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www.ssoar.info Psychosoziale Unterstützungsleistungen der österreichischen Familienpolitik: Wirkungsanalyse der familienpolitischen Leistungen des Bundes Modul V Buchebner-Ferstl, Sabine; Kapella, Olaf; Rille-Pfeiffer, Christiane Veröffentlichungsversion / Published Version Forschungsbericht / research report Empfohlene Zitierung / Suggested Citation: Buchebner-Ferstl, S., Kapella, O., & Rille-Pfeiffer, C. (2016). Psychosoziale Unterstützungsleistungen der österreichischen Familienpolitik: Wirkungsanalyse der familienpolitischen Leistungen des Bundes - Modul V. (Forschungsbericht / Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien, 23). Wien: Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168ssoar-57336-2 Nutzungsbedingungen: Dieser Text wird unter einer Deposit-Lizenz (Keine Weiterverbreitung - keine Bearbeitung) zur Verfügung gestellt. 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All of the copies of this documents must retain all copyright information and other information regarding legal protection. You are not allowed to alter this document in any way, to copy it for public or commercial purposes, to exhibit the document in public, to perform, distribute or otherwise use the document in public. By using this particular document, you accept the above-stated conditions of use. Sabine Buchebner-Ferstl ▪ Olaf Kapella Christiane Rille-Pfeiffer Psychosoziale Unterstützungsleistungen der österreichischen Familienpolitik Wirkungsanalyse der familienpolitischen Leistungen des Bundes – Modul V Oktober 2016 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | 2016 Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien 1010 Wien | Grillparzerstraße 7/9 T: +43(0)1 4277 48901 | info@oif.ac.at www.oif.ac.at ARBEITSPROGRAMM 2007 Forschungsbericht Sabine Buchebner-Ferstl ▪ Olaf Kapella ▪ Christiane Rille-Pfeiffer Psychosoziale Unterstützungsleistungen der österreichischen Familienpolitik Wirkungsanalyse der familienpolitischen Leistungen des Bundes – Modul V Unter Mitarbeit von Sonja Blum, Markus Kaindl und Rudolf Schipfer Nr. 23 | 2016 Oktober 2016 Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien und Jugend über die Familie & Beruf Management GmbH. Das Österreichische Institut für Familienforschung an der Universität Wien (ÖIF) führt als unabhängiges wissenschaftliches Institut anwendungsorientierte Studien und Grundlagenforschung zur Struktur und Dynamik von Familien, Generationen, Geschlechtern und Partnerschaften durch. Die Kooperation mit internationalen Forschungseinrichtungen und die familienpolitische Beratung zählen dabei ebenso wie die umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Hauptaufgaben des ÖIF. Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien A-1010 Wien | Grillparzerstraße 7/9 | T +43-1-4277-489 01 | F +43-1-4277-848901 | info@oif.ac.at | www.oif.ac.at ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Inhaltsverzeichnis 1 2 EINLEITUNG ................................................................................................................... 6 THEORETISCHER TEIL ................................................................................................. 8 2.1 Psychosoziale Krisen und Herausforderungen als Ausgangspunkt ............................... 8 2.2 Psychosoziale Unterstützung, psychosoziale Maßnahmen und Soziale Dienste......... 10 2.3 Zentrale Indikatoren für die Bewertung psychosozialer Maßnahmen .......................... 13 2.3.1 Zielgruppen psychosozialer Maßnahmen ........................................................... 13 2.3.1.1 Familien ....................................................................................................... 14 2.3.1.2 Paare ........................................................................................................... 14 2.3.1.3 Frauen.......................................................................................................... 14 2.3.1.4 Männer ......................................................................................................... 15 2.3.1.5 Kinder und Jugendliche ................................................................................ 15 2.3.1.6 Alleinerziehende ........................................................................................... 16 2.3.1.7 MigrantInnen ................................................................................................ 16 2.3.1.8 Menschen mit Beeinträchtigung ................................................................... 17 2.3.2 Niederschwelligkeit psychosozialer Maßnahmen ............................................... 17 3 EMPIRISCHER TEIL ..................................................................................................... 20 3.1 Methodik und Vorgehensweise ................................................................................... 20 3.2 Herausforderungen im Kontext von Lebens- und Familienphasen .............................. 21 3.2.1 Allgemeines ....................................................................................................... 21 3.2.2 Individuelle versus familiäre Herausforderungen ................................................ 26 3.2.3 Primäre versus sekundäre Herausforderungen .................................................. 26 3.3 Psychosoziale Unterstützung für Familien .................................................................. 27 3.4 Beschreibung und Analyse der jeweiligen Herausforderung ....................................... 30 3.4.1 Bildung/Ausbildung ............................................................................................ 30 3.4.1.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 30 3.4.1.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 32 3.4.1.3 Kontext ......................................................................................................... 33 3.4.2 Partnerschaft...................................................................................................... 33 3.4.2.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 33 3.4.2.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 34 3.4.2.3 Kontext ......................................................................................................... 36 3.4.3 Soziale Beziehungen allgemein (inkl. Generationenbeziehungen) ..................... 36 3.4.3.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 36 3.4.3.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 36 3.4.3.3 Kontext ......................................................................................................... 37 3.4.4 Erwerbstätigkeit ................................................................................................. 38 3.4.4.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 38 3.4.4.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 39 3.4.4.3 Kontext ......................................................................................................... 42 3.4.5 Wohnen/Obdachlosigkeit ................................................................................... 42 3.4.5.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 42 3.4.5.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 43 3.4.5.3 Kontext ......................................................................................................... 43 3.4.6 Finanzielle Situation ........................................................................................... 43 1 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.6.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 43 3.4.6.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 44 3.4.6.3 Kontext ......................................................................................................... 46 3.4.7 Behinderung/Pflege/Krankheit ............................................................................ 46 3.4.7.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 46 3.4.7.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 47 3.4.7.3 Kontext ......................................................................................................... 54 3.4.8 Tod und Abschied .............................................................................................. 58 3.4.8.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 58 3.4.8.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 58 3.4.8.3 Kontext ......................................................................................................... 59 3.4.9 Gewalt (inkl. Opfer einer kriminellen Handlung) ................................................. 60 3.4.9.1 Theoretischer Hintergrund ............................................................................ 60 3.4.9.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 61 3.4.9.3 Kontext ......................................................................................................... 64 3.4.10 Sonstige traumatische Erfahrungen und psychische Krisen im engeren Sinn.... 65 3.4.10.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 65 3.4.10.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 66 3.4.10.3 Kontext........................................................................................................ 66 3.4.11 Straffälligkeit/Delinquenz ................................................................................... 67 3.4.11.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 67 3.4.11.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 68 3.4.11.3 Kontext........................................................................................................ 68 3.4.12 Politischer/religiöser Extremismus und (so genannte) Sekten ........................... 68 3.4.12.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 68 3.4.12.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 69 3.4.12.3 Kontext........................................................................................................ 71 3.4.13 Sexualität, Verhütung und Familienplanung ...................................................... 72 3.4.13.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 72 3.4.13.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 74 3.4.13.3 Kontext........................................................................................................ 76 3.4.14 Schwangerschaft und Geburt eines Kindes ....................................................... 76 3.4.14.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 76 3.4.14.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 77 3.4.14.3 Kontext........................................................................................................ 80 3.4.15 Adoption/Aufnahme eines Pflegekindes ............................................................ 80 3.4.15.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 80 3.4.15.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 81 3.4.15.3 Kontext........................................................................................................ 81 3.4.16 Ablösung von den Kindern/Auszug des Kindes/der Kinder ................................ 81 3.4.16.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 81 3.4.16.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 82 3.4.16.3 Kontext........................................................................................................ 83 3.4.17 Kindererziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen........................ 83 3.4.17.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 83 3.4.17.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 84 3.4.17.3 Kontext........................................................................................................ 85 2 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.18 Vereinbarkeit Familie und Erwerbstätigkeit ........................................................ 86 3.4.18.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 86 3.4.18.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 87 3.4.18.3 Kontext........................................................................................................ 88 3.4.19 Scheidung und Trennung .................................................................................. 89 3.4.19.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 89 3.4.19.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 90 3.4.19.3 Kontext........................................................................................................ 91 3.4.20 Herausforderungen in der nachfamilialen Phase ............................................... 92 3.4.20.1 Theoretischer Hintergrund........................................................................... 92 3.4.20.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................ 93 3.4.20.3 Kontext........................................................................................................ 94 3.5 Zielgruppen psychosozialer Maßnahmen ................................................................... 94 3.5.1 Zielgruppe Kinder und Jugendliche .................................................................... 94 3.5.1.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 94 3.5.1.2 Kontext ......................................................................................................... 98 3.5.2 Zielgruppe beeinträchtigte Menschen................................................................. 99 3.5.2.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................. 99 3.5.2.2 Kontext ........................................................................................................100 3.5.3 Zielgruppe Frauen .............................................................................................103 3.5.3.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................103 3.5.3.2 Kontext ........................................................................................................105 3.5.4 Zielgruppe Männer ............................................................................................105 3.5.4.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................105 3.5.4.2 Kontext ........................................................................................................107 3.5.5 Zielgruppe Alleinerziehende ..............................................................................107 3.5.5.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................107 3.5.5.2 Kontext ........................................................................................................108 3.5.6 Zielgruppe MigrantInnen ...................................................................................108 3.5.6.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................108 3.5.6.2 Kontext ........................................................................................................110 3.5.7 Zielgruppe ältere Menschen ..............................................................................110 3.5.7.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................110 3.5.7.2 Kontext ........................................................................................................111 3.5.8 Zielgruppe gleichgeschlechtliche Paare ............................................................111 3.5.8.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen ............................................................111 3.5.8.2 Kontext ........................................................................................................112 4 Diskussion der Ergebnisse ........................................................................................113 5 Literaturverzeichnis....................................................................................................127 6 Kurzbiografien der Autorinnen und Autoren ............................................................135 3 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Darstellung des Konzeptes zu Lebens- und Familienphasen ...........................21 Abbildung 2: Überblick Familienphasen und deren Herausforderungen ...............................25 Abbildung 3: Überblick über die verschiedenen Gewaltformen und TäterIn/OpferBeziehung .....................................................................................................................61 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema „Beziehung, Partnerschaft“ ................................................................................35 Tabelle 2: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Generationenkonflikte........................................................................................37 Tabelle 3: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Erwerbstätigkeit .................................................................................................41 Tabelle 4: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Finanzielle Situation ..........................................................................................45 Tabelle 5: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Behinderung ......................................................................................................49 Tabelle 6: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Pflege ................................................................................................................50 Tabelle 7: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Krankheit ...........................................................................................................51 Tabelle 8: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Gesundheitsberatung ........................................................................................52 Tabelle 9: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Sucht .................................................................................................................53 Tabelle 10: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Essstörungen ....................................................................................................54 Tabelle 11: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Todesfall/Trauer ................................................................................................59 Tabelle 12: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Gewalt ...............................................................................................................63 Tabelle 13: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Extremismus .....................................................................................................70 Tabelle 14: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Sektenberatung .................................................................................................71 Tabelle 15: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Sexualberatung, Erste Liebe und Familienplanung/Kinderlosigkeit ....................75 Tabelle 16: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Schwangerschaft/Geburt und Schwangerschaftskonflikt ...................................79 Tabelle 17: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Erziehung ..........................................................................................................84 Tabelle 18: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Scheidung und Trennung ..................................................................................91 4 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 19: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Kinder und Jugendliche ...............................................................................97 Tabelle 20: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe pflegebedürftige Menschen ........................................................................100 Tabelle 21: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Frauen .......................................................................................................104 Tabelle 22: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Männer ......................................................................................................106 Tabelle 23: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Alleinerziehende ........................................................................................108 5 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 1 EINLEITUNG Bei der vorliegenden Studie handelt es sich um ein Modul der Wirkungsanalyse der familienpolitischen Leistungen des Bundes, die im Zeitraum 2013 bis 2015 von Seiten des Österreichischen Instituts für Familienforschung an der Universität Wien durchgeführt wurde. Inhalt dieses Moduls sind die im Jahr 2012 vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Österreichischen Institut für Familienforschung gemeinsam festgelegen „weichen“ Zielsetzungen (bzw. Aspekte dieser Zielsetzungen), nämlich:     Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung (Ziel 3)1; Vermeidung von physischer, psychischer und sexueller Gewalt im familiären Kontext (Ziel 4); Stärkung der Erziehungskompetenz beider Elternteile (Ziel 5); Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potenziale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen (Ziel 6)2. Einen wesentlichen Kerngedanken bildet die Integration der unterschiedlichen „weichen“ Zielsetzungen in ein einziges, umfassendes Konzept der psychosozialen Unterstützung. Dies ist darin begründet, dass einerseits die Zielsetzungen in Wechselwirkung zueinander stehen und andererseits die zur Verfügung stehenden familienpolitischen Maßnahmen häufig mehreren Zielen zugeordnet werden können. So kann etwa das Angebot der Elternbildung nicht nur den Anspruch erheben, die Erziehungskompetenz der Eltern zu steigern, sondern ihr kommt selbstverständlich auch ein wesentlicher Stellenwert in Hinblick auf die Vermeidung von Gewalt in der Familie zu. Eine Evaluierung der oben angeführten „weichen“ Zielsetzungen sieht sich jedoch der Problematik gegenüber, dass sich die Wirksamkeit von Maßnahmen nur sehr eingeschränkt mit Hilfe statistischer Verfahren o.ä. (er)fassen und bewerten lässt. So existieren etwa weder im Rahmen der Familienberatung noch in der Elternbildung – beides sehr zentrale Maßnahmen in der Familienpolitik – konkrete Regeln, die eine bestimmte methodische Vorgehensweise oder bestimmte Inhalte festlegen. Evaluiert werden können jedoch nur einheitlich konstruierte Elemente wie eine bestimmte Methodik oder ein bestimmtes Setting. Dementsprechend findet sich in der „Evaluierung der Familienberatung in Österreich“ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend 2007) die klare Aussage: „Die typische Beratungsstelle gibt es nicht“ (ebd.: 60). Und in Bezug auf die Elternbildung existieren in Österreich, anders als etwa in Deutschland, auch keine „Programme“ wie „Starke Eltern, starke Kinder“ oder Ähnliches, die Dieses Ziel stellt insofern eine „weiche“ Zielsetzung dar, als familiäre Notlagen, auch wenn sie ökonomischer Natur sind, immer einen psychosozialen Aspekt im Sinne einer psychosozialen Belastung für die Betroffenen beinhalten. 2 Hinweis: In diesem Bericht wurde auf familienpolitische Leistungen fokussiert und jugendpolitische Maßnahmen des BMFJ nur in Teilen aufgenommen. 1 6 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 flächendeckend durchgeführt werden und somit Gegenstand von Evaluierung werden können. Aussagen zur generellen Wirksamkeit sind dementsprechend schwierig zu treffen. Die wenigen Evaluierungen, die eine generelle Wirksamkeit psychosozialer Maßnahmen, insbesondere Familienberatung, Elternbildung und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nachzuweisen versuchen, stützen sich überwiegend auf Aussagen zur Zufriedenheit (vgl. Vossler 2006). Eine weitere Gemeinsamkeit dieser Studien besteht zudem darin, dass die Frage nach der generellen Wirksamkeit im Prinzip positiv beantwortet wird, wenn auch Aussagen über das Ausmaß und die Nachhaltigkeit der Wirksamkeit durchaus differieren können. Im vorliegenden Projekt wird daher die generelle Wirksamkeit psychosozialer Maßnahmen auf allgemeiner Ebene zugrunde gelegt. 7 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 2 THEORETISCHER TEIL 2.1 Psychosoziale Krisen und Herausforderungen als Ausgangspunkt Familienpolitische Maßnahmen, die eine psychosoziale Unterstützung offerieren, verfolgen, wenn sie auch unterschiedlich gestaltet sind, einen zentralen gemeinsamen Zweck, der in folgender Weise beschrieben werden kann: Der Zweck psychosozialer Unterstützungsmaßnahmen besteht in der Sicherstellung, Erhaltung, Wiederstellung des Wohlbefindens, der psychosozialen Gesundheit und der Funktion der Familie und ihrer Mitglieder. In diesem Sinne kann psychosoziale Unterstützung im weitesten Sinne als Krisenprävention und Krisenintervention verstanden werden. Beispielsweise werden durch Elternbildungsmaßnahmen Anstrengungen unternommen, durch die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz möglichen Krisen vorzubeugen. Andere Maßnahmen, wie etwa die Scheidungsmediation, zielen wiederum darauf ab, bereits bestehende Krisen hinreichend gut bewältigen zu können. Wie bereits im Konzept zum vorliegenden psychosozialen Modul ausführlich beschrieben, kann der Begriff der „psychosozialen Krise“ in zweierlei Hinsicht verstanden werden: Einerseits als Notsituation, die mit negativen Emotionen (z.B. Angst, Hilflosigkeit) verbunden ist, die die Bewältigungsressourcen der betreffenden Person übersteigt und eine akute Bedrohung für die psychische Gesundheit darstellt, andererseits aber auch als Herausforderung im Sinne einer Entwicklungsaufgabe. Reiter und Strotzka (1977) repräsentieren erstere Sichtweise. In ihrem Verständnis handelt es sich bei psychosozialen Krisen um akute Ereignisse bzw. Erlebnisse, welche         überraschend eintreten, zumeist mit einem Verlust verbunden sind, bedrohlich erscheinen, da sie Ziele und Werte in Frage stellen, von Gefühlen der Angst und Hilflosigkeit begleitet sind, Entscheidungen und Anpassungsleistungen in relativ kurzer Zeit erforderlich machen, die Problembewältigungskapazität aufs Äußerste beanspruchen bzw. überfordern, durch einen ungewissen Ausgang gekennzeichnet sind, die Chance zur Neuorientierung bieten. Sonneck (1995) stellt den Aspekt der Überforderung in den Mittelpunkt. Demnach bezeichnet eine psychosoziale Krise „… den Verlust des seelischen Gleichgewichts, den ein Mensch verspürt, wenn er mit Ereignissen und Lebensumständen konfrontiert wird, die er im Augenblick nicht bewältigen kann, weil sie von der Art und vom Ausmaß her seine durch frühere Erfahrungen erworbenen Fähigkeiten und erprobten Hilfsmittel zur Erreichung wichtiger Lebensziele oder zur Bewältigung seiner Lebenssituation überfordert“ (Sonneck, 1995: 31) 8 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Im Rahmen der Stressforschung wird hingegen nicht per se von einer Überforderung ausgegangen, sondern lediglich das Erfordernis einer Anpassungsleistung betont. Sogenannte „critical life events“, d.h. Ereignisse, die mit Veränderungen einhergehen, treten in erster Linie als Herausforderungen in Erscheinung, die grundsätzlich auch neutral (z.B. Umzug) oder positiv (z.B. Geburt eines Kindes) konnotiert sein können (vgl. Holmes & Rahe 1967). Unterschiedliche Ereignisse stellen dabei unterschiedlich starke Stressoren dar, die auf einer Skala mit Stresswerten („life change units“) von 1 bis 100 eingeordnet werden können. Obgleich die sechs Ereignisse auf dieser Skala durchweg negativer Natur sind (Tod eines Familienmitglieds, Scheidung), nimmt auch die Heirat mit 50 life change units einen der vorderen Ränge ein, ebenso wie die Pensionierung (45 life change units). Hier stehen augenscheinlich nicht in erster Linie die Belastungen und der Verlustaspekt im Vordergrund, sondern die Notwendigkeit, sich an eine veränderte Lebenssituation anzupassen. In der Krisenintervention (vgl. z.B. Stein 2009) wird beiden Positionen Rechnung getragen, indem sowohl Verlustkrisen und Traumata als auch Lebensveränderungskrisen (im Sinne von „critical life events“) berücksichtigt werden. Bei Verlustkrisen handelt es sich um plötzlich auftretende, schmerzliche Ereignisse, die den Verlust eines wertvollen Guts (Leben, Gesundheit, Arbeitsplatz) beinhalten, während unter dem Begriff Traumata schwere psychische bzw. auch körperliche Belastungen zusammengefasst werden, die durch außergewöhnlich schlimme Erfahrungen ausgelöst werden, mit denen nahezu jede/r überfordert ist (z.B. Kriegserlebnisse, Naturkatastrophen oder schwere Unfälle). Beide Formen bezeichnen Krisen im engeren, d.h. im negativen Sinne. Im Rahmen der Krisenintervention wird außerdem noch das „Burn-outSyndrom“ als eigene Krisenform geführt. Dieses resultiert aus einer permanenten Überforderung (zumeist, aber nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit), die schließlich zum Zusammenbruch führen kann. Von einem gänzlich anderen Krisenbegriff geht hingegen Erikson in seinem Stufenmodell der psychosozialen Entwicklung aus (vgl. Erikson 1966): Erikson beschreibt acht Lebens- bzw. Entwicklungskrisen, die auf die Erreichung eines harmonischen Ausgleichs zwischen Psyche und Umwelt abzielen. Werden die Aufgaben, die sich auf der jeweiligen Entwicklungsstufe stellen, nicht in ausreichendem Maße bewältigt, kann dieser Ausgleich nicht hergestellt werden, was auch die Bewältigung der darauffolgenden Entwicklungsstufen in negativer Weise zu beeinflussen vermag. Während auf den ersten beiden Entwicklungsstufen, die die ersten drei Lebensjahre umfassen, in erster Linie die Eltern als primäre Bindungspersonen die Verantwortung für die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben (Urvertrauen sowie Autonomie) tragen, tritt ab der dritten Stufe auch die soziale Umwelt außerhalb der Familie zunehmend in den Vordergrund. Im Rahmen des Miteinanders mit anderen entwickelt sich nun im Idealfall ein weitreichendes Verständnis für soziale Regeln. Auf Stufe 4, welche dem Schulalter entspricht, tritt dann der Leistungsaspekt in den Vordergrund, und das Kind steht vor der Aufgabe, Sachinteresse und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu entwickeln. In der schwierigen, von körperlichen und seelischen Veränderungen geprägten Phase der Identitätsfindung im Jugendalter (Stufe 5) kann der Verfügbarkeit von Unterstützungsangeboten – in, aber vor allem auch außerhalb der Familie – eine zentrale Bedeutung beigemessen werden. Während in der Jugendzeit bei der Identitätsfindung definitionsgemäß primär das „Ich“ im Zentrum steht, soll nun in der nächsten Phase, dem „frühen Erwachsenenalter“ eine Hinwendung zum „Du“ und zum „Wir“ erfolgen. 9 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Im „Erwachsenenalter“ schließlich, wenn im Idealfall der Aufbau enger Beziehungen geglückt ist, wendet sich der Blick dann auf die nachfolgende Generation. Neben der „klassischen Bewältigung“ der mit dieser Lebensphase verbundenen Entwicklungsaufgabe – dem „In die Welt Setzen“ und Aufziehen eigener Kinder – ist hier vor allem auch berufliches, soziales und politisches Engagement gemeint, das ebenso die Übernahme von Verantwortung für die Zukunft der jüngeren Generation beinhaltet. In der letzten Lebensphase geht es schließlich vor allem darum, zufrieden auf das bisherige Leben zurückblicken zu können und die Endlichkeit des Lebens zu akzeptieren (für eine ausführliche Darstellung des Konzepts von Erikson vgl. Buchebner-Ferstl et al. 2013). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unabhängig davon, welches Verständnis von psychosozialen Krisen und Herausforderungen zugrunde gelegt wird, eine Anpassung an eine veränderte Situation erforderlich ist, egal ob diese ein unerwartetes Ereignis darstellt oder lediglich einen natürlichen Entwicklungsprozess abbildet. Nicht in jedem Fall stehen den Betroffenen in ausreichendem Maße persönliche und soziale Ressourcen zur Verfügung, um mit den Anforderungen zurechtzukommen. Manche Bewältigungsstrategien können sich wiederum als wenig zielführend oder gar kontraproduktiv erweisen. Hier stellen psychosoziale Maßnahmen, wie sie etwa im Rahmen der Familienpolitik angeboten und gefördert werden, eine Möglichkeit dar, den unterschiedlichsten Herausforderungen auf konstruktive Weise begegnen zu können. 2.2 Psychosoziale Unterstützung, psychosoziale Maßnahmen und Soziale Dienste Die Begriffe „psychosoziale Unterstützung“, „psychosoziale Maßnahmen“ und „Soziale Dienste“ werden häufig in einem Atemzug genannt oder gar synonym gebraucht. Was jeweils im Detail unter diesen Begriffen verstanden bzw. subsumiert wird, kann jedoch zum Teil deutlich differieren. So versteht Trukeschitz (2006) unter „Sozialen Dienstleistungen“ ganz allgemein „… Dienstleistungen, die (i) sich an benachteiligte Personen bzw. Personengruppen einer Gesellschaft (Zielgruppe) richten und (ii) die Verbesserung der Lebenssituation dieser Personen(gruppen) dienen (Zielsetzung). Sie umfassen (iii) Beratungs-, Behandlungs-, Betreuungsund Pflegeleistungen sowie Aktivierungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsleistungen, sofern sozial unterstützende Aspekte eine wesentliche Rolle spielen (Abgrenzung der Dienstleistungsbereiche) und werden (iv) in direktem Kontakt mit KlientInnen und damit personenbezogen erstellt (Charakterisierung des Produktionsprozesses).“ (Trukeschitz 2006: 28f.) Dimmel (2010) versteht unter familienbezogenen sozialen Diensten jene Maßnahmen, die als „persönliche bzw. auf ein Familiensystem bezogene Hilfen bei immateriellen Notlagen“ (Dimmel 2010: 699) fungieren und führt die sozialen Dienste im Rahmen der Sozialhilfe an (FamilienhelferInnen, nicht-medizinische Hauskrankenpflege, Sozialberatungsstellen) sowie die Behindertenhilfe, die Kinder- und Jugendhilfe und die Kindertagesbetreuung. In seinem Verständnis dienen familienbezogene (soziale) Dienste u.a. der Aufrechterhaltung der Selbstorganisa10 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 tionsfähigkeit von Familien und sollen soziale Notlagen, beispielsweise durch Beratung, Betreuung, Pflege oder Ausbildung überwinden helfen. Er definiert eine Reihe von Risiken, die durchaus als Herausforderungen im o.g. Sinne verstanden werden können und psychosozialer Unterstützung bedürfen, nämlich:            Geburt prekäre Ressourcenausstattung (i.w.S. Armut) Erziehungsprobleme Krisen/Störungen der Elternbeziehung Gewalt in der Familie fehlende Ressourcen/Möglichkeiten der Familienerholung Erkrankung Behinderung Pflegebedürftigkeit Wohnungslosigkeit Scheidungsfolgen Was die Art der Maßnahmen betrifft, unterscheidet Dimmel zwischen Beratungs-, Betreuungs/Unterbringungs- und Pflegeleistungen. Klicpera und Gasteiger-Klicpera (1996) heben insbesondere das Jugendamt als zentralen Anbieter Sozialer Dienste für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien hervor. Darüber hinaus führt er unterstützende Maßnahmen bei der Kinderbetreuung an. Neben klassischen Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderkrippen und Tageseltern nennt er an dieser Stelle auch Eltern-Kind-Zentren und stellt damit einen Konnex zur Elternbildung her. Die Aufgabenbereiche sozialer Dienste für Kinder und Jugendliche erstrecken sich gemäß Klicpera des Weiteren auf die Themen Kinderschutz, Hilfen bei Erziehungsproblemen und familiären Krisen, Hilfen bei schulischen Problemen, Berufswahl- und -vorbereitung, Jugendhilfe und Jugendschutz sowie öffentliche Erziehungsmaßnahmen/Ersatz familiärer Erziehung. Als soziale, familienbezogene Dienste für Erwachsene nennen Klicpera und GasteigerKlicpera (1996) neben der Sozialberatung auch die Ehe- und Familienberatung sowie spezielle Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen. Des Weiteren werden hier Erwachsenbildung, Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit, Unterstützung von Nachbarschaftshilfe sowie Unterstützung von ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchenden angeführt. Psychosoziale Dienste (nicht Soziale Dienste im Allgemeinen) werden mitunter auch auf den Bereich der Sozialpsychiatrie eingeengt und im Sinne psychiatrischer Intervention bei psychischen Störungen verstanden: „Psychosoziale Dienste werden im Allgemeinen rund um die psychiatrische Versorgung entwickelt und zählen somit im weitesten Sinne zur Psychiatrie, vor allem zum Bereich der Sozialpsychiatrie. Sie sind multidisziplinär und verfolgen je nach Zielsetzung und Verortung im Bereich der Versorgung unterschiedliche Schwerpunkte im Spektrum psychosozialer Versorgung.“ (Lueger-Schuster et al. 2009: 2) In ähnlicher Weise wird auch psychosoziale Intervention von Hochgerner (1996) primär als Behandlung von seelischen Störungen aufgefasst: 11 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 „Psychosoziale Intervention ist die nach einer Ausbildung erlernte, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial bedingten Leidenszuständen und Verhaltensstörungen von Einzelindividuen oder Personengruppen in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandlern mit dem Ziel, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern, wobei der Handlungsansatz am Individuum, mit Gruppen, dem sozialen Umfeld oder in der daraus entstehenden Dynamik entwickelt werden kann.“ (Hochgerner 1996: 41) Dabei stellt nach Hochgerner (1996) die Beratung das zentrale Medium der Interventionsformen und die Grundform psychosozialer Behandlung dar, bei der durch Reflexion und Selbstreflexionsanregungen eine Grundlage für kontrollierte Entscheidungs- und Problembewältigung geschaffen wird. „Beratung“ wird von Dietrich (1983) folgendermaßen definiert: „Beratung ist in ihrem Kern jene Form einer interventiven und präventiv helfenden Beziehung, in der ein Berater mittels sprachlicher Kommunikation und auf der Grundlage anregender und stützender Methoden innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes versucht, bei einem desorientierten, inadäquat belasteten oder entlasteten Klienten einen auf kognitiv-emotionaler Einsicht fundierten aktiven Lernprozess in Gang zu bringen, in dessen Verlauf seine Selbsthilfebereitschaft, seine Selbststeuerungsfähigkeit und seine Handlungskompetenz verbessert werden können.“ (Dietrich 1983: 2) Gemäß Lueger-Schuster et al. (2009) richtet sich psychologische Beratung speziell an KlientInnen, die durch negative, aber auch prinzipiell positiv bewertete Ereignisse wie Heirat oder die Geburt eines Kindes überfordert bzw. desorientiert sind. Beratung liefert dabei „… präventiv und intervenierend eine Entscheidungshilfe und Handlungsgrundlage, die zur kognitiven und emotionalen Einsicht auf Seiten der KlientInnen führen soll“ (Lueger-Schuster et al. 2009: 82). Im Fokus stehen dabei die alltäglichen Lebenswelten und eine positive Bewältigung des Alltags. In der psychosozialen Versorgung sind ExpertInnen aus verschiedenen Fachrichtungen beschäftigt, die multi- und interdisziplinär mit den Betroffenen arbeiten. Aus dem Bereich der Psychologie spielen insbesondere Klinische und GesundheitspsychologInnen, aber auch PsychologInnen mit dem Schwerpunkt Entwicklungspsychologie oder Neuropsychologie eine wichtige Rolle; darüber hinaus sind auch MedizinerInnen (z.B. NeurologInnen, PsychiaterInnen) und PsychotherapeutInnen zu nennen. Aber auch PädagogInnen, SozialpädagogInnen und SoziologInnen verorten sich im psychosozialen Feld, ebenso wie Personen aus dem Pflegebereich, Seelsorger sowie Lebens- und SozialberaterInnen. Psychosoziale Beratung und Intervention findet in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen statt, daneben vor allem in Beratungsstellen, die zum Teil auf bestimmte Zielgruppen (z.B. Familien, Jugendliche) und/oder Problembereiche (z.B. Kindererziehung, Drogensucht) spezialisiert sind. Psychosoziale Maßnahmen sind aber auch in Einrichtungen für betagte oder für behinderte Menschen, in juristischen Einrichtungen (z.B „Familienberatung bei Gericht“) und in freien Praxen von PsychotherapeutInnen oder Lebens- und SozialberaterInnen beheimatet. Die Art und Weise der Intervention ist nicht nur vom Umfeld, in dem diese stattfindet, sondern auch von den dort tätigen Personen beeinflusst. So wird etwa ein an einer Familienberatungsstelle tätiger Psychotherapeut möglicherweise auch psychotherapeutische Elemente in die Beratung einfließen lassen, während ein Sozialpädagoge an einer Jugendberatungsstelle eventuell etwas anders agiert als eine Klinische Psychologin. Denkbar ist auch, dass in einer in 12 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 einem Krankenhaus lokalisierten Sexualberatungsstelle gesundheitlich-medizinische Aspekte etwas mehr im Vordergrund stehen als in ebenfalls auf dieses Thema spezialisierten Beratungsstelle ohne diese Anbindung oder in der privaten Praxis einer Psychotherapeutin mit theologischer Grundausbildung. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass psychosoziale Maßnahmen als solche sich streng genommen jeglichem Versuch, diese zu evaluieren, entziehen. Dies liegt zum einen darin begründet, dass der Begriff der psychosozialen Maßnahme und was als solche zu betrachten ist auf vielfältige Weise interpretiert werden kann: So legt die Psychiatrie einen sehr eingeschränkten Blickwinkel fest, der sich auf die Behandlung psychischer Störungen beschränkt. Auf der anderen Seite kann aber auch ein diametral entgegengesetzter Standpunkt eingenommen werden, der davon ausgeht, dass alles, was die psychosoziale Gesundheit und Entwicklung direkt oder indirekt (z.B. über die Eltern) fördert, als psychosoziale Maßnahme gelten kann. Damit wird etwa auch Freizeiteinrichtungen für Jugendliche eine gewisse Bedeutung im psychosozialen Kontext zugesprochen. Zum anderen ist psychosoziale Intervention kein festgelegtes Regelwerk, das von bestimmten Personen mit gleichem Background in immer gleicher Weise umgesetzt wird. Die unterschiedlichen Fachrichtungen bringen ihre individuellen Stärken und Schwerpunkte ein, die auch – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf einem qualitativ hochwertigen fachlichen Fundament ruhen. 2.3 Zentrale Indikatoren für die Bewertung psychosozialer Maßnahmen Um die seitens der Familienpolitik geförderten Maßnahmen einer Bewertung zuführen zu können, ist es erforderlich, Indikatoren zu identifizieren, auf die in einer Bewertung Bezug genommen werden kann. In der vorliegenden Studie erfolgte dabei aus Zeit- und Kapazitätsgründen eine Beschränkung auf zwei zentrale Indikatoren, nämlich „Zielgruppe“ sowie „Niederschwelligkeit“, die in der Folge näher erläutert werden. 2.3.1 Zielgruppen psychosozialer Maßnahmen Psychosoziale Maßnahmen richten sich grundsätzlich an unterschiedliche Zielgruppen, die jeweils durch spezifische Bedürfnisse und Problemlagen gekennzeichnet sind. Je individueller die Problemlagen sind, desto schwieriger ist es, den Bedürfnissen mittels psychosozialer Unterstützung adäquat zu begegnen und desto zielgerichteter müssen die Maßnahmen gestaltet sein. In der Familienberatung wird diesem Umstand beispielsweise durch zielgruppenbezogene Schwerpunktsetzungen Rechnungen getragen: So wird speziell Frauen- und Mädchenberatung, Beratung von Männern und Jungen sowie Kinder und Jugendberatung angeboten. Im Rahmen der Familienförderung erhalten auch zahlreiche Vereine und Interessensvertretungen finanzielle Unterstützung, die sich auf bestimmte Zielgruppen wie etwa Alleinerziehende oder behinderte Menschen (bzw. Menschen mit bestimmten Behinderungsformen) konzentrieren. 13 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Im Folgenden werden einzelne Gruppen, an die sich Maßnahmen richten, kurz beschrieben sowie Beispiele für mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Zielgruppe angeführt. 2.3.1.1 Familien Zahlreiche Herausforderungen betreffen das System Familie in seiner Gesamtheit, sind damit weitgehend an den Kontext Familie gebunden und stellen typische „Familienthemen“ dar. Der Blick auf die Familie stellt gleichsam die übergeordnete Sichtweise dar, die Väter wie Mütter, Kleinkinder wie Jugendliche, behinderte wie nicht behinderte Familienmitglieder einschließt, gleichgültig, um welche Familienform es sich handelt. Ist die Familie an sich angesprochen, geht es um Themen, die für alle diese potenziellen Zielgruppen für Maßnahmen gleichermaßen von Bedeutung sind. Dies betrifft etwa die Gestaltung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern einschließlich der Kindererziehung, Generationskonflikte im Familienverband oder auch eine elterliche Scheidung. Im Mittelpunkt von psychosozialer Unterstützung stehen in Bezug auf die Familie sicherlich die Kommunikation und Interaktion der einzelnen Familienmitglieder untereinander. 2.3.1.2 Paare Neben den typischen Familienthemen existieren paarspezifische Fragestellungen, die auch außerhalb des Familienkontextes relevant sind. Hier sind vor allem die Themen Partnerschaftsgestaltung, Paarkommunikation und Sexualität anzuführen. 2.3.1.3 Frauen Von wenigen Ausnahmen (z.B. Schwangerschaft) abgesehen, haben Maßnahmen, die sich speziell an Frauen richten, Themen zum Inhalt, die nicht per se an das Geschlecht gebunden sind, jedoch Frauen deutlich häufiger betreffen als Männer. Anzuführen sind hier etwa die Gewalt (vor allem die sexuelle Gewalt) oder auch die Schwierigkeit des Wiedereinstiegs in das Erwerbsleben nach einer (zumeist familienbedingten) Pause. Des Weiteren sind hier auch Themen verortet, die je nach Geschlechtszugehörigkeit mit unterschiedlichen Implikationen, Inhalten und Maßnahmen verknüpft sind. So wird in Hinblick auf die Gesundheitsthematik aufgrund unterschiedlicher körperlicher Gegebenheiten (z.B. Möglichkeit einer Schwangerschaft) bzw. auch zum Teil anders gewichteter Risikofaktoren (z.B. Brustkrebsrisiko) bei Frauen ein anderer Schwerpunkt gelegt als bei Männern. Ein weiteres Beispiel sind Maßnahmen, die eine nicht traditionelle Berufswahl fördern sollen und die naturgemäß auf das jeweilige Geschlecht abgestimmt sein müssen, um eine Wirkung zu erzielen. 14 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 2.3.1.4 Männer Für Maßnahmen, die auf die Zielgruppe der Männer ausgerichtet sind, gilt ähnliches wie für frauenspezifische Maßnahmen: Auch hier geht es um Themen, die das andere Geschlecht zwar ebenso, in der Praxis jedoch deutlich seltener betreffen. Im Falle der Zielgruppe der Männer ist Gewalt ebenso ein Thema, wobei hier jedoch die Täterperspektive im Vordergrund steht. Bei manchen Themen (Gesundheit, Förderung einer nicht traditionellen Berufswahl etc.) ist es, wie bereits bei den Frauen angesprochen, sinnvoll, (auch) eine geschlechtsspezifische Sichtweise einzunehmen. 2.3.1.5 Kinder und Jugendliche Maßnahmen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, setzten auf ganz unterschiedlichen Ebenen an. Einerseits wenden sich Maßnahmen direkt an Kinder und Jugendliche und versuchen, diese altersspezifisch in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Sie greifen aber auch sehr spezifische Themen, die typisch für die jeweilige Entwicklungsphase sind, auf. Angebote richten sich häufig an gemischtgeschlechtliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen, aber immer häufiger werden spezifische Themen (z.B. Gewalt, Sexualität, männlich/weibliche Identität) bewusst für geschlechtshomogene Gruppen angeboten (z.B. Mädchenberatungsstellen). Als mögliche Themen von Unterstützungsangeboten sind z.B. zu nennen: Sexualität, Gewalt, Suchtverhalten, Bildungsentscheidungen wie Lehrstelle oder Studium. Aber auch spezifische familiale Situationen finden ihren Niederschlag in Unterstützungsangeboten, wie z.B. bei Trennung und Scheidung oder Tod eines Elternteils. Eine ganz andere Ebene, um Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, stellt der Zugang über die Eltern dar, also quasi ein indirekter Zugang. So sind hier alle Maßnahmen der Elternbildung und Familienberatung zu nennen. Einerseits geht es darum, Eltern zu befähigen, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsbildung zu unterstützen. Andererseits sollen aber auch Eltern in ihrer Funktion unterstützt werden, so dass sie für die Kinder und Jugendlichen selbst da sein können. Eine weitere Ebene, in der Kinder und Jugendliche indirekt unterstützt werden, sind Angebote und Maßnahmen, die sich an Professionelle im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wenden (z.B. PädagogInnen, SozialarbeiterInnen), um diese in ihrer Arbeit zu unterstützen, sie weiterzubilden bzw. für spezifische Bereiche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche zu sensibilisieren. Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit umfasst dabei Maßnahmen und Angebote der offenen Jugendarbeit (z.B. Jugendzentren), der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendinformation umfasst. Die Arbeit des BMFJ hinsichtlich Qualitätssicherung, Weiterbildung, etc. richtet sich dabei auch an die große Anzahl an ehrenamtlich/freiwillig Tätigen – insbesondere in der verbandlichen Jugendarbeit. 15 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 2.3.1.6 Alleinerziehende Obgleich nach wie vor die meisten Kinder mit zwei Elternteilen aufwachsen, verdient die Gruppe der Alleinerziehenden aufgrund der spezifischen Problemlagen, die mit dieser Lebenssituation verbunden sind, besonderes Augenmerk. Unter den Familien mit zumindest einem unter 18-jährigen Kind waren im Jahr 2013 15,8% (bzw. 142.300) Alleinerziehendenhaushalte (Kaindl & Schipfer 2014: 46). In der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich um Mütter, die mit einem oder mehreren Kindern einen Haushalt bilden, nur etwa 10% der alleinerziehenden Elternteile sind Väter. Nach Niepel (1994) haben männliche und weibliche Alleinerziehende zum Teil mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen: So sind Mütter zumeist mit einer deutlich schlechteren ökonomischen Situation konfrontiert und haben auch mehr Probleme, soziale Kontakte zu pflegen. Alleinerziehende Mütter müssen sich zudem ihre Autoritätsposition sowohl den Kindern als auch Außenstehenden (z.B. einem Vermieter oder Arbeitgeber) gegenüber häufig erst erkämpfen, während Väter diese Position eher von Beginn an zugestanden wird. Obgleich die Vereinbarkeit für beide Geschlechter, wenn sie alleinerziehend sind, eine besondere Herausforderung darstellt, sehen Frauen sich zudem auch stark mit Rollenkonflikten konfrontiert und müssen sich entweder die Kritik der Vernachlässigung der Kinder aufgrund der (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit oder auch den Vorwurf des Sozialschmarotzertums bei Erwerbslosigkeit gefallen lassen. Typische Probleme männlicher Alleinerziehender bestehen hingegen darin, dass ihnen die Erfüllung der Elternrolle nicht zugetraut wird und sie im Gegensatz zu den Müttern weitaus stärker gefordert sind, ihre eigene Rolle neu zu definieren. Hausmännern, die sich „nur“ der Kindererziehung widmen, wird noch mehr Unverständnis entgegengebracht als Frauen, denen man es eher zugesteht, ihren Kindern zuliebe „zu Hause zu bleiben“. 2.3.1.7 MigrantInnen Im Jahresdurchschnitt 2013 wiesen 19,4% der Bevölkerung in Österreich einen Migrationshintergrund auf. 12,2% besaßen im Jahr 2014 nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, rund die Hälfte davon stammte aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Ländern) innerhalb und außerhalb Europas (STATISTIK AUSTRIA 2014) Gerade Personen, die ihre Wurzeln in wirtschaftlich schlechter gestellten Drittstaaten haben, sehen sich, auch wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in vielen Fällen einer Reihe von Problemen gegenüber. Neben sprachlichen Schwierigkeiten sehen sie sich oft auch mit Vorurteilen und Ablehnung konfrontiert. Darüber hinaus blicken nicht wenige MigrantInnen auf schwierige, möglicherweise traumatische Erfahrungen im Heimatland zurück, die es nicht unbedingt leichter machen, sich in eine neue Lebenssituation einzufinden. Langwierige Asylverfahren, Hürden bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und eine unbefriedigende Wohnsituation erweisen sich insbesondere für MigrantInnen, die als Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind, als besondere Belastungsfaktoren. 16 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Als besonders vulnerable Gruppe können die Kinder und Jugendlichen angesehen werden. Hier ist es vor allem im Bereich der Bildung erforderlich, Schritte setzen, um weitreichende negative Konsequenzen allein aufgrund mangelnder Sprachkompetenz weitgehend zu verhindern. Gerade im Bereich der Integration sind aber vor allem auch psychosoziale Maßnahmen für alle Altersgruppen von besonderer Wichtigkeit. 2.3.1.8 Menschen mit Beeinträchtigung Auch Menschen mit einer Beeinträchtigung zählen zu einer Gruppe von Menschen, die sich in Hinblick z.B. auf Bildung, Erwerbstätigkeit und Beteiligung mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert sieht. Dabei bedürfen jedoch nicht nur die beeinträchtigten Menschen selbst einer Unterstützung, sondern auch ihre Betreuungspersonen – allen voran die Eltern eines beeinträchtigten Kindes bzw. eines beeinträchtigten Jugendlichen. In manchen Fällen führt eine bestehende Behinderung auch zu einer lebenslangen Pflegebedürftigkeit, die häufig in erster Linie von den Eltern bewältigt wird. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung können sich die möglichen Hürden unterschiedlich gestalten. So müssen etwa für blinde oder gehörlose Kinder alternative Unterrichtsmittel zur Verfügung stehen, während auf das Lerntempo von Personen mit einer intellektuellen Behinderung besondere Rücksicht genommen werden muss. Für Personen, die im Rollstuhl sitzen, wird hingegen primär eine barrierefreie Umwelt in baulicher Hinsicht ein entscheidendes Kriterium darstellen. Wenn es sich um eine angeborene Behinderung handelt, kommt einer umfassenden und an die jeweilige Person angepassten Frühförderung eine wichtige Bedeutung zu. Im späteren Leben geht es dann primär um das Thema Integration: in das Schulsystem, ins Erwerbsleben, in die Gesellschaft im Allgemeinen. 2.3.2 Niederschwelligkeit psychosozialer Maßnahmen Niederschwelligkeit stellt ein wesentliches Qualitätskriterium dar, das eine zentrale Rolle dabei spielt, wie gut Menschen mit Unterstützungsbedarf mit dem psychosozialen Angebot erreicht werden können. Ein wichtiges Ziel ist es dabei, insbesondere die Teilnahmechancen insbesondere für benachteiligte Gruppen zu erhöhen. Als „benachteiligte Gruppen“ können jene Personen und Familien bezeichnet werden, die in einem oder mehreren Bereichen (z.B. Bildung, finanzielle Situation) über geringe Ressourcen verfügen. Die zeitlichen, örtlichen, finanziellen, inhaltlichen und sozialen Voraussetzungen für den Zugang und die Inanspruchnahme sollen dabei möglichst gering gehalten werden (vgl. Mayerhofer 2012). In Hinblick auf die zeitliche Dimension sind hier möglichst geringe Voraussetzungen in Hinblick auf Zeitstruktur und Zeitdisziplin gemeint. Als besonders niederschwellig wäre demnach ein Angebot einzustufen, das möglichst ausgedehnte Öffnungszeiten aufweist oder generell zeitunabhängig ist (z.B. Online-Beratung), wo keine Terminvereinbarung nötig ist und keine Wartezeiten entstehen. Was die örtliche Verfügbarkeit betrifft ist neben der möglichst flächendeckenden Verfügbarkeit des Angebotes auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln angesprochen. Auch 17 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 in diesem Fall können Online-Angebote den klaren Vorzug für sich in Anspruch nehmen, weitgehend ortsunabhängig zu fungieren. Nicht virtuelle Angebote können wiederum als besonders niederschwellig bezeichnet werden, wenn sie möglichst im Lebensumfeld der zu erreichenden Zielgruppe verortet sind. Auch die Kostenfrage spielt naturgemäß eine wichtige Rolle für die Inanspruchnahme von Leistungen, was kostenfreien oder Angebote mit sehr geringen Kostenbeiträgen einen klaren Vorteil in Hinblick auf die Niederschwelligkeit verschafft. Auf inhaltlich-sachlicher Ebene ist es erforderlich, die Anforderungen für die Teilnahme möglichst gering zu halten und eine zielgruppengerechte und offene inhaltliche Gestaltung zu bieten. Ein wesentliches Kriterium in diesem Zusammenhang besteht in der Minimierung von Bildungsvoraussetzungen. Je vielfältiger die möglichen Zugänge und Settings zudem sind (Komm- versus Geh-Struktur, Face-to-face-Beratung versus Online-/Telefon-Beratung, vorstrukturierte Angebote versus offene Gruppen etc.), desto eher besteht die Möglichkeit, den spezifischen, die Wahrscheinlichkeit der Teilnahme reduzierenden Problemen der jeweiligen Zielgruppe zu begegnen. Die soziale Dimension meint eine Orientierung an den Aspekten „Unverbindlichkeit“, „Freiwilligkeit“ und (weitgehende) „Anonymität“. Eine Teilnahme, die eine persönliche Anmeldung erfordert, kann als hochschwellig bezeichnet werden, insbesondere, wenn mit der Anmeldung eine Teilnahmeverpflichtung einhergeht. Die Möglichkeit, anonym und spontan z.B. einer Veranstaltung beizuwohnen, ist eine sehr niederschwellige Variante der Nutzung eines psychosozialen Angebotes, die jedoch umso schwieriger zu realisieren ist, je persönlicher sich der Beratungsbedarf der betreffenden Person gestaltet. Niederschwelligkeit wird in der Literatur als Kernelement der Strukturqualität geführt, die sich auf die organisationsbezogenen Rahmenbedingungen und die Ausstattung, über die eine Einrichtung bei der Erbringung ihrer Leistungen verfügt, bezieht (vgl. Merchel 2004). Von der Strukturqualität zu unterscheiden sind zwei weitere Qualitätsebenen, nämlich die Prozessqualität und die Ergebnisqualität. Unter Prozessqualität versteht man das Vorhandensein und die Beschaffenheit von Aktivitäten, die erforderlich bzw. dazu geeignet sind, ein bestimmtes Ziel oder eine Leistung zu erreichen. Die Ergebnisqualität bezieht sich auf die Frage, ob der erzielte Zustand als Erfolg oder Misserfolg zu betrachten ist (vgl. Merchel 2004). Über diese beiden anderen Ebenen der Qualität, nämlich die Prozessqualität sowie die Ergebnisqualität kann im Rahmen der vorliegenden Studie keine Aussage getroffen, die eine Bewertung mit einschließt. Dies liegt in der Vielfalt und Differenziertheit der unterschiedlichen Angebote und Maßnahmen begründet. So gilt es nicht lediglich, einen bestimmten Prozess zu bewerten, sondern eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter Prozesse, die auf die jeweilige Zielsetzung abgestimmt sind. Für die Ergebnisqualität würde dies wiederum bedeuten, jede einzelne Maßnahme in Hinblick auf die damit verbundene Zielsetzung in Hinblick auf Erfolg bzw. Misserfolg bewerten zu müssen. 18 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Zu beachten ist allerdings, dass das Kriterium der Niederschwelligkeit nicht gänzlich unabhängig von Prozess- und Ergebnisqualität betrachtet werden kann, sondern mit diesen in Wechselwirkung steht. So ist zu bedenken, dass manche Zugänge eventuell als niederschwelliger zu bezeichnen sind als andere, jedoch in Hinblick auf die übrigen Qualitätskriterien einen Nachteil aufweisen. Eine Online-Beratung mag zwar aufgrund der örtlichen und zeitlichen Ungebundenheit ein niederschwelligeres Angebot darstellen als die Familienberatungsstelle, die zu einer vereinbarten Zeit aufgesucht werden muss, in Hinblick auf den für den Prozess (bzw. die Prozessqualität) maßgebliche Beziehungsaufbau zwischen BeraterIn und KlientIn ist das Face-to-Face-Setting allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vorteil. Ähnliches ist für die Ergebnisqualität (z.B. in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Unterstützung) anzunehmen. Gerade für Jugendliche ist eine Online-Beratung allerdings auch aus einem weiteren Grund niederschwellig, nämlich da sie den Weg in eine Beratungsstelle (aus unterschiedlichsten Motiven) scheuen. So ist es auch Aufgabe der Jugendarbeit diese Hemmschwellen zu nehmen bzw. Jugendliche in eine Beratung zu begleiten, die sie alleine nicht aufsuchen würden. Online-Beratung kann somit auch den Weg zu einer „Offline-Beratung“ ebnen, wenn entsprechendes Vertrauen zwischen Jugendlichen und Berater/in geschaffen wurde. 19 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3 EMPIRISCHER TEIL 3.1 Methodik und Vorgehensweise Wie bereits eingangs beschrieben, bilden psychosoziale Krisen und Herausforderungen den Ausgangspunkt der Überlegungen bzw. der vorliegenden Untersuchung. Dabei wird ein weiter Krisenbegriff gewählt, der generell Herausforderungen und Entwicklungsaufgaben umfasst, die im Lebensverlauf auftreten (können) und einer Bewältigung bedürfen. Diese Herausforderungen sollten in der Folge in Bezug zu den vom Familienressort geförderten psychosozialen Maßnahmen gesetzt werden, um damit eine Einschätzung zu ermöglichen, für welche Herausforderungen, für welche Zielgruppen, in welcher Form und in welchem Ausmaß Unterstützung bereitgestellt wird. Der erste Schritt bestand in der Identifikation relevanter Herausforderungen. Dieser erfolgte in einem mehrstufigen Diskussionsprozess unter Berücksichtigung fachlicher Grundlagen (Stresstheorie, Entwicklungstheorie von Erikson, Konzepte der Krisenintervention etc.; Beleg der inhaltlichen Relevanz der jeweiligen Herausforderungen durch Forschungsergebnisse) und resultierte in einer strukturierten Auflistung von Herausforderungen im Lebensverlauf. Um das psychosoziale Angebot fassen zu können, wurden mehrere Zugänge gewählt. Zunächst erfolgte die Recherche der vom Familienressort geförderten Angebote. Folgende Informationen (Listen mit geförderten Angeboten bzw. Trägern) wurden seitens des Bundesministeriums an das ÖIF weitergegeben: Abteilung 2 (Kinder- und Jugendhilfe):      Geförderte Projekte der Kinder- und Jugendhilfe Geförderte Projekte der Elternbildung Geförderte Projekte zur Gewaltprävention Geförderte Projekte der Eltern-Kind-Begleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen Geförderte Mediation Abteilung 4, Referat 4a (Familienberatung und Familienförderung):    Geförderte Familienberatungsstellen Geförderte Familienorganisationen Familienförderungen (insbesondere Frauenhäuser, aber auch Förderungen für einzelne Projekte) Abteilung 5 (Jugendpolitik):   Geförderte Träger im Bereich Jugend Überblick über die Förderschwerpunkte 2012 bis 2014 im Bereich Jugend 20 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Darüber hinaus wurde eine systematische themenbezogene Internet-Recherche zu jenen Unterstützungsangeboten durchgeführt, die entweder von anderen politischen Ressorts gefördert werden oder keine Förderung erhalten. In jenen Bereichen, in denen Informationen nicht über die webbasierte Recherche zugänglich waren, wurden vertiefende Nacherhebungen per Telefon durchgeführt. Als weitere Quellen wurden wissenschaftliche Publikationen (z.B. Familienbericht), aber auch Informationsmaterial der Unterstützungsangebote (z.B. publizierte Jahresberichte) herangezogen. Die inhaltliche Aufarbeitung und Diskussion der Rechercheergebnisse erfolgte in einem interdisziplinären Team von FamilienwissenschafterInnen und ist vor dem Hintergrund der folgenden Forschungsfrage zu sehen: „Wie werden Familien in psychosozialer Hinsicht seitens der Familienpolitik unterstützt, d.h. wie gut werden die jeweiligen Familienphasen mit ihren spezifischen Herausforderungen im Unterstützungsangebot abgebildet?“ 3.2 Herausforderungen im Kontext von Lebens- und Familienphasen 3.2.1 Allgemeines In einer gewissen Weise kann der Lebenslauf als eine Abfolge von Herausforderungen verstanden werden. Im Jugend- und frühen Erwachsenenalter beginnen sich im Zuge der zunehmenden Übernahme von Eigenverantwortung verschiedene Lebensbereiche und -themen zu etablieren, die zumeist für viele Jahrzehnte oder auch bis zum Tod von Bedeutung sind. Abbildung 1: Darstellung des Konzeptes zu Lebens- und Familienphasen Quelle: eigene Darstellung ÖIF 21 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Obgleich der Fokus, da ja familienpolitische Maßnahmen im Mittelpunkt stehen, auf den Familien liegt, wird gleichzeitig auch der Tatsache Rechnung getragen, dass sich Familien aus Einzelpersonen mit individuellen Bedürfnissen zusammensetzen. Der Familienzyklus mit seinen unterschiedlichen Phasen dient hierbei als Strukturierungshilfe, in den der individuelle Lebenslauf eingebettet ist. Es wird in diesem Verständnis nicht vom Neugeborenen ausgegangen und der Bogen über Kindheit und Jugend bis zum Erwachsenenalter gespannt, sondern es wird jene Lebensphase als Ausgangspunkt gewählt, in der die Ablösung von der eigenen Familien erfolgt und gleichzeitig Beziehungen und Partnerschaften als mögliche Vorstufe zur Gründung einer eigenen Familie eingegangen werden (Ebene 1). Obgleich jeder Entwicklungsschritt des Kindes naturgemäß für dieses selbst eine Herausforderung darstellt (Ebene 2), steht im Rahmen dieser Betrachtung in Hinblick auf die Lebensphase des Kindes primär die Situation der Eltern im Mittelpunkt, die die Verantwortung dafür tragen, dass die Herausforderungen, denen das Kind begegnet (z.B. Einschulung), auch gut bewältigt werden können. Diese Verantwortung der Eltern tritt mit dem Älterwerden des Kindes mehr und mehr in den Hintergrund, und so werden auch die Jugendlichen immer mehr selbst zu Adressaten psychosozialer Maßnahmen. Im Laufe des Lebens gilt es, Herausforderungen in Hinblick auf die verschiedenen Lebensbereiche zu meistern, sei es in Bezug auf das private und familiäre Leben, in Hinblick auf Ausbildung und Erwerbstätigkeit oder beispielsweise die finanzielle Situation. Diese Herausforderungen sollen in der Folge näher beschrieben werden.Die Bildung stellt jenen Bereich dar, der speziell im Kindes- und Jugendalter von zentraler Bedeutung ist. Hier werden die Weichen für spätere Berufswege gestellt, und gravierende Probleme in Schule und Ausbildung führen nicht selten in eine Abwärtsspirale aus Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Armut. Allerdings ist hier anzumerken, dass in allen Bildungsdiskussionen, auch auf internationaler Ebene, Bildung als ein lebenslanger Prozess verstanden wird. Bildung fokussiert zwar stark auf den Lebensbereich der Kindheit und Jugend, ist aber durchaus auch in anderen Lebensabschnitten eine Leistung, die das Individuum erbringen muss, z.B. im Rahmen von Mobilitäts- und Weiterbildungsanforderungen im Arbeitsleben oder auch im Bereich der freiwilligen Erwachsenenbzw. Elternbildung. Bei den meisten Menschen spielt ab dem Jugendalter zudem der Themenbereich Partnerschaft eine Rolle und gestaltet sich zu einer lebenslangen Herausforderung im positiven wie negativen Sinn, die von Menschen auf sehr unterschiedliche Weise in den persönlichen Lebenslauf integriert wird. Dauerhafte oder ständig wechselnde Partnerschaften, hetero- oder homosexuell, harmonisch oder von Konflikten geprägt oder auch der unerfüllte Wunsch nach einem verlässlichen und liebevollen Partner – all dies sind lediglich Facetten ein und derselben Thematik. Neben dieser besonders engen Bindung, die wir in der Regel immer nur zu einem einzelnen Menschen eingehen, konstituieren allerdings auch die sozialen Beziehungen generell, die wir zu Freunden, Verwandten, Nachbarn, Bekannten und ArbeitskollegInnen pflegen, einen ganz wesentlichen Teil unseres Lebens. Einen besonderen Stellenwert im Kontext Familie nehmen dabei die Beziehungen zwischen den Generationen ein (zwischen Eltern und Kindern, zwischen Großeltern und Enkelkindern etc.). Gesunde, freundschaftliche und unterstützende Bindungen weben ein soziales Netzwerk, das es uns ermöglicht, den Herausforderungen des 22 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Lebens viel besser in adäquater Weise begegnen zu können. Problematische soziale Beziehungen, von feindseligem Verhalten und Intrigen geprägt, sind hingegen geeignet, unsere seelische Gesundheit nachhaltig zu schwächen. In diesem Zusammenhang ist ein weiteres zentrales Lebensthema zu nennen, nämlich jenes der Sexualität. Obgleich Sexualität zumeist im Rahmen einer Partnerschaft gelebt wird bzw. dies zumindest angestrebt wird, stellt sie ein grundlegendes Bedürfnis dar, das über diesen Kontext hinausgeht und es rechtfertigt, Sexualität eine eigenständige Bedeutsamkeit für jeden einzelnen Menschen zuzuweisen. Auch das Erwerbsleben berührt jeden von uns in irgendeiner Weise. Als Jugendliche entscheiden wir uns für eine bestimmte Ausbildung, die den Grundstein für unsere spätere berufliche Tätigkeit legen soll, das erste selbst verdiente Geld ist gleichzeitig ein Schritt ins selbstständige Erwachsenenleben, heraus aus der elterlichen Obhut. Die Herausforderungen, die das Erwerbsleben mit sich bringt, sind nicht weniger mannigfaltig als jene, die mit einer Partnerschaft einhergehen. Die Erfüllung der beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten erfordern Einsatz, Wissen, Belastbarkeit, soziale Kompetenz und vieles mehr, und nicht wenige werden auch mit den Schattenseiten des Erwerbslebens konfrontiert, die z.B. in Gestalt von Arbeitslosigkeit und Problemen am Arbeitsplatz bis zum Mobbing in Erscheinung treten können. Am Ende unserer beruflichen Laufbahn gilt es dann, sich mit dem bevorstehenden Ruhestand auseinanderzusetzen, der für viele ein freudiges, manchmal bereits herbeigesehntes Ereignis sein mag, für andere jedoch auch ein unerwünschtes Herausreißen aus einer Welt darstellt, in der sie mit Leib und Seele verankert waren und aus der sie sich nur schwer zu lösen vermögen. Im Zuge des Eintritts ins Erwerbsleben oder des Eingehens einer Partnerschaft stellt sich zumeist auch die Frage nach einer Veränderung der Wohnsituation. Mit dem Auszug aus dem Elternhaus erfolgt ein wichtiger Schritt ins Erwachsenendasein, der gleichzeitig den Einsatz zeitlicher und finanzieller Ressourcen erfordert und sich damit durchaus zu einer Herausforderung gestalten kann. Eine Scheidung, hohe Schulden oder auch Gewalterfahrungen in der Partnerschaft können wiederum einen Wohnsitzwechsel erzwingen und im schlimmsten Fall in Obdachlosigkeit münden. Die Themen Gesundheit und Finanzen begleiten uns beständig ein Leben lang und bilden gleichsam den Rahmen für unsere sozialen, beruflichen und sonstigen Aktivitäten. Bei beiden Bereichen können Probleme zu persönlichen Katastrophen führen – zu lebenslangen körperlichen Beeinträchtigungen oder einem frühen Tod im Bereich der Gesundheit, zu Armut und Verschuldung mit all seinen Konsequenzen wie soziale Exklusion, die sich auch auf die Lebenschancen der eigenen Kinder auswirkt, im Finanzbereich. Was die Gesundheit betrifft, so stellt nicht nur der Umgang mit einer möglichen körperlichen oder seelischen Erkrankung (als Betroffene/r, Angehörige/r oder auch als pflegende Person) eine Herausforderung dar, sondern auch ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Gesundheit (und gegebenenfalls jener der Kinder) im Sinne eines gesundheitsfördernden Lebensstils. In ähnlicher Weise ist auch in Hinblick auf die finanzielle Situation der präventive Aspekt keineswegs zu vernachlässigen. Während die Themen Gesundheit und Finanzen sozusagen als ständige Begleiter fungieren, denen es kontinuierlich Aufmerksamkeit zu widmen gilt, gibt es darüber hinaus ein weiteres 23 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Lebensthema, das zwar bei den meisten Menschen über lange Strecken im Hintergrund weilt, dem sich aber letztendlich niemand gänzlich entziehen kann. Es handelt sich hierbei um den Themenkomplex „Trennung, Abschied und Tod“. Im Kontext von Trennung geht diese Problematik mit dem Lebensbereich „Partnerschaft“ einher, und obgleich es naturgemäß einen deutlichen Unterschied macht, ob eine Beziehung zu einem anderen Menschen durch eine Trennung (oder Scheidung) zustande kommt oder durch den Tod dieser Person, so steht doch über beiden Situationen die Notwendigkeit des Abschiednehmens, eine der größten Herausforderungen, denen wir im Leben begegnen. Der Tod einer nahestehenden Person ist ein Ereignis, das unweigerlich jedem Menschen im Verlaufe seines Lebens in irgendeiner Weise zustößt. In tragischen Fällen kann es der eigene Partner bzw. die Partnerin oder das eigene Kind betreffen, in den meisten Fällen ist es der Tod der eigenen Eltern sowie davor jener der Großeltern, den es zu bewältigen gilt. Je weiter man selbst bereits auf dem eigenen Lebensweg vorangeschritten ist, desto höher wird auch die Wahrscheinlichkeit, von gleichaltrigen Freunden und Bekannten für immer Abschied nehmen zu müssen. Nicht zuletzt beinhaltet die Thematik von Tod und Abschied natürlich auch die Herausforderung, den eigenen Tod letztendlich zu akzeptieren. Zwei spezifische Themenbereiche sind im Zusammenhang mit phasenunabhängigen Herausforderungen zu ergänzen – es handelt sich dabei einerseits um traumatisierende Erlebnisse (vor allem im Zusammenhang mit Gewalt) sowie tiefgreifende psychische Krisen, andererseits um abweichendes Verhalten bis hin zur Straffälligkeit. Im Bereich der Gewalt sind hier gleichzeitig zwei Seiten einer Medaille im Sinne analoger Rollen angesprochen, die nicht selten auch in einer Person vereint sind – nämlich jene des Opfers und jene des Täters (oder der Täterin). Selbstverständlich finden sich nicht alle Menschen im Verlaufe ihres Lebens zwangsläufig auf der Täter- oder Opferseite (oder auch auf beiden Seiten) wieder, allerdings kann dies auch niemals mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Psychische Krisen im engeren Sinne, die möglicherweise sogar mit Selbstmordgefahr assoziiert sind, stellen sich sehr häufig als Folge einer unzureichenden Bewältigung von Herausforderungen (z.B. einer Scheidung) dar und nehmen in der vorliegenden Systematisierung insofern eine gewisse Sonderstellung ein. Neben den bisher besprochenen, in erster Instanz vorwiegend individuellen Lebensthemen, die mit unterschiedlichen Problemstellungen und dem Erfordernis deren Bewältigung verknüpft sind, existieren darüber hinaus ganz spezifische Herausforderungen, die kennzeichnend für das Leben in einer Familie sind, die auch Kinder umfasst (in diesem Zusammenhang sei auch auf die spezielle Problematik der ungewollten Kinderlosigkeit hingewiesen). Hier ist es nicht mehr allein das Individuum, sondern das System Familie, das mit bestimmten Herausforderungen konfrontiert ist. Ein Kernthema bildet dabei die Aufgabe der Kindererziehung und Förderung der in der Familie lebenden Kinder und Jugendlichen. In manchen Fällen muss diese Aufgabe auch von einem Elternteil phasenweise oder dauerhaft alleine bewältigt werden, was zusätzliche Schwierigkeiten impliziert. Eine weitere Herausforderung, die auf unterschiedliche Weise gelöst werden kann, tritt in Form der Frage nach der Vereinbarkeit nach Familie und Erwerbstätigkeit in Erscheinung. Im Zusammenhang mit der familialen Phase ist hier auch eine mögliche Scheidung oder Trennung anzusprechen. Trennung und Verlust stellen zwar generelle Lebensthemen dar (siehe 24 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 oben), erhalten im Familienkontext jedoch eine Bedeutung, die über die Notwendigkeit des Abschiednehmens hinausgeht. Sorgerechtsstreitigkeiten, Konflikte um Unterhaltszahlungen und dergleichen stellen nicht nur unschöne Begleiterscheinungen eines problematischen Beziehungsendes dar, sondern können auch in traumatisierender Weise mit langfristigen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden aller Familienmitglieder einschließlich der betroffenen Kinder verbunden sein. Damit handelt es sich bei einer Scheidung, von der auch Kinder betroffen sind, gleichzeitig um eine der schwierigsten Herausforderungen, die in der familialen Phase zu bewältigen sein kann. Zuletzt seien noch jene Herausforderungen angesprochen, die sich in den letzten 20 oder 30 Lebensjahren stellen und die sehr häufig mit der nachfamilialen sowie nachberuflichen Phase gleichzusetzen sind. Hier geht es um die Auseinandersetzung mit dem eigenen Alterungsprozess, aber auch um eine etwaige Rolle als Großmutter bzw. -vater. Auch der Übergang in den Ruhestand und die Gestaltung desselben sind in dieser Lebensphase relevant. In der folgenden Abbildung sind die verschiedenen Herausforderungen im Kontext der Lebensund Familienphasen im Überblick dargestellt. Abbildung 2: Überblick Familienphasen und deren Herausforderungen Quelle: eigene Darstellung ÖIF. 25 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.2.2 Individuelle versus familiäre Herausforderungen Wie die bisherige Diskussion deutlich macht, ist der überwiegende Teil der Herausforderungen, die wir im Leben meistern müssen, zuerst einmal individueller Natur. Daraus zu schließen, diese Themen wären somit für die Familien von geringerer Relevanz als „die eigentlichen“ Familienthemen (wie z.B. die Erziehung der Kinder), würde jedoch zu kurz greifen. Das „System Familie“ ist immer in irgendeiner Weise mit betroffen. So stellt etwa eine Suchterkrankung eines Familienmitglieds eine hohe Belastung auch für die Angehörigen dar, Arbeitslosigkeit und Schulden der Eltern schränken auch das Leben und die finanziellen Möglichkeiten der Kinder stark ein, und eine unzureichende Bewältigung des Lebensbereichs „Bildung“ bzw. „Schule“ durch den Jugendlichen stellt zumeist auch die Eltern vor eine schwierige Situation. Angehörige befinden sich zumeist in einem Spannungsfeld aus Mitverantwortung und Abgrenzung. Liegt etwa im Fall einer Suchterkrankung eine Co-Abhängigkeit des Partners (der Partnerin) vor, die indirekt dazu beiträgt, die problematische Situation aufrechtzuerhalten, schlägt das Pendel zu stark in Richtung Mitverantwortung aus. Werden Familienmitglieder aufgrund ihrer persönlichen Probleme gemieden bzw. der Kontakt zu diesen maßgeblich eingeschränkt, findet möglicherweise Abgrenzung in zu hohem Ausmaß statt. Psychosoziale Maßnahmen tragen dem systemischen Aspekt zumeist insofern Rechnung, als sich Angebote auch an mit betroffene Angehörige richten. Gerade, wenn es sich bei den von einer Krise mit betroffenen Angehörigen um Kinder handelt, stehen diese sogar im Mittelpunkt der Interventionen. Dies trifft etwa auf den Fall einer Scheidung zu, der zwar auf einem Konflikt zwischen dem Elternpaar beruht, jedoch das Leben der betroffenen Kinder häufig nachhaltiger zu beeinflussen vermag als jenes der Eltern. 3.2.3 Primäre versus sekundäre Herausforderungen Herausforderungen können sich auf zwei Ebenen präsentieren: Zum einen kann es sich um Situationen oder Ereignisse handeln, mit denen man im Lebensverlauf entweder unwillkürlich konfrontiert wird (z.B. Tod und Verlust), die in einem normalen Lebenszyklus normalerweise auftreten (z.B. Durchlaufen einer Ausbildung) oder die man selbst bewusst herbeiführt (z.B. Heirat, Familiengründung etc.). Zum anderen können Herausforderungen und Krisen auch als Folge einer vorausgegangenen nicht bewältigten Anforderung in Erscheinung treten. So kann es z.B. als Folgeerscheinung einer Scheidung zu Verschuldung, Obdachlosigkeit oder zu psychischen Krisen im engeren Sinne (z.B. Depression) kommen. Nicht immer lässt sich hier jedoch eine klare Unterscheidung treffen. So kann eine Suchterkrankung möglicherweise auf eine inadäquate Bewältigungsstrategie zurückgehen (z.B. eine Mutter wird aus Trauer über den Tod ihres Kindes zur Alkoholikerin), es können jedoch z.B. auch organische Gründe für eine Suchterkrankung (bzw. eine Anfälligkeit für eine solche) vorliegen. Obdachlosigkeit kann als Folge einer Suchterkrankung auftreten, es kann jedoch z.B. auch im Zuge von Gewalterfahrungen in der Familie oder durch eine Scheidung zum Verlust eines festen Wohnsitzes kommen. 26 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 In Hinblick auf die Maßnahmen, die in unterstützender Weise zum Einsatz kommen, ist diese Unterscheidung jedoch nur von geringer praktischer Relevanz. 3.3 Psychosoziale Unterstützung für Familien Den unterschiedlichen Herausforderungen stehen eine Reihe psychosozialer Maßnahmen gegenüber, die seitens des BMFJ3 gefördert werden und in sehr vielen Fällen kostengünstig oder gar kostenlos in Anspruch genommen werden können. An erster Stelle ist hier das Angebot der Familienberatung zu nennen, das bundesweit flächendeckend (d.h. in jedem Bezirk) zur Verfügung steht und grundsätzlich als Unterstützungsmaßnahme für die unterschiedlichsten psychosozialen Herausforderungen vom Partnerschaftskonflikt über Arbeitslosigkeit bis zur Suchtproblematik fungiert. Dabei weisen verschiedene Stellen neben dem allgemeinen Beratungsangebot unterschiedliche Schwerpunkte auf (z.B. Männerberatung, Thema Behinderung etc.). Im Gegensatz zur eher problemorientierten Familienberatung bzw. psychologischen Behandlung und Psychotherapie, fokussiert die Elternbildung auf den Präventionsaspekt. Sie stellt ein weiteres zentrales breit gefächertes, lokal weit gestreutes Angebot dar. Von der Elternbildung wird im Rahmen von Vorträgen, Seminaren, Elternrunden, Eltern-Kind-Gruppen usw. potenziell eine breite Themenpalette an Herausforderungen abgedeckt, die im Zusammenleben mit Kindern – also im Familienkontext – auftreten können. Förderungen werden für „Projekte zur Elternbildung“ vergeben, die den in den Förderrichtlinien festgelegten Voraussetzungen entsprechen. Die Zielsetzung der Elternbildung besteht in der Förderung gewaltfreier Erziehung und von Partnerschaftlichkeit in der Familie, Elternbildner/innen verweisen auf die regionalen zuständigen Stellen, wenn in Elternbildungs-Veranstaltungen Fragen auftreten, die über die Inhalte der Elternbildung hinausgehen. Zwei spezifische Herausforderungen werden zudem ebenfalls im Rahmen von Projektförderungen besonders ins Blickfeld gerückt. Es handelt sich dabei um die Herausforderungen „Gewalt“ – hier werden Projekte zur Gewaltprävention gefördert – sowie „Scheidung und Trennung“. In Hinblick auf die Scheidung erhalten einerseits „Projekte der Eltern- und Kindbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen“ finanzielle Unterstützung seitens des BMFJ, andererseits das Angebot der Mediation. Einen breiten Raum im Rahmen der Förderungen nehmen darüber hinaus auch noch „Projekte der Kinder- und Jugendhilfe“ ein, die nicht primär auf Krisen und Herausforderungen, sondern vielmehr auf die spezielle Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen fokussiert. Allerdings lassen sich durchaus thematische Schwerpunkte ausmachen: So steht naturgemäß der Kinderschutz – und damit u.a. auch wiederum das Thema Gewalt – im Zentrum, aber hier nimmt auch das Thema Behinderung einen gewissen Stellenwert ein. Neben diesen Projektförderungen werden zudem noch eine Reihe von Institutionen und Organisationen gefördert, die ebenfalls für ein psychosoziales Angebot stehen. Dazu zählen In der Folge wird der Begriff „BMFJ“ als Synonym für den Begriff „Bundesministerium für Familie und Jugend“ verwendet. 3 27 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 etwa Familienorganisationen, aber auch Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit sowie Frauenhäuser. Gerade in Hinblick auf Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit zeigt sich allerdings ein gewisses Abgrenzungsproblem, inwieweit das Angebot überhaupt noch psychosoziale Aspekte (mit) abdeckt. Obgleich von einem psychosozialen Angebot im engeren Sinne (z.B. in Form einer Beratung) bei vielen Organisationen nicht gesprochen werden kann, so steht es doch außer Zweifel, dass gerade Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit begleiten, einen erheblichen Beitrag zur Förderung der psychosozialen Entwicklung und Gesundheit dieser Zielgruppe leisten. Als Basis für die Erfassung der vom BMFJ geförderten Angebote in Bezug auf psychosoziale Maßnahmen dienen die vom Ministerium per 22.05.2014 übermittelten Listen, in denen die eben genannten Förderinhalte dokumentiert sind. Selbstverständlich können die Maßnahmen, die seitens des BMFJ gefördert werden, lediglich ein Teilgebiet der gesamten psychosozialen Landschaft in Österreich abdecken. Neben dem BMFJ fungieren auch andere Ministerien (Sozial-, Bildungs-, Gesundheitsministerium) sowie die Länder als zentrale Fördergeber, wobei naturgemäß bestimmte Zuständigkeiten bzw. Schwerpunktsetzungen gegeben sind. So liegt etwa die Umsetzung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe – und somit auch die finanzielle Hauptlast – bei den einzelnen Bundesländern. Zum „Kontext“ zählen aber auch psychosoziale Angebote, die von bestimmten Berufsgruppen – häufig in freier Praxis – angeboten werden. Hier sind an erster Stelle PsychotherapeutInnen sowie Klinische und GesundheitspsychologInnen zu nennen. Während Klinische und GesundheitspsychologInnen ein abgeschlossenes Psychologiestudium vorweisen müssen, an die die spezifische Ausbildung zum/zur Klinischen und/oder GesundheitspsychologIn anschließen kann, kommen für die Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn mehrere Quellenberufe in Frage. So können sich etwa Ärzte und Ärztinnen, PsychologInnen, aber auch TheologInnen, LehramtsabsolventInnen (für eine höhere Schule) oder Ehe- und FamilienberaterInnen zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin ausbilden lassen (vgl. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620 – Psychotherapiegesetz). Sowohl für PsychotherapeutInnen als auch für Klinische PsychologInnen besteht die Möglichkeit, Kassenverträge abzuschließen und ihre Leistungen – zumindest teilweise – „auf Krankenschein“ anbieten zu können, wobei jedoch im Falle der Klinischen Psychologie lediglich die Diagnostik, nicht jedoch die Behandlung verrechnet werden kann. Zudem können KlientInnen im Falle einer Psychotherapie auch um einen Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse nachsuchen, wenn eine volle Kostenübernahme („Psychotherapie auf Krankenschein“) nicht angeboten wird. Dennoch ist die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen bzw. psychologischen Behandlung für das Gros der Betroffenen mit einer gewissen finanziellen Belastung verbunden und stellt somit ein deutlich hochschwelligeres Angebot dar als etwa jenes der Familienberatung – welches sich dafür allerdings auf Beratung beschränkt und keine Be28 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 handlung im eigentlichen Sinne darstellt, auch wenn durchaus psychologische und psychotherapeutische Techniken zum Einsatz kommen können. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die genannten Berufsgruppen auch in Familienberatungsstellen tätig sind. Psychosoziale Angebote nehmen darüber hinaus im sozialpsychiatrischen Bereich einen hohen Stellenwert ein, wenn es um psychische Erkrankungen im engeren Sinne geht, die einer Behandlung (und nicht lediglich einer Beratung) bedürfen. Die zuständigen Stellen sind zumeist an Krankenhäusern verortet und somit klar einem medizinischen Kontext zugeordnet. Eine enge Verknüpfung mit Psychotherapie sowie Klinischer Psychologie – also mit jenen Berufsfeldern neben der Medizin, die auf die Behandlung psychischer Probleme fokussiert sind, ist hier gegeben. Der Bereich der psychotherapeutischen und klinisch-psychologischen Intervention bzw. Behandlung fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Ministeriums für Gesundheit, wenngleich die entsprechenden Berufsgruppen natürlich auch in anderem Kontext – zum Beispiel in der Familienberatung – tätig sein können. Eine weitere, noch nicht genannte Berufsgruppe bilden die sogenannten „Lebens- und SozialberaterInnen“, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbes ausüben und ihre Dienste im Bereich der Gesundheitsvorsorge anbieten, häufig in Form einer psychologischen Beratung. Derzeit sind etwa 3.400 Lebens- und SozialberaterInnen in Österreich aktiv psychologisch tätig (vgl. http://www.lebensberater.at/psychosoziale-beratung). Im Rahmen der Sozial- und Lebensberatung wird auch speziell Ernährungsberatung sowie sportwissenschaftliche Beratung angeboten. Diese Beratung ist im Allgemeinen privat zu bezahlen. Zuletzt sei noch auf den Bereich der Seelsorge hingewiesen, der als psychosoziales Angebot von kirchlicher Seite fungiert und von TheologInnen, aber auch von im kirchlichen Bereich tätigen Laien angeboten wird. In der Erzdiözese Wien ist die Seelsorge drei verschiedenen Kategorien zugeordnet, wobei sich die Kategorie „Generationen“ mit den Querschnittsthemen Kind, Jugend, Familie und Alter befasst. Das entsprechende psychosoziale Angebot umfasst die sogenannte „Ehe-, Familien- und Lebensberatung“ und wird vom BMFJ gefördert (ist also in diesem Fall nicht dem Kontext zuzuordnen). Seelsorge findet allerdings auch in anderen – nicht vom BMFJ geförderten – Zusammenhängen statt, etwa in Form der „Behindertenseelsorge“, der „Gefangenen- und Haftentlassenenseelsorge“ oder der „Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge“. Die hier angeführten Kontextfaktoren werden im Zuge der Diskussion der einzelnen Herausforderungen in der Regel nicht mehr gesondert erwähnt, es sei denn, sie seien von besonderer Bedeutung für das spezifische Thema. EXKURS: Jugendförderung und Psychosoziale Unterstützung für Jugendliche Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit bietet eine vielfältige Palette an psychosozialen Unterstützungsleistungen. Insbesondere Jugendarbeit – im offenen wie verbandlichen Bereich – ist aufgebaut auf Beziehungsarbeit zwischen (professionellen wie auch ehrenamtlichen) Jugendarbeiter/innen und den Jugendlichen. In diesem Kontakt, in der losen Freizeitgestaltung, 29 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 wie auch in Projekten werden dabei Probleme, Sorgen, Nöte, Ängste und Fragen Jugendliche angesprochen, diskutiert etc. Je nach Fragestellung, Ausrichtung der einzelnen Einrichtung und der Profession der Jugendarbeiter/innen werden dazu weitere Gespräche, Projekte, Beratung oder Begleitung in Richtung Beratung angeboten. In etlichen Fällen sind Jugendarbeiter/innen die letzten Ansprechpartner/innen für Jugendliche, die im Schulsystem nicht zurande kommen und keine Gesprächsbasis mit ihren Eltern oder anderen familiären Bezugspersonen haben. Im Gegensatz zu den Förderungen im Familienbereich – die häufig direkt Beratungseinrichtungen adressieren – fördert das BMFJ im Jugendbereich gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz. Damit werden insbesondere verbandliche Kinder- und Jugendorganisationen auf Bundesebene, das Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos und das bundesweite Netzwerk Offene Jugendarbeit unterstützt. Damit werden aber nicht nur Projekte gefördert sondern insbesondere die Weiterbildung, die Vernetzung von Einrichtungen, die Qualitätssicherung und anderweitige Unterstützungsmaßnahmen. Somit finden sich zu fast jeder in diesem Bericht genannten Thematik auch Maßnahmen und Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Aufgrund der anderweitigen Förderstruktur werden diese aber meistens nur „indirekt“ gefördert, sodass eine parallele Darstellung in diesem Bericht nicht möglich ist und nur einzelne Aspekte erwähnt werden. 3.4 Beschreibung und Analyse der jeweiligen Herausforderung Grundsätzlich ist bei der Beschreibung und der Analyse der Herausforderungen anzumerken, dass es sich um viele Aspekte und Ebenen umfassende einzelne Gebiete handelt (z.B. Bildung, Partnerschaft, Erwerbstätigkeit). Diese Gebiete können im Folgenden nur in einzeln ausgewählten Aspekten besprochen werden. Der Fokus lag dabei auf der Sichtbarmachung, warum eine psychosoziale Unterstützung in der jeweiligen Herausforderung von zentraler Bedeutung ist. Dabei wird immer wieder auf zum Teil auch sehr spezifische Aspekte zurückgegriffen, um die Vielfältigkeit des Bereiches aufzuzeigen. Vor allem die allgemeinen Beschreibungen sowie der Kontext kann im Rahmen dieser Arbeit nur selektiv mit bestimmten Aspekten und nicht umfassend behandelt werden, dies würde den Rahmen der vorliegenden Analyse bei Weitem sprengen. 3.4.1 Bildung/Ausbildung 3.4.1.1 Theoretischer Hintergrund Der Lebensbereich „Schule“ bzw. (Aus-)Bildung nimmt für Jugendliche und junge Erwachsene einen zentralen Stellenwert ein, hinter den persönliche Beziehungen und Freizeitgestaltung häufig zurücktreten (müssen). Allerdings stellt für nicht wenige dieser wesentliche Baustein des Erwachsenwerdens eine stetige Quelle von Angst, Frustration und Leistungsdruck dar und erfordert daher auch oft eine psychosoziale Unterstützung auf ganz unterschiedlichen Ebenen (z.B. Eltern, Kinder und Jugendliche selbst, Lehrkräfte). 30 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Um die Vielfältigkeit des möglichen psychosozialen Unterstützungsbedarfes deutlich zu machen, werden im Folgenden beispielhaft einige Aspekte, die in der Literatur diskutiert werden, herausgegriffen. Diese Angaben können bei dem großen Gebiet der Bildung und Ausbildung nicht umfassend sein, versuchen aber durch kontrastierende Beispiel die Breite und den Bedarf an möglicher Unterstützung aufzuzeigen. Psychosoziale Unterstützung kann in diesem Bereich einen enormen Beitrag zur Verbesserung der persönlichen Gesundheit und Zufriedenheit leisten, wie die folgenden Beispiele illustrieren. So wird z.B. der Schulerfolg von ExpertInnen als bedeutender Prädiktor für Gesundheit und Wohlbefinden gesehen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2011) – ein mangelnder Erfolg ist assoziiert mit einer Verschlechterung des subjektiven Gesundheitsempfindens in körperlicher wie in seelischer Hinsicht, aber auch mit einer Erhöhung gesundheitsgefährdenden Verhaltens Eine unzureichende Bewältigung des Lebensbereichs „Bildung“ kann mit massiven Auswirkungen auf die weiteren Lebenschancen verknüpft sein. So besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Erwerbstätigenquote und dem Bildungsabschluss: Im Jahr 2012 waren 48,3% der Personen mit bloßem Pflichtschulabschluss erwerbstätig, während dies auf 87% der HochschulabsolventInnen zutraf. Gleichzeitig lag die Arbeitslosenrate bei Personen mit Tertiärabschluss im selben Jahr bei 2,4%, bei PflichtschulabsolventInnen hingegen bei 9,3%. Dabei hat sich der Unterschied zwischen den Arbeitslosenquoten von höher und niedriger qualifizierten Personen über die Zeit wesentlich vergrößert (vgl. Statistik Austria 2014: 98) Weiterhin wirkt sich naturgemäß eine höhere Bildung und somit eine höher qualifizierte Beschäftigung auch auf das Einkommen und den damit assoziierten Lebensstandard und Möglichkeiten aus. Gemäß EU-SILC verfügten Personen mit maximal Pflichtschulabschluss 2012 über einen Lebensstandard, der 14,5% unter dem Median aller Einkommensbezieherinnen und -bezieher lag, während AkademikerInnen 38% darüber lagen (vgl. Statistik Austria 2014: 98). Ein weiteres drastisches Beispiel stellt die Tatsache dar, dass Ablehnung, Arbeitslosigkeit und fehlende Lebensperspektiven im schlimmsten Fall den Weg in die Kriminalität ebnen können. So kamen Entorf und Sieger (2010) in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass eine Halbierung des Anteils der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss 2009 in Deutschland dazu geführt hätte, rund 400 Fälle von Mord und Totschlag, mehr als 13.000 Fälle von Raub und Erpressung sowie rund 320.000 Diebstähle zu vermeiden. Sicherlich ein durchaus gewagtes Argument, welches aber auch auf einen gesamtgesellschaftlichen Aspekt im Sinne der präventiven Wirkung von psychosozialen Maßnahmen hinweist. Die Nichtbewältigung einer individuellen Herausforderung mündet in diesem Falle in einer gesellschaftlichen Herausforderung, bei der das Leben und die Sicherheit aller Menschen zur Debatte stehen. Hier wird deutlich, dass in einem umfassenden Sinne bildungspolitische und psychosoziale Maßnahmen Hand in Hand gehen müssen, um einer negativen Entwicklung gegenzusteuern. 31 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.1.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Im Bereich der Bildung werden folgende Zielgruppen durch das BMFJ explizit gefördert: Jugendliche, Frauen, Behinderte, MigrantInnen. Die Förderungen für Frauen sowie ein Großteil derer für Behinderte erfolgt im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe (und beziehen sich somit wiederum auf Jugendliche). Eine Ausnahme bilden hierbei lediglich die Förderungen für MigrantInnen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Thema „Bildung“ bei den zahlreichen vom BMFJ geförderten jugendspezifischen Institutionen und Jugendvertretungen als expliziter oder impliziter Inhalt in Erscheinung tritt. Bei Interessenvertretungen wie der Aktion kritischer SchülerInnen oder der Schülerunion Österreich steht das Bildungsthema im Zentrum, während etwa die Katholische Jugend Österreich einen spezifischen Schwerpunkt zum Thema Ausbildung und Arbeit anbietet. Bei Beratungsleistungen für Jugendlichen, wie sie etwa in Jugendzentren angeboten wird, stellt Bildung/Ausbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls einen wichtigen Beratungsinhalt dar, es ist jedoch nicht zwingend als ein explizites – bzw. auf den ersten Blick, z.B. auf einer Homepage ersichtliches – Angebot vorhanden. Das Thema „Bildung“ wird bei etlichen Jugendorganisationen thematisiert, von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit bzw. den entsprechenden Netzwerken und von der Österreichischen Bundesjugendvertretung. Nonformales und insbesondere informelles Lernen (als Teil einer gesamtheitlichen Bildungsbegriffs) sind noch dazu Bestandteile von guter Kinder- und Jugendarbeit. Beispiele:    Erhebung „Jugendarbeit und Wirtschaft 2013“: http://www.bmfj.gv.at/jugend/jugendarbeit/jugendarbeit-wirtschaft.html Derzeitige Überlegungen und Vorarbeit hinsichtlich NQR/LLL-Strategie – siehe u.a. informelles und nonformales Lernen (das essentieller „Bestandteil“ von Jugendarbeit ist), http://www.bmfj.gv.at/jugend/jugendarbeit/informelles-und-non-formales-lernen.html Kooperationen zwischen Nachmittagsbetreuung in der Schule und außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit. Dies wird derzeit in Zusammenarbeit zwischen BMBF und BMFJ näher erarbeitet; siehe eine dazu derzeit laufende Erhebung http://www.bmfj.gv.at/jugend/jugendarbeit/jugendarbeit-schule.html Obgleich, laut Statistik des BMFJ der Familienberatungsstellen, 14,2% der Beratungsgespräche zu den Themen Erziehung, Kinderbetreuung, Schule und Ablösung von den Kindern stattfinden und das Thema Schule somit als Bestandteil des zweithäufigsten Themenkomplexes fungiert, wird (Aus-)Bildung nicht als expliziter Themenschwerpunkt („Suchbegriff“) auf der Webseite der Familienberatungsstellen aufgeführt. Vereinzelt existieren dennoch Stellen mit bildungsbezogener Schwerpunktsetzung, die jedoch oft nicht offensichtlich, z.B. erst aus der Homepage der jeweiligen Familienberatungsstelle erkennbar sind. So ist etwa die Einrichtung „Mafalda“ „…Teil des Entwicklungsprojektes zum kompetenzorientierten Pflichtschulabschluss für Jugendliche und Erwachsene mit den Schwerpunkten Gender, Diversity und Berufsorientierung“ (vgl. http://www.mafalda.at unter „Bildung und Lernen“). 32 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 In der Elternbildung wird das Thema Schule und Lernen einerseits im Rahmen von einer Reihe von Veranstaltungen als Thema selbst aufgegriffen (z.B. „Erfolgreich lernen“ in Salzburg oder „Lernen daheim“ in der Steiermark – abgerufen am 13.1.2015 unter), andererseits stellt Elternbildung aber auch selbst eine Form der Erwachsenenbildung dar. 3.4.1.3 Kontext Psychosoziale Unterstützung im schulischen Bereich erfolgt in Österreich vor allem im Rahmen der flächendeckend angebotenen schulpsychologischen Beratung, die dem Bundesministerium für Bildung und Frauen zugeordnet ist. Zentrale Themen sind u.a. Bildungsinformation und naturgemäß das Thema Lernen und Leistung, aber auch Gewaltprävention und Gesundheitsförderung (z.B. Suchtprävention) im schulischen Kontext. Darüber hinaus existieren einige Institutionen, die an der Schnittstelle zwischen Ausbildung und Erwerbstätigkeit agieren wie etwa AMS (Arbeitsmarktservice), BBRZ (berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum) oder BIFO (Beratung für Bildung und Beruf). Auch die Interessensvertretungen (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer) sind im Bildungsbereich umfassend aktiv. 3.4.2 Partnerschaft 3.4.2.1 Theoretischer Hintergrund Die Zeit des Erwachsenseins bzw. auch des Erwachsenwerdens ist zumeist mit dem Wunsch verknüpft, sich an einen anderen Menschen im Rahmen einer Partnerschaft dauerhaft bzw. längerfristig zu binden. Sie erfüllt für uns Menschen viele Bedürfnisse, wie z.B. nach Gemeinsamkeiten, Nähe, Unterstützung, Sexualität, Stabilität. Aber der Fokus der vorliegenden Ausarbeitung liegt auf einem möglichen psychosozialen Unterstützungsbedarf, der im Rahmen einer Partnerschaft (in all ihren Phasen) deutlich werden kann. Primär wird es in dieser psychosozialen Unterstützung darum gehen, die Beziehungsqualität- und -stabilität sowie die Paarzufriedenheit zu erhalten bzw. zu verbessern. Schneewind et al. (2000) zeigen anhand verschiedener Aspekte die Komplexität in persönlichen Beziehungen auf und verdeutlichen somit sehr anschaulich, auf welchen unterschiedlichen Ebenen es zu einem psychosozialen Unterstützungsbedarf kommen kann: „(a) das Ausmaß an Geben und Nehmen im Sinne von Symmetrie und Komplementarität, (b) das Muster der Ähnlichkeit bzw. Unähnlichkeit beziehungsrelevanter Merkmale wie Persönlichkeit, Interessenslagen, Lebensstile der Beziehungspartner, (c) die unterschiedlichsten Formen von Machtausübung und Konfliktregulation, (d) die Ausprägung von Selbstöffnung und Privatheit, (e) die Besonderheiten der Selbst- und Fremdwahrnehmung im interpersonalen Geschehen, (f) das Ausmaß an Vertrauen sowie (g) die Intensität der erlebten Verpflichtung bezüglich der Aufrechterhaltung der Beziehung“ (Schneewind et al. 2000: 99). Auch wenn die erste Verliebtheit primär die positiven Aspekte des Partners oder der Partnerin in den Vordergrund rückt, kommt es im weiteren Verlauf der Beziehung oft zu der Erkenntnis, dass es durchaus eine Herausforderung darstellen kann, individuelle Wertvorstellungen und Lebensziele in Einklang zu bringen. Nicht immer herrscht uneingeschränkte Einigkeit über Themen wie Kinderwunsch (jetzt – später – nie?), Arbeitsteilung (traditionell oder egalitär?) oder Freizeitgestaltung (Sport, Kultur oder zum Heurigen?) 33 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Oft stellen Paare, noch bevor ein möglicher Kinderwunsch überhaupt aktuell wird, fest, dass grundsätzliche Auffassungsunterschiede in Hinblick auf die Gestaltung der Partnerschaft und Diskrepanzen hinsichtlich der Möglichkeiten, den persönlichen Lebensentwurfs zu verwirklichen, dem dauerhaften Fortbestand der Beziehung entgegenstehen. Gravierende Konflikte in der Partnerschaft können sich jedoch auch im späteren Verlauf einer Beziehung manifestieren, wenn bereits Kinder geboren wurden, wodurch diese Konflikte die Paarebene verlassen und das System Familie als solches in den Mittelpunkt rückt. Gerade die betroffenen Kinder bleiben von den Auseinandersetzungen der Eltern nicht unbeeinflusst. So weist Bodenmann (2010) darauf hin, dass es neben einem ungünstigen Erziehungsverhalten, geringer elterlicher Sensitivität sowie psychischen Erkrankungen der Eltern vor allem Konflikte und Probleme in der Partnerschaft sind, die als familiäre Risikofaktoren für kindliche Störungen in Erscheinung treten. Sowohl in der Untersuchung von Fincham und Osborne (1993) als auch in jener von Jenkins und Smith (1991) erwiesen sich Partnerschaftskonflikte als stärkere Prädiktoren für kindliche Verhaltensauffälligkeiten als Depressionen der Eltern, mangelnde Erziehungskompetenz sowie ein schlechtes Eltern-Kind-Verhältnis. Die negativen Auswirkungen auf die Kinder manifestieren sich auf unterschiedlichen Ebenen (vgl. z.B. Saxbe & Repetti 2008; Posada & Pratt 2008): Auf emotionaler Ebene werden Angst, Verunsicherung, Scham, Schuldgefühle und Aggressionen erlebt, auf somatischer Ebene kann eine erhöhte Neigung zu Kopfschmerzen, Verdauungsstörungen, Asthma und Schlafstörungen beobachtet werden. Selbst auf Entwicklungsprozesse vermag eine konflikthafte Beziehung der Eltern Einfluss zu nehmen: So setzt bei betroffenen Mädchen die Menarche signifikant früher ein. Wenn auch Konflikte in Partnerschaften nicht gänzlich vermeidbar sind, ist es für das Wohlbefinden des Kindes von maßgeblicher Bedeutung, in welcher Art und Weise diese ausgetragen werden. Als besonders problematisch sind dabei elterliche Auseinandersetzungen anzusehen, die direkt vor den Kindern ausgetragen werden, von verbalen und/oder physischen Aggressionen begleitet sind oder die Kinder zum Konfliktinhalt oder auch zu Koalitionspartner der Eltern machen (vgl. z.B. Cummings & Davis 2002; Davis & Windle 2001). Da partnerschaftliche Auseinandersetzungen sehr häufig in einer Scheidung bzw. Trennung münden, sind die hier angesprochenen Themen auch im Kontext von Scheidung und Trennung von Relevanz (vgl. Kapitel 3.4.19). 3.4.2.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Dass das Thema „Partnerschaft“ in der Familienberatung einen zentralen Stellenwert einnimmt, lässt sich einerseits an der Anzahl der Suchergebnisse (Stichwort „Beziehung, Partnerschaft“) ablesen – 348 Stellen nennen dies als Schwerpunkt – andererseits aber auch daran, dass der Partnerschaft auf der Homepage der Familienberatungsstellen eine eigene Kategorie gewidmet ist, die durch eine große thematische Vielfalt (Liebe am Arbeitsplatz, Arbeitsteilung, Probleme mit Schwiegereltern u.v.m.) gekennzeichnet ist. 34 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Auf das Thema Partnerschaft spezialisierte Stellen im eigentlichen Sinne existieren zwar nicht, allerdings bezeichnen sich manche Stellen als „Paar- und Familienberatungsstellen“. Dies impliziert, dass die Partnerschaft zumindest im Rahmen des Settings Berücksichtigung findet. Der überwiegende Teil der Familienberatungsstellen (346) gibt „Beziehung, Partnerschaft“ als Themenschwerpunkt an. Tabelle 1: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema „Beziehung, Partnerschaft“ Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 63 Stellen/21 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 66 Stellen/36 Standorte - OÖ (75) 57 Stellen/33 Standorte - Burgenland (19) 17 Stellen/10 Standorte - Steiermark (56) 49 Stellen/26 Standorte - Salzburg (28) 27 Stellen/7 Standorte - Kärnten (29) 26 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 29 Stellen/13 Standorte - Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Beziehung, Partnerschaft“. Von seiten der Elternbildung http://www.eltern-bildung.at existieren auch Angebote, bei denen die Partnerschaft im Fokus ist. Doch auch wenn paarspezifische Inhalte in den Angeboten nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Paarthematik häufig ohnehin einen integrativen inhaltlichen Bestandteil im Rahmen der Diskussionen um die Elternschaft darstellt. Ähnliches gilt für eine Reihe sonstiger Beratungsangebote, die vom BMFJ gefördert werden. So ist etwa davon auszugehen, dass Beratungsangebote für Jugendliche (so sie nicht eine dezidiert andere Schwerpunktsetzung – z.B. Bildung/Ausbildung – aufweisen) auch Fragen in Hinblick auf eine Paarbeziehung thematisieren. Auf „Sexualität, Verhütung und Familienplanung“ wird an dieser Stelle nicht eingegangen, da diesem Themenkomplex ein separates Kapitel (3.4.13) gewidmet ist. Auch „Scheidung und Trennung“ – wenn es also zu einem Zerbrechen der Partnerschaft kommt – werden in einem eigenen Kapitel besprochen. 35 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.2.3 Kontext Abgesehen von den in Abschnitt 3.3.1.2 erwähnten allgemeinen Angeboten (Psychotherapie, Sozial- und Lebensberatung) sowie jenen spezifischen Einrichtungen, die das Thema „Sexualität, Verhütung und Familienplanung“ abdecken, können hier noch die kirchlichen Angebote im Rahmen der Ehevorbereitung angeführt werden. Neben der Durchführung entsprechender Seminare werden auch diverse Broschüren zu partnerschaftsbezogenen Themen (z.B. „Reden – streiten – versöhnen“) zur Verfügung gestellt. 3.4.3 Soziale Beziehungen allgemein (inkl. Generationenbeziehungen) 3.4.3.1 Theoretischer Hintergrund Soziale Beziehungen beschränken sich naturgemäß im Allgemeinen nicht lediglich auf den innerfamiliären Kontext, sondern umfassen auch engere Kontakte zu nichtverwandten Personen. Soziale Beziehungen, insbesondere Freundschaftsbeziehungen erfüllen in jedem Lebensalter wichtige Funktionen. Im Jugendalter bieten enge Freundschaften Möglichkeiten, das eigene Selbst zu entdecken und ein tiefes Verständnis für andere Menschen zu entwickeln. Zudem bilden sie die Grundlage für zukünftige intime Beziehungen und helfen den jungen Menschen dabei, mit den Schwierigkeiten der Adoleszenz umzugehen (vgl. Berk 2005). Freunde sind meist ähnlichen Alters und desselben Geschlechts und weisen zudem häufig ein ähnliches Bildungsniveau auf. Verschiedene AutorInnen (z.B. Wright 1982) beschreiben typische Unterschiede zwischen Männer- und Frauenfreundschaften: So seien Männerfreundschaften eher auf gemeinsame Unternehmungen (z.B. Sport) konzentriert, während für Frauen der direkte Kontakt miteinander (v.a. im Rahmen gemeinsamer Gespräche) im Vordergrund steht. Vor allem für ältere Menschen stehen Freunde in engem Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit (Nussbaum 1994). Was die Beziehungen zwischen den Generationen betrifft, so zeichnet etwa die Studie von Majce und Rosenmayer (2005) für Österreich ein Bild äußerst hoher Hilfsbereitschaft und realisierter Hilfe. Während die jüngere Generation vor allem im finanziellen Bereich sowie in Hinblick auf die Kinderbetreuung Hilfe benötigt und auch überwiegend erhält, gewinnt mit steigendem Lebensalter der Betroffenen der Bedarf an Pflegeleistungen und Unterstützung im Alltag (z.B. im Haushalt) immer mehr an Bedeutung. Für eine im Großen und Ganzen positive Beziehung zwischen den Generationen im familiären Kontext spricht u.a. die Tatsache, dass sich bei Sorgen und Problemen zwei Drittel der jüngeren Befragten (bis 30 Jahre) an die eigene Mutter wenden, um sich auszusprechen. 3.4.3.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Das Thema „soziale Beziehungen“ erweist sich bei der Analyse der geförderten Angebote als relativ schwer fassbar. Geförderte Projekte oder Institutionen, die dieses Thema explizit zum Inhalt haben, können nicht eruiert werden, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Rolle der Peergroup (vor allem bei Jugendlichen) bzw. sozialer Netzwerke (NachbarInnen, 36 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 FreundInnen, ArbeitskollegInnen) im Rahmen psychosozialer Angebote durchweg Beachtung findet, wenn auch möglicherweise oft nur als „Hintergrundvariable“. Ähnliches gilt für Generationenbeziehungen, für die alle Angebote relevant sind, die sich auf einen Eltern-Kind-Kontext beziehen, allen voran naturgemäß die Elternbildung. Diese Maßnahme widmet sich im Rahmen von Veranstaltungen auch der Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern, wobei vor allem (aber keineswegs ausschließlich) die Rolle der Großeltern als KinderbetreuerInnen im Vordergrund steht. In der Familienberatung wird auf Generationenkonflikte fokussiert – unter diesem Stichwort (Themenschwerpunkt) werden 273 Einrichtungen angezeigt. Tabelle 2: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Generationenkonflikte Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 40 Stellen/18 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 54 Stellen/31 Standorte - OÖ (75) 47 Stellen/32 Standorte - Burgenland (19) 13 Stellen/9 Standorte - Steiermark (56) 36 Stellen/24 Standorte - Salzburg (28) 16 Stellen/7 Standorte - Kärnten (29) 25 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 25 Stellen/13 Standorte - Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Generationenkonflikt“. 3.4.3.3 Kontext Grundsätzlich ist das Thema „Generationenbeziehungen“ im Sozialministerium verortet, wobei u.a. die Solidarität zwischen den Generationen eine wesentliche Rolle spielt. Das Sozialministerium ist in psychosozialen Zusammenhängen vor allem in jenen Bereichen aktiv, wo es um Teilhabemöglichen, aktive Lebensgestaltung und lebenslanges Lernen sowie die Vermeidung von Gewalt gegen ältere Menschen geht. Darüber hinaus sind abseits der allgemeinen Beratungs- und Therapieangebote, die sich mit sozialen Beziehungen potenziell befassen, an dieser Stelle speziell Wohnprojekte für Jung und Alt anzuführen, z.B. die „Brot-Häuser“ (Wien und NÖ) „Alt und Jung unter einem Dach“ von Kolping Österreich (Wien) oder die Wohnhausanlage „Wohnen für Generationen“ (Wien). 37 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.4 Erwerbstätigkeit 3.4.4.1 Theoretischer Hintergrund Der Lebensbereich „Erwerbstätigkeit“ kann sich in mehrfacher Hinsicht als Herausforderung erweisen. Am Beginn der beruflichen Karriere steht der Eintritt ins Erwerbsleben. Wurde die erste Hürde – die Suche nach einem passenden Arbeitsplatz – erfolgreich bewältigt, gilt es nun, sich in diesem Umfeld erfolgreich zu etablieren. Nicht nur ein Einarbeiten in das neue Betätigungsfeld ist erforderlich, sondern auch der Aufbau und die Pflege von sozialen Beziehungen zu KollegInnen und Vorgesetzten. Auch das Erleben von Stresssituationen (im Rahmen von Kundenkontakten, aufgrund von Abgabeterminen usw.) gehört zumeist zu den elementaren Erfahrungen, die bereits zu Beginn des Erwerbslebens gemacht werden müssen. Beim Verlust des Arbeitsplatzes handelt es sich um eine klassische Verlustkrise, die mit psychosozialen Risiken verknüpft ist. Kieselbach und Beelmann (2006) beschreiben drei Ebenen der Viktimisierung:    Primäre Viktimisierung: Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht auch ein Verlust an ökonomischer Einbindung, sozialer Einbindung, Struktur und Selbstwertgefühl einher. Sekundäre Viktimisierung: Alltagsprobleme (finanzielle Sorgen, soziale Ausgrenzung etc.) verstärken die bestehenden Belastungen. Tertiäre Viktimisierung: eine unzureichende oder „zu gute“ Bewältigung der Arbeitslosigkeit wird den Betroffenen selbst angelastet – sie werden entweder als „unfähig“ oder als „Sozialschmarotzer“ stigmatisiert. Wie hoch die Belastung sein kann, die mit dem Erleben von Arbeitslosigkeit verbunden ist, lässt sich an zahlreichen Studien zur gesundheitlichen Situation der Betroffenen ablesen. Laut einer Metastudie von Roelfs et. al. (2011) ist Arbeitslosigkeit mit einem um 63% höheren Sterblichkeitsrisiko verbunden (im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung); eine andere Studie (Paul & Moser 2009) fand nahezu eine Verdopplung des Anteils an Personen mit klinisch relevanten depressiven Symptomen bei Arbeitslosen. Zahlreiche Untersuchungen weisen nicht nur auf massive gesundheitliche Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die unmittelbar Betroffenen hin, sondern dokumentieren auch die problematischen Effekte auf die gesamte Familie. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) wurde errechnet, dass die psychische Gesundheit des Partners oder der Partnerin durch Arbeitslosigkeit fast ebenso stark beeinträchtigt wurde wie jene der unmittelbar betroffenen Person (vgl. Marcus 2014). Aber auch die Kinder leiden unter den Folgen: So weisen die SOEP-Daten u.a. auch darauf hin, dass Vorschulkinder, deren Mütter unfreiwillig ihren Arbeitsplatz verloren haben, sozio-emotional auffälliger sind als Kinder, bei denen dies nicht zutrifft (vgl. Peter & Spieß 2013). Ein sicherer Arbeitsplatz allein stellt jedoch ebenfalls keine Garantie für seelische Gesundheit dar. Eine besonders problematische Situation liegt beispielsweise vor, wenn es im Rahmen der Erwerbstätigkeit zu psychischer Gewalt in Gestalt von Mobbing (oder auch: Bullying) kommt (siehe Abschnitt 3.4.9). 38 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Aber auch Überforderung, die im Extremfall im klinischen Beschwerdebild des „Burn out“ mündet, stellt die Betroffenen, aber häufig auch deren Angehörige, vor eine schwierige Herausforderung. „Burnout“ wird in der ICD-10 (Internationale Klassifikation der Erkrankungen) als „Ausgebranntsein“ und „Zustand der totalen Erschöpfung“ beschrieben und ist dem Abschnitt „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ zugeordnet. Als Symptome, die beispielsweise mittels des Maslach Burnout Inventory (MBI) erfasst werden, gelten:    Emotionale Erschöpfung Depersonalisierung (im Sinne des Aufbaus einer Distanz zu anderen Menschen v.a. im beruflichen Kontext) Erleben von Misserfolg Freudenberger und North (2008) unterscheiden zwölf Phasen des Burnout, die sich vom „Drang, sich selbst und anderen Personen etwas beweisen zu wollen“ über sozialen Rückzug bis zu Suizidgedanken erstrecken. Zu den möglichen psychosozialen Konsequenzen des Burnout zählen (vgl. Faust 2011):      Eine gravierende Beeinträchtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit (Motivation, Kreativität, Merkfähigkeit etc. ) Körperliche Beschwerden ohne erkennbare Ursache Familiäre Probleme „Selbstbehandlungsversuche“ mit Alkohol, Nikotin, Medikamenten, etc. Berufliche Einbußen Weitere Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem Lebensbereich „Erwerbstätigkeit“ auftreten können, sind des Weiteren auch selbst gewählte wie auch unfreiwillige berufliche Veränderungen – Jobwechsel, Abteilungswechsel, Arbeitszeitänderungen, aber auch der Schritt in eine berufliche Selbstständigkeit können hier als Beispiele genannt werden. Alle diese Veränderungen fordern sogenannte Anpassungsleistungen, für die dem betroffenen Menschen unterschiedliche Bewältigungsstrategien (Coping-Strategien) zur Verfügung stehen. Diese zu fördern und zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe der psychosozialen Unterstützung. Neben den beschriebenen Herausforderungen ist vor allem auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nennen. Dieses Thema spielt eine starke Rolle in familienpolitischen Diskussionen, daher ist dem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet (siehe Kapitel 3.3.19). 3.4.4.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Ähnlich wie bei der Bildung (von der sich die Erwerbstätigkeit nicht vollständig abgrenzen lässt) wird auf spezielle Zielgruppen fokussiert: Behinderte, Frauen, Jugendliche, MigrantInnen: hier ist die Erwerbstätigkeit oft ein Schwerpunkt – es handelt sich um Gruppen, die am Arbeitsmarkt z.T. benachteiligt sind. Dabei werden wiederum speziell Jugendliche gefördert: z.B. finden die meisten Förderungen für Behinderte oder für Frauen im Rahmen der Projekte der Kinder- und Jugendhilfe statt. 39 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Erwerbstätigkeit stellt wiederum ein potenzielles Beratungsthema in zahlreichen zielgruppenorientierten Institutionen dar, wobei eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung angenommen werden kann. Während bei Jugendlichen eher der Erwerbseinstieg im Vordergrund stehen dürfte, werden Beratungsstellen für Frauen sich vermutlich stärker der Thematik des Wiedereinstiges widmen. Bei behinderten Menschen sowie bei MigrantInnen wird wiederum deren spezifische Situation im Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sein. In der Familienberatung tritt die Erwerbstätigkeit in Form von zwei (Schwerpunkt-)Themen in Erscheinung: „Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche“ sowie „Probleme am Arbeitsplatz“. Das erste Schlagwort ergibt 152 Suchergebnisse, das zweite 223. In NÖ und OÖ konnte jeweils eine auf die Erwerbsthematik spezialisierte Beratungsstelle identifiziert werden. 40 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 3: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Erwerbstätigkeit Bundesland Wien (75) NÖ (69) Verbreitung Spezifische Einrichtungen 32 Stellen/18 Standorte (Bezirke) LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnnen sprungbrett – Beratungsstelle für Mädchen 49 Stellen/28 Standorte Frauenforum Gänserndorf Fraueneratungsstelle Freiraum Frauenberatung Waldviertel Frauen für Frauen OÖ (75) 41 Stellen/28 Standorte Burgenland (19) 11 Stellen/7 Standorte Steiermark (56) 31 Stellen/23 Standorte Salzburg (28) 16 Stellen/6 Standorte Kärnten (29) 20 Stellen/10 Standorte Tirol (34) 26 Stellen/13 Standorte Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte Babsi Frauenberatungsstelle Freistadt MAIZ Autonomes Zentrum von & für Migrantinnen B7 Familienberatung für Arbeit und Beruf (Eferding/Perg/Kirchberg/Grieskirchen) Verein Frauen für Frauen Burgenland Der Lichtblick – Frauen- und Familienberatungsstelle Familien- und Frauenberatungsstelle Oberpullendorf Frauenservice Graz MAFALDA AVALON Familien-, Frauen- und Arberitsberatung Liezen Verein Viele Frauen Frauenberatung Villach Belladonna Frauen- und Familienberatung Mädchenzentrum Klagenfurt Frauenservice- und Familienberatungsstelle Wolfsberg LICHTBLICK – Mädchen-, Frauenund Familienberatung Feldkirchen Frauen im Brennpunkt BASIS Frauenservice & Familienberatung Außerfern - Reutte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zu den Schlagwörtern „Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche“ und „Probleme am Arbeitsplatz“. 41 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 In Hinblick auf die Elternbildung ist festzuhalten, dass rechtliche und ökonomische Aspekte der Elternschaft Gegenstand der vom BMFJ geförderten Elternbildung bei den Themenbereichen des verpflichtenden Basisangebotes sind. 3.4.4.3 Kontext Der Schwerpunkt der Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung liegt naturgemäß beim Ministerium für Arbeit und Soziales, wobei psychosoziale Aspekte nicht unbedingt im Mittelpunkt stehen. Hier sind primär die bereits beim Kapitel Bildung angeführten Interessensvertretungen (z.B. Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer) sowie Gewerkschaften (z.B. GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten), aber auch die zahlreichen Bildungs- und Berufsberatungszentren anzuführen (z.B. „Frau und Arbeit“, „BBRZ – berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum, „BIFO“ – Beratung für Bildung und Beruf“) und Einrichtungen für Selbstständige (z.B. das Gründerinnenzentrum Steiermark). Neben den spezifischen Angeboten für den Bereich Arbeit und Beschäftigung ist in Österreich sicherlich auch der breite Bereich der Beratung, des Coachings und der Psychotherapie als Unterstützungsangebote zu nennen. 3.4.5 Wohnen/Obdachlosigkeit 3.4.5.1 Theoretischer Hintergrund Herausforderungen im Zusammenhang mit der eigenen Wohnsituation haben häufig einen durchaus erfreulichen Hintergrund: den Schritt in die Selbstständigkeit mit dem Auszug aus dem Elternhaus und dem Bezug der ersten eigenen Wohnung, das Zusammenziehen mit einem Partner (einer Partnerin), ein Umzug, weil die Gründung einer Familie geplant ist und die bisherige Bleibe zu klein geworden ist. Nicht immer aber erfolgt eine Veränderung der Wohnsituation freiwillig. Oft kommt es z.B. aufgrund von Scheidungen bzw. Trennungen, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel zur Notwendigkeit, die Wohnung bzw. auch den Wohnort zu wechseln. Diese Veränderung kann für das System Familie bzw. für deren einzelne Individuen nicht nur Positives bedeuten. So kann z.B. der Verlust von Freunden oder auch die Notwendigkeit die Schule zu wechseln, für die betroffenen Kinder und Jugendliche eine belastende Situation sein. Auch für die Erwachsenen können sich Umstellungen im familialen, sozialen oder nachbarschaftlichen Gefüge ergeben, mit einer Vielfalt an Herausforderungen, die im Rahmen von psychosozialer Unterstützung thematisiert werden können. Die wohl negativste Erfahrung in diesem Zusammenhang stellt wohl die eigene Obdachlosigkeit dar, ob nun als Folge einer Delogierung (meist aufgrund von Verschuldung), einer Scheidung oder auch aufgrund eines gewaltbereiten Umfeldes, dem man sich nicht länger aussetzen will. Eine sehr spezifische oft temporäre Form der Obdachlosigkeit, kann bedingt durch die sogenannte „Wegweisung“ im Falle einer familialen Streitigkeit bzw. Eskalation temporär entstehen. Im Fall einer Wegweisung kann die Exekutive den/die Aggressor/in aus der eigenen Wohnung für zwei bzw. vier Wochen verweisen. 42 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tebartz-van Elst (2010) nennt zahlreiche, zum Teil lebensbedrohende Auswirkungen der Obdachlosigkeit. Zu den psychischen Folgen zählen etwa gewalttätige und sexuelle Übergriffe (Raub, Vergewaltigung), psychische Erkrankungen und Suchtverhalten bzw. Drogenabhängigkeit (häufig auch in Zusammenhang mit Delinquenz – „Beschaffungskriminalität“). Als soziale Folgen können soziale Desintegration und Diskriminierung sowie zunehmende Verarmung genannt werden. Auch das Sterberisiko (z.B. durch Erfrieren) ist stark erhöht. 3.4.5.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Einen relativ breiten Raum im Rahmen der geförderten Maßnahmen nimmt das Thema „Wohnen in Notsituationen“ ein, wobei der Fokus hier vor allem auf Frauen (Mütter) liegt. So werden z.B. etliche Institutionen vom BMJF unterstützt, die Krisenwohnungen für Mütter mit Kindern oder auch Alleinerzieherinnen anbieten, im Fall von Gewalt, Verschuldung oder anderen Notsituationen. Eine zweite Zielgruppe stellen Jugendliche dar. Auch behinderte Menschen finden Berücksichtigung, allerdings findet die Förderung ebenfalls im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe statt. In der Familienberatung findet das Thema Wohnen keine Berücksichtigung im Sinne einer möglichen Schwerpunktsetzung. Allerdings ist davon auszugehen, dass im Sinne einer Themenoffenheit im Beratungskontext auch dieses Thema von den KlientInnen angesprochen werden kann bzw. wird und somit eine Unterstützung erfolgen kann. In der Elternbildung steht kein spezifisches Angebot zur Verfügung, da Wohnungsnot und Obdachlosigkeit nicht Gegenstand der Elternbildung sind. 3.4.5.3 Kontext Grundsätzlich ist die Unterstützung im Bereich der Obdachlosigkeit Aufgabe der Länder bzw. der Gemeinden. Diese übernehmen die Aufgabe der Wohnungshilfe entweder selbst oder kooperieren mit ganz unterschiedlichen Trägern (z.B. Wohlfahrtsverbänden oder kirchlichen Trägern). Die Angebote der Länder und der jeweiligen Träger umfassen unterschiedliche Bereiche: sie gehen von Beratung, über Delogierungsprävention bis hin zu Notschlafstellen und Wohnheimen. Eine spezifische Gruppe die einige Angebote gesondert adressieren stellen von Obdachlosigkeit bedrohte bzw. betroffene Frauen mit ihren Kindern dar. 3.4.6 Finanzielle Situation 3.4.6.1 Theoretischer Hintergrund Finanzielle Leistungen für Familien sind in Österreich ein zentrales Element der Familienpolitik, um Familien in ihrer Funktion zu unterstützen. Vor allem einkommensschwache Familien und spezifische Familienformen (z.B. Alleinerziehende) werden somit auch vor der Armutsgefährdung geschützt. Die finanziellen Leistungen lassen sich anhand ganz unterschiedlicher politischer Instrumente beschreiben. So handelt es sich einerseits um monetäre Leistungen für Familien, z.B. Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, aber auch um indirekte Leistun43 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 gen wie Karenzierungen und steuerliche Entlastungen für Familien. Im Rahmen dieser politischen Maßnahmen ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen, z.B. zu Anspruchsvoraussetzungen. Das BMFJ stellt unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, z.B. die Webseite des BMFJ mit zentralen Informationen zu den Leistungen, Hotlines, Broschüren. Im Zusammenhang mit der finanziellen Situation stellt Verschuldung eine sehr häufige und gleichzeitig auch recht problematische Herausforderung dar, wenn sich die Waage bereits in Richtung Überschuldung neigt. Rüger et al. (2010) identifizierten Überschuldung als klaren Risikofaktor für eine psychische Erkrankung. Besonders ein Fehlen sozialer Unterstützung wirkt sich in diesem Zusammenhang sehr negativ aus – 61,8% der 666 befragten überschuldeten Personen, die über eine mangelnde Unterstützung durch ihr soziales Netzwerk berichteten, waren von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen betroffen. Noch wesentlich gravierender sind die gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen, wenn es nicht mehr „nur“ um Schulden, sondern bereits um Armut geht. So können Angehörige der höchsten Einkommensgruppe in Deutschland damit rechnen, rund 71 gesunde Lebensjahre zu verbringen, während dies bei Männern und Frauen der Armutsrisikogruppe lediglich 57 bzw. 61 Jahre sind (Lampert et al. 2007) Gemäß EU-SILC (vgl. Till-Tentschert et al. 2011) sind in Österreich über eine Million Menschen (1,05 Mio.) armutsgefährdet. Auswirkungen von Armut werden in der Literatur sehr stark im Zusammenhang mit dem Kindes- und Jugendalter diskutiert. So konnten Nachteile in Bezug auf die Entwicklung der kognitiven und sozialen Kompetenz der Kinder nachgewiesen werden (z.B. Merten 2003). Es wurden signifikante Einbußen der allgemeinen Intelligenz, der Sprachfähigkeit und der Schulleistungen festgestellt, wobei vor allem die Dauer der Armut für das Ausmaß der Beeinträchtigungen ausschlaggebend zu sein scheint (Hölscher 2003). Neben dem geringeren Selbstwertgefühl kommt es zusätzlich zu einer pessimistischen Einstellung in Hinblick auf die eigenen Zukunftsperspektiven (Mansel & Brinkhoff 1998). Armut beeinträchtigt nicht nur die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Familienmitglieder, sondern auch die Beziehungen untereinander. Eine mögliche, gravierende Auswirkung der Armut stellt Obdachlosigkeit dar, wenn etwa eine Delogierung aufgrund fehlender finanzieller Mittel stattfindet (vgl. dazu Abschnitt 3.4.5 Wohnen/Obdachlosigkeit). 3.4.6.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Armutsvermeidung und die finanzielle Sicherheit von Familien ist fraglos eine zentrale Aufgabe der Familienpolitik, der auch umfassend mit vorwiegend finanziellen Unterstützungsmaßnahmen von der Familienbeihilfe über das Kinderbetreuungsgeld und den Familienhärteausgleich bis zur Familienhospizkarenz begegnet wird. 44 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Auf psychosozialer Ebene setzen armutsvermeidende Maßnahmen vor allem dort an, wo Menschen aufgrund einer Notsituation (Schulden, Gewalterfahrungen) von Obdachlosigkeit bedroht sind. Vor allem (alleinstehende) Mütter stehen im Zentrum der Interventionen. So wurden im Jahr 2013 etwa ein Verein für Mütter in Wohnungsnot oder Wohnhäuser der Caritas für Mutter und Kind in Linz bzw. Graz gefördert. Eine Reihe von geförderten Stellen stellt Krisenwohnungen zur Verfügung, wie etwa das IfS in Vorarlberg (bietet auch Schuldnerberatung), das Österreichische Kolpingwerk oder der Verein Alleinerziehend in Linz. Auf der Website http://www.familienberatung.at geben insgesamt 171 Beratungsstellen den Schwerpunkt „finanzielle Beratung, Schulden“ an. Spezifische Einrichtungen in Gestalt von SchuldnerInnenberatungen finden sich jedoch nur in Oberösterreich („Schuldnerhilfe OÖ, fünf Standorte). Allerdings verfügen einzelne Stellen auch über explizite Angebote zum Thema Finanzen, wie etwa „Frauen für Frauen im Burgenland“, die in Oberwart und Güssing vertreten sind und ein Finanzcoaching für Frauen im Programm haben. Tabelle 4: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Finanzielle Situation Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 19 Stellen/9 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 29 Stellen/20 Standorte - OÖ (75) 41 Stellen/27 Standorte SCHULDNERHILFE OÖ (Linz, Rohrbach, Freistadt, Perg, Kirchdorf/Krems) Burgenland (19) 11 Stellen/6 Standorte - Steiermark (56) 21 Stellen/16 Standorte - Salzburg (28) 12 Stellen/3 Standorte - Kärnten (29) 19 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 14 Stellen/9 Standorte - Vorarlberg (9) 7 Stellen/6 Standorte Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „finanzielle Beratung, Schulden“. Was die Elternbildung betrifft, so bilden rechtliche und ökonomische Aspekte der Elternschaft einen von insgesamt 13 Themenbereichen, die Gegenstand der BMFJ-Förderung der Elternbildung entsprechend den geltenden Richtlinien sind und deren Ziel die Stärkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit ist. 45 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.6.3 Kontext Im Rahmen der staatlich anerkannten Schuldnerberatung (gefördert durch das Sozial- und Justiz-Ressort) wird an 30 Beratungsstellen in ganz Österreich Unterstützung geboten (bei einer dieser Stellen handelt es sich gleichzeitig um eine geförderte Familienberatungsstelle). Auch psychosoziale Maßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit/Obdachlosigkeit, die keine Unterstützung vom BMFJ erhalten, können als „Kontext“ angeführt werden. Wie schon im Abschnitt „Wohnen/Obdachlosigkeit – Kontext“ (Kapitel 3.4.5) beschrieben, richtet sich das Angebot vor allem an Frauen und alleinstehende Mütter, wobei kirchliche Trägerorganisationen (Caritas) federführend sind. Des Weiteren können alle Maßnahmen, die eine (Re-)Integration ins Erwerbsleben forcieren, wie beispielsweise Maßnahmen des AMS, des BBRZ usw. als psychosoziale Angebote im Dienste der Armutsvermeidung verstanden werden. 3.4.7 Behinderung/Pflege/Krankheit 3.4.7.1 Theoretischer Hintergrund Eine (körperliche) Erkrankung stellt vor allem in jenen Fällen hohe Anforderungen an die betroffenen Familien, wenn sie als schwerwiegend bzw. lebensbedrohlich eingeschätzt werden kann (z.B. eine Krebserkrankung), oder auch, wenn sie chronisch ist und somit eine dauerhafte Belastung darstellt. Psychische Erkrankungen werden in den Diagnose-Klassifikationskatalogen ICD-10 zusammen mit unterschiedlichen Formen von Verhaltensstörungen beschrieben. (ICD-10, Kapitel V, F00-F99 „Psychische und Verhaltensstörungen“). Hier sind affektive Störungen (Depressionen, Angststörungen), aber auch Schizophrenie und wahnhafte Störungen sowie neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen angeführt. Auch die verschiedenen Formen der Demenz sind hier eingeordnet, ebenso wie Entwicklungsstörungen und intellektuelle Behinderung.4 Alle hier genannten Erkrankungen und Behinderungen sind zumeist mit massiven Einschränkungen in Hinblick auf die Bewältigung des Alltagslebens verbunden. Die betroffenen Personen sind zumeist – je nach Form und Schweregrad der Einschränkung – in mehr oder weniger ausgeprägter Weise auf fremde Hilfe angewiesen – häufig besteht auch ein Pflegebedarf. Demenzerkrankungen stellen dabei mit 46,7% die Hauptursache für Pflegebedürftigkeit dar (vgl. Gleichweit & Rossa 2009). Naturgemäß macht es einen Unterschied, ob es sich z.B. um eine vorübergehende und behandelbare affektive oder Angststörung handelt, um eine intellektuelle Behinderung, die zwar irreversibel ist, jedoch stabil ist oder etwa um eine fortschreitende demenzielle Erkrankung, deren Verlauf man lediglich verlangsamen kann. Eine vollständige Liste mit Beschreibung der entsprechenden Erkrankungen findet sich unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_psychischen_und_Verhaltensst%C3%B6rungen_nach_ICD-10). 4 46 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Ein zentrales Thema ist in diesem Zusammenhang die Beratung und Entlastung der betreuenden und pflegenden Angehörigen – Pflege findet zum überwiegenden Teil in der Familie statt. Zu den körperlichen und psychischen Anforderungen, denen sich Pflegende gegenüber sehen, kommt häufig noch eine Doppel- oder gar Dreifachbelastung durch eine Erwerbstätigkeit und/oder die Versorgung minderjährige Kinder, die im selben Haushalt wohnen. So erscheint es wenig überraschend, dass in einer Untersuchung von Pochobradsky et al. (2005) mehr als zwei Drittel der Pflegenden angaben, sich zumindest ab und zu überlastet zu fühlen. Im Zusammenhang mit der Gesundheitsthematik sollen explizit noch Suchterkrankungen hervorgehoben werden. Diese können je nach Art und Ausprägung schwerwiegende Folgen für die Betroffenen selbst wie auch für das Umfeld (Familie, etc.) nach sich ziehen:    Körperliche Folgen: z.B. verminderte Lebenserwartung bei Substanzenmissbrauch (Alkohol, Nikotin) Soziale Folgen: sozialer Rückzug, alles dreht sich um Sucht Finanzielle Folgen: z.B. bei Spielsucht; Probleme wegen hoher Beschaffungskosten (z.B. Drogen); Arbeitslosigkeit als Folge der Sucht Im Sinne der Prävention, also der Vermeidung von Krankheiten, ist an dieser Stelle noch das Gesundheitsverhalten als wichtiger Aspekt anzuführen. 3.4.7.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Thema Behinderung In Bezug auf die Herausforderung „Behinderung“ ist eine Reihe von Einrichtungen und Organisationen zu nennen, die Förderungen seitens des BMFJ erhalten und unterschiedliche Formen der Behinderung abdecken. So werden Einrichtungen für Hörbehinderte wie etwa der österreichische Gehörlosenbund ebenso gefördert wie die Lebenshilfe, die geistig und mehrfach behinderte Personen vertritt. Auch psychisch beeinträchtigte Menschen werden im Rahmen der Förderungen berücksichtigt. Die meisten dieser Förderungen erfolgen im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe, kommen also augenscheinlich Maßnahmen speziell für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen zugute. Eine Suchanfrage auf der Homepage der Familienberatungsstellen zum Themenschwerpunkt „Behinderung“ ergibt insgesamt 129 Treffer, was ca. einem Drittel der Beratungsstellen entspricht. Hier ist besonders hervorzuheben, dass darüber hinaus in jedem Bundesland (mit Ausnahme Vorarlbergs5) bis zu vier Stellen existieren, die ganz speziell auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind. In Einzelfällen wird auf eine bestimmte Gruppe behinderter Menschen (z.B. AutistInnen) abgestellt (vgl. Tabelle 5). Der in Vorarlberg wichtigste Träger IFS hat jedoch ein eigenes Angebot speziell für Menschen mit Behinderung im Programm („Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung“). 5 47 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Die als Familienberatungsstelle geführte Österreichische Autistenhilfe erhält darüber hinaus auch eine Förderung für Projekte der Kinder- und Jugendhilfe. Auf der Homepage der Familienberatungsstellen scheint „Behinderung“ auch als eigene Kategorie auf, der mehrere Artikel zugeordnet sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Leben mit einem behinderten Kind gelegt; ein Beitrag ist dem Thema „Hochbetagte“ gewidmet. 48 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 5: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Behinderung Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen 15 Stellen/10 Standorte (Bezirke) Dachverband Autistenhilfe Wien (75) 15 Stellen/13 Standorte NÖ (69) 41 Stellen/29 Standorte Österreichische Familienberatungsstelle der H P E – Hilfe für Angehörige und Freunde psychisch erkrankter Menschen Familienberatungsstelle mit Schwerpunkt Erziehungs- und Integrationsberatung NÖ NÖ Beratungsstelle St. Martin Klosterneuburg Autistenhilfe Oberösterreich Diakoniezentrum chen OÖ (75) Gallneukir- Miteinander GmbH Linz Burgenland (19) 5 Stellen/5 Standorte 19 Stellen/16 Standorte Institut Hartheim vamos – Verein zur Integration Familien und Partnerberatungsstelle der Lebenshilfe ISI – Initiative Soziale Integration Steiermark (56) alpha nova schaftmbH 8 Stellen/4 Standorte Salzburg (28) Kärnten (29) 15 Stellen/9 Standorte 14 Stellen/9 Standorte Jugend am Werk Familienberatungsstelle der Lebenshilfe Salzburg Soziale Initiative Salzburg INTEGRATION:KÄRNTEN – ungehindert behindert (2 Orte) MFI Heilpädagogische Familien Tirol (34) Integration Tirol Vorarlberg (9) Vianova - 6 Stellen/6 Standorte Betriebsgesell- Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Behinderung“. Die Elternbildung setzt sich insofern mit dem Thema Behinderung auseinander, als beispielsweise eine eigene kostenlose Ratgeberbroschüre für Eltern behinderter Kinder angeboten wird. Die Erziehungstipps der kostenlosen „FamilienApp“ des BMFJ für Smartphone und Tablet beinhalten das Spezialthema „Für Eltern behinderter Kinder“. Auch Veranstaltungen sind 49 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 vereinzelt zu finden. So ergab eine Abfrage des Veranstaltungskalenders vom 24.9.2014 neun Angebote (davon sieben in der Steiermark). Thema Pflege Maßnahmen im Zusammenhang mit Pflege werden zudem vorwiegend in Hinblick auf alte Menschen im Rahmen von Projekten zur Gewaltprävention gefördert. Dies betrifft etwa Einrichtungen wie Pro Senectute Österreich oder die Gesellschaft zur Förderung der Alterswissenschaften. Auch das Thema Pflege stellt einen eigenen Themenschwerpunkt in der Familienberatung dar. Eine Abfrage ergibt 100 Suchergebnisse. In fünf Bundesländern werden Beratungsangebote bezüglich Pflege an spezialisierten Stellen für behinderte Menschen (bzw. deren Angehörige) erbracht (Tabelle 6). Tabelle 6: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Pflege Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 13 Stellen/9 Standorte (Bezirke) Familienberatungsstelle der H P E – Hilfe für Angehörige und Freunde psychisch erkrankter Menschen NÖ (69) 18 Stellen/15 Standorte NÖ Hilfswerk (13 Stellen) OÖ (75) 32 Stellen/27 Standorte - Burgenland (19) 4 Stellen/4 Standorte - Steiermark (56) 13 Stellen/12 Standorte Familien und Partnerberatungsstelle der Lebenshilfe Salzburg (28) 5 Stellen/3 Standorte Familienberatungsstelle der Lebenshilfe Salzburg Kärnten (29) 14 Stellen/10 Standorte INTEGRATION:KÄRNTEN – ungehindert behindert (2 Orte) Tirol (34) 11 Stellen/8 Standorte - Vorarlberg (9) - - Bundesland Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Pflege“. Was die Elternbildung betrifft, wird Pflege im Sinne der Betreuung eines behinderten Kindes im Rahmen eines speziellen Elternbriefes sowie in einzelnen Veranstaltungen angesprochen. 50 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Thema Krankheit Krankheit/Gesundheit Abgesehen von Familienberatungsstellen, die sowohl Krankheit als auch Gesundheitsförderung als Themenschwerpunkte führen, wird nur eine Handvoll Angebote gefördert, die explizit auf die Herausforderung Krankheit Bezug nimmt. Im Erhebungszeitraum wurden zwei AnbieterInnen psychosozialer Unterstützung im Rahmen der Projekte für Kinder- und Jugendhilfe gefördert („CliniClowns“ sowie die „Österreichische Diabetikervereinigung). 140 Familienberatungsstellen geben den Themenschwerpunkt „Krankheit“ an, 124 nennen „Gesundheitsberatung“ als Schwerpunkt. Beide Suchbegriffe zusammen ergeben 159 Treffer, was auf die inhaltliche Nähe der Themen hinweist. Lediglich eine spezialisierte Stelle (Beratungsstelle für schwer und chronisch Kranke in Linz) konnte aufgefunden werden. Tabelle 7: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Krankheit Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 23 Stellen/16 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 16 Stellen/13 Standorte - OÖ (75) 39 Stellen/28 Standorte Zellkern (Beratungsstelle für schwer und chronisch Kranke) (Linz) Burgenland (19) 4 Stellen/4 Standorte - Steiermark (56) 23 Stellen/16 Standorte - Salzburg (28) 7 Stellen/3 Standorte - Kärnten (29) 15 Stellen/9 Standorte - Tirol (34) 12 Stellen/7 Standorte - Vorarlberg (9) 2 Stellen/2 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Krankheit“. Gegenstand der Elternbildungs-Förderung laut geltenden Richtlinien ist grundsätzlich „Gesundheit im ganzheitlichen Sinn“, deshalb werden eher keine expliziten Bildungsveranstaltungen zu Erkrankungen angeboten. Der Themenbereich „Entwicklung des Kindes“ umfasst in den Elternbildungs-Veranstaltungen auch Aspekte der Fürsorge für das kranke Kind. Die Elternbildungs-Website http://www.elternbildung.at widmet sich unter dem Schwerpunktthema „Gesundheit & Sicherheit“ auch bestimmten Störungen des Wohlbefindens, die speziell für Eltern relevant sind, wie Allergien bei Kindern, Bettnässen, psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen; außerdem findet man unter diesem Schwerpunktthema Informationen zu beruflicher Pflegefreistellung, 51 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Krankenhausaufenthalt des Kindes, Rechtlichem bei medizinischen Behandlungen und Grenzen der Selbsthilfe. Thema Gesundheit/Gesundheitsförderung 122 Familienberatungsstellen geben als thematischen Schwerpunkt „Gesundheitsberatung“ an, befassen sich also mit Gesundheitsförderung. In Wien konnte eine vom „Verein zur Förderung integrierter Gesundheits- und Sozialprojekte“ geführte Familienberatungsstelle gefunden werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich z.B. auch Stellen, die beispielsweise Sexualberatung oder Schwangerschaftsberatung anbieten, zumindest in Teilbereichen auch mit gesundheitlicher Prävention befassen. Im Sinne eines umfassenden Gesundheitsverständnisses im Sinne der WHO (Gesundheit als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens) kann psychosoziale Unterstützung zudem grundsätzlich als ein Angebot der Gesundheitsvorsorge aufgefasst werden. Tabelle 8: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Gesundheitsberatung Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 21 Stellen/14 Standorte (Bezirke) Gesundheits- und Sozialprojekte (Verein zur Förderung integrierter Gesundheits- und Sozialprojekte) NÖ (69) 8 Stellen/8 Standorte - OÖ (75) 38 Stellen/28 Standorte - Burgenland (19) 3 Stellen/3 Standorte - Steiermark (56) 23 Stellen/18 Standorte - Salzburg (28) 8 Stellen/3 Standorte - Kärnten (29) 15 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 14 Stellen/10 Standorte - Vorarlberg (9) - - Bundesland Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Gesundheitsberatung“. Dem Thema Gesundheit kann – ebenso wie dem Thema Krankheit (vgl. oben) – grundsätzlich ein hoher Stellenwert im Zusammenleben mit Kindern und somit auch in der Elternbildung zugesprochen werden. Verschiedene Veranstaltungen befassen sich zum Beispiel mit gesunder Ernährung und/oder Bewegung. Gesundheitsförderung ist auch in der offenen Jugendarbeit ein wichtiges Thema. Speziell für die Zielgruppe der Jugendlichen haben das Bundesweite Netzwerk Offene Jugendarbeit und 52 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 das Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos (beide Vereine werden vom BMFJ gefördert) mit 2014 das Projekt „Gesundheitskompetenz im Setting außerschulischer professioneller Jugendarbeit“ http://www.boja.at/projekte/gesundheitskompetenz/ gestartet. Thema Sucht und Essstörungen Die Themen Sucht und Essstörungen finden im Förderkontext explizit in erster Linie in der Familienberatung Platz. Es ist jedoch anzunehmen, dass vor allem in der Jugendberatung, in Jugendzentren etc. diese Themen durchaus einen gewissen Stellenwert besitzen. So widmet sich etwa der Verein Mädchenzentrum der Problematik „Essstörungen“. Der Frauen- und Familientreffpunkt „Spektrum“ bietet wiederum eine Ernährungsberatung an. In der außerschulischen Jugendarbeit sind Sucht und Essstörungen immer wieder Themen im Rahmen von Einzelkontakten, in Gruppe oder in Projekten. In der Familienberatung werden die beiden gesundheitsbezogenen Themen“ Suchterkrankungen“ sowie „Essstörungen“ als besondere Schwerpunkte hervorgehoben. Die Suchabfrage „Sucht“ erbringt 143 Ergebnisse; Essstörungen geben 158 Stellen als Themenschwerpunkte an. Eine Stelle in der Steiermark, die von der Steirischen Gesellschaft für Suchtfragen geführt wird, hat sich auf die Beratung bei Süchten (sowie bei Essstörungen) spezialisiert. Tabelle 9: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Sucht Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 14 Stellen/10 Standorte (Bezirke) Verein Dialog NÖ (69) 33 Stellen/24 Standorte - OÖ (75) 37 Stellen/25 Standorte - Burgenland (19) 9 Stellen/8 Standorte - Steiermark (56) 16 Stellen/14 Standorte b.a.s.-Familienberatungsstelle (Steirische Gesellschaft für Suchtfragen) Salzburg (28) 11 Stellen/5 Standorte - Kärnten (29) 15 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 11 Stellen/7 Standorte Vorarlberg (9) - - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at/ zum Schlagwort „Sucht“. 53 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 10: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Essstörungen Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 17 Stellen/11 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 32 Stellen/22 Standorte - OÖ (75) 36 Stellen/28 Standorte - Burgenland (19) 9 Stellen/8 Standorte - Steiermark (56) 17 Stellen/14 Standorte Salzburg (28) 8 Stellen/5 Standorte (eventuell: b.a.s.-Familienberatungsstelle (Steirische Gesellschaft für Suchtfragen) - Kärnten (29) 20 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 14 Stellen/8 Standorte - Vorarlberg (9) 6 Stellen/6 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Essstörungen“. Gegenstand der Elternbildungs-Förderung laut geltenden Richtlinien ist grundsätzlich „Gesundheit im ganzheitlichen Sinn“, deshalb werden zu schweren Erkrankungen wie Magersucht oder Bulimie nicht explizit Bildungsveranstaltungen angeboten. Wenn im Rahmen einer Elternbildungsveranstaltung (etwa zu gesunder Ernährung in der Familie) von den Eltern jedoch weiterführende Themen nachgefragt werden, kann der Elternbildungs-Träger Fachleute zu entsprechenden Fachvorträgen (z.B. Ess-Störungen) einladen. Ansonsten verweisen Elternbildner/innen auf die regionalen zuständigen Stellen, wenn in Elternbildungs-Veranstaltungen Fragen auftreten, die über die Inhalte der Elternbildung hinausgehen. 3.4.7.3 Kontext Thema Behinderung Angelegenheiten im Zusammenhang mit Behinderung liegen in Österreich sowohl beim Bund als auch bei den Ländern. In zahlreichen Bundes- und Ländergesetzten ist die konkrete Behindertenhilfe in Österreich geregelt. Bundesangelegenheiten liegen zu einem großen Teil in Regelungen des materiellen Rechts, wie z.B. Sozialversicherungsrecht, Behindertengleichstellungsgesetzt, Bundespflegegeldgesetz. Die Zuständigkeit für Angelegenheiten in Zusammenhang mit Behinderung liegt in erster Linie beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Dies betrifft sowohl den Fachbereich Arbeit (z.B. Diskriminierungsverbot, Unterstützung beim Jobeinstieg), als auch Soziales (Früherkennung, Rehabilitation). Als wichtige Anlaufstelle fungiert der Sozialministeriumservice (früher Sozialamt), wo u.a. Informationen zur Gleichstellung von Behinderten, zum Behindertenpass, zu erwerbsbezogenen 54 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Besonderheiten im Zusammenhang mit Behinderung sowie zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Allgemeinen zu Verfügung gestellt werden. In Hinblick auf den Berufseinstieg werden seitens des Sozialministeriums verschiedene Unterstützungsmaßnahmen angeboten bzw. gefördert, wie zum Beispiel das Jugendcoaching für behinderte Jugendliche oder die Initiative „Ausbildungsfit“. Auch die sogenannte integrative Berufsausbildung (verlängerte Lehrzeit, Unterstützung durch sonderpädagogische Begleitung) ist hier anzuführen. Im Bereich der Früherkennung wird in den Landesstellen des Sozialministeriumservice u.a. Beratung und Diagnostik für Jugendliche angeboten. Die schulische Förderung ist im Bundesministerium für Bildung und Frauen verortet und umfasst Inhalte wie integrative Ausbildung, sonderpädagogischer Förderbedarf, Ausbildungsbeihilfe etc. Als zuständige (Beratungs-)stellen fungieren Landesschulräte, Stadtschulräte sowie Schulservicestellen in den Bundesländern. Im Auftrag des Bildungsministeriums wurde darüber hinaus die Datenbank CiSonline eingerichtet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, aktuelle und relevante Informationen, Materialien und Links über Entwicklungen in der Sonderpädagogik/Integration/Inklusion bereitzustellen (siehe http://www.cisonline.at/home/). Die Homepage beinhaltet auch einen Überblick über die sonderpädagogischen Zentren. Wo keine sonderpädagogischen Zentren vorhanden sind, werden die entsprechenden Aufgaben vom jeweiligen Bezirksschulrat wahrgenommen, der in diesem Fall auch die Sonderschulen betreut. Für StudentInnen mit Behinderung bietet die Interessensgemeinschaft Uniability Unterstützung und Beratung an; vom Wissenschaftsministerium werden Austauschprogramme im Rahmen von Sokrates- und Erasmus-Stipendien gefördert. Im Rahmen der Frühförderung werden zahlreiche Trägereinrichtungen (z.B. Hilfswerk), die Frühförderstellen betreiben, vom Land gefördert. Es existiert in diesem Bereich auch eine Elterninitiative, die eine Homepage betreibt, wo relevante Informationen für jedes Bundesland aufgelistet sind (http://www.handicapkids.at). Im Kontext Behinderung ist des Weiteren das Thema Rehabilitation von Interesse: Hier werden eine Reihe medizinischer, beruflicher, schulischer und sozialer Maßnahmen angeboten. Die zuständigen Stellen sind hier neben dem Sozialministerium die jeweiligen Landesregierungen sowie die Krankenkassen. Abschließend sei noch die vom Sozialministerium geförderte „Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation“ erwähnt, die als Dachverband für über 70 Behindertenorganisationen fungiert. Auffallend ist, dass lediglich drei der 14 Stellen, die vom BMFJ gefördert werden, diesem Dachverband angehören (ausgenommen Familienberatungsstellen). Aber auch bei den Familienberatungsstellen gibt es nur wenige Überschneidungen: Lediglich die Österrei55 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 chische Autistenhilfe sowie große Organisationen wie IFS, Caritas, Hilfswerk, Diakonie Österreich, HPE Österreich, Gesellschaft für ganzheitliche Förderung und Therapie NÖ GmbH und Lebenshilfe sind Mitglieder des Dachverbandes und bieten gleichzeitig geförderte Familienberatung. Thema Pflege Die Angebote im Bereich der psychosozialen Beratung beziehen sich überwiegend auf die Angehörigen, die mit der Pflege von (zumeist älteren) Familienmitgliedern betraut sind. Auf ministerieller Ebene ist die Pflegethematik in erster Linie dem Sozialministerium zugeordnet. Neben dem BMASK Pflegetelefon wurde auch eine Online-Plattform für pflegende Angehörige eingerichtet (http://www.pflegedaheim.at). Auf Bundesländerebene existieren ebenfalls Anlaufstellen, z.B. die Pflegeberatung des Landes Salzburg oder das Beratungszentrum Pflege und Betreuung in Wien (Fonds soziales Wien). Ebenso sind hier die Pflegeombudsstellen der Gebietskrankenkassen bzw. Pensionsversicherungsanstalt anzuführen. Hauptakteure im Bereich der Pflege mit umfassendem, auch psychosozialem Angebot (z.B. Angehörigenberatung) sind große Institutionen wie Rotes Kreuz, Hilfswerk, Volkshilfe und Caritas. Zum Teil (z.B. für Projekte der Gewaltprävention oder als Betreiber von Familienberatungsstellen etc.) erhalten diese Institutionen auch finanzielle Zuwendungen seitens des BMFJ. Thema Krankheit Psychosoziale Betreuung im Kontext der medizinischen Versorgung erfolgt primär in Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen, die dem Bundesministerium für Gesundheit zugeordnet sind. Neben Fachärzten (z.B. für Psychiatrie) sind in diesem Bereich vor allem Klinische PsychologInnen tätig. Mit Ausnahme der Selbsthilfegruppe für Diabetiker sowie jener für Stotterer (wobei es sich hier nicht um eine Krankheit im eigentlichen Sinn handelt), werden die zahlreichen Selbsthilfegruppen, die in Österreich zu den verschiedensten Krankheiten existieren, nicht vom BMFJ gefördert. Laut ARGE Selbsthilfe besuchen aktuell fast 250.000 Menschen insgesamt rund 1700 Selbsthilfegruppen. Diese Gruppen haben sich in den einzelnen Bundesländern zu Dachverbänden zusammengeschlossen; die diesen Dachverbänden übergeordnete ARGE Selbsthilfe wird vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Hervorzuheben ist in Hinblick auf psychosoziale Unterstützungsleistungen bei Krankheit die Österreichische Krebshilfe, die Beratungsleistungen in allen Bundesländern anbietet (50 Beratungsstellen) und selbst Förderungen vergibt. Diese seit mehr als 100 Jahren bestehende Einrichtung finanziert sich ausschließlich durch Spenden bzw. private Sponsoren. Dem bereits an früherer Stelle erwähnten Dachverband der Behindertenorganisationen gehören darüber hinaus einige Organisationen an, die chronische Krankheiten zum Inhalt haben 56 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 (z.B. Epilepsie, Multiple Sklerose). Diese Einrichtungen bieten zumeist psychologische Beratung an, sind jedoch überwiegend auf Spenden angewiesen. Thema Gesundheit/Gesundheitsförderung Gesundheitsförderung stellt ein zentrales Thema des Fonds Gesundes Österreich (Bundesministerium für Gesundheit) dar. Auch die Plattform Elterngesundheit, eine Kooperation aller großen österreichischen Elternverbände und des Österreichischen Familienbundes hat sich dem Präventionsaspekt verschrieben: Der Verein wurde 2010 unter dem Dach der Österreichischen Liga für Kinder und Jugendgesundheit mit dem Ziel der Gesundheitsförderung bei Kindern und Eltern gegründet. An dieser Stelle können auch alle Einrichtungen im Zusammenhang mit Sexualität und der Betreuung schwangerer Frauen genannt werden, die keine Förderung durch das BMFJ erhalten. Thema Sucht und Essstörungen Der vom Bundesministerium Gesundheit und der Gesellschaft Gesundes Österreich herausgegebene österreichische Suchhilfekompass gibt einen Überblick über aktuell 82 ambulante sowie 26 stationäre Einrichtungen zur Suchtproblematik. In allen Bundesländern wurden zudem Fachstellen für Suchtprävention eingerichtet, die unterschiedlich strukturiert sind und sich zum Verein „Österreichische ARGE Suchtvorbeugung“ zusammengeschlossen haben. Die Fachstelle Suchtprävention, um ein Beispiel herauszugreifen, ist auch in der Elternbildung aktiv. Ergänzend kann noch hinzugefügt werden, dass im März 2016 eine österreichische Suchtpräventionsstrategie im Ministerrat beschlossen wurde (Zuständigkeitsbereich: Gesundheitsministerium). Was Essstörungen betrifft, so können an dieser Stelle eine Reihe von ambulanten und stationären Angeboten in Spitälern einzelner Bundesländer (Wien, Steiermark, Tirol, Kärnten) angeführt werden. Auf Bundesländerebene hat darüber hinaus die Stadt Wien eine Ernährungshotline im Programm. In Wien und Umgebung sind auch mehrere Beratungsstellen angesiedelt (Zentrum für Essstörungen und Intakt-Therapiezentrum für Menschen mit Essstörungen in Wien; „sowhat“ in Mödling). In Innsbruck sind das vom Frauenministerium unterstützte Netzwerk Essstörungen sowie die Österreichische Gesellschaft für Essstörungen beheimatet. In der Steiermark wurde eine Selbsthilfegrupe für Angehörige essgestörter Kinder und Jugendlicher ins Leben gerufen. 57 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.8 Tod und Abschied 3.4.8.1 Theoretischer Hintergrund Der Verlust eines nahen Angehörigen zählt ohne Zweifel zu jenen Herausforderungen, mit denen man im Leben am allerwenigsten konfrontiert werden möchte. Obgleich bei den meisten Menschen der Trauerprozess in ähnlicher Weise, nämlich in bestimmten Phasen abläuft (vgl. z.B. Spiegel 1973: Schockphase – kontrollierte Phase – Phase der Regression – Phase der Anpassung), gelingt es den Betroffenen doch in höchst unterschiedlichem Ausmaß, diese Erfahrung letztendlich erfolgreich zu verarbeiten. Bonanno (2010) stellte in einer Studie fest, dass etwa zehn Prozent der Trauernden die Bewältigung nicht gelingt und sie auch langfristig starke Symptome der Trauer zeigen. Weiteren zwanzig Prozent gelingt zwar eine äußere Anpassung an die veränderte Situation, auch sie erleben jedoch einen dauerhaft hohen Leidensdruck. Hier besteht auch die Gefahr, dass sich aufgrund der Nichtbewältigung sekundäre Herausforderungen z.B. in Form von Suchterkrankungen herausbilden. Auch eine Scheidung bzw. Trennung stellt eine Verlustsituation dar, die auch eine entsprechende Trauerreaktion auslösen kann. Im Unterschied zum Tod besteht hier jedoch die Möglichkeit, die Beziehung zu dem betroffenen Menschen in der Realität aufrechtzuerhalten, wenn auch in veränderter Form. Auf das Thema Scheidung und Trennung wird in Abschnitt 3.4.19 gesondert eingegangen. 3.4.8.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Auffällig ist, dass Verlust und Abschied in Zusammenhang mit dem Tod eines geliebten Menschen fast immer in einen weiteren Kontext gestellt werden. So gibt es insgesamt starke Überschneidungen mit dem Thema Trennung und Scheidung. Was die Elternbildung betrifft, finden einzelne Elternbildungsveranstaltungen statt, die sich dem Tod bzw. der Trauer im Speziellen widmen (Abfrage des Veranstaltungskalenders am 7.10.2014: acht Angebote). Ebenso findet sich auf der Elternbildungsseite http://www.elternbildung.at das Schwerpunktthema „Trennung, Scheidung und Verlust“, das Bezug nimmt auf den Umgang mit Sterben und Tod, Trennung und Scheidung, aber auch auf den Umgang mit Alltagsverlusten, die bei Kindern zu großem Kummer führen können. In der Familienberatung wird das Thema „Todesfall/Trauer“ als eigener Themenschwerpunkt geführt (mehr als die Hälfte der Stellen geben diesen an), von einzelnen Beratungsstellen wird auf deren Website auch explizit auf ein entsprechendes Angebot verwiesen. Auf der Homepage der Familienberatungsstellen wird Tod und Sterbebegleitung hingegen im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung nicht als eigenständiges Thema erfasst, sondern – zusammen mit finanziellen Problemen – in der Kategorie „Krisen“ geführt. Hier finden sich mehrere Beiträge zum Tod von Kindern, von Eltern etc.). 58 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Ordnet man Tod und Trauer einer generellen Verlustthematik zu, kann man auch eine Reihe geförderter Stellen, die generell Unterstützung bei (vor allem personellen) Verlusterlebnissen anbieten, als Maßnahmen anführen, wie etwa Wohnmöglichkeiten für alleinstehende Frauen, Kinderschutzzentren oder die vielfältigen Angebote im Zusammenhang mit Scheidung und Trennung. Zu beachten ist aber, dass ein Verlusterlebnis durch Todesfall etwas ebenso Spezifisches ist wie ein Verlusterlebnis durch Scheidung, d.h. auch spezifischer Interventionen bedarf (Trauerbegleitung). Tabelle 11: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Todesfall/Trauer Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 32 Stellen/16 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 56 Stellen/32 Standorte - OÖ (75) 45 Stellen/30 Standorte - Burgenland (19) 16 Stellen/10 Standorte - Steiermark (56) 36 Stellen/25 Standorte - Salzburg (28) 16 Stellen/7 Standorte - Kärnten (29) 22 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 24 Stellen/13 Standorte - Vorarlberg (9) 2 Stellen/2 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Todesfall/Trauer“. 3.4.8.3 Kontext Psychosoziale Unterstützung bei plötzlichen Todesfällen z.B. durch Unfälle oder Naturkatastrophen kann im Rahmen der psychosozialen Akutbetreuung, die in jedem Bundesland von unterschiedlichen Trägern bereitgestellt wird, in Anspruch genommen werden (vgl. auch Abschnitt 3.4.10). Eine wichtige Bedeutung kommt auch Hospizeinrichtungen zu. Psychosoziale Unterstützung für Betroffene und Angehörige wird hier u.a. im Rahmen von Vorträgen und Seminaren zu Pflege, geriatrischen Erkrankungen, Demenz usw. angeboten. Auch sogenannte „Trauergruppen“ sind Bestandteil des reichhaltigen Angebotes.6 An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen laut Homepage vom BMFJ gefördert wird, jedoch in den vom BMFJ zur Verfügung gestellten Listen nicht erscheint. 6 59 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Trauerbegleitung für Erwachsene wie auch für Kinder wird wiederum von unterschiedlichen Trägern angeboten, wie z.B. von kirchlichen Trägern wie der Caritas oder auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerbegleitung, der auch Hospiz-Österreich und das Rote Kreuz angehören. Diese Institutionen stellen unterschiedliche Unterstützungsangebote zur Verfügung, z.B. auch eine „Handreichung für trauernde Menschen“ in Form einer Broschüre. Die Elternbildungshomepage des Ministeriums verweist zudem auf die Homepage http://www.2minus1.at, die Menschen, die alleine den Alltag meistern müssen, mit hilfreichen Informationen zur Seite steht. 3.4.9 Gewalt (inkl. Opfer einer kriminellen Handlung) 3.4.9.1 Theoretischer Hintergrund Gewalt ist ein gesellschaftliches Phänomen, welches in ganz unterschiedlichen Kontexten und in ganz unterschiedlichen Formen auftritt. So verwundert es nicht, dass die Gewaltforschung sich mit unterschiedlichen Phänomenen befasst, angefangen von Gewalt im sozialen Nahraum der Familie über Gewalt im öffentlichen Raum und Gewalt in Institutionen bis hin zur organisierten Kriminalität sowie politisch motivierter und staatlicher Gewalt (vgl. Heitmeyer & Schröttle 2006). Je nach Fachdisziplin oder Ressort (z.B. Justiz, Familie) stehen spezifische Definitionen von Gewalt zur Verfügung. Eine allgemeingültige Definition von Gewalt kann es nicht geben und steht auch nicht zur Verfügung (Godenzi 1996; Kapella & Cizek 2001; Kapella et al. 2011; Lamnek et al. 2006; Loidl 2013). Die Formen von Gewalt sind äußerst unterschiedlich. Die meisten AutorInnen unterscheiden die Gewalt in die Formen der psychischen, physischen und sexuellen Gewalt. Einen guten Überblick über die verschiedenen Gewaltformen und Beziehungen zwischen Opfer und TäterIn zeigt der WHO Weltbericht Gewalt und Gesundheit (2003): 60 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Abbildung 3: Überblick über die verschiedenen Gewaltformen und TäterIn/Opfer-Beziehung Quelle: WHO Weltbericht Gewalt und Gesundheit (2003) Einzelne Gewaltformen können noch spezifischer darstellt werden. So unterscheiden z.B. einige Studie und AutorInnen die sexualisierte Gewalt in sexuelle Belästigung und in die sexuelle Gewalt. Vor allem im Rahmen der psychischen Gewalt sind in den letzten Jahren einige Ausprägungen neue beschrieben und zum Teil in Straftatbeständen erfasst worden, wie z.B. Stalking. Im Sinne der psychosozialen Unterstützung im Thema Gewalt lassen sich zwei große Bereiche nennen. Einerseits geht es um die Prävention von Gewalt, d.h. darum, in präventiven Angeboten Menschen für und vor Übergriffen zu sensibilisieren, aber auch darum, Menschen nicht zu TäterInnen werden zu lassen. Andererseits geht es um die Behandlung und Unterstützung in der Verarbeitung von Gewaltwiderfahrnissen und deren individuellen Folgen. Wie die Gewalt selbst in ganz unterschiedlicher Form auftreten kann, so sind es auch die Folgen. Die Folgen für das Individuum können von direkten Folgen, wie z.B. leichten bis massiven körperlichen Verletzungen und Schmerzen reichen, bis hin zu psychischen Problemen, die das Leben zum Teil auch dauerhaft beinträchtigen können (z.B. Ängste, Essstörungen). Durch Gewalterfahrungen kann es zu vielen indirekten Folgen kommen, die oft nicht eindeutig als ein klares Signal oder Hinweis für Gewalterlebnisse gedeutet werden können. So kann z.B. eine Sprachstörung bei einem Kind ein Hinweis auf Gewalterfahrungen sein oder einfach aus einer nicht optimalen Förderung folgen. Der Gewaltbericht 2001 gibt einen guten Überblick über die Vielschichtigkeit möglicher Folgen für Kinder, Frauen und Männer (siehe Kapella & Cizek 2001). 3.4.9.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Das Themengebiet „Gewalt“ stellt einen zentralen Schwerpunkt in der Familienpolitik dar. Neben den konkreten Förderungen und Schwerpunktsetzungen, die von Gewalt betroffenen Personen und Familien zur Verfügung gestellt werden, setzte das BMFJ in den letzten Jahren immer wieder unterschiedliche Schwerpunkte zu diesem Thema: So wurde bereits 1993 die Plattform gegen die Gewalt in der Familie gefördert. Sie stellt ein Instrument zur Vernetzung von Hilfseinrichtungen dar, ein österreichweites Forum für den Erfahrungsaustausch und als Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeitsarbeit. Des Weiteren initierte das BMFJ unterschiedliche Forschungen in diesem Bereich, z.B. die Erstellung eines im deutschsprachigen 61 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Bereich einmaligen Gewaltberichtes (2001) oder die erste österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt in der Familie und im sozialen nahen Raum (2011). Um Informationen zum Thema Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum verfügbar zu machen, hat das BMFJ die Website http://www.gewaltinfo.at eingerichtet. Sie soll dazu beitragen, durch Wissen Bewusstsein zu bilden und so Gewalt zu verhindern. Sie soll es auch erleichtern Hilfe zu geben und sich Hilfe zu holen. Der Bereich Gewalt wird auf mehreren Ebenen (auch von verschiedenen Abteilungen) umfassend gefördert. So existiert dafür eine gesonderte Projektförderung („Förderung für Projekte zur Gewaltprävention“). Insbesondere werden Stellen gefördert, die sich gegen sexuellen Missbrauch wenden. Aber auch Kinderschutzzentren, die entweder im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe oder als Familienberatungsstellen gefördert werden,7 können als spezifische Einrichtung in Hinblick auf Gewaltprävention bzw. Gewaltschutz gewertet werden, da dies eines der vordringlichsten Ziele dieser Angebote darstellt. Insgesamt existieren in Österreich 42 Kinderschutzzentren (inkl. Zweigstellen), die (von einer Ausnahme abgesehen) alle über das BMFJ gefördert werden. Weiterhin sind hier die Frauenhäuser aufzuführen, die eine wichtige Anlaufstelle für Frauen und Kinder mit Gewalterfahrungen darstellen. Viele der geförderten Stellen vertreten in diesem Zusammenhang die Rechte ganz bestimmter Zielgruppen: Neben Einrichtungen, die sich insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen (und junge Mädchen) einsetzen, wie z.B. die Beratungsstelle TARA oder die Fachstelle „Frauen gegen Vergewaltigung“, gibt es solche, die sich auf Kinder und Jugendliche konzentrieren (z.B. der Verein Selbstlaut). Andere Einrichtungen bzw. Maßnahmen widmen sich wiederum dezidiert der Problematik der Gewalt gegen alte Menschen (z.B. Beratungstelefon bei Gewalt gegen alte Menschen bei Pro Senectute) oder gegen MigrantInnen (z.B. der Verein Maiz). Aber nicht nur für die Opfer von Gewalt, sondern auch für die TäterInnen stehen Angebote zur Verfügung (z.B. der Verein Limes). Auf der Homepage der Familienberatungsstellen werden 235 Suchergebnisse zum Stichwort „Gewalt“ ausgegeben sowie 200 zum Stichwort „Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung“. Bei Kombination beider Stichworte kommt man auf 250 Ergebnisse, was den wenig überraschenden Schluss zulässt, dass die meisten Angebote sich sowohl mit Gewalt im Allgemeinen als auch mit der spezifischen Gewalt im sexuellen Bereich auseinandersetzen. Zu vermerken ist, dass „Gewalt“ mit 9,3% als eines der häufigsten Themen, mit denen sich Personen an Familienberatungsstellen wenden, in Erscheinung tritt. Die Bedeutung des Themenbereichs Gewalt(prävention) lässt sich auch daran ablesen, dass dieser als eigener Menüpunkt auf der Homepage der Familienberatungsstellen aufscheint, wo Informationen zu bestimmten Unterthemen wie „Gewalt in Beziehungen und gegen Kinder“ oder „Mobbing“ abrufbar sind. Die bereits eingangs erwähnten Kinderschutzzentren, die gleichzeitig als Familienberatungsstellen fungieren, können als spezifische Einrichtungen in Hinblick auf die Gewaltthematik verstanden werden. Bzw. wird in einem Fall der Träger, der u.a. auch Kinderschutzzentren betreibt, gefördert (Kinderfreunde). 7 62 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 12: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Gewalt Bundesland Verbreitung 34 Stellen/17 Standorte (Bezirke) Spezifische Einrichtungen die möwe – Kinderschutzzentrum Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen „Unabhängiges Kinderschutzzentrum“ Wien Wien (75) Beratungsstelle des Vereins Wiener Frauenhäuser Tamar Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen 51 Stellen/27 Standorte die möwe – Kinderschutzzentrum (Mistelbach) die möwe – Kinderschutzzentrum (Neunkirchen) NÖ (69) die möwe – Kinderschutzzentrum (St. Pölten) „Kidsnest“-Kinderschutzzentrum Gmünd 50 Stellen/32 Standorte Waldviertel- Kinderschutzzentrum Linz Kinderschutzzentrum Wigwam (Steyr) Kinderschutzzentrum Tandem (Wels) OÖ (75) Kinderschutzzentrum Innviertel (Braunau/Inn) Kinderschutzzentrum IMPULS (Vöcklabruck) Burgenland (19) 14 Stellen/8 Standorte 31 Stellen/21 Standorte Steiermark (56) 14 Stellen/5 Standorte Kinderschutzzentrum von Rettet das Kind Bgld. (Eisenstadt) Rettet das Kind Steiermark (Weiz) Rettet das Kind Steiermark (Deutschlandsberg) Rettet das Kind Steiermark (Bruck/Kapfenberg) Kinderschutz-Zentrum Graz Kinderschutzzentrum Knittelfeld Kinderschutzzentrum Salzburg Kinderschutzzentrum Regionalstelle Zell/See Salzburg (28) Kinderschutzzentrum Außenstelle Mittersill Kärnten (29) 19 Stellen/10 Standorte Kinderschutzzentrum Klagenfurt 25 Stellen/13 Standorte Kinderschutzzentrum Innsbruck Kinderschutz Wörgl Tirol (34) Kinderschutz Imst Kinderschutz Lienz Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zu den Schlagwörtern „Gewalt“ und „sexueller Missbrauch/Vergewaltigung“. 63 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Es fällt auf, dass eine Reihe von Familienberatungsstellen zusätzliche Förderungen unter dem Titel „Projekte zur Gewaltprävention“ erhalten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich dabei um deklarierte Männerberatungsstellen. Auch in der Elternbildung widmen sich immer wieder Veranstaltungen der Gewaltproblematik: Am 21.10.2014 waren zehn Veranstaltungen in verschiedenen Bundesländern zu diesem Thema im Veranstaltungskalender gelistet. Insgesamt kann man im Bereich der Gewaltprävention von einem sehr differenzierten Angebot sprechen, welches verschiedene Zielgruppen anspricht und auch die Täterperspektive berücksichtigt. Als besonders gefährdete Zielgruppe werden insbesondere junge Mädchen explizit angesprochen. Anzumerken ist, dass abgesehen von sexueller Gewalt spezielle Gewaltformen wie z.B. Mobbing, Stalking usw. in den Angeboten nicht explizit aufscheinen. 3.4.9.3 Kontext Die einzelnen Bundesländer verfügen über eigene Gewaltschutzzentren, die ein breitgefächertes Angebot von Beratung über Prozessbegleitung und Anti-Gewalt-Training bis zu Sprachangeboten offerieren. (Co-)finanziert werden diese Zentren auf Bundesebene vom Bundesministerium für Inneres, dem Justizressort sowie vom Bundesministerium für Bildung und Frauen. Auch in Männerberatungsstellen, die ebenfalls in jedem Bundesland bereitstehen, nimmt die Gewaltthematik einen mehr oder weniger wichtigen Stellenwert ein, wobei hier, anders als bei frauenspezifischen Angeboten, sehr häufig die Täterperspektive eine zentrale Rolle spielt. Manche dieser Stellen fungieren gleichzeitig als Familienberatungsstellen und erhalten eine entsprechende Förderung seitens des BMFJ. Zu jenen Männerberatungsstellen, für die dies nicht zutrifft, zählen u.a. der Männernotruf Steiermark, White Ribbon Österreich, das M.E.N.Gesundheitszentrum in Wien oder die Homosexuelleninitiative (HOSI Wien bzw. Linz). Für von Gewalt betroffene Frauen stehen insbesondere sogenannte Frauennotrufeinrichtungen zur Verfügung. Die fünf bestehenden Frauennotrufe (Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Wien) haben sich 2010 zum Bundesverband Autonomer Frauennotrufe Österreichs (BAFO) zusammengeschlossen. Von den genannten Stellen erhält der Frauennotruf Linz eine Förderung seitens des Ministeriums im Rahmen der Projekte für Gewaltprävention. 64 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.10 Sonstige traumatische Erfahrungen und psychische Krisen im engeren Sinn 3.4.10.1 Theoretischer Hintergrund Neben interpersonellen Gewalterfahrungen (siehe Kapitel 3.3.9 „Gewalt“) können Menschen mit weiteren Ereignissen konfrontiert werden, die die Bewältigungsressourcen im Allgemeinen übersteigen und per se traumatisierend wirken können. Dazu zählt etwa die unmittelbare Betroffenheit von Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder schweren Unfällen, vor allem wenn sie mit dem Verlust von Menschenleben verbunden sind. Eine klassische traumatisierende Situation stellt naturgemäß ein Krieg dar, aber auch z.B. Opfer eines Einbruchs zu werden, birgt ein hohes Traumatisierungsrisiko in sich. Werden Menschen mit diesen Erfahrungen alleine gelassen bzw. werden sie nicht in der Bewältigung und Verarbeitung dieser Erfahrungen unterstützt, besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass sich eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Diese ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet (vgl. ICD 10):     Das unwillkürliche Erinnern und Wiedererleben des Traumas (Intrusionen und Flashbacks) Vermeidung, Verdrängung und Vergessen des Geschehens Nervosität, Angst und Reizbarkeit Verflachung der Gefühle und Interessen Es kann auch zu Persönlichkeitsveränderungen kommen, die sich z.B. in Schuldgefühlen, Selbstwertverlust oder selbstverletzendem Verhalten äußern können. Die psychosoziale Akutbetreuung bzw. Notfallpsychologie bietet eine unmittelbare Hilfestellung in der akuten Belastungssituation, trägt zur emotionalen Stabilisierung und zur Wiedererlangung der (in diesen Situationen zumeist beeinträchtigten) Handlungsfähigkeit bei. Gleichzeitig wird durch diese sofortige Intervention dem späteren Auftreten einer posttraumatischen Belastungsstörung vorgebeugt. Auf der Homepage des Notfallpsychologischen Dienstes http://www.notfallpsychologie.at/Aufgaben.html werden Inhalte und Aufgaben notfallpsychologischer Maßnahmen beschrieben: „Die notfallpsychologische Intervention stellt keine psychotherapeutische Behandlung dar und ist keine psychiatrische Krisenintervention. Sie ist vielmehr eine komplexe Kombination aus Information, Beratung, modernen Kurzzeitbehandlungsmaßnahmen und Methoden der klinisch-psychologischen Behandlung, die unter dem Begriff der notfallpsychologischen Intervention zusammengefasst werden. Diese Maßnahmen zielen primär auf eine Stabilisierung und eine Stärkung der eigenen Bewältigungsmechanismen ab. Menschen, die notfallpsychologische Hilfe in Anspruch nehmen, gelten nicht grundsätzlich als „Patienten“. Sie sind Personen, die sich in einer außergewöhnlichen Situation befinden und Reaktionen zeigen, die aufgrund des Erlebten als normal angesehen werden.“( http://www.notfallpsychologie.at/Aufgaben.html ) Grundsätzlich können zusammenfassend drei Formen psychosozialer Unterstützung in Hinblick auf eine mögliche Traumatisierung identifiziert werden:  Traumavermeidung z.B. durch Gewaltprävention oder Begleitung und Beratung im Scheidungsfall 65 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016   Akutbetreuung im unmittelbaren Anlassfall („Katastrophenszenario“), die ebenfalls dem Ziel der Traumaprävention dient Traumatherapie, um ein bereits entstandenes Trauma zu überwinden und zu bewältigen 3.4.10.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Obgleich es im Rahmen der Familienberatungsstellen keinen expliziten Schwerpunkt „Traumata“ oder ähnliches gibt, kann doch die Aussage als zutreffend angesehen werden, dass Familienberatung maßgebliche Unterstützungsleistungen in diesem Bereich erbringt. Generell leisten zahlreiche Angebote der Familienberatung einen Beitrag dazu, Traumata zu verhindern (z.B. Interventionen im Bereich Scheidung und Trennung) oder sie zu bewältigen (z.B. Schwerpunkte Krisen/Lebensberatung, Selbstmordgefahr, Gewalt, sexueller Missbrauch/Vergewaltigung) Im Sinne der Soforthilfe kann die Familienberatung auch in gewisser Weise als Form der Akutbetreuung aufgefasst werden, jedoch nicht (zwingend) im notfallpsychologischen Sinne, was die Methodik betrifft. Außerdem vermag Familienberatung bis zu einem gewissen Grad auch Beiträge zu einer Traumatherapie zu leisten, wenn hier auch vorwiegend eine Weitervermittlung an geeignete Stellen, die Psychotherapie im eigentlichen Sinne anbieten, erfolgen wird. Allerdings existieren vereinzelt auch Angebote der Familienberatung, die einen expliziten Bezug zu Traumata aufweisen und auch eine entsprechende (Kurzzeit-)Therapie anbieten wie das Kriseninterventionszentrum in Wien 9 oder das Caritas Familienzentrum Wien, welches u.a. für Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen zur Verfügung steht. Seitens des Ministeriums wird darüber hinaus im Rahmen der Förderung für Projekte der Kinder- und Jugendhilfe die Organisation Hemayat jährlich unterstützt, bei der es sich um ein Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende und somit um ein klassisches Beispiel für eine Einrichtung für traumatisierte Personen handelt. Ein weiteres gefördertes Projekt, welches als ein Angebot der psychosozialen Akutbetreuung zu bezeichnen, ist die Hotline „Rat auf Draht“, die sowohl telefonisch als auch online erreichbar ist. Krisenintervention im Allgemeinen und Traumabewältigung im Speziellen sind nicht Gegenstand der Elternbildung, weshalb in diesem Bereich auch kein Angebot vorhanden ist. 3.4.10.3 Kontext Psychosoziale Akutbetreuung im notfallpsychologischen Sinne wird in den einzelnen Bundesländern von verschiedenen Stellen angeboten. Eine Reihe dieser Einrichtungen hat sich zur „Plattform Akutbetreuung“ zusammengeschlossen. Dieser Plattform gehören beispielsweise die Akutbetreuung Magistrat Wien, das Rote Kreuz, das Akuteam NÖ oder Pro Mente OÖ an (auf http://www.plattform-akutbetreuung.at/txt/show.php?id=1 ist die vollständige Liste einsehbar). 66 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Als übergeordnete Stelle im Bereich der Akutbetreuung ist darüber hinaus auch der Notfallpsychologische Dienst Österreich zu nennen. Eine Betreuung bei akuten Krisen (allerdings nicht zwingend methodisch im Sinne der notfallpsychologischen Akutbetreuung) bieten auch verschiedene telefonische Notdienste wie die österreichweite Krisennotrufnummer, die Telefonseelsorge der Katholischen Kirche und die Ö3-Kummernummer (gemeinsam mit dem Roten Kreuz).“. Zum Teil wird eine Beratung auch online angeboten. Eine Akutbetreuung bei traumatischen Erlebnissen speziell für Kinder und Jugendliche bis 18 bietet die „Boje“ (Wien). In Hinblick auf die Traumatherapie kann auf das Netzwerk für Traumatherapie (http://www.oent.at) verwiesen werden, das eine Liste mit entsprechend ausgebildeten TherapeutInnen, ÄrztInnen und Klinischen PsychologInnen zur Verfügung stellt. Dieser Bereich der psychologischen bzw. psychotherapeutischen Intervention ist dem Gesundheitsministerium zugeordnet. Vereinzelt existieren auch Einrichtungen, die sowohl Betreuung bei akuten Krisen (allerdings nicht zwingend methodisch im Sinne der notfallpsychologischen Akutbetreuung) wie auch Traumatherapie anbieten. Dazu gehört beispielsweise das Psychosoziale Zentrum ESRA (Wien). 3.4.11 Straffälligkeit/Delinquenz 3.4.11.1 Theoretischer Hintergrund Delinquenz stellt nicht nur ein individuelles, sondern auch ein massives gesellschaftliches Problem dar. In der Forschung wird diese Thematik vor allem im Zusammenhang mit dem Jugendalter behandelt. Rabold und Baier (2007) führen eine Reihe von Einflussfaktoren an, die eine Erklärung für die Entstehung von Delinquenz bieten können:        Persönlichkeitseigenschaften (z.B. Selbstkontrolle) familiärer und sozialer Hintergrund (z.B. Erziehungsstil der Eltern, Armut) Medien schulische Faktoren Freundesgruppe Verhaltensauffälligkeiten im Kindesalter Geschlecht Bei der Entstehung von Delinquenz spielen die Erfahrungen im Elternhaus eine wesentliche Rolle. So konnten in einer Längsschnittstudie (vgl. Thornberry & Krohn 2002) deutliche Zusammenhänge zwischen Gewalterfahrungen im Elternhaus und selbst ausgeübter Gewalt festgestellt werden. Als besonders gefährdet, später straffällig zu werden, konnten auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern einen inkonsistenten Erziehungsstil aufwiesen, identifiziert werden. 67 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Somit können Präventionsangebote, die am elterlichen Erziehungsverhalten ansetzen, eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von delinquentem Verhalten Jugendlicher spielen. 3.4.11.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Da die Ausübung von Gewalt eine Form der Delinquenz darstellt, sind grundsätzlich Stellen, die sich mit Gewaltprävention aus der Täterperspektive befassen, hier anzuführen (vgl. Kapitel 3.3.9, „Gewalt“). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Täterperspektive im Rahmen der Interventionen nicht unbedingt auf den ersten Blick ersichtlich ist. Eine explizite Bezugnahme findet man zumeist im Rahmen der geförderten Männerberatung. Erweitert man die Thematik auch auf die Opferperspektive, können prinzipiell alle Maßnahmen, die der Vermeidung von Gewalt dienen, hier angeführt werden. 3.4.11.3 Kontext Im Kontext der Straffälligkeit sind primär das Ministerium für Inneres sowie das Justizministerium als zuständige Stellen anzuführen. Bei den nicht vom BMFJ geförderten Angeboten bzw. Institutionen nimmt der Verein Neustart eine Sonderposition ein, dem bundesweit die Verantwortung für die Bewährungshilfe in Österreich zugewiesen ist und der mit zwölf Einrichtungen vertreten ist. Neben dem Schwerpunkt der Täterarbeit bzw. der Prävention hat der Verein auch Unterstützungsmaßnahmen für Opfer im Programm (Prozessbegleitung, Tatausgleich, Stalking, Gewaltopfer). Als Opfer eines Verbrechens ist es möglich, sich an den Sozialministeriums-Service zu wenden und um eine Entschädigung anzusuchen. Für Verbrechensopfer steht darüber hinaus die Opferhilfeorganisation „Weißer Ring“ zur Verfügung, welche über neun Landesleitungen, zwölf regionale Außenstellen sowie eine Telefonhotline verfügt. 3.4.12 Politischer/religiöser Extremismus und (so genannte) Sekten 3.4.12.1 Theoretischer Hintergrund Politischer und/oder religiöser Extremismus wird aktuell vor allem im Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen in Irak und Syrien bzw. dem Dschihadistischen Extremismus diskutiert. Radikale Gruppierungen finden sich jedoch keineswegs nur in Zusammenhang mit dem Islam. Im Rassismusbericht des Vereins „Zara“ (vgl. http://www.zara.or.at/_wp/wp-content/uploads/2014/03/ZARA_RR_2013_webversion_fin2.pdf) ist eine Reihe von Vorfällen dokumentiert, die rassistische Handlungen und Übergriffe zum Inhalt haben und an unterschiedlichen Schauplätzen (öffentlicher Raum, Internet, Printmedien), in unterschiedlicher Form (Beschimpfungen, Beschmierungen) oder auch im Zusammenhang mit unterschiedlichen Akteuren (Polizei, Politiker) aufgetreten sind. 68 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Aus den Berichten wird deutlich, dass Rassismus und Extremismus nicht lediglich in institutionalisierter Form (z.B. als radikaler Verein oder als so genannte Sekte) auftritt, sondern vielmehr auch im alltäglichen Zusammenleben. So ist auch anzunehmen, dass dem Beitritt zu einer radikalen Vereinigung zumeist Äußerungen und Handlungen im täglichen Miteinander vorausgehen, denen von Eltern, Lehrpersonen und anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Jugendlichen möglicherweise nicht genug Bedeutung beigemessen wurde. Auch in diesem Bereich ist die Bedeutung des Elternhauses nicht hoch genug einzuschätzen als Ort, wo durch Worte und Handlungsweisen und im alltäglichen Miteinander Respekt und Wertschätzung für andere Menschen oder auch Ablehnung und Vorurteile gelehrt werden. So genannte Sekten können mitunter, müssen jedoch nicht zwangsläufig extremistische Tendenzen aufweisen. Der Begriff der „Sekte“ ist nicht eindeutig definiert, in vielen Fällen ist damit eine negative Bewertung verbunden. Die Bundesstelle für Sektenfragen verwendet ihn daher nicht in Zusammenhang mit der Charakterisierung oder Beschreibung von Gruppierungen und Bewegungen, sondern plädiert für eine differenzierte Vorgangsweise, um Pauschalisierungen zu vermeiden. Es werden vielmehr spezifische Merkmale und Strukturen von Gruppierungen, Erfahrungen mit Gruppierungen und unterschiedliche Auswirkungen von Gruppierungen auf unterschiedliche Personen untersucht. (vgl. http://www.bundesstelle-sektenfragen.at/profil/begriff-sekte/) Im Jahr 2014 fanden insgesamt 4.033 fachspezifische Kontakte (Information und Beratung) mit 1.020 Personen statt. 1.913 der Kontakte erfolgten im Rahmen der psychosozialen Beratung und Begleitung von 447 Beratungsfällen. Der größte Anteil (2.055: 51%) der fachspezifischen Kontakte erfolgte schriftlich, 1.618 (40,1%) wurden telefonisch und 360 (8,9%) persönlich geführt. Dabei wurden im Jahr 2014 insgesamt 248 unterschiedliche Gruppierungen wurden thematisiert. Seit Beginn ihrer Tätigkeit dokumentierte die Bundesstelle Anfragen zu insgesamt mehr als 2.200 unterschiedlichen Gruppierungen. (vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00207/index.shtml) 3.4.12.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Auf der Seite der Familienberatungsstellen werden sowohl „Extremismus“ als auch „Sektenberatung“ als Themenschwerpunkte geführt. Eine Abfrage ergibt 57 Suchergebnisse zum Stichwort „Sektenberatung“ und 50 Suchergebnisse zum Stichwort „Extremismus“. Im Vergleich zu anderen Themen wird dieser Schwerpunkt verhältnismäßig selten angegeben. 69 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 13: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Extremismus Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 3 Stellen/3 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 8 Stellen/7 Standorte - OÖ (75) 9 Stellen/7 Standorte - Burgenland (19) - Steiermark (56) 6 Stellen/6 Standorte - Salzburg (28) 2 Stellen/1 Standort - Kärnten (29) 12 Stellen/8 Standorte - Tirol (34) 13 Stellen/9 Standorte - Vorarlberg (9) - - GESAMT 50 Stellen/41 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zu dem Schlagwort „Extremismus“. Bis vor kurzem existierte keine spezifische Stelle, die sich insbesondere mit Extremismus befasste. Mit 2. Dezember 2014 wurde – mit Förderung des BMFJ – die „Beratungsstelle Extremismus“ eingerichtet.. Diese Beratungsstelle8 umfasst eine Hotline (0800/20 20 44) und bietet sowohl online als auch telefonische sowie persönliche Beratung in mehreren Sprachen an (englisch, türkisch, arabisch, persisch). Sie wird vom Verein „Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit“ betrieben. Im Rahmen der Einführung dieser Stelle wurde auch auf der Homepage der Familienberatungsstelle „Extremismus“ als eigene Kategorie ergänzt, was die Thematik zusätzlich in den Mittelpunkt rückt. Unter diesem Unterpunkt finden sich Informationen zur neu geschaffenen Beratungsstelle einschließlich eines downloadbaren Folders. Zudem erscheinen einige Familienberatungsstellen, die sich unter anderem auch dem Thema Extremismus als ein Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit widmen. Zur Klarstellung: Bei der „Beratungsstelle Extremismus“ handelt es sich um keine geförderte Familienberatungsstelle. Allerdings finden sich unter den Familienberatungsstellen einige Kooperationspartner zu diesem Thema. 8 70 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 14: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Sektenberatung Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 3 Stellen/3 Standorte (Bezirke) Kategoriale Seelsorge Wien NÖ (69) 8 Stellen/7 Standorte NÖ Hilfswerk Wiener Neustadt OÖ (75) 9 Stellen/7 Standorte OÖ Familienbund Linz Burgenland (19) - - Steiermark (56) 6 Stellen/6 Standorte GEP Graz Salzburg (28) 2 Stellen/1 Standort - Kärnten (29) 12 Stellen/8 Standorte Magistrat Klagenfurt Tirol (34) 13 Stellen/9 Standorte Caritas Innsbruck Vorarlberg (9) - IFS Vorarlberg Bregenz GESAMT 50 Stellen/41 Standorte 8 Stellen/8 Standorte Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zu dem Schlagwort „Sektenberatung“. Grundsätzlich sind beide Themen auch als Inhalte von Elternbildungsveranstaltungen denkbar. Die Abfrage des Veranstaltungskalenders am 7.10.2014 ergab jedoch keinen Treffer. 3.4.12.3 Kontext In Hinblick auf Maßnahmen gegen extremistische Tendenzen kann im öffentlichen Bereich neben dem BMFJ das Bildungsministerium angeführt werden, das auf Präventionsarbeit an den Schulen in Form von Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, spezielle Schulprojekte und Workshops sowie das Angebot der schulpsychologischen Beratungsstellen setzt. Außerdem wurde der Folder „Jugend und Extremismus“, der auch weiterführende Adressen und Links enthält, erstellt und an alle 6.000 Schulen versandt. Seitens des Außen- und Integrationsministerium wird derzeit (Anfang 2015) gemeinsam mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und anderen Organisationen eine Informationsoffensive gestartet, die u.a. die Erstellung und österreichweite Verteilung eines Islam-Infofolders beinhaltet. Des Weiteren befasst sich eine Reihe privater Stellen im Speziellen mit dem Thema „Extremismus“ sowie „Rassismus“, wie etwa der Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-RassismusArbeit oder das Netzwerk sozialer Zusammenhalt – Prävention, Deradikalisierung und Demokratie. 71 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Explizites Schwerpunktthema verschiedener Vereine, Netzwerke und Initiativen im Zusammenhang mit Extremismus stellt der Nationalsozialismus bzw. Rechtsradikalismus dar:         _erinnern.at_ Nationalsozialismus und Holocaust. Gedächtnis und Gegenwart Rosa Antifa Wien Netzwerk gegen Rechts Forum gegen Antisemitismus Stoppt die Rechten Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) Welser Initiative gegen Faschismus Mauthausen Komitee Österreich Was im Speziellen das Thema „Sekten“ betrifft, sind auf öffentlicher Seite die Bundesstelle sowie die Landesstelle für Sektenfragen NÖ zu nennen. Das BMFJ fungiert dabei als zuständige Aufsichtsbehörde der Bundesstelle. Des Weiteren fördert das BMFJ im Rahmen der Familienberatungsstellen sieben Beratungsstellen, die einen Schwerpunkt in Bezug auf Sektenberatung aufweisen. Außerdem existieren noch einige wenige private Stellen, wie die „Gesellschaft gegen Sekten und Kultgefahren“ in Wien, das „Netzwerk Verein für Sekten- und Kultfragen“ in Graz und in Villach sowie die „Gesellschaft gegen Dogmen und psychische Abhängigkeit“ (Wien), die sich im Speziellen mit Scientology befasst. Unter dem Überbegriff „Weltanschauung“ befassen sich vor allem kirchliche Stellen mit Extremismus und Sekten gleichermaßen. Die Katholische Kirche ist mit dem „Referat für Weltanschauungsfragen“ in allen Bundesländern vertreten, die evangelische Kirche hat Beauftragte für Sekten- und Weltanschauungsfragen in den Bundesländern Wien, NÖ, OÖ, Burgenland, Kärnten und Steiermark. Weltanschaulichen Themen widmet sich auch die Einrichtung „Logo Eso Info“ der Logo Jugendmanagement GmbH. in Graz. 3.4.13 Sexualität, Verhütung und Familienplanung 3.4.13.1 Theoretischer Hintergrund Sexualität wird von den Weltgesundheitsbehörden als ein natürlicher Teil der menschlichen Entwicklung in jeder Lebensphase beschrieben, der physische, psychische und soziale Komponenten umfasst. Auch die psychologischen Entwicklungstheorien erfassen die psycho-sexuelle Entwicklung des Menschen ab Geburt. Sie wird als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potenzial verstanden. Seit der Weltbevölkerungskonferenz 1994 in Kairo wurde die Diskussion um Sexualität und die reproduktive Gesundheit richtungsweisend bestimmt. Bei dieser Konferenz ist ein elementarer Schritt unternommen wurden, den Fokus bei sexueller Gesundheit auf die individuellen Menschenrechte zu legen. Die Konferenz definierte reproduktive Gesundheit als einen „Zustand körperlichen, geistigen, sozialen Wohlbefindens – und nicht nur das Nichtvorhandensein 72 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 von Krankheit und Gebrechen“ (WHO 2014). Diesen Gedanken hatte auch schon die Arbeitsdefinition der WHO zur sexuellen Gesundheit aufgegriffen (WHO 2006). Um Menschen möglich frühzeitig an eine gesunde sexuelle Entwicklung heranzuführen, schlägt die WH-Europa vor, Kinder bereits ab Geburt mit ihrem Körper, ihren Sinnen etc. vertraut zu machen, also mit ihrer Sexualität im weitest gefassten Sinne (WHO Standards zur Sexualerziehung, BZgA 2011). Des Weiteren sollen so früh wie möglich Kompetenzen und Fähigkeiten bei Kindern entwickelt und unterstützt werden, um zu einem eigenverantwortlichen Leben, mit informierten Entscheidungen für sich und andere, befähigt zu werden. Mit dem Aufkommen der hormonellen Verhütung in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts war es erstmals möglich, auf verlässliche und planbare Weise Sexualität von ihrer reproduktiven Funktion zu trennen. Dies führte in der Folge zu einem ganz neuen und großen Bereich: der Verhütungsplanung und Information. Heutzutage geht es in der Familienplanung nicht nur um eine „klassische“ Beratung in Bezug auf Verhütung, sondern Familienplanung, hat vor allem in den letzten Jahren, neue Dimensionen durch die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin bekommen. Vor allem bei Paaren, die von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind, zeigen sich die neuen reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten besonders deutlich (z.B. In-Vitro-Fertilisation, Samenspende, Einfrieren der Eizelle). Der Suche nach den Ursachen und dem Bestreben, alle medizinischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Kinderwunsch dennoch erfüllen zu können, kann ein beachtliches Stresspotenzial innewohnen, das zu einer unerträglichen Belastung anwachsen kann. Bengel et al. (2000) weisen z.B. auf Studien hin, die belegen, dass Kontrollüberzeugungen wie auch die Fähigkeit zur Umstrukturierung der eigenen Lebenspläne ausschlaggebend für die positive Bewältigung der Situation ist. Auch der sozialen Unterstützung kommt ein wichtiger Stellenwert zu. Wenn der Wunsch nach einem leiblichen Kind letztendlich endgültig ad acta gelegt wird bzw. werden muss, stellt sich für manche Paare auch die Frage, ein Kind zu adoptieren. Hier ist es von ganz besonderer Bedeutung, dass die eigene Kinderlosigkeit vorher bewältigt wurde, damit dem Adoptivkind nicht die Rolle einer „Ersatzlösung“ zukommt, die es gleichsam zu einem „Kind zweiter Wahl“ degradiert (vgl. z.B. Evers & Friedemann 2014). Zuletzt sei noch auf eine letzte spezielle Herausforderung verwiesen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auftreten kann: die Feststellung einer (möglichen) Behinderung im Rahmen der pränatalen Diagnostik. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig auch die Frage nach einem eventuellen Abbruch der Schwangerschaft. Als wie wichtig und hilfreich sich psychosoziale Unterstützung in dieser Situation erweist, wurde u.a. in der Studie „Psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik“ (Rhode & Woopen 2007) klar dokumentiert. Mehr als 90% der Studienteilnehmerinnen empfanden die Beratung rückblickend als hilfreich und würden anderen Frauen ausnahmslos zu einer solchen raten. 73 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.13.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Das Thema Sexualität steht mit verschiedenen anderen Inhalten in enger Verbindung, die aber zum Teil separat oder in anderen Kontexten diskutiert werden. In Anlehnung an die Themenschwerpunkte der Familienberatung werden in diesem Abschnitt folgende Themen berücksichtigt:    Sexualberatung Erste Liebe Familienplanung/Kinderlosigkeit Schwangerschaft (auch: ungeplant) und Geburt werden in einem eigenen Kapitel analysiert. Das Thema sexueller Missbrauch ist der Gewalt zugeordnet. Gewisse Überschneidungen bestehen mit dem Thema Adoption, das ja zumeist in Zusammenhang mit Kinderlosigkeit steht. Außerhalb der Familienberatung, die in diesem Bereich zahlreiche Angebote aufweist, beziehen sich nur wenige Förderungen auf Maßnahmen im Bereich der Sexualität und Familienplanung. Im Jahr 2013 wurden zwei Einrichtungen gefördert, die sich dem Thema Sexualität primär aus gesundheitlicher Perspektive annähern, nämlich das Institut für Frauen- und MännerGesundheit (F.E.M) sowie das Jugendrotkreuz Österreich, das einen Schwerpunkt in Bezug auf Peergroup-Education für HIV/AIDS anbietet. Allerdings ist anzunehmen, dass Sexualität und „Erste Liebe“ in der Beratung in jugendspezifischen Einrichtungen eine wichtige Rolle spielen. In der Familienberatung nehmen die Themen „Sexualität“, „Erste Liebe“ sowie „Familienplanung/Kinderlosigkeit“ insofern einen zentralen Stellenwert ein, als hier, anders als bei den meisten anderen Herausforderungen, eine Vielzahl an spezialisierten Einrichtungen zur Verfügung steht. Die enge Anbindung an den gesundheitlichen Aspekt wird insofern deutlich, als die meisten dieser spezialisierten Stellen an Krankenhäusern angesiedelt sind. Bei sehr vielen dieser Einrichtungen handelt es sich um sogenannte „First Love Ambulanzen“. Auf der Familienberatungshomepage werden insgesamt 235 Suchergebnisse zum Stichwort bzw. Schwerpunktthema „Sexualberatung“ ausgegeben, 221 zum Stichwort „Erste Liebe“ sowie 224 zum Begriff „Familienplanung/Kinderlosigkeit“. Kombiniert man alle drei Begriffe, erhält man 282 Ergebnisse, was einen deutlichen Hinweis darauf gibt, dass die drei genannten Schwerpunkte zumeist als gemeinsames Thema behandelt werden. „Familienplanung“ stellt des Weiteren eine eigene Kategorie mit speziellen Informationen auf der Homepage der Familienberatungsstellen dar. Das Thema „Adoption“ ist hier zugeordnet. 74 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 15: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Sexualberatung, Erste Liebe und Familienplanung/Kinderlosigkeit Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen 40 Stellen/19 Standorte (Bezirke) Beratungsstelle für funktionelle Sexualstörungen und Partnerschaftskonflikte Beratungsstelle Herzklopfen Gesundheitszentrum Wien Mitte, Beratungsstelle der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) First Love Rudolfstiftung, Beratungsstelle der ÖGF PartnerInnen-, FamilienCOURAGE Wien Wien (75) und Sexualberatungsstelle AKH, Beratungsstelle der ÖGF Hanusch-Krankenhaus, Beratungsstelle der ÖGF Familie und Beratung, Schwerpunkt Sexualberatung Kaiser Franz Josef Beratungsstelle der ÖGF Spital (SMZ Süd), First Love Mobil, Beratungsstelle ÖGF Semmelweis-Frauenklinik, Beratungsstelle der ÖGF NÖ (69) OÖ (75) Burgenland (19) 47 Stellen/28 Standorte First Love Donauspital, Beratungsstelle der ÖGF Landesklinikum Korneuburg, Beratungsstelle der ÖGF 47 Stellen/31 Standorte Beratungsstelle Bily (Linz) 13 Stellen/9 Standorte First Love Ambulanz AKH Linz - 50 Stellen/27 Standorte PartnerInnen-, FamilienCOURAGE Graz und Sexualberatungsstelle LKH Graz, Universitätsklinik f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe Steiermark (56) Familenplanung (LKH – Feldbach) 24 Stellen/7 Standorte LKH Leoben, Gyn.Gebh.Abtlg. First Love Ambulanz Salzburg Familienberatung am Landeskrankenhaus Salzburg, Gynäkologie Ambulanz Salzburg (28) Sexualberatungsstelle (Salzburg) Kärnten (29) Tirol (34) Vorarlberg (9) 24 Stellen/10 Standorte 29 Stellen/13 Standorte 8 Stellen/6 Standorte First Love Ambulanz Zell am See PartnerInnen-, FamilienCOURAGE Innsbruck - und Sexualberatungsstelle Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zu den Schlagwörtern „Sexualberatung“; „Erste Liebe“ und „Familienplanung/Kinderlosigkeit“. 75 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 In der Elternbildung wird die Thematik ebenfalls immer wieder aufgegriffen, auch etwa in Zusammenhang mit Behinderung, Homosexualität sowie dem Schutz vor sexuellem Missbrauch. 3.4.13.3 Kontext Im Bereich der Sexualität steht in Österreich ein reichhaltiges Beratungsangebot zur Verfügung. Zu nennen sind hier etwa Gynmed, Pro:woman oder das Zentrum für Sexualmedizin in Wien. Eine wichtige Rolle spielen auch die bereits oben genannten, in Krankenhäusern angesiedelten First Love Ambulanzen (manche werden auch als Familienberatungsstellen geführt). Bei Kinderlosigkeit stellen die zum Teil auch an Krankenhäusern beheimateten Kinderwunschzentren die geeigneten Anlaufstellen dar. Vor allem in Wien, Oberösterreich und Niederösterreich sind zudem einige Stellen zu finden, die sich insbesondere auf die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen konzentrieren. Hier können „Lovetour NÖ bzw. OÖ“ oder die verschiedenen Jugendambulanzen angeführt werden. Auch für behinderte Menschen wurden Fachstellen zum Schwerpunktthema Sexualität eingerichtet, wie etwa LIBIDA Sexualbegleitung oder die Fachstelle Hautnah. Zuletzt sei noch auf die verschiedenen Stellen verwiesen, die sich dem Thema Homosexualität und Transgender widmen, wie etwa die Homosexuellen Initiative (HOSI) in Wien oder die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. 3.4.14 Schwangerschaft und Geburt eines Kindes 3.4.14.1 Theoretischer Hintergrund Eine Schwangerschaft stellt für die meisten Menschen doch einen sehr zentralen Umbruch in ihrem bisherigem Leben dar, vor allem wenn es sich um die erste Schwangerschaft handelt. Sie kann u.a. von Erwartungen, neuen Körperempfindungen, Fragen an die Zukunft sowie Unsicherheiten und Ängsten begleitet sein. Schwangerschaft bzw. die Geburt eines Kindes kann somit auch zu einem Auslöser werden der auf das Wohlbefinden der Mutter, des Vaters bzw. auch des Paares oder der Familie wirkt. Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ergeben sich viele Möglichkeiten der psychosozialen Unterstützung bei diesem Umbruch im Leben. Allerdings beinhaltet diese Unterstützung nicht nur die Vorbereitung, Information und Begleitung in diesem (neuen) Abschnitt, sondern ist oft auch zentral in schwierigen Momenten. Deswegen liegt auch hier der Fokus auf dem spezifischen Unterstützungsbedarf aus psychosozialer Sicht: So beglückend die Geburt eines Kindes zumeist auch erlebt wird, einschneidend sind auch die damit verbundenen Auswirkungen auf das eigene Leben und auf eine Partnerschaft. Die Versorgung und Betreuung eines Neugeborenen geht oft einher mit chronischem Schlafmangel und einem permanenten Hintenanstellen persönlicher Bedürfnisse wie jenem nach Abwechslung oder Sozialkontakten. In Bezug auf die Arbeitsteilung bzw. dem Rollenverständnis zwischen den Partnern, kommt es nicht selten zu einer sogenannten „Re-Traditionaliesierung“ beim Übergang zur Erst-Elternschaft. Praktizieren Paare meist vor dem Übergang zum ersten Kind eine egalitäre Rollenaufteilung in Bezug auf Haus- und Erwerbsarbeit, verschiebt sich dies oft nach der Geburt des 76 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 ersten Kindes in Richtung traditionelle Rollenaufteilung. In der der Mann primär für die Erwerbstätigkeit zuständig ist und die Frau für die Kinderbetreuung und Hausarbeit (vgl. z.B. Le Goff & Levy 2011). Eine Reihe von Untersuchungen (z.B. Fivaz-Depeursinge et al. 2009; Petzold 1998) bestätigt durchgängig eine Abnahme der Partnerschaftszufriedenheit mit der Geburt des ersten Kindes. Dies stellt einen deutlichen Risikofaktor für eine Scheidung dar. Mangelnde Erfahrung im Umgang mit einem Säugling, gepaart mit mangelnder sozialer Unterstützung, können die Mutter in einen Zustand der Überforderung versetzen und den Aufbau einer sicheren Bindung erschweren, weil diese nicht mehr ausreichend in der Lage ist, in einfühlsamer Weise auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen. Doch selbst wenn die Betreuung partnerschaftlich geteilt wird und auch von außen (z.B. seitens der Großeltern) Unterstützung geboten wird, vermag der Alltag mit einem kleinen Kind noch genug Herausforderungen zu bieten – und sei es nur in Gestalt eines winzigen Zahnes, der Eltern und Kind schlaflose Nächte bereitet. Im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft steht zumeist die Frage im Mittelpunkt, sich für oder gegen einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden zu müssen. Laut einer aktuellen Studie in Deutschland (BZgA 2014) sind rund ein Drittel der Schwangerschaften in Deutschland nicht auf den Zeitpunkt hin gewollt. Knapp 18% der erhobenen Schwangerschaften im Lebensverlauf sind explizit ungewollt.9 7,7% aller Schwangerschaften, die die Frauen in ihrem bisherigen Lebensverlauf erlebt hatten wurden abgebrochen. Hauptgrund für den Abbruch einer Schwangerschaft waren durch alle Alterskategorien hinweg bei rund einem Drittel der Frauen die fehlende Partnerschaft bzw. eine schwierige Partnerschaft (Helferich et al. 2014; siehe auch Beate Wimmer-Puchinger (2001). Hierbei gilt es auch zu beachten, dass sowohl ein Abbruch als auch die ungewollte Mutterschaft mit psychischen und zum Teil körperlichen Folgen verbunden sein können. Im Hinblick auf einen Abbruch sprechen einige AutorInnen vom sogenannten „Post Abortion Syndrom“, welches durch verschiedene psychische und psychosomatische Symptome (Depressionen, Schlafstörungen, selbstzerstörerische Tendenzen) gekennzeichnet ist, jedoch seitens des ICD-10 nicht als echtes Syndrom anerkannt wird (vgl. Grimes & Creinin 2004). Ein Schwangerschaftsabbruch kann ein Ereignis sein, das von starken Emotionen und evtl. auch von Schuldgefühlen begleitet ist, die von der betreffenden Frau bzw. auch dem Paar bewältigt werden müssen. 3.4.14.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen In diese Analyse dieser Herausforderung wurden lediglich die Kernthemen (Schwangerschaft, einschließlich Schwangerschaftskonflikt sowie Geburt) einbezogen, damit in Zusammenhang stehende Bereiche wie Sexualität bzw. Familienplanung jedoch einer eigenen Kategorie zugewiesen. Für die Studie „Frauen leben 3 – Familienplanung im Lebenslauf“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurden 4.002 Frauen zwischen 20 und 44 Jahren in Deutschland befragt. 9 77 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Schwangerschaft und Geburt können als zentrale Themen der Elternbildung bezeichnet werden. Die zahlreichen Einrichtungen, die diese Schwerpunktthemen vertreten, erhalten Förderungen im Rahmen von Projekten der Elternbildung. Auch der Veranstaltungskalender auf http://www.eltern-bildung.at weist eine Reihe von Veranstaltungen in ganz Österreich aus. Auf der Elternbildungs-Website http://www.eltern-bildung.at gibt es „Schwangerschaft und Geburt“ als eigenen Themenschwerpunkt mit Expert(inn)enbeiträgen, weiterführenden Links und Literaturtipps. In der Familienberatung sind Schwangerschaft und Geburt ebenfalls zentrale Inhalte. Eine Abfrage ergibt 224 Beratungsstellen mit dem Themenschwerpunkt Schwangerschaft/Geburt und 151 mit dem Schwerpunkt „Schwangerschaftskonflikt“ (254 Einrichtungen bei Kombination der Suchbegriffe). Vor allem hier muss auf den historischen Kontext der Familienberatungsstellen in Österreich hingewiesen werden: Diese wurden zu Beginn der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts als flankierende Maßnahmen zur Strafrechts- und Familienrechtsreform eingeführt, in deren Rahmen auch der Schwangerschaftsabbruch in Österreich legalisiert wurde. Die Beratung im Bereich der reproduktiven Gesundheit war und ist also ein zentrales Thema der Familienberatungsstellen. Die enge Verknüpfung mit den einer eigenen Kategorie zugeordneten Themen „Sexualität“, „Familienplanung“ und „Erste Liebe“ wird dort insofern deutlich, als die angeführten Beratungsstellen überwiegend dieselben sind (z.B. First Love Ambulanzen). 78 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 16: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Schwangerschaft/Geburt und Schwangerschaftskonflikt Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen 34 Stellen/17 Standorte (Bezirke) Beratungsstelle für funktionelle Sexualstörungen und Partnerschaftskonflikte Gesundheitszentrum Wien Mitte, Beratungsstelle der Österr.Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) First Love Rudolfstiftung, Beratungsstelle der ÖGF Nanaya Hebammenzentrum AKH, Beratungsstelle der ÖGF Wien (75) Hanusch-Krankenhaus, Beratungsstelle der ÖGF Familie und Beratung, Schwerpunkt Sexualberatung Kaiser Franz Josef Spital (SMZ Süd), Beratungsstelle der ÖGF aktion leben österreich First Love Mobil Beratungsstelle der ÖGF Semmelweis-Frauenklinik, Beratungsstelle der ÖGF First Love Donauspital, Beratungsstelle der ÖGF NÖ (69) OÖ (75) Burgenland (19) 44 Stellen/25 Standorte 46 Stellen/30 Standorte 14 Stellen/9 Standorte 37 Stellen/24 Standorte Steiermark (56) Landesklinikum Korneuburg, Beratungsstelle der ÖGF ZOE – Beratung: Schwangerschaft und Geburt Beratungsstelle Bily (Linz) First Love Ambulanz AKH Linz Beratungszentrum für Schwangere (Caritas) LKH Graz, Uniklinik Frauenheilkunde & Geburtshilfe Familienplanung (LKH – Feldbach) 19 Stellen/6 Standorte Salzburg (28) LKH Leoben, Gyn.Gebh.Abtlg. First Love Ambulanz Salzburg Familienberatung LKH Salzburg, Gyn.Ambulanz Aktion Leben Salzburg Sexualberatungsstelle (Salzburg) Kärnten (29) Tirol (34) Vorarlberg (9) 25 Stellen/10 Standorte 25 Stellen/12 Standorte 8 Stellen/6 Standorte First Love Ambulanz Zell am See Aktion Leben Kärnten Zentrum für Ehe- und Familienfragen Caritas Innsbruck - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zu den Schlagwörtern „Schwangerschaft/Geburt“ und „Schwangerschaftskonflikt“. 79 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Auch „Schwangerschaft“ wird als eigene Kategorie auf der Homepage der Familienberatungsstellen geführt; in zwei Unterkapiteln können Informationen über pränatale Diagnostik sowie über ungeplante Schwangerschaft aufgerufen werden. 3.4.14.3 Kontext Bei den nicht geförderten Angeboten können im Großen und Ganzen jene angeführt werden, die auch beim Kapitel „Sexualität“ genannt wurden (siehe dort). 3.4.15 Adoption/Aufnahme eines Pflegekindes 3.4.15.1 Theoretischer Hintergrund Die Adoption eines Kindes erfolgt aus unterschiedlichen Gründen. Oft liegt die Sterilität eines der Partner vor, dies wurde bereits im Abschnitt Familienplanung/Schwangerschaft (siehe dort) angesprochen. Im Rahmen einer Adoption kommt es zu unterschiedlichen Anpassungsleistungen auf Seiten der Adoptiveltern sowie auf Seiten des Kindes. Auf einige spezifische wird im Folgenden eingegangen. Selbst wenn es sich bei dem adoptierten Kind um einen Säugling handelt, trägt dieses bereits (auch vorgeburtliche) Erfahrungen in sich, die Einfluss auf die Beziehung zu den Adoptiveltern zu nehmen vermögen. Noch gravierender stellt sich dieser Umstand dar, wenn das Kind bereits mehrere Lebensjahre in einem möglicherweise traumatisierenden und/oder deprivierenden Umfeld verbracht hat. Der Aufbau einer Bindung sowie die Betreuung und Erziehung eines solchen Kindes können sich somit durchaus sehr herausfordernd gestalten. Es ist des Weiteren zur berücksichtigen, dass auch die Tatsache, adoptiert worden zu sein, eine psychosoziale Herausforderung für die Betroffenen darstellt. So erweist sich für Viele die Suche nach der eigenen Identität als ein lebenslanges Thema (vgl. Brodzinsky et al. 1992; Kühn 2007). Kommt ein Pflegekind in die Familie, stellt sich die Situation in mancher Hinsicht ähnlich dar: So kann auch hier der Erfahrungshintergrund des Kindes eine gewisse Herausforderung darstellen, da Pflegekinder fast immer aus problematischen Familienverhältnissen stammen. Auch für Pflegekinder stellt sich zumeist die Frage nach der eigenen Identität, zumal die leiblichen Eltern für Pflegekinder zumeist stärker als weiteres Bezugssystem fungieren als dies bei adoptierten Kindern der Fall ist, da hier eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie angestrebt wird oder zumindest eine Option darstellt. Im Gegensatz zu Adoptiveltern müssen sich Pflegeeltern mit eben dieser Möglichkeit auch auseinandersetzen. Ihre Rolle beschränkt sich häufig darauf, ein Kind, das Hilfe benötigt, für eine begrenzte Zeit liebevoll zu begleiten. Sie müssen jedoch in der Lage sein, die Verantwortung wieder abzugeben, wenn sich die Umstände so verändert haben, dass das Kind wieder in seine Familie integriert werden kann. 80 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Die besondere Situation, die sowohl Adoptiv- als auch Pflegefamilien verbindet und die spezifischen Herausforderungen, die damit verknüpft sind, bieten eine hinreichende Erklärung dafür, dass die Vorbereitung, Betreuung und Begleitung der Betroffenen als wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe fest verankert ist (vgl. z.B. http://www.bundesverband.at/aktuell/5/Qualitaetskriterien.pdf). 3.4.15.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Der Bundesverband österreichischer Pflege-, Adoptiv- und Tagesmütter erhält laufend eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Förderungen für Projekte der Kinder- und Jugendhilfe. Bei einer Reihe weiterer Institutionen im Bereich Pflege und Adoption handelt es sich gleichzeitig um Familienberatungsstellen, wie z.B. der Verein Peter Pan in Tulln oder der Pflegeelternverein Steiermark, der auch eine eigene Website mit Informationen zur Adoption anbietet, Eltern für Kinder Österreich in Wien sowie Plan B Pflege- und Adoptiveltern Linz. Adoption und Pflege scheinen allerdings in der Liste der Themenschwerpunkte auf der Homepage der Familienberatungsstellen nicht auf. Das Thema Adoption wird aber als Unterkategorie im Kapitel „Familienplanung“ geführt. Vereinzelt sind auch Veranstaltungen im Rahmen der Elternbildung zu finden (z.B. offene Treffs für Pflege- und Adoptiveltern). 3.4.15.3 Kontext Information und Beratung in Hinblick auf Adoption und Pflege bieten in erster Linie die Kinderund Jugendhilfeträger in den jeweiligen Bundesländern, d.h. die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate. Was die Pflegethematik betrifft, ist darüber hinaus auch der Verein für Pflegefamilien in Österreich (InteressensGemeinschaftElternKinder) anzuführen. 3.4.16 Ablösung von den Kindern/Auszug des Kindes/der Kinder 3.4.16.1 Theoretischer Hintergrund Trennungs- und Ablöseprozesse der Kinder von ihren Eltern stellen grundsätzlich eine notwendige Phase im Lebensverlauf dar, die nichtdestotrotz häufig mit ambivalenten Gefühlen verknüpft ist. Auf der einen Seite nehmen diese Prozesse bereits in früher Kindheit ihren Anfang, wenn das Kind sich aus der Symbiose mit der Mutter bzw. den engsten Bezugspersonen löst, auf der anderen Seite kommt es in den meisten Fällen nie zu einer völligen Ablösung und Trennung. Der Auszug aus dem Elternhaus stellt jedoch einen Einschnitt und Übergang dar, da er zumeist nicht nur mit einer räumlichen Trennung, sondern auch mit einer Veränderung der Rollenverteilung zwischen Eltern und Kindern einhergeht. 81 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 In der Literatur wird die Zeit nach dem Auszug des letzten Kindes als „empty nest“-Phase problematisiert. Fokussiert man ausschließlich auf dieses „leere Nest“, so ist diese Herausforderung streng genommen der nachfamilialen Phase zuzuordnen. Betrachtet man jedoch vielmehr den Prozess, so handelt es sich eine Herausforderung, die einen Übergang zwischen familialer und nachfamilialer Phase markiert. Dieser Übergang hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend nach hinten verschoben, was u.a. auf das nach hinten verschobene Erstheiratsalter, vor allem aber auch auf die verlängerten Ausbildungszeiten zurückzuführen ist. Wie Daten der SHARE10-Erhebung (2. Welle) zu entnehmen ist, lebt etwa die Hälfte der Kinder in Österreich noch bei den Müttern, wenn diese 52 Jahre alt sind (Väter: 54 Jahre). Während bei früheren Forschungen in den 60er- und 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts vor allem negative Auswirkungen des Auszugs der Kinder auf die Mütter im Mittelpunkt standen, wiesen spätere Forschungen (z.B. Feser et al. 1989) vielfältige Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten auf die betroffenen Mütter nach, die von Trauer und Trennungsschmerz bis zu Erleichterung und Freude über den gewonnenen Freiraum reichen können, wobei nicht selten beides nebeneinander im Sinne einer Ambivalenz zu beobachten ist. Als kritisch wird häufig nicht etwa das „empty nest“ an sich erlebt, sondern die Phase unmittelbar davor, währenddessen sich die Ablösung vollzieht (vgl. Lachenmaier 1995). Dies kann einerseits darin begründet sein, dass Ablösungsprozesse, wie sie für das Jugendalter prägend sind, in vielen Fällen auch mit Konflikten einhergehen, andererseits liegt dies jedoch wohl auch an dem Umstand, dass Eltern in dieser Umbruchphase von ihren erwachsenen Kindern im Sinne einer Versorgung (z.B. Essenszubereitung, Wäsche, finanzielle Unterstützung) nach wie vor stark beansprucht werden, diese jedoch kaum Gegenleistung erbringen (vgl. Papastefanou 1992). Zu beachten ist auch, dass jene Zeit, in der die Kinder „das Nest“ verlassen, oft auch von anderen Veränderungen geprägt ist. So kann der Auszug der Kinder mit dem Übergang in den Ruhestand zusammenfallen, der Übernahme von Pflegeaufgaben für die eigenen Eltern sowie dem Beginn der Wechseljahre und möglicherweise einem spürbaren Nachlassen der körperlichen Fitness. Die Kumulation dieser Veränderungen kann durchaus als Belastung erlebt werden (vgl. z.B. Buchebner-Ferstl 2005). Im positiven Fall können diese Veränderungen durchaus eine Zunahme an Lebensqualität bedeuten, wenn etwa aufgrund des Wegfalls von Erwerbstätigkeit und Betreuungsaufgaben zeitliche Ressourcen für andere Aktivitäten (Reisen, Hobbys) freiwerden. Im negativen Fall kommt es zu einer Kumulation von Belastungsfaktoren, deren Bewältigung großer Anstrengung und möglicherweise professioneller Unterstützung bedarf. 3.4.16.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Explizite Förderungen, die dieses Thema konkret behandeln, existieren nicht. In Familienberatungsstellen wird „Ablösung von den Kindern“ zwar zusammen mit den ebenfalls kindbezogenen Themen Kinderbetreuung und Schule an als zweithäufigster Beratungsinhalt genannt, 10 SHARE = Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe 82 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 allerdings wies das Thema alleine ausgewertet im Jahr 2013 lediglich 1.155 von 233.000 KlientInnen sowie 3.181 Beratungen (von 479.000) auf. Bei diesem Thema handelt es sich auch um ein potenzielles Thema der Elternbildung, das jedoch kaum explizit in Erscheinung tritt. 3.4.16.3 Kontext Es konnten keine speziellen Maßnahmen und Angebote eruiert werden. 3.4.17 Kindererziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen 3.4.17.1 Theoretischer Hintergrund Die Elternschaft wird heutzutage von vielen als eine der komplexesten Aufgaben, denen wir im Laufe unseres Lebens begegnen können, erlebt. Dies ist nicht zuletzt auf einen gesellschaftlichen Wandel vom Befehls- zum Verhandlungshaushalt bedingt (vgl. Bois-Reymond 1998), der auch von wissenschaftlich-pädagogischer Seite mitgetragen wird, jedoch hohe Anforderungen an die Eltern stellt. Obgleich oder vielleicht auch weil eine nie dagewesene Fülle an Erziehungsratgebern auf dem Markt ist und pädagogisches Wissen jeder Person zugänglich ist, fühlen sich Eltern in der Erziehung mehr verunsichert und überfordert denn je (vgl. Merkle & Wippermann 2008). Nach einer Studie von Klepp et al. (2009) fühlte sich jede fünfte Mutter sowie jeder zehnte Vater mit der Bewältigung des Alltags „häufig oder sogar „immer“ überfordert. In einer anderen Studie (Buchebner-Ferstl et al. 2011) gaben mehr als 20% der befragten Mütter und Väter an, sich „oft“ (in wenigen Fällen „ständig“) unsicher zu sein, wie sie sich in bestimmten Erziehungsfragen verhalten sollen. Eltern stehen zudem beständig in der Kritik: Schlagwörter wie „Erziehungsnotstand“ und „Erziehungskatastrophe“ sind in den Medien allgegenwärtig; Überbehütung (Stichwort „Helikopter-Eltern“) und Förderwahn werden ebenso kritisiert wie die Wohlstandsverwahrlosung vor den allgegenwärtigen technischen „Babysittern“ PC, Handy und Fernseher. Von den Kindern wiederum wird nicht selten ein Bild gezeichnet, das sie als rücksichtslose Tyrannen außer Rand und Band darstellt, denen weder Eltern noch PädagogInnen mehr Herr werden können. Andere ExpertInnen stellen den vorherrschenden Katastrophenszenarien aber auch positive Befunde gegenüber und machen eine wachsende Problemsensibilität dafür verantwortlich, dass negative Entwicklungen und Gefahrenpotenziale im Vordergrund stehen und die Tatsache verschweigen, dass Eltern in großer Mehrzahl kompetent im Umgang mit ihren Kindern agieren und ihnen mehr Zeit als jemals zuvor widmen (vgl. Dornes 2012). Hier sind vor allem Maßnahmen wie die Elternbildung gefragt, um ltern in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und möglichen Problemen präventiv zu begegnen, andererseits aber auch, um den Druck und die Verunsicherung ein wenig von ihnen zu nehmen und das Vertrauen in die eigenen erzieherischen Fähigkeiten zu stärken. 83 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.17.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und sicherzustellen, dass bestmögliche Rahmenbedingungen vorhanden sind, die eine gesunde Entwicklung und Entfaltung der Kinder und Jugendlichen ermöglichen, stellen ganz zentrale Aufgaben des BMFJ dar. Eine Schlüsselposition nimmt dabei die familienpolitische Maßnahme „Elternbildung“ ein, welche nicht nur durch die Gewährung finanzieller Förderungen auf der Basis strenger Qualitätskriterien ein hochwertiges, österreichweites Angebot an Elternbildungsveranstaltungen sicherstellt, sondern auch selbst als wichtiger Informationsträger in Hinblick auf Erziehung fungiert (Elternbriefe, Elternbildungshomepage http://www.eltern-bildung.at). Im Jahr 2013 wurden Förderungen für Projekte der Elternbildung an mehr als 80 Einrichtungen ausbezahlt, wobei hier von großen Bildungsträgern über Familienorganisationen mit entsprechendem Angebot im Bereich der Elternbildung bis zu kleinen unabhängigen Vereinen, die lokal tätig sind, sehr unterschiedliche AnbieterInnen eingeschlossen sind. Auch in der Familienberatung steht das Thema „Kindererziehung“ häufig im Mittelpunkt: 308 der knapp 400 Stellen geben dies als Themenschwerpunkt an. Zudem zählen die Themen „Erziehung, Kinderbetreuung, Schule und Ablösung von den Kindern“ zu jenen, die nach dem Themenkomplex Trennung und Scheidung in den Familienberatungsstellen am häufigsten zur Sprache kommen. Eine Reihe von Familienberatungsstellen ist auch in der Elternbildung tätig und fungiert z.B. gleichzeitig als Eltern-Kind-Zentrum bzw. erhält eine Förderung im Rahmen der Elternbildung. Tabelle 17: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Erziehung Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 48 Stellen/21 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 60 Stellen/33 Standorte OÖ (75) 50 Stellen/33 Standorte - Burgenland (19) 19 Stellen/11 Standorte - Steiermark (56) 47 Stellen/25 Standorte Salzburg (28) 21 Stellen/7 Standorte - Kärnten (29) 25 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 246Stellen/13 Standorte - Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte - - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Erziehung“. 84 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 „Eltern sein“ ist auch als eigene Kategorie auf der Homepage der Familienberatungsstellen erfasst. Neben Elternbildung und Familienberatung kommt auch der Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiger Stellenwert zu. Seitens des Bundes wird nicht nur der gesetzliche Rahmen für die Maßnahmen der Länder zur Verfügung gestellt, sondern es werden auch Förderungen für Projekte der Kinder- und Jugendhilfe vergeben. Geht man über den Begriff der Erziehung hinaus und fasst man die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen generell in den Blick, so zeigt sich, dass ein sehr großer Teil des geförderten psychosozialen Angebots diesem Anspruch direkt oder indirekt zugeordnet werden kann. Hier können alle Förderungen und Maßnahmen der Abteilung Jugendpolitik (I 5) angeführt werden, von der Entwicklung einer Jugendstrategie bis zur Förderung jugendspezifischer Vereinigungen, die nicht zuletzt die Persönlichkeitsbildung der Jugendlichen zu unterstützen vermögen. Generell können neben den bereits erwähnten Maßnahmen für Eltern zum Thema Erziehung (Elternbildung, Familienberatung) auch alle Angebote, die sich direkt an Kinder und/oder Jugendliche richten, hier angeführt werden (z.B. bildungsbezogene Maßnahmen). Auch alle geförderten Projekte der Kinder- und Jugendhilfe, vom Kinderschutzzentrum bis zum Behindertenverein, sind darauf ausgerichtet, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und ggf. Gefahren abzuwenden. Anzuführen ist hier auch die psychologische Kinderbegleitung in den Frauenhäusern, die ebenfalls vom BMFJ gefördert wird. 3.4.17.3 Kontext Im Bereich der Erziehung sind vor allem die Leistungen der Länder im Rahmen der Kinderund Jugendhilfe hervorzuheben. So erhielten im Jahr 2013 27.11 Kinder und Jugendliche (bzw. deren Eltern) eine sogenannte „Unterstützung der Erziehung“ Was Kinder und Jugendliche und deren Förderung bzw. deren Wohlergehen betrifft, werden auch von Seiten anderer Bundesministerien zahlreiche Aktivitäten gesetzt: So hat das Bundesministerium für Gesundheit eine umfassende „Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie“ entwickelt, in der eine Reihe von Zielen festgelegt ist. Ziel 5 ist darauf ausgerichtet, die „Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken“. Hier erfolgt auch ein Verweis auf die Maßnahme „Elternbildung“. Das Ministerium für Bildung und Frauen deckt den zentralen Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen, nämlich Schule bzw. Bildung, ab. Seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind alle erwerbsbezogenen Maßnahmen zu nennen, die sich auf den Berufseinstieg beziehen (vgl. auch jeweils Abschnitt Kontext in den Kapiteln 3.4.1 Bildung/Ausbildung sowie 3.4.4 Erwerbstätigkeit). 85 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.18 Vereinbarkeit Familie und Erwerbstätigkeit 3.4.18.1 Theoretischer Hintergrund In der Arbeitswelt treffen die Bedürfnisse von Familien, ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zuweilen konflikthaft aufeinander. So steht dem Wunsch eines erwerbstätigen Elternteils nach Flexibilität der Arbeitszeit der Anspruch eines Unternehmens gegenüber, Beschäftigte effizient und auftragsbezogen einsetzen zu können. Das Ziel einer familiengerechten Arbeitsgestaltung sind Arbeitsbedingungen, die es erwerbstätigen Eltern bzw. Personen mit Betreuungspflichten ermöglichen, den Anforderungen des Berufs und der außerberuflichen Lebensbereiche gleichermaßen nachzukommen. Für eine optimale Koordinierung dieser Bereiche wesentlich ist dabei die Planbarkeit des Familien- wie Berufsalltages (Schneider et al. 2008). Neben familienfreundlichen Arbeitszeiten, die kompatibel mit den Öffnungszeiten von Schulen und Betreuungseinrichtungen sind, und einer Verkürzung der Arbeitszeit (Teilzeit) vermögen zum Beispiel auch die Möglichkeit der Heimarbeit, eine Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder eine Ausweitung von Freistellungsmöglichkeiten, wenn ein Familienmitglied erkrankt bzw. einer Pflege bedarf, die Vereinbarkeit zu erleichtern. Vereinbarkeitsmaßnahmen greifen allerdings am besten im Bereich der mittleren und unteren Qualifikationen, während bei Führungskräften die grenzenlose Verfügbarkeit zumeist immer noch als Zeichen von Leistungsbereitschaft gesehen wird (vgl. Botsch et al. 2007). Im 2013 am ÖIF durchgeführten „Policy Survey“ im Rahmen der Wirkungsanalyse wurde das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ im Rahmen einer offenen Frage nach einem Handlungsbedarf in der Familienpolitik von 20,6% der befragten 2000 Personen spontan genannt. Dabei zeigte sich, dass Männer deutlich häufiger als Frauen die verstärkte Einbeziehung der Väter in die Kinderbetreuung als Forderung formulierten, während Frauen wesentlich öfter als Männer die Schwierigkeit des Wiedereinstiegs sowie die spezifische Situation alleinerziehender Elternteile ansprachen (vgl. Rille-Pfeiffer et al. 2014) Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Sinne einer verbesserten Familienorientierung von Unternehmen stellt die Auditierung dar. Damit können Betriebe im Rahmen eines standardisierten Verfahrens familienfreundliche Maßnahmen definieren und deren die Umsetzung evaluieren. In Österreich wird das Audit berufundfamilie von der Familie & Beruf Management GmbH angeboten. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass auch die Unternehmen, die familienfreundliche Maßnahmen anbieten, insofern von diesen profitieren, als die Motivation der MitarbeiterInnen und die Bindung an das Unternehmen gestärkt werden und es aufgrund der positiven Effekte auf die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kommen kann. Um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu erleichtern, ist vor allem auch die Verfügbarkeit adäquater, bedürfnisgerechter Möglichkeiten der Kinderbetreuung vonnöten. Mit 86 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 den beiden unten angeführten Maßnahmen wird die Vereinbarkeitsmöglichkeit für berufstätige Mütter und Väter weiter verbessert.  Ausbau der Kinderbildungs- und betreuungsangebote Zwischen 2008 und 2017 investiert der Bund insgesamt € 390 Mio. in den Ausbau der Kinderbildung- und –betreuung. Länder und Gemeinden leisten eine Kofinanzierung in der Höhe von rund € 235 Mio. Damit konnten seit 2008 mehr als 47.000 Plätze (davon fast 30.000 für unter 3-Jährige) geschaffen und die Betreuungsquoten der unter 3-Jährigen von 14% auf rund 26% und jene der 3- bis 6-Jährigen von ca 86% auf 94% erhöht werden. Der Schwerpunkt der Ausbau-Offensive liegt bei der Erreichung des Barcelona-Ziels für die Unter-Drei-Jährigen im gesamten Bundesgebiet, die Abdeckung des darüber hinausgehenden Bedarfs für diese Altersgruppe in den Großstädten, und die Schließung von regionalen Lücken für die Drei- bis Sechsjährigen Darüber hinaus sollen Impulse zur Verbesserung der Betreuungsqualität gesetzt, Öffnungszeiten ausgeweitet sowie die Tageselternbetreuung und flexible gemeinde- und generationenübergreifende Betreuungslösungen forciert werden.  verpflichtender Gratiskindergartens Seit 2009 ist der halbtägige Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Schulpflicht beitragsfrei und seit 2010 verpflichtend. Ab dem Kindergartenjahr 2016/17 sollen zusätzlich 4-Jährige durch folgende Maßnahmen verstärkt in die elementare Bildung einbezogen werden: - Verpflichtende Gespräche von geeigneten Fachpersonen mit Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht nicht für den Kindergarten angemeldet sind; - Empfehlung zum Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht - Beitragsfreier Besuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht bzw. Besuch zu ermäßigten oder sozialgestaffelten Tarifen. Der Bund stellt für diese Zwecke den Ländern pro Kindergartenjahr je 70 Mio. € zur Verfügung. 3.4.18.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Obgleich es sich nicht um eine Förderung im klassischen Sinne bzw. in Form eines finanziellen Zuschusses handelt, müssen an dieser Stelle die zentralen Maßnahmen, die das BMFJ zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie setzt, selbstverständlich Erwähnung finden. Neben dem klassischen „Audit berufundfamilie“ sowie dem Audit berufundfamilie KOMPAKT für Klein- und Mittelunternehmen mit 5-50 Beschäftigten, werden auch spezielle Auditierungen für Hochschulen (Audit hochschuleundfamilie) sowie für Gesundheits- und 87 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Pflegeeinrichtungen (Audit berufundfamilie für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen seit 2013) angeboten. Das Audit familienfreundlichegemeinde wiederum ist ein kommunalpolitischer Prozess für österreichische Gemeinden, Marktgemeinden und Städte. Im Rahmen dieses Audits werden familienfreundliche Maßnahmen in der Gemeinde identifiziert und der Bedarf an weiteren ermittelt. Aufbauend auf der „Charta Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ mit dem Ziel, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Selbstverständlichkeit zu machen, wurde das Netzwerk „Unternehmen für Familien“ im März 2015 auf Initiative des BMFJ ins Leben gerufen. Es handelt sich hier um ein gemeinsames Bekenntnis familienfreundlicher Unternehmen, Sozialpartner und Interessenvertretungen zu Familien und ihrem bedeutenden Stellenwert für die Gesellschaft. Durch den Beitritt zu „Unternehmen für Familien“ leisten Unternehmen aber auch Gemeinden einen aktiven Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit im eigenen Verantwortungsbereich und sind Vorbild und Ansporn für andere. Die Vernetzung der Partnerunternehmen und –gemeinden erfolgt über die Online-Plattform. http://www.unternehmen-fuer-familien.at. Als zusätzliche Motivation für Unternehmen, die familienfreundliche Maßnahmen praktizieren, wird zudem alle 2 Jahre der Staatspreis „Unternehmen für Familien“ (vormals bis 2014 Staatspreis „Familienfreundlichster Betrieb“) vergeben. Angeführt werden soll auch noch der berufundfamilie-Index, ein Selbstdiagnose-Instrument, mit dem Unternehmen ihr Familienbewusstsein mittels Fragebogen überprüfen können. Unternehmen erhalten auf diesem Weg sowohl einen Vergleich mit anderen Unternehmen als auch bereits erste Hinweise für weitere familienfreundliche Maßnahmen. Darüber hinaus ermöglicht die Ferienbetreuungsplattform der Familie & Beruf Management GmbH die einfache und flexible Suche nach geeigneten Betreuungsangeboten für berufstätige Eltern und bietet einen möglichst umfassenden Überblick über regionale Betreuungsangebote. Mit der FamilyApp können aber auch familienfreundliche Arbeitgeber gesucht werden. Selbstverständlich kann und wird Vereinbarkeit auch im Rahmen der Familienberatung ein Thema sein, allerdings ist es nicht als eigenständiges Schwerpunktthema auf der Familienberatungs-Homepage ausgewiesen, was angesichts des zentralen Stellenwerts für persönliche Lebensgestaltung doch etwas überrascht. In ähnlicher Weise ist davon auszugehen, dass im Rahmen von Elternbildungsveranstaltungen wie z.B. Eltern-Kind-Gruppen über Vereinbarkeit diskutiert werden wird – explizite Angebote unter diesem Titel stellen jedoch die Ausnahme dar. 3.4.18.3 Kontext Als Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, aber nicht dem BMFJ zugeordnet sind, können die verschiedenen Karenzierungsmöglichkeiten (Elternkarenz, Pflegekarenz, Familienhospizkarenz) bzw. sonstigen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten für Eltern angeführt werden (z.B. Elternteilzeit), die in die Verantwortung des Sozialministeriums fallen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um psychosoziale Maßnahmen im eigentlichen Sinne. 88 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.19 Scheidung und Trennung 3.4.19.1 Theoretischer Hintergrund Eine Scheidung stellt keineswegs ein seltenes Ereignis dar, sondern eines, das fast die Hälfte aller Familien im Laufe des Lebens trifft. Seit dem Jahr 1955 hat sich die Gesamtscheidungsrate um 25% erhöht und erreichte im Jahr 2007 mit 49,5% einen Spitzenwert. Im Jahr 2013 lag sie bei 40,1% (Kaindl & Schipfer 2014: 33). Eine Scheidung bzw. Trennung ist zumeist mit gravierenden Veränderungen für alle Beteiligten, einschließlich der betroffenen Kinder, verbunden. Häufig ändert sich nicht nur die Familienzusammensetzung, sondern es kommt auch zu einem Wohnsitzwechsel sowie einer Verschlechterung der finanziellen Situation. Eine Änderung des Wohnsitzes hat wiederum nicht selten Auswirkungen auf das soziale Netzwerk bzw. den Freundeskreis, und die schlechtere finanzielle Situation kann Einfluss auf das Erwerbsverhalten des alleinerziehenden Elternteils und gegebenenfalls auch auf die Inanspruchnahme außerhäuslicher Betreuung nehmen. Männer und Frauen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Verarbeitung der Scheidung insofern, als Männer häufiger Verdrängungs- und Abwehrmechanismen einsetzen und auch seltener Unterstützungsangebote z.B. im Rahmen psychosozialer Einrichtungen annehmen (Beham & Wilk 2004; Denk et al. 2003) Für die betroffenen Kinder stellt vor allem die Zeit rund um die Scheidung sowie die frühe Nachscheidungsphase ein mit großer Trauer verbundenes Verlusterlebnis dar (vgl. Zartler & Wilk 2010). Im Normalfall gehen einer Scheidung zudem schwerwiegende innerfamiliäre Konflikte voraus, die ebenfalls sehr nachteilig auf die Psyche des involvierten Kindes wirken können (vgl. dazu Kapitel 3.4.2 zum Thema Partnerschaft). Kommen in dieser ohnehin schwierigen Situation noch Streitigkeiten rund um das Sorgerecht oder die Zahlung von Alimenten hinzu und gestaltet sich der Scheidungsprozess als sehr schwierig, steigt damit die Wahrscheinlichkeit, dass auch mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Kindes die Folge sind. Nicht von ungefähr werden daher von staatlicher Seite gezielt eine Reihe flankierender Maßnahmen (z.B. Scheidungsmediation) gesetzt, um diesen Übergangsprozess mit Blick auf das Kindeswohl zu begleiten. In diesem Zusammenhang soll auch auf weiterführende Konsequenzen von Trennungen und Scheidungen verwiesen werden. Da viele Scheidungseltern wieder neue Beziehungen eingehen und wiederum eine Familie gründen, ergeben sich alternative Familienkonstellationen im Sinne von Patchwork-Familien. Kinder sind in der Folge oft in komplexe Beziehungsgefüge eingebettet, in denen es z.B. einen leiblichen und einen sozialen Vater sowie möglicherweise drei Großelternpaare gibt und Geschwister, Halbgeschwister und Stiefgeschwister eventuell unter einem Dach zusammenleben. Dies bedingt neue Herausforderungen, für die ebenfalls ein psychosoziales Unterstützungsangebot bereitgestellt werden soll. Eine solche Unterstützungsmöglichkeit bieten etwa zum Teil auch Stellen, die Alleinerziehende vertreten. 89 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.19.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen „Scheidung und Trennung“ stellt ein ganz zentrales Schwerpunktthema des BMFJ dar, was sich in einem sehr breitgefächerten Angebot widerspiegelt, das verschiedene Aspekte berücksichtigt. Gefördert werden insbesondere die folgenden Maßnahmen (bzw. Institutionen, die die entsprechenden Maßnahmen anbieten):    Eltern- und Kindbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen (u.a. auch Gruppen für Scheidungskinder) Scheidungsmediation Wohnmöglichkeiten nach Trennung/Scheidung In Hinblick auf die Maßnahme der Scheidungsmediation fördert das BMFJ fünf Vereine, denen ausgebildete Familienmediatorinnen und -mediatoren angehören. Bei Wahl eines Mediators bzw. einer Mediatorin, die einem dieser Rechtsträger angehören, wird Zuschuss gewährt. In der Familienberatung nimmt das Thema Scheidung und Trennung in zweierlei Hinsicht einen zentralen Stellenwert ein: Zum einen geben 334 der knapp 400 Familienberatungsstellen (d.h. mehr als 80%) dies als Themenschwerpunkt an, zum anderen handelt es um das am häufigsten in der Beratung angesprochene Thema überhaupt – 18,8% der Gespräche drehten sich um Besuchsrecht, Unterhalt und andere im Zuge einer Scheidung relevante Inhalte. Außerdem findet an 99 Standorten die sogenannte „Familienberatung bei Gericht“ statt, wo Fragen und Konflikte rund um ein Scheidungsverfahren (Unterhaltszahlungen, Besuchsrecht u.ä.) sehr häufig im Mittelpunkt stehen. Insofern kann die Familienberatung direkt bei Gericht als spezifische Einrichtung in Bezug auf die Scheidungsthematik angesehen werden (in der Tabelle jedoch nicht ausgewiesen, da hier nur die Familienberatungsstellen ohne Gerichtsstandorte genannt sind). „Trennung und Scheidung“ werden auch als eigene Kategorie auf der FamilienberatungsHomepage angeführt, die zahlreiche Beiträge zu unterschiedlichen Aspekten (z.B. „Trennungsprozess – wie lange darf er dauern?“) beinhaltet. 90 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 18: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Thema Scheidung und Trennung Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 57 Stellen/20 Orte - NÖ (69) 66 Stellen/35 Orte - OÖ (75) 59 Stellen/315 Orte - Burgenland (19) 15 Stellen/8Orte - Steiermark (56) 51 Stellen/27 Orte - Salzburg (28) 22 Stellen/7 Orte - Kärnten (29) 29 Stellen/10 Orte - Tirol (34) 27 Stellen/13 Orte - Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Orte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Scheidung und Trennung“. Auch die Elternbildung befasst sich auf verschiedenen Ebenen mit der Scheidungsproblematik. Eine Abfrage des Veranstaltungskalenders vom 1.10.2014 ergab sechs Angebote (davon vier in Oberösterreich). Die Seite http://www.eltern-bildung.at wartet darüber hinaus mit umfangreichen Informationen zum Themenkomplex „Trennung, Scheidung und Verlust“ auf. 3.4.19.3 Kontext Seit 1. Februar 2013 sind Eltern in Österreich im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine Elternberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung soll mit den Eltern die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer Kinder thematisieren und ist dem Gericht nachzuweisen. Ein interdisziplinärer Fachbeirat hat für diese Tätigkeit Qualitätsstandards entwickelt. Durch das Bundesministerium für Familien und Jugend wurde ein zweistufiges Prüfungsverfahren von geeigneten BeraterInnen durchgeführt sowie eine Liste der entsprechenden BeraterInnen angelegt und über das Internet verfügbar gemacht. Zum Teil sind diese BeraterInnen in geförderten Familienberatungsstellen angebunden, die Tätigkeit der verpflichtenden Elternberatung kann allerdings nicht über die Förderung der Familienberatungsstellen abgerechnet werden, sondern ist von den Eltern privat zu bezahlen. Abgesehen vom BMFJ sind vor allem das Justizministerium, das den rechtlichen Rahmen u.a. hinsichtlich der Regelungen zum Sorgerecht stellt, sowie die diesem zugeordneten Stellen von zentraler Bedeutung. Neben den Bezirksgerichten und der Berufsgruppe der JuristInnen (z.B. ScheidungsanwältInnen) kommt psychosozial geschulten BeraterInnen für von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche – sogenannten Kinderbeiständen – eine besondere Bedeutung zu. Diese werden von den PflegschaftsrichterInnen nach eigenem Ermessen oder auch auf Anregung des Jugendamts, eines/einer AnwältIn oder der Eltern bestellt, um die betroffenen Kinder zu informieren, zu begleiten und zu unterstützen. 91 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.20 Herausforderungen in der nachfamilialen Phase 3.4.20.1 Theoretischer Hintergrund In der nachfamilialen Phase können verschiedene Herausforderungen auf die Betroffenen zukommen, die sehr unterschiedlich erlebt und verarbeitet werden können. Neben der grundlegenden Entwicklungsaufgabe, das eigene Altern und das Nachlassen der körperlichen Kräfte zu verarbeiten, sind Menschen auch mit Veränderungen konfrontiert, die einer Bewältigung bedürfen. Dazu gehören die veränderte Familiensituation (Auszug der Kinder), die Pensionierung oder häufig auch Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit und Tod der eigenen Eltern. Im Folgenden werden drei häufige Herausforderungen in dieser Lebensphase exemplarisch herausgegriffen, nämlich der Übergang in den Ruhestand, das Klimakterium sowie die Großelternschaft. Übergang in den Ruhestand Der Übergang in den Ruhestand kennzeichnet das Ende einer zumeist jahrzehntelangen Lebensphase der aktiven Erwerbstätigkeit. Nicht alle bewältigen diesen Übergang völlig problemlos. In einer Studie von Philips und Aymanns (2009) empfand rund ein Drittel der Ruheständler den von außen vorgeschriebenen Ausstieg aus dem Erwerbsleben als kritisches Lebensereignis, das häufig als „Fallen in ein Loch“ beschrieben wird. In einer Untersuchung von Mayring (2000) konnte eine Risikogruppe von 7% (Gesamtstichprobe: 329) identifiziert werden, wobei sich darin mehr Frauen als Männer fanden. Aus dieser Studie lassen sich auch Rückschlüsse ziehen, welche Risikofaktoren für einen erschwerten Übergang in Betracht kommen: Die betreffenden Personen waren durch einen signifikant geringeren sozioökonomischen Status geprägt und besaßen ein deutlich kleineres soziales Netzwerk als die wenig oder gar nicht belastete Gruppe. Ein wichtiger, nicht zu vernachlässigender Aspekt ist in diesem Zusammenhang auch der Einfluss der Pensionierung auf eine bestehende Beziehung bzw. Ehe. Durch die Veränderung der Zeitstruktur stehen Paare vor der Aufgabe, das Verhältnis zwischen Nähe und Distanz neu auszuhandeln und ein neues Rollengleichgewicht zu finden, das identitätsstützend wirkt und gleichzeitig die Solidarität und den Zusammenhalt der Partner stärkt (vgl. Buchebner-Ferstl 2005). Klimakterium (Menopause/Andropause) In dieser als „Wechseljahre“ oder Klimakterium bezeichneten Lebensphase, die das Ende der Fruchtbarkeit einleitet, kommt es zu hormonellen Veränderungen im Sinne eines Absinkens der Sexualhormone, die häufig nicht ohne Auswirkungen auf die Befindlichkeit der betreffenden Personen bleiben. Der Umgang mit etwaigen körperlichen Beschwerden (z.B. Schweißausbrüche, Schlafstörungen) sowie psychischen Folgen (z.B. Stimmungsschwankungen) kann sich für die betroffenen Personen durchaus als Herausforderung gestalten. In einer amerikanischen Untersuchung (Freeman et al. 2004) wurde festgestellt, dass bei Frauen der Eintritt in die Wechseljahre mit einer um das Dreifache erhöhten Neigung zu depressiven Symptomen einherging. Nach der Menopause sank diese Wahrscheinlichkeit wieder. 92 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Obgleich das Thema „Klimakterium“ vor allem als weibliches Problem wahrgenommen wird, sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass auch Männer hormonelle Veränderungen – in erster Linie ein Absinken des Testosteronspiegels – erleben. Damit verbundene mögliche Symptome wie eine nachlassende körperliche Leistungsfähigkeit oder Libidoverlust können sich als psychosoziale Belastungen manifestieren, die sich u.U. auch auf eine bestehende Partnerschaft negativ auswirken können. Großelternschaft Auch wenn die eigenen Kinder nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben und bereits eine eigene Familie gegründet haben, stehen Eltern zumeist in regelmäßigem Kontakt mit ihren erwachsenen Kindern und investieren Zeit und Geld, um sie zu unterstützen. So zeigen Daten des SHARE, dass rund ein Drittel aller Großeltern wöchentlich oder sogar täglich persönliche Hilfe leistet. Naturgemäß wird diese Unterstützung mit zunehmendem Alter weniger häufig geleistet: So unterstützt mehr als ein Viertel der 51 bis 60-Jährigen die erwachsenen Kinder täglich, während dies bei den 61 bis 70-Jährigen noch rund 16% sind (vgl. Kaindl & Wernhart 2012) Die häufigste Unterstützung wird dabei in Form der Betreuung der Enkelkinder geleistet. Etwa 10% der Großeltern helfen ihren Kindern täglich bei dieser Aufgabe, jedeR Siebte wöchentlich. Der Rückgang Unterstützungsleistungen mit zunehmendem Alter der Großeltern ist auch durch den Umstand mitbedingt, dass auch die Kinder weniger Betreuung bedürfen. (Kaindl & Wernhart 2012) Auch wenn die Betreuung der Enkelkinder von den Großmüttern und Großvätern überwiegend als Bereicherung erlebt wird, mischen sich mitunter doch ambivalente Gefühle in diese positive Grundstimmung. Vor allem Großmütter sehen sich mitunter der Situation gegenüber, die eben gewonnene Freiheit zuweilen ungefragt durch den Wegfall von Erwerbstätigkeit und Betreuung der eigenen Kinder gegen neuerliche Verantwortung und zeitliche Beschränkungen eintauschen zu müssen. Pläne, z.B. in der Pension vermehrt Reisen zu unternehmen, können so nicht immer im gewünschten Ausmaß verwirklicht werden (vgl. Buchebner-Ferstl 2005) Vor allem wenn die erbrachten Betreuungsleistungen nicht genügend gewürdigt, sondern als selbstverständlich erachtet werden und die von den Großeltern erlebten Ambivalenzen möglicherweise von diesen selbst als unzulässiger Egoismus tabuisiert werden, können innere wie äußere Konflikte die naheliegende Folge sein. 3.4.20.2 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Seitens des BMFJ steht für diese Lebensphase das Angebot der Familienberatung zur Verfügung. Großelternschaft ist in der Elternbildung vereinzelt ein Thema. Das diese Herausforderung eher unterrepräsentiert ist im BMFJ dürfte der Tatsache geschuldet sein, das ein großer Teil der Finanzen um Familien zu unterstützen aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bezogen werden. Üblicherweise sind dessen Leistungen an das Vorhandensein minderjähriger bzw. in Ausbildung befindlicher Kinder gekoppelt, für die Familenbeihilfe bezogen wird. In der nachfamilialen Phase trifft dies jedoch in der Regel nicht mehr zu, und daher dürften sich hier relativ wenige Leistungen des BMFJ wiederfinden. 93 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.4.20.3 Kontext Die Seniorenpolitik ist dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen. Die oben genannten Themen (Übergang in den Ruhestand, Klimakterium, Großelternschaft) sind zwar nicht explizit angeführt, finden aber in den thematischen Schwerpunktsetzungen in Hinblick auf ältere Menschen durchaus eine Entsprechung. Bei den explizit ausgewiesenen Themen handelt es sich um die folgenden:              Aktiv altern Alternsbilder und Gesellschaft Alternspolitik international Altersforschung Generationenbeziehungen Gewalt gegen ältere Menschen IKT und Seniorensicherheit Lebenslanges Lernen Lebensqualität und Würde Potenziale älterer Menschen Seniorenförderung Teilhabe älterer Menschen Ältere ArbeitnehmerInnen Veranstaltungen zum Übergang in den Ruhestand werden vereinzelt von Privatpersonen (Coaches etc.), aber auch vom Roten Kreuz angeboten. 3.5 Zielgruppen psychosozialer Maßnahmen Wie bereits in Abschnitt 2.3.1 erläutert, sind die verschiedenen Personengruppen (z.B. Frauen, ältere Menschen, Alleinerziehende) durch spezifische Bedürfnisse und Problemlagen gekennzeichnet, die eine zielgruppenspezifische Maßnahmengestaltung erforderlich machen, um adäquate Unterstützung bieten zu können. Im folgenden Abschnitt wird nun der Frage nachgegangen, wie sich das psychosoziale Unterstützungsangebot des BMFJ für die unterschiedlichen Gruppen gestaltet und wie dieses Angebot in die psychosoziale Angebotslandschaft generell eingebettet ist. 3.5.1 Zielgruppe Kinder und Jugendliche 3.5.1.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Insgesamt ist im Verlauf der Recherche der Eindruck entstanden, dass die Familienpolitik für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen ein sehr umfassendes und vielfältiges Unterstützungsangebot bereithält: Die Bezeichnung „Bundesministerium für Familien und Jugend“ weist bereits auf die Bedeutung, die dieser Personengruppe beigemessen wird, hin. Dementsprechend setzt das Ministerium im Bereich „Jugend“, ähnlich wie im Bereich „Familie“, zahlreiche Aktivitäten in den 94 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 unterschiedlichen Handlungsfeldern. Generell zieht sich das Thema „Kinder und Jugendliche“ quer durch alle Abteilungen. Neben der Abteilung „Jugendpolitik“ beschäftigt sich naturgemäß auch die Abteilung „Kinder- und Jugendhilfe“ (in der auch die Elternbildung verortet ist) im Wesentlichen mit dieser Zielgruppe. Eine wichtige Maßnahme bildet die „Österreichische Jugendstrategie“ des Ministeriums, die einen laufenden Prozess zur Stärkung und Weiterentwicklung der Jugendpolitik abbildet. Im Fokus der Jugendstrategie stehen drei Rahmenziele mit jeweils strategischen Zielen. Es handelt sich dabei um:    Beschäftigung und Bildung (Strategische Ziele: Jugendbeschäftigung, Bildungsabschluss, Unternehmungsgründungen Beteiligung und Engagement (Strategische Ziele: Wahlbeteiligung, Jugendbeteiligung, Freiwilligenarbeit) Lebensqualität und Miteinander (Strategische Ziele: Zukunftsperspektiven, Gesundheit, Nachhaltigkeit) Die Umsetzung der Jugendstrategie umfasst eine Reihe von Maßnahmen, um vermehrt Wissen über Jugendliche zu erheben und zu verbreiten, Transparenz über bestehende Maßnahmen für Jugendliche zu schaffen und einen Gestaltungsspielraum für neue Maßnahmen bzw. für Synergien zwischen bestehenden Maßnahmen zu etablieren. Wichtiges Leitziel ist dabei die direkte Einbindung von jungen Menschen in die Jugendstrategie. (vgl. http://www.bmfj.gv.at/ministerium/jugendstrategie.html). Förderungen für Kinder- und Jugendliche finden auf breiter Ebene – gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz - statt. Neben Netzwerken (bOJA-Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit oder das Bundesnetzwerk Österreichischer Jugendinfos), sowie einzelnen Angeboten der offenen Jugendarbeit, die neben Beratungsleistungen auch Freizeitangebote offerieren, werden auch Jugendorganisationen mit unterschiedlichem religiösen, politischen und sonstigem Hintergrund gefördert. Obgleich nicht jede dieser Vereinigungen gleichzeitig ein psychosoziales Angebot im eigentlichen Sinne beinhalten, sind diese Institutionen insofern von psychosozialer Relevanz, als sie einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Für die Jahre 2012 bis 2014 wurden gemäß § 2 Abs. 2 der „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit“ folgende Förderschwerpunkte gesetzt: 1. Berufsorientierung 2. Friedliches Zusammenleben; Gewaltprävention; Integration 3. Partizipation und unterschiedliche neue Beteiligungsformen Auch in der Familienberatung stellen Kinder- und Jugendliche eine zentrale Zielgruppe dar. Unter dem Stichwort „Kinder- und Jugendberatung“ werden 257 Suchergebnisse ausgeworfen, wobei in jedem Bundesland (mit Ausnahme von Vorarlberg) zumindest eine Beratungsstelle vorhanden ist, die vorwiegend auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist. Sehr häufig handelt es sich dabei um Kinderschutzzentren, die gleichzeitig als Familienberatungsstellen fungieren. Hier sind allerdings auch die sogenannten First Love Ambulanzen (zum Teil als 95 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Familienberatungsstellen geförderte Stellen) zu nennen, die vor allem Jugendlichen in der Pubertät Orientierung, Hilfe und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Körper, Sexualität, Schwangerschaft, Beziehungen, etc. bieten. In den Familienberatungsstellen ist allerdings auch davon auszugehen, dass Kinder und Jugendliche unter anderen Beratungsschwerpunkten, wie z.B. Trennung und Scheidung, Erziehungsberatung etc. zur eigentlichen Zielgruppe werden. 96 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 19: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Kinder und Jugendliche Bundesland Verbreitung Wien (75) 33 Stellen/17 Standorte (Bezirke) 49 Stellen/29 Standorte Spezifische Einrichtungen die möwe – Kinderschutzzentrum (Wien) First Love in der Rudolfstiftung, dem SMZ-Ost und dem Hanusch Krankenhaus die möwe – Kinderschutzzentrum (Mistelbach, Neunkirchen, St. Pölten) Jugendberatungsstelle WAGGON (Mödling) NÖ (69) Kindersozialdienste und Familienberatung St. Martin (Klosterneuburg) "Kidsnest"-Kinderschutzzentrum Waldviertel-Gmünd 53 Stellen/33 Standorte Kinderschutz-Zentrum Linz Baustelle – Verein Jugend und Freizeit (Linz) Franx – Verein Jugend und Freizeit (Linz) Auwiesen – Verein Jugend und Freizeit (Linz) Ejekt – Verein Jugend und Freizeit (Linz) Bily – Verein für Jugend-, Familien- und Sexualberatung (Linz) OÖ (75) Institut für Familien- und Jugendberatung Linz Eltern-Kind-Zentrum Bärentreff (Steyr) Kinderschutzzentren: Wigwam (Steyr), Tandem (Wels), Innviertel (Braunau/Inn) Eltern Kind Zentrum Klein & GROSS (Wels) Burgenland (19) Steiermark (56) 8 Stellen/7 Standorte 42 Stellen/24 Standorte Kinderschutzzentrum von Rettet das Kind Bgld. (Pflegeelternverein Steiermark – Graz) Kinderschutz-Zentren: Graz, Knittelfeld Mafalda Mädchenberatungsstelle (Graz) 17 Stellen/7 Standorte Salzburg (28) Kärnten (29) Tirol (34) KOKO Kontakt und Kommunikationszentrum für Kinder - Familienberatung (2x Salzburg, 1x Oberndorf, 1x Hallein) Kinderschutzzentrum Salzburg (Salzburg, Zell am See, Mittersill) 20 Stellen/10 Standorte 21 Stellen/11 Standorte Kinderschutzzentrum Klagenfurt Jugendberatung z6 (Innsbruck) Kinderschutzzentrum Innsbruck (MFI Heilpädagogische Familien – Innsbruck) Eltern-Kind-Zentrum (Innsbruck) Kinderschutz: Wörgl, Imst, Lienz Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Kinder und Jugendberatung“. 97 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Als Angebote für Kinder- und Jugendliche können auch alle (d.h. rund 30) Einrichtungen gewertet werden, die eine Förderung für „Projekte der Eltern- und Kindbegleitung in Scheidungsund Trennungssituationen“ erhalten haben, da die Maßnahmen in erster Linie darauf ausgerichtet sind, das Kindeswohl sicherzustellen. Etwa zwei Drittel dieser Institutionen erhalten gleichzeitig eine Förderung als Familienberatungsstelle. Zumeist wird die sogenannte „Elternberatung vor Scheidung“ angeboten, aber auch Besuchsbegleitung Einen weiteren Förderschwerpunkt stellen „Projekte der Kinder- und Jugendhilfe“ dar. Neben einer Reihe von Familienberatungsstellen sowie Eltern-Kind-Zentren, die entsprechende Projekte anbieten, existieren zahlreiche weitere Einrichtungen, die Förderungen aus diesem Titel erhalten. Auch Einrichtungen und Angebote, die im Rahmen von „Projekten zur Gewaltprävention“ gefördert werden, sind zum Teil vorwiegend oder ausschließlich auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet (z.B. Kinderschutzzentren). In Hinblick auf die Elternbildung ist anzumerken, dass diese grundsätzlich ein Angebot darstellt, das zwar nicht direkt für diese Zielgruppe bestimmt ist, bei dem es jedoch primär um diese Zielgruppe geht. Einen besonderen Stellenwert nehmen auch die sogenannten Eltern-Kind-Zentren ein, die im Rahmen der Eltern-Bildung, zum Teil auch im Rahmen der „Projekte der Kinder- und Jugendhilfe“ Förderungen erhalten. 3.5.1.2 Kontext Auch andere Ministerien legen offenbar einen starken Schwerpunkt auf den Jugendbereich:     Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine eigene, sehr umfassende Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie entwickelt, in der auch das Thema der psychosozialen Gesundheit einen breiten Raum einnimmt. Wie die Publikation „Psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ verdeutlicht, werden psychosoziale Angebote allerdings vorwiegend in den Kontext von psychischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen sowie der Sozialpsychiatrie gestellt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Hier sind u.a. die zahlreichen Maßnahmen in Hinblick auf Erwerbstätigkeit, die in erste Linie auf Jugendliche ausgerichtet sind, anzuführen (siehe Kapitel 3.3.4, „Erwerbstätigkeit“) Bundesministerium für Bildung und Frauen: Der gesamte Bereich der schulischen Ausbildung stellt ein klassisches Kinder- und Jugendthema dar. Bundesministerium für Justiz: Auf gesetzlicher Ebene stehen vor allem der Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Auf Länderebene sind die umfangreichen Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu nennen. 98 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.5.2 Zielgruppe beeinträchtigte Menschen 3.5.2.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Behinderung Betrachtet man die Förderungen, die seitens des BMFJ für beeinträchtigte Menschen gewährt werden, so fällt zum einen auf, dass Behinderung im Rahmen psychosozialer Unterstützungsmaßnahmen nicht nur als allgemeines Thema in Erscheinung tritt, sondern dass im Rahmen der Förderungen auch auf verschiedene Behinderungsarten (z.B. Gehörlosigkeit, intellektuelle Behinderung) Bezug genommen wird. Zum anderen fällt auf, dass, wenn man Familienberatungsstellen außer Acht lässt, ein großer Teil der Förderungen unter den Fördertitel „Projekte der Kinder- und Jugendhilfe“ fällt, d.h. offenbar eine Schwerpunktsetzung auf beeinträchtigte Kinder und Jugendliche gegeben ist. Was das Angebot der Familienberatung betrifft, so geben 129 der knapp 400 Stellen Behinderung als Schwerpunktthema an (d.h. ca. ein Drittel). 19 Stellen widmen sich speziell dem Thema Behinderung bzw. sind Stellen für beeinträchtigte Menschen – mit Ausnahme von Vorarlberg ist in jedem Bundesland mindestens eine vorzufinden (vgl. Tabelle 5 in Kapitel 3.3.8: Behinderung/Pflege/Krankheit) Was die Elternbildung betrifft, so sind vereinzelt spezielle Angebote für Eltern von beeinträchtigten Kindern vorhanden. Eine Abfrage des Veranstaltungskalenders (Elternbildungshomepage des Ministeriums) mit dem Stichwort „Behinderung“ vom 24.9.2014 ergab neun Treffer, davon sieben in der Steiermark). Allerdings besteht hier offenbar eine mangelhafte Abstimmung mit der Zielgruppensuchfunktion: Eine spätere Abfrage (10.2.2015) wirft unter dem Stichwort Behinderung zwei Veranstaltungen aus, die sich beide an Eltern mit beeinträchtigten Kindern wenden, bei der Zielgruppensuche („Eltern behinderter Kinder“) wird hingegen eine einzige, bisher nicht genannte Veranstaltung angezeigt. „Familie und Behinderung“ wird auf der Elternbildungs-Homepage darüber hinaus auch als eigenes Schwerpunktthema im Rahmen von Fachbeiträgen ausführlich behandelt sowie in eigens konzipierten Elternbriefen speziell berücksichtigt. Als Bindeglied zwischen Sozialpolitik und Familienpolitik fungieren hier große Organisationen wie Caritas, IFS in Vorarlberg, die Diakonie oder die Lebenshilfe, die zum Teil Familienberatungsstellen betreiben oder vom BMFJ geförderte Projekte (z.B. im Rahmen der Gewaltprävention oder der Kinder- und Jugendhilfe) durchführen. Allgemein ist anzumerken, dass das BMFJ eines der ersten Ressorts war, dass die jeweiligen Förderrichtlinien hinsichtlich Barrierefreiheit (baulich wie auch online) ergänzte und somit über diese auch einen wesentlichen Einfluss auf Zugänglichkeit von Beratungsangeboten etc. auch für behinderte Menschen genommen hat. 99 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Pflege Im Gegensatz zu den Angeboten für beeinträchtigte Menschen, die primär im Kinder- und Jugendbereich zu finden sind, sind die psychosozialen Angebote zum Thema Pflege vorwiegend auf alte (und zumeist auch in irgendeiner Weise beeinträchtigte) Menschen ausgerichtet und beziehen sich zudem zum überwiegenden Teil auf die Angehörigen. Bemerkenswert ist, dass bei den psychosozialen Fördermaßnahmen des BMFJ im Bereich der Pflege der Fokus fast ausschließlich auf dem Thema Gewalt(prävention) zu liegen scheint (ausgenommen Familienberatungsstellen). Ca. ein Viertel der Familienberatungsstellen (100) gibt „Pflege“ als Schwerpunktthema an, wobei fünf Stellen als spezifische Einrichtungen gelten können. Tabelle 20: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe pflegebedürftige Menschen Spezifische Einrichtungen Bundesland Verbreitung Wien (75) 13 Stellen/9 Standorte (Bezirke) NÖ (69) 18 Stellen/15 Standorte Familienberatungsstelle der H P E – Hilfe für Angehörige und Freunde psychisch erkrankter Menschen NÖ Hilfswerk (13 Stellen) OÖ (75) 32 Stellen/27 Standorte - Burgenland (19) 4 Stellen/4 Standorte - Steiermark (56) 13 Stellen/12 Standorte Familien und Partnerberatungsstelle der Lebenshilfe Salzburg (28) 5 Stellen/3 Standorte Familienberatungsstelle der Lebenshilfe Salzburg Kärnten (29) 14 Stellen/10 Standorte INTEGRATION:KÄRNTEN – ungehindert behindert (2 Orte) Tirol (34) 11 Stellen/8 Standorte - Vorarlberg (9) - - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Pflege“. 3.5.2.2 Kontext Behinderung Interessanterweise scheint das Thema Behinderung (wie auch das Thema Pflege) im Gesundheitsministerium keine herausragende Rolle zu spielen. Die Zuständigkeit für beeinträchtigte Menschen liegt vor allem beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – dies betrifft sowohl den Fachbereich Arbeit (Unterstützung beim Jobeinstieg etc.) als auch Soziales (Früherkennung, Rehabilitation). 100 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 In der folgenden Auflistung sind die Arbeits- und Förderungsfelder des Sozialministeriums im Bereich Behinderung im Überblick dargestellt:  Allgemein o Sozialministeriumservice (= Bundessozialamt des Sozialministeriums) als zentrale Anlaufstelle  Infos, Finanzielles, Ansuchen  Behindertenanwaltschaft (Thema Gleichbehandlung) o Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Dachverband für über 70 Behindertenorganisationen (gefördert vom Sozialministerium)  Beruf/Berufseinstieg: o Jugendcoaching für beeinträchtigte Jugendliche als Unterstützung beim Berufseinstieg (gefördert vom Sozialministeriumservice + Landesstellen)  Initiative NEBA des Sozialministeriums o Ausbildungsfit für Jugendliche als Unterstützung beim Berufseinstieg (gefördert vom Sozialministeriumservice + Landesstellen) – spezielle Angebote für beeinträchtigte Jugendliche (z.B. Gebärdensprache) o Integrative Berufsausbildung (verlängerte Lehrzeit, Unterstützung durch sonderpädagogische Begleitung) o Arbeitsrechtliche Maßnahmen (Diskriminierungsverbot, begünstigte Behinderte, Schutzbestimmungen, behindertengerechter Arbeitsplatz, Arbeitsassistenz, integrative Betriebe) bzw. Pensionsrecht (Invaliditätspension)  Früherkennung o Mutter-Kind-Pass o Beratung und Diagnostik für Kinder und Jugendliche (in den Landesstellen des Sozialministeriumservice)  Studium und Behinderung (auch: Wissenschaftsministerium): o Uniability (Interessensgemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen), bietet Unterstützung und Beratung o Projekt ABAC: unterstützt JungakademikerInnen bei Arbeitssuche (gefördert vom Sozialministerium allg. und im Rahmen der Initiative NEBA) o Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen (Sokrates-/Erasmus-Stipendien)  gefördert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft  Rehabilitation o Medizinische, berufliche, schulische und soziale Maßnahmen Bezüglich der schulischen Förderung spielt naturgemäß das Ministerium für Bildung und Frauen eine wichtige Rolle, bzw. in Hinblick auf die konkrete Umsetzung die jeweiligen Stellen in den einzelnen Bundesländern (z.B. Schulservicestellen). 101 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Zentrale Leistungen für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Bildungsbereich sind: o o o Schulische Förderung: integrative Ausbildung, sonderpädagogischer Förderbedarf, sonderpädagogische Einrichtungen, Ausbildungsbeihilfe (Mehraufwand wg. Behinderung); zuständige Stellen (Beratung): Landesschulrat, Stadtschulrat, Schulservicestellen in den Bundesländern. Datenbank CiSonline: http://www.cisonline.at/home/ über sonderpädagogische Zentren mit dem Ziel, aktuelle und relevante Informationen, Materialien und Links über Entwicklungen in der Sonderpädagogik/Integration/Inklusion bereitzustellen. Wo keine sonderpädagogischen Zentren vorhanden sind, werden die sonderpädagogischen Aufgaben vom jeweiligen Bezirksschulrat wahrgenommen. Dieser betreut in diesem Fall auch die Sonderschulen. Als wichtige Fördergeber sind außerdem die Länder sowie die Krankenkassen anzuführen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Frühförderung und Rehabilitation. Im Bereich der Frühförderung existieren in jedem Bundesland verschiedene Träger (z.B. Hilfswerk), die an unterschiedlichen Standorten Frühfördermaßnahmen anbieten und vom Land gefördert bzw. über die Krankenkassen finanziert werden. Zuständige Stellen für medizinische, berufliche, schulische und soziale Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation sind neben dem Sozialministerium ebenfalls Landesregierungen sowie Krankenkassen. Als private Maßnahme im Bereich der Frühförderung sei an dieser Stelle noch die Elterninitiative „Handicapkids“ angeführt, die eine Homepage mit relevanten Informationen für jedes Bundesland bereitstellt. Pflege Soziale Dienste im Bereich der Pflege sind neben Pflegeheimen und Pflegestationen vor allem Mobile Soziale Dienste (Essen auf Rädern, Heimhilfe, Besuchsdienst, Hauskrankenpflege). Hier existiert eine schier unüberschaubare Vielfalt an Angeboten, wobei aber kaum Überschneidungen mit Förderungen des BMFJ bestehen (vgl. Abschnitt 3.3.8.3). Neben Angeboten für die zu Pflegenden steht auch ein breites Spektrum für pflegende Angehörige zur Verfügung. In der Folge sind einige dieser Angebote beispielhaft angeführt:        Plattform für pflegende Angehörige – online (Sozialministerium) BMASK Pflegetelefon (vorwiegend Sachinfos) Pflegeberatung und psychosoziale Beratung, Rotes Kreuz Wien Pflegeberatung Land Salzburg Caritas Wien, Psychosoziale Angehörigenberatung Fonds soziales Wien: Beratungszentrum Pflege und Betreuung (mehrere Standorte in Wien) Hilfswerk, Hilfe und Pflege daheim, Unterstützung für pflegende Angehörige, Beratung und Selbsthilfegruppen 102 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die sogenannten Pflege-Ombudsstellen der Gebietskrankenkassen, Pensionsversicherungsanstalt etc. 3.5.3 Zielgruppe Frauen 3.5.3.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Ähnlich wie für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen steht auch für jene der Frauen (und Mädchen) eine Vielfalt von geförderten Angeboten im Bereich der psychosozialen Unterstützung zur Verfügung. Neben Einrichtungen, die sich den Interessen von Frauen im Allgemeinen widmen, stehen beispielsweise spezialisierte Stellen für MigrantInnen zur Verfügung wie die Afrikanische Frauenorganisation. Einige Stellen haben auch insbesondere junge Frauen und Mädchen im Blick. Zahlreiche geförderte Stellen unterstützen Frauen in Notsituationen v.a. im Zusammenhang mit (sexueller) Gewalt (z.B. die Beratungsstelle TARA) sowie Wohnungsnot (z.B. Frauenhäuser, Caritas Haus für Mutter und Kind Linz). Mehr als die Hälfte der Familienberatungsstellen (234) gibt den Schwerpunkt „Frauen- und Mädchenberatung“ an. Es gibt außerdem in jedem Bundesland (außer Vorarlberg) mehrere frauenspezifische Beratungsstellen. Eine große Zahl der geförderten Angebote (vor allem Familienberatungsstellen) gehört dem sogenannten „Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen“ an, welches als Interessensvertretung fungiert und einen Zusammenschluss von derzeit 58 Frauen- und Mädchenberatungsstellen aus allen Bundesländern bildet. 103 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 21: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Frauen Bundesland Verbreitung 37 Stellen/19 Standorte (Bezirke) Spezifische Einrichtungen Frauen beraten Frauen (2) LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung f. Migrantinnen Nanaya Hebammenzentrum Wien (75) Beratungsstelle Verein Wiener Frauenhäuser sprungbrett – Beratungsstelle für Mädchen Verein „TAMAR“ Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen 57 Stellen/32 Standorte Frauen für Frauen (Stockerau, Hollabrunn) Frauenforum Gänserndorf „Kassandra“, Frauen- und Familienberatungsstelle, Mödling Frauenberatung Freiraum Ternitz (Gloggnitz) NÖ (69) Frauen- und Familienberatungsstelle wendepunkt, Wr. Neustadt Frauenberatung Mostviertel (Amstetten, Scheibbs) Verein Initiative Frauenplattform , Klosterneuburg Frauenberatung Waldviertel (Waidhofen/Thaya, Zwettl, Gmünd) 38 Stellen/27 Standorte Autonomes Frauenzentrum, Linz Inkl. Frauennotruf!) OÖ (75) Babsi Frauenberatungsstelle, Freistadt Nora Beratung für Frauen und Familien, Mondsee 7 Stellen/7 Standorte Der Lichtblick – Frauen- und Familienberatungsstelle Familienberatungsstelle Oberpullendorf – Frauen- und Burgenland (19) Familienberatungsstelle Verein Frauen für Frauen Burgenland (Oberwart, Bildlein, Güssing) 34 Stellen/22 Standorte Frauenservice Graz AVALON Familien- Frauen- u. Arbeitsberatung – Liezen Steiermark (56) MAFALDA Verein zur Förderung und Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen Graz Salzburg (28) 13 Stellen/4 Standorte Verein Viele Frauen 17 Stellen/9 Standorte Frauen- und Familienberatung Klagenfurt Belladonna, Frauenberatung, Familienberatung Wiff – Frauen- und Familienberatung Kärnten (29) Frauenservice- und Familienberatungsstelle Wolfsberg Frauenberatung Villach LICHTBLICK – Mädchen-, Frauen- und Familienberatung Feldkirchen 21 Stellen/10 Standorte Familienberatung: Kontaktbüro – Frauenhaus Innsbruck Tirol (34) BASIS Frauenservice & Familienberatung Außerfern – Reutte Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Frauen- und Mädchenberatung“. Elternbildung wird zum überwiegenden Teil von Müttern wahrgenommen, richtet sich jedoch nicht per se nur an Frauen und Mädchen. Es gibt jedoch Angebote speziell für (werdende) Mütter. 104 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.5.3.2 Kontext Aktuell sind Frauen (wieder) durch ein eigenes Ministerium repräsentiert. Dementsprechend sind auch die verschiedenen frauenspezifischen (bzw. unter dem Geschlechteraspekt bedeutsame) Themen (Gleichbehandlung, Gender Mainstreaming, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt etc.) dort verortet, von denen einige auch im BMFJ eine zentrale Rolle spielen (z.B. Gewalt gegen Frauen, Trennung und Scheidung). Frauenberatungsstellen haben eine lange Tradition und wurden als spezifische Anlauf- und Unterstützungsstellen für Frauen konzipiert. Einige Trägervereine haben in den letzten Jahrzehnten vermehrt um Förderungen aus dem Budget der Familienberatungsstellen angesucht, da häufiger familienrelevante Fragen zum Inhalt der Beratung wurden. Diesem Umstand ist es geschuldet, das einige Frauenberatungsstellen, auch als Familienberatungsstellen eine Förderung erhalten. Nachdem das Budget der Familienberatungsstellen seit Jahren nicht aufgestockt wurde, ist dies nicht auf alle Frauenberatungsstellen anwendbar, wenn inhaltlich sicherlich auch gerechtfertigt wäre. Eine Reihe von Angeboten für Frauen, die nicht seitens des BMFJ gefördert werden und zumeist auch nicht im Netzwerk Frauenberatung organisiert sind, richtet sich speziell an Migrantinnen. Diese weibliche Zielgruppe erfährt seitens (des Bildungs- und) Frauenministeriums besondere Beachtung. Besonders hervorzuheben ist das Angebot der Frauennotrufeinrichtungen: Die fünf bestehenden Frauennotrufe (Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Wien) haben sich 2010 zum Bundesverband Autonomer Frauennotrufe Österreichs (BAFO) zusammengeschlossen; vier davon erhalten derzeit anscheinend keine Förderung seitens des BMFJ. 3.5.4 Zielgruppe Männer 3.5.4.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Abgesehen von Familienberatungsstellen werden keine Stellen gefördert, die sich speziell mit der Zielgruppe Männer befassen. Insgesamt geben 135 Familienberatungsstellen, d.h. ein Drittel aller Stellen den Themenschwerpunkt „Männer- und Burschenberatung“ an. In jedem Bundesland gibt es mindestens eine auf Männerthemen spezialisierte Stelle, die sogenannten Männerberatungsstellen. 105 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 22: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Männer Bundesland Wien (75) NÖ (69) OÖ (75) Burgenland (19) Verbreitung Spezifische Einrichtungen 16 Stellen/11 Standorte Männerberatung & Informationsstelle für Männer (Bezirke) 22 Stellen/17 Standorte Männerberatung Rat und Hilfe (St. Pölten – mehrere Standorte!) 25 Stellen/19 Standorte -* 3 Stellen/2 Standorte Caritas Burgenland Männerberatung (Eisenstadt) 25 Stellen/18 Standorte Männerberatung Graz** Männerberatung Südoststeiermark in Feldbach Steiermark (56) Männerberatung Obersteiermark in Bruck / Mur 9 Stellen/3 Standorte MännerWelten (Salzburg) Männerbüro und Männerberatung Salzburg Salzburg (28) Männerbüro und Männerberatung Hallein Kärnten (29) 11 Stellen/8 Standorte 15 Stellen/9 Standorte Männerberatung des Kärntner Caritasverbandes (Klagenfurt) Männerberatung Mannsbilder (Innsbruck) Männerberatung Mannsbilder Wörgl Tirol (34) Männerberatung Mannsbilder Landeck Vorarlberg (9) 9 Stellen/6 Standorte Männerberatung/Ehe- und Familienzentrum (Feldkirch) * Männerberatung bei Männergewalt der Diözese Linz, http://www.beziehungleben.at/ nicht als eigene Beratungsstelle ausgewiesen! **heißt jetzt Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Männer- und Burschenberatung“. Es fällt auf, dass Männerberatung extrem stark in Bezug zur Gewaltthematik gesetzt wird, d.h. die Arbeit mit Tätern bzw. die präventive Arbeit mit männlichen Jugendlichen und Männern, nicht gewalttätig zu werden. Von den 14 speziellen Männerberatungsstellen unter den Familienberatungsstellen stellt nur eine einzige gar keinen Bezug zur Gewalt her, bei drei Angeboten ist „Gewalt“ lediglich ein weiteres Schwerpunktthema neben Männerberatung. Folglich beziehen sich 10 Stellen von 14 Stellen explizit (aber nicht unbedingt ausschließlich) auf die Gewaltthematik (siehe Abschnitt 3.4.9 „Gewalt“). 106 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 In der Elternbildung gibt es auch spezielle Angebote für Väter, diese sind aber zumindest über den Veranstaltungskalender (Elternbildungshomepage) schwierig zu eruieren, da Väter nicht bei der Suchfunktion „Zielgruppen“ aufgeführt sind und eine reine Stichwortsuche überwiegend Angebote für Väter und Mütter auswirft. Die Website http://www.eltern-bildung.at führt allerdings ein eigenes Thema „Väter“ mit Expert(inn)enstimmen und weiterführenden Links sowie Literaturtipps unter dem Schwerpunkt „Familienbeziehungen“. 3.5.4.2 Kontext Hier ist an erster Stelle die im Sozialministerium beheimatete Männerpolitische Grundsatzabteilung anzuführen. Als Kernthemen dieser Abteilung werden u.a. Männergesundheit, Gewalt an und von Männern, positive Identitätsbildung männlicher Jugendlicher und die Weiterentwicklung männlicher Rollenbilder genannt. Zu den Schwerpunktthemen werden auch Projektförderungen vergeben. Männerberatungsstellen werden in Österreich, wie oben beschrieben, zum Teil als Familienberatungsstellen geführt. Darüber hinaus gibt es noch einige andere Einrichtungen, die von unterschiedlichen Stellen (Sozialministerium, Land, kirchliche Stellen) gefördert werden bzw. sich durch Spenden u.ä. finanzieren, wie zum Beispiel der Männernotruf Steiermark, die Katholische Männerbewegung Österreichs oder White Ribbon Österreich. 3.5.5 Zielgruppe Alleinerziehende 3.5.5.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Alleinerziehende sind nicht nur durch eine eigene Familienorganisation (Plattform Alleinerziehende) vertreten, sondern finden auch innerhalb der Katholischen Kirche einen starken Rückhalt im Rahmen der Katholischen Aktion (Kontaktstelle für Alleinerziehende der Katholischen Organisation Wien; Projekt Alleinerziehende der Katholischen Aktion Steiermark). Auf Länderebene ist des Weiteren der Verein Alleinerziehende in Oberösterreich anzuführen. Alle genannten Institutionen erhielten im Erhebungszeitraum Förderungen, wobei die meisten Förderung für Projekte der Eltern- und Kindbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen vergeben wurden. Unterstützung für Alleinerziehende wird darüber hinaus vor allem im Zusammenhang mit der oft prekären Wohnsituation dieser Zielgruppe gewährt (z.B. Förderung einzelner Caritas Häuser sowie des Vereins immo-humana für Mütter in Wohnungsnot). In Familienberatungsstellen finden Alleinerziehende insofern explizite Berücksichtigung, als in 276 Einrichtungen diese Zielgruppe als „Themenschwerpunkt“ angegeben wird. Spezifische Beratungsstellen für Alleinerziehende stehen allerdings nicht zur Verfügung. 107 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Tabelle 23: Familienberatungsstellen (ohne Gerichtsstandorte) in den Bundesländern: Zielgruppe Alleinerziehende Bundesland Verbreitung Spezifische Einrichtungen Wien (75) 40 Stellen/17 Standorte (Bezirke) - NÖ (69) 58 Stellen/33 Standorte - OÖ (75) 47 Stellen/32 Standorte Verein Alleinerziehende Burgenland (19) 12 Stellen/10 Standorte - Steiermark (56) 37 Stellen/24 Standorte - Salzburg (28) 19 Stellen/6 Standorte - Kärnten (29) 26 Stellen/10 Standorte - Tirol (34) 26 Stellen/13 Standorte - Vorarlberg (9) 8 Stellen/6 Standorte - Quelle: eigene Darstellung des ÖIF. Recherche auf der Webseite http://www.familienberatung.gv.at zum Schlagwort „Alleinerzieher/innen“. Im Rahmen des Elternbildungsangebotes finden sich vereinzelt Veranstaltungen für diese Zielgruppe – so wurde im Rahmen der Abfrage des Veranstaltungskalenders am 10.2.2015 auf elf Veranstaltungen für diese Zielgruppe hingewiesen. Hier ist die Zielgruppen-Suchfunktion positiv hervorzuheben. 3.5.5.2 Kontext Für die Stadt Wien stellt die MA 57 (Magistratsabteilung für Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten) eine Homepage mit weiterführenden Informationen für Alleinerziehende zur Verfügung. In Braunau am Inn konnte eine nicht vom BMFJ geförderte Beratungsstelle ausfindig gemacht werden, die eine Gruppe für Alleinerziehende anbietet („Frau für Frau Beratungsstelle“). Weitere Angebote in den Bundesländern sind auf lokaler Ebene wahrscheinlich, können im Rahmen dieses Berichts jedoch nicht im Detail recherchiert werden. 3.5.6 Zielgruppe MigrantInnen 3.5.6.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Zu den Zielgruppen, die im Rahmen des psychosozialen Förderangebots der österreichischen Familienpolitik explizit Berücksichtigung finden, zählen auch die MigrantInnen. So erhält eine Reihe von MigrantInnenvereinen finanzielle Zuwendungen, die sich in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Gewaltprävention etc. engagieren (z.B. IKEBAMA, Verein Fibel, Hemayat). Darüber hinaus haben zahlreiche geförderte Institutionen eigene Angebote für MigrantInnen im Programm bzw. ermöglichen eine Teilnahme in interkulturellen Gruppen. Dies trifft etwa auf die Caritas der Erzdiözese Graz Seckau oder den Verein Selbstlaut zu. 108 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Aktivitäten für MigrantInnen finden sowohl im Jugendbereich (z.B. Koje – bietet auch interkulturelle Jugendarbeit sowie Verein Mädchenzentrum für Mädchen „aus aller Welt“) als auch für ältere Menschen (z.B. Angebot „kultursensible Pflege“ im Bildungshaus Batschuns oder Kommunikationstraining für MigrantInnen der GEFAS) statt. Auffallend ist auch, dass weibliche MigrantInnen stärker im Fokus von Angeboten stehen als männliche (dies trifft auch für nicht vom BMFJ geförderte Angebote zu – siehe „Kontext“). Das seitens des BMFJ geförderte Angebot speziell für MigrantInnen in seiner Vollständigkeit zu erfassen, ist insofern nicht möglich, als die meisten Angebote MigrantInnen prinzipiell ebenso offenstehen. In vielen (jedoch nicht in allen) Fällen wird auch explizit darauf verwiesen. Ob explizite Angebote (z.B. interkulturelle Gruppen) von der jeweiligen Einrichtung angeboten werden, müsste jedoch für jeden Einzelfall recherchiert werden. Insgesamt kann aber ausgesagt werden, dass sowohl eine Reihe expliziter, speziell auf MigrantInnen bezogene, als auch impliziter Angebote („auch für MigrantInnen“) zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Familienberatung werden MigrantInnen zwar nicht als eine Zielgruppe hervorgehoben, werden jedoch auf der Homepage einzelner Beratungsstellen explizit genannt:    Frauen für Frauen Hollabrunn Kompetenzzentrum Ladybird Caritas Familienzentrum Wien („SINTEM“ für Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen) Eine Stichwortsuche ergibt darüber hinaus eine Handvoll Familienberatungsstellen speziell für MigrantInnen:        ZEBRA, Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum (Graz) Verein maiz (Linz) – Autonomes Zentrum von & für Migrantinnen Caritas – MigrantInnenzentrum Wien Familien- und PartnerInnenberatung – Schwerpunkt MigrantInnenberatung (Verein Familie und Beratung, Wien) LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung f. Migrantinnen (Wien) Verein Miteinander Lernen (Wien) Verein Viele (Salzburg) Als Angebot für MigrantInnen kann auch der Umstand gewertet werden, dass Familienberatung in insgesamt 21 Fremdsprachen angeboten wird, wobei auf MigrantInnen spezialisierte Einrichtungen wie ZEBRA (Graz) oder der „Verein Viele“ in Salzburg mit einem besonderes reichhaltigen Fremdsprachenangebot aufwarten können. Was das Sprachangebot betrifft, ist allerdings eine starke Konzentration auf Wien bzw. die Landeshauptstädte feststellbar. In der Elternbildung finden MigrantInnen zahlreiche, dem jeweiligen Migrationshintergrund (Herkunftsland, Sprache ) angepasste Angebote, die jedoch dem Veranstaltungskalender auf der ministeriumseigenen Elternbildungshomepage nur eingeschränkt zu entnehmen sind. Der Suchbegriff „Migration“ erbringt lediglich zwei Veranstaltungen in Wien sowie in Krems (Abfragedatum: 10.2.2015). Unter dem Stichwort „Türkisch“ werden sechs Veranstaltungen 109 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 desselben Anbieters gefunden (Gruppenberatung für türkisch sprechende Eltern). Mit der Zielgruppenauswahl „interkulturelle Eltern“ erhält man hingegen insgesamt nur fünf Treffer. Zu ergänzen ist, dass „multikulturelle Familien“ darüber hinaus auf der Elternbildungs-Homepage als Schwerpunktthema mit Fachbeiträgen von ExpertInnen behandelt werden. 3.5.6.2 Kontext Im Bereich der Migration bzw. Integration von MigrantInnen sind einerseits das Innenministerium, das im Bereich der Integration eine koordinierende Funktion ausübt, aber auch Förderungen vergibt, andererseits das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres anzuführen. Die Abteilung Integration im Außenministerium ist u.a. für die Abwicklungen der Projektförderungen und Finanzierungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Integration, für Projektkonzeption von Integrationsprojekten sowie für die Abwicklung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zuständig. Als integrative Maßnahmen an Schulen sind beispielsweise der Einsatz von Begleitlehrerinnen und Begleitlehrern und muttersprachlichen Lehrerinnen und Lehrern im Teamteaching und die Sprachförderung für außerordentliche Schülerinnen und Schüler an allgemeinebildenden Pflichtschulen in Wien anzuführen. An dieser Stelle sind auch die großen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie sowie das Rote Kreuz anzuführen, die sich bundesweit im Bereich der Flüchtlingshilfe engagieren. In allen Bundesländern gibt es eine Reihe von Anlaufstellen für MigrantInnen, die auch den psychosozialen Bereich mit einschließen. Für Wien werden auf der Seite sozialinfo.wien.gv.at rund 15 dieser Einrichtungen angeführt (z.B. Integrationshaus, Peregrina Beratungs-, Therapie- und Bildungszentrum für Immigrantinnen, Orient Express etc.). Die übrigen Bundesländer können im Durchschnitt mit zwei bis drei spezialisierten Einrichtungen aufwarten. 3.5.7 Zielgruppe ältere Menschen 3.5.7.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Ältere bzw. alte Menschen sind im Rahmen der psychosozialen Unterstützung, abgesehen vom Kontext Pflege, gleichsam „unsichtbar“, wenngleich die Angebote der Familienberatung selbstverständlich auch diese Gruppe anspricht. Auch hier ist wiederum zu erwähnen, das die Leistungen des BMFJ stark durch den FLAF finanziert sind und dieser als eine Voraussetzung für Leistungen den Bezug der Familienbeihilfe vorsieht Es zeigt sich trotzdem, dass im Zusammenhang mit der Familienberatung auch zu erwähnen ist, dass insgesamt 271 Stellen den Schwerpunkt „Generationenkonflikte“ angeben. Hierunter sind selbstverständlich auch Konflikte zwischen Großeltern-Generation einerseits und der Eltern- oder Enkelgeneration andererseits zu fassen. Punktuelle Berücksichtigung finden ältere Menschen vereinzelt im Rahmen der Elternbildung als Großeltern. Hier ist die Zielgruppen-Suchfunktion hervorzuheben, die per 10.2.2015 acht Treffer (sieben davon in Oberösterreich) auswirft. 110 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.5.7.2 Kontext Ältere Menschen sind nach Ministeriumswechsel im Sozialministerium verortet, und zwar mit folgenden (Haupt)themen:    Teilhabe älterer Menschen Lebenslanges Lernen Aktives Altern Auffallend ist, dass ältere Menschen in einem Atemzug mit Freiwilligenarbeit genannt werden („SeniorInnen- und Freiwilligenpolitik“). Pflege, welche naturgemäß vorwiegend im Alter notwendig wird, bildet ein separates Thema. Abgesehen von den Angeboten des Sozialministeriums spielen psychosoziale Unterstützungsleistungen für ältere/alte Menschen in Kontexten außerhalb von Betreuung und Pflege kaum eine Rolle. 3.5.8 Zielgruppe gleichgeschlechtliche Paare 3.5.8.1 Vom BMFJ geförderte Maßnahmen Ähnlich wie alte Menschen finden auch gleichgeschlechtliche Paare im Bereich der psychosozialen Maßnahmen der Familienpolitik keine explizite Erwähnung. Im Familienkontext treten homosexuelle Paare vor allem im Zusammenhang mit ihrem rechtlichen Status als Eltern auf: So sind in den Bundesländern Wien, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg und Tirol gleichgeschlechtliche Paare explizit als Pflegeeltern angesprochen, wobei erwähnt werden muss, dass es in Österreich keine gesetzliche Regelung gibt, die gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich als Pflegeeltern ausschließt. Im Hinblick auf die Adoption eines Kindes ist anzumerken, dass die Stiefkind Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren seit längerem in Österreich möglich ist und ab 1.1.2016 die gemeinsame Adoption eines Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar. Im Kontext der Familienberatung können die Beratungsstellen des Vereins Courage mit Standorten in Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg als Anlaufstellen für gleichgeschlechtliche Paare angeführt werden. Insgesamt besteht der Eindruck, dass die Anliegen homosexueller Paare eher von außen an die Familienpolitik herangetragen werden (z.B. in der Diskussion um das Recht auf Elternschaft), als dass diese Personen von der Familienpolitik als Zielgruppe wahrgenommen werden. 111 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 3.5.8.2 Kontext Außerhalb der Familienpolitik gibt es eine Reihe von Initiativen für homosexuelle Menschen. Dazu zählen etwa die Homosexuellen-Initiative in Wien, Linz und Innsbruck, das Beratungsteam der Rosalila PantherInnen (Schwul-lesbische ARGE Steiermark) in Graz oder die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Im Rahmen der verschiedenen Angebote werden auch immer wieder Querverbindungen zu familienrelevanten Fragestellungen hergestellt. So bietet etwa die „HOSI Innsbruck“ sowohl Elterngruppen für Eltern homosexueller Kinder als auch eine „Queer Family Gruppe“ für homosexuelle Eltern an. 112 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 4 Diskussion der Ergebnisse Die hier durchgeführte Analyse fokussiert auf psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien, die in Österreich primär von Seiten des Familienressorts bereitgestellt werden. Da die Familienpolitik klassischerweise als Querschnittsaufgabe aufgefasst wird, erscheint es nicht sinnvoll, die Recherche nur auf die Leistungen des Familienressorts alleine zu begrenzen. Daher wurden in der vorliegenden Arbeit auch die Angebote von anderen Ressorts oder sonstigen Anbietern mit berücksichtigt. Diese inhaltliche Erweiterung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient primär zur Einordnung des psychosozialen Angebotes aus familienwissenschaftlicher Sicht, d.h. um die Unterstützungslandschaft für Familien in Bezug auf die Abdeckung der unterschiedlichen Familienphasen mit ihren relevanten Themen beurteilen zu können. Eine familienwissenschaftliche Herangehensweise zur Untersuchung des psychosozialen Unterstützungsangebotes für Familien erscheint insofern sinnvoll, als sie die gegenwärtig in diesem Bereich vorhandenen Bestandsaufnahmen (z.B. „Österreich Sozial“) um zwei Aspekte erweitert: Einerseits definiert die Familienforschung familiales Leben als etwas Dynamisches und in einer vielfältigen Art und Weise Erscheinendes. Praktisch bedeutet dies, dass sich Familien mit ihren Bedürfnissen (auf individueller sowie systemischer Ebene) ständig in einem Prozess der Entwicklung und Anpassung befinden. So stellt beispielsweise Elternkompetenz kein starres inhaltliches Konzept dar, sondern äußert sich je nach Familienphase (z.B. Leben mit einem Kleinkind oder Leben mit einem Pubertierenden) und Familienform (z.B. alleinerziehende/r Mutter/Vater) auf andere Weise und hat somit jeweils einen spezifischen und veränderten Unterstützungsbedarf. Andererseits trägt dieser spezifische Zugang auch dem in der Wissenschaft anerkannten Umstand Rechnung, dass Familie eine aktive, individuelle und gemeinschaftliche Herstellungsleistung der einzelnen Familienmitglieder ist. In den Familienwissenschaften wird dies als „Doing Family“ bezeichnet (vgl. Jurczyk et al., 2014). Eine bedarfsgerechte (familien-)politische Unterstützung sollte also die einzelnen Mitglieder des Systems Familie in ihren im Alltag zu erbringenden, individuellen und gemeinschaftlichen Herstellungsleistungen unterstützen. Um das psychosoziale Angebot erfassen zu können, wurden mehrere methodische Zugänge gewählt. Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme zu den vom Familienressort geförderten Angeboten, basierend auf den seitens der Fachabteilungen bereitgestellten Informationen. Darüber hinaus wurde eine systematische themenbezogene Internet-Recherche zu jenen Unterstützungsangeboten durchgeführt, die entweder von anderen politischen Ressorts gefördert werden oder keine Förderung erhalten. In jenen Bereichen, in denen Informationen nicht über die webbasierte Recherche zugänglich waren, wurden vertiefende Nacherhebungen per Telefon durchgeführt. Als weitere Quellen wurden wissenschaftliche Publikationen (z.B. Familienbericht), aber auch Informationsmaterial der Unterstützungsangebote (z.B. publizierte Jahresberichte) herangezogen. 113 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Neben der Zielsetzung, das für Familien in Österreich existierende psychosoziale Angebot systematisch zu erfassen und zu dokumentieren, war die vorliegende Arbeit bestrebt, die folgenden Forschungsfragen beantworten zu können: (1) Wie werden Familien in psychosozialer Hinsicht seitens der Familienpolitik unterstützt, und zwar sowohl auf individueller als auch auf systemischer Ebene? (2) Wie gut werden die jeweiligen Familienphasen mit ihren spezifischen Herausforderungen im Unterstützungsangebot abgebildet? Die inhaltliche Aufarbeitung und Diskussion der Rechercheergebnisse erfolgte in einem interdisziplinären Team von FamilienwissenschafterInnen. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen wurden verschiedene Schlüsse gezogen, die in den nachfolgenden Kästchen dargestellt werden. Die hier formulierten Schlussfolgerungen sind sowohl als eigenständige Ergebnisse in Hinblick auf die beiden Forschungsfragen zu verstehen, bieten aber auch – bezogen auf die Wirkungsanalyse der österreichischen Familienpolitik – einen Anknüpfungspunkt für weiterführende Diskussionen im ExpertInnenkreis. 114 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Schlussfolgerung 1: Umfassende Unterstützung durch einen Mehrebenen-Ansatz In der Analyse konnte eine dreiteilige Struktur des psychosozialen Angebots aufgedeckt werden. Dieser Mehrebenen-Ansatz lässt die Absicht der Familienpolitik erkennen, Familien über verschiedene Herangehensweisen möglichst umfassend zu unterstützen. Aus familienwissenschaftlicher Sicht sind somit die strukturellen Voraussetzungen gegeben, dass sowohl familienphasenspezifische als auch punktuelle Herausforderungen mit dem bereitgestellten Unterstützungsangebot abgedeckt werden können. Die Analyse der geförderten Angebote zeigt, dass die Familienpolitik verschiedene Ansätze wählt, um Familien in den unterschiedlichen Familienphasen zu unterstützen. Konkret lassen sich die folgenden drei Ebenen identifizieren: (1) erste Ebene („Familienphasen allgemein“): Dieses Unterstützungsangebot ist ein umfassendes, erstreckt sich über alle Familienphasen und berücksichtigt verschiedene Themen und Zielgruppen. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Leistungen im Rahmen der Familienberatung. (2) zweite Ebene („spezifischer Lebensabschnitt: Leben mit minderjährigen Kindern“): Jene Angebote, die hier subsummiert werden, beziehen sich auf den spezifischen Lebensabschnitt „Leben mit minderjährigen Kindern“ und fokussieren auf das Thema „Erziehung“. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen der Elternbildung sowie der Kinderund Jugendhilfe. (3) dritte Ebene („konkrete Herausforderungen“): Hier greift die Familienpolitik explizit einzelne Themen auf, die – neben ihrer Berücksichtigung auf der ersten und zweiten Ebene – weiter vertieft werden sollen. Solche Schwerpunktthemen sind z.B. Gewalt, Trennung und Scheidung. 115 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Schlussfolgerung 2: Hohe Relevanz der inhaltlichen Schwerpunktsetzung Die geförderten Unterstützungsangebote ermöglichen insgesamt eine breite inhaltliche Abdeckung. Einerseits spiegeln die existierenden Angebote eine inhaltliche Schwerpunktsetzung seitens der Familienpolitik wider, welche sowohl für die Familien selbst als auch für die Gesellschaft hohe Relevanz besitzt. Es handelt sich hierbei um die Themen Kinder, Jugendliche, Scheidung, Trennung, Gewalt sowie generell um die Herausforderungen, die sich in der Familienphase mit minderjährigen Kindern ergeben. Andererseits besteht mit der Familienberatung ein universelles Angebot, das keine inhaltlichen Vorgaben macht, sondern die für die jeweiligen KlientInnen relevanten Themen aufgreift. Wie alle Politikfelder ist auch die Familienpolitik damit konfrontiert, bei der Verteilung von Ressourcen inhaltliche Schwerpunkte setzen zu müssen. So lassen sich für die im Rahmen des Familienressorts bereitgestellten psychosozialen Unterstützungsangebote klare Prioritäten erkennen. Die Analyse der drei Ebenen nach inhaltlichen Schwerpunkten zeigt, dass auf der ersten Ebene („Familienphasen allgemein“) vor allem im Rahmen der Familienberatung jegliche familienspezifische Themen ihre Berücksichtigung finden. Die Vielfalt der Inhalte ergibt sich zunächst aus dem Umstand, dass die Rat suchenden KlientInnen die unterschiedlichen Themen einbringen. Neben dieser umfassenden Beratungstätigkeit gibt es jedoch auch Beratungsstellen, die sich auf einzelne Schwerpunkte spezialisiert haben. Inhaltlich gesehen ist es die Intention der zweiten Ebene psychosozialer Unterstützung, auf den Lebensabschnitt „Leben mit minderjährigen Kindern“ zu fokussieren. Sie hat damit einen eingeschränkten Themenbereich und umfasst Unterstützungsangebote, die sich auf das Zusammenleben mit Kindern, Erziehungsfragen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen beziehen. Eine zentrale Rolle spielt dabei einerseits die geförderte Elternbildung, die aktuell durch mehrere Trägerorganisationen unterschiedlicher Größe im ganzen Bundesgebiet repräsentiert wird, andererseits sind hier vor allem Förderungen im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe angesprochen. Die hier vorgenommene Schwerpunktsetzung zielt auf die zentrale Phase des Familienlebens ab und ist als durchaus sinnvoll einzustufen. Aus familienwissenschaftlicher Sicht könnten noch andere Lebensphasen bzw. Übergänge identifiziert werden, die im Sinne des Unterstützungsbedarfs hohe Relevanz hätten, wie z.B. die Phase der Familiengründung. Die dritte Ebene des Unterstützungsangebots widmet sich ganz konkreten Herausforderungen. Insofern ist die thematische Breite der Förderungen sehr begrenzt. Die beiden Schwerpunkte, die seitens der Familienpolitik in den vergangenen Jahren herausgegriffen worden sind, umfassen die Bereiche Scheidung und Trennung sowie Gewalt. Das geförderte Unterstützungsangebot hinsichtlich dieser adressierten Themen ist jedoch breit gefächert. So werden beispielsweise die unterschiedlichsten Aspekte von Gewalt, wie z.B. Arbeit mit Opfern und mit Tätern, präventive Ansätze zur Gewaltvermeidung, adressiert. Was die Scheidungsthematik betrifft, fördert das Ministerium im Rahmen von „Projekten der Eltern- und Kindbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen“ Vereine, die therapeutische und pädagogische Kindergruppen bzw. Einzelarbeit mit Kindern und/oder Eltern sowie Paarbegleitung anbieten. 116 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Ein weiterer wichtiger Förderbereich im Zusammenhang mit Scheidung und Trennung ist des Weiteren das Angebot der Mediation. Weitere Maßnahmen wie etwa Besuchsbegleitung werden u.a. von Familienorganisationen gestaltet, die ebenfalls seitens des BMFJ Förderungen erhalten. Die neu gegründete Beratungsstelle für Extremismus ist ein Beispiel für ein aktuelles, auf Basis einer gesellschaftlichen Diskussion gegründetes, psychosoziales Unterstützungsangebot. Das Angebot umfasst umfassende Beratung für Angehörige und Bezugspersonen, Fortbildungen für Multiplikatoren sowie Netzwerkarbeit und den Aufbau von Expertise zu dieser Thematik. 117 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Schlussfolgerung 3: Mehr Transparenz in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit Psychosoziale Unterstützung muss so gestaltet sein, dass sich die Hilfe suchenden Individuen im bereitgestellten Angebotsspektrum schnell und umfassend orientieren können. Dies ist umso wichtiger, wenn es sich – wie bei familienpolitischen Leistungen – um einen ressortübergreifenden Aufgabenbereich handelt. Die durchgeführte Analyse vermittelt den Eindruck, dass eine ressortübergreifende Zusammenarbeit über weite Strecken gegeben ist, die Transparenz für die Unterstützung suchenden Familien in manchen Bereichen jedoch verbessert werden könnte (z.B. Hinweise auf die Angebote anderer Ressorts, wechselseitige Verlinkung auf den websites). Familienpolitik steht in wechselseitigem Einfluss mit vielen anderen Politikfeldern und wird daher oft als Querschnittsaufgabe bezeichnet. Das bedeutet, gesellschaftliche Lösungen werden durch parallel laufende Maßnahmen in verschiedenen Ressorts erreicht, wie z.B. im Familienoder Sozialrecht, in der Wirtschaftspolitik, im Bildungssystem. Die hier erzielten Synergien ermöglichen ein positives Ganzes. Das Familienressort verfolgt in der Ausgestaltung seiner politischen Leistungen explizit die Förderung des familialen Zusammenlebens. Insofern steht auch bei den psychosozialen Unterstützungsangeboten nicht nur – wie bei den meisten anderen Ressorts – die Stützung des einzelnen Individuums im Fokus, sondern überdies die Stabilisierung des Systems Familie. So nehmen beispielsweise Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz nicht nur die/den Rat suchende/n Mutter/Vater in den Blick, sondern darüber hinaus auch die innerfamiliale Beziehungsdynamik. Die psychosozialen Angebote der anderen politischen Ressorts orientieren sich – je nach Zuständigkeit – an Teilbereichen der Gesellschaft und zielen auf die Unterstützung der Individuen bei Herausforderungen in ebendiesen Bereichen ab (z.B. auf dem Arbeitsmarkt, in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge, in Fragen der Aus- und Weiterbildung). An dieser teilweise unterschiedlichen Schwerpunktsetzung wird deutlich, dass eine ressortübergreifende Zusammenarbeit eine wichtige und sinnvolle Ergänzung darstellt, um Familien nicht nur in einzelnen Teilaspekten, sondern umfassend zu unterstützen. Die Analyse der psychosozialen Unterstützungsangebote für Familien vermittelt den Eindruck, dass eine ressortübergreifende Zusammenarbeit prinzipiell gegeben ist. In manchen thematischen Bereichen könnte jedoch die Transparenz dieser Kooperationen verbessert werden, vor allem in Hinblick auf die leichtere Orientierung im Angebotsspektrum für die Familien selbst. Als positives Beispiel einer bestehenden Synergie, die auch für die Unterstützung Suchenden sichtbar ist, kann die Kooperation zwischen dem Familienressort und dem Gesundheitsressort genannt werden. Diese basiert auf der Annahme, dass psychosoziale Unterstützung im Sinne einer Präventivmaßnahme auch unter dem Aspekt der Gesundheitsvorsorge betrachtet werden kann. So sind beispielsweise eine Reihe von Familienberatungsstellen mit den Schwerpunkten Sexualität, Geburt und Familienplanung an Spitälern angesiedelt, wie z.B. die „First Love“-Ambulanzen, die als Einrichtungen der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung kostenlose Beratung für junge Mädchen und Jungen anbieten. Auch verweist das Gesundheitsressort in seiner Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie auf die familienpolitische 118 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Maßnahme der Elternbildung, um die „Lebenskompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken“. Auch das Ministerium für Bildung und Frauen ist thematisch – in Hinblick auf beide Bereiche – eng mit dem BMFJ verflochten. So gehen Frauen- und Familienberatung über weite Strecken Hand in Hand. Eine Reihe von Schwerpunktthemen, wie beispielsweise Gewalt gegen Frauen oder Trennung und Scheidung ist in beiden Ressorts fest verankert. Die Unterstützungsmaßnahmen beider Ministerien erscheinen in diesem Bereich nach außen hin transparent und ergeben zusammen eine reichhaltige Förderlandschaft, die Frauen in den verschiedenen Lebenssituationen adressiert. Aus familienwissenschaftlicher Perspektive scheint die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit dem Sozialressort im Bereich der Pflegethematik von älteren bzw. pflegebedürftigen Familienangehörigen weniger geglückt. Aufgrund der Ressortzuständigkeit kommt der Pflegeproblematik im Familienressort keine große Bedeutung hinzu, auch wenn ein Großteil dieser Pflegeaufgaben in der Familie geleistet wird. Hier sind sicherlich finanzielle Aspekte als Hauptgrund zu nennen. Budgetäre Mittel dafür liegen nicht im Familienressort und die Finanzierung der meisten Leistungen für Familien des BMFJ sind aus dem FLAF finanziert, dessen Leistungen üblicherweise an das Vorhandensein von minderjährigen bzw. in Ausbildung befindlichen Kindern gekoppelt sind. Aus diesem Grund ergab die durchgeführte Analyse zwar eine sehr hohe Dichte an psychosozialen Angeboten im Sozialressort, im Familienressort dürfte es aus den genannten Gründen eine untergeordnete Rolle spielen. Aus Sicht der Unterstützung erschiene eine stärkere ressortübergreifende Vernetzung durchaus als sinnvoll, um den Suchenden Orientierung in Unterstützungsleistungen zu bieten. Dies wäre ein Beitrag zur Orientierung für die Unterstützung von Suchenden, Zudem scheint in Hinblick auf die Tatsache, dass die Pflege von älteren Angehörigen primär innerhalb der Familie stattfindet und aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung in den nächsten Jahren ein erhöhter Pflegebedarf zu erwarten ist, hier durchaus Handlungsbedarf gegeben. 119 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Schlussfolgerung 4: Mehr Angebote für die vor- und nachelterliche Familienphase Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung hat sich die Zeitspanne, in der Eltern mit ihren Kindern zusammenleben, in Bezug auf die gesamte Lebensdauer verkürzt. Im Vergleich dazu haben sich die vor- und nachelterlichen Lebensabschnitte verlängert und bergen neue Herausforderungen (vorelterlich: z.B. veränderte Paarbildung, verspätete Erstgeburt, geplanter Kinderwunsch; nachelterlich: z.B. „empty nest“, Großelternschaft, Betreuungspflichten für ältere Familienangehörige). Diese bislang im Unterstützungsangebot eher vernachlässigten Familienphasen bekommen nun also einen neuen Stellenwert, der auch im psychosozialen Leistungsspektrum seinen Niederschlag finden sollte. Eine Grundprämisse der Familienforschung ist, dass die zeitliche Strukturierung des individuellen Lebenslaufes auch den Familienzyklus und seine einzelnen Phasen vorgibt. Die einzelnen Familienphasen haben sich im Laufe der Zeit durch das steigende Lebensalter der Menschen in ihrer Länge verschoben. Zeitlich ausgedehnt haben sich sowohl die Phase bis zur Familiengründung als auch die nachelterliche Phase, d.h. also jene Lebensabschnitte, in denen noch keine Kinder geboren bzw. die Kinder bereits aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen sind. Die eigentliche Familienphase, in der Eltern mit ihren Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden und für ihre Versorgung zuständig sind, hat sich hingegen relativ verkürzt, im Hinblick auf die gesamte Lebensspanne eines Menschen. Seinen Aufgaben entsprechend konzentriert sich das Familienressort auf ebendiese Kernphase familialen Lebens. Dies trifft auch auf die Angebote der psychosozialen Unterstützung zu. Zwei der zentralen Bereiche, nämlich die Elternbildung sowie die Kinder- und Jugendhilfe, fokussieren explizit auf den Lebensabschnitt mit minderjährigen Kindern. Analysiert man die vorhandene Unterstützungslandschaft, so scheint es, dass die Leistungen insofern primär kindzentriert sind, als sie an den Lebensphasen des Kindes festgemacht werden. Besonders gefördert werden etwa die Kleinkindphase, die Schulzeit, Jugend und Pubertät. Berücksichtigt man den oben ausgeführten Befund, dass die familialen Lebensphasen „am Rande von Familie“, d.h. am Übergang zur Familiengründung und am Übergang in die nachelterliche Phase („empty nest“), eine immer größere Lebensspanne ausfüllen, so kann hier ein gewisser Bedarf an spezifischen Unterstützungsangeboten verortet werden. Während sowohl für das Jugendalter als auch für die Familienphase und den unmittelbaren Übergang in dieselbe (Schwangerschaft) ein reichhaltiges Angebot bereitsteht, wird die dazwischen liegende Phase, in der häufig eine Ablösung von der Herkunftsfamilie weitgehend stattgefunden hat und u.a. die Paarbildung als Vorstufe zu einer späteren Familiengründung zu verorten ist, im Rahmen von Unterstützungsangeboten nicht explizit bedient. Von besonderer Bedeutung ist diese Phase u.a. für die Entscheidungsfindung in Hinblick auf einen Kinderwunsch – Fragen der Partnerschaftsstabilität und -qualität spielen hierbei ebenso eine maßgebliche Rolle wie Vereinbarkeitsfragen, die sich weniger auf den gelebten Alltag als vielmehr auf die generelle Lebensplanung beziehen. Die durch den gesellschaftlichen Wandel bedingte Auflösung von vorgezeichneten „Normalbiografien“ u.a. in Hinblick auf die Erwerbstätigkeit aber auch in Bezug auf die Mutter- und Vaterrolle rückt die Frage, ob, in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt Kinder in der eigenen Lebensplanung Platz finden, stärker in den Mittelpunkt. 120 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Was die nachfamiliale Lebensphase betrifft, so bleibt das Paar wie das Individuum auch ohne die Notwendigkeit von Betreuungspflichten den eigenen Kindern gegenüber in einen Familienkontext eingebettet, der neue Herausforderungen mit sich bringt. Nicht selten sind mehrere Übergänge gleichzeitig zu bewältigen, die einer Neuorientierung auch innerhalb der Familie bedürfen. Der Auszug der Kinder, die Beendigung einer Erwerbstätigkeit, die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds, die Großelternschaft sind zentrale Herausforderungen, die bedingen, dass Rollen zwischen den Partnern sowie zwischen Eltern und Kindern neu verteilt werden oder neu ausgehandelt werden müssen. Psychosoziale Unterstützungsangebote können helfen, diese Lebensphase erfolgreich zu meistern. Die Finanzierung von Unterstützungsleistungen für Familien, vor allem im Hinblick auf die vorfamiliale und nachfamiliale Phase und deren zeitliche Ausdehnung bezogen auf ein individuelles Leben, sollte aus familienwissenschaftlicher Sicht überdacht werden. Beide Phasen spielen eine zentrale Rolle im Familienleben und zeigen einen vielfältigen Unterstützungsbedarf auf. Um die vor- und nachfamiliale Phase mit psychosozialen Unterstützungsleistungen stärker zu berücksichtigen, müsste der Leistungsanspruch überdacht werden, der meistens an das Vorhandensein von minderjährigen bzw. in Ausbildung befindlichen Kindern gebunden ist. 121 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Schlussfolgerung 5: Verbesserungsbedarf auf inhaltlich-sachlicher Ebene der Niederschwelligkeit Trotz der Niederschwelligkeit der Angebote in Teilaspekten besteht vor allem auf inhaltlichsachlicher Ebene Verbesserungsbedarf, um benachteiligte Gruppen zu erreichen. Es ist erforderlich, die Anforderungen für die Teilnahme möglichst gering zu halten und eine zielgruppengerechte Gestaltung der psychosozialen Angebote zu bieten. Je vielfältiger die möglichen Zugänge und Settings sind (Komm- versus Geh-Struktur, Face-to-face-Beratung versus Online/Telefon-Beratung, vorstrukturierte Angebote versus offene Gruppen etc.), desto niedriger ist die Hemmschwelle der Inanspruchnahme. Um die Niederschwelligkeit des vom BMFJ geförderten psychosozialen Angebotes einschätzen zu können, ist es erforderlich, die in Abschnitt 2.3.2 beschriebenen unterschiedlichen Dimensionen von Niederschwelligkeit in detaillierter Weise zu betrachten. Zeitliche Dimension: Örtlich gebundene Unterstützungs- und Beratungsangebote sind in Hinblick auf die zeitliche Dimension per se als relativ hochschwellig zu bezeichnen. So ist im Beratungskontext zumeist eine Terminvereinbarung erforderlich, die sich jedoch – was wiederum als positives Beispiel für Niederschwelligkeit angeführt werden kann – häufig nicht immer auf die offiziellen Öffnungszeiten beschränkt, sondern auch „nach Vereinbarung“ möglich ist. Zeitunabhängige Beratungsangebote wie Online- sowie telefonische Beratung stellen in diesem Zusammenhang eine wichtige und in dieser Hinsicht niederschwellige Möglichkeit dar und sollten forciert werden (vgl. auch „Örtliche Dimension). Örtliche Dimension: Die flächendeckende Verbreitung der Familienberatungsstellen sowie der Angebote der Elternbildung in allen österreichischen Bezirken weist diese als ein örtlich verhältnismäßig niederschwelliges Angebot aus. Je spezifischer das Angebot, z.B. etwa die Fokussierung auf bestimmte Themenbereiche bzw. bestimmte Zielgruppen, desto hochschwelliger gestaltet sich naturgemäß die lokale Erreichbarkeit vor allem für Menschen, die außerhalb der Ballungszentren leben. Eine Relativierung erfährt diese Hochschwelligkeit von Face-toface-Angeboten allerdings durch ortsunabhängige Ergänzungen der Zugangsmöglichkeiten im Rahmen eines Online-Angebotes bzw. der telefonischen Beratung. Was das Online-Angebot betrifft, so können zahlreiche AnbieterInnen auf professionell und übersichtlich gestaltete Homepages verweisen, die es nicht nur ermöglichen, sich über das Beratungs- und Bildungsangebot vor Ort ein Bild zu machen, sondern die zum Teil auch E-Mail-Beratung und Unterstützung mit einschließen und darüber hinaus auch weiterführendes Informationsmaterial zu vielen Themen zur Verfügung stellen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Vorteile des webbasierten Zugangs in Hinblick auf örtliche und zeitliche Flexibilität nicht von allen Zielgruppen psychosozialer Angebote gleichermaßen genutzt werden können und somit für bestimmte Personen als hochschwellig zu bezeichnen sind. So setzt beispielsweise die Nutzung der meisten OnlineAngebote gute Sprachkenntnisse voraus (Websites in anderen Sprachen stellen die Ausnahme dar). Für Menschen ohne Zugang zu einem internetfähigen PC stehen diese jedoch gar nicht zur Verfügung. 122 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Finanzielle Dimension: Da die Angebote überwiegend kostenfrei sind bzw. auf Basis einer freiwilligen Spende zur Verfügung gestellt werden oder auch sozial gestaffelt sind, kann in diesem Bereich von weitgehender Niederschwelligkeit gesprochen werden. Inhaltlich-sachliche Dimension: Im Dienste der Niederschwelligkeit ist es von zentraler Bedeutung, eine Vielfalt von Zugängen zu ermöglichen. Dies impliziert eine Kombination von Angeboten „vor Ort“ und zeit- und ortsunabhängigen Informations- und Beratungsangeboten, wie Webpräsenz, Online- und Telefonberatung. Dies ist bei vielen Angeboten bereits der Fall und sollte wenn möglich noch weiter ausgebaut werden. Ähnliches gilt für das Setting, in dem die Unterstützung stattfindet. So stellt etwa Beratung im Rahmen gemeindenaher Aktivitäten im Lebensumfeld der Betroffenen eine wichtige Ergänzung zum klassischen Beratungskontext in einer Beratungsstelle dar. Als positives Beispiel sind hier vor allem Angebote für Jugendliche (z.B. Jugendzentren) anzuführen, die Freizeit und Beratung in einer Maßnahme integrieren. Soziale Dimension: Niederschwelligkeit in Hinblick auf die Freiwilligkeit und Unverbindlichkeit der Teilnahme sowie der weitgehenden Anonymität kann im Großen und Ganzen als gegeben angenommen werden. Die wenigen Ausnahmen (z.B. verpflichtende Elternberatung vor Scheidung) finden ihre Legitimation durchweg in der Sicherstellung des kindlichen Wohlergehens. 123 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Schlussfolgerung 6: Stärkere Berücksichtigung von Vätern und älteren Familienangehörigen Auf der familienpolitischen Agenda existieren zwei Aspekte, die seit Jahren eine ungebrochene Dringlichkeit in der Geschlechter- und Generationendiskussion besitzen: Das ist einerseits die verstärkte Einbindung von Vätern in die Familienarbeit und andererseits die Unterstützung der Familien bei der Pflege von älteren Angehörigen. Die hierfür bestehenden familienpolitischen Leistungen sind primär auf struktureller Ebene zu verorten (z.B. Väterbeteiligung beim KBG, Arbeitszeitmodelle für Väter, Familienhospizkarenz). Darüber hinaus wäre es auch auf individueller Ebene sinnvoll, spezifische Angebote der psychosozialen Unterstützung in höherem Maße bereitzustellen als bisher. Aus familienwissenschaftlicher Sicht ist es wünschenswert, dass sich sowohl der Geschlechter- als auch der Generationenaspekt im psychosozialen Unterstützungsangebot in differenzierter Weise wiederfinden. In Hinblick auf den Generationenaspekt bedeutet dies, einerseits die unterschiedlichen Altersgruppen (Kinder und Jugendliche, Erwachsene mittleren Alters, ältere Menschen) sowie andererseits die Beziehungen der Generationen untereinander im Blickfeld zu haben. Des Weiteren sollten auch andere Verwandtschaftsbeziehungen, insbesondere Geschwisterbeziehungen, Berücksichtigung finden. Was den Geschlechteraspekt betrifft, fällt auf, dass für Frauen deutlich differenziertere Angebote als für Männer existieren. Männer werden im Rahmen der psychosozialen Unterstützung durch die Familienpolitik lediglich durch Männerberatungsstellen (Familienberatungsstellen) repräsentiert, die – von einer einzigen Ausnahme abgesehen – die Gewaltthematik explizit als (ein) Schwerpunktthema hervorheben. Demgegenüber finden sich neben Frauenberatungsstellen Unterstützungsangebote für Frauen in unterschiedlichen thematischen Kontexten und auch außerhalb der Familienberatung. Angebote richten sich dabei unter anderem speziell an Frauen mit Migrationshintergrund, Frauen als Gewaltopfer, Frauen in Wohnungsnot und Frauen beim Wiedereinstieg. Des Weiteren finden auch insbesondere junge Frauen und Mädchen besondere Berücksichtigung, während jungen Männern und Jungen seitens des Familienressorts keine vergleichbaren Angebote zur Verfügung stehen. Dieses Analyseergebnis ist allerdings vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die primäre Adressierung von Frauen bzw. Männern als Zielgruppe von Politik weniger in die Zuständigkeit des Familienressorts fällt, sondern vielmehr in die des Frauenressorts bzw. der „Männerpolitische Grundsatzabteilung“ im Sozialministerium. Weiterhin ist anzumerken, dass die Fokussierung auf das weibliche Klientel auch in der Lebensrealität von Familien, Frauen und Männern begründet liegt. So sind es vor allem Frauen, die den Großteil der Erziehungsverantwortung tragen, im Falle einer Scheidung häufig zu Alleinerziehenden werden, in höheren Ausmaß von sexueller Gewalt sowie Wohnungsnot im Zusammenhang mit Gewalt oder einer Scheidung betroffen sind und mit Problemen beim Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit konfrontiert werden. 124 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Dennoch sollte hier nicht der Umstand vernachlässigt werden, dass familienpolitischen Maßnahmen in vielerlei Hinsicht auch eine lenkende Funktion zukommt, die auch in der Ausgestaltung des psychosozialen Angebotes zum Ausdruck kommen sollte. Einen wesentlichen Angelpunkt stellt hier die Vaterschaft dar. So spiegelt der geringe Anteil an männlichen Teilnehmern an Elternbildungsveranstaltungen (ca. 10%) zwar die Lebensrealität vieler Familien in Hinblick auf die praktische Erziehungsarbeit wider. Allerdings lässt sich diese geringe Bereitschaft von Vätern, an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen, mit Hilfe geeigneter Maßnahmen deutlich steigern. So betont etwa Baisch (2004) die Wirksamkeit eines väterspezifischen Angebotes idealerweise als eigenen Fachbereich in Kombination mit väterspezifischer Öffentlichkeitsarbeit und männlichen Referenten. Eine vermehrte Väterbeteiligung im Bereich der Elternbildung würde dazu beitragen, einerseits die väterliche Rolle als Erzieher vermehrt ins Bewusstsein zu rücken und andererseits auch die Erziehungskompetenz der betreffenden Väter zu stärken. In diesem Sinne wäre es sinnvoll, väterspezifische Veranstaltungen stärker zu forcieren als bisher. Darüber hinaus würde die Möglichkeit, den Veranstaltungskalender auf der Elternbildungshomepage des BMFJ mit Hilfe der Zielgruppen-Suchfunktion nach väterspezifischen Veranstaltungen durchsuchen zu können, Angebote (leichter) auffindbar machen. Neben dem Geschlechteraspekt gilt es nun auch zu hinterfragen, inwieweit die verschiedenen Lebensalter bzw. Generationen im Rahmen psychosozialer Unterstützungsmaßnahmen der Familienpolitik Berücksichtigung finden. Ältere Menschen in Familienbeziehungen kommen als Zielgruppe des psychosozialen Angebots nur rudimentär vor – bestenfalls als (Pflege-)Bedürftige, wobei Schutz vor Gewalt ein zentrales Thema ist. Am stärksten berücksichtigt werden ältere Menschen im Rahmen der Elternbildung in ihrer Rolle als Großeltern, wo sie im Veranstaltungskalender des Ministeriums als eigene Zielgruppe ausgewiesen sind. Hier steht jedoch in erster Linie die Aufgabe der Kinderbetreuung im Zusammenhang mit der steuerlichen Absetzbarkeit im Mittelpunkt. Nur sehr eingeschränkte Berücksichtigung findet der Übergang in die nachfamiliale Phase, der häufig auch mit anderen gravierenden Veränderungen einhergeht wie etwa dem Übergang in den Ruhestand. Mit diesen Veränderungen sind aufgrund veränderter Zeitstrukturen auch gewisse Herausforderung in Hinblick auf die Gestaltung des Familienlebens, aber vor allem auch der Partnerschaft verbunden (vgl. z.B. Buchebner-Ferstl 2004). Nimmt man die Beziehungen zwischen den Generationen genauer in den Blick, so fällt auf, dass nahezu ausschließlich Beziehungen zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern im Mittelpunkt des Interesses stehen. Die Großelternschaft findet wie oben beschrieben im Rahmen der Elternbildung Berücksichtigung, allerdings ist die Erreichbarkeit entsprechender Angebote für die Zielgruppe der Großeltern als solche sehr eingeschränkt – das Angebot beschränkt sich auf einige wenige lokal verfügbare Angebote. Positiv zu vermerken ist in diesem Zusammenhang, dass Veranstaltungen speziell für Großeltern mit Hilfe der Zielgruppensuche auch auffindbar sind (im Gegensatz zu väterspezifischen Angeboten) und dass die Großelternschaft im Rahmen des Schwerpunktthemas „Familienbeziehungen“ auf der Elternbildungs-Homepage in vielschichtiger Weise (auch abseits der Betreuungsfunktion) behandelt wird. 125 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Angebote, die sich auf das Verhältnis von Eltern und ihren erwachsenen Kindern beziehen, sind allenfalls implizit vorhanden (vor allem im Rahmen der Familienberatung), spielen jedoch in der Lebensrealität vieler Familien eine wichtige Rolle, z.B. im Kontext der innerfamiliären Pflege, die oft von den Kindern und Schwiegerkindern geleistet wird (Stichwort „Sandwichgeneration“). Hier wäre eine Erweiterung des Angebotes wünschenswert. 126 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 5 Literaturverzeichnis Baisch, Volker (2004): Väterbildung in Deutschland. Kongress: „Sag mir, wo die Väter sind“. Veranstaltung vom 26.11.2004. Innsbruck. Beham, Martina; Wilk, Lieselotte (2004): Soziale Netzwerke und professionelle Unterstützung als Ressourcen im Scheidungsprozess. In: Zartler, Ulrike; Wilk, Lieselotte; Kränzl-Nagl, Renate (Hrsg.): Wenn Eltern sich trennen. Wie Kinder, Frauen und Männer Scheidung erleben. New York, Frankfurt am Main: Campus, S. 213-246. Bengel, Jürgen; Carl, Christine; Mild, Ursula; Strauß, Bernhard M. (2000): Langfristige psychische Folgen von Kinderlosigkeit: Eine Übersicht. Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie, 29, S. 3-15. Berk, Laura E. (2005): Entwicklungspsychologie. 3., aktual. Aufl. München: Pearson. Bodenmann, Guy (2010): Kinder bekommen mehr mit als Eltern meinen. 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(FH) Olaf Kapella Sozialpädagoge Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Forschungskoordinator am Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien. Schwerpunkte: Männer und Väterforschung, Gewaltforschung, Prävention, Evaluationsforschung. Kontakt: olaf.kapella@oif.ac.at Dr. Christiane Rille-Pfeiffer Soziologin Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien; Schwerpunkte: Partnerschaftsverhalten und -biografien, Geburtenentwicklung, Evaluationsforschung, Familienbildung und Kinderwunsch, Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie; Mitglied des International Network of Leave Policies and Research. Kontakt: christiane.rille-pfeiffer@oif.ac.at 135 ÖIF Forschungsbericht Nr. 23 | Psychosoziale Unterstützungsleistungen | Oktober 2016 Zuletzt erschienene Forschungsberichte des ÖIF Kostenfrei erhältlich über die Homepage http://www.oif.ac.at/publikationen/forschungsberichte Neuwirth, Norbert (2016): Was sind uns unsere Kinder wert? Eine Kostenschätzung zum weiteren Ausbau im Elementarbildungsbereich. Forschungsbericht Nr. 22/2016 Buchebner-Ferstl Sabine, Kapella Olaf, Kaindl Markus, Stolavetz Christina, Baierl Andreas (2016): Erziehung – nicht genügend? Österreichische Eltern auf dem Erziehungsprüfstand. Forschungsbericht Nr. 21/2016 Buchebner-Ferstl Sabine, Kaindl Markus, Rille-Pfeiffer Christiane (2016): Bildungsentscheidungen in der Familie beim Übergang von der Volksschule in die weiterführende Schule. Forschungsbericht Nr. 20/2016 Dörfler Sonja, Wernhart Georg (2016): Die Arbeit von Männern und Frauen. 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