Das Gesamtkonzept des Qualitätsmanagements der TU Braunschweig basiert auf dem Ressortprinzip, einem arbeitsteiligen Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten. Es richtet sich nach den geltenden Gesetzen und weiteren Rahmenbedingungen des Landes, insbesondere der Zielvereinbarung der TU Braunschweig mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) sowie dem Hochschulentwicklungsvertrag 2024.
Die internen Qualitätsziele ergeben sich aus den Strategiepapieren und weiteren zentralen Dokumenten zur Studiengangsentwicklung (u.a. Verfahren zur Studienangebotszielvereinbarung und Kapazitätsrechnung, Leitlinien für Studiengänge, Kriterien für Dual Degree-Programme, Leitlinien für Beratungsqualität und Leitlinien zur Sicherung des Bildungserfolgs).
Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben zwischen der Zentrale (Präsidium) und dem dezentralen Bereich (Fakultäten/ Fächer, Institute, Verwaltungseinheiten) sind klar aufgeteilt und die beiden Qualitätsmanagementkreisläufe sind miteinander verknüpft. Hierbei wird auf die Wahrung einer Balance zwischen Steuerung durch die Zentrale und Handlungsspielraum des dezentralen Bereichs geachtet. Die Fakultäten bringen ihre Expertise ein und beteiligen sich an Kooperationen, um zusammen entwickelte Ziele gemeinsam zu verfolgen.
Ein weiteres wichtiges Prinzip ist die Prozessorientierung, das heißt der Zusammenarbeit der Beteiligten am Qualitätsmanagement entlang eines Prozesses und nicht nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisationseinheit stattfindet.
Zentral für das Qualitätsmanagement ist ebenso die Nachhaltigkeit des Systems, die sich u.a. in der fortlaufenden und nachhaltigen Nutzung der erarbeiteten Instrumente und der Beteiligung aller betroffenen Gruppen in formellen und informellen Gremien und Projektteams widerspiegelt.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Abteilung 16 gerne zur Verfügung.
Abteilung 16 - Studium und Lehre