Schlichten statt richten
Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Sachsen-Anhalt
11. Auflage
Oktober 2022
Broschüre
20 Seiten
Download Format PDF
Größe: ca. 1,5 MB
Allgemeines
Mit diesem Faltblatt informiert Sie das Justizministerium über das seit dem 1. Juli 2001 eingeführte Schlichtungsverfahren in Sachsen-Anhalt. Hierin erfahren Sie, bei welchen Streitigkeiten Sie eine Schlichtungsstelle aufsuchen müssen, welche Schlichtungsstellen vorhanden sind, wie ein Schlichtungsverfahren läuft und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Aus dem Inhalt
- Wann muss ich eine Schlichtungsstelle anrufen?
- Welche Schlichtungsstellen gibt es in Sachsen-Anhalt?
- Welche Schlichtungsstelle ist für mich zuständig?
- Welche Schlichtungsstelle wähle ich aus?
- Wie leite ich eine Schlichtung ein?
- Wie bereite ich mich auf die Verhandlung vor?
- Wie verläuft die Verhandlung?
- Was ist, wenn eine Partei nicht zum Termin erscheint?
- Verjährung und Vollstreckung
- Wie sieht es mit den Verjährungsfristen aus?
- Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
- Kosten
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Weitere Informationen
Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Dort können Sie sich auch die Liste der Rechtsanwälte, die bereit sind als Schlichtungspersonen tätig zu werden, als PDF-Datei herunterladen.
Für die Anerkennung als Gütestelle sowie die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung ist die Präsidentin des Landgerichts Magdeburg zuständig.
Dort wird ebenfalls das öffentlich zugängliche Verzeichnis der anerkannten weiteren Gütestellen geführt.
Tipp
Das Schlichtungsverfahren gilt insbesondere für nachbarrechtliche Streitigkeiten. Informationen zum Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt finden Sie hier