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Ökologischer Landbau - umweltschonend und qualitätsbewusst

Ökolandbau in Sachsen-Anhalt

Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung.

Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere:

  • ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt),
  • eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen),
  • eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz),
  • Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont),
  • keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen.

Bislang werden rund 119.000 Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet, das sind 10,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

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Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt

Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell stagniert die Entwicklung jedoch.

Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2023 (Stichtag 31.12.2023) waren insgesamt 985 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 634 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe).

Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt

  • 297 Verarbeitungsunternehmen,
  • neun Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie
  • 43 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche.

Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ca. 119.600 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 1.400 Hektar weniger als im Vorjahr.

Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,7 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 10,4 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 187 Hektar.

Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion.

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Umstellung auf ökologischen Landbau

Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und den praktischen Ökolandbau zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem erfahrenen Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar.

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Ökoaktionsplan Sachsen-Anhalt

Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt.

2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des Fachreferates im damaligen MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept. Die Bearbeitung der im Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG):

  • AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)"
  • AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung"
  • AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung"
  • AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung".

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Fördermöglichkeiten für den ökologischen Anbau in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen.

Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden.  

Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen.

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Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe.

Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen".

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Das Öko-Kontrollverfahren

Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land.

Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion).

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Rechtliche Grundlagen des Ökolandbaus

Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt.

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Öko-Anbauverbände

In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv:

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Förderverein Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ausgleichszahlungen, ökologischer Landbau

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Frau Anke Busse m.d.W.d.G.b.
Telefon:  +49 391 567-1819
E-Mail: poststelle(at)mw.sachsen-anhalt.de