Aufgaben der Behörde
Die Behörden der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung überwachen die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen. Ihre Aufgabe ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Sie kontrollieren, dass die in Rechtsvorschriften über Lebensmittel, kosmetische Mittel Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse geregelten Grundsätze zum Schutz der Verbraucher eingehalten werden.
Herstellung von Lebensmitteln
Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrollieren die Einhaltung von Vorschriften über die Herstellung von Lebensmitteln.
Es wird u.a. kontrolliert, dass keine Lebensmittel für andere hergestellt werden, deren Verzehr die Gesundheit schädigen kann.
Das können beispielsweise Lebensmittel sein
- die Krankheitserreger (z.B. Salmonellen),
- Einträge (z.B. Hormone, Pflanzenschutzmittel) oder
- technologisch verursachte Einträge (z.B. Glas- oder Eisensplitter, Lösungsmittelrückstände)
enthalten.
Hierunter fallen aber auch Erzeugnisse, die keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs, ihrer Farbe oder ihres Aussehens besonders bei Kindern die Gefahr besteht, mit Lebensmitteln verwechselt zu werden.
Inverkehrbringen von Lebensmitteln
Im Sinne des Täuschungsschutzes wird überwacht, dass z. B. Lebensmittel nicht in den Handel kommen,
- die von den geltenden Standards abweichen und dadurch wertgemindert sind (z.B. Anbieten von Fleischspießen als Döner Kebab),
- die geschönt sind (z.B. durch unerlaubte Farbstoffzusätze)sind,
- die nicht ausreichend kenntlich gemacht sind oder
- denen gesundheitsfördernde Wirkungen zugesprochen werden, die ihnen nach wissenschaftlichen Kenntnissen nicht zukommen.
Hygiene
Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrollieren ferner die Einhaltung von Vorschriften über die Herstellung von Lebensmitteln und zur Hygiene in den Lebensmittelbetrieben, im Lebensmittelhandel (auch auf Märkten), in der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Weitere Aufgaben
Die Behörden überwachen auch die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verbrachten oder aus Drittländern eingeführten Lebensmittel hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit und führen in den Schlachtbetrieben die Fleischuntersuchung durch. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden werden die Ursachen von Erkrankungen nach dem Lebensmittelverzehr abgeklärt und Verfolgsuntersuchungen eingeleitet.