Maribor/Marburg war ein wichtiger Bahnknotenpunkt der Südbahn, die Wien und Triest, den wichtigsten Hafen der Habsburgermonarchie, verband. In Marburg/Maribor setzte nicht zuletzt dadurch ein rapides Wachstum ein, große Werkstätten... more
Maribor/Marburg war ein wichtiger Bahnknotenpunkt der Südbahn, die Wien und Triest, den wichtigsten Hafen der Habsburgermonarchie, verband. In Marburg/Maribor setzte nicht zuletzt dadurch ein rapides Wachstum ein, große Werkstätten entstanden, damit aber auch ein Arbeitermilieu. Der 1912 erschienene Roman "Die Hungerglocke" schildert die Lebensumstände der Arbeiter um die Jahrhundertwende. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Spannungsfeld zwischen Arbeiterschaft, Nationalismus und Konfessionalität. Ludwig Mahnert, der Romanautor, war evangelischer Pfarrer in Marburg und hatte dadurch direkten Einblick in die Lage.
Die Südbahn war für die Stadt Marburg/Maribor ein wichtiger Faktor und Agglomerationsverstärker für die Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Auch die kleine evangelische Pfarrgemeinde wurde durch diesen Aufschwung stark... more
Die Südbahn war für die Stadt Marburg/Maribor ein wichtiger Faktor und Agglomerationsverstärker für die Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Auch die kleine evangelische Pfarrgemeinde wurde durch diesen Aufschwung stark verändert.
In dem Beitrag stelIt der Autor die Entwicklung des Erbrechts im ehemaligen Königreich beziehungsweise in der sozialistischen Republik Jugoslawien nach dem Ende der Österreichisch-Ungarischen Monarchie im Jahre 1918 dar. Von 1918 bis 1955... more
In dem Beitrag stelIt der Autor die Entwicklung des Erbrechts im ehemaligen Königreich beziehungsweise in der sozialistischen Republik Jugoslawien nach dem Ende der Österreichisch-Ungarischen Monarchie im Jahre 1918 dar. Von 1918 bis 1955 mit der Verabschiedung eines nationalen Erbrechtsgesetzes waren verschiedene erbrechtliche Partikulärvorschriften in Geltung. Auch das Gesetz von 1955 ist als vorubergehende Lösung anzusehen, denn die Verfassungsänderungen in den Siebzigerjahren haben diese Materie wiederum den Republiken und autonomen Einheiten übertragen. Damit ist der Weg zur Feststellung offen, dass auch nach fast 150 Jahren die Behauptung Franz von Zeillers , das Recht sei in Abhängigkeit von Raum und Bevolkerung zu sehen, noch Gültigkeit hat.