Kulturerbe
INHALT
Kulturerbe
1. Genese des Begriffs
2. Definition
3. Diskurse und Kontroversen
4. „Kulturerbe der Deutschen im östlichen Europa“ –
„gemeinsames Kulturerbe“
5. Bibliographische Hinweise
Literatur
Weblinks
Anmerkungen
Zitation
1. GENESE DES BEGRIFFS
Als sich der Nationalstaatsgedanke in Europa herausbildete, erkannte man das Potential von Kulturgütern
für die nationale und kollektive Identitätsbildung der Völker. Ausgehend von der Zerstörung bedeutender
Kulturschätze während der Französischen Revolution setzte sich die Auffassung durch, dass das kulturelle
Erbe staatlich geschützt werden müsse. In Deutschland begann die Institutionalisierung der
Denkmalpflege im frühen 19. Jahrhundert. Die um 1900 aufkommende Heimatbewegung trat für den
Erhalt von Denkmälern, aber auch für den Naturschutz und die Pflege von Traditionen ein.
Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein wurde von „Denkmälern“, „Kunstdenkmälern“ und
„Monumenten“, zunehmend auch von „Kulturgütern“ gesprochen. In der Konvention zum Schutz von
Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 (Haager Konvention) wird erstmals im deutschsprachigen
Kontext das „kulturelle Erbe“ erwähnt. Es liegt die Vermutung nahe, dass der Begriff in Anlehnung an
englische (cultural heritage) und französische (patrimoine culturel) Entsprechungen im Zusammenhang
mit internationalen Schutzabkommen entstanden ist. Seit Mitte der 1980er Jahre setzte sich der
Kulturerbe-Begriff im deutschen Raum vermehrt durch, hielt Einzug in den alltäglichen Sprachgebrauch
und erfuhr inhaltliche Erweiterungen. Dennoch erfolgte die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem
Konzept des Kulturerbes in Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin zurückhaltend. Die
Deutung des „Erbes“ während des Nationalsozialismus, aber auch in der DDR-Zeit hatte den Terminus in
Deutschland offenbar in Verruf gebracht,[1] weshalb er zögerlich verwendet wurde.
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2. DEFINITION
Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als
Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher,
künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt,
erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Kulturerbe-Begriff ist variabel und kann je nach Land und Zeitpunkt unterschiedlich interpretiert
werden.[2] Im internationalen Recht tritt er zumeist als Sammelbegriff auf, der nicht weiter definiert wird.
Beispielsweise heißt es in der Haager Konvention von 1954, Kulturgut sei „bewegliches und unbewegliches
Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist“.[3] In der Welterbe-Konvention von
1972 gelten Denkmäler, Ensembles und Stätten als Kulturerbe.[4] Diese Konvention beschränkt sich jedoch
nicht auf das bauliche Erbe, sondern schließt auch das Naturerbe ein. 2003 wurde die Erfassung des
Welterbes um das immaterielle Kulturerbe erweitert.[5]
Die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen immateriellem Kulturerbe sowie dem materiellen Kultur- und
Naturerbe werden explizit erwähnt. Weiterhin findet sich erstmals eine Definition, nämlich indem auf
Merkmale und Funktionen des immateriellen Erbes für Gemeinschaften verwiesen wird. Insgesamt ist also
festzustellen, dass sich die Kulturerbe-Konzeption der internationalen Instanzen in den vergangenen
Jahrzehnten mehrmals erweitert hat.
Das materielle Erbe umfasst unbewegliche und bewegliche Objekte. Dazu zählen Kulturlandschaften,
Architekturdenkmäler und -ensembles, archäologische Stätten, Museums- und Bibliotheksbestände. Sie
besitzen über ihre Stofflichkeit hinaus einen ideellen Wert, eine sinnstiftende symbolische Bedeutung.
Damit wird deutlich, dass materielle und immaterielle Komponenten des Kulturerbes eng miteinander
verwoben sind. Als immaterielles Erbe werden kulturelle und soziale Praktiken, Techniken, Kenntnisse und
mündliche Überlieferungen bezeichnet. Dazu zählen Volkslieder und -tänze, Märchen, Sagen, Legenden,
Feste, Bräuche, Rituale, Spiele, Mundarten, kulinarische Sitten, Handwerkstechniken usw. Immaterielles
Erbe wird von Personen bzw. Gruppen getragen und auch „lebendiges Kulturerbe“ genannt.
Kulturerbe hat einen identitätsstiftenden Charakter und wird auch als „Zement der Identität"[6] bezeichnet.
Es liefert den Menschen Bezugspunkte in Raum und Zeit. Kulturerbe kann sowohl dem Alltag entspringen
als auch außergewöhnlich sein. Es wird aus der Vergangenheit überliefert, ist in der Gegenwart von
Bedeutung und soll für die Zukunft bewahrt werden. Der Begriff des Erbes impliziert dieses zeitliche
Fortbestehen über Generationen hinweg. Dabei handelt es sich keinesfalls um statisch zu erhaltende und
zu bewundernde Elemente, sondern um ein Erbe, das immer wieder neu interpretiert und angenommen
wird, also einem stetigen Wandel unterliegt.
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3. DISKURSE UND KONTROVERSEN
Außerhalb des deutschen Sprachraums erlebt der Kulturerbe-Begriff seit den 1990er Jahren eine
Hochkonjunktur. Aufgrund der inhaltlichen Ausweitung kritisieren einige Autoren, dass „alles und nichts“
zum Kulturerbe erklärt werde. Somit bestehe die Gefahr, dass das Konzept durch den inflationären
Gebrauch seine Aussagekraft verliert. Die UNESCO-Welterbe-Liste umfasst 981 Eintragungen (Stand Juni
2013) von besonderem universellem Wert, von denen 759 Kulturgüter sind.[7] Angesichts dieser großen
Zahl kann der Grad der Einzigartigkeit all dieser Stätten infrage gestellt werden. Anderseits erlaubt die
weit gefasste Kulturerbe-Konzeption individuellere Herangehensweisen und Identifikationen mit dem
Kulturerbe, denn obgleich Kulturerbe per Definition ein kollektives Erbe ist, können verschiedene
Menschen ganz unterschiedliche Gefühle und Erinnerungen damit verbinden. Man spricht vom
„persönlichen Kulturerbe“[8], um die subjektive Auslegung hervorzuheben. Dabei kann eine WeltkulturerbeStätte zum „persönlichen Kulturerbe“ werden, sofern der Betrachter damit Gefühle und Erinnerungen
verbindet, die ihm eigen sind.[9]
Obwohl der Kulturerbe-Begriff im Prinzip losgelöst von Eigentumsverhältnissen besteht,[10] kann die Frage
nach der Herkunft und damit nach der Zugehörigkeit eines Erbes und der Verantwortung dafür eine
Eigentumsproblematik in sich bergen, nämlich wenn Individuen oder Gruppen sich als Eigentümer im
übertragenen Sinne sehen. Das kann im Fall von geteiltem Erbe geschehen, das teilend wirken kann,
wenn es im Mit- und Nebeneinander von Völkern in den Fokus von gegenläufigen geschichtspolitischen
Konzepten und Konflikten gerät. Doch die meisten Instanzen, insbesondere die UNESCO, vertreten eine
einheitsstiftende Konzeption, die Kulturerbe als „ideellen Besitz der gesamten Menschheit“[11] begreift,
welcher die Menschen verbindet und näher zusammenbringt. Gleichzeitig gilt Kulturerbe als Zeugnis
kultureller Vielfalt. Die Multidimensionalität des Begriffs und die vielschichtigen
Interpretationsmöglichkeiten sind Merkmale, die sich auch die Tourismusbranche zueigen macht, für die
das Kulturerbe eine Ressource darstellt.
Zur Inventarisierung von Kulturerbe, um es zu erfassen, zu schützen und gegebenenfalls zu vermarkten,
gibt es unterschiedliche Auffassungen. Einerseits spiegeln Eintragungen und Auflistungen das Verständnis
wider, dass die Gesamtheit der Kulturgüter nicht nur Erbe, sondern auch Auftrag ist, der es zur Pflicht
macht, sich für ihre Bewahrung einzusetzen. Institutionalisierte Schutzinstanzen widmen sich der
Herausstellung besonderer Merkmale, die das Erbe schützenswert machen. Die Notwendigkeit des
Schutzes wird kaum infrage gestellt. Andererseits wird argumentiert, dass Kulturerbe natürlichen
Veränderungsprozessen unterworfen sei, wohingegen seine Auflistung und vor allem bestimmte Auflagen
diese gefährdeten, da sie zur Fixierung des Kulturerbes zu einem bestimmten Zeitpunkt führten.
Neuere Forschungsansätze weisen darauf hin, dass es nicht vorrangig darum gehen müsse, das Erbe in
Monumenten, Stätten, Artefakten, Kenntnissen und Traditionen zu verorten. Von größerer Bewandtnis sei,
wie es im Sozialen verankert ist,[12] wie es die Menschen vereinnahmt und wie sie es vereinnahmen. Diese
Betrachtungsweise gewinnt vor dem Hintergrund der ständigen Ausdehnung des Kulturerbe-Spektrums
und seiner Omnipräsenz an Bedeutung, da anzunehmen ist, dass Individuen und Gruppen aus dem großen
„Kulturerbe-Angebot“ auswählen müssen, welche Elemente für sie attraktiv sind, und dass diese Selektion
auf Reflexionen und Argumentationen beruht, denen wissenschaftlich nachgegangen werden kann.
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4. „KULTURERBE DER DEUTSCHEN IM ÖSTLICHEN EUROPA“ – „GEMEINSAMES KULTURERBE“
Vertriebenendenkmal in der neuen Heimat Anklam; eingeweiht 1995 als
erstes seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern im Beisein von Bürgermeister und Landrat. (Foto:
Privatbesitz).
Gedenkstein in der alten Heimat Frauenburg/Frombork am Frischen Haff;
eingeweiht 2001 im Beisein der Bürgermeisterin und des Erzbischofs. (Foto: Privatbesitz).
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Maßnahmen zur
Erforschung und zum Schutz des Kulturerbes der Deutschen aus dem östlichen Europa unternommen.
1953 verpflichteten sich Bund und Länder, sich für das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa
einzusetzen (Kultur- und Wissenschaftsförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz [BVFG]). In der
Deutschen Demokratischen Republik hingegen wurde dieses Kulturerbe von staatlicher Seite systematisch
negiert. Das SED-Regime erkannte den Verlust der Ostgebiete schon Ende der 1940er Jahre an und
versuchte, diese Territorien aus dem kollektiven Gedächtnis zu tilgen. Der Umgang mit den Vertriebenen in der DDR „Umsiedler“ genannt – kann durch „politische Entmündigung“ und „kulturellen
Anpassungszwang“ charakterisiert werden.[13] Es gab keine öffentliche Thematisierung von Flucht und
Vertreibung; jegliche Zusammenschlüsse von Vertriebenen wurden unterbunden. Somit konnten
Erinnerung sowie immaterielles und materielles Kulturerbe, wenn überhaupt, nur im Familienkreise
gepflegt und weitergegeben werden. Erst in den 1980er Jahren wurde das Thema explizit literarisch
aufgegriffen.[14]
Im seit 1990 wiedervereinigten Deutschland beschäftigen sich Gesellschaft und Wissenschaft verstärkt mit
dem Kulturerbe der Deutschen im östlichen Europa. Eigens gegründete Landesmuseen sind mit der
Erforschung, Bewahrung und Vermittlung dieses Teils der deutschen Kulturgeschichte betraut. Zahlreiche
Vertriebenenorganisationen engagieren sich für die Bewahrung des Kulturerbes der Deutschen aus dem
östlichen Europa und pflegen es in Heimatstuben und -sammlungen, Heimatbüchern und -briefen sowie im
Rahmen von Heimattreffen. Sie knüpfen damit an das Erbe an, halten es lebendig und entwickeln es
weiter. Ähnlich bemühen sich die in den Herkunftsgebieten verbliebenen deutschen Minderheiten um die
Bewahrung ihres kulturellen Erbes. Auch neues Kulturerbe wird seit 1945 geschaffen. So sind
beispielsweise in der alten und der neuen Heimat der Flüchtlinge und Vertriebenen zahlreiche Denkmäler
errichtet worden, die an die Zwangsmigration erinnern und zum Frieden mahnen. Sie zeugen von einer
positiven Zusammenarbeit zwischen den Vertriebenen und den örtlichen Behörden.
Die Marienburg: Ein Beispiel für
Wiederaufbau und Aneignung. (Foto: Privatbesitz).
Das Kulturerbe der Deutschen aus dem östlichen Europa ist ein gesamtdeutsches Erbe. Heute ist es
jedoch auch jenes der Bevölkerungsgruppen, die nach 1945 in früher deutsch besiedelten Regionen
verblieben oder neu angesiedelt wurden und für die es bisweilen ein „schwieriges“ Erbe darstellen kann.[15]
Das deutsche materielle Kulturerbe im östlichen Europa wurde nach dem Zweiten Weltkrieg politisch und
gesellschaftlich höchst unterschiedlich behandelt: Teils gab es kulturelle Übernahme- und
Aneignungsprozesse, teils waren Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt, teils wurden sie zerstört.[16]
Europabrunnen (ehemaliger Dreikaiserbrunnen) in Osterode/Ostróda
in Ostpreußen. (Foto: Privatbesitz).
Plakette des Europabrunnens. (Foto: Privatbesitz).
Die Annäherungen seit der politischen Wende 1989 führten zu mehr Sensibilität für die kulturellen
Hinterlassenschaften der Deutschen. Das Kulturerbe der Deutschen in den Ländern Ostmittel- und
Südosteuropas wird zunehmend als europäisches Vermächtnis verstanden und als Chance betrachtet, das
geteilte und bisweilen teilende Erbe und seine Akteure wieder näher zusammenzuführen. Der Wissenschaft
schien das Attribut „deutsches“ Kulturerbe problematisch, weil der Nationalgedanke erst verhältnismäßig
spät aufkam und viele Regionen des östlichen Europas ethnisch heterogen waren oder sind.[17] Des
Weiteren drängt sich die Frage auf, inwiefern ein Kulturerbe, das beispielsweise im heutigen Polen liegt,
„nicht längst ein gemeinsames Erbe von Deutschen und Polen geworden [ist…]? Ein Erbe, das mittlerweile
die in diesen Regionen geborenen Jüngeren mit Recht auch als das ihre betrachten?“[18] Was 1994 auf einer
Tagung als Frage und mögliche Betrachtungsweise formuliert wurde, hat sich in der Wissenschaft bald
unter dem Leitgedanken des „gemeinsamen Kulturerbes“ durchgesetzt.[19] Dieser von Andrzej Tomaszewski
geprägte Begriff richtet das Augenmerk auf das Erbe bi- und multikultureller Territorien.[20] Dieser
Betrachtungsweise zufolge steht das Konzept des „gemeinsamen Kulturerbes“ für „gemeinsames Interesse
und gemeinsame Verantwortung“.[21] Die Konservierung, Restaurierung und der Wiederaufbau und die
Pflege des Kulturerbes stellen deshalb auch einen gemeinsamen Auftrag dar.[22]
Dem materiellen und immateriellen Kulturerbe wird somit eine Brückenfunktion in Europa zugesprochen.
Im Zuge dieser Entwicklung kann das Erbe symbolisch neu aufgeladen werden. Als Beispiel sei der
ehemalige Dreikaiserbrunnen auf dem Marktplatz von Osterode/Ostróda in Ostpreußen genannt, der 2004
zur Aufnahme Polens in die Europäische Union als „Europabrunnen“ neu errichtet und eingeweiht wurde.
Der Brunnen zeigt neben dem Emblem der Europäischen Union die Wappen der Stadt Osterode in
Ostpreußen und ihrer Partnergemeinde Osterode am Harz.
Solche Erfolge der bilateralen Zusammenarbeit zeugen davon, „dass der Begriff ‚gemeinsames Kulturerbe‘
endlich für ein ideelles Konzept steht, das für die Kunstdenkmäler […] unschädlich ist“.[23]
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5. BIBLIOGRAPHISCHE HINWEISE
LITERATUR
Moritz Csáky, Monika Sommer (Hg.): Kulturerbe als soziokulturelle
Praxis. Innsbruck u. a. 2005 (Gedächtnis – Erinnerung – Identität
6).
Gemeinsames Kulturerbe als Chance. Die Deutschen und ihre
Nachbarn im östlichen Europa. Symposium der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien. Berlin, 20. September
2004. Red. Eckhard Grunewald; Jens Stüben. Oldenburg, Potsdam
2005.
Das gemeinsame Kulturerbe im östlichen Europa.
Denkmalpflegerisches Engagement der Bundesregierung 19932003. Hrsg. vom Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa im Auftrag der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Oldenburg 2004.
Peter-Oliver Loew, Christian Pletzing, Thomas Serrier (Hg.):
Wiedergewonnene Geschichte. Zur Aneignung von Vergangenheit
in den Zwischenräumen Mitteleuropas. Wiesbaden 2006
(Veröffentlichungen des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt 22).
Anja Peleikis: Whose Heritage? Legal Pluralism and the Politics of
the Past. A Case Study from the Curonian Spit. In: Journal of
Legal Pluralism & Unofficial Law 53/54 (2006), S. 209-238.
Birte Pusback (Hg.): Landgüter in den Regionen des gemeinsamen
Kulturerbes von Deutschen und Polen. Entstehung, Verfall und
Bewahrung. Warschau 2007 (Das gemeinsame Kulturerbe 4).
Markus Tauschek: Kulturerbe. Eine Einführung. Berlin 2013.
WEBLINKS
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/ (Kulturgutschutz als
Projekt von Bund und Ländern, vor allem zum Schutz vor Ausfuhr
von bedeutendem Kulturgut)
http://www.unesco.de/kulturerbe.html
ANMERKUNGEN
[1] Étienne François: Écrire une histoire des lieux de mémoire allemands. In: Matériaux pour l’histoire de
notre temps 55/56 (1999), S. 83-87, hier S. 84. Der Historiker unterstreicht, dass es zur Trias „mémoire,
identité, patrimoine“ [Gedächtnis, Identität, Erbe], die die Debatten in Frankreich Ende der 1990er Jahre
dominierte, kein deutsches Äquivalent gab.
[2] Marie-Claire Hoock-Demarle: Introduction: Troisième partie. Les patrimoines en Allemagne: enjeux de
mémoire. In: Jean-Pierre Vallat (Hg.): Mémoires de patrimoines. Itinéraires géographiques. Paris 2008, S.
219-221, hier S. 219.
[3] Den gesamten Text des Abkommens findet man in der Broschüre „Schutz von Kulturgut bei
bewaffneten Konflikten“. Hg. vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 6. Aufl. Bonn
2007, S. 24-43. URL:
http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bibliothek/Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_
Konflikten.pdf (Zugriff 11.06.2014).
[4] Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" wurde 1972 in Paris ratifiziert.
Bisher haben 190 Staaten die Konvention unterzeichnet. URL: http://www.unesco.de/welterbekonvention.html (Zugriff 11.06.2014).
[5] „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, 2003 in Paris von der UNESCO
verabschiedet. Bisher haben 160 Staaten die Konvention unterzeichnet, Deutschland im Jahr 2013. Die
Konvention im Wortlaut: URL: http://www.unesco.de/ike-konvention.html (Zugriff 11.06.2014).
[6] Maria Gravari-Barbas: Le „sang“ et le „sol“. Le patrimoine, facteur d’appartenance à un territoire
urbain. Vortragstext, 1995, S. 1-9, hier S. 7. URL: http://horizon.documentation.ird.fr/exldoc/pleins_textes/divers08-09/010014865-69.pdf (Zugriff 11.06.2014).
[7] UNESCO Welterbe-Liste: URL: http://www.unesco.de/welterbeliste.html (Zugriff 11.06.2014).
[8] Yaniv Poria, Arie Reichel, Avital Biran: Heritage Site Management. Motivations and Expectations. In:
Annals of Tourism Research 33/1 (2006), S. 162-178.
[9] J. Dallen Timothy: Tourism and the Personal Heritage Experience. In: Annals of Tourism Research
24/3 (1997), S. 751-754.
[10] Ernst-Rainer Hönes: Das kulturelle Erbe. In: Natur und Recht 31 (2009), S. 19-23, hier S. 20.
[11] http://www.unesco.de/kulturerbe.html (Zugriff 23.05.2014).
[12] Bernard Schiele: Les trois temps du patrimoine. Note sur le découplage symbolique. In: Bernard
Schiele (Hg.): Patrimoines et identités. Collection Muséo, Québec. Sainte-Foy 2001, S. 215-248, hier S.
218.
[13] Micheal Schwartz: Der historische Osten in der Erinnerungskultur der DDR. In: Konrad-AdenauerStiftung (Hg.): Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten in der Erinnerungskultur. Berlin 2004, S.
69-84. Abrufbar unter: http://www.kas.de/wf/doc/kas_7309-544-1-30.pdf (Zugriff 11.06.2014).
[14] V.a. Ursula Hönsch-Harendt. Wir Flüchtlingskinder. Ost-Berlin 1985; vgl. Louis Ferdinand Helbig: Der
ungeheure Verlust. Flucht und Vertreibung in der deutschsprachigen Belletristik der Nachkriegszeit. 2., um
ein Register und den aktuellen Forschungsstand erweiterte Auflage. Wiesbaden 1996 (Studien der
Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund 3), S. 201-204.
[15] Das Epitheton „schwierig“ wird häufig für das Erbe aus der Zeit des Nationalsozialismus verwendet,
siehe Sharon Macdonald: Difficult Heritage: Negotiating the Nazi Past in Nuremberg and Beyond. London
2009. Der Terminus erscheint auch im Zusammenhang mit dem deutschen Erbe und seiner Rezeption
seitens der neuen Erben treffend und ist demnach auf diesen Kontext übertragbar.
[16] Diese Vorgänge sind vor allem für das kommunistische Nachkriegspolen gut dokumentiert. Siehe
Dieter Bingen, Peter-Oliver Loew, Dietmar Popp (Hg.): Visuelle Erinnerungskulturen und
Geschichtskonstruktionen in Deutschland und Polen seit 1939. Warschau 2009 (Das Kulturerbe 5).
Schleifungsprozesse werden untersucht in den Aufsätzen des folgenden Tagungsbandes: Dieter Bingen,
Hans-Martin Hinz (Hg.): Die Schleifung. Zerstörung und Wiederaufbau historischer Bauten in Deutschland
und Polen. Wiesbaden 2005 (Veröffentlichungen des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt 20). Darin wird
auch erwähnt, dass Schleifungen von identitätsstiftenden Denkmälern und Stätten seit der Antike im
Zusammenhang mit Konflikten eingesetzt werden.
[17] Michaela Marek: Können alte Mauern „deutsch“ sein? Zum Problem „deutscher“ Baudenkmäler in
Polen zwischen Nostalgie, Politik, Wissenschaft und Denkmalpflege. In: Hans-Jürgen Karp (Hg.): Deutsche
Geschichte und Kultur im heutigen Polen. Fragen der Gegenstandsbestimmung und Methodologie. Marburg
1997 (Tagungen zur Ostmitteleuropa-Forschung 2), S. 103-117.
[18] Hans Lemberg: Zur Entwicklung der Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland über „deutsches
Kulturerbe im Osten“. In: Karp (Hg): Deutsche Geschichte (Anm. 17), S. 73-82, hier S. 75.
[19] 1995 wurde der Arbeitskreis deutscher und polnischer Kunsthistoriker „Das gemeinsame Kulturerbe“
gegründet, der vor allem wissenschaftliche Kooperationen zwischen den beiden Ländern zum Ziel hat:
URL: http://www.bkge.de/arbeitskreis (Zugriff 11.06.2014).
[20] Andrzej Tomaszewski: Das gemeinsame Kulturerbe von Deutschen und Polen in Europa und seine
Erhaltung. Eine gemeinsame Aufgabe. In: Andrzej Tomaszewski, Dethard von Winterfeld (Hg.): Das
gemeinsame Kulturerbe. Die deutsch-polnische Zusammenarbeit in der Denkmalpflege 1970-2000.
Osnabrück 2001, S. 11-30.
[21] Beate Störtkuhl: Das Bild Schlesiens in Darstellungen zur Kunst- und Kulturgeschichte nach 1945 vom „wiedergewonnenen Land“ zum „gemeinsamen Kulturerbe“. In: Bingen, Loew, Popp (Hg.): Visuelle
Erinnerungskulturen (Anm. 16), S. 47-66, hier S. 58.
[22] Andrzej Tomaszewski in einer niedergeschriebenen Abschlussdiskussion im Tagungsband von Bingen,
Hinz (Hg.): Die Schleifung (Anm. 16), S. 199-208, hier S. 208.
[23] Störtkuhl: Das Bild Schlesiens (Anm. 21), S. 60.
ZITATION
Gesa Bierwerth: Kulturerbe. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa, 2014. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32713 (Stand 16.06.2014).
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