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Flurneuordnung in Sachsen-Anhalt

Flurneuordnungsverfahren

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden in Sachsen-Anhalt eingesetzt, um Nutzungskonflikte an Grund und Boden in den ländlichen Räumen zu entflechten.

Durch Planung und Realisierung von Wegebau-, Gewässerbau- und landschaftspflegerischen Maßnahmen bei gleichzeitiger Regelung der Eigentumsverhältnisse tragen Flurneuordnungsverfahren wesentlich zur ganzzeitlichen und nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt bei.

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Verschiedene Angebote für zielorientierte Lösungen

Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der  Kommunen können im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens gemeinsam behandelt und einer optimalen Lösung zugeführt werden. 

Konfliktlösungen werden damit oft schnell erreicht.  Hierzu steht vom freiwilligen Landtausch bis zu Unternehmensflurbereinigung ein breit gefächertes Verfahrensangebot zur Verfügung, dass je nach Ausmaß der Nutzungskonflikte zielorientiert eingesetzt werden kann.

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Rolle der Teilnehmergemeinschaften

Die Gesamtheit der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Flurneuordnungsverfahrens bilden als Körperschaft des öffentlichen Rechts die sogenannten Teilnehmergemeinschaften.

Die Teilnehmergemeinschaften wirken an vielen Verfahrensschritten eines Flurneuordnungsverfahrens mit. Dies führt zu wesentlichen Akzeptanzsteigerungen für Maßnahmen, die mit Flurneuordnungsverfahren umgesetzt werden.

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Finanzierung der Flurbereinigungsverfahren

Flurneuordnungsverfahren werden in Sachsen-Anhalt durch finanzielle Mittel der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.

Die konkreten Fördertatbestände und die dazugehörigen Fördersätze können der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Richtlinie RELE) entnommen werden

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Zuständigkeiten in Sachsen-Anhalt

Für die Durchführung der Flurbereinigungsverfahren sind die vier regional zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zuständig.

Das Landesverwaltungsamt nimmt die Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde wahr und das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ist die für die Flurbereinigung zuständige oberste Landesbehörde.

Im Verband der Teilnehmergemeinschaften Sachsen-Anhalt werden die Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnungsverfahren Sachsen-Anhalt vertreten.

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) ist ein Arbeitsgremium der Agrarministerkonferenz (AMK) und beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um die bundesweite nachhaltige ländliche Entwicklung und Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

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