeauftragen verschiedene
Sanierungsprojekte von betroffenen Trägern diskutiert wurden, erörtert
worden. Die Idee eines Grünzugs für die Wohnsiedlung Frankfurter Allee Süd war ebenfalls schon seit einigen Jahren immer wieder diskutiert
worden. Der räumliche Zuschnitt des URBAN II-Gebiets und das Konzept „Barrieren überwinden“ führten dann zu der – schließlich realisierten – Überlegung, den Grünzug in ein umfassenderes „Grünes Band“ zu
integrieren, das die Siedlung mit den umliegenden Quartieren verbindet.
Das Kunstprojekt „¼ auf 5 Wegen“ entstammt einer Idee, die ein
Bewohner der Victoriastadt schon im Frühjahr 1997, zunächst unter dem
Titel „Quartierstücke“, entwickelte und dafür auch bei weiteren Anwohnern wie auch beim Bezirk Zuspruch, aber keine finanziellen Mittel für
die Realisierung fand. Seine Idee war, mit Kunstinstallationen an den
12 Betroffenenvertretungen sind Verfahren nach § 137 BauGB zur Mitwirkung der Betroffenen in städtebaulichen Sanierungsverfahren (§§ 136-171
BauGB).
321
SOZIALE STADTPOLITIK
fünf „Eingängen“ zur Victoriastadt, vor allem sind dies Brücken, auf das
Quartier aufmerksam zu machen und diese „Barrieren“ zu thematisieren:
„Ortsbezogen sensualisiert zum Einen, einem international modernen Kunstanspruch angeschlossen zum Anderen, reifte das Konzept, die allgegenwärtig
absonderlichen Übergänge von ‚Draußen nach Drinnen‘ zum Thema zu
machen“.13
URBAN II stellte mit seinem Leitbild „Barrieren überwinden“ eine Fördermöglichkeit dar, und der „symbolische Gehalt“ der Projektidee sowie
die Tatsache, dass sie „von unten“, von Bewohnern entwickelt wurde,
veranlasste die Senats- und Bezirksverwaltungen und schließlich den
Lenkungsausschuss, das Projekt schon vor Programmstart zu „setzen“
(vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2002: 13).
URBAN II als Inspiration
Ein zweiter Projekt-Typus bezieht sich auf Maßnahmen, die von Trägern
entwickelt wurden, nachdem URBAN II als Förderoption schon bekannt
war. Diese Ideen sind im Unterschied zum Typ „Gelegenheit“ erst durch
die Aufmerksamkeit für das Programm entstanden und durch dieses inspiriert, im Unterschied zum Typ „Motor“ (s.u.) dienen sie aber nicht in
erster Linie zur Operationalisierung der Programmphilosophie.
Ein Beispiel ist das Projekt „Kulturgewerbliches Gründer- und Projektzentrum“ des Vereins RAW Tempel e.V. Die Möglichkeit, EUFördermittel zu erhalten, war für den Verein als Zwischennutzer auf
dem Gelände und für die Eigentümerin (Vivico Real Estate GmbH)
gleichermaßen interessant. Über die Förderzusage konnte auch der
Verbleib der Zwischennutzer, der immer wieder bedroht war, mittelfristig sichergestellt werden. Die Vivico beauftragte einen Architekten mit
der Fördermittelrecherche und Konzeptentwicklung. Er fand mit einer
zu diesem Zeitpunkt von RAW Tempel e.V. durchgeführten Ideenwerkstatt („Ideenaufruf“) für die Nutzung des Geländes eine Plattform, von
der ausgehend gemeinsam ein Antrag ausgearbeitet wurde. Bei dessen
Formulierung stand die Förderfähigkeit im Vordergrund – es wurde gemeinsam nach einem Projekt gesucht, das sowohl für den Verein sinnvoll war, das aber auch dem Kriterienkatalog für die Projektbewertung
entsprach (s.o.). Beantragt wurde schließlich die infrastrukturelle Sicherung eines Gebäudes, mit der der Verein ein kulturgewerbliches Gründerzentrum aufbauen kann.
13 Das Zitat bezieht sich auf die mit der Antragstellung eingereichte Projektbeschreibung.
322
PROJEKTE
Ein zweites Beispiel ist die Einrichtung eines deutsch-russischen
Schülerradios an der Mildred-Harnack-Oberschule, einer Europaschule
mit deutsch-russischsprachigem Unterricht. Eine Arbeitsgruppe aus Lehrern, Eltern und Schülern suchte nach finanzieller Unterstützung für ein
Projekt zur Förderung der Kommunikation zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen und wurde bei der Recherche auf URBAN II aufmerksam – unter anderem, weil das Vor-Ort-Büro anfangs in leerstehenden
Räumen im Schulgebäude untergebracht war. Die Idee, ein Radioprojekt
zu initiieren, kam von der Mutter eines Schülers, die mit einem ähnlichen Projekt an einer Schule in Kasachstan gute Erfahrungen gemacht
hatte (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2003: 15). Als
„Coaching-Partner“ wurde ein Berliner Lokalradiosender (Radio Fritz)
gefunden. Mit Unterstützung der Mitarbeiter im Vor-Ort-Büro wurde
dann ein Förderantrag für das Schulradio formuliert.
Das Projekt L.e.h.g.o. („Lebensführung lernen, handlungs- und geschäftsfähig werden, Optionen entwickeln“) wurde im Dialog zwischen
Vertretern des Projekts „Kick“ der Deutschen Sportjugend und dem Arbeitsteam für den Schwerpunkt 3 formuliert. Gemeinsam wurde die Idee
für ein schulbezogenes Projekt entwickelt, bei dem bewusst die Grenzen
zwischen Jugendarbeit und Schule überschritten werden („Barrieren
überwinden“).
Die Projektidee für das „wirtschaftsorientierte Stadtteilmarketing
Stralauer Kiez“ geht auf Wünsche lokaler Wirtschaftsbetriebe zurück.
Der Friedrichshain-Kreuzberger Wirtschaftsstadtrat Lorenz Postler hatte
im Jahr 2002 die ansässigen Gewerbetreibenden zu einer Gesprächsrunde („Stralauer Wirtschaftsgespräch“) eingeladen, in der Möglichkeiten
des Einsatzes der Fördermittel gemeinsam erörtert wurden. Zur selben
Zeit wurde von Schülern der Emmanuel Lasker Oberschule eine Befragung der im Gebiet ansässigen KMU zu Problemen und Perspektiven
des Wirtschaftsstandortes durchgeführt, die ähnliche Vorschläge hervorbrachte. Das Projekt wurde dann vom Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg, Abteilung Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste, formuliert und ausgeschrieben. Das mit der Durchführung beauftragte Unternehmen BIS Stadtteilmanagement GmbH, war im benachbarten Gebiet
„Boxhagener Platz“ für das Quartiersmanagement zuständig und hatte
über diese Arbeit, und hier insbesondere über Maßnahmen im Bereich
der Förderung der lokalen Ökonomie (wie die Einrichtung einer Gewerberaumbörse, den Aufbau eines Gründerzentrums etc.), inhaltliche Kompetenz und Ortskenntnis entwickelt.
323
SOZIALE STADTPOLITIK
URBAN II als Motor
Eine ganze Reihe von Projektideen wurde nicht von den späteren Trägern entwickelt, um ihren Aktivitätsradius zu erweitern oder eine Angebotslücke zu schließen, sondern wurde von Akteuren aus dem Kreis der
Programmsteuerung zur Umsetzung der Programmziele („Barrieren
überwinden“) „angedacht“. Bei diesen Maßnahmen war im Unterschied
zum Typ „Gelegenheit“ nicht URBAN II der notwendige Katalysator
einer schon bestehenden Idee, sondern umgekehrt, die „Idee URBAN II“
wurde dort in Projekte übersetzt und mit diesen operationalisiert.
Ein Maßnahmenbereich, in dem nur wenige Projektideen „von außen“ an das Programm-Management herangetragen wurden, ist der Bereich „Entwicklung von Humanressourcen und Förderung der Chancengleichheit durch Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung“. Im zuständigen Arbeitsteam 1 wurde darüber nachgedacht, wie dieser Bereich
gefüllt werden könnte. Das Projekt „Stadtbildpflege – Stadtteilarbeit mit
lokalen Beschäftigungsimpulsen“ beispielsweise geht auf das für
URBAN II zuständige Referat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zurück. In der Formulierung wurde auf Beispiele aus verschiedenen
Quartiersmanagement-Gebieten zurückgegriffen. Auch das Projekt
„BLO Ateliers“ ist ein Beispiel für diesen Typus. Der Anstoß zur Belebung einer Brachfläche durch eine kunstgewerbliche Zwischennutzung
kam von Mitarbeitern des Vor-Ort-Büros. Im Rahmen der Verhandlungen mit RAW Tempel e.V. wurde dieser Verein um Unterstützung
bei der Suche nach Partnern und bei der Entwicklung eines Konzept gebeten. Das Projekt „Ladenleben“ geht ebenfalls auf die Initiative des
Programm-Managements zurück. Inspiriert einerseits durch die Erfahrungen mit dem „Victoriasommer“, bei dem im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Kaskelstraße leerstehende Gewerbeeinheiten temporär
geöffnet worden waren, sowie durch gute Beispiele aus verschiedenen
Quartiersmanagement-Gebieten (u.a. Kolonie Wedding im Gebiet
Soldiner Straße, BoxIon am Boxhagener Platz) wurde vom Verfahrensträger vorgeschlagen und vom Arbeitsteam beschlossen, „durch die Entwicklung quartiersspezifischer Leitbilder und entsprechender Vermarktungskonzepte zur Akquisition von Gewerbetreibenden, Existenzgründern und Zwischennutzern für leer stehende Ladeneinheiten beizutragen
und dem Imageverlusts des Gebiets entgegenzuwirken“ (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2003: 10). Das im Arbeitsteam
vorbereitete Projekt wurde nach der Genehmigung durch den Lenkungsausschuss öffentlich ausgeschrieben.
324
PROJEKTE
Politikgestaltung und Projektentwicklung:
Ermöglichung und Beschränkung
Ermöglichende Aspekte14
Die Entstehungsgeschichten der im Rahmen von URBAN II in Berlin
geförderten Projekte sind sehr verschieden – jedes einzelne Projekt hat
seine individuelle „Biographie“, in der Zufälle und Einzelpersonen
ebenso bedeutend sein können wie institutionelle und strukturelle Zusammenhänge der jeweiligen Handlungsfelder. Bei all ihrer Unterschiedlichkeit zeigen die einzelnen Projektgeschichten allerdings eine
Überschneidung darin, dass das Förderprogramm einen wesentlichen
Katalysator für ihre Entstehung darstellt.
Zunächst mag diese Beobachtung tautologisch erscheinen, wurden ja
ausschließlich „URBAN II-Projekte“ in die Betrachtung einbezogen.
Das Förderprogramm bewirkte jedoch nicht nur die Entstehung neuer
Projekte oder Projektteile, sondern mit seinen Fördervorgaben einen bestimmten Projekt-Typus, der nicht nur einen eindeutigen Bezug zu den
Förderzielen sondern ebenso zu den Querschnittszielen der EFREFörderung aufweisen muss, was über die Projektauswahlverfahren gewährleistet wurde. Das heißt, auch Projektideen, die schon länger „in der
Schublade“ lagen, wurden in der Konkretisierung an die Leitlinien des
Förderprogramms angepasst. Das konnte sich auf Verfahren der Umsetzung beziehen, auf die Zielgruppe des Projekts oder auch auf zu beteiligende Partner.
Im Fall von URBAN II gingen die Projektträger somit eine Verpflichtung ein, die über Programmvorgaben gewöhnlicher sektoraler
Programme hinausgeht. Das Programm entfaltet so gewisse organisationale „Nebenwirkungen“, wenn etwa berichtet wird, dass über einzelne
Projekte Kooperationen entstanden sind, die weitere Initiativen anstoßen
oder sich gegen administrative Hürden durchsetzen mussten. Dies verdeutlichen einige Antworten von Projektträgern auf die Frage, ob und
inwiefern die über URBAN II geförderten Projekte Umstellungen in der
Organisation mit sich brachten. Die Mehrzahl der Träger (15 von 25)
beobachten in ihrer Organisation Veränderungen im Zusammenhang mit
den Projekten, die sie mehrheitlich als „Lernprozesse“ klassifizieren, im
Wesentlichen sind dies das Erschließen neuer Aufgabenfelder oder die
Neuordnung von Zuständigkeiten. Die organisatorischen Veränderungen
14 Alle Zitate in diesem Abschnitt beziehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, auf die schriftlichen Antworten der Projektträger im Rahmen der
Projektträgerbefragung im Herbst 2004.
325
SOZIALE STADTPOLITIK
beziehen sich auf den ungewohnten Umgang und ein „Sich-zurechtFinden“ mit neuen Rollen, wie das Beispiel „Kultur im Stadthaus“ zeigt:
„In der Regel war das Kulturamt keine Bauherrin. Die damit verbundenen
Aufgaben und Querschnittsfunktionen gehören deshalb zu außergewöhnlichen
Handlungen und vermitteln dadurch weitere und praktische Einblicke in
Stadtgeschichte, Stadtplanung und die Kultur des Bauens“.
Die ungewohnte Rolle für das Kulturamt bezieht sich allerdings nur auf
eine überschaubare Phase des Projekts und deutet nicht auf eine längerfristige Veränderung in der Organisation hin. Als tiefgreifender ist die
Auswirkung auf Träger einzuschätzen, für die der Umgang mit komplexen Förderprogrammen neu ist, wie vor allem das Beispiel RAW
Tempel e.V. verdeutlicht:
„[...] über die nationale Kofinanzierung ist eine Selbstverwaltungsstruktur eingeführt worden, die auch nach dem 1. Förderjahr beibehalten wurde und planmäßig in eine sich selbsttragende Eigenerwirtschaftung überführt werden soll.
Angestrebt wird, die kollektive, noch ehrenamtliche (und daher überlastete)
Geschäftsführung in eine bezahlte Geschäftsführung zu überführen.“
„Lernprozesse“ beobachten auch und vor allem die Vertreter der Schul-,
Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekte.15 Sowohl das Projekt SBE
als auch die Angebote in den Lasker Höfen stellen eine Verbindung von
Jugendbetreuungs- und Qualifizierungsangeboten dar, die in dieser Art
innovativ sind und mit traditionellen Zuständigkeitsgrenzen brechen.
Hier ist es ein explizites Ziel der Träger, die über die URBAN IIFörderung mögliche innovative Ausrichtung der Angebote künftig auch
für andere Finanzierungen einzusetzen. So beobachtet der Vertreter der
Max-Taut-Schule, Träger des Projekts „Schulbegleitender Berufseinstieg“ (SBE):
„Schon das Antrags- und Genehmigungsverfahren für SBE hat an die Projektleitung und die beteiligten Mitarbeiter der Landesschulverwaltung neue Anforderungen gestellt, da die üblichen Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe
nicht einfach zugrundegelegt werden konnten. In der Zusammenarbeit zwischen Schulen verschiedener Schulformen und mit externen Partnern (Träger
15 In der Befragung habe ich den Begriff des „Lernens“ vermieden, um die
Antworten nicht zu beeinflussen. Stattdessen habe ich dort von „Veränderungen“ gesprochen. Der Lernbegriff wurde jedoch wiederholt von den
Projektträgern benutzt, um die Veränderungen in ihren Organisationen zu
beschreiben – auf diesen von den Befragten benutzten Begriff beziehe ich
mich hier.
326
PROJEKTE
+ Betriebe) war das Projektteam und die zuständigen Schulaufsichtsbeamten
gezwungen, sich auf neue Handlungslogiken und Entscheidungskriterien einzulassen. Dies hat – sicherlich nur punktuell – eine gewisse Öffnung der Institution Schule erreicht, die ähnliche Kooperationsstrukturen in Zukunft einfacher machen wird [...], unmittelbar wirksam ist die curriculare Debatte innerhalb des Projektteams zur engen Verbindung von berufspraktischen und berufstheoretischen Unterrichtsinhalten und -formen im Rahmen sog. Qualifizierungsbausteine, da sie über die Lehrkräfte des Projektteams SBE in die Unterrichtsgestaltung in der Max-Taut-Schule aber auch an den beteiligten OSZ
hineinwirken (werden).“
Ähnlich äußert sich der Träger der „Lasker Höfe“:
„Die Zusammenführung eines Projektes der offenen Jugendarbeit mit Berufsvorbereitung und Berufsausbildung in Kombination mit der Regionalen Verbundausbildung (in Kooperation mit KMU der Region) ist für Berlin, und –
soweit bekannt – auch im Bundesgebiet insgesamt einmalig und hat damit eine
Vorbild- und Pilotfunktion“.
Die Gestaltung der Angebote für Jugendliche wurde intensiv im Arbeitsteam 1 „Wirtschaft und Beschäftigung“ vorbereitet. Die Frage, inwiefern
URBAN II einen „Mehrwert“ produziert – der „Innovationsfaktor“ der
Projekte und ihr Beitrag zum „Barrieren überwinden“ – stand dabei im
Vordergrund. Der Ansatz der „arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit“, der
mit diesen Projekten entwickelt wurde, zielt auf die Überwindung der
traditionellen Zuständigkeitsgrenzen zwischen offener Jugendarbeit und
Berufsausbildung und fügt sich somit in das integrierte Programmkonzept.
Betrachtet man die Art der Projektträger, entsteht der Eindruck, dass
die Beantragung von Fördermitteln vor allem von Verwaltungen und
verwaltungsnahen Akteuren beherrscht wird.16 Das ist ihr „Geschäft“,
und vor allem verfügen sie über Möglichkeiten der Ko-Finanzierung.
Alle Projekte stellen dabei für die Träger ein „Extra“ dar, das genutzt
wird, um neue Verfahren auszuprobieren (Stadtraumprojekte) oder neue
Handlungsfelder zu erschließen (z.B. „Alte Schmiede“, Stadtteilmarketing).
In der Halbzeitbewertung des Programms wird auf „Lotsen“ hingewiesen, die „zwischen den Beteiligten, insbesondere den Endbegünstigten und institutionellen Akteuren, vermitteln“ (PLS Ramboll: 76). Dazu
zählen die Mitarbeiter des Vor-Ort-Büros, BürgervertreterInnen und
16 Eine Ausnahme stellen die kleinteiligen, im Rahmen des Kleinen
URBAN-Fonds finanzierten Projekte dar.
327
SOZIALE STADTPOLITIK
einzelne Mitarbeiter des Arbeitsamtes (ebd.: 76). Die hohe Zahl an Projekten, die erst im Laufe der Programmumsetzung formuliert wurden
(Typ „Inspiration“, Typ „Motor“) unterstreicht die Bedeutung dieser
„Lotsen“. So ist es nicht erstaunlich, dass von den Projektträgern das
Programm-Management und das Vor-Ort-Büro als eine wichtige Anlaufstelle angesehen werden. In den meisten Fällen wurden besonders
die Beratungsleistungen bei der Antragstellung, räumliche Nähe und unbürokratische Unterstützung geschätzt, unabhängig von der inhaltlichen
Ausrichtung oder dem zugeordneten Handlungsfeld des jeweiligen
Projekts.
Beschränkende Aspekte
Der Rahmen der verwaltungsseitig gesetzten Programmziele kann auf
Ebene der einzelnen Projekte nicht verlassen werden. Das wirft Fragen
bezüglich des proklamierten „bottom-up-Ansatzes“ auf. So sehr die
Kopplung von Programmzielen und Konzepten lokaler Initiativen das
Programm im Quartier „verankert“, so „entpolitisiert“ sich die Politik
über die projektbasierte Implementierung. Mit anderen Worten: Raum
für eine lokale Erörterung der Programmziele (z.B. der „Wettbewerbsfähigkeit“) besteht im Rahmen der Implementierung nicht, der Spielraum
bezieht sich lediglich auf die Übersetzung und „Kleinarbeitung“ mit und
in den Projekten. In einem Fokusgruppengespräch mit zentralen Akteuren des Programm-Managements über die verschiedenen „Projektbiographien“ wurde darauf hingewiesen, dass Beteiligung faktisch erst sehr
spät und nur auf Projektebene möglich war.17 Das heißt, die Richtung
der Stadteilentwicklung ist in der programmförmigen Ausgestaltung der
Politik keine Verhandlungssache, sondern in erster Linie eine Ableitung
von im Rahmen der Politikdiskussion auf europäischer, nationaler und
Landesebene festgelegten Entwicklungsziele. Der Lissabon-Prozess war
hier maßgebend und markiert quasi hinter dem Rücken der lokalen Akteure auch die Eckpunkte der Quartiersentwicklung. Insofern ist die
„wechselseitige“ Anpassung auf lokaler Ebene, was die generelle Richtung angeht, eher einseitig als wechselseitig.18 Nicht alle Stadtteilakteure
bestimmen den Fahrplan und das Ziel der Quartiersentwicklung, sondern
die in der Programmierung festgelegten Stadtteilakteure (erste Einschränkung) bestimmen den Fahrplan im Rahmen der förderpolitischen
Vorgaben (zweite Einschränkung).
17 Fokusgruppengespräch im Rahmen der Aktualisierung der Halbzeitevaluation am 7.12.2004.
18 Zum „mutual adjustment“ in lokalen Partnerschaften siehe die Arbeiten
von Hastings (1999) und Geddes (2000).
328
PROJEKTE
Das Instrument, welches am weitesten über diesen Rahmen hinausweist, ist der „Kleine URBAN-Fonds“ (KUF). Ihm diente der Quartiersfonds als Vorbild, wie er in den Quartiersmanagementgebieten eingesetzt wurde (siehe Kap. 6). Mit dieser Adaption eines lokalen Modells in
den Förderkontext einer Europäischen Gemeinschaftsinitiative ist der
KUF ein Hybrid, mit dem das zunächst rigide Förderkorsett gelockert
werden konnte. Ein „Bürgerbeirat“ entscheidet hier über ein fixes Budget von jährlich 50 000 Euro, ohne sich dabei an den Handlungsfeldern
orientieren zu müssen: „gefördert wird „alles, was das Miteinander verbessert und die Lebendigkeit des Quartiers fördert“ (Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung Berlin 2003: 46). Mit diesem Verfahren wird das
Akteursspektrum wesentlich erweitert und der „Verwaltungs-Bias“
etwas entschärft. Diese Öffnung ist ein explizites Ziel des Projektes, und
eine Zwischenbilanz des Projektträgers nach etwa eineinhalb Jahren im
Sommer 2004 fiel diesbezüglich überwiegend positiv aus, ohne die auftretenden Probleme – hohe Fluktuation in der Jury, „Interessenverquickungen“ bei einzelnen Bürgervertretern – zu verschweigen.19
Mit Blick auf die Öffnung der Verwaltung und eine Demokratisierung der Quartiersentwicklung stellen solche fondsbasierten Ansätze
(KUF, Aktionsfonds, Quartiersfonds) die weitestgehende Neuerung der
sozialen Stadtentwicklungspolitik in Berlin dar. Die Verfahren zur
Zusammensetzung der Jurys sowie die Sprache, in der ihre Zielsetzung
formuliert ist, weisen jedoch in der Praxis wieder auf das zentrale
Dilemma der Politik – ihre Verwaltungszentriertheit. Aus Perspektive
der Verwaltung stellt das Zufallsprinzip, die Auswahl über das Einwohnermelderegister, die Repräsentativität sicher und das konsensorientierte Abstimmungsverfahren bringt eine weitere Legitimität der Entscheidungen. Wie ich in Kapitel 6 gezeigt habe, war aber das Nachjustieren, die Nachbesetzung der Jurys, in einigen Verfahren „notwendig“
geworden und ließ den Quartiersmanagern und der Verwaltung einen
Spielraum, den sie bewusst genutzt haben, um ihrer Einschätzung nach
unterrepräsentierte Gruppen gezielt einzubeziehen (vgl. Kast 2005). Die
Jury ist zudem in ihren Entscheidungen auf einen Fördertopf fixiert, dessen Umfang und „Spielregeln“ wesentlich von der Verwaltung bestimmt
werden.20
19 Hier beziehe ich mich auf die schriftliche Antwort im Rahmen der Projektträger-Befragung, Oktober 2004. Betont wird dort auch, dass mit „dem
Kleinen Urbanfonds [...] auch kleine und private Initiativen, die sonst gegenüber professionellen Trägern einen erschwerten Zugang zur Förderung
haben, erreicht“ werden.
20 Im Bezirk Lichtenberg wird zusätzlich auch die Einführung eines Bürgerhaushalts getestet (vgl. www.buergerhaushalt-lichtenberg.de, konsultiert
329
SOZIALE STADTPOLITIK
Verallgemeinerbarkeit? Ergänzende Beobachtungen
Die verschiedenen Wege der Projektformulierung sind nicht verallgemeinerbar, und auch die hier vorgenommene Systematisierung erhebt
nicht den Anspruch auf Übertragbarkeit. Im Vergleich mit den anderen
Berliner Gebieten steht schon die unterschiedliche Förderlogik der Programme einer Verallgemeinerung entgegen. Die frühe Vorgabe eines
klaren Ziel- und Maßnahmenkatalogs im Falle von URBAN II diente als
wesentliche Handlungsorientierung in der Formulierung der Projekte,
das trifft auf alle drei Typen der Projektentstehung zu. Der Förderkontext ermöglichte ebenso den Entwurf eines orientierenden Kriterienkatalogs, in dem vor allem die Querschnittsziele der EU-Strukturpolitik operationalisiert sind. Bei den Quartiersmanagement-Verfahren im Rahmen
des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ hingegen lagen diese Instrumente nicht in solcher Konkretion vor. Den Verfahrensträgern kam
dort eine wesentlich zentralere Funktion zu als dem Träger von URBAN
II am Ostkreuz.
In ihrer Betrachtung der Projekte des Quartiersmanagements am
Kottbusser Tor hat die Politiologin Miriam Fritsche allerdings eine Einschätzung getroffen, die meinen Beobachtungen sehr nahe kommt (vgl.
Fritsche 2003). Zwei ihrer Feststellungen sollen hier hervorgehoben
werden – die Rolle der Verfahrensträger in der Auswahl und Ausrichtung der Projekte und die Dominanz verwaltungsnaher Projektträger:
„Das QM-Team sucht den strategischen Kontakt zu geeigneten Akteuren […],
um sie zur Durchführung einzelner Maßnahmen aus ihrem jeweiligen Kompetenzgebiet zu veranlassen bzw. um auf die jeweiligen Ressourcen dieser Akteure zurückgreifen zu können. Auf diese Art entstanden alle Maßnahmen der
Bewohnerbeteiligung, die Ausbildungsplatzvermittlung für Jugendliche, einzelne Beschäftigungsprojekte sowie die Projekte zur Existenzgründungsförderung. In seltenen Fällen reagiert das QM-Team [...] auf die Initiative einzelner
Träger und geht mit ihnen eine Kooperation ein […]. Auffällig ist, dass es sich
bei den durch das Quartiersmanagement entstandenen Bündnissen durchweg
um Zusammenarbeiten mit bestimmten Typen von Trägern handelt. Entweder
sind sie ressourcenstark und können sich aufgrund ihrer Organisationsgröße
eine Projektkonzipierung ohne klar definierten Auftrag leisten, oder sie arbeiten lokal konkurrenzlos auf einzelnen Teilfeldern. Gemeinsam ist ihnen ein
hoher Grad von Professionalisierung, der sie zu Dienstleistern für das Quartiersmanagement werden lässt. Im Beispiel des Kottbusser Tors kristallisiert
sich zudem heraus, dass vor der Zusammenarbeit in großen Projekten ihre Eram 25.02.2006). Hier werden die Bürger über verschiedenene Verfahren
in die Diskussion und Entscheidung über die steuerbaren Ausgaben des
Bezirks einbezogen.
330
PROJEKTE
probung in kleinen, aus dem Quartiersfonds finanzierten Projekten steht. Haben sich die Kooperanden auf diese Art von Professionalität und Verlässlichkeit der anderen Seite überzeugt, erfolgt in der nächsten Phase der Zusammenarbeit eine enge Kooperation in konkreten Projekten bzw. Maßnahmen“ (ebd.:
78f).
In einer Studie über die Interaktion von Quartiersmanagern und Bewohnern im Bezirk Tiergarten Süd thematisiert auch Speidel (2002) die zentrale Rolle der Verfahrensträger bei der Entwicklung von Projekten.
Seiner Beobachtung zufolge haben die dortigen Quartiersmanager „angefangen, selbst Projekte zu entwickeln“, da sie zu der Einschätzung
gekommen waren, „daß aus der Bevölkerung keine Ideen für Projekte
kommen“ (Speidel 2002: 150). Dabei griffen sie auf zwei Inspirationsquellen zurück: die Ergebnisse der zu Beginn des Verfahrens durchgeführten Planungszelle sowie die „Erfahrung“ des mit dem QM beauftragten Stadtteilvereins. In diesem Vorgang – die Quartiersmanager greifen Anregungen auf und formulieren daraus selbst Projekte – verlassen
die Quartiersmanager ihre (in der Einschätzung von Speidel „eigentliche“) vermittelnde Rolle, agieren als Stellvertreter und beeinflussen so
die Richtung der Entwicklung wesentlich:
„Die Mitarbeiter wollen den Bewohnern auf die Beine helfen, doch ihr eigener
professioneller Blick verstellt die Sicht auf die Menschen und deren Bedürfnisse […]. Hier werden die Gefahren einer fehlenden Bürgernähe deutlich; die
Stadtentwickler legen Konzepte für den Kiez an, von denen sie denken, daß
sie im Sinne der Bevölkerung sind. Dabei spielen eigene Vorstellungen von
einer Idealgesellschaft oder einem perfekten Wohnumfeld eine tragende
Rolle“ (ebd.: 151).
Die Quartiersmanager agieren, wie die Beobachtungen von Fritsche und
Speidel nahe legen, als „Gatekeeper“ – an ihnen führt kein Weg vorbei.
Sie ermöglichen für lokale Organisationen und Bewohner im Quartier
den Weg zu Fördermitteln und zugleich öffnen sie der Verwaltung den
Weg zu möglichen Projektträgern. Die Ausgestaltung dieser „Gatekeeper“-Funktion wird damit m.E. zur Schlüsselfrage im Policy-Prozess.
Hier entscheidet sich, ob die Stadtteilverfahren eine Demokratisierung
der Quartierspolitik oder eine Bürokratisierung des Quartierslebens bewirken. Grundsätzlich gilt außerdem, dass Quartiersmanagement als
Raum, der das Nachdenken über Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im Quartier ermöglicht, bestehende Ungleichheitsstrukturen
nicht nur aufbrechen sondern eben auch festigen kann (vgl. Groeger
2002). Diesen Prozess in die Hände von Verfahrensträgern zu legen, die
nur der Verwaltung gegenüber rechenschaftspflichtig sind, muss den
331
SOZIALE STADTPOLITIK
selbstgestellten Anspruch des „Empowerments“ als paternalistisch und
auch kurzatmig (weil auf klar begrenzte Fördermittel bezogen) erscheinen lassen. Die Einrichtung von Gremien wie den Arbeitsteams im Falle
von URBAN II (ähnliche Konstrukte finden sich auch in anderen Verfahren) und die weitergehende Öffnung, wie mit den Fondsverfahren
begonnen, sind daher ein wichtiger Puffer zur Kontrolle und auch zur
Unterstützung der Quartiersmanager.
Institutionalisierung durch Projekte?
Die Auseinandersetzung mit Projekten zur Umsetzung der sozialen
Stadtpolitik wurde mit der Frage nach der „Herkunft“ der jeweiligen
Konzepte eröffnet. Am Beispiel des URBAN II-Verfahrens in Berlin
habe ich drei verschiedene Modelle von „Projektbiographien“ vorgestellt, die die Vielfalt an Entstehungsgeschichten sicherlich nur sehr grob
systematisieren können. Das Förderprogramm kann die Funktion einer
willkommenen „Gelegenheit“, einer „Inspiration“ oder eines „Motors“
für Projekte ausüben. Es zeigt sich dabei in allen Fällen ein Aushandlungsprozess zwischen den Programmzielen und den Zielen der Projektträger: Die Projektträger müssen sich also an der sozialen Stadtpolitik
orientieren und zugleich kommt eine Umsetzung der sozialen Stadtpolitik nur in der jeweils spezifischen Kopplung mit dem Konzept des Projektträgers zustande.21 Anders formuliert: Soziale Stadtpolitik ist arbeitsweltbezogene Jugendarbeit und arbeitsweltbezogene Jugendarbeit
ist soziale Stadtpolitik; soziale Stadtpolitik ist die temporäre Vermietung
von leerstehenden Gewerbeeinheiten („Ladenleben“) und die Vermietung von leerstehenden Gewerbeeinheiten ist soziale Stadtpolitik etc.
Die Programme der sozialen Stadtpolitik transportieren überdies, wie im
Falle der GI URBAN II besonders deutlich wird, einige aus dem institutionellen Kontext des Policy-Making entstandene „Querschnittsziele“
(wie z.B. Gender Mainstreaming), die ebenfalls berücksichtigt werden
müssen und Rückwirkungen auf die Projektträger haben. Die geförderten Projekte sind somit neben dem Quartiersmanagement-System (Quartier, Management, Konzept) ein weiterer Träger der Institutionalisierung
der sozialen Stadtpolitik. Aus der regulativen (z.B. Verfahren der Antragstellung und Bewilligung, Zwang zur Kofinanzierung) und aus der
21 Auch wenn in diesem Prozess eine gewisse Flexibilität besteht – man vergleiche die indikative Projektliste mit den schließlich geförderten Projekten – bleibt dieses System jedoch vollkommen abhängig von der Förderstruktur, die explizit nicht auf Dauer angelegt ist und zudem über die
EFRE-Finanzierung dem Prinzip der Additionalität unterliegt.
332
PROJEKTE
normativ-kognitiven Dimension der Politik (Förderziele) ergibt sich dabei eine Selektivität der Teilnehmer und Projekte, die das jeweilige lokale Profil der Politik bestimmt. Der Umgang mit dieser Selektivität ist ein
Kernproblem der weiteren Politikgestaltung. Um ihren „VerwaltungsBias“ zu überwinden und eine langfristige Verankerung im Quartier zu
erreichen, muss eine auf Aktivierung, Koproduktion und Kooperation
setzende Institutionenpolitik hier eine Lösung finden, die sich von der
Fokussierung auf einen einzelnen, begrenzten Fördertopf löst und
zugleich die bislang von den Verfahrensträgern ausgeübte Schlüsselbzw. „Gatekeeper“-Funktion auf eine demokratische Basis stellt.
333
Schlussbetrachtung:
Policy-Making und Institutionalisierung
der sozialen Stadtpolitik
Das Policy-Making der sozialen Stadtpolitik habe ich beschrieben als einen Prozess der Initiierung, Strukturierung und Institutionalisierung von
Diskursen („Abwärtsspirale benachteiligter Stadtteile“, „soziale Stadt“),
in Form von Förderprogrammen, Implementationssystemen („Quartiersmanagement“) und Projekten. Am Beispiel der europäischen Städtepolitik, des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ und des Berliner Landesprogramms „Sozialorientierte Stadtentwicklung/Quartiersmanagement“ wurde der Einfluss bestehender Policy-Institutionen auf die Politikgestaltung deutlich.
Bei allen Unterschieden zeigen sich auch gemeinsame Konturen einer
sozialen Stadtpolitik als Resultat einer Institutionenpolitik, einer absichtsvollen Beeinflussung der Institutionalisierung einer Leitidee (vgl.
Lepsius 1995: 400). Im konzeptuellen Teil dieser Arbeit habe ich Netzwerke, Institutionen und Diskurse als Analyse-Einheiten einer diskursanalytisch informierten neo-institutionellen Policyforschung vorgestellt,
mit der dieser Zusammenhang herausgearbeitet werden kann. In der
Schlussbetrachtung möchte ich nun mit Hilfe dieser Konzepte die betrachteten Politikprozesse vergleichend diskutieren. Dabei gehe ich, dem
Gesamtaufbau der Arbeit folgend, in zwei Schritten vor: Zunächst wird
der Prozess der Institutionalisierung der Policy-Diskurse in den politischen Programmen nachgezeichnet. Dann wird die Ausdeutung der Programme in Berlin in ein System aus Fördergebieten, Verfahrensträgern,
integrierten Handlungskonzepten und auch die Umsetzung in Form von
konkreten Projekten verhandelt. Die Zusammenschau ermöglicht eine
programmübergreifende Einschätzung der Politik. Gerade durch diesen
335
SOZIALE STADTPOLITIK
umfassenden Blick wird es möglich, auch den Prozess des PolicyMaking selbst als Bestimmungsfaktor für die gegenwärtige Form der
Politik zu berücksichtigen. Nach diesem Überblick verlasse ich die Retrospektive und widme mich der aktuellen Diskussion über die zukünftige Gestalt der sozialen Stadtpolitik. Dabei thematisiere ich auch die Rolle der Wissenschaft im Politikprozess, die sich m.E. einer kritischen
Selbstreflexion unterziehen muss, um eine Neugestaltung des PolicyMaking zu unterstützen. Auch für diese Selbstbetrachtung bietet die neoinstitutionelle und diskursanalytische Perspektive hilfreiche Konzepte
und Argumente. Abschließend skizziere ich den Beitrag des hier entwickelten Analysekonzepts zur soziologischen Politikforschung.
Vom Diskurs zum Programm
In allen Politikprozessen stellt die soziale Stadtpolitik eine Reaktion auf
eine drohende Zunahme sozialer Ausgrenzung in den Städten dar. Der
Begriff der sozialen Ausgrenzung hatte Ende der 1980er Jahre Konjunktur, um neue Formen sozialer Ungleichheit und Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe zu thematisieren und löste immer mehr den Begriff der
Armut ab.1 Die Neudefinition der sozialen Frage implizierte eine räumliche Dimension („Spaltung der Stadt“) und ermöglichte eine sozialpolitische (Sozialraumorientierung der Sozialplanung) und eine städtebauliche Lesart (Sozialraumorientierung der Stadtplanung). In der Phase der
Deutungskämpfe und der Diskursstrukturierung Anfang der 1990er
Jahre schien entsprechend auch eine Interpretation der sozialen Stadtpolitik als Weiterentwicklung einer Sozialpolitik ebenso möglich wie die
sich letztlich durchsetzende Lesart als Strukturpolitik und als Stadterneuerungspolitik. Auf europäischer Ebene fiel 1993/94 die Entscheidung
für eine Beendigung des sozialpolitischen Armutsbekämpfungsprogramms (POVERTY III) und eine Übernahme des Ansatzes in einem
neugeschaffenen strukturpolitischen Programm für städtische Gebiete
(URBAN) im Zusammenhang mit einer allgemeinen Eindämmung und
Neuorientierung der europäischen Sozialpolitik und einer Stärkung der
Strukturpolitik. Auch auf Bundesebene waren die ersten Appelle noch
sehr umfassend und beinhalteten auch sozialpolitische Konzepte, wie
etwa der Vorschlag für eine „katalytische Sozialpolitik“ der Kommission Zukunft Stadt 2000. Hier führte die Thematisierung in der
Bauministerkonferenz (ARGEBAU) und die Einbeziehung ressortnaher
1
Insofern kann bei den hier behandelten Programmen auch nicht von „AntiUrban-Poverty“-Strategien gesprochen werden (vgl. Mayer 2003). Nicht
Armut, sondern Ausgrenzung gilt ihnen als politikbegründendes Problem.
336
SCHLUSSBETRACHTUNG
Politikberatung zu einer Betonung der städtebaulichen Aspekte und
schließlich zu einer Einbindung in die Städtebauförderung. In der Berliner Landespolitik spielte sich die Politikformulierung zwischen der
Bauverwaltung und der Stadtentwicklungsverwaltung ab, sozialpolitische Argumente und Akteure kamen darin kaum vor.
Die politischen Programme richteten sich dabei nicht auf eine Vermeidung der sozialen Ausgrenzung durch gesamtstädtische Wohnungsoder Beschäftigungspolitik, sondern auf eine Verhinderung weiterer,
selbstverstärkender Effekte in den benachteiligten und benachteiligenden Quartieren. Ihnen liegt, wie insbesondere am Beispiel des BundLänder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf –
die soziale Stadt“ gezeigt, eine „Kontexttheorie“ zugrunde, die von
einem „negativen sozialen Lernen“ in den Gebieten ausgeht. Zentrale
Sprecher im entsprechenden Diskurs waren Stadtforscher, die mit
Szenarien argumentierten, die sie aus Entwicklungen insbesondere in
den USA und in Frankreich ableiteten. Das Bild der – schützenswerten –
europäischen Stadt (gleichgesetzt mit einer „sozial gemischten“ Stadt)
wurde der als segregiert dargestellten amerikanischen Stadt entgegengesetzt. Dieses Spannungsverhältnis rahmte nicht nur den Diskurs, sondern
es suggerierte zugleich eine Entscheidungssituation, die politisch zu lösen sei. Diese Fokussierung zieht sich vom Grünbuch zur städtischen
Umwelt der Europäischen Kommission (Europäische Kommission
1990) bis zum Häußermann-Gutachten für die Berliner Senatsverwaltung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin 1998) durch.2 In dieser Argumentation lag auch der präventive Ansatz der Politik begründet – es ging nicht um die nachträgliche Behebung eines Problems, sondern um die Vermeidung des Eintretens eines bestimmten Szenarios. Damit war zugleich schon im Diskurs
eine Perspektive verankert, die nicht die einzelnen „Marginalisierten“ in
den Blick nimmt, sondern sozialräumliche Zusammenhänge: „Quartiere“ und „Städte“. Die Programme der sozialen Stadtpolitik sind somit
die politische Reaktion auf eine spezifische Problemdeutung, die den
räumlichen Aspekt sozialer Ausgrenzung betont und als Gefährdung des
europäischen Stadtmodells versteht. Aufgegriffen wurde das Deutungsmuster von Verwaltungen, die für die Planung und Gestaltung von
Räumen zuständig sind – von der Generaldirektion für Regionalpolitik
(DG Regio) in der Europäischen Kommission und von den Bau- und
2
Die enge Verschränkung der Diskurse auf europäischer, nationaler und
lokaler Ebene wird nicht nur durch diese Rahmung hergestellt, sondern
ebenso über die Aktivitäten der Diskurseliten, die auf allen Politikebenen
beratend tätig sind und zudem über Forschungsprojekte und Konferenzen
in einem regen Austausch stehen.
337
SOZIALE STADTPOLITIK
Stadtentwicklungsministern bzw. -senatoren auf nationaler und auf Landesebene.3
Indem sich die Programmformulierung jeweils in ihren politikfeldbezogenen Beratungsnetzwerken abspielte (Strukturpolitik, Stadterneuerungspolitik), griffen auch deren Policy-Institutionen und gaben der Politik schließlich ihr Gesicht. So ist zu erklären, warum etwa im Fall der
EU-Programme wohnungspolitische Aspekte ausgeklammert sind, oder
warum im „Soziale Stadt“-Programm nur Investitionen oder investitionsvorbereitende Maßnahmen förderfähig sind (Art. 104 a GG). Der experimentelle Charakter der sozialen Stadtpolitik, der sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene betont wird, steht in einem engen
Zusammenhang mit politikbezogener Forschung, die auf den jeweiligen
Politikebenen unterschiedlich institutionalisiert war: Mit Art. 10 EFRE
stand der Europäischen Kommission ein „Experimentierparagraph“ zur
Verfügung, über den sie ihre stadtpolitischen Überlegungen verwirklichen konnte. Sie förderte auf diese Weise sowohl erste „Städtische
Pilotprojekte“ als auch europäische Städtenetze und schuf damit neben
inhaltlichen Begründungen zwei weitere wichtige Träger für die europäische Stadtpolitik. Das war zum einen das Argument des Demonstrationseffekts städtischer Maßnahmen, die für die europäischen Bürger
und Wähler besonders sichtbar sind. Zum anderen entwickelten sich die
Städtenetze zu einer aktiven Lobbygruppe, die sich bei den Beratungen
über die Förderperioden 1994-1999, 2000-2006 und auch aktuell in den
Verhandlungen über 2007-2013 für eine Stärkung der städtischen
Dimension der Strukturpolitik einsetzen. Die Bedeutung des Art. 10 hält
bis heute an: Nach der späten Entscheidung 1999, die Gemeinschaftsinitiative URBAN doch zu verlängern, konnte nur über Art. 10 eine Finanzierung gesichert werden. Entsprechend wurden die Forschungsanteile
erhöht, die wiederum in erster Linie zur Unterstützung von Städtenetzen
(über das Teilprogramm URBACT) verwendet werden.
Auf Bundesebene kam der Ressortforschung des Bundesbauministeriums, insbesondere dem Experimentellen Wohnungs- und Städtebau
(ExWoSt), eine Schlüsselfunktion zu. Auf Anregung der ARGEBAU
wurde in diesem Programm ein Forschungsfeld eingerichtet, mit dem eine soziale Stadtpolitik vorbereitet werden sollte („Stadtteile mit besonderer Entwicklungspriorität“). Entscheidend ist, dass dieser Schritt die
sich schon in den Diskussionen in der ARGEBAU andeutende enge
Bindung des Diskurses an das wesentliche stadtpolitische Instrument des
Bauministeriums, die Städtebauförderung, quasi zementierte: Der Dis3
Auch bei den Verwaltungen ist eine Verschränkung der Ebenen über Personen gegeben, etwa über die Vertreter der Landesebene in der
ARGEBAU oder die Arbeit in Städtenetzen wie EUROCITIES.
338
SCHLUSSBETRACHTUNG
kurs um eine soziale Dimension der Stadtpolitik und die Städtebauförderung waren nun verkoppelt. Mit dem Regierungswechsel 1998 öffnete
sich den Policy-Akteuren ein Gelegenheitsfenster, mit dem die Experimentierphase dann gewissermaßen übersprungen werden konnte.4 Die
rot-grüne Bundesregierung schrieb die Erweiterung der Städtebauförderung in den Koalitionsvertrag, und zwar als „soziale Stadt“. Deutlich
sichtbar ist der Zusammenhang zu dem Diskurs, der über diesen Begriff
geführt wurde: Das Programm ist die Institutionalisierung dieses Diskurses.
Wie auf europäischer und nationaler Ebene, war auch in Berlin
wissenschaftliche Politikberatung maßgeblich an der Formulierung der
sozialen Stadtpolitik beteiligt. Mit einem Gutachten zur „Sozialorientierten Stadtentwicklung“, das u.a. von einem der wesentlichen Sprecher im
Policy-Diskurs auch auf nationaler Ebene, Hartmut Häußermann, verfasst wurde, initiierte der damalige Senator für Stadtentwicklung Peter
Strieder eine Debatte, die in dem Senatsbeschluss zu integrierten Stadtteilverfahren/Quartiersmanagement mündete. Dabei gelang es, zwei
konkurrierende Policy Communities gleichermaßen einzubeziehen – die
„Erneuerer“ und die „Strategen“: In der Politik treffen sich die Argumente und Handlungslogiken der „behutsamen Stadterneuerung“ und
der strategischen Stadtentwicklungsplanung. Diese Zusammenführung
zeigt sich seither in den beiden neu geschaffenen Instrumenten, dem
operativen Quartiersmanagement und dem strategischen StadtraumMonitoring.
Kennzeichnend für die Programme ist, dass sie erheblichen inhaltlichen Gestaltungsspielraum lassen und in erster Linie über rahmensetzende Orientierungen wie Leitfäden und Mitteilungen operieren. Im
Laufe der Zeit sind diese Orientierungen gereift und präziser geworden,
unterstützt durch eine intensive Programmbegleitung (URBACT,
Deutsch-Österreichisches URBAN-Netzwerk, DIFU-Programmbegleitung des Soziale-Stadt-Programms, Jour Fixe der Quartiersmanager in
Berlin, Evaluationen). Diese Austauschprogramme und Veranstaltungen
sowie die beauftragten Studien funktionierten dabei als Diskurspolitik:
Sie bewirkten absichtsvoll bestimmte Sprachregelungen, indem neue
Begriffe und Instrumente (z.B. „Quartiersmanagement“, „integrierter
Ansatz“, „lokale Ökonomie“, „Empowerment“, „Sozialkapital“ etc.) aus
der Praxis heraus, z.B. über Good Practice-Beispiele, konsensfähigen
Definitionen zugeführt wurden. Diese gemeinschaftliche Definitionsar4
Die Verstetigung als „lernendes Programm“ lässt auch eine alternative
Interpretation zu: Die Experimentierphase wurde nicht übersprungen, sondern der experimentelle Charakter wird, zumindest in der politischen
Rhetorik, auf Dauer gestellt.
339
SOZIALE STADTPOLITIK
beit in der Pilotphase der Programme war elementarer Bestandteil der
Diskursinstitutionalisierung. Das Verstetigen dieser Aktivitäten zielt darauf ab, die inhaltliche, orientierende Dimension der Policy-Institution
auch unabhängig von Änderungen in der regulierenden Dimension, wie
dem Mainstreaming des URBAN-Ansatzes als „Acquis URBAN“, am
Leben zu halten.5
Umsetzung als Quartiersmanagement
Die administrative Einbettung der sozialen Stadtpolitik in räumlich planende Verwaltungen festigte das im Policy-Diskurs angelegte Prinzip
der Gebietsbezogenheit.6 Um diese Räume zu koordinieren ist neben der
territorialen Abgrenzung die Installierung von Management-Systemen
üblich, in denen ein „integriertes Handlungskonzept“ erarbeitet wird, auf
dessen Grundlage das Quartier „entwickelt“ werden soll. Mit diesen drei
Konstruktionen, so wurde in Kapitel 6 gezeigt, schreiben sich die Programme der sozialen Stadtpolitik in den Stadtraum. Mit Blick auf die
Gebietsauswahl möchte ich zwei Aspekte betonen: Der operative Teil
der sozialen Stadtpolitik bezieht sich, zumindest in den hier betrachteten
Fällen, nicht auf die Gesamtstadt, sondern auf Quartiere, auf Teilräume,
die von Verwaltung und Politik auf Grundlage bestimmter Kriterien
festgelegt wurden. Dieses Verfahren, das ist der zweite Punkt, erinnert
an die Festlegung von Sanierungsgebieten. Verändert hat sich in erster
Linie das Datenset: maßgeblich sind nun aggregierte Sozialstrukturdaten. Eine Beteiligung von Akteuren außerhalb des politisch-administrativen Systems fand bei der Gebietsauswahl nicht statt. Auch die Festlegung der Aufgabenprofile der Quartiersmanager und die Auswahl der
Verfahrensträger war Sache von Politik und Verwaltung. Wie gezeigt,
sind vor allem Träger ausgewählt worden, die schon im Rahmen der
„Behutsamen Stadterneuerung“ aktiv waren. Diese Erfahrungen brachten sie in ihre Arbeit ein, als Orientierungen bei ihrer Interpretation der
Aufgabenbeschreibung, der Wahl ihrer Planungsinstrumente und
schließlich auch bei der Formulierung der Handlungskonzepte. So äußert sich das institutionelle Erbe der Stadterneuerung in allen drei hier
dargestellten Dimensionen der sozialen Stadtpolitik.
5
6
In den Begriffen von Jepperson beginnt damit nach der „institutional formation“ eine Phase des „institutional development“ (Jepperson 1991:
152).
Zwar ist in den 1990er Jahren auch die sozialräumliche Orientierung der
Sozialpolitik im Aufschwung, dort geht es allerdings in erster Linie um ein
fachpolitisches Organisationsprinzip (vgl. Riege/Schubert 2002: 31ff).
340
SCHLUSSBETRACHTUNG
Die Dominanz der Verwaltung in der Ausdeutung der sozialen
Stadtpolitik führte dazu, dass die Quartiersmanager bei Aufnahme ihrer
Tätigkeit in einigen Quartieren auf Vorbehalte in der Bewohnerschaft
stießen und als verlängerter Arm der Verwaltung wahrgenommen wurden. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass sie über ihren Dienstleistungsvertrag lediglich der Verwaltung gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Hier besteht ein Widerspruch zu dem Anspruch an diese
Akteure, als intermediäre Instanzen zwischen Systemwelt und Lebenswelt vermittelnd zu wirken. Mit anderen Worten: Es besteht eine Diskrepanz zwischen der regulierenden und der normativ-kognitiven Dimension der als Quartiersmanagement institutionalisierten sozialen
Stadtpolitik. Ein weiteres Problem, das sich aus der verwaltungsdominierten Auslegung der Politik ergibt, liegt in der Ausrichtung der integrierten Handlungskonzepte: Sie ist auf die Verteilung der – zeitlich,
räumlich und inhaltlich begrenzten – Fördermittel reduziert. Die Handlungskonzepte stellen die Quartiersmanager in den Mittelpunkt der Strategien und sind nicht als Koordinationsinstrument einer programmunabhängigen lokalen Partnerschaft aus lokal agierenden Organisationen und
Akteuren angelegt. Mit dieser Engführung schwächt sich die Politik
selbst.
Die Umsetzung der integrierten Handlungskonzepte erfolgt in erster
Linie durch Projekte. Über Projekte werden Partner bzw. Koproduzenten
mit ihren Ressourcen (Ko-Finanzierung) und ihren eigenen Problemdeutungen eingebunden. Projekte sind somit Orte der Kopplung und der
wechselseitigen Anpassung der beteiligten Partner. Am Beispiel der
Gemeinschaftsinitiative URBAN II wurde gezeigt, dass das Förderprogramm dabei die Rolle eines „Motors“ einnehmen kann, indem die
Quartiersmanager selbst Projektideen entwickeln und, etwa über Ausschreibungen, nach Projektträgern suchen. Es gibt aber auch Fälle, in
denen sich Projektträger von den Zielen und den Fördermitteln der Programme zu Projektvorschlägen inspirieren lassen. Schließlich besteht
noch die Möglichkeit, dass das Förderprogramm gerade mit seiner breiten Ausrichtung eine Gelegenheit bietet, ein Projekt umzusetzen, dessen
Realisierung bislang an der versäulten Förderlandschaft gescheitert war.
Der Zusammenhang zwischen Projekten und Programmen lässt sich verallgemeinernd festhalten als eine rekursive Verschränkung: Die Projekte
sind Träger der Leitidee der sozialen Stadtpolitik, zugleich wird die soziale Stadtpolitik erst über die einzelnen Projekte konkret. Wie schon in
der Erstellung der integrierten Handlungskonzepte, nehmen auch in den
projektbezogenen Aushandlungsprozessen die Verfahrensträger vor Ort,
die Quartiersmanager, eine zentrale Vermittlungs- und GatekeeperFunktion ein. Ein Ansatz, diese Zentralstellung der Quartiersmanager
341
SOZIALE STADTPOLITIK
aufzuheben, liegt in den Quartiers- und Verfügungsfonds, mit denen in
Berlin die Verfahren ergänzt wurden. Dabei handelt es sich um begrenzte Fördertöpfe, über deren Vergabe Jurys entscheiden, die mehrheitlich
von Quartiersbewohnern besetzt sein sollen. Allerdings sind die Quartiersmanager faktisch auch hier wesentlich an der Auswahl der Teilnehmer beteiligt. Zudem sind diese Fonds nicht dauerhaft angelegt, sondern
lediglich als ein experimentelles Instrument im Rahmen der zeitlich begrenzten Stadtteilverfahren. Daher – und wegen ihrer klaren Entkopplung von den Bezirkshaushalten bzw. den Budgets der Fachverwaltungen – haftet ihnen bislang noch der Charakter von Spielgeld an. Trotz
dieser Kritik zeugen diese Ansätze immerhin von dem Versuch, die
Stadtteilverfahren zu öffnen und auch die lokale Regelungsstruktur auszuweiten.
Soziale Stadtpolitik als Institution?
Perspektiven der weiteren Entwicklung
Mit den hier beschriebenen Strukturmerkmalen ist die soziale Stadtpolitik am Ende der bisherigen Pilotphasen für die beteiligten Akteure in
den Netzwerken der Regelungs- und der Leistungsstruktur als generalisierter Erwartungszusammenhang institutionalisiert. Ihre Form ist jedoch nicht auf Dauer angelegt, sondern sie bleibt Gegenstand der politischen Diskussion: Auf nationaler Ebene wurde auf die Zwischenevaluierung mit dem Konzept des „lernenden Programms“ geantwortet, und auf
europäischer Ebene steht mit dem Ende der EFRE-Förderperiode 20002006 ein konzeptioneller Wechsel an. Beide Entwicklungen wirken sich
auch maßgeblich auf die Weiterentwicklung des Berliner Ansatzes aus.
Gegenwärtig, im Sommer 2006, sind drei Fluchtpunkte der weiteren
Entwicklung der sozialen Stadtpolitik erkennbar, die hier noch einmal
kurz genannt werden sollen: das Mainstreaming der europäischen Stadtpolitik, die Verstetigung des „Soziale Stadt“-Programms auf Bundesebene als „lernendes Programm“ und eine strategische Neuausrichtung
der Quartiersmanagement-Verfahren in Berlin.
In der EU-Strukturpolitik wird es in der Förderperiode 2007-2013
keine weitere Auflage einer stadtpolitischen Gemeinschaftsinitiative
geben, sondern der „Acquis URBAN“ – die von der Europäischen
Kommission und den europäischen Städtenetzen als bewährt eingeschätzten Handlungsprinzipien der Gemeinschaftsinitiative URBAN –
wird künftig als „städtische Dimension“ in die regionalen Entwicklungsprogramme integriert. Auf Bundesebene hat der Bundestag im
Frühsommer 2005 mit seiner positiven Interpretation der Zwischeneva342
SCHLUSSBETRACHTUNG
luation ein Zeichen für eine Verstetigung des Bund-Länder-Programms
„Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ gesetzt. Die stärkere Betonung von drei Handlungsfeldern (Integration von
Migranten, Bildung und lokale Ökonomie) stellt dabei eine inhaltliche
Weiterentwicklung dar, ohne dass am regulativen Gerüst wesentliche
Änderungen vorgenommen wurden („Weiterführung des Programms“).
In Berlin wurde ebenfalls im Sommer 2005 eine „strategische Neuausrichtung“ der Stadtteilverfahren beschlossen, die vier Neuerungen bewirkte: die inhaltliche Fokussierung auf die Handlungsfelder Integration,
Bildung und Arbeit (in Anlehnung an die Diskussion auf Bundesebene),
die Differenzierung der Verfahren (Quartiersmanagement, Stadtteilmanagement Intervention, Stadtteilmanagement Prävention, bewohnergetragene Verfahren), die intensivere Einbindung „starker Partner“ sowie
die Stärkung der Rolle der Bewohner durch Bewohnerfonds und Quartiersbeiräte.
Die Diskussionen zu allen drei Formen der Weiterentwicklung
(Mainstreaming, Verstetigung, Neuausrichtung) fanden 2004/2005 statt
und stützten sich auf Ergebnisse von Evaluationen und programmbegleitender Forschung. Bei allen Änderungen standen die zentralen Merkmale der Politik – die Problemdeutung („Abwärtsspirale“) und der gewählte Handlungsansatz (Quartiere und Quartiersmanagement, integriertes
Handlungskonzept, projektförmige Implementierung) – nicht zur Disposition. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Politik auf nationaler und
lokaler Ebene bringt jedoch mit der Betonung von drei Handlungsfeldern eine deutlichere Linie in die Programme und bindet sie auch wieder
stärker an den Ausgrenzungsdiskurs, indem – mit den Themen Bildung
und Arbeit – die Systemintegration mehr Gewicht bekommt. Insofern ist
diese Entwicklung nur konsequent; sie wird auch im Rahmen der Formulierung der regionalen Entwicklungsprogramme zum Einsatz der
EFRE-Mittel 2007-2013 aufgegriffen.7 Allerdings sind diese Handlungsfelder hoch institutionalisiert, von komplexen mehrebigen Steuerungsstrukturen bestimmt und einem eigenen Zielsystem verpflichtet. Hier eine Koordination herzustellen, das haben alle Evaluationen gezeigt, ist
mit dem bisherigen Instrumentarium nicht zu leisten. Insofern müssen
7
Spätestens seit der Verständigung der europäischen Staats- und Regierungschefs auf die Ziele von Lissabon dominiert dabei allerdings die
Integration über Beschäftigung. Das hat, wie von verschiedenen Seiten in
informellen Gesprächen berichtet, auch Konsequenzen für die Stadtpolitiken, indem die Finanzierung von Projekten über den EFRE von ihrer
Beschäftigungswirksamkeit abhängig gemacht wurde und in diesem Zuge
Projekte, die etwa auf den vorschulischen Bereich zielen, kaum noch
Bewilligungschancen haben.
343
SOZIALE STADTPOLITIK
der inhaltlichen Weiterentwicklung auch auf der regulativen Achse Anpassungen folgen. Es wäre, pointiert gesprochen, absurd, wenn Bauminister für die Elternarbeit an Schulen oder die Qualifizierung von arbeitslosen Jugendlichen zuständig wären. Einerseits sind städtebauliche
und wohnraumbezogene Defizite nach wie vor auch ein wesentliches
Problem in vielen benachteiligten Quartieren, andererseits könnte es aus
Sicht der zuständigen Fachpolitiker und Verwaltungsteile als Zumutung
empfunden werden und Blockadehaltungen provozieren, wenn Stadtpolitiker in „ihrem“ jeweiligen Kompetenzbereich Ziele und Aufgabestellungen formulieren. Diese notwendige Kommunikations- und Koordinationsleistung kann nicht über ein Förderprogramm und schon gar nicht
auf lokaler Ebene allein erbracht werden. Hier möchte ich ein Zitat von
Walter Siebel aufgreifen, der 1985 auf einem Vortrag vor Stadtplanern
formulierte: „Baugesetze können nicht das zentrale Instrument einer sozialen Stadtpolitik sein“ (Siebel 1985: 160). Es ist daher heute dringend
geboten, den Politikprozess zu überdenken, und die Beziehung von Inhalt (Orientierung) der Politik und deren Struktur (Regulierung) – das
Verhältnis von Policy und Polity – in den Mittelpunkt der weiteren Politikgestaltung zu stellen. In diesem Zuge ist auch über Formen der Demokratisierung und Wege der Ent-Technokratisierung der Politik nachzudenken. Damit meine ich konkret ein geändertes Verständnis von
Quartiersentwicklung: weg von einem ein begrenztes Budget verwaltenden Management hin zu breit aufgestellten lokalen Partnerschaften.8
Wie in der Zusammenschau noch einmal deutlich wird, sehe ich in der
Instrumentierung, in der Umsetzung der Politik durch ressortgebundene
und verwaltungsdominierte Förderprogramme und in der Zentralstellung
der Quartiersmanager, einen Widerspruch zum Leitbild der sozialen
Stadt und den entsprechenden Zielformulierungen in den Programmdokumenten. Ansätze zur Überwindung des Demokratiedefizits des bisherigen Management-Ansatzes finden sich in aktuellen Diskussionen
über ressortübergreifende „Raumhaushalte“ sowie „Bürgerhaushalte“
auf Quartiersebene (vgl. Zimmermann 2005: 173f; Haus 2005c: 31,
Allegretti/Herzberg 2004).
Zumindest das Bürgerhaushalt-Modell wird in der Politikgestaltung
in Berlin aufgegriffen.9 So begrüßenswert diese Überlegungen auch
sind, schon der Stil der Formulierung und Präsentation der „strategi8
9
Es muss also, um mit dem Politikwissenschaftler Michael Haus zu sprechen, darum gehen, „Reflexivität und authentische Teilhabe zu befördern,
statt zu symbolischer Politik und Verstärkung ohnehin einflussreicher Positionen zu degenerieren“ (Haus 2005c: 31).
So etwa in einem Modellprojekt im Bezirk Lichtenberg (vgl. www.buergerhaushalt-lichtenberg.de, konsultiert am 25.2.2006).
344
SCHLUSSBETRACHTUNG
schen Neuausrichtung“ des Quartiersmanagements – verwaltungsintern,
mit einem Anstrich des „Heimlichen“ versehen – verweist wieder auf
das tiefer liegende Problem des bisherigen Policy-Making: Die neue, als
partnerschaftlich gepriesene, Planungskultur kommt als einseitige Anordnung daher; wieder fand kaum eine öffentliche Auseinandersetzung
über Sinn und Zweck der Verfahren statt. Wenngleich die intensive Politikberatung die Akteure in der Regelungsstruktur der sozialen Stadtpolitik zwar ein „Lernen“ beobachten lässt, so war und ist die Beratung doch
auf ausgesuchte Wissenschaftler und Lobbygruppen begrenzt. Wenn es
aber um eine „aktive Mitwirkungsbereitschaft“ (Evers 2005: 124) der
Gesellschaft geht, muss diese auch eine Sprecherposition im PolicyDiskurs einnehmen können. Mit anderen Worten: Eine auf Koproduktion angewiesene und abzielende Politik muss als solche in ihrer
regulativen und normativ-kognitiven Dimension gesellschaftlich ausgehandelt werden. Zu Fordern ist daher eine Repolitisierung der sozialen
Stadtpolitik, und das auf allen politischen Ebenen.
Demokratisierung durch/der
Stadtpolitikforschung?
Wissenschaftliche Politikberatung spielte im Policy-Making der sozialen
Stadtpolitik eine zentrale Rolle. Die Rahmung der sozialen Frage im
Ausgrenzungsdiskurs, die Etablierung der „territorialen Kohäsion“ und
eben auch die Problemdeutung der Abwärtsspirale in den Quartieren als
Kontexteffekt ist Ergebnis wissenschaftlicher Positionen und Situationsdeutungen. Der Stadtsoziologe Uwe-Jens Walther bezeichnet so auch
den Politikprozess auf nationaler Ebene als einen „sozialwissenschaftlich vermittelten Lernprozess der Politik“ (Walther 2001: 533). Dies gilt
ebenso für die europäische Ebene und für die Landespolitik.10 Die von
der Stadtforschung bereitgestellten Wissensbestände waren dabei in erster Linie Sozialraumanalysen und Sozialberichterstattungen in Form von
indikatorengestützten, gegebenenfalls um qualitative Angaben ergänzten
Beschreibungen sozialräumlicher Entwicklungen in den Städten und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen. Das für Berlin erstellte Gutachten von Häußermann und anderen ist ein Beispiel für solche Arbeiten
10 Es ist also keineswegs so, dass die Stadt- und Stadtpolitikforschung nicht
gehört würde. Zwar beobachtet Nuissl auf Seiten der Planungspraxis eine
generelle „Skepsis gegenüber sozialwissenschaftlichem Wissen“ (Nuissl
2000: 11). Für den hier betrachteten Bereich der sozialen Stadtpolitik kann
das jedoch angesichts der intensiven Einbindung gerade von Stadtsoziologen nicht gelten.
345
SOZIALE STADTPOLITIK
(siehe auch die Einschätzung bei Gestring/Janssen 2002, Bartelheimer
2001). Einen zweiten Bereich der Beratung stellen die verschiedenen
Formen der Programmbegleitung und der, meist formativ verstandenen,
Evaluationsforschung dar.
Bei aller wissenschaftlichen Begleitung der Programme sind gegenwärtig aber noch erhebliche Unklarheiten in der Umsetzung festzustellen. Die Zwischenevaluierung für das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ kam beispielsweise zu der Einschätzung, dass sowohl die Problemdiagnose als
auch die Zielbeschreibung der Politik zu präzisieren seien (vgl. IfS
2004: 206). Aus der Forderung nach einer genaueren Problemdiagnose
wurde die „Notwendigkeit einer umfassenden kleinräumigen Stadtbeobachtung“ abgeleitet (Experten-/Steuerungsgruppe zur Zwischenevaluierung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ 2005: 197).11 Zwar ist grundsätzlich der
Forderung zuzustimmen, mehr über die Gebiete zu erfahren, um die
Politik mit diesem Wissen verbessern zu können. Im Zusammenhang
mit dem Ruf nach einer „kleinräumigen Stadtbeobachtung“ stellen sich
jedoch zwei Fragen: Welcher Art sollen diese Daten sein? Und: Wie sollen diese Informationen im Politikprozess verarbeitet werden? Mit anderen Worten: Es geht um die Wissensbestände der sozialen Stadtpolitik
und um deren Verwendung.
Anstelle – oder zumindest in Ergänzung zu – einer Erhöhung der
Datendichte muss es meines Erachtens in erster Linie um eine bessere
Qualität der Daten und um die Erschließung weiterer Wissensbereiche
gehen. Die bemängelten Lücken im bisherigen Wissensstand über die
Situation in den Quartieren werte ich auch weniger als ein Problem zu
grobkörniger Daten, sondern als ein Deutungsproblem – als „interpretative Flexibilität“, die auf durchaus unterschiedliche Weise geschlossen
werden kann (vgl. Meyer/Schulz-Schaeffer 2005).12 Damit meine ich,
11 Eine Forderung, die auch in der Sektion Stadtsoziologie bei der Deutschen
Gesellschaft für Soziologie diskutiert wird. Beispielhaft der Diskussionsverlauf bei der Frühjahrssitzung am 20./21.5.2005 in Berlin, die eine
Selbstbestimmung der Sektion zum Thema hatte; besonders deutlich ist
die Position bei Friedrichs (vgl. Friedrichs 2005, zur Kritik siehe die
Reaktion bei Dangschat 2005b).
12 Den Begriff der „interpretativen Flexibilität“ entlehne ich der sozialkonstruktivistischen Wissenschafts- und Technikforschung. Interpretative Flexibilität spielt dann eine Rolle, wenn die Bedeutung eines Sachverhaltes
„auf einer selbst wieder begründungsbedürftigen Deutung“ beruht (Meyer/
Schulz-Schaeffer 2005: 1). „Kontexteffekte“ verstehe ich als einen Sachverhalt, der sich über eine – wiederum begründungsbedürftige – Theorie
(Kontext-Theorie) – begründet. Die Explizierung der „Kontext-Theorie“
in der Zwischenevaluierung des Bund-Länderprogramms „Stadtteile mit
346
SCHLUSSBETRACHTUNG
dass über neue Formen der Wissensproduktion nachzudenken ist – und
zwar über solche, die im Unterschied zu expertokratischen Formen der
Politikberatung denjenigen, um deren Situation es geht, auch den Bewohnern der marginalisierten Stadtquartiere Gehör verschaffen. Aus den
Reihen der sozialkonstruktivistischen, postpositivistischen PolicyForschung, die ich in Kapitel 2 vorgestellt habe, wird in diesem Zusammenhang einem Empirismus, wie auch ich ihn hier kritisiere, das Prinzip
der Deliberation entgegengehalten – ein „zeitgemäßes Reflektieren über
Politik und Gesellschaft ohne Rekurs auf einen Telos oder letzte Begründungen“ und das „Akzeptieren des offenen Charakters von Problemlagen“ (Gottweis 2003: 136, vgl. auch Hajer/Wagenaar 2003a). Die
These dabei ist, dass eindeutiges Wissen heute nicht möglich ist und jede Expertise mit einer Gegenexpertise gekontert werden kann. Daher
muss in der Entscheidungsfindung mit Argumenten anstelle von vermeintlich eindeutigen Ableitungen gearbeitet werden (vgl. Fischer/Forester 1993, Fischer 2000, Leggewie 2006). Gefordert wird beispielsweise eine Kontextualisierung von Expertenmeinungen in öffentlichen
Erörterungen (vgl. Hajer 1997: 121).
Deliberative Ansätze der Politikberatung, die über traditionelle Formen hinausgehen, sind in der sozialen Stadtpolitik zwar durchaus schon
verankert, werden in der Praxis jedoch von verwaltungsnahen Akteuren
dominiert. Sie beziehen sich zudem gerade nicht auf die grundlegenden
Fragen nach den Ursachen von sozialer Ausgrenzung und Armut, sondern konzentrieren sich lediglich auf die Umsetzung und Kleinarbeitung
von in den Verwaltungsspitzen verabredeten Zielen und auf eine Optimierung der Quartiersverfahren, etwa durch Bürgergutachten, Stadtteilforen, Bewohnerbefragungen etc. (siehe Kapitel 6). Auf gesamtstädtischer Ebene könnte das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Berlin eingerichtete „Stadtforum“ eine deliberative Funktion wahrnehmen, es ist jedoch faktisch von relevanten Entscheidungsprozessen entkoppelt. Auf Bundesebene findet zwar ein fachpolitischer Erfahrungsaustausch statt, der von der Bundestransferstelle organisiert wird (s.o.).
In den gesellschaftspolitischen Diskursen, etwa zum Umbau der Sozialsysteme oder zur Frage einer Einwanderungspolitik, werden Aspekte der
räumlichen Segregation und der Quartiersentwicklung jedoch nur peripher thematisiert.13 Auf europäischer Ebene ist eine „lokal-europäische
besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ nennt die Möglichkeit alternativer Interpretationen: die Container-Theorie und die Sozialgruppentheorie (IfS 2004: 35ff).
13 Überlegungen zu einer besseren Verbindung der sozialen Stadtpolitik mit
umfassenden Strategien zur Armutsprävention finden sich bei Bertsch/
Piorkowsky 2005.
347
SOZIALE STADTPOLITIK
Form von Governance“ (Kern 2001: 112) entstanden, die kommunale
Belange im „territorialen Dialog“ zur Sprache bringt. Gerade die europäische Diskussion wird jedoch derzeit noch maßgeblich von politischen
Eliten bestimmt (vgl. auch Bartik/Wolffhardt 2005: 36). Die folgende
Karikatur, die im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Frankreich im Winter 2005 in der Satirezeitschrift Le Canard Enchainé erschienen ist, bringt das Problem der gegenwärtigen Diskurspraxis auf
den Punkt:
Abbildung 15: Diskurspraxis in der sozialen Stadtpolitik –
eine Karikatur
(Quelle: Le Canard Enchainé, Dezember 2005)
Aus dieser Kritik an einem von Eliten dominierten stadtpolitikbezogenen Diskurs ergeben sich für die Stadtforschung verschiedene Empfehlungen. Erstens sollte sie sich und ihre Thematisierungskompetenz aus
der Klammer der auftraggebenden (Bau-)Verwaltungen befreien und ihre Rolle in der Politikgestaltung reflektieren. Das impliziert auch, dass
sie sich stärker mit der Verwendung ihrer Erkenntnisse und mit den
„Diffusionshürden“ in Verwaltungen und Parteien, aber insbesondere
auch in der Öffentlichkeit, auseinandersetzen sollte, also mit den Techniken der Objektivierung ihres „Expertenwissens“ und dessen Verwen348
SCHLUSSBETRACHTUNG
dung im Politikprozess (vgl. Hitzler et al. 1994, Beck/Bonß 1989, Nuissl
2000). An einem Punkt, an dem die Grenzen der bisherigen Erkenntnis
und Vermittlungspraxis von den Politikberatern selbst thematisiert werden (deutlich: Häußermann 2002: 81ff), aber weiterhin fortbestehen –
siehe die auf ein „Weiter so“ setzende Reaktion auf die Zwischenevaluierung des „Soziale Stadt“-Programms im Bundestag –, scheint eine solche Selbstreflexion notwendig.
Über ihren kleinräumigen Analysen darf die Stadtforschung zweitens den gesellschaftspolitischen Kontext nicht aus den Augen verlieren.
Sie sollte vehement auf der „Unteilbarkeit der Stadt“ beharren und eine
integrierte Thematisierung der komplexen Wirkungsgefüge räumlicher
Ungleichheit anstreben (Häußermann 2002, ähnlich auch Dangschat
2005a und 2005b, Geiling 2001). Einen Ansatz hierzu bieten vor allem
die Überlegungen von Dangschat über die „Produktion und Reproduktion von ‚ausgrenzenden Orten‘“ und das Wechselverhältnis von System-,
Sozial- und Individualintegration (Dangschat 2005a). Insbesondere ist
darüber nachzudenken, wie die soziale Stadtpolitik aus ihrer engen, fast
ausschließlichen, Bindung an die Kontext-Theorie gelöst werden kann.
Entsprechende Diskussionen lassen sich auf allen Ebenen zwar bereits
beobachten, sie könnten seitens der Stadtforschung aber, beispielsweise
durch eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen, gestärkt werden. In erster Linie sollte eine stärkere Verbindung zur aktuellen Debatte über den Umbau des Sozialstaats hergestellt werden – ist die
soziale Stadtpolitik mit ihrer Betonung von Wettbewerbsfähigkeit und
sozialer Integration doch ein beispielhaftes Projekt des „Dritten Weges“,
des neuen Europäischen Sozialmodells und des aktivierenden Sozialstaats.14 Die Forderung nach einem umfassenderen Blick auf die
Ursachen von sozialer Ungleichheit und Ausgrenzung in der Stadt bedingt damit auch eine kontextualisierende Perspektive auf die soziale
Stadtpolitik, die die einzelnen Programme in den weiteren Politikteppich
aus Förderinstrumenten und (De-)Regulierungen einbettet. Das bedeutet
eine vertikale und horizontale Öffnung auch der Policy-Analyse: Stadtpolitik ist zum einen nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern ein
komplexes multiskalares Politikfeld. Zum anderen ist sie nicht losgelöst
14 An dieser Stelle ist dann auch die Forschungsförderung gefragt. Das fünfte
Rahmenprogramm zur Forschungsförderung der Europäischen Kommission (1998-2002) wies mit der Leitaktion „Die Stadt von morgen und
das kulturelle Erbe“ in diese Richtung: Es ermöglichte interdisziplinäre,
stadtbezogene Forschung, die nicht den Restriktionen von Ressortforschung ausgesetzt war. Das siebte Rahmenprogramm (2007-2013) hält,
vor allem mit der geplanten „Social Platform on Cities and Social Cohesion“ vielversprechende Möglichkeiten bereit.
349
SOZIALE STADTPOLITIK
von Fragen etwa der Arbeits- und Beschäftigungspolitik, Umweltpolitik
etc. zu denken. Ebenso wäre, um die Politikgestaltung zu verbessern, eine vergleichende Arbeit zwischen kontrastierenden (impliziten und expliziten) nationalen Stadtpolitiken nötig. In den vergangenen Jahren sind
verschiedene Studien entstanden, die hierfür eine hilfreiche Grundlage
bieten (vgl. u.a. Froessler et al. 1994a, Madanipour et al. 1998, Moulaert
2000, Schmals/Kemper 2000, Andersen/van Kempen 2001, van den
Berg et al. 2004, Antalovsky et al. 2005). Sie bleiben jedoch, von Ausnahmen abgesehen, oftmals auf der Ebene von Programmbeschreibungen und stellen sich nicht die Frage, wie es zu diesen Programmen
gekommen ist. Wenn aber Erkenntnisse nicht nur darüber gewonnen
werden sollen, was anderswo gemacht wird, sondern auch von Interesse
ist, wie die jeweiligen Akteure ihre Handlungsansätze entwickelt haben,
bietet sich der hier formulierte neo-institutionelle und diskursanalytische
Ansatz an.
Netzwerke, Institutionen und Diskurse:
Perspektiven für eine soziologische
Politikforschung
Das in dieser Arbeit vorgestellte Analysekonzept wurde entwickelt, um
Antworten auf die Frage, wie Politik gemacht wird, zu ermöglichen. Es
ging mir darum, nicht bei der Gegenüberstellung von Form und Inhalt
einer Politik stehenzublieben, sondern die Kopplung von Problemdeutung und Instrumentierung herauszuarbeiten und historisch nachzuzeichnen, wie es zu dieser gekommen ist. Wie in der Arbeit gezeigt,
wird eine Policy nicht innerhalb des politisch-administrativen Systems
formuliert und ausgestaltet, sondern in einem komplexen Prozess, an
dem – sowohl im Agenda-Setting wie in der Umsetzung – eine Vielzahl
von Akteuren beteiligt ist. Um der Herausforderung, die sich damit für
die Politikforschung stellt, zu begegnen, habe ich mit Netzwerken,
Institutionen und Diskursen aktuelle Konzepte der Policy-Forschung
sowie der Organisationssoziologie und der Diskursanalyse aufgegriffen.
Die Beschreibung der Institutionalisierung von Diskursen in politischen
Programmen und deren Umsetzung nimmt insbesondere die Handlungsorientierungen der beteiligten Akteure in den Blick und vermag auf diese Weise zweierlei: Sie lässt sich erstens durch das sozialkonstruktivistische Paradigma nicht auf eine Sachzwanglogik ein und wirft zweitens
ein Licht auf die Orte, an denen die Politik formuliert wurde, und auf die
Techniken, mittels derer dies geschah. Die in den Fallstudien der sozialen Stadtpolitik beobachtete Verwaltungsdominanz in den lokalen Part350
SCHLUSSBETRACHTUNG
nerschaften und Projektnetzwerken konnte ich somit als Resultat der
Durchsetzung durchaus nicht alternativloser Diskursformationen, konkreter Entscheidungen im Politikprozess und des sich daraus ergebenden
institutionellen Designs der Politik rekonstruieren. Durch die Analyse
von Netzwerken, Policy-Institutionen und Diskursen wurde eine Identifizierung der Konstellationen und Situationen im Politikprozess möglich, die zu einem Misfit zwischen Form und Inhalt der Politik geführt
haben. Dies ist eine Stärke der Verbindung von neo-institutioneller und
diskursanalytischer Perspektive. Die Integration dieser beiden Zugänge
bietet sich über die Stadtpolitik hinaus für weite Bereiche der Politikforschung an und ist auch in theoretischer Hinsicht vielfach anschließbar.
Der Fokus auf Netzwerke ermöglicht es, die beteiligten Akteure,
Akteurskonstellationen und Beziehungen in der Formulierung der Politik und in ihrer Umsetzung abzubilden. Während beispielsweise die Bedeutung von Beratern und Dienstleistern, ihre Positionen und Beziehungen in Issue Networks gezeigt werden können, wird ebenso ersichtlich,
welche Akteure nicht an der Politikgestaltung beteiligt sind. Mit der Betrachtung der Policy-Institutionen kommen zudem die Handlungsorientierungen der Akteure in den Blick. So lässt sich beschreiben, wie mit
der Einbindung eines Themas in ein Politikfeld eben auch dessen institutionelles Arrangement wirksam wird und schließlich die Gestalt der
Politik mitbestimmt. Hier ist der soziologische Institutionenbegriff hilfreich, der sich nicht auf formale politische Institutionen und auch nicht
auf Aspekte der Regulierung beschränkt, sondern gerade auch die
Problemdeutungen und impliziten Theorien einer Policy aufgreift und
sich für Fragen der Institutionalisierung und des Wandels von instituionellen Arrangements interessiert. Das Konzept der Policy-Institution
verweist zudem auf die Grenzen und Diffusionshürden zu benachbarten
Feldern. Die diskursanalytische Komponente nimmt schließlich die vielfältigen Diskurspraktiken in den Blick und ermöglicht die Rekonstruktion von Diskursstrategien. Dazu zählt neben Expertisen, Anhörungen,
Tagungen und anderen Formen der Politikberatung auch, und dies ist in
den hier vorgestellten Fallstudien besonders deutlich, experimentelle
Politik und die Formulierung von Argumenten aus den Ergebnissen von
Modell- und Pilotprojekten heraus.
Die Betrachtung von Netzwerken, Policy-Institutionen und Diskursen ist somit gerade für die Erfassung der Dynamik und des Wandels
von Politiken hilfreich, etwa für die Analyse der Entstehung von Politikfeldern (aktuell z.B. Einwanderungspolitik), für die Transformation und
die De-Institutionalisierung eines Feldes, die Neuverteilung von Kompetenzen oder die Neuausrichtung von Instrumenten (aktuell z.B. Wohnungspolitik, Bildungspolitik, Sozialpolitik). Mit der Anwendung dieser
351
SOZIALE STADTPOLITIK
Perspektive nicht nur auf das Agenda-Setting sondern auch auf die Phase der Implementierung der Politik ist es darüber hinaus möglich, auszuloten, wie Spielräume in der Ausdeutung und Umsetzung von Richtlinien und Programmen genutzt werden. Auch hier ist insbesondere der
in Abgrenzung zu formalistischen Konzepten entwickelte weite Institutionenbegriff hilfreich. Er macht die Analyse sensibel für die Handlungsorientierungen der Dienstleister und betrachtet, wie diese die Interpretation ihrer neuen Aufgabe anleiten und so die Politik mit- bzw. ausgestalten. Dies muß, wie die Berliner Fallstudien zeigen, nicht zwangsläufig Innovation blockieren und zu Pfadabhängigkeit führen. Die Akteure können ebenso die Situation nutzen, um neue Techniken einzuführen.
Mit diesem hier formulierten Ansatz einer soziologischen Politikforschung lassen sich die (bislang politikwissenschaftlich dominierte) Forschung zum Wandel von Staatlichkeit und die Governance-Forschung
bereichern, die sich mit der Koordination von Handlungen und insbesondere mit der Steuerungsfähigkeit von Netzwerken und Verhandlungssystemen beschäftigen. Er ermöglicht es, in Politiknetzwerken geteilte, konfligierende und widersprüchliche Handlungsorientierungen,
Schnittstellen und „shared spaces“ zu identifizieren. Damit ist er insbesondere für die Analyse von Policies nützlich, die auf eine gemeinschaftliche Bewirkung in Partnerschaften und Projekten setzen. Konzeptionell sind zwei Aspekte zu nennen, deren Weiterentwicklung wünschenswert ist: Zum einen wird es ertragreich sein, die Verteilung von
Macht in Politiknetzwerken stärker zu betonen und dabei die Rolle der
Diskurseliten zu thematisieren. Zum anderen könnte das Verhältnis von
Institution und Diskurs weiter ausgeführt und zu einem Modell der
diskursiven Institutionalisierung ausgearbeitet werden, in dem der spezifische Beitrag von Diskursen und Diskurspraktiken zur Institutionalisierung von Handlungsorientierungen deutlich wird.
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2/3.2005, Bonn, S. 103-112
Zimmermann, Karsten (2005): Das Programm Soziale Stadt als Versuch
einer lokalen Institutionenpolitik?, in: Haus, Michael (Hg.): Institutionenwandel lokaler Politik in Deutschland – zwischen Innovation und Beharrung, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften,
S. 156-177
403
Urban Studies
Volker Eick, Jens Sambale,
Eric Töpfer (Hg.)
Kontrollierte Urbanität
Zur Neoliberalisierung
städtischer Sicherheitspolitik
Simon Güntner
Soziale Stadtpolitik
Institutionen, Netzwerke und
Diskurse in der Politikgestaltung
August 2007, 328 Seiten,
kart., 19,90 €,
ISBN: 978-3-89942-676-2
April 2007, 403 Seiten,
kart., 35,80 €,
ISBN: 978-3-89942-622-9
Ulrike Gerhard
Global City Washington, D.C.
Eine politische Stadtgeographie
Evelyn Lu Yen Roloff
Die SARS-Krise in Hongkong
Zur Regierung von Sicherheit
in der Global City
Mai 2007, ca. 280 Seiten,
kart., ca. 27,80 €,
ISBN: 978-3-89942-497-3
Bastian Lange
Die Räume der Kreativszenen
Culturepreneurs und ihre Orte
in Berlin
Mai 2007, 330 Seiten,
kart., ca. 30,80 €,
ISBN: 978-3-89942-679-3
Doris Agotai
Architekturen in Zelluloid
Der filmische Blick
auf den Raum
April 2007, 184 Seiten,
kart., zahlr. Abb., 24,80 €,
ISBN: 978-3-89942-623-6
Sonia Schoon
Shanghai XXL
Alltag und Identitätsfindung im
Spannungsfeld extremer
Urbanisierung
April 2007, 344 Seiten,
kart., 32,80 €,
ISBN: 978-3-89942-645-8
März 2007, 166 Seiten,
kart., 18,80 €,
ISBN: 978-3-89942-612-0
Björn Bollhöfer
Geographien des Fernsehens
Der Kölner Tatort als mediale
Verortung kultureller Praktiken
Februar 2007, 258 Seiten,
kart., zahlr. Abb., 25,80 €,
ISBN: 978-3-89942-621-2
Andreas Böhn,
Christine Mielke (Hg.)
Die zerstörte Stadt
Mediale Repräsentationen
urbaner Räume von Troja
bis SimCity
Februar 2007, 392 Seiten,
kart., zahlr. Abb., 32,80 €,
ISBN: 978-3-89942-614-4
Jutta Zaremba
New York und Tokio in der
Medienkunst
Urbane Mythen zwischen
Musealisierung und
Mediatisierung
2006, 236 Seiten,
kart., zahlr. z.T. farb. Abb., 25,80 €,
ISBN: 978-3-89942-591-8
Leseproben und weitere Informationen finden Sie unter:
www.transcript-verlag.de
Urban Studies
Andrej Holm
Die Restrukturierung
des Raumes
Stadterneuerung der 90er Jahre
in Ostberlin: Interessen und
Machtverhältnisse
2006, 356 Seiten,
kart., 29,80 €,
ISBN: 978-3-89942-521-5
Helmuth Berking,
Sybille Frank, Lars Frers,
Martina Löw, Lars Meier,
Silke Steets,
Sergej Stoetzer (eds.)
Negotiating Urban Conflicts
Interaction, Space and Control
2006, 308 Seiten,
kart., 28,80 €,
ISBN: 978-3-89942-463-8
Martin Heller, Lutz Liffers,
Ulrike Osten
Bremer Weltspiel
Stadt und Kultur. Ein Modell
2006, 248 Seiten,
gebunden, durchgängig farbig mit
zahlr. Abb., 22,80 €,
ISBN: 978-3-89942-485-0
Georg Glasze, Robert Pütz,
Manfred Rolfes (Hg.)
Diskurs – Stadt – Kriminalität
Städtische (Un-)Sicherheiten
aus der Perspektive von
Stadtforschung und Kritischer
Kriminalgeographie
2005, 326 Seiten,
kart., 27,80 €,
ISBN: 978-3-89942-408-9
Nicole Grothe
InnenStadtAktion –
Kunst oder Politik?
Künstlerische Praxis in der
neoliberalen Stadt
2005, 282 Seiten,
kart., zahlr. Abb., 25,80 €,
ISBN: 978-3-89942-413-3
Franziska Puhan-Schulz
Museen und Stadtimagebildung
Amsterdam – Frankfurt/Main –
Prag. Ein Vergleich
2005, 342 Seiten,
kart., zahlr. Abb., 27,80 €,
ISBN: 978-3-89942-360-0
Angela Schwarz (Hg.)
Der Park in der Metropole
Urbanes Wachstum und
städtische Parks im
19. Jahrhundert
2005, 224 Seiten,
kart., zahlr. Abb., 23,80 €,
ISBN: 978-3-89942-306-8
Uwe Lewitzky
Kunst für alle?
Kunst im öffentlichen Raum
zwischen Partizipation,
Intervention und Neuer
Urbanität
2005, 138 Seiten,
kart., 14,80 €,
ISBN: 978-3-89942-285-6
Frank Eckardt
Soziologie der Stadt
2004, 132 Seiten,
kart., 12,00 €,
ISBN: 978-3-89942-145-3
Leseproben und weitere Informationen finden Sie unter:
www.transcript-verlag.de