Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz
Katja Sonntag
Dr. Christine von Reibnitz
Versorgungskonzepte
für Menschen mit
Demenz
Praxishandbuch und Entscheidungshilfe
Mit 15 Abbildungen
1C
Katja Sonntag
Remscheid
Dr. Christine von Reibnitz
Berlin
ISBN 978-3-662-43945-6
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3
ISBN 978-3-662-43946-3 (eBook)
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte
bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
SpringerMedizin
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der
Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes
oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden
Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Produkthaftung: Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann vom Verlag keine
Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand
anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Planung: Susanne Moritz, Berlin
Projektmanagement: Ulrike Niesel, Heidelberg
Lektorat: Ute Villwock, Heidelberg
Projektkoordination: Cécile Schütze-Gaukel, Heidelberg
Umschlaggestaltung: deblik Berlin
Fotonachweis Umschlag: © thinkstock/Attila Barabas
Herstellung: Crest Premedia Solutions (P) Ltd., Pune, India
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Springer Medizin ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media
www.springer.com
V
Vorwort »Versorgungskonzepte für Menschen
mit Demenz«
Die Demenz ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in Deutschland,
deren Brisanz aufgrund der zunehmend älter werdenden Bevölkerung sowie schrumpfenden sozialen Netzwerken in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Sie bedeutet
nicht nur für den Erkrankten selbst einen tiefen Einschnitt, sondern auch für sein soziales
Umfeld. Eine Beratung und Begleitung von Menschen mit Demenz erfordert nicht nur viel
Empathie und Wissen über die Erkrankung selbst, sondern auch gute Beratungskompetenzen sowie die Kenntnis über mögliche Hilfsangebote.
Dieses Buch möchte professionell in der Pflege tätigen Mitarbeitern einen Leitfaden an die
Hand geben, welche Versorgungskonzepte es momentan in Deutschland gibt sowie welche
Unterstützungsleistungen möglich sind. Anhand vieler Praxisbeispiele werden die Vor- und
Nachteile der verschiedenen Wohnformen, Betreuungsangebote oder sonstiger Hilfeleistungen verdeutlicht.
Wir danken Kornelia Klare für Ihre Mitarbeit in Kapitel 5.
VII
Inhaltsverzeichnis
1
Grundlagen: Demenz und Pflegebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
1.1
1.2
1.3
Katja Sonntag
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Demenzerkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aktuelle Versorgungsangebote für Menschen mit Demenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2
5
10
16
2
Sozialrechtliche Aspekte der Versorgung von Menschen mit Demenz . . . . .
17
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Christine von Reibnitz
Einführung der Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei EEA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aktueller Stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Anspruch auf ein Versorgungsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
23
30
34
36
38
3
Ambulante Versorgungskonzepte und Unterstützungsangebote . . . . . . . . . .
41
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
Christine von Reibnitz
Unterstützungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Technische Unterstützungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pflegestützpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ehrenamtliche Hilfen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ambulante Pflegeleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kurzzeit- und Verhinderungspflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesklinik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tages- und Nachtpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betreuungsgruppen-Angebote nach § 45 SGB XI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betreute Wohngemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Selbsthilfegruppen und Angehörigengruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
42
44
48
54
58
62
64
65
68
71
73
73
75
4
Stationäre Versorgungskonzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
79
4.1
4.2
4.3
4.4
Katja Sonntag
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ambulant betreute Wohngemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pflegeoasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Blick ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80
89
96
100
106
5
Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
109
5.1
5.2
5.3
Katja Sonntag, Kornelia Klare
Beratung bei Menschen mit Demenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Familie und das soziale Umfeld als Ressource . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Qualifizierte Beratung als Grundlage eines passenden Versorgungskonzepts . . . . . .
110
116
118
VIII
Inhaltsverzeichnis
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
Unterschiedliche Beratungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beratungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Notwendige Kompetenzen für die Beratung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Rollen des Beraters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Phasen des Beratungsprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
121
128
131
135
135
137
6
Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
139
6.1
6.2
Katja Sonntag
1. Fallbeispiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Fallbeispiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
140
150
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
159
1
Grundlagen: Demenz
und Pflegebedürftigkeit
Katja Sonntag
1.1
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland – 2
1.1.1
1.1.2
Prävalenz und Inzidenz – 2
Kosten der Pflegebedürftigkeit – 2
1.2
Demenzerkrankungen – 5
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.2.5
Definition – 5
Symptome und Verlauf – 6
Prävalenz und Inzidenz – 6
Diagnostik – 8
Therapien – 8
1.3
Aktuelle Versorgungsangebote für Menschen mit
Demenz – 10
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
Pflege und Betreuung durch Familienangehörige – 10
Niedrigschwellige und ambulante Unterstützungsangebote – 11
Teilstationäre Unterstützungsangebote – 12
Kurzzeit- und Verhinderungspflege – 12
Stationäre Versorgungsstrukturen – 12
Alternative Wohnformen – 15
Literatur – 16
K. Sonntag, C. von Reibnitz, Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz,
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3_1, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
1
1
2
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
1.1
Entwicklung der
Pflegebedürftigkeit in
Deutschland
Das Thema Pflegebedürftigkeit wurde lange von
einer großen Mehrheit der Gesellschaft tabuisiert.
Natürlich wusste man um die demografische Entwicklung und die steigende Lebenserwartung, doch
das Bild vom Alter ist in vielen Köpfen geprägt von
rüstigen Rentnern, welche Fremdsprachen erlernen, sportlich aktiv sind und viel reisen. Erst in den
letzten Jahren nahm die Präsenz der Pflegebedürftigkeit in der Öffentlichkeit zu, unter anderem auch
durch die Einführung des so genannten »PflegeBahrs« im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes im Jahre 2012. Pflegebedürftigkeit ist längst
kein Randphänomen mehr in der Gesellschaft,
sondern betrifft die meisten Menschen im Laufe
ihres Lebens, da mehr als zwei Drittel der Frauen
und jeder zweite Mann vor ihrem Versterben selbst
pflegebedürftig sein werden (BARMER GEK 2012,
201). Auch Menschen, die nicht selbst von Pflegebedürftigkeit betroffen sein werden, werden sich der
Problematik in ihrer Familie oder ihrem sozialen
Umfeld stellen müssen.
1.1.1
Prävalenz und Inzidenz
Die absolute Zahl der Pflegebedürftigen ist seit
Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994
kontinuierlich angestiegen (. Tab. 1.1). Insgesamt
bezogen im Mai 2013 über 2,5 Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen oder privaten
Pflegeversicherung (BFSFJ Bundesministerium für
Gesundheit 2013, 1). Die altersspezifischen Prävalenzen und Inzidenzen blieben dabei im Wesentlichen unverändert, weshalb der Anstieg der pflegebedürftigen Personen im Wesentlichen auf eine
Veränderung der Altersstruktur in Deutschland
zurückzuführen ist (BARMER GEK 2012, 16, 54).
Die demografische Entwicklung wird hierbei zum einen durch die immer weiter steigende
Lebenserwartung beeinflusst, aber auch durch die
niedrigen Geburtenraten. Die Alterung der Gesellschaft wird in den nächsten zwanzig Jahren
zusätzlich dadurch verstärkt, dass zu diesem Zeit-
punkt die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er
und 1960er Jahre das Rentenalter erreichen sowie
pflegebedürftig werden können. Wenn die geburtenschwachen Jahrgänge nachrücken, ist mit
einem absoluten, aber keinem prozentualen Rückgang der pflegebedürftigen Menschen zu rechnen
(. Tab. 1.2).
Der Anstieg der Pflegebedürftigkeit (. Tab. 1.3)
schwankt zudem regional stark und wird in Ostdeutschland wesentlich stärker ausfallen als im
Bundesdurchschnitt (BARMER GEK 2012, 13).
Auch dies hängt mit der Bevölkerungsstruktur in
den jeweiligen Regionen zusammen und stellt eine
weitere Herausforderung für die pflegerische Versorgungsstruktur dar.
1.1.2
Kosten der Pflegebedürftigkeit
Eine Pflegebedürftigkeit ist teilweise mit sehr hohen Kosten für die Pflegeversicherung, aber auch
für den Betroffenen selbst verbunden (. Abb. 1.1).
»Standardisiert auf die Bevölkerung Deutschlands
des Jahres 2000 im Alter von 60 Jahren und älter
werden von der Pflegeversicherung im Durchschnitt Gesamtlebenszeitausgaben in Höhe von
33.256 € pro Pflegebedürftigem übernommen.
Dabei liegen die summierten Leistungen zwischen
minimal 13 € und maximal 262.215 €.« (BARMER
GEK 2012, 19). Hinzu kommen durchschnittlich
noch 6.087 € für ambulante Leistungen, die ein
Pflegebedürftiger im Laufe seines Lebens privat
zuzahlen muss, bei vollstationärer Pflege müssen
bis zum Tod 31.131 € aus eigener Tasche zugezahlt
werden, wobei auch bei diesen Eigenanteilen die
Streuung sehr groß ist (BARMER GEK 2012, 19).
Hier zeigt sich der Teilversicherungscharakter der
Pflegeversicherung sehr deutlich.
Zudem sind durch die nur wenig angestiegenen
Leistungssätze seit der Einführung im Jahr 1994 die
Eigenanteile der Versicherten in Folge der gestiegenen Preise im Versorgungssystem fortlaufend angestiegen (. Abb. 1.2).
Insgesamt fallen für Frauen deutlich höhere Kosten im Rahmen der Pflegeversicherung an:
»Für pflegebedürftige Frauen ergeben sich somit
im Lebensverlauf durchschnittliche Pflegekosten
3
1.1 • EntwicklungderPflegebedürftigkeitinDeutschland
. Tab. 1.1 Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung jeweils zum Jahresende
Ambulant
stationär
. Tab. 1.3
dürftigen
insgesamt
Entwicklung der Zahl der Pflegebe-
Anzahl in Mio.*
2002
1.289.152
599.817
1.888.969
2013
2,45
2003
1.281.398
614.019
1.895.417
2020
2,81
2004
1.296.811
628.892
1.925.703
2030
3,22
2005
1.309.506
642.447
1.951.953
2040
3,64
2006
1.310.473
658.919
1.969.392
2050
4,23
2007
1.358.201
671.084
2.029.285
2008
1.432.534
680.951
2.113.485
2009
1.537.574
697.647
2.235.221
* Annahme einer dauerhaft konstanten altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeit
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 2013, S. 12
2010
1.577.844
709.955
2.287.799
2011
1.600.554
714.882
2.315.436
2012
1.667.108
729.546
2.396.654
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 2013, S. 2
. Tab. 1.2 Anzahl älterer Personen über 80
Jahre absolut und in Prozent
Gesamtbevölkerung
in Mio.
Personen
über 80
in Mio.
Anteil an der
Gesamtbevölkerung
in %
2008
82,0
4,0
4,9
2020
79,9
6,0
7,5
2030
77,4
6,4
8,3
2040
73,8
8,1
11,0
2050
69,4
10,3
14,8
2060
64,7
9,2
14,2
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 2013, S. 12
in Höhe von 84.000 €. Davon entfallen 39.000 €
auf die Pflegeversicherung, 45.000 € sind privat zu
tragen. Für Männer sind die durchschnittlichen
Pflegekosten mit insgesamt 42.000 € nur halb so
hoch und werden zu gleichen Teilen von der Pflegeversicherung und privat getragen (…). Begrün-
1
det sind die höheren Kosten für Frauen durch eine
längere Lebenserwartung, verbunden mit längeren
Zeiten in vollstationärer Pflege« (BARMER GEK
2012, 20).
Wie sich die Kosten in den kommenden Jahren
entwickeln werden, ist schwer vorauszusehen. Insgesamt zeigt sich schon jetzt eine rückläufige Tendenz der intergenerativen Pflege, die durch einen
Rückgang der Zahl der pflegenden Frauen im erwerbsfähigen Alter ausgelöst ist (BARMER GEK
2012, 84f). Immer mehr ältere Menschen haben
keine oder weniger Kinder, auch Trennungen und
die berufliche Mobilität lassen das soziale Netzwerk
schrumpfen. Ob dies durch bürgerschaftliches Engagement aufgefangen werden wird oder aber die
Inanspruchnahme professioneller Pflegeleistungen
stark ansteigen wird, ist noch ungewiss. Im Jahr
2011 wurden noch 65,3% aller Pflegebedürftigen
zu Hause versorgt, 48,5% wurden ausschließlich
durch Angehörige versorgt, welche Pflegegeld bezogen. Diese Anteile sinken jedoch seit 1995 langsam, aber kontinuierlich (BARMER GEK 2012,
57ff).
Die Dauer der Pflegebedürftigkeit und damit
auch die Kosten unterliegen einer erheblichen
Spannbreite. Einige Diagnosen stehen aber mit
einer längeren Pflegebedürftigkeit in Zusammenhang: Dekubitalulzera, kognitive Defizite und Inkontinenz (BARMER GEK 2012, 172).
4
1
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
350.000
305.139
300.000
250.000
200.000
150.000
99.082
100.000
60.750
50.000
0
33.306
0
0
0
463
2.189
Dezil 1
Dezil 2
Dezil 3
Dezil 4
Dezil 5
9.876
Dezil 6
Dezil 7
Dezil 8
Dezil 9
Dezil 10
. Abb. 1.1 Eigenfinanzierungsanteile für stationäre Pflege vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod (nach Dezilen, BARMER GEK Pflegereport 2012, mit freundlicher Genehmigung)
90.000
80.000
70.000
60.000
Eigenanteil
Hilfe zur Pflege
Leistungen der Pflegeversicherung
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Männer
Frauen
ambulant
Männer
stationär
Frauen
Männer
Frauen
gesamt
. Abb. 1.2 Finanzierung der Pflege nach Kostenträgern (BARMER GEK Pflegereport 2012, mit freundlicher
Genehmigung)
1.2 • Demenzerkrankungen
Zusammenfassung
Die Zahl der pflegebedürftigen Personen
in Deutschland ist aufgrund des demografischen Wandels sowie der gestiegenen
Lebenserwartung angestiegen und wird dies
auch in den kommenden Jahrzehnten weiter
tun. Jeder zweite Mann und zwei von drei
Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden.
Die Spannbreite der anfallenden Kosten bei
Pflegebedürftigkeit ist sehr groß, die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil. Die restlichen Kosten müssen durch Eigenkapital oder
andere staatliche Zuschüsse finanziert werden.
Die Inanspruchnahme professioneller Pflegeleistungen ist in den vergangenen Jahren
prozentual und absolut gestiegen. Das private
Pflegepotential scheint in den nächsten Jahren
und Jahrzehnten eher rückläufig.
1.2
Demenzerkrankungen
Schon immer gab es Menschen mit Demenz in der
Gesellschaft und den pflegerischen Versorgungsangeboten, doch wurden diese kaum je besonders
thematisiert. Seit Beginn der 1990er Jahre sind
Demenzerkrankungen immer weiter ins Blickfeld
gelangt, zunächst bei den in der Pflege Tätigen sowie in der Pflegewissenschaft. Mittlerweile ist das
Thema »Demenz« in der Öffentlichkeit und Politik
angekommen, ist zu einer »Modeerkrankung« des
21. Jahrhunderts geworden.
Nachfolgend sollen die wichtigsten Fakten zu
demenziellen Erkrankungen vorgestellt werden.
1.2.1
Definition
Der Begriff Demenz leitet sich vom lateinischen
Wort »dementia« ab und bedeutet wörtlich »ohne
Geist/Verstand«. Er steht für Beeinträchtigungen
des Gedächtnisses und anderer höherer Hirnfunktionen wie Orientierung, Sprache und Lernfähigkeit,
die so schwerwiegend sind, dass den Betroffenen
die Bewältigung alltäglicher Angelegenheiten nicht
5
1
mehr möglich ist und sie somit hilfe- und pflegebedürftig werden (Freter 2011, 11). Das Bewusstsein ist
dabei nicht getrübt (Berlin-Institut 2011, 9).
Wörter wie »amnesia« oder »stupiditas« finden sich schon in den ersten Aufzeichnungen des
wissenschaftlichen Denkens und beschreiben die
Symptome einer demenziellen Erkrankung, eine
erste diagnostische Präzisierung erfolgte aber erst
im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert durch
gezielte Untersuchungen des zentralen Nervensystems (D’Arrigo 2011, 19).
Man unterscheidet zwischen primären und sekundären Formen der Demenz. Bei mehr als 90%
aller Demenzen handelt es sich um primäre Demenzen, welche sich in neurodegenerative und vaskuläre Demenzen sowie Mischformen unterteilen
lassen. Zu den degenerativen Demenzen zählen:
5 Morbus Alzheimer
5 Frontotemporale Demenzen
5 Chorea Huntington
5 Morbus Parkinson
Bei sekundären Demenzen steht der geistige Verfall in Folge einer primär anderen organischen Erkrankung im Vordergrund, wie zum Beispiel einer
Hirnverletzung oder einer Hirngeschwulst. Auch
Medikamente und Gifte können zu einer sekundären Demenz führen. Im Gegensatz zu einer primären Demenz kann eine sekundäre Demenz je nach
zu Grunde liegender Ursache eventuell geheilt werden (D’Arrigo 2011, 23ff).
In der International Statistical Classification
of Deseases, 10th revision (ICD-10) wurde die Demenz einheitlich mit folgenden Kriterien definiert:
1. Abnahme des Gedächtnisses und anderer
kognitiver Fähigkeiten, charakterisiert durch
Verminderung der Urteilsfähigkeit und des
Denkvermögens
2. Keine Bewusstseinseintrübung
3. Verminderte Affektkontrolle mit mindestens
einem der folgenden Merkmale:
5 Emotionale Labilität
5 Reizbarkeit
5 Apathie
5 Vergröberung des sozialen Verhaltens
4. Dauer mindestens sechs Monate (Rieckmann
et al. 2009, 11f)
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
6
1
Zusammenfassung
Eine Demenz ist eine Erkrankung, welche mit
einer Abnahme des Gedächtnisses, der Urteilsfähigkeit und des Denkvermögens einhergeht.
Die Symptome zeigen sich mindestens für
einen Zeitraum von sechs Monaten und es
liegt keine Bewusstseinseintrübung vor, auch
die Affektkontrolle ist gemindert.
1.2.2
Symptome und Verlauf
Es werden in der Praxis drei Schweregrade der Demenz unterschieden, um den Verlauf der Erkrankung
zu beschreiben. Schon vor der Diagnosestellung
scheinen die letztlich zu einer Demenz führenden Krankheiten langsam fortzuschreiten und
sich nicht in Form von Symptomen erkennen zu
geben. Erst wenn ein hohes Maß an Gewebeveränderungen die Kompensationsfähigkeit des Gehirns
übersteigt, entstehen die ersten klinischen Krankheitszeichen in Form von Leistungseinschränkungen und Verhaltensänderungen (Kurz 2012, 81f).
5 Das frühe Stadium, die leichte Demenz, ist
durch Gedächtnis- und Orientierungsstörungen gekennzeichnet, die es dem Betroffenen
immer schwerer machen, sich im Alltag zurechtzufinden. Probleme treten unter anderem
auf beim Umgang mit Geld, dem Autofahren
oder dem Einhalten von Terminen.
5 Eine selbstständige Lebensführung ist im mittleren Stadium nicht mehr möglich, da die zeitliche, räumliche und personelle Orientierung
weiter abnimmt. Das Langzeitgedächtnis verschlechtert sich, die Sprache und das Sprachverständnis sind zunehmend gestört. Auch
nicht-kognitive Verhaltensweisen wie eine
gesteigerte Unruhe, Aggressionen, Wahnvorstellungen oder Inkontinenz können auftreten.
5 Bei einer schweren Demenz nehmen die Abbauprozesse weiter zu und die Person mit Demenz ist weitgehend von fremder Hilfe abhängig. Neben den kognitiven Symptomen treten
immer mehr physische Probleme auf, unter
anderem lässt die Mobilität immer weiter nach
und es können vermehrt Schluckstörungen
auftreten (Freter 2011, 11f).
Welche Symptome ein Mensch mit Demenz im
Verlauf seiner Erkrankung zeigt, ist individuell sehr
unterschiedlich. Bei einigen Erkrankten ist auch die
Persönlichkeit betroffen (Berlin-Institut 2011, 9).
Die Einschränkungen im Alltag nehmen bei
einer Demenz mit zunehmendem Schweregrad
deutlich zu und liegen schon bei einer leichten Demenz deutlich über denen kognitiv gesunder Menschen. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass man
nur 60% der leicht erkrankten, knapp 30% der mittelschwer Erkrankten und 12% der schwer Erkrankten für mehrere Stunden alleine lassen kann. Die
Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz
ist daher aufwändiger, zeitintensiver und belastender als die Pflege von körperlich beeinträchtigten
Menschen ohne Demenz (Schäufele et al. 2008, 12).
Eine Demenz ist eine progredient verlaufende
Erkrankung, deren Verschlechterung der Symptome sich in der Regel über Jahre hinzieht. So liegen
zwischen der Diagnosestellung und dem Versterben häufig bis zu sieben oder sogar zehn Jahre. Bei
einer vaskulären Demenz ist die Überlebenszeit
nach der Diagnosestellung in der Regel kürzer als
bei einer Demenz vom Alzheimer-Typ.
Es verwundert daher kaum, dass der Anteil derer in Deutschland, welche von Beginn der
Demenzerkrankung bis zum Lebensende in ihrer
eigenen Häuslichkeit verbleiben können, weniger
als ein Drittel beträgt (Schäufele et al. 2008, 14).
Zusammenfassung
Im Verlauf einer demenziellen Erkrankung,
welche sich über viele Jahre erstrecken kann,
nehmen die kognitiven Abbauprozesse immer
weiter zu und es treten im Verlauf auch immer
mehr Abhängigkeiten bei körperlichen Verrichtungen auf. Die Pflege und Betreuung von
Menschen mit Demenz ist in jedem Stadium
zeitintensiver und belastender als die von kognitiv nicht eingeschränkten Pflegebedürftigen.
1.2.3
Prävalenz und Inzidenz
In Deutschland leben heute ca. 1,4 Millionen Menschen mit einer Demenz (BMFSFJ 2013, 29). Bis
7
1.2 • Demenzerkrankungen
1
180
160
Männer
Frauen
Prävalenz in 1000
140
120
100
80
60
40
20
0
. Abb. 1.3
65–69
70–74
75–79
80–84
Altersgruppe
85–89
90+
Prävalenz Demenz (adaptiert nach Durwen 2008)
zum Jahr 2050 ist mehr als eine Verdoppelung der
Erkrankten zu erwarten, während gleichzeitig die
Gesamtbevölkerungszahl sinken wird, wenn es
keinen Durchbruch bei der Therapie geben wird
(Berlin-Institut 2011, 6). Exakte Zahlen liegen für
viele Länder, unter anderem Deutschland, nicht
vor, da Demenzerkrankungen nicht meldepflichtig
sind und nicht in bestimmten Statistiken erfasst
werden. Eine Ausnahme bildet hier die Schweiz,
welche Demenzen neuerdings in der Sterbestatistik erfasst. Hier stehen demenzielle Erkrankungen
hinter Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs
an dritter Stelle bei den häufigsten Todesursachen
(Berlin-Institut 2011, 5).
Die Weltgesundheitsorganisation sieht Erkrankungen des Zentralnervensystems als bedeutendstes Problem für die öffentliche Gesundheit. 2005
gingen weltweit 6,3%, in Europa sogar gut 10%
der gesamten Belastung durch Krankheiten auf
das Konto solcher neurologischer Erkrankungen.
Nach zerebrovaskulären Erkrankungen und deren
Folgen belasten Demenzen am zweitstärksten die
Gesundheit der Gesamtbevölkerung, mit steigender Tendenz. Demenzen sollen weltweit der Hauptgrund für Behinderungen in den späteren Lebensabschnitten sein (Berlin-Institut 2011, 18).
Mit rund zwei Dritteln aller Fälle ist die Alzheimer-Krankheit die häufigste Form der Demenz.
An zweiter Stelle folgen die vaskuläre Demenz sowie Mischformen. Bei vielen Betroffenen erfolgt in
der Praxis keine Differenzialdiagnostik, um den
genauen Typ der demenziellen Erkrankung festzustellen. Die Wahrscheinlichkeit, an einer Demenz
zu erkranken, steigt nach dem 65. Lebensjahr steil
an, sie verdoppelt sich ungefähr alle fünf Jahre. Aufgrund der höheren Lebenserwartungen erkranken
daher mehr Frauen als Männer (Berlin-Institut
2011, 6, 13) (. Abb. 1.3). Somit steht die Demenz
an erster Stelle der altersabhängigen Erkrankungen
und wird mit der zunehmenden Lebenserwartung
immer mehr Menschen treffen (Füsgen 2008, 11).
Bislang gibt es noch keinerlei Erkenntnisse darüber, wie man sich vor einer Demenz des Alzheimer-Typs schützen kann. Für einige wenige Fälle,
welche häufig schon vor dem 65. Lebensjahr auftreten, ist ein genetischer Defekt verantwortlich,
welcher auch vererbt wird.
Zumindest dem Auftreten einer vaskulären
Demenz kann jeder vorbeugen, indem er alles versucht, um seine Blutgefäße zu schützen: gesunde
Ernährung, ausreichend Bewegung, nicht rauchen,
normale Blutdruck- und Blutfettwerte. Außerdem
gibt es Hinweise darauf, dass das Gehirn von geistig und sozial sehr aktiven Menschen über eine
gewisse »Reserve« verfügt, welche die kognitiven
Ausfälle längere Zeit ohne gezeigte Symptomatik
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
8
1
kompensieren kann (Berlin-Institut 2011, 12; Feige
2006, 634). So kann zwar nicht die Erkrankung an
sich verhindert werden, doch immerhin die Manifestation der Symptome.
Ängste und Schamgefühle den Arztbesuch nicht
hinauszögern.
Der endgültige Nachweis einer degenerativen
Veränderung des Gehirns kann erst postmortal bei
einer Autopsie erfolgen.
Zusammenfassung
Zurzeit leben in Deutschland ca. 1,4 Millionen
Menschen mit einer Demenz, bis zum Jahr
2050 wird sich diese Zahl mehr als verdoppeln. Demenzerkrankungen zählen damit zu
den häufigsten Todesursachen sowie zu den
Erkrankungen mit den größten Belastungen
für die Gesellschaft. Das Erkrankungsrisiko
steigt ab dem 65. Lebensjahr kontinuierlich
an, wirksame Mittel zur Vorbeugung sind nicht
bekannt.
1.2.4
Diagnostik
Die Diagnose einer Demenz ist eine Ausschlussdiagnostik, welche eine ausgiebige Anamneseerhebung unter Einbezug der Angehörigen umfassen
sollte. Sie sollte neben Laboruntersuchungen apparative Untersuchungen wie eine Computertomografie sowie psychometrische Testverfahren wie
den Mini Mental Status-Test umfassen (D’Arrigo
2011, 29f). Viele Betroffene wenden sich zunächst
an ihren Hausarzt, welcher die Beschwerden ernst
nehmen und erste Tests durchführen sollte, bevor
er die Betroffenen bei einem begründeten Demenzverdacht an einen Facharzt oder eine entsprechende Klinik überweisen sollte. Hier erfolgt dann die
Differenzialdiagnostik.
Primäre Demenzerkrankungen sind zum heutigen Zeitpunkt nicht heilbar. Eine frühzeitige
Diagnose bringt dennoch viele Vorteile mit sich.
Zum einen bleibt dem Betroffenen ausreichend
Zeit, selbstbestimmt seine Angelegenheiten zu regeln sowie seine weitere Lebenssituation zu planen. Außerdem verbessert eine frühe Diagnose
die Aussichten, den Rückgang der kognitiven Leistungen durch Medikamente, kognitives Training
und Rehabilitationsmaßnahmen hinauszuzögern
(Berlin-Institut 2011, 11). Betroffene selbst, aber
auch ihr soziales Umfeld sollten daher trotz vieler
Zusammenfassung
Eine Demenz ist eine Ausschlussdiagnostik,
welche neben einer ausführlichen Anamnese
Laboruntersuchungen, apparative Untersuchungen sowie psychometrische Testverfahren
umfasst. Eine frühzeitige Diagnosestellung
ermöglicht durch ein rechtzeitiges Einsetzen
der unterschiedlichsten Therapiemaßnahmen
zumindest ein Hinauszögern des kognitiven
Leistungsabbaus.
1.2.5
Therapien
Während die Medizin bei der Bekämpfung von
Seuchen oder Krebs große Fortschritte gemacht
hat, kann sie typische Alterserkrankungen wie
Arthrose, Altersblindheit, insbesondere aber demenzielle Erkrankungen bislang nicht verhindern
oder aufhalten. Vielmehr konnten bisher nicht einmal die Ursachen für demenzielle Erkrankungen
gefunden werden, da bislang nicht herausgefunden wurde, warum sich bestimmte Ablagerungen
im Gehirn bilden und warum diese zu Lebzeiten
nicht bei allen Betroffenen zu Demenzsymptomen
in Relation zu den Gehirnschädigungen stehen
(Berlin-Institut 2011, 5ff). Vermutet werden Kombinationen von neurodegenerativen Erkrankungen
mit Veränderungen an Blutgefäßen als häufigste
Ursachen.
Eine demenzielle Erkrankung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht geheilt werden, allerdings
stehen zur Behandlung Medikamente zur Verfügung, welche den kognitiven Verfall um sechs bis
höchstens 18 Monate hinauszögern (Berlin-Institut 2011, 13). Allerdings werden bislang nur ca. 10
bis 20% der Demenzpatienten in der ambulanten
Betreuung mit Antidementiva behandelt, auch bei
Bewohnern in vollstationären Pflegeeinrichtungen
liegt diese Quote kaum höher (Füsgen 2008, 14).
9
1.2 • Demenzerkrankungen
1
Integratives Gesamtkonzept zur Behandlung der Demenz
Verbesserung / Stabilisierung von:
. Abb. 1.4
Vermittlung sozialer Hilfen
Weitere nichtmedikamentöse Maßnahmen
Kognitives Training
Einsatz von Antidementiva
Ärztliche Basistherapie
– kognitiven Fähigkeiten
– Alltagskompetenz und Selbstversorgungsfähigkeiten
– Lebensqualität
Integriertes therapeutisches Konzept
Neben einer möglichen pharmakologischen
Behandlung stehen heute eine Reihe nicht-medikamentöser Behandlungs- und Therapieformen zur
Verfügung, die zwar keine Heilung bringen, aber
zumindest ein Fortschreiten des kognitiven Abbaus
sowie den Verlust alltagspraktischer Fähigkeiten
verzögern können. Empirisch abgesicherte Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit der verschiedenen Verfahren und Therapien liegen aber noch
nicht vor, auch wenn diese in der Praxis teilweise
schon weit verbreitet sind (D’Arrigo 2011, 31f).
»Es gibt nur wenige Erkrankungen, die aufgrund ihres progredienten Verlaufs und ihrer Dauer einen so großen Kreis an Versorgungsbeteiligten
erfordern wie die Demenz.« (Sauerbrey 2008, 23).
Das Krankheitsbild der Demenz muss daher in
einem »Paket aus einem Guss« früh erfasst, diagnostiziert, therapiert und betreut werden (Füsgen
2008, 13).
Ein integriertes therapeutisches Gesamtkonzept ist bei der Behandlung von Demenzerkrankungen daher besonders wichtig, um die Lebensqualität sowohl des Betroffenen als auch seiner
Angehörigen zu unterstützen. Dieser integrative
Ansatz findet sich zwar in vielen Leitlinien wieder,
wird in der Praxis vielerorts aber noch nicht umgesetzt (Sauerbrey 2008, 23) (. Abb. 1.4).
Die optimale Versorgung für Demenzpatienten
sieht dabei für jeden Betroffenen individuell anders
aus und hängt von der persönlichen Lebenssituation sowie dem Schweregrad der Erkrankung ab.
Der progrediente Krankheitsverlauf erfordert eine
fortlaufende Anpassung und eine stadiengerechte
Nutzung der Angebote (Durwen 2008, 29).
Zusammenfassung
Demenzerkrankungen können zurzeit nicht
geheilt werden, Medikamente können das
Fortschreiten der Erkrankung allerdings um
sechs bis maximal 18 Monate hinauszögern.
Außerdem stehen nicht-medikamentöse
Therapiemethoden zur Verfügung. Alle Maßnahmen sollten sich am individuellen Krankheitsverlauf sowie der sozialen Situation des
Betroffenen ausrichten und in ein therapeutisches Gesamtkonzept integriert werden.
1
10
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
1.3
Aktuelle Versorgungsangebote
für Menschen mit Demenz
Im internationalen Vergleich bietet Deutschland
eine große Auswahl an Unterstützungsangeboten.
Allerdings hängt vom Wohnort ab, was davon im
Einzelfall zur Verfügung steht. Außerdem sind die
Hilfsangebote häufig nicht ausreichend vernetzt
(Berlin-Institut 2011, 38).
Mehrere sozialpolitische Prinzipien haben dabei in den letzten Jahrzehnten die Entwicklung der
Versorgungsstrukturen in Deutschland beeinflusst
und prägen sie weiterhin:
5 Das Subsidiaritätsprinzip sagt, dass zunächst
die Möglichkeiten des einzelnen und seines
sozialen Netzwerkes ausgeschöpft werden
sollen, bevor das Versorgungssystem in Anspruch genommen wird. Dazu gehört die
viel zitierte Forderung nach »ambulanter vor
stationärer Versorgung«. Die Angebote sollen
stufenweise organisiert werden und sich dem
jeweiligen Hilfebedarf anpassen. Die Grenzen
zwischen stationären und ambulanten Pflegeund Betreuungsangeboten verwischen dabei
zusehends.
5 Das zweite Prinzip ist die Vernetzung der Versorgungsstrukturen, zum Beispiel durch ein
effizientes Fallmanagement und die Zurverfügungstellung umfassender Beratungsstellen.
5 Die Integration in das Gemeinwesen stellt das
dritte Prinzip dar, durch das die Aufrechterhaltung und Einbeziehung des sozialen Netzes
der Menschen mit Demenz erleichtert werden
soll. Außerdem soll so das bürgerschaftliche
Engagement gefördert werden.
5 Das vierte Prinzip, die Sicherung der Versorgungsqualität für Menschen mit Demenz,
hängt vor allem eng mit einer qualitativ und
quantitativ ausreichenden Qualifizierung der
Betreuenden zusammen (Heeg et al. 2012, 15ff).
Zusammenfassung
Die Angebotsvielfalt für Menschen mit Demenz ist in Deutschland im internationalen
Vergleich groß. Richtungsweisende Leitlinien
sind das Subsidiaritätsprinzip, die Vernetzung
der Strukturen, die größtmögliche Integration
in das Gemeinwesen sowie eine umfassende
Qualifizierung der Betreuenden.
1.3.1
Pflege und Betreuung durch
Familienangehörige
Von den rund 1,4 Millionen Menschen mit Demenz
in Deutschland werden rund drei Viertel zu Hause
durch Angehörige versorgt, entweder in den eigenen oder in den Räumen von Familienangehörigen.
Natürlich verläuft jede Demenzerkrankung individuell unterschiedlich, doch setzen pflegende Angehörige mit fortschreitendem Krankheitsverlauf
immer mehr Zeit für die Betreuung und Versorgung ein. Die Hälfte der pflegenden Angehörigen
betreut bei einer fortgeschrittenen Demenz mehr
als 10 Stunden täglich – mehr als eine Vollzeitbeschäftigung. Im Durchschnitt wenden die Betreuenden pro Woche 45,6 Stunden für ihren pflegebedürftigen Angehörigen auf; dies ist nur auf Grund
einer Reduzierung der Erwerbstätigkeit oder des
schon eingetretenen Ruhestands möglich. 68% der
unterstützungsbedürftigen älteren Menschen und
76% der begleitenden Angehörigen sind in Europa
weiblich, wobei das Durchschnittsalter der Betreuenden 55 Jahre beträgt (Berlin-Institut 2011, 30ff).
Es ist außerdem nicht selten, dass sich die Pflege
und Betreuung über einen Zeitraum von 10 Jahren
erstreckt und für die Angehörigen zu einer eigenständigen Lebensphase wird (Böhmer 2002, 92).
Aktuell ist die Pflegebereitschaft innerhalb der
Familien also noch sehr groß, was zu geringeren
Belastungen innerhalb der Pflegeversicherung sowie des professionellen Pflegemarktes führt. Die
demografische Entwicklung, aber auch einige andere Veränderungen werden dafür sorgen, dass das
private Pflegepotential in den nächsten Jahren vermutlich rückläufig sein wird:
5 Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter
steigt.
5 Immer mehr Frauen sind erwerbstätig.
5 Der Arbeitsmarkt erfordert zunehmende
Mobilität und Flexibilität, sodass Familien oft
nicht mehr in räumlicher Nähe leben.
1.3 • AktuelleVersorgungsangebotefürMenschenmitDemenz
5 Scheidungen und Trennungen nehmen zu.
5 Die Familiengröße hat sich in den vergangenen Jahrzehnten verringert.
5 Die Zahl partner- und kinderloser Menschen
hat zugenommen (Berlin-Institut 2011, 32f,
Zimmermann 2009, 82).
» Obwohl die Familie nach wie vor der »größte
ambulante Pflegedienst der Nation« ist, nimmt
die Nachfrage nach ambulanten und stationären
Pflegeleistungen bereits kontinuierlich zu und der
Anteil alter Menschen, deren Pflege ausschließlich
auf dem Engagement von Angehörigen basiert,
geht spürbar zurück.« (Winter 2004, 120).
«
Zusammenfassung
Die Pflege und Betreuung von Menschen
mit Demenz ist häufig eine langwierige und
sehr zeitintensive Beschäftigung. Obwohl die
Mehrzahl der Demenzkranken in der eigenen
Häuslichkeit sowie durch Angehörige betreut
wird, lebt die Mehrheit der Menschen mit einer
fortgeschrittenen Demenz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, weil die ambulanten
Strukturen die Versorgung nicht mehr länger
sicherstellen können. Zukünftig wird das Pflegepotenzial der Gesellschaft vermutlich weiter
sinken.
1.3.2
Niedrigschwellige und
ambulante Unterstützungsangebote
Eine große Mehrheit der Bevölkerung wünscht
sich, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit selbstbestimmt zu leben und dabei die notwendige Unterstützung zu erfahren, die einen Umzug in ein Pflegeheim verhindert oder zumindest
hinauszögert. Eine wohnortnahe, ambulante Angebotspalette soll dies ermöglichen (Kaiser 2012, 15).
Gleichzeitig stellt die Pflege und Betreuung
eines Menschen mit Demenz eine häufig langwierige und äußerst belastende Situation für die Angehörigen dar. Um eine Überforderung und damit einen
Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu
11
1
vermeiden oder zumindest hinauszuzögern, bedarf
es verschiedenster Unterstützungsangebote.
Ein erstes niedrigschwelliges Entlastungsangebot für pflegende Angehörige bieten Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, welche in der
Regel an einem oder zwei Nachmittagen in der Woche stattfinden. Häufig findet parallel hierzu eine
Angehörigengruppe statt (Böhmer et al. 2002, 75f).
Angehörige haben so einige wenige Stunden Zeit
für sich sowie den Austausch mit anderen pflegenden Familienangehörigen. Durchgeführt werden
die Betreuungsgruppen in der Regel von ehrenamtlichen Mitarbeitern, welche eine entsprechende Schulung absolviert haben. Eine Finanzierung
der Gruppenteilnahme ist für anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote über die Pflegeversicherung möglich.
Neben diesen Betreuungsgruppen haben Menschen mit Demenz, bei denen eine eingeschränkte
Alltagskompetenz durch den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung bescheinigt wurde, die
Möglichkeit, niedrigschwellige Betreuungsleistungen auch in einem anderen Rahmen abzurufen. So
bieten viele ambulante Pflegedienste mittlerweile
auch Einzelbetreuungen in der Häuslichkeit des
Klienten zur individuell gewünschten Zeit sowie
im individuell bestimmbaren Umfang an. Die Mitarbeiter müssen dafür eine 160 Stunden umfassende Qualifizierung zum Betreuungsassistenten oder
Alltagsbegleiter absolvieren.
Ambulante Pflegedienste wurden in Deutschland seit Anfang der siebziger Jahre eingerichtet
und haben besonders in den letzten Jahren gemäß
dem Grundsatz »ambulant vor stationär« an Bedeutung gewonnen. Repräsentative Daten dazu,
wie viele der durch ambulante Pflegedienste betreuten Senioren an einer Demenz erkrankt sind,
liegen bis heute nicht vor (Weyerer et al. 2006, 17f).
Wenn im Verlauf der demenziellen Erkrankung
auch die körperlichen Symptome wie Inkontinenz
sowie zunehmende Immobilität auftreten, können
pflegende Angehörige sich bei der grundpflegerischen Versorgung Hilfe durch einen ambulanten
Pflegedienst holen. Die Abrechnung erfolgt hier
nach den gleichen Grundsätzen wie für kognitiv
gesunde Pflegebedürftige, eine (teilweise) Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist bei Vorliegen
einer Pflegestufe möglich.
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
12
1
Zusammenfassung
Niedrigschwellige Einzel- und Gruppenangebote ermöglichen die stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger, während die
Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes vor allem bei zunehmenden körperlichen Symptomen Unterstützung ermöglicht.
Eine (teilweise) Kostenübernahme durch die
Pflegekasse ist bei Vorliegen einer Pflegestufe
und/oder einer eingeschränkten Alltagskompetenz möglich.
1.3.3
Teilstationäre Unterstützungsangebote
»Mit dem Ziel, häusliche Pflege zu unterstützen,
pflegende Angehörige tagsüber zu entlasten und
dadurch stationäre Langzeitversorgung zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern, wurde 1973
in Deutschland die erste Tagespflegeeinrichtung
geschaffen.« (Weyerer et al. 2006, 18). Lange Zeit
wurde die Tagespflege aber nur von wenigen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen.
In den letzten Jahren haben die teilstationären
Angebote durch eine höhere Kostenübernahme als
Folge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes 2008
dagegen stark an Bedeutung gewonnen. Die Tagespflege ist eine Betreuungsform, in der bis zu 15
Pflegebedürftige täglich mehrere Stunden in eigens
dafür vorgesehenen Räumen außerhalb ihrer Wohnungen betreut werden und danach in ihr eigenen
vier Wände oder zu ihren Angehörigen zurückkehren (Kaiser 2012, 20). Häufig wird ebenfalls ein
Fahrdienst angeboten. Besucher der Tagespflege
können individuell wählen, an wie vielen Tagen
in der Woche sie die Tagespflegeeinrichtung besuchen möchten. Angehörige werden so regelmäßig
für mehrere Stunden entlastet und alleinlebende
Menschen mit Demenz erfahren eine konstante
Tagesstruktur.
Eine seltene Randerscheinung stellen Nachtpflegeeinrichtungen dar, in denen eine ähnliche
Betreuung wie in Tagespflegeeinrichtungen, allerdings in den Nachtstunden angeboten wird.
Angehörige sollen hier bei Problemen mit dem
Tag-Nacht-Rhythmus der von ihnen Betreuten
Entlastung erfahren.
Zusammenfassung
Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bieten
an einem oder mehreren Wochentagen eine
stundenweise Betreuung außerhalb der eigenen Häuslichkeit für Menschen mit Demenz
an. Die Tagesstrukturierung und die Teilnahme
am Gemeinschaftsleben nehmen hier einen
großen Stellenwert ein.
1.3.4
Kurzzeit- und
Verhinderungspflege
Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch
auf jeweils 28 Tage Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege im Jahr, wenn sie eine Pflegestufe zuerkannt
bekommt haben. In diesen Zeiträumen können
sie in einer vollstationären oder einer besonderen
Kurzzeitpflegeeinrichtung rund um die Uhr versorgt und betreut werden. Ziel ist es, eine vollstationäre Dauerunterbringung so verhindern zu
können, indem zum Beispiel die Zeiträume nach
Krankenhausaufenthalten überbrückt oder Angehörige entlastet werden können. Viele stationäre
Pflegeeinrichtungen bieten so genannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in den normalen Wohnbereichen an, andere bieten gesonderte Zimmer nur
für Kurzzeitpflegegäste an.
In den letzten Jahren stieg die Zahl derer allerdings immer weiter an, welche nach einer Kurzzeitoder Verhinderungspflege nicht in die Häuslichkeit
zurückkehrten, sondern vollstationär aufgenommen wurden.
1.3.5
Stationäre Versorgungsstrukturen
Aufgrund einer Vielzahl an Alternativen ziehen
Senioren heute erst in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, wenn zu Hause eine Versorgung trotz der
angebotenen Hilfen nicht mehr möglich ist. So sind
das Eintrittsalter sowie der Grad der Pflegebedürf-
1.3 • AktuelleVersorgungsangebotefürMenschenmitDemenz
tigkeit in den vollstationären Pflegeeinrichtungen
in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen (Berlin-Institut 2011, 43). Die heutigen Heime sind von Altenheimen mit einer in Bezug auf
den Hilfebedarf gemischten Bewohnerstruktur zu
reinen Pflegeheimen geworden, in denen fast nur
noch körperlich schwerst pflegebedürftige und demenzkranke Menschen leben (Heeg et al. 2012, 14).
Auch wenn die Mehrzahl der pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen in der eigenen
Häuslichkeit und durch Angehörige versorgt wird,
wird die Mehrheit der Demenzkranken früher oder
später in einer vollstationären Pflegeeinrichtung
untergebracht. Die räumliche Nähe zu den Angehörigen reduziert zwar die Wahrscheinlichkeit
eines Heimeintritts, die Unterbringungsrate steigt
aber mit zunehmendem Krankheitsschweregrad.
Dies scheint indirekt ein Hinweis auf die Grenzen
einer häuslichen Versorgung zu sein, besonders
wenn die Menschen mit Demenz zunehmend die
Kontrolle über ihre Ausscheidungen verlieren und
immobil werden (Weyerer et al. 2006, 19f). Auch
bei guter ambulanter Unterstützung und funktionierendem sozialen Netzwerk können Menschen
mit Demenz, vor allem wenn sie alleine leben, mit
dem weiteren Fortschreiten der Erkrankung nicht
mehr zu Hause bleiben. Dies ist der Fall, wenn sie
sich selbst oder Dritte gefährden, von ihrer Umgebung nicht mehr toleriert werden oder vereinsamen (Heeg et al. 2012, 8).
Der Anteil an Bewohnern mit fortgeschrittener
Demenz in der vollstationären Pflege ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, sodass sich die
Anforderungen an Pflege, Betreuung und Begleitung für einen Großteil der Bewohner verändert
haben. Im Rahmen einer integrativen Betreuung
ist es daher kaum mehr möglich, die Versorgungsund Betreuungsangebote so zu gestalten, dass man
sowohl den orientierten Bewohnern als auch denen
mit Demenz gerecht werden kann (Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 7).
> In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist
in den letzten Jahren die Pflegebedürftigkeit immer weiter angestiegen, zudem
leiden mehr als 50% der Bewohner unter
einer (fortgeschrittenen) demenziellen
13
1
Erkrankung. Die integrativen Betreuungsformen der Vergangenheit stoßen hier an
ihre Grenzen.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Probleme
in der traditionellen integrativen Versorgung in
der Langzeitpflege wurden in den letzten Jahren
vermehrt neue Betreuungsansätze entwickelt und
in die Praxis umgesetzt. Die Vorbilder stammten
dabei aus Schweden, den USA, den Niederlanden,
Frankreich und Großbritannien. Bei den segregativen Wohnformen unterscheidet man einerseits
zwischen Wohngruppen oder Hausgemeinschaften für Demenzkranke und andererseits speziellen
Pflegebereichen (»special care units«), in denen
ausschließlich Menschen mit Demenz betreut werden (Weyerer et al. 206, 23).
Vorreiter in der Etablierung spezieller stationärer Betreuungsformen für Demenzkranke in
Deutschland ist die Stadt Hamburg, in der bereits
1991 im Rahmen des so genannten »Hamburger
Modells« in 30 Pflegeeinrichtungen 750 Plätze zur
besonderen stationären Versorgung Demenzkranker bereitgestellt wurden (Schäufele et al. 2008, 16).
Theoretischer Hintergrund für segregative
Wohnformen ist die Milieutherapie. Der Ansatz
der Milieutherapie geht davon aus, dass Befinden
und Verhalten von Menschen mit Demenz nicht
nur durch die Krankheit und deren Symptome,
sondern in hohem Maße auch durch Einflüsse der
Umgebung bestimmt werden können. Jede der drei
Milieukomponenten – bauliches Milieu, Organisation und Betrieb, psychosoziale Umgebung – muss
demenzbezogen und personenzentriert gestaltet
werden, um ein hohes Maß an Lebensqualität für
die Betroffenen zu erreichen (Heeg et al. 2012, 33ff).
Das Leitbild »Gemeinschaft« wurde vom KDA
unter der neu geprägten Bezeichnung »Hausgemeinschaft« als vierte Generation des Pflegeheimbaus propagiert und zwar als generell zu empfehlendes Wohnkonzept für alle Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen. Das Pflegeheim
wird so zu einer Gruppe autark funktionierender
Großwohnungen (Wohngemeinschaft), die Tagesstruktur ist auf die gemeinsame Gestaltung des
Alltags ausgerichtet und von Tätigkeiten geprägt,
die im Zusammenhang mit einer gemeinsamen
Haushaltsführung anfallen. Eine feste Bezugsper-
14
1
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
son (Präsenzkraft) gestaltet gemeinsam mit den Bewohnern den Alltag. Die soziale Dichte sowie die
Konfliktanfälligkeit einer solchen Gruppe haben
in der Praxis dazu geführt, dass Hausgemeinschaften eher homogen belegt werden (Heeg et al. 2012,
26f, 38f). Bewohner mit Demenz scheinen von der
Überschaubarkeit sowie der alltagsnahen Tagesstrukturierung zu profitieren.
Eine Demenzwohngruppe ist primär ein Versorgungsangebot für 12 bis 15 mobile Menschen
mit Demenz im mittleren und fortgeschrittenen
Krankheitsstadium. Die Pflegekräfte sind als Bezugspersonen immer präsent und übernehmen
auch Betreuung und Begleitung. Eine gemeinsame
Haushaltsführung sowie eine Dezentralisierung
hauswirtschaftlicher Leistungen werden nicht um
jeden Preis, so wie durch das KDA gefordert, umgesetzt (Heeg et al. 2012, 40f).
Wohnbereiche für besondere Dementenbetreuung (»special care units«) sind durch ihre räumliche Abtrennung zu anderen Bereichen und ein spezifisches Pflege- und Betreuungskonzept gekennzeichnet, sie richten sich besonders an Demenzkranke mit herausfordernden Verhaltensweisen.
Der Schwerpunkt liegt hier auf dem qualifizierten
Umgang mit den Erkrankten, das Pflegepersonal ist
speziell ausgebildet und zeigt besondere Toleranz
gegenüber herausfordernden Verhaltensweisen
(Heeg et al. 2012, 41f).
Die bisherigen Erfahrungen und Projekte haben gezeigt, dass ergänzend zu Betreuungskonzepten und notwendiger menschlicher Zuwendung
auch mit architektonischen Konzepten und gestalterischen Maßnahmen viel zur Verbesserung der
Orientierung und Lebensqualität demenzkranker
Menschen in ihrem unmittelbaren Umfeld beigetragen werden kann (Kaiser 2012, 12). Erste Studien
belegen, dass Demenzkranke von einer Betreuung
profitieren, welche speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Auch die Mitarbeiterzufriedenheit
ist bei einer segregativen Betreuung höher (BerlinInstitut 2011, 44f). Dies hängt damit zusammen,
dass die Gestaltung der Pflegeheim-Umgebung sich
unmittelbar auf das Verhalten der Mitarbeiter auswirkt, da eine häusliche Umgebung sehr viel eher
einen personenzentrierten, individuellen Umgang
nahe legt als eine institutionell anmutende Umgebung (Heeg et al. 2012, 31).
Forschungsergebnisse zeigen, dass eine segregative Betreuung von Menschen mit Demenz
weder die kognitive Leistungsfähigkeit noch den
Grad der Selbstständigkeit im Alltag bedeutend
verbessern kann, also die Kernsymptome der Demenz nicht durch psychosoziale Interventionen beeinflusst werden können. Die Gesamtbefindlichkeit
der Menschen mit Demenz scheint allerdings besser zu sein, herausfordernde Verhaltensweisen werden seltener gezeigt (Weyerer et al. 2006, 26f, 113).
Nicht-kognitive Symptome und Verhaltensauffälligkeiten bei Demenz, wie zum Beispiel Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Depressionen, Apathie oder aggressives Verhalten, scheinen sich eher
durch psychosoziale Interventionen im Rahmen
von besonderen Betreuungsformen in begrenztem Rahmen bessern lassen (Schäufele et al. 2008,
158). Allerdings kann durch diese Interventionen
kein nachhaltiger Einfluss auf die durchschnittliche Häufigkeit und den Verlauf der nicht kognitiven Symptome erzielt werden (Schäufele et al. 2008,
159). Eine gute Betreuung muss sich allerdings
nicht nur durch eine niedrige Rate an Verhaltensauffälligkeiten auszeichnen, sondern eher durch
eine erlaubende Atmosphäre mit Freiräumen, Toleranz und förderlicher Beziehungsgestaltung gegenüber Menschen mit Demenz mit herausfordernden
Verhaltensweisen (Schäufele et al. 2008, 160). Weniger eng mit der Demenzerkrankung assoziierte
Indikatoren, zum Beispiel die Auftretenshäufigkeit
positiver Gefühle wie Freude und Interesse, scheinen durch die besondere Betreuung deutlich besser
beeinflussbar. Erste Studien zeigen, dass Demenzkranke in besonderen Betreuungsformen:
5 um ein Vielfaches häufiger in positive und
kompetenzfördernde Aktivitäten in und
außerhalb der Einrichtung eingebunden sind,
5 mehr positive Gefühle wie Freude und Interesse zeigen,
5 weit weniger von freiheitseinschränkenden
Maßnahmen betroffen sind und
5 wesentlich häufiger psychiatrisch behandelt
wurden (Schäufele et al. 2008, 160).
Aktuell ist der Pflegeheimbau in Deutschland nicht
normiert, es hat sich vielmehr eine Variationsbreite
von Lösungen entwickelt, welche zum Teil konzeptions- und standortabhängig sind, aber auch von
1.3 • AktuelleVersorgungsangebotefürMenschenmitDemenz
der aktuellen Fachdiskussion beeinflusst werden
(Heeg et al. 2012, 26).
Als fünfte Generation im Pflegeheimbau gilt
das Quartierskonzept, welches 2012 erstmals durch
das KDA vorgestellt wurde. Das Anliegen dieses
Konzeptes ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse und des Zusammenlebens aller Generationen
durch vielfältige Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebote in einem überschaubaren Wohnviertel
oder Quartier. Alle möglichen Hilfebedarfe sollen
in »normalen« Wohnungen und Wohnquartieren
abgedeckt werden können (Kaiser 2012, 23).
Zusammenfassung
In den letzten Jahren haben sich vermehrt segregative Betreuungsformen für Menschen mit
Demenz in Deutschland etabliert. Wohngemeinschaften oder gesonderte Wohnbereiche
scheinen zwar keinen Einfluss auf die primären
Symptome der Demenz zu haben, sie scheinen
aber ihren Bewohnern ein höheres Maß an
Lebensqualität zu ermöglichen und verbessern
die Mitarbeiterzufriedenheit.
1.3.6
Alternative Wohnformen
Man kann davon ausgehen, dass mit der zukünftigen Anzahl und Vielfalt der Älteren auch die Unterschiedlichkeit der Pflegebedarfe in Abhängigkeit
von Alter, körperlicher und geistiger Gesundheit,
Herkunft und kulturellem Hintergrund zunehmen
wird (Kaiser 2012, 6). Schon jetzt zeigt sich eine
immer größere Vielfalt an Versorgungsformen, auf
die Menschen mit Demenz zurückgreifen können,
wenn auch die Angebote regional sehr unterschiedlich vertreten sind.
Das »Betreute Wohnen« ist die bekannteste
Alternative zu einem Umzug in ein Pflegeheim
und bezeichnet im Allgemeinen unterschiedliche
Kopplungen von barrierefreien Wohnangeboten
mit Betreuungsleistungen außerhalb des Heimrechts. Hilfe und Betreuung können je nach aufkommendem Bedarf in Anspruch genommen
werden (Kaiser 2012, 16). Diese Wohnform stößt
allerdings bei Mietern mit Demenz schnell an ihre
15
1
Grenzen, je nachdem, welche Serviceleistungen angeboten werden.
Wohnanlagen, in denen Jung und Alt in eigenen Wohnungen zusammen leben – so genanntes
Mehrgenerationenwohnen – bieten oft die gleiche
Sicherheit wie das »Betreute Wohnen«, basieren
jedoch in stärkerem Maße auf gegenseitiger nachbarschaftlicher Unterstützung und Hilfe. In wieweit
hier Menschen auch mit fortschreitender Demenz
unterstützt werden können, richtet sich nach den
individuellen sozialen Netzwerken vor Ort.
In den letzten Jahren wurden immer mehr ambulant betreute Wohngemeinschaften speziell für
Menschen mit Demenz gegründet. Bei ambulant
betreuten Wohngemeinschaften leben sechs bis
zwölf ältere Menschen als Gruppe in einem gemeinsamen Haushalt mit Betreuung zusammen.
Jeder Mieter bewohnt ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es gemeinsam genutzte Räume wie eine
große Wohnküche. Individuelle Hilfe- und Betreuungsleistungen werden durch ambulante Pflegedienste erbracht und mit den einzelnen Personen
abgerechnet, wobei die Anbieter von Unterkunft,
Betreuung und Pflege nicht identisch sein dürfen
(Kaiser 2012, 18f). Die Organisation einer solchen
Wohngemeinschaft kann durch die Betroffenen
selbst beziehungsweise deren Angehörige erfolgen,
aber auch ein ambulanter Pflegedienst kann hier
tätig werden. Da mehrere Mieter ihre Ansprüche
auf Pflege und Betreuung zusammenlegen können,
können Präsenzkräfte oft über viele Stunden am
Tag anwesend sein und die Demenzkranken bei
ihrem Tagesablauf unterstützen. Die Pflegeversicherung unterstützt außerdem den barrierefreien
Umbau der Wohnung finanziell.
Eine aktuell viel diskutierte Versorgungsvariante ist die Pflegeoase, welche sich speziell an Menschen mit einer weit fortgeschrittenen Demenz
richtet. In dieser Phase treten neben massiven kognitiven Beeinträchtigungen auch eine Vielzahl physischer Symptome auf. Durch eine Unterbringung
von sechs bis neun Bewohnern in einem großen
Raum sollen personelle Präsenz und soziales Eingebundensein ermöglicht werden, kritisiert wird
aber die Einschränkung der Privatheit und Intimsphäre des einzelnen (Heeg et al. 2012, 43; Kaiser
2012, 13).
16
1
Kapitel 1 • Grundlagen:DemenzundPflegebedürftigkeit
Zusammenfassung
Die aktuell verstärkte Diskussion über die
Versorgung von Menschen mit Demenz führt
zur Entstehung von alternativen Versorgungsformen wie ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Pflegeoasen für Menschen mit
einer weit fortgeschrittenen Demenz, deren
Erforschung noch aussteht.
Literatur
BARMER GEK (Hrsg.) 2013: Pflegereport 2012, 7 http://presse.
barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Presseportal/Subportal/Presseinformationen/Archiv/2012/121127-Pflegereport-2012/pdf-Pflegereport-2012,property=Data.pdf : 201
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (Hrsg.,
2011): Demenz-Report. 7 http://www.berlin-institut.org/
fileadmin/user_upload/Demenz/Demenz_online.pdf
(letzte Einsicht 28.05.13)
Böhler, A., Böhmer, S., Guerra, V., Klie, T., Pfundstein, T. (2002):
Versorgungssituation und Versorgungskonzepte. In:
Klie, T. (Hrsg.): Wohngruppen für Menschen mit Demenz. Hannover, Vincentz Network: 71–91
Böhmer, Susanne (2002): Pflegende Angehörige. In: Thomas
Klie (Hrsg.): Wohngruppen für Menschen mit Demenz.
Hannover, 92–98.
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (Hrsg., 2013): Zweiter Demografiegipfel
der Bundesregierung – Ergebnisse der Arbeitsgruppe
»Allianz für Menschen mit Demenz«. Auszug aus der
Gipfelbroschüre »Jedes Alter zählt«. 7 http://www.
demografie-portal.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Arbeitsgruppen/Ergebnisse/Ergebnisbericht_Arbeitsgruppen.pdf?__blob=publicationFile & v = 3 (letzte
Einsicht 16.03.14)
D’Arrigo, F. (2011): Sinneswelten für Menschen mit Demenz
in der stationären Altenhilfe – Eine Lokalstudie. Siegen,
Witzenhausen. 7 http://d-nb.info/1020745932/34 (letzte
Einsicht 16.03.2014)
Durwen, H. F. (2008): Stadienabhängige Versorgungsnetze.
Individuellen Bedarf gewährleisten. In: Füsgen, I., Höfert, R. (Hrsg.): Strukturierte Versorgungskonzepte. Perspektiven und Beispiele zur Demenz. Düsseldorf,Medical
tribune: 29–34.
Feige, A. (2006): Prävention der Alzheimer-Demenz – Ist ein
Umdenken nötig? Hausärzteblatt 12: 634–635.
Freter, H.-J. (2011): Einleitung. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.(Hrsg.): Stationäre Versorgung von Demenzkranken. Leitfaden für den Umgang mit demenzkranken Menschen. Berlin, deutsche Alzheimer Gesellschaft
Eigenverlag: 11–26.
Füsgen, I. (2008): Perspektiven und Beispiele zur Demenzerkrankung. In: Füsgen, I., Höfert, R. (Hrsg.): Strukturierte Versorgungskonzepte. Perspektiven und Beispiele zur
Demenz. Düsseldorf, Medical Tribune:11–16.
Heeg, S., Bäuerle, K. (2012): Heimat für Menschen mit
Demenz – Aktuelle Entwicklungen im Pflegeheimbau.
Frankfurt / Main, Mabuse.
Kaiser, G. (2012): Vom Pflegeheim zur Hausgemeinschaft.
Empfehlungen zur Planung von Pflegeeinrichtungen.
Köln, Kuratorium Altenhilfe (KDA).
Kurz, A. (2012): Aktuelles zur Diagnostik und Therapie von
Demenzerkrankungen. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (Hrsg.): »Zusammen leben – voneinander
lernen«. Referate auf dem 7. Kongress der Deutschen
Alzheimer Gesellschaft. Berlin, Eigenverlag: 81–87.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und
Frauen des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 7
Rieckmann, N., Schwarzbach, C., Nocon, M., Roll, S., Vauth, C.,
Willich, S., Greiner, W. (2009): Pflegerische Versorgungskonzepte für Personen mit Demenzerkrankungen. Köln.
7 http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta215_
bericht_de.pdf (letzte Einsicht 16.03.2014)
Sauerbrey, G. (2008): Defizite der Demenzversorgung
vermeiden. Notwendig sind strukturierte Versorgungskonzepte. In: Füsgen, I., Höfert, R. (Hrsg.): Strukturierte
Versorgungskonzepte. Perspektiven und Beispiele zur
Demenz. Düsseldorf, Medical Tribune: 23–28
Schäufele, M., Teufel, S., Hendlmeier, I., Köhler, L., Weyerer,
S. (2008): Demenzkranke in der stationären Altenhilfe.
Aktuelle Inanspruchnahme, Versorgungskonzepte und
Trends am Beispiel Baden-Württembergs. Stuttgart,
Kohlhammer
Weyerer, S., Schäufele, M., Hendlmeier, I., Kofahl, C., Sattel,
H. (2006): Demenzkranke Menschen in Pflegeeinrichtungen. Besondere und traditionelle Versorgung im
Vergleich. Stuttgart, Mabuse
Winter, Maik H.-J. (2004): Qualifikationsprofile und –anforderungen im Rahmen der professionellen pflegerischen Versorgung demenziell Erkrankter. In: Jahrbuch
für kritische Medizin 40, 120–134. 7 http://www.med.
uni-magdeburg.de/jkmg/wp-content/uploads/2013/03/
JKM_Band40_Kapitel 10_Winter.pdf (letzte Einsicht
16.03.2014)
Zimmermann, J. (2009): Leben mit Demenz. Spezielle Wohnformen für dementiell erkrankte Menschen. Hamburg,
Diplomica
17
Sozialrechtliche Aspekte der
Versorgung von Menschen mit
Demenz
Christine von Reibnitz
2.1
Einführung der Pflegeversicherung – 18
2.1.1
2.1.2
Sozialgesetzbuch XI – 18
Pflegeversicherung als 5. Säule der Absicherung – 22
2.2
Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei EEA – 23
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
Leistungen der Pflegeversicherung – 25
Pflegegeld – 25
Tagespflege und Nachtpflege – 25
Kombinationsleistung – 27
Zusätzliche Betreuungsleistungen – 27
Soziale Sicherung von Pflegepersonen – 29
2.3
Aktueller Stand – 30
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
Niedrigschwellige Betreuungsangebote – 30
Häusliche Betreuung als Übergangsregelung (§ 124 SGB XI – neu) – 31
Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI) – 32
Zeitrahmen der Begutachtung und Fristen – 32
Unabhängige Gutachter – 33
2.4
Der Anspruch auf ein Versorgungsmanagement – 34
2.4.1
Gesetzliche Regelungen – § 11 SGB V sowie Versorgungsgesetz – 34
2.5
Ausblick – 36
2.5.1
Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs – 36
Literatur – 38
K. Sonntag, C. von Reibnitz, Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz,
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3_2, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
2
2
18
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
2.1
Einführung der
Pflegeversicherung
Pflegerische Leistungen werden hauptsächlich
durch die Soziale Pflegeversicherung (SPV) sowie
die privaten Pflegeversicherungen finanziert. In der
SPV sind alle Pflicht- und freiwilligen Versicherten
der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Weiterhin sind Personen versicherungspflichtig, die z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) einen Anspruch auf Heil- oder
Krankenbehandlung haben (etwa Kriegsopfer). Bestimmte Personenkreise (z. B. Selbstständige) haben anstelle einer freiwilligen Versicherung in der
SPV die Möglichkeit, entsprechende Leistungen
über eine private Pflegeversicherung zu beziehen.
Die Finanzierung und Struktur der SPV und der
privaten Pflegeversicherungen unterscheiden sich.
Die SPV, als Gesamtheit der gesetzlichen Pflegekassen, wird über einkommensabhängige Beiträge
finanziert und ist als umlagefinanzierte Pflegeversicherung mit einem allgemeinen Finanzausgleich
organisiert (Simon 2008). Hierdurch findet ein Solidarausgleich zwischen Gesunden (geringe Inanspruchnahme von SPV-Leistungen in der Lebenszeit) und Pflegebedürftigen (hohe Inanspruchnahme von SPV-Leistungen in der Lebenszeit) statt
(Umlagefinanzierung). Ferner werden die Ausgaben und Kosten der SPV von allen Pflegekassen
im Verhältnis ihrer jeweiligen Beitragseinnahmen
getragen, so dass es faktisch keine wettbewerbliche
Struktur zwischen den gesetzlichen Pflegekassen
gibt (Finanzausgleich). Private Pflegeversicherungen sind im Gegensatz zur SPV nicht umlagefinanziert, sondern decken als kapitalgedeckte Versicherung nur das individuelle Risiko von Pflegebedürftigkeit ab (Risikoäquivalenz).
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die
finanzierten Leistungen der Pflegeversicherung
seit ihrer Einführung bis zum Jahr 2010 (. Tab. 2.1).
Deutlich zeigen sich hier die immer weiter steigenden Ausgaben für die vollstationäre Pflege und die
Pflegesachleistungen. Auch die Ausgaben für den
Bereich der Tages- und Nachtpflege sowie der 2003
eingeführten zusätzlichen ambulanten Betreuungsleistungen nehmen fortlaufend zu, auch wenn beide Posten nur einen geringen Anteil der Gesamtkosten ausmachen.
2.1.1
Sozialgesetzbuch XI
Das Sozialgesetzbuch XI bestimmt die einzelnen
Leistungen der Pflegeversicherung. Zu den wichtigsten Paragrafen zählen:
Leistungen im SGBXI
§ 36: Pflegesachleistung
§ 38: Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
§ 41: Tages- und Nachtpflege
§ 42: Kurzzeitpflege
Die Leistungsbereiche der Pflegeversicherung
unterscheiden sich hinsichtlich der Wohnform
(häuslich oder institutionalisiert) und der Frage, ob
eine professionelle oder informelle Leistung vergütet wird (. Tab. 2.2).
Der Bezug dieser Leistungen setzt eine Einstufung als pflegebedürftig gemäß SGB XI §§ 14–19
voraus, die Voraussetzungen werden durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK) in der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw.
im Rahmen der Privaten Pflegeversicherung durch
die MEDICPROOF GmbH überprüft. Die Pflegebedürftigkeit ist abhängig vom zugrunde liegenden geschätzten Pflegeaufwand und gliedert sich
in die Pflegestufen 1 (erheblich Pflegebedürftige), 2
(Schwerpflegebedürftige) und 3 (Schwerstpflegebedürftige). Um die Pflegestufe 1 zu erreichen, müssen
regelmäßig und auf Dauer, täglich durchschnittlich
Hilfen im Umfang von mindestens 90 Minuten nötig sein und davon müssen mindestens 46 Minuten
auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen (. Tab. 2.3).
z
Pflegebedürftigkeit: körperliche statt
kognitiver Einschränkungen
Da Demenz in frühen Stadien hauptsächlich mit
kognitiven Einschränkungen assoziiert und eher
eine Beaufsichtigung anstelle einer pflegerischen
Versorgung indiziert ist, liegt im Sinne der §§ 14–
19 SGB XI nicht unbedingt eine Pflegebedürftigkeit
vor. Um diesem Umstand Sorge zu tragen, können gemäß § 45 a–b SGB XI Demenzerkrankte in
einem frühen Stadium nach entsprechender Begut-
Leistungen der Pflegeversicherung
Ausgaben in Mrd. €
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Geldleistung
4,44
4,32
4,28
4,24
4,18
4,11
4,18
4,11
4,08
4,05
4,02
4,03
4,24
4,47
4,67
Pflegesachleistung
1,54
1,77
1,99
2,13
2,23
2,29
2,37
2,38
2,37
2,40
2,42
2,47
2,60
2,75
2,91
Pflegeurlaub
0,13
0,05
0,06
0,07
0,10
0,11
0,13
0,16
0,17
0,19
0,21
0,24
0,29
0,34
0,40
Tages-/Nachtpflege
0,03
0,04
0,05
0,05
0,06
0,07
0,08
0,08
0,08
0,08
0,09
0,09
0,11
0,15
0,18
0,00
0,01
0,02
0,02
0,03
0,03
0,06
0,19
0,28
Zusätzliche ambulante
Betreuungsleistungen
Kurzzeitpflege
0,09
0,10
0,11
0,12
0,14
0,15
0,16
0,16
0,20
0,21
0,23
0,24
0,27
0,31
0,34
Soziale Sicherung der
Pflegepersonen
0,93
1,19
1,16
1,13
1,07
0,98
0,96
0,95
0,93
0,90
0,86
0,86
0,87
0,88
0,88
Pflegemittel/techn.
Hilfen etc.
0,39
0,33
0,37
0,42
0,40
0,35
0,38
0,36
0,34
0,38
0,38
0,41
0,46
0,44
0,44
Vollstationäre Pflege
2,69
6,41
6,84
7,18
7,48
7,75
8,00
8,20
8,35
8,52
8,67
8,83
9,05
9,29
9,56
Vollstationäre Pflege in
Behindertenheimen
0,01
0,13
0,22
0,20
0,21
0,21
0,21
0,23
0,23
0,23
0,24
0,24
0,24
0,25
0,26
0,01
0,03
0,07
Pflegeberatung
19
Quelle: BMG 2012
2.1 • EinführungderPflegeversicherung
. Tab. 2.1
2
20
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
. Tab. 2.2
2
Leistungsansprüche und Vergütung pflegerischer Leistung im SGB XI
Leistung
SGB XI
Leistungserbringer
Pflegesachleistung
§36
Pflegedienst
Pflegegeld
§37
Informelle Pflegeperson
Kombinationsleistung
§38
Pflegedienst/Informelle Pflegeperson
Verhinderungspflege
§39
Pflegedienst/Pflegeeinrichtung
Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
§40
–
Tages- und Nachtpflege
§41
Pflegeeinrichtung
Kurzzeitpflege
§42
Pflegeeinrichtung
Vollstationäre Pflege
§43
Pflegeeinrichtung
. Tab. 2.3
Minutenzuordnung in den einzelnen Pflegestufen
Aufwand in Minuten
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Insgesamt mindestens
90 Minuten
180 Minuten
300 Minuten
Für Grundpflege mindestens
46 Minuten
120 Minuten
240 Minuten
achtung einen besonderen Hilfebedarf beantragen,
der nicht das Ausmaß einer Pflegestufe erfüllt. Dieser Leistungsanspruch für Menschen mit Demenz
wurde im Laufe der Jahre zunehmend ausgeweitet.
Wenn eine »eingeschränkte Alltagskompetenz« bescheinigt wurde, können seit 2008 bis zu
2.400 € pro Jahr für die Nutzung gerontopsychiatrischer Zusatzangebote in Anspruch genommen
werden – auch wenn nicht die Pflegestufe 1 zugesprochen wurde. Mit der Pflegereform 2012 wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2013 für diesen
Personenkreis monatlich 120 € Pflegegeld/bis zu
225 € für Sachleistungen pro Monat gezahlt werden, auch wenn die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllt sind (7 http://www.pflegestufe.info/
download/2013-01-01_uebersicht.png). Besteht regelmäßiger Pflegebedarf, weil eine eingeschränkte Alltagskompetenz, aber keine Pflegestufe zugeordnet
wurde, können auch die Beratungsbesuche (§ 37
Absatz 3, SGB XI) in Anspruch genommen werden.
Ohne eine entsprechende Einstufung der Pflegebedürftigkeit lassen sich Leistungen nur über private Haushaltsausgaben finanzieren.
z
Pflegeversicherung deckt nicht alle
anfallenden Kosten ab
Die Soziale Pflegeversicherung bzw. privaten Pflegeversicherungen finanzieren die Kosten der pflegerischen Versorgung, nicht jedoch andere Kostenarten. Bei Demenz-Wohngemeinschaften und
Altenheimen/Altenpflegeheimen fallen allerdings
weitere Kosten an. Dies sind in der Regel die Kosten für Unterbringung (Miete und Nebenkosten),
Verpflegung (Essen und Trinken) und andere Kostenarten (z. B. besondere Betreuungs- und Serviceleistungen), die privat durch den Pflegebedürftigen finanziert werden müssen (Simon 2008). Bei
Altenpflegeheimen muss sich der Pflegebedürftige
zusätzlich anteilig an den sogenannten Investitionskosten beteiligen (z. B. Gebäude und Anlagen, Abschreibungen), der andere Teil wird vom
jeweiligen Bundesland getragen. Sofern private Zuzahlungen durch das Haushaltseinkommen (etwa
Renteneinkommen) der pflegebedürftigen Person
nicht gedeckt werden können, werden (wenn vorhanden) die Kinder unterhaltspflichtig. Sofern die
Kinder wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sind,
2.1 • EinführungderPflegeversicherung
übernimmt die Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch,
Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII), also die
jeweilige Kommune, die anfallenden Kosten. Die
Pflegeversicherung ist also als »Teilkasko«-Versicherung anzusehen und sichert damit nicht alle
Risiken der Pflegebedürftigkeit vollständig ab.
z
Private Zusatzpflegeversicherung
Zur heutigen Zeit steigt die Lebenserwartung stetig an, deshalb ist eine private Pflegevorsorge sehr
sinnvoll und wichtig. Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen in der Regel nicht aus, sodass die
Finanzierung für eine professionelle Pflege nicht in
jedem Fall abgedeckt ist.
Insbesondere bei Pflegestufe 3 empfiehlt sich
eine private Zusatzpflegeversicherung. Sie
schützt in erster Linie davor, dass die Ersparnisse aufgebraucht werden müssen oder jemand den
Angehörigen und Kindern zur Last fallen muss.
Im Grunde ist diese Zusatzpflegeversicherung für
jeden Menschen sinnvoll, weil die allgemeinen gesetzlichen Leistungen in der Regel viel niedriger
liegen als die Kosten für eine ambulante oder für
eine stationäre Pflege, sodass sie ohne die Zusatzpflegeversicherung nicht ausreichend gedeckt werden würden
Ohne Wartezeit besteht der Versicherungsschutz einer Zusatzpflegeversicherung direkt nach
dem Vertragsabschluss. Er gewährt die Leistungen
in Deutschland und im Ausland. Falls ein Versicherungsfall eintritt, kann bei einer privaten Zusatzpflegeversicherung mit einer schnellen und
sehr unkomplizierten Leistung gerechnet werden.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Pflege stationär
oder ambulant durchgeführt wird, denn die Zahlung erfolgt in jedem Fall. Nach der Anerkennung
der jeweiligen Pflegebedürftigkeit tritt im Versicherungsfall eine direkte Auszahlung der Zusatzpflegeversicherung ein. Rückwirkend kann diese bis zu
12 Monate ausgezahlt werden. Ab dem Eintreten
eines Pflegefalls müssen vom Versicherungsnehmer keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden.
Im Falle einer Pflegestufe 3 bekommt der Versicherungsnehmer automatisch einen lebenslangen Versicherungsschutz.
Die Zusatzpflegeversicherung ist bei Pflegestufe 2 und 3 eine reine Risikoversicherung. Sie hat
21
2
jedoch nicht zur Aufgabe, das eigene Kapital für
das kommende Alter aufzubauen, wie das zum Beispiel bei der privaten Altersvorsorge der Fall ist.
Die Höhe der Beiträge richtet sich je nach Alter bei
Versicherungsbeginn und nach dem Geschlecht. Es
empfiehlt sich daher sehr, in jungem Alter eine Zusatzpflegeversicherung abzuschließen, da die Beiträge, die gezahlt werden müssen, mit dem steigenden Alter auch ansteigen.
Seit dem 01.01.2013 zahlt der Staat für private Pflegezusatzversicherungen einen Zuschuss in
Höhe von 60 € pro Jahr (bzw. 5 € pro Monat), wenn
diese vorgegebene Mindestkriterien erfüllen. Da
die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur einen
Teil der Kosten im Pflegefall übernimmt, kann die
Versorgungslücke durch die staatlich geförderte
Pflege-Zusatzversicherung (sog. Pflege-Bahr/Pflege-Riester) verringert werden. Da sich aber auch
mit der geförderten Pflegezusatzversicherung nur
ein Teil der Versorgungslücke im Pflegefall schließt,
bieten die meisten privaten Krankenversicherer zusätzlich einen »ungeförderten« Pflegetarif als Ergänzung an.
Wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung
zukünftig entwickeln, hängt stark von der Haltung der Gesellschaft ab, ob die steigenden Kosten
aufgrund der Pflegebedürftigkeit individuell oder
durch die Gesellschaft getragen werden sollen.
Hinsichtlich der künftigen Dimensionen des Demenz-Problems besteht zwar in der Fachwelt eine
allgemeine Übereinstimmung darüber, dass die
Zahl der demenziell Erkrankten zunehmen wird,
unklar ist jedoch, in welchem Ausmaß dies der Fall
sein wird. Als Einflussfaktoren können u. a. gelten:
5 Absehbare Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung, d. h. die zahlenmäßige
Entwicklung insbesondere der oberen Altersgruppen
5 Entwicklung und Umsetzung primär- und
sekundärpräventiver sowie ressourcenorientierter gesundheitsfördernder Strategien zur
Vermeidung bzw. zum zeitlichen Hinausschieben des Eintritts demenzieller Erkrankungen
5 Entwicklung und möglichst flächendeckende
Implementierung intersektoral und interprofessionell vernetzter Behandlungs- und Betreuungsformen für bereits (leichter) demen-
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
22
2
ziell Erkrankte, einschließlich der Förderung
des Aufbaus und der Unterstützung niedrigschwelliger Betreuungsangebote
5 Eventuelle medizinische Fortschritte bei der
Therapie demenzieller Erkrankungen
2.1.2
Pflegeversicherung als 5. Säule
der Absicherung
Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 als 5.
Säule des Sozialversicherungssystems erhalten Bürger einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz und
dem Pflegezeitgesetz wurde die Pflegeversicherung – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zum
01.07.2008 auf die durch niedrigere Geburtenraten
und steigende Lebenserwartung geänderten Herausforderungen angepasst. Zum 01.07.2008 wurden
die Leistungen der Pflegeversicherung stufenweise
bis 2012 erhöht. Ab 2015 sollen die Leistungen in
einem dreijährigen Rhythmus an die Preisentwicklung angepasst werden. Beginnend mit dem Jahr
2014 prüft die Bundesregierung alle drei Jahre erneut, ob und in welchem Umfang eine Anpassung
erforderlich ist. Am 30.10.2012 ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft getreten. Einige
Regelungen gelten erst seit dem 01.01.2013.
z
Unzureichende Erfassung des Hilfebedarfs
von Menschen mit Demenz
Das PNG sieht vor allem Leistungsverbesserungen
für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (EEA) vor. Das sind Menschen, die
z. B. eine Tendenz zum Weglaufen oder zu aggressivem Verhalten haben oder die gefährliche Situationen nicht richtig einschätzen können. Zu dieser
Personengruppe gehören unter anderem Menschen
mit einer geistigen Behinderung sowie demenzkranke Menschen. Hintergrund der Leistungsverbesserung für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (EEA) ist, dass seit
vielen Jahren in Fachkreisen über die Einführung
eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs diskutiert
wird. Zurzeit wird der Pflegebedarf danach bemessen, wie viele Minuten ein Mensch für bestimmte
tägliche Verrichtungen, wie das Waschen oder Anziehen, die Nahrungsaufnahme und den Bereich
der Mobilität, benötigt. Dies stellt vor allem den
Hilfebedarf von körperlich eingeschränkten Menschen dar, kognitive Defizite werden erst dann erfasst, wenn sie Auswirkungen auf diese Verrichtungen des täglichen Lebens haben.
Seit dem 01.08.2008 haben Personen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz
(EEA) Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung – unabhängig von der Pflegestufe
und damit auch ohne Pflegestufe. Bezieher dieser
Leistungen ohne Pflegestufe werden umgangssprachlich auch der »Pflegestufe 0« zugeordnet.
Diese Leistungsverbesserungen für Menschen mit
Demenz gelten als Übergangslösung bis zur Einführung eines neuen, umfassenderen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) definiert den Begriff »Alltagskompetenz« damit, dass ein ausgewachsener Mensch seine
alltäglichen Verrichtungen innerhalb seiner Kultur
selbstständig und unabhängig in eigenverantwortlicher Weise erfüllen kann. Ist das nicht der Fall, so
benötigt diese Person Hilfe. In solchen Fällen (z. B.
bei Demenz) erhalten betroffene Personen 100 €,
beziehungsweise bei besonderem Bedarf 200 € monatlich. Liegt bei betroffenen Personen eine Pflegebedürftigkeit vor, erhalten diese die genannten
Leistungen zusätzlich zu den regulären Bezügen.
Seit dem 01.07.2008 erhält Sofortleistungen der
Pflegeversicherung, wer nachweisen kann, dass er
innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung
mindestens 2 Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen ist. Versicherte Kinder erfüllen die
Vorversicherungszeit, wenn ein Elternteil sie erfüllt.
Zusammenfassung
Seit dem 01.01.2013 erhalten Personen mit einer
eingeschränkten Alltagskompetenz auch ohne
Pflegestufe Pflegegeld und Sachleistungen aus
der Pflegeversicherung. Des Weiteren wurden
die Leistungen der Pflegestufen 1 und 2 für betroffene Personen angehoben.
Neu ist auch, dass Pflegebedürftige mit
EEA und Pflegestufe 0 Anspruch haben auf Verhinderungs- oder Ersatzpflege, Kurzzeitpflege,
Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen.
23
2.2 • FeststellungvonPflegebedürftigkeitbeiEEA
2.2
Feststellung von
Pflegebedürftigkeit bei EEA
Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von
Pflegebedürftigkeit hat der MDK auch das Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI zu ermitteln. Daneben kann es isolierte Anträge von Versicherten
auf das Vorliegen einer erheblich eingeschränkten
Alltagskompetenz (EEA) nach § 45a SGB XI geben. Darüber hinaus hat der MDK eine Bewertung
des Hilfebedarfs vorzunehmen, d. h. zu differenzieren, ob eine erhebliche oder in erhöhtem Maße
eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Diese
gesetzlichen Neuregelungen in § 45a SGB XI traten bereits zum 01.07.2008 in Kraft. Das Verfahren
zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs wurde in den »Richtlinien
zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung
des Hilfebedarfs« festgelegt.
Voraussetzungen sind
5 demenzbedingte Fähigkeitsstörungen,
5 geistigen Behinderungen oder
5 psychischen Erkrankungen,
bei denen als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt werden, die dauerhaft zu
einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Dabei meint »Dauer«, dass die Einschränkung für mindestens 6 Monate vorhanden
sein wird. Die Feststellung/Einstufung erfolgt bei
der Einstufung in eine Pflegestufe, sie kann aber
auch eigenständig (auch allein) beantragt und begutachtet werden. Zur Feststellung geht der Gutachter in zwei Schritten vor:
1. Screening
Im Rahmen eines Screening (wörtlich »Aussieben«
oder »Rastern«) stellt der Gutachter fest, ob es
dauerhafte Auffälligkeiten in folgenden Bereichen/
Punkten gibt:
5 Orientierung
5 Antrieb/Beschäftigung
5 Stimmung
5 Gedächtnis
5
5
5
5
5
2
Tag-Nacht-Rhythmus
Wahrnehmung und Denken
Kommunikation/Sprache
Situatives Anpassen
Soziale Bereiche des Lebens wahrnehmen
In der Begutachtungsanleitung ist nicht weiter ausgeführt, was alles Auffälligkeiten sein können, der
Gutachter hat hier folglich einen großen Entscheidungsspielraum. Wenn der Gutachter mindestens
eine Auffälligkeit feststellt, die
5 auf eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung,
geistige Behinderung oder psychische Erkrankung zurückzuführen ist und
5 die »dauerhaft« ist, also zu einem regelmäßigen und dauerhaften (voraussichtlich für
mindestens 6 Monate) Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf führt,
hat er den zweiten Teil der Prüfung, das sogenannte
Assessment durchzuführen.
2. Assessment
Der Gutachter muss nun bei jedem einzelnen Item
beurteilen, ob es hier eine dauerhafte Störung gibt
oder nicht (. Tab. 2.4). Die Begutachtungsanleitung
gibt für die einzelnen Items Bewertungsbeispiele
wieder. Auch hier gibt es einen großen Entscheidungsrahmen, innerhalb dessen der Gutachter entscheiden kann.
Stufen der eingeschränkten Alltagskompetenz
werden wie folgt eingeteilt, nach denen sich dann
auch die Leistungen richten:
1. Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter beim Pflegebedürftigen
5 wenigstens bei zwei Items, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9,
dauerhafte und regelmäßige Schädigungen
oder Fähigkeitsstörungen feststellt. Diese
Einstufung berechtigt zum Leistungsbezug
des sogenannten Grundbetrags der Betreuungsleistung.
2. Die Alltagskompetenz ist in erhöhtem Maß
eingeschränkt,
5 wenn eine erhebliche Einschränkung der
Alltagskompetenz vorliegt und zusätzlich
24
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
. Tab. 2.4
2
Kriterien zur Beurteilung im Assessment
Kriterien
Symptome/Merkmale
1. Betroffene Person verlässt Wohnung
unkontrolliert
– Herausdrängen aus der Wohnung
– Suchen der Eltern oder Kinder außerhalb der Wohnung
2. Gefährdende Situationen werden
verursacht oder nicht erkannt
– Gefährdendes Eingreifen in den Straßenverkehr
3. Gegenstände werden unsachgemäß genutzt
– Unangemessenes Nutzen von Küchengeräten
– Unkontrolliertes Nutzen des Gasanschlusses
– Unsachgemäßer Umgang mit Medikamenten, Chemikalien oder offenem
Feuer
– Essen verdorbener Lebensmittel
4. Unangemessenes aggressives
Verhalten
–
–
–
–
5. Unangemessenes Verhalten
– Urinieren und Koten in Wohnräume
– Übersteigerter Betätigungs- und Bewegungsdrang
– Sexuelle Belästigung anderer Menschen
6. Keine Wahrnehmung der eigenen
Bedürfnisse
– Keine Wahrnehmung von Hunger und Durst
– Keine Wahrnehmung von Verletzungen/Schmerzen
– Kein Harn- und Stuhldrang
7. Fehlende Zusammenarbeit bei
pflegerischen Maßnahmen
– Apathisches Liegen im Bett
– Verharren an zugewiesenem Platz ohne Aufforderung, diesen zu verlassen
– Fehlendes Essen und Trinken
8. Neuronale Schädigungen
–
–
–
–
–
9. Tag-Nacht-Störungen
– Verschobene Wach- und Schlafenszeiten
10. Fehlende Planung und Strukturierung des eigenen Tages
– Ausbleiben alltäglicher Verrichtungen wie beispielsweise Körperhygiene
11. Alltagssituationen werden falsch
wahrgenommen
– Nahrungsverweigerung aufgrund der Angst, sich zu vergiften
– Verfolgungswahn
– Wahrnehmung und Reaktionen auf Halluzinationen
12. Übersteigerte Psyche
– Plötzliches, unmotiviertes, unangemessenes Weinen
– Übersteigerte Emotionen
13. Ständige Depressionen
– Ständiges Jammern und Klagen
– Ständiges Beklagen der Sinnlosigkeit des Lebens und Tuns
Schlagen, Treten, Beißen, Spucken, Werfen
Zerstörung von Gegenständen
Selbstverletzungen
Beschimpfungen, Beleidigungen
Nicht-Wiedererkennen vertrauter Personen (Eltern, Kinder, Pfleger)
Fehlende Fähigkeit zum Umgang mit Geld
Fehlende Sprachfähigkeit
Nicht Wiederfinden des Zimmers oder der Wohnung selbst
Fehlendes Erinnerungsvermögen
Quelle MDK 2014 (7 http://www.mdk.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf )
25
2.2 • FeststellungvonPflegebedürftigkeitbeiEEA
5 bei mindestens einem weiteren Item aus
den Bereichen 1, 2, 3, 4, 5, 9 und 11 eine
Störung festgestellt wird. Diese Einstufung
berechtigt zum Leistungsbezug des sogenannten erhöhten Betrags der Betreuungsleistung.
Zusammenfassung
Um Anspruch auf den monatlichen Grundbetrag von 100 € zu haben – dazu muss eine
»erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz«
vorliegen –, müssen zwei verschiedene Kriterien mit »ja« beantwortet werden. Mindestens
einmal muss ein Kriterium aus den Bereichen 1
bis 9 positiv beantwortet werden.
Den erhöhten Betreuungsbedarf in Höhe
von 200 € erhalten Antragsteller, wenn zusätzlich zu den genannten Kriterien mindestens
einmal bei den Aspekten 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11
ein »Ja« angegeben wird.
2.2.1
2
Bestandteil der Pflegesachleistung. Dazu zählen
verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung wie
Hobby, Spiele oder Spaziergänge, die nach Zeitaufwand mit dem Pflegedienst vereinbart werden
können. Der Anspruch besteht hier, wenn Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind. Bisher rechneten Pflegedienste nach
Leistungskomplexen ab, jetzt kann auch eine Abrechnung nach Zeit vereinbart werden. Jede Form
von Pauschalen ist unzulässig, außer für hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge und
Fahrtkosten. Der Pflegebedürftige kann zwischen
beiden Vergütungssystemen wechseln und vereinbart individuell auf seine Bedürfnisse abgestimmte
Leistungen.
2.2.2
Pflegegeld
Pflegen selbst beschaffte Pflegepersonen wie Angehörige, Nachbarn, Ehrenamtler, erwerbsmäßige
Pflegekräfte oder eine vom Pflegebedürftigen angestellte Pflegeperson, besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Leistungen der
Pflegeversicherung
2.2.3
Die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung
für das Jahr 2014 sind für die unterschiedlichen
Leistungsarten in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst (. Tab. 2.5).
Bei Pflegebedürftigkeit kann zwischen verschiedenen Leistungsarten gewählt werden:
5 Leistungen bei häuslicher Pflege in Form
von ambulanten Pflegesachleistungen (§ 36
SGB XI) oder Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Eine
Kombinationsleistung aus beidem (§ 38
SGB XI) ist möglich.
5 Leistungen bei teilstationärer Pflege als Tagesund Nachtpflege und Kurzzeitpflege (§§ 41, 42
SGB XI)
5 Leistungen bei vollstationärer Pflege (§§ 43 ff
SGB XI)
Beim Pflegegeld und der Pflegesachleistung wird
seit 2014 zwischen pflegebedürftigen Menschen
mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz
unterschieden. Neu ist die häusliche Betreuung als
Tagespflege und Nachtpflege
Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem
Umfang sichergestellt werden oder ist dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich, besteht Anspruch auf Tages- und/oder
Nachtpflege. Der für diese Leistung zur Verfügung
stehende Betrag beinhaltet die Aufwendungen für
soziale Betreuung und notwendige Leistungen der
medizinischen Behandlungspflege. Die Sätze für
die Tages- oder Nachtpflege entsprechen den Pflegesachleistungen und richten sich nach der Pflegestufe. Da die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit häuslicher Pflege oder Pflegegeld kombiniert
werden können und der Gesetzgeber die Kombination nicht grenzenlos zulassen wollte, gibt es besondere Höchstgrenzen, die § 41 Abs. 4–6 SGB XI
zu entnehmen sind.
Die Pflegekasse kann zusätzlich bis zu 50%
Pflegegeld oder/und Pflegesachleistung für die
Pflege zu Hause leisten. Umgekehrt können zusätzlich zum Pflegegeld, zur Pflegesachleistung oder
26
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
. Tab. 2.5
Leistungen in € pro Monat 2014
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
bis zu € 235,bis zu € 440,bis zu € 700,-
Pflegegeld bei eingeschränkter
Alltagskompetenz (Demenz) (§§ 37,
123 SGB XI)
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
bis zu € 120,bis zu € 305,bis zu € 525,bis zu € 700,-
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Härtefall
bis zu € 450,bis zu € 1.100,bis zu € 1.550,bis zu € 1.980,-
Pflegesachleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz
(Demenz) (§§ 36, 123 SGB XI)
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Härtefall
bis zu € 225,bis zu € 665,bis zu € 1.250,bis zu € 1.550,bis zu € 1.980,-
Betreuungsleistungen, zusätzliche
Zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von € 100,- oder 200,- werden
gewährt, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen
erheblichen Bedarf gem. §§ 45a und 45b SGB XI festgestellt hat.
Tagespflege (und Nachtpflege) (§
41 SGB XI)
Leistungen wie bei Pflegesachleistungen,-
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr
beschränkt.
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der medizinischen Behandlungspflege
bis zu € 1.550,- (für max. 28 Tage).
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die pflegende Person
»verhindert« ist. Die Verhinderungspflege kann auch direkt im Anschluss an
eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn z. B. die pflegende
Person längere Zeit abwesend ist.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist ebenfalls auf vier Wochen (28 Tage)
pro Kalenderjahr beschränkt.
Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu
€ 1.550,- belaufen.
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Härtefall
Weitere Leistungsarten
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Leistungen des persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten
Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
2
Quelle: Sozialverband VdK 2014
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
bis zu € 450,bis zu € 1.100,bis zu € 1.550,-
€ 1.023,€ 1.279,€ 1.550,€ 1.918,-
27
2.2 • FeststellungvonPflegebedürftigkeitbeiEEA
zur Kombinationsleistung bis zu 50% Tages- und
Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt gibt es nie mehr als 150% Gesamtleistung
und immer nur maximal 100% einer Leistung. Die
Anteile werden in 10%-Schritten bemessen.
Beispiel
Herr Müller hat die Pflegestufe 2, er wird stundenweise in einer Tageseinrichtung betreut. Zusätzlich
wird er von seiner Frau und einem Pflegedienst versorgt.
Die Leistungsverteilung könnte folgendermaßen aussehen:
5 60% Tagespflege = 660,- € von 1.100,- €
5 50% Pflegesachleistung = 550,- € von 1.100,- €
5 40% Pflegegeld = 176,- € von 440,- €
Insgesamt kommt Herr Müller auf den höchstmöglichen Gesamtanspruch von 150%.
2.2.4
Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung kombiniert Pflegesachleistung mit Pflegegeld. Wird die Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen,
kann gleichzeitig ein entsprechend gemindertes,
anteiliges Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den
der Pflegebedürftige in Form von Sachleistungen
in Anspruch genommen hat. Insgesamt dürfen beide Leistungen zusammen 100% nicht übersteigen.
Wird die Tages- und Nachtpflege mit in Anspruch
genommen, entsteht ein Gesamtanspruch von
150%. Zusätzlich zu 100% Kombinationsleistung
kann noch bis zu 50% Tages- oder Nachtpflege in
Anspruch genommen werden.
Beispiel
Kombinationsleistung: Beispielrechnung Herr Maier
Pflegestufe 2
Wenn die Hilfeleistungen bei Herrn Maier von
einem Pflegedienst und von der Ehefrau ausgeführt werden, rechnet der Pflegedienst seine Leistung (Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI) direkt
mit der Pflegekasse ab. Dafür steht Herrn Maier je
nach Pflegestufe ein Festbetrag zur Verfügung.
2
Wenn Herr Maier und seine Frau sich für eine
Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI entschieden haben, wird die »verbrauchte« Pflegesachleistung mit dem Anspruch auf das Pflegegeld
verrechnet. Das bedeutet, dass er ein anteiliges
Pflegegeld nach § 37 SGB XI bekommt, wenn er die
ihm zustehende Sachleistung nur anteilig in Anspruch nimmt. Der ausgezahlte Pflegegeldbetrag
ist abhängig vom Prozentsatz der verbrauchten
Pflegesachleistung.
Zuerst berechnet die Pflegekasse, wie viel Prozent von der Sachleistung durch den Pflegedienst
ausgeschöpft sind:
5 Bei Pflegestufe 2 beträgt der Festbetrag für die
Sachleistung 1040 €.
5 Der Pflegedienst rechnet 686,40 € (von 1040 €)
ab. Das sind 66% der Pflegesachleistung. 34%
der Pflegesachleistung wurden noch nicht
verbraucht.
5 Bei Pflegestufe 2 stehen dem Pflegebedürftigen grundsätzlich 430 € Pflegegeld für selbst
beschaffte Pflegepersonen zu, wenn er keinen
Pflegedienst beauftragt.
5 Die Pflegesachleistung ist durch den Pflegedienst zu 66% verbraucht. Es bleiben 34%
übrig – vom Pflegegeld.
5 34% von 430 € = 146,20 € Pflegegeld werden
ausgezahlt.
Die Pflegekasse zahlt als Kombinationsleistung
also 686,40 € (66% Pflegesachleistung) an den Pflegedienst und 146,20 € (34% Pflegegeld) an Herrn
Maier mit Pflegestufe 2.
2.2.5
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Des Weiteren wurden zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI geschaffen. Zusätzliche
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sollen
eine stärkere Berücksichtigung demenzbedingter
Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen
oder geistiger Behinderung in der Sozialen Pflegeversicherung bewirken. Insbesondere bei diesen
Erkrankungen ist eine stärkere Betreuung und
Beaufsichtigung der betroffenen Personen notwendig. Die Definition von Pflegebedürftigkeit im
28
. Tab. 2.6
Monatliche Pflegekosten, Versicherungsleistungen und Eigenanteile
Pflegestufe
Pflegekosten (1)
Investitionskosten (3)
Unterkunft
u. Verpflegung (2)
Gesamtentgelt
(4)=(1)+(2)+(3)
Versicherungsleistungen (5)
Eigenanteil
insgesamt
(7)=(4)-(5)
Eigenanteil
Pflegekosten
(6)=(1)-(5)
Stufe 1
1.369
629
395
2.393
1.023
346
1.370
Stufe 2
1.811
629
395
2.835
1.279
532
1.556
Stufe 3
2.278
629
395
3.302
1.470
808
1.832
Quelle: Rothgang und Jacobs (2013: 10)
800
700
600
in Euro je Monat
2
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
779
Stufe l
Stufe ll
Stufe lll
545
696
667
576
513
500
394
400
300
200
423
224
253
532
787
757
562
592
454
339
303
242
133
768
726
346
369
392
284
2013–2015
geschätzt
163
100
0
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
Jahr
. Abb. 2.1 Eigenanteil am Pflegesatz (ohne Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten, adaptiert nach Rothgang
und Jacobs 2013)
Sinne des SGB XI zielt jedoch primär auf körperliche Einschränkungen und berücksichtigt kognitive
und psychische Beeinträchtigungen und den damit
verbundenen höheren Betreuungsbedarf nicht adäquat (BMG 2009). Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sollen dieses Defizit der
Pflegeversicherung ansatzweise ausgleichen, Angebote für qualifizierte Betreuung fördern, schon
frühzeitig pflegende Angehörige entlasten und so
eine längere Pflege im häuslichen Bereich ermöglichen.
Da insbesondere Menschen in einem frühen
Stadium der Demenz die Voraussetzungen für eine
Pflegestufe häufig nicht erfüllen, kann gemäß § 45
a–b SGB XI nach entsprechender Begutachtung ein
besonderer Hilfebedarf beantragt werden, der nicht
das Ausmaß einer Pflegestufe erfüllt (7 Abschn. 2.2).
. Tab. 2.6 stellt heraus, dass die dort abgebildeten jeweils bundesweiten Durchschnittsentgelte
nur anteilig von der Pflegeversicherung (inzwischen deutlich weniger als die Hälfte der Gesamtentgelte) übernommen werden. Dazu zählen auch
die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die
von der Pflegeversicherung nicht übernommen
werden, weil sie nicht pflegebedingt sind.
In . Abb. 2.1 ist die Veränderung der Eigenanteile nur für die direkten pflegebedingten Kosten
(Pflegesätze) im Zeitverlauf dargestellt. Rothgang
29
2.2 • FeststellungvonPflegebedürftigkeitbeiEEA
und Jacobs (2013) stellen heraus, dass die Leistungen bei Einführung der Pflegeversicherung teilweise noch ausreichend waren, um die Pflegesätze
zu decken, so lag der durchschnittliche Pflegesatz
selbst in Pflegestufe 1 bei erstmaliger Durchführung
der Pflegestatistik 1999 schon mehr als 100 € über
den Versicherungsleistungen. 2011 waren durchschnittliche Eigenanteile von 350 € (Pflegestufe 1)
bis über 750 € (Pflegestufe 3) zu verzeichnen, wobei
in den Stufen 1 und 2, in denen auch 2012 keine
Leistungsanpassung stattfand, von weiteren Steigerungen auszugehen ist (Rothgang und Jacobs 2013).
2.2.6
Soziale Sicherung von
Pflegepersonen
Die Pflegekasse übernimmt ergänzende Leistungen, z. B. Beiträge an die Rentenversicherung für
Pflegende, die einen oder mehrere pflegebedürftige
Angehörige insgesamt mindestens 14 Stunden pro
Woche pflegen. Allerdings darf die Pflegeperson
dabei nicht mehr als 30 Stunden erwerbsmäßig
arbeiten. Alle Pflegenden sind – unabhängig von
der wöchentlich aufgebrachten Pflegezeit – in der
gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die
Soziale Sicherung für Pflegepersonen ist im § 44
SGB XI geregelt.
Weitere unterstützende Angebote für Angehörige werden im Folgenden erläutert.
z
Pflegekurse
Verschiedene Träger, z. B. die Krankenkassen oder
Pflegestützpunkte, bieten Pflegekurse für Angehörige von Menschen mit Demenz an. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für externe Pflegekurse,
aber auch für Schulungen zu Hause. Im Rahmen
dieser Pflegekurse wird konkretes Wissen über
Krankheiten im Alter, Pflegetechniken sowie Informationen zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung vermittelt. Einen hohen Stellenwert
nehmen zudem Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige ein.
z
Pflegezeit für berufstätige Pflegepersonen
Wer in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf eine
Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, um einen An-
2
gehörigen mit anerkannter Pflegestufe zu betreuen.
In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer sozialversichert,
bezieht jedoch kein Gehalt. In einer akut auftretenden Pflegesituation kann sich ein Arbeitnehmer
ohne Lohnfortzahlung bis zu zehn Tage freistellen
lassen. Dies gilt auch für Beschäftigte in kleineren
Betrieben. Näheres regelt das Pflegezeitgesetz, welches am 01.07.2008 in Kraft trat.
z
Weitere Verbesserungen für pflegende
Angehörige
5 Hälftige Fortzahlung von Pflegegeld während
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (§ 37
Abs. 2 und § 38 SGB XI) für bis zu 4 Wochen
5 Pflegebedürftige in vollstationären Behinderteneinrichtungen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage in
häuslicher Pflege
5 Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht auch,
wenn Pflegepersonen sich in Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtung befinden und
gleichzeitige die Unterbringung und Pflege des
Pflegebedürftigen erforderlich ist
5 Verbesserung der Leistungen zur sozialen
Sicherung der Pflegeperson (§ 19 SGB XI und
§ 44 SGB XI)
5 Änderung der Voraussetzung für Zahlung von
Rentenbeiträgen aus der Pflegeversicherung:
14 Stunden Mindestumfang lassen sich auch
durch Addition des zeitlichen Umfangs der
Pflegetätigkeit erreichen, wenn die Pflegeperson zwei oder mehrere Pflegebedürftige pflegt.
z
Rentenrechtliche Berücksichtigung von
pflegenden Angehörigen
Die Pflegekasse zahlt für pflegende Angehörige
Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflege
mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst. Bislang musste dieser Stundenumfang bei einem Pflegebedürftigen anfallen. Wer in der Vergangenheit
zwei oder mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig
jeweils unter 14 Stunden pro Woche pflegte, erhielt
bisher keine Verbesserung seiner Alterssicherung,
auch wenn die Pflege insgesamt mehr als 14 Stunden wöchentlich umfasste. Künftig können rentenrechtlich wirksame Pflegezeiten bei der Pflege von
gleichzeitig zwei oder mehreren Pflegebedürftigen
addiert werden, wenn bei diesen mindestens die
Pflegestufe 1 anerkannt ist.
30
z
2
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
Förderung ambulant betreuter
Wohngruppen (§ 38a SGB XI)
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen in einer gemeinsamen Wohnung haben
Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe
von 200 € monatlich für Beschäftigung einer »Präsenzkraft« unter folgenden Voraussetzungen:
Mehrere Pflegebedürftige können ihre Pflegeund Betreuungsleistungen, Kombinationsleistungen daraus sowie hauswirtschaftliche Versorgung
gemeinsam in Anspruch nehmen (§ 36 Abs. 1 Sätze 5 ff. SGB XI). Dahinter steht der Gedanke, pflegebedürftigen Menschen in einer ambulant betreuten Wohngruppe ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Wohngemeinschaften müssen aus
mindesten 3 Pflegebedürftigen bestehen mit dem
Zweck der gemeinschaftlichen, organisierten pflegerischen Versorgung. Jeder Pflegebedürftige, der
in einer solchen Wohngruppe wohnt, erhält neben
seinen Pflegeleistungen einen pauschalen Zuschlag
von 200 € monatlich. Voraussetzung ist, dass eine
Pflegekraft, die sogenannte Präsenzkraft, in der
Wohngruppe tätig ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Aufgaben übernimmt. Auf
einen konkreten Nachweis entstandener Kosten
wird bewusst verzichtet, es muss keine ausgebildete
Fachkraft sein.
Darüber hinaus gibt es noch weitere zusätzliche
Leistungen in Wohngruppen:
Pflegebedürftige, die eine ambulant betreute Wohngruppe neu gründen, erhalten seit dem
30.10.2013 pro Person für eine altersgerechte oder
barrierearme Umgestaltung der Wohnung eine
Förderung in Höhe von 2.500 € pro Person. Der
Gesamtbetrag für eine Wohngemeinschaft ist auf
10.000 € begrenzt. Die Förderung endet, wenn die
zur Verfügung gestellte Summe von 30 Millionen €
aufgebraucht ist, spätestens aber am 31.12.2015. Der
Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen
der Anspruchsvoraussetzungen zu stellen. Die
Pflegekasse zahlt den Förderbetrag aus, wenn die
Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe
nachgewiesen ist. Der Gesetzgeber schätzt, dass
mit dieser Anschubfinanzierung insgesamt etwa
3.000 neue Wohngemeinschaften gefördert werden können. Eine ambulant betreute Wohngruppe
kann auch im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden, dies ist keine Einschränkung der
Leistungsvoraussetzung.
2.3
Aktueller Stand
2.3.1
Niedrigschwellige
Betreuungsangebote
Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
und Versorgungskonzepte insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds
mit 25 Millionen € je Kalenderjahr den Auf- und
Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer
Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige.
Die privaten Versicherungsunternehmen, die die
private Pflegepflichtversicherung durchführen,
beteiligen sich an dieser Förderung mit insgesamt
10% des gesamten Fördervolumens.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ergänzt eine Förderung
der niedrigschwelligen Betreuungsangebote und
der Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf durch
das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale
Gebietskörperschaft. Der Zuschuss wird jeweils in
gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der vom
Land oder von der kommunalen Gebietskörperschaft für die einzelne Fördermaßnahme geleistet
wird, sodass insgesamt ein Fördervolumen von
50 Millionen € im Kalenderjahr erreicht wird. Soweit Mittel der Arbeitsförderung bei einem Projekt
eingesetzt werden, sind diese einem vom Land oder
von der Kommune geleisteten Zuschuss gleichgestellt.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote im Sinne des § 45 b SGB XI Absatzes 1 Satz 1 sind Betreuungsangebote, in denen Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner
Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder
im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Die Förderung dieser niedrigschwelligen Betreuungsangebote erfolgt als Projektförderung und
dient insbesondere dazu, Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen zu
finanzieren, sowie notwendige Personal- und Sach-
31
2.3 • AktuellerStand
kosten, die mit der Koordination und Organisation
der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Betreuenden durch Fachkräfte verbunden
sind. Dem Antrag auf Förderung ist ein Konzept
zur Qualitätssicherung des Betreuungsangebotes
beizufügen. Aus dem Konzept muss sich ergeben,
dass eine angemessene Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie eine kontinuierliche fachliche
Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich
Helfenden in ihrer Arbeit gesichert ist. Als grundsätzlich förderungsfähige niedrigschwellige Betreuungsangebote kommen in Betracht:
5 Betreuungsgruppen für Demenzkranke
5 Helfer/-innenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen
Bereich
5 Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer
5 Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige im Sinne des
§ 45a
5 Familienentlastende Dienste
Im Rahmen der Modellförderung nach Absatz 1
Satz 1 sollen insbesondere modellhaft Möglichkeiten einer wirksamen Vernetzung der für demenzkranke Pflegebedürftige erforderlichen Hilfen in
einzelnen Regionen erprobt werden. Dabei können
auch stationäre Versorgungsangebote berücksichtigt werden. Die Modellvorhaben sind auf längstens fünf Jahre zu befristen. Bei der Vereinbarung
und Durchführung von Modellvorhaben kann im
Einzelfall von den Regelungen des 7. Kapitels abgewichen werden. Für die Modellvorhaben ist eine
wissenschaftliche Begleitung und Auswertung vorzusehen. Soweit im Rahmen der Modellvorhaben
personenbezogene Daten benötigt werden, können
diese nur mit Einwilligung des Pflegebedürftigen
erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Um eine gerechte Verteilung der Fördermittel
der Pflegeversicherung auf die Länder zu gewährleisten, werden die Fördermittel der sozialen und
privaten Pflegeversicherung nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Mittel, die in einem Land
im jeweiligen Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen werden, können in das Folgejahr übertragen werden.
2
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. nach Anhörung der Verbände der
Behinderten und Pflegebedürftigen auf Bundesebene Empfehlungen über die Voraussetzungen, Ziele,
Dauer, Inhalte und Durchführung der Förderung
sowie zu dem Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote und die Modellprojekte. In den Empfehlungen
ist unter anderem auch festzulegen, dass jeweils im
Einzelfall zu prüfen ist, ob im Rahmen der neuen Betreuungsangebote und Versorgungskonzepte
Mittel und Möglichkeiten der Arbeitsförderung genutzt werden können. Die Empfehlungen bedürfen
der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Länder. Die Landesregierungen
werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das
Nähere über die Umsetzung der Empfehlungen zu
bestimmen.
Der Finanzierungsanteil, der auf die privaten
Versicherungsunternehmen entfällt, kann von
dem Verband der privaten Krankenversicherung
e.V. unmittelbar an das Bundesversicherungsamt
zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung (§ 65) überwiesen werden. Näheres über
das Verfahren der Auszahlung der Fördermittel,
die aus dem Ausgleichsfonds zu finanzieren sind,
sowie über die Zahlung und Abrechnung des Finanzierungsanteils der privaten Versicherungsunternehmen regeln das Bundesversicherungsamt,
der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und der
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
durch Vereinbarung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
(Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28.05.2008
(BGBl. I S. 874) m.W.v. 01.07.2008 (IFAS 2009;
IDOB).
2.3.2
Häusliche Betreuung als
Übergangsregelung (§ 124
SGB XI – neu)
Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 bis 3 und Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben ab dem 01.01.2013 Anspruch
auf häusliche Betreuungsleistungen. Dieser An-
32
2
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
spruch endet mit Inkrafttreten des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines entsprechenden
Begutachtungsverfahrens. Er wird dann durch entsprechende neue Regelungen ersetzt werden. Das
Angebot häuslicher Betreuung ist eine Leistung
der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen neben
Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Hier inbegriffen sind Unterstützung und Hilfen im
häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie. Die Leistung unterstützt den Pflegebedürftigen beim Erhalt seiner sozialen Kontakte und
der Kommunikation (Begleitung zu Spaziergängen,
Ermöglichung eines Besuchs auf dem Friedhof, Ermöglichung von Besuchen oder Durchführung des
Hobbys). Nicht inbegriffen sind Fahrdienste oder
Hilfen der schulischen oder beruflichen Eingliederung. Ebenso ausgenommen sind behandlungspflegerische Leistungen.
Ebenso soll die Leistung Unterstützung bei der
Alltagsgestaltung und der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur bieten. Hierzu
zählen auch bedürfnisgerechte Beschäftigungsangebote (Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, Erhaltung des Tag-/Nachtrhythmus).
Häusliche Betreuung kann auch von mehreren Personen gemeinschaftlich als Sachleistung in
Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass
bei zugelassenen Pflegediensten die Leistungen
der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung
und häuslichen Betreuung nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen der Kunden zusammengestellt werden können. Sowohl somatisch erkrankte
Pflegebedürftige erhalten einen flexibleren Gestaltungsspielraum wie auch demenziell erkrankte
Personen. Das höhere Maß an Flexibilität soll auch
zu mehr Entlastung der Angehörigen beitragen.
Grundvoraussetzung für die häuslichen Betreuungsleistungen ist jedoch, dass die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung gewährleistet ist (. Tab. 2.7).
2.3.3
Verfahren zur Feststellung der
Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI)
Neben dem MDK dürfen nun auch andere unabhängige Gutachter die Prüfung der Pflegebedürftigkeit übernehmen. Überprüft werden müssen
die Einschränkungen bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher
Versorgung. Ebenso ist die Art, der Umfang, die
voraussichtliche Dauer sowie das Vorliegen der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz zu ermitteln. Auch wird geprüft, ob gegebenenfalls auch
ein Anspruch auf medizinische Rehabilitation besteht, welcher separat dokumentiert werden muss.
2.3.4
Zeitrahmen der Begutachtung
und Fristen
Bezüglich der Begutachtung hat der Gesetzgeber
eindeutige zeitliche Vorgaben vorgenommen:
1. Die Pflegekasse muss den Versicherten das
Ergebnis der Beurteilung nach Ablauf von
maximal 5 Wochen nach Eingang des Antrages
bei der Pflegekasse schriftlich mitteilen. Nach
Ablauf der Frist muss die Pflegekasse für jede
begonnene Woche der Überschreitung unverzüglich 70 € an den Antragsteller zahlen (§ 18
SGB XI 3b).
2. Befindet sich der Versicherte im Krankenhaus
oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung und liegen Hinweise vor, dass zur ambulanten oder stationären Weiterversorgung
und Betreuung eine Begutachtung erforderlich
ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit
gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden
Person angekündigt wurde (§ 3 Pflegezeitgesetz) oder mit dem Arbeitgeber der pflegenden
Person eine Familienpflegezeit vereinbart wurde (§ 2 Abs. 1 Familienpflegezeitgesetz), hat die
Begutachtung unverzüglich, spätestens aber
nach einer Woche zu erfolgen. Die verkürzte
Zeit tritt auch dann ein, wenn der Versicherte
sich in einem Hospiz befindet oder ambulant
palliativ betreut wird.
3. Befindet sich der Versicherte in häuslicher
Umgebung ohne palliative Versorgung und
wurde eine Inanspruchnahme von Pflegezeit
oder Familienpflegezeit mit dem Arbeitgeber
vereinbart, ist innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang des Antrags eine Begutachtung
durchzuführen und der Pflegekasse eine Empfehlung zu übermitteln.
33
2.3 • AktuellerStand
. Tab. 2.7
2
Leistungsverbesserungen Demenz Häusliche Betreuung (§ 124 SGB XI)
Einführung der »häuslichen Betreuung« als neue Leistung
– Leistungsberechtigte: Pflegebedürftige der Pflegestufen 1–3, sowie Demenzkranke, die positiv nach § 45a begutachtet sind
– Leistungsinhalt: Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder in seiner
Familie
– Insbesondere: Unterstützung von Aktivitäten zum Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer
Kontakte, Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
– Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Tag-Nacht-Rhythmus, Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
Voraussetzungen für Leistungsbezug
– Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind
– Leistung kann auch gemeinschaftlich von mehreren Demenzkranken im häuslichen Umfeld/Familie eines Versicherten in Anspruch genommen werden
– Leistung erfolgt nur durch zugelassene Leistungserbringer
– Leistung ist der Qualitätssicherung unterworfen
Beratung (§ 7b SGB XI)
– Beratung (nach § 7 und 7a) muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang erfolgen
– Beratung kann auch in häuslicher Umgebung stattfinden
– Pflegekasse kann Beratung selbst durchführen oder Beratungsgutschein an unabhängige und neutrale Beratungsstellen ausstellen
Begutachtung (§ 18 SGB SGB XI)
Begutachtung: Rehabilitationsempfehlung (§ 18 SGB
und § 18a SGB XI)
– Versicherter hat Recht auf Übermittlung des Gutachtens und der Rehabilitationsempfehlung gleichzeitig
mit dem Bescheid oder zu späterem Zeitpunkt; Übermittlungswunsch wird bei Begutachtung erfasst
– Pflegekasse kann auch unabhängige Gutachter mit
der Prüfung beauftragen (Beauftragung nach § 53b
i.V. § 97d SGB Datenschutz)
– Wenn innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist, hat der Versicherte das Recht, drei unabhängige Gutachter zur
Wahl benannt zu bekommen (Scheinwahlfreiheit)
– Bei Fristüberschreitung in Übermittlung des Bescheids (i.d.R. 5 Wochen) muss die Pflegekasse dem
Versicherten nach Fristablauf pro begonnener Woche
70 Euro zahlen
– Gilt nicht, a) wenn Kasse Fristüberschreitung nicht
vertreten muss oder b) wenn ein Versicherter mit
Pflegestufe sich bereits in stationärer Pflege befindet
– Rehabilitationspotenzial wird gesondert von der Begutachtung erfasst
– Pflegekasse muss Antragsteller informieren, dass mit
Zuleitung einer Mittelung über den Rehabilitationsbedarf an den zuständigen Rehabilitationsträger ein
Antragsverfahren ausgelöst wird, sofern Antragsteller
einwilligt
– Ausführliche Berichtspflicht der Pflegekassen über
Rehabilitationsgeschehen (für 2013–2015): Anzahl der
Empfehlungen, Anzahl der Rehabilitationsanträge,
Anzahl der genehmigten und abgelehnten Leistungsentscheidungen, Anzahl der Widersprüche einschl.
Gründe)
– Pflegekasse muss Richtlinien über Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren erlassen
(allg. Verhaltensgrundsätze, Informationspflichten
gegenüber Versichertem, Verfahren zum Umgang mit
Beschwerden)
2.3.5
Unabhängige Gutachter
Weiterhin gilt: Der Versicherte hat das Recht auf
die Wahl zwischen mindestens drei unabhängigen
Gutachtern, falls unabhängige Gutachter beauftragt
werden sollen oder falls innerhalb von vier Wochen
keine Begutachtung erfolgt ist. Die Pflegekasse hat
den Versicherten auf die Qualifikation und die Unabhängigkeit der Gutachter hinzuweisen. Hat sich
der Antragsteller für einen benannten Gutachter
entschieden, wird dem Wunsch entsprochen. Der
Antragsteller hat der Pflegekasse seine Entscheidung innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Namen der Gutachter mitzuteilen. Ist der Antragstel-
34
2
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
ler dem nicht nachgekommen, kann die Pflegekasse
einen Gutachter aus der übersandten Liste beauftragen. Die Gutachter sind bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen.
2.4
Der Anspruch auf ein
Versorgungsmanagement
2.4.1
Gesetzliche Regelungen – § 11
SGB V sowie Versorgungsgesetz
Versorgungslücken und sektorale, professionelle
sowie sozialversicherungsrechtliche Schnittstellen
gehören zu den zentralen Problemen des deutschen Gesundheitswesens: Sektorale Schnittstellen
bestehen vor allem zwischen Prävention, ambulanter und stationärer Versorgung, Rehabilitation und
Pflege. Professionelle Schnittstellen bestehen zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Berufsgruppen, sozialversicherungsrechtliche Schnittstellen
existieren insbesondere zwischen der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen
Pflegeversicherung (SPV).
Versorgungsbrüche entstehen vor allem dort,
wo keine sektorenübergreifende, interdisziplinäre
und trägerübergreifende Gesundheitsversorgung
gewährleistet ist, und führen unter Umständen
dazu, dass sich die gesundheitliche Situation der
Patienten verschlechtert bzw. sich die Genesung
verzögert und dadurch weitere Kosten entstehen.
Insbesondere Menschen mit Demenz haben einen
langfristigen Unterstützungsbedarf und können
den Prozess ihrer Genesung nicht eigenverantwortlich steuern. Zudem erfolgt hier ein Krankenhausaufenthalt häufig nicht aufgrund der Demenz, sondern einer anderen akut auftretenden Erkrankung
oder beispielsweise einem Sturz.
Nach einer Krankenhausbehandlung haben
die Patienten jedoch lediglich einen Anspruch
auf Krankenhausvermeidungspflege bzw. Behandlungspflege gemäß § 37 Absatz 1 oder 2 SGB V.
Dieser Anspruch deckt den tatsächlichen Versorgungsbedarf nach einem stationären Krankenhausaufenthalt bzw. nach einer ambulanten ärztlichen
Behandlung allerdings häufig nicht ab. Vielmehr
benötigen Patienten in diesem poststationären
bzw. postoperativen Stadium häufig Unterstützung
bei der Grundpflege und den hauswirtschaftlichen
Verrichtungen zur Unterstützung des Genesungsprozesses, ohne dass es sich um Krankenhausvermeidungspflege im Sinne des § 37 Absatz 1 SGB V
handelt. Entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung können in diesem Stadium von den
Patienten zudem nur dann erfolgreich beantragt
werden, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate besteht (§ 14 Absatz 1
SGB XI).
Dies ist jedoch nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. einer ambulanten medizinischen Behandlung in der Regel nicht der Fall, da der Genesungsprozess normalerweise früher abgeschlossen sein wird und somit auch nur ein kurzfristiger
Unterstützungsbedarf besteht. Es entsteht somit
eine auf sechs Monate begrenzte Versorgungslücke im Hinblick auf eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung mit grundpflegerischen Maßnahmen und hauswirtschaftlicher Versorgung zur
Unterstützung des Genesungsprozesses. Nur durch
moderne Kooperationsformen über die gesamte
medizinische und pflegerische Versorgungskette
hinweg kann eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Patientenversorgung erreicht werden. Notwendig sind deshalb abgestimmte Behandlungs- und
Pflegekonzepte zwischen den Ärzten, die Patienten
vor und nach stationären Behandlungen betreuen,
und zwischen Klinik, Reha- und Pflegeeinrichtung
unter rein medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Aspekten. Interdisziplinäre Überleitungskonzepte sind geeignet, solch eine durchgängige Versorgung sicherzustellen.
In vielen Krankenhäusern und stationären Gesundheitseinrichtungen gibt es bereits heute schon
Konzepte zum Entlassungsmanagement und zur
Weiterversorgung, allerdings existieren keine allgemeingültigen Richtlinien, die die Rolle und Funktion der Pflegefachkräfte, auch in den ambulanten
Pflegediensten festschreiben und den evidenten
Qualitätskriterien genügen würden. Modelle des
Schnittstellenmanagements versuchen, die scharfe
Trennung von stationären und ambulanten Versorgungssystemen zu verringern und Kontinuität
innerhalb der medizinischen und pflegerischen
Versorgung zu gewährleisten.
Konzepte einer Patientenentlassung und Entlassungsplanung sind auch keine neuen Themen in
2.4 • DerAnspruchaufeinVersorgungsmanagement
der Pflege, es fehlt aber nach wie vor an einem institutionsübergreifenden einheitlichen Verständnis.
Insbesondere für ambulante Pflegedienste stellt die
Überleitungsorganisation und Zusammenarbeit
mit den Krankenhäusern ein Problem dar, da gerade die relevanten Informationen über die Versorgungssituation der Patienten und die notwendigen
Ergebnisse aus eingesetzten Assessementverfahren
zur Feststellung des poststationären Versorgungsbedarfs nicht ausreichend vorliegen. Diese benötigen ambulante Pflegedienste, um für den Betroffenen eine angemessene Betreuung und Versorgung
sicherzustellen.
Gesetzlicher Rahmen für ein Überleitungsmanagement im SGB V
5 Ergänzungen des § 112 SGB V um Voraussetzungen, Art und Umfang des Entlassungsmanagements nach § 39 Absatz 1
Satz 4 bis 6 SGB V
5 GKV-WSG 2007: Versicherte haben einen
Anspruch auf ein Versorgungsmanagement (§ 11 Absatz 4 SGB V). Dieser Anspruch umfasst ein verbindliches Verfahrensrecht, das den Patienten einen
Rechtsanspruch einräumt.
5 GKV-VStG 2012: Das Entlassungsmanagement soll alle erforderlichen Leistungen
einbeziehen, um so die Kontinuität der
Versorgung zu gewährleisten, Patienten
und ihre Angehörigen zu entlasten und
Drehtüreffekte zu vermeiden.
5 Entlassungsmanagement ist damit unmittelbarer Bestandteil der Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V.
Es existiert bereits ein Anspruch auf Versorgungsmanagement (Überleitungsmanagement) für Patienten: In § 11 Absatz 4 SGB V ist der Anspruch
der GKV-Versicherten auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen
beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche normiert. Die betroffenen Leistungserbringer sollen für eine sachgerechte Anschlussversorgung der Versicherten sorgen und sich gegenseitig die erforderlichen Informationen übermitteln,
35
2
dabei sind sie von den Krankenkassen zu unterstützen. Außerdem sind die Pflegeeinrichtungen in das
Versorgungsmanagement einzubeziehen und eine
enge Zusammenarbeit mit Pflegeberatern nach § 7a
SGB XI zu gewährleisten.
GKV-VStG § 39 Abs. 1 SGB V regelt den Anspruch auf und den Umfang der Krankenhausbehandlung für den Versicherten und wird ergänzt
durch den Anspruch auf ein Entlassungsmanagement. Das Entlassungsmanagement und eine dazu
erforderliche Übermittlung von Daten dürfen dabei nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. Der Anspruch
des Versicherten auf eine koordinierte Überleitung
ist damit nunmehr als unmittelbarer Bestandteil
des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung ausgestaltet und damit ein »echter« Sachleistungsanspruch für Versicherte (Hartmann und Suoglu
2012: 10).
Die Sicherstellung der Leistung hat durch
das behandelnde Krankenhaus zu erfolgen, diese
Leistungsverpflichtung ergibt sich aus § 112 Abs. 2
SGB V, in dem zukünftig die Regelungen über Voraussetzungen, Art und Umfang des Entlassungsmanagements enthalten sein müssen (§ 112 Abs. 2
Satz 1 Nr. 7 SGB V). Damit wird das Entlassungsmanagement nach § 39 und § 112 SGB V für Krankenkassen und Krankenhäuser zur Regelversorgung.
Hintergrund für die Implementierung dieses
Anspruchs auf Versorgungsmanagement sind die
Kommunikations- und Koordinationsprobleme
an den beschriebenen Schnittstellen zwischen den
einzelnen Versorgungsbereichen. Unklar bleiben
jedoch im Ergebnis sowohl der Anspruchsinhalt
als auch der Anspruchsverpflichtete. Es ist jedenfalls von einer Gewährleistungsverpflichtung der
Krankenkassen gegenüber den Versicherten auszugehen, wobei sich jedoch bereits aufgrund des
unklaren Anspruchsinhaltes kaum ein konkreter
Leistungsanspruch der Patienten ableiten lässt. Unklar ist bisher außerdem, ob bzw. inwiefern dem
Anspruch gemäß § 11 Absatz 4 SGB V derzeit im
Rahmen der GKV-Versorgung bzw. insbesondere
in den Versorgungsverträgen mit den Leistungserbringern und in der Versorgungspraxis Rechnung
getragen wird. Diesem Anspruch wird die Gesundheitsversorgung im Rahmen der GKV nur dann
36
2
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
gerecht, wenn eine lückenlose, sektorübergreifende Versorgung der Patienten sichergestellt ist. Zur
Verhinderung von Versorgungslücken nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer
Behandlung muss der individuelle Anspruch der
Versicherten auf ein Überleitungsmanagement gemäß § 11 Absatz 4 SGB V gestärkt werden.
Eine besonders wichtige Schnittstelle bildet
der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitere ambulante medizinische, ambulante oder stationäre rehabilitative
oder ambulante oder stationäre pflegerische Versorgung, an der im Einzelfall auch noch weitere
Leistungserbringer des Gesundheitswesens (z. B.
zur Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten) beteiligt sind,
so dass einem Überleitungsmanagement zur Überwindung der Koordinations- und Kommunikationsprobleme eine besonders große Bedeutung
zukommt. Unterstützungsbedarf besteht hier insbesondere in den Fällen, in denen Patienten aus
der stationären Krankenhausbehandlung entlassen
werden und nicht lediglich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als ambulante Leistungen benötigen, sondern aufgrund ihres geschwächten Gesundheitszustandes noch nicht in der Lage
sind, die Anschlussversorgung zu Hause selbst zu
organisieren. In diesen Fällen ist ein professionelles Überleitungsmanagement unter Einbeziehung
aller an der (Anschluss-)Versorgung beteiligten
Leistungserbringer besonders wichtig.
2.5
Ausblick
2.5.1
Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die größte pflegepolitische Herausforderung in nächster Zeit. Das enge Verständnis von
Pflege und Pflegebedürftigkeit prägt heute in hohem Maße den Arbeitsschwerpunkt der ambulanten Pflege in Deutschland: die Kompensation von
Selbstversorgungsdefiziten im Bereich regelmäßig
wiederkehrender Alltagsverrichtungen. Abgesehen
von Leistungen, die im Rahmen ärztlich verordneter Maßnahmen erbracht werden, haben Pflegebe-
dürftige mit anders gelagertem Bedarf Schwierigkeiten, ein passendes Leistungsangebot zu erhalten.
Das verengte Pflegeverständnis im SGB XI blockiert zudem die dringend erforderliche qualitative
Weiterentwicklung der ambulanten Pflege und behindert auch die Erweiterung des Pflegehandelns
etwa um anleitende, beratende, kompetenzfördernde und andere edukative Aufgaben, die samt
und sonders für eine bedarfsgerechte und Qualitätskriterien genügende pflegerische Versorgung
unverzichtbar sind. Pflegerischen Aufgaben in der
ambulanten Versorgung demenziell erkrankter
Menschen fokussieren auf körperorientierte Hilfen
bei Alltagsverrichtungen und die so genannte Behandlungspflege. Hier entstehen Defizite, die sich
insbesondere auch darin zeigen, dass nicht zuletzt
der Bereich der Unterstützung und Begleitung pflegender Angehöriger – ein in der ambulanten Pflege
demenziell Erkrankter wichtiger Aufgabenschwerpunkt – wenig wahrgenommen wird.
Gerade bei Demenzkranken obliegt die Hauptlast der Betreuung und auch der Versorgungsverantwortung den Angehörigen. Sie sind die zentralen Stützen der Versorgung und bei psychisch
erkrankten alten Menschen oftmals kontinuierlich
im Einsatz, während des gesamten Tages wie auch
in der Nacht. Gerade hier sind ambulante Pflegedienste gefordert, diese in den Pflegearrangements
zu unterstützen, zu beraten und anzuleiten.
Die Neudefinition des Pflegebegriffs im SGB XI
ist eine aus pflegewissenschaftlicher und politischer Sicht nicht erst in jüngster Zeit erhobene
Forderung. So zielen Bestrebungen der Politik,
den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu zu fassen,
um den besonderen Bedarfen von Personen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz Rechnung zu
tragen, in diese Richtung. Im Pflegealltag müssen
verwertbare Leistungen allen Pflegebedürftigen zuteilwerden.
» Pflegebedürftig […] sind Personen, die wegen
einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in
erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe
bedürfen.
«
2.5 • Ausblick
So lautet die seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 unverändert gültige Definition von
Pflegebedürftigkeit nach SGB XI.
Auf dieser Grundlage gelten derzeit 2,38 Millionen Menschen als pflegebedürftig und können
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dieser Pflegebedürftigkeitsbegriff
wird allerdings bereits seit seiner Einführung als
unzureichend kritisiert. Das Hauptproblem: Er ist
auf eine verrichtungsbezogene Betrachtung von somatischen Defiziten fokussiert. Damit kann er zwar
körperliche und organische Funktionseinschränkungen darstellen, aber die besonderen Hilfs- und
Betreuungsbedarfe, die durch psychische und kognitive Einschränkungen entstehen, werden weitgehend nicht erfasst. Dies führt dazu, dass Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz
– unter anderem demenziell Erkrankte – trotz eines
bestehenden Bedarfs an Betreuung und Beaufsichtigung nicht als pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung gelten. Die Leistungen
der Pflegeversicherung bleiben den Betroffenen
oftmals verwehrt. Dabei leiden derzeit über eine
1,4 Million Menschen in Deutschland an Demenz
(Stand 2014 7 http://www.bmg.bund.de/pflege/
demenz.html). Tendenz: weiter steigend. Nach Angaben der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft wird
sich die Anzahl bereits bis 2040 verdoppelt haben.
Um den Bedarfen pflegebedürftiger Menschen
besser gerecht werden zu können, wurde 2007 ein
Modellprojekt zur Entwicklung eines zukünftigen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit einem dazugehörigen Begutachtungsinstrument initiiert und ein
Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes berufen. 2009 legte der Beirat seine Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
und ein neues Begutachtungsassessment (NBA)
vor, die sowohl in der Pflege-Fachwelt als auch in
der Politik große Zustimmung fanden. Auch die
Ersatzkassen fordern seit Langem eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit, die den besonderen
Bedarfen von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Rechnung trägt.
Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt
für eine Gleichbehandlung der Pflegebedürftigen,
unabhängig von der Ursache ihres Pflege- oder
Unterstützungsbedarfs. Er ist nicht auf körperlich
beziehungsweise organisch bedingte Defizite bei
37
2
den Verrichtungen des täglichen Lebens begrenzt,
sondern berücksichtigt gleichermaßen alle – also
körperliche, kognitive und psychische – Einschränkungen und Störungen. Zudem wird bei der Bewertung des Unterstützungsbedarfs nicht mehr
nur der zeitliche Umfang der benötigten Hilfen,
deren Häufigkeit oder Rhythmus (sogenannte Minutenpflege), sondern allein der Grad der Selbstständigkeit (beziehungsweise Verlust von Selbstständigkeit) bei der Durchführung von Aktivitäten
berücksichtigt. Um dies zu erreichen, wurde die
Feststellung und Bemessung von Pflegebedürftigkeit unter anderem in den folgenden wesentlichen
Eckpunkten neu konzipiert:
5 Die Bewertung und Einteilung des Grades der
Pflegebedürftigkeit erfolgt nicht mehr mittels
der drei Pflegestufen, sondern in Form von
fünf Bedarfsgraden.
5 An die Stelle der gesetzlich definierten Verrichtungen des täglichen Lebens tritt eine
umfassende Aufstellung von »Aktivitäten und
Fähigkeiten«, bei denen der Grad der Selbstständigkeit erfasst wird. Diese werden auf
sechs Module aufgeteilt (Mobilität, kognitive
Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische
Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang
mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und
sozialer Kontakte).
5 Die in den einzelnen Aktivitäten und Fähigkeiten bestehenden Einschränkungen der
Selbstständigkeit werden mittels eines Punktesystems für die einzelnen Module bewertet
und zu einem gewichteten Gesamtergebnis
zusammengeführt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBA
erwiesen sich im Rahmen des Modellprojektes in
der Praxis als verlässlich und treffsicher. Und doch:
Seit dem Vorliegen der Empfehlungen des Beirats
vor zwei Jahren wurde kein konkreter Schritt zur
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unternommen.
Weitere Ziele der Politik im Bereich der Pflege
sind angekündigt. Inwieweit und in welchem Zeitraum diese umgesetzt werden bleibt offen. Einige
ausgewählte Punkte sind zu nennen.
38
z
2
Kapitel 2 • SozialrechtlicheAspektederVersorgungvonMenschenmitDemenz
Leistungsdynamisierung
Die Dynamisierung der Leistungen steht im Fokus.
Dabei wird an eine Leistungserhöhung von 3 % gedacht. Neu ist das Ganze nicht, denn bereits mit
der Pflegereform 2008 wurde der § 30 SGB XI eingeführt, der erstmals eine Leistungsdynamisierung
vorsah. Dort ist festgelegt, dass die Bundesregierung alle 3 Jahre und zwar erstmals im Jahr 2014
prüft, ob eine Leistungsanpassung notwendig ist.
Maßstab ist dabei – vereinfacht ausgedrückt – die
Preisentwicklung der Jahre 2011 bis 2013. Zusätzlich sollen zur Verbesserung der individuellen Pflegesituation Leistungsflexibilisierungen und eine
bessere Personalausstattung beitragen. Darüber
hinaus soll die Betreuung in der ambulanten und
stationären Pflege gestärkt werden. So soll es in der
stationären Pflege künftig für 20 Heimbewohner
eine zusätzliche Betreuungskraft geben. Für Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege für
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, sollen
weitere 500 Millionen € zur Verfügung gestellt
werden. Um dies alles zu finanzieren, soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 01.01.2015 um
0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Das entspricht
umgerechnet einem Leistungsvolumen von etwa
2,4 Milliarden €.
z
Pflegevorsorgefonds
Um künftige Beitragssteigerungen abzumildern,
wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen, soll ein Pflegevorsorgefonds eingeführt werden. Zu dessen Aufbau soll eine weitere
Beitragserhöhung um 0,1 Prozentpunkte genutzt
werden. Um die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einzuleiten, soll es dann nochmals eine zusätzliche Beitragssatzerhöhung um 0,2
Prozentpunkte geben.
z
Reform der Pflegeausbildung
Die Pflegeausbildung soll in Form eines Pflegeberufegesetzes reformiert werden. Nach einer Grundausbildung sollen sich Auszubildende in Alten-,
Kranken- oder Kinderkrankenpflege spezialisieren. Die Ausbildung soll für den Pflegenachwuchs
kostenfrei sein. Finanzieren sollen dies Länder und
Arbeitgeber, wobei sich alle Einrichtungsträger beteiligen sollen.
Die Qualität der Einrichtungen soll für Patienten besser vergleichbar sein, der sogenannter
»Pflege-TÜV« soll helfen. Pflegebedürftige und
Pflegeberufe sollen beim Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) stärker mitreden können.
Vertreter beider Gruppen sollen ein Stimmrecht in
Entscheidungsgremien des MDK erhalten.
Literatur
Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) 2012a: Zahlen und
Fakten zur Pflegeversicherung, 7 http://bmg.bund.de/
pflege/zahlen-und-fakten-zur-pflegeversicherung.html
(16.3.2014). (letzte Einsicht 16.08.13)
Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg. 2012b) Startschuss
für den Expertenbeirat zur Ausgestaltung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Pressemitteilung, 7 http://
www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2012/2012_01/120301_PM_Expertenbeirat_Ausgestaltung_Pflegebeduerftigkeitsbegriff.pdf
Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg., 2013): Zahlen und
Fakten zur Pflegeversicherung. 7 http://www.bmg.
bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_05_2013.pdf
Hannappel, U. von Reibnitz, C. (2012): Versorgungsbrüche
vermeiden. Häusliche Krankenpflege, 12: 54–58
Hartmann, P.; Suoglu, B. (2012): Folgen des Medizinproduktegesetzes für die Hilfsmittel-und Medizintechnikbranche.
MTD Sani-Info 2: 6–13.
MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen (2014): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von
Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. (7 http://www.mdk.de/media/pdf/BRi_
Pflege_090608.pdf ) (letzte Einsichtnahme 16.04.2014
Rothgang, H., Müller, R., Unger, R., Weiß, C., Wolter, A. (2012):
BARMER GEK Pflegereport 2012. Siegburg, Eigenverlag
Rothgang,H.; Jacobs, K. (2014) Pflegereform 2014: Was ist zu
tun? GGW 13, Heft 3 (7): 7–14
Schäfer-Walkmann, S./Deterding, D. (2009). Demenzversorgung integriert gestalten – Impulse aus einem‚ Leuchtturmprojekt Demenz’. In: Forum 4; S. 25–28
Simon, M. (2008): Das Gesundheitssystem in Deutschland.
Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise. 2., vollständig überarbeitete Auflage, Bern
Sozialverband VdK Deutschland e.V. 2014 7 http://www.vdk.
de/permalink/24571 (letzte Einsicht 15.03.2014)
von Reibnitz C.: (2013): Mehr Spielraum. Häusliche Pflege 03:
34–36
Rechtsquellen
7 http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege/
das-pflege-neuausrichtungs-gesetz.html
Literatur
PNG: Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der
Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz).
Drucksache 17/ 9369.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung
Nr. 49 vom 29.06.2012
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung
von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Sozialgesetzbuches. Herausgeber MDS Medizinischer Dienst des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
SGB V: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche
Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom
20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), das zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579)
geändert worden ist
SGB XI: Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994,
BGBl. I S. 1014), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 27
des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert
worden ist
SGB XII: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe –
(Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl.
I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 28 des
Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert
worden ist
Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 7 www.destatis.de/
kontakt, (zuletzt gelesen 31.01.14)
39
2
41
Ambulante
Versorgungskonzepte und
Unterstützungsangebote
Christine von Reibnitz
3.1
Unterstützungsangebote – 42
3.1.1
Haushaltsnahe Dienstleistungen – 42
3.2
Technische Unterstützungsmöglichkeiten – 44
3.2.1
3.2.2
Hausnotruf – 44
Ambient Assisted Living – 46
3.3
Pflegestützpunkte – 48
3.3.1
Case Management für demenziell erkrankte Menschen – 52
3.4
Ehrenamtliche Hilfen – 54
3.5
Ambulante Pflegeleistungen – 58
3.6
Kurzzeit- und Verhinderungspflege – 62
3.6.1
3.6.2
Kurzzeitpflege – 63
Urlaubs- und Verhinderungspflege – 64
3.7
Tagesklinik – 64
3.8
Tages- und Nachtpflege – 65
3.9
Betreuungsgruppen-Angebote nach § 45 SGB XI – 68
3.10
Betreute Wohngemeinschaften – 71
3.11
Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen – 73
3.12
Selbsthilfegruppen und Angehörigengruppen – 73
Literatur – 75
K. Sonntag, C. von Reibnitz, Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz,
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3_3, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
3
42
3
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
Etwa 50% der Menschen (ca. 712.000) mit Demenz
in Deutschland leben in Altenpflegeeinrichtungen
(BMFSFJ 2013). Des Weiteren werden sie zeitweise in Tagespflegeeinrichtungen, Krankenhäusern
und durch ambulante Pflegedienste in der eigenen
Häuslichkeit versorgt. Insbesondere der Umgang
mit herausfordernden Verhaltensweisen Demenzerkrankter stellt die professionell Pflegenden vor
große Aufgaben. Einigkeit scheint in der Fachwelt
darüber zu bestehen, dass das Verhalten von Menschen mit und ohne Demenz immer von biopsychosozialen Faktoren geprägt wird (Kitwood 2000,
BMG 2007). Insofern spielen bei der Betreuung
und Versorgung Demenzerkrankter das räumliche
Milieu und die Pflegenden selbst in ihrer Wirkung
auf die Erkrankten eine entscheidende Rolle. In der
pflegerischen Betreuung von demenziell Erkrankten geht man davon aus, dass neben der Neuropathologie die Persönlichkeit/Biografie und das Umfeld eine große Rolle spielen. Die Qualität der Pflege trägt wesentlich zum Verlauf der Erkrankung bei
(Kitwood 2000; Alzheimer Europa 1999). Dabei hat
insbesondere eine Pflege, die sich an den emotionalen Bedürfnissen der Demenzkranken orientiert,
einen nachweislich positiven Effekt auf deren Lebenssituation (Alzheimer Europa 1999). Etabliert
hat sich eine Werteorientierung der »personenzentrierten Pflege« oder »positiven Personenarbeit«,
d. h., es wird versucht, die Bedürfnisse des Patienten zu ermitteln (Kitwood 2000). In diesem Zusammenhang wurde z. B. ein Beobachtungsverfahren
speziell für Menschen mit einer Demenz entwickelt
(Dementia Care Mapping, DCM), welches es möglich macht, die Perspektive und das Wohlbefinden
dieser Patienten auch im Verlauf einzuschätzen
(Kitwood 2000) (7 Abschn. 4.1.2)
In der Angehörigenpflege geht es im Wesentlichen um die Stützung der häuslichen Arrangements. Die Nutzung von Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Entlastungsprogrammen
kann dabei hilfreich sein. Entscheidend für den
jeweiligen Ansatz ist das Wohlbefinden der Betroffenen. Es geht also nicht um eine isolierte Beseitigung von Störungen/Symptomen, sondern um
die Erhaltung von Lebensqualität. Moderne Pflegeansätze gehen auch von einer Kombination der
Vorgehensweisen in den Einrichtungen aus. Hierbei werden hohe Anforderungen an die beruflich
Pflegenden in diesen Bereichen gestellt. Sie müssen
grundsätzlich Vertrautheit aufbauen können, diagnostische Fähigkeiten haben, die verschiedenen
Ansätze integrieren und situativ anwenden können
(Pflegeexperte, Praxisreflexion). Die Qualifikation
der Pflegenden spielt eine entscheidende Rolle in
der Diskussion zur institutionalisierten Pflege von
Menschen mit Demenz. Pflege, die sich an den
emotionalen Bedürfnissen der Demenzkranken
orientiert, sowie eine bedarfsgerechte Umgestaltung des Umfeldes haben einen positiven Effekt.
Nachfolgend werden verschiedene Unterstützungsangebote für die Versorgung demenziell erkrankter Menschen vorgestellt, die im ambulanten
Setting zu finden sind.
3.1
Unterstützungsangebote
3.1.1
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Im Wesentlichen sind vier Bereiche von haushaltsund personenbezogenen, pflegerischen Dienstleistungen für Altershaushalte mit demenziell
erkrankten Menschen relevant.
Haushaltsnahe Dienstleistungen für
demenziell erkrankte Menschen
1.
Teilhabe, die vor allem die Einbeziehung
Älterer in den sozialen Raum beinhaltet
und dem Gedanken der Inklusion folgt
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen im engeren Sinne, beispielsweise Haushaltsführung, Zubereitung von Speisen und andere
Dienste, die das Leben älterer Menschen in
der Häuslichkeit unterstützen
3. Sicherheit und Grundpflege, z. B. Beaufsichtigung, Ankleiden oder Waschen
4. Fachpflegerische Unterstützung, etwa
Verabreichung von Medikamenten oder
Messung von Vitalwerten
Die Nachfragesituation der Haushalte ist breit gefächert und reicht von einfachen Unterstützungsleistungen wie hauswirtschaftlicher Unterstützung,
Abhol- und Bringdiensten, Hilfe beim Ausfüllen
43
3.1 • Unterstützungsangebote
von Formularen bis zu Reparaturarbeiten oder
Tierbetreuung, einfachen Informationsbedarfen
oder zur Nachfrage komplexer Pflegearrangements
und hoch spezialisierter Angebote. Ausgehend von
dem Wunsch, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit in der eigenen Häuslichkeit zu erhalten,
werden mit zunehmendem Alter und Einschränkung der individuellen Möglichkeiten zunächst
meist hauswirtschaftliche und handwerkliche
Dienstleistungen, Unterstützung bei der Mobilität
und bei der Versorgung mit lebensnotwendigen
Gütern, Hilfestellungen und Begleitungen bei der
Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder unterhaltungsorientierten Veranstaltungen sowie der
Teilhabe an gesellschaftlichen Ereignissen u. a. m.
nachgefragt. Bei fortschreitendem Verlust der kognitiven und/oder körperlichen Fähigkeiten und
Kompetenzen kommen in der Folge gesundheitsbezogene und pflegerische Dienstleistungen zur
Kompensation der verloren gegangenen Teilselbstständigkeit hinzu.
Diese Entwicklungen sind hinsichtlich der
Nachfrage nach einzelnen Dienstleistungen, ihrer
Dynamik und Intensität individuell sehr unterschiedlich. So kann es sich um einen langsamen
und recht kontinuierlich voranschreitenden Verlust
einzelner Fähigkeiten und Kompetenzen handeln,
durch den nach und nach die bestehenden Netzwerke ausgebaut werden müssen oder neue Netzwerke initiiert werden und neue Dienstleistungen
benötigt und nachgefragt werden. Es liegen keine
einheitlichen und definitorisch abgrenzbaren Beschreibungen zu haushalts- und personennahen
Dienstleistungen vor.
Die Frage, ob eine Leistung bereits pflegerischer Natur ist oder ob es sich noch um eine zum
Haushalt gehörende Tätigkeit handelt (z. B. die
Frage nach der Zuordnung bei der Assistenz beim
Toilettengang), wurde zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich bewertet. Aus der Perspektive der Menschen mit Hilfebedarf ergeben sich
eher komplexe Bedarfslagen, die nicht in einzelne
Maßnahmen zu zergliedern sind (»morgendliches
Fertigmachen«). Dies schließt beispielsweise sämtliche körperbezogenen Maßnahmen ein (Waschen,
Kämmen, Zähneputzen), aber auch haushaltsnahe
Leistungen (Bett aufschütteln, Frühstück bereiten)
sowie medizinische Tätigkeiten (Einnahme und
3
Kontrolle der Frühmedikation). Diese Bündelungen sind in den unterschiedlichen Sozialgesetzgebungen nicht als Einheit zu erkennen. Die einzelnen Leistungen werden aufgrund der Kompetenzen
und notwendigen Wissensbestände unterschiedlichen Berufsgruppen zugewiesen (z. B. Überwachung der Einnahme der Frühmedikation durch
Pflegefachkräfte, sofern es sich um eine erwerbsmäßige Handlung handelt). Ferner sind sie danach
geregelt, wer die Hoheit der Verschreibung bzw.
der Feststellung hat (Hausärzte oder Medizinischer
Dienst) und ob sie leistungsrechtlich in den Bereich
der Kranken- oder aber der Pflegekasse fallen.
Vier Bereiche der haushalts- und personennahen Dienstleistungen lassen sich differenzieren
(. Abb. 3.1). Es existieren Bereiche der Teilhabe,
die vor allem die lebensweltliche und realitätsnahe
Gestaltung im sozialen Raum beinhaltet. Mit dem
Begriff der »Inklusion« soll verdeutlicht werden,
dass ausdrücklich ein Einbezug älterer und pflegebedürftiger Menschen in die Lebenswelt gewünscht
ist und keine Ausgrenzung aufgrund von Hilfebedarf entstehen soll. Auch für eine nähere Erfassung
der Teilhabe liegen keine differenzierten Definitionen vor. Normierungen lassen sich ebenso nicht
vornehmen, da die Gestaltung individuell unterschiedlich ausfällt. Daher wird auch aus der Perspektive der Personen mit einem Hilfebedarf ein
subjektiv stark unterschiedlicher Bedarf in diesem
Bereich existieren (z. B. hinsichtlich der Kontakthäufigkeit mit anderen).
z
Was zählt zu den haushaltsnahen
Dienstleistungen?
1. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im
engeren Sinne können die konkreten Maßnahmen der Haushaltsführung und Unterstützung
gezählt werden. Dies umfasst Besorgungen
für den Haushalt, Leistungen der konkreten
Haushaltsführung (Reinigungsleistungen,
Wäscheversorgung) und die Vor- und Zubereitung von Speisen sowie Leistungen, die zur
Aufrechterhaltung der Funktionen des Wohnraums zu zählen sind (z. B. leichte Reparaturarbeiten, Glühbirnenwechsel) und auch Gartenarbeiten (Außenbereich des Wohnraums).
2. Ein weiterer Bereich umfasst »Sicherheit und
Grundpflege«. Hier sind Aspekte der engeren
44
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
Sicherheit und
Grundpflege
Teilhabe
Dienstleistungen
Inklusion
Haushaltsführung
Lebensweltliche
Gestaltung
Haushaltsreinigung
Kultur, Sport,
Unterhaltung
Zubereitung von
Speisen
Begleitung und
soziale Kontakte
Besorgungen
außer Haus
3
Mobilität und
Sturzprävention
Körperpflege und
Prophylaxen
An- und Auskleiden
Fachpflegerische Unterstützung
Kontinenztraining /
Toilettengänge
Nahrungsaufnahme
Tagesstrukturierung
. Abb. 3.1
Medikamentengabe
Hilfsmittelkoordination
Messen und
Beurteilen von
Werten
Anleitung und
Beratung in der
Pflege
Dienstleistungen in der ambulanten Versorgung
Betreuung, Begleitung und Beaufsichtigung
zuzuordnen. Gleichermaßen aber umfasst dies
auch konkrete körperbezogene Versorgungsleistungen (z. B. Waschen, Ankleiden) sowie
Maßnahmen, die häufig von Pflegediensten
erbracht werden (z. B. Prophylaxen zur Vermeidung von Erkrankungen, Trainings zur
Mobilitätssteigerung, Leistungen, die in andere
Bereiche der Aktivitäten des täglichen Lebens
fallen, wie Kontinenztraining/Inkontinenzversorgung).
3. Ein herausgehobener Aspekt für Menschen
mit Demenz ist die Tagesstrukturierung als
Leistung. Sie wird benötigt, damit durch
wiederkehrende Rhythmen und Rituale ein
Orientierung und Sicherheit gebendes Muster
im Alltag erhalten bleibt.
4. Ein vierter Bereich ist die fachpflegerische
Unterstützung. Hier sind Leistungen beschrieben, die ein umfangreiches und spezifisches
Grundwissen erfordern, wie etwa das Verabreichen von Medikamenten (einschließlich der
Kontrolle der Wirkungsweisen und Nebenwirkungen). Fallen medizinisch notwendige Messungen an (Vitalwerte oder auch Blutzuckerwerte), so müssen diese fachgerecht erhoben
und auch interpretiert werden. Weitere fachpflegerische Unterstützungsleistungen sind die
Koordination von notwendigen Hilfsmitteln
(Pflegehilfsmittel und auch technische Hilfen),
sowie die Beratung, Schulung und Anleitung
hinsichtlich der Pflege.
In der Gesamtheit können diese unterschiedlichen
Bereiche als Leistungsbereiche beschrieben werden, in denen unterschiedliche Bedarfe entstehen
können und die in unterschiedlicher Ausprägung
beantwortet werden müssen, wenn eine stabile Versorgung zuhause ermöglicht werden soll. Auf die
einzelnen Leistungen wird in 7 Abschn. 3.2 detaillierter eingegangen.
. Abb. 3.2 zeigt die Inanspruchnahme von
Dienstleistungen in der ambulanten Versorgung.
3.2
Technische Unterstützungsmöglichkeiten
3.2.1
Hausnotruf
Für die Zukunft wird eine weitere Zunahme der
Ein- und Zweipersonenhaushalte vor allem im Alter
erwartet. Der Hausnotruf ist in Deutschland nahe-
45
3.2 • TechnischeUnterstützungsmöglichkeiten
1,1 %
Betreuungsgruppe
1,4 %
Betreuungsdienst
1,4 %
Tagesklinik
2,2 %
Sonstiges
2,8 %
Tagespflege
5
5
5
6,7 %
Essen auf Rädern
7,6 %
Hauswirtschaftliche Hilfe
22,1 %
54,7 %
Ambulante Pflege
keine lnanspruchnahme
5
5
5
5
3
wachungsfunktion, Stromausfallsicherung und
wasserdichtem Funksender
Einweisung des Pflegebedürftigen und aller beteiligten Personen in die Bedienung der Geräte
Überprüfung der Betriebsbereitschaft des
Gerätes und des Funksenders
Einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Hausnotrufsystems
Unverzügliche Beseitigung von Mängeln
Programmierung des Gerätes
Anschluss an das Telefonnetz
Abstimmung eines Maßnahmenplans (Notfallplan)
Entgegennahme der Notrufe und Einleitung
der erforderlichen Maßnahmen
. Abb. 3.2 Inanspruchnahme von Dienstleistungen
(adaptiert nach IDA 2012)
5
zu flächendeckend verfügbar. Anbieter des Hausnotrufs sind vor allem Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen und privat-gewerbliche Institutionen. Ziel des Hausnotrufsystems ist die Einrichtung
von Strukturen, die der ambulanten Versorgung
und Betreuung Kranker, Alter, Alleinlebender und
von Menschen mit Behinderung dienen. Neben
dem Notruf sind auch die Übermittlung biomedizinischer Daten und die Unterstützung sozialer
Kommunikation möglich. Aktuell gibt es nach Angaben der Initiative Hausnotruf ca. 400.000 Hausnotrufnutzer (Initiative Hausnotrufe 2013).
Die Praxis zeigt, dass die Hälfte aller Nutzer des
Hausnotrufs keine Pflegestufe besitzt und diesen
demzufolge in den allermeisten Fällen privat finanziert. Etwa 17% der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe finanzieren den Hausnotruf ebenfalls vollständig
selbst. Somit ergeben sich ca. 69% der Nutzer, die
den Hausnotruf privat finanzieren. Ein sehr geringer Teil der Nutzer (ca. 4%) ist in einer solch sozial
schwierigen Lage, dass hier kommunale Unterstützungsleistungen greifen. Etwa 24% der Nutzer sind
Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe, die von ihrer
zuständigen Pflegekasse die Sachleistung
z
z
Finanzierung des Hausnotrufs
Nutzer mit Pflegestufe können eine Kostenübernahme für einen Teil der für das Hausnotrufsystem anfallenden Kosten bei den Pflegekassen
beantragen. Die Pflegekassen übernehmen dabei
die »Sachleistung Hausnotrufsystem«, die alle notwendigen Komponenten enthält, die einen Pflegebedürftigen dazu in die Lage versetzen, einen
Notruf abzugeben. Diese landläufig aber fälschlicherweise als »Basispaket« bezeichnete Sachmittelleistung wird mit dem Anbieter direkt abgerechnet
(Sachleistungsprinzip). Die Pflegekassen vergüten
den Anbietern dabei eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 10,49 € und eine monatliche
Nutzungsgebühr von 18,36 €. Die Sachleistung
umfasst:
5 Leihweise Bereitstellung eines Hausnotrufsystems mit Selbsttestfunktion, Raumüber-
Hausnotrufsystem erhalten
Die weiteren anfallenden Kosten müssen von allen
Hausnotrufnutzern selbst getragen werden. Unter
anderem beinhaltet das Basispaket nicht, dass der
Hausnotrufanbieter einen Schlüssel des Nutzers erhält und bei Bedarf selbst vor Ort nach dem Rechten sieht. Vielmehr sind nur die Daten einer Kontaktperson hinterlegt, die bei einem eingehenden
Notruf informiert wird, z. B. ein Nachbar oder nahe
Angehörige.
Trotz der einfachen Bedienung überfordert die
Handhabung eines Hausnotrufgerätes viele Menschen mit fortschreitender Demenz. So wird etwa
das tägliche Drücken der Kontrolltaste vergessen
oder der Funkempfänger nicht am Körper getragen und verlegt. Zudem sorgt die eingeschränkte
Reichweite des Senders nur für Sicherheit in der
eigenen Wohnung, nicht aber beim Verlassen des
Hauses (. Tab. 3.1, . Tab. 3.2).
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
46
. Tab. 3.1
Kriterien für den Hausnotruf
Geeignet für
– Menschen mit beginnender Demenz, welche die Bedienung des Gerätes noch erlernen
können
Hemmende Faktoren
– Durch fortschreitende Demenz wird die tägliche Kontrollmeldung vergessen oder der
Funksender wird nicht am Körper getragen bzw. verlegt
– Kein Schutz beim Verlassen der Wohnung
Förderliche Faktoren
– Schnelle Hilfe auf Knopfdruck innerhalb der eigenen vier Wände, z. B. nach einem Sturz
– Bei fehlender Kontrollmeldung hakt Hausnotrufanbieter nach, ob mit dem Nutzer alles in
Ordnung ist
– Teilweise Kostenübernahme durch Pflegekasse
– Koppelung mit dem Telefonanschluss ermöglicht sofortigen Sprachkontakt mit dem Nutzer
Grenzen
– Fortschreitende Demenz lässt Nutzer die Bedienung sowie das Vorhandensein des Hausnotrufs vergessen
– Keinerlei Sicherheit beim Verlassen der Wohnung
– Es muss genau überlegt werden, wer bei Auslösen eines Notrufs informiert werden soll
und zeitnah reagieren kann (Anbieter des Hausnotrufs, Angehörige, Nachbarn)
Finanzierung
– Monatliche Kosten von 18,36 € (Basispaket) bis 50 € (Anbieter fährt nach Auslösen des
Notrufs selbst zum Nutzer)
– Kosten des Basispakets werden bei Vorliegen einer Pflegestufe sowie Alleinleben in der
Regel von Pflegekasse übernommen, weitere Kosten müssen selbst getragen werden
3
. Tab. 3.2 Vor- und Nachteile des Hausnotrufs
Vorteile des Hausnotrufs
Nachteile des Hausnotrufs
Nutzer erhalten auf Knopfdruck schnell und unkompliziert Hilfe im Ernstfall
Sicherheit nur innerhalb der eigenen Wohnung
Kosten für das Basispaket werden bei vorliegender
Pflegebedürftigkeit von Pflegekasse übernommen
Fortschreiten der Demenz lässt die Menschen vergessen,
dass ein Hausnotruf vorhanden ist und wie man ihn
bedient
Notrufkette kann geplant werden: wer soll wann informiert werden und unterstützen (Nachbarn, Angehörige,
Hausnotrufanbieter)?
Beim Basispaket müssen Angehörige oder Nachbarn
immer erreichbar sein und schnell beim Betroffenen
eintreffen können
Bei fehlender Kontrollmeldung überprüft Hausnotrufanbieter, ob es dem Nutzer gut geht
Einfache Bedienung
3.2.2
Ambient Assisted Living
Immer mehr werden in Anbetracht der Entwicklung des Personalbedarfs in der Pflege und vor dem
Hintergrund, dass nicht rund um die Uhr immer
»jemand da sein kann«, technische Hilfsmittel im
Sinne von Ambient Assisted living entwickelt. Diese sollen z. B. dazu dienen, dass Pflegebedürftige
schneller und einfacher selbst einen Hilferuf aussenden können oder dass automatisch – z. B. bei
einem Sturz – ein Alarm ausgelöst wird (Norgall
2009: 19). Der Hausnotruf (7 Abschn. 3.2.1) ist dabei zurzeit das am weitesten verbreitete Hilfsmittel.
Ambient Assisted Living (AAL) bedeutet Leben in einer durch »intelligente« Technik unterstützten, assistierenden Umgebung, die sensibel
und anpassungsfähig auf die Anwesenheit von
Menschen und Objekten reagiert und dabei dem
Menschen vielfältige Dienste leistet. Ziel ist es,
die persönliche Freiheit und Autonomie über die
47
3.2 • TechnischeUnterstützungsmöglichkeiten
Unterstützung der Selbstständigkeit zu vergrößern
und zu verlängern. Der Mensch in allen Lebenssituationen von Arbeit und Freizeit, insbesondere
der allein lebende ältere und/oder Mensch mit Behinderung ist Adressat. Technologische Basis von
Ambient Assisted Living ist ein »intelligentes Ambient Support Network – ASN« (Umgebungsunterstützungsnetzwerk) von Hintergrundsystemen,
welche über verschiedene Sensoren Informationen
sammeln, diese verarbeiten und funktionell auf die
Umgebung einwirken. Es stellt somit eine Form
von Umgebungshilfe, vergleichbar einer Gehhilfe
(ggf. für das Bewusstsein), dar.
z
Hilfen, die den Alltag im Alter erleichtern
Ambient Assisted Living bezeichnet verschiedene
Technologien und Dienstleistungen, die hauptsächlich das alleinige Wohnen im Alter und bei
Krankheit ermöglichen und erleichtern sollen. Dabei wird vor allem auf eine Steigerung der Lebensqualität und der Sicherheit Wert gelegt. Durch den
demografischen Wandel und die allgemein steigenden Ansprüche an die Lebensqualität, wächst diese
Branche stark, und damit auch die Anzahl der angebotenen Technologien.
Die Technologien, die für die Erleichterung des
Alltags von Senioren und Personen mit Vorerkrankungen eingesetzt werden können, sind vielseitig.
Bereits die ästhetisch ansprechende Gestaltung von
Bedienelementen und Pflegehilfsmitteln gilt als
Ambient Assisted Living. Schon simple Verbindungen bereits vorhandener Systeme mit dem Hausnotruf können die Sicherheit drastisch erhöhen.
z
Notruf gekoppelt mit Rauch- Wasser- oder
Gasmelder
So bietet die Koppelung des Hausnotrufs an Rauchmelder eine höhere Sicherheit, welche in Kombination mit einer Herdplattenüberwachung gerade bei
Demenzkranken sinnvoll ist. Auch die Verbindung
des Hausnotrufs mit Druck- und Temperatursensoren kann sinnvoll sein, falls die ältere Person das
Schließen des Fensters längere Zeit vergisst. Zudem
kann der Hausnotruf auch an Wassermelder, Gasmelder oder Einbruchsensoren gekoppelt werden.
Registrieren die Sensoren oder Melder dann eine
Unregelmäßigkeit, ertönt nicht nur ein Signal, sondern diese senden einen zusätzlichen Alarm an die
3
Zentrale des Hausnotrufanbieters. Dieser nimmt
dann mit dem Senioren Kontakt auf und bringt in
Erfahrung, was für eine Notlage eingetreten ist und
kann entsprechend Hilfe entsenden.
z
Fallsensoren bei Sturzgefahr
Aber auch ausgefallenere, intelligente Systeme können beim Ambient Assisted Living mit dem Hausnotruf kombiniert werden. Spezielle Fallsensoren
können in der Wohnung des Senioren installiert
werden und registrieren Stürze. Auch in diesem
Fall würde dann ein entsprechender Alarm an den
Hausnotrufanbieter gesendet werden. Eine solche
Technologie findet gerade bei Personen mit Krankheitsbildern, die plötzlich auftretende Symptome
aufweisen, eine sinnvolle Anwendung. Beispielsweise für Senioren mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für Epileptiker oder für Personen, die bereits
einen Schlaganfall erlitten haben, ist diese Option
empfehlenswert.
z
Kontaktmatten
Epileptiker können außerdem Matten nutzen,
die Anfälle auch während des Schlafens registrieren und in diesem Fall sofort einen Alarm beim
Hausnotrufanbieter anzeigen. Auch für das Krankheitsbild Demenz gibt es Ambient Assisted Living
– Technologien, die die Sicherheit der betroffenen
Person steigern. Kontaktmatten vor der Haustür
können ein ungewöhnliches Verlassen der Wohnung melden und eine Ortung über das Notrufarmband kann das Auffinden einer entlaufenen,
demenziell erkrankten Person stark erleichtern und
so die Selbstgefährdung reduzieren.
Die jeweilige Umgebung selbst soll also mit
technischer Funktionalität ausgestattet und verwoben sein (Weber et al. 2009; Weber 2012) und dem
Benutzer seine Umgebung informatorisch erschließen (Wiegerling 2012). Seit geraumer Zeit wird die
Entwicklung von informations- und kommunikationstechnologisch unterstützten Systemen in der
Medizin und Pflege vorangetrieben. Sie spielen in
immer mehr Anwendungsbereichen eine wichtige
Rolle, insbesondere dort, wo für die Versorgung
kein entsprechend ausgebildetes Personal vor Ort
verfügbar ist. Ein Versuch, dem drohenden Personalmangel in der Pflege entgegen zu wirken, aber
auch ein selbstbestimmtes Leben möglichst lange
48
3
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
zu ermöglichen (Flesche et al. 2004). Die Anwendungen rangieren von der Beratung von Patienten,
die keinen oder nur beschränkten Zugang zu medizinischem und pflegerischem Personal haben, über
technische Unterstützungsleistungen zur Aufrechterhaltung physischer und psychischer Kompetenzen bis hin zur computer- und robotergestützten
Operation, bei der der Arzt und Patient durch große Distanzen getrennt sind (Merrell 2005).
Darüber hinaus gewinnen die Assistenzsysteme bei der Prävention von Unfällen gerade bei
demenziell erkrankten Menschen zunehmend an
Bedeutung.
weite und in ihrem Funktionsumfang womöglich
nicht mehr vollständig zu überblicken sind.
Wenn Assistenz alte Menschen in ihrem häuslichen Umfeld unterstützen soll, dann ist dieser Einsatzort zudem ein symbolischer Ort, wo ein Mensch
»zu Hause« ist (Betz et al. 2010a: 58f.). Beim Einsatz eines Assistenzsystems darf das Zuhause eines
Menschen also nicht nur als technisch auszustattende Unterkunft betrachtet werden. Vielmehr wird sie
in erster Linie als Lebensraum und als Treffpunkt
sozialer Beziehungen sowie als Ort von die Person
konstituierenden Erinnerungen zu bedenken und
zu berücksichtigen sein (Manzeschke 2010).
z
z
Altersgerechte Assistenzsysteme –
Umsetzung in die Praxis
Um sie in der Praxis umzusetzen, sollen technische
Assistenzsysteme »vor allem« im Lebensumfeld
von alten Menschen eingesetzt werden. Altersgerechte Assistenzsysteme sind damit nicht als rein
technische Artefakte zu verstehen und zu beurteilen, sondern als sozio-technische Arrangements
mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf
den Einzelnen wie die Gesellschaft. Das Verständnis als sozio-technische Arrangements ergibt sich
daraus, dass altersgerechte Assistenzsysteme in
doppelter Hinsicht als Unterstützung von Menschen gesehen werden: Zum einen sollen alte und
hochbetagte Personen diese Systeme selbst nutzen,
um auf diese Weise eine Verbesserung der Lebensqualität in ihrem jeweiligen Alltagskontext zu erfahren. Zum anderen aber sollen diese Systeme
Angehörige ebenso wie das Gesundheits- und Pflegepersonal im sorgenden Umgang mit diesen alten
und hochbetagten Menschen unterstützen.
In vielen Fällen basieren altersgerechte Assistenzsysteme auf der Idee der unsichtbaren, zugleich
allgegenwärtigen, wirkungsvollen und weitreichenden Informations- und Kommunikationstechnik.
Da die Nutzer möglicherweise in ihren sensomotorischen Möglichkeiten eingeschränkt sind, soll die
Mensch-Maschine-Interaktion nicht nur auf die
Ein- und Ausgabemöglichkeiten von Bildschirm
und Tastatur beschränkt sein, sondern multimodale Kanäle bieten, die intelligente, mitunter auch
(voll-) automatische Interaktionen ausführen bzw.
ermöglichen. Die Technologien werden zu Hintergrund-Technologien, die in ihrer gesamten Trag-
Finanzierung der Assistenzsysteme noch
offen
Derzeit ist noch offen, wie die neuen altersgerechten Assistenzsysteme finanziert werden sollen
(Gast 2013). Eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung erfolgt bislang nur für ein Hausnotrufgerät, nicht aber für weitere Assistenzsysteme.
Die gegenwärtige Struktur der Pflege im häuslichen
Bereich (die Pflege wird einerseits durch professionelle Dienstleister sowie andererseits durch inoffizielle, private Pflegenetzwerke erbracht) macht es
nahezu unmöglich, die realen Kosten dieser Pflegearrangements zu beziffern. Makroökonomische
Berechnungen stellen die hohen Kosten für formelle Pflegekräfte den Kosten durch Pflege mithilfe
von Technik gegenüber. Jenseits der Frage, ob und
welche Bereiche der Pflege technisch substituiert
werden können, steht ein Nachweis zur Kosteneffizienz der technischen Systeme noch aus.
In der ökonomischen Begleitstudie ist die Frage
nach dem Marktpotenzial jener Systeme behandelt
worden. Die Zahlungsbereitschaft der potenziellen
Nutzer von altersgerechten Assistenzsystemen wird
als erhebliche Barriere für einen schnellen Markteintritt angeführt. Es fehle derzeit an Geschäftsmodellen mit tragfähigen Finanzierungskonzepten
(Fachinger et al. 2012: 42f.) (. Tab. 3.3, . Tab. 3.4).
3.3
Pflegestützpunkte
Immer noch fühlen sich Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen unzureichend über die vorhandenen
Möglichkeiten zur Gestaltung einer Langzeitpflege
49
3.3 • Pflegestützpunkte
. Tab. 3.3
3
Kriterien für Ambient Assisted Living
Geeignet für
– Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen und Demenzgraden
Hemmende Faktoren
–
–
–
–
Förderliche Faktoren
– Passgenaue technische Hilfsmittel können den Verbleib auch bei fortschreitender Demenz sicher machen (z. B. Sender zur Ortung der Person mit Demenz, Herdabschaltung,
Rauchmelder, Temperaturfühler, Kontaktmatten)
– Einfache Handhabung der Hilfsmittel oder gar kein Zutun durch Betroffenen erforderlich
Grenzen
– Bedenken ethischer Kriterien (Freiheitseinschränkung)
– Noch wenig langfristig getestete Hilfsmittel erhältlich
– Hohe Kosten für den Betroffenen
Finanzierung
– Keinerlei Kostenübernahme durch Pflegekasse
– Teilweise hohe Installations- und Umbaukosten müssen vom Betroffenen getragen
werden
Bislang wenig ausgereifte und längerfristig erprobte Technologien
Geringer Bekanntheitsgrad
Fehlende Kostenübernahme durch Pflegekasse
Außerhalb von Modellprojekten hohe Kosten und schwierige Verfügbarkeit der technischen Hilfsmittel
. Tab. 3.4 Vor- und Nachteile des Ambient Assisted Living
Vorteile des Ambient Assisted Living
Nachteile des Ambient Assisted Living
Passgenaue Hilfsmittel können anhand der individuellen Bedürfnisse zusammengestellt werden
Teilweise hohe Kosten und keinerlei Kostenübernahme
durch Pflegekasse
Sicherheit trotz fortschreitender Demenz kann Verbleib
in der eigenen Wohnung länger ermöglichen
Hilfsmittel zur Zeit kaum verbreitet und wenig bekannt
Hilfsmittel funktionieren in der Regel im Hintergrund
und brauchen kein Zutun des Menschen mit Demenz
Technologien sind noch wenig in der Praxis erprobt
Fortlaufend neue technische Entwicklungen
Technische Hilfsmittel ersetzen keinen zwischenmenschlichen Kontakt
informiert. Diese unzureichenden Informationen
stehen einer individuellen Optimierung des jeweiligen Pflegearrangements entgegen. Um dem
abzuhelfen, wurde im PfWG (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) die Einführung von Pflegestützpunkten vorgesehen (§ 92c SGB XI). Pflegestützpunkte sollen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine wohnortnahe Anlaufstelle bieten, bei
der sich diese umfassend informieren können und
zeitnah ein auf sie und ihre Situation abgestimmtes individuelles Hilfsangebot erhalten (Pogadl &
Pohlmann 2008, Michell-Auli 2009). Dabei sollen
in den Pflegestützpunkten so genannte »Pflegeberater« zur Verfügung stehen, die die Aufgaben
von Case Managern übernehmen. Die Aufgabe
zum Aufbau der Pflegestützpunkte obliegt allerdings den Ländern, die dem in unterschiedlichem
Ausmaß nachkommen. So sind einige Bundesländer (z. B. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Baden-Württemberg, Hessen) sehr weit mit dem
Aufbau fortgeschritten, andere weniger weit (wie
Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Thüringen,
Nordrhein-Westfalen). Sachsen und SachsenAnhalt haben sich bisher gegen den planmäßigen Aufbau von Pflegestützpunkten entschieden
(Döhner et al. 2011; Klie et al. 2011) (. Abb. 3.3).
Neben der Anzahl der Pflegestützpunkte, die in
den Bundesländern entstehen sollen, ist weiterhin
die Berechnungsgrundlage für Pflegestützpunkte
50
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
. Tab. 3.5 Einwohner je Pflegestützpunkt in
den jeweiligen Bundesländern
12 von 15
SCHLESWIG
HOLSTEIN
4 von 18
MECKLENBURGVORPOMMERN
HAMBURG
9 von 9
BREMEN
3
3 von 3
19 von 19
NIEDERSACHSEN
23 von 36
22 von 26
HESSEN
135 von 135
RHEINLANDPFALZ
SAARLAND
8 von 8
26 von 36
BRANDENBURG
SACHSEN-ANHALT
1 von 0
SACHSEN
2 von 5
THÜRINGEN
7 von 60
48 von 50
Einwohner/-innen/
Pflegestützpunkt
Baden-Württemberg
214.898
Bayern
208.662
Berlin
95.655
Brandenburg
133.460
Bremen
220.619
Hamburg
218.235
Hessen
233.152
Mecklenburg-Vorpommern
91.733
Niedersachsen
220.245
Nordrhein-Westfalen
112.536
Rheinland-Pfalz
29.724
Saarland
127.823
Sachsen
–
Sachsen-Anhalt
–
Schleswig-Holstein
188.802
Thüringen
447.200
BERLIN
1 von 0
NORDRHEINWESTFALEN
79 von 159
Bundesland
BAYERN
BADENWÜRTTEMBERG
. Abb. 3.3 Geplante und umgesetzte Pflegestützpunkte in Deutschland Stand 2011 (adaptiert nach Klie
et al. 2013)
anhand der Einwohnerzahl bundesweit unterschiedlich. 7 Tabelle 3.8. zeigt einen Überblick,
der verdeutlicht, dass z. B. das Land Berlin einen
Pflegestützpunkt je etwa 95.000 Einwohner/-innen kalkuliert. Bei vergleichbaren Großstädten wie
Hamburg und Bremen (einen Pflegestützpunkt auf
etwa 220.000 Einwohner) ist das Verhältnis weitaus
größer (. Tab. 3.5).
In den letzten Jahren ist ein weiterer Ausbau
erkennbar, der aber nach wie vor eher schleppend
verläuft. Dabei zeigt sich eine erhebliche Varianz
zwischen den Bundesländern, sowohl in der Zahl
der geplanten Stützpunkte als auch im derzeitigen Umsetzungsstand und in der Konzeption
der Pflegestützpunkte. Einige Bundesländer (u. a.
Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) haben eine Evaluation der Pflegestützpunkte in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse aber noch nicht
vorliegen.
Quelle: Klie et al. (2011:69 ff )
Aufgaben der Pflegestützpunkte
Durch das PfWG (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) werden den Pflegestützpunkten folgende
Aufgaben zugewiesen:
1. Umfassende Auskunft und Beratung
gegenüber den Versicherten nach dem
Sozialgesetzbuch (Rechte und Pflichten,
Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten) zur
Schaffung von Transparenz und Stärkung
der Souveränität der Versicherten
2. Koordinierung der regionalen
gesundheitsfördernden, präventiven,
kurativen, rehabilitativen, medizinischen
und pflegerischen Versorgungs- und
51
3.3 • Pflegestützpunkte
3.
Unterstützungsangebote und Hilfestellung
bei ihrer Inanspruchnahme
Vernetzung der pflegerischen und sozialen
Versorgungs- und Betreuungsangebote
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sollen
als Ausgangspunkt der Pflegestützpunkte bereits
existierende regionale Beratungsstellen genutzt
und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Die
Finanzierung der Stützpunkte erfolgt durch den
Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung, aus dem
ein Finanzvolumen von 60 Millionen € zur Verfügung gestellt wird. Je nach Ausgestaltung kann
ein Pflegestützpunkt mit einer Anschubfinanzierung von 45.000 € (bei gemeinsamer Trägerschaft
von Pflegekasse, Krankenkasse und Kommune) bis
50.000 € aufgebaut werden.
z
Das Recht auf Pflegeberatung
Bereits vor Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes hatten die Pflegekassen nach § 7
SGB XI eine umfassende Beratungs- und Aufklärungspflicht über alle Leistungen und Hilfen der
Pflegekassen und anderer Träger unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfssituation der
Pflegebedürftigen.
Weil sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass
Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der
Pflegeversicherung gestellt haben, nicht nur Auskünfte, Informationen und Beratung brauchen,
sondern einen erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, wurde mit dem PfWG der
§ 7a SGB XI eingeführt.
Die Pflegeberatung ist an den Pflegestützpunkten
anzusiedeln. Sie kann auch in der häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung erfolgen. Zu den
Aufgaben der hierfür vorgesehenen Pflegeberater
gehören maßgeblich:
5 Die systematische Erfassung und Analyse des
Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Feststellungen des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen (MDK)
5 Die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und Hilfen im Einvernehmen mit dem Betroffenen und mit allen an
der Pflege Beteiligten
5 Das Hinwirken auf die für die Durchführung
des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch
den jeweiligen Leistungsträger
5 Die Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans und dessen bedarfsgerechte
Anpassung
5 Die Auswertung und Dokumentation des
Hilfeprozesses bei besonders komplexen Fallgestaltungen
5 Hilfestellung bei Antragstellungen und Durchsetzung der Anspruche nach SGB XI und
SBG V
Das Gesetz enthält keine genauen Vorgaben zur
quantitativen personellen Ausstattung der Pflegestützpunkte, sondern nur die Vorgabe, dass die Anzahl von Pflegeberatern so zu bemessen ist, dass die
Aufgaben im Interesse der Hilfesuchenden zeitnah
und umfassend wahrgenommen werden können.
z
Zusammenfassung
Demgemäß haben ab 01.01.2009 in die Pflegeversicherung eingestufte Pflegebedürftige und
Menschen, die einen Antrag auf Leistungen
gestellt haben (gilt auch für privat Pflegeversicherte), ein einklagbares Recht auf Pflegeberatung. Die Pflegekassen werden verpflichtet,
für ihre pflegebedürftigen Versicherten eine
neutrale, trägerunabhängige Pflegeberatung
im Sinne eines Fallmanagements (Case Management) anzubieten.
3
Test der Pflegestützpunkte durch die
Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat einen deutschlandweiten Test in den Stützpunkten vorgenommen und
dabei erhebliche Unterschiede in der Qualität der
Beratung entdeckt. Zusätzlich hat das Kuratorium
Deutsche Altershilfe (KDA) die ursprünglichen
Pilotstützpunkte weiter begleitet und im Auftrag
des Bundesgesundheitsministeriums evaluiert (Michell-Auli 2010). Das KDA kommt dabei zu einem
positiven Ergebnis. Allerdings führen Zufriedenheitsbefragungen, wie sie vom KDA vorgenommen wurden, regelmäßig zu positiven Ergebnissen.
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
52
. Tab. 3.6
3
Gegenüberstellung von Entlassungsmanagement und Case Management
Entlassungsmanagement
Case Management
Sicherstellung einer Anschlussversorgung nach einem
stationären Krankenhausaufenthalt
Begleitung eines Patienten über einen längeren Zeitraum
und über Versorgungsgrenzen hinweg
Für alle Patienten mit einem nachstationären Hilfebedarf
Für Patienten mit einem komplexen Versorgungsbedarf,
verbunden mit hohen Kosten im Gesundheitssystem
Schwerpunkt auf der pflegerischen Versorgung
Koordination aller am Versorgungsprozess beteiligten
Leistungserbringer und Berufsgruppen
Patient wird in die Entlassungsplanung einbezogen
Patient bestimmt als Experte maßgeblich den individuellen Versorgungsplan
Quelle: von Reibnitz (2009)
Weiterhin beziehen sich die Bewertungen auf die
Personen, die die Stützpunkte aufsuchen, während
es offen bleiben muss, wie groß der Anteil derjenigen ist, die der Beratung bedürfen, aber nicht den
Weg in den Stützpunkt finden. Letztlich muss deshalb abgewartet werden, welche Ergebnisse die Evaluation erbringt, die aktuell vom Spitzenverband
der Pflegekassen ausgeschrieben ist. Auf die Bedeutung der Pflegeberatung und die Rolle der Pflegestützpunkte wird in 7 Kap. 5 näher eingegangen.
3.3.1
Case Management für
demenziell erkrankte Menschen
Das Konzept des Case Managements umfasst die
Bestandteile des Entlassungsmanagements, geht
aber noch weit über diese Idee hinaus. Unter Case
Management versteht man die individuelle Fallsteuerung mit der Zielsetzung, eine Kontinuität
in der Patientenversorgung zu schaffen und zu gewährleisten. Angewandt wird Case Management
insbesondere bei kostenintensiven und schweren
Krankheitsfällen, welche einen erhöhten Versorgungsbedarf mit sich bringen. Eine Fallbegleitung
erfolgt hier über die Versorgungsgrenzen hinweg,
um eine qualitativ hochwertige, aber auch kosteneffiziente Versorgung zu erreichen. Im Gegensatz
zum Entlassungsmanager eines Krankenhauses
endet hiermit also der Arbeitsauftrag nicht damit,
die nachstationäre Versorgung des Patienten zu organisieren und deren Umsetzung bis wenige Tage
nach der Entlassung zu begleiten. Es erfolgt vielmehr eine kontinuierliche Begleitung des Patienten
während seines Krankheitsverlaufs, um bei Veränderungen des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs die
Versorgung entsprechend abzuändern.
Des Weiteren übernehmen Case Manager die
Koordination aller am Versorgungsprozess beteiligten Berufsgruppen, um die jeweiligen Leistungen
bedarfs- und patientengerecht aufeinander abzustimmen. Die Koordination der pflegerischen Versorgung, worauf der Schwerpunkt beim Entlassungsmanagement liegt, wird hier um medizinische und
therapeutische Aspekte erweitert. Das Konzept des
Case Managements erfordert die Orientierung am
Betroffenen selbst. Der Patient wird als Experte für
seine Situation gesehen und bestimmt die Zielsetzungen sowie den Versorgungsplan maßgeblich mit.
Größtmöglicher Wert wird auf seine eigenen Kompetenzen gelegt. Auch sein soziales Umfeld wird bei
der Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes
einbezogen. Es geht also darum, nicht aus professioneller Sicht das vermeintlich Beste für den Patienten
zu bestimmen und ihn vor vollendete Tatsachen zu
stellen. Vielmehr setzt sich der Case Manager als Anwalt und Berater für den Betroffenen ein, berät ihn
zu möglichen Alternativen und erschließt ihm Leistungen des Gesundheitssystems (. Tab. 3.6).
z
Case Management als besonders geeignetes
Konzept bei Demenz
In der Altenhilfe wird Case Management insbesondere bei vielschichtigen Problemlagen hilfe- und
53
3.3 • Pflegestützpunkte
pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen eingesetzt. Hier stehen zu versorgende Menschen vor einem schier unüberschaubaren Angebot von Dienstleistungen, deren Einsatz und deren
Finanzierung mit Hilfe eines Case Managements
ermöglicht wird. Darüber hinaus werden die erforderliche Kostentransparenz und die wirtschaftliche Erbringung der im Einzelfall notwendigen
Dienstleistungen sichergestellt. Die Entwicklung
und Umsetzung von pflegerischen Konzeptionen
für den Umgang mit demenziell Erkrankten wird
immer wichtiger. Kenntnisse und Fähigkeiten in
Bezug auf pflegerische Kompetenzdiagnostik müssen intensiviert und moderne Pflegeinterventionen/Pflegetechniken noch stärker implementiert
werden.
Die Rolle von Patienten und Angehörigen hat
sich gewandelt. Speziell in der Pflege und Versorgung chronisch Kranker und Älterer sind pflegende
Angehörige mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert, die ohne fachliche Begleitung nicht beantwortet werden können. Case Management findet in
Deutschland zunehmend Anwendung im Schnittstellenmanagement der pflegerischen Versorgung
und eignet sich auch für demenziell erkrankte
Menschen. Es gewährleistet in diesem Kontext die
Kontinuität der Versorgung und vernetzt alle in die
Betreuung von Patienten involvierten Berufsgruppen. Es kann dabei insbesondere bei Pflegestützpunkten angesiedelt werden.
z
Aufgaben im Case Management
Zu den wichtigsten Aufgaben im Case Management gehören das Assessment und die Dokumentation pflegerischer Leistungen in der Langzeitpflege.
Case Manager arbeiten hierfür in und mit Versorgungsnetzen im Gesundheitswesen. Sie sorgen dafür, dass der Unterstützungsbedürftige passgenaue
Leistungen erfährt, welche gut ineinander greifen.
Bei einem veränderten Versorgungsbedarf oder
auch geänderten Wünschen des Betroffenen sorgen sie für eine schnelle Anpassung der erbrachten
Hilfen und greifen dabei auf das vorhandene Netzwerk zurück.
Daneben ergibt sich aufgrund der Einführung
von Pflegebudgets ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld für den Case Manager. Im Rahmen von
personenbezogenen Budgets sollen die Pflege-
3
bedürftigen einen Betrag in Höhe des Sachleistungsanspruchs erhalten, über den sie – unterstützt durch einen »Case Manager« oder auch
»Seniorenberater« genannt – individuell verfügen
können. Ein ähnliches Modell des »persönlichen
Budgets« existiert schon für Menschen mit einer
Behinderung.
Zusammenfassung
Die Pflegebedürftigen sind nicht mehr an die
im Pflegeversicherungsgesetz genannten pflegerischen Leistungen (§ 14 SGB XI: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche
Versorgung) gebunden, sondern können z. B.
Betreuungsleistungen oder handwerkliche
Dienste einkaufen, die bisher nicht Bestandteil
der Pflegeversicherung waren. Außerdem können die Dienstleistungen auch bei Anbietern
eingekauft werden, die keinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben.
Letztlich kann der Pflegebedürftige völlig frei entscheiden, wie er das ihm zur Verfügung stehende
Budget einsetzt. Vertiefte Kenntnisse über die Entstehung und Veränderung im Gesundheitswesen
sind zur Bewältigung dieser Aufgaben notwendig.
Daher erscheint es sinnvoll, den Nutzern dieses
Budgets einen Case Manager zur Seite zu stellen,
welcher entsprechend über das Leistungsspektrum
vor Ort beraten und informieren kann.
Die Aufgaben im interdisziplinären Überleitungsmanagement lassen sich analog den Phasen des Case Managements wie folgt darstellen
(. Abb. 3.4).
Ein wesentlicher Teil des Case ManagementProzesses stellt die Informationssammlung über
den Patienten und sein Umfeld dar. Hierbei kommt
den geeigneten Assessmentverfahren und -instrumenten eine tragende Rolle zu.
z
Gelungene Überleitung durch umfassende
Informationsweitergabe
Die Grundlage einer gelungenen Überleitung bildet
eine umfassende Informationsweitergabe, denn
gerade beim Wechsel des Versorgungssettings
entstehen ansonsten Versorgungsbrüche. Gerade
54
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
Abschlussevaluation
Versorgungsziel erreicht
Evaluation des
Versorgungsbedarfs
Auswahl des Patienten
nach Versorgungsbedarf
Case-Management
Assessment
Erhebung
Versorgungsbedarf
3
Monitoring des
Versorgungsplans
Interdisziplinäre Entwicklung
des Versorgungsplans
Implementierung des
Versorgungsplans
. Abb. 3.4
Phasen des Case Managements
Menschen mit Demenz sind nicht in der Lage,
alle relevanten Informationen selbstständig an die
Nachversorger weiterzugeben oder die Anschlussbehandlung zu organisieren. In den vergangenen
Jahren wurden daher einige Überleitungsbögen entwickelt, welche sich teilweise auch speziell an eine
bestimmte Personengruppe, wie etwa Menschen
mit Demenz, richten. Diese sind aber wenig auf das
Informationsbedürfnis der ambulanten Pflege ausgerichtet und tragen der veränderten Versorgungssituation der Betroffenen im häuslichen Umfeld wenig Beachtung. Dennoch gibt es einige Bestandteile,
welche ein Überleitungsbogen aus Sicht ambulanter
Pflege immer enthalten sollte (. Tab. 3.7).
Zusammenfassung
Eine Überleitung für demenziell erkrankte
Menschen sollte besonders detailliert die Einschränkungen durch die Demenz beschreiben,
gern auch unter Nutzung der entsprechenden
Assessmentinstrumente. Der Einsatz spezieller
Assessementverfahren für demenziell erkrankte Menschen findet in der ambulanten Pflege
noch nicht ausreichend statt.
3.4
Ehrenamtliche Hilfen
Ein Drittel der Menschen in Deutschland engagiert
sich ehrenamtlich. Die Bereitschaft, etwas für die
Gesellschaft zu tun, steigt gerade unter den älteren
Bürgern an – zugleich wächst in einer alternden
Gesellschaft die Nachfrage nach freiwilliger Hilfe.
Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule in der Arbeit
mit und für alte Menschen. Ehrenamtlich tätige
Menschen stellen eine wertvolle Ergänzung in der
Betreuung und Pflege alter Menschen dar. Sie können vor allem das bieten, was die Pflegekräfte im
Arbeitsalltag kaum leisten können: Sie bringen Zeit
mit. Sie führen Gespräche mit alten Menschen, hören ihnen zu, gehen mit ihnen spazieren, kurz: Sie
beschäftigen sich auf einer individuellen Basis und
ohne den Zeitdruck der Arbeitswelt mit den betroffenen Menschen.
> Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten handelt
es sich um ein zusätzliches Angebot
und nicht um einen Ersatz bestehender
Leistungen wie der Pflege oder Hauswirtschaft. Diese Aufgaben können nur durch
das professionelle Personal erbracht werden.
Ein breites Angebot an haushalts- und personenbezogenen Leistungsanbietern ermöglicht die Zusammenstellung persönlich zugeschnittener Pflegearrangements. In diesen Arrangements erhält
das ehrenamtliche Engagement eine wachsende
Bedeutung. Die aktive Mitarbeit von ehrenamtlichen Kräften ist in allen Versorgungsstufen möglich, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität.
Die Grenzen ehrenamtlicher Betätigung sind dabei
ebenso zu beachten wie die Hindernisse, z. B. der
vermeintliche Gegensatz zwischen professioneller
Arbeit, Angehörigenarbeit und Ehrenamt.
z
Haupt- und Ehrenamt arbeiten zusammen
Ökonomische Zwänge und leistungsrechtliche Anforderungen verändern die Arbeitsbedingungen
für hauptamtliche Pflegekräfte. Im Vordergrund
steht die Erfüllung der physischen Bedürfnisse der
zu Pflegenden. Mehr als 80% aller pflegebedürftigen Personen befindet sich bereits im Rentenalter.
Ein wichtiger Aspekt liegt in dem hohen Anteil
allein stehender Menschen im häuslichen Bereich,
der bei etwa 31% liegt, mit steigenden Anteilen in
den Ballungsgebieten. Eine Folge der demografischen Verschiebungen liegt in den zukünftig weniger verfügbaren Pflegepersonen in der Familie.
55
3.4 • EhrenamtlicheHilfen
. Tab. 3.7
3
Überleitungsbogen – beispielhaft
Notwendige Angaben im Überleitungsbogen
– Angabe von Adressen und Telefonnummern von Angehörigen, Betreuern, Bevollmächtigten, Bezugspflegemitarbeitern, Haus- und Fachärzten
– Informationen zu einer eventuell vorliegenden Patientenverfügung, Umfang der Betreuung/Vollmacht, Hinweis auf
vorliegende freiheitsbeschränkende Maßnahmen nach richterlichem Beschluss
– Auflistung der mitgegebenen und benötigten persönlichen Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät, Zahnprothesen
– Genaue und aktuelle Angaben zur Medikation sowie den bekannten Diagnosen inklusive möglicher Infektionen
(z. B. Verdacht auf MRSA, ESBL)
– Hinweise auf Allergien und Unverträglichkeiten
– Beschreibung des Hautzustandes sowie Weitergabe einer detaillierten Wunddokumentation bei vorhandenen
Wunden
– Detaillierte Informationen zu auftretenden Schmerzen (Wann treten die Schmerzen auf? Bedarfsmedikation?
Ergebnisse der Schmerzerfassung)
– Beschreibung der Fähigkeiten im Bereich der Mobilität inklusive benötigter Hilfsmittel; Weitergabe des Sturz- und
Dekubitusrisikos
– Angaben zur Orientierungsfähigkeit in der vertrauten Umgebung (zeitlich, örtlich, situativ, zur eigenen Person)
– Informationen zu Kommunikations- und Wahrnehmungsfähigkeiten (Sprachvermögen, Sprachverständnis, Sehoder Hörbeeinträchtigungen, Nutzung von Hilfsmitteln, Muttersprache, gewünschte Anrede, Besonderheiten)
– Detaillierte Angaben zum Hilfebedarf bei der Körperpflege sowie des An- und Auskleidens (Anleitung, Beaufsichtigung, volle oder teilweise Übernahme, Erkennen der Pflegemittel, Geschlecht der Pflegeperson)
– Detaillierte Informationen zum Hilfebedarf im Bereich der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (Hilfsmittel, bevorzugte Speisen und Getränke, Kostform, Mahlzeitengestaltung, Unterstützungsbedarf, mögliche Kau- und Schluckstörungen)
– Bestehender Hilfebedarf im Bereich der Ausscheidung (Hilfsmittel, benötigte Hilfestellungen, wie Begleitung zur
Toilette, Wechsel von Inkontinenzmaterial, Leeren des Katheters)
– Informationen zu den Ruhe- und Schlafgewohnheiten (Umgebungsgestaltung, Uhrzeiten, mögliche Schlafstörungen? Bedarfsmedikation?)
– Biografisch bedeutsame Angaben (Rituale, Beschäftigungsmöglichkeiten)
– Religiöse Zugehörigkeit
Quelle: Hannappel; von Reibnitz (2012)
Dazu tragen auch stagnierende Geburtenraten,
wachsende Frauenerwerbstätigkeit, ein zunehmend individualisierter Lebensstil wie auch auf der
anderen Seite extrem hohe Belastungen der Hauptpflegepersonen bei.
Im Kontext von Professionalisierungsbestrebungen und Personalmangel in der Pflege, einer
stark umstrittenen, niedrigen Fachkraftquote und
steigenden Qualitätsanforderungen in der Demenzversorgung ist es nicht verwunderlich, wenn
gerade dieses Thema vielerorts diskutiert wird. Allerdings zeichnet sich ab, dass es künftig schwieriger wird, auf die Ressource Ehrenamt zurückzugreifen. Mit rückläufigen Bevölkerungszahlen
stehen immer weniger Angehörige zur Verfügung,
die pflegen. Die zunehmende Zahl an Single-Haushalten Älterer weist ebenfalls darauf hin.
Ehrenamtliche Mitarbeiter sind daher ein wichtiger Bestandteil der Pflege, insbesondere in der
Versorgung demenziell erkrankter Menschen.
56
z
3
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
Probleme in der Zusammenarbeit
Doch immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen den haupt- und ehrenamtlichen Kollegen.
Die Arbeitsbedingungen der Professionellen nehmen natürlich Einfluss auf die Einstellungen zu
den Ehrenamtlichen. Die Arbeitsintensität und
die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte nehmen dabei einen wichtigen Stellenwert ein: Bei rückläufigen Personalzahlen bedeuten die Entwicklungen
für immer weniger Pflegepersonal immer mehr
Arbeitsaufwand. Durch steigende Patientenzahlen
mit immer geringerer Liegedauer erhöht sich allein
der administrative Aufwand, den das Pflegepersonal hier zu leisten hat, um ein Vielfaches. Überlastung kann beispielsweise zum Burnout führen,
was auch unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit im Krankenhaus anderen tätigen Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätigen hat.
Ehrenamtliches Engagement beinhaltet, dass Menschen eine Aufgabe als sinnvoll erkennen, der sie
Zeit und Kraft zur Verfügung stellen. Es bedeutet
aber auch, dass sie einen ganz persönlichen Zuwachs an Sinnerfüllung, Selbstverwirklichung und
Anerkennung finden können.
> Ehrenamtliche leisten einen wertvollen
Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität
von demenziell erkrankten Menschen.
Pflegende müssen sich davon überzeugen, welche
Aufgaben in welchem Umfang von Ehrenamtlichen übernommen werden können. Die Aufgaben
müssen koordiniert und dokumentiert werden.
Gerade aus Sicht der Professionellen ist die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt immer noch ein
Spannungsfeld. So müssen beispielsweise Ehrenamtliche und Pflegende sich austauschen und im
Team zusammenarbeiten, damit bei der gemeinsamen Betreuung keine wichtigen Informationen
über Patienten verloren gehen. Hier ist eine gewisse
Verbindlichkeit bei der Betreuung aus pflegerischer
Sicht erforderlich, damit Veränderungen im Wohlbefinden rechtzeitig erkannt werden, um darauf
angemessen zu reagieren. Eine partnerschaftliche
Arbeit und Berücksichtigung der Kompetenzen
und Stärken des Ehrenamtlichen sowie eine Kultur
der Wertschätzung sind wesentliche Voraussetzung
für eine gelungene Kooperation. Ehrenamtliche ha-
ben den Wunsch, innerhalb des Teams eine sichere
Rolle mit entsprechender Anerkennung zu finden,
was sich insbesondere darin zeigt, dass sie von den
Hauptamtlichen ernst und wahrgenommen werden wollen.
Ehrenamtliche Helfer entlasten hauptberufliche
Pflegekräfte und pflegende Angehörige. Sie bieten
soziale Kontaktmöglichkeiten und Unterhaltung,
kulturelle Anregung sowie eine Verbindung zum
Gemeinwesen. Die Notwendigkeit einer Fachausbildung ist für ihre Tätigkeit nicht gegeben, und
dennoch stellen freiwillige Helfer eine qualitätsvolle bzw. hohe fachliche Kompetenz zur Verfügung,
die sich von den Kompetenzen der Hauptamtlichen
unterscheidet. Ihre persönlichen Erfahrungen, ihr
beruflicher Hintergrund oder ihre Neigungen können eine Bereicherung für zu Pflegende darstellen.
> Über ehrenamtliche Mitarbeiter können
z. B. auch solche Menschen Unterstützung
erhalten, die bisher noch nicht über eine
offizielle Pflegestufe verfügen, deren familiäre und informelle Netzwerke jedoch
nicht mehr ausreichend vorhanden sind.
Ehrenamtliches Engagement will und kann weder
sozialstaatliche Leistungen übernehmen noch das
sinkende Pflegepotential kompensieren. Eine stärkere Einbeziehung von Freiwilligen oder z. B. von
Angehörigen in die Pflege kann nicht mit dem Ziel
der Kosteneinsparung erfolgen, sondern sollte die
Lebensqualität zu pflegender demenziell erkrankter Menschen insbesondere in der ambulanten
Pflege erhöhen. Ehrenamtliches Engagement kann
jedoch nur dann hauptamtliche Arbeit optimal ergänzen, wenn die Struktur der Organisation darauf
vorbereitet ist. Konfliktpotenziale lauern z. B. in
der Angst um Ersetzung hauptamtlicher Aufgaben oder der Vorstellung, freiwillige Tätigkeit sei
eine kostenneutrale Reserve professioneller Pflegeleistungen. Auch der erhöhte Zeitaufwand, den
hauptamtliche Pflegekräfte durch die Koordination
ehrenamtlicher Tätigkeiten haben, kann eine Herausforderung darstellen. Notwendig ist die Einsicht
beider Seiten, dass sich die Aufgabenbereiche von
Hauptamtlichen und Freiwilligen grundsätzlich
unterscheiden, zugleich jedoch ergänzen und nicht
etwa wechselseitig ersetzen lassen (. Tab. 3.8).
57
3.4 • EhrenamtlicheHilfen
. Tab. 3.8
z
Formen des ehrenamtlichen Engagements
Motive der Freiwilligen
Anerkennung
… mit Menschen zusammenkommen
Regelmäßige Treffen, Teamarbeit, Erfahrungsaustausch
… neue Kenntnisse gewinnen und eigene Erfahrungen
machen
Feedback geben, Reflexion unterstützen, wechselnde
Aufgaben
… nützt auch dem beruflichen Fortkommen
Zertifikate, Nachweis über Qualifizierungen, Zeugnis,
Engagementnachweis
… etwas dazulernen
Qualifizierung möglich, »Freiwilligenkarrieren« planen
… Anerkennung bekommen
Geeignete Anerkennungsformen finden (individuell,
Team, öffentlich, persönlich)
… Entscheidungsmöglichkeiten haben
Verantwortungsvolle Aufgaben übertragen, Ideen abfragen und umsetzen, Dienstbesprechung
… etwas Neues machen
Schnupperengagement, ausführliche Beratung und
Begleitung
»Ehrenamtskultur« (an)erkennen
Ehrenamtliches Engagement in der Pflege ist allein
eine ergänzende Leistung. Es dient der Qualitätssicherung und sollte ein Zugewinn für die zu Pflegenden sein. »Ehrenamtskultur« (an)erkennen bedeutet, die Unterschiedlichkeit der beiden Bereiche
Haupt- und Ehrenamt zu sehen und zu schätzen.
Letztendlich ist auch die gegenseitige Anerkennung
von Haupt- und Ehrenamt wichtig. Hauptamtliche
und Ehrenamtliche sollten einander nicht als Konkurrenz ansehen. Wichtig ist, dass die gegenseitige
Wertschätzung und Akzeptanz von gleichberechtigter Kommunikation, Handeln und Fachlichkeit
als Voraussetzung für ein gelungenes Miteinander
ins Bewusstsein gebracht werden. Auch die anerkennende Haltung hauptamtlicher Pflegekräfte
gegenüber den Freiwilligen kann eine Form gelebter Wertschätzung sein. Benötigt wird eine gleichwertige Anerkennungskultur für alle Beteiligten.
Tipps, wie eine gute Kultur der Zusammenarbeit gelingen kann
5 Die Organisationskultur einer Einrichtung
bzw. Organisation (z. B. Pflegeeinrichtung,
ambulanter Dienst) sollte auf den Einsatz
bürgerschaftlichen Engagements abgestimmt sein. Die Hausleitung muss »den
Hut dafür aufhaben«. Es ist wichtig, dass
Gestaltungsräume für Hauptamtliche und
Engagierte geschaffen werden.
5 Engagement sollte ein gemeinsames Anliegen sein. Die hauptamtlichen Mitarbeiter müssen hinter der Idee der ehrenamtlichen Begleitung stehen. Sinnvoll ist es,
sich die Vorteile einer Zusammenarbeit mit
engagierten Menschen ins Bewusstsein
zu rufen. Es sollte eine Kultur der Arbeitsteilung herrschen und ein gegenseitiges
Miteinander von Haupt- und Ehrenamt
gewollt sein. Hauptamtliche sind »die Sicherheit, nicht der Boss« für Engagierte. Im
komplexen Miteinander braucht es zufriedene und unvoreingenommene Ehrenamtliche, Mitarbeiter sowie Kunden.
5 Es ist ein sensibler Umgang mit den Engagierten notwendig. Ehrenamtliche dürfen
nicht das Gefühl haben, instrumentalisiert
oder »verbrannt« zu werden.
5 Hauptamtliche Pflegekräfte haben spezifische Kompetenzen: Sie verfügen über
Fach-, Methoden-, Sozialkompetenzen und
Selbstreflexion im beruflichen Handeln.
Ehrenamtliche haben weitere spezifische
Kompetenzen und Ressourcen, so z. B.
3
58
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
spontane Empathie, Lebenserfahrung,
Zeit, möglicherweise besseres Kennen des
Dorfs oder des Stadtteils. Beide Partner
sollten die jeweils spezifischen Kompetenzen des anderen respektieren.
5 Anerkennungskultur für ehrenamtlich Engagierte sollte nicht nur die Vergabe einer
Ehrung, sondern ebenso Formen der Einladungskultur, Einarbeitung, Qualifizierung
und Begleitung umfassen. Eine Aufgabenbeschreibung für Ehrenamtliche fördert
darüber hinaus die Akzeptanz.
3
Beispielhaft zeigt . Abb. 3.5 eine Aufgabenbeschreibung für ehrenamtlich Tätige.
> Auch hauptamtliche Pflegekräfte wollen in
ihrer Arbeit Anerkennung erfahren. Dabei
sollte beachtet werden, dass mangelnde
Transparenz schnell zu Neid führen kann.
z
Ehrenamt braucht Unterstützung von oben
Einrichtungen und Organisationen im Bereich der
Pflege (Pflegeeinrichtungen, ambulanter Dienst)
müssen sich zukünftig weiter öffnen und gesellschaftliche Innovationen wie z. B. ein Ehrenamtsmanagement in ihre Organisationskonzepte integrieren. Die Philosophie der Zusammenarbeit
hauptamtlicher und freiwilliger Kräfte sollte von
der Leitungsebene gewollt und unterstützt werden.
Die Struktur einer Einrichtung oder Organisation
bietet den Rahmen für die Umsetzung eines guten
und partnerschaftlichen Miteinanders von Hauptund Ehrenamt in der Pflege. Essenziell hierfür ist
außerdem ein offenes Kommunikationsklima.
In Personalentwicklungskonzepte sollten das
Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen einbezogen werden. Zudem sollte zukünftig die Ergebnisqualität der Pflege in den Vordergrund gestellt
werden. Hierzu könnte man z. B. gemeinsame Fallbesprechungen mit Hauptamtlichen und Engagierten durchführen. Pflegeziele sollten mit allen beteiligten Akteuren individuell vereinbart werden.
Neue patienten- und klientenbezogene Arbeitsfor-
men wie z. B. das Case Management kommen der
Einbeziehung von Engagierten entgegen. Bei der
Qualitätssicherung der Organisationen und Träger
ist der Einsatz der ehrenamtlich Engagierten zu berücksichtigen (. Tab. 3.9, . Tab. 3.10).
3.5
Ambulante Pflegeleistungen
Professionelle ambulante Pflege findet meist für
wenige Stunden am Tag im Alltag der Betroffenen
statt. Es gibt zwei Arten nach SGB V § 37 (Absatz 1
und 2),
a. zum einen die Vermeidungspflege anstelle
von Krankenhauspflege. Sie umfasst Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung,
b. zum anderen gibt es Sicherungspflege, das
heißt ausschließlich Behandlungspflege.
> Den sozialen und psychosozialen Betreuungsbedarf von Demenzkranken können
ambulante Dienste konzeptionell und
strukturell derzeit nicht umfassend gewährleisten.
Ambulante Pflege ist eine Form der direkten pflegerischen Entlastung der Angehörigen von Demenzkranken. Anleitung und Beratung, möglichst
schon zu Beginn der häuslichen Versorgung. Qualitätsüberprüfung der Angehörigenpflege in Form
von partnerschaftlicher Unterstützung ist ebenfalls
Aufgabe professioneller Pflege.
> Die von zugelassenen Pflegediensten zu
erbringende Behandlungspflege bei demenziell erkrankten Menschen findet sich
im Leistungskatalog der Richtlinien zur
Verordnung häuslicher Krankenpflege. Sie
finden diesen unter 7 www.g-ba.de im Bereich der Downloads.
Der Bedarf an ambulanten Pflegedienstleistungen
wird in den kommenden Jahren stark ansteigen.
Das liegt unter anderem daran, dass die Anzahl
der Demenzkranken aufgrund der demografischen
59
3.5 • AmbulantePflegeleistungen
Stelleninhaberin
Stellnbezeichnung
3
Bereich
Ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in
Stellenbezeichung des
direkten Ansprechpartners:
Stellenbezeichung des
zusätzlichen Ausprechpartners:
Leitung Sozialer Dienst
Einrichtungsleitung, Mitarbeiter Sozialer Dienst
Stelleninhaber gibt zusätzlich
Anweisung an:
-----------------
Stelleninhaber vertritt:
-----------------
Stelleninhaber wird
vertreten durch:
-----------------
Ziel der Stelle:
Hauptaufgaben:
Ehrenamtliche Mitarbeiter leisten wertvolle Unterstützung im Bereich der psychosozialen
Betreuung der Bewohner.
Sie tragen zu einer verbesserten Lebensqualität der Menschen in der Einrichtung bei und
helfen den Mitarbeitern bei der Alltagsgestaltung.
Die täglichen Angebote der Einrichtung können durch das Einbringen zusätzlicher Fähigkeiten und Zeitressourcen somit erweitert werden.
In den Tätigkeiten sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter einen Sinn und eine Bereicherung
für sich finden.
Siehe:
Anlage zur Aufgabenbeschreibung
1.1
Qualifikation und Voraussetzung
1.1.1
Berufliche Qualifikation
1.1.2
Persönliche Eignung
1.1.3
Sozialkompetenz
1.1.4
Fachkompetenz
2
Bewohnerbezogene Aufgaben
3
Einrichtungsbezogene Aufgaben
4
Personalbezogene Aufgaben
5
Außenwirksame Aufgaben
6
Verantwortungsbereiche/ Kompetenzen
7
Sonstige Hinweise
Vollmachten, Berechtigungen
außerhalb allgemeiner
Regelungen:
-----------------
Änderungsvermerke:
Anmerkung:
Diese Aufgabenbeschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
kann bei Bedarf in gegenseitiger Absprache geändert bzw. ergänzt werden.
Aufgabenbeschreibung erhalten am
Unterschrift des ehrenamtlichen Mitarbeiters
. Abb. 3.5 Aufgabenbeschreibung Ehrenamt (QM Handbuch, Regionalzentrum West, Johanniter Seniorenhäuser
GmbH, mit freundlicher Genehmigung)
Entwicklung in Zukunft erheblich zunehmen wird.
Ca. 1,38 Millionen erhalten derzeit Leistungen in
der ambulanten Versorgung, davon werden etwa
80% ausschließlich oder zum großen Teil von der
Familie oder von Angehörigen versorgt. Von diesem Personenkreis sind nach Schätzungen des
Bundesgesundheitsministeriums etwa 600.000
Menschen an Demenz erkrankt. Ca. 25% der Personen, die von einem Pflegedienst betreut werden,
sind demenziell erkrankt. Die Leistungen, die ambulante Pflegedienste für Menschen mit Demenz
anbieten, sind folgende:
60
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
. Tab. 3.9
Kriterien für den Einsatz ehrenamtlich Tätiger
Geeignet für
– Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen und Demenzgraden in unterschiedlichen
Versorgungssettings
Hemmende Faktoren
– Herausfordernde Verhaltensweisen oder eine weit fortgeschrittene Demenz schrecken
potenzielle Ehrenamtliche häufig ab
– Zur Verfügung stehende Zeit wird durch ehrenamtlich Tätigen vorgegeben
– Häufig fehlendes medizinisches und pflegerisches Fachwissen der Ehrenamtlichen
– Unklar abgestimmte Zuständigkeiten führen zu Konflikten mit Angehörigen und professionell Tätigen
Förderliche Faktoren
– Zusätzliche Betreuung außerhalb der durch die Pflegeversicherung finanzierten Leistungen
– Unterstützung und Entlastung der Hauptpflegeperson(en)
Grenzen
– Passende ehrenamtliche Kraft muss gefunden werden
– Ehrenamtlich tätige Person bestimmt Art und Umfang ihrer Tätigkeit
Finanzierung
– Keinerlei Kosten entstehen für den Pflegebedürftigen
– Höchstens Aufwandsentschädigung für Ehrenamtlichen
3
. Tab. 3.10 Vor- und Nachteile des Ehrenamtes
Vorteile des Ehrenamtes
Nachteile des Ehrenamtes
Zusätzliche, kostenfreie Betreuung für Menschen mit
Demenz
Passender Ehrenamtlicher muss gefunden werden
Alle Formen der Betreuung und Begleitung sind
möglich und können mit dem ehrenamtlich Tätigen
abgesprochen werden
Ehrenamtliche Person bestimmt Art und Umfang ihrer
Tätigkeit, kann diese auch zu jeder Zeit wieder beenden
Teilhabe am sozialen Leben wird ermöglicht
Häufig fehlendes Fachwissen der ehrenamtlich Engagierten
Entlastung der Hauptpflegeperson(en)
mögliche Konflikte, wenn Zuständigkeiten nicht mit professionell Tätigen und Angehörigen abgesprochen sind
Angebote ambulanter Pflegedienste für
demenziell erkrankte Menschen
5 Niedrigschwellige Angebote, häufig in
Verbindung mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz. Kommunen und Pflegekassen unterstützen diesen Bereich. Die
anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen
erhalten 460 €/Jahr. Der Betrag wird in 2
Stufen entsprechend dem vom MDK festgestellten Betreuungsaufwand geleistet.
Es steht ein Grundbetrag von jährlich
1200–2400 €, monatlich entsprechend
100–200 € zur Verfügung. Wenn der Betrag
nicht oder nur teilweise verbraucht wurde,
ist eine Übertragung auf das nachfolgende
Kalenderjahr möglich.
5 Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch Anleitungen und Schulungen
in der Häuslichkeit, Beratung und Überleitungspflege im Übergang von Krankenhaus/Reha in die Häuslichkeit. Pflegeberater
gehen ins Krankenhaus und beraten dort
den Patienten zusammen mit den Angehörigen am Bett und leiten den Übergang in
die Häuslichkeit ein. Konkrete Fragen werden besprochen, wie z. B.: Wie muss das Bad
ausgestattet sein? Welche Hilfe und Pflege
ist erforderlich und wer übernimmt diese?
Die Pflegeberater agieren als Case Manager.
5 Pflegekurse und häusliche Schulung für
pflegende Angehörige, die ebenfalls innerhalb der o. g. Verträge angeboten werden.
61
3.5 • AmbulantePflegeleistungen
Die Angehörigen erhalten Entlastung
sowie konkrete Hilfestellung und Anleitung. Gemeinsam werden im Rahmen der
häuslichen Schulungen Pflegeplanungen
entwickelt und bestimmte Fragestellungen
behandelt, z. B. Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen.
5 Spezielle Beschäftigungsangebote für
Demenzkranke: Einige wenige Pflegedienste halten auch speziell für an Demenz
Erkrankte sinnvolle und stimulierende
Beschäftigungsmaßnahmen vor. Ziel ist es,
dass der Kranke sich besser in der eigenen
Wohnung zurechtfindet. Ängste sollen abgebaut, Gefahren vermieden werden. Diese Angebote werden allerdings nicht von
der Pflegekasse übernommen, vielmehr
müssen sie der Kranke oder die Angehörigen aus eigenen Mitteln selbst finanzieren.
Im stationären Bereich können diese nach
§ 45a SGB XI abgerechnet werden.
5 Behandlungspflege: In diesem Bereich
arbeiten die Pflegedienste eng mit dem
Hausarzt zusammen. Leistungen, die der
Patient nicht mehr alleine durchführen
kann, übernimmt der Pflegedienst. So
überwachen bei Bedarf Pflegefachkräfte
die korrekte Einnahme der Medikation und
dokumentieren mögliche Nebenwirkungen oder Ähnliches. Diese Informationen
werden an den Hausarzt übermittelt. Zielgruppe dieser Leistung sind häufig pflegebedürftige, multimorbide chronisch und
psychisch Kranke. Der betreuende Arzt
muss die Behandlungspflege gemäß der
Richtlinien zur Verordnung der Häuslichen
Krankenpflege (HKP-Richtlinien)verordnen.
Die Angebote speziell für Demenzkranke im Rahmen der häuslichen Pflege sind aber insgesamt sehr
begrenzt. Die eigentlichen pflegetherapeutischen
Maßnahmen sind im stationären Bereich angesiedelt. Die klassischen pflegerischen Methoden sind
im ambulanten Bereich wenig verbreitet und vorwiegend somatisch orientiert. Das liegt in der Gesetzgebung begründet. Für den stationären Bereich
wurde die soziale Betreuung und Beaufsichtigung
als Leistung der Pflegeversicherung berücksichtigt.
3
Eingeführt wurde u. a., dass Pflegeheime für
Personen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI aufweisen, zur
Betreuung und Aktivierung zusätzliche Betreuungskräfte einstellen können und dies durch leistungsgerechte Zuschläge nach § 87b SGB XI honoriert wird.
Zusammenfassung
Seit 2013 besteht auch für teilstationäre
Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege) die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte mit entsprechender
Refinanzierung durch die Pflegekassen einzusetzen. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es
u. a., Betroffene in enger Kooperation mit den
Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie
Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen,
Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.
z
Abrechnung einer zusätzlichen Betreuung
Zusätzliche Betreuung kann für die ambulante
Pflege nicht abgerechnet werden. Die zusätzliche
Betreuung und Aktivierung ist in vollstationären
Pflegeeinrichtungen durch sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Betreuungspersonal zu organisieren, in teilstationären Einrichtungen kann
die zusätzliche Betreuung auch durch geringfügig
Beschäftigte erfolgen. Für jeweils 24 demenziell
erkrankte Pflegebedürftige soll in der Regel eine
zusätzliche Betreuungskraft finanziert werden.
Dort sind diese auch im Pflegesatz enthalten. Im
ambulanten Bereich fehlen diese Leistungen. Hier
wäre eine Änderung im Pflegeversicherungsgesetz
dringend nötig. Änderungsbedürftig sind vor allen
Dingen die Leistungskomplexe für Demenzkranke
im ambulanten Bereich, die bisher auf die Grundpflege und Hauswirtschaft beschränkt sind. Das
Anleiten und Begleiten wird bei der Feststellung
der Pflegestufe nicht berücksichtigt. Hier besteht
entsprechend dringender Handlungsbedarf.
Ambulante Pflegedienste haben in der Versorgung demenziell erkrankter Menschen folgende
Schwerpunkte:
5 Die Klientel von Pflegediensten besteht vorrangig aus chronisch Kranken und hochaltrigen Personen. Die Hochrisikogruppe, die
von einer Demenzerkrankung bedroht bzw.
62
5
3
5
5
5
5
5
5
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
daran erkrankt ist, wird i.d.R. bereits versorgt
bzw. angesprochen. Ausgehend von 750.000
erkrankten Menschen werden ca. 67% in der
Häuslichkeit versorgt.
Diagnostik und Behandlung können Pflegedienste gezielt unterstützen.
Den Pflegediensten liegt in der Regel ähnlich
wie den Hausärzten das Leitbild zugrunde,
Menschen in allen Lebensabschnitten ein
selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in
der vertrauten Umgebung zu ermöglichen und
Heim- oder Krankenhauseinweisungen vermeiden zu helfen.
Pflegefachkräfte beherrschen Methoden, die
u. a. Angst reduzierend wirken und die eine
ärztliche Therapie unterstützen.
Im Rahmen der Früherkennung, insbesondere
bei den durch Pflegedienste bereits versorgten
Patienten, ggf. auch bei den Beratungsbesuchen
von Pflegegeldempfängern oder im Rahmen der
Pflegekurse, könnte gezielt Aufklärung betrieben werden. Symptome könnten erhoben, registriert und dokumentiert und an den Hausarzt
zur weiteren Diagnostik übermittelt werden.
Unterstützung der ärztlichen Behandlung durch
Verabreichung der erforderlichen Medikamente.
Unregelmäßigkeiten bei der Einnahme sowie
Abweichungen vom verordneten Einnahmezeitpunkt können zu erheblichen Nebenwirkungen mit hohen Folgerisiken, wie z. B.
Sturzneigung oder eingeschränktem Behandlungserfolg, führen.
Im Rahmen der psychiatrischen häuslichen
Krankenpflege übernimmt gesondert qualifiziertes Fachpersonal – neben der Verabreichung der Medikamente, der Krankenbeobachtung und der Dokumentation – die Herstellung
der Compliance sowie die Krisenintervention
in enger Abstimmung mit dem Arzt.
Die engere Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und
ambulanter Pflege bei der Behandlung Demenzkranker könnte durch Konzepte des Case Managements eine wichtige Weiterentwicklung fördern.
z
Beratung und Schulung des Patienten und
der Angehörigen
Die Pflegeberatung ist aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben durch die Pflegeversicherung eine zu-
nehmend wichtige Aufgabe der ambulanten Pflegedienste. Ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, die Leistungen der
Pflegeversicherung zu nutzen. Grundsätzlich gibt
es die Möglichkeit,
1. Pflegesachleistungen (zugelassene Pflegedienste oder Tagespflege) in Anspruch zu nehmen,
2. ausschließlich das Pflegegeld zu nutzen oder
3. eine Kombination aus Pflegesachleistung und
Pflegegeld zu beanspruchen.
Wird ausschließlich das Pflegegeld in Anspruch
genommen, d. h. die Pflege wird von den Angehörigen (Pflegeperson) durchgeführt, sind die Angehörigen (Pflegepersonen) gesetzlich verpflichtet,
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch
einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu
lassen. Die gesetzlich geforderte Pflegeberatung hat
mehrere Hintergründe. Zum einen bekommt der
pflegende Angehörige eine regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung.
Zum anderen dient die Pflegeberatung dazu, die
Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige
(die Pflegeperson) sicherzustellen. Grundsätzliches
Ziel der Beratungseinsätze durch zugelassenes Pflegefachpersonal ist die gewissenhafte Sicherstellung
einer adäquaten Versorgung des Pflegebedürftigen.
Dieses muss entsprechend formal bestätigt werden.
Durch die gesetzliche Grundlage kann die Pflegekasse bei Nicht-Durchführung einer Pflegeberatung das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Bei Vorliegen der Pflegestufen 1 oder 2 hat
die Beratung halbjährlich zu erfolgen, bei Pflegestufe 3 einmal pro Quartal. Die Kosten für die Beratung werden durch die Pflegeberatung getragen
(. Tab. 3.11, . Tab. 3.12).
3.6
Kurzzeit- und
Verhinderungspflege
Demenzpatienten, die sonst Zuhause leben, können vorübergehend bei nicht möglicher ambulanter
oder teilstationärer Pflege oder auch bei Verhinderung beziehungsweise Urlaubswunsch der Pflegeperson eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer
Kurzzeitpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen (bis
zu vier Wochen jährlich). Nach SGB XI § 42 haben
Patienten ein Anrecht auf diese Art der Versorgung.
63
3.6 • Kurzzeit-undVerhinderungspflege
. Tab. 3.11
3
Kriterien für den Einsatz ambulanter Pflegedienste
Geeignet für
– Demenziell erkrankte Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in
barrierefreien Wohnungen leben
Hemmende Faktoren
– In Anspruch genommen werden können nur Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, keinerlei Betreuung oder Beaufsichtigung
– Außerhalb der Zeiträume, in der ein Mitarbeiter des Pflegedienstes anwesend ist, ist die
Person mit Demenz auf sich allein gestellt
– Eigen- und Fremdgefährdungen sowie die ausreichende Versorgung mit Nahrung und
Flüssigkeit können über den Großteil des Tages nicht sichergestellt werden
– Häufig fehlendes Fachwissen zur Demenz bei Mitarbeitern der ambulanten Pflege
– Zeitlich nur sehr geringe Entlastung pflegender Angehöriger
Förderliche Faktoren
– Entlastung der pflegenden Angehörigen z. B. bei körperlich sehr anstrengenden Tätigkeiten möglich
– Gesundheitszustand des Menschen mit Demenz wird regelmäßig durch Mitarbeiter des
ambulanten Pflegedienstes mit überwacht
– Kontrolle allein lebender Menschen mit beginnender Demenz durch regelmäßige Besuche des Pflegedienstes
Grenzen
– Geringe zeitliche Entlastung der Angehörigen
– Der Mensch mit Demenz ist über viele Stunden tagsüber und in der Nacht auf sich allein
gestellt
– Eigen- und Fremdgefährdungen können nur sehr begrenzt beeinflusst werden
Finanzierung
– Kosten für die Grundpflege werden entsprechend der jeweiligen Pflegestufe erstattet
und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet (Pflegestufe /PS) 0 und eingeschränkte
Alltagskompetenz: 225 € max.; PS 1 max. 450 €; PS 1 + eing. Alltags. max. 665 €; PS 2 max.
1100 €; PS 2 + eing. Alltags. max. 1250 €; PS 3 max. 1550 €; Härtefall max. 1918 €)
. Tab. 3.12 Vor- und Nachteile der ambulanten Pflege
Vorteile der ambulanten Pflege
Nachteile der ambulanten Pflege
Menschen mit festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten außer bei Pflegestufe 3 einen
höheren Pflegesachleistungsbetrag erstattet
Keinerlei Betreuung oder Beaufsichtigung wird durch
Pflegeversicherung vergütet
Gesundheitszustand allein lebender Menschen mit Demenz kann durch Besuche des ambulanten Pflegedienstes kontrolliert werden
Nur geringe zeitliche Entlastung der pflegenden Angehörigen
Pflegende Angehörige können von schweren pflegerischen Tätigkeiten entlastet werden (z. B. Duschen,
Mobilisation oder Lagerung)
Allein lebender Mensch mit Demenz ist den Großteil des
Tages auf sich allein gestellt
3.6.1
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege, als Leistung der Pflegeversicherung, findet in der Regel in einer stationären
Pflegeeinrichtung statt, die mit den Pflegekassen
einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Für
maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige dort in Obhut gegeben werden, so dass
die Pflegeperson in diesem Zeitraum z. B. einen Er-
holungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Kurzzeitpflegeeinrichtungen übernehmen während der
Aufnahme die komplette Versorgung der erkrankten Person.
Daneben gibt es auch solitäre Einrichtungen
und an Krankenhäuser angeschlossene Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Häufig folgt diese befristete
Pflegeheimbetreuung im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung. Kurzzeitpflege
64
3
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
ist ein direktes pflegerisches Entlastungsangebot
für Angehörige und zeigte sich als wirksam im
Sinn einer signifikanten Reduktion von subjektiver Belastung und Depressivität der Angehörigen. Nach dem Vierten Altenbericht gibt es häufig Schwankungen bei der Inanspruchnahme von
Kurzzeitpflege aufgrund von Engpässen in den
Ferienzeiten. Nach Halek und Abt-Zegelin (2008,
S. 247) [76] erfüllen die eingestreuten Pflegeplätze derzeit »nicht den spezifischen Versorgungsauftrag, den Kurzzeitpflege erfüllen sollte«. Der
Kurzzeitpflege, die sich inhaltlich und auch in
den Zielen erheblich von der Dauerpflege unterscheidet, mangelt es an wissenschaftlich fundierten Bedarfsermittlungen im deutschsprachigen
Raum und an praxistauglichen Konzepten für eine
aktivierende Pflege sowie für die Vorbereitungen
auf die Rückkehr in die häusliche Umgebung.
Viele Einrichtungen haben sich mittlerweile auf
die Versorgung demenziell erkrankter Menschen
eingestellt und bieten ein entsprechendes Versorgungs- und Beschäftigungsangebot. Die Pflegekasse gewährt dafür auf Antrag einen Geldbetrag in
Höhe von 1.510 €.
3.6.2
Urlaubs- und
Verhinderungspflege
Die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist ebenfalls eine Leistung, die über die Pflegekasse nach
Antragstellung beansprucht werden kann. Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich,
die erkrankte Person z. B. durch einen Pflegedienst
oder eine nahe stehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (z. B.
durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt für die Versorgung durch einen Pflegedienst bis zu 1.510 €,
für die Versorgung durch Angehörige in der Regel nur das Pflegegeld zzgl. eventueller Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall (max.
1.510 €). Voraussetzung ist, dass vor der ersten Inanspruchnahme einer Ersatzpflege die verhinderte Pflegeperson (z. B. Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Bekannte) den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat. Die Möglichkeit
der Verhinderungspflege kann auch stunden- oder
tageweise als Entlastungsangebot, unter anderem
durch Betreuungsgruppen, ehrenamtliche häusliche Entlastungsdienste oder Familienentlastende
Dienste in Anspruch genommen werden. Es ist
außerdem möglich, Kurzzeit- und Verhinderungspflege direkt im Anschluss aneinander in Anspruch
zu nehmen. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen
bieten die Möglichkeit der Verhinderungspflege an
(. Tab. 3.13, . Tab. 3.14).
3.7
Tagesklinik
In einer Tagesklinik werden Patienten tagsüber ärztlich, psychologisch und pflegerisch behandelt. Die
Tagesklinik, ein Bindeglied zwischen ambulanter
und stationärer Versorgung, ist häufig an psychiatrische Krankenhäuser, gerontopsychiatrische Zentren oder geriatrische Einrichtungen angeschlossen.
Die teilstationäre geriatrische Behandlung in einer
Tagesklinik ist ein Bestandteil der geriatrischen Rehabilitation. In geriatrischen Tageskliniken stehen
häufig somatische Störungsbilder beziehungsweise
Rehabilitationsmaßnahmen bei multimorbiden Patienten im Vordergrund, in gerontopsychiatrischen
Tageskliniken eher die psychiatrischen und psychosozialen Aspekte.
Demenzkranke erhalten in Tageskliniken vorund nachstationär unter ärztlicher Aufsicht medikamentöse Therapien, im Unterschied zu Tagesstätten, die nur zu einem Viertel mit medikamentösen Behandlungen arbeiten. In der Tagesklinik
werden zudem für mehrere Stunden multidisziplinäre nicht-medikamentöse Therapien durchgeführt, oft in Form von multimodalen Gruppenangeboten. Die meisten Tageskliniken verfügen über
einen Fahrdienst. Assessments beziehungsweise
regelmäßige diagnostische Untersuchungen, Koordination von Diensten und Reintegration sind
weitere Aufgaben einer Tagesklinik. Tageskliniken
entlasten und unterstützen somit die Angehörigen
Demenzkranker. Die geriatrische Versorgung ist in
Deutschland regional sehr unterschiedlich entwickelt. In einigen Bundesländern dominieren eher
Rehabilitationseinrichtungen, die an große Kliniken angeschlossen sind, in anderen wiederum gibt
es bevorzugt eigenständige geriatrische Rehabilitationskliniken (. Tab. 3.15, . Tab. 3.16).
65
3.8 • Tages-undNachtpflege
. Tab. 3.13
Kriterien für die Kurzzeit- (KZP) und Verhinderungspflege
Geeignet für
– Demenziell erkrankte Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung oder bei Angehörigen
leben
Hemmende Faktoren
– Je nach Stadium der Demenz und gezeigten herausfordernden Verhaltensweisen ist es
schwierig, eine wohnortnahe KZP-Einrichtung zu finden
– Andere Umgebung kann Symptome der Demenz bei den Betroffenen verstärken
– Es liegen kaum Konzepte für die Kurzzeitpflege vor, um die Betroffenen im Anschluss
wieder fit für das Leben in der eigenen Wohnung zu machen (andere Zielsetzung als
bei vollstationärer Pflege)
– Angehörige müssen loslassen können und Verantwortung an andere übertragen
– Angebote für stundenweise Verhinderungspflege sind noch nicht überall vorhanden
Förderliche Faktoren
– Entlastung der pflegenden Angehörigen (stundenweise oder ganze Tage)
– Nach Krankenhausaufenthalten kann die KZP die Notwendigkeit der vollstationären
Dauerpflege abwenden
– »Sanfter« Übergang in die vollstationäre Pflege ist möglich, indem erst einmal KZP
getestet wird
Grenzen
– Je nach Region fehlen gerade in Ferienzeiten Kapazitäten
– Bei weit fortgeschrittener Demenz und/oder herausfordernden Verhaltensweisen ist
eine gute Unterbringung in vielen KZP-Einrichtungen nicht möglich
– Umgebungswechsel verstärkt Demenzsymptome
Finanzierung
– Kosten für die Kurzzeit- sowie die Verhinderungspflege werden bei Vorliegen einer
Pflegestufe jeweils bis zu jährlich 1550 € von der Pflegekasse übernommen
. Tab. 3.14
3
Vor- und Nachteile der Kurzzeit- (KZP) und Verhinderungspflege
Vorteile der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Nachteile der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Entlastung und Erholung der pflegenden Angehörigen
(stunden- oder tageweise) kann vollstationäre Pflege
verhindern oder hinauszögern
Möglichkeit der stundenweisen Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege ist kaum bekannt und nicht flächendeckend vorhanden
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Genesungsprozess in der KZP gefördert werden
Viele KZP-Einrichtungen sind nicht auf die Betreuung
von Menschen mit fortgeschrittener Demenz und/oder
herausfordernden Verhaltensweisen eingerichtet
Verhinderungspflege kann flexibel entsprechend den
Bedürfnissen und Bedarfen der Angehörigen eingesetzt
werden
In einigen Regionen sowie während der Urlaubszeiten
fehlen Kapazitäten für die KZP
Das Leben in einer vollstationären Einrichtung kann mit
der KZP getestet werden
Häufig schleichender Übergang in die vollstationäre
Pflege, Konzepte zur Rehabilitation und Aktivierung
fehlen häufig
Pflegenden Angehörigen wird der Übergang in die
vollstationäre Pflege vereinfacht
Umgebungswechsel verstärkt Demenzsymptome häufig
Kurzzeit- und Verhinderungspflege können direkt hintereinander in Anspruch genommen werden
3.8
Tages- und Nachtpflege
Wenn ambulante Pflege allein nicht mehr ausreicht
und stationäre Pflege nicht gewünscht oder erforderlich ist, bildet die Tagespflege ein sinnvolles Zwi-
schenglied zwischen häuslicher Pflege und der Vollversorgung im Heim. Die Patienten in Tages- und
Nachtpflegeeinrichtungen werden im Allgemeinen
als Gäste bezeichnet. Diese werden tagsüber bis zu
acht Stunden von professionellen, vor allem pflege-
66
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
. Tab. 3.15
3
Kriterien für die Tagesklinik
Geeignet für
– Alle demenziell erkrankten Menschen
Hemmende Faktoren
– Der Mensch mit Demenz ist nur tagsüber betreut und nachts in der eigenen Häuslichkeit
– Noch relativ geringe Verbreitung gerontopsychiatrischer Tageskliniken
– Ständiger Umgebungswechsel kann Demenzsymptome verstärken
Förderliche Faktoren
– Gerontopsychiatrische Tageskliniken sind wesentlich besser auf die Betreuung von Demenzkranken eingestellt als Akutkrankenhäuser
– Der Mensch mit Demenz kann in vertrauter Umgebung schlafen
– Fähigkeiten werden durch Therapien gefördert
– Medikation wird überwacht
Grenzen
– Nur sehr begrenzte Aufenthaltsdauer, je nach vorliegender ärztlicher Indikation
– Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Mensch mit Demenz auf sich allein gestellt
Finanzierung
– Finanzierung über die Krankenkasse
. Tab. 3.16 Vor- und Nachteile der Tagesklinik
Vorteile der Tagesklinik
Nachteile der Tagesklinik
Entlastung und Erholung der pflegenden Angehörigen
für die Dauer der Behandlung
Aufenthalt nur sehr begrenzt möglich, je nach medizinischer Indikation
Krankenhausaufenthalte können vermieden oder
zumindest verkürzt werden
Ständiger Umgebungswechsel kann Demenzsymptome
verstärken
Gerontopsychiatrische Tagesklinik ist wesentlich besser
als ein Akutkrankenhaus auf die Betreuung von Menschen mit Demenz eingerichtet
Keine flächendeckende Verbreitung von gerontopsychiatrischen Tageskliniken
Medikation wird überwacht oder kann eingestellt
werden
Keinerlei Kontrolle außerhalb des Aufenthalts in der
Tagesklinik möglich (vor allem nachts)
Nicht-medikamentöse Therapien können alltagspraktische Fähigkeiten verbessern oder stabilisieren
risch ausgebildeten Personen betreut. Nichtmedikamentöse Betreuungsleistungen beinhalten zum
Beispiel Aktivierung, Möglichkeiten der Kommunikation und soziale Betreuung. Aber auch Rehabilitationsmaßnahmen und medizinisch-therapeutische
Angebote können in die Tagespflege integriert sein.
Die Gäste werden in der Regel von einem Fahrdienst zu Hause abgeholt und am Ende des Betreuungstages wieder nach Hause zurückgebracht. Nach
SGB XI § 41 haben Patienten ein Anrecht auf diese
Art der Versorgung. Es gibt jedoch keine verbindlichen Standards zu Aufbau und Struktur von Tagespflegeeinrichtungen, in denen überwiegend Gäste
mit mittelschwerer und schwerer Demenz betreut
werden. Tagespflegeplätze werden häufig als »eingestreute Plätze« von vollstationären Einrichtungen
angeboten, nur ca. 20% der ambulanten Dienste
sind auf dieses teilstationäre Angebot spezialisiert.
Die Tagespflege unterliegt dann nicht mehr dem
Heimgesetz. Auch für dieses Unterstützungsangebot ist das primäre Ziel, die Fähigkeiten für den
Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu fördern. Tagespflege ist eine Form der direkten pflegerischen
Entlastung der Angehörigen. Laut dem Vierten Altenbericht und nach Schneekloth und Wahl (2006)
wird die Anzahl von Tagespflegeeinrichtungen als
zu gering bewertet. Zu große Entfernungen und ein
geringer Bekanntheitsgrad sind mögliche Gründe
für die niedrige Inanspruchnahme. Der Transport
zur Tagespflege und die damit verbundenen Vorbereitungen könnten einer tatsächlichen Entlastung
entgegenstehen, und auch deshalb wird ambulan-
67
3.8 • Tages-undNachtpflege
te Pflege von Angehörigen vergleichsweise öfter in
Anspruch genommen. So stieg die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen von 13.339 im Jahr 1999 auf
33.549 im Jahr 2011 (Pflegstatistik 2013).
Die Tagespflege ist oft eine Alternative zum
Heim und eine Ergänzung der ambulanten Pflege. Sie bietet strukturelle und personelle Voraussetzungen, flexibel auf individuelle Bedürfnisse
einzugehen. Pflege, psychosoziale Betreuung, Entlastung und Unterstützung der Angehörigen sowie
Aufbau und Koordination eines stabilen sozialen
Netzes können individuell abgestimmt werden.
Das Angebot der Tagespflege richtet sich an ältere
Menschen, die
5 trotz ihrer Einbußen im körperlichen und/
oder seelischen Bereich zu Hause wohnen bleiben möchten – unter Berücksichtigung eines
vertretbaren Lebensrisikos,
5 Hilfestellungen im Krankheits- und Alterungsprozess und der Strukturierung ihres Alltags
wünschen oder benötigen,
5 ein Bedürfnis nach sozialen Kontakten, Anregungen und sinnvoller Beschäftigung haben.
Die Tagespflege richtet sich an Angehörige, die sich
Entlastung in der Betreuung und Pflege wünschen.
Oft entscheiden sich die Betroffenen zur Tagespflege, wenn das soziale und pflegerische Netz an die
Grenzen der Belastung kommt. Damit leistet die
Tagespflege einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität für alle Beteiligten.
> Primäres Ziel ist, die Fähigkeiten für den
Verbleib in der eigenen Wohnung zu fördern.
z
Tagesablauf in der Tagespflege
Der Tagesablauf wird für die Tagesgäste durch gemeinsame Mahlzeiten, Gruppenaktivitäten, Einzelbegleitungen und Ruhephasen strukturiert. Eine
innere Struktur bieten Gespräche, die Beobachtung und Lenkung von Gruppenprozessen und die
Schaffung einer ruhigen, vertrauten Atmosphäre.
Im Mittelpunkt der Arbeit einer Tagespflege stehen
die Förderung und das Wachstum von Beziehungen. Weitere Vorteile der Tagespflege:
5 Die räumliche und personelle Nähe ermöglichen einen familiären Kontakt.
3
5 Flexibilität als zentrales Qualitätsmerkmal
bietet viele Ansatzpunkte, auf herausforderndes Verhalten und individuelle Wünsche zu
reagieren.
5 Das enge Bezugspflegesystem führt zu einer
hohen Selbstverantwortung der Mitarbeiter
und richtet den Blick auf alle Lebensbereiche
des Tagesgastes.
5 Wenn notwendig werden weitere Hilfen im
häuslichen Bereich vermittelt und mit den
Angehörigen, behandelnden Ärzten, ambulanten Diensten und evtl. weiteren Beteiligten
koordiniert.
Die Tagespflege bietet besondere Möglichkeiten,
psychische und soziale Probleme demenziell erkrankter älterer Menschen zu berücksichtigen. Das
umfassende Angebot von Therapie, Pflege und aktivierender Beschäftigung fördert die geistige und
körperliche Beweglichkeit. Es dient der Kompensation körperlicher Einbußen, der Erhaltung psychosozialer Kompetenzen und somit der Verhinderung
einer Heimaufnahme. Die Tagesgäste werden darin
unterstützt, sich mit Fragen des Alterns und seinen
Begleiterscheinungen auseinander zu setzen. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter, Gleichaltrige
und Menschen in einer ähnlichen Situation. Neben
der bedarfsgerechten Pflege bietet die Tagespflege
Sicherheit in der Lebensgestaltung für Menschen,
die Orientierung und Unterstützung benötigen. In
der Tagespflege können die Grundlagen der Milieutherapie umgesetzt werden.
z
Nachtpflegeeinrichtungen
Im Gegensatz zur Tagespflege, die mittlerweile fast
überall in Deutschland den Bedarf abdecken kann,
existieren bisher nur vereinzelt Nachtpflegeeinrichtungen. Diese richten sich besonders an Menschen
mit Demenz, bei denen ein gestörter Tag-NachtRhythmus vorliegt.
> Eine Betreuung findet hier ausschließlich in den Nachtstunden statt. So soll
den pflegenden Angehörigen ein ruhiger Nachtschlaf ermöglicht und eine
Unterbringung in einer vollstationären
Pflegeeinrichtung hinausgezögert oder
verhindert werden.
68
z
3
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
Leistungen
Die Tages- oder Nachtpflege wird ein- bis mehrmals
pro Woche in einer Pflegeeinrichtung durch professionelles Personal angeboten. Die Sachleistungsbeträge für die Tages- und Nachtpflege wurden 2012
ebenso schrittweise angehoben wie die ambulanten
Sachleistungsbeträge. Darüber hinaus ist es möglich,
zusätzlich zum Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistung Tages- und Nachtpflegeleistungen bis zu
50% der Sachleistungsbeträge in Anspruch zu nehmen, ohne dass das Pflegegeld oder der Betrag für
die Pflegesachleistung reduziert wird. Damit erhöht
sich der mögliche Gesamtanspruch auf das 1,5-Fache
des bisherigen Betrages (150-Prozent-Regel).
Eine Kombination von Sachleistung, Tages-/
Nachtpflege und Pflegegeld ist im Bedarfsfall ebenfalls möglich. Dabei werden prozentuale Anteile
der nicht verbrauchten Pflegesachleistung bzw.
Tages-/Nachtpflege auf das Pflegegeld angerechnet.
Es gilt auch hier die 150-Prozent-Regel der Tages-/
Nachtpflege (. Tab. 3.17, . Tab. 3.18).
Beispiel
Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegestufe (PS) 2) hat
Anspruch auf Pflegesachleistungen im Umfang
von 1.100 €. Tatsächlich verbraucht werden aber nur
70%, also eine Summe von 770 €. Deshalb können
30% vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem
Satz von 440 € wären das in diesem Fall 132 €. Es
bleiben außerdem noch 50% der Leistungen für Tages-/Nachtpflege, also 550 €.
3.9
Betreuungsgruppen-Angebote
nach § 45 SGB XI
Betreuungsgruppen sind niedrigschwellige Angebote im Sinne des SGB XI § 45c (3). Sie bilden zusammen mit anderen niedrigschwelligen Angeboten
einen neuen Angebotstypus, der zwischen professioneller Pflege einerseits und familiärer Pflege andererseits angesiedelt ist. Betreuungsgruppen haben
sich in den letzten Jahren häufig im Bereich der
Alzheimer-Gesellschaften entwickelt. Pflegebedürftige mit erhöhtem Betreuungsaufwand (anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz) können diese
zusätzlichen Leistungen auch mit den bestehenden
professionellen Anbietern abrechnen, zum Beispiel
mit ambulanten Pflegeeinrichtungen und Einrich-
tungen der Tages- und der Kurzzeitpflege. Etwa zwei
Drittel der Leistungen für Betreuungsgruppen nach
SGB XI § 45b werden von professionellen Anbietern
erbracht. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen unter fachlicher Anleitung Demenzkranke
in der Regel ein- oder zweimal wöchentlich. Einige
Träger von Betreuungsgruppen in Deutschland bieten einen Fahrdienst an. Ziel ist ein weiterer Ausbau
dieser Entlastungsform. Durch die Teilnahme an
Betreuungsgruppen wird den Demenzkranken eine
gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht (gemäß dem
Pflegebegriff nach SGB XI § 14, SGB IX § 10, SGB V
§ 27). Zeitgleich gibt es für die Angehörigen in vielen
Fällen die Möglichkeit, sich mit anderen pflegenden
Angehörigen in einer Angehörigengruppe auszutauschen. Betreuungsgruppen sind somit eine Form der
direkten pflegerischen Entlastung der Angehörigen.
z
Wachsende Nachfrage – unzureichendes
Angebot
Regionale Alzheimer-Gesellschaften berichten über
erste Implementierungserfahrungen und geben
Empfehlungen zur Ausgestaltung. Einen bundeseinheitlichen Standard zu Struktur und Aufbau dieser Entlastungsform gibt es derzeit noch nicht. Nach
Klie et al. (2005) sind viele fachliche und juristische
Fragen noch ungeklärt. Die Nachfrage nach Betreuungsgruppen wächst, aber entsprechende Angebote
stehen derzeit nicht flächendeckend und passgenau
zur Verfügung. Die Gründe für die unterschiedlichen Handhabungen und Gegebenheiten in den
Bundesländern bei niedrigschwelligen Angeboten (Jauernig; Wißmann (2007), Sauer; Wißmann
(2006), Schmidt und Wolff (2007)) sind folgende:
5 Unterschiedliche Gesetzesregelungen (z. B.
Anerkennungsverordnungen)
5 Heterogene Anbieterstruktur (Anzahl der
Träger und der Angebote differieren; keine gesicherten Hinweise in der Literatur zu Bedarf
und Angebot in den einzelnen Bundesländern)
5 Unterschiedliche Kostenstruktur (z. B.
Höhe von Förderungen; Entgeltstrukturen,
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
Helfer; unterschiedliche Abrechnungsverfahren)
5 Unterschiedliche Schulungsstrukturen (z. B.
Schulungsumfang; interne Schulungen versus
zentral geregelte externe Schulungen)
5 Keine eindeutige Festlegung von Art und
Umfang der Betreuungsleistungen (z. B. Be-
69
3.9 • Betreuungsgruppen-Angebotenach§ 45SGB XI
. Tab. 3.17
Kriterien für die Tages- und Nachtpflege
Geeignet für
– Demenziell erkrankte Menschen, deren Mobilität einen täglichen Transfer in die Tagesoder Nachtpflege erlaubt
Hemmende Faktoren
– Angebot der Nachtpflege bislang nur sehr vereinzelt in Großstädten vorhanden
– Menschen mit Demenz sind außerhalb der Betreuungszeiten auf sich allein gestellt
– Eigen- oder Fremdgefährdungen, welche eine lückenlose Beaufsichtigung erfordern,
können nicht abgefangen werden
– In ländlichen Regionen teilweise lange Fahrtwege zur Tagespflege
– Betreuung in der Regel nur montags bis freitags möglich, in einigen wenigen Tagespflegen auch samstags
– Häufiger Umgebungswechsel kann Symptome der Demenz verstärken
Förderliche Faktoren
– Entlastung der pflegenden Angehörigen für einige Stunden
– Inanspruchnahme der Tagespflege kann selbst bestimmt werden (1 bis 5 oder 6 Tage in
der Woche)
– Sozialkontakte werden gefördert
– Nichtmedikamentöse Therapien sowie Tagesstruktur können alltagspraktische Fähigkeiten stabilisieren
Grenzen
– Je nach Region fehlende Angebote der Tages- und Nachtpflege
– Menschen mit Demenz werden nicht rund um die Uhr betreut
– Nicht alle Menschen mit Demenz lassen sich in die Gruppenstruktur der Tagespflege
integrieren und mit diesen Angeboten ansprechen
Finanzierung
– Je nach Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- und Nachtpflege entsprechend der Pflegesachleistungen (PS 1: max. 450 €; PS 2: max. 1100 €; PS 3:
max. 1550 €)
– Wenn verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, werden bis zu 150%
der Leistungen insgesamt erstattet
– Weitere anfallende Kosten für Verpflegung oder Fahrten werden nicht erstattet
. Tab. 3.18
Vor- und Nachteile der Tages- und Nachtpflege
Vorteile der Tages- und Nachtpflege
Nachteile der Tages- und Nachtpflege
Entlastung und Erholung der pflegenden Angehörigen
(tageweise) kann vollstationäre Pflege verhindert oder
hinauszögern
Häufige Umgebungswechsel können Demenzsymptome
verstärken
Inanspruchnahme der Tagespflege von einem bis zu
fünf oder sechs Tagen in der Woche kann frei gewählt
werden
In ländlichen Regionen häufig lange Fahrtwege
Tagesstrukturierung und Beschäftigungsangebote
beugen sozialer Isolation vor und können Fortschreiten
der Demenz verlangsamen
Angebot der Nachtpflege bislang kaum verbreitet
Betreuung durch geschultes, qualifiziertes Personal
Kaum Betreuungsmöglichkeiten an Wochenenden und
Feiertagen
Nachtpflege ermöglicht erholsamen Schlaf für pflegende Angehörige bei gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus des
Demenzkranken
Alleinlebende Menschen mit Demenz sind außerhalb der
Betreuungszeiten nicht beaufsichtigt
Kurzzeit- und Verhinderungspflege können direkt hintereinander in Anspruch genommen werden
Angebot eignet sich nur für Menschen, die in Gruppenangebote integriert werden können
3
70
3
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
darfsorientierung bei Personen mit komplexen
Problemlagen)
5 Unterschiedliche zeitliche Aspekte (Koordination von Helfereinsatz und Arbeitsstunden)
5 Unterschiedliche Beratungsmodalitäten (direkte Beratung oder indirekte Nutzung von
Beratungsorganisation z. B. über Servicezentren)
Oft sind es die Angehörigen, die den Kontakt zu
niedrigschwelliger Betreuung suchen. Zugehende
und unbürokratische Strukturen halten die Hemmschwelle niedrig, so dass es leichter zum Erstkontakt kommen kann.
Niedrigschwellig zu begleiten heißt, verlässliche und kontinuierliche, flexible, individuelle und
passgenaue Betreuungsangebote für Angehörige
und demenziell Erkrankte vorzuhalten. Die Haltung gegenüber den Erkrankten und ihren Angehörigen ist personenzentriert. Interventionen sind
biografie-, bedürfnis- und beziehungsgerichtet mit
präventiver, ressourcen- und lebensfördernder
Orientierung (Dumke 2011, 413f). Dieser Anspruch
bedeutet für die niedrigschwellige Betreuungsarbeit, dass ein Austausch über die Lebensgeschichte des Erkrankten stattfinden muss und dass individuelle Bedürfnisse und Vorlieben bekannt sein
müssen, besonders wenn der Erkrankte diese selbst
nicht mehr artikulieren kann. Die Orientierung an
den Ressourcen und ihre Nutzung sind wichtige
betreuerische Bestandteile im Umgang mit demenziell Erkrankten, um ihre Autonomie zu erhalten.
z
Leistungsanspruch
Wenn bei der Begutachtung eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, erhalten pflegebedürftige Menschen zusätzliche Leistungen von der
Pflegekasse. Damit sollen Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung eröffnet und Pflegebedürftigen aktivierende und qualitätsgesicherte
Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden.
In Abhängigkeit von den Bereichen, in denen die
Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, wird
ein Grundbetrag von monatlich 100 € oder ein erhöhter Betrag in Höhe von monatlich 200 € für tatsächlich entstandene Betreuungskosten gewährt.
Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Tages-
und Nachtpflege (ergänzend zu Leistungen nach § 41
SGB XI), der Kurzzeitpflege, von Betreuungsangeboten zugelassener Pflegedienste und anerkannter niedrigschwelliger Betreuungsangebote. Die im Verlaufe
eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr
übertragen werden. Dienstleistungen können auch
Personen erhalten, die zwar die Voraussetzungen
für Pflegestufe 1 noch nicht erfüllen, deren Alltagskompetenz aber bereits erheblich eingeschränkt ist
(7 Exkurs »Ergebnisse aus Untersuchungen zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten«).
Damit niedrigschwellige Betreuungsangebote
genutzt werden, ist es ebenso notwendig, eine Analyse der Bedürfnisse pflegender Angehöriger zu
erheben. Es empfiehlt sich, ein modulares System
aufzubauen. Da wie oben erwähnt die Bedürfnisse
der Angehörigen primär in der zeitlichen Entlastung liegen, sollten als Module
5 zuerst eine stundenweise Entlastung
5 gefolgt von Informationen und
5 danach gruppenbezogener Erfahrungsaustausch
angeboten werden.
In ländlichen Regionen müssen Betreuungsangebote auf Grund weiter Wege wohnortnah angeboten werden. Die Besuchsfrequenz kann durch
(kostengünstige) Fahrdienste und längere Verweildauer in der Betreuung gesteigert werden.
Ein weiteres Problem, besonders im ländlichen
Raum mit altgewachsenen, traditionellen Strukturen, ist das Bedürfnis der pflegenden Angehörigen
nach Sicherheit und Privatheit. Man geht davon
aus, dass Scham und Schuldgefühle dabei eine Rolle spielen. Man spricht hier von »beschützender
Scham«. Scham will etwas »nicht–sein-Sollendes«,
aber auch etwas »ans-Herz-Gewachsenes«, das
zu intim ist, um öffentlich zu werden, verbergen.
Überlieferte soziale Strukturen und traditionelle
Beziehungsmuster fördern die Tendenz, demente
Menschen in den »eigenen vier Wänden« zu lassen. Der Besuch der Betreuungsgruppen erfordert
das Verlassen des privaten Raumes. Erst wenn sich
die stundenweise Entlastung im häuslichen Umfeld – begleitet von der oben beschriebenen intensiven Öffentlichkeitsarbeit – etabliert hat, und im
allgemeinen Bewusstsein zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist, sollten im nächsten Schritt
71
3.10 • BetreuteWohngemeinschaften
3
Ergebnisse aus Untersuchungen zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
Das Dialog- und Transferzentrum
Demenz (DZD) der Universität
Witten/Herdecke hat von April
bis Mai 2013 Fragebögen an die
Betreuer von Nutzern niedrigschwelliger Betreuungsangebote
verschickt, um deren Zufriedenheit
mit dem Angebot zu evaluieren.
Dabei wurde deutlich, dass die Betreuung von an Demenz erkrankten
Menschen durch ein Netzwerk
von durchschnittlich vier Personen
geleistet wird. Durch die niedrigschwelligen Angebote wurde
die Berufstätigkeit der Betreuer
unterstützt. Die Zielsetzung, mit der
die Angebote ausgesucht wurden,
waren: Wohlbefinden der Betreuten,
Entlastung der Betreuer, Verhinderung des Heimeinzuges. Es wurden
eher die Angebote genutzt, die
in räumlicher Nähe zum Wohnort
waren. Die Gelder für zusätzliche
Betreuungsleistungen nach § 45b
reichten überwiegend nicht aus,
um die Betreuung zu finanzieren.
Die Befragten stellen den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
ein gutes Zeugnis aus und gaben
an, dass sich die an Demenz Erkrankten dort wohlfühlten und ein
Heimeinzug vermieden werden
konnte. Sie hatten sich allerdings
eine höhere eigene Entlastung erhofft sowie eine bessere Aktivierung der Betreuten (Detlef Rüsing,
7 www.dialogzentrum-demenz.de,
zuletzt gelesen 04.03.14).
Aus der Evaluation der Modellprojekte nach § 45c SGB XI in Bayern
ergab sich, dass bei Angehörigen
demenzkranker Menschen der
Wunsch nach »freier Zeit für sich«
im Sinne einer stundenweisen
Entlastung weitaus höher ist als der
Bedarf nach kontinuierlicher, dauerhafter Entlastung. Auffallend war
das unterschiedliche Belastungsempfinden der beiden Hauptpflegegruppen (Ehe-)Partner und (Schwieger-)Kinder. Für viele (Ehe-)Partner
war die soziale Isolation schwer zu
ertragen, wogegen (Schwieger-)
Kinder häufiger Probleme im Alltag
bei der Anleitung der Erkrankten
erleben. So erklären sich die unterschiedlichen Unterstützungswünsche: (Ehe-)Partner wünschen sich
eine Anerkennung ihrer Leistungen,
(Schwieger-)Kinder äußern mehr
Beratungs- und Informationsbedarf.
personelle und finanzielle Kapazitäten zum Aufbau von Betreuungsgruppen eingesetzt werden
(. Tab. 3.19, . Tab. 3.20).
Zusammenfassung
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind
in allen Bundesländern fester Bestandteil in
unterschiedlichen Versorgungskonzepten. Die
Angebote müssen auf die Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtet sein und sollten wohnortnah
angeboten werden, damit die Wegezeiten gering gehalten werden. Die Konzepte wollen das
ehrenamtliche Engagement fördern und so die
pflegenden Angehörigen stundenweise entlas-
Außerdem wurde deutlich,
dass die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen und der anbietenden Institutionen differierten.
Angehörige wünschen vorrangig
stundenweise Entlastung oder freie
Zeit, während die Institutionen den
Aufbau von Angehörigengruppen
und Gesprächskreisen als wichtig
ansahen. Auch der Aspekt der
Anerkennung von Pflegeleistungen
der Angehörigen bedarf der vermehrten Aufmerksamkeit durch die
professionellen Akteure.
Es zeigte sich, dass die Aufklärung über das Thema Demenz als
Tabuthema eine unbedingte Voraussetzung dafür ist, damit Entlastungsangebote von Angehörigen in
Anspruch genommen werden. Als
besonders wirksam erwiesen sich
Veranstaltungsreihen, die dezentral
in den Gemeinden durchgeführt
wurden. Eine kontinuierliche, ideenreiche, beharrliche Öffentlichkeitsarbeit führt zur Entstigmatisierung.
Es ist aber ebenso wichtig, dass
niedrigschwellige Angebote mit anerkannter Qualität vorhanden sind.
ten. Für diese Tätigkeit werden engagierte Mitbürger geschult und in ihrer Arbeit begleitet
und unterstützt. Sie finden ihre Tätigkeitsfelder
in der häuslichen Umgebung, in Tagesstätten,
in Pflegeeinrichtungen und Mehrgenerationenhäusern. Durch die Arbeit der Ehrenamtlichen kann das Thema Demenz in die breite
Öffentlichkeit getragen werden und so zum
Verstehen der Betroffenen beitragen.
3.10
Betreute Wohngemeinschaften
In einer betreuten Wohneinrichtung, als Spezialfall eines häuslichen Settings, führen Menschen
ihren eigenen Haushalt in einem barrierefreien
72
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
. Tab. 3.19
Kriterien für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI
Geeignet für
– Demenziell erkrankte Menschen
Hemmende Faktoren
– Bislang noch keine flächendeckende Verbreitung des Angebotes, besonders in ländlichen
Regionen lange Anfahrtswege
– In jedem Bundesland andere rechtliche Rahmenbedingungen
– Scham, den Menschen mit Demenz der Öffentlichkeit zu zeigen
– Betreuung erfolgt in der Regel nicht durch Fachpersonal, sondern durch Ehrenamtliche
Förderliche Faktoren
– Entlastung der pflegenden Angehörigen für einige Stunden
– Zeitgleich können Angehörigengruppen zum Austausch und Wissenstransfer organisiert
werden
– Niedrigschwelligkeit senkt Hemmschwelle bei der Inanspruchnahme
– Einbezug ehrenamtlicher Kräfte fördert die Einbindung in die Gesellschaft
– Es können Gruppen- oder Einzelangebote genutzt werden, entsprechend den individuellen Bedürfnissen
Grenzen
– Je nach Region fehlende Angebote
– Begrenzte zeitliche Dauer der Angebote
– Betreuung erfolgt durch geschulte ehrenamtliche Kräfte, welche aber nicht mit allen
herausfordernden Verhaltensweisen umgehen können
Finanzierung
– Bei festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz und einem bei der Pflegekasse anerkanntem Angebot übernimmt die Pflegekasse monatliche Kosten bis zu einer Höhe von
1200 € beziehungsweise 2400 € im Jahr (erhöhter Betreuungsbedarf )
3
. Tab. 3.20 Vor- und Nachteile der niedrigschwelligen Angebote
Vorteile der niedrigschwelligen Angebote
Nachteile der niedrigschwelligen Angebote
Stundenweise Entlastung und Erholung der pflegenden
Angehörigen
Angebote noch nicht flächendeckend überall vertreten
Niedrigschwelligkeit senkt Hemmschwelle bei Inanspruchnahme
In ländlichen Regionen häufig lange Fahrtwege
Soziale Isolation wird vermieden
Fahrten zu den Gruppenangeboten müssen teilweise
selbst organisiert werden
Menschen mit Demenz können sich austauschen, ebenso wie die Angehörigen zeitgleich
Betreuung erfolgt hauptsächlich durch ehrenamtliche
Mitarbeiter, nicht durch Fachpersonal
Häufig erster Kontakt mit professionellen Unterstützungsmöglichkeiten
Bei Gruppenangeboten muss sich der Mensch mit Demenz in das Angebot integrieren lassen
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz und anerkanntem Angebot können Leistungen mit Pflegekasse
abgerechnet werden
Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in
verschiedenen Bundesländern zur Anerkennung der
Angebote
Nutzer können auswählen, ob sie Einzel- oder Gruppenangebot nutzen möchten
Umfeld und können bei eventuellen Alltagseinschränkungen gewisse Betreuungs- und Serviceleistungen des Vermieters in Anspruch nehmen,
z. B. Hauswirtschaftshilfe, Hausnotruf. Zusätzlich
kann im Falle eines Pflegebedarfs ambulante Pflege
durch entsprechende Pflegedienste geleistet werden. Ein Umzug in betreute Wohnformen erfolgt
insbesondere aus Sicherheitsmotiven, um z. B.
dem Risiko einer (physischen) Pflegebedürftigkeit
zu begegnen, jedoch in der Regel, bevor kognitive
73
3.12 • SelbsthilfegruppenundAngehörigengruppen
. Tab. 3.21
Kriterien für den Einsatz ausländischer Haushaltshilfen
Geeignet für
– Demenziell erkrankte Menschen, die über ausreichend großen Wohnraum verfügen
Hemmende Faktoren
–
–
–
–
Förderliche Faktoren
– Kostengünstige Möglichkeit für eine umfassende Betreuung der Menschen mit Demenz
– Enge persönliche Bindung zu Haushaltshilfe ist möglich
Grenzen
– Haushaltshilfe darf keinerlei pflegerische Tätigkeiten übernehmen
– Haushaltshilfe verfügt über kein pflegerisches Fachwissen
Finanzierung
– Bei festgestellter Pflegestufe zahlt die Pflegekasse Pflegegeld an den Pflegebedürftigen
Chemie zwischen Mensch mit Demenz und Haushaltshilfe muss stimmen
Keine Vertretung, wenn Haushaltshilfe erkrankt ist oder frei hat
Haushaltshilfe darf keinerlei pflegerische Tätigkeiten übernehmen
Haushaltshilfe muss im Haushalt der zu betreuenden Person leben und hat Anspruch auf
ein eigenes Zimmer
Defizite in Form von Demenz in Erscheinung treten. Details zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften, welche sich häufig auf die Betreuung von
Menschen mit Demenz spezialisiert haben, sind
in 7 Abschn. 4.2 näher beschrieben.
3.11
Beschäftigung ausländischer
Haushaltshilfen
Pflegekräfte aus dem Ausland, häufig aus Osteuropa,
sind mittlerweile ein fester Bestandteil im deutschen
Pflegemarkt. Über 100.000 Pflegerinnen aus EU-Beitrittsländern wohnen derzeit bei den hilfebedürftigen
Menschen und pflegen sie zu Hause. Die 24- Stunden-Betreuung kostet zwischen 1200 und 2500 € im
Monat, hinzukommen freie Kost und Logis.
Die pflegebedürftigen Menschen können so in
ihrer vertrauten Umgebung verbleiben und haben
rund um die Uhr einen Ansprechpartner. Dies können ambulante Pflegedienste nicht leisten bzw. wäre
eine so umfassende Betreuung durch sie mit 5000
bis 10.000 € monatlich wesentlich kostspieliger.
land beschäftigt sind. Auch hier zahlt die deutsche
Pflegeversicherung nur den monatlichen Betrag des
Pflegegeldes entsprechend der vorhandenen Pflegestufe, da kein Versorgungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen abgeschlossen wurde. Zuletzt
können auch selbstständige Pflegerinnen die Versorgung übernehmen, allerdings besteht hier häufig eine
Scheinselbstständigkeit bei entsprechender Vermittlung. Auch die Zahl der illegal beschäftigten Hilfen
ist nicht bekannt, dürfte aber nicht sehr niedrig sein.
Es ist anzunehmen, dass die Arbeitsbedingungen der Haushaltshilfen in der Regel nicht gut sind.
Die vereinbarten Bedingungen, unter anderem zu
den Arbeitszeiten, werden häufig nicht eingehalten.
Viele Reglementierungen schränken unter Umständen das Privatleben der Helferinnen ein, z. B. das
Verbot von Besuchen oder Benutzung des Telefons.
Auch die Qualität der Pflege und Betreuung dürfte
stark schwanken und unterliegt keinerlei Kontrolle.
Sie ist von der persönlichen und fachlichen Eignung der Helferin abhängig (. Tab. 3.21, . Tab. 3.22).
3.12
z
3
Vermittlung meist über Agenturen
Es gibt derzeit verschiedene Gestaltungsmodelle.
Zum einen können ausländische Haushaltshilfen
offiziell von den Arbeitsagenturen vermittelt werden. Die Ausführung pflegerischer Tätigkeiten
im Sinne der Pflege- und Krankenversicherung ist
den vermittelten Kräften dann eigentlich untersagt.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Vermittlungsagenturen den Kontakt zu Pflegekräften herstellen,
welche bei einem Unternehmen in ihrem Heimat-
Selbsthilfegruppen und
Angehörigengruppen
Selbsthilfegruppen helfen den an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen gleichermaßen. Sie dienen der Entlastung der Betroffenen
und bieten die Möglichkeit, unter fachlicher Anleitung Erfahrungen auszutauschen und Kontakte
zu knüpfen. (Demenz-Strategie Bayern, 42) Häufig findet parallel zum einem niedrigschwelligen
Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz eine
74
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
. Tab. 3.22 Vor- und Nachteile von ausländischen Haushaltshilfen
3
Vorteile von ausländischen Haushaltshilfen
Nachteile von ausländischen Haushaltshilfen
Kostengünstige Betreuung quasi rund um die Uhr in der
eigenen Wohnung
Pflegerische Tätigkeiten dürfen nicht übernommen
werden
Pflegekasse zahlt Pflegegeld an pflegebedürftige
Person
Keinerlei Vertretung bei Krankheit oder Urlaub
Soziale Isolation wird vermieden
Ausreichend Platz zur Unterbringung der Haushaltshilfe
muss vorhanden sein (Anspruch auf eigenes Zimmer)
Individuelle Betreuung mit persönlicher Bindung wird
ermöglicht
Eventuell Sprachprobleme
. Tab. 3.23
Kriterien für den Besuch einer Selbsthilfe- oder Angehörigengruppe
Geeignet für
– Demenziell erkrankte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen
Hemmende Faktoren
–
–
–
–
Förderliche Faktoren
– Austausch unter gleich Betroffenen stärkt das Selbstwertgefühl und fördert die Auseinandersetzung mit der Erkrankung Demenz
– Sozialer Isolation wird entgegengewirkt
– Professionelle Unterstützungsmöglichkeiten können vorgestellt werden
Grenzen
– Verbale Ausdrucksmöglichkeiten lassen im Laufe der Erkrankung nach
Finanzierung
– Angebote sind häufig kostenfrei
Fehlende Betreuung der Personen mit Demenz bei einer Angehörigengruppe
Kein flächendeckendes Angebot vorhanden
Teilweise lange Fahrtwege, Transfer muss selbst organisiert werden
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen müssen die Erkrankung vor anderen offenlegen
. Tab. 3.24 Vor- und Nachteile von Selbsthilfegruppen
Vorteile von Selbsthilfegruppen
Nachteile von Selbsthilfegruppen
Sozialer Isolation wird entgegengewirkt
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen müssen die
Krankheit in der Gruppe offenlegen
Austausch mit ebenfalls Betroffenen ermöglicht bessere
Auseinandersetzung mit der Krankheit Demenz
Kein flächendeckendes Angebot vorhanden
Professionelle Unterstützungsmöglichkeiten sowie
Hinweise zum Umgang mit Demenz können vermittelt
werden
Teilweise lange Fahrtwege, wobei Transfer selbst geregelt
werden muss
Selbsthilfegruppe für Angehörige statt (. Tab. 3.23,
. Tab. 3.24).
Durch das Wissen, dass durch die Selbstwahrnehmung kognitiver Störungen emotionale
Belastungen wie Scham, Angst, Stigmatisierung,
Inaktivität, soziale Isolation und Ausgrenzung
Teilweise fehlende Betreuung der Person mit Demenz
während der Angehörigengruppen
entstehen können, sollen Selbsthilfegruppen diesen Belastungen entgegenwirken. Des Weiteren
ist eine Wechselwirkung der Befindlichkeit von
Betroffenen und ihren Angehörigen bekannt. Bis
zu 50% der Angehörigen weisen über den Betreuungsprozess ein eigenes Erkrankungsrisiko auf
75
Literatur
Tandemgruppen
Das Projekt »Tandemgruppen« in Berlin (parallel stattfindende Gruppenangebote für Menschen mit Demenz
und ihre Angehörigen) wurde in einer
Studie durch Mechthild NiemannMirmehdi und Renate Soeller begleitet und vom Bundesministerium
für Gesundheit gefördert. Es sollten
erstmals die Wirksamkeit und Akzeptanz psychosozialer Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz
aus der Nutzerperspektive erforscht
werden. Für die Studie wurden die
Betroffenen und ihre Angehörigen
nach sechsmonatiger Teilnahme getrennt interviewt, mit überwiegend
identischen Befragungsinstrumenten. Der Schweregrad der Demenzerkrankung lag im Bereich »leicht bis
mittelschwere Demenz«.
Für die demenziell Erkrankten
standen das Kennenlernen Mitbetroffener, gemeinsame Unternehmungen und der Gesprächsaus-
tausch im Vordergrund ihrer Erwartungen. Die Angehörigen wünschten sich primär den Austausch mit
anderen, denen es genau so geht,
wollten erfahren, wie sich andere
zur Krankheit verhalten und erhofften sich seelische Stärkung.
Die Erkrankten fühlten sich
nach sechs Monaten Gruppenteilnahme aktiver, hatten mehr Neues
und Anderes erlebt und fühlten
sich gut, weil sie sich zu einer relativ
homogenen Gruppe dazugehörig
fühlten. Auch der offene Umgang
und das Erleben von mehr Verständnis für die Demenzerkrankung
brachten Veränderung in ihr Leben.
Für die Angehörigen wirkte
sich der Zuwachs an Wissen und
Erkenntnissen entlastend aus. Sie
erlebten die offene Kommunikation
und das Verständnis als neu und bekamen mehr Sicherheit im Hinblick
auf die Zukunft. Dabei halfen die
langfristige Konzeption der Tandemgruppe und die fachliche Beratung.
und sind häufig ebenso sozial isoliert wie die Erkrankten selbst. Soziale Belastungen führen schon
im Frühstadium der Demenz zu einer sinkenden
Lebensqualität. Ausschließlich familiäre Kontakte
reichen zur Krankheits- und Krisenbewältigung
nicht aus (Stoppe 2007, zitiert in Niemann-Mirmehdi, Soeller, 2010, 105) (7 Exkurs »Tandemgruppen«).
3
Die Verbalisierung der Ängste sorgte
für eine bessere seelische Befindlichkeit und für mehr Verständnis für
die Situation des Partners, was wiederum den Alltagsstress reduzierte,
sodass gemeinsam mehr schönere
Dinge erlebt werden konnten. Die
Erfahrungen wirkten sich bei den
meisten positiv auf die (Paar)Beziehung aus. Die verstärkte Auseinandersetzung mit der Progredienz
und Unheilbarkeit der Erkrankung
in der Tandemgruppe trägt auch zur
Stärkung der Person bei, indem sie
die Entwicklung und Umsetzung gezielter Copingstrategien fördert.
Als langfristiger Nutzen zeigte
sich zum Einen die Aktivierung der
Erkrankten in allen Krankheitsstadien,
ihre anhaltende Vertrautheit und
zum Anderen gingen die emotionale
Bindung und der soziale Rückhalt
der Angehörigen untereinander über
den Tod ihrer Partner hinaus (Niemann-Mirmehdi, Soeller, 2010, 106).
sind länger aktiv und mit ihrem Leben zufrieden. Für die Angehörigen entsteht durch die
regelmäßigen Treffen über mehrere Jahre eine
soziale Beziehung, die häufig über den Tod der
Erkrankten hinaus anhält.
Literatur
Zusammenfassung
Selbsthilfegruppen geben Demenzerkrankten
und deren Angehörigen die Möglichkeit, sich
mit anderen Betroffenen auszutauschen und
sich dadurch emotional weniger belastet zu
fühlen. Eine Kombination aus Betreuungsgruppen für demente Menschen und Gesprächskreisen für pflegende Angehörige, sogenannte
Tandemgruppen, scheinen eine gute Lösung
für die unterschiedlichen Bedürfnisse der
beiden Nutzergruppen zu sein. Die Erkrankten
Alzheimer Europe (1999), Handbuch der Betreuung und
Pflege von Alzheimer-Patienten, ed. A. Kurz. Vol. 1.,
Stuttgart, Thieme:128.
Bayrische Staatsregierung, Demenz-Strategie Bayern,
7 www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/
demenzstategie.pdf (zuletzt gelesen 07.11.13)
Betz, D., Häring, S., Lienert, K., Lutherdt, S., Meyer, S.,
Reichenbach, M., Sust, C., Walter, H.-C., Weingärtner,
P. (2010a): Grundlegende Bedürfnisse potenzieller
AAL-Nutzer und Möglichkeiten der ter, K., Rosenthal, T.
(Hrsg.): Soziologie der Pflege. Grundlagen, Wissensbestände und Perspektiven. Weinheim, München: Juventa:
193–209.
76
3
Kapitel 3 • AmbulanteVersorgungskonzepteundUnterstützungsangebote
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (Hrsg., 2013): Zweiter Demografiegipfel der Bundesregierung – Ergebnisse der Arbeitsgruppe »Allianz
für Menschen mit Demenz«. Auszug aus der Gipfelbroschüre »Jedes Alter zählt«. 7 http://www.demografieportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsgruppen/
Ergebnisse/Ergebnisbericht_Arbeitsgruppen.pdf?__
blob=publicationFile&v=3 (letzte Einsicht 16.03.14)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg., 2011): Leuchtutmprojekt Demenz. 7 http://
www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/
Pflege/Berichte/Abschlussbericht_Leuchtturmprojekt_
Demenz.pdf (letzte Einsicht 17.04.2014)
Döhner H, Lamura, G (2011): Situation pflegender Angehöriger im internationalen Vergleich. Expertise für die
Sachverständigenkommission zur Erstellung des 8.
Familienberichtes (BMFSFJ)
Dumke C. (2008): Niedrigschwellige Betreuungsangebote
für Menschen mit Demenz. Unveröffentlichte DiplomThesis, Evangelische Fachhochschule für Soziale Arbeit
Dresden, Dresden. 411- 416
Dumke C. (2009): Die Entwicklung Niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz im Freistaat
Sachsen. Evaluation zweier Betreuungsangebote im
Freistaat Sachsen. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft:
Aktiv für Demenzkranke. Tagungsreihe Bd. 7, Berlin.
Dumke, Ch. (2011): Angehörige in niedrigschwelligen
Betreuungsangeboten begleiten. In: Tagungsreihe
der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. »Aktiv für
Demenzkranke«. 09/ 2010
Fachinger, U.; Koch, H., Braeseke, G., Merda, M., Henke, K.-D.,
Troppens, S. (2012): Ökonomische Potenziale altersgerechter Assistenzsysteme. Ergebnisse der »Studie zu
Ökonomischen Potenzialen und neuartigen Geschäftsmodellen im Bereich Altersgerechte Assistenzsysteme«.
7 https://ssl.vdivde-it.de/aaljp-transnationaler-informationstag/deutschland/dokumente/Endbericht%20
AAL-Marktstudie.pdf; Zugriff: 07.03.2014
Flesche, C. W., Jalowy, A., Inselmann, G. (2004): Telemedizin
in der Hochseeschifffahrt? Hightech aus Tradition.
Medizinische Klinik, 99 (3):163–168.
Gast, R. (2013): Der unsichtbare Pfleger. Die Zeit, 2, 3: 27f.
Gess, C. (2010): Ansätze der Arbeit mit Demenzkranken und
ihren Familien in Mehrgererationenhäuser. In Deutsche
Alzheimer Gesellschaft e.V. (Hrsg.), Gemeinschaft leben.
Referate auf dem 6. Kongress der Deutschen Alzheimer
Gesellschaft e.V., Braunschweig, 7.-9.10.2010. Berlin:
Tagungsreihe, Bd. 8 (S.431-438).
Halek, M., Abt-Zegelin, A. (2008): Wieder nach Hause –
Chancen der Kurzzeitpflege. Die Schwester Der Pfleger.
47(3):244–248
Hannappel, U. von Reibnitz, C. (2012): Versorgungsbrüche
vermeiden. Häusliche Krankenpflege, 12: 54–58
IDA(Informationsdienst Altersfragen) 40 (1), 2013 7 http://
www.dza.de/fileadmin/dza/pdf/Heft_06_2013_November_Dezember_2013_gekuerzt_PW.pdf (Letzte Einsicht
16.03.2014)
Initiative Hausnotrufe: 7 www.initiative-hausnotruf.de/
(letzte Einsichtnahme 16.05.2014)
Jauernig, S.; Wißmann,S. (2007): Das Betreuungsangebot
erweitern – Ambulante Pflege und niedrigschwellige
Angebote. In: Sauer, P.; Wißmann, P. (Hrsg.), Niedrigschwellige Hilfen für Familien mit Demenz: Erfahrungen, Beispiele, Perspektiven Frankfurt am Main 2007
KDA (Kuratorium Deutsche Altenhilfe), Köln 2002
Kitwood, T. (2000): Demenz - Der personenzentrierte Ansatz im Umgang mit verwirrten Menschen. Bern, Hans
Huber: 221.
Klie, T., Koczy, P.u.a. (2005): Effektivität einer multifaktoriellen
Intervention zur Reduktion von körpernaher Fixierung
bei demenzerkrankten Heimbewohnern. Z Gerontol
Geriat 38:33–39
Klie, T., Schuhmacher, B. (2006): Bürger- und Angehörigenbeteiligung in Wohngruppen für Menschen mit Demenz
– Das »Freiburger Modell«. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (Hrsg.):Demenz – eine Herausforderung
für das 21. Jahrhundert. Berlin, 171–177.
Klie, T., Frommelt, M. u. Schneekloth, U. (2011): Evaluation der
Pflegeberatung nach § 7a Satz 1 SGB XI. Evaluationsbericht des AGP Institut für angewandte Sozialforschung,
Hans-Weinberger-Akademie, TNS Infratest. Freiburg.
Klie, T.; Pfundstein, T.; Schuhmacher, B., Monzer; Klein,
A.; Störkle, M.; Behrend, S. (2011): Das Pflegebudget.
Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwicklung
der Pflegeversicherung. Bd. 4, Hrsg. GKV-Spitzenverband, Berlin.
Manzeschke, A. (2010): Neue Unverantwortlichkeit? –
Ethische Aspekte von Ambient-Assisted-Living. In:
Niederlag, W., Lemke, H. U., Golubnitschaja, O, Rienhoff,
O. (Hrsg.): Personalisierte Medizin. Dresden: General
Hospital: 345–357.
Merrell, R. C. (2005): Telemedicine in surgery. European
Surgery, 37 (5): 270–273.
Michell-Auli, P.; Sowinski, C.; Strunk-Richter, G. (2009): Die
qualitätsgeleitete KDA-Pflegeoase verzichtet auf Mehrbettzimmer. In: Die Schwester Der Pfleger, 10/2009,
S. 8–11
Michell-Auli, P.; Strunk-Richter, G.; Tebest, R. (2010): Was
leisten Pflegestützpunkte? Konzeption und Umsetzung;
Ergebnisse aus der "Werkstatt Pflegestützpunkte". Köln:
KDA.
Niemann- Mirmehdi, M., Zander, L., Ißelburg, A., Bernecker,
K., Heinz, A., Rapp, M. & Soellner, R. (2010): Subjektive
Wahrnehmung dementiell erkrankter Menschen in den
Mittelpunkt gestellt. 6. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz. Braunschweig,
07.- 09.10.
Niemann-Mirmehdi, M., Soellner, R. (2011): Subjektive Wahrnehmung demenziell Erkrankter in den Mittelpunkt
gestellt – Ergebnisse einer qualitativen Evaluationsstudie von Versorgungsstrukturen in der frühen Krankheitsphase. In: Selbsthilfe Demenz Gemeinschaft Leben.
Tagungsband 6. Kongress der Deutschen Alzheimer
Gesellschaft (Hrsg., März 2011, Berlin)
Literatur
Norgall, T. (2009): Personalisierter Technikeinsatz - Zukunftsperspektive gesundheitlicher Prävention? Public Health
Forum, 17, 65: 19–21.
Pogadl, S.; Pohlmann, R. (2008): Seniorenbüros in Dortmund
– Zukunftsorientiertes Modell für eine integrative und
wohnortnahe Versorgung und Betreuung. Zeitschrift für
Gerontologie und Geriatrie (41),2. 86–91
Sauer, P.; Wißmann, P. (2006): Evaluation der Leistungen zum
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz. Abschlussbericht,
Berlin
Schmidt, T.-A.; Wolff, B. (2006): Handbuch Niedrigschwellige
Betreuungsangebote E-Book, Hannover 2006
Schneekloth, U.; Wahl, H.W. (Hrsg.) (2006): Möglichkeiten
und Grenzen selbständiger Lebensführung in privaten
Haushalten (MuG III). München.
von Reibnitz, C. (2009): Methoden der Umsetzung von Case
Management. In: von Reibnitz, C.: Case Management
praktisch und effizient. Springer, Heidelberg: 64–117.
Weber, K. (2012): Bottom-Up Mixed-Reality: Emergente Entwicklung, Unkontrollierbarkeit und soziale Konsequenzen. In: Robben, B., Schelhowe, H. (Hrsg.): Begreifbare Interaktionen – Der allgegenwärtige Computer:
Touchscreens, Wearables, Tangibles und Ubiquitous
Computing. Bielefeld: Transcript: 347–366.
Weber, K., Nagenborg, M., Drüeke, R., Langewitz, O. (2009):
Ubiquitous Media – Ökonomische und technische
Rahmung sozialer Handlungsmöglichkeiten. Merz
Medien + Erziehung, Zeitschrift für Medienpädagogik,
53 (6): 102–110.
Wiegerling, K. (2012): Zum Wandel des Verhältnisses von Leib
und Lebenswelt in intelligenten Umgebungen. In: Fischer, P., Luckner, A., Ramming, U. (Hrsg.): Die Reflexion
des Möglichen. Zur Dialektik von Erkennen, Handeln
und Werten. Münster et al.: LIT: 225–238.
Wolff, B., Schumburg, J (2010): Ambulante Angebotsstrukturen in Niedersachsen für demenzkranke Menschen
und ihre pflegenden Angehörigen. Tagungsreihe der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Band 8 »Gemeinschaft leben« Braunschweig 7. bis 9. Oktober 2010
Referate, : 173–176
Rechtsquellen
Pflege - Neuausrichtungs- Gesetz, Bundesministerium für
Gesundheit, 2012
Pflegestützpunkte in Niedersachsen, 7 www.ms.niedersachen.de/portal/live.php?navigation_id=5103&article_id=14132& (zuletzt gelesen 21.01.14)
PNG: Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der
Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz).
Drucksache 17/ 9369.
Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung Nr. 49
vom 29.06.2012
SGB V: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche
Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom
20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), das zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579)
geändert worden ist
77
3
SGB XI: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994,
BGBl. I S. 1014), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 27
des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert
worden ist
SGB XII: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl.
I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 28 des
Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert
worden ist
Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 7 www.destatis.de/
kontakt, (zuletzt gelesen 31.01.14)
Pflegestatistik 2013 7 http://www.gbe-bund.de/glossar/
Pflegestatistik.html
79
Stationäre
Versorgungskonzepte
Katja Sonntag
4.1
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen – 80
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
Integrative Versorgungskonzepte – 80
Segregative Versorgungskonzepte – 81
Spezielle Wohnbereiche für Menschen mit Demenz – 83
Hausgemeinschaften – 86
Integrative und segregative Betreuung im Vergleich – 87
4.2
Ambulant betreute Wohngemeinschaften – 89
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
Vorteile gegenüber einer Hausgemeinschaft – 90
Rahmenbedingungen – 92
Grenzen der ambulant betreuten Wohngemeinschaft – 94
Qualitätssicherung – 95
4.3
Pflegeoasen – 96
4.4
Blick ins Ausland – 100
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
Hogewey, Dorf für Menschen mit Demenz – 101
Demenzpflege für Europäer in Thailand – 102
Sonnweid, Schweiz – 103
Der niederländische »Anton-Pieck-Hofje« – 105
Pflege in Osteuropa – 106
Literatur – 106
K. Sonntag, C. von Reibnitz, Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz,
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3_4, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
4
4
80
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
4.1
Vollstationäre
Pflegeeinrichtungen
Trotz der Weiterentwicklung und des Ausbaus
ambulanter Versorgungskonzepte stoßen diese bei
Menschen mit zunehmendem Schweregrad der
Demenz häufig an ihre Grenzen. So werden bis zu
80% der Menschen mit Demenz im Verlauf ihrer
Erkrankung vollstationär betreut (Schäufele et al.
2008, 12). Gleichzeitig ist eine demenzielle Erkrankung heute der Hauptgrund für den Einzug in eine
vollstationäre Pflegeeinrichtung. Häufig erfolgt der
Umzug in einem bereits fortgeschrittenen Krankheitsstadium, vor allem bei zunehmender Pflegebedürftigkeit und beim Auftreten herausfordernder Verhaltensweisen (Radzey 2011a, 87). Des Weiteren führt eine Überforderung oder Überlastung
der Pflegepersonen nach oft jahrelanger Pflege und
Betreuung zu einem Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Umso wichtiger ist es daher,
dass sich die Pflegeeinrichtungen auf dieses Klientel einstellen, um eine hochwertige Versorgung leisten zu können (Heeg et al. 2012, 14). In den vergangenen Jahren haben unterschiedliche Theorien und
Pflegekonzepte die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen beeinflusst, einige richten sich auch
speziell an Menschen mit Demenz. Die häufigsten
Betreuungsformen werden nun vorgestellt.
Häufige stationäre Betreuungsformen für
Menschen mit Demenz
5 Integrative Versorgung
5 Segregative Versorgung (Spezial-Wohnbereiche für Menschen mit Demenz)
5 Hausgemeinschaften
4.1.1
Integrative
Versorgungskonzepte
Auch heute noch wird die Mehrzahl der Menschen
mit Demenz, welche in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt, integrativ versorgt. Das bedeutet,
dass Bewohner mit Demenz gemeinsam mit schwer
pflegebedürftigen und multimorbiden Bewohnern
versorgt werden (Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rhein-
land-Pfalz 2007, 7). Wie genau sich die integrative
Versorgung in den einzelnen Häusern gestaltet,
differiert stark. Grundsätzlich dürfte heute in allen
integrativen Pflegeeinrichtungen das Normalisierungsprinzip zu Grunde gelegt worden sein.
> Dieses bedeutet, dass jeder Mensch sein
Leben und seinen Alltag so weit wie möglich selbst steuern und das weiterleben
möchte, was für ihn jahrzehntelang »Normalität« ausmachte, auch wenn er zu einer
eigenständigen Haushaltsführung nicht
mehr in der Lage ist (Kaiser 2012, 40).
Normalität meint dabei für vollstationäre Pflegeeinrichtungen:
5 eine erfassbare Umgebung, die Sicherheit und
Geborgenheit ausstrahlt,
5 eine überschaubare Anzahl von Mitbewohnern (kleine Gruppen),
5 Möglichkeiten zur Betätigung, zur Kontaktaufnahme, zu Teilnahme und Teilhabe, aber auch
zum Rückzug,
5 Aktivitäten und eine Tagesstruktur, die sich an
einem »normalen Haushalt« orientieren,
5 qualitative Pflege, die diskret in den Hintergrund tritt (Kaiser 2012, 41).
Eine integrative Versorgung entspricht außerdem
der in vielen Bereichen mittlerweile angestrebten
Inklusion. Niemand soll auf Grund bestimmter
Erkrankungen oder Behinderungen diskriminiert
oder ausgeschlossen werden. Vom Kuratorium
der Deutschen Altenhilfe (KDA) propagierte Leitbilder wie die Hausgemeinschaft richten sich an alle
pflegebedürftigen Menschen und rücken das Prinzip der Familie in den Vordergrund. Außerdem
soll eine möglichst quartiersbezogene Versorgung
erfolgen, welche durch spezialisierte Betreuungsformen kaum möglich wäre (. Tab. 4.1).
> Die Mehrzahl demenzkranker Menschen
wird in Deutschland derzeit in integrativen Versorgungsformen versorgt, also
gemeinsam mit kognitiv gesunden Pflegebedürftigen. Grundlage der integrativen
Versorgung sind die Leitprinzipien der
Normalisierung sowie der Inklusion.
81
4.1 • VollstationärePflegeeinrichtungen
. Tab. 4.1
Kriterien für die integrative stationäre Versorgung
Geeignet für
– Menschen mit Demenz ohne auffällige herausfordernde Verhaltensweisen
Hemmende Faktoren
– Herausfordernde Verhaltensweisen wie Hinlauftendenz oder Selbst- und Fremdgefährdung
– Mögliche Konflikte mit anderen, kognitiv gesunden Bewohnern
– Konfrontation der Menschen mit Demenz mit den eigenen Defiziten
Förderliche Faktoren
– Normalitätsprinzip wird gelebt
– Menschen mit Demenz können Verhalten kognitiv gesunder Menschen nachahmen
– Wohnortnahe Versorgung wird ermöglicht
Grenzen
– Meist fehlende gerontopsychiatrische Fachkompetenz
– Gezielte Aktivierungsangebote für Menschen mit Demenz fehlen
– Schutz der demenzkranken Bewohner kann nicht immer gewährleistet werden, z. B. beim
unbemerkten Verlassen des Wohnbereiches
– Lebensqualität der kognitiv gesunden Bewohner sinkt bei integrativer Versorgung
Finanzierung
– Monatliche Kosten zwischen 2800 und 4500 € je nach Bundesland, Einrichtung und Pflegestufe
– Pflegekasse übernimmt zwischen 1023 und 1918 € je nach Pflegestufe
– Eigenanteil wird über Einkommen und Vermögen gezahlt, bei Finanzierungslücken greift
Sozialhilfe
4.1.2
4
Segregative
Versorgungskonzepte
Bei segregativen Versorgungsmodellen werden nur
Menschen mit Demenz gemeinsam betreut, eventuell erfolgt sogar eine weitere Differenzierung,
zum Beispiel nach Schweregrad der Erkrankung
oder dem Auftreten bestimmter herausfordernder
Verhaltensweisen.
Begründet wird eine segregative Versorgung
damit, dass die Bedürfnisse der verschiedenen
Bewohnergruppen sehr unterschiedlich sind. Im
Rahmen einer integrativen Versorgung ist es daher
kaum möglich, die Versorgungs- und Betreuungsangebote für orientierte Bewohner und Bewohner
mit unterschiedlichen Schweregraden der Demenz
so zu gestalten, dass alle gleichermaßen und angemessen gemeinsam versorgt werden können (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie
und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 7).
Vielmehr geht die segregative Pflege und Betreuung davon aus, dass demenziell erkrankte Menschen besondere psychosoziale Bedürfnisse haben,
die eine von anderen Bewohnergruppen getrennte
Versorgung erforderlich macht.« (Zimmermann
2009, 92).
Ein Vorteil der segregativen Versorgung ist,
dass Betroffene nicht mit kognitiv gesunden Men-
schen und ihren eigenen Defiziten konfrontiert
werden. Da einer Überforderung stets entgegengewirkt wird, kann es zu einer Reduktion von Stress
und medikamentösen Hilfen bis hin zu mechanischen Fixierungen kommen. »Studien zufolge
werden international 12 bis 49% aller Bewohner in
Alten- und Pflegeheimen in irgendeiner Weise fixiert, in Deutschland sind es 26 bis 42%, 5 bis 10%
werden mit Gurten festgeschnallt.« (Berlin-Institut
2011, 43). Außerdem bekommen laut internationalen Untersuchungen zwischen 34 und 75% der
Bewohner Psychopharmaka verabreicht, wobei ein
medizinischer Grund für die Medikamentengabe
häufig nicht eindeutig festzustellen war (Berlin-Institut 2011, 44). Bei Betreuern und Pflegern besteht
bei aufkommenden herausfordernden Verhaltensweisen kein Rechtfertigungszwang, so dass teilweise auf Medikamente oder Fixierungen verzichtet
werden kann. Menschen in einem leichten Stadium
der Demenz können allerdings Ängste aufgrund
der Konfrontation mit Bewohnern in weiter fortgeschrittenen Stadien entwickeln. Außerdem besteht
die Gefahr einer Abschiebung oder Stigmatisierung demenziell erkrankter Menschen sowie einer
Überlastung des Personals (Zimmermann 2009,
93) (7 Exkurs »Personzentrierter Ansatz nach Tom
Kitwood«).
82
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
Personzentrierter Ansatz nach Tom Kitwood
4
Tom Kitwood, welcher an der Universität Bradfort arbeitet, hat das
Modell der personzentrierten Pflege
entwickelt, welches seitdem nicht
nur die englische Pflegeszene prägt.
Er betont vor allem die Bedeutung
der Kommunikation und Beziehung
bei der Pflege von Menschen mit
Demenz.
Mit Fortschreiten der Demenz
und den damit verbundenen kognitiven Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten und Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit
neigt die Umgebung dazu, die
Bestimmung über die betroffene
Person zu übernehmen. Die Menschen mit Demenz haben aber
weiterhin individuelle Bedürfnisse
und sind nach Kitwood durchaus in
der Lage, in alltäglichen Belangen
für sich selbst Entscheidungen zu
treffen, wenn ihnen Wahlmöglichkeiten adäquat angeboten werden.
Das Problem der Demenz liegt ihm
zufolge nach nicht im Erkrankten,
der die Demenz »hat«, sondern
entsteht aus der gestörten Interaktion und Kommunikation zwischen
Menschen mit und Menschen ohne
Demenz. Es kommt zu Missverständnissen und Störungen, in deren
Folge die eventuell auftretenden
herausfordernden Verhaltensweisen
der Menschen mit Demenz zum
eigentlichen »Problem« gemacht
werden. In der Theorie von Kitwood
kommt aber allem, was Menschen
mit Demenz tun und sagen, Sinn
und Bedeutung zu. Für die Umwelt
problematische oder herausfordernde Verhaltensweisen müssen daher
als Handlung gedeutet werden, die
verstanden werden muss, da auch
dieses Verhalten Ausdruck eines
zugrunde liegenden Bedürfnisses
ist (Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Familie und Frauen des
Landes Rheinland-Pfalz 2007, 12).
»Im Zentrum des personzentrierten Ansatzes steht der Mensch
als Person in seiner Einzigartigkeit.
Dabei geht es Kitwood um den
Erhalt und die Stärkung des Personseins als oberste Zielsetzung.« (D’Arrigo 2011, 76). Anders als kognitiv
gesunde Menschen sind Menschen
mit Demenz darauf angewiesen,
dass ihre Begleiter ihnen ein Personsein ermöglichen und die Ich-Identität stärken (Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Familie und
Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
2007, 12). Kitwood beschreibt eine
Demenzpflege aus personzentrierter Sicht als eine Wiederherstellung
der personalen Funktionen. Dabei
werden die fünf grundlegenden
psychischen Bedürfnisse Bindung,
Trost, Identität, Beschäftigung
sowie Einbeziehung in Gruppen
befriedigt, damit Menschen mit
Demenz sich wohlfühlen können
(Dominguez 2008, 17f ). Durch die
Wechselwirkung in der Person-Umwelt-Beziehung wird der Demenzkranke angeregt, sein individuelles
Milieu aktiv zu gestalten. Nur durch
Zusammenfassung
Bei der segregativen Versorgung werden
Menschen mit Demenz gemeinsam betreut,
teilweise erfolgt eine weitere Differenzierung
je nach Schweregrad der Erkrankung oder dem
Auftreten bestimmter herausfordernder Verhaltensweisen. Eine segregative Versorgung
bietet den Vorteil, dass auf die besonderen
Bedürfnisse von Menschen mit Demenz gezielt
die Befriedigung seiner Bedürfnislage kann sich der demente Mensch
nach Kitwood wahrnehmen und
sich wertvoll und angenommen
fühlen. Insofern hängt die Qualität
in der personzentrierten Pflege von
demenzkranken Menschen stark
von der Qualität der Pflegebeziehung und der Interaktionsfähigkeit
des Pflegepersonals ab (D’Arrigo
2011, 76).
Die vier wesentlichen Elemente
des personzentrierten Ansatzes
sind:
1. Den Wert von Menschen mit
Demenz anerkennen (value
base)
2. Sie als einzigartige Individuen
zu behandeln und die Tatsache anzuerkennen, dass jeder
Mensch individuell auf die
neurologische Beeinträchtigung reagiert (individualized)
3. Die Welt aus dem Blickwinkel
der Person mit Demenz zu betrachten und somit die Perspektive zu wechseln (perspective)
4. Die Erkenntnis, dass jegliches
menschliches Leben in Beziehungen wurzelt und dass
Menschen mit Demenz eine
besondere soziale Umgebung
benötigen, die ihre Beeinträchtigung auffängt und Möglichkeiten persönlichen Wachstums
fördert (social environment)
(Heeg et al. 2012, 29)
eingegangen werden kann und diese nicht
fortlaufend mit ihren Defiziten konfrontiert
werden. Herausfordernde Verhaltensweisen
werden eher toleriert, sodass auf Psychopharmaka oder Fixierungen verzichtet werden
kann. Allerdings bedeutet eine Segregation
auch eine Abschiebung und Stigmatisierung
(. Tab. 4.2).
83
4.1 • VollstationärePflegeeinrichtungen
. Tab. 4.2
Kriterien für die segregative stationäre Versorgung
Geeignet für
Alle Menschen mit Demenz, besonders bei:
– weit fortgeschrittener Demenz
– Hinlauftendenz
– Selbst- und/oder Fremdgefährdung
– herausfordernden Verhaltensweisen
Hemmende Faktoren
– Spezialeinrichtungen ermöglichen häufig keine wohnortnahe Versorgung
– Häufung von herausfordernden Verhaltensweisen schreckt teilweise Besucher ab
– Je nach Konzept der Einrichtung muss ein Umzug bei Veränderung des Krankheitsbildes erfolgen
Förderliche Faktoren
– Gerontopsychiatrische Fachkompetenz
– Gezielte Angebote für Menschen mit Demenz werden gemacht
– Separation nach Schweregrad der Demenz oder bestimmten Verhaltensweisen ermöglicht passgenaue Betreuung
– Beschützte oder geschlossene Wohnbereiche verhindern Weglaufen der Bewohner
mit Demenz
– Demenzkranke Bewohner werden nicht mit ihren Defiziten konfrontiert
– Konflikte mit kognitiv gesunden Bewohnern werden vermieden
Grenzen
– Wohnortnahe Versorgung kann mit zunehmender Spezialisierung nicht gewährleistet werden
– Herausfordernde Verhaltensweisen können sich in der Gruppe steigern
Finanzierung
– Monatliche Kosten zwischen 3000 und 4500 € je nach Bundesland, Einrichtung und
Pflegestufe
– Häufig höherer Pflegesatz für spezialisierte Versorgung verhandelt
– Pflegekasse übernimmt zwischen 1023 und 1918 € je nach Pflegestufe
– Eigenanteil wird über Einkommen und Vermögen gezahlt, bei Finanzierungslücken
greift Sozialhilfe
4.1.3
4
Spezielle Wohnbereiche für
Menschen mit Demenz
Die speziellen Wohnbereiche für demenziell erkrankte Menschen sind vergleichbar mit den Special Care Units in den USA. Es handelt sich um
eine spezielle stationäre Versorgungsform, die besonders für Betroffene mit starken Verhaltensänderungen geeignet ist. Durch Symptome wie Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Aggressionen, andauerndes lautes Schreien oder erhebliche Unruhe
gestaltet sich eine Integration dieses Personenkreises in andere Wohnformen äußerst schwierig. So
kam es Anfang der 1990er Jahre in Deutschland zu
ersten Überlegungen, ob und in welchem Rahmen
eine angemessene Pflege und Betreuung für diese
demenziell erkrankten Menschen geboten werden
kann (Zimmermann 2009, 113).
Anders als bei den Hausgemeinschaften stehen
bei den speziellen Pflegebereichen nicht die Nor-
malität im Vordergrund, sondern die speziellen
Bedürfnisse der Bewohner. Die Räumlichkeiten
sind zudem von anderen Bereichen innerhalb einer
Pflegeeinrichtung in der Regel klar abgegrenzt. Ein
speziell geschultes Personal pflegt und betreut die
Bewohner rund um die Uhr. Das Team setzt sich
idealerweise aus qualifizierten und gerontopsychiatrisch geschulten Kräften der Pflege, Pädagogik
und Hauswirtschaft zusammen (Zimmermann
2009, 115).
z
Milieutherapeutischer Ansatz
Wohngruppen für Menschen mit Demenz sollten
eine Gruppengröße von 12 bis 15 Personen nicht
überschreiten. Damit soll Übersichtlichkeit gewährleistet und eine Überforderung der Menschen
mit Demenz durch zu viele »fremde« Gesichter vermieden werden (Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 7). Außerdem orientieren sich
84
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
die speziellen Wohnbereiche meist am milieutherapeutischen Ansatz. Dieser geht davon aus, dass
Demenzkranke besonders auf eine beschützende
materielle Umwelt angewiesen sind.
Optimale Umgebung für Menschen mit
einer Demenz
4
Eine optimale materielle Umgebung für Demenzkranke soll demnach
5 übersichtlich sein,
5 die Funktionsfähigkeit und Kompetenzerhaltung unterstützen,
5 maximale Bewegungsfreiheit gewährleisten,
5 Sicherheit und Geborgenheit vermitteln,
5 stimulierend und anregend wirken (z. B.
durch Materialien zum Greifen, Gerüche,
gezielt eingesetzte Musik), aber Reizüberflutung vermeiden (z. B. durch dauerhafte
Beschallung mit Radio und Fernsehen),
5 Kontinuität bieten und einen Bezug zum
bisherigen Lebenszusammenhang herstellen,
5 physikalische Umweltfaktoren wie Beleuchtung (blendfrei, schattenarm,
500 Lux), Temperatur, Gerüche und Geräusche den Bedürfnissen der Kranken
anpassen,
5 die Orientierung unterstützen (z. B. durch
Namen und Bilder an Türen, Lichtführung,
Bodenbelag, unverwechselbare Gestaltung
der Orte)
5 die soziale Interaktion und Besuche der
Angehörigen fördern,
5 Erfahrungen mit Tieren ermöglichen sowie
5 ausreichend Rückzugsmöglichkeiten bieten (Weyerer et al. 2006, 23f; Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie
und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
2007, 7f )).
»Durch einen ausreichend großen Aufenthaltsbereich wird gemeinschaftliches Leben und Erleben
gefördert. Mobile Bewohner mit einer mittelschweren bis schweren Demenz suchen häufig Kontakt
zu anderen Personen und halten sich gerne dort
auf, wo etwas geschieht, sie etwas beobachten können oder Ansprache erhalten.« (Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 9). Wenn möglich, sollten die speziellen Wohnbereiche auch
einen gesicherten Aufenthaltsbereich im Freien haben, den die Bewohner nutzen können.
z
Küche als Bestandteil des Wohnbereichs
Eine Küche im Wohnbereich fördert die Wohnqualität und bietet in der Versorgung von Menschen
mit Demenz zahlreiche Vorteile. Mobile und aktive
Bewohner können in hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Abspülen, Abtrocknen oder die Zubereitung von einfachen Speisen einbezogen werden.
Lebensmittel können im Wohnbereich vorgehalten
werden, um so besser auf die individuellen Bedürfnisse und aktuellen Wünsche der Bewohner eingehen zu können. Die Sicherstellung einer ausreichenden Ernährungssituation stellt insbesondere
bei Menschen mit Demenz häufig ein Problem dar.
Wenn Mahlzeiten auf dem Wohnbereich zubereitet
werden, können die Bewohner durch die Essensgerüche auf die Mahlzeiten eingestimmt und zum
Essen angeregt werden. Allerdings nehmen die
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nicht den zentralen Stellenwert wie in einer Hausgemeinschaft ein,
auch wenn die Mahlzeiten ein zentrales Element
der Tagesstrukturierung darstellen (Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 10).
Beispiel
Das Zentrum »Sonnweid« im schweizerischen Wetzikon gilt allgemein als mustergültiges Heim für
Menschen mit Demenz. Hier ist nicht nur die helle,
freundliche Architektur ganz auf die Bedürfnisse
und Möglichkeiten dementer Bewohner ausgerichtet. Auch das Personal stellt sich konsequent
auf das momentane Befinden und Erleben der Bewohner ein, feste Tagesabläufe und Vorgaben gibt
es nicht (Berlin-Institut 2011, 45).
z
»Beschützte« Wohnbereiche
Eine Mehrzahl der speziellen Wohnbereiche für
Menschen mit Demenz ist durch besondere Vor-
85
4.1 • VollstationärePflegeeinrichtungen
kehrungen so gestaltet, dass die mobilen Bewohner
mit Demenz den Wohnbereich nicht unbemerkt
verlassen können. Viele Wohnbereiche nennen sich
»beschützt«, da hier die Ausgänge nicht verschlossen, das Verlassen des Wohnbereiches aber durch
besondere Vorkehrungen erschwert ist. So sind
zum Beispiel die Türen unauffällig in Wandfarbe
gestrichen, durch Vorhänge oder eine Fototapete
getarnt, Türklinken höher als üblich angebracht
oder die Farb- und Lichtgestaltung lenkt von den
Ausgängen ab, während andere Bereiche gezielt betont werden. Manche der »beschützten« Wohnbereiche arbeiten auch mit technischen Hilfsmitteln
wie Funkschranken und besonderen Sensoren, um
das unbemerkte Verlassen der Bewohner mit Demenz zu verhindern.
z
Geschlossene Wohnbereiche
Andere Wohnbereiche für Menschen mit Demenz
sind sogar geschlossene Wohnbereiche, die Ausgänge sind hier permanent abgeschlossen.
> Um einen Menschen mit Demenz dort
unterbringen zu dürfen, bedarf es einer
richterlichen Genehmigung, da die geschlossene Unterbringung das Freiheitsrecht des einzelnen stark einschränkt.
Das Recht auf persönliche Freiheit muss
demnach mit dem Schutzbedürfnis abgewogen werden.
z
. Abb. 4.1 Grundriss Pro acht (adaptiert nach Pro 8
Pflegeheim Frelenberg GmbH. 7 http://liveserver5.ionas.
de/brd/nrw/c5/sv_uebach_palenberg/unsere_stadt/senioren_pflege_betreuung/demenzheim)
genannte »Hamsterradeffekte« verursacht. Die
Menschen können zwar ungehindert laufen und
weiterwandern, tun dies jedoch oft bis zur körperlichen Erschöpfung. Während der Wandernde für
Mitarbeiter und Mitbewohner so häufig als weniger störend und verhaltensauffällig erscheint als
bei anderen Grundrissformen, wird seiner eigenen
Bedürfnislage und Belastungsgrenze häufig wenig
Aufmerksamkeit geschenkt. Mancher Heimbewohner läuft in solchen Schleifen bis zu 20 km am Tag
im geschlossenen Raum. Je gleichförmiger die Wege
dabei sind, desto weniger erinnern sich die Laufenden daran, wo sie sich befinden, auch wenn der Weg
Gruppenräume durchkreuzt (Kaiser 2012, 46f).
Sonderform Pro Acht
Eine Sonderform der Wohnbereiche für Menschen
mit Demenz sind solche, bei deren Grundriss eine
»Endlosschleife« gewählt wurde (. Abb. 4.1). Die
Bewegung in den halböffentlichen Bereichen soll
dadurch gefördert werden, im Gegensatz zu clusterförmigen Grundrissen, die sozialräumlich die
Gruppe stärker definieren (Heeg et al. 2012, 41).
Die langen Endloswanderschleifen entsprechen
zwar dem »Symptom Bewegungsdrang«, welches
viele mobile Bewohner mit Demenz zeigen. Die
Ursache des Wanderns wie Heimweh, der Verlust
von Geborgenheit oder vertrauten Menschen wird
dadurch aber nicht behoben, vielmehr werden so
4
Zusammenfassung
Besonders für mobile Bewohner mit fortgeschrittener Demenz und herausfordernden
Verhaltensweisen wurden in den letzten
Jahren spezielle Wohnbereiche eingerichtet,
welche häufig teilweise oder ganz geschlossen sind. Den besonderen Bedürfnissen der
Klientel soll durch eine kleine Gruppengröße,
eine Ausrichtung an der Milieutherapie sowie
besonders geschultes Personal Rechnung getragen werden.
4
86
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
4.1.4
Hausgemeinschaften
»Allgemein wird unter »Hausgemeinschaft« das
gemeinsame Wohnen von nicht miteinander verwandten Menschen verstanden, die sich ein Haus
teilen, innerhalb dessen sie individuelle Wohnungen
nutzen.« (Radzey 2011a, 89) Der Begriff der Hausgemeinschaften in der Pflegelandschaft wurde insbesondere in den 90er Jahren durch das Kuratorium
Deutsche Altershilfe (KDA) und das Bundesgesundheitsministerium geprägt (Zimmermann 2009, 108).
Hausgemeinschaften werden, anders als ambulant betreute Wohngemeinschaften, als zugelassene und pflegesatzfinanzierte vollstationäre Einrichtungen betrieben. Als Heime unterliegen sie
unter anderem dem Heimgesetz (Zimmermann
2009, 108).
Während Wohngemeinschaften vordringlich
auf Nähe ausgerichtet sind, zeichnen sich Hausgemeinschaften durch ein Nähe-Distanz-Verhältnis
aus. Die Initiatoren sind Träger oder Verbände der
Altenhilfe, eine Hausgemeinschaft wird also nicht
durch Bewohner oder Angehörige selbst getragen
und initiiert. Ein reibungsloser Ablauf liegt im
Verantwortungsbereich der Träger. Viele Wohngemeinschaften unterscheiden sich von Hausgemeinschaften also nur durch Abweichungen in der
Organisationsstruktur und in der Finanzierung,
die Übergänge sind mittlerweile fließend (Köster
2005, 2).
»Nach der Konzeption des Kuratorium Deutsche Altershilfe scheint das wichtigste Unterscheidungskriterium darin zu liegen, dass sich Hausgemeinschaften und Wohngruppen durch die
Abkehr vom »Anstaltscharakter« des konventionellen Pflegeheims auszeichnen und in erster Linie »Normalität«, Häuslichkeit, Dezentralisierung
und kleine Bewohnerzahlen anstreben.« (Weyerer
et al. 2006, 23). Ein wesentliches organisatorisches
Merkmal für die Umsetzung des Konzeptes ist die
Dezentralisierung der hauswirtschaftlichen Leistungen. Charakteristisch ist eine zentral liegende
Wohnküche mit Essbereich und möglichst nahe
angrenzenden Bewohnerzimmern (Heeg et al.
2012, 39).
Menschen mit Demenz sind nur sehr eingeschränkt in der Lage, alltägliche Beschäftigungen
eigenständig zu initiieren oder über einen längeren
Zeitraum aufrecht zu erhalten. In der Gemeinschaft
der Wohngemeinschaft soll aber ein Stück Alltag
gelebt werden. Dies setzt voraus, dass ständig eine
Tagesbegleitung, eine sogenannte Präsenzkraft,
anwesend ist und strukturierend, aktivierend und
auch moderierend tätig wird (Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 11). Diese festen
Bezugspersonen sind für die Organisation, Bewirtschaftung sowie unmittelbare Betreuung der Bewohner zuständig und müssen für dieses komplexe
Aufgabenfeld ein hohes Maß an persönlicher und
sozialer Kompetenz mitbringen. Die erforderlichen
pflegerischen Tätigkeiten werden durch hausinterne Pflegekräfte erbracht.
Neben der Suche nach geeigneten Präsenzkräften ergibt sich die größte Problematik offenbar
aus der nach wie vor schwierigen Situation einer
dauerhaften Finanzierung dieser kleinteiligen
Hausgemeinschaften, die sich bisher allesamt nur
über einen erheblichen finanziellen Mehraufwand
tragen, der trotz einer Anpassung durch die Pflegeversicherung im Jahr 2008 für die Betreuung
von Demenzkranken im stationären Bereich kaum
durch die Einrichtungsträger aufgefangen werden
kann (D’Arrigo 2011, 55). Da manchen Trägern das
betriebswirtschaftliche Risiko der erforderlichen
erhöhten Pflegesätze zu groß ist, entstehen Wohnbereichs-Hausgemeinschaften. Dabei wird ein Bereich einer integrativen Wohnform zu einer Hausgemeinschaft umgebaut und in Betrieb genommen.
Entscheidend für eine Einordnung als Hausgemeinschaft ist jedoch auch hier die Abkehr von der
Zentralversorgung (Zimmermann 2009, 112).
z
Hausgemeinschafts-Satelliten
Neben diesen Hausgemeinschaften entstehen derzeit auch sogenannte Hausgemeinschafts-Satelliten. Es handelt sich hierbei um einzelne, in der
Region verteilte Hausgemeinschaften, die sich mit
einem Stammhaus oder weiteren Hausgemeinschaften vernetzen, um Synergieeffekte nutzen zu
können und die Rentabilität zu sichern (Zimmermann 2009, 112).
Insgesamt betrachtet haben sich die Hausgemeinschaften in Deutschland in den letzten Jahren
87
4.1 • VollstationärePflegeeinrichtungen
. Tab. 4.3
4
Kriterien für Hausgemeinschaften
Geeignet für
– Menschen mit Demenz ohne auffällige herausfordernde Verhaltensweisen, die sich
gern in der Gemeinschaft aufhalten
Hemmende Faktoren
– Herausfordernde Verhaltensweisen wie Hinlauftendenz oder Selbst- und Fremdgefährdung
– Monatliche Kosten sind häufig höher als in »normaler« stationärer Pflege
– Schwerpunkt liegt auf der Hauswirtschaft, nicht auf Fachpflege
– Teilweise fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Bewohner und ihre Besucher
Förderliche Faktoren
– Normalitätsprinzip wird gelebt
– Möglichst autarke hauswirtschaftliche Versorgung unter Einbezug der Bewohner
– Größtmögliche Anwesenheit einer Präsenzkraft in der Wohnküche
Grenzen
– Meist fehlende gerontopsychiatrische Fachkompetenz
– Schutz der demenzkranken Bewohner kann nicht immer gewährleistet werden, z. B.
beim unbemerkten Verlassen des Wohnbereiches
Finanzierung
– Monatliche Kosten liegen häufig über den Pflegesätzen normaler stationärer Pflegeeinrichtungen
– Pflegekasse übernimmt zwischen 1023 und 1918 € je nach Pflegestufe
– Eigenanteil wird über Einkommen und Vermögen gezahlt, bei Finanzierungslücken
greift Sozialhilfe
beachtlich entwickelt und differenziert. Es ist ein
Durchbruch in der vollstationären Versorgung gelungen, der eine Alternative zu den herkömmlichen
Altenpflegeheimen darstellen kann (Zimmermann
2009, 113) (. Tab. 4.3).
Zusammenfassung
Hausgemeinschaften werden von Trägern oder
Verbänden organisiert und fallen daher unter
das Heimgesetz. Zentrales Kriterium für eine
vollstationäre Hausgemeinschaft ist die Dezentralisierung der hauswirtschaftlichen Bereiche.
Präsenzkräfte organisieren das Zusammenleben
in der Hausgemeinschaft, während pflegerische
Tätigkeiten durch angestellte Pflegekräfte übernommen werden. Hausgemeinschaften können
solitär betrieben werden, einzelne Wohnbereiche einer Pflegeeinrichtung können in Hausgemeinschaften umgewandelt werden oder
mehrere Hausgemeinschaften an unterschiedlichen Standorten schließen sich in bestimmten
Bereichen organisatorisch zusammen.
4.1.5
Integrative und segregative
Betreuung im Vergleich
Es muss herausgestellt werden, dass es nicht das eine
Versorgungskonzept für Menschen mit Demenz geben kann, ebenso wenig wie es den einen Demenzkranken gibt. Dennoch sprechen jeweils unterschiedliche Aspekte für eine integrative oder eine
segregative Versorgung im vollstationären Bereich.
Ob Menschen mit Demenz gemeinsam mit nicht
verwirrten älteren Menschen betreut werden oder
besser in eigens für sie vorgesehenen Wohngruppen
oder Heimen leben sollen, wird auch von Experten
aktuell kontrovers diskutiert (Kaiser 2012, 12).
Aus der Fachliteratur geht hervor, dass der praktische Alltag in den Pflegeeinrichtungen derzeit
größtenteils noch durch die integrative Versorgungsform bestimmt wird. Es zeichnet sich jedoch eine
verstärkte Trendwende hin zu segregativen Wohnund Betreuungssettings ab (D’Arrigo 2011, 78).
Lange Zeit galt der vollintegrative Ansatz als
»Königsweg« bei Betroffenen einer Demenzerkrankung, da sie so in einer normalen Umgebung leben,
die eine fördernde Wirkung haben kann. Außerdem entspricht die integrative Versorgung dem Ge-
88
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
danken der Normalität und Inklusion, wie sie auch
in anderen Bereichen wie der Behindertenhilfe eingeführt wurde. Zudem besteht für die betroffenen
Bewohner mit Demenz die Möglichkeit, von den
kognitiv gesunden Bewohnern zu lernen und Verhaltensweisen nachzuahmen, zum Beispiel bei den
Mahlzeiten.
lich der Erkrankung Demenz, ihrer Symptome und
Auswirkungen sowie des Umgangs mit Personen
mit Demenz auch bei Fachkräften erhebliche Wissensdefizite bestehen.« (Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz 2007, 36).
z
4
z
Nachteile der integrativen Versorgung
Doch diese Form der Versorgung kann auch einige Nachteile mit sich bringen. So können Betroffene durch die zunehmenden Veränderungen eine
Überforderung im Alltag erleben, durch ein mangelndes Verständnis der kognitiv gesunden Bewohner können Konflikte entstehen und der Betroffene wird eventuell fortlaufend mit seinen Defiziten
konfrontiert (Zimmermann 2009, 89f).
Nachteil einer integrativen Versorgung ist
außerdem, dass das Milieu nicht speziell an die
Bedürfnisse der Menschen mit Demenz angepasst
werden kann. Zudem ist es kaum möglich, mit den
Beschäftigungs- und Betreuungsangeboten sowohl
den kognitiv gesunden Bewohnern als auch den
Menschen mit Demenz gerecht zu werden. Überoder Unterforderungen sowie Frustration sind nahezu vorprogrammiert.
z
Qualifizierte und professionell Pflegende
sind das A und O
»Pflegende sind das wichtigstes Medikament für
die Demenzkranken.« (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes
Rheinland-Pfalz 2007, 29). Ob die Versorgung von
Menschen mit Demenz integrativ oder segregativ
erfolgt, ein Betreuungskonzept wird immer erst
durch engagierte, hochqualifizierte und motivierte
Mitarbeiter mit Leben erfüllt, die den Alltag tragen
und verantworten. Das Pflegepersonal in Einrichtungen erlebt demenziell erkrankte Menschen aber
noch häufig als belastend. Die Gründe liegen insbesondere in mangelnden beruflichen Qualifikationen und Zeitdruck. Viele Pflegende verfügen weder
über eine Ausbildung in der Altenpflege noch eine
gerontopsychiatrische Weiterbildung. Somit ist das
Verhalten von dementen Menschen oft verwirrend
und erzeugt daher Ängste und Überforderung
(Zimmermann 2009, 79). »Eine Qualifizierung aller Mitarbeiter ist zwingend erforderlich, da bezüg-
Segregative Versorgung
Studien zur segregativen Versorgung in Deutschland liegen bislang nur wenige vor, aber einige
evaluative Studien zu Wohngruppenkonzepten für
Demenzkranke für die »Domus Units« in England,
die »Cantous« in Frankreich sowie die »Gruppboende« in Schweden. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sowohl die Pflegekräfte als
auch die Demenzkranken von diesen Versorgungsformen profitieren. Die Pflegekräfte äußerten sich
zufriedener mit ihrer Arbeit, die demenzkranken
Bewohner hatten mehr Kontakt zum Personal, waren aktiver und mobiler sowie affektiv weniger beeinträchtigt und erwiesen sich im Alltag bisweilen
als selbstständiger. Diese günstigen Effekte kamen
am deutlichsten zum Vorschein, wenn die Gruppe
bezüglich des Typs und der Schwere der Demenz
möglichst homogen war (Weyerer et al. 2006, 25)
(7 Exkurs »Forschungsarbeiten zur segregativen
Versorgung«).
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Studien,
dass die speziellen Wohnformen für demenziell erkrankte Menschen einen positiven Einfluss auf diese
nehmen können. Indem das gesamte Umfeld ihren
Bedürfnissen angepasst wird, lassen sich nachweislich die »nicht-kognitiven« Symptome lindern. Ein
hohes Aktivitätsniveau kann erreicht sowie Wohlbefinden erzeugt werden. Auf das Fortschreiten der
kognitiven Symptome kann jedoch kein Einfluss
genommen werden (Zimmermann 2009, 131).
Personen mit leichter Demenz sollten aber möglichst integriert, das heißt zusammen mit kognitiv
gesunden Bewohnern wohnen und betreut werden.
Die noch vorhandenen Kompetenzen können so
gestützt werden und Konflikte zwischen den Bewohnern können bei entsprechender Moderation
vermieden werden. Personen mit mittlerer bzw.
schwerer Demenz ohne herausfordernde, andere
belastende Verhaltensweisen profitieren zwar von
einer Umgebung und Versorgungskonzeption, die
89
4.2 • AmbulantbetreuteWohngemeinschaften
4
Forschungsarbeiten zur segregativen Versorgung
Erste Forschungen in Deutschland,
zum Beispiel zur besonderen stationären Dementenbetreuung der
Stadt Hamburg, brachten vergleichbare Ergebnisse hervor wie internationale Studien. Eine positive Beeinflussung der primären Demenzsymptome, also der Kognition sowie
der Selbstständigkeit im Alltag, war
durch eine besondere Betreuung
nicht nachzuweisen (Schäufele et al.
2008, 158). Allerdings konnte unter
den geänderten Rahmenbedingungen und dem entsprechenden
Setting festgestellt werden, dass Bewohner »verloren geglaubte« Fähigkeiten wieder erlangten und damit
ein höheres Maß an Selbstständigkeit aufwiesen.« (Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie
und Frauen des Landes RheinlandPfalz 2007, 20f ). Des Weiteren ließen
sich aber nicht-kognitive Symptome
der Demenz und herausfordernde
Verhaltensweisen wie Wahn, Halluzinationen, Depressionen, Apathie,
Aggression, Agitiertheit, Schlafstörungen oder eine Hinlauftendenz
durchaus positiv durch eine spezielle
Betreuung beeinflussen (Schäufele
et al. 2008, 158). Dies deckt sich mit
der Studienlage, dass in special care
units der Psychopharmakaverbrauch
zwar nicht signifikant geringer, aber
manuelle Fixiergurte wesentlich
seltener eingesetzt wurden (Weyerer
et al. 2006, 27).
Eine segregative Versorgung
hat aber auch Einfluss auf die kognitiv gesunden Bewohner. Hier
zeigt sich, dass das Leben in den
Wohnbereichen außerhalb der
speziellen Wohngemeinschaften
meist deutlich ruhiger geworden
ist (Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Familie und Frauen des
auf ihre spezifischen Bedürfnisse ausgerichtet ist,
können aber auch integriert betreut werden, wenn
die notwendige Toleranz aufgebracht und auf Sedierung und Fixierung mit dem Motiv der Konfliktvermeidung verzichtet wird. Personen mit mittlerer
oder schwerer Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen sollten in einem homogen belegten,
räumlich abgegrenzten Bereich mit demenzspezifisch und bedürfnisgerecht gestalteten Milieu wohnen und betreut werden (Heeg et al. 2012, 20).
Eine kleinräumige Versorgung, ob in Hausgemeinschaften oder speziellen Wohngruppen, ob integrativ oder segregativ ausgerichtet, scheint sich als
geeignete Betreuungsform für Menschen mit Demenz durchzusetzen (Radzey 2011a, 92) (. Tab. 4.4).
4.2
Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
Hausgemeinschaften verstehen sich als kleine, unabhängige, quartiersbezogene Wohnangebote für
Pflegebedürftige, insbesondere solche mit Demenz.
Landes Rheinland-Pfalz 2007, 21). Die
kognitiv gesunden Bewohner schienen durch das Zusammenleben mit
demenziell erkrankten Menschen in
ihrer Lebensqualität deutlich beeinträchtigt zu sein. Durch die Segregation von Betroffenen fühlten sich
die kognitiv gesunden Bewohner
schließlich nicht mehr belästigt, und
es kam zu weniger Konflikten und
mehr Lebensqualität für diesen Personenkreis. Auch war eine deutliche
Entlastung der Angehörigen und
des Personals ersichtlich (Zimmermann 2009, 126f ). Interessanterweise wird bei Mitarbeiterbefragungen
die allgemeine Arbeitssituation vom
Personal der Dementenbetreuung
signifikant günstiger bewertet als
vom Personal der traditionellen
Versorgungsformen (Zimmermann
2009, 123).
Eine Wohn- oder Hausgemeinschaft, wie sie durch
das Kuratorium Deutsche Altershilfe propagiert
wird und als Prototyp eines modernen Pflegeheims
eingeführt wurde, zeichnet sich durch folgende
Kennzeichen aus:
5 Kleine familienähnliche Gruppen (ca. 8 Personen), die ein Gemeinschaftsgefühl entstehen
lassen und der sozialen Isolation entgegenwirken können
5 Die Architektur orientiert sich an einer Wohnung mit Wohnungstür und großer Wohnküche, um die herum die einzelnen Zimmer
angeordnet sind
5 An die Stelle der Zentralversorgung tritt – so
weit wie möglich – die Selbstversorgung
5 Jede Wohngemeinschaft verfügt über mindestens einen ständig anwesenden Ansprechpartner, der das Zusammenleben der Bewohner
tagsüber aktiv begleitet; auch in der Nacht
muss es tragfähige Lösungen geben
5 Die Mitbewohner werden bei der Bewältigung
der ganz normalen Alltagsaufgaben einbezogen, sowie es ihre noch vorhandenen Kompe-
90
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
. Tab. 4.4. Vergleich der integrativen und segregativen Versorgung
Vorteile
4
Integrative Versorgung
Segregative Versorgung
Inklusion, Integration in das normale Leben
Speziell auf die Bedürfnisse ausgerichtetes Milieu
Normalitätsprinzip
Speziell geschultes Personal
Menschen mit Demenz lernen von kognitiv
gesunden Menschen (Verhalten wird gespiegelt)
Menschen mit Demenz werden nicht mit ihren
Defiziten konfrontiert
Wohnortnahe Versorgung möglich
Vermeidung von Konflikten mit kognitiv gesunden Bewohnern
Mehr Lebensqualität für kognitiv gesunde Bewohner in anderen Wohnbereichen
Toleranterer Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen ist möglich
Weniger Arbeitsbelastung für das Personal in
allen Bereichen
Nachteile
Überforderung der Menschen mit Demenz
Ausgrenzung der Menschen mit Demenz
Beschäftigungs- und Betreuungsangebote überoder unterfordern die einzelnen Bewohner
Eventuell keine Versorgung im Quartier möglich
Lebensqualität der kognitiv gesunden Bewohner wird beeinträchtigt
Ängste bei Bewohnern mit noch nicht so weit
fortgeschrittener Demenz, Angehörigen und
Besuchern bei Konfrontation mit vielen herausfordernden Verhaltensweisen
Höhere Arbeitsbelastung für das Personal
Personal ist weniger für die Versorgung von
Menschen mit Demenz qualifiziert
tenzen zulassen; hauswirtschaftliche Verrichtungen stehen an erster Stelle
5 Die Pflege tritt in den Hintergrund
5 Jede Hausgemeinschaft ist in sich autonom; ergänzende Dienstleistungen können hinzugezogen werden (Köster 2005, 2; Radzey 2011a, 89)
Die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung verschwimmen zusehends, besonders
bei dieser Betreuungsform. Ob eine Wohngemeinschaft als stationäre oder ambulante Versorgungsform gilt, lässt sich in der Praxis kaum noch unterscheiden. So mieten Menschen mit Demenz und
ihre Angehörigen Großwohnungen an und organisieren gemeinsam die hauswirtschaftliche Versorgung und Pflege, um die Nachteile der institutionell geprägten Umgebung des Heims zu vermeiden
und eine höhere Lebensqualität zu erreichen. In der
Regel wird hier eine Betreuung bis zum Tod an-
geboten, die sich kaum noch vom Angebot der stationären Pflege unterscheidet (Heeg et al. 2012, 17).
4.2.1
Vorteile gegenüber einer
Hausgemeinschaft
Der Unterschied zwischen einer Hausgemeinschaft, welche unter das Heimgesetz fällt, und einer
ambulant betreuten Wohngemeinschaft liegt häufig
nur in der Organisationsstruktur, nicht in der Angebotspalette.
Der Bewohner einer ambulant betreuten
Wohngemeinschaft lebt in einer Wohnung. Die
ambulant betreute Wohngemeinschaft gilt als Privathaushalt ohne Personal- oder Funktionsräume,
in denen Dienstleister zu Gast sind. Die Wohngemeinschaftsmitglieder sind also keine Heimbewohner, sondern Mieter. In dieser Wohnform leben
91
4.2 • AmbulantbetreuteWohngemeinschaften
in der Regel sechs bis zwölf ältere Menschen, die
ihre eigenen Wohnungen wegen Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verlassen mussten, als Gruppe in
einem gemeinsamen Haushalt mit Betreuung zusammen. Die ambulant betreute Wohngruppe stellt
für diese Menschen eine Alternative zum Umzug in
ein Pflegeheim und in eine stationäre Versorgungsform dar (Kaiser 2012, 18).
Die Bewohner der Wohngemeinschaft verfügen in der Gemeinschaft nicht über abgeschlossene
Wohnungen, sondern über eigene Zimmer und gemeinsam genutzte Wohnräume. Sie schließen eigene Mietverträge über ihre Anteile an einer großen,
gemeinsamen Wohnung ab und bezahlen dementsprechend eine Miete an einen eigenständigen Vermieter (Kaiser 2012, 18).
Je nach dem individuellen gesundheitlichen
oder persönlichen Befinden beauftragt der Bewohner der Wohngemeinschaft selbst, sein Angehöriger oder die von ihm beauftragte Vertrauensperson
Hilfen bei der Hauswirtschaft oder auch eines Pflegedienstes – und zwar in dem Umfang, wie diese
Hilfen benötigt werden. Auch die hier entstehenden
Kosten neben der anfallenden Miete finanziert der
Bewohner selbst, und zwar aus seinen eigenen Einkünften unter Ausnutzung der Pflegeversicherung,
wenn eine Einstufung erfolgt und ein Leistungsanspruch vorhanden ist. Einen Pflegesatz wie im stationären Bereich gibt es nicht (Köster 2005, 3).
Individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht und mit
jeder Person separat abgerechnet, wobei bei der
Auswahl des Pflegedienstes Wahlfreiheit bestehen
muss. Die ambulante Betreuung und Pflege von
Menschen mit Demenz in einer solchen Wohngemeinschaft ist somit strukturell identisch mit dem
Angebot der häuslichen Pflege im Einzelhaushalt
(Winkler 2006, 161).
Die Anbieter von Unterkunft, Betreuung und
Pflege dürfen in ambulant betreuten Wohngruppen – im entscheidenden Unterschied zu Heimen
– nicht identisch sein, die Leistungen dürfen nicht
aus einer Hand erfolgen. Die Privatperson schließt
separate Verträge zur Miete, Pflege und Betreuung
mit den jeweiligen unterschiedlichen Leistungserbringern ab. Nur so fallen ambulant betreute
Wohngemeinschaften nicht unter das Heimgesetz
(Köster 2005, 3).
4
Das Konzept setzt auf der einen Seite – sofern
vorhanden – ein hohes Maß an Selbstständigkeit des
Bewohners, ansonsten einen kontinuierlichen Einsatz engagierter Angehöriger und ein großes ehrenamtliches Engagement von Mitbürgern voraus, ohne
die es kaum realisiert werden kann. Die Bewohner
und/oder ihre Betreuer bestimmen, wer pflegt und
betreut, was gegessen wird, wie der Tag verläuft und
wie die Wohnung ausgestattet ist. Es gibt also wesentlich mehr Spielraum als in der vollstationären
Pflege, aber auch mehr Aufgaben für die Bewohner
und/oder ihre Angehörigen (Kaiser 2012, 18).
Eine gemeinsam finanzierte Betreuungsperson
ist je nach Bedarf stundenweise oder rund um die
Uhr in der Wohngemeinschaft anwesend und kümmert sich unter Beteiligung und Einbeziehung der
Bewohner um die Haushaltsführung und Strukturierung des Alltags. Die Synergieeffekte des Zusammenlebens werden genutzt, um eine dauerhafte
professionelle Begleitung bis zu 24 Stunden täglich
auch in einem kleinen Rahmen durch berufliche
Helfer zu ermöglichen. Um eine möglichst hohe
zeitliche und fachliche Kontinuität im Rahmen
der Pflege und Betreuung sicherzustellen, vereinbaren die Mitglieder der Wohngemeinschaft normalerweise, denselben Pflegedienst zu beauftragen
(Winkler 2006, 157ff). Seit der Reform der Pflegeversicherung im Juli 2008 können individuelle Ansprüche einzelner Pflegebedürftiger so gepoolt werden, dies ist in § 36 des SGB XI beschrieben (Heeg
et al. 2012, 18) (. Abb. 4.2).
Zusammenfassung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
unterscheiden sich in ihrem Angebotsspektrum nicht von stationären Hausgemeinschaften. Ein entscheidendes Kriterium dafür, dass
die Wohngemeinschaften nicht unter das
Heimgesetz fallen, ist eine strikte Trennung der
Wohnraumvermietung sowie der Erbringung
von Pflege- und Betreuungsleistungen. Jeder
Bewohner oder sein gesetzlicher Vertreter
einer Wohngemeinschaft hat Wahlfreiheit bei
der Auswahl seiner Dienstleister und schließt
eigene Verträge ab.
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
92
etMi rtrag
ve
Pflegebedürftiger
Mieter
4
Vermieter
Mietvertrag
Pflegebedürftiger
Mieter
M
ve ietrtr
ag
Pflegebedürftiger
Mieter
Vertrag über Pflegeleistungen
Vertrag über Pflegeleistungen
AmbuIanter
Pflegedienst
. Abb. 4.2
4.2.2
Vertrag über Pflegeleistungen
Gemeinsame Anstellung durch
Poolen von Leistungen
Präsenzkraft für
Hauswirtschaft
und Betreuung
AmbuIanter
Pflegedienst
Aufbau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
Rahmenbedingungen
»Baulich sind in Deutschland bislang kaum ambulante Wohngemeinschaften als autarke Einheiten
neu gebaut worden. Anders ist dies in nordischen
Ländern wie Schweden oder Finnland, in denen
bereits seit Mitte der 80er Jahre in größeren Wohnanlagen Gruppenwohnungen für Menschen mit
Demenz integriert wurden, die typologisch oft
aus zwei räumlich verbundenen Wohnungen bestanden.« (Heeg et al. 2012, 18). Ambulant betreute
Wohngemeinschaften lassen sich gut in Wohnungsbestände und Quartierskonzepte integrieren und
ermöglichen den Menschen einen Verbleib in der
vertrauten Umgebung und den Erhalt sozialer Kontakte, ohne dass Neubauten erforderlich sind. Vielmehr können ungenutzte Wohnungsbaubestände
genutzt werden. Die Raumprogramme der einzelnen Wohngemeinschaften sind daher sehr unterschiedlich und nicht standardisiert. Die Zimmer
und damit auch der Mietanteil der Wohngemeinschaftsmitglieder sind oft unterschiedlich groß,
die Sanitärräume werden oft von allen genutzt.
Bestandserfassungen haben eine durchschnittliche
Wohnfläche von etwas mehr als 30 qm pro Person
ergeben. Die Kleinteiligkeit solcher ambulant betreuten Wohngemeinschaften gerade ohne kostenintensive Neubauten ermöglicht die intensive Nutzung für unterschiedliche Zielgruppen, aber eben
auch für Menschen mit Demenz (Kaiser 2012, 19).
Die Begleitung einer ambulant betreuten
Wohngemeinschaft erfordert große Flexibilität
seitens des ambulanten Pflegedienstes, und zwar
sowohl personell als auch finanziell. Es kann ja
nicht wie bei stationären Versorgungsformen auf
einen festen Pflegesatz zurückgegriffen werden,
mit dem kalkuliert werden kann. Vielmehr richtet sich das nachgefragte Leistungsspektrum nach
dem Hilfe- und Betreuungsbedarf der einzelnen
Wohngemeinschaftsmitglieder, dem Engagement
ihrer Angehörigen sowie ihren finanziellen Mitteln. Dennoch sehen einige ambulante Pflegedienste Wohngemeinschaften als Chance und initiieren
diese, damit sie ihre Leistungen kostengünstiger
und qualitätsvoller erbringen können (Heeg et al.
2012, 18).
Vor der Entscheidung für eine stationäre Pflege
oder für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft
sollten sich die Verantwortlichen sehr genau über
4.2 • AmbulantbetreuteWohngemeinschaften
die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Im Gegensatz zum Heim bleiben sie wie zuvor in
der eigenen Wohnung, in der vollen Verantwortung,
was die Organisation des Alltags, einschließlich der
Pflege und Betreuung, betrifft. Die gesetzlichen
Vertreter müssen sich also fragen, ob sie weiterhin
bereit und in der Lage sind, grundsätzlich die Verantwortung für alle Angelegenheiten des Menschen
mit Demenz zu tragen und dazu noch eine sich aus
dem Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft
ergebende gemeinschaftsorientierte Verantwortung
zu übernehmen (Winkler 2006, 158).
Um als Gemeinschaft nach innen und außen
handlungsfähig zu sein und um die sich aus dem
Zusammenleben ergebende Verantwortung wahrnehmen zu können, müssen sich die Vertreter
der Mitglieder der Wohngemeinschaft regelmäßig
zusammenfinden. Empfehlenswert ist, sie schließen sich formal zu einer Interessengemeinschaft
zusammen, in einigen Bundesländern wird auch
die Einrichtung eines Angehörigengremiums verpflichtend gefordert. Mit dieser förmlichen Vereinbarung der Mitglieder der Wohngemeinschaft bzw.
deren bevollmächtigten Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern wird belegbar, dass die Mitglieder
ihre Angelegenheiten auch im gemeinschaftlichen
Bezug selbstständig regeln und gestalten, dass also
kein Heimgesetz zutrifft (Winkler 2006, 158).
Im Rahmen der Alltagsgestaltung ergeben sich
Regelungsbedarfe für die Gemeinschaft in Bezug
auf:
5 die Anschaffung von Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern,
5 die Führung der Haushaltskasse,
5 die Art und Gestaltung der Mahlzeiteneinnahme,
5 die allgemeine Tagesgestaltung in der Gemeinschaft,
5 die gerechte finanzielle Beteiligung aller Mitglieder bei der gemeinsamen Anschaffung von
Möbeln und anderen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen für die gemeinschaftlich
genutzten Räume,
5 die gerechte Beteiligung aller Mitglieder im
Rahmen von Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten im gemeinschaftlich genutzten Wohnraum,
5 den Abschluss von Versicherungen,
93
4
5 Vereinbarungen mit dem Vermieter des
Wohnraums,
5 die Beteiligung einzelner Angehöriger oder
ehrenamtlicher Helfer bei der Pflege und Betreuung,
5 die Beauftragung eines oder mehrerer Pflegedienste für Pflege- und Betreuungsleistungen
(Winkler 2006, 158f)
»Ein Engagement der Angehörigen und/oder Betreuer hinsichtlich der Alltagsgestaltung bis hin zu
pflegerischen Maßnahmen ist sowohl bezogen auf
das einzelne Mitglied als auch insgesamt auf die
Gemeinschaft äußerst wünschenswert und zudem
kostensenkend.« (Winkler 2006, 160). Angehörige
oder Betreuer können zum Beispiel verschiedene
Freizeitangebote anbieten wie Spaziergänge, Gesprächsrunden oder Vorleserunden. Sie können
sich aber auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie der Wohnungsreinigung, der Wäschepflege, dem Einkauf oder der Mahlzeitenzubereitung,
einbringen. Auch Hilfen bei Behördenangelegenheiten, die Begleitung zu Arztbesuchen bis hin zur
Unterstützung bei der Körperpflege können von
Angehörigen, Betreuern und ehrenamtlichen Kräften nach Absprache übernommen werden.
In der Praxis kann jeder pflegebedürftige
Mensch gemeinsam mit seinen Angehörigen oder
Betreuern und Mitstreitern passenden Wohnraum
suchen, um eine ambulant betreute Wohngemeinschaft zu gründen. Aber auch bürgerschaftlich engagierte Gruppen, eine Wohnungsbaugesellschaft
oder ein ambulanter Pflegedienst können die Gründung einer Wohngemeinschaft initiieren, wobei die
Handlungslogik der gründenden Institutionen sich
je nach ihrer Zuständigkeit unterscheidet (Klie
et al. 2006, 172). Studien belegen, dass nicht einmal
10% der derzeit bestehenden Wohngemeinschaften
von Angehörigen- oder Selbsthilfegruppen initiiert
wurden. Meist übernimmt ein ambulanter Pflegedienst in der Gründungsphase zusätzlich die Rolle
des vorbereitenden Organisators, ist bei der Auswahl des geeigneten Wohnraums beteiligt und stellt
die formalen Rahmenbedingungen sicher. Spätestens nach der Gründungsphase muss der ambulante Pflegedienst oder ein anderer Initiator sich aber
auf seine Rolle als Dienstleister oder Berater zurückziehen (Winkler 2006, 161).
94
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
Typische Eigenschaften einer ambulant
betreuten Wohngemeinschaft
4
5 Familienähnliches Zusammenleben von
sechs bis zwölf hilfe- bzw. pflegebedürftigen Menschen in einer barrierefreien
Wohnung
5 Integration der Wohngemeinschaft in das
Wohnquartier
5 Jeder hilfebedürftige Mensch mietet ein
eigenes Zimmer an, welches er selbst gestaltet
5 Gemeinsame Nutzung der Wohnküche, der
Bäder sowie anderer Gemeinschaftsräume
durch die Mieter
5 Hilfebedürftiger Mensch bzw. sein Vertreter schließt gesonderte Verträge über
Miete, Pflege und Betreuung ab
5 Individuelle Abrechnung der Kosten mit
jedem Mieter (je nach Hilfebedarf und angemieteter Fläche)
5 Strikte Trennung der Anbieter von Wohnraum sowie Pflege und Betreuung
5 Betreuungskraft organisiert das Gruppenleben sowie die hauswirtschaftliche Versorgung unter größtmöglichem Einbezug
der hilfebedürftigen Menschen
5 Ambulante Pflegedienste erbringen pflegerische Versorgung je nach Bedarf und rechnen diese mit jedem Mieter individuell ab
5 Tagesablauf orientiert sich an Alltagsnormalität einer Großfamilie
5 Zeit, Art und Umfang der Unterstützung
bei der Pflege sowie der Alltagsgestaltung
richten sich nach dem Bedarf der Gruppe
sowie der einzelnen Wohngemeinschaftsmitglieder
Zusammenfassung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
erfordern das Engagement der Angehörigen
und/oder des gesetzlichen Betreuers, da diese
weiterhin, anders als in der vollstationären Versorgung, die volle Verantwortung für den Menschen mit Demenz und seine Lebensgestal-
tung tragen müssen. Das gemeinschaftliche
Zusammenleben erfordert die Organisation
vieler Alltagsabläufe, sodass sich die Gründung
eines regelmäßig tagenden Angehörigengremiums empfiehlt, in dem gemeinschaftliche
Beschlüsse gefasst werden können. Nur ca.
10% der Wohngemeinschaften werden durch
Angehörigen- oder Selbsthilfegruppen ins
Leben gerufen, meist übernimmt hier ein ambulanter Pflegedienst in der Gründungsphase
die Koordination.
4.2.3
Grenzen der ambulant betreuten
Wohngemeinschaft
Wohngruppen für Menschen mit Demenz stellen
eine, aber nicht die einzig richtige Wohn- und Betreuungsform für Menschen mit Demenz dar. Ob
sie die angemessene Konzeptvariante und Betreuungsform sind, hängt von vielen Faktoren ab:
5 Einerseits muss die Versorgungsform für den
Menschen mit Demenz passen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften eignen sich eher
für Personen, welche von ihrer biografischen
und kulturellen Prägung gemeinschaftsorientiert sind. Personen, deren Leben von Rückzug
und Privatheit bestimmt war, sind vielleicht in
einer Wohngemeinschaft nicht gut aufgehoben, da sie die Vorteile der Gemeinschaft nicht
nutzen, sondern eher unter fehlenden Rückzugsmöglichkeiten leiden werden.
5 Der Schweregrad der Demenz sowie die Erfordernis von fachpflegerischer und/oder
therapeutischer Begleitung und Behandlung
können eventuell eine Versorgung in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft erschweren. Die Betreuung in der Wohngemeinschaft
kann in der Regel nur eine normale Begleitung
mit dem Schwerpunkt auf der hauswirtschaftlichen Versorgung leisten.
5 Herausfordernde Verhaltensweisen können zu
einer großen Belastung für die gesamte Wohngruppe werden, die teilweise den anderen Bewohnern nicht zugemutet werden kann, zum
Beispiel bei sehr aggressivem Verhalten.
95
4.2 • AmbulantbetreuteWohngemeinschaften
5 Ambulant betreute Wohngruppen mit ihrer
ausgedünnten Personaldecke setzen außerdem
häufig ein Engagement von Angehörigen und/
oder Freiwilligen voraus, welches über die
organisatorischen Aspekte hinausgeht. Dies
muss allen Beteiligten bewusst sein und von
allen geleistet werden können und wollen.
5 Alle Wohngruppenmitglieder und ihre Angehörigen müssen mittragen, dass der Alltag von
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und größtmöglicher Normalität geprägt sein wird. Es
herrscht kein medizinisch-pflegerisches Paradigma vor (Böhler et al. 2002, 88f).
Zusammenfassung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
eignen sich in der Regel eher für Menschen mit
Demenz, welche gern in Gesellschaft sind. Sie
stoßen bei besonderen therapeutischen oder
fachpflegerischen Anforderungen ebenso wie
bei gewissen herausfordernden Verhaltensweisen häufig an ihre Grenzen, sodass in solchen
Fällen andere Versorgungsformen erforderlich
sind.
4.2.4
4
über ausreichend Fachwissen noch Kenntnisse rund
um die Finanzierung der Pflege und Betreuung und
sind zudem stets persönlich betroffen. Erstrebenswert wäre zum Beispiel die Begleitung von Angehörigengremien durch eine qualifizierte Fachkraft,
etwa einen Vertreter der örtlichen Alzheimergesellschaft. Aber auch aktive Senioren aus dem Quartier
könnten die Mitglieder des Gremiums unterstützen,
um die Unabhängigkeit und das Qualitätsniveau zu
sichern (Tschainer 2006, 166).
Beispiel
Ein Beispiel ist hier der Verein Zukunftsinstitut Pflege (zip e.V.), welcher sich für den Ausbau ambulant
betreuter Wohngemeinschaften für Menschen
mit Demenz einsetzt und 2005 von engagierten
Bürgern in Castrop-Rauxel gegründet wurde. Ein
Schwerpunkt des Vereins liegt auf der qualifizierten Versorgung, unter anderem in der Qualifikation
und Begleitung der Pflegemitarbeiter der ambulanten Pflegedienste. Zwischen den Angehörigen,
dem Pflegeteam und den Begleitern des zip e.V.
entsteht ein Qualitätsdreieck, welches sich dauerhaft um die Weiterentwicklung der Lebensqualität
der Betroffenen kümmert und immer wieder neu
für die Wahrung der Interessen der Betroffenen einsteht (Kronsteiner-Buschmann 2006, 179f ).
Qualitätssicherung
»Bundesweit wird derzeit unter Fachleuten diskutiert, wie die Qualitätssicherung in ambulant betreuten Demenz-Wohngemeinschaften zu sichern
ist, ohne die Flexibilität und familiäre Häuslichkeit
dieser Wohnform durch ein Übermaß an Verwaltungswesen/bürokratischer Kontrolle einzuschränken.« (Tschainer 2006, 165). Denn anders als stationäre Versorgungsformen unterliegen ambulant
betreute Wohngemeinschaften nicht der Zuständigkeit der jeweiligen Heimaufsichten und werden
weder durch diese noch durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft.
Im Sinne der Qualitätssicherung ist das Vorhandensein einer Angehörigensatzung und – daraus
folgend – die formale Installierung eines Angehörigengremiums mit Durchführung regelmäßiger Treffen als nicht ausreichend zu bewerten. Viele Angehörige sind nach jahrelanger Pflege und Betreuung
am Ende ihrer Kräfte. Außerdem verfügen sie weder
Auch wenn der ordnungs- und leistungsrechtliche
Status von ambulanten Wohngemeinschaften noch
nicht in allen Bundesländern geklärt ist, kann doch
erwartet werden, dass Menschen mit Demenz und
ihre Angehörigen in Zukunft mehr Wahlmöglichkeiten bei der Auswahl der Betreuungsform haben
werden (Heeg et al. 2012, 18) (. Tab. 4.5).
Zusammenfassung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in Zukunft eine weitere Alternative bei der
Betreuung für Menschen mit Demenz darstellen, auch wenn die Sicherstellung der Pflegeund Betreuungsqualität noch nicht geregelt ist.
Anders als vollstationäre Versorgungsformen
fallen ambulant betreute Wohngemeinschaften
nicht unter die Zuständigkeit der Heimaufsicht
und werden nicht durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung überprüft.
96
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
. Tab. 4.5. Vor- und Nachteile der ambulanten Wohngemeinschaft
Vorteile der ambulanten Wohngemeinschaft
Nachteile der ambulanten Wohngemeinschaft
Quartiersbezogen
Schwierigkeit der Personalpräsenz rund um die Uhr, vor
allem in den Nachtstunden
Kleine Gruppe von ca. 8 Bewohnern
Teilweise fehlende Kontrolle durch Heimaufsicht oder
MDK
Gemeinschaftsgefühl wirkt der Isolation entgegen
Rechtliche Anforderungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt
Architektur an normaler Wohnung ausgerichtet
Engagement von Angehörigen oder Betreuern zur Organisation des Gemeinschaftslebens erforderlich
Größtmögliche Selbstversorgung unter Einbezug der
Bewohner
Große Flexibilität der Leistungserbringer (meist ambulanter Pflegedienst) erforderlich
Pflegebedürftige Personen sind Mieter und entscheiden
selbst, welche Leistungen sie von wem in Anspruch
nehmen möchten
Herausfordernde Verhaltensweisen können in der Gruppe
meist nicht abgefangen werden
Durch Poolen der Leistungsansprüche mehrerer Pflegebedürftiger ist mehr Personalpräsenz in der Gruppe
möglich
Bewohner mit Selbst- und Fremdgefährdungspotenzial,
zum Beispiel Hinlauftendenz, können nicht ausreichend
geschützt werden
Schwerpunkt liegt auf der hauswirtschaftlichen Versorgung
Teilweise fehlendes medizinisches und fachpflegerisches
Wissen der Betreuungspersonen
4
Ausrichtung am normalen Alltag einer »Großfamilie«
4.3
Pflegeoasen
Eine Pflegeoase wurde erstmals im Jahr 1998 umgesetzt, und zwar in der schweizerischen Altenpflegeeinrichtung Sonnweid (7 Abschn. 4.4.3), welche
sich auf die Pflege von Menschen mit Demenz spezialisiert hat. Seitdem wurde das Modell in einigen
Pflegeeinrichtungen übernommen, in Deutschland
erstmals 2006 im Seniorenzentrum Holle (Rutenkröger et al. 2010, 5).
Entwickelt wurde das Modell der Pflegeoase,
da in den stationären Pflegeeinrichtungen immer
mehr Bewohner mit einer sehr weit fortgeschrittenen Demenz leben. In dieser Krankheitsphase treten neben massiven kognitiven Beeinträchtigungen
auch eine Vielzahl physischer Symptome auf. Die
Betroffenen sind bei der Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens vollständig auf die Unterstützung von Dritten angewiesen und immobil. Im
herkömmlichen Heimbetrieb scheint für diese Bewohnergruppe eine angemessene Versorgung oft
nicht möglich zu sein, da die Kontaktzeiten zwischen Bewohner und Pflegekraft meist auf pflegerische Verrichtungen begrenzt sind und die pflegebedürftigen Personen sich über große Zeiträume
alleine im Zimmer befinden. Dieser Personenkreis
kann sich aber häufig auch nicht bemerkbar machen und vereinsamt daher, da das Pflegepersonal
ihm nicht genügend Aufmerksamkeit entgegenbringen kann. Beiden Problemen, nämlich dem
Alleinsein und den geringen Kontaktzeiten, soll
mit dem Konzept der Oase begegnet werden (Heeg
et al. 2012, 43; Schleede-Gebert 2006, 641).
Die Kernidee der Pflegeoase ist es, die Bewohner in einer kleinen Gemeinschaft zu betreuen,
um der sozialen Isolation entgegenzuwirken. Eine
Oase unterscheidet sich daher von allen anderen
Versorgungsformen im stationären Bereich in erster Linie durch ihr Raumprogramm (Rutenkröger
et al. 2010, 11).
Eine kleine Gruppe von fünf bis acht Bewohnern lebt zusammen in einem großen Raum von
97
4.3 • Pflegeoasen
ca. 100 qm, bei dessen Gestaltung Folgendes berücksichtigt wurde:
5 Küche, Pflegebad, der Arbeitsplatz für Pflegekräfte sowie ein Außenbereich sind Teil der
Pflegeoase
5 Die Privatsphäre wird durch die Verwendung
von Raumteilern wie Vorhängen oder Stellwänden gewahrt
5 Die Umgebung wird durch persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Fotos individualisiert
5 Es erfolgt eine moderate Stimulation, zum Beispiel durch anregende Materialien, angemessene und nicht ängstigende Geräusche sowie ein
Farb- und Lichtkonzept
5 Es erfolgt eine gezielte Stimulation durch Berührungen (Basale Stimulation)
5 Durch die kontinuierliche Präsenz mindestens
einer Pflegekraft können die Bedürfnisse der
Bewohner unmittelbar wahrgenommen und
direkt auf diese reagiert werden (Rutenkröger
et al. 2010, 11f; Schleede-Gebert 2006, 641)
Die Gruppengröße der Pflegeoasen in Deutschland
pendelt zwischen fünf und sieben Bewohnern, liegt
im Ausland aber teilweise niedriger oder höher.
Ausschlaggebend für diese Gruppengröße sind Berechnungen der Wirtschaftlichkeit, die von einer
Belegung mit sechs Bewohnern ausgeht, damit eine
Personalpräsenz bei den aktuellen Personalschlüsseln in Deutschland gewährleistet werden kann
(Rutenkröger et al. 2010, 204). Studienergebnisse
zur optimalen Oasengröße liegen noch nicht vor.
Bewohner in Pflegeoasen sind in der Regel
schwer pflegebedürftig, auf die vollständige Übernahme der Aktivitäten des täglichen Lebens durch
Dritte angewiesen und in ihren Kompetenzen so
stark eingeschränkt, dass sie – völlig unabhängig
davon, in welcher Wohnform sie leben – selten in
der Lage sind, autonom zu bestimmen, zu welchem
Zeitpunkt sie an der Gemeinschaft teilhaben möchten und wann nicht. Daher muss diese Entscheidung stets stellvertretend durch Dritte getroffen
werden. Das Recht, selbst zu bestimmen, kann der
beschriebene Personenkreis, wenn überhaupt, nur
über das Verhalten, über kleine nonverbale oder
auch verbale Signale zum Ausdruck bringen (Rutenkröger et al. 2010, 12f).
Typische Symptome einer weit fortgeschrittenen Demenz
5 Progressive Verschlechterung des Gedächtnisses mit daraus resultierender zunehmender Verwirrung und Desorientierung
5 Fortlaufendes Nachlassen der Sprechfähigkeit bis hin zum völligen Verstummen
5 Verhaltensänderungen (Aggressionen,
Rufen, völlige Passivität, Immobilität, Abwesenheit)
5 Verlust der Fortbewegungsfähigkeit bis
hin zur Bettlägerigkeit
5 Verringerung der Selbstpflegefähigkeit bis
hin zur völligen Pflegebedürftigkeit
5 Verlust der Fähigkeit zur selbstständigen
Nahrungsaufnahme, Zunahme von Schluckbeschwerden und damit einhergehender
Aspirationsgefahr, Nachlassen des Appetits
5 Harn- und Stuhlinkontinenz
5 Muskelatrophien und Kontrakturen
5 Erhöhte Anfälligkeit für Infekte wie Lungenentzündungen
5 Verschlechterung des Hautzustandes, Gefahr von Dekubiti
Zusammenfassung
Das Konzept der Pflegeoase wurde erstmals
1998 in der Schweiz und 2006 in Deutschland
umgesetzt. Es richtet sich an (weitgehend)
immobile Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit einer weit fortgeschrittenen
Demenz, welche ansonsten den Großteil der
Zeit allein in ihrem Zimmer verbringen und
nicht ausreichend betreut werden können.
In der Oase leben in der Regel fünf bis sieben
Bewohner gemeinsam in einem großen Raum
und werden dort durch mindestens eine ständig anwesende Pflegekraft betreut, welche
schnell auf die Bedürfnisse der Bewohner
reagieren kann.
4
98
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
. Tab. 4.6. Vor- und Nachteile der Pflegeoase
4
Vorteile der Pflegeoase
Nachteile der Pflegeoase
Homogene Bewohnergruppe (weit fortgeschrittene Demenz,
fast vollständige Abhängigkeit in den AEDLs)
Fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Bewohner und
Angehörige
Sehr hohe Personalpräsenz
Fehlende Rückzugsmöglichkeiten für das Personal
Bedürfnisorientierung, schnelles Reagieren auf die Bedürfnisse der Bewohner möglich
Teilweise mangelnde Einbindung und Unterstützung in einen anderen Wohnbereich
Einsatz von entsprechend geschultem Personal (Umgang
mit Bewohnern mit weit fortgeschrittener Demenz)
Teilweise Geruchs- oder Geräuschbelästigung durch
andere Oasenbewohner
Integration der Angehörigen in die Abläufe der Oase
Eignet sich nur für Bewohner, die ein großes Bedürfnis nach Gesellschaft haben
Deutlich höhere Kontakthäufigkeit als in traditionellen Versorgungsformen
Räumliche Trennung unmöglich, zum Beispiel bei
ansteckenden Krankheiten
Häufig gesteigertes Aufmerksamkeitsniveau bei den Bewohnern
Betrieb zur Zeit in Deutschland nur als Modellprojekt und mit wissenschaftlicher Begleitung möglich
Ernährungszustand kann häufig stabilisiert oder verbessert
werden
Herausfordernde Verhaltensweisen reduzieren sich oft
Die kontroverse Diskussion um das Konzept Pflegeoase bewegt sich im Spannungsfeld zwischen
dem Recht auf Gemeinschaft und dem Recht auf
Wahrung der Privatsphäre, da die Unterbringung
in der Pflegeoase in Mehrbettzimmern erfolgt, welche mit dem Beginn der 4. Pflegeheimgeneration in
Deutschland als unerwünscht gelten. Das Recht auf
Privatheit steht im Zentrum des Persönlichkeitsschutzes und schließt unter anderem die Kontrolle
beziehungsweise Wahlfreiheit im Hinblick auf die
Pflege sozialer Beziehungen ein. Dies bedeutet,
dass jeder Einzelne Zugang verweigern oder gewähren kann. Die Privatsphäre nimmt heute in der
Pflegelandschaft zu Recht einen hohen Stellenwert
ein. Eine fehlende Zugangskontrolle kann bedeuten, dass keine Rückzugsmöglichkeit vorhanden
ist. Die Folge ist Sozialstress durch ein Zuviel an
Zusammensein. Wenn sich dagegen keine Möglichkeiten des Zusammenseins bieten, ist die Folge Einsamkeit, ein Zuviel an Alleinsein. Ob beim
einzelnen Menschen das Bedürfnis nach Alleinoder Zusammensein im Vordergrund steht, hängt
von dessen sozialer Vorgeschichte ab. Ein Einzug
in eine Pflegeoase muss also zur individuellen Per-
sönlichkeit des Bewohners mit fortgeschrittener
Demenz passen. Nach Auffassung des Kuratoriums
Deutsche Altershilfe (KDA) ist eine würdevolle Behandlung in den Räumen einer Pflegeoase nicht
gewährleistet, da hier die Individualität und Intimsphäre der Bewohner – wie stark dement er auch
ist – nicht erhalten bleiben kann (Rutenkröger et al.
2010, 12; D’Arrigo 2011, 64). Bei der Versorgungsvariante der Pflegeoase wird der Vorteil der personellen Präsenz sowie des sozialen Eingebundenseins
nur auf Kosten der Einschränkung der Intimsphäre
und Privatheit des Einzelnen erreicht (Heeg et al.
2012, 43) (. Tab. 4.6).
Um der Kritik entgegenzuwirken, wird als eine
Variante eine so genannte »Tagesoase« diskutiert.
Die schwerstpflegebedürftigen Demenzkranken
verbringen den Tag gemeinsam mit anderen Bewohnern in der Oase bei ständiger Personalpräsenz, behalten aber weiterhin ein Zimmer, in dem
sie nachts schlafen und durch das bei Bedarf die
Intimsphäre gewahrt werden kann. In der Nacht
muss so aber auf die Personalpräsenz verzichtet
werden (Heeg et al. 2012, 43).
99
4.3 • Pflegeoasen
Zusammenfassung
Das Konzept der Pflegeoase wird in der Fachwelt derzeit kontrovers diskutiert. Negativ bewertet wird, dass eine Personalpräsenz und ein
soziales Eingebundensein nur auf Kosten der
Intimsphäre des Einzelnen ermöglicht werden.
Mitarbeiter, welche in Pflegeoasen arbeiten, müssen
fünf Kernkompetenzen mitbringen, um Menschen
in weit fortgeschrittenen Stadien der Demenz begleiten zu können:
1. Sie müssen körperliche Symptome erkennen
und eine Symptomkontrolle einleiten
2. Sie müssen die nonverbale Kommunikation
beherrschen
3. Sie müssen emotionale und spirituelle Unterstützung anbieten können
4. Sie müssen über Gesprächskompetenzen verfügen, die sie in der Kommunikation mit Angehörigen und anderen Berufsgruppen einsetzen können
5. Sie müssen komplementäre Maßnahmen anwenden können (Rutenkröger et al. 2010, 7)
Aufgrund der hohen Pflegebedürftigkeit sowie der
auch vorhandenen nicht-kognitiven Symptome
sowie Begleiterkrankungen der Bewohner ist ein
hoher Anteil an Pflegefachkräften zu befürworten.
Der Einrichtung obliegt außerdem die Aufgabe, ein
Fortbildungsangebot zusammenzustellen, das die
Mitarbeiter für den Einsatz in der Pflegeoase und
auf den Umgang mit der Bewohnergruppe vorbereitet, sie unterstützt und zur Reflexion ihrer Arbeit
sowie auf jeden Fall bei Überlastungssignalen eine
Supervision anbietet (Rutenkröger et al. 2010, 202f).
4
Aufgrund der kritischen Diskussion in der Fachwelt sowie bis zum Vorliegen unterschiedlicher
Evaluationsergebnisse wird in der Bundesrepublik
Deutschland eine wissenschaftliche Begleitung an
die Umsetzung einer Pflegeoase gebunden sein (Rutenkröger et al. 2010, 13). Daher liegen schon jetzt
einige Studien zur Pflege und Betreuung in Oasen
vor, auch wenn das Betreuungskonzept insgesamt
noch sehr jung ist. So wurde die Lebensqualität für
Bewohner von Pflegeoasen durchschnittlich höher
bewertet als für Bewohner von Kontrollgruppen,
welche in integrativen oder segregativen Wohnbereichen versorgt werden. Außerdem zeigten
Bewohner der Pflegeoase weniger nicht-kognitive
Symptome der Demenz sowie weniger herausfordernde Verhaltensweisen als die Kontrollgruppe.
Häufig kann der Ernährungsstatus der Bewohner
in der Oase stabilisiert oder verbessert werden,
während die Gewichtsverläufe von Menschen mit
weit fortgeschrittener Demenz sonst sehr heterogen sind. Pflegekräfte und Angehörige nehmen
außerdem bei einer Betreuung in einer Pflegeoase
häufig Veränderungen im Aufmerksamkeitsniveau
der Bewohner wahr, zum Beispiel in verstärktem
Blickkontakt und einem breiteren Spektrum verbaler und nonverbaler Ausdrucksformen (Rutenkröger et al. 2010, 191ff).
Studien zeigen des Weiteren, dass Mitarbeiter
in Pflegeoasen mehr Zeit mit bewohnernahen Tätigkeiten verbringen. Zudem ist die Interaktionshäufigkeit in Pflegeoasen meist deutlich höher als
in traditionellen Versorgungsformen. Dies liegt
an unterschiedlichen Konzepten, die der Arbeit
zugrunde liegen. Während in der Oase bedürfnisorientiert gearbeitet wird, steht sonst häufig die
Ablauforientierung im Vordergrund (Rutenkröger
et al. 2010, 195).
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Mitarbeiter in Pflegeoasen müssen über spezielle Fähig- und Fertigkeiten im Umgang mit
Bewohnern mit weit fortgeschrittener Demenz
verfügen. Der Einrichtungsträger muss die
Mitarbeiter durch entsprechende Fort- und
Weiterbildungen für diesen Einsatz qualifizieren und einen möglichst hohen Einsatz von
Fachkräften ermöglichen.
Erste Studienergebnisse belegen, dass Bewohner mit weit fortgeschrittener Demenz
in Pflegeoasen besser versorgt werden können. Dies zeigt sich unter anderem an einer
höheren Lebensqualität, einem besseren
Ernährungsstatus, einer gesteigerten Aufmerksamkeit und weniger herausfordernden
Verhaltensweisen.
100
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
. Tab. 4.7
4
Kriterien für die Unterbringung in einer Pflegeoase
Geeignet für
– Immobile Menschen mit einer weit fortgeschrittenen Demenz, die bei den Aktivitäten
des täglichen Lebens auf vollständige Hilfe durch andere angewiesen sind (Einstufung als
Härtefall – Pflegestufe 3+ – häufig Voraussetzung)
Hemmende Faktoren
– Fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Bewohner und Angehörige
– Mangelnde Intimsphäre
– Herausfordernde Verhaltensweisen wie lautes Schreien oder Stöhnen stören andere Bewohner
Förderliche Faktoren
– Personalpräsenz in der Pflegeoase rund um die Uhr
– Höhere Kontakthäufigkeit für diesen Personenkreis im Gegensatz zu anderen Versorgungsformen
– Arbeitsabläufe richten sich rein nach den Bedürfnissen der Bewohner
– Verbesserter Ernährungsstatus vieler Bewohner durch große Personalpräsenz und Flexibilität
Grenzen
– Für Bewohner in der Sterbephase und ihre Angehörigen sollte ein separates Zimmer zur
Verfügung gestellt werden
– Wohnortnahe Unterbringung zur Zeit nicht möglich
– Pflegeoasen dürfen in Deutschland zur Zeit nur als Modellprojekt umgesetzt werden
Finanzierung
– Monatliche Kosten ab ca. 3800 € entsprechend dem Pflegesatz für Pflegestufe 3 oder 3+
– Pflegekasse übernimmt 1550 bzw. 1918 €, der Rest muss über Eigenkapital und Renten
finanziert werden
– Falls Eigenkapitel nicht ausreicht, greift Sozialhilfe
Angehörige äußern sich mit der Pflege und Betreuung in einer Pflegeoase häufig sehr zufrieden. Dies
scheint vor allem mit der ständigen Präsenz mindestens eines Mitarbeiters zusammen zu hängen.
Die Pflegekräfte können so nicht nur umgehend
auf die Bedürfnisse der Oasenbewohner eingehen,
sondern stehen auch in einem fortlaufenden Austausch mit den Angehörigen. Diese fühlen sich
sonst häufig mit dem Umgang bei weit fortgeschrittener Demenz überfordert und können nun vom
Personal lernen (Rutenkröger et al. 2010, 194).
Mitarbeiter von Pflegeoasen äußern sich häufig ebenfalls positiv über ihre Arbeit. Oft haben sie
diesen Arbeitsplatz selbst gewählt und erwähnen
positiv, dass sich ihre Arbeit nun nicht nach bestimmten Abläufen, sondern nach den Bedürfnissen der Bewohner ausrichtet. Schwierig sind
manchmal der enge Angehörigenkontakt sowie
fehlende Rückzugsmöglichkeiten, als Pluspunkt
wird das eigenverantwortliche Arbeiten gesehen
(Rutenkröger et al. 2010, 196f).
Organisatorisch ist eine Pflegeoase häufig in
eine größere Einheit integriert, sodass aus dem so
größeren Personalpool dann die Betreuung in der
Oase organisiert wird. Bei Bedarf können so auch
Mitarbeiter des Wohnbereichs die Pflegekraft in
der Oase unterstützen, zum Beispiel für die Mobilisation der Oasenbewohner (Rutenkröger et al.
2010, 200ff) (. Tab. 4.7).
Zusammenfassung
Mitarbeiter und Angehörige äußern sich bei
Befragungen in der Regel positiv zur Betreuung
in einer Pflegeoase. Angehörige betonen vor allem die Personalpräsenz, Mitarbeiter die Möglichkeit des eigenständigen, an den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichtete Arbeitens.
Negativ bewertet wird teilweise die fehlende
Rückzugsmöglichkeit. Um die Arbeit in der
Pflegeoase dauerhaft gewährleisten zu können, bietet sich die Einbindung in eine größere
Organisationseinheit an, auf deren Ressourcen
bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.
4.4
Blick ins Ausland
Zum Abschluss dieses Kapitels sollen außergewöhnliche, teilweise einmalige Versorgungskonzepte vorgestellt werden, die bislang im Ausland
4.4 • BlickinsAusland
umgesetzt wurden. Auch wenn hier oft vollständig
andere Rahmenbedingungen herrschen, können
sie die deutsche Pflegelandschaft inspirieren und
beeinflussen, wie dies zum Beispiel beim Konzept
der Pflegeoase geschehen ist.
4.4.1
Hogewey, Dorf für Menschen mit
Demenz
In Hogewey in Weesp bei Amsterdam liegt das erste
Dorf für Menschen mit Demenz, welches seit 2008
besteht. 152 Bewohner leben hier jeweils zu sechs
Personen in insgesamt 23 einstöckigen Bungalows
mit kleinen Gärten. Zum Dorf gehören ein Supermarkt, ein Café, ein Friseur sowie eine Kneipe.
Sogar Springbrunnen und ein Theater stehen den
Dorfbewohnern zur Verfügung.
Jeder Bewohner kann sich frei im gesamten
Dorf fortbewegen, bei Bedarf weisen ihm freundliche Mitarbeiter den rechten Weg. Nur eines
unterscheidet das Dorf von einem gewöhnlichen
Dorf: Die Bewohner können das Dorfgelände nicht
verlassen, ein Pförtner kontrolliert den Ein- und
Ausgang, um ein unbemerktes Verlassen zu verhindern. Das Prinzip ist also eigentlich nicht anders als
in beschützten Wohngemeinschaften, nur der Bewegungsradius der Bewohner ist wesentlich größer
abgesteckt. Durch die gebotene Abwechslung und
den weiten Rahmen werden die Beschränkungen
viel weniger erlebt, Freiheit in einem begrenzten
Raum ist möglich.
Das Konzept von Hogewey sieht vor, die Lebensqualität der Menschen mit Demenz zu erhalten und
ihnen eine vertraute Umgebung zu bieten. Es wird
an das angeknüpft, was trotz der Demenz erhalten
bleibt: ein gewisser Lebensstil, Gewohnheiten, Gefühle. Daher sind die Bungalows in sieben Wohnstilen eingerichtet. Gemeinsam mit den Angehörigen
wird entscheiden, welcher Wohnstil am besten zum
Bewohner passt. Die Einrichtungsstile wurden entsprechend den Lebensstilen in den Niederlanden
ermittelt: rustikal, urban, christlich, wohlhabend,
indonesisch, kulturell-versiert, häuslich. Jedes Detail in den Bungalows ist auf den jeweiligen Wohnstil abgestimmt, die Mahlzeiten, die Musik, die Einrichtung. So wird in den Bungalows im »gehobenen
Stil« das Essen beispielsweise in Porzellanschüsseln
101
4
serviert und Beethoven aufgelegt, beim »kulturellen
Stil« hängen selbst gemalte Bilder der Bewohner in
der gemütlichen Wohnküche.
Alle Mitarbeiter tragen zivile Kleidung. Die
Speisenversorgung erfolgt dezentral in den einzelnen Bungalows, entsprechend den Wünschen und
Gewohnheiten der Bewohner. Wenn Bewohner
dies möchten, werden sie in die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit einbezogen, »kaufen« zum
Beispiel im Dorfsupermarkt die Zutaten für die gemeinsame Mahlzeit.
Ein Merkmal des Konzeptes im Demenzdorf ist
eine allgemeine Gelassenheit im Umgang mit den
demenzkranken Bewohnern. Man gewährt ihnen
die größtmögliche Freiheit und bevormundet sie so
wenig wie möglich, auch wenn dies bedeutet, dass
jemand Schokolade frühstückt oder ohne Jacke in
den Regen auf die Dorfstraße geht.
Die Kosten liegen mit etwa 5000 € pro Platz
nicht höher als in anderen niederländischen Pflegeeinrichtungen und werden vom staatlichen Regelsatz gedeckt. Laut Träger werde dieser Betrag aber
mehr in unterschiedliche Aktivitäten als in Medikamente und Psychologen investiert, wie sonst üblich (Birschel 2013; Hans 2013).
Das niederländische Dorf gilt weltweit als Modell. In Deutschland existieren Pläne zur Eröffnung
eines Demenzdorfes in Alzey in Rheinland-Pfalz
sowie durch die Graf-Recke-Stiftung in Hilden in
Nordrhein-Westfalen.
Besonderheiten des Demenzdorfes
5 Menschen mit Demenz können sich im
ganzen Dorfgelände frei bewegen
5 Konzept möchte Lebensqualität und
Sicherheit ermöglichen, indem es an Vertrautes anknüpft
5 Bewohner leben in unterschiedlich eingerichteten Bungalows mit variierendem
Betreuungsprogramm, ausgerichtet an
sieben verschiedenen niederländischen
Lebensstilen
5 Schaffung einer eigenen Welt, die möglichst
nahe an die frühere Normalität heranreicht,
zum Beispiel tragen die Beschäftigten keine
Dienstkleidung und es wird dezentral in
den einzelnen Bungalows gekocht
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
102
5 Kritik: Schaffung einer künstlichen und
separaten Welt für den Personenkreis mit
Demenz, keine Integration in das normale
Quartier
4.4.2
4
Demenzpflege für Europäer in
Thailand
Im Norden Thailands, in Chiang Mai, betreibt der
Schweizer Martin Woodtli seit Ende 2003 ein Heim
für Demenzkranke (Thielke 2010, 68). Der Schweizer nennt das Heim für Demenzkranke, das er
hier aufgebaut hat, »Baan Kamlangchay« – »Haus
der Ermutigung«. Das thailändische Wort »kamlangchay« kann mit »ermutigend« oder »Begleitung des Herzens« übersetzt werden und soll den
herzlichen, liebe- und respektvollen Umgang der
Thailänderinnen mit älteren Menschen betonen
(Woodtli 2013).
Woodtli war 2002 mit seiner an Demenz erkrankten Mutter nach Thailand ausgewandert.
Die positiven Erfahrungen mit der Betreuung und
Pflege seiner Mutter brachten ihn dazu, ein Betreuungsangebot in Chiang Mai aufzubauen, sowohl
für Urlaube (zwei Wochen bis drei Monate) als
auch Langzeitaufenthalte (Woodtli 2013).
Seine zehn Gäste, so nennt Woodtli die Menschen mit Demenz, wohnen in sechs einfachen
Bungalows, zwei davon sind rollstuhlgängig eingerichtet. Die Gäste können ihre Räume individuell
gestalten und werden rund um die Uhr betreut.
Jeweils drei Pflegerinnen teilen sich die Pflege und
Betreuung eines Gastes, eine 1:1-Betreuung rund
um die Uhr wird angeboten. Sogar in der Nacht
übernachtet eine der Betreuungspersonen neben
dem Bett des Gastes, um zum Beispiel Toilettengänge begleiten zu können oder für den Gast bei
auftretenden Schlafstörungen da sein zu können.
Woodtli betont so die Reduzierung der Sturzgefahr
durch die enge Begleitung der Menschen mit Demenz (Thielke 2010, 68; Woodtli 2013).
»Wir versuchen hier, eine Familie zu schaffen«,
sagt Martin Woodtli, »wir wollen den Menschen
das Gefühl geben, behütet zu sein.« (Thielke 2010,
68). Das Besondere seines Heimes sieht Woodtli in
der Betreuung durch die Thailänderinnen, welche
eine besondere Herzlichkeit mitbringen. Zur Kultur
der Thais gehört der zärtliche und körperbetonte
Umgang miteinander, welcher den Bedürfnissen
von Menschen mit Demenz entgegenkommt, die
häufig von Körperkontakt profitieren. Außerdem wird in Thailand älteren Menschen mit großem Respekt begegnet, wodurch das Selbstwertgefühl der Menschen mit Demenz gestärkt wird
(Woodtli 2013).
»Sprachbarrieren und Fremdheit werden durch
die thailändische Herzlichkeit wettgemacht. Es ist
nicht wichtig, wo jemand lebt«, sagt Woodtli, »es
ist wichtig, wie er behandelt wird.« (Thielke 2010,
69). Woodtli betont außerdem, dass Menschen mit
Demenz im Laufe ihrer Erkrankung ihre verbale
Ausdrucksfähigkeit verlieren und auf andere Kommunikationswege angewiesen sind. Diese nonverbale Kommunikation kann auch mit dem thailändischen Betreuungspersonal gelingen, welches
außerdem über Grundkenntnisse der deutschen
Sprache verfügt.
In Baan Kamlangchay selbst ist kein ärztliches
Personal vorhanden. Durch Kooperationen wurde
ermöglicht, dass ein Mediziner die Gäste betreut
und mindestens monatlich zur Visite kommt. Falls
ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein sollte, wird der Gast auch im Krankenhaus rund um
die Uhr von seinen drei persönlichen Betreuerinnen begleitet. Die Gäste werden in Privatspitälern
in Chiang Mai untergebracht, welche einen hohen
medizinischen Standard haben (Woodtli 2013).
Die Gäste nehmen die Mahlzeiten gemeinsam
mit ihren Betreuerinnen im Haupthaus ein, ansonsten richtet sich die Tagesstruktur nach den
individuellen Wünschen und Bedürfnissen der
Menschen mit Demenz. Baan Kamlangchay ist laut
Woodtli außerdem gut in die Nachbarschaft und
den Stadtteil integriert (Woodtli 2013). Die Mahlzeiten sind eher thailändisch ausgerichtet, ab und
an werden auch europäische Gerichte angeboten.
Es wird versucht, eine ausgewogene und vitaminreiche Ernährung mit viel frischem Obst anzubieten, auch auf individuelle Wünsche wird nach
Möglichkeit eingegangen.
Baan Kamlangchay liegt im Norden Thailands,
wo das gesamte Jahr über ein angenehmes, warmes Klima herrscht. Ein Aufenthalt im Freien und
Ausflüge sind daher ganzjährig möglich, außerdem
4.4 • BlickinsAusland
soll das Auftreten grippaler Infekte bei den Gästen
niedriger sein als in der Schweiz oder in Deutschland (Woodtli 2013).
Woodtli weiß, dass die niedrigen Lohn- und
Lebenshaltungskosten in Thailand eine optimale
Betreuung für die Menschen mit Demenz ermöglichen. Außerdem ist es leicht, im buddhistischen
Thailand Personal für die Pflege und Betreuung zu
finden. Trotz der angebotenen 1:1-Betreuung liegen
die Kosten für Baan Kamlangchay mit ca. 2000 €
im Monat weit unter denen für einen vollstationären Pflegeplatz in der Schweiz oder in Deutschland.
Es liegen viele Anfragen für das thailändische Betreuungsangebot vor, doch Woodtli möchte nicht
expandieren. Vielmehr möchte er neben den Langzeitgästen auch verstärkt Urlauber aufnehmen, um
die Angehörigen zu entlasten (Thielke 2010, 69).
Besonderheiten von Baan Kamlangchay
5 10 Plätze für Menschen mit Demenz in
Nordthailand (Urlaube und Langzeitaufenthalt)
5 1:1-Betreuung (3 Thailänderinnen wechseln
sich in der Betreuung eines Gastes ab)
5 Unterbringung in 6 Bungalows, welche in
das Quartier integriert sind
5 Leben fernab der Heimat im anderen Klima, mit anderen Speisen, in einer anderen
Kultur
5 Kaum verbale Verständigung mit dem
Personal möglich, nur nonverbale Kommunikation
5 Herzlicher, körperbetonter Umgang durch
fachlich nicht ausgebildete Thailänderinnen mit den Gästen (entspricht der Kultur
der Thais)
5 Niedrige Lohn- und Lebenshaltungskosten
führen trotz intensivem Personaleinsatz zu
günstigeren Unterbringungskosten als in
Deutschland oder der Schweiz
4.4.3
Sonnweid, Schweiz
Das Drei-Welten-Modell besteht schon seit mehr
als 20 Jahren als Konzeptgrundlage in der Schweiz,
unter anderem im Haus Sonnweid. Die drei Erleb-
103
4
niswelten stellen die Schweregrade der Erkrankung
dar und sollen als Orientierung dienen, um Verhaltensweisen von demenzkranken Bewohnern klassifizieren zu können (D’Arrigo 2011, 60) (. Tab. 4.8).
Das Pflegeheim Sonnweid bei Zürich gilt als
eine der besten Demenzeinrichtungen weltweit.
150 Patienten leben hier in Wohngruppen, im Heim
oder in der gemeinschaftlichen Intensivpflegestation, der Pflegeoase. Die Devise lautet: Lebensqualität bis zum letzten Atemzug (Bruhns 2010, 98).
Sonnweid entstand als erstes Heim 1986 speziell für Demenzkranke und widmete sich damit
einer Klientel, die zu dieser Zeit kein anderer wollte. Die Unterbringung erfolgt dreigeteilt, es gibt
Wohngruppen, das Heim und eine Intensivpflegestation. In der Wohngruppe leben die Bewohner,
die noch mit Unterstützung von Angehörigen zu
Hause leben könnten. Im Heimbereich – auf der
Tag/Nacht-Station – werden teilweise auch externe
Gäste bis zu drei Tage die Woche aufgenommen,
um die Angehörigen zu entlasten. In der »Oase«
werden sieben Menschen mit schwerster Demenz
gemeinsam in einem großen Raum während ihrer
letzten Lebensphase begleitet (Bruhns 2010, 99f;
Sonnweid AG 2013).
Das Leitbild von Sonnweid betont den geschützten Raum, der von Respekt, Normalität und
Wohlwollen gegenüber den Menschen mit Demenz
geprägt ist. Die Bedeutung der Mitarbeiter, die sich
ihrer großen Verantwortung bewusst sind sowie
Beziehungsarbeit leisten müssen und sollen, steht
im Mittelpunkt (Sonnweid AG 2013).
Zum Konzept gehört zum Beispiel an vielen
Stellen angebotenes Fingerfood, um die Bewohner
mit ausreichend Nahrung versorgen zu können. Jeden Tag bereitet der Koch einen Teil der Mahlzeit
auf einem anderen Bereich zu, um durch die Gerüche den Appetit anzuregen. Die Mahlzeiten werden
als Fingerfood, grob zerkleinert oder püriert angeboten. Einige Bewohner erhalten nur süße Speisen,
da sie nichts anderes mehr zu sich nehmen. Die
Aufgabe des Küchenteams richtet sich nicht nach
der Ernährungslehre, sondern soll die Bewohner
dazu bringen, mit Genuss und Freude zu essen
(Bruhns 2010, 100).
Zum Konzept gehört außerdem die größtmögliche Bewegungsfreiheit für die Bewohner. Alle Türen im Haus sind unverschlossen. Alle Bewohner
104
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
. Tab. 4.8
4
Drei-Welten-Modell
Welt der Erfolglosigkeit
Welt der Ziellosigkeit
Welt der Schutzlosigkeit
Leichte bis mittelschwere Demenz
Mittelschwere bis schwere Demenz
Schwere, weit fortgeschrittene
Demenz
Schwierigkeiten bei der Kognition
(Gedächtnis, Orientierung, Sprache, Urteilsvermögen)
Zielloses Suchen und Wandern
Sprach- und Ausdrucksvermögen
stark eingeschränkt
Reaktive psychische Störungen wie
Trauer, Angst, Wut, Verunsicherung
Exekutive Funktionen (Planung, Wille,
Überlegungen) sind nicht mehr handlungsbestimmend
Abschirmung von Außenreizen
nicht mehr möglich
Versuch eines normalen Lebens
(Aktivität und Entspannung, Privatheit und Geselligkeit, privater und
öffentlicher Raum)
Zunahme von Erkenn- und Orientierungsstörungen, z. B. werden Gegenstände immer wieder neu ertastet
Stark erhöhtes Sturzrisiko bis hin
zu Immobilität
Empfinden für soziale Umgangsformen vorhanden
Kommunikation und soziale Fähigkeiten sind reduziert
Inkontinenz
Sinn für Eigentum und Privatsphäre ist erhalten
Zunahme von Gefühlen wie Neid, Missgunst, Eifersucht und Enthemmung
Abhängigkeit in den Aktivitäten
des täglichen Lebens
Biografie sowie Angehörige spielen
eine wichtige Rolle
Sinn für Eigentum und Privatsphäre
schwindet
Betreuung in Pflegeoase
Bewohner werden nicht auf ihre
kognitiven Schwächen aufmerksam gemacht
Lebensprägung und Gewohnheiten
werden durch regressive Verhaltensweisen überdeckt
Personalpräsenz ermöglicht
schnelle Reaktion auf unmittelbare Bedürfnisse
Förderung der Tagesstruktur und
der Teilhabe, z. B. durch hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Verstärkte Schaffung von Bewegungsfreiheit
Anbieten vertrauter Situationen
bewegen sich bis in den unauffällig eingezäunten
Garten völlig frei (Bruhns 2010, 100).
Ein weiterer Bestandteil des Sonnweider Konzeptes ist die mögliche Verlegung einzelner Bewohner von einem Bereich in den anderen, entsprechend dem zugrunde gelegten Drei-Welten-Modell. Ein Mensch mit Demenz kann also im Laufe
seiner Erkrankung und mit zunehmendem Schweregrad in verschiedenen Bereichen betreut werden.
In der Pflege und Betreuung von Menschen
mit Demenz müssen fortlaufend ethische Fragen
beantwortet werden, unter anderem zum Umgang
mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen oder
herausfordernden Verhaltensweisen. Damit diese Entscheidungen nicht zufällig oder gemäß der
Meinung eines Einzelnen getroffen werden, wurden entsprechende Richtlinien erstellt sowie personelle Ressourcen geschaffen. Fast täglich tagen
unbürokratische Ethikrunden, um individuelle
Entscheidungen für einzelne Bewohner zu treffen
und zum Beispiel mögliche Gefahren und das persönliche Recht auf Freiheit gegeneinander abzuwägen (Bruhns 2010, 99; Sonnweid AG 2013).
Sterben und Tod sind in Sonnweid keine Tabus,
Menschen mit Demenz soll ein würdiges Sterben
ohne unnötige lebensverlängernde Maßnahmen
ermöglicht werden. Zum Beispiel bedeutet dies,
dass den Bewohnern bis zum Schluss Speisen und
Getränke angereicht werden, auch wenn dies stundenlang dauert. Wenn dann der Bewohner den
Mund nicht mehr öffnet oder nicht mehr schlucken kann, wird nach Absprache mit den Angehörigen auf eine künstliche Ernährung verzichtet. Es
herrscht der Grundgedanke der palliativen Medizin vor (Sonnweid AG 2013).
4.4 • BlickinsAusland
Das Heim hat den Ruf einer europäischen Vorzeigeeinrichtung. Das liegt nicht nur an der finanziellen Ausstattung, denn jeder Schweizer Bürger
kann sich die rund 6000 € monatlich für Pflege und
Betreuung mit staatlicher Unterstützung leisten. Es
liegt vor allem auch an der Courage, mit der sie
in Sonnweid immer wieder Neues ausprobieren.
Im Dienste des Menschen und seiner Bedürfnisse
gelten hier keine Tabus. So wird derzeit ein Erweiterungsbau errichtet, welcher 2015 eröffnet werden
soll (Bruhns 2010, 99; Sonnweid AG 2013).
Besonderheiten der Sonnweid AG
5 Seit 1986 auf die Pflege und Betreuung von
Menschen mit Demenz spezialisiert
5 Betreuung in Wohngruppen, vollstationär
oder in der Pflegeoase
5 Entsprechend des Drei-Welten-Modells
wird für Bewohner die passende Versorgungsform ausgewählt, bei Fortschreiten
der Demenz findet ein Umzug innerhalb
der Einrichtung statt
5 Besondere Betonung der ethischen Verantwortung sowie der palliativen Pflege
5 Gute finanzielle Ausstattung
5 Fortlaufende Weiterentwicklung der Pflege
und Betreuung, hohe Innovationskraft
4.4.4
Der niederländische
»Anton-Pieck-Hofje«
Der »Anton-Pieck-Hofje«, eine Spezialeinrichtung
für Menschen mit Demenz, wurde 1989 im niederländischen Haarlem gegründet. »Hofjes« sind eine
in den Niederlanden seit dem 13. Jahrhundert existierende Bauform, welche als soziale Stiftungen und
zum Beispiel Altersruhesitze eingerichtet wurden.
Die Konzeption der Demenzeinrichtung nennt
sich »warme zog« und wurde vom Mediziner Hans
Houweling gemeinsam mit dem Psychologen Niek
de Boer entwickelt. Bei diesem Konzept wird die
Demenzerkrankung nicht in den Mittelpunkt gestellt, vielmehr soll dem Erkrankten wertschätzend
entgegengetreten werden, wobei seine ganze Persönlichkeit wahrgenommen werden soll. Außerdem soll mit dem »warme zog« das Umfeld an die
105
4
Bedürfnisse der individuellen Personen angepasst
werden (D’Arrigo 2011, 58).
»Der Anton-Pieck-Hofje besteht aus sechs
zweistöckigen Häusern, die architektonisch um
einen zentral angelegten und geschlossenen Innenhof ringförmig gebaut wurden. Jedes Haus verfügt
über sechs Einzelzimmer, die eine Wohngruppe
bilden.« (D’Arrigo 2011, 58). Besonders wichtig ist
die Integration der Einrichtung in das Gemeinwesen. Auch die Nähe zu Angehörigen, Freunden und
ehemaligen Nachbarn soll so weiterhin ermöglicht
werden (Cammelbeeck 2013, 1).
Die Architektur des Hofjes lässt den Bewohnern viel Bewegungsfreiheit, ohne sie besonderen Gefahren auszusetzen. Dies wird durch einen
überdachten Rundgang erreicht, welcher von allen Wohnzimmern aus zugänglich ist. Außerdem
erreicht man vom Flur und Innenhof den innen
liegenden Garten, während es einen einzigen Ausgang zum Stadtteil mit einem elektrischen Türöffner gibt (Cammelbeeck 2013, 1).
Konzeptionell in dieser Form wohl einmalig ist, dass nicht nur die Bewohnerzimmer mit
persönlichen Gegenständen ausgestattet werden,
sondern auch die Gemeinschaftsräume (D’Arrigo
2011, 59). Eine weitere Besonderheit ist es, dass die
Appartements der demenzkranken Bewohner im
Erdgeschoss liegen, im Obergeschoss aber weitere
Wohnungen für Mitarbeiter und Angehörige zur
Verfügung stehen (Cammelbeeck 2013, 1).
Folgende Prinzipien stehen für das Konzept der
»warme zog«:
1. Schaffen einer vertrauten, häuslichen Umgebung
2. Demenzkranke werden in ihrem Personsein
akzeptiert, es gibt nur wenige Ge- und Verbote
3. Keine psychologischen oder medizinischen
Zwangsmaßnahmen
4. Betreuer und Angehörige müssen eine nichtprofessionelle Haltung entwickeln und manche
vertrauten Arbeitsweisen ablegen
5. Einsatz einfacher Mittel an Stelle von HighTech (D’Arrigo 2011, 59; Cammelbeeck 2013, 2)
Die Mehrzahl der derzeitigen Bewohner im Anton-Pieck-Hofje ist derzeit weiblich. Die Bewohnerinnen werden, so wie sie dies in ihrem Leben gewohnt waren und wenn sie dies möchten, weiterhin
Kapitel 4 • StationäreVersorgungskonzepte
106
4
in die anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
wie die Zubereitung der Mahlzeiten eingebunden.
Die Mitarbeiter arbeiten in der Regel autark in
ihrem Haus und sind für die Belange der ihnen zugeordneten Bewohner zuständig. Bei Bedarf können sie sich Hilfe von außen holen, zum Beispiel
einen mobilen Sozialen Dienst oder einen Psychologen anfordern. Die Arbeit der hier Beschäftigten
erfordert viel Mut, Kreativität, Improvisationstalent
sowie Organisationstalent. Des Weiteren müssen
die einzelnen Kräfte viel Verantwortung übernehmen, da sie isoliert arbeiten (Cammelbeeck 2013, 3).
Ein weiterer Bestandteil des Konzeptes ist die
Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Sie sollen
sich aktiv mit ihren Erfahrungen und Anliegen einbringen und so die Gesamtatmosphäre mitprägen.
Ehrenamtliche Helfer unterstützen die hauptamtlich Tätigen ebenfalls, besonders bei Bewohnern,
welche keine nahen Angehörigen haben (Cammelbeeck 2013, 4).
Besonderheiten im Anton-Pieck-Hofje
5 Spezialeinrichtung für Menschen mit Demenz
5 Bewohner leben in sechs zweistöckigen
Häusern im Erdgeschoss, Wohnraum im
Obergeschoss steht für Mitarbeiter und
Angehörige zur Verfügung
5 Bewegungsdrang wird im beschützen
Raum ermöglicht durch einen Rundgang
sowie innen liegenden Garten, aber eine
elektronisch gesicherte Tür nach draußen
5 Konzept akzeptiert die Menschen so, wie sie
sind, und begegnet ihnen wertschätzend
5 Besonderer Wert wird auf das Schaffen
einer vertrauten Umgebung gelegt, so
werden auch die Gemeinschaftsräume
durch die Bewohner gestaltet
5 Mitarbeiter arbeiten autark in ihrem Haus,
tragen daher viel Verantwortung
5 Intensive Einbindung der Angehörigen
4.4.5
Pflege in Osteuropa
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in Deutschland in den kommenden Jahren weiter ansteigen,
während schon jetzt ein Mangel an Pflegekräften
besteht. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile bei
der Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung immer weiter an. Hier ist es nicht
weiter verwunderlich, dass nicht nur daran gedacht
wird, osteuropäische Arbeitskräfte für die Pflege
deutscher Senioren ins Land zu holen (Deutsche
Gesundheitsnachrichten 2012).
Pflegeheime in den EU-Staaten Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn stellen, wenn man
den privaten Anbietern und Vermittlungsagenturen Glauben schenken möchte, insbesondere für
grenznahe Interessenten eine preiswerte Alternative zu deutschen Pflegeheimen dar. Die monatlichen Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung variieren je nach Ausstattungsgrad und
Betreuungsverhältnis zwischen 1000 und 1400 €
monatlich. Dies liegt an den niedrigen Arbeitsund Lebenshaltungskosten in den Nachbarstaaten.
Insbesondere grenznahe Heime haben sich mittlerweile auf die Betreuung deutscher Senioren spezialisiert (ViaNeo Ventures 2013).
Die Vorstellung, bei eingetretener Pflegebedürftigkeit ins nahe Ausland abgeschoben zu werden,
ängstigt viele Senioren. Zudem wird so das Problem der zunehmenden Pflegebedürftigkeit sowie
des Mangels an Pflegekräften nicht gelöst, sondern
nur ins nahe Ausland verschoben.
Besonderheiten der Pflege in Osteuropa
5 Kostengünstige Unterbringung deutscher
Senioren in grenznahen Pflegeheimen
5 Verschiebung des Problems fehlender Fachkräfte sowie zunehmender Zahl von Pflegebedürftigen in das osteuropäische Ausland
Literatur
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (Hrsg.,
2011): Demenz-Report. 7 http://www.berlin-institut.org/
fileadmin/user_upload/Demenz/Demenz_online.pdf
(letzte Einsicht 28.05.13)
Birschel, A. (2013): Bei Amsterdam: Weltweit erstes Demenzdorf eröffnet. 7 http://www.rp-online.de/leben/
gesundheit/medizin/demenz/weltweit-erstes-demenzdorf-eroeffnet-aid-1.3877357 (letzte Einsicht 25.12.13)
Literatur
Böhler, A., Böhmer, S., Guerra, V., Klie, T., Pfundstein, T. (2002):
Versorgungssituation und Versorgungskonzepte. In:
Klie, T. (Hrsg.): Wohngruppen für Menschen mit Demenz. Hannover, vincentz network: 71–91
Bruhns, A. (2010): Endstation Wellness. In: Der Spiegel Wissen:
Die Reise ins Vergessen. Leben mit Demenz, 1: 98 -102
Cammelbeeck, B. (2013): Alternative Wohnformen in den Niederlanden. Im Anton-Pieck-Hofje leben Altersverwirrte
in kleinen Wohngruppen. 7 http://www.integra.at/files/
integra%201998%20-%20Bella%20Cammelbeeck%20
-%20Alternative%20Wohnformen%20in%20den%20
Niederlanden.pdf (letzte Einsicht 16.3.2014)
D’Arrigo, F. (2011): Sinneswelten für Menschen mit Demenz
in der stationären Altenhilfe – Eine Lokalstudie. Siegen,
Witzenhausen. 7 http://d-nb.info/1020745932/34 (letzte
Einsicht 16.03.2014)
Deutsche Gesundheits Nachrichten (2012): Der »Greisen-Export« nach Osteuropa ist ein Armutszeugnis. 7 http://
www.deutsche-gesundheits-nachrichten.de/2012/11/11/
der-%E2%80%9Egreisen-export%E2%80%9C-nachosteuropa-ist-ein-armutszeugnis/ (letzte Einsicht
16.03.2014)
Dominguez, J. (2008): Demenzpflegetheorie. Ansätze für
die Entwicklung einer Mikrotheorie für Menschen mit
schwerer Demenz und Verhaltenssymptomen
Hans, B. (2013): Niederländisches Demenzdorf Hogewey:
Alles für den Augenblick. 7 http://www.spiegel.de/
panorama/gesellschaft/demenzdorf-hogewey-in-denniederlanden-a-823426.html (letzte Einsicht 25.12.13)
Heeg, S., Bäuerle, K. (2012): Heimat für Menschen mit
Demenz – Aktuelle Entwicklungen im Pflegeheimbau.
Frankfurt / Main, Mabuse.
Kaiser, G. (2012): Vom Pflegeheim zur Hausgemeinschaft.
Empfehlungen zur Planung von Pflegeeinrichtungen.
Köln, Kuratorium Altenhilfe (KDA).
Klie, T., Schuhmacher, B. (2006): Bürger- und Angehörigenbeteiligung in Wohngruppen für Menschen mit Demenz
– Das »Freiburger Modell«. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (Hrsg.):Demenz – eine Herausforderung
für das 21. Jahrhundert. Berlin, 171–177.
Köster, G. (2005): Neuere Entwicklungen bei der Versorgung
von Menschen mit Demenz in Aachen. 7 http://www.
aachen.de/BIS/FO/Neuere_Entwicklungen_Versorgung_beri_Demenz.pdf (letzte Einsicht 27.05.13)
Kronsteiner-Buschmann, C. (2006): Mensch-Umwelt-Passung
als Grundlage zur Steigerung der Lebensqualität für
Menschen mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft
e.V. (Hrsg.):Demenz – eine Herausforderung für das 21.
Jahrhundert. Berlin, Eigenverlag: 179–183.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und
Frauen des Landes Rheinland-Pfalz (2007): Optimierung der Versorgung von Menschen mit Demenzerkrankungen in stationärem Pflegeeinrichtungen in
Rheinland-Pfalz. 7 http://www.rlp.de/fileadmin/masgff/
menschenpflegen/Berichte_aus_der_Pflege/6_Berichte_aus_der_Pflege.pdf (letzte Einsicht 27.05.13)
107
4
Radzey, B. (2011a): Neue Versorgungskonzepte für Menschen
mit Demenz: Hausgemeinschaften, Wohngruppen und
Pflegeoasen. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
(Hrsg.): Stationäre Versorgung von Demenzkranken.
Berlin, Eigenverlag: 87–96.
Radzey, B. (2011b): Alltagsnähe in Pflegeheimen: Demenz als
Motor für Veränderungen. 7 http://www.stmas.bayern.
de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/pflege/
dokumentation/efsn-radzey.pdf (letzte Einsicht 27.05.13)
Rutenkröger, A., Kuhn, C. (2010): »Da-Sein«. Pflegeoasen in
Luxenburg. Stuttgart, Mabuse.
Schäufele, M., Teufel, S., Hendlmeier, I., Köhler, L., Weyerer,
S. (2008): Demenzkranke in der stationären Altenhilfe.
Aktuelle Inanspruchnahme, Versorgungskonzepte und
Trends am Beispiel Baden-Württembergs. Stuttgart,
Kohlhammer
Schleede-Gebert, M. (2006): Leben mit Demenz – Institutionelle Rahmenbedingungen zur Sicherung der Lebensqualität. Hamburger Ärzteblatt 12 / 06: 640–641.
Sonnweid AG (2013): Alzheimer und Demenz. Kompetenzzentrum Sonnweid. 7 http://www.sonnweid.ch (letzte
Einsicht: 26.12.13)
Thielke, T. (2010): Respekt für die Gäste. In: Der Spiegel
Wissen: Die Reise ins Vergessen. Leben mit Demenz, 1:
68–69.
Tschainer, S. (2006): Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung ambulant betreuter Wohngemeinschaften
für Demenzkranke. In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft
e.V. (Hrsg.):Demenz – eine Herausforderung für das 21.
Jahrhundert. Berlin, Eigenverlag: 163–169.
ViaNeo Ventures (2013): Bezahlbare Senioren und Pflegeheime im Ausland. 7 http://www.pflegeheim-osteuropa.
de/ (letzte Einsicht 28.12.13)
Weyerer, S., Schäufele, M., Hendlmeier, I., Kofahl, C., Sattel,
H. (2006): Demenzkranke Menschen in Pflegeeinrichtungen. Besondere und traditionelle Versorgung im
Vergleich. Stuttgart, Mabuse
Winkler, A. (2006): Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften. Qualitätssicherung durch Angehörige – eine
Überforderung? In: Deutsche Alzheimer Gesellschaft
e.V. (Hrsg.):Demenz – eine Herausforderung für das 21.
Jahrhundert. Berlin, Eigenverlag: 157–162.
Woodtli, M. (2013): Kamlangchay. Ferien und Langzeitaufenthalte im Alzheimerzentrum in Chiang Mai Thailand.
7 http://www.alzheimerthailand.com/AlzheimerThailand/Index.htm (letzte Einsicht 16.03.2014)
Zimmermann, J. (2009): Leben mit Demenz. Spezielle Wohnformen für dementiell erkrankte Menschen. Hamburg,
Diplomioca
109
Beratung
Katja Sonntag, Kornelia Klare
5.1
Beratung bei Menschen mit Demenz – 110
5.1.1
5.1.2
Versorgung aus in der Sicht des Demenzkranken – 110
Rollenwechsel der Eltern-Kind-Beziehung – 112
5.2
Die Familie und das soziale Umfeld als Ressource – 116
5.3
Qualifizierte Beratung als Grundlage eines passenden
Versorgungskonzepts – 118
5.4
Unterschiedliche Beratungsarten – 121
5.4.1
5.4.2
5.4.3
5.4.4
5.4.5
Personenzentrierte Beratung – 121
Expertenberatung – 123
Prozessberatung – 124
Psychosoziale Beratung – 124
Familienberatung: Beratung mit systemischem Ansatz – 125
5.5
Beratungsangebote – 128
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.5.4
Pflegestützpunkte – 129
Beratung im Patienten-Informationszentrum (PIZ) – 130
Seniorenservicebüros – 130
Beratung durch ambulante Pflegedienste – 131
5.6
Notwendige Kompetenzen für die Beratung – 131
5.7
Die Rollen des Beraters – 135
5.8
Phasen des Beratungsprozesses – 135
Literatur – 137
K. Sonntag, C. von Reibnitz, Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz,
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3_5, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
5
110
5
Kapitel 5 • Beratung
Immer mehr Menschen sind direkt oder indirekt als
Angehörige, Freunde oder Nachbarn von Demenz
betroffen. Die Konfrontation mit der Diagnose
»Demenz« schockiert den erkrankten Menschen.
Die kognitive Leistungsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung, um selbstbestimmt und eigenverantwortlich sein Leben zu gestalten. Die in unserer
Gesellschaft so wichtige Autonomie des Einzelnen
kann nur dann gelebt werden, wenn der Mensch
die Konsequenzen seines Handelns absehen und
zielgerichtet Entscheidungen für sich und sein Leben treffen kann. Im Laufe der Demenzerkrankung
ist dies immer weniger möglich und der Erkrankte
benötigt Hilfestellungen, um die Anforderungen
des Lebens bewältigen zu können.
Für die Familienangehörigen ist die Diagnose
»Demenz« ebenfalls ein Schock. Sie sehen sich mit
einer Erkrankung konfrontiert, die den Erkrankten
so verändert, dass er von einem selbstständig agierenden zu einem hilfsbedürftigen Menschen wird.
Ein Großteil der an Demenz Erkrankten wird zu
Hause versorgt. So entwickeln sich oft sehr intensive
und zeitaufwendige Pflegebeziehungen, die für die
Angehörigen und die sozialen Netze, die diese Pflegearbeit leisten, zu großen körperlichen, psychischen,
emotionalen und sozialen Belastungen werden können. Die Übernahme von Pflegeaufgaben, die die
persönlichen Freiräume der betroffenen Familienmitglieder einengen, wird als Einschränkung in die
autonome Zeiteinteilung wahrgenommen.
z
Krisensituation für Betroffenen und
Angehörige
Für den Erkrankten und die Angehörigen bedeutet
die Diagnosestellung eine Krisensituation. Dazu
kommt noch die Stigmatisierung der Erkrankung
durch die Gesellschaft. Der Umgang mit Demenzkranken konfrontiert die Menschen mit ihren eigenen Ängsten und Unsicherheiten, die durch das
Beobachten und Erleben des geistigen und körperlichen Verfalls ausgelöst werden. Dieser Verfall und
die zunehmende Abhängigkeit von Dritten stellt in
der Wahrnehmung der Menschen eine der größten
gesundheitlichen Bedrohungen dar.
Aufgrund dieser vielschichtigen Problematik
wird die Notwendigkeit von Beratung deutlich. Damit aber die Beratung als hilfreich und nutzbar für
den Ratsuchenden empfunden wird, müssen Kon-
zepte genutzt werden, die den unterschiedlichen
Beratungssituationen angemessen sind. Dazu bedarf es Beratern, die entsprechend ausgebildet und
selbst in der Lage sind, sich Hilfen einzufordern,
wenn sie an ihre eigenen Grenzen kommen.
Im nachfolgenden Kapitel werden die besondere Beziehungssituation und die daraus resultierende besondere Beratungssituation bei Menschen mit
Demenz und ihren Angehörigen beleuchtet. Nach
der Erörterung der Bedeutung der Angehörigenpflege für die an Demenz erkrankten Menschen
werden die Anforderungen an eine professionelle
Beratung dargestellt. Weiter werden unterschiedliche Beratungsansätze vorgestellt sowie die notwendigen Kompetenzen für eine qualifizierte Beratung
bzw. für eine Fachberatung bei Demenz dargestellt.
Eine gute Beratung für Menschen mit Demenz
und ihre Angehörigen muss nicht nur die passenden Informationen passgenau und sensibel vermitteln, sondern auch die Situation der Betroffenen
sowie ihrer Angehörigen berücksichtigen. Dies
bedeutet, sich sowohl in die Lage des an Demenz
Erkrankten hineinzuversetzen, aber auch die Rollenverschiebungen im Familiensystem zu beachten.
5.1
Beratung bei Menschen mit
Demenz
Viele Jahre lang wurde die eigentliche Hauptperson,
der Mensch mit Demenz, sowohl bei der Beratung
als auch bei der Versorgungsplanung kaum berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde vielmehr auf die
(pflegenden) Angehörigen gelegt. Dabei erleben
nicht nur die Angehörigen, sondern auch die Betroffenen selbst die Erkrankung als soziales Schicksal. Erst in den letzten Jahren wird in der Fachwelt
zunehmend diskutiert, wie die Betroffenen selbst in
die Versorgungsplanung einbezogen und wie sie gut
beraten werden können (Zimmermann 2009, 71).
5.1.1
Versorgung aus der Sicht des
Demenzkranken
Zu den schlimmen Erfahrungen der an Demenz
Erkrankten gehört die häufige Reaktion des
medizinischen Personals, welches nach der Diag-
111
5.1 • BeratungbeiMenschenmitDemenz
nose nicht selten dazu übergeht, sie nur noch als
Objekt zu behandeln. Oft wird auch in ihrer Gegenwart das Gespräch allein mit den Angehörigen und
über die Köpfe der Betroffenen hinweg geführt
(Merz 2012). Dies liegt daran, dass die Gesellschaft
häufig kognitive Abbauprozesse schon im Frühstadium mit der Unfähigkeit zur Selbstreflexion und
Verhaltenssteuerung gleichsetzt. So ist heute wesentlich mehr über das subjektive Belastungserleben der Angehörigen bekannt als über das Erleben
der Demenzkranken selbst (Stechl et al. 2006, 223).
Wer also zu seiner Demenz steht, wird häufig nicht
mehr ernst genommen (Berlin-Institut 2011, 56).
Zusammenfassung
Da kognitive Abbauprozesse schon im Frühstadium mit der Unfähigkeit zur Selbstreflexion
sowie Verhaltenssteuerung gleichgesetzt werden, wurden an Demenz erkrankte Menschen
lange Zeit kaum in die Beratung und Versorgungsplanung einbezogen. Vielmehr wurde
das Belastungserleben der Angehörigen in den
Mittelpunkt gerückt.
Studienergebnisse weisen darauf hin, dass alle an
Demenz erkrankten Menschen kognitive und funktionelle Defizite bei sich wahrnehmen, doch nicht
alle führen diese auf die Demenz zurück, sondern
zunächst eher auf normale Alterungsprozesse. Das
Bild der Demenz in der Gesellschaft ist von Symptomen eines fortgeschrittenen Stadiums geprägt,
sodass sich hier Betroffene im Frühstadium nicht
wiederfinden können (Stechl et al 2006, 225f).
z
Besonders schwere Zeit rund um die
Diagnosestellung
Der Beginn einer Demenz zeichnet sich meist durch
zunehmende Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen, Gedächtnis- und Wortfindungsstörungen
sowie Fehleinschätzungen aus. Diese Symptome
erleben die Betroffenen sehr bewusst und schämen
sich für ihr Verhalten. Unsicherheit und Verwirrung bestimmen den Alltag der Erkrankten, manche Betroffenen berichten auch von Versuchen des
Herunterspielens, Ignorierens, Verleugnens oder
Bagatellisierens der Vorfälle. Betroffene versuchen,
5
unangenehmen Situationen oder Gesprächen aus
dem Weg zu gehen. Es kommt schließlich zu einem
Abbruch von sozialen Kontakten und einem Rückzug in die gewohnte Umgebung. All dies löst Angst
beim Betroffenen aus. Angst, die eigene Kontrolle
zu verlieren und auch Angst, mit dem Verhalten
aufzufallen (Zimmermann 2009, 73f; Deutscher
Ethikrat 2012, 27).
Einige an Demenz erkrankte Menschen haben
es durch Vorträge, Interviews oder Textbeiträge
möglich gemacht, die Innenperspektive eines Betroffenen zu erfahren. Diese Selbstzeugnisse zeigen, wie es sehr vielen äußerst schwer fällt, sich
eingestehen zu müssen, dass eine ärztliche Untersuchung notwendig ist. Schwer ist dann auch die
Zeit des Wartens auf die Diagnose. Richard Taylor,
amerikanischer Psychologe und selbst an Morbus
Alzheimer erkrankt, nennt die Zeit zwischen der
Vermutung, an einer Demenz zu leiden, und der
Sicherheit, an Alzheimer erkrankt zu sein, daher
treffenderweise die Zeit des Fegefeuers. Noch belastender wird aber häufig der Moment der Diagnosemitteilung erlebt, wenn die Befürchtung zur
Gewissheit wird, beziehungsweise das für unwahrscheinlich Gehaltene plötzlich eintritt. Typische
Reaktionen sind Schock und Erstarrung, aber auch
Trauer und Verzweiflung (Deutscher Ethikrat 2012,
28). Insgesamt wird die Phase zwischen der Verarbeitung der ersten persönlichen Befürchtungen
über das langsame Gewahr werden von Symptomen sowie der Entscheidung zur ärztlichen Abklärung und der Verarbeitung der Diagnose als eine
sehr schwierige Lebensphase geschildert. Die Angst
davor, anderen zukünftig zur Last zu fallen und von
ihnen abhängig zu sein, aber auch die Angst vor
einer möglichen Bevormundung stehen dabei im
Vordergrund (Deutscher Ethikrat 2012, 17).
Zusammenfassung
Selbstzeugnisse von Menschen mit Demenz
berichten darüber, wie schwer der Weg von
den ersten eigenen Befürchtungen bis hin zur
Gewissheit nach der Diagnosestellung ist. Die
endgültige Gewissheit durch die feststehende Diagnose wird häufig als Schock erlebt,
ermöglicht aber auch die Klärung der eigenen
Zukunftsgestaltung.
112
z
5
Kapitel 5 • Beratung
Wunsch nach größtmöglicher Autonomie
trotz Diagnose Demenz
»Wer an Demenz erkrankt ist, will nichts anderes
als alle anderen auch: Die Autonomie bewahren
soweit es geht, ein weitgehend normales Leben
führen und dazugehören.« (Berlin-Institut 2011,
56). Menschen mit Demenz wollen also für sich
selbst sprechen, solange dies noch möglich ist, und
ernst genommen werden. Aktuell sind die Betroffenen sich uneins, ob es besser ist, die Diagnose
zu verschweigen oder offensiv damit umzugehen.
Zu groß erscheint vielen das Risiko, auf Ablehnung
zu stoßen oder bevormundet zu werden (BerlinInstitut 2011, 57).
Erst mit fortschreitendem Abbauprozess lässt
auch das Vermögen nach, die eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen, und das Risiko für eine
Selbst- oder Fremdgefährdung steigt. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen aber, dass selbst
an fortgeschrittener Demenz erkrankte Menschen
zu individuellem Erleben und sensibler sozialer
Wahrnehmung fähig sind und persönliche Wünsche haben. Sie können daher sehr wohl noch als
empfindsame Subjekte handeln und von anderen
auch so wahrgenommen werden. Je nach den Möglichkeiten, die der Krankheitsverlauf dem Betroffenen lässt, kann er sein Leben weiterleben und Freude empfinden Der Balanceakt besteht dabei darin,
den Menschen mit Demenz nicht zu bevormunden
oder ihm in bester Absicht alles abnehmen zu wollen, ihn aber gleichzeitig vor eventuellem Schaden
zu bewahren (Berlin-Institut 2011, 58).
Als wichtig für ihr Leben bezeichnen Menschen
mit Demenz immer wieder:
5 die Bindung an die Familie oder an Freunde,
5 das Bewusstsein, dazuzugehören,
5 das Gefühl, gebraucht zu werden und
5 die Möglichkeit zu freien Entscheidungen und
zur Selbstbestimmung (Deutscher Ethikrat
2012, 31).
Beachtet man diese Äußerungen von Betroffenen,
so wird deutlich, dass diese bei der Beratung die
wichtigsten Akteure sind. Versuchte man lange
Zeit, die Beratung nach den Bedürfnissen der Angehörigen auszurichten, steht nun fest, dass vielmehr der Mensch mit Demenz selbst im Zentrum
der Bemühungen stehen muss. Für eine einfühlsa-
me professionelle Beratung heißt das, der Betroffene muss direkt angesprochen und die Äußerungen
seinen Fähigkeiten angepasst werden, um so lange
wie möglich Selbstbestimmung zu ermöglichen
und Bevormundung zu vermeiden.
Zusammenfassung
Menschen mit Demenz lehnen Bevormundung ab und möchten so lange wie möglich für sich selbst sprechen. Selbst in einem
fortgeschrittenen Krankheitsstadium sollten
individuelle Wünsche so weit wie möglich erfüllt werden. Die Beratung sollte die
Betroffenen als Hauptpersonen ansehen
und sich nicht rein nach den Wünschen und
Bedürfnissen der Angehörigen ausrichten.
Vielmehr sollten die Betroffenen selbst im
Mittelpunkt der Bemühungen stehen.
5.1.2
Rollenwechsel in der
Eltern-Kind-Beziehung
Die Mehrzahl der an Demenz erkrankten Menschen
wird in Deutschland durch Familienangehörige betreut. Wenn kein Ehepartner mehr vorhanden ist
oder dieser selbst Hilfe benötigt, übernehmen in
der Regel die Töchter oder Schwiegertöchter die
Pflege und Betreuung, dies ist in mehr als der Hälfte
der Fall. Erfahrungen haben gezeigt, dass pflegende
(Schwieger-)Töchter mit besonderen Faktoren zu
kämpfen haben. Es fehlt nicht nur die Anerkennung und Wertschätzung im gesellschaftlichen sowie im privaten Bereich. Oft fällt auch die Suche
nach der eigenen neuen Rolle im Spannungsfeld
zwischen den demenzkranken Eltern, den Bedürfnissen der Familie und dem eigenen Wunsch nach
persönlicher Freiheit sehr schwer. Von pflegenden
Töchtern sind 40% weiterhin berufstätig, andere
erziehen gleichzeitig ihre Kinder. Das bedeutet für
diese Frauen eine erhebliche Doppelbelastung, bei
der kaum Zeit für eigene Interessen bleibt (Lischka 2012, 123ff; Lange et al. 2006, 642). Doch auch
Kinder, welche nicht in die direkte Pflege und Betreuung des Elternteils eingebunden sind, müssen
mit der sich verändernden Rolle sowie den durch
113
5.1 • BeratungbeiMenschenmitDemenz
die Krankheit ausgelösten Veränderungen leben
lernen.
»Wenn ein alter Mensch erkrankt, ist es klar,
dass nicht nur er allein, sondern ebenfalls die eng
mit ihm verbundenen Personen seines Bezugssystems stark von seiner Krankheit betroffen sind.«
(Handel 2003, 5). Gleichzeitig benötigt ein alter
Mensch – ob gesund oder pflegebedürftig – das Unterstützungssystem Familie, um so lange als möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können
(Handel 2003, 5).
z
Angehörige übernehmen Pflege mit hoher
Motivation
Es kann von einer hohen Motivation ausgegangen
werden, die sich über die individuelle Lebensplanung hinweg setzt und Angehörige dazu führt,
auf andere ihrer Interessen zu verzichten und die
Pflege eines Angehörigen zu übernehmen. Eine
starke moralische Verpflichtung wurde in Untersuchungen als Hauptmotivation deutlich. Daneben tauchen Aspekte der eigenen Ökonomie, die
der Reziprozität, das gegebene Versprechen und
die emotionale Bindung als mögliche Motivation
auf, einen älteren Menschen in seiner Alltagsgestaltung zu Hause zu begleiten, zu unterstützen
und wo nötig, pflegerische Aufgaben zu übernehmen (Böhmer 2002, 93). Die individuell zugrunde
liegende Motivation entscheidet darüber, ob die
Pflege als positive Herausforderung oder als negative Pflicht empfunden wird: Steht ein fremder
oder selbst auferlegter Zwang hinter der Aufgabe,
wird sie meist als belastender empfunden (Lange
et al. 2006, 642).
Zusammenfassung
Neben den Ehepartnern übernehmen heute
(Schwieger-)Töchter mehrheitlich die Rolle
der pflegenden Angehörigen und sind damit
häufig durch gleichzeitige Berufstätigkeit oder
Kindererziehung einer Doppelbelastung ausgesetzt. Dass dennoch so viele pflegebedürftige Angehörige durch Familienangehörige
betreut werden, hängt mit der hohen Motivation der Pflegenden zusammen.
z
5
Große Belastung der Pflegenden durch die
Pflege
Welche Belastungen im Laufe der Pflege und Betreuung auf die Angehörigen zukommen, ist häufig
kaum absehbar. So ist es nicht selten, dass die Pflege
sich über mehr als zehn Jahre erstreckt und sich
für pflegende Angehörige die Zeit der Betreuung
und Versorgung zunehmend als eine eigenständige
Lebensphase zeigt. Besonders die Begleitung von
Menschen mit Demenz verläuft in der Regel über
einen längeren Zeitraum als die von somatisch erkrankten Senioren, da auch die Pflegebedürftigkeit
bei einer Demenz über einen längeren Zeitraum
besteht (Böhmer 2002, 92). Zudem nimmt im Verlauf der Begleitung in der Regel die Pflegebedürftigkeit zu, ebenso wie der zeitliche Aufwand für die
Pflegeperson.
Mittlerweile ist gut untersucht, unter welchen
Belastungen pflegende Angehörige leiden:
5 Körperliche Anstrengungen
5 Nicht mehr Abschalten können
5 Verlust der eigenen Lebensperspektive
5 Wenig Zeit und Platz für sich selbst
5 Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit
5 Verstärktes Angebundensein an zu Hause
5 Einschränkungen im Alltag, z. B. bei Freizeitund Urlaubsgestaltung
5 Ungewissheit über die Dauer der Pflege und
Betreuung
Die Folgen dieser Belastungen sind unter anderem eine Verschlechterung des eigenen Gesundheitszustandes, eine gestiegene Infektanfälligkeit,
Rückenbeschwerden oder eine Zunahme von
Suchtkrankheiten. Neben den körperlichen Auswirkungen leben pflegende Angehörige häufig
sozial isoliert und beklagen finanzielle Einbußen,
auch seelische Belastungen treten auf. Selbst wenn
pflegende Angehörige sich Unterstützung durch
professionelle Pflegedienste oder eine Tagespflege
suchen, liegt dennoch ein wesentlicher, nicht zu
unterschätzender Teil vor allem der psychosozialen
Betreuung und Begleitung weiterhin bei den Angehörigen (Zegelin et al. 2013, 14; Handel 2003, 8). Je
enger pflegende Angehörige mit dem zu betreuenden Familienmitglied emotional verbunden sind,
umso größer kann die Herausforderung, sich selbst
in der Pflege und Betreuung nicht zu vergessen
114
5
Kapitel 5 • Beratung
und Hilfe durch andere zuzulassen, sein (Böhmer
2002, 95). Je mehr sich die Pflegenden über die
Pflegerolle identifizieren und diese die bevorzugte
Quelle von Selbstbestätigung und Machtgefühlen
ist, kann der Einbezug anderer Helfer (professionell oder aus dem sozialen Umfeld) mit der Angst
vor Macht- und Kontrollverlust verknüpft sein,
vor allem wenn die Rollen nicht klar definiert sind
(Richter 2002, 102).
Eine weitere Belastung entsteht durch den
langsamen Abschied von der pflegebedürftigen
Person, der sich über Jahre ankündigt und durch
Schwankungen im Krankheitsverlauf immer
wieder bewusst werden kann. Viele pflegende
Familienangehörige sind mit der fortlaufenden
Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben und
Tod überfordert (Böhmer 2002, 95f).
Zusammenfassung
Die Übernahme der Pflege und Betreuung
eines Angehörigen geht mit erheblichen Belastungen für die Pflegeperson einher. Diese
Belastungen wirken sich auf die physische und
psychische Gesundheit der Pflegeperson aus
und schränken ihre Lebensqualität oft erheblich ein. Dennoch fällt es häufig schwer, Entlastung durch andere Helfer anzunehmen.
z
Persönlichkeitsveränderungen erschweren
Übernahme der Pflege
Die Begleitung eines an Demenz erkrankten Angehörigen ist besonders belastend aufgrund der
auftretenden Persönlichkeitsveränderungen. Im
Verlauf der Erkrankung müssen die Angehörigen
erfahren, wie ein geliebter Mensch mit der Zeit alles verliert, was ihn einst ausmachte. Dies ist eine
schmerzliche und zum Teil kaum ertragbare Erfahrung, welche die Pflegenden häufig überfordert
(Zimmermann 2009, 77f).
Im Laufe der Demenzerkrankung werden auch
zuvor intakte Beziehungen durch auftretende herausfordernde Verhaltensweisen oder eine hinzukommende Inkontinenz belastet. Der Tabubruch,
jetzt auch die intime Körperpflege übernehmen zu
müssen, ist ein hochgradiger Stressor. Erschwert
wird dies zusätzlich dadurch, dass Menschen mit
Demenz die Notwendigkeit der Hilfe häufig nicht
einsehen und die Hilfestellungen daher verweigern. Nicht ohne Grund sind Inkontinenz und
herausfordernde Verhaltensweisen die häufigsten
Gründe für Heimeinweisungen von Demenzkranken (Lange et al. 2006, 643).
Zusammenfassung
Die Betreuung eines demenzkranken Familienangehörigen bedeutet eine besondere psychische Belastung, da dieser im Laufe der Erkrankung viele der Eigenschaften verliert, die ihn
einst als Person ausgemacht haben. Zusätzlich
werden notwendige Hilfeleistungen durch die
Menschen mit Demenz häufig verweigert, was
die Beziehung zur Pflegeperson stark belastet.
Die Begleitung eines Familienangehörigen mit Demenz geht mit einem schleichenden Rollenwechsel einher, welcher dennoch gravierend und für
die Angehörigen nur schwer verkraftbar ist. War
zum Beispiel die Mutter früher immer diejenige,
die für alle Probleme eine Lösung kannte, fällt ihr
nun der Name ihrer Tochter nicht mehr ein. Diese
Erfahrungen sind überaus schmerzlich und erfordern eine Neudefinition der eigenen Rolle (Lange
et al. 2006, 643). Man nennt diesen fortschreitenden Verlust eines nahestehenden Menschen
»uneindeutiger Verlust«, wenn dieser zwar körperlich anwesend ist, dessen Geist und Persönlichkeit
aber allmählich dahinschwinden. Der Prozess
dieses immerwährenden Abschiednehmens lässt
die Angehörigen gefühlsmäßig versteinern, weil
die ehemals vertraute Person nun fremd erscheint,
ohne dass man sich emotional endgültig von ihr
lösen kann. So bleibt also die Bindung an die
erkrankte Person bestehen, aber die Beziehung
muss grundsätzlich revidiert werden, da die früher
existierende Verbindung nicht mehr möglich ist
(Meindl 2012, 35ff).
z
Rollenumkehr in der Familie
Wenn sich die Pflegebedürftigkeit schleichend
entwickelt wie bei einer Demenz, ist einerseits
die Chance gegeben, langsam in die Rolle des betreuenden und pflegenden Angehörigen hinein-
115
5.1 • BeratungbeiMenschenmitDemenz
zuwachsen. Andererseits ist es nachgewiesen, dass
pflegende Angehörige gerade in der Anfangsphase
am stärksten belastet sind. Nicht nur der pflegebedürftige Mensch muss seine Rolle, nun auf Hilfe angewiesen zu sein, akzeptieren. Eltern, die bisher die
Gebenden waren, können und wollen die Rollenumkehr häufig zunächst nicht hinnehmen (Unegg
2013). Auch der Angehörige muss oftmals eine neue
Rolle annehmen, d. h. bereit und in der Lage sein,
Hilfe zu leisten, auch wenn eventuell gespannte Beziehungen vorhanden sind. Er muss von nun an die
oder der »Starke« sein, was vielleicht in der Beziehung zum jetzt Pflegebedürftigen nicht der bisherigen Rolle entsprach (Handel 2003, 6). Pflegende
Kinder und pflegende Ehepartner können die Rolle
der Eltern einnehmen, die sich nun vermehrt sorgen sowie Aufgaben organisieren und abnehmen.
Diese Verschiebung kann bis hin zur Rollenübernahme einer »Pflegekraft« gehen, die sich fast ausschließlich um die Versorgung kümmert, und bisherige Rollen verdrängt (Böhmer 2002, 95).
Wird die Pflege durch die Kinder übernommen, fordern die Eltern, dass ihre Wünsche nach
Eigenständigkeit und das Recht auf eigene Entscheidungen weiterhin akzeptiert werden. Auf der
anderen Seite führt aber der körperliche und geistige Abbau unweigerlich dazu, dass die erwachsenen
Kinder mehr und mehr Verantwortung für ihre
Eltern übernehmen. So können sich auch scheinbar unüberwindbare Fronten bilden, wenn die Jüngeren Defizite ansprechen, den Älteren aber nicht
selten jegliche Einsicht in die Notwendigkeit von
Hilfsmaßnahmen und Veränderungen fehlt.
»Verkehrte Welt also, denn als die Eltern noch
jünger waren, lief dieser gleiche Konflikt mit ihren
Kindern gerade umgekehrt. Mit einem solchen Rollenwechsel tun sich nun aber alle Beteiligten besonders schwer – vor allem dann, wenn altersbedingte
Verwirrtheit oder Vergesslichkeit zunehmen oder
eine Demenzerkrankung vorliegt.« (Seigel 2009).
Der Rollenwechsel beziehungsweise die Rollenumkehr im Laufe der Entwicklung von Pflegebedürftigkeit sind also schwierig, aber unausweichlich. Es gilt, sich auf einen langen Lernprozess
einzulassen und sich dem ständigen Wechsel des
Krankheitsbildes anzupassen, indem neue Rollen
übernommen werden (Meindl 2012, 30). Gerade
durch eine Demenz wird das Gleichgewicht von
5
Geben und Nehmen erheblich gestört, es entsteht
eine asymmetrische Beziehung.
z
Begleitung Demenzkranker erfordert
teilweise rasche Rollenwechsel
Des Weiteren können im Falle einer demenziellen
Veränderung pflegende Angehörige in Situationen
geraten, durch das Verhalten des Erkrankten im
überraschenden Wechsel mal die Kind-, Enkel-,
Mutter-, Schwestern-, Bruderrolle und andere
übernehmen zu müssen. Dieser häufige Wechsel
zwischen den Rollenerwartungen erfordert von
pflegenden Angehörigen eine hohe Flexibilität und
erschwert die Begleitung der zu Betreuenden (Böhmer 2002, 95).
Der Umgang mit der Rolle als pflegender Angehöriger wird von folgenden Faktoren geprägt:
5 Eigene Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
5 Belastungen über die Pflegearbeit hinaus (z. B.
Mehrfachbelastung durch Berufstätigkeit,
eigene Familie, Kindererziehung und die Pflegetätigkeit)
5 Art der Beziehung zum Pflegebedürftigen
5 Wissen über die Erkrankung, ihre Symptome
und ihren Verlauf
5 Wissen über spezifische Pflegehandlungen
sowie Möglichkeiten der Pflege
5 Kenntnis und Inanspruchnahme von Entlastungsmöglichkeiten (z. B. Gesprächskreis
für pflegende Angehörige, Tageskliniken und
Ferienaufenthalte, Organisationen wie Alzheimer-Vereinigung, Tages- und Kurzzeitpflege)
(Handel 2003, 6f)
Zusammenfassung
Die Pflege eines Familienangehörigen geht
unweigerlich mit einem Rollenwechsel einher,
denn der Pflegende übernimmt zunehmend
die Rolle der Eltern oder des Kümmerers. Die
veränderten Rollen erfordern sowohl seitens
des Pflegebedürftigen als auch des Angehörigen ein Umdenken sowie die gegenseitige
Akzeptanz. Besonders in der Begleitung von
Menschen mit Demenz resultiert eine große
Belastung daraus, dass die Person zwar noch
körperlich anwesend ist, ihr Geist und ihre
116
Kapitel 5 • Beratung
Persönlichkeit aber im Laufe der Erkrankung
schwinden. Wie ein pflegender Angehöriger
mit seiner neuen Rolle zurecht kommt, hängt
von der eigenen Belastbarkeit, zusätzlichen
Aufgaben sowie dem vorhandenen Wissen
über die Situation sowie Entlastungsmöglichkeiten ab.
5
5.2
Die Familie und das soziale
Umfeld als Ressource
Die Familie stellt für die Menschen häufig das
engste und oft langanhaltendste soziale Netz dar,
in dem sie leben. Der Spruch »Blut ist dicker als
Wasser« macht deutlich, dass die Familienbande oft über die Verbindungen zu Freunden oder
anderen, nicht zur Familie gehörenden Personen
hinausgehen. Die Familie wird als ein Schutzraum
wahrgenommen, in dem man so sein kann, wie
man will, in dem man nicht »öffentlich«, sondern
»privat« ist.
Für viele Menschen ist es ein Trost, wenn sie
auch im Falle von Pflegebedürftigkeit ihr Zuhause
nicht verlassen müssen, sondern in ihrer gewohnten Umgebung, bei ihren Familienangehörigen
bleiben können. Das Zuhause wird sowohl von den
dort lebenden Menschen geprägt, als auch von umgebenden Dingen. Liebgewonnene Gegenstände
und die damit verbundenen Erinnerungen machen
sie wertvoll und sind Teil des bisherigen Lebens.
Besonders für Menschen mit Demenz sind diese
Erinnerungsstücke wichtig, weil sie eine Orientierung im eigenen Lebenskontext geben und Erinnerungen an früher aufleben lassen.
z
Vertraute Umgebung gibt Menschen mit
Demenz Sicherheit
Ein weiterer Grund für den Wunsch nach Pflege
in der eigenen Häuslichkeit ist in dem Satz »einen
alten Baum verpflanzt man nicht« enthalten. Nicht
nur die Erinnerungen sind hier von Bedeutung,
sondern auch die Sicherheit und Orientierung gebende Gewissheit, dass alles an seinem gewohnten
Platz ist. Gerade für Menschen mit Demenz ist dies
wichtig. Seit Jahren und Jahrzehnten beibehaltene
Rituale können ihnen helfen, kognitive Einschränkungen zu kompensieren und einen geregelten Tagesablauf aufrecht zu erhalten. Mit der Versorgung
in der eigenen Häuslichkeit können oft noch viele
Dinge des täglichen Lebens eigenständig durchgeführt werden. Die an Demenz erkrankte Person
kennt sich zu Beginn der Erkrankung noch in der
Wohnung aus und kann z. B. eigenständig die Körperpflege und Toilettengänge durchführen. Mit
kleinen Hilfsmitteln wie Zetteln mit Inhaltsangabe
an den Küchenschränken kann der Tisch gedeckt
werden. Der Weg zum Bäcker ist bekannt, weil
man ihn schon seit Jahren täglich geht. All diese
Gewohnheiten ermöglichen ein recht eigenständiges Leben, was sowohl für die erkrankte Person als
auch für die Angehörigen gut akzeptierbar ist. Mit
zunehmender Krankheitsdauer wird der Unterstützungsbedarf immer größer und die Eigenständigkeit der erkrankten Person immer eingeschränkter. Dies führt häufig zu Konflikten in der Familie,
weil der Unterstützungsbedarf von der erkrankten
Person oft nicht anerkannt wird (7 Abschn. 5.1)
Außerdem verändern sich die Konstellationen im
gemeinschaftlichen Gefüge. Wie im vorangegangenen Kapitel verdeutlicht, verschieben sich die
Rollen der einzelnen Personen im Familiensystem.
z
Vielschichtige Gründe führen zur
Übernahme der Pflege
Die Gründe für die Familien, die Pflege zu übernehmen, sind vielschichtig. Es kann an der familiären Bindung, an gemeinsamen Vereinbarungen,
traditionellen Vorstellungen oder wirtschaftlichen
Faktoren liegen. Häufig wird für die Pflege und
den Umgang mit dem pflegebedürftigen Menschen
ein Mitglied der Familie ausgewählt, welches diese
Aufgabe teilweise über Jahre ausführt. Oft fällt die
Entscheidung auf das Mitglied der Familie, das am
nächsten bei der erkrankten Person wohnt oder sogar im gleichen Haushalt lebt.
Der Vorteil dieser Angehörigenpflege liegt darin, dass die erkrankte Person von einer ihr bekannten Person gepflegt wird und die Vorlieben oder
Besonderheiten des Erkrankten bekannt sind. Die
Versorgung ist individuell und kann das frühere
soziale Netz möglicherweise einbeziehen. Die erkrankte Person fühlt sich ggf. noch zugehörig, wenn
z. B. ein Nachbarschaftstreffen stattfindet. Jahrelang
117
5.2 • DieFamilieunddassozialeUmfeldalsRessource
gelebte Rituale können weiter durchgeführt werden
und geben dem an Demenz erkrankten Menschen
Sicherheit und Geborgenheit. Die immer gleiche
Tagesstruktur minimiert den Stress beim Erkrankten. Die Liebe und Wertschätzung, die eine an Demenz erkrankte Person durch die Pflege einer nahen Bezugsperson erhält, kann dazu beitragen, dass
die gepflegte Person eine relative Zufriedenheit im
Leben empfindet. Dies trifft im besonderen Maße
auf an Demenz erkrankte Personen zu, die ihre Bedürfnisse häufig nicht adäquat artikulieren können
und oft durch für sie unbekannte Situationen überfordert sind. Besonders wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht, bewirkt die bloße Präsenz des Angehörigen eine Minimierung des Stresses und dadurch die Möglichkeit einer besseren Versorgung
des dementen Menschen.
z
Betreuung im Spannungsfeld zwischen
Autonomie und Schutzbedürftigkeit
Für die Angehörigen besteht die Belastung in der
Pflege neben der veränderten Rolle auch darin, die
Autonomie der erkrankten Person zu respektieren
und andererseits vor Gefahren zu schützen. Die
Pflege findet überwiegend in diesem Spannungsfeld statt und die pflegenden Angehörigen müssen
den Unwillen des demenzkranken Menschen ertragen, weil die Einsicht durch die Krankheit verloren
geht. Ähnlich ist es mit Wünschen oder Verhaltensweisen, die in der Öffentlichkeit wenig Akzeptanz
finden, z. B. wenn eine erkrankte Person sich eine
Unterhose auf den Kopf setzt und glaubt, es sei der
Hut. Hier stellt sich die Frage, ob die erkrankte Person vor Verunglimpfung geschützt werden muss
oder ob genügend Toleranz von der Umwelt erwartet werden kann. Da demente Menschen ihre
Bedürfnisse sofort befriedigt haben wollen, führt
auch das zu Spannungen im alltäglichen Miteinander. Eine weitere Problematik ist der veränderte Tag-Nacht-Rhythmus der Erkrankten. Diese
Eigenart kann die pflegenden Angehörigen an die
Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen, wenn sie kontinuierlich an einem Schlafdefizit leiden. Trotz aller
Bemühungen der pflegenden Angehörigen kommt
es aber auch immer wieder zu schwierigen Pflegesituationen, weil die erkrankte Person selbst ihre
kognitiven Leistungsverluste bemerkt. Sie reagiert
mit Scham, Angst und Verzweiflung, was sich auch
5
in herausforderndem Verhalten bemerkbar macht.
Diese Situationen machen die Pflege eines dementen Menschen für die Angehörigen besonders
schwer und lassen sie oft an ihren (Pflege)Fähigkeiten zweifeln. Die Belastung der Pflegearbeit konzentriert sich auf diese Person, die sich oft über Jahre kümmert und sich eventuell alleingelassen fühlt.
Hinzu kommen der Mangel an Zeit für persönliche
Interessen, die Vereinsamung und das Aufgeben
beruflicher Ziele.
z
Weibliche und männliche pflegende
Angehörige
Die Mehrzahl der pflegenden Angehörigen sind
Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter, Enkelinnen
oder Mütter (George und George 2003, 153). Es
wird allerdings der männliche Anteil der Angehörigenpflege unterschätzt. Denn ca. 35% der Hauptpflegepersonen in der Angehörigenpflege sind
Männer. In der Studie »Männliche Angehörigenpflege – Wie Männer ihre Sorgearbeit gestalten und
erleben« wird beschrieben, wie Männer im eigenen
Rentenalter die Partnerinnenpflege übernehmen.
Zu diesem Zeitpunkt sind sie selbst zwischen 80
und 85 Jahre alt, während die Frauen oft im Alter
von 50–55 Jahren die Elternpflege übernehmen.
Es stellte sich heraus, dass sich die Männer, trotz
emotionaler Beteiligung, mit der Pflege als Arbeit
identifizieren und die notwendigen Aufgaben managen. Aus diesem Grund sind sie schneller bereit,
sich Hilfe und Beratung einzufordern. Sie nutzen
dabei die Problemlösungsstrategien, die ihnen
schon in ihrem Berufsleben geholfen haben, wie
z. B. sich Fachinformationen einzuholen, Pflegetechniken zu erlernen und technische Hilfsmittel
zur Arbeitserleichterung zu bauen. Männer nehmen Hilfen von außen gezielt und planvoll in Anspruch. Emotional erleben die Männer der Studie
zufolge die Erfahrungen aus der Pflegesituation als
Erweiterung ihrer Kompetenzen und als eine Bereicherung. Männer pflegen anders, weil sie durch
kontinuierliche Berufstätigkeit andere Problemlösungsstrategien entwickeln mussten. Sie können
Pflegetätigkeiten auch gesellschaftlich akzeptiert
eher ablehnen als Frauen. Frauen empfinden die
Pflegetätigkeit häufig als traditionell weibliche Aufgabe. Männer pflegen ihre Frauen aus Liebe, Frauen
fühlen sich zur Pflege verpflichtet. Daraus resultiert
118
Kapitel 5 • Beratung
eine höhere Lebenszufriedenheit der pflegenden
Männer im Vergleich zu den pflegenden Frauen.
z
5
Angehörige als Ressource für die
professionelle Pflege
Aus Sicht der professionell Pflegenden bilden die
pflegenden Angehörigen eine wichtige Ressource
für die Versorgung eines demenzkranken Menschen. Es ist notwendig, sie früh in das Behandlungskonzept mit einzubeziehen, da sie wichtige
Koordinations- und Steuerungsfunktionen für die
alltäglichen Erfordernisse der erkrankten Person
übernehmen. Sie organisieren Termine, beachten
therapeutische Maßnahmen, führen pflegerische
Tätigkeiten durch, erkennen frühzeitig problematische Entwicklungen und Veränderungen und überwachen den Gesundheitszustand. Außerdem sind
sie wichtige Informationsgeber über die Biografie
und Lebensgeschichte der erkrankten Person, aus
der sich häufig Rückschlüsse auf die Verhaltensweisen des dementen Menschen ziehen lassen (George
und George, 2003, 25).
Aufgrund dieser unterschiedlichen Problemsituationen ist es wichtig, individuelle Beratung anzubieten und die passenden Unterstützungsmöglichkeiten herauszufinden. Wenn die Pflege von
Familienangehörigen keine Unterstützung erfährt,
kommt es auf Dauer zur Überlastung der Pflegeperson, was sich in Krankheiten niederschlagen
kann. Eine weitere Gefahr der Überbelastung ist
das Entstehen von Gewalt in der Pflege (George
und George, 2003,149ff).
Für die Zukunft ist zu erwarten, dass durch den
Fortschritt im medizinischen Bereich die familiäre Pflege immer längere Zeitintervalle einnehmen
wird. Pflegende Angehörige müssen sich auf eine
langfristige Änderung ihrer zukünftigen Biografie einlassen. Sie sind oft nicht vorbereitet auf die
Vielzahl von Anforderungen und können häufig
nur schwer Hilfe und Unterstützung für sich organisieren. Familien, die von Pflegebedürftigkeit
betroffen sind, befinden sich in einer krisenhaften
Ausnahmesituation. Pflegekräfte müssen das verstehen und daraus resultierende Verhaltensweisen
tolerieren. Es bedarf kompetenter Ansprechpartner, die ihre Rolle als Vermittler im integrierten
Versorgungssystem übernehmen und sowohl ehrliche Informationen als auch realistische Einschät-
zungen geben (George und George, 2003,150f).
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigen
Pflegekräfte, die beratend tätig sind, eine fundierte kommunikative Ausbildung und müssen sich
immer wieder an pflegewissenschaflichen Studien
zum Thema orientieren.
Im Nachfolgenden wird die Bedeutung einer
qualifizierten Beratung beleuchtet.
Zusammenfassung
Die Familie und das soziale Netz sind für die
Pflege von dementen Menschen von großer
Bedeutung. Durch die bekannte Umgebung
und die individuelle Betreuung können die
Ressourcen der Erkrankten lange erhalten
bleiben. Die pflegenden Angehörigen kennen
die Wünsche und Bedürfnisse der Erkrankten
und können dementsprechend im Sinne der
zu Pflegenden handeln. Sie müssen sich aber
immer wieder mit den zum Teil nicht passenden Wünschen und Handlungen der Erkrankten auseinandersetzten und dadurch den
Unwillen der dementen Menschen ertragen.
Durch die langjährige Pflege fühlen sich die
Angehörigen oft sehr beansprucht und benötigen Unterstützung und Anerkennung für
ihre Tätigkeit
5.3
Qualifizierte Beratung als
Grundlage eines passenden
Versorgungskonzepts
Beratung ist eine Kommunikationsart, die im zwischenmenschlichen Miteinander des täglichen Lebens stattfindet. Dann geschieht sie oft ungeplant
und intuitiv. Jemand hat ein Problem und eine andere Person wird um seinen Rat gefragt. Man nennt
diese Beratung »informell« oder »nicht professionell«. Die »halboffene« oder »semi-professionelle«
Beratungsform bezeichnet Beratungssituationen,
die sich aus der professionellen Arbeit ergeben,
z. B. bei der Pflege eines Patienten, im stationären
oder ambulanten Bereich, egal ob es sich um eine
integrierte oder eigenständige Beratungstätigkeit
handelt.
5.3 • QualifizierteBeratungalsGrundlageeinespassendenVersorgungskonzepts
Man spricht von »professioneller« oder »formaler Beratung«, wenn der Berater über eine ausgewiesene Qualifikation verfügt und die Beratungskompetenz nachgewiesen wurde. Die professionelle Beratung findet häufig in Beratungsstellen statt
(Unterricht Pflege, Beratung 3/2008, 3).
Professionelle Beratung ist immer dann erforderlich, wenn die aktuelle Lebenssituation sich so
darstellt, dass die eigenen Bewältigungsstrategien
und Kompetenzen nicht mehr ausreichen, um eine
befriedigende Lösung zu finden (Koch-Straube
2011, 66).
Beratung beschäftigt sich mit Entwicklungsprozessen und kann spezifische Probleme ansprechen
und lösen. Sie kann Klienten darin unterstützen
5 Entscheidungen zu treffen,
5 Krisen zu bewältigen,
5 Einsichten und Wissen zu gewinnen,
5 innere Konflikte zu bearbeiten,
5 Beziehungen zu anderen zu verbessern (Tschudin 1998 zitiert in Koch-Straube 2011,66).
z
Beratungsbedürfnis und Beratungsbedarf
Um professionelle Beratung möglich zu machen, ist
es wichtig, zwischen den Begriffen »Beratungsbedarf« und »Beratungsbedürfnis« zu unterscheiden.
Das Beratungsbedürfnis des Klienten ist der Grund
dafür, dass Beratung eingefordert wird. Nach Belardi handelt es sich um lebenspraktische, soziale,
seelische, körperliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten, die als Auslöser für den Wunsch nach Beratung in Frage kommen (Koch-Straube 2011, 70).
In Bezug auf den Umgang mit der Erkrankung
»Demenz« handelt es sich oft um mehrere der oben
beschriebenen Aspekte, die den Beratungswunsch
begründen. Ein guter Berater kann den Klienten
dazu befähigen, seine Gefühle und Gedanken bezüglich seiner Situation und seiner Erfahrungen zu
erkunden und zu verstehen. Um den Klienten dazu
befähigen zu können, braucht es ein der Situation
angemessenes Beratungskonzept und kommunikative Kompetenzen.
z
Beratung muss ganzheitlich sein
Die gängigen Pflegetheorien sehen den Menschen
als Einheit von Körper, Geist und Seele und gehen
davon aus, dass die Umwelt, die sozialen Kontakte,
die ökonomischen Gegebenheiten, die Spiritua-
119
5
lität usw. Einfluss auf das Entstehen und Erleben
von Krankheit und Gesundheit haben. Aus diesem Grund muss Pflegeberatung die Verbindung
zwischen praktischen Erfordernissen in der Pflege
eines Menschen und der bio-psycho-sozialen Situation des Patienten und seinen Bedürfnissen herstellen. Dies ist möglich, wenn Pflegende und Gepflegte sich darin unterstützen, das Problem (Krankheit,
Behinderung) nicht isoliert zu betrachten, sondern
in den Kontext der bisherigen Erfahrungen und
Perspektiven, der sozialen und ökologischen Umwelt und der situativen Gegebenheiten zu stellen
(Koch-Straube 2011, 118).
Daraus resultiert die Notwendigkeit der Schulung und Ausbildung von Personen, die in Beratungseinrichtungen tätig sind oder aufgrund ihrer
Pflegetätigkeit beratend arbeiten. Beratung in der
Pflege und Versorgung von Menschen mit Demenz
muss professionell durchgeführt werden, damit
diese für alle Beteiligten schwierige Lebenssituation
lebbar wird. »Das übergeordnete Ziel der Beratung
ist es, dem Klienten eine befriedigende und erfüllte
Lebensweise zu ermöglichen.« (Koch-Straube 2011,
66). Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn Beratung
ergebnisoffen an den Bedürfnissen des Klienten
orientiert stattfindet. Aus diesem Grund sind die
Bedürfnisse und Wünsche des Erkrankten ebenso
in die Beratungssituation einzubinden wie die der
pflegenden Angehörigen.
z
Feststellung des Beratungsbedarfs
Ein Beratungsbedarf ist dann erkennbar, wenn eine
Pflegekraft oder der Hausarzt bemerken, dass z. B.
die zu pflegende Person sich nicht wohl fühlt und
dies eventuell auch verbalisiert oder die pflegenden
Angehörigen mit der körperlichen oder psychischen Belastung durch die Pflegetätigkeiten überfordert wirken und an dieser Überforderung zu erkranken drohen. Oder es kommt zu Pflegefehlern
aufgrund fehlender pflegerischer Fachkompetenz.
Auch hier ist Beratung und Schulung notwendig.
Vom Gesetzgeber ist ein grundsätzlicher Beratungsbedarf im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes § 37 SGB XI festgelegt. Dazu kommt der
ambulante Pflegedienst halbjährlich oder alle drei
Monate zur Beratung ins Haus (7 Abschn. 3.2). Die
Intention des Gesetzgebers ist es, zur Verbesserung
der häuslichen Pflege und zum Wohle aller Betei-
120
5
Kapitel 5 • Beratung
ligten durch eine fachkompetente Beratung beizutragen.
Wenn dieser Besuch allein als Kontrolle der
häuslichen Pflege wahrgenommen wird und es der
beratenden Person nicht gelingt, durch eine wertschätzende Grundhaltung und personenzentrierte
Gesprächsführung (7 Abschn. 4.1.2) eine Atmosphäre zu schaffen, in der der Klient zum Gespräch
bereit ist, wird eine wichtige Chance zur Optimierung der häuslichen Pflege vertan.
Um die Beratungsarten besser darstellen zu
können, wird anhand des Beispiels vom pensionierten Realschullehrer Herrn Arnold und seiner
Familie die Beratung durch eine Pflegeberaterin
beschrieben.
Beispiel
Herr Arnold ist dement und wird von seiner
Schwiegertochter im Haus des Sohnes gepflegt.
Die Schwiegertochter scheint massiv psychisch
belastet zu sein, da sie mit dem herausfordernden
Verhalten des dementen alten Mannes überfordert
wirkt und in ihrer Hilflosigkeit den Schwiegervater in
der Wohnung festsetzt, damit sein unkontrolliertes
Verhalten nicht in der Öffentlichkeit auftritt. Trotz
dieser Maßnahme fühlt sich die Schwiegertochter
nicht wohl, weil sie bemerkt, dass der alte Mann
gern spazieren gehen würde. Der Ehemann der
Pflegenden unterstützt sie in ihrer Vorgehensweise,
indem er sie dahingehend bestätigt, dass er es für
den Vater entwürdigend empfindet, wenn dieser laut
schimpfend durch den Ort gehen würde. Schließlich
war der Vater als Realschullehrer eine Person des
öffentlichen Lebens.
Der Beratungsbedarf des dementen Herrn Arnold
bezieht seine Befindlichkeit und seine Wünsche bezüglich seiner Lebenssituation ein. In wieweit er Informationen über seine Erkrankung benötigt oder
haben will, muss in der Gesprächssituation erfasst
werden.
Der durch Fachleute festgestellte Beratungsbedarf der Angehörigen könnte Informationen
über das Krankheitsbild Demenz beinhalten sowie
auch über den Umgang mit dem herausfordernden Verhalten des Pflegebedürftigen. Inwieweit die
pflegenden Angehörigen ein Beratungsbedürfnis
haben, zeigt sich hier nicht eindeutig, könnte man
aber aus der psychischen Belastung der Schwiegertochter ableiten.
Zusammenfassung
Professionelle Beratung hilft Menschen in
schwierigen Lebenssituationen, ihre eigenen
Lösungen zu finden. Für den Berater ist es
wichtig, den erkennbaren Beratungsbedarf
und das Beratungsbedürfnis des Klienten
anzugleichen, damit es zu einem Beratungsgespräch kommen kann.
Definitionen verschiedener Beratungsinterventionen:
5 Informieren
Mit Informieren ist die Weitergabe von Fachwissen gemeint. Es gibt eine Seite, die Informationen haben möchte, und die andere Seite,
die Informationen hat und weitergeben kann.
Durch die Weitergabe soll es zu einer Wissenserweiterung des Empfängers kommen. Für die
Informationsweitergabe gibt es unterschiedliche Methoden. Es kann mündlich, aber auch
mit Medien wie Buch, Film oder Internet erfolgen. Die Aneignung des Wissens bleibt dem
Ratsuchenden überlassen (Pflegiothek 2011,
Beratung, 14).
5 Schulen
Mit einer Schulung sollen Techniken oder
Handlungen erworben werden, die dann im
Alltagsleben eigenständig angewendet werden
können. Sie kann vom Klient nachgefragt oder
vom Experten angeboten werden. Die Schulungen können sich an Einzelpersonen oder Kleingruppen wenden. Der Experte gibt Ratschläge,
Anweisungen und Tipps und macht die Handlung vor (Poser und Schneider 2005, 400f). Am
Ende steht eine Ergebnissicherung, indem die
gelernte Handlung dem Experten vorgeführt
wird und das Gelernte reflektiert wird.
5 Anleiten
Das Anleiten ist immer dann nötig, wenn ein
Klient noch nicht völlig eigenständig in der
Lage ist, einen Handlungsablauf folgerichtig
durchzuführen oder bestimmtes Wissen anzuwenden (Poser und Schneider 2005, 401).
121
5.4 • UnterschiedlicheBeratungsarten
Bei einer Anleitung werden oft komplexe
Handlungsabläufe bearbeitet, bei denen die
einzelnen Handlungsschritte ggf. mehrfach
wiederholt und gezeigt werden, bis der Klient
in der Lage ist, sie fachlich richtig durchzuführen. Am Ende der Anleitung wird ebenfalls die
Anleitungssequenz reflektiert.
5 Coachen
Das Coachen wird in Deutschland häufig in
der professionellen Managementberatung
genutzt. Es ist ein Beratungs- und Betreuungsprozess mit dem Ziel, für den Klienten selbstständig Lösungen für berufliche und private
Probleme zu finden. Coaching versteht sich als
handlungsorientierte Prozessarbeit, wobei der
Klient die Lösungen selbst findet.
5 Edukation
Im Wittener Konzept der Patienten- und Familienedukation wird der Begriff im Sinne
von »Bildung« genutzt. Unter der Annahme,
dass jede Krankheit eine Veränderung der
Lebenssituation des Betroffenen und seiner
Umwelt zur Folge hat, benötigen Patienten
und ihre Angehörigen verschiedene Unterstützungsangebote. Sie bestehen aus Information, Schulung und Beratung (Pflegiothek,
Beratung, 20). Das Ziel der Edukation ist es,
die Betroffenen in die Lage zu versetzen, ihre
Situation unabhängig von den Profis zu bewältigen und neue Strategien zu finden, um die
Erkrankung in den Lebensalltag zu integrieren
(Zeglin-Abt 2002).
Zusammenfassung
Je nach Beratungssituation wird ein Beratungsgespräch gestaltet. Häufig werden
unterschiedliche Beratungsinterventionen
kombiniert, um den Bedürfnissen der Ratsuchenden gerecht zu werden. Die Weitergabe
von Informationen kann mit einer Handlung
kombiniert werden und so zur Schulung oder
Anleitung werden. Im Coaching wird der
Ratsuchende unterstützt, die Lösung für ein
Problem zu finden. Bei der Edukation wird ein
Patient darin unterstützt, mit einer sein Leben
verändernden Krankheit umgehen zu lernen
5.4
5
Unterschiedliche
Beratungsarten
Es gibt unterschiedliche Beratungsarten, die ihren
Ursprung in der Psychologie, Sozialpädagogik oder
Sozialarbeit haben, wo die Beratung schon immer
zur Profession gehörte. Für die Tätigkeit in der Pflege ist die Beratung erstmals im Altenpflegegesetz
von 2000 und im Krankenpflegegesetz von 2003 als
eigenständige Aufgabe beschrieben worden.
In der dreijährigen Erstausbildung sollen
Grundlagen der Gesprächsführung vermittelt werden, die je nach Arbeitsfeld und Aufgabenspektrum
weiterentwickelt werden müssen. Es ist zu erwarten,
dass Beratung einen immer größeren Raum in der
Pflege einnehmen wird und sich daraus neue Handlungsfelder für die Pflegetätigen entwickeln werden.
Ein Beispiel ist das Case Management, das sich aus
den Erfordernissen einer älter werdenden Gesellschaft mit einem erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarf entwickelt hat (7 Abschn. 3.3.1). Nachfolgend
werden unterschiedliche Beratungsarten mit der
Fokussierung auf die Pflegeberatung vorgestellt.
5.4.1
Personenzentrierte Beratung
Der humanistisch-personenzentrierte Beratungsansatz bezieht sich auf die personenzentrierte
Gesprächsführung nach C. Rogers. Dieser Beratungsansatz beruht auf einem Menschenbild, das
den Menschen als selbstbestimmt und entscheidungsfähig sieht. Jeder Mensch hat hiernach ein
Weiterentwicklungspotenzial. Als Grundhaltung
des Beraters ist die unbedingte Wertschätzung
des Klienten wichtig sowie die Empathie als einfühlendes Verstehen. Außerdem muss der Berater
authentisch sein, als Haltung einer unverfälschten
Kommunikation (Pflegiothek, Beratung, 46).
Eine Grundhaltung aus Echtheit, Akzeptanz
und einfühlendem Verstehen fördert die Beziehung zwischen den Gesprächspartnern, sodass
das Gespräch in einer vertrauensvollen Atmosphäre stattfinden kann. Der Beratungsfokus liegt auf
der Problem- bzw. Fragestellung einer einzelnen
Person (Poser und Schneider 2005, 393). Diese
Form der Beratung findet oft im Zusammenhang
mit Pflegetätigkeiten statt. Sie kann aber auch
122
Kapitel 5 • Beratung
institutionalisiert, z. B. bei einem geplanten Beratungsgespräch stattfinden.
Schwäbisch und Siems (1974, 111ff; zitiert in
Poser und Schneider, 409) haben für das personenzentrierte Gespräch drei Gesprächstechniken
bzw. -methoden formuliert, deren Merkmale auch
bei Rogers (Rogers 1999,117; zitiert in Poser und
Schneider, 409) zu finden sind.
5
Gesprächstechniken eines personenzentrierten Gespräches
5 Das verständnisvolle Zuhören
– Durch Gesten wie Kopfnicken, gezieltes
Anschauen und Äußerungen wie »hm«,
»ja«, »aha« wird die Basis für einen
akzeptierenden und verständnisvollen
Umgang gelegt.
– Die Aktivitäten gehen vom Klienten aus.
Er soll über seine Gefühle sprechen und
ermutigt werden, seine Gefühle und
Einstellungen frei äußern zu können.
5 Das Paraphrasieren
– Aussagen des Klienten werden ihm
noch einmal gespiegelt, indem der
Berater sie entweder noch einmal wiederholt oder versucht, sie mit eigenen
Worten wiederzugeben. So kann sich
der Berater vergewissern, ob er den
Ratsuchenden richtig verstanden hat.
– Der Klient kann erkennen, ob der Berater seine Äußerungen aktiv und engagiert verfolgt hat.
5 Das Verbalisieren emotionaler Erlebnisinhalte
– Gefühle des Klienten, die hinter einer
Aussage stehen, werden wiederholt.
Das ist besonders dann wichtig, wenn
der Klient seine Gefühle als indirekte
Botschaften von sich gibt.
– Durch das Verbalisieren können Gefühle,
die dem Klienten bislang nicht bewusst
waren, zum Ausdruck gebracht werden.
Das Beispiel der Familie Arnold und der Pflegeberaterin Frau Schneider zeigt, wie eine optimale
Gesprächssituation sein könnte.
Beispiel
Die Pflegeberaterin kommt zum halbjährlich vorgesehenen Beratungsgespräch. Da Frau Arnold
die Pflege ihres dementen Schwiegervaters vollständig allein durchführt, kennt sie die Pflegeberaterin Frau Schneider nicht. Es ist das erste Mal,
dass solch ein Gespräch stattfindet. Entsprechend
aufgeregt ist die pflegende Schwiegertochter. Auch
Herr Arnold ist an diesem Nachmittag sehr unruhig
und versucht ständig, die verschlossene Haustür
zu öffnen. Frau Schneider bemerkt kurz nach Betreten der Wohnung, wie angespannt die Situation
ist und auch, wie unruhig Herr Arnold ist. Nachdem
sie sich beiden Personen vorgestellt hat, erfragt sie
die Befindlichkeit von Herrn Arnold. Er fragt sie, was
sie das anginge, und Frau Schneider nimmt diese
Frage als Anlass, Herrn Arnold in einfachen, kurzen
Sätzen zu erklären, dass sie gekommen sei, um zu
erfahren, ob er Wünsche oder Bedürfnisse habe.
Herr Arnold wundert sich, dass deshalb eine fremde Frau ins Haus kommt, beantwortet die weiteren
Fragen von Frau Schneider aber bereitwillig. Einige
Augenblicke später sitzen die drei Personen am
Tisch bei einem Getränk und Herr Arnold sagt, dass
er gern spazieren geht. Es entwickelt sich ein Gespräch, aus dem für Frau Schneider deutlich wird,
dass die Bedürfnisse des dementen alten Mannes
andere sind als die der pflegenden Schwiegertochter. Frau Schneider erfragt aber auch die Befindlichkeit von Frau Arnold und lässt einfließen,
dass es eine anstrengende und anspruchsvolle
Aufgabe sei, die sie mit der Pflege ihres Schwiegervaters übernommen habe. Nebenbei erklärt sie der
Schwiegertochter, dass sie gern mit Rat und Tat zur
Seite stehe, damit die pflegenden Angehörigen
nicht selbst krank werden. Da Herr Arnold unruhig
wird, beschließen die beiden Frauen, das Gespräch
beim gemeinsamen Anschauen von Familienfotos
fortzusetzen. Auf diese Weise ist Herr Arnold am
Gespräch beteiligt und es entwickelt sich eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre, in der Frau
Schneider einen ersten Einblick in die Familiengeschichte der Arnolds bekommt. Frau Schneider erkennt einen Beratungsbedarf, der aber an diesem
Tag nicht mehr bearbeitet werden kann. Sie macht
mit Frau Arnold einen weiteren Gesprächstermin
aus und verabschiedet sich nach ca. einer Stunde
von beiden Personen.
123
5.4 • UnterschiedlicheBeratungsarten
Durch diese Vorgehensweise ist die Basis für ein
wertschätzendes Gespräch gelegt. Herr Arnold
fühlt sich angenommen, wertgeschätzt und ins Gespräch integriert. Frau Schneider wirkt empathisch,
da sie Verständnis für die schwierige Pflegesituation zeigt. Sie ist kongruent, weil sie nicht unendlich viel Zeit bei Familie Arnold verbringt, sondern
einen nächsten Gesprächstermin mit Frau Arnold
vereinbart. Sie lässt Frau Arnold Zeit, sich auf das
nächste Gespräch vorzubereiten und auch sie selbst
hat Zeit, die Situation zu überdenken.
Frau Arnold fühlte sich nach dem Gespräch
ebenfalls wohl. Ihre Ängste, kontrolliert zu werden, sind verschwunden. Sie hat Frau Schneider
als fachkompetente Pflegekraft kennengelernt, die
mit den unruhigen Phasen ihres Schwiegervaters
gut umgehen konnte und im Umgang mit ihm eine
solche Ruhe ausstrahlte, dass es auch ihr gut getan
hat. Sie freut sich schon ein bisschen auf das nächste Treffen in einer Woche. Endlich hat sich einmal
jemand für ihre Befindlichkeit interessiert.
Zusammenfassung
DiepersonenzentrierteGesprächsführung
zeichnetsichdadurchaus,dassderKlient
wertschätzendundverständnisvollbehandelt
wird,wasdurchentsprechendeGesprächstechnikenzumAusdruckkommt.DasverständnisvolleZuhörensignalisiertdasInteresseamKlienten,durchdasParaphrasieren
wirddasProblemdeutlichherausgestellt.
DasVerbalisierenemotionalerErlebnisinhalte
ermöglichtdieEinsichtinzuvorunbewusste
Gefühlslagen.Sokanneinevertrauensvolle
Gesprächssituationgeschaffenwerden.
5.4.2
Expertenberatung
Die Expertenberatung, die auch als »aufgabenorientierte« oder »direktive Beratung« bezeichnet
wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Ratsuchende selbst sein Problem diagnostiziert und vom
Berater entweder fertige Lösungen oder Lösungsvorschläge erwartet (König und Vollmer 2000,47;
Fatzer 1993, 63f.).
5
Die klientenorientierte Vermittlung ist hier das
wesentliche Qualitätskriterium. Die Expertenberatung ist somit weit mehr als reine Informationsweitergabe. Das Fachwissen muss für den Klienten
verständlich formuliert sein und einen solchen
Umfang haben, dass es zu keiner Überforderung
kommt, damit neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt werden können. Der Einsatz von lernfördernden Medien unterstützt die Beratung (Unterricht Pflege, Beratung 3/2008, 4).
Ein Problem dieser Beratungsart könnte darin
liegen, dass der Klient sein Problem nicht korrekt
diagnostizieren kann. Ein weiteres Problem könnte
im Anspruch des Klienten liegen, der möchte, dass
ihm das Problem vom Berater »von den Schultern
genommen werden soll und die Lösung des Problems gebracht werden soll« (Fatzer 2005, 63).
Eine Sonderform der Expertenberatung
stellt das Care- und Case-Management dar. Es
soll Menschen mit einem komplexen Versorgungsbedarf und ihre Angehörigen unterstützen
(7 Abschn. 3.3.1).
Das Beratungsgespräch zwischen Frau Arnold
und der Pflegeberaterin Frau Schneider könnte wie
folgt stattfinden.
Beispiel
Für das zweite Gespräch mit Frau Schneider hat sich
Frau Arnold vorbereitet. Sie hat sich gemeinsam mit
ihrem Ehemann Fragen aufgeschrieben, die sie Frau
Schneider stellen will. Sie möchte wissen, was sie sagen muss, damit ihr Schwiegervater nicht so unruhig
in der Wohnung hin und her läuft. Außerdem möchte
sie erfragen, wie sie den dementen alten Mann davon
abbringen kann, dass er ständig nach draußen will.
Frau Schneider gibt Frau Arnold Informationen
über die Erkrankung Alzheimer Demenz und eine Broschüre, wo sie und ihr Ehemann die Dinge nochmals
nachlesen können. Es gibt in der Broschüre auch Informationen über validierende Gesprächsführung. Wie
auch im Erstgespräch zeigt Frau Schneider ihre Fachkompetenz im Umgang mit dementen Menschen, indem sie ein validierendes Gespräch mit Herrn Arnold
führt. Dabei erfährt die Schwiegertochter, dass sich
der Vater in der Wohnung eingesperrt fühlt »wie im
Gefängnis«.
124
Kapitel 5 • Beratung
Frau Arnold profitiert von der Fachkompetenz
der Pflegeberaterin, da sie praktische Beispiele für
den Umgang mit ihrem dementen Schwiegervater kennenlernt. Durch die eigenen Aussagen des
Schwiegervaters erkennt sie, wie dieser sich fühlt
und warum er oft so ungehalten seiner Schwiegertochter gegenüber ist. All diese Informationen sind
hilfreich und ein erster Schritt, die schwierige Pflegesituation zu verändern.
dementen Vater klären müssen, wie sie die Pflegesituation auf Dauer handhaben wollen. Mit Hilfe
von Frau Schneider könnten die Eheleute Lösungen erarbeiten und durchspielen, um deren Alltagstauglichkeit zu prüfen, z. B. die Hilfe eines Alltagsbegleiters, der mit dem dementen Vater regelmäßig
spazieren geht.
Zusammenfassung
5
5.4.3
Prozessberatung
In der Prozessberatung hat der Klient ein Problem,
welches von Klient und Berater gemeinsam im
Prozess diagnostiziert wird. Anschließend werden
gemeinsam Lösungen für das Problem gefunden
(Poser und Schneider 2005, 394). Diese Beratung
wird als »nicht-direktiv« bezeichnet (Lippitt und
Lippitt 1999, 81ff).
Durch geeignete Fragestellungen und Gesprächstechniken kann der Berater die Ressourcen
des Klienten als Bewältigungsstrategien in den Problemlösungsprozess integrieren. Die charakteristischen Handlungsmerkmale der Prozessberatung
sind:
5 Exploration (es werden Gefühle und Gedanken zum Problem frei geäußert)
5 Hilfestellung bei der Lösungssuche (es werden
verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet
und auf ihre Realisierbarkeit überprüft)
5 Ausprobieren von Handlungsalternativen
(festgelegte Interventionen sollen auf ihre
Brauchbarkeit im realen Leben untersucht
werden) (Unterricht Pflege, Beratung
3/2008, 3)
In der Praxis kommt es häufig vor, dass die beiden
Formen Experten- und Prozessberatung fließend
ineinander übergehen und innerhalb der personenorientierten Beratung in unterschiedlichen
Phasen des Beratungsprozesses zum Tragen kommen (Poser und Schneider, 2005, 394).
Die begonnene Expertenberatung zwischen
Frau Schneider und Frau Arnold ist ein Anfang
für die Beratung der pflegenden Angehörigen von
Herrn Arnold. Es bedarf aber auch der Prozessberatung, weil die Eheleute gemeinsam mit dem
Ein erfolgreiches Beratungskonzept zeichnet
sich dadurch aus, dass es für die jeweilige
Problemsituation passend ist. In der Expertenberatung bietet der Berater durch das Expertenwissen die Lösung des Problems, während
in der Prozessberatung die Lösung mit dem
Klienten gemeinsam erarbeitet wird
5.4.4
Psychosoziale Beratung
»Die psycho-soziale Beratung soll eine Unterstützung zur Lösung von Problemen sein, die im Leben
wahrnehmbar sind und emotional erlebt werden.«
(Großmaß 1997, 67).
In diesem Beratungsansatz soll die Diskrepanz
zwischen gesellschaftlich-sozialen Bedingungen
und Anforderungen einerseits und den subjektiven
Fähigkeiten und Bedürfnissen des Ratsuchenden
andererseits bearbeitet werden. Dieser Beratungsansatz zielt darauf ab, das Individuum zu befähigen, sein Leben im interaktiven Austausch mit
seiner Umwelt zu gestalten und ggf. zu verbessern.
Er betrachtet die individuellen Probleme nicht als
Persönlichkeitsdefizit, sondern eingebunden in den
Alltag und die Lebensumwelt des Einzelnen. Diese
Art der Beratung kann dazu führen, dass der Klient
seine Lebensumwelt so verändert, dass die Probleme gelöst werden (Großmaß 1997, 67f).
Die Situation von Herrn Arnold, dem Realschullehrer:
Beispiel
Schwiegertochter und Sohn von Herrn Arnold empfinden das herausfordernde Verhalten des dementen
Vaters zu Hause als sehr belastend. Für das Leben
außerhalb der Wohnung empfinden sie sein Verhalten
125
5.4 • UnterschiedlicheBeratungsarten
allerdings so unpassend, dass sie den dementen Mann
vor evtl. entstehenden Konfliktsituationen schützen
wollen und sich selbst peinliche Situationen ersparen
wollen. Daraus resultiert eine belastende Pflegesituation, die durch das herausfordernde Verhalten des
dementen Vaters vermutlich noch verstärkt wird.
Mit der Idee, dass ein Klient seine Lebensumwelt
so verändern kann, dass die Probleme gelöst werden, könnte das Ziel der psycho-sozialen Beratung
sein, dass die Eheleute die Erkrankung von Herrn
Arnold annehmen und sein Verhalten als typische
Verhaltensweisen der Demenz annehmen lernen.
Sie könnten lernen, mit ihm über seine Befindlichkeiten und Wünsche zu sprechen, statt über ihn
hinweg zu handeln. Vielleicht könnten die Eheleute dann im sozialen Umfeld über die Erkrankung
sprechen und um Verständnis für das sonderbare
Verhalten des Vaters bei den Nachbarn bitten. Die
Isolation des Erkrankten müsste nicht mehr aufrechterhalten werden und durch Bewegungsmöglichkeiten und mehr Autonomie von Herrn Arnold
würde sich vermutlich das herausfordernde Verhalten verbessern. Der demente Herr Arnold könnte
sich angenommen fühlen.
5.4.5
Familienberatung: Beratung mit
systemischem Ansatz
Bei diesem Beratungsansatz wird die Krankheit
des einzelnen nicht als isolierte Störung betrachtet,
sondern das Verhalten des »auffälligen« Mitglieds
einer Familie wird durch das Beziehungsgefüge des
sozialen Systems erklärt (Koch-Straube 2011, 109).
Die Krankheit eines Familienmitglieds kann dafür
sorgen, dass Konflikte nicht ausbrechen, weil die
Sorge um das kranke Mitglied die Familie zusammenhält. Es kann aber auch sein, dass die Krankheit die Familienbeziehung so belastet, dass es zum
Ausbruch des Konfliktes kommt.
Dieser Beratungsansatz kann durch die Analyse
der Pflegesituation in der Familie die Gestaltung
der beratenden Intervention bereichern. In der
systemischen Arbeit geht man immer davon aus,
dass kein Verhalten ohne das System, den sozialen
5
Kontext, zu verstehen und schon gar nicht zu verändern ist. (Schwing und Fryszer 2013, 9).
Bei diesem Beratungskonzept müssen die Familienmitglieder am Gespräch teilnehmen, damit
der Berater die Art der Kommunikation in der Familie erleben kann, um zu verstehen, wie der Lebenszusammenhang aussieht, in dem der Klient
steht. Symptome und Probleme werden nicht als
Defizite oder Fehlverhalten gesehen, sondern als
misslungene Lösungsversuche für eine schwierige
Situation, aktuell oder früher. Bei der Familienberatung geht es darum, Lösungen für Probleme
zu finden, statt »endlos Probleme zu besprechen«.
(Schwing und Fryszer 2013, 11f).
In Krisensituationen, in die Familien durch
die Pflege von an Demenz erkrankten Angehörigen geraten sind, ist gerade diese Fokussierung auf
die aktuellen Probleme ein guter Ansatz. Oft ist der
Leidensdruck einzelner Mitglieder der Familie so
hoch, dass sie sich nach schneller Hilfe sehnen. Ein
weiterer Grund für die Auseinandersetzung mit
dem Sozialsystem Familie ist die Erkenntnis, dass
Menschen mit einem tragfähigen sozialen Netz
Krisen besser bewältigen können, bei Krankheit
schneller gesund werden und leistungsfähiger sind
(Schwing und Fryszer 2013, 21).
Die Wichtigkeit von Beziehungen für die Menschen ist wissenschaftlich nachgewiesen. In einer
Überblicksstudie aus dem Jahr 2010, die 148 Forschungsarbeiten mit über 300.000 Menschen auswertete, zeigte sich, dass gute soziale Beziehungen sogar das Leben verlängern (Schwing und Fryszer, 104).
z
Wirkfaktoren der systemischen Beratung
Im Folgenden werden die Wirkfaktoren der systemischen Beratung erörtert.
5 Beziehung
Um eine gute Beziehung zwischen Klient und
Berater erreichen zu können, muss der Berater
respektvoll und interessiert auf die Ressourcen
des Klienten achten, diese erfragen und erkunden und hierfür mindestens genausoviel
Zeit aufwenden wie für die Besprechung der
Probleme. So bekommt der Klient das Gefühl,
ernst genommen zu werden und empfindet
seine Aussagen als wichtig. Das allein hat
schon eine stärkende Wirkung (Schwing und
Fryszer 2013, 24).
126
5
Kapitel 5 • Beratung
5 Kontextualisierung
Die Kontextualisierung ist das Herzstück
der systemischen Sichtweise. Es geht darum,
die Lebenszusammenhänge des Klienten
zu erforschen und zu verstehen, warum das
Problem in diesem Zusammenhang Sinn ergibt. Die Fähigkeit des systemischen Beraters
liegt darin, erkennbar zu machen, wie das
»problematische« Verhalten gut zu dem Verhalten der anderen passt, warum es gut in das
Beziehungsgeflecht passt. Dies erfolgt durch
Fragetechniken, die die Beziehungsstrukturen
erkennbar machen, aber auch durch Erstellen
einer Beziehungslandkarte oder dem Aufstellen von »Skulpturen« (Schwing und Fryszer
2013, 30ff.).
5 Perspektivwechsel
Die Grundannahme des systemischen Denkens ist, dass jeder Mensch eine subjektive
Wahrnehmung hat, also jeder eine Situation
aus seiner Perspektive sieht und diese durch
frühere Erfahrungen geprägt ist. So begründet
sich der Aspekt des Perspektivwechsels als
hauptsächliches Arbeitsmittel, um Systeme
zu befähigen, bessere Lösungen für ihr Miteinander zu entwickeln (Schwing und Fryszer
2013, 36f).
Die Aufgabe des Beraters besteht darin, eine
Gesprächsatmosphäre zu schaffen, in der die
unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten zur Sprache kommen können. Es muss
möglich sein, mehrere »Wahrheiten« nebeneinander stehen zu lassen. So können sich die
Gesprächspartner ernst genommen und verstanden fühlen. Um dieses Ziel zu erreichen,
ist unter anderem eine gute Fragetechnik nötig
(Schwing und Fryszer 2013, 38ff).
5 Reframing
Beim Reframing geht es darum, eine Gegebenheit/eine Wahrheit aus unterschiedlichen
Perspektiven zu erzählen. Reframing oder
auch »Umdeutung« heißt, dem Gesagten oder
Erlebten eine neue Bedeutung zuzuweisen,
es in einen anderen Rahmen zu stellen, »um
dadurch neue Sicht- und Handlungsweisen zu
erschließen« (Schwing und Fryszer 2013, 44).
Durch diese Umdeutung von Verhalten versucht der systemische Berater, die Botschaft
hinter dem Verhalten zu erkennen. Das Verhalten wird als Ausdruck guter Absicht gesehen
und es wird versucht, das dahinterstehende
Motiv zu erkennen.
5 Ressourcenorientierung
Um den Blick von den Problemen abzulenken
und die Perspektive zu erweitern, werden die
Ressourcen in der Familienbeziehung betrachtet. Es wird erfragt, was gut funktioniert, womit die Gesprächsteilnehmer zufrieden sind.
Die Klienten sollen aus ihrer »Problemtrance«
herauskommen und durch den Blick auf Bewältigtes, auf Fähigkeiten und auf Erfolgserlebnisse motiviert werden, die anstehenden
Lernaufgaben und Veränderungen anzugehen
(Schwing und Fryszer 2013, 50f).
5 Lösungsorientierung
Die Lösungsorientierung geht von einem
optimistischen Menschenbild aus. Systemische Berater treten nicht als Experten auf, die
die Lösung bereits kennen, sondern sie befähigen ihre Klienten dazu, eigene Lösungen
zu finden, indem sie den Klienten ermutigen,
sein Selbstwertgefühl steigern und ihm zutrauen, Probleme zu lösen. Dem Klienten
wird die Entscheidung, sich zur Beratung
entschlossen zu haben, als erster Schritt zur
eigenen Problemlösung dargestellt. Im weiteren Verlauf werden auch kleine Veränderungen, die zu Lösungsansätzen führen, dem
Klienten vor Augen geführt, um sie sichtbar
zu machen. Als Klassiker unter den lösungsorientierten Fragen gelten Wunderfragen:
»Wenn über Nacht ein Wunder passieren
würde und das Problem würde wie weggezaubert aus Ihrem Leben verschwinden: Was
wäre morgen anders?« (Schwing und Fryszer
2013, 58f).
Grundannahmen der systemischen
Beratung
5 Jede Beschreibung eines Problems enthält
schon eine Lösung.
5 Jeder Mensch trägt viele Ressourcen und
Fähigkeiten in sich, die er zur Lösung seiner Probleme braucht.
5.4 • UnterschiedlicheBeratungsarten
5 Problemekönnenentstehenundsichverstärken,wennMenschenihreRessourcen
ausdenAugenverlieren.
5 Wirmüssenherausfinden,unterwelchen
UmständeneinProblemnichtauftritt.Hier
liegtderKeimderLösung.
5 Veränderungengelingenleichter,wenn
Menschensichalskompetentunderfolgreicherleben.
5 DerErfolgführtzurMotivation,auch
Schwierigesanzupacken(Schwingund
Fryszer2013,57).
Die systemische Beratung von Herrn Arnold und
seinen Kindern könnte wie folgt aussehen:
Beispiel
Herr Arnold hatte durch seinen Beruf als Lehrer im Ort
ein hohes Ansehen und ist in einigen Vereinen aktiv
gewesen. Er hat diese Aufgaben mit einer intellektuellen Herangehensweise gemeistert und diese Fähigkeit
als erstrebenswert an seinen Sohn weitergegeben.
Auch der Sohn ist als Bankdirektor in der benachbarten Kleinstadt für seine überlegte, sachliche Herangehensweise bekannt. Die Schwiegertochter hat
ihre Ausbildung zur Frisörin vor der Geburt des ersten
Kindes abgebrochen und hat sich in den vergangenen Jahren der Versorgung der Familie gewidmet.
Nachdem die zwei Kinder erwachsen sind und zum
Studium ausgezogen sind, hatte Frau Arnold mit dem
Gedanken gespielt, eine Arbeit anzunehmen, »um
nicht den ganzen Tag auf ihren Mann zu warten«. Sie
hatte diese Gedanken nur mit der Tochter besprochen
und wollte erst mit ihrem Mann sprechen, wenn sie
eine Arbeit gefunden hätte. Dann starb ganz plötzlich die Schwiegermutter an einem Herzinfarkt und
schon nach einigen Tagen wurde deutlich, dass etwas
mit den kognitiven Fähigkeiten des Schwiegervaters
nicht stimmte. Der Sohn führte dieses Phänomen auf
den Schock zurück, den der Vater durch den plötzlichen Tod der Ehefrau erlitten hatte. Da es aber offenkundig war, dass Herr Arnold in dieser Situation nicht
allein leben konnte, veranlasste der Sohn den Umzug
in sein Haus. Dort kümmerte sich seine Frau um den
Schwiegervater, der auch nach einigen Wochen seine
127
5
Fähigkeit zum selbstständigen Leben nicht wiedererlangte. Es stellte sich stattdessen heraus, dass er
an einer Demenz litt, die vom Hausarzt vermutet und
vom Neurologen bestätigt wurde. Recht schnell bekam Herr Arnold die Pflegestufe 1 zugesprochen. Der
Sohn überlegte lange, wie es sein konnte, dass sein so
intelligenter Vater an dieser Erkrankung litt und wieso es bis zum Todeszeitpunkt der Mutter niemandem
aufgefallen war. Er kam zu der Überzeugung, dass
seine Mutter ihren Ehemann geschützt hat, um ihm
diese Schmach vor der Familie und den Mitmenschen
zu ersparen.
In der Beziehung zwischen den Eheleuten Arnold
gibt es unausgesprochene Vorstellungen über die
Aufgaben, die Frau Arnold für die Familie und den
Schwiegervater übernehmen will beziehungsweise
soll. Ein weiteres Problem könnte das Gefühl von
Scham sein, was der Sohn für die Erkrankung seines Vaters empfindet. Inwieweit die Schwiegertochter die Erkrankung auch als peinlich empfindet, ist
nicht klar erkennbar. Möglicherweise schließt sie
sich der Meinung ihres Mannes an, weil sie in dessen Familie erlebt hat, dass eine hohe Intelligenz ein
sehr hohes Ansehen hat.
Herr Arnold senior ist als Lehrer ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben gewohnt. Für ihn ist
es normal, anderen Menschen zu sagen, wie etwas
zu tun ist. Er fühlt sich durch die Pflege in seiner
Autonomie beschnitten, was ihn unwillig werden
lässt. Die Pflegesituation wird durch das herausfordernde Verhalten des dementen Vaters für die gesamte Familie sehr anstrengend. Dieses Verhalten
wird durch den Umgang mit dem Erkrankten noch
verstärkt, sodass die Situation möglicherweise irgendwann eskaliert und zur Zerreißprobe für das
System Familie werden kann. In die Pflegesituation
spielen auch die gemeinsame Biografie von Vater
und Sohn sowie die vermittelten Wertevorstellungen hinein.
Das Beratungsgespräch sollte mit den Eheleuten Arnold geführt werden und eventuell auch
die beiden Kindern einbeziehen, je nachdem,
wie sehr die beiden in die Familien- und Pflegesituation involviert sind. Sowohl Frau Arnold als
auch ihr Ehemann sollten im Gespräch ihre Befindlichkeit bezüglich der Pflegesituation mit dem
128
5
Kapitel 5 • Beratung
dementen Vater darstellen können und Raum haben, ihre Gefühle in Bezug auf die Demenzerkrankung äußern zu können. Auch der plötzliche Tod
der Mutter muss Raum haben, da dieses Ereignis
möglicherweise noch nicht bearbeitet ist. Es kann
sinnvoll sein, nicht alle Gespräche in Anwesenheit des dementen Vaters zu führen, damit sich die
pflegenden Angehörigen offen aussprechen können, ohne Schuldgefühle gegenüber dem Vater zu
entwickeln.
Die Aufgabe der Beraterin Frau Schneider besteht darin, im Laufe von weiteren Gesprächen
die Zusammenhänge von übernommenen Wertvorstellungen und deren Auswirkungen auf die
Familien- und Pflegesituation herauszuarbeiten.
Hier könnte mit entsprechenden Fragestellungen
beispielsweise herauskommen, dass Frau Arnold
die Demenz als eine Erkrankung ansieht, für die
sie sich nicht schämt, weil sie als Kind die Demenz
einer Nachbarin erlebt hat, die von deren Familie
ganz selbstverständlich versorgt wurde. Diese alte
Frau wurde nicht isoliert. Durch die Erfahrungen
von Frau Arnold könnte ihr Ehemann erkennen,
dass eine andere Sichtweise auf die Erkrankung
möglich ist, ohne dass der Respekt vor dem Erkrankten abnimmt. Im Reframing könnte die Beraterin die Intention des Sohnes, die hinter dem
Verhalten gegenüber seinem Vater steht, positiv
darstellen (liebender Sohn möchte Vater die Peinlichkeiten durch fehlende Affektkontrolle ersparen). Dies ist der Grund, dass er dem Wunsch seiner Ehefrau auf Entlastung in der Pflege, z. B. durch
die Unterstützung durch eine fremde Pflegekraft,
nicht entsprechen kann.
Die Ehefrau könnte das Gefühl, durch ihren
Ehemann in die Pflegesituation gedrängt worden
zu sein, positiv sehen, wenn ihr durch die Beraterin eine veränderte Sichtweise ermöglicht wird (der
Ehemann traut ihr diese Arbeit zu, weil sie so gut
und viel gelassener als er mit dem Vater umgehen
kann). Beide Ehepartner müssen sich über ihre
Wünsche bezüglich ihres gemeinsamen Lebens klar
werden und in welcher Art und Weise die Versorgung des dementen Vaters organisiert werden soll.
Hier sollten auch die Wünsche und Bedürfnisse des
Vaters erfragt und einbezogen werden.
Die Lösungen müssen vom Ehepaar in Gesprächen erarbeitet werden. Die Beraterin Frau
Schneider kann mit ihrem Fachwissen Informationen über die Erkrankung und ihren Verlauf, über
Hilfsangebote und auch über Unterstützungsmöglichkeiten einfließen lassen, sodass ein Konzept für
die Versorgung von Herrn Arnold entsteht, das bis
zur Veränderung der Lebens- und Pflegesituation
seine Gültigkeit haben kann. Wenn sich die Familie Arnold in dieser Beratung angenommen fühlt,
ist die Chance recht groß, dass es bei erneut auftretenden Problemen wieder zur Kontaktaufnahme
mit der Beraterin kommen wird. So kann im besten Fall eine optimierte Versorgung des dementen
Mannes gewährleistet sein und alle fühlen sich mit
der Lösung wohl, egal ob die Angehörigen selbst in
die Pflege involviert sind oder ob diese Aufgabe an
professionell Pflegende abgegeben wird.
Zusammenfassung
In der Beratung in sozialen Konstellationen
werden die Probleme im Kontext mit den
Lebensbeziehungen gesehen. Ein lösungsorientierter Ansatz soll die Perspektiven der
Gesprächsteilnehmer auf die Ressourcen der
Gemeinschaft lenken und so eine positiv motivierte Haltung zur Veränderung schaffen. Im
Klienten selbst liegen die Lösungen für die
Probleme. Der Berater hilft nur, diese herauszuarbeiten.
5.5
Beratungsangebote
Im Demografie-Strategiepapier der Bundesregierung »Jedes Alter zählt« wird darauf hingewiesen,
dass die Zahl der hochbetagten und pflegebedürftigen Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung
angewiesen sind, in den nächsten Jahren steigen
wird. Die Bundesregierung will im Rahmen ihrer
Demografiepolitik die Teilhabe Älterer am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben und die
Selbstbestimmtheit bis ins hohe Alter – auch bei
Hilfe- und Pflegebedürftigkeit – fördern (Jedes
Alter zählt, Die Demografiestudie der Bundesregierung, 3). Ein wichtiger Bestandteil ist daher die
Beratung der Betroffenen, ihrer Angehörigen sowie
der Gesellschaft insgesamt.
129
5.5 • Beratungsangebote
Die Bundesregierung und die Bundesländer
haben die Probleme des Demografiewandels im
Allgemeinen und die Probleme mit der Demenzerkrankung im Besonderen erkannt und Konzepte
entwickelt, mit denen Betroffenen und ihren Angehörigen geholfen werden soll. Neben einer umfangreichen Informationspolitik, um das Thema
Demenz zu enttabuisieren, geht es auch darum,
ehrenamtliches Engagement zu fördern und den
Betroffenen die Möglichkeit zu geben, so lange wie
möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben und
die pflegenden Angehörigen zu entlasten und zu
unterstützen.
5.5.1
Pflegestützpunkte
Im Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 01.07.2008
ist festgeschrieben, dass die Pflege- und Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Pflegestützpunkte einzurichten haben, die
die wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten zu gewährleisten haben.
Inzwischen gibt es bundesweit 935 Pflegestützpunkte, die im Idealfall schon bei Bekanntwerden
eines Pflegebedarfs von Betroffenen oder ihren Angehörigen bzw. den Case Managern angesprochen
werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegestützpunkte sind unter 7 www.wegweiser-demenz.
de nachlesbar.
Die Pflegeberatung nach § 7 SGB XI ist eine
individuelle Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie
sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder
Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Die Beratung
strukturiert sich wie folgt:
5 Sondierung der nötigen Hilfeleistung, telefonisch oder persönlich
5 Einzelinformationen (z. B. Adressen)
5 Art der Basisberatung (zu verschieden Themengebieten)
5 Spezialberatung (z. B. zum Thema Demenz)
5 Fallklärung und -steuerung (zur optimalen
Versorgungssicherung des Ratsuchenden)
(Mückschel 2010, 183) (7 Abschn. 3.3)
5
Durch persönliche oder telefonische Anfrage bei
der Kommune oder durch Recherche im Internet
sind die Kontaktdaten von kommunalen Pflegestützpunkten zu finden.
z
Demenz-Servicezentren
Die Pflegestützpunkte kooperieren mit den 11 Demenz-Servicezentren in NRW, die flächendeckend
für die Regionen des Bundeslandes zuständig sind
und sich dem Thema Demenz widmen. Außerdem
gibt es ein Demenz-Servicezentrum, welches sich
überregional um Menschen mit Zuwanderungsgeschichte kümmert. Die Arbeit der Zentren wird
koordiniert durch die Informations- und Koordinierungsstelle der Landesinitiative Demenz-Service
NRW.
Die Demenz-Servicezentren bieten unter anderem Beratung und Informationen für Menschen
mit Demenz und ihre Angehörigen vor Ort. Sie
unterstützen in ihrem Einzugsgebiet die Vernetzung und Kooperation von Dienstleistern, Initiativen und Institutionen sowie den Ausbau demenzspezifischer Angebote. Sie fördern die Verbreitung
von Kenntnissen zum Umgang mit der Erkrankung
bei beruflichen, freiwilligen und familiären Helfern. Im Gegensatz zu den Pflegestützpunkten liegt
der Aufgabenschwerpunkt der Demenz-Servicezentren also nicht in der direkten Beratung der Betroffenen sowie ihrer Angehörigen, sondern in der
Schaffung einer demenzfreundlichen Infrastruktur
und Vernetzung bestehender Angebote (7 www.
demenz-service-nrw.de/demenz-servicezentren.
html, zuletzt gelesen 05.12.13).
Zusammenfassung
Pflegestützpunkte helfen Pflegebedürftigen
und ihren Angehörigen, wohnortnahe Informationen und Beratung zu bekommen. Sie
sind über die Kommunen oder entsprechende
Landesinitiativen erreichbar und bieten ggf.
auch die Möglichkeit, in der eigenen Häuslichkeit beraten zu werden. Demenz-Servicezentren ergänzen die Hilfsangebote der
Pflegestützpunkte in NRW und sind durch ihre
Spezialisierung besonders gut geeignet, das
Thema Demenz in die breite Öffentlichkeit zu
bringen. Informationen bezüglich Hilfsmög-
Kapitel 5 • Beratung
130
lichkeiten und finanzielle Unterstützungen
bieten die gesetzlichen Krankenkassen und
auch die Pflegeberatung COMPASS der privaten Krankenkassen für ihre Mitglieder.
5.5.2
5
Beratung im Patienten-Informationszentrum (PIZ)
Die Idee des Patienten-Informationszentrums
stammt aus den USA und wurde 1998 erstmals in
Zusammenarbeit der Universität Witten-Herdecke, dem Kreiskrankenhaus Lüdenscheid und einer
Seniorenwohnanlage in Lippstadt in Deutschland
durchgeführt. Das Konzept beruht auf der Patienten- und Familienedukation (7 Abschn. 5.3).
In der Regel werden die PIZ an Kliniken angesiedelt. Die dort tätigen Berater sind speziell ausgebildete Pflegekräfte, die eine moderierende und
vermittelnde Rolle haben. Sie organisieren gesundheitsbezogene Informationen, halten z. B. Fachvorträge oder bieten Schulungen zum Erlernen und
Einüben von Fertigkeiten und Pflegetechniken für
zu Hause an. Außerdem finden Beratungen statt,
um mit chronischer Krankheit leben zu lernen. Die
Beratung soll dabei unterstützen, dass der Alltag
nicht durch die Krankheit bestimmt wird, sondern
wieder durch den Betroffenen selbst (Pflegiothek,
Beratung, 93f).
Es gibt mittlerweile einige PIZ für Menschen
mit Demenz, unter anderem in der Klinik Bad
Herzberg. Dort bietet die Alzheimer Gesellschaft
Harz e.V. einmal wöchentlich Beratungsstunden
an. Die Angebote des Projektes sind:
5 Niedrigschwellige Beratung
5 Persönliche Gespräche ohne Hemmschwellen
5 Unbürokratische, schnelle Aufklärung und
Hilfe bei Anträgen
5 Informationen über entlastende Angebote
(auch Kur- und Urlaubsangebote)
Weitere Ziele, die mit dem Projekt verbunden sind:
5 Anschließende Begleitung durch andere Angebote der Alzheimer Gesellschaft
5 Kontakt zwischen den betroffenen Familien
knüpfen
5 Durch die Präsenz im Krankenhaus Hilfsangebote im Landkreis vorstellen
Es gibt kostenloses Infomaterial, kostenlose Vorträge und alle zwei Wochen ein leichtes Gedächtnistraining mit Bewegungsübungen und Musik, an
dem neben den Erkrankten auch die Partner teilnehmen können. Kontakt: Alzheimer Gesellschaft
Harz e.V. Mail: mail@demharz.de (Alzheimer Gesellschaft Niedersachsen, Menschen mit Demenz
im Krankenhaus, Beispiele guter Praxis).
Zusammenfassung
Patienteninformationszentren sind an Krankenhäusern angesiedelt und haben oft einen
speziellen Beratungsschwerpunkt, der dem
therapeutischen Angebot des Krankenhauses
entspricht. Angebote für an Demenz erkrankte
Menschen bieten die Möglichkeit, dass Angehörige Beratung und Unterstützung bekommen und Kontakt zu anderen Betroffenen
knüpfen können. Das Angebot ist wohnortnah
angesiedelt.
5.5.3
Seniorenservicebüros
Seniorenservicebüros sind örtliche Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstellen für ältere Menschen. Es können sich alle älteren Menschen mit
ihren Fragen der Alltagsbewältigung und alle Anbieter von Unterstützungsangeboten an die Büros
wenden. Als zentrale Ansprechstelle soll das Büro
Information und Dienstleistungen aus einer Hand
anbieten, um so älteren Menschen unnötigen Aufwand zu ersparen. Die Büros sollen aber auch Anlaufstelle für die älteren Menschen sein, die sich
ehrenamtlich engagieren möchten. Träger der
Büros können sowohl freie Träger (z. B. Kirchen
oder Wohlfahrtverbände) als auch die öffentliche
Hand sein.
Die Aufgaben der Seniorenservicebüros sind:
5 Erschließung, Koordinierung und Vermittlung
wohnungs- und haushaltsnaher Hilfen für alle
älteren Menschen und ihre Angehörigen
131
5.6 • NotwendigeKompetenzenfürdieBeratung
5 Kooperation und Vernetzung der örtlichen
und regionalen Dienstleister unter Einbeziehung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe
5 Auf- und Ausbau eines lebensraumbezogenen
Unterstützungssystems für hilfebedürftige
ältere Menschen
5 Informationsstelle für alle Fragen der Lebensund Alltagsbewältigung älterer Menschen
5 Anlaufstelle für Senioren zur Vermittlung von
Ehrenamtlichen bei geeigneten Angeboten
5 Wohnberatung (Wohnraumanpassung, neue
Wohnformen)
5 Vermittlung, Organisation und Koordination
von Partnerschaften zwischen den Generationen
5 Informationen über präventive Hilfen, geriatrische Rehabilitation und Pflege für ältere
Menschen
5 Informationen über und Vermittlung von
kulturellen, sportlichen und gesundheitlichen
Angeboten (Veranstaltungsservice)
5 Vermittlung von Handwerkerservice, Einkaufsservice (Rahmenpapier zum Landesprogramm »Leben und Wohnen im Alter – Förderung von Seniorenservicebüros, freiwilliges
Jahr für Seniorinnen und Senioren, Seniorenbegleiter und Wohnberatung im Alter, 2ff)
Die Bezahlung der Seniorenbegleiter entspricht
einer Aufwandsentschädigung und liegt zwischen
6,00–8,00 € pro Stunde.
5.5.4
Beratung durch ambulante
Pflegedienste
Eine weitere Aufgabe neben der pflegerischen Versorgung zu Hause ist die Beratung und Anleitung
der pflegenden Angehörigen, die von ambulanten
Pflegediensten geleistet wird. Die dort professionell Pflegenden sind wichtige Ansprechpartner
der Angehörigen und stehen ihnen beratend zur
Seite. Dies ist bei der Versorgung von an Demenz
erkrankten Personen besonders wichtig.
Es ist wichtig, dass Mitarbeiter für die Zielgruppe Menschen mit Demenz sensibilisiert werden. Die Entwicklung von Angeboten, speziell auf
5
die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz abgestimmt, wird als wichtig erachtet, ebenso die aktive Angehörigenarbeit sowie die Integration von
geschulten bürgerschaftlich Engagierten (DemenzStrategie Bayern, 39f) (7 Abschn. 3.5, . Tab. 5.1).
5.6
Notwendige Kompetenzen für
die Beratung
Um eine qualitativ gute Beratung durchführen zu
können, benötigt ein Berater Kompetenzen aus
unterschiedlichen Bereichen. Nach Engel, Nestmann, Sickendiek (2007, 35; zitiert in Unterricht
Pflege, Beratung 3/2008, 7) müssen Berater über
zwei Arten von Kompetenzen verfügen:
1. Die handlungsspezifische Wissensbasis
Sie wird auch allgemein als Fachwissen bezeichnet und meint das spezielle Wissen aus
dem jeweiligen Arbeitsfeld, in dem sich das
Problem der Pflegesituation befindet
2. Die feldunspezifische Kompetenzbasis
Dazu gehören beratungsbezogene Grundlagen
aus der Psychologie, Soziologie, der Gruppendynamik, des Rechts und der ethischen
Fähigkeit, individuelle Lebenssituationen zu
würdigen und einzuschätzen, sowie der Fähigkeit zur Reflexion und Evaluation der eigenen
Arbeit (Koch-Straube 2011,194)
Diese Kompetenzbasis wird von Dimensionen der
Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz gebildet (Unterricht Pflege, Beratung 3/2008, 8).
Für die pflegerische Beratung von Menschen
mit Demenz und ihre Angehörigen bedeutet das, es
geht nicht ausschließlich darum, Pflegetechniken
zu vermitteln oder medizinische Zusammenhänge
zu erklären, sondern die Komplexität der Pflegesituation wahrzunehmen und durch die feldunspezifischen Kompetenzen eine an den Bedürfnissen
des Erkrankten und seiner Angehörigen orientierte
Gesprächssituation zu schaffen, in der Probleme
zur Sprache kommen können. Des Weiteren bedarf
es des Wissens um die Rollenverschiebung im Familiensystem bei der Demenzerkrankung und der
Fähigkeit des sensiblen Umgangs mit den Erkrankten (. Abb. 5.1).
132
Kapitel 5 • Beratung
. Tab. 5.1
Hilfreiche Webseiten zum Thema Demenz
7 www.wegweiser-demenz.de
Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
7 www.deutsche-alzheimer.de
Seite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
7 www.demenz-anders-sehen.de/
mitmachen
Projekt »Demas – Demenz anders sehen«, internetbasierte Schulung und
Beratung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz
7 www.johanniter.de/dienstleistungen/
betreuung/demenzbetreuung
Seite des Johanniterorden mit Informationen zur Demenz
7 www.demenz-service-nrw.de
Seite der Demenz-Servicezentren NRW, kostenlose Informationsbroschüren können bestellt werden
7 www.paritaetischer.de/kreisgruppen
Projekt »Hilfe bei Demenz – HilDe«
7 www.zukunftsforum-demenz.de
Kostenlose Informationsbroschüren
7 www.sport-bewegung-demenz.de
Projekt »Was geht!?«, rund um Sport und Bewegung für Menschen mit
Demenz
7 www.aktion-demenz.de
Gemeinsam für ein besseres Leben mit Demenz
7 www.demenz-support.de
Demenz Support Stuttgart, Zentrum zum Wissenstransfer von der Theorie
in die Praxis
7 www.dzne.de
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen; Forschung
zum Thema Demenz
5
z
Fachliche Kompetenz
Für die Beratung bedeutet die Fachkompetenz das
fundierte Fachwissen für den beratungsrelevanten
Bereich und Berufserfahrung im entsprechenden
Arbeitsfeld (Pflegiothek, Beratung, 23). So sollte
beispielsweise der Berater Kompetenzen im Umgang mit dementen Patienten haben, wie im Beispiel der Beratung von Frau Schneider im Haus
der Familie Arnold dargestellt. Durch den fachkompetenten Umgang der Pflegeberaterin mit dem
dementen Schwiegervater entspannt sich die häusliche Gesprächssituation.
z
Soziale Kompetenz
Neben der Fähigkeit eine vertrauensvolle Gesprächsbasis mit den Prinzipien nach Rogers
(7 Abschn. 5.5.1) aufzubauen, gehört auch die Fähigkeit, die Perspektive des Gesprächspartners einnehmen zu können und durch aufmerksames Zuhören
das Erzählen anzuregen. Die notwendige Kooperationsfähigkeit bezieht sich sowohl auf die Kooperation mit dem Klienten, um ihn in alle Handlungen
der Beratung einzubinden und so seine Autonomie zu fördern, als auch die Zusammenarbeit des
Beraters mit dem interprofessionellen Team, z. B.
Pflegekräfte, Ärzte, Therapeuten (Pflegiothek, Beratung, 24f).
Am Beispiel der Beratung von Frau Schneider und Frau Arnold zeigt sich, dass die positive Gesprächssituation die Ängste von Frau
Arnold mindert und sie bereit ist, einen weiteren
Gesprächstermin zu vereinbaren, auf den sie sich
sogar freut. Sie fühlt sich in ihrem Befinden ernst
genommen.
z
Personale Kompetenz
Die personale Kompetenz bezieht sich auf die Persönlichkeit des Beraters. Die Flexibilität bedeutet
in diesem Zusammenhang die Fähigkeit, den Gedanken und Lösungsideen des Klienten zu folgen
und nicht an eigenen Vorstellungen zu hängen. Jedes Beratungsgespräch ist individuell und findet in
einer ganz bestimmten Situation statt.
Im Beratungsbeispiel von Frau Schneider und
Frau Arnold reagiert Frau Schneider flexibel auf die
unruhige Gesprächssituation, indem sie Frau Arnold anbietet, beim Anschauen von Familienfotos
das erste Beratungsgespräch zu führen. Sie hätte das
133
5.6 • NotwendigeKompetenzenfürdieBeratung
Beratung
Personenberatung
Organisationsberatung
Teamberatung
Beratung in der Pflege
außerhalb des
Pflegealltags
im Pflegealltag
integrierte
Beratungstätigkeit
eigenständige
Beratungstätigkeit
Beratungsbedarf ermitteln
Planung der
Interventionen
Evaluation
Durch führung
der
Interventionen
Fachberatung
. Abb. 5.1
Beratungskompetenzen
Anleitung
psychoemotionale
Begleitung
Schulung
5
Kapitel 5 • Beratung
134
. Tab. 5.2
5
Besondere Kompetenzen für die Demenzberatung
Fachkompetenz
Personale Kompetenz
– Ausbildung oder Studium im Pflegebereich oder im
sozialen Gesundheitswesen
– Medizinisch/pflegerisches Wissen über Demenz
– Praktische Erfahrung mit Menschen mit Demenz
– Grundlagenwissen der sozialen Gerontologie
– Grundwissen über Versorgungsstrukturen
– Rechtliche Grundkenntnisse
– Grundlagen der Sturzprophylaxe und Wohnraumberatung
–
–
–
–
–
–
–
–
Methodenkompetenz
Soziale Kompetenz
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Kommunikationstechniken
Gesprächsführung
Beratungstechniken
Moderationstechniken
Krisenintervention
Care- und Case-Management
Einzel- und Gruppenarbeit
Netzwerkarbeit
Dokumentation
Empathie
Selbstreflexion
Selbstmanagement
Flexibilität
Kontaktfähigkeit
Einsatzbereitschaft
Belastbarkeit
Organisationsgeschick
Aktives Zuhören
Teamfähigkeit
Professionelle Nähe und Distanz
Kooperationsbereitschaft
Bereitschaft, sich mit sozial schwierigen Lebenssituationen zu beschäftigen
– Wertschätzender Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund
(Angelehnt an die Rahmenempfehlung zur demenzspezifischen Fachberatung der AG Beratung der Landesinitiative–
Demenz-Service NRW)
Gespräch auch abbrechen und sofort einen neuen
Termin mit Frau Arnold machen können. Vermutlich wäre auch das nächste Gespräch mit dem dementen Schwiegervater schwierig geworden. Die
Bereitschaft von Frau Arnold zum Gespräch wäre
aber wohl noch geringer gewesen.
und könnte möglicherweise im Umgang mit dem
dementen Vater validierende Gesprächssequenzen
zeigen. So würde sie eine anleitende Situation in die
Beratung einfließen lassen.
Zusammenfassung
z
Methodenkompetenz
Da Beratungen individuell gestaltet werden müssen, um passende Lösungen hervorzubringen, benötigt ein Berater ein großes Repertoire an Methodenkompetenzen (. Tab. 5.2). Seine analytischen
Fähigkeiten helfen ihm, den Beratungsbedarf und
das Beratungsbedürfnis in komplexen Problemsituationen zu erkennen. Es ist wichtig, in Abhängigkeit von der zu beratenden Person und der festgelegten Zielsetzung das passende Beratungskonzept
auszuwählen sowie die Beratung als Problemlösungsprozess zu sehen.
In der Beratungssituation mit Frau Arnold
und ihrem Ehemann steht die Wissensvermittlung
zum Thema Demenz im Vordergrund, da die vorbereiteten Fragen der Eheleute in diese Richtung
gehen. Frau Schneider hat sich darauf vorbereitet
Die professionelle Beratungskompetenz setzt
sich aus der Fachkompetenz, der personalen
Kompetenz, der sozialen Kompetenz und der
Methodenkompetenz zusammen. Je nach
Gesprächssituation verändert sich die Aufgabe des Beraters, um das Gespräch in Gang zu
halten, um Fachinformationen zu geben, um
den Klienten zu bestärken, seine Ressourcen
zu nutzen, um seine Interessen zu vertreten,
um die Entscheidungsfindung zu unterstützen
und um den Verlauf der Beratung im Blick zu
haben. Das bedeutet für die Beratungskompetenz bei Demenz ein hohes Maß an allgemeinem und speziellem Fachwissen und eine
hohe personale und soziale Kompetenz sowie
eine umfangreiche Methodenkompetenz
135
5.8 • PhasendesBeratungsprozesses
5.7
5 Stellt gezielte Fragen, um seine Vorahnungen zu bestätigen oder zu widerlegen
5 Besitzt ein feines Gespür
Die Rollen des Beraters
Je nach Gesprächssituation hat ein Berater unterschiedliche Rollen, die er einnehmen muss, um das
Beratungsgespräch zu begleiten und zum Erfolg zu
führen.
1. Die Rolle des Gesprächsführers
5 Schaffen von Gesprächsanlässen, damit es
dem Klienten gelingt, seine Sichtweise der
Probleme darzustellen
5 Interesse zeigen und motiviert sein für das
Gespräch
5 Offene Fragen stellen, um das Gespräch in
Gang zu halten
5 Sich während des Gespräches eher im Hintergrund halten
5 Das Wohlbefinden des Klienten in der Gesprächssituation fördern
2. Die Rolle des Erziehers
5 Den Klienten bestärken, seine Fähigkeiten
und Ressourcen zu nutzen
5 Aufzeigen von noch zu erwerbenden Wissensständen
5 Den Klienten dazu anleiten, seine Fähigkeiten und sein Wissen einzusetzen
3. Die Rolle des Experten
5 Hat das Fachwissen und kennt die technische Handhabung
5 Nimmt eine aktive Rolle ein
5 Ist in der Beratung sehr präsent
5 Besitzt hohe Fachkompetenz
4. Die Rolle des Advokats
5 Fürsprecher oder Anwalt für den Klienten
5 Vertritt die Interessen des Klienten
5 Beeinflusst bewusst oder unbewusst den
Inhalt der Beratung
5 Handelt direktiv und gibt Verhaltensregeln
vor
5. Die Rolle des Unterstützers
5 Unterstützt den Klienten in der Entscheidungsfindung
5 Unterstützt den Klienten, sein Wissen in
die Praxis umzusetzen
5 Gibt konstruktive Kritik, Lob und Anerkennung
6. Die Rolle des Pfadfinders
5 Besitzt eine gute Beobachtungs- und Wahrnehmungskompetenz
5
(Unterricht Pflege, beraten lernen, 2013, 19)
5.8
Phasen des Beratungsprozesses
Der Beratungsprozess wird von verschiedenen Autoren in der Literatur unterschiedlich beschrieben,
aber das Beratungsgespräch ist immer in den Beratungsprozess eingebettet. Der nachfolgend beschriebene Beratungsprozess hat fünf Phasen, die
eine Problemlösungsstruktur haben, ähnlich dem
Pflegeprozess.
z
Phase 1: Erstgespräch
Mit dieser Phase beginnt der Beratungsprozess. Sie
dient der Klärung nachfolgender Inhalte:
5 Klären der verschiedenen Vorstellungen der
beteiligten Personen
5 Klären der Beraterrolle und der Funktion des
Beraters (Experte oder Prozessberater)
5 Klären des Themas und des Zieles
5 Festlegen der Erfolgsindikatoren für den Beratungsprozess
5 Klären der Rahmenbedingungen
5 Festlegen der Zeit und des Kostenaufwands
5 Klären der Vertraulichkeit (Poser und Schneider 2005, 395f)
Ziel des Erstgespräches ist es, zu klären, ob ein Gespräch zustande kommt oder nicht. In dieser ersten
Kontaktaufnahme sind alle Techniken der personenzentrierten Beratung hilfreich, um eine gute
Vertrauensbasis zwischen Klient und Berater zu
schaffen (7 Abschn. 5.4.1).
Beim Erstgespräch zwischen Frau Arnold und
der Pflegeberaterin Frau Schneider gelingt es Frau
Schneider, eine positive Gesprächsatmosphäre zu
schaffen, indem sie sich nach der Befindlichkeit
des dementen alten Mannes erkundigt und beruhigend auf ihn einwirken kann. Außerdem erkundigt sie sich bei der pflegenden Angehörigen
nach deren Befinden und zeigt Verständnis für
die schwierige Pflegesituation mit dem dementen
Schwiegervater.
136
z
5
Kapitel 5 • Beratung
Phase 2: Orientierungsphase
Es ist essenziell, einen guten Kontakt zwischen Berater und Klient herzustellen, sodass in dieser Atmosphäre der Klient bereit ist, sein Problem bzw.
sein Beratungsbedürfnis darzustellen. Damit die
Beratung stattfinden kann, müssen das Beratungsbedürfnis und der vom Berater festgestellte Beratungsbedarf in Einklang gebracht werden.
Hilfreich sind in dieser Phase die nicht-direktiven Gesprächstechniken (Fragen, Zuhören, Verbalisieren). Außerdem sind auch Wahrnehmen und
Beobachten hilfreich, um die Situation des Klienten zu erfassen. Am Ende dieser Phase sollten die
Informationen strukturiert und die Probleme aus
fachlicher Sicht benannt werden (Pflegiothek, Beratung, 122).
Für den zweiten Gesprächstermin haben die
Eheleute Arnold Fragen bezüglich des Umgangs
mit dem dementen Vater formuliert. Die Aufgabe
von Frau Schneider besteht in dieser Phase darin,
Frau Arnold und auch ihren Mann dazu zu bewegen, über die Erkrankung des Vaters und die daraus resultierenden Veränderungen für ihr eigenes
Leben sowie über bestehende Ängste zu sprechen,
denn schon im ersten Gespräch hat Frau Schneider festgestellt, dass Frau Arnold sehr angespannt
wirkt.
z
Phase 3: Klärungsphase
In dieser Phase soll der Klient das Problem frei
erzählen können, um es mit Hilfe des Beraters zu
konkretisieren. Dies soll dem Klienten helfen, seine
Probleme klarer zu sehen und so selbst Entscheidungen zu treffen bzw. Lösungen zu finden und
diese auch umzusetzen (Poser und Schneider 2005,
397). Der Berater zeigt dem Klienten Optionen auf
und gemeinsam legen sie fest, was realistisch erreicht werden kann.
In dieser Phase muss der Berater bei der Analyse der Probleme helfen, indem er Fragen stellt,
die der Konkretisierung des Problems dienen (aktiv Zuhören, Paraphrasieren, Gefühle spiegeln, Zusammenfassen und Fokussieren).
In dieser Gesprächsphase könnte Frau Schneider dem Ehepaar Arnold helfen, die Probleme konkret zu formulieren. Dabei könnte deutlich werden,
dass das Problem von Frau Arnold darin liegt, dass
sie sich der Pflege des dementen alten Mannes nicht
gewachsen fühlt und sie sich für ihr eigenes Leben
eine außerhäusliche Berufstätigkeit wünscht.
Für Herrn Arnold könnte das Problem darin
liegen, dass er sich damit auseinander setzen muss,
dass er seinen Vater als gleichwertigen Gesprächspartner verliert und sich seine Rolle zum Vater verändern wird. Ihn belastet vermutlich zusätzlich der
plötzliche Tod der Mutter, sodass er sich in doppelter Hinsicht in einer Trauerphase befindet.
z
Phase 4: Veränderungsphase
In dieser Phase werden Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Im Sinne der Prozessberatung sollte der
Klient möglichst viele eigene Lösungsalternativen
einbringen. Gelingt dies nicht, kann der Berater
Lösungsalternativen vorstellen (Poser und Schneider 2005, 398f). Es werden vorhandene Ressourcen
in den Blick genommen, die der Lösung des Problems dienlich sein können und bereits bekannte
Lösungsstrategien werden überprüft. Es kann zu
Veränderungen beim Klienten kommen, die der
Berater begleitend unterstützt. Der Berater kann
notwendiges Hintergrundwissen vermitteln und
gemeinsam mit dem Klienten die erforderlichen
Interventionen planen.
In dieser Phase wechseln sich direktive und
nicht-direktive Gesprächsführung ab. Die Vor- und
Nachteile gefundener Lösungen kann nur der Klient selbst einschätzen. Der Berater gibt keine Ratschläge, sondern ist offen und ermutigend, um die
Lösungsentwicklung zu fördern.
Nachdem die Probleme klar dargestellt sind,
können nun Lösungen erarbeitet werden. Hier ist
die Aufgabe von Frau Schneider, nach Ressourcen
zu forschen und frühere Lösungsansätze herauszuarbeiten und das Ehepaar zu ermuntern, zu überlegen, ob diese Ansätze auch jetzt passen könnten. In
dieser Phase können auch Informationen bezüglich
finanzieller Unterstützung, z. B. durch die Pflegekasse oder Möglichkeiten der Unterstützung bei
der häuslichen Pflege durch Pflegefachkräfte oder
Ehrenamtliche, hilfreich sein. Des Weiteren könnte
es speziell für Herrn Arnold gut tun, Kontakt zu
einer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige
bei Demenz aufzunehmen. Dort wird man Menschen begegnen, die ähnliche psychische Belastungen erleben.
137
Literatur
Personale
Kompetenz
Fachkompetenz
Methodenkompetenz
Soziale
Kompetenz
5
die Körperpflege des Vaters kümmert. Es könnte
der Kontakt zur Selbsthilfegruppe aufgenommen
werden und vielleicht gehen die Eheleute gemeinsam dort hin, um im Kreise von Betroffenen sich
besser verstanden zu fühlen. Vielleicht könnte der
Vater in der Zeit von einem Familienmitglied betreut werden. Frau Schneider könnte sich dann von
Familie Arnold verabschieden, mit dem Hinweis,
sie sei über die Pflegeberatung jeder Zeit erreichbar.
Literatur
. Abb. 5.2 Schematische Darstellung des Beratungsprozesses (adaptiert nach Poser und Schneider 2005)
z
Phase 5: Abschlussphase
Jedes Beratungsgespräch sollte am Schluss zu
einem Ergebnis führen, d. h., dass der Klient eine
für ihn passende Lösung gefunden hat. Das Spektrum reicht vom Überdenken einer Lösungsvariante bis zur kleinschrittigen Umsetzung eines Handlungsplanes. Aus dieser Phase kann sich ein weiterer Anleitungs- oder Schulungsbedarf ergeben, der
in weiteren Terminen bearbeitet wird. Es sollte aber
auf jeden Fall ein Kontrakt geschlossen werden, der
das weitere Vorgehen festlegt.
Wenn der Beratungsprozess beendet erscheint,
muss dies für Berater und Klient eindeutig erkennbar sein. Es geht darum, Abschied zu nehmen und
der Klient soll sich vom Berater lösen können.
Dazu gehört die Bitte um ein Feedback für den Berater und seine Institution (Poser und Schneider
2005, 399f).
In dieser Phase wird der Beratungsprozess
überdacht, die Ergebnisse werden zusammengefasst, das weitere Vorgehen wird verhandelt, ggf.
Angebote zur weiteren Unterstützung gemacht,
festgelegt, wann mit der Unterstützung begonnen
werden soll, offene Fragen aufgegriffen und vor der
Verabschiedung weitere Termine vereinbart (Pflegiothek, Beratung, 124) (. Abb. 5.2).
Frau Schneider sollte nun konkret die nächsten
Schritte des Ehepaars Arnold erfragen und zusammenfassen. Möglicherweise entscheiden sie sich für
einen ambulanten Pflegedienst, der sich täglich um
Alzheimer Europe (1999): Handbuch der Betreuung und
Pflege von Alzheimer-Patienten, ed. A. Kurz. Vol. 1.,
Stuttgart, Thieme:128
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (Hrsg.,
2011): Demenz-Report. 7 http://www.berlin-institut.org/
fileadmin/user_upload/Demenz/Demenz_online.pdf
(letzte Einsicht 28.05.13)
Böhmer, Susanne (2002): Pflegende Angehörige. In: Thomas
Klie (Hrsg.): Wohngruppen für Menschen mit Demenz.
Hannover, 92–98
Deutscher Ethikrat (2012): Demenz und Selbstbestimmung
Fatzer G.: (2005). Supervision und Beratung, EHP- Verlag
Andreas Kohllage, Bergisch Gladbach, 11. Auflage
Fatzer, G.: (Hrsg. 1993): Organisationsentwicklung für die
Zukunft. Ein Handbuch. Edition Humanistische Psychologie.
George, W, George U. (2003): Angehörigenintegration in der
Pflege, Ernst Reinhard Verlag München Basel
Großmaß, R. (1997): Paradoxien und Möglichkeiten psychosozialer Beratung. In: Nestmann, F. (Hrsg.): Beratung.
Bausteine für eine interdisziplinäre Wissenschaft und
Praxis.
Handel, E. (2003): Das Beziehungsgeflecht Patientin/ Patient,
Angehörige und Betreuungsteam. Eine systemische Betrachtungsweise. 7 http://www.zfg.uzh.ch/static/2003/
handel_beziehungsgeflecht.pdf
Koch- Straube U.(2008): Beratung in der Pflege, Verlag Hans
Huber
König, E., Volmer, G. (2000): Systemische Organisationsberatung. Deutscher Studienverlag
Lange, J., Maaßen, A., Stigler, H. (2006): Pflegende Angehörige – die vergessenen Opfer der Demenz. Hamburger
Ärzteblatt 12/06: 642–643.
Lippitt, G., Lippitt, R. (1999): Beratung als Prozess: Was
Berater und ihre Kunden wissen sollten. Rosenberger
Fachverlag.
Lischka, B. (2012): Zur »Mutter der eigenen Eltern« zu werden
ist nicht leicht. Die spezifische Situation von Töchtern
demenzkranker Menschen – Bildungsangebote der
Angehörigenberatung e. V. Nürnberg für Töchter. In:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (Hrsg.): »Zusammen leben – voneinander lernen«. Referate auf dem 7.
138
5
Kapitel 5 • Beratung
Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Berlin,
Eigenverlag: 119–126.
Meindl, U. (2012): Psychosoziale Begleitung und Coaching
von Angehörigen von Menschen mit Demenz. 7 http://
www.alzheimer-sh.de/wp-content/uploads/psychosoziale-Begleitung-und-Coaching-von-Angeh%C3%B6rigen-von-MmD-Meindel.pdf (letzte Einsicht 5.01.14)
Merz (Hrsg., 2012): Wie erleben Betroffene die Demenz-Erkrankung? 7 http://www.alzheimerinfo.de/aktuelles/
monatsspecial/archiv/ms_06_12/pflegende_angehorige/ (letzte Einsicht: 11.01.14)
Mückschel, H.-D. (2010): Pflegestützpunkte und beratung
für Menschen mit Demenz und ihre »Angehörigen«,
S. 183–186
Pflegiothek, Beratung in der Pflege für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Cornelsen Verlag Berlin 2011
Poser, M., Schneider, K. (2005): Leiten, Lehren und Beraten,
S.395f. Huber-Verlag, Bern.
Richter, M. (2002): Exkurs: In der Pflege spiegeln sich Frauenthemen wider. In: Thomas Klie (Hrsg.): Wohngruppen für
Menschen mit Demenz. Hannover, Vincentz network:
101–106
Schwing, R., Fryszer, A. (2013): Systemisches Handwerk.
Werkzeug für die Praxis. Göttingen.
Seigel, M. (2009): Rollentausch. Wenn Eltern alt und dement
werden. 7 http://suite101.de/article/rollentausch-wenneltern-alt-und-dement-werden-a64413 (letzte Einsicht
5.01.14)
Stechl, E., Lämmler, G., Steinhagen-Thiessen, E., Flick, U.
(2006): Subjektive Wahrnehmung und Bewältigung der
Demenz im Frühstadium – SUWADEM. In: Tagungsreihe
der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.: Demenz –
eine Herausforderung für das 21. Jahrhundert. Berlin,
Eigenverlag: 223–229
Unegg, M. (2013): Alte Eltern als Herausforderung. Rollenwechsel. 7 http://www.forumgesundheit.at/portal27/
portal/forumgesundheitportal/channel_content/
cmsWindow?p_pubid=662845&action=2&p_menuid=63339 & p_tabid=3 (letzte Einsicht 5.01.14)
Unterricht Pflege, "Beratung", Prodos Verlag, 13. Jahrgang,
Heft 3 Juli 2008
Zeglin-Abt, Angelika, Institut für Pflegewissenschaften,
Universität Witten- Herdecke, "Patienten- und Familienedukation in der Pflege, Vortrag vom 28.02.2002 Berlin,
erschienen Ende 2002 im Tagungsband "Das originäre
der Pflege entdecken" Deutscher Verein für Pflegewissebschaften e.V. 7 www.patientenedukation.de/downloads/patienten-undfamilienedukation.pdf, (zuletzt
gelesen 07.11.13)
Zimmermann, J. (2009): Leben mit Demenz. Spezielle Wohnformen für dementiell erkrankte Menschen. Hamburg,
Diplomioca
139
Praxisbeispiele
Katja Sonntag
6.1
1. Fallbeispiel – 140
6.2
2. Fallbeispiel – 150
K. Sonntag, C. von Reibnitz, Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz,
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3_6, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
6
140
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
6.1
1. Fallbeispiel
z
6
Von der häuslichen Versorgung über
die ambulante Betreuung bis in die
vollstationäre Versorgung
Frau J. ist 84 Jahre alt und lebt schon seit über
50 Jahren in ihrer Wohnung am Rande einer Großstadt. Sie war 57 Jahre mit ihrem Ehemann verheiratet, bevor dieser vor einem halben Jahr plötzlich
an einem Herzinfarkt verstarb. Das Rentnerehepaar
war vorher recht rüstig gewesen und hatte den Ruhestand mit vielen Reisen genossen. Zudem waren
beide in der Kirchengemeinde ehrenamtlich aktiv,
Frau J. betreut dort auch nach dem Tod ihres Ehemannes zweimal in der Woche die Pfarrbibliothek.
Das Ehepaar J. hat drei Kinder, zwei Söhne und
eine Tochter, zu denen ein guter Kontakt besteht.
Besonders nach dem Versterben von Herrn J. besucht Frau M., die Tochter von Frau J., ihre Mutter
mindestens zweimal in der Woche. Frau M. lebt nur
eine Viertelstunde Autofahrt von Frau J. entfernt in
der gleichen Großstadt. Sie ist selbst wieder in Vollzeit berufstätig, nachdem ihre beiden Kinder eigene Familien gegründet haben. Zudem kümmert sie
sich regelmäßig stundenweise um die Betreuung
ihrer drei Enkelkinder, welche ihre Oma und auch
ihre Uroma, Frau J., sehr mögen.
Die beiden Söhne von Frau J. sind aus beruflichen Gründen weggezogen. Der ältere Sohn ist
alleinstehend und lebt 400 km entfernt. Aufgrund
seines Berufslebens ist es ihm nur ca. sechsmal im
Jahr möglich, seine Mutter und seine Schwester in
seiner alten Heimat zu besuchen. Frau J. telefoniert
aber mindestens einmal pro Woche mit ihrem ältesten Sohn und ist sehr stolz auf seine berufliche Karriere. Den jüngeren Sohn sieht Frau J. leider noch
seltener, da er mit seiner Frau in den USA lebt. Nur
zu besonderen Anlässen wie Familienfeiern sehen
sich Mutter und Sohn. Auch der telefonische Kontakt gestaltet sich aufgrund der Zeitverschiebung
schwieriger, doch einmal im Monat verabreden
sich Frau J. und ihr jüngster Sohn zu einem längeren Telefonat. Außerdem freut sich Frau J. immer
über Briefe und Postkarten ihres Sohnes und seiner
Familie aus den USA oder von einer seiner vielen
Reisen.
Frau J. leidet natürlich unter dem Verlust ihres
Ehemannes, mit dem sie so viele Jahre ihres Lebens
geteilt hat. Dennoch weiß sie die lange gemeinsame Zeit zu schätzen, die vielen anderen Ehepaaren
nicht vergönnt ist. Trost findet sie in ihrem Glauben sowie in der Unterstützung durch ihre Tochter
Frau M. mit ihrer Familie.
Erste Verdachtsmomente lassen auf Demenz
schließen
Frau M. ist auch die erste Person, der eine Veränderung an ihrer Mutter auffällt. Zunächst schiebt
sie diese auf die Trauer um Herrn J., doch im Laufe
der Wochen häuft sich bei ihr der Verdacht, dass
mit ihrer Mutter etwas nicht stimmt. Sie kann diesen Verdacht zunächst gar nicht näher fassen, doch
immer mehr Hinweise treffen aufeinander. Zum
einen scheint sich Frau J. immer mehr zurückzuziehen. Obwohl sie doch gerade in der Trauer
um ihren Ehemann Trost in der Kirchengemeinde
gefunden hat, scheint sie den Kontakt dort immer
mehr zu vermeiden. Frau M., welche selbst dort
Gemeindemitglied ist, wurde von der Pfarrsekretärin angesprochen, dass Frau J. die Pfarrbibliothek
nicht mehr betreuen wolle. Vorher habe die Sekretärin Frau J. angesprochen, da diese zweimal nicht
zu den vereinbarten Zeiten erschienen war und die
Bibliothek so leider geschlossen bleiben musste.
Außerdem habe Frau S., welche schon seit Jahren
die Bibliothek gemeinsam mit Frau J. betreue, immer größere Schwierigkeiten, die Aufzeichnungen
und die Ordnung von Frau J. zu verstehen. Dies
verwundere sie besonders, da die beiden Damen
das System gemeinsam entwickelt hatten und die
Zusammenarbeit bislang bestens funktionierte. Als
die Pfarrsekretärin Frau J. vorsichtig auf das Thema ansprach, habe diese sehr ungehalten reagiert
und keine Fehler in ihrer Arbeit erkennen können.
Sie sei es aber nun endgültig leid, dass man ihre
schließlich freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit
nun so schlecht reden würde, da würde sie freiwillig auf eine Weiterarbeit in der Pfarrbibliothek verzichten. Frau M. ist sehr verwundert, als ihr diese
Situation geschildert wird. So kennt sie ihre Mutter
nicht. Außerdem hat Frau J. ihrer Tochter gegenüber den Vorfall nicht erwähnt und auf Nachfrage
immer nur geäußert, dass alles wie immer bestens
ablaufe.
Bei einigen ihrer Besuche bemerkt Frau M. weitere Auffälligkeiten. Einmal war mit Frau J. vereinbart worden, dass diese zum Mittagessen bei der
6.1 • 1.Fallbeispiel
Familie von Frau M. abgeholt werden sollte. Dies
waren immer besonders nette Familienessen am
Wochenende, bei denen auch die Enkel und Urenkel von Frau M. anwesend waren. Als Frau M. sie
nun eines Sonntags abholen wollte, wirkte Frau J.
völlig überrascht. Warum habe ihr denn niemand
etwas von der Einladung erzählt? Nun habe sie sich
schon Linseneintopf gekocht und diesen gegessen.
Zum Familientreffen weigerte sie sich, »so spontan« mitzufahren.
Bei einem anderen Besuch brachte Frau M.
ihrer Mutter frische Erdbeeren mit, die sie gerade
auf dem Markt gekauft hatte. Als sie in den Kühlschrank ihrer Mutter sah, bemerkte sie verwundert,
dass dieser so gar nicht entsprechend den Gewohnheiten ihrer Mutter gefüllt war. Sie fand sechs Packungen Butter sowie fünf Milchtüten, aber keinerlei Aufschnitt, Gemüse oder Joghurt. Als sie ihre
Mutter darauf ansprach, meinte diese nur barsch,
sie wäre in einem Supermarkt gewesen, bei dem gerade Butter und Milch im Angebot gewesen seien.
Alles andere würde sie sich heute noch einkaufen.
Außerdem solle ihre Tochter aufhören, sie zu kontrollieren.
Frau M. macht sich aufgrund der geschilderten
Vorfälle zunehmend Sorgen um ihre Mutter. Sie
versucht, diese Ängste mit ihrem Mann und ihren
Kindern zu besprechen. Hier bekommt sie aber immer nur zu hören, dass Frau J. es nach dem Tod
ihres Mannes nun einmal nicht einfach habe und
auch nicht mehr die Jüngste sei. Vielleicht werde
ihr eben manches zu viel, außerdem vergesse doch
jeder einmal ein Familienessen. Frau M. spricht
ihre Sorgen auch in Telefonaten mit ihren beiden
Brüdern an, doch auch diese können die Sorgen
um die Mutter nicht nachvollziehen. Sie haben in
den Telefonaten mit Frau J. keinerlei Veränderungen bemerken können, vielmehr scheine sie sich
vielleicht nun ihr Leben als Witwe neu zu gestalten.
Sorgen der nächsten Angehörigen werden
nicht ernst genommen
Obwohl Frau M. von so vielen Verwandten gehört hat, sie mache sich zu viele Gedanken, ist sie
nicht beruhigt. Als Frau J. ihr dann drei Wochen
später am Telefon berichtet, ihr Hausarzt habe sie
einfach zu einem Blutabnahmetermin bestellt,
dann sei aber die Praxis geschlossen gewesen, läuten erneut alle Alarmglocken bei Frau M. Frau J.
141
6
suchte an einem Sonntag die Praxis auf, die Blutabnahme hatte zwei Tage vorher am vereinbarten Termin stattgefunden.
Frau M. berichtet ihrer Freundin von ihren
Sorgen und Ängsten um ihre Mutter. Die Freundin
hört ihr ruhig zu und bestätigt ihr, dass sie sich
an Frau M.s Stelle auch sorgen würde. Es müsse ja
nichts Schlimmes sein, aber vielleicht sollte Frau M.
ihre Mutter offen auf ihre Sorgen hinweisen? Vielleicht würde sich ja in einem offenen Gespräch vieles klären lassen. Außerdem könnte man ja eventuell einige Tests beim Arzt durchführen lassen, um
zum Beispiel einen Vitaminmangel oder Ähnliches
ausschließen zu können.
Durch das Gespräch mit ihrer Freundin bestärkt beschließt Frau M., ihrer Mutter bei ihrem
nächsten Besuch auf ihre Sorgen und Ängste anzusprechen. Sie nutzt dabei einen ruhigen Moment
nach dem gemeinsamen Mittagessen und spricht
Frau J. auf die kleinen Vorfälle an, die in den letzten
Wochen von ihr beobachtet wurden. Sie wolle doch
nur, dass es ihrer Mutter gut gehe, besonders seit sie
nach dem Tod von Herrn J. allein zu Recht kommen
müsse. Leider eskaliert dieses Gespräch schon nach
wenigen Minuten. Frau J. wird ihrer Tochter gegenüber sehr laut. Sie sei eine erwachsene, gestandene Frau, die schon Zeiten durchgemacht habe, die
sich andere überhaupt nicht vorstellen können. Sie
könne für sich selbst sorgen, sei schließlich schon
immer eine selbstständige Frau gewesen und nicht
nur das Anhängsel ihres Mannes. Ihre Tochter solle sich lieber einmal um ihre Ehe und ihre Kinder
sorgen anstatt um ihre Mutter. Danach warf Frau J.
ihre Tochter aus der Wohnung und der Kontakt riss
für zwei Wochen komplett ab.
Frau M. bespricht den Vorfall mit ihrer Mutter aus Scham nur mit ihrer Freundin, welche ihr
zu dem Gespräch geraten hatte. Diese beruhigt sie
ein wenig und meint, sie solle ihrer Mutter einfach
etwas Zeit geben, dann würde sich alles wieder einrenken.
Frau J. offenbart, dass sie bei sich selbst
Defizite bemerkt
Frau M. fällt das Abwarten sehr schwer, da ihr
schlechtes Gewissen sie bedrückt. Umso erleichterter ist sie, als ihre Mutter sie nach 14 Tagen anruft
und zu einem persönlichen Gespräch am nächsten
Tag bittet. Frau J. empfängt ihre Tochter in ihrer
142
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
Wohnung und wirkt insgesamt sehr bedrückt. Bei
einer Tasse Kaffee erzählt sie Frau M., dass sie sich
in den letzten Wochen auch hin und wieder gefragt
habe, was bloß mit ihr los wäre. Oft falle ihr der
Name von guten Bekannten oder Nachbarn nicht
ein, wenn sie diese auf der Straße treffe. In der
Pfarrbibliothek habe sie sich einfach überfordert
gefühlt, alles richtig zu katalogisieren, zu erfassen
und aufzuräumen. Als Frau S. und die Pfarrsekretärin sie dann darauf angesprochen hätten, dass viele
Bücher oder Ausleihnachweise nicht aufzufinden
seien, schämte sie sich sehr und habe daher ihre
Tätigkeit dort aufgegeben. Manchmal erwische
sie sich auch dabei, dass sie den Tisch ganz selbstverständlich für sich und ihren Mann decke. Erst
später würde ihr dann bewusst, dass Herr J. ja verstorben ist und sie nun alleine lebe. Als ihre Tochter
sie nun auch noch wegen ihrer Sorgen und Ängste
angesprochen habe, habe Frau J. Panik bekommen,
dass andere Personen ihr verändertes Verhalten
nun auch bemerken würden. Dabei habe sie sich
doch so sehr bemüht, nirgendwo aufzufallen und
es allen Recht zu machen. Zum Beispiel habe sie
sich extra einen Abreißkalender gekauft und in die
Küche gehängt, um nicht wieder die Wochentage
durcheinander zu bringen. Frau J. fließen mittlerweile die Tränen und sie entschuldigt sich für ihr
Verhalten vor zwei Wochen. Frau M. und Frau J.
umarmen sich und beschließen, gemeinsam eine
Lösung zu finden. Frau J. meint, sie wäre eigentlich auch sehr erleichtert, dass sie nun zumindest
gegenüber einer Person offen und ehrlich über ihre
Ängste sprechen kann. Ihre Tochter solle aber bitte noch mit niemand anderem darüber sprechen.
Dieses Versprechen gibt Frau M. ihrer Mutter gern.
Gemeinsam beschließen sie, den langjährigen
Hausarzt von Frau J. aufzusuchen und die Situation
mit ihm zu besprechen.
Eine Woche später begleitet Frau M. ihre Mutter zu ihrem Hausarzt. Dieser betreut Frau J. schon
seit über 20 Jahren. Seit 4 Jahren ist sie wegen ihrer
Gelenkschmerzen und ihres erhöhten Blutdrucks
regelmäßig zu ihm in die Sprechstunde gekommen.
Der Hausarzt, Herr W., nimmt sich Zeit für das
Gespräch mit Frau J. und ihrer Tochter. Er bietet
an, zunächst einmal eine umfassende Blutuntersuchung vorzunehmen, da eventuell eine Mangelerscheinung vorliegen könnte. Außerdem könne er
gern einen umfassenden Ultraschall der Bauchorgane vornehmen sowie mit einem Langzeit-EKG
sowie einer Langzeit-Blutdruckmessung das Herz
kontrollieren. Die Ergebnisse könne er den beiden
Damen dann in 10 Tagen mitteilen. Bis dahin rät er
Frau J., auch immer auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Viele ältere Menschen trinken zu wenig, was sich negativ auf die Gedächtnisleistung auswirke.
Auf dem Weg zur Diagnose
10 Tage später, nachdem Frau J. gründlich
untersucht wurde, teilt der Hausarzt Mutter und
Tochter mit, dass er bei seinen Untersuchungen
keinerlei auffällige Befunde feststellen konnte.
Vielmehr erfreue sich Frau J. angesichts ihrer 84
Jahre einer überaus guten Gesundheit. Der Bluthochdruck sei sehr gut eingestellt, alle Organe im
Bauchraum seien in einem guten Zustand, es lägen keinerlei Auffälligkeiten im Blutbild vor und
auch kein Altersdiabetes zeichne sich ab. Er selbst
könne nun keine weiteren Untersuchungen mehr
durchführen. Vorsichtig spricht der Hausarzt aber
an, dass es in der benachbarten Großstadt eine so
genannte Memory Klinik gebe. Dort könne man
gezielt auch die kognitiven Fähigkeiten und das Gehirn untersuchen lassen, wenn man sich sorge. Bei
vielen Betroffenen zeigten sich bei den dort durchgeführten Tests keinerlei Auffälligkeiten, so dass
sie später beruhigt seien. Manchmal würde auch
eine Depression im Alter zu einer schlechteren
Gedächtnisleistung führen, was nach dem Verlust
ihres Ehepartners eine völlig verständliche Reaktion von Frau J. auf die Trauer wäre. Gern könne er
Frau J. ein leichtes Antidepressivum verordnen, um
zu sehen, ob es ihr damit besser gehe. Nebenwirkungen wären kaum zu erwarten.
Frau J. und Frau M. verlassen die Hausarztpraxis mit gemischten Gefühlen. Das Rezept für das
Antidepressivum lösen sie direkt in der nahegelegenen Apotheke ein, damit Frau J. es nun regelmäßig einnehmen kann. Die Adresse der Memory
Klinik haben sie ebenfalls mitgenommen. Frau J.
ist enttäuscht, dass kein einfacher Grund für ihre
Vergesslichkeit gefunden wurde. Sie bespricht mit
ihrer Tochter, ob sie sich in der Memory Klinik untersuchen lassen solle oder nicht. Beide kommen
aber zu der Entscheidung, dass alles besser sei als
die bisherige Ungewissheit. Allerdings wollen die
6.1 • 1.Fallbeispiel
beiden mit dem Besuch noch drei Wochen warten.
Bis dahin wollen sie sehen, ob das Antidepressivum
wirkt, außerdem verspricht Frau J. ihrer Tochter,
fortan mindestens 1,5 Liter pro Tag zu trinken, um
auch hier den Ratschlägen des Hausarztes zu folgen.
Drei Wochen später vereinbart Frau M. einen
Termin in der Memory Klinik. Leider waren die
Gedächtnisprobleme ihrer Mutter nicht besser geworden. Ihr war unter anderem aufgefallen, dass
ihre Mutter ihre Medikamente nicht regelmäßig
einnimmt. So besorgte sie ihr ein Wochendosett
und stellte die Tabletten selbst. Außerdem erinnerte sie ihre Mutter häufig telefonisch an die Medikamenteneinnahme. Was die Tochter von Frau J.
zunehmend belastete, war zudem die Tatsache,
dass sie ihrer Mutter versprochen hatte, vorerst mit
niemand anderem über die Situation zu sprechen.
Durch die Untersuchung in der Memory Klinik erhoffte sie sich endlich Antworten.
Frau M. begleitet Frau J. zum Termin in der
Memory Klinik, welche sich in der benachbarten
Großstadt ca. 30 km entfernt befindet. Dort werden
beide sehr freundlich empfangen und schildern
ihr Anliegen. Auch die Untersuchungsergebnisse
des Hausarztes hat Frau M. mitgenommen. Bei
diesem und drei weiteren Besuchen werden umfangreiche Untersuchungen und Tests mit Frau J.
durchgeführt. Zum einen werden ihre kognitiven
Fähigkeiten in zahlreichen Tests überprüft, auch
eine Computertomografie des Kopfes wird durchgeführt. Drei Wochen später bittet der behandelnde Neurologe Mutter und Tochter zum Gespräch.
Er teilt ihnen mit, dass leider sowohl bei den Tests
als auch bei der Computertomografie Auffälligkeiten gefunden wurden. Im Gehirn von Frau J. gebe
es mehr Ablagerungen als in diesem Alter üblich,
auch in den Tests zu den kognitiven Fähigkeiten
habe es einige Auffälligkeiten gegeben, vor allem
beim Kurzzeitgedächtnis sowie bei den räumlichvisuellen Fähigkeiten. Alles deute darauf hin, dass
Frau J. unter einer beginnenden Demenz vom
Alzheimer Typ leide. Frau J. und ihre Tochter wirken wie versteinert, als der Neurologe ihnen diese
Ergebnisse mitteilt. Er weist sie zusätzlich darauf
hin, dass es zwar noch keine endgültige Heilung,
aber durchaus Behandlungsmöglichkeiten für eine
Alzheimer-Krankheit gebe. Er werde Frau J. ein so
143
6
genanntes Antidementivum verordnen, welches
sie mit langsam steigender Dosis einnehmen solle. Vielen Erkrankten helfe dieses Medikament, die
aktuelle Leistungsfähigkeit über einen längeren
Zeitraum zu erhalten oder sogar leicht zu steigern.
Außerdem reicht er Frau J. und ihrer Tochter eine
Reihe von Adressen und Ansprechpartnern aus ihrer Stadt, bei denen sie zum Thema Demenz und
Alzheimer Rat und Hilfe finden können. Ähnliche
Angebote gebe es zwar auch angegliedert an die
Memory Klinik, doch den weiten Fahrweg müssten
die beiden nicht immer auf sich nehmen.
Auseinandersetzung mit der Diagnose Demenz
In den nächsten Tagen und Wochen sprechen
Frau J. und ihre Tochter nur selten über das Abschlussgespräch mit dem Neurologen. Frau J.
meint immer wieder, sie sei doch nicht verrückt,
das könne alles gar nicht stimmen. Sie kenne einige
Menschen, welche wirklich an Alzheimer erkrankt
seien, weil sie diese früher mal von der Kirchengemeinde aus im Pflegeheim besucht habe. Die
wüssten ja gar nichts mehr, würden nur in ihren
Rollstühlen vor sich hinstarren, sabbern und in die
Hose machen. Frau M. versuchte, eine Diskussion mit ihrer Mutter zu diesem Thema zu vermeiden. Sie hatte sich über das Internet zum Thema
Alzheimer-Demenz erkundigt und bemerkt, dass
ihre Mutter durchaus die typischen Symptome zu
Beginn dieser Krankheit zeigte. Daraufhin hatte sie
mit Hilfe der Kontaktdaten aus der Memory Klinik
bei der örtlichen Alzheimer-Gesellschaft angerufen
und sich dort am Telefon beraten lassen. Die nette
Dame dort hatte ihr versichert, dass die Reaktion
ihrer Mutter auf die Diagnose völlig nachvollziehbar sei. Frau M. solle einfach für sie da sein, ihr Zeit
lassen und könne dann gern zu gegebener Zeit einmal persönlich mit ihrer Mutter vorbei kommen,
um sich beraten zu lassen. Es gebe glücklicherweise
mittlerweile viele Hilfs- und Unterstützungsangebote, um mit dieser Krankheit fertig zu werden.
Fast einen Monat nach dem Abschlussgespräch
in der Memory Klinik erhielt Frau M. einen Anruf ihrer völlig aufgelösten Mutter. Diese rief sie
auf ihrem Handy an und meinte nur, sie habe sich
nach dem Einkaufen verlaufen und finde nun nicht
mehr in ihre Wohnung zurück. Frau M. versuchte
ihre Mutter zu beruhigen und ließ sie beschreiben,
144
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
was sie um sich herum sah. Zum Glück erkannte
Frau M. diese Ecke und fuhr so schnell wie möglich zu ihrer weinenden Mutter. Diese war nur
400 Meter von ihrer Wohnung entfernt, schien aber
nach dem Einkauf im vertrauten Supermarkt eine
Straßenecke zu früh abgebogen zu sein, um dann
die Orientierung vollständig zu verlieren.
Einen Tag nach diesem Vorfall war Frau J. dann
bereit, mit ihrer Tochter über ihre Demenzdiagnose zu sprechen. Sie äußerte große Ängste, nun sofort für unzurechnungsfähig und verrückt erklärt
zu werden. Sie wolle ja durchaus Hilfe von anderen
annehmen, aber auch nur so weit, wie sie diese auch
wirklich benötige. Frau M. berichtete ihrer Mutter,
dass sie sich aus Sorge um sie schon im Internet
und bei der örtlichen Alzheimer-Gesellschaft erkundigt habe, aber sonst noch mit keinem über die
Krankheit gesprochen habe. Gemeinsam entschieden die zwei, sich bei der Alzheimer-Gesellschaft
ausführlich beraten zu lassen und dann weiter zu
sehen.
Unterstützung durch professionelle Beratung
Das Beratungsgespräch fand in einer ruhigen
und freundlichen Atmosphäre im Büro der Alzheimer-Gesellschaft statt. Frau J. hatte es abgelehnt,
dass die Dame zu ihr in die Wohnung kommen
würde, das ging ihr dann doch etwas zu weit. Frau J.
und Frau M. fühlten sich gut verstanden, da die
Dame immer wieder Beispiele von anderen Betroffenen nannte, die ihnen sehr bekannt vorkamen.
Auch die möglichen Gefühle beschrieb sie sehr
treffend. Als besonders bedeutsam wurde den beiden genannt, dass Frau J. nun in naher Zukunft festlegen sollte, wie sie sich ihre Zukunft wünsche. Sie
könne schauen, welche Hilfen sie gern in Anspruch
nehmen würde, wenn sie diese brauchte, oder wo
sie vielleicht einmal wohnen wolle. Außerdem
könne sie festlegen, ob und wer ihrer Verwandten
einmal im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder
Betreuung für sie handeln solle, falls sie selbst nicht
mehr alle Entscheidungen treffen könne. Vielen Erkrankten und ihren nahen Angehörigen helfe auch
der Austausch mit anderen Betroffenen, hier wären
die beiden herzlich zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe eingeladen.
Frau J. und Frau M. beschließen, den in drei
Wochen anstehenden 85. Geburtstag von Frau J. zu
nutzen, um die beiden Söhne von Frau J. sowie die
Familie von Frau M. über die Alzheimer-Krankheit
von Frau J. zu informieren. Veränderungen schienen ihnen bislang keine aufgefallen zu sein, zumindest hatte niemand Frau J. oder Frau M. darauf
angesprochen. Am Vorabend der Geburtstagsfeier,
als schon alle angereist waren, erzählt Frau J. mit
gefasster Stimme von ihrer Krankheit. Besonders
ihre beiden Söhne wollen ihr zunächst überhaupt
nicht glauben. Sie solle sich von so einem seltsamen Neurologen nichts einreden lassen, der wolle
sicher auch nur Geld verdienen. Ob sie denn auch
schon eine andere Meinung eingeholt habe? Ihre
Mutter, an Alzheimer erkrankt? Das sei doch im
Moment nur wieder so eine Modeerscheinung, so
heute jeder Zweite meine, er leide unter Burnout.
Als Frau M. versucht, ihre Mutter zu unterstützen,
indem sie einige der Vorfälle der letzten Wochen
schildert, in denen Frau J. nicht mehr allein zu
Recht kam, verstummen ihre beiden Brüder langsam. Frau J. bringt zum Schluss noch an, dass sie
gern selbst bestimmen möchte, wie ihre Zukunft
aussieht und wer einmal für sie entscheiden solle,
wenn sie dies nicht mehr könne. Sie würde gern
ihre Tochter als Generalbevollmächtigte einsetzen,
da diese sie in den letzten Wochen und Monaten
schon so gut unterstützt habe und außerdem ganz
in ihrer Nähe wohne. Sie möchte aber verhindern,
dass ihre Söhne sich durch diese Entscheidung benachteiligt fühlen und eventuell Streit innerhalb
der Geschwister entstehe. Sie hoffe, dass wichtige
Entscheidungen trotzdem gemeinsam durch die
drei Kinder getroffen und sie sich regelmäßig austauschen werden. Aufgrund der räumlichen Entfernung sowie der engen Bindung zwischen Mutter
und Tochter stimmen die beiden Brüder der Entscheidung von Frau J. zu. Der 85. Geburtstag am
kommenden Tag fällt ruhiger und bedrückter aus,
doch Frau J. und Frau M. sind erleichtert, nun keine
Geheimnisse mehr vor den Familienangehörigen
bewahren zu müssen und die Krankheit angesprochen zu haben (. Abb. 6.1).
Persönliche Angelegenheiten regeln: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
In den kommenden Wochen und Monaten lassen
die geistigen Fähigkeiten von Frau J. langsam immer
weiter nach. Schon kurz nach ihrem 85. Geburtstag
hatte Frau J. in einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht ihre Tochter mit allen Befugnissen
145
6.1 • 1.Fallbeispiel
6
Abendversorgung durch Tochter
Zunehmende
Unterstützung
durch Tochter
Ambulanter
Pflegedienst
Informelle
Versorgung
Kurzzeitpflege
Häusliche
Versorgung
BetreuungsIeistungen
Menüservice
Vollstationäre
Versorgung
Vollstationäre
Pflege
Austausch in Selbsthilfegruppe
. Abb. 6.1
Grafik Fallbeispiel Frau J.
ausgestattet. Nach intensiver Beratung durch die
Alzheimer-Gesellschaft und ihren langjährigen
Hausarzt hatte sich Frau J. auch zur Niederschrift
einer Patientenverfügung entschieden, in der sie
lebensverlängernde Maßnahmen in bestimmten
Situationen ablehnte. Ihr Erbe war in einem Testament geregelt, sodass sie nun etwas beruhigter war,
trotz der Krankheit auch ihre Zukunft etwas beeinflussen zu können.
Zunehmende Belastung der Hauptpflegeperson Frau M.
Frau M. stieß dagegen zunehmend an ihre Belastungsgrenzen, da ihre Mutter zunehmend Hilfe
benötigte. Die erforderliche Zeit konnte sie neben
ihrer Vollzeitberufstätigkeit sowie der Betreuung
der Enkelkinder kaum mehr erübrigen und hatte
das Gefühl, ihre Kraftreserven zunehmend schwinden zu sehen. So war ihre Mutter nicht mehr in
der Lage, einkaufen zu gehen oder sich eine warme
Mahlzeit zu kochen. Bei Arztbesuchen benötigte
sie Begleitung, die Medikamente mussten ihr ge-
stellt und sie an die Einnahme erinnert werden.
Überhaupt verließ Frau J. aus Sorge, den Weg nicht
zurückzufinden, ihre Wohnung nicht mehr ohne
Begleitung. Finanzielle Angelegenheiten regelte
Frau M. schon seit Längerem für ihre Mutter, da
diese mit Bankangelegenheiten, Überweisungen,
Rechnungen und so weiter völlig überfordert wirkte. Frau M. entschied sich, den Kontakt zur Selbsthilfegruppe der Alzheimer-Gesellschaft aufzunehmen, um sich dort mit anderen Angehörigen auszutauschen. Ihre Mutter lehnte die Teilnahme an
einer Gruppe für Betroffene ab, wie sie überhaupt
den Kontakt zu anderen Personen außer den engsten Familienangehörigen ablehnte und sich immer
weiter zurückzog.
Austausch in der Selbsthilfegruppe
In der Selbsthilfegruppe für Angehörige fand
Frau M. schnell Anschluss und fühlte sich dort im
Austausch mit anderen unterstützenden Töchtern
und Schwiegertöchtern sehr gut aufgehoben. Sie
konnte dort auch offen über den zunehmenden
146
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
Zeitaufwand berichten, den die Unterstützung
ihrer Mutter in Anspruch nahm. Andere schilderten ihr, dass es bei ihnen ähnlich gewesen sei, da
einfach immer eines zum anderen gekommen sei
und man die Aufgabe eben übernommen habe. Irgendwann sei aber der Zeitpunkt gekommen, wo
man es alleine nicht mehr schaffen konnte. Manche
konnten dann auf die Hilfe anderer Familienangehöriger zurückgreifen, bei anderen gab es solche
nicht oder sie waren nicht bereit dazu. Eine Frau
berichtete sogar, dass sie erst selbst aufgrund des
Verdachts auf einen Herzinfarkt ins Krankenhaus
kommen musste, bevor sie Hilfe bei der Unterstützung ihrer Mutter in Anspruch nehmen konnte und gemerkt habe, dass durchaus auch andere
Personen ihre Mutter begleiten konnten. Soweit
möchte Frau M. es natürlich nicht kommen lassen
und erkundigt sich in der Gruppe nach möglichen
Hilfsangeboten sowie nach Erfahrungen mit den
unterschiedlichen Anbietern.
Durch die Angehörigengruppe bestärkt unterrichtet Frau M. zunächst ihre Brüder und ihre
eigene Familie darüber, dass sie sich mit der alleinigen Pflege und Betreuung von Frau J. überfordert
fühlt. Sie schildert, wie sehr der zeitliche Aufwand
in den letzten Wochen und Monaten angestiegen
ist. Trotz aller ihrer Hilfen habe sie zudem den Verdacht, dass Frau J. nicht ausreichend und regelmäßig isst und trinkt. Zwar kaufe Frau M. ihr alles
ein und stelle ein vorbereitetes Mittagessen zum
Aufwärmen bereit, doch würde ihre Mutter dies an
vielen Tagen trotzdem nicht essen. Ihrer Meinung
nach habe Frau J. auch schon einige Kilogramm abgenommen. Frau M. ist erleichtert, dass auch ihre
Geschwister und ihre Familie sie darin unterstützen, professionelle Hilfeleistungen in Anspruch zu
nehmen. Gleichzeitig informiert Frau M. ihre Mutter und die Familie darüber, dass sie bei der Pflegekasse einen Leistungsantrag für ihre Mutter stellen
wird, um zumindest einen Teil der entstehenden
Kosten davon bezahlen zu können. Ihre Geschwister beruhigen sie hier zusätzlich und bestärken sie
darin, nicht allein nach finanziellen Gesichtspunkten eine Entscheidung zu treffen. Die Renten ihrer
Mutter seien schließlich nicht zu klein, außerdem
hätten ihre Eltern einiges an Vermögen zur Seite
gelegt und ihren Kindern durch deren Ausbildung
ebenfalls ein gutes Auskommen ermöglicht. Auch
Frau J. reagiert nicht wie erwartet negativ, als ihre
Tochter ihr eröffnet, dass in Zukunft auch andere
Personen zu ihr kommen würden, um ihr zu helfen, da ihre Tochter dies allein nicht mehr schaffe.
Sie wirkte eher gleichgültig, was Frau M. aber in
ihrem Entschluss bestärkte, nun schnell Hilfe in
Anspruch zu nehmen.
Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen für Frau J.
Frau M. engagiert einen ambulanten Pflegedienst für ihre Mutter, der ab sofort zweimal täglich die Medikamenteneinnahme kontrollieren
soll sowie sich um das Besorgen und Stellen der
Tabletten kümmert. Morgens sollen die Mitarbeiter außerdem das Frühstück für Frau J. herrichten,
damit Frau J. ausreichend isst und trinkt. Mittags
bekommt Frau J. ihr Mittagessen heiß angeliefert,
damit sie es direkt essen kann. Die Mitarbeiter des
ambulanten Dienstes sollen bei der Medikamentengabe mit darauf achten, dass Frau J. die Mahlzeit nicht vergisst. Abends kommt Frau M. nach der
Arbeit bei ihrer Mutter vorbei, isst mit ihr gemeinsam zu Abend und hilft ihr beim Einschalten des
Fernsehers. Frau M. denkt auch über die Anschaffung eines Hausnotrufgerätes nach, entscheidet
sich dann aber dagegen, da sie befürchtet, dass ihre
Mutter mit der Technik nicht mehr umgehen kann.
Frau M. will aber ausprobieren, wie Frau J. auf ein
Betreuungsangebot reagieren wird und bestellt einmal in der Woche eine Betreuungskraft über den
ambulanten Pflegedienst, welche sich nachmittags
zwei Stunden lang mit ihrer Mutter beschäftigen
soll. Frau M. hofft so, die Einsamkeit ihrer Mutter
ein wenig zu verringern.
Frau J. reagiert auf die unterschiedlichen Helfer je nach Tagesform völlig unterschiedlich. Alle
haben für den Notfall einen Wohnungsschlüssel,
falls Frau J. ihnen die Tür nicht öffnet. An manchen Tagen beschimpft sie die »fremden Leute, die
alle in ihre Wohnung einbrechen und eine alte Frau
ausrauben wollen«. An anderen Tagen empfängt sie
die gleichen Personen mit einem Lächeln an der
Tür und freut sich über den Besuch. Frau M. ist
aber insgesamt erleichtert, dass ihre Mutter nicht
zu negativ auf die neuen Betreuungspersonen reagiert. Die geregelten Mahlzeiten scheinen ihr gut
zu tun, besonders das gemeinsame Abendessen von
Frau J. mit ihrer Tochter wird zu einem schönen
6.1 • 1.Fallbeispiel
gemeinsamen Ritual. Außerdem scheint Frau J. die
Studentin Frau B. besonders ins Herz geschlossen
zu haben, welche für das Betreuungsangebot zu ihr
kommt. Die beiden scheinen sich trotz des großen
Altersunterschieds sehr gut zu verstehen, gemeinsam werden alte Fotos angesehen, mal ein Kuchen
gebacken, ein Spaziergang unternommen oder ein
kleines Sprichworträtsel gelöst. An den Abenden
nach diesem Angebot wirkt Frau J. wesentlich wacher und gesprächiger als an den sonstigen Tagen,
wo sie leider immer wortkarger zu werden scheint.
Frau J. wird Pflegebedürftigkeit sowie eingeschränkte Alltagskompetenz durch den MDK
bescheinigt
Knapp vier Wochen nach der Antragstellung
steht die Begutachtung durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung an, bei der sowohl
die Pflegedienstleitung des ambulanten Pflegedienstes als auch die Tochter von Frau J. anwesend
sind. Frau J. scheint den Sinn des Termins nicht
zu verstehen und wundert sich, warum denn ein
anderer Arzt und nicht ihr vertrauter Hausarzt zu
ihr komme. Sie berichtet dem Gutachter, dass sie
eben eine ältere Dame sei, bei der alles nicht mehr
so schnell gehe. Aber sie habe ja drei wundervolle
Kinder großgezogen, die sie unterstützen würden,
vor allem ihre Tochter. Frau M. steigen die Tränen
in die Augen, als ihrer Mutter die Namen ihrer beiden Söhne nicht einfallen und sie auch nicht sagen
kann, wo diese wohnen oder als was sie arbeiten.
Frau M. war gar nicht bewusst, wie viele Dinge ihre
Mutter anscheinend schon vergessen hat. Nachdem
der Gutachter sich ein umfassendes Bild von Frau J.
gemacht hat, bitten Frau M. und die Pflegedienstleitung ihn, ihm noch einige Dinge nennen zu dürfen, wenn Frau J. nicht anwesend ist. Hier schildern
die beiden dann, welche Hilfen für Frau J. schon
in Anspruch genommen werden, da diese sonst
nicht ausreichend Nahrung und Flüssigkeit zu sich
nimmt, ihre Medikamente vergisst oder ihren Alltag nicht mehr selbstständig strukturieren kann. So
benötigt sie mittlerweile auch Hilfe und Erinnerung
beim An- und Auskleiden sowie eine Aufforderung
zum Waschen und Zähneputzen. Der Haushalt
wird komplett von Frau M. geführt, da Frau J. von
sich aus keinerlei Antrieb mehr zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zeigt und nur noch mit wenigen
Handgriffen mithilft, wenn Frau M. bei ihr putzt
147
6
oder abwäscht. Der Gutachter stimmt Frau M. zu,
dass ihre Mutter Anspruch auf Leistungen aus der
Pflegeversicherung hat. Das zwei Wochen später
vorliegende Schreiben der Pflegekasse bestätigt die
Pflegestufe 1 sowie eine erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz für Frau J.
Frau M. berichtet in der Selbsthilfegruppe,
welche sie weiterhin regelmäßig besucht, von der
erhaltenen Pflegestufe und dem zunehmenden
geistigen Abbau ihrer Mutter. Dort erfährt sie, dass
auch viele andere Angehörige sehr darunter leiden, hilflos miterleben zu müssen, wie ein lieber
Mensch immer mehr Wissen und Fertigkeiten verliert. Gemeinsam beschließt die Selbsthilfegruppe,
zu den nächsten Treffen eine Expertin einzuladen,
welche ihnen Regeln zum richtigen Umgang mit
Menschen mit Demenz zeigen soll. Die Ratschläge
der Expertin und vor allem der Austausch mit den
anderen Betroffenen geben Frau M. weiterhin die
Kraft, für ihre Mutter da zu sein. Ihre Familie und
ihre Brüder bewundern ihren Einsatz, ziehen sich
aber immer mehr von Frau J. zurück. Telefonate
mit ihr sind mittlerweile kaum noch möglich, da
Frau J. nicht mehr verstehen kann, wie das Telefon
funktioniert und wie sie sich dabei verhalten soll.
Bei den seltenen Besuchen ihrer Söhne und ihrer
Enkel scheint sie diese kaum noch zu erkennen und
zuordnen zu können. Nur ihre Tochter bleibt ihr
eine enge Vertraute, auch wenn ihr deren Name
auch immer häufiger entfällt.
Die Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes
sprechen Frau M. einige Wochen später an, dass
Frau J. ihrer Meinung nach weitere Hilfeleistungen
benötigt. Sie sorge nicht mehr für eine ausreichende
Körperhygiene, wechsle die Kleidung nicht mehr
selbstständig und scheine auch nicht mehr immer
rechtzeitig den Weg zur Toilette zu finden. Frau M.
bestätigt traurig die beobachteten Veränderungen,
da sie ihr abends ebenfalls schon aufgefallen sind.
Ihre Mutter wird nun von ihr jeden Abend nach der
Tagesschau ins Bad begleitet, zur Toilette gebracht,
bekommt Hilfe beim Anziehen der Nachtwäsche,
beim Waschen und Zähneputzen, bevor Frau M. sie
dann ins Bett bringt. Dort findet sie der Mitarbeiter
des Pflegedienstes in der Regel wach, aber ängstlich
gegen 8 Uhr vor. Die Aufgaben des Pflegedienstes
werden also ab sofort um die morgendliche Grundpflege erweitert. Zur Sicherheit trägt Frau J. zudem
148
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
Inkontinenzhöschen, welche sie wie Unterhosen
tragen kann. Da Frau J. sich aber weiterhin weigert, ihre Wohnung zu verlassen, soll die Studentin
Frau B. nun dreimal pro Woche für jeweils 90 Minuten zu Frau J. kommen.
Fortschreiten der Demenz bei Frau J.
6
Die Versorgung von Frau J. läuft mit den getroffenen Vorkehrungen mehrere Monate problemlos. Gemeinsam mit der ganzen Familie wird der
86. Geburtstag von Frau J. mit den engsten Familienangehörigen in ihrer Wohnung gefeiert. Die Brüder von Frau M. sind entsetzt, ihre Mutter in ihrem
jetzigen Zustand zu sehen. Sie spricht kaum noch,
wirkt in sich gekehrt und scheint kaum Anteil am
Geschehen um sie herum zu nehmen. Beim Essen
kleckert sie häufig oder benutzt die Finger. Frau M.
wird der Verfall ihrer Mutter an diesem Tag noch
einmal besonders deutlich, während sie diesen im
Alltagstrott nicht immer so stark wahrnimmt.
Nach der Versorgung ihrer Mutter sitzt Frau M.
noch mit ihren Geschwistern und den restlichen
Familienmitgliedern zusammen. Die anderen bewundern Frau M., dass diese sich so rührend und
umfassend um Frau J. kümmert. Sie selbst wüssten
gar nicht mehr, wie sie mit ihr umgehen sollten, da
so wenige Reaktionen kommen würden. Frau M.
berichtet, dass ihr die Selbsthilfegruppe hier sehr
weiterhelfe und sie dort viele wertvolle Tipps erhalte. Auch ohne die Unterstützung des Pflegedienstes
käme sie schon lange nicht mehr zurecht. Während
Frau M. ihrer Familie dies alles berichtet, beginnt
sie zu weinen. Sie befürchte, dass Frau J. trotz der
vielen Hilfen nicht mehr lange in ihrer Wohnung
bleiben könne. In der letzten Zeit sei sie zunehmend unsicherer auf den Beinen. Die Mitarbeiter
des Pflegedienstes und auch sie selbst hatten sie
schon einige Male auf dem Boden liegend gefunden, wo sie sich selbst nicht mehr helfen konnte.
Bislang habe sie sich nur einige Schürfwunden und
blaue Flecke zugezogen, doch es könnte ja auch einmal etwas Schlimmeres sein. Und wer weiß, wie
lange ihre Mutter dann irgendwo mit Schmerzen
auf dem Boden liegen müsste, bis jemand sie in
ihrer Wohnung finden würde. Auch die Inkontinenz werde von Tag zu Tag schlimmer. Sie halte den
Geruch nach Urin in der ganzen Wohnung mittlerweile kaum mehr aus, weil immer wieder Urin
in den Teppich, in Polster oder die Kleidung läuft.
Sie komme mit dem Putzen und Waschen kaum
mehr hinterher und habe den unangenehmen Geruch dennoch immer in der Nase. Sie wisse einfach
nicht mehr weiter und sei trotz der vielen Hilfen am
Ende ihrer Kräfte.
Grenzen der Versorgung in der eigenen Häuslichkeit treten auf
Die anderen Familienmitglieder sind entsetzt,
wie schlecht der Zustand von Frau J. wirklich ist
und wie belastet Frau M. durch die Pflege und Betreuung ist. Sie beschließen noch an diesem Abend,
dass es so nicht weitergehen kann. Daher fragen sie
Frau M., da diese sich schließlich am intensivsten
mit dem Thema befasst hat, welche Lösungsmöglichkeiten es denn gebe. In den Nachrichten höre
man zum Beispiel immer wieder von polnischen
Pflegekräften, die bei den Pflegebedürftigen rund
um die Uhr leben und diese betreuen würden.
Frau M. winkt ab, da viele ihrer Bekannten aus der
Selbsthilfegruppe hier sehr schlechte Erfahrungen
gemacht haben. Zudem sei in der Wohnung der
Mutter nicht ausreichend Platz vorhanden, damit
die Pflegekraft dort wohnen könne. Da die Wohnung von Frau J., ein typischer Altbau, sowieso alles andere als barrierefrei sei, müsse Frau J. wohl
oder übel irgendwann umziehen, wenn ihre körperlichen Fähigkeiten mehr und mehr nachlassen.
Schon jetzt sei das Baden und Waschen trotz des
mittlerweile eingebauten Lifters durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes aufgrund der Enge kaum
zu bewerkstelligen. Außerdem glaubt Frau M., dass
Frau J. ihre Wohnung gar nicht mehr richtig als
ihre Heimat wahrnimmt, da sie öfters nach ihrem
Zuhause frage, obwohl sie dort doch so viele Jahre
gewohnt hat. Frau M. hat von der Selbsthilfegruppe viel Positives von einer vollstationären Pflegeeinrichtung im Nachbarstadtteil gehört, welche
sich auf die Betreuung von Menschen mit Demenz
spezialisiert habe. Vielleicht sollte man sich dieses
Haus einmal genauer ansehen.
Schon am nächsten Tag besichtigt Frau M. mit
ihren beiden Brüdern die Einrichtung im Nachbarstadtteil. Alle sind positiv überrascht, da sie sich
unter einem Pflegeheim nichts so Wohnliches,
sondern eher den typischen Krankenhauscharakter vorgestellt hatten. Alles wirkt gemütlich und
freundlich, die Bewohner leben in individuell eingerichteten Einzelzimmern, das Personal scheint
6.1 • 1.Fallbeispiel
sehr fürsorglich mit den Erkrankten umzugehen.
Ihre beiden Brüder drängen Frau M. zu einer Entscheidung, da sie ahnen, wie schwer ihrer Schwester dieser Schritt fallen muss. Es wird vereinbart,
dass Frau J. in einer Woche zunächst für eine vierwöchige Kurzzeitpflege in die Pflegeeinrichtung
einziehen soll. In diesen vier Wochen können die
Mitarbeiter und die Familienangehörigen dann
beurteilen, ob es Frau J. dort gut geht und sie dauerhaft dort einziehen soll. Ansonsten müsse nach
einer neuen Lösung gesucht werden. Ihre beiden
Brüder versprechen, dass sie in vier Wochen für
einige Tage erneut zu Besuch kommen werden, um
sich selbst einen Eindruck von der Situation verschaffen zu können und dann gemeinsam mit ihrer
Schwester zu einer Entscheidung zu kommen.
Umzug von Frau J. in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
Der Einzug von Frau J. gestaltet sich als äußerst schwierig. Frau M. hat ein Krankentransportunternehmen bestellt, um ihre Mutter in die
Pflegeeinrichtung zu bringen. Nur mit äußerster
Geduld gelingt es den beiden Fahrern gemeinsam
mit Frau M., Frau J. in den Tragesessel zu setzen.
Unter wildem Geschrei wird sie die Treppen hinunter getragen, beruhigt sich aber im Auto schnell
wieder. Frau M. kann ihre Tränen nicht zurückhalten. Die Ankunft in der Pflegeeinrichtung gestaltet
sich dagegen recht problemlos. Frau J. spricht zwar
nicht, nimmt aber den ihr angebotenen Kaffee sowie das Gebäck gerne an und beobachtet von ihrem
Platz im Gemeinschaftsraum aus das Geschehen.
Frau M. räumt die mitgebrachte Kleidung und die
Erinnerungsstücke in das Zimmer von Frau J. und
verlässt diese nach mehreren Stunden mit Tränen
in den Augen. Nie hätte sie sich früher vorstellen
können, dass sie ihre Mutter einmal in ein Pflegeheim bringen würde. Allerdings hätte sie sich
auch niemals ausmalen können, wie belastend die
Betreuung eines Menschen mit einer Demenz ist
und wie schnell man hier an seine persönlichen
Grenzen stößt. Sie ist froh, dass ihre Familie ihr das
Rückgrat stärkt, auch wenn die meiste Verantwortung in ihren Händen liegt.
In den nächsten Tagen besucht Frau M. ihre
Mutter regelmäßig für mehrere Stunden, meist
abends, so wie sie dies auch in der Wohnung getan hatte. Sie ist erstaunt und erfreut darüber, dass
149
6
ihre Mutter kein einziges Mal nach ihrer Wohnung
fragt und sich scheinbar klaglos in den Tagesablauf
der Pflegeeinrichtung integriert. Die Schwestern
und Pfleger gehen sehr liebevoll mit ihr um und
sie scheint die viele Zuneigung zu genießen. Die
meiste Zeit des Tages verbringt sie beobachtend
an ihrem Platz im Gemeinschaftsraum, doch hin
und wieder beteiligt sie sich auch an den dortigen
Beschäftigungsangeboten. So singt sie immer mal
wieder einzelne Liedzeilen mit, wenn gesungen
wird, oder ergänzt gar ein Sprichwort beim Rätselraten. Auch die beiden Söhne von Frau J. sind
der Meinung, dass sich ihre Mutter in der Gemeinschaft der Pflegeeinrichtung wohl fühle und dort
gut und sicher aufgehoben sei. Alle drei Kinder
beschließen daher gemeinsam, dass Frau J. endgültig in der Pflegeeinrichtung bleiben soll. Vor ihrer
Abreise helfen die Brüder ihrer Schwester noch, das
Zimmer der Mutter liebevoll zu gestalten und die
Wohnung auszuräumen.
Schon kurz nach dem Einzug in die Pflegeeinrichtung beantragt Frau M. auf Bitte der dortigen
Pflegedienstleitung Pflegestufe 2 für ihre Mutter,
welche auch genehmigt wird. Auch während ihres Aufenthaltes in der Pflegeeinrichtung bleibt
Frau M. eine wichtige Bezugsperson für Frau J.
und wird auf ihren Wunsch hin in die Pflege und
Betreuung ihrer Mutter eingebunden. So essen die
beiden weiterhin gemeinsam zusammen zu Abend,
Frau M. hilft ihrer Mutter dabei. Zudem unterstützt Frau M. einen Pflegenden bei der Abendversorgung von Frau J., bevor sie dann nach dem
gemeinsamen Ansehen der Tagesschau nach Hause
fährt. Die anderen Familienangehörigen besuchen
Frau J. ebenfalls regelmäßig, auch wenn Frau J. keine Familienangehörigen mehr zu erkennen scheint.
Dennoch freut sie sich besonders über den Besuch
ihrer kleinen Urenkel oder des kleinen Hundes, der
einer ihrer Enkelinnen gehört.
Einfühlsame Betreuung in der Sterbephase
Frau J. lebt schon über ein Jahr in der Pflegeeinrichtung, als sie an einer schweren Lungenentzündung erkrankt. Hatten ihre körperlichen
und geistigen Fähigkeiten bisher nur schleichend
nachgelassen, verschlechtert sich ihr Zustand nun
rasant. Auch nach dem Abklingen der Lungenentzündung erlangt Frau J. viele ihrer zuvor noch erhaltenen Fähigkeiten nicht mehr zurück. So kann
150
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
sie nicht mehr stehen oder laufen, beim Sitzen sackt
ihr Oberkörper häufig nach kurzer Zeit zu einer
Seite weg. Sie wird daher in einen Therapierollstuhl
mobilisiert. Ein weiteres großes Problem ist die
Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme geworden.
Frau J. isst und trinkt nicht mehr ausreichend, verschluckt sich häufig, nimmt immer weiter ab. Alle
Versuche des Pflegepersonals sowie die Tipps aus
der Selbsthilfegruppe scheitern: Die Speisen werden püriert, Flüssigkeiten angedickt oder gefroren,
Lieblingsspeisen angeboten, hochkalorische Kost
angeboten. Es scheint, als habe Frau J. jeglichen Appetit und auch den Lebensmut verloren. Frau M.
wird von den Mitarbeitern des Pflegeheims zu einer
ethischen Fallbesprechung eingeladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Vor diesem Termin
bespricht Frau M. die Situation mit ihren beiden
Brüdern sowie mit ihrer Familie, der älteste Bruder kann es sogar einrichten und nimmt selbst an
der Besprechung teil. Auch der Hausarzt, welcher
ihre Mutter ja auch schon viele, viele Jahre betreut,
kommt zum Termin. Gemeinsam beschließen alle,
dass es der Wunsch von Frau J. gewesen wäre, in
dieser Situation keine Magensonde zu erhalten. Sie
hatte dies ja auch vor einiger Zeit in ihrer Patientenverfügung so festgelegt. Man würde ihr weiterhin immer wieder Speisen und Getränke anbieten,
aber akzeptieren, wenn sie diese verweigere oder
nur sehr wenig zu sich nehme. Alle wissen, dass
dies keine einfache Entscheidung für die Familie
von Frau J. ist, besonders für ihre Tochter. Gemeinsam können sie diese aber aushalten, da sie wissen,
dass es der Wille von Frau J. war, in diesem Sinne zu
handeln. Außerdem wird Frau J. nach einem entsprechenden Antrag von der Pflegekasse als Härtefall anerkannt, weil der hohe pflegerische Aufwand
berücksichtigt wurde.
Kurz vor ihrem 88. Geburtstag schläft Frau J. im
Beisein ihrer drei Kinder in der Pflegeeinrichtung
friedlich ein. Ein Krankenhausaufenthalt war von
allen Beteiligten abgelehnt worden, vielmehr sollte
Frau J. dort sterben, wo sie in den letzten Monaten
ein neues Zuhause und vertraute Bezugspersonen
gefunden hatte. Sie wirkte sehr gelöst, als sei die
Last des Lebens nun von ihr genommen und als
habe sie alles abschließen und loslassen können.
Die Familie von Frau J. trauert um sie, ist aber
auch erleichtert, dass das Leiden nun beendet ist
und Frau J. nun ihren Frieden gefunden zu haben
scheint.
6.2
z
2. Fallbeispiel
Vom bürgerschaftlichen Engagement bis
zum Einzug in eine ambulant betreute
Wohngemeinschaft
Herr M. ist ein 75-jähriger alleinstehender Herr,
welcher im kleinen Dorf S. mit gerade einmal
knapp 400 Einwohnern lebt. Dort bewohnt er ein
großes Haus mit weitläufigem Garten, welches er
vor 30 Jahren bauen ließ und auch den einen oder
anderen Handgriff selbst übernahm. Herr M. wurde schon in S. geboren und lebte dort sein ganzes
Leben lang.
Herr M. war nie verheiratet oder längerfristig
liiert, er selbst sagte immer, dass neben seiner Arbeit kein Platz für eine Familie wäre. Ihm gehörte
eine Firma, welche Metall verarbeitete und hauptsächlich Werkzeuge herstellte. Hier beschäftigte
Herr M. je nach Auftragslage 20 bis 30 Mitarbeiter
und war so der größte Arbeitgeber im Dörfchen S.
Er selbst arbeitete in der Regel mindestens 60 Stunden in der Woche, die Arbeit bedeutete ihm alles.
Er setzte sich besonders auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten immer für seine Belegschaft ein
und konnte betriebsbedingte Kündigungen oder
Personaleinsparungen immer vermeiden. So ist
Herr M. ein hoch geachteter Mann in seinem Dorf.
Seinen Betrieb, welchen er von seinem Vater übernommen und ausgebaut hatte, verkauft er im Alter
von 73 Jahren zu einem sehr guten Preis an drei
seiner führenden Mitarbeiter, da es keine engeren
Familienmitglieder gibt, die zudem noch Interesse
am Betrieb gezeigt hätten.
Die Verwandtschaft spielte im Leben von
Herrn M. nie eine größere Rolle. Seine Eltern starben recht früh, als Herr M. Mitte 20 war. Sein einziger Bruder, welcher drei Jahre jünger ist, wanderte
nach dem Studium in die USA aus. Zu ihm und seiner Familie hat Herr M. nur sehr sporadisch Kontakt, die beiden Brüder haben sich auch schon seit
über 20 Jahren nicht mehr gesehen. Auch zu weiter
entfernten Verwandten besteht kein Kontakt.
Obwohl Herr M. beruflich immer sehr stark
eingebunden ist und keine Familie hat, kann er
6.2 • 2.Fallbeispiel
sein Leben durchaus genießen. So ist er Mitglied
im örtlichen Schützenverein und trifft sich ein- bis
zweimal in der Woche mit seinen Schützenbrüdern
in der Dorfkneipe zum gemütlichen Beisammensein. Außerdem kommt der Damenwelt in seinem
Leben durchaus eine Rolle zu, auch wenn es keine
feste Begleiterin an seiner Seite gab. Vielmehr galt
Herr M. bei den Damen immer als »eine gute Partie«, da er durchaus attraktiv, von großer Statur war
und mitten im Leben stand, dazu auch noch immer als großzügig bekannt war. So genoss Herr M.
sein Leben mit wechselnden Partnerschaften ohne
große Verpflichtungen. Er reiste viel mit seinen
Partnerinnen und verwöhnte die Damen mit luxuriösen Geschenken. Spätestens nach zwei Jahren
endeten seine Beziehungen aber, meist wenn seine
Partnerin gern eine etwas festere Beziehung eingehen wollte, was Herr M. aber stets ablehnte. Er war
sich sicher, nicht für eine Ehe oder Familie gemacht
zu sein und trennte sich daher, wenn seine aktuelle
Partnerin mehr wünschte. Herr M. war als Charmeur in S. bekannt, nicht wenige seiner weiblichen
Angestellten gehörten zu seinen wechselnden Partnerschaften. Da er die Damen aber stets gut behandelte und nie mehrere Beziehungen parallel führte,
schadeten die wechselnden Partnerschaften seinem
Ruf nicht, zumal er sehr offenherzig zu seiner Einstellung stand.
Herr M. genoss gern das eine oder andere Gläschen Wein, rauchte dazu Zigarre und speiste gern
gut und ausgiebig in teuren Restaurants, zu denen
er auch weite Fahrten in Kauf nahm. Sein besonderer Stolz war sein Oldtimer, ein Ford Mustang aus
dem Jahr 1959. Seitdem er Pensionär war, sah man
ihn häufig an seinem Oldtimer schrauben oder den
Wagen polieren. Bei Sonnenschein fuhr er mit dem
Ford gern über die Landstraßen und genoss das satte Geräusch des Motors.
Über Finanzen sprach Herr M. nicht, doch
wussten die Dorfbewohner an Hand seines Lebensstils, dass es ihm nicht schlecht gehen konnte. Sie
gönnten es ihm aber von Herzen, da er sein Geld
hart erarbeitet hatte.
Seinen 75sten Geburtstag feierte Herr M. groß
in der Dorfgaststätte. Fast das gesamte Dorf feierte mit ihm, die Schützenbrüder organisierten sogar einen Blaskapellenumzug für ihn. Doch einige Gäste wunderten sich über das ungewöhnliche
151
6
Auftreten des Jubilars. Dieser liebte doch sonst
große Auftritte und hatte nie große Scheu gehabt,
vor mehreren Menschen zu sprechen. Als er aber
an diesem Abend eine Ansprache hielt, wirkte er
insgesamt sehr unsicher und verhaspelte sich häufig, wiederholte vieles und ließ den roten Faden
vermissen, wo er doch sonst ein so geübter Redner
war. Man munkelte, ob Herr M. vielleicht schon zu
tief in Glas geschaut hätte, dachte sich aber sonst
nichts weiter dabei.
Herr M. hatte schon seit dem Umzug in das
eigene Haus Hilfen in Haushalt und Garten in
Anspruch genommen, da ihn sein Betrieb zu sehr
in Anspruch nahm. So hielt ein Gärtner das große Außengelände in Schuss, eine Reinigungskraft
sorgte zweimal in der Woche für Sauberkeit im
Haus und eine Nachbarin verdiente sich ein kleines
Zubrot damit, dass sie mehrmals in der Woche für
Herrn M. kochte, wenn dieser nicht außer Haus in
einem Restaurant speiste.
Seit Herr M. als Pensionär viel Zeit hatte, las
er viele Zeitungen und Zeitschriften, unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie den
Spiegel, sehr ausführlich. Dies tat er am liebsten in
seinem gemütlichen Fernsehsessel bei einem Gläschen Wein und einer Zigarre.
Erste Anzeigen der Demenz zeigen sich
Wenige Monate nach seinem 75. Geburtstag
wunderte sich Frau T. welche schon seit 23 Jahren
zum Saubermachen zu Herrn M. kam, immer häufiger über kleine Merkwürdigkeiten. Herr M. war
sonst stets ein auf Ordnung und Sauberkeit bedachter Herr, doch nun sammelte er die abonnierten
Zeitungen und Zeitschriften und stapelte diese auf
dem Wohnzimmertisch und den verschiedenen
Sitzmöglichkeiten dort im Raum. Versuche von
Frau T., das Altpapier zu entsorgen, wurden mit
wütendem Protest unterbunden. Herr M. habe die
Zeitschriften und Zeitungen noch nicht vollständig
gelesen, was ihr einfallen würde, sie einfach entsorgen zu wollen? Noch seltsamer wurde das Verhalten von Herrn M., als er einige Wochen später
auch noch anfing, die Werbeprospekte zu sammeln
und im Wohnzimmer zu stapeln. Obwohl Frau T.
mehrere Versuche startete – das Wohnzimmer verkam immer mehr zu einem Altpapierlager, die Stapel wuchsen und wuchsen, wurden von Herrn M.
immer wieder umsortiert.
152
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
Frau T. kümmerte sich auch um die Wäsche
von Herrn M., wusch und bügelte sie regelmäßig.
Herr M. war stets ein gepflegter Herr gewesen, der
viel auf sein Äußeres geachtet hatte. Auch nach seiner Berufstätigkeit sah man ihn stets adrett gekleidet, meist in Jackett und Oberhemd. Nun wunderte
sich Frau T., dass seit einiger Zeit deutlich weniger
Schmutzwäsche anfiel, ob nun Unterwäsche oder
Oberbekleidung. Außerdem wirkte Herr M. – wo
sie nun darauf achtete – längst nicht mehr so gepflegt, trug häufig die gleiche Kleidung über einen
langen Zeitraum. Ihn aber darauf anzusprechen,
wagte Frau T. nicht, schließlich war sie nur seine
Angestellte. Vielleicht genoss er es einfach nur, dass
er nun nicht immer jeden Tag wie aus dem Ei gepellt aussehen musste.
Als Frau T. bei ihren Aufräumarbeiten aber
auch immer häufiger Gegenstände an völlig unlogischen Orten fand, zum Beispiel die Lesebrille von
Herrn M. im Gefrierschrank oder die Butterdose
in der Sockenschublade, sprach sie einiges Abends
mit Frau B., der Nachbarin von Herrn M., welche
auch für ihn kochte, über ihre Beobachtungen.
Frau B. musste einerseits über manche Erzählungen von Frau T. schmunzeln, ihr waren aber auch
schon einige Merkwürdigkeiten aufgefallen. So sei
Herr M. schon mehrfach ungeduldig zu ihr nach
nebenan gekommen, weil er Hunger hatte und auf
sein Essen warte. Dabei war dies an Tagen, wo er
vorher erzählt hatte, er würde außer Haus speisen
wollen. Einmal hätte er sogar mitten in der Nacht
um 1 Uhr immer wieder geklingelt, bis sie schließlich im Morgenmantel die Tür geöffnet hatte. Auch
da verlangte er nach seinem Essen. Als sie ihm etwas erbost mitgeteilt hatte, dass sie noch nie mitten
in der Nacht für ihn gekocht hätte und dies sicher
nun auch nicht anfangen wolle, sei er schimpfend
nach Hause gezogen, getreu dem Motto, dass man
sich auf niemanden mehr verlassen könne. Überhaupt sei Frau B. auch aufgefallen, dass Herr M.
ungepflegt wirkte und kaum noch seine Autos benutzen würde. Wenn er überhaupt aus dem Haus
ginge, dann nur zur Dorfgaststätte.
Eine Erklärung für das veränderte Verhalten
können Frau T. und Frau B. nicht finden. Sie beschließen aber, mit Dr. K. zu sprechen, dem niedergelassenen Allgemeinmediziner im Dörfchen S.
Herr K. betreut Herrn M. schon über viele Jahre
und kennt ihn zudem auch privat sehr gut, da beide
in der Schützenbruderschaft aktiv sind.
Der Hausarzt als erster Ansprechpartner
Herr Dr. K. hört sich die Schilderungen der beiden Damen an und verspricht, einmal mit Herrn M.
zu sprechen und ihm auch einen Gesundheitscheck
anzubieten. Dies macht er bei einem abendlichen
Treffen in der Dorfgaststätte mit seiner humorvollen Art, dass Herr M. nur schmunzelt und verspricht, bald in der Praxis vorstellig zu werden. Er
gehöre nun mal mittlerweile zum »alten Eisen«, da
gehöre etwas Rost nun mal dazu.
Da Herr M. einen Monat später immer noch
nicht in der Praxis von Herrn Dr. K. erschienen ist,
nutzt dieser die Chance, als er ihn nach der regulären Sprechstunde auf der Straße antrifft. Dr. K.
bietet Herrn M. einen Gesundheitscheck an, dem
dieser auch zustimmt. Es wird Blut abgenommen,
Ultraschall gemacht, eine Urinprobe eingeschickt.
Dr. K. fragt Herrn M. auch nach irgendwelchen Beschwerden. Herr M. meint, dass es ihm auf seine
alten Tage doch recht gut ginge. Außerdem sei er
froh, dass er nach dem Verkauf seines Betriebes
nun nicht mehr so viel im Kopf behalten müsse,
das ginge gar nicht mehr. Dr. K. hakt nach, was er
denn damit meine. Herr M. meinte daraufhin, dass
er sich in letzter Zeit einfach nicht mehr auf sein
Gedächtnis verlassen könne. Es seien ihm ein paar
seltsame Dinge passiert. Dass man mit dem Alter
etwas vergesslich werde und mal seinen Schlüssel
oder seine Brille verlege, darüber mache er sich
keine Sorgen. Aber vor ein paar Wochen wollte er
zu einem seiner Lieblingsrestaurants im 50 km entfernten Städtchen B. fahren. Mitten auf der Landstraße sei ihm dann der Schweiß ausgebrochen,
weil er den Weg nicht mehr gefunden habe, weder zum Restaurant noch nach Hause. Zum Glück
habe er dann an zwei Stellen Wanderer nach dem
Weg gefragt, bis er sich selbst wieder erinnern
konnte und erleichtert wieder zu Hause war. Der
Appetit sei ihm dann eh vergangen gewesen und
seitdem traue er sich nicht mehr so recht, weitere
Strecken mit dem Auto zu fahren. Außerdem sei er
immer stolz auf sein Namensgedächtnis gewesen
und dass er jeden in S. kenne. Nun grüßten ihn
Menschen ganz selbstverständlich, an die er sich
überhaupt nicht erinnern könne. Die könnten doch
sicher nicht alle zugezogen sein! Herr M. erhofft
6.2 • 2.Fallbeispiel
sich, durch die Untersuchungen bei Dr. K. einen
Grund für all diese Veränderungen zu finden, und
vertraut seinem langjährigen Hausarzt und guten
Bekannten.
Eine Woche später liegen Dr. K. alle Untersuchungsergebnisse vor. Er ruft Herrn M. an und bittet ihn direkt zur Besprechung in seine Praxis. Etwas wirklich Auffälliges konnte er nicht finden. Der
Blutdruck ist etwas zu hoch, ebenso die Cholesterinwerte. Hier verschreibt Dr. K. Medikamente.
Aufgrund der von Herrn M. geäußerten Gedächtnisstörungen fragt er diesen, ob er auch zwei kurze
Tests zur Gedächtnisleistung durchführen dürfe.
Herr M. bejaht und soll zunächst das Ziffernblatt
einer Uhr aufmalen. Dies gelingt ihm recht gut. Als
Dr. K. ihn dann aber bittet, die Uhrzeit »zehn vor
zwei« in das Ziffernblatt einzutragen, ist Herr M.
sichtlich verwirrt und überfordert, malt schließlich
zwei Zeiger, welche auf die »2« zeigen. Als nächstes erfragt Dr. K. den Inhalt des Mini Mental Status. Insgesamt kann Herr M. viele Fragen korrekt
beantworten, verrechnet sich nur bei der vierten
Stelle der Subtraktionsaufgabe und erinnert sich
am Ende des Tests nicht mehr an die zu Anfang
genannten drei Begriffe. Auch bei der Frage nach
dem aktuellen Datum merkt Dr. K., dass Herr M.
zunächst zögert und dann erleichtert ist, das Datum auf einem Kalender an der Wand ablesen zu
können.
Nach den Tests fragt Dr. K., ob Herr M. bereit
wäre, sich von einem Facharzt neurologisch untersuchen zu lassen. Es würden sich schon einige Auffälligkeiten zeigen, welche sich durch die bisherigen
Untersuchungen nicht eindeutig erklären ließen. Er
kenne einen guten Kollegen in der Stadt L. 45 km
entfernt, man habe zusammen studiert. Dr. K. könne gern einen Termin für Herrn M. vereinbaren
und auch ein Taxiunternehmen für die Fahrten beauftragen, wenn Herr M. nicht mehr so weite Strecken mit dem Auto fahren möchte. Herr M. stimmt
diesem Vorgehen zu, da er endlich selbst erfahren
möchte, was mit ihm nicht stimmt. Erst gestern
hatte er wieder Vorwürfe seiner Haushälterin zu
hören bekommen, weil er das Haus und sich selbst
verkommen ließe.
Dank des persönlichen Kontaktes von Dr. K.
kann Herr M. schon 10 Tage später beim Neurologen vorstellig werden. Er hatte sich den Termin
153
6
extra notiert und an mehreren Stellen im Haus aufgehängt, damit er ihn auch nicht vergessen konnte.
Überhaupt hatte er begonnen, wichtige Dinge auf
bunte Klebezettel zu schreiben und diese überall an
die Möbel zu kleben. Seine Haushälterin, Frau T.,
fand dies zwar furchtbar und wollte die Zettel am
liebsten immer entsorgen, doch Herr M. merkte,
dass ihm dies in seinem Alltag etwas weiterhalf.
Frau T. bemerkte dies auch und fing daher an,
ebenfalls Notizzettel mit wichtigen Hinweisen für
Herrn M. zu schreiben, zum Beispiel zu ihren Arbeitszeiten, die er in letzter Zeit immer häufiger
durcheinander brachte.
Dr. Z. lagen die Untersuchungsergebnisse von
Dr. K. vor. Er befragte Herrn M. ausführlich zu
seinen Symptomen. Herr M. antwortete offen und
ehrlich, berichtete von seinen Ausfällen, welche
ihn häufig ärgerten, sowie den Notizzetteln als Gedächtnisstütze. Dr. Z. führte ausführliche Tests zur
kognitiven Leistungsfähigkeit mit Herrn M. durch
und veranlasste eine Computertomographie des
Kopfes.
Feststellung der Diagnose vaskuläre Demenz
Zwei Wochen später lagen alle Untersuchungsergebnisse vor und Dr. Z. lud Herrn M. zum Gespräch ein. Leider habe sich die Vermutung von
Dr. K. bestätigt, dass Herr M. die Symptome einer
beginnenden Demenz zeige. Die Auswertung des
CTs gemeinsam mit den anderen vorliegenden Ergebnissen lasse auf eine vaskuläre Demenz schließen. Die kognitiven Einbußen entstehen hier auf
Grund von Durchblutungsstörungen im Gehirn,
weil einige Äderchen verstopft seien. Kleine »MiniSchlaganfälle« würden zu den zunehmenden Ausfällen führen. Leider gebe es zum jetzigen Zeitpunkt
keinerlei Therapiemöglichkeiten, um verlorene Fähigkeiten zurück zu erlangen, doch habe man einen
gewissen Einfluss auf das weitere Fortschreiten der
Erkrankung, zum einen durch die Lebensweise,
aber auch durch Medikamente.
Herr M. ist einerseits geschockt von der Diagnose, andererseits aber auch erleichtert, nun den
Grund für seine Symptome zu kennen. Er ist gern
bereit, blutverdünnende Medikamente einzunehmen und will sich zumindest bemühen, den Alkohol- und Zigarrenkonsum einzuschränken. Da er
immer schon ein Mensch war, der Probleme offen
anspricht und direkt angeht, befragt er Dr. Z. auch
154
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
zu praktischen Dingen sowie seiner Zukunft. Er
vermute, dass die Symptome trotz der Medikamente schlimmer werden würden. Wie solle er dann
seinen Alltag noch regeln können und zum Beispiel
sicher sein, dass er seine Tabletten auch regelmäßig
richtig einnehme? Er sei nun einmal alleinstehend
und habe auch keine Familienangehörigen, die
nach dem Rechten sehen könnten.
Dr. Z. erklärt, dass es durchaus auch professionelle Helfer gebe, welche ihn unterstützen können. Er rät Herrn M., um ein Beratungsgespräch
bei seiner Pflegekasse zu bitten. Bei diesem Gespräch sollte möglichst auch eine Vertrauensperson anwesend sein. Überhaupt solle Herr M. sich
Gedanken machen, ob es in seinem Umfeld eine
Person gebe, der er voll und ganz vertraue und die
ihn in Zukunft unterstützen und für ihn entscheiden könne, falls er dies einmal nicht mehr könne.
Dr. Z. würde außerdem allen seinen Patienten raten, eine solche Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht schriftlich zu benennen, da ansonsten
im Bedarfsfalle ein gesetzlicher Betreuer bestimmt
werden müsste. Herr M. sollte die Chance nutzen,
die Wünsche für sein weiteres Leben mit seiner
Vertrauensperson zu besprechen und wichtige Angelegenheiten möglichst bald zu regeln. Dr. Z. gibt
Herrn M. eine Broschüre über Demenzerkrankungen mit und wünscht ihm alles Gute. Herr M. solle
spätestens in drei Monaten wieder bei ihm vorstellig werden, dann werde der Verlauf der Krankheit
untersucht.
Herrn M.s Gedanken kreisen in den nächsten Tagen nur darum, dass er an einer Demenz
erkrankt ist. Natürlich hatte er schon von der
Krankheit gehört, sich aber noch nie näher damit
beschäftigt. Zunächst ist er daher ziemlich schockiert, als er in der Broschüre liest, wie schlimm die
Symptome werden können, dass Erkrankte nachher nicht mehr in der Lage sind, die Toilette zu benutzen oder ihren eigenen Namen vergessen. Dann
aber beschließt Herr M., sein Schicksal offensiv anzugehen. Da es sich nicht ändern lässt, möchte er
wenigstens das Beste daraus machen.
Regelung der persönlichen Angelegenheiten
durch Herrn M. nach Diagnosestellung
Am folgenden Tag bittet Herr M. Dr. K. um ein
Gespräch. Diesem liegen die Untersuchungsergebnisse von Dr. Z. auch vor. Herr M. bittet Dr. K.,
ob dieser eventuell eine Vorsorgevollmacht für ihn
übernehmen würde. Er wisse um die Erkrankung
und kenne ihn schon viele Jahre, bei ihm wisse er
sich in guten Händen. Dr. K. ist über das entgegengebrachte Vertrauen gerührt und gern bereit, die
Verantwortung für seinen guten Freund zu übernehmen.
Herr M. will außerdem offensiv mit seiner Erkrankung umgehen und bittet Dr. K. um Unterstützung. Er will in einer kleinen Ansprache in
der Dorfgaststätte die Bewohner von S. über seine
Demenz informieren und sie um ihr Verständnis
und ihre Unterstützung bitten. Dr. K. wird an diesem Abend einige Symptome und den Krankheitsverlauf schildern, so dass alle Anwesenden auch
wichtige Informationen zur Erkrankung erhalten.
So hofft Herr M., möglichst lange in seinem Haus
wohnen zu können, wenn er weiterhin die Hilfen
von Frau T. und Frau B. in Anspruch nimmt.
Der Abend wird zu einem großen Erfolg für
Herrn M., denn fast das gesamte Dorf ist erschienen. Die Anwesenden äußern ihre Hochachtung,
dass er so offen mit seiner Demenz umgeht. Sie
können sich nun so manche Beobachtungen aus
der letzten Zeit erklären und wollen Herrn M. nach
Kräften unterstützen.
Maßnahmen zum möglichst langen Verbleib
im eigenen Haus werden getroffen
In den nächsten Wochen und Monaten kann
Herr M. weiterhin in seinem Haus leben, ohne dass
es größere Probleme gibt. Dr. K. hat dafür gesorgt,
dass einige Gefahrenquellen im Haus beseitigt wurden. So stehen zum Beispiel noch die Oldtimer in
der Garage, doch die Fahrzeugschlüssel hat Herr K.
an sich genommen. Auch einige Werkzeuge hat
Dr. K. sicherheitshalber entfernt. Frau T. kommt
nun jeden Tag für mehrere Stunden zu Herrn M.,
um den Haushalt in Ordnung zu halten. Frau B.
kocht nun täglich für Herrn M. und bringt das
Mittagessen jeden Tag vorbei. Die anderen Dorfbewohner reagieren freundlich auf einige Eigenarten von Herrn M., da sie von seiner Krankheit
wissen. So bekommt Herr M. stets Speisen und Getränke in der Dorfgaststätte, ohne sie bezahlen zu
müssen, dies wird später mit Dr. K. abgerechnet.
Falls Herr M. einmal durch das Dorf irrt und den
Weg zur Gaststätte oder nach Hause nicht findet,
ist schnell ein hilfsbereiter Mensch in der Nähe, der
Herrn M. begleitet. So kann Herr M. lange in seinem Haus wohnen bleiben.
155
6.2 • 2.Fallbeispiel
Erforderliche Maßnahmen zum langen
Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Entfernen möglicher Gefahrenquellen
– Küchengeräte entfernen, z. B. Elektrogeräte und Schneidwerkzeuge
– Herd abklemmen
– Werkzeug entfernen, z. B. Bohrer
Reduzierung von Stolperfallen
– Teppichbrücken entfernen
– Türschwellen zwischen einzelnen Räumen ebnen
– Einbau einer barrierefreien Dusche oder
eines Badewannensitzes
Organisation der Haushaltsführung durch
Familienangehörige, Bekannte oder bezahlte Dienstleister
– Einkaufen
– Zubereitung der Mahlzeiten
– Reinigung der Wohnung oder des
Hauses
– Wäschepflege
– Durchführung oder Beauftragung von
notwendigen Reparaturen
Entfernen des Autos oder zumindest der
Autoschlüssel sowie der Papiere
Sicherstellung einer guten medizinischen
Versorgung
– Sicherstellung der regelmäßigen Medikamenteneinnahme nach ärztlicher
Anordnung, z. B. durch Stellen der
Tabletten oder fortlaufende Erinnerung
an die Einnahme durch ambulanten
Pflegedienst, Familienangehörige oder
Bekannte
– Begleitung bei Arztbesuchen
Vermeidung von unsachgemäßem Umgang mit Geld
– Banken sowie Geschäfte und Dienstleister werden über die demenzielle
Erkrankung informiert
– Konto- und Kreditkarten sowie Wertpapiere und Sparbücher werden sicher
außerhalb der Reichweite des Erkrankten aufbewahrt
– Bei Bedarf regelmäßig »Taschengeld«
für den Betroffenen zuteilen
6
7.
Notfallsituationen bestmöglich vorbeugen
– Adresse des Betroffenen sowie Kontaktdaten des Betreuers in Jackentasche,
Handtasche oder Schuh deponieren
oder einnähen
– Notfallhandy mit GPS zur Ortung
– Umfeld über die Erkrankung informieren
– Innerhalb des Hauses oder der Wohnung Hausnotrufgerät
– Regelmäßige, mehrmals tägliche Kontaktaufnahme durch Familienangehörige oder professionell Tätige zur Überprüfung der Situation
8. Sicherstellung der erforderlichen Hilfestellung bei der Körperpflege durch Familienangehörige oder professionelle Dienstleister
– Baden/Duschen/Waschen
– Regelmäßiger Kleidungswechsel und
witterungsangepasste Kleidung
– Haarpflege
– Rasur
– Nagelpflege
Nach einigen Monaten wird immer auffälliger, dass
Herr M. auch Hilfe bei der Körperpflege benötigt.
Diese will Frau T. nicht übernehmen, ein ambulanter Pflegedienst ist im Dorf nicht vorhanden und
müsste einen langen Fahrweg in Kauf nehmen.
Dr. K. sucht daher nach einer anderen Alternative, um Herrn M. zu unterstützen und gleichzeitig
zu ermöglichen, dass er weiterhin in seinem Haus
bleiben kann. Gleichzeitig beantragt er eine Pflegestufe für Herrn M., die Begutachtung ergibt Pflegestufe 1.
Herr M. erhält Unterstützung durch eine ausländische Haushaltshilfe
Da Herr M. über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und sein Haus ausreichend Platz bietet,
beschließt Dr. K., eine polnische Haushaltshilfe für ihn zu organisieren. Die Vermittlung läuft
über die örtliche Arbeitsagentur. Nur drei Wochen
später zieht Frau R. bei Herrn M. ein. Sie ist gelernte Krankenschwester und spricht ausreichend
Deutsch, um sich mit Herrn M. verständigen zu
156
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
können. Ab sofort kann sie rund um die Uhr nach
Herrn M. sehen und ihn auch bei der Körperpflege unterstützen. Frau T. kommt ebenfalls weiterhin
stundenweise ins Haus, vor allen an den freien Tagen von Frau R.
Mit Hilfe der Haushaltshilfe kann Herr M.
weiterhin zu Hause wohnen bleiben, auch wenn
seine Demenz immer weiter voranschreitet. Dr. Z.
bemerkt bei seinen Kontrolluntersuchungen ebenfalls die zunehmende Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Herr M. hat mittlerweile immer mehr Mühe, sich verbal auszudrücken sowie
gesprochene Worte zu verstehen. Sein Gangbild
hat sich verschlechtert, er stürzt immer häufiger.
Bei der Körperpflege benötigt er immer mehr Hilfe, auch die Kontrolle über seine Blase verliert er
zunehmend. Sein Haus verlässt er ohne Begleitung
kaum noch.
Dr. K. ist entsetzt, als Frau R. ihm nach einigen
Monaten in einem persönlichen Gespräch verdeutlicht, dass sie Herrn M. nicht mehr weiter betreuen
werde. Außerdem würde sie auch nicht empfehlen,
eine andere Haushaltshilfe für ihn zu engagieren.
Als Dr. K. sie nach den Gründen fragt, erzählt sie
von den Verhaltensweisen, die Herr M. ihr in den
letzten Wochen gegenüber gezeigt habe. So habe er
sie mehrfach vor die Tür setzen wollen, da er »nie
mit einer Frau in einem Haus leben wolle«. Ein anderes Mal habe er sie für eine Einbrecherin gehalten
und die Polizei gerufen, doch zum Glück war der
Dorfpolizist über die Erkrankung von Herrn M.
informiert und konnte die Situation deeskalieren.
Am schlimmsten seien aber die Tage gewesen, an
denen er sie für seine Geliebte gehalten habe und
daher versucht habe, sich ihr anzunähern. Er sei
dabei nicht nur sehr ungehalten, sondern auch
handgreiflich geworden. Frau R. habe zwar Verständnis für die Erkrankung, aber lasse dennoch
nicht alles mit sich machen.
Dr. K. versteht die Entscheidung von Frau R.
und ist daher bemüht, schnellstmöglich eine andere Versorgung für Herrn M. zu organisieren. Diese
scheint im Haus von Herrn M. nicht mehr möglich
zu sein, da er dies immer noch als sein Haus erkennt und alle anderen Anwesenden vor die Tür
setzen möchte. Selbst Dr. K. hat er an einigen Tagen
wütend schimpfend herausgeworfen. Überhaupt
scheint er auf den Kontakt mit Frauen wesentlich
positiver als auf den mit Männern zu reagieren.
Da Herr M. sein Haus schon seit einiger Zeit nicht
mehr verlässt, scheint ein Verbleib im Dorf S. nicht
unbedingt erforderlich, hier gibt es zudem keine
passenden Versorgungsangebote für Menschen mit
fortgeschrittener Demenz. Dr. K. beschließt daher,
Herrn M. versuchsweise in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft unterzubringen, welche im
8 km entfernten L. liegt. So wäre es ihm selbst weiterhin möglich, sich regelmäßig um Herrn M. zu
kümmern und auch andere Bezugspersonen hätten
keinen zu weiten Anfahrtsweg.
Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist
in einer alten Villa untergebracht, welche barrierefrei umgebaut wurde. Dr. K. denkt, dass Herr M.
sich dort wohlfühlen könnte, da er früher gern
und viel in luxuriöse Hotels gereist ist, an die die
Räumlichkeiten erinnern. Außerdem könnte er
dort zwei große Räume anmieten, welche mit den
individuellen Einrichtungsgegenständen möbliert
werden können. Gemeinsam nutzen die Mieter
der Wohngemeinschaft eine große Wohnküche
sowie ein Wohnzimmer, für die acht Mieter sind
außerdem drei Bäder vorhanden. Besonders schön
ist zudem der große Garten mit Terrasse, welcher
ebenerdig zu erreichen ist und zur Sicherheit der
Mieter mit einem hübschen, aber hohen Holzzaun
umgeben ist. Alle Mieter haben einen Vertrag mit
dem gleichen ambulanten Pflegedienst abgeschlossen, so dass neben der individuellen Hilfestellung
bei der Grundpflege auch eine Präsenzkraft von 6
bis 22 Uhr anwesend ist. Gemeinsam wird so der
Tag verbracht. Da alle Mieter eher aus gehobenen
Kreisen stammen, wird auch bei der Auswahl der
Mahlzeiten sowie der Beschäftigungsangebote an
die frühere Biografie angeknüpft. So spielen viele
der Mieterinnen gern Bridge, besonders beliebt
sind Diavorträge von ehrenamtlichen Helfern oder
Familienangehörigen, bei denen Fotos vergangener
Urlaubsreisen gezeigt werden. Besonders reizvoll
findet Dr. K. außerdem, dass Herr M. der einzige
männliche Mieter wäre.
Wenig später zieht Herr M. in die ambulant betreute Wohngemeinschaft. Dr. K. ist sehr erleich-
6.2 • 2.Fallbeispiel
tert, dass er sich dort schnell eingewöhnt und gut
betreut werden kann. Herr M. wähnt sich in einem
Kururlaub und äußert immer wieder, wie schön
doch das Hotel wäre, in dem er untergebracht ist.
Außerdem seien die Bediensteten ausgesprochen
höflich und freundlich. So toleriert er die Hilfe einer jungen Pflegerin beim Duschen und Anziehen
völlig widerstandslos, da diese stets weiße Dienstkleidung trägt und ihm versichert, dass es sich um
Kuranwendungen handelt, die er genießen kann.
Die Mahlzeiten nimmt Herr M. mit sichtlichem
Appetit ein und erweist sich als Gentleman gegenüber den anwesenden Mieterinnen, die er mit
Handküssen zu umgarnen versucht. Zu einer der
Damen entwickelt er sogar eine engere Bindung,
die beiden sitzen oft gemeinsam händchenhaltend
auf der Couch im Wohnzimmer oder auf einer der
Bänke im Garten. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes sowie die Angehörigen und Betreuer der anderen Mieter sind sich einig, dass Herr M. gut in die
Wohngemeinschaft passt und dort gern wohnen
darf. Frau T. und Frau B. besuchen Herrn M. neben Herrn Dr. K. auch in der Wohngemeinschaft,
sie freuen sich sehr, ihn dort so gut aufgehoben zu
wissen.
Zunehmender Hilfebedarf bei den Alltagsaktivitäten durch Fortschreiten der Demenz
Mit den Wochen und Monaten schreitet die
Demenz von Herrn M. immer weiter voran.
Herr M. kann verbal gar nicht mehr kommunizieren. Bei der Körperpflege benötigt er immer
umfangreichere Hilfe, ist darm- und stuhlinkontinent. Auch seine Mobilität lässt immer weiter
nach, Herr M. kann mittlerweile nicht mehr gehen
und nur noch mit Hilfe stehen. Dr. K. hatte mittlerweile für ihn Pflegestufe 3 beantragt und auch
genehmigt bekommen. Sein Verhalten gegenüber
den anderen Wohngemeinschaftsmitgliedern
sowie dem Personal bleibt aber zugewandt und
freundlich, sodass die Betreuung in der Wohngemeinschaft weiter fortgeführt werden kann. Dr. K.
organisiert zum 78. Geburtstag von Herrn M. ein
besonderes Geschenk. Mit Hilfe eines Krankentransports fährt Herr M. in Begleitung von Dr. K.
und einer Pflegekraft zu einer Oldtimerrallye und
beobachtet dort vom Streckenrand aus die verschiedenen, herausgeputzten Autos. Auch wenn
157
6
er seine Freude verbal nicht mehr äußern kann,
leuchten seine Augen.
Da die Betreuung des schwerstpflegebedürftigen Herrn M. viel Zeit in Anspruch nimmt und
nicht allein durch die Präsenzkraft in der Wohngemeinschaft geleistet werden kann, organisiert
Dr. K. weitere Kräfte für die Einzelbetreuung und
Pflege von Herrn M. Zunächst einmal kommt
eine Mitarbeiterin des ambulanten Pflegedienstes
dreimal täglich für die Grund- und Behandlungspflege in die Wohngemeinschaft, zum Baden und
Duschen wird sie von einer zweiten Mitarbeiterin
unterstützt. Zusätzlich engagiert Dr. K. eine Studentin, welche dreimal in der Woche für zwei Stunden zu Herrn M. kommt. Bei schönem Wetter fährt
sie ihn im Rollstuhl spazieren, ansonsten liest sie
ihm vor, erzählt ihm von ihrem Tag und schenkt
ihm so Aufmerksamkeit. Zusätzlich kommt eine
ehrenamtliche Mitarbeiterin des ambulanten
Hospizdienstes zweimal in der Woche zu Besuch.
Dr. K. hatte hier Kontakte geknüpft, da Herr M.
sehr positiv auf menschliche Zuwendung reagiert.
Ein würdevolles Sterben wird Herrn M. ermöglicht
Trotz des fortlaufenden Einsatzes aller Beteiligten verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Herrn M. zusehends. Kurz nach seinem
79. Geburtstag beginnen zunehmende Schluckstörungen die Nahrungsaufnahme zu erschweren.
Andickungspulver und hochkalorische Trinknahrung reichen nicht aus, Herr M. verliert kontinuierlich an Gewicht und wird somit immer schwächer. Nach der Diagnosestellung hatte Herr M.
gemeinsam mit Dr. K. nicht nur eine Vorsorgevollmacht, sondern auch eine Patientenverfügung
verfasst. Da er sich intensiv mit den Symptomen
der Demenz auseinander gesetzt hatte und zudem
von Dr. K. beraten wurde, war ihm die Problematik von auftretenden Schluckstörungen bei fortgeschrittener Demenz bewusst. Hier legte Herr M.
daher fest, dass man durchaus mit unterschiedlichsten Mitteln versuchen könne, ihn mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen, eine Magensonde oder intravenöse Ernährung lehnte er aber
kategorisch ab. Dr. K. richtet sich nun also nach
den Wünschen von Herrn M. und lässt zu, dass
seine Kräfte schwinden.
158
6
Kapitel 6 • Praxisbeispiele
Die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme von
Herrn M. reduziert sich in den kommenden vier
Monaten immer weiter, Herr M. magert immer
mehr ab und wird komplett im Bett versorgt, da
sein Kreislauf eine Mobilisation nicht mehr verträgt. Dr. K. besucht Herrn M. nun täglich, ebenso die ehrenamtliche Hospizhelferin. Als Herr M.
gar keine Nahrung und Flüssigkeit mehr schlucken kann, sorgen die Betreuer durch eine intensive Mundpflege und den Einsatz von künstlichem
Speichel für ein möglichst angenehmes Gefühl für
Herrn M. Fünf Tage nach der vollständigen Einstellung der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
stirbt Herr M. friedlich in seinem Zimmer in der
ambulanten Wohngemeinschaft, welche ihm zum
neuen Zuhause geworden war.
Zur Beerdigung von Herrn M. erscheint fast
das ganze Dorf S., um ihm seinen Respekt zu zeigen. Dr. K. nutzt die Trauerfeier, um Herrn M. und
seinen mutigen, offenen Umgang mit der Krankheit Demenz zu loben. Zudem initiiert er eine
Gruppe von ehrenamtlichen »Demenzhelfern«,
welche durch ihn mit Grundlagenwissen rund um
die Krankheit geschult werden und ab sofort Dorfbewohner regelmäßig besuchen und unterstützen, welche ebenfalls unter einer Demenz leiden.
Herrn M.s Vorgehen hat also dazu geführt, dass ein
ganzes Dorf sich der Herausforderung Demenz ab
sofort stellt.
159
Stichwortverzeichnis
K. Sonntag, C. von Reibnitz, Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz,
DOI 10.1007/978-3-662-43946-3, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
160
Stichwortverzeichnis
A
Abschlussphase 137
Alltagsaktivitäten
– Hilfebedarf 157
Alltagskompetenz
– Definition 22
– eingeschränkte 20, 147
– erheblich eingeschränkte 22
Alzheimer-Gesellschaft 143
Alzheimer-Krankheit 7
Ambient Assisted Living (AAL) 46
Angebot, niedrigschwelliges 60
Angehörige 95, 141
– Ressource für die professionelle
Pflege 118
Angehörige, pflegende 10, 29
Angehörigengremium 95
Angehörigengruppe 73, 146
Angehörigenpflege 42, 116
Angehörigenpflege, männliche 117
Angelegenheiten, Regelung der
persönlichen 154
Anleiten 120
Anleitung 60
Ansatz, milieutherapeutischer 83
Ansatz, personzentrierter 82
Ansatz, systemischer 125
Ansprechpartner 152
Antidementivum 8, 143
Anton-Pieck-Hofje 105
– Besonderheiten 106
Anzeichen
– erste 151
Assessment 23
– Case Management 53
Assistenzsystem, altersgerechtes 48
Ausschlussdiagnostik 8
Autonomie 117
– Wunsch nach 112
Berater
– Rolle 135
Beratung 110
– aufgabenorientierte 123
– direktive 123
– formal 119
– ganzheitlich 119
– informell 118
– nicht-direktive 124
– personenzentrierte 121
– professionell 119, 144
– psychosoziale 124
– qualifizierte 118
Beratungsangebote 128
Beratungsbedarf
– Feststellung 119
Beratungsbedürfnis 119
Beratungsgespräch 154
Beratungsintervention 120
Beratungskompetenz 131
Beratungsprozess
– Phasen 135
Beratungswunsch 119
Beschäftigungsangebot, spezielles 61
Betreutes Wohnen 15, 71
Betreuung, häusliche 31
Betreuungsangebot, niedrigschwelliges 30, 71
Betreuungsgruppe 11, 68
Betreuungsleistung, zusätzliche 27
Bevollmächtigter 144
C
Case Management 52
– Assessment 53
Coachen 121
D
B
Baan Kamlangchay 102
– Besonderheiten 103
Begutachtungsassessment, neues
(NBA) 37
Behandlung, nicht-medikamentöse 9
Behandlungspflege 61
Belastung
– Pflegender 113
Belastung der Hauptpflegeperson 145
Belastung, psychische 114
Demenz
– Bild in der Gesellschaft 111
– Diagnose 8
– Differenzierung nach Schweregrad 82
– optimale Umgebung 84
– Prävalenz 6
– Schweregrade 6
– Symptome einer weit fortgeschrittenen 97
– Überlebenszeit 6
Demenz, primäre 5
Demenz, sekundäre 5
Demenz, vaskuläre 153
Demenzberatung
– Kompetenzen 134
Demenzdorf 101
Demenzpflege
– in Thailand 102
Demenz-Servicezentrum 129
Dezentralisierung
– hauswirtschaftliche Leistung 86
Diagnose 142
– Demenz 8
Diagnosestellung 110
Dienstleistung, haushaltsnahe 42
Dienstleistung, personennahe 43
Dienstleistung, professionelle 146
Dorf für Menschen mit Demenz 101
Drei-Welten-Modell 103
E
Edukation 121
EEA (erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz) 22
Ehrenamt 54
– Aufgabenbeschreibung 59
Ehrenamtskultur 57
eingeschränkte Alltagskompetenz 70
Eltern-Kind-Beziehung 112
Engagement, bürgerschaftliches 150
Engagement, ehrenamtliches 56
Entlassungsmanagement 52
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (EEA) 22
Erstgespräch 135
Expertenberatung 123
F
Fallsensor 47
Familie 116
Familienberatung 125
Freiwillige 95
G
Gefahrenquellen 154
Gespräch, personenzentriertes 122
Gesundheitszustand
– Verschlechterung 156
Grundpflege 147
Gutachter, unabhängiger 33
161
Stichwortverzeichnis
H
M
Hausarzt 152
Hausgemeinschaft 13, 86, 87
Hausgemeinschafts-Satelliten 86
Haushaltshilfe, ausländische 73,
155
Häusliche Betreuung 31
Hausnotruf 44
– Finanzierung 45
Hausnotrufgerät 146
Hilfebedarf
– bei Demenz 22
Hilfebedarf, zunehmender 157
Hogewey 101
Medizinische Dienst der Krankenversicherung 22
Mehrgenerationenwohnen 15
Memory Klinik 142
Methodenkompetenz 134
Milieutherapie 13
Mini Mental Status 153
Minutenzuordnung 20
Mitarbeiter, ehrenamtlicher 55
Modellvorhaben 31
Motivation
– Angehöriger 113
I
N
ICD-10 5
Informieren 120
Inklusion 80
Inkontinenz 148
Integration 10
Inzidenz 6
Nachtpflege 12, 25
Nachtpflegeeinrichtung 65
NBA (neues Begutachtungsassessment) 37
Neurologe 153
Normalisierungsprinzip 80
Notruf 47
K
O
Kitwood, Tom 82
Klärungsphase 136
Kleinteiligkeit 92
Kombinationsleistung 27
Kompetenz
– Demenzberatung 134
– fachliche 132
– personale 132
– soziale 132
Kompetenzbasis, feldunspezifische 131
Kontaktmatte 47
Kontextualisierung 126
Krisensituation 110
Kurzzeitpflege 12, 64
Kurzzeitpflegeeinrichtung 62, 63
Orientierungsphase 136
Osteuropa 106
L
Langzeitpflege 48
Leistungen der Pflegeversicherung 25
Leistungsanspruch 20, 70
Leistungsdynamisierung 38
Lösungsorientierung 126
P
Patienten-Informationszentrum
(PIZ) 130
Patientenverfügung 144
Persönlichkeitsveränderung 114
Perspektivwechsel 126
Pflege in Osteuropa 106
Pflege, ambulante 58
Pflegebedürftigkeit 2, 18, 36
– Anstieg 2
– Dauer 3
– Feststellung 23
– Kosten 2
– Prüfung 32
Pflegeberatung 51, 62, 129
Pflegebereitschaft 10
Pflegeberufegesetzes 38
Pflegedienst, ambulanter 11, 146
Pflegeeinrichtung, vollstationäre 13, 80, 149
Pflegegeld 25, 68
Pflegekasse 29, 154
Pflegekosten 28
A–S
Pflegekosten, durchschnittliche 2
Pflegekurs 29, 60
pflegende Angehörige 29, 60
Pflegeneuausrichtungsgesetz 22
Pflegeoase 15, 96
– Bewohner 97
– Gruppengröße 97
– Mitarbeiter 99
– Unterbringung 100
– Vor- und Nachteile 98
Pflegepotenzial 11
Pflegesachleistung 25, 68
Pflegesatz 28
Pflegestufe 147, 155
– Minutenzuordnung 20
Pflegestützpunkt 49, 129
Pflegeübernahme 116
Pflegeversicherung 22
– Leistungen 25
– soziale 18
Pflegevorsorgefond 38
Pflegeweiterentwicklungsgesetz
(PfWG) 50
Pflegezeit 29
Pflegezusatzversicherung 21
PfWG (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) 50
PIZ (Patienten-Informationszentrum) 130
Präsenzkraft 86
Prävalenz 2, 7
Pro Acht 85
Prozessberatung 124
Q
Qualifizierung 88
Qualitätssicherung 95
Quartierskonzept 15
R
Reframing 126
Ressourcenorientierung 126
Rogers, C. 121
Rollenumkehr 114
Rollenwechsel 115
– schleichender 114
S
Sachleistungen 27
Schluckstörung 157
Schulen 120
162
Stichwortverzeichnis
Schulung 60
Schutzbedürftigkeit 117
Schweregrade
– Demenz 6
Schwiegertochter, pflegende 112
Screening 23
Selbsthilfegruppe 73, 145
Selbstständigkeit 91
Selbstversorgung 89
Selbstzeugnis 111
Seniorenservicebüro 130
Seniorenzentrum Holle 96
Sicherungspflege 58
Sonnweid 84, 96, 103
– Besonderheiten 105
– Konzept 104
– Leitbild 103
Sorgen 141
Soziale Pflegeversicherung
(SPV) 18
Sozialgesetzbuch XI 18
Special Care Units 13, 83
SPV Soziale Pflegeversicherung 18
Sterben, würdevolles 157
Sterbephase 149
Subsidiaritätsprinzip 10
systemische Beratung
– Wirkfaktoren 125
systemischer Ansatz 125
T
Tagesklinik 64
Tagesoase 98
Tagespflege 12, 25
Tagespflegeeinrichtung 65
Tandemgruppe 75
Teilversicherungscharakter 2
Thailand
– Demenzpflege 102
Theapie, nicht-medikamentöse 9
Therapie, integrierte 9
Tochter, pflegende 112
U
Überlastung
– der Pflegeperson 118
Überlebenszeit 6
Überleitungsbogen 55
Überleitungsmanagement 35, 53
Umfeld, soziales 116
Umgebung, vertraute 116
Unterstützungsangebot
– ambulant 11
– niedrigschwellig 11
– teilstationär 12
Unterstützungsleistung 42
Urlaubspflege 64
– Grenzen der ambulant betreuten 94
– Vor- und Nachteile der ambulanten 96
Wohngruppe, ambulant betreute 30
V
Z
Veränderungsphase 136
Verdachtsmomente 140
Verein Zukunftsinstitut Pflege
(zip e.V.) 95
Verhinderungspflege 12, 64
Verlust, uneindeutiger 114
Vermeidungspflege 58
Vernetzung 10
Versorgung
– integrative 80, 87
– kleinräumige 89
– segregative 81, 87, 88
– segregative stationäre 83
– Vergleich integrativ vs. segregativ 90
Versorgung, häusliche 140
Versorgungsmanagement 34
Versorgungsqualität
– Sicherung 10
Versorgungsstrukturen
– Vernetzung 10
Vorsorgevollmacht 144
Zentralversorgung 86
Zentrum Sonnweid 84
zip e.V. 95
Zusatzpflegeversicherung,
private 21
W
Wahlfreiheit 91
warme zog 105
– Konzept 105
Webseiten
– Demenz 132
Wissensbasis, handlungsspezifische 131
Wohnbereich
– beschützter 84
– geschlossener 85
– Küche 84
– spezieller 83
Wohneinrichtung, betreute 71
Wohnform, segregative 13
Wohngemeinschaft
– ambulant betreute 15, 89, 156
– ambulante 92
– Eigenschaften einer ambulant
betreuten 94