Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte
Förderung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen
Die Landwirtschaft steht vor einem Generationenwechsel. Junge, engagierte Menschen sind nötig, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt deshalb junge Menschen beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit bis zu 70.000 EURO für die Dauer von fünf Jahren mit der "Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte". Damit werden die ländlichen Räume gestärkt, Wertschöpfung ermöglicht und Arbeitsplätze vor Ort geschaffen.
Mit der "Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte" soll Junglandwirtinnen und Junglandwirten die Erstniederlassung ermöglich und die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern. Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern, die sich in der Region etablieren.
Junglandwirteförderung: Was es zu beachten gibt
Gefördert werden, können Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind (Antragstellung bis einen Tag vor dem 41. Geburtstag), über ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen.
Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz müssen in Sachsen-Anhalt liegen.
Einzureichen ist ein Geschäftsplan, aus dem die Entwicklung des Unternehmens hervorgeht. Darüber hinaus sind Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz darzustellen und zu erbringen.
Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewilligung einen erfolgreichen Abschluss in einem Agrarberuf (anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes) und eine mindestens einjährige landwirtschaftliche Fachschule (Wirtschafter) nachweisen. Liegt diese Voraussetzung zur Bewilligung noch nicht vor, muss diese innerhalb von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bewilligung nachgeholt werden.
Junglandwirtinnen und Junglandwirtinnen, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung einen Antrag stellen, können bis zu 70.000 Euro innerhalb von fünf Jahren als Zuschuss erhalten.
» Zu den notwendigen Antragsunterlagen und Hinweise (FP 6801).