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Rechtliche Bestimmungen • Gastgeber:in einer Entdeckung

Zusammenfassung des Programms „Haftpflichtversicherung für Entdeckungen“

Letzte Aktualisierung: 13. September 2024

Über die Haftpflichtversicherung für Entdeckungen

Der Versicherungsschutz für Entdeckungen ist jetzt die Haftpflichtversicherung für Entdeckungen. Die Haftpflichtversicherung für Entdeckungen ist jetzt integraler Bestandteil von AirCover für Gastgeber:innen, dem Rundum-Schutz für Gastgeber:innen auf Airbnb. Das Programm „Haftpflichtversicherung für Entdeckungen“ („Experiences liability insurance“-Programm, kurz „ELI-Programm“) versichert Gastgeber:innen von Entdeckungen in bestimmten Ländern in Bezug auf ihre gesetzliche Haftpflicht für Personen- oder Sachschäden an Gästen oder anderen Personen, die aus einem Ereignis resultieren, das während der Teilnahme eines Gastes an einer Entdeckung auf Airbnb eintritt, vorbehaltlich der Bedingungen und Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung für Entdeckungen.

Das ELI-Programm versichert Gastgeber:innen von Entdeckungen nur in Bezug auf ihre Haftung gegenüber anderen. Verletzungen von Gastgeber:innen von Entdeckungen oder Schäden oder Verluste an ihrem Eigentum sind somit nicht abgedeckt. Es fallen für Gastgeber:innen keine zusätzlichen Kosten für die Versicherung im Rahmen des ELI-Programms an.

Vorbehaltlich der Versicherungsbedingungen bietet der Versicherungsschutz im Rahmen des ELI-Programms Gastgeber:innen grundsätzlich eine primäre Haftpflichtversicherung, wenn sie Gäste im Rahmen einer Entdeckung betreuen. Wenn das ELI-Programm die primäre Haftpflichtversicherung ist, zahlt diese grundsätzlich die abgedeckten Schäden im Namen des Gastgebers bzw. der Gastgeberin vor und unabhängig von anderen Versicherungen, welche der/die Gastgeber:in möglicherweise hat und die sonst greifen würden. In einigen Fällen kann der/die Gastgeber:in gebeten werden, seine/ihre eigene Versicherung nachzuweisen. Gastgeber:innen oder ihre Versicherungsberater:innen sollten die Geschäftsbedingungen ihrer eigenen Versicherung überprüfen.

Für eine kleine Gruppe von Entdeckungen ist das ELI-Programm nicht anwendbar. Wo dies der Fall ist, sollten Gastgeber:innen unter Umständen erwägen, eine eigene Haftpflichtversicherung für die Entdeckung abzuschließen.

Haftungsausschluss

Diese Zusammenfassung des ELI-Programms enthält nicht die vollständigen Bedingungen und Ausschlüsse. In den Vereinigten Staaten wird das ELI-Programm in bestimmten Fällen von einem nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen gezeichnet und unterliegt möglicherweise nicht den Versicherungsgesetzen und -vorschriften Ihres Bundesstaates und ist nicht durch den Insolvenz-Garantiefonds geschützt.

Versicherungsunternehmen und abgedeckte Länder

Das ELI-Programm erstreckt sich derzeit auf Gastgeber:innen von Entdeckungen weltweit, mit Ausnahme von Standorten, die den geltenden Sanktionsgesetzen unterliegen. An den meisten Standorten bietet das ELI-Programm eine Versicherung im Rahmen einer Police, die von der Zurich Insurance Company Ltd., einem der größten Versicherungsunternehmen der Welt, ausgestellt wird. An einigen Standorten, in denen eine örtlich ausgestellte Police durch lokale Gesetze oder Vorschriften erforderlich ist, kann der Versicherungsschutz durch ein Partnerunternehmen von Zurich Insurance Company Ltd. bereitgestellt werden.

Das ELI-Programm bietet Versicherungsschutz im Rahmen von Policen, die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften in Japan und China ausgestellt werden; es wird von der Airbnb UK Services Limited im Vereinigten Königreich, einer benannten Vertreterin der Aon UK Limited, vermittelt, wie im Folgenden ausführlicher beschrieben:

  • Im Vereinigten Königreich wird der Versicherungsschutz zugunsten von Gastgeber:innen im Vereinigten Königreich ohne zusätzliche Kosten von der Airbnb UK Services Limited, einer ernannten Vertreterin der Aon UK Limited, die von der Financial Conduct Authority (der Finanzaufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich) autorisiert und reguliert wird, zusammengestellt und abgeschlossen. Die FCA-Registernummer von Aon lautet 310451. Sie können dies im Financial Services Register (dem Finanzdienstleistungsregister im Vereinigten Königreich) überprüfen oder indem Sie die FCA unter der Nummer +44 (0) 800 111 6768 anrufen. Versicherungsprodukte, die von der Airbnb UK Services Limited zusammengestellt werden, sind regulierte Produkte. FP AFF 459 LC.
  • In Japan wird der Versicherungsschutz im Rahmen einer Police von Sompo Japan Nipponkoa Insurance Inc. und Aioi Insurance bereitgestellt. Mehr über den Versicherungsschutz in Japan
  • In China wurde der Versicherungsschutz im Rahmen einer Police bereitgestellt, die von der People’s Insurance Company of China im Rahmen des Versicherungsplans zum Schutz von Gastgeber:innen in China herausgegeben wird. Mehr über den Versicherungsschutz in China
  • Bitte beachten Sie Folgendes: Wenn Ihre Entdeckung in einem Land oder Gebiet stattfindet, in dem die Haftpflichtversicherung für Entdeckungen keinen direkten Versicherungsschutz ermöglicht, können Sie bisweilen trotzdem von der Haftpflichtversicherung für Entdeckungen profitieren, die der Airbnb Ireland UC durch ein autorisiertes Versicherungsunternehmen bereitgestellt wird.

Je nach Standort können unterschiedliche Deckungsgrenzen und Bedingungen gelten.

Versicherungslaufzeit

Die aktuelle Laufzeit des ELI-Programms gilt mindestens bis zum 30. Juni 2025.

Anspruch auf Versicherungsschutz

Gastgeber:innen von Entdeckungen, die onlinebasierte oder persönlich stattfindende Entdeckungen auf der Airbnb-Plattform inserieren, sind während der Veranstaltungsdauer der Entdeckung durch das ELI-Programm versichert, es sei denn, die Entdeckung ist nicht durch das ELI-Programm abgedeckt. Sofern zutreffend, versichert das ELI-Programm Gastgeber:innen von Entdeckungen in Bezug auf ihre gesetzliche Haftpflicht für Personen- oder Sachschäden an Gästen bei Ereignissen, die während der Teilnahme eines Gastes an einer Entdeckung auf Airbnb eintreten. Der Vorfall muss sich zudem während der Veranstaltungsdauer der Entdeckung auf Airbnb zutragen und die Entdeckung muss über die Airbnb-Plattform gebucht worden sein.

  1. Entdeckung: Eine Entdeckung ist eine von einem/einer Gastgeber:in veranstaltete Aktivität, die über die Airbnb-Website oder die dazugehörige mobile App gebucht werden kann. Eine Aktivität, die direkt zwischen Airbnb und dem/der Gastgeber:in der Entdeckung vereinbart wurde, gilt ebenfalls als Entdeckung.
  2. Airbnb-Plattform: Der Begriff „Airbnb-Plattform“ bezieht sich auf airbnb.com und die dazugehörige mobile App.
  3. Gastgeber:in einer Entdeckung: Ein:e Gastgeber:in einer Entdeckung ist eine natürliche oder juristische Person, die den Registrierungsvorgang für ein Airbnb-Konto abgeschlossen hat, einschließlich der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Airbnb, und ihre Entdeckung auf der Airbnb-Plattform inseriert hat. Der Begriff „Gastgeber:in einer Entdeckung“ schließt auch Co‑Gastgeber:innen oder andere Personen ein, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entdeckung erbringen.
  4. Veranstaltungsdauer der Entdeckung: Die Veranstaltungsdauer der Entdeckung bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Gast an einer registrierten Entdeckung teilnimmt. Die Veranstaltungsdauer der Entdeckung kann auch den Zeitraum umfassen, in dem der/die Gastgeber:in der Entdeckung einen Bereich für die Entdeckung vorbereitet, sowohl vor Beginn der Entdeckung als auch nach deren Ende.
  5. Gast: Ein Gast ist eine Person, die den Registrierungsvorgang für ein Airbnb-Konto abgeschlossen hat, einschließlich der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Airbnb, und über die Airbnb-Plattform eine oder mehrere Entdeckungen gebucht hat. Jede Person, die von Airbnb ausdrücklich zur Teilnahme an einer Entdeckung eingeladen wird, ist ebenso Gast. Gleiches gilt für zugelassener Begleiter:innen, die einen Gast wie oben beschrieben begleiten.

Entdeckungen, die nicht abgedeckt sind

Wie bereits erwähnt, wird die Mehrheit der Entdeckungen primär durch das ELI-Programm versichert. Einige Entdeckungen sind jedoch nur bedingt oder gar nicht durch das ELI-Programm abgedeckt.

Das ELI-Programm gilt bedingt für Entdeckungen, bei denen Wasserfahrzeuge und Autos zum Einsatz kommen.

Das ELI-Programm gilt nicht für die folgenden Entdeckungen in den USA:

  • Camping auf Klippen
  • Klippenspringen
  • Drachen-/Gleitschirmfliegen
  • Kitesurfen/Kiteboarden
  • Abseilen
  • Felsklettern/Bergsteigen (mit Seilen)
  • Haifischtauchen
  • Fallschirmspringen (Tandem)
  • Stunt-Fahren/Stunt-Springen
  • Fahrten mit einem Toboggan/Rennschlitten/Bobschlitten/Skeletonschlitten

Der Versicherungsschutz gilt für die oben genannten Entdeckungen, sofern sie außerhalb der USA stattfinden, mit Ausnahme von Heliskifahren und Bungeespringen, die unabhängig davon, wo sie stattfinden, nicht abgedeckt sind.

Bitte besuchen Sie diese Seite, wenn Sie Fragen zum Versicherungsschutz im Rahmen dieses Programms haben.

Haftungsbegrenzungen

Bis zu 1.000.000 US-Dollar pro Gast und Veranstaltungsdauer der Entdeckung.

Ausschlüsse

Das ELI-Programm deckt Folgendes nicht ab:

  • Luftfahrzeuge, Autos und bestimmten Arten von Fahrzeugen: Personen- oder Sachschäden, die in irgendeiner Weise mit Luftfahrzeugen, Autos und bestimmten Arten von Fahrzeugen zusammenhängen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Auto von dem/der Gastgeber:in im Zusammenhang mit einer Entdeckung während der Veranstaltungsdauer der Entdeckung genutzt wird. In diesem Fall ist die Abdeckung an Bedingungen geknüpft.
  • Übergriffe: Verluste oder Ausgaben, die durch einen Übergriff und/oder die Verletzung einer Person, die von der versicherten Person begangen wurde oder mutmaßlich begangen wurde, direkt oder indirekt verursacht wurden oder daraus resultieren.
  • Übertragbare Krankheiten: Jeglicher Personen- oder Sachschaden oder sonstige Verlust, der sich aus der tatsächlichen oder mutmaßlichen Übertragung einer übertragbaren Krankheit ergibt.
  • Vertragliche Haftung: Haftung für Personen- oder Sachschäden, wenn die versicherte Person gemäß einem Vertrag oder einer Vereinbarung zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist. Dieser Ausschluss beinhaltet nicht die gesetzliche Haftung der versicherten Person ohne einen Vertrag oder eine Vereinbarung oder die Haftung, die die versicherte Person in bestimmten, in der Police aufgeführten Verträgen übernommen hat.
  • Gesetzeswidrige Verteilung von Material: Personen- oder Sachschäden, die sich direkt oder indirekt aus Handlungen oder Unterlassungen ergeben, die gegen Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften verstoßen oder mutmaßlich verstoßen, welche das Senden, Übermitteln, Kommunizieren oder Verteilen von Material oder Informationen verbieten oder einschränken.
  • Elektronische Daten: Schäden aufgrund des Verlusts, des Nutzungsausfalls, der Beschädigung, der Manipulation, des fehlenden Zugriffs auf oder der fehlenden Nutzungsmöglichkeit elektronischer Daten.
  • Arbeitsverhältnisbezogene Praktiken: Körperverletzung, die sich aus der Weigerung ergibt, eine Person zu beschäftigen; Beendigung der Beschäftigung einer Person; oder arbeitsverhältnisbezogene Praktiken, Richtlinien, Handlungen oder Unterlassungen, wie Zwang, Herabstufung, Evaluierung, Neuzuweisung, Disziplin, Verleumdung, Belästigung, Demütigung, Diskriminierung oder böswillige Verfolgung gegen diese Person. Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob das schadensverursachende Ereignis vor der Beschäftigung, während oder nach der Beschäftigung dieser Person eintritt und ob die versicherte Person als Arbeitgeber:in oder in anderer Eigenschaft haftbar ist oder nicht.
  • Erwartete oder beabsichtigte Verletzung: Personen- oder Sachschäden, die die versicherte Person beabsichtigt hat oder deren Eintreten sie erwartet haben sollte. Wenn ein:e Gastgeber:in einer Entdeckung zum Beispiel absichtlich Eigentum eines Gastes zerstört, gilt dieser Versicherungsschutz nicht, selbst wenn der/die Gastgeber:in einer Entdeckung rechtlich für diesen Schaden verantwortlich ist.
  • Pilze oder Bakterien: Personen- oder Sachschäden, die sich aus dem Einatmen, der Einnahme, dem Kontakt, der Exposition, der Existenz oder der Präsenz von Pilzen oder Bakterien an oder in einem Gebäude oder einer Struktur, einschließlich ihres Inhalts, ergeben. Dieser Ausschluss gilt nicht für Pilze oder Bakterien, die sich auf einer zum Verzehr bestimmten Ware oder einem Produkt befinden oder darin enthalten sind.
  • Nukleare Risiken: Verluste oder Schäden, die sich aus den gefährlichen Eigenschaften von nuklearem Material ergeben.
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Verluste, einschließlich körperlicher Folgeschäden, die sich aus Forderungen ergeben, wie:
    • irrtümliche Verhaftung, Inhaftierung oder Freiheitsstrafe;
    • böswillige Strafverfolgung;
    • unrechtmäßige Räumung, unrechtmäßiges Betreten oder Verletzung des Rechts auf private Nutzung eines Raumes, einer Wohnung oder eines Grundstücks, welche(n)/welches eine Person bewohnt, durch den/die Eigentümer:in, Vermieter:in oder Verpächter:in oder in dessen/deren Namen;
    • mündliche oder schriftliche Veröffentlichung von Material in welcher Form auch immer, das eine Person oder ein Unternehmen verleumdet oder verunglimpft oder die Waren, Produkte oder Dienstleistungen einer Person oder eines Unternehmens in Verruf bringt;
    • mündliche oder schriftliche Veröffentlichung von Materialien, die das Recht einer Person auf Privatsphäre verletzen;
    • Verwendung der Werbeidee anderer in Ihrer Anzeige;
    • Verletzung des Urheberrechts, der Handelsaufmachung oder des Slogans anderer in Ihrer Werbung.
  • Verschmutzung: Personen- oder Sachschäden, die durch die tatsächliche, angebliche oder drohende Einleitung, Ausbreitung, Versickerung, Verlagerung, Freisetzung oder den Austritt von Schadstoffen entstehen. Eine Ausnahme gilt während einer Entdeckung und während der Veranstaltungsdauer einer Entdeckung für Personenschäden, die durch Rauch, Abgase, Dämpfe, Ruß oder Kohlenmonoxid verursacht wurden. Es gibt auch eine Ausnahme für Verletzungen oder Schäden, die durch einen Brand entstehen, der aus seinem normalen Standort entweicht (Schadensfeuer).
  • Zivilrechtlich strafbare oder schadenersatzpflichtige Schäden: zivilrechtlich strafbare oder schadenersatzpflichtige Schäden, Bußgelder oder Strafen, außer in Fällen, in denen solche Schäden gesetzlich versicherbar sind.
  • Sexuelle Übergriffe: Verluste oder Ausgaben, die durch sexuellen Missbrauch oder Belästigung einer Person, welche(r) von der versicherten Person begangen wurde oder mutmaßlich begangen wurde, direkt oder indirekt verursacht wurden oder daraus resultieren.
  • Siliciumdioxid, Silicastaub, Blei und Asbest: Personen- oder Sachschäden, die durch Siliciumdioxid, Silicastaub, Blei oder Asbest entstehen.
  • Krieg: Personen- oder Sachschäden, die sich direkt oder indirekt ergeben aus:
    • Krieg, einschließlich nicht erklärtem Krieg oder Bürgerkrieg;
    • kriegsähnlichem Vorgehen einer Militärstreitkraft, einschließlich des Vorgehens zur Verhinderung oder Abwehr eines tatsächlichen oder erwarteten Angriffs durch eine Regierung, einen Souverän oder eine andere Macht, die Militärpersonal oder andere Agenten einsetzt;
    • Aufstand, Rebellion, Revolution, sonstige Machtergreifung oder Maßnahmen, die von Regierungen ergriffen wurden, um jene zu behindern oder sich dagegen zu verteidigen.
  • Unfallversicherung: jede Verpflichtung der versicherten Person im Rahmen eines Unfallversicherungs-, Invaliditäts- oder Arbeitslosenversicherungsgesetzes oder eines ähnlichen Gesetzes.
  • Arbeitgeber:innenhaftung: Personenschäden seitens Mitarbeiter:innen der versicherten Person (oder ihrer direkten Familienangehörigen), die sich aus ihrer Beschäftigung durch die versicherte Person oder aus Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung des Geschäfts einer versicherten Person ergeben, unabhängig davon, ob die versicherte Person als Arbeitgeber:in oder in anderer Eigenschaft haftbar ist.
  • Diese Liste der Ausschlüsse ist nicht vollständig.

Forderungen

Bitte reichen Sie umgehend das Schadenformular für die Haftpflichtversicherung ein, wenn Sie Kenntnis von Personen- oder Sachschäden erhalten, die möglicherweise im Rahmen des ELI-Programms abgedeckt sind. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, wird sich eine vom Versicherungsunternehmen benannte sachverständige Person bei Ihnen melden, um Ihre Forderung zu besprechen und weitere Informationen einzuholen. Die sachverständige Person bearbeitet die Forderung dann in Übereinstimmung mit den Bedingungen des ELI-Programms sowie anwendbaren Gesetzen und Vorschriften am jeweiligen Standort.

Fragen

Bitte besuchen Sie diese Seite, wenn Sie Fragen zum Versicherungsschutz im Rahmen dieses Programms haben.

Beschwerden

Wenn Sie oder eine andere versicherte Person im Vereinigten Königreich im Rahmen der Police eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie dies tun, indem Sie sich an die unten angegebene Adresse wenden. Ein Teammitglied wird sicherstellen, dass Ihre Beschwerde an eine geeignete Person weitergeleitet wird:

  • Aon UK Limited, Central Complaints Team
  • Briarcliff House, Kingsmead, Farnborough, GU14 7TE, United Kingdom
  • Telefon: +44 1252 768662
  • E-Mail: Central.Complaints@aon.co.uk

Eine Kopie unserer Beschwerdeverfahren ist auf Anfrage erhältlich.

Wenn Ihre Beschwerde nicht geklärt werden kann, können Sie sie an den Finanz-Ombudsstellen-Service weiterleiten. Besuchen Sie diese Website für weitere Details oder kontaktieren Sie den Service unter: The Financial Ombudsman Service, Exchange Tower, London, E14 9SR, United Kingdom, Telefon: +44 800 023 4567.

Wenn Sie in der Europäischen Union ansässig sind, können Sie Ihre Beschwerde hier auf der Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) melden.

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